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1 Erlasse, Richtlinien, Einsatzkonzept - Neues aus dem MI - niedersachsen.dlrg.de

2 Ein großer Teil der Arbeit der letzten Monate bestand aus dem Einbringen unserer Interessen in Erlasse des Landes Niedersachsen Zielsetzung war hierbei, unseren Rückstand gerade im Bereich der Ausrüstung und Finanzierung ggü. den HiOrg und der Feuerwehr zu eliminieren Ein weiteres Ziel ist auch den Unterhalt der Fahrzeuge, Boote, Ausrüstungen aber auch die Kosten der Ausbildung (fachspezifisch aber auch z.b. Führerscheine) auf eine durch das Land aufgesetzte Finanzierung zu stützen. Wir sind einen großen Schritt voran gekommen, die Ziele sind aber bei weitem noch nicht erreicht!!!

3 1. Erlass Gliederung und Sollstärke der Einheiten des Katastrophenschutzes (Gültig vom ) Erstmalig ist der Wasserrettungszug in einem solchen Erlass aufgenommen. Der Kernzug besteht aus 28 Einsatzkräften (Hauptaufgabe hier war die Abwendung einer durch das MI und Mitglieder des LV Nds. eingebrachten Mindeststärke von 22 Einsatzkräften im Kernzug, welche aus unserer Sicht zu gering ist) Der Kernzug (Zugtrupp, Wasserrettungsgruppe und Einsatztauchgruppe) hat jetzt eine Stärke von 1 / 5 / 22 // 28 (nicht wie im Erlass dargestellt 1 / 9 / 18 // 28!!!) Er kann ergänzt werden um die Komponenten Gerätetrupp / -gruppe, Strömungsrettertrupp / -gruppe sowie die noch zu erarbeitende Komponente Spezialtauchertrupp / -gruppe Der DLRG Sanitätstrupp wurde nicht in den Erlass aufgenommen (Kompromiss mit den HiOrg) vorhandene Trupps / Gruppen können selbstverständlich weiter genutzt werden. Der im Erlass genannte Standard Niedersachsen entspricht hierbei der STAN der DLRG Nds. Der Erlass Gliederung und Sollstärke der Einheiten ist Grundlage / Basis für die folgenden Erlasse! Nachzulesen unter: Link

4

5 2. Einsatzkonzept für den Katastrophenschutz in Niedersachsen (Stand ) Auf Basis des Erlasses Gliederung und Sollstärke der Einheiten wurde hier die Detailbeschreibung unserer Einheiten aufgenommen. In der Vergangenheit waren hier lediglich die Einheiten der HiOrg beschrieben. Aufgeführt sind die Beschreibungen unserer Trupps auf Basis der aktuellen STAN (Planungsnummern wurden aufgelöst und chronologisch untereinander aufgenommen) Anmerkung: Die STAN befindet sich zur Zeit in den Bereichen Strömungsrettung und Einsatztaucher in Überarbeitung. Der Bereich Spezialtaucher wird nach Abschluss der notwendigen Vorbereitungen (Vorschriften, GUV, Ausrüstung und Ausbildung) und Freigabe durch das Referat Einsatztauchen des LV in die STAN aufgenommen. Der Erlass ist Basis für den folgenden Erlass Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen (Fahrzeugförderung) und daher war die Detailbeschreibung für uns von großer Wichtigkeit. Nachzulesen unter: Link

6 Kernzug DLRG Nds.

7 Kernzug DLRG Nds.

8 Ergänzungskomponenten

9

10 3. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen (Fahrzeug- / Bootsförderung) (Bisher nur Entwurf!!!) Ggü. der Ende 2016 ausgelaufenen Richtlinie ergeben sich nach aktuellem (Entwurfs-) Stand folgende Änderungen: Aufnahme des Erlass Gliederung und Sollstärke der Einheiten als Basis für die Förderrichtlinie. Sprich was dort (oder im Einsatzkonzept nicht aufgenommen ist bzw. was den dort enthaltenen Beschreibungen nicht entspricht wird nicht gefördert) Aufnahme der Nebenkosten der Beschaffung (z.b. öffentliche Ausschreibung) als zuwendungsfähig (bis max Euro / Antrag) Für zentrale Landeseinheiten (Betr.-platz 500 und die LEZ) kann der LV Zuwendungsempfänger sein. Öffnung der Voraussetzungen bei Gebrauchtfahrzeugen Entfall der Ausnahmeförderung bis 90 % der Anschaffungskosten Entfall der Haltefrist und Ersatz gegen den nicht mehr wirtschaftlichen Betrieb. Nachzulesen unter: Bisher nur Entwurf!!!

11 Entfall der max. Fördersumme von Euro und Ersatz durch individuelle Summen je Fahrzeug / Boot etc.

12 Fragen? Anmerkungen? Wünsche? Ideen? Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit

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