2544 B. 81. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 24. November 2004
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- Hans Beckenbauer
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1 Der Senat von Berlin WiArbFrau - IV A 13 - An den 2544 B Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen - Ausbildungsplätze Rote Nummer 2544 A Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Haushaltsplan 2004/2005 Zum Einzelplan 13 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen - Drs. 15/2551 (II. B. 56.) - (Schlussbericht) 81. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 24. November 2004 Kapitel Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen Arbeit und berufliche Bildung Titel Förderung der Berufsausbildung durch freie Träger Titel Zuschüsse an freie Träger für besondere Projekte der beruflichen Qualifizierung Titel Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen aus ESF-Mitteln Titel / Titel / Ansatz Haushaltsplan 2005: / / Ansatz Haushaltsplan / / Ist 2004: / / Ist 2005 (per ) / / Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:
2 Nach Aussprache wird das Schreiben 2544 A als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Der Hauptausschuss erwartet zum 30. April 2005 einen Schlussbericht. Hierzu wird berichtet: 2 Ausbildungsplatzsituation in Berlin am 31. Dezember 2004 Der anhaltende Strukturwandel, zu geringe konjunkturelle Impulse, weiterhin hohe Schulabgängerzahlen und der inzwischen auf über 62 % gestiegene Anteil der Altnachfrage an allen Bewerbern und Bewerberinnen haben den Ausbildungsmarkt in Berlin im Jahre 2004 stark belastet. Trotz dieser ungünstigen Rahmenbedingungen hat der Senat an dem Ziel festgehalten, auch im Jahre 2004 einen annähernden rechnerischen Ausgleich auf dem Berliner Ausbildungsmarkt zu erreichen. Allen ausbildungsinteressierten und ausbildungsgeeigneten Jugendlichen eine angemessene Ausbildung bzw. Qualifizierung zu ermöglichen, war zugleich auch das Ziel der Berliner Ausbildungsinitiative Wirtschaft, Senat und Bundesagentur für Arbeit hatten sich in der Sonderkommission Ausbildungsplatzsituation, die in Berlin zugleich die Funktion der Regionalen Ausbildungskonferenz übernommen hat, im März 2004 darauf verständigt, ihre Initiativen und Maßnahmen in elf Projekten zu bündeln und auf dieses Ziel zu fokussieren. In ihrer Sitzung am 16. März 2005 ist die Sonderkommission Ausbildungsplatzsituation einvernehmlich zu einer positiven Bewertung der Ausbildungsplatzbilanz 2004 gelangt. Die Zusage, allen ausbildungsinteressierten und ausbildungsgeeigneten Jugendlichen eine Ausbildung bzw. berufliche Qualifizierung anzubieten, wurde eingelöst. Bis zum 31. Dezember 2004 wurden in Berlin neue Ausbildungsverträge abgeschlossen, darunter betriebliche und nicht voll betriebliche Verträge. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Steigerung um 284 neue Verträge bzw. 1,4 %. Damit wurde exakt jene Zahl erreicht, auf die sich die Sonderkommission in ihrer Sitzung im März 2004 als Ausbildungsplatzbedarf und Zielmarke für das Jahr 2004 verständigt hatte. Erstmals seit 1999 ist die Zahl der neuen Ausbildungsverträge in Berlin wieder angestiegen. Der über mehrere Jahre anhaltende Abwärtstrend konnte gestoppt werden. Besonders hervorzuheben ist, dass der Zuwachs an neuen Ausbildungsverträgen durch die Steigerung der Zahl der betrieblichen Ausbildungsverträge um insgesamt 745 bzw. 4,8 % erreicht wurde. Mit einem Anstieg um 660 neue Ausbildungsverträge (7,7 %) waren die stärksten Zuwächse im Bereich der IHK - dem zahlenmäßig größten Ausbildungsbereich in Berlin - zu verzeichnen. Moderate Rückgänge wurden im Bereich der Handwerkskammer (- 43 Verträge bzw. -1 %) und im Bereich der Freien Berufe (- 37 bzw. -2 %) registriert. Ein angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation dieser Bereiche lange Zeit befürchteter Einbruch der Ausbildungszahlen ist jedoch Dank verstärkter Initiativen zur Gewinnung von Ausbildungsplätzen ausgeblieben. Insgesamt ist in Berlin der Anteil der betrieblichen Verträge an allen neu begründeten Ausbildungsverhältnissen um 2,5 %-Punkte auf 76,6 % gestiegen. Um die Leistungen der Berliner Unternehmen richtig bewerten zu können, müssen noch die rd. 700 neu geschaffenen Plätze für die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQJ) berücksichtigt werden, die entsprechend einer Verpflichtung der Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft im Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräfteentwicklung in Deutschland erstmalig 2004 angeboten wurden. Dabei handelt es sich um Qualifizierungsangebote der Betriebe für Bewerbern und Bewerberinnen mit Leistungs- und Verhaltensdefiziten, die nur geringe Chancen auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz ha-
3 3 ben. Diese Angebote haben den Ausbildungsmarkt in Berlin trotz Anlaufschwierigkeiten bei der Vermittlung der Jugendlichen entlastet. Mit diesen insgesamt sehr erfreulichen Ergebnissen ist die Berliner Wirtschaft ihrer Verantwortung für die Steigerung ihres Ausbildungsplatzangebots gerecht geworden. Die Daten der Berufsberatungsstatistik bestätigen diese Einschätzung. Bis zum Zähltag der Berufsberatungsstatistik Ende Dezember 2004 waren bei den Berliner Agenturen für Arbeit noch unversorgte Jugendliche gemeldet, darunter junge Frauen. Bis zum konnte die Zahl der unversorgten Jugendlichen bis auf weiter verringert werden. Den unvermittelt gemeldeten Jugendlichen stand zu diesem Zeitpunkt eine annähernd gleich große Zahl von Ausbildungs- und Qualifizierungsangeboten gegenüber, darunter 182 betriebliche Ausbildungsstellen, 214 im Rahmen staatlicher Programme geförderte Ausbildungsplätze, und alternative Angebote der Berufsvorbereitung bzw. Angebote für nicht ausbildungsreife Jugendliche im Rahmen von EQJ. Am Erfolg der Berliner Ausbildungsinitiative hat die Berliner Wirtschaft maßgeblichen Anteil; ohne den spezifischen Beitrag des Berliner Senats und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit wären diese Ergebnisse jedoch nicht erreichbar gewesen. Beitrag des Senats von Berlin Der Senat hat die im Rahmen der Berliner Ausbildungsinitiative übernommenen Verpflichtungen zur Schließung der erwarteten Lücke im betrieblichen Ausbildungsplatzangebot sowie zur Sicherung der schulischen Berufsvorbereitung und der vollzeitschulischen Ausbildung, wie in den vorausgegangenen Zwischenberichten ausführlich beschrieben, vollständig umgesetzt. Trotz angespannter Haushaltslage wurden das anteilig von Bund und dem Land Berlin finanzierte Kontingent im APP 2004 von Plätzen wie im Vorjahr aus Landesmitteln auf insgesamt Plätze aufgestockt, MDQM in gleicher Größenordnung wie im Vorjahr (insgesamt Plätze, davon in MDQM I und in MDQM II) weitergeführt, schulische Lehrgänge der Berufsvorbereitung, darunter BQL (1.331 Plätze) und einjährige Lehrgänge der Berufsfachschule (5.111 Plätze), nachfrageorientiert eingerichtet, Plätze in der vollzeitschulischen Ausbildung an mehrjährigen Berufsfachschulen auf Plätze geringfügig ausgeweitet. Beitrag der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit Die Agenturen für Arbeit in Berlin haben bis Ende des Jahres 2004 das Angebot an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen gegenüber dem Vorjahr um 14,7% erhöht. Der Bestand an Teilnehmern und Teilnehmerinnen ist mit Stand Ende Dezember 2003 von auf im Jahre 2004 angestiegen. Bei der außerbetrieblichen Ausbildung nach 241 SGB III liegt die Zahl der neu eingerichteten Plätze Ende entgegen ersten Einschätzungen - ebenfalls über den Neueintritten des Jahres Befanden sich Ende Dezember 2003 insgesamt Teilnehmer/innen im ersten Ausbildungsjahr einer außerbetrieblichen Berufsausbildung, waren es Ende Dezember 2004 insgesamt
4 4 Trotz dieser erfreulichen Entwicklungen auf dem Berliner Ausbildungsmarkt darf nicht übersehen werden, dass eine quantitativ nicht exakt zu bestimmende Zahl von Jugendlichen lediglich aus Gründen des noch zu geringen betrieblichen Ausbildungsplatzangebots in Maßnahmen der Berufsvorbereitung eingemündet sind. Für sie tragen diese Angebote den Charakter von Warteschleifen, die mit unnötigem Zeitverlust verbunden sind. Für so genannte Marktbenachteiligte, aber auch für Jugendliche, die wegen individueller Leistungs- bzw. Verhaltensdefiziten oder wegen anderer persönlicher Handicaps zur Aufnahme einer Berufsausbildung oder Beschäftigung einer Vorbereitungsphase bedürfen, wird inzwischen eine Vielzahl von Bildungsmaßnahmen angeboten. Die Diversifizierung der Angebote ist bis zu einem gewissen Grad Ausdruck der erforderlichen Differenzierung und Individualisierung der Bildungsmaßnahmen entsprechend den unterschiedlichen Fähigkeiten und Problemlagen dieser Jugendlichen. Zu einem Teil ist sie aber auch das Ergebnis der jahrelangen unkoordinierten Entwicklung von Angeboten der Berufsvorbereitung im Bereich der Bundesagentur für Arbeit und der schulischen Berufsvorbereitung. Der Senat sieht es daher als eine vordringliche Aufgabe an, die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Berliner Schule, der Bundesagentur für Arbeit, der Betriebe und Träger der Jugendberufshilfe stärker aufeinander abzustimmen. Insbesondere gilt es, zertifizierbare Qualifizierungsbausteine als entscheidendes Bindeglied zwischen allgemeinbildender Schule und Berufsausbildung zu nutzen, um Jugendliche schneller in eine Berufsausbildung zu führen und unproduktive Warteschleifen abzubauen. Dabei geht es nicht darum, die Zahl der Maßnahmeangebote zu reduzieren. Es kommt darauf an, die Berufsvorbereitung zielgruppenbezogen auszurichten und so umzugestalten, dass durch die Vermittlung und Zertifizierung von Teilqualifikationen anerkannter Ausbildungsberufe eine auf den individuellen Bedarf zugeschnittene, praxisnahe Qualifizierung angeboten werden kann, flexible Ein- und Umstiege sowie Übergänge in andere Bildungsangebote und damit eine bessere Anschlussfähigkeit und Durchlässigkeit beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine Ausbildung oder Beschäftigung ermöglicht werden. Mit dem neuen Fachkonzept für die SGB III-geförderte Berufsvorbereitung wurde bereits ein wichtiger Schritt in diese Richtung gegangen. Die Vielzahl der Maßnahmen wurde aufgelöst und ein zielgruppenübergreifendes, binnendifferenziertes Qualifizierungsangebot geschaffen, das nunmehr stärker individualisierte Qualifizierungsverläufe erlaubt. Fortschritte wurden - wie bereits in den vorausgegangenen Zwischenberichten dargestellt auch durch die mit dem neuen Schulgesetz für Berlin geschaffenen Möglichkeiten zur Umgestaltung von Maßnahmen der schulischen Berufvorbereitung erzielt. So werden die einstigen Pflichtlehrgänge für arbeitslose Jugendliche im elften Schuljahr (VZ 11) durch berufsqualifizierende Angebotslehrgänge (BQL) ersetzt, in denen Qualifizierungsbausteine vermittelt und zertifiziert werden. Der Erwerb von vorgezogenen Bestandteilen anerkannter Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz und deren Zertifizierung durch die IHK bestimmt auch das Wesen des im Rahmen des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland entwickelten Konzepts der Einstiegsqualifizierung für Jugendliche mit eingeschränkten Vermittlungsaussichten. Die Schaffung von mehr Durchlässigkeit und Anrechnungsfähigkeit von Vorqualifikationen wird noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Mit der angekündigten Inkraftsetzung des Berufsbildungsreformgesetzes im April dieses Jahres werden neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Anrechnung von Vorqualifikationen auf eine Berufsausbildung geschaffen. Die Nutzung der neuen Möglichkeiten für die Gestaltung fließender Übergänge wird in den kommenden Jahren eine der berufsbildungspolitischen Schwerpunktaufgaben bilden.
5 5 Wir bitten, den Berichtsauftrag damit als erledigt anzusehen. Berlin, den Der Senat von Berlin Klaus W o w e r e i t Harald W o l f Reg. Bürgermeister Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen Ausschuss-Kennung : ArbBFraugcxzqsq
2544 A. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:
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