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1 Drucksache 16 / Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (Bündnis 90/ Die Grünen) vom 04. Oktober 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Oktober 2010) und Antwort Übergangsysteme für junge Menschen ohne Ausbildungsplatz in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Vielschichtigkeit der gestellten Fragen erforderte eine Abfrage von Daten bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIntArbSoz) und bei der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Berlin- Brandenburg (BA). Die Bildungsgänge der mehrjährigen Berufsfachschule (BFS mehrjähr.), die Modulare Duale Bildungsmaßnahme Stufe II (MDQM II), die Fachoberschule, die Berufsoberschule sowie das berufliche Gymnasium werden nicht den Maßnahmen des Übergangssystems zugeordnet. I. Aktuelle Ausbildungssituation 1. Wie viele Schulabgängerinnen und -abgänger jeweils der Jahre 2005 bis 2009 (absolut und anteilig zur Gesamtheit) haben im Anschluss an die allgemein bildende Schule a. eine Berufsausbildung im dualen System angetreten, b. eine qualifizierte Ausbildung im Schulberufssystem begonnen, c. ein Studium aufgenommen oder d. eine Vollzeit-Erwerbsarbeit begonnen? e. tauchen in keiner Statistik mehr auf? Zu I.1.: Zu I.1.a.: Die neu begründeten Ausbildungsverhältnisse in dualen Ausbildungsberufen werden durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (zum Stichtag eines Jahres) erfasst. Dabei wird jedoch nicht im Einzelnen ausgewiesen, ob die Ausbildung direkt nach dem Schulabschluss begonnen wurde. Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) Jahr Gesamt davon weibliche Auszubildende Anzahl weibliche Auszubildende in Prozent , , , , ,59 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg In der nachfolgenden Tabelle wird der Anteil neu abgeschlossener Ausbildungsverträge im Vergleich zu den Schulabgängerzahlen des jeweiligen Jahrgangs ausgewiesen. Dabei ist festzustellen, dass es in den vergangenen fünf Jahren einen rechnerischen Übergang in die duale Ausbildung von über 60 Prozent gab. Dieser Anteil liegt etwa im Bundesdurchschnitt. Nicht berücksichtigt wird, dass in dem jeweiligen Jahr nicht ausschließlich Abgänger/innen dieses Schulabgangsjahres ein Ausbildungsverhältnis in einem dualen Ausbildungsberuf begründet haben. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach , Berlin, Telefon: ; Telefax:

2 Schulabgänger/innen allgemeinbildender Schulen Neubegründete Ausbildungsverhältnisse in dualen Ausbildungsberufen Gesamt Anzahl Jahr Prozent , , , , ,75 Anteil neu begründeter Ausbildungsverhältnisse an Schulabgänger(n)/innen in Quellen: Statistik Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Blickpunkt Schule; Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Eine Verbleibsstatistik, die aufzeigt, in welchen weiterführenden Bildungsgängen oder anderen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Bereichen die Schulabgänger/innen aufgenommen werden, liegt nicht vor. Zu I.1.b.: Schuljahr Berufsfachschule (BFS) 2009/10 BFS mehrjährig 2008/09 BFS mehrjährig 2007/08 BFS mehrjährig 2006/07 BFS mehrjährig 2005/06 BFS mehrjährig 2004/05 BFS mehrjährig Träger insgesamt darunter männlich weiblich öff priv Zusammen öff priv Zusammen öff priv Zusammen öff priv Zusammen öff priv Zusammen öff priv Zusammen Zu I.1.c.: Berliner Schulabgänger/innen, die die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife erreicht haben, nahmen ein Studium in Berlin auf: Jahr von Schulabgänger/innen Jahr von Schulabgänger/innen Jahr von Schulabgänger/innen Jahr von Schulabgänger/innen Jahr von Schulabgänger/innen Zu I.1.e.: Jugendliche, die die Schule verlassen haben und Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, einem Studienplatz oder einer sonstigen Qualifizierungsmaßnahme benötigen, können sich auch nach Beginn des Ausbildungsjahres noch bei den Agenturen für Arbeit oder bei den JobCentern melden. Diese Jugendlichen werden dann in der Statistik zum Ausbildungsstellenmarkt als Bewerber/innen erfasst. Eine Meldepflicht besteht nicht. Zu I.1.d.: Es liegen keine Angaben durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) vor. 2. Wie viele Schulabgängerinnen und -abgänger der Jahre 2005 bis 2009 ohne Hochschulzugangsberechtigung 2

3 (absolut und anteilig zur Gesamtheit) haben weder einen Ausbildungsplatz im dualen System noch eine qualifizierte vollzeitschulische Berufsausbildung angetreten und befinden sich in Maßnahmen des Übergangssystems? 3. Wie hoch ist die Zahl und der prozentuale Anteil der Schulabgängerinnen und Schulabgänger der Jahre 2005 bis 2009, die nach der allgemein bildenden Schule Maßnahmen des Übergangssystems absolvieren bzw. absolviert haben, die a. keinen Schulabschluss b. einen einfachen Schulabschluss c. einen erweiterten Schulabschluss d. einen tleren Schulabschluss haben? Zu I.2. und I.3.: Berufsqualifizierender Lehrgang im 11. Schuljahr (BQL) davon Schuljahr 2009/ / / / / /05 Träger insgesamt ohne ohne Abschluss der Schule sonderpäd. Förderschwerpunkt "Lernen" Hauptschulabschluss erweit. Hauptschulabschluss Realschulabschluss/ MSA Öffentlich Privat Zusammen Öffentlich Privat Zusammen Öffentlich Privat Zusammen Öffentlich Privat Zusammen Öffentlich Privat Zusammen Öffentlich Privat Zusammen allgem. Hochschulreife Berufsqualifizierender Lehrgang im 11. Schuljahr sonderpädagogischem Förderbedarf (BQL-FL) davon Schuljahr Träger ohne ohne insgesamt Abschluss der Schule sonderpäd. FSP Hauptschulabschluss "Lernen" erweit. Hauptschulabschluss Realschulabschluss/ MSA allgem. Hochschulreife 2009/10 Öffentlich /09 Öffentlich /08 Öffentlich /07 Öffentlich /06 Öffentlich /05 Öffentlich

4 MDQM I davon Schuljahr Träger insgesamt ohne ohne Abschluss der Schule sonderpäd. FSP "Lernen" Hauptschulabschluss erweit. Hauptschulabschluss Realschulabschluss / MSA allgem. Hochschulreife 2009/10 Öffentlich /09 Öffentlich /08 Öffentlich /07 Öffentlich /06 Öffentlich /05 Öffentlich Berufsfachschule (BFS) einjährig davon der schulischen Vorbildung Jahr Träger erweit. Hauptschulabschluss insgesamt ohne Hauptschulabschluss Realschulabschluss / MSA allgem. Hochschulreife Fachhochschulreife abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % abs. in % 2009/10 öffentlich , , ,5 55 1,7 1 0,0 privat , , ,5 2 0,9 3 1,3 Zusammen , , ,7 57 1,6 4 0,1 2008/09 öffentlich , , ,1 46 1,3 1 0,0 privat ,8 34 9, , ,2 3 0,8 4 1,1 Zusammen ,7 39 1, , ,1 49 1,3 5 0,1 2007/08 öffentlich , , ,9 44 1,1 - - privat ,0 21 6, , ,2 5 1,5 2 0,6 Zusammen ,2 49 1, , ,0 49 1,1 2 0,0 2006/07 öffentlich , , ,7 41 0,9 - - privat , , Zusammen , , ,5 41 0, /06 öffentlich , , ,2 45 0,9 - - privat ,2 3 1, , ,9 1 0,4 - - Zusammen ,1 5 0, , ,0 46 0,

5 2004/05 öffentlich , , ,1 38 0,7 1 0,0 privat , , ,9 4 1,9 1 0,5 Zusammen , , ,2 42 0,8 2 0,0 4. Wie viele junge Menschen befinden sich derzeit (unabhängig vom Zeitpunkt des Verlassens der allgemein bildenden Schule) in einer Maßnahme des Übergangssystems? Zu I.4.: Träger Bildungsgang Schulzweig Insgesamt darunter männlich weiblich Öffentlich BQL gem. 29(3) Berufsschule sonderpäd. Aufgabe Berufsschule BQL-FL gem. 29(4) Berufsschule sonderpäd. Aufgabe Berufsschule MDQM Stufe I Berufsschule sonderpäd. Aufgabe Berufsschule OBF-1-Jährig Berufsfachschule OBF-1-Jährig m.abitur Berufsfachschule Öffentlich Ergebnis Privat BQL gem. 29(3) Berufsschule OBF-1-Jährig Berufsfachschule Privat Ergebnis Gesamtergebnis Bei wie vielen handelt sich es dabei um sog. Altnachfrager und Altnachfragerinnen Zu I.5.: Diese Daten werden statistisch nicht erhoben. II. Verteilung der Absolventinnen und Absolventen von Maßnahmen des Übergangssystems und Träger der Maßnahmen 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im laufenden Schuljahr Bildungsmaßnahmen des Übergangssystems an berufsbildenden Schulen, die weder im Rahmen einer dualen Berufsausbildung, einer voll qualifizierenden schulischen Berufsausbildung, noch zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung absolviert werden? Zu II.1.: Siehe Antwort zu I Wie viele Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen besuchen im laufenden Schuljahr folgende Maßnahmen a. berufsqualifizierender Lehrgang im 11. Schuljahr, b. berufsqualifizierender Lehrgang im 11. Schuljahr besonderer inhaltlicher Ausrichtung, c. berufsqualifizierender Lehrgang in Teilzeitform (MDQM I - Modulare duale Qualifizierungsmaßnahme Stufe 1) d. die einjährige Berufsfachschule e. einjährige Berufsfachschule besonderer inhaltlicher Ausrichtung f. mehrjährige Berufsfachschule g. Fachoberschule: Tagesunterricht/Vollzeitform ("Praktikantenmodell") h. Berufsoberschule i. Berufliches Gymnasium bzw. Gymnasiale Oberstufe an Oberstufenzentren? Zu II.2.: 5

6 Auszug aus den Eckdaten Schuljahr 2009/10: darunter Träger Schulzweig Bildungsgang insgesamt männlich weiblich Öffentlich Berufsschule sonderpäd. Aufgabe BQL gem. 29(3) BQL-FL gem. 29(4) MDQM Stufe I Berufsschule sonderpäd. Aufgabe Ergebnis Berufsschule BQL gem. 29(3) BQL-FL gem. 29(4) MDQM Stufe I Berufsschule Ergebnis Berufsfachschule (OBF) OBF-1-Jährig OBF 2-Jährig OBF 3-Jährig OBF-MDQM 2- Jährig OBF-MDQM 3- Jährig OBF-1-Jährig m.abitur Berufsfachschule Ergebnis Berufliches Gymnasium Einführungphase Qualifikationsphase Berufliches Gymnasium Ergebnis Öffentlich Ergebnis Privat Berufsschule BQL gem. 29(3) Berufsschule Ergebnis Berufsfachschule OBF-1-Jährig OBF 2-Jährig OBF 3-Jährig Berufsfachschule Ergebnis Privat Ergebnis Gesamtergebnis Träger Schulzweig Ausbildungsdauer Bildungsgang Unterrichtsform insgesamt darunter männlich Öffentlich Fachoberschule BG 2-jährig 1 VZ weiblich BG 2-jährig 2 VZ BG 2-jährig 4 TZ BG 2-jährig 5 TZ

7 2-jährige FOS zusammen BG 1- jährig 3 VZ jährige FOS zusammen Fachoberschule insgesamt BG 2- Berufsoberschule jährig 1 VZ BG 1- jährig 2 VZ Berufsoberschule insgesamt Öffentlich Ergebnis BG 2- Privat Fachoberschule jährig 2 VZ BG 1- jährig 3 VZ Fachoberschule Ergebnis Privat Ergebnis jährige BG insgesamt jährige BG insgesamt Gesamtergebnis VZ = Vollzeit / TZ = Teilzeit; BG = Bildungsgang; FOS = Fachoberschule 3. Welche allgemein bildenden Schulabschlüsse weisen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Maßnahmen zu welchen Anteilen auf? Zu II.3.: Es liegen hierzu noch keine statistischen Angaben vor. 4. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer absolvieren derzeit Maßnahmen bei freien Trägern? Über welche allgemein bildenden Schulabschlüsse verfügen diese Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu welchen Anteilen? Zu II.4.: Wurde durch die BA nicht beantwortet. 5. Welche Träger bieten in Berlin berufsvorbereitende Maßnahmen im Übergangssystem an jeweils wie vielen Plätzen? Zu II.5.: Für MDQM I bietet die bbw Berufsvorbereitungs- und Ausbildungsgesellschaft mbh, die der Durchführung des Praxisteils beauftragt ist, jeweils 450 Schülerplätze an. 6. Die Bundesagentur für Arbeit bietet Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) nach 61/ 61 a SGB III an. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben im Jahr 2009 Maßnahmen in diesem Rahmen absolviert? Welche allgemein bildenden Bildungsabschlüsse wiesen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu welchen Anteilen zu Beginn der Maßnahme auf? Zu II.6.: Im Jahr 2009 sind Personen als Zugänge in BvB-Maßnahmen gezählt worden. Welche Bildungsabschlüsse die Personen vorzuweisen hatten, wird statistisch nicht ausgewertet. Im Jahresdurchschnitt waren Personen im Bestand. 7. Wie viele und welche Träger bieten in Berlin wo BvB-Maßnahmen an? Zu II.7.: Im Jahr 2009 erhielten 15 Bildungsträger einen Zuschlag zur Durchführung von BvB-Maßnahmen im Land Berlin. Im Jahr 2010 sind es fünf Bildungsträger gewesen. Eine Benennung der jeweiligen Träger, die im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens gemäß Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) einen Zuschlag erhalten haben, ist nicht möglich. 8. Wie viele Personen wurden in Berlin 2009 im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung (EQ) gefördert, die ein sechs- bis zwölfmonatiges Praktikum in einem Betrieb vorsieht? Zu II.8.: Im Jahr 2009 sind 705 Personen als Zugang in Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen gezählt worden. Im Jahresdurchschnitt waren 371 Personen im Bestand. 7

8 9. In welchen Maßnahmen des Übergangsystems werden Module/ Inhalte vertelt, die auf eine spätere Ausbildung angerechnet werden? Zu II.9.: Während der EQ werden einzelne Qualifizierungsbausteine vertelt, die unter Umständen als Ausbildungsanteile angerechnet werden können. Die Anrechnung der Inhalte auf die Dauer einer nachfolgenden Berufsausbildung kann auf der Grundlage von 8 Abs. 1 BBiG und 27b Abs. 1 HwO erfolgen und liegt im Benehmen der Kammern. III. Erfolge der Maßnahmen des Übergangssystems 1. Welcher Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von a. berufsqualifizierendem Lehrgang im 11. Schuljahr, b. berufsqualifizierendem Lehrgang im 11. Schuljahr besonderer inhaltlicher Ausrichtung, c. berufsqualifizierendem Lehrgang in Teilzeitform (MDQM I - Modulare duale Qualifizierungsmaßnahme Stufe 1) d. einjähriger Berufsfachschule e. einjähriger Berufsfachschule besonderer inhaltlicher Ausrichtung hat die besuchte Maßnahme jeweils in den Jahren vorzeitig abgebrochen ohne im Anschluss eine Berufsausbildung zu beginnen? 8 Zu III.1.: Jahr Träger Bildungsgang darunter insgesamt männlich weiblich Abbrecher/innen Abbrecher Abbrecher Öffentlich BQL BQL-FL MDQM Stufe I Berufsfachschule einjährig /09 Öffentlich Ergebnis Privat BQL Berufsfachschule einjährig Privat Ergebnis Gesamtergebnis öffentlich BQL BQL-FL MDQM Stufe I Berufsfachschule einjährig Berufsfachschule einjährig 2007/08 Abitur öffentlich Ergebnis privat BQL Berufsfachschule einjährig privat Ergebnis Gesamtergebnis Öffentlich BQL BQL-FL MDQM Stufe I Berufsfachschule einjährig Berufsfachschule einjährig 2006/07 Abitur Öffentlich Ergebnis Privat BQL Berufsfachschule einjährig Privat Ergebnis Gesamtergebnis /06 öffentlich BQL (gem. 29(3) SchulG) BQL-FL (gem. 29(4) SchulG) MDQM - Stufe I Berufsfachschule einjährig

9 öffentlich Ergebnis privat BQL (gem. 29(3) SchulG) Berufsfachschule einjährig privat Ergebnis Gesamtergebnis SchulG = Schulgesetz für Berlin Jahr Träger Bildungsgang darunter insgesamt männlich weiblich Abbrecher Abbrecher Abbrecher öffentlich BQL (gem. 29(3) SchulG) BQL-FL (gem. 29(4) SchulG) MDQM - Stufe I Berufsfachschule einjährig /05 öffentlich Ergebnis privat BQL (gem. 29(3) SchulG) Berufsfachschule einjährig privat Ergebnis Gesamtergebnis Welcher jährliche Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahmen III 1. a bis e hat in den Jahren einen höherwertigen allgemeinbildenden Schulabschluss erreicht (bitte nach Schulformen und Art des Abschlusses aufschlüsseln)? Zu III.2.: Teilnehmer/innen, die einen Bildungsgang gemäß Nr. 1 a - d abgebrochen haben oder den Bildungsgang nicht erfolgreich beenden, können keine höherwertigen allgemeinbildenden Schulabschlüsse der Sekundarstufe I erwerben. 3. Welcher Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahmen III 1. a bis e hat in den Jahren im untelbaren Anschluss an die Maßnahme einen Ausbildungsplatz im dualen System gefunden oder eine vollzeitschulische Berufsausbildung begonnen? 4. Welcher Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahmen III 1. a bis e ist jeweils in den Jahren im Anschluss an die Maßnahme in eine weitere Maßnahme des Übergangssystems gewechselt? Zu III.3. und III.4.: Hierzu liegen keine statistischen Angaben vor. 5. Welcher Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahmen III 1. a bis e der Jahre 2005 bis 2007 hat auch zwei Jahre nach Beendigung der Maßnahme noch keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gefunden oder eine vollzeitschulische Berufsausbildung begonnen? Zu III.5.: Die Statistik der BA weist Bewerber/innen für Berufsausbildungsstellen nach dem Schulentlassjahr aus und seit dem Jahr 2010, rückwirkend seit 2008, auch Bewerber/innen, die schon in einem früheren Berichtsjahr Unterstützung der Arbeitsagentur oder eines Job Centers eine Ausbildung gesucht haben, sog. Altbewerber/innen. Der Anteil an Bewerber/innen, die Maßnahmen des Übergangssystems besucht haben, wird dabei jedoch nicht gesondert ausgewiesen. Insgesamt weist die Statistik einen rückläufigen Anteil an sog. Altbewerber/innen aus. Zum Stand September 2008 waren von Bewerber/innen insgesamt (48,2 %) ein oder zwei Jahre vor dem Berichtsjahr schon einmal Bewerber/innen. Im Juli 2010 waren von insgesamt gemeldeten Bewerber/innen (40,5 %) Bewerber/innen, die sich ein oder zwei Jahre zuvor schon einmal bei einer Arbeitsagentur oder bei einem JobCenter als Ausbildung suchend gemeldet hatten. 6. Zu welchen Anteilen haben Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Jahren 2005 bis 2009 an Maßnahmen bei freien Trägern die Maßnahme vorzeitig abgebrochen, ohne anschließend in eine "höherwertige" Maßnahme, in eine Berufsausbildung oder Erwerbstätigkeit einzumünden? 7. Wie hoch ist der Anteil der Absolventinnen und Absolventen von Maßnahmen der Jahre 2005 bis 2009, der im Rahmen der Maßnahme einen höherwertigen allgemeinbildenden Schulabschluss erworben hat? Zu III.6. und III.7.: 9

10 MDQM I Teilnehmer/innen MDQM I davon vollständig absolviert vorzeitiger Austritt/Ausschluss Schuljahr Absolventen und Absolventinnen insgesamt höherem Schulabschluss bzw. Erlangung der Ausbildungsfähigkeit zertifizierten Teilabschlüssen Gesamtzahl zertifizierten Teilabschlüssen sonstige Gründe/ Ausschluss Gesamtzahl 2004/ / / / / /10 ist statistisch noch nicht erfasst Eine Verbleibsstatistik wird nicht geführt. 8. Welcher Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen bei freien Trägern haben im Anschluss a. eine weitere Maßnahme des Übergangssystems an einer berufsbildenden Schule, b. eine weitere Maßnahme des Übergangssystems außerhalb einer berufsbildenden Schule, c. eine duale oder vollzeitschulische Berufsausbildung begonnen oder d. eine Erwerbsarbeit aufgenommen? Zu III.8.: Weder die BA noch die Senatsverwaltungen verfügen dazu über Daten. 9. Das Fachkonzept für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) der Bundesagentur für Arbeit sieht für Maßnahmen im Rahmen dieses Programms, die längstens über einen Zeitraum von zehn Monaten durchgeführt werden können, eine individuelle Beratung und Bildungsbegleitung und eine Aufteilung des Maßnahmenbündels in Phasen vor (Eingangsanalyse, Grundstufe, Förderstufe und Übergangsqualifizierung). Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über den Erfolg dieser Maßnahmen hinsichtlich der Einmündung in eine anschließende duale oder vollzeitschulische Berufsausbildung vor? 10. Welcher Anteil der im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung seit 2004 geförderten Jugendlichen hat im Anschluss einen Ausbildungsplatz im selben Betrieb gefunden, in dem auch Einstiegsqualifizierung gefördert wurde oder in einem anderen Betrieb? Zu III.9. und III.10.: Das Fachkonzept für die Durchführung von BvB der BA zeichnet sich durch seine große Individualität für den einzelnen Teilnehmer/die einzelne Teilnehmerin aus. Eine BvB kann so zielgerichtet auf die tatsächlichen Bedürfnisse des jungen Teilnehmers/der jungen Teilnehmerin ausgerichtet werden. Von den BvB-Teilnehmer/innen im Zeitraum Oktober 2008 bis September 2009 waren sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme 82,7 % der Teilnehmer/innen nicht arbeitslos gemeldet. Bei den Teilnehmer/innen der Einstiegsqualifizierung (EQ) in diesem Zeitraum waren es 84,6 %. Eine weitergehende Verbleibsuntersuchung über die tatsächliche Tätigkeit/Ausbildung nach der BvB/EQ wird von der BA nicht vorgenommen. Für EQ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen einer Weiterführung der Evaluation festgestellt, das 56 % der Teilnehmer/innen in eine betriebliche Berufsausbildung übergegangen sind, rund 41 % haben im Betrieb der EQ die Ausbildung fortgesetzt, insgesamt haben 64 % der EQ-Teilnehmer/innen des Jahres 2008/ 2009 nach der EQ eine Berufsausbildung (betrieblich, außerbetrieblich und schulisch) aufgenommen (siehe 1. Zwischenbericht Weiterführung der Begleitforschung zur Einstiegsqualifizierung (EQ) im Auftrag des BMAS) Zusätzlich die Internetseite des BMAS dem Link zum Zwischenbericht der aktuellen Evaluation: be richt einstiegsqualifizierung.html 11. Wie, in welchen Abständen und nach welchen Kriterien evaluiert der Senat die nicht von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Bund angebotenen Maßnahmen des Übergangssystems? 10

11 Zu III.11.: Der Schulversuch MDQM wurde durch die Humboldt-Universität zu Berlin wissenschaftlich begleitet. Kriterien waren dabei Qualitätsmerkmale in der Berufsvorbereitung im Kontext zum Arbeitsmarkt. In diesen Schulversuch wurden zum Schuljahr 2005/2006 letztmalig Jugendliche in MDQM I sowie im Schuljahr 2006/ letztmalig Jugendliche aus MDQM I in MDQM II aufgenommen. Seit dem Schuljahr 2007/2008 wurde die Maßnahme MDQM in die Regelform überführt. Für Bildungsgänge des sogenannten Übergangssystems findet keine systematische Evaluierung statt. 12. Welche anderen Erfolgskriterien über das Erreichen eines höherwertigen Schulabschlusses, eines Ausbildungsplatzes im dualen System, der Aufnahme einer vollzeitschulischen Berufsausbildung oder der Einmündung in Erwerbsarbeit hinaus werden bei der Evaluation von den Trägern benannt? IV. Kosten der Maßnahmen 1. Wie hoch sind die Kosten für Maßnahmen des Übergangssystems jeweils in den Jahren 2005 bis 2009 im Land Berlin insgesamt und zu welchen Anteilen werden diese Kosten getragen a. vom Bund? b. von der Bundesagentur für Arbeit? c. vom Land Berlin? d. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds? e. von sonstigen Kostenträgern (bitte benennen)? Zu IV.1.a.: Hierzu liegen keine Daten vor. Zu IV.1.b.: Die Kosten für Maßnahmen des Übergangssystems, die auf die BA entfielen, stellten sich von wie folgt dar (in Euro): Zu III.12.: Ein wichtiges Erfolgskriterium für die Träger ist die Erreichung der Berufsbildungsreife bei den Jugendlichen vor allem durch die Steigerung der sozialen Kompetenzen (Sekundärtugenden) SGB II SGB III SGB II SGB III SGB II SGB III Einstiegsqualifizierung (EQ) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) SGB = Sozialgesetzbuch Zu IV.1.c.: Die Kosten sind in der Antwort zu IV.2. dargestellt. Zu IV.1.d.: Die Kosten des regulären Übergangssystems werden nicht aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Zu IV.1.e.: Hierzu liegen keine Daten vor. 2. In welcher Höhe belaufen sich die jährlichen Kosten beim Land und beim Schulträger für einen Schulplatz im berufsqualifizierenden Lehrgang im 11. Schuljahr, im berufsqualifizierenden Lehrgang im 11. Schuljahr besonderer inhaltlicher Ausrichtung, im berufsqualifizierenden Lehrgang in Teilzeitform (MDQM I - Modulare duale Qualifizierungsmaßnahme Stufe 1), der einjährigen Berufsfachschule sowie der einjähriger Berufsfachschule besonderer inhaltlicher Ausrichtung (sofern die Kosten zwischen den Schulformen deutlich differieren, bitte einzeln aufführen)? Zu IV.2.: Für die Darstellung der Kostengruppe Unterricht und Erziehung (Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben) wird im Haushaltsplan 2010/ Einzelplan 10 - zur Produktdarstellung Berufsbildende Schulen das Haushaltsjahr 2008 herangezogen. Danach befanden sich in allen beruflichen Bildungsgängen insgesamt Die Kosten je Schülerin und Schüler betrugen 3.964,71 für den jeweils schulischen Teil. Eine Differenzierung ist nicht möglich. 3. Wie hoch sind die jährlichen Kosten pro Platz bei einem freien Träger (ggf. Spannweite angeben)? Zu IV.3.: Ein Praxisplatz in MDQM I kostet derzeit jährlich ca Die Kosten für den schulischen Teil sind in den Schülerkosten (siehe Antwort zu Frage IV.2) enthalten. 4. In welcher Höhe belaufen sich die monatlichen Kosten für Maßnahmen der Einstiegsqualifizierung und wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer? 11

12 Zu IV.4.: Die Kosten für die Einstiegsqualifizierung (EQ) im Monat/je Platz lassen sich aus dem Gesetz ( 235 b SGB III) ableiten. Grundsätzlich können monatlich maximal 212,- als Anteil für die Praktikumsvergütung und zusätzlich ein Pauschbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von derzeit 106,- entrichtet werden. Demnach können sich die monatlichen Kosten für eine EQ-Maßnahme auf maximal 318,- belaufen. 5. In welcher Höhe entstehen Kosten pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer, die/ der im Anschluss an die Maßnahme des Übergangssystems eine Berufsausbildung im dualen System, eine vollzeitschulische Berufsausbildung oder einer Vollzeit-Erwerbsarbeit aufgenommen hat a. in vollzeitschulischen Maßnahmen des Übergangssystems gemäß III 1. a bis e? b. bei freien Trägern? c. in Berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BvB)? d. durch Förderung der Einstiegsqualifizierung (EQ)? Zu IV.5.: Zu IV.5.a. und IV.5.b.: Weder die BA noch die Senatsverwaltungen verfügen dazu über Daten. Zu IV.5.c. und IV.5.d.: Eine solche Auswertung kann nicht erhoben werden. V. Unterstützung der Betroffenen, Koordination von Maßnahmen 1. Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote zum Übergang Schule Beruf gibt es in Berlin für junge Menschen? Zu V.1.: Durch das Land Berlin werden im Rahmen des Berliner Programms Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler allgemein bildender weiterführender Schulen (BVBO) Projekte zur vertieften Berufsorientierung angeboten. An Berliner Oberstufenzentren sind Schullaufbahnberater/innen tätig, die zu den Bildungsgängen der beruflichen Bildung Auskunft geben. Außerdem steht das gesamte Leistungsportfolio der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit zur Verfügung: Berufsorientierung in den Schulen, Ausreichung von Informationsmaterial zur Berufswahl, Berufswahltests, Berufsinformationszentrum Internetarbeitsplätzen, Vortragsveranstaltungen zu neuen Berufen, vertiefte und erweiterte vertiefte Berufsorientierung individuelle Berufsberatung, Angebot der Ausbildungsstellenvertlung Förderungsangebote für die Aufnahme einer Berufsausbildung 2. In welcher Weise und auf wessen Initiative findet eine Beratung/ Unterstützung derjenigen statt, die nach der allgemeinbildenden Schule bis zu welchem Stichtag keinen Ausbildungsplatz oder keine vollzeitschulische Berufsausbildung gefunden haben? Zu V.2.: Grundsätzlich werden alle Personen, die bei der Berufsberatung angemeldet sind, gleicher Intensität beraten. Individuelle Hilfen werden gereicht, sofern sich eine Notwendigkeit im Rahmen des Profilings/der Standortanalyse abzeichnet. 3. Welche spezifischen Beratungs- bzw. Unterstützungsangebote gibt es für sog. Altnachfrager und Altnachfragerinnen? Zu V.3.: Für diese Klientel stehen keine gesonderten Leistungen zur Verfügung. Sie können weiterhin grundsätzlich alle Produkte und Programme der originären Berufsberatung in Anspruch nehmen. 4. Wer war in Berlin von 2008 bis 2010 Projektträger im Rahmen des Bundesprogramms Perspektive Berufsabschluss? Zu V.4.: Es gibt immer noch eine Vielzahl von Jugendlichen, die aus eigener Kraft den Übergang von der Schule in den Beruf nicht schaffen. Für diese Jugendlichen existiert eine Vielzahl von Angeboten. Ziel des Programms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Perspektive Berufsabschluss ist es, dass die vielfältigen vorhandenen Förderangebote und Unterstützungsstrukturen im regionalen Kontext besser auf den tatsächlichen Bedarf ausgerichtet, einander verzahnt und da effizienter eingesetzt werden können. Die Umsetzung erfolgt durch zwei Förderrichtlinien in den Jahren 2008 bis 2012: Förderrichtlinie 1: Regionales Übergangsmanagement (RÜM) Förderrichtlinie 2: Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung Bei der Umsetzung der Förderrichtlinie 1 geht es in Berlin um die Modellhafte Umsetzung eines strategischen Konzeptes zur strukturellen Verbesserung der Kooperation der regionalen Akteure im Bereich Übergang Schule-Beruf. Verantwortlich hierfür ist die SPI Consult GmbH. Näheres zum Regionalen Übergangsmanagement ist im Internet unter dem Link zu entnehmen. Die Umsetzung der Förderrichtlinie 2 erfolgt in Berlin durch die Serviceagentur Nachqualifizierung Berlin - GFBM e.v. (SANQ). Näheres ist dem Internet unter der Anschrift zu entnehmen. 5. Welche Träger haben sich bei der Neuausschreibung 2010 beworben? Zu V.5.: Im März 2010 hat der Bund eine Modifikation seiner Bekanntmachung vom für das 12

13 Programm Perspektive Berufsabschluss vorgenommen (2. Förderrunde). Bei dem Programm Perspektive Berufsabschluss handelt es sich um ein Bundesprogramm, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung durchgeführt wird. Hier liegen keine offiziellen Erkenntnisse vor, wer sich darauf beworben hat. 6. Wie viele junge Menschen wurden im Rahmen des Bundesprogramms Perspektive Berufsabschluss bisher gefördert? Zu V.6.: Bei der Förderrichtlinie 1 geht es um die Entwicklung eines konzeptionellen Vorhabens. Die Förderung von Personen findet dabei nicht statt. Für die Förderrichtlinie 2 gilt, dass die regionalen Projekte (so auch Serviceagentur Nachqualifizierung Berlin (SANQ) in der Regel da beauftragt sind, Strukturen/Verfahren für die Umsetzung von Nachqualifizierung zu vereinbaren/auf den Weg zu bringen/den Bildungsansatz bekannt zu machen - so dass Bildungsträger künftig verstärkt in diesem Segment Angebote für Un- und Angelernte bereitstellen. In Berlin wird seit 2008 die Zusammenarbeit 12 Trägern forciert, die sich u. a. am auf der 1. Berliner Nachqualifizierungsmesse nicht nur der Fachöffentlichkeit, sondern auch den sog. Kunden/Weiterbildungsinteressierten ihren Angeboten vorstellen. Auch hier gilt, dass eine Förderung von Personen durch das Projekt nicht stattgefunden hat. Berlin, den 19. Oktober 2010 In Vertretung Claudia Zinke Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Novemb. 2010) 13

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