Nicht nur ein Fall von Risikosozialisierung - Das mittelbare Kommunalkreditgeschäft privater Banken nach der Währungsreform

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1 Albert Fischer Nicht nur ein Fall von Risikosozialisierung - Das mittelbare Kommunalkreditgeschäft privater Banken nach der Währungsreform Über die fragwürdige Geschäftspolitik der deutschen Banken in den Jahren der relativen Stabilisierung nach der Währungsreform des November 1923 wurde viel geschrieben 1. Der Ursachen für ihren Zusammenbruch im Sommer des Jahres 1931 sind viele, um nicht zu sagen: alle, genannt. Stets betont werden dabei ihre in hohem Maße fristeninkongruenten Finanzierungsgepflogenheiten, will sagen: die kurzfristige Refinanzierung faktisch langfristiger Kredite, mit dem daraus resultierenden Liquiditätsrisiko einerseits und ihre umfangreiche Kreditvergabe an fragwürdige Klienten mit dem sich daraus ergebenden Bonitätsrisiko andererseits. Der Blick konzentrierte und konzentriert sich dabei vornehmlich auf die Berliner Aktienbanken und ihre Kreditierung großer Industrie- und Handelsunternehmen resp. -konzerne, und dies nicht von ungefähr. Es war bekanntlich der Kollaps der Norddeutschen Wollkämmerei und Kammgarnspinnerei AG, welcher der Darmstädter und Nationalbank KGaA den Todesstoß versetzt und damit die Ausrufung der Bankfeiertage am 13. Juli 1 U.a.: Balderston, Theo: German Banking between the Wars, in: Business History Review 65 (1991), S ; Born, Karl Erich: Die deutsche Bankenkrise Finanzen und Politik, München 1967; Feldman, Gerald D.: Jakob Goldschmidt, the History of the Banking Crisis of 1931, and the Problem of Freedom of Manoeuvre in the Weimar Economy, in: Buchheim, Christoph/Michael Hutter/Harold James (Hrsg.): Zerrissene Zwischenkriegszeit. Wirtschaftshistorische Beiträge. Knut Borchardt zum 65. Geburtstag, Baden-Baden 1994, S ; James, Harold: The Causes of the German Banking Crisis of 1931, in: Economic History Review 37, 1984, S ; Lüke, Rolf E.: 13. Juli Das Geheimnis der deutschen Bankenkrise, Frankfurt am Main 1981; zeitgenössisch u.a.: Priester, Hans: Das Geheimnis des 13. Juli. Ein Tatsachenbericht von der Bankenkrise, Berlin Scripta Mercaturae. Zeitschr. f. Wirtschafts- u. Sozialgeschichte 33 (1999), S. 46 ff.

2 provoziert hatte. Nun gab es aber seinerzeit nicht nur private Kreditnehmer, die das Mißtrauen der Bankbeamten hervorriefen bzw. hätten hervorrufen müssen. Es gab derer auch öffentliche. Die Kreditvergabe an Gemeinden und Gemeindeverbände galt seinerzeit nämlich keineswegs als sichere Bank. Im Gegenteil. Deren kritische Haushaltslage und ihre nach der Währungsreform allzu rasant gestiegene Schuldenlast beunruhigten die Öffentlichkeit und schreckten potentielle Geldgeber 2. Die großen Aktienbanken zogen daraus offenbar die richtigen Konsequenzen. Sie ließen vom Kommunalkreditgeschäft tunlichst die Finger und wiesen kredithungrigen Kämmerern die Türe: Bis Anfang 1929 kamen (dem Betrage nach) nur 0,76 % ihrer Kreditvergaben öffentlich-rechtlichen Körperschaften zugute 3. Demgemäß entfielen von den Bankkrediten, die den Gemeinden bis dato gewährt wurden, über drei Viertel auf öffentliche Institute, insbesondere auf Landesbanken und Girozentralen, und nur ein Zehntel auf private Kreditbanken (Darstellung 1). Und selbst dieses Zehntel beruhte maßgeblich auf jener berühmten Ausnahme, die die Regel bestätigt. In unserem Falle hieß sie Darmstädter und Nationalbank. Die kleinere der großen Aktienbanken hatte sich nämlich entschieden, doch an Gemeinden auszuleihen, trotz unüberhörbarer Warnungen. Lohnen sollte sich ihr Wagemut wie gesagt nicht. Just diese D- Bank kollabierte später als erste Aktienbank, und tatsächlich trugen ihre zahlungsunfähig gewordenen resp. werdenden öffentlichen Schuldner zwar nicht entscheidend, aber doch mit zu ihrem Zusammenbruch bei 4. Ihre privaten Konkurrenten, die sich solcher Geschäfte enthalten hatten, hatten zumindest daran offenkundig gut getan. Allein, hatten sich die anderen Häuser, bei- 2 Caesar, Rolf: Der öffentliche Kredit der Sparkassenorganisation von , in: Mura, Jürgen (Bearb.): Der öffentliche Kredit der Sparkassenorganisation - historische Entwicklung und Zukunftsperspektiven. Sparkassenhistorisches Symposium 1991 (Sparkassen in der Geschichte: Abt. 1, Dokumentation, Bd. 7), Stuttgart 1992, S ; hier: S. 52; Hansmeyer, Karl-Heinrich: Der Beitrag der Kreditwirtschaft zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte, in: Deutscher Sparkassen- und Giroverband (Hrsg.): Standortbestimmung. Entwicklungslinien der deutschen Kreditwirtschaft, Stuttgart 1984, S , hier: S. 220; James, Harold: Deutschland in der Weltwirtschaftskrise , Stuttgart 1988, S Ausschuß zur Untersuchung der Erzeugungs- und Absatzbedingungen der deutschen Wirtschaft: Der Bankkredit (Verhandlungen und Berichte des Unterausschusses für Geld-, Kredit- und Finanzwesen, V. Unterausschuß), Berlin 1930, S Zum Vergleich: Das Kreditgeschäft der Landesbank der Rheinprovinz entfiel per 30. September 1928 zu nicht weniger als 84,28 % auf Gemeinden und Gemeindeverbände (errechnet auf Basis der Daten in: Monatsbilanz der Landesbank der Rheinprovinz für den Verwaltungsrat per , Stadtarchiv Köln, Abteilung 902, Oberbürgermeister Konrad Adenauer, Nr. 91, Landesbank der Rheinprovinz, Fasz. 3, F. 231). 4 James 1984, S. 79.

3 48 spielsweise die Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft, tatsächlich in völliger Entsagung geübt, den Verleih an die öffentliche Hand betreffend? Anders formuliert: Vermitteln die publizierten Daten ein realistisches Bild des Kommunalkreditgeschäfts der Weimarer Ära? Vor dem Hintergrund des rauhen Wettbewerbes, der seinerzeit in der Finanzsphäre herrschte, macht jene dezidierte Zurückhaltung doch Erstaunen. Zumal sich die Privaten im allgemeinen keineswegs scheuten, fragwürdige Kandidaten unter ihre Fittiche zu nehmen. Noch einmal also die Frage: Warum eine derartige Scheu vor dem Kommunalkredit? Darstellung 1: Die nach der Währungsstabilisierung von Gemeinden/ Gemeindeverbänden neu aufgenommenen Bankkredite (per ) Mio. RM % Öffentliche Banken: 2.904,7 76,24 davon Landesbanken/GZ: 1.915,9 50,29 davon Sparkassen: 803,3 21,08 Hypothekenbanken: 515,1 13,52 Kreditbanken: 390,0 10, ,8 100,00 Datenbasis: Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich 50 (1931), S. 490 Zum einen möglicherweise aufgrund der traditionellen Struktur ihrer Geschäfte. Die Großbanken hatten sich seit ihrer Entstehung im 19. Jahrhundert auf die freie Wirtschaft, namentlich auf die Finanzierung von Großunternehmen konzentriert. Von der Deutschen Bank bis hin zur Berliner Handelsgesellschaft hatte sich damals hinsichtlich des Portfolios zumindest ein gemeinsamer Nenner ergeben: Die kommunalen Engagements hatten eine nachgerade marginale Größe verkörpert 5. Die Gemeindefinanzierung war zunächst, im Falle der Metropolen, Sache des organisierten Kapitalmarktes gewesen, genauer: 5 Born, Karl Erich: Geld und Banken im 19. und 20. Jahrhundert, Stuttgart 1977, S. 324 ff.; Pohl, Manfred: Festigung und Ausdehnung des deutschen Bankwesens zwischen 1870 und 1914, in: Deutsche Bankengeschichte. Hrsg. i.a. des Instituts für bankhistorische Forschung e.v. von seinem Wissenschaftlichen Beirat, Bd. 2, Frankfurt am Main 1982, S , hier: S Kommunale Engagements meint hier: direkte Kreditausreichungen an Gemeinden oder Gemeindeverbände. Im Emissionsgeschäft betätigten sich die Großbanken nämlich durchaus. Städtische Anleihen wurden von ihnen nicht minder emittiert und plaziert als Aktien.

4 49 Die Groß- und Mittelstädte hatten die je erforderlichen Kapitalien per Anleiheemission akquiriert. Sodann, dies galt insbesondere für kleinere Gemeinden, war sie Sache der Sparkassen und Landesbanken (zuletzt auch der Girozentralen) gewesen 6. Es war also, um dies als erstes Moment festzuhalten, eine Pfadabhängigkeit zu beobachten, und dies gleich in zweifacher Hinsicht. Hätten sich die Großbanken nach der Währungsstabilisierung verstärkt dem Kommunalkreditgeschäft zugewandt, so hätten sie nicht nur geschäftspolitisches Neuland betreten. Sie wären obendrein in eine Sphäre eingedrungen, welche die öffentlichen Banken ebenso gänzlich für sich beanspruchten wie umgekehrt die privaten die der Unternehmensfinanzierung 7. Nicht von ungefähr wurde in den zwanziger Jahren gerade seitens der Privaten immer wieder eine traditionelle Arbeitsteilung im Bankensektor beschworen 8. Die Sparkassen und Landesbanken sollten sich demgemäß auf ihre ursprünglichen Aktivfelder, will sagen: auf den Klein-, den Real- und eben den Kommunalkredit beschränken. Die Kreditbanken würden sich vorrangig der Privatwirtschaft zuwenden. Wollten sie selbst Vorrechte für angestammte Claims beanspruchen, mußten sie freilich die der anderen respektieren. Konkret: Suchten sie sich den Firmenkredit vorzubehalten, so hatten sie den Gemeindekredit den öffentlichen Banken zu belassen. Nun wissen wir heute aber, daß die Geschäftsstrukturen der Vorkriegszeit nicht konserviert wurden. Es sollte nicht zu der erstrebten Arbeitsteilung kommen. Statt dessen drängten gerade die öffentlichen Kreditinstitute mit aller Macht in die traditionellen Sphären der privaten 9. Der Protest der letzteren gegen das Eindringen der öffentlichen Hand 10 in das Bankwesen gewann dem- 6 Most, Otto: Die Schuldenwirtschaft der deutschen Städte, Jena 1909, S. 27 ff., 35 ff.; Zadow, Fritz: Der außerordentliche Finanzbedarf der Städte, Jena 1909, S. 29 ff., 47 f. 7 Jursch, Hermann: Der Kommunalkredit in der Nachkriegszeit, in: Kommunalfinanzen. Vorträge und Diskussionen der Kommunalen Woche Essen 1927 (Schriften der Arbeitsgemeinschaft der Niederrheinischen Verwaltungsakademien, Heft 1), Berlin 1928, S , hier: S. 156; Bel, Hubert/ August Bernegau: Die Landesbank der Rheinprovinz, in: Horion, Johannes (Hrsg.): Die Rheinische Provinzial-Verwaltung. Ihre Entwicklung und ihr heutiger Stand, Düsseldorf 1925, S , hier: S. 631; Ashauer, Günter: Entwicklung der Sparkassenorganisation ab 1924, in: Deutsche Bankengeschichte. Hrsg. i.a. des Instituts für bankhistorische Forschung e.v. von seinem Wissenschaftlichen Beirat, Bd. 3, Frankfurt am Main 1983, S , hier: S Exemplarisch: Bericht über die Generalversammlung des Centralverbandes des Deutschen Bankund Bankiergewerbes, in: Bankarchiv 25 (1926), Nr. 7, , S , hier: S Ashauer, Günter: Von der Ersparungscasse zur Sparkassen-Finanzgruppe. Die deutsche Sparkassenorganisation in Geschichte und Gegenwart, Stuttgart 1991, S. 228 ff., So der Titel einer zeitgenössischen Publikation: Hobirk, Robert: Das Eindringen der öffentlichen Hand in das private Bankgewerbe, Diss. München 1929.

5 50 entsprechend an Schärfe, mündete zuletzt in die Grundsatzfrage nach der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand überhaupt 11. Erst zum Ende des Jahrzehnts sollte sich die Atmosphäre wieder entspannen. Die Verbände sollten sich nun in diversen Abkommen auf einen Modus vivendi verständigen 12. Zu einer Rückbesinnung der einzelnen Bankengruppen auf ihre je ursprünglichen Betätigungsfelder kam es aber, wie gesagt, nicht. Ergo wäre einem intensiven Engagement der Privaten im Kommunalkreditgeschäft offenbar doch nichts entgegengestanden, weder in den frühen Zwanzigern, gleichsam als Reaktion auf das Vorpreschen der öffentlichen Wettbewerber, noch in den späten, als einem solchen Vorgehen angesichts des offenkundigen Nichtzustandekommens der erstrebten Arbeitsteilung nicht einmal mehr strategische Interessen entgegenstanden. Es bleibt also lediglich das Moment des fehlenden Traditionsstranges, und dieses erscheint kaum als hinreichend, die Frage jener privaten Abstinenz zu erklären. Es gibt indes ein weiteres Moment, ein in der Tat schlagendes: die Gesetzgebung zur kommunalen Verschuldung. Es wurde bereits erwähnt, daß letztere resp. ihr Ausmaß und ihre rasches Ansteigen seinerzeit kritische Reaktionen provozierte. Die Reichsregierung und namentlich die Reichsbank erachteten sie als volkswirtschaftlich gefährlich, wenn nicht schädlich, und versuchten ihr auf diversen Wegen entgegenzutreten 13. Vielerlei Normen wurden erlassen, alle mit dem einen Ziel, die kommunale Kreditaufnahme zu erschweren oder sie gar ganz abzustoppen. Im groben lassen sie sich in zwei Kategorien fassen, in solche, welche die Kreditaufnahme an sich reglementierten, und in solche, welche speziell auf die - unmittelbare oder mittelbare - Verschuldung im Ausland abzielten. Genau die sollte nämlich unter allen Umständen auf ein Minimum reduziert werden 14. Und genau hier ergab sich für die Kreditbanken, wollten sie sich auf das Terrain der Gemeindekreditierung begeben, ein ganz entscheidendes Hindernis. Just sie finanzierten bzw. refinanzierten sich näm- 11 Böhret, Carl: Aktionen gegen die "Kalte Sozialisierung" : Ein Beitrag zum Wirken ökonomischer Einflußverbände in der Weimarer Republik (Schriften zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Bd. 3), Berlin 1966, insbesondere: S. 38 ff., 59-66, S. 219 f./tab Ashauer 1991, S Das betreffende Wettbewerbsabkommen ist abgedruckt in: Schmidt, Hans Ulrich: Banken und Sparkassen im Konkurrenzkampf unter Berücksichtigung des Reichsgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909, Diss. Greifswald 1931, S Hansmeyer, Karl-Heinrich (Hrsg.): Kommunale Finanzpolitik in der Weimarer Republik (Schriftenreihe des Vereins für Kommunalwissenschaften e.v. Berlin, Bd. 36), Stuttgart/Berlin/Köln et al. 1973, passim. 14 Upmeier, Gisela: Schachts Kampf gegen die kommunalen Auslandsanleihen, in: L.c., S

6 51 lich in immer höherem Ausmaß in fremden Ländern, im besonderen in den Vereinigten Staaten. Der Auslandsanteil an ihren Kreditoren belief sich bereits 1928 auf fast 50 % 15. Es war mithin kaum denkbar, daß sie neue Engagements ausschließlich aus inländischen Quellen speisen würden. Hätten sich die Privatbanken in großem Stile zum Kreditgeber der Kommunen aufschwingen wollen, so hätten sie nahezu zwangsläufig auf ausländische Gelder zurückgreifen müssen. Dann aber wäre ihre Finanzierungspraxis mit den bestehenden Normen kollidiert. Darstellung 2: Die öffentliche Neuverschuldung per [Mio. RM] , , ,20 0 Reich Länder Kommunen Datenbasis: Statistisches Reichsamt (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch des Deutschen Reichs 51 (1932), S Es handelt sich um die seit der Währungsstabilisierung neu aufgenommenen Schulden. Die Hansestädte wurden hierbei unter die Rubrik Länder subsumiert. Inwiefern? Insofern, als die Gemeinden seit 1924 nur mehr mit der offiziellen Genehmigung der beim Reichsfinanzministerium angesiedelten Beratungsstelle für Auslandskredite eben solche aufnehmen durften. Und nicht nur die Gemeinden selbst: Auch (deutsche) Banken, die ihrerseits ausgereichte Kom- 15 Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Deutsches Geld- und Bankwesen in Zahlen , Frankfurt am Main 1976, S. 330/Tab. 2.02; Fischer, Otto Christian: Die fehlerhafte Kreditpolitik, in: Deutsche Reichsbank (Hrsg.): Untersuchungsausschuß für das Bankwesen 1933, I. Teil, Bd. 1, Berlin 1934, S , hier S. 512.

7 52 munalkredite im Ausland zu refinanzieren trachteten, bedurften jenes Plazets 16. Daß dieses immer seltener und seit 1927 überhaupt nicht mehr gewährt wurde, verdeutlicht: Das Genehmigungsverfahren verkörperte, aus Sicht der Banken, nichts anderes als ein faktisches, zuletzt kaum mehr kaschiertes Verbot. Spätestens seit dem 21. September 1927, jenem Mittwoch, an dem die Reichsbank ihre Mitwirkung in der Beratungsstelle abbrach und sie dadurch schlicht lahmlegte 17. Die de facto stets erforderliche Genehmigung für eine unmittelbare Kreditgewährung deutscher Privatbanken an deutsche Kommunen war nun nicht mehr zu haben. Diesbezügliche Aktivitäten waren mithin bereits unter rechtlichen Gesichtspunkten höchst fragwürdig, wenn nicht unmöglich geworden. Eine sich in großem Stile auf internationaler Ebene refinanzierende Kreditbank - und das war nun einmal bei allen namhaften Aktienbanken der Fall - konnte sich nicht bedenkenlos in der Gemeindefinanzierung engagieren. Hinzu kam endlich der eingangs angesprochene ökonomische Aspekt. Selbst wenn einem solchen Kurs, einer Forcierung des Kommunalkreditgeschäfts, nicht die Gesetzgebung des Reiches entgegengestanden hätte, so wäre er dennoch mit einem gravierenden Manko behaftet gewesen. Er hätte erhebliche Risiken in sich geborgen, möglicherweise weit höhere als die Kreditierung privater Unternehmen. Um die Finanzlage der Kommunen stand es nämlich wie erwähnt nicht zum besten. Sie verschuldeten sich in einem Ausmaß und einem Tempo, das allgemein als beängstigend empfunden wurde (Darstellung 2); dies vor dem Hintergrund städtischer Haushalte, die schon lange vor dem Ausbruch der Weltwirtschaftskrise aus den Fugen geraten waren. Die Steuereinnahmen reichten in keiner Weise hin; umgekehrt zehrte der im Gefolge einer umfangreichen Kreditaufnahme stetig steigende Schuldendienst immer mehr an ihren finanziellen Ressourcen 18. Wie gesagt, es fehlte an Warnungen 16 Dietrich-Troeltsch, Hermann: Die Errichtung der Beratungsstelle für Auslandskredite und ihre Funktionsweise, in: Hansmeyer 1973, S ; Ott, Rolf: Die Beratungsstelle für Auslandskredite beim Reichsfinanzministerium, in: Haas, Hermann/Rolf Ott/Wilhelm Holzmann: Auslandsanleihen und Reparationen (Münchener Volkswirtschaftliche Studien, Neue Folge, Heft 7), Jena 1929, S , hier: S Upmeier 1973, S Der kommunale Schuldendienst belief sich im Haushaltsjahr 1928 auf 573,3 Mio. RM, verzehrte mithin bereits vor Ausbruch der Wirtschaftskrise ein Drittel der Reichssteuerüberweisungen (1.649,7 Mio. RM). Drei Jahre später summierte er sich auf 998,0 Mio. RM, verschlang die letzteren (jetzt: 1.009,3 Mio. RM) ergo komplett (Fischer, Albert: Die Landesbank der Rheinprovinz. Aufstieg und Fall zwischen Wirtschaft und Politik (Wirtschafts- und Sozialhistorische Studien. Bd. 6), Köln/Weimar/Wien 1997, S. 541 f./tab. 14).

8 53 nicht 19. Zudem, es fehlte auch an Warnsignalen nicht, wie z.b. im Sommer des Jahres 1929, als erstmals eine deutsche Stadt vor den Konkursrichter trat 20. Nun könnte ein heutiger Beobachter einwenden, die finanzielle Schieflage einer Kommune berge keineswegs ein Risiko für die Gläubigerbank in sich. Schließlich hafte für die kommunalen Schulden die je übergeordnete Körperschaft, letztlich die öffentliche Hand als solche mit ihrer gesamten Steuerkraft 21. Allein, zum damaligen Zeitpunkt galt eben das nicht. Im Gegenteil, die betreffende Stadt meldete seinerzeit Konkurs an und ließ ihren Hauptgläubiger, eine Hypothekenbank, fast aller Forderungen verlustig gehen - während der Staat klarstellte, weder für die Verbindlichkeiten seiner bankrotten Gemeinden einstehen noch eine Zwangsetatisierung zulassen zu wollen 22. Es bleibt dabei: Die Kommunalkreditgewährung barg ganz erhebliche Risiken in sich. Zum Bonitätsrisiko traten zwei weitere Risiken von Belang: das Währungsrisiko und, vor allem, das Liquiditätsrisiko. Das Währungsrisiko erwuchs daraus, daß bzw. dann, wenn sich die deutsche Kreditbank in fremder Währung verschuldete, anschließend die ihr zufließenden Devisen (in der Regel bei der Reichsbank) in Reichsmarkguthaben transferierte und sie als solche an ihre Kunden weiterverlieh. Ihren $-Verbindlichkeiten standen dann RM- Forderungen gegenüber. Wurden die ersteren fällig, waren entsprechende Valuta vonnöten. Mit Blick auf diesen Zeitpunkt bestand ergo das Risiko, nicht über die erforderlichen Volumina in fremder Währung verfügen zu können. Als gefährlicher noch sollte sich später das Liquiditätsrisiko erweisen. Es resultierte aus der Fristentransformation, welche die Bank im Zuge der Kredit- 19 Namentlich die Spitze des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes warnte frühzeitig und kontinuierlich vor den Risiken des Kommunalkreditgeschäfts (l.c., S. 219 ff.). 20 Es handelte sich um die hoffnungslos überschuldete sächsische Kleinstadt Glashütte. Hugo Jost, Präsident der Thüringischen Staatsbank bezeichnete den Casus als ein sehr gutes [sic] Warnsignal für die gesamte öffentliche Kreditwirtschaft (Archiv des Verbandes öffentlicher Banken, Bonn, Verhandlungen der Hauptversammlung des Verbandes deutscher öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten e.v., Baden-Baden, 24./ , vertraul. Verhandlungsbericht, F. 42). 21 Tatsächlich stuft die heutige Bankenaufsicht Kommunalkredite als faktisch risikofrei ein und billigt ihnen eine Grundsatz-I-Anrechnung (den Umfang der risikobehafteten Geschäfte betreffend) von 0 % zu. Das Kreditwesengesetz enthebt die Banken im Kommunalkreditgeschäft der Verpflichtung, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Schuldner offenlegen zu lassen: Gemäß 20 Abs. 1 KWG gelten die über Groß-, Millionen-, Organkredite etc. für den Gemeindekredit nicht. 22 Archiv des Verbandes öffentlicher Banken, Bonn, Verhandlungen der Hauptversammlung des Verbandes deutscher öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten e.v., Baden-Baden, 24./ , vertraul. Verhandlungsbericht, passim.

9 54 gewährung vornahm. Die im Ausland aufgenommenen Mittel waren zumeist nur auf kurze Frist zu haben. Sie konnten also binnen eines Vierteljahres, oft aber binnen nur eines Monats oder noch schneller zurückgefordert werden 23. Umgekehrt verlieh das (deutsche) Kreditinstitut die Gelder für einen längeren Zeitraum - entweder nur de facto, wenn es sie seinerseits auf kurze Frist vergab, wissend, daß die betreffenden Schulder sie längerfristig, z.b. zur Investitionsfinanzierung, verwandten, sie also im Falle des Falles nicht sogleich würden zurückzahlen können; bisweilen auch de jure, wenn die Bank aus ihnen sogar langfristige Darlehen ausreichte 24. Sicher, beide Risiken, das Währungs- wie das Liquditätsrisiko waren auch im Falle des Unternehmenskredits gegeben. In der Gemeindekreditierung fielen sie jedoch ungleich höher aus. Im besonderen das Liquiditätsrisiko. Der Grund hierfür ist ein naheliegender. Investitionen der Privatwirtschaft amortisieren sich in der Regel schneller als solche der öffentlichen Hand. Konkret: Maschinen eines Automobilunternehmens amortisieren sich rascher als Brücken oder Grüngürtel westdeutscher Großstädte. Dementsprechend war das Ausmaß, in dem die Fristen je zu transfomieren waren, im Kommunalkreditgeschäft ungleich höher, und mit ihm das Liquiditätsrisiko der jeweiligen Gläubigerbank. Es war also, um zum Ausgangspunkt unserer Erwägungen zurückzukehren, für die Kreditbanken aus mehreren Gründen nicht sonderlich attraktiv, sich der Gemeindekreditierung zuzuwenden. Manch ein Institut, nicht von ungefähr just das als besonders expansionsfreudig, wenn nicht aggressiv geltende, tat diesen Schritt wie erwähnt dennoch, mit schwerwiegenden Konsequenzen. Die Mehrzahl der Privaten tat ihn jedoch augenscheinlich nicht. Deshalb noch einmal die Frage: Enthielten sich die anderen Aktienbanken tatsächlich dieser Sphäre? Die hier als These vorzustellende Antwort lautet: Nein. Sie engagierten sich ebenfalls in jenem Metier. Allein, sie engagierten sich auf eine ganz spezifische Art und Weise. Sie bedienten sich - teils bewußt, teils unbewußt - einer bestechend einfachen und doch überaus erfolgreichen Variante des Kommunalkredits, die sie aller angesprochenen Probleme enthob. Es handelte 23 Untersuchungsausschuß 1930, S. 52. Dies betraf im übrigen nicht nur die Auslandsgelder. Die fremden Mittel der Berliner Großbanken waren Ende 1929 in ihrer Gesamtheit zu 43,4 % binnen 7 Tagen und zu weiteren 53,3 % binnen 3 Monaten fällig (l.c., S. 53/Tabelle IX). 24 Zum rheinischen Beispiel: Althoff, William: Die Tätigkeit der Landesbank der Rheinprovinz in und nach dem Kriege, Diss. Köln 1926, S. 46; allgemein: Hentschel, Volker: Die geschichtliche Entwicklung der Landesbanken/Girozentralen von 1924 bis 1945 in: Mura, Jürgen (Bearb.): Die Landesbanken/Girozentralen - historische Entwicklung und Zukunftsperspektiven. Sparkassenhistorisches Symposium 1990 (Sparkassen in der Geschichte: Abt. 1, Dokumentation, Bd. 6), Stuttgart 1991, S , hier: S. 62.

10 55 sich um eine Variante, die im folgenden als mittelbarer Kommunalkredit bezeichnet werden soll. Warum mittelbarer Kommunalkredit? Weil die Privatbanken hierbei überhaupt nicht als Kreditgeber der jeweiligen Stadt in Erscheinung traten. Ein Vertragsverhältnis zwischen Kreditbank und Kommune kam nie zustande. Statt dessen gab es zwei Vertragsverhältnisse bzw., wird als Endglied der Kette der ausländische Gläubiger miteinbezogen, sogar derer drei. Darstellung 3: Die Auslandsfinanzierung westdeutscher Gemeinden durch das mittelbare Kommunalkreditgeschäft privater Banken Staatliche Instanzen Auslandsgeldmärkte Beratungsstelle Gemeinden Kurzfr. Mittel Privatbank Öffentliche Bank Die Problemlösung bestand in der Zwischenschaltung eines Dritten (siehe Darstellung 3). Und als Dritter eignete sich naturgemäß niemand besser als der traditionelle Finanzier der Kommunen: die je ortsansässige öffentliche Bank. In einer Region, in welcher die beschriebene Variante besonders exzessiv und, notabene, besonders folgenreich praktiziert wurde, in den preußischen Rheinlanden, handelte es sich beispielsweise um die Landesbank der Rheinprovinz 25. Diese agierte als Kreditgeber der Städte 26, während sich die Privatbanken, von der Deutschen Bank bis hin zum Bankhaus Louis Hagens, nach 25 Zur deren Geschichte: Pohl, Hans: Von der Hülfskasse von 1832 zur Landesbank, Düsseldorf/Münster Zu ihrer Rolle im Vorfeld und inmitten der Bankenkrise von 1931: Fischer Die Landesbank der Rheinprovinz hatte sich schon vor der Währungsreform gänzlich dem Kommunalkreditgeschäft verschrieben. Seit 1926 kamen dann fast neun Zehntel ihrer Engagements städtischen, genauer: rheinischen Kämmerern zugute (Verwaltungsberichte der Landesbank der Rheinprovinz , passim).

11 56 außen hin lediglich als Geldgeber eben jener Landesbank betätigten. Die Summen, die allein dort in die Schatullen der Kämmerer flossen, waren beträchtlich. Im Frühjahr 1931 handelte es sich bei den in der beschriebenen Form durchgeleiteten Krediten, nochmals: nur in der Rheinprovinz (!), um Beträge von über 200 Mio. RM 27 insgesamt und über 100 Mio. RM in fremder Valuta 28. Zum Vergleich: Anfang 1929, als die nämliche Landesbank Kommunalkredite im Umfang von 470,1 Mio. RM in ihren Büchern führte 29, hatten die Deutsche Bank, die Dresdner Bank und die Darmstädter und Nationalbank zusammengenommen im gesamten Deutschen Reich an öffentlich-rechtliche Körperschaften und deren Betriebsverwaltungen ganze 27,5 Mio. RM (unmittelbar) verliehen 30. Mittels dieser Lösung, durch die Kreation des mittelbaren Kommunalkredits, wurden, aus Sicht der Privaten, die sprichwörtlichen zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Fliege bzw. Punkt 1: Der oben dargelegte rechtliche Aspekt. Ihm war insoweit Genüge getan, als sie, die Privaten, jetzt bloße Interbankenkredite ausreichten und eben keine Kommunalkredite. Folglich benötigten sie kein Plazet der Beratungsstelle. Gleiches galt für die je zwischengeschaltete öffentliche Bank. Sie vergab zwar Mittel an Gemeinden und Gemeindeverbände; sie refinanzierte sich aber, wie in der obigen Graphik veranschaulicht, im Inland. Ergo: Eine Genehmigung war nicht erforderlich. Bleibt der Kämmerer. Auch vor ihm fiel die nahezu unüberwindliche Hürde in Sachen Auslandskredit. Er verschuldete sich schließlich bei seiner traditionellen Hausbank. Der Sperrmechanismus Beratungsstelle wurde schlicht umgangen 31. Punkt 2: Der Risikoaspekt. Ihm wurde, wiederum: aus Sicht der Privaten, dadurch entsprochen, daß die Risiken samt und sonders auf die öffentliche Bank abgewälzt wurden (unten, Darstellung 4). Die letztere erhielt die Mittel nämlich zumeist exakt in der 27 Sonderbericht mit 6 Anlagen der Zentralrevisionsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes vom , zur Revision der Landesbank der Rheinprovinz per , Anl. 3, Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland, Nachlaß Johannes Horion, Nr. 134, o.p. 28 L.c., Anl. 6, i.v.m. dem Revisionsbericht Oberbankrat Ziches, Preußisches Innenministerium, per , F. 25, Geheimes Staatsarchiv, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Bestand Preußisches Innenministerium (PIMin.), Repositur 77, Tit. 1130, Nr. 9, Beih. VI, Bd. 1, o.p. 29 Monatsbilanz der Landesbank der Rheinprovinz für den Verwaltungsrat per (SAK, Abt. 902, Nr. 91, LBR, Fasz. 3, P. 297). 30 Untersuchungskommission 1930, S Die Richtlinien über die Aufnahme von Auslandskrediten durch Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände erstreckten sich zwar auch auf solche Auslandskredite, die von den Gemeinden mittelbar beschafft wurden. Die Definition dessen, was unter mittelbar... zu verstehen ist, war in den RiLi. [jedoch] viel zu eng gefaßt (Ott 1929, S. 105 f.): Als mittelbar galten ihnen zufolge lediglich die Kommunalkredite einer sich selbst im Ausland refinanzierenden Bank (oben, Fn. 16).

12 57 Form, in der die private sie erhalten hatte: auf kurze Frist, gegebenenfalls sogar in fremder Währung 32. Somit lasteten in der Tat alle Risiken auf ihr, das Bonitätsrisiko ohnehin, obendrein das Währungs- und das Liquiditätsrisiko. Die Privatbank war, sofern sich ein öffentliches Institut zu solchen Praktiken bereitfand, mit einem Schlage aller Sorgen ledig. Die beiden wesentlichen Momente, die sie von einer unmittelbaren Kreditgewährung an Kommunen hatten absehen lassen, waren hier, im Falle der mittelbaren, absent. Darstellung 4: Risikoabwälzung im vermittelten Kommunalkreditgeschäft privater Banken Privatbank Sicht- und Liquiditätsrisiko Akzept Seltener: Termineinlage (Fristeninkongruenz) Indossament Direkt- Währungsrisiko kredit Bonitätsrisiko Öffentliche Bank De jure kurzfristiger, de facto langfristiger Kredit Kommune Wohlgemerkt, dieses Konstrukt ergab sich keineswegs zufällig. Die diesbezüglichen Geld- und Kapitalströme wurden - wenigstens in Teilen - bewußt gesteuert. Die Privaten waren dann über die Weiterleitung der Gelder an die Kommunen im Bilde. Bisweilen überließen sie ihren öffentlichen Partnern auch Gelder mit der expliziten Vorgabe, diese nach Erhalt sogleich an eine 32 Zum Beispiel der Rheinischen Landesbank: Revisionsbericht der ZRS per , Anl. 1, LVR, NL Horion, Nr. 134, o.p.; zu dem der Provinzialbank Oberschlesien: siehe Fn. 51.

13 58 bestimmte Kämmerei weiterzureichen 33. Aber nicht nur das. Mancherorts gingen sie noch einen Schritt weiter. Insoweit sie, selten genug, selbst und direkt Kredite an Kommunen vergaben, ließen sie sich ihre Engagements durch Ziehungen einer Landesbank untermauern. So wenigstens im Adenauerschen Köln geschehen. Die dortige Filiale der Deutschen Bank sicherte ihre Kredite an die Stadt durch Ziehungen der örtlichen Landesbank 34. Aus der Tatsache, daß ihnen das öffentliche Kreditinstitut als Instrument zur Risikoabwälzung bzw. zur Risikosozialisierung diente, machten sie mithin überhaupt kein Hehl. Vermutlich war dieser Risikoabwälzungseffekt auch der letztlich entscheidende hinsichtlich des Ausmaßes, in der die beschriebene Methode in den ausgehenden Zwanzigern angewandt wurde. Ohne die Zwischenschaltung einer öffentlichen Bank hätten die Privaten wohl von erheblichen Teilen des dergestalt mittelbar betretenen, kommunalen Geschäftsfeldes gänzlich abgelassen (darauf deutet nicht nur ihr kaum existentes unmittelbares Kommunalkreditgeschäft, sondern auch die auffallend niedrige Verschuldung solcher Gemeinden hin, deren öffentliche Hausbanken sich nicht zu solchen Praktiken hinreißen ließen 35 ), ein in Anbetracht der betreffenden Volumina nicht unerheblicher Verzicht. Wer seinerzeit zu alledem den Anstoß gegeben hatte, wer bei alledem die treibende Kraft verkörperte, dürfte schwerlich zu klären sein. Die Repräsentanten der Kommunen waren es wohl lediglich insofern, als sie in jenen Jahren einen drängenden und augenscheinlich unstillbaren Kredithunger an den Tag legten 36. Ihr Bedarf verkörperte das Problem, das einer Lösung, die desolate Lage des innerdeutschen Kapitalmarktes und der spezifische rechtliche Rahmen kommunaler Kreditaufnahme bildeten die gewandelte Umwelt, die einer 33 So geschehen bei Millionen-Krediten der Deutschen Bank (Schr. Konrad Adenauers an den Generaldirektor der LBR Hubert Bel vom , SAK, Abt. 902, Nr. 207, Fasz. 2, F. 771; ferner: Schr. der Deutschen Bank an die Landesbank vom und vom , zit. im Schr. des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an den Preußischen Innenminister vom , Bundesarchiv, Abteilungen Potsdam, 31.01, Reichswirtschaftsministerium, Nr , F. 7) 34 Mitte 1931 sicherte die Deutsche Bank auf diesem Wege 37,2 Mio. RM ihrer eigenen, direkt ausgereichten Kommunalkredite. Die Landesbank verbuchte die Beträge dabei nicht als eigene Ziehungen, wie es korrekt gewesen wäre, sondern als Indossamentsverbindlichkeiten aus sonstigen Rediskontierungen, welche in ihren in den Geschäftsberichten veröffentlichten Bilanzen dann gar nicht aufgeführt wurden (Revisionsbericht der ZRS per , F. 8 f., LVR, NL Horion, Nr. 134, o.p.). 35 Siehe unten, Darstellung 5, Fn Zeitgenossen sprachen von einem horror vacui des Entschuldungszustandes (Wagemann, Ernst: Zinshöhe und Kapitalverteilung in Deutschland seit 1924, in: Harms, Bernhard (Hrsg.): Kapital und Kapitalismus, Bd. 1, Berlin 1931, S , hier: S. S. 360).

14 59 kreativen Anpassung geharrt hatte. Sofern die Kreativität in unserem Falle irgendwo lokalisiert werden kann, dann wohl am ehesten bei den kreditgebenden Protagonisten. Es entwickelte sich augenscheinlich eine nicht nur stillschweigende Interessenkoalition zwischen den je involvierten Privatbanken einerseits und den öffentlichen Banken andererseits. Die letzteren konnten durch die Einschaltung der privaten Häuser vergleichsweise problemlos ausländische Gelder akquirieren und, ihre eigentliche Zielsetzung, durch deren Weiterleitung an ihre kommunalen Kunden ihre diesbezüglich marktbeherrschende Stellung behaupten. Den Kreditbanken bot sich ein die rechtlichen Probleme umgehender und obendrein risikoloser Weg ins Gemeindekreditgeschäft. Sie konnten nunmehr, wie dargelegt, daran partizipieren, ohne die ihm üblicherweise innewohnenden Risiken tragen zu müssen. Diese übernahm ihr öffentlich-rechtlicher Geschäftspartner. Und daß für dessen Verbindlichkeiten der jeweilige Gewährträger haftete, das stand außer Frage 37. In der Tat, letztlich verkörperten die beteiligten Privatbanken die wahren Nutznießer des Verfahrens. Zwar hatten sie aufgrund der Einschaltung eines Mittlers einen gewissen Zinsabschlag hinzunehmen. Ihre Zinsspanne verminderte sich um die - nun der öffentlichen Bank zufallende - Spanne zwischen Interbanken- und Kommunalkredit. Der Abschlag fiel indes ungleich geringer aus, als ein wie auch immer gearteter Risikoabschlag hätte ausfallen müssen 38. Angesichts dessen, daß sie ihren Partnern sämtliche Risiken aufbürdeten, erscheint er sogar ganz erstaunlich niedrig. Später, in der Bankenkrise, sollte er sich jedenfalls mehr als bezahlt machen. Die direkten Gläubiger zahlungsunfähiger Gemeinden, und derer gab es bekanntlich nicht wenige, sollten dann erhebliche Verluste verzeichnen 39. Dies betraf, notabene, alle 37 Exemplarisch wiederum die Landesbank der Rheinprovinz. Sie wurde auf Rechnung des Provinzialverbandes der Rheinprovinz geführt und verwaltet, d.h. letzterem standen Anteile an den erhofften Gewinnen des Institutes zu, ihm oblag aber zugleich die Gewährleistung für mögliche, selbstverständlich nicht erwartete Minus-Geschäfte ( 2 der Satzung der Landesbank der Rheinprovinz von 1923, abgedruckt in: Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf 1923, Stück 50, S ). 38 Die Landesbank stellte ihren kommunalen Kunden Ende 1930 für Dreimonatsgelder einen Zinssatz von 8,5 % in Rechnung, legte sie die Mittel statt dessen bei anderen Kreditinstituten an, erhielt sie damals zwischen 6,5 und 7,75 % (Revisionsbericht Ziches per , F. 4 und 9, GSA, PIMin., Rep. 77, Tit. 1130, Nr. 9, Beih. VI, Bd. 1, o.p.). 39 Sie erhielten zwar an Stelle ihrer eingefrorenen Forderungen Obligationen des eigens hierfür geschaffenen Umschuldungsverbandes deutscher Gemeinden e.v. - zum Nennwert ( Gesetz über die Umwandlung kurzfristiger Inlandsschulden der Gemeinden vom 21. September 1933, RGBl I, S. 647). Nach ihrer Emission notierten die Papiere indes unter pari, zu ca. 80 %. Die Gläubiger verloren de facto ein Fünftel ihrer Forderungen. Zu diesem Verlust gesellten sich weitere. Sie hatten nämlich bis zu jener Umschuldungsaktion weder Zins noch Tilgung erhalten, geschweige denn auf

15 60 Banken, die sich im unmittelbaren Kommunalkreditgeschäft engagiert hatten, auch die privaten. Nicht betraf es aber jene Banken, die in der Sphäre der mittelbaren Kreditgewährung verblieben waren. Sie erhielten ihre Forderungen an die je involvierte Mittlerbank in voller Höhe zurückerstattet 40. Die von ihnen praktizierte Technik erwies sich mithin für sie, für die betreffenden privaten Kreditbanken, als wirklicher Glücksgriff. Sie bescherte ihnen überdies dort, wo sie in nennenswertem Umfang realisiert werden konnte, wo sich also, wie eben in der Rheinprovinz, eine willige Landesbank fand, neben dem unmittelbaren, materiellen auch anderen Nutzen. Indem sich die letztere in zunehmendem Ausmaß bei ihnen kurzfristig verschuldete, begab sie sich zum einem Gutteil ihrer Unabhängigkeit. Die Möglichkeit, jederzeit beispielsweise mehr als ein Fünftel des Kapitales der Rheinischen Landesbank abrufen zu können, garantierte den Herren Wassermann 41 & Co. deren Willfährigkeit. Daß just diese Landesbank sich samt und sonders aus den Geschäftsfeldern zurückzog, welche die Privatbanken für sich reklamierten, macht insofern ebensowenig Erstaunen wie ihr Engagement im Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Dort verfochten die Rheinländer in grundlegenden Fragen nämlich exakt die Positionen des privaten Bankgewerbes. Sie stritten konsequent für das Arbeitsteilungs -Konzept 42, mühten sich dementsprechend, ihre Schwesterinstitute zur Eliminierung des Privatkreditgeschäftes zu bewegen 43, ja, sie plädierten sogar dafür, daß der Sparkassensektor sich aus dem bargeldlosen Giroverkehr zurückzöge 44 (!). die längst fälligen Gelder zurückgreifen können. Ergo hatten sie sich, um ihre eigenen Kapitalgeber bedienen zu können, anderweitig liquide Mittel beschaffen müssen - zu hohen Kosten. 40 Vgl. das rheinische Beispiel: Vergleich zwischen der Landesbank der Rheinprovinz und ihren Bankengäubigern vom , BAP, 31.01, Nr , F. 67; Protokoll der Versammlung derselben am 25. Juli 1934, l.c., Nr , F. 393 ff. 41 Oscar Wassermann: 1923 bis 1933 Sprecher des Vorstandes der Deutschen Bank bzw. der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft. 42 Sie mahnten, alles zu unterlassen, was als gegenseitiger Einbruch in die angestammte Sphäre gedeutet werden könne, und benannten in einer internen Denkschrift ganz offen das Motiv für ihr Gebaren: Die Landesbank steht mit den Grossbanken im Geldleihverkehr; z. Zt. [1928] haben wir von ihnen rund 130 Millionen Mark, die wir den rheinischen Kommunen kurz- und längerfristig zur Verfügung stellen konnten. Im Falle der Realisierung der eines Tages auf offene Fehde hinauslaufenden Gedanken Eberles [des Begründers des Giroverkehrs im Sparkassensektor; A.F.]... würden uns die eben erwähnten Gelder entzogen... werden (Bel, Stellung, S. 59). 43 Schr. Bels vom , SAK, Abt. 902, Nr. 91, Fasz. 2, F. 331 ff., hier: F Mit der Aufgabe des Privatkreditgeschäfts entsprachen sie ganz und gar den Intentionen des privaten Bankgewerbes, nicht denen ihres eigenen Verbandes, des DSGV. Im Gegenteil, dessen Präsident Ernst Kleiner hatte dringend gemahnt, das Privatkreditgeschäft beizubehalten, denn, wenn die Girozentralen nur ausschließlich und einseitig sich auf dem Gebiet des Kommunalkredits betätigen wollten,

16 61 Es bleibt festzuhalten: Das Engagement privater Banken in der Kreditierung von Gemeinden und Gemeindeverbänden war höher, als bislang angenommen. Es beschränkte sich keineswegs auf die in der Tat niedrige unmittelbare Kreditgewährung an Kommunen. Statt dessen erstreckte es sich in erheblichem Umfang auf die neu kreierte Variante eines mittelbaren Gemeindekredits. Letzterer unterschied sich vom klassischen Kommunalkreditgeschäft durch die Zwischenschaltung eines öffentlichen Bankhauses, durch dessen Bücher sich nun der Mittelstrom in die städtischen Kassen ergoß. Als Kreditgeber der betreffenden Gemeinden trat folglich ausschließlich das öffentlichrechtliche Institut in Erscheinung. Demgemäß schulterte es allein die hohen, mit dem Kommunalkreditgeschäft jener Jahre verbunden Risiken, vom Bonitäts- über das Währungs- bis hin zum Liquditätsrisiko. Die Technik der mittelbaren Kreditgewährung war nichts anderes als eine simple, aber wirkungsvolle Antwort auf die überaus diffizile Situation jener Jahre. Vermeintlich diente sie allen beteiligten Protagonisten, Kämmerern, denen dergestalt neue, ausländische Mittel erschlossen wurden, Landesbanken, die ihre marktbeherrschende Position im Kommunalkreditgeschäft behaupten konnten, und Privatbanken, welche nun ebenfalls, wenngleich, wie mehrfach betont, mittelbar, am Kommunalkreditgeschäft partizipieren konnten. In Wirklichkeit erwiesen sich, wie schon angedeutet, allein die letzteren als Nutznießer. Den Gemeinden wurde ihre - nicht zuletzt aufgrund dieser Praktiken überhaupt erst realisierbar gewordene - Überschuldung zum Verhängnis. Der Schuldendienst sollte ihnen in der Wirtschaftskrise ihr finanzielles Rückgrat brechen. Das zeigt insbesondere der Vergleich solcher Regionen, in denen die beschriebene Variante besonders ausgiebig praktiziert wurde, mit anderen, in denen sie nicht oder nur in geringem Umfang zum Tragen kam. Die Landesbank der Rheinprovinz dürfte, wie erwähnt, das eine Ende der Skala verkörpern, die Mitteldeutsche Landesbank das andere. Sie, die Mitteldeutsche, sah von solchen Praktiken nämlich gänzlich ab 45. Dementsprechend zurückhaltend wären sie... leicht der Gefahr einer Illiquidität ausgesetzt (Kleiner, Ernst: Das Problem der Kreditverteilung, in: Sparkasse 45 (1925), Nr. 12/13, , S , hier: S. 218)! 44 Memorandum der Generaldirektoren der Rheinischen Landesbank, Hubert Bel und August Bernegau vom , LVR, NL Horion, Nr. 128, o.p. 45 Die Mitteldeutsche Landesbank (re-)finanzierte sich bewußt nicht mittels kurzfristiger oder gar auf fremde Währung lautender Gelder privater Banken. Ende 1930 standen ihren 196,6 Mio. RM langfristigen Ausleihungen 147,5 Mio. RM eigene und Sammelobligationen, 27,3 Mio. RM sonstige langfristigen Fremdkapitalien, ein Eigenkapital von 15 Mio. RM und offene Reserven in Höhe von 7,7 Mio. RM (sowie ein Reingewinn von 1,3 Mio. RM) gegenüber (Geschäftsbericht der Mitteldeutschen Landesbank 1930, S. 20 f.). Sie hatte ihre Ausleihungen dergestalt auf das solide refinanzier-

17 62 Darstellung 5: Die Neuverschuldung der größten städtischen Kunden der Rheinischen und der Mitteldeutschen Landesbank Ende 1931 (RM pro EW) , ,94 Mitteldeutschland Rheinland 100, Gesamt 13,1 Kurzfristig Errechnet auf Basis der Daten in: Deutscher Städtetag (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch deutscher Städte 27 (1932), S agierten dort die privaten Banken. Als direkte Kreditgeber wollten sie sich schließlich aus den genannten Gründen nicht exponieren. Den mitteldeutschen Kommunen blieb infolgedessen der Zugriff auf die (vornehmlich ausländibare Maß limitiert und von einer Expansion per mittelbarem Kommunalkredit, welche ihr Rheinisches Pendant realisiert hatte und die auch ihr möglich gewesen wäre, abgesehen. 46 Es handelt sich dabei um die seit 1924 via Kreditmarkt im Inland oder im Ausland aufgenommenen Schulden (inclus. aller Schuldverschreibungen) pro Einwohner. Die kurzfristige pro-kopf- Verschuldung der mitteldeutschen Städte unterschritt die der rheinischen demnach um nicht weniger als neun Zehntel, ihre gesamte lag immerhin um die Hälfte niedriger. In Anbetracht dessen, daß die Kreditnachfrage in Mitteldeutschland derjenigen im Westen keineswegs nachstand (Verm. des Thüringischen Ministeriums für Inneres und Wirtschaft vom , Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar, Thüringisches Ministerium für Inneres und Wirtschaft, Abt. D/3.4, Nr , F. 261), das Verschuldungsvolumen ergo maßgeblich von der Vergabepolitik der Banken beeinflußt wurde, dürfte jene Differenz in der Tat das Maß bezeichnen, in dem der mittelbare Kommunalkredit zum Tragen kam bzw., in Mitteldeutschland, zum Tragen gekommen wäre, so sich die Mitteldeutsche Landesbank zu einem Mittlerdasein bereitgefunden hätte. Da sich die letztere aber wie gesagt einer solchen Politik verweigerte und die Aktienbanken ganz offenkundig nicht bereit waren, sich - ohne Zwischenschaltung eines öffentlich-rechtlichen Risikoträgers - direkt zu engagieren, wurde die Kreditnachfrage der dortigen Kämmerer nicht bzw. nur unzureichend befriedigt.

18 63 schen) Fonds, den ihnen eine willige Landesbank in Kooperation mit den Privaten durchaus hätte ermöglichen können, verwehrt. Ihre Neuverschuldung blieb auf das Maß beschränkt, das ihnen der reguläre Kapitalmarkt offerierte. Die diesbezüglichen Zahlen sprechen für sich. Ihre Pro-Kopf-Verschuldung rangierte weit unter dem Reichsdurchschnitt und eklatant unter dem westdeutschen (Darstellung 5). Um ihre Haushaltslage sollte es dementsprechend in den Krisenjahren vergleichsweise gut stehen 47, ungeachtet dessen, daß die Depression sie nicht minder stark traf als z.b. ihre westdeutschen Pendants 48. Der interregionale Vergleich führt ein weiteres vor Augen: Daß das Ausmaß, in der jene Variante umgesetzt wurde, eben nicht nur Konsequenzen für die betreffenden Städte zeitigte, sondern zunächst und vor allem für die je involvierte öffentliche Bank. Der letzteren wurde es nämlich gleich doppelt zum Verhängnis, wenn sie sich dazu hatte verleiten lassen, an ihre städtischen Kunden in großem Umfang Interbankengelder weiterzuleiten. Zunächst, als die privaten Partner im Sommer 1931 plötzlich ihre ja in der Tat kurzfristigen Einlagen zurückverlangten, die Städte aber naturgemäß nicht tilgen konnten 49. Hier rächte sich also die Übernahme des Liquiditätsrisikos. Sodann, als die nicht zuletzt wegen des Mittlergebarens ihrer Landesbank überschuldeten Städte nicht mehr nur ihre fälligen Kredite nicht tilgen, sondern sie obendrein nicht einmal mehr verzinsen konnten 50. Jetzt rächte sich die Übernahme des 47 Der Schuldendienst verschlang in den mitteldeutschen Städten 24 % der Steuereinnahmen, in den westdeutschen 42 %, der kumulierte Fehlbetrag belief sich auf derer 8 % resp. 46 % (errechnet auf Basis der Daten in: Deutscher Städtetag (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch deutscher Städte 27 (1932), S , 28 (1933), S. 4 f., 29 (1934), S , 241 f.; ferner die in Fn. 18 genannten Quellen). 48 Werner, Kurt: Die deutschen Wirtschaftsgebiete in der Krise. Statistische Studie zur regional vergleichenden Konjunkturbetrachtung, Jena 1932, S. 44; ferner: S. 33 ff., Die städtischen Haushaltsdaten unterstreichen dies. Der Zuschußbedarf des Fürsorgeetats fiel im Westen, bezogen auf die Steuereinnahmen, mit 54,5 % niedriger aus als in der Mitte Deutschlands: 57,5 % (Fn. 47). 49 Fischer, Albert: Der Kollaps vor dem Kollaps. Zwei Akzentverschiebungen in Sachen Bankenkrise, erscheint 1999 in: Bankhistorisches Archiv. Zeitschrift für Bankengeschichte. 50 Im letzten Quartal des Jahres 1932 sanken - im Fall der Rheinischen Landesbank - die Bareingänge auf die fälligen Zinsen auf ein prozentuales Minimum von 6 % (errechnet auf Basis der Daten in: Schr. des Staatskommissars Hans Weltzien an Ministerialrat Sperl, PIMin., vom , GSA, PIMin., Rep. 77, Tit. 1130, Nr. 9, Beih. IV c, o.p.). Wiederum der Gegensatz zu Mitteldeutschland: Die dortigen, maßgeblich dank der vorsichtigen Politik der Mitteldeutschen Landesbank wesentlich niedriger verschuldeten Gemeinden entrichteten pünktlich Zins und Tilgung (Prot. der Sitzung des Hauptausschusses der MLB am in Jena, Landeshauptarchiv Sachsen- Anhalt, Magdeburg, Rep. C 20 I b, Nr. 846, Bd. II, o.p.; Verm. des Oberpräsidenten der Provinz Sachsen vom , l.c., Nr. 848, Bd. 1, o.p.; Geschäftsbericht der MLB 1931, S. 9; 1932, S. 9; 1933, S. 7 ff.).

19 64 Bonitätsrisikos. Die Landesbanken in Oberschlesien und im Rheinland wurden dergestalt in die Knie gezwungen 51. Die nämliche Mitteldeutsche hingegen überstand die Krise unversehrt. Weder geriet sie in den beschrieben Liquiditätsengpaß, noch wurde ihre Rentabilität durch kollabierende Städte in Mitleidenschaft gezogen 52. Mancher öffentlichen Bank war ergo ihre mittels ausländischer Gelder erfolgte Überdehnung des Kommunalkreditgeschäfts zum Verhängnis geworden. Und: Sie hatte die im Gefolge des Kollapses bankrotter Kommunen eintretenden Verluste alleine zu tragen, der Preis für die Übernahme aller Risiken. Unbehelligt kamen lediglich die Privaten davon. Sie hatten, als Gläubiger nicht der Kommunen, sondern der Landesbanken, keinerlei Verluste, allenfalls gewisse Verzögerungen zu erdulden. Sie hatten ihre Risiken rechtzeitig, will sagen: bereits im Ansatz sozialisiert 53 - ganz im Gegensatz zu jenen Konkurrenten, die direkt, ohne die Zwischenschaltung einer Landesbank, Kredite an Gemeinden vergeben hatten. Schließlich hatten die Privaten dergestalt potentielle öffentliche Konkurrenten in ihre Abhängigkeit gebracht. Nicht von ungefähr war gerade im Einzugsgebiet jener Landesbank, welche sich am stärksten auf die Variante der mittelbaren Kommunalkreditgewährung eingelassen hatte, die seitens der Privaten angestrebte Arbeitsteilung doch noch Realität geworden. Das mittelbare Kommunalkreditgeschäft privater Banken erwies sich mithin als ein in jeder Hinsicht erfolgreiches Konzept. 51 Die erst seit dem 16. März 1926 bestehende Provinzialbank Oberschlesien war schon 1929 dem mittelbaren Kommunalkreditgeschäft der Kreditbanken zum Opfer gefallen. Im Revisionsbericht des Preußischen Innenministeriums wurde unumwunden die völlige Illiquidität der Bankanstalt konstatiert und auch deren Ursache benannt: Die Bank hatte aus der Hereinnahme von Banken-Termingeldern die kurzfristigen Kommunalkredite gewährt (Revisionsbericht Ziches, per , F. 30 f., 34, BAP, 31.01, Nr , o.p.). 52 Kord-Ruwisch, Wilhelm: Die Liquiditätslage des öffentlichen Bankwesens, in: Plutus-Briefe 1932, Brief 11, S , hier: S Die beiden Schlagzeilen der Deutschen Bergwerks-Zeitung vom 18. März 1932 (Nr. 66), lauteten sinnigerweise: Die Landesbank der Rheinprovinz wieder festgefahren und: Die Mitteldeutsche Landesbank von der Krise unberührt. 53 Der Terminus sozialisiert war hier im übrigen durchaus wörtlich zu nehmen, hatten die westdeutschen Steuerzahler doch ganz unmittelbar für die Verluste ihrer Landesbank aufzukommen. Das Preußische Innenministerium verfügte eine diesbezügliche Erhöhung der Provinzialumlage, die sogenannte Landesbankumlage, welche entsprechende Erhöhungen von Kreisumlagen und Bürgersteuern nach sich zog (Erlaß des Preußischen Innenministers Severing an den Oberpräsidenten der Rheinprovinz vom , BAP, 31.01, Nr , F. 174). Die Abwicklung des mittelbaren Kommunalkredits spiegelte sich mithin auf der Lohnsteuerkarte eines jeden Rheinländers wider.

20 65 Not only a case of risk socialisation - The indirect granting of credit facilities to local authorities by private banks after the currency reform Summary In the course of the bank crisis in 1931, in addition to the large joint-stock banks, well-known Land (publicly owned) banks also collapsed. Whereas, however, the former had got into trouble to a decisive extent because of a questionable award of loans to trade and industry, the latters crisis had its roots in the credit facilities granted to local authorities. The municipalities had already been a rather doubtful clientele in the twenties and when they then gradually became insolvent in the world economic crisis, they brought down their financiers with them. The latter, so the prevalent teaching, did not include private banks or only to a marginal extent and precisely therefore they remained unaffected by the bankruptcy of the cities. This present article proves that this was only partly the case. The joint-stock banks had quite certainly become involved in the granting of credit facilities to local authorities in the previous years. But they had made use of a specific variant of this, that of indirect credit facilities for municipalities. They had lent the funds intended for the local authority borrowers to a public bank, only the latter - as the official lender - had then passed them on to the municipalities. The public-sector banks were thus able to circumvent the statutory provisions which would have strictly limited their granting of credit facilities to local authorities, the private ones were able to pass on their banking policy risks to the former, i.e. ultimately to the tax payer. In regions in which such a policy was practised on a large scale, the cities got themselves into undue debt. As a result, it was precisely there that they first became insolvent, and with them their public-law financiers. By contrast, the private banks involved, being officially just the creditors of the (public-sector) banks did indeed remain virtually unaffected, but this not on account of their supposed abstinence, but rather on account of their consistent limitation to this indirect granting of credit facilities to local authorities.

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