VERBESSERUNG DER QUALITÄT DER BERUFSVORBEREITUNG

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1 ANHÖRUNG im ABGEORDNETENHAUS BERLIN 29. NOVEMBER 2012 VERBESSERUNG DER QUALITÄT DER BERUFSVORBEREITUNG (auf Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU) STELLUNGNAHME DER UVB

2 ANHÖRUNG im ABGEORDNETENHAUS BERLIN 29. NOVEMBER 2012 VERBESSERUNG DER QUALITÄT DER BERUFSVORBEREITUNG (auf Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU) STELLUNGNAHME DER UVB Inhalt 1.) Der Teilarbeitsmarkt Jugendarbeitslosigkeit 2.) Der Warteschleifencharakter Berufsvorbereitender Maßnahmen 3.) Zielführende Berufsvorbereitende Maßnahmen 4.) Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt Mitte November ) Die neue Vorschaltmaßnahme der Senatsverwaltung für Arbeit 6.) Übergänge mit System 7.) Fazit ANLAGE 1

3 1. Der Teilarbeitsmarkt Jugendarbeitslosigkeit Die Qualifikationsstruktur der arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahre in Berlin ist desolat. Von arbeitslosen Jugendlichen in Berlin im Oktober 2012 haben Jugendliche oder 11% keinen Hauptschulabschluß. Weitere oder 47% der arbeitslosen Jugendlichen haben nur einen Hauptschulabschluß. Diese Gruppe 56% aller arbeitslosen Jugendlichen hat kaum oder nur schlechte Chancen, eine betriebliche Berufsausbildung oder eine sichere Beschäftigung beginnen zu können. Entsprechend haben von den Jugendlichen unter 25 Jahre haben oder 72% keine abgeschlossene Berufsausbildung. Zum Vergleich: in Brandenburg sind es mit 43% fast nur halb so viele Jugendliche ohne Ausbildung. 2

4 Entsprechend groß ist die Verfestigung der Jugendarbeitslosigkeit. Insgesamt Jugendliche oder 32,6 sind länger als 6 Monate arbeitslos, 11% sind 1 bis 2 Jahre arbeitslos, und 2% sind 2 Jahre und länger arbeitslos. 3

5 2. Der Warteschleifencharakter Berufsvorbereitender Maßnahmen Diese desolate Qualifikationsstruktur der arbeitslosen Jugendlichen hat sich über Jahre aufgebaut. Viele dieser Jugendlichen, die jetzt ohne Qualifikationen arbeitslos sind, haben in der Vergangenheit an berufsvorbereitenden Maßnahmen teilgenommen, die nur Warteschleifen waren. Wegen dieses Warteschleifencharakters vieler Maßnahmen brauchen wir Qualitätskriterien für Berufsvorbereitende Maßnahmen. Oberstes Qualitätskriterium für Berufsvorbereitende Maßnahmen ist, inwieweit es den Absolventen dieser Maßnahmen gelingt, in Ausbildung oder auch in Beschäftigung einzumünden, also im übertragenen Sinn auch für diese Maßnahmen die Eingliederungsquote. 3. Zielführende Berufsvorbereitende Maßnahmen Bereits im Jahr 1998 war das Instrument MDQM (Modulare Duale Qualifizierungsmaßnahme) dafür geschaffen worden, die Qualifikationen der Jugendlichen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden konnten, systematisch auszubauen. In der Berufsvorbereitung MDQM I wurden Teilnehmern zumindest Teilqualifikationen vermittelt. Jugendliche, die MDQM I erfolgreich abgeschlossen hatten, konnten, wenn sie keinen betrieblichen Ausbildungsplatz fanden, anschließend in MDQM II eine Ausbildung absolvieren, die einen Berufsabschluß ermöglichte Jugendliche haben so nach einer Berufsvorbereitung in MDQM I ihre Berufsausbildung im MDQM II fortgesetzt. 70% davon haben einen Berufsabschluß erfolgreich erworben. Das Instrument Einstiegsqualifizierung ist eine berufsvorbereitende Maßnahme, die ganz eindeutig auf einen Verbleib im Betrieb mit einer anschließenden betrieblichen Ausbildung abschließt. Die Wirksamkeit der Einstiegsqualifizierung wurde durch das IAB untersucht: Die EQJ-Teilnehmenden wiesen in den drei bisherigen Programmjahren jeweils höhere Übergangsquoten in Ausbildung auf als die Jugendlichen der jeweiligen Kontrollgruppen ( ) Von den Jugendlichen, die aufgrund erkennbarer Vermittlungshemmnisse mit Sicherheit zu der Zielgruppe des Programms gehörten, erreichten zwei Drittel das Ziel der Einmündung in eine Ausbildung. Es lässt sich damit insgesamt für das EQJ-Programm eine Zielgruppenund Zielerreichung von mindestens 40 Prozent ableiten. IAB, Becker, Carsten; Grebe, Tim; Asmus, Jürgen (2008): Begleitforschung des Sonderprogramms des Bundes zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher - EQJ-Programm * Abschlussbericht. Berlin, 20 S. Das Instrument 1jährige OBF ist dagegen eine typische Warteschleife (wenigstens kann ein Teil der Teilnehmer hier einen höherwertigen Schulabschluß erreichen). Trotzdem befinden sich viele Schülerinnen und Schüler in dieser schulischen Berufsvorbereitenden Maßnahme. Daher erprobt der Verband der Metall- und Elektroindustrie (VME) gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Bildung an zwei OSZ innerhalb der einjährigen Berufsfachschule (1jährige OBF), bis zu 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch ein syste- 4

6 matisch aufeinander aufbauendes Betriebspraktikum in eine Ausbildung in der Metall- und Elektroindustrie zu bringen. Der VME nutzt hier Regelungen des Tarifvertrages zum Förderjahr. Das VME Modell kann Übergange in Ausbildung, zumindest für den größten Teil der Teilnehmer, sicherstellen. Bei den anderen Maßnahmen ist das offen. Vorrangiges Ziel von Berufsvorbereitenden Maßnahmen bleibt die anschließende Vermittlung in eine betriebliche Ausbildung. Die Teilnehmer, die nicht in eine betriebliche Ausbildung vermittelt werden, könnten über die Außerbetriebliche Ausbildung (BaE) nach 76, SGB III versorgt werden. Die Frage ist, ob man nicht gleich von Anfang an die Berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit nach 51 ff., SGB III mit diesem Instrument der außerbetrieblichen Ausbildung nach 76, SGB III koppeln kann, ähnlich wie bei MDQM I und II. Dann könnte den Teilnehmern der Berufsvorbereitenden Maßnahme garantiert werden, daß sie nach erfolgreicher Teilnahme ihre Ausbildung fortsetzen und mit einen Berufsabschluß erfolgreich beenden können. Bei MDQM wirkte diese Anschlußmöglichkeit für die Teilnehmer bereits zu Beginn der berufsvorbereitenden Maßnahme MDQM I sehr motivieren. Zu prüfen wäre, ob das modularisierte System von MDQM auf die Berufsvorbereitenden Maßnahmen und die außerbetriebliche Ausbildung übertragen werden kann. Teilnehmern einer Berufsvorbereitenden Maßnahme, die ihre Ausbildung in einer außerbetrieblichen Ausbildung fortsetzen, können dann erfolgreich absolvierte Module der Berufsvorbereitung auf die Ausbildung angerechnet werden. 4. Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt Mitte November 2012 Die beiden Landesausschüsse für Berufsbildung der Länder Berlin und Brandenburg haben erstmals für die Ausbildungsrunde 2012 gemeinsam nach einem einheitlichen Verfahren eine Prognoserechnung über den Ausbildungsstellenmarkt erstellt und dabei auch die Ist-Werte für die Ausbildungsrunden 2011 und 2011 ermittelt. In der folgenden Tabelle kann man sehen, daß im Jahr 2010 in Berlin eine rechnerische Lücke zwischen Nachfrage nach Ausbildung und Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen und anderen Angeboten bestand (rot unterlegtes Feld). Weiterhin kann man sehen, daß in Berlin das Angebot für das Jahr 2011 und auch für das 2012 rechnerisch die Nachfrage übersteigt (2012 in Berlin um 953 Plätze). In der gemeinsamen Sitzung des Berliner und des Brandenburger Beirats bei der Regionaldirektion am wurde berichtet, daß zu diesem Zeitpunkt in Berlin noch ca betriebliche Ausbildungsplätze und 265 EQ Plätze unbesetzt sind. Ferner gaben die Schulverwaltung und die Regionaldirektion bekannt, daß die Kapazitäten in den Schulischen Berufsvorbereitungsmaßnahmen um 250 Plätze, in den Maßnahmen der Bundesagentur, der Einstiegsqualifizierung um 200, in der außerbetrieblichen Ausbildung um 180 und in den Berufsvorbereitungsmaßnahmen um 180 Plätze aufgestockt werden können. 5

7 Diese Aufstockungen sind in die folgende Tabelle der beiden LAB s eingearbeitet. Der Ausbildungsmarkt in Berlin und Brandenburg 2011/2012 Arbeitsstand: LAB am Einpendler/innen Nachfragepotenzial insgesamt: Berufsausbildung mit Abschluss (Zeilen 11 bis 18) insgesamt: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in Ausbildungsberufen nach dem BBiG darunter: betriebliche Plätze nach BBiG (IHK, HWK, freie Berufe, Hauswirtsch., Landwirtsch., Öffentlicher Dienst) Förderprogramm-Ausbildung, betriebsnah, nach BBiG / HWO (APP/BAPP): Azubi im 1. Jahr (Vertrag mit Träger!) Benachteiligtenausbildung, außerbetrieblich ( 76 SGB III) Behindertenausbildung, außerbetrieblich ( 64 BBiG/ 42k HwO, 115 Nr. 2 SGB III) Vollzeitschulische Ausbildung nach BBiG, HwO und nach Landesrecht Auszubildende in Fachberufen des Gesundheitswesens (incl. Altenpflege), in Berlin: Auszubildende in Medizinalfachberufen Öffentlich-rechtliche Laufbahnen im unmittelbaren Landesdienst (Ausbildung von Beamtinnen und Beamten) Hinführung in Ausbildung (Zeilen 19 bis 21) insgesamt: Schulische Berufsvorbereitungsmaßnahmen (Brandenburg: Berufliche Grundbildung) Einstiegsqualifizierung (EQ) nach 54a SGB III Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) nach 51 SGB III und "Ausbildung in Sicht" Verbleibe sonstiger Art (Zeilen 22 bis 24) insgesamt: Bundeswehr, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges soziales Jahr, Freiwilliges ökologisches Jahr Arbeitsaufnahme Abwanderungen (Fortzüge), Auspendler/innen (Wohnsitz in Berlin bzw. in Brandenburg) Realisierte Qualifizierungsangebote und sonstige Verbleibe insgesamt: Nicht zuordenbarer sonstiger Verbleib und/oder Erfassungsunschärfen im Nachfragepotenzial; Beratung durch Regionaldirektion Berlin- Brandenburg der BA hat stattgefunden, Verbleib unbekannt (keine Saldierung möglich). Aktualisierung RD-BB Beirat Berlin Brandenburg Ist Ist Prognose Neue Ist Ist Prognose Prog- Aufstockung nose Nachfrager/innen für Berufsausbildung und -vorbereitung 1 Schulentlassene der öffentlichen und privaten Schulen o h n e allgemeine/fachgebundene Hochschulreife (HSR) davon: ohne Hauptschulabschluss bzw. Berufsbildungsreife mit Hauptschulabschluss bzw. Berufsbildungsreife mit erweitertem Hauptschulabschluss bzw. erweiterter Berufsbildungsreife mit Realschulabschluss bzw. mittlerem Schulabschluss (MSA) Ausbildungsplatz nachfragende Abgänger/innen aus öffentl. und priv. Schulen m i t (allg. / fachgebund.) H o c h s c h u l r e i f e Altnachfrager/innen und Ausbildungswechsler/innen (einschl. Abgang aus Zeile 22 - ohne Zeilen 8 und 9) Altnachfrage: Abgänger/innen aus Berufsvorbereitenden Maßnahmen, vgl. Zeilen 19 und 21 aus dem Vorjahr und Erläuterungen Altnachfrage: Abgänger/innen aus der Einstiegsqualifizierung/ Ausbildungspakt (EQ), vgl. Zeile 20 aus dem Vorjahr Diese aktualisierte Prognose zeigt, daß das Qualifizierungsangebot noch weiter über das Nachfragepotenzial, von 963 auf Plätze, angestiegen ist. Für Berlin wurde deshalb auf der Sitzung am beschlossen, nach folgender Rangfolge bei der Besetzung von Plätzen zu verfahren. Zunächst sollen noch offene betriebliche Ausbildungsplätze besetzt werden, dann EQ-Plätze und dann Plätze in den Berufsvorbereitenden Maßnahmen der Arbeitsagenturen und der Schulen. 5. Die neue Vorschaltmaßnahme der Senatsverwaltung für Arbeit Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hat zu Anfang November eine Vorschaltmaßnahme zum Berliner Ausbildungsplatzprogramm 2012 vorgelegt, mit der sie unversorgten Jugendlichen bis zu 500 Plätze für eine Ausbildungserprobung für einen Zeitraum von 3 Monaten (November 2012 bis Ende Januar 2013) anbieten will. Diese Maßnahme war weder mit dem Landesausschuß für Berufsbildung des Landes Berlin, noch mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für 6

8 Arbeit, den Berufsberatungen der Arbeitsagenturen, dem DGB oder der UVB abgestimmt. Dieser Schnellschuß wird allein schon aus quantitativen Gründen nicht benötigt. Offen ist der Übergang nach dem Ende der 3monatigen Ausbildungserprobung. Gelingt ein Übergang in Betriebliche Ausbildung nicht (zum 1. Februar eines jeden Jahres werden wesentlich weniger betriebliche Ausbildungsplätze angeboten als zum September), ist eine Einmündung in Einstiegsqualifizierung beabsichtigt. In der Terminologie der Senatsverwaltung würde damit eine weitere Vorschaltmaßnahme vor eine Vorschaltmaßnahme gesetzt, also eine Kette von Vorschaltmaßnahmen gebildet. Die Kapazitäten in der Vorschaltmaßnahme, die aus Steuermitteln finanziert werden soll, stehen in Konkurrenz zu den Maßnahmen der Bundesagentur. Diese Maßnahmen der Bundesagentur sind aber bereits bei Trägern eingekauft. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel, inklusive der Mittel, die für die Aufstockungen der Maßnahmeplätze erforderlich sind, werden aus Beitragsmitteln finanziert und sind in den Haushalten entsprechend eingeplant. Plätze in der Vorschaltmaßnahme können nur besetzt werden, wenn potentielle Teilnehmer für die Agenturmaßnahmen umgelenkt werden. Damit blieben Kapazitäten bei den Maßnahmen der Bundesagentur, die bereits bezahlt sind, leer. Gleichzeitig müßten Steuergelder eingesetzt werden, um die Plätze für die umgelenkten Teilnehmer zu finanzieren. Damit droht nicht nur eine Verschwendung von Steuergeldern, zusätzlich leistet die Senatsverwaltung für Arbeit damit auch noch einen zusätzlichen Beitrag, das Übergangssystem Schule-Ausbildung noch unübersichtlicher zu machen. 6. Übergänge mit System Es hat sich im nachhinein betrachtet als Fehler erwiesen, VZ11 abzuschaffen. Dabei handelte es sich um die Berufsschulpflicht im 11. Schuljahr für die Schulabgänger nach der 10. Klasse, die keinen Ausbildungsplatz gefunden hatten. Immerhin war es mit VZ 11 möglich, den Verbleib der Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz besser zu verfolgen als heute. In diesem Zusammenhang ist ein Projekt der Bertelsmann Stiftung zu nennen. Berlin und Hamburg hatten sich an dem Projekt Übergänge mit System der Stiftung beteiligt. Besonderen Zuspruch der teilnehmenden Bundesländer erhielt innerhalb des Projektes der Ansatz aus Hamburg. Laut dem Regierenden Bürgermeister der Hansestadt (und ehemaligen Bundesminister für Arbeit) ist bis auf 10 Schulabsolventen der Verbleib aller Hamburger Schulabsolventen nach Abschluss der Schule erfasst. In Hamburg herrscht Berufsschulpflicht für alle Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Weiterhin erhalten mit Einrichtung der Jugendberufsagentur die Jugendlichen nun bei Bedarf Unterstützung und Förderung aus einer Hand mit dem Ziel, jedem Jugendlichen Perspektiven zu ermöglichen. 7

9 7. Fazit 1. Der Abbau der Jugendarbeitslosigkeit und insbesondere die Qualifizierung Jugendlicher ohne Berufsabschluß muß für die nächsten Jahre ein arbeitsmarkt- und bildungspolitischer Schwerpunkt in Berlin werden. 2. Eine qualitativ hochwertige Berufsvorbereitung für noch nicht ausbildungsreife Jugendliche ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Das wichtigste Qualitätskriterium für den Erfolg Berufsvorbereitender Maßnahmen ist die Übergangsquote der Teilnehmer in Ausbildung oder Arbeit. 3. Aktuell sind weitere zusätzliche Maßnahmen für die Versorgung der noch unvermittelten Bewerber nicht erforderlich. Die Vorschaltmaßnahme der Senatsverwaltung für Arbeit wird dafür nicht benötigt. 4. Statt dessen sollten hier eingesparte finanzielle Mittel für eine weitere Systematisierung der Übergänge nach dem Hamburger Modell eingesetzt werden. 5. In allen Maßnahmen der Bundesagentur, in denen dies gesetzlich möglich ist, sollte der Lernort Betrieb eine stärkere Rolle spielen. Weitere Informationen zum Projekt der Bertelsmann-Stiftung finden Sie unter diesem Link: Als Anlage ist unter der Überschrift Hinführung zur Ausbildungsreife eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Projekts zum Teilaspekt Berufsvorbereitung beigefügt. 8

10 ANLAGE Bertelsmann-Projekt: Übergänge mit System, Zusammenfassung der Ergebnisse zum Teilaspekt Berufsvorbereitung: Hinführung zur Ausbildungsreife Zwar vermitteln auch heute schon viele der Maßnahmen des Übergangssystems mit unterschiedlichem Erfolg berufsvorbereitende, individuelle Kompetenzen zur Aufnahme einer Ausbildung. Dabei werden aber Ausbildungsvorbereitung und Ausbildung nicht klar unterschieden mit dem Nachteil einer großen Unübersichtlichkeit der Maßnahmenziele und -inhalte sowie der Zielgruppen. Die strikte Trennung zwischen abschlussorientierter Ausbildung und Maßnahmen zur Herstellung der Ausbildungsreife ist daher eine tragende Säule des Reformkonzepts von Übergänge mit System. Das Ziel einer Hinführung zur Ausbildungsreife ist aber immer die Aufnahme einer abschlussorientierten Berufsausbildung. Jugendliche in vorbereitenden Maßnahmen brauchen daher eine verbindliche Anschlussperspektive. Eine verfügbare und mit den jeweiligen Kompetenzen der Jugendlichen erreichbare duale Ausbildung hat zudem Vorrang vor jeder Art von Berufsvorbereitung. Zielgruppen Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Ausbildung richten sich im Wesentlichen an benachteiligte Jugendliche. Sie sollten auf diejenigen beschränkt werden, denen aufgrund von stark ausgeprägten kognitiven und/oder sozialen Schwierigkeiten eine gezielte berufsfachliche Kompetenzentwicklung auf der Grundlage eines anerkannten Ausbildungsberufs aktuell nicht möglich ist. Die Entscheidung darüber, ob ein Jugendlicher ausbildungsreif ist oder nicht, wird auf der Grundlage des Berufswunsches und einer Potenzialanalyse getroffen. Individuelle Förderkonzepte Aufgrund der oft schwierigen Ausgangsbedingungen der betroffenen Jugendlichen sind intensive, professionell gestaltete Begleitung und Unterstützung erforderlich, um die Grundlage für die Einmündung in eine Berufsausbildung zu schaffen. Sie bedürfen in vielen Fällen einer biografisch orientierten, individuellen Förderung. Kernmerkmale Maßnahmen zur Förderung der Ausbildungsreife zeichnen sich nach Übergänge mit System durch folgende Kernmerkmale aus: Differenzierte Kompetenz-/Potenzialanalysen zur Erfassung des Förderbedarfs insbesondere für jene Schulabsolventen, die weder in eine weiterführende Bildungsmaßnahme noch in eine reguläre Berufsausbildung einsteigen. Die Maßnahmen adressieren gezielt die spezifischen Schwierigkeiten der Teilnehmenden; entsprechend sind sie inhaltlich und zeitlich flexibel und individuell zu gestalten. Die Maßnahmen sind dual ausgerichtet: Sie enthalten nach Möglichkeit auch Praxisphasen in Betrieben. Nach erfolgreichem Maßnahmenabschluss wird ein verbindlicher Übergang in eine (betriebliche oder betriebsnahe) Ausbildung gewährleistet. Die Jugendlichen werden auch während laufender Maßnahmen frühestmöglich in die betriebliche oder betriebsnahe Ausbildung abgegeben. Sollten Jugendliche, deren Schulpflicht beendet ist, in den Maßnahmen keine Ausbildungsreife erreichen, sind aufeinanderfolgende gleichgerichtete Maßnahmen in der Regel nicht sinnvoll und bedürfen einer Begründung im Einzelfall. Die Initiative Übergänge mit System tritt dafür ein, dass Jugendliche, die aufgrund fehlender Fähigkeiten oder Kompetenzen keine Ausbildung aufnehmen können, mit individuellen Maßnahmen schnellstmöglich zur Ausbildungsreife geführt werden. Diese ist fest mit der Möglichkeit zur Aufnahme einer abschlussorientierten Berufsausbildung verbunden. 9

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