Sozialer Wohnungsbau Vorstellung der neuen Wohnraumförderrichtlinien. Prof. Olaf Langlotz / Jochen Schwarz / Michael Köhler

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sozialer Wohnungsbau Vorstellung der neuen Wohnraumförderrichtlinien. Prof. Olaf Langlotz / Jochen Schwarz / Michael Köhler"

Transkript

1 Sozialer Wohnungsbau Vorstellung der neuen Wohnraumförderrichtlinien Prof. Olaf Langlotz / Jochen Schwarz / Michael Köhler congress centrum neue Weimarhalle am 16. Juni 2016

2 Programmablauf 1. Begrüßung und Einleitung 2. Änderungen und Neuerungen Innenstadtstabilisierungsprogramm 3. Änderungen und Neuerungen Modernisierungsrichtlinie - Mietwohnungen 4. Modernisierungsrichtlinie für Eigenwohnraum (neu) 5. Pause 6. Thüringer Barrierereduzierungsprogramm (neu) 7. Thüringer Sanierungsbonus 2

3 Gliederung: 1. Rechtsgrundlagen 2. Finanzielle Ausstattung der Sozialen Wohnraumförderung in 2016/17 3. Innenstadtstabilisierungsprogramm 4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen 5. Modernisierungsrichtlinie für Eigenwohnraum (neu) 6. Thüringer Barrierereduzierungsprogramm (neu) 7. Thüringer Sanierungsbonus 3

4 1. Rechtsgrundlagen (Auszug) 1. Thüringer Wohnraumfördergesetz (ThürWoFG) 2. Wohngeldgesetz (WoGG) 3. Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung II. BV) 4. Verordnung zur Berechnung der Wohnflächen (Wohnflächenverordnung- WoFlV) 5. Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung EnEV) 4

5 1. Rechtsgrundlagen (Auszug) 6. DIN Förderrichtlinien a) Innenstadtstabilisierungsprogramm - ISSP b) ThürModR- Mietwohnungen c) Thüringer Barrierereduzierungsprogramm ThürBarR d) ThürModR- Eigenwohnraum Thüringer Staatsanzeiger Nr. 19/2016 S f) Thüringer Sanierungsbonus Thüringer Staatsanzeiger Nr. 35/2014 S

6 2. Finanzielle Ausstattung der Sozialen Wohnraumförderung in 2016/17 Mittel des Wohnungsbauvermögen (Auszug aus dem Wirtschaftsplan) Bezeichnung Verpflichtungsrahmen 2016/2017 Anzahl der möglichen Wohneinheiten pro Jahr Darlehen für Mietwohnungsmodernisierung und Instandsetzung Darlehen für die Innenstadtstabilisierung (ISSP) Darlehen für Wohneigentum (Mod) Zuschüsse für Mietwohnungen (ThürBarR) Fördervolumen gesamt:

7 2. Finanzielle Ausstattung der Sozialen Wohnraumförderung in 2016/17 Zu den Mitteln aus dem Wohnungsbauvermögen werden aus dem Landeshaushalt für Mio. Euro und Mio. Euro zur Finanzierung der Wohnungsbauförderung bereitgestellt. Damit stehen insgesamt im Jahr Mio. Euro und Mio. Euro für die Soziale Wohnraumförderung zur Verfügung. 7

8 3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Welche Ziele hat das Förderprogramm? Schaffung von ansprechendem und angemessenem Wohnraum zu sozialverträglichen Mieten Erwerb von Belegungsrechten Entlastung bei der Wohnungsnachfrage in angespannten Wohnungsmärkten herbeiführen (Definition des angespannten Wohnungsmarktes nach Richtlinie: alle Gebiete in denen die Versorgung einer oder mehrere Zielgruppen im Sinne des 2 Abs. 1 Nr. 1 ThürWoFG mit Wohnraum zu angemessen Mieten nicht in ausreichender Weise gewährleistet ist. Unterstützung des energetischen Bauens 8

9 3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Was wird gefördert? Neubau vom Miet- und Genossenschaftswohnungen Um- und Ausbau von Miet- und Genossenschaftswohnungen 9

10 3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Wer wird gefördert? natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte von Baugrundstücken Bauherren müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen 10

11 3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Welche Zielgruppe als Mieter soll erreicht werden? Wohnraum soll nur für Wohnungssuchende gefördert werden, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze des 10 ThürWoFG nicht übersteigt (Stichwort: Wohnberechtigung) 11

12 3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Welche Zielgruppe als Mieter soll erreicht werden? Einkommensgrenzen Thüringen nach 10 ThürWoFG Angaben in Euro Einkommensgrenzen bereinigtes Einkommen Werbungskosten (mindestens; tatsächliche können höher sein) Sozialabgaben Einkommen - Brutto jährlich mtl. 30% jährlich monatlich Einpersonenhaushalt Zweipersonenhaushalt je weitere Person je Kind Modellrechnungen: Zweipersonenhaushalt ohne Kind Zweipersonenhaushalt mit Kind Dreipersonenhaushalt mit einem Kind Vierpersonenhaushalt mit zwei Kindern Privathaushalte mtl. Netto Quelle: TLS Jahr insges. > und mehr sonstige in % 13,07 17,67 8,93 7,94 10,46 14,79 10,28 16,14 Summen: 47,61 58,07 72,85 83,13 12

13 3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Wo wird gefördert? das Grundstück muss in einem Sanierungsgebiet, einem Erhaltungsgebiet oder Kerngebiet liegen oder es handelt sich um ein Recyclinggrundstück (nach Abriss) oder es handelt sich um ein Grundstück, welches aus begründeten städtebaulichen oder wohnungswirtschaftlichen Gründen geeignet ist 13

14 3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Wie werden die Fördervorhaben ausgewählt? Auswahl der Vorhaben erfolgt im Rahmen einer Programmaufstellung dabei werden die angemeldeten Vorhaben unter städtebaulichen und wohnungswirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft und bewertet Anmeldung von Vorhaben erfolgt beim Thüringer Landesverwaltungsamt (Verwendung des amtlichen Formblattes unter Beifügung eines Votums der Gemeinde zum Vorhaben und eines Nachweises des Bedarfs an den zu fördernden Wohnungen) erst nach Aufnahme der Maßnahme ins Förderprogramm erfolgt die konkrete Antragstellung 14

15 3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Welche Vorgaben gibt es bei der Miete? die höchstzulässige Miete wird bei der Bewilligung festgesetzt sie darf grundsätzlich nicht über den Betrag der ortsüblichen Vergleichsmiete oder den der angemessenen Miete hinausgehen in begründeten Einzelfällen kann eine höhere Miete zugelassen werden der Bauherr hat sich zu verpflichten bis zum 31. Oktober 2031 (Bewilligungen aus 2016) oder für die Dauer der Belegungsbindung keine Mieterhöhungen zu verlangen auf Antrag kann einer Mieterhöhung zugestimmt werden, wenn der Bauherr die Mieterhöhung nicht selbst zu vertreten hat 15

16 3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Wie hoch ist die angemessene Miete? Kategorie Gemeinden angemessene Miete in /m² Wohnfläche I Erfurt, Jena und Weimar 5,50 II Altenburg, Apolda, Arnstadt, Eisenach, 5,30 Gera, Gotha, Greiz, Ilmenau, Meiningen, Mühlhausen, Nordhausen, Rudolstadt, Saalfeld, Sondershausen, Sonneberg und Suhl (Gemeinden mit mehr als Einwohnern Stand: ) III in allen übrigen Gemeinden 4,90 16

17 3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Welche Vorgaben gibt es bei der Belegungsbindung? Wohnungen unterliegen bis zum 31. Oktober 2031 (Bewilligung aus 2016) der Belegungsbindung Wohnungen in einem Sanierungsgebiet, Erhaltungsgebiet oder Kerngebiet sind von der Belegungsbindung befreit der Bauherr kann sich verpflichten für die geförderten Wohnungen eine um fünf Jahre längere Belegungsbindung einzugehen 17

18 3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Wie wird gefördert? Baudarlehen (Annuitätendarlehen) Tilgungszuschüssen (neu) Baukostenzuschuss (neu) 18

19 3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Wie sind die Konditionen des Baudarlehens? Förderhöhe: Zinsen: bis zu 80 v. H. der Gesamtkosten (bisher: Förderhöchstsätze 800, 900 oder /m² Wohnfläche je nach Ausstattung der Wohnung) zinsfrei bis zum 15. Jahr der Laufzeit 3 v. H. ab 16. Jahr der Laufzeit neu: Ermessensregelung, dass auf die Erhöhung ab dem 16. Jahr ganz oder teilweise verzichtet werden kann Tilgung: Laufzeit: mindestens 2 v. H. nach einem tilgungsfreien Jahr abhängig von Annuität und Restschuld 19

20 3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Wie sind die Konditionen des Baudarlehens? Verwaltungskosten: 1,5 v. H. einmalig (= Auszahlungskurs 98,5 v. H.) 0,5 v. H. p.a. erste Hälfte der Laufzeit des Darlehens 0,25 v. H. p.a. zweite Hälfte der Laufzeit des Darlehens 20

21 3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Wie erfolgt die Gewährung der Tilgungszuschüsse? Höhe der Tilgungszuschüsse: 15 v. H. bei freiwilliger Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung um fünf Jahre (von 15 auf 20 Jahre) 10 v. H. bei einer barrierefreien bzw. behindertengerechten Ausstattung der zu fördernden Wohnungen 10 v. H. bei einer Unterschreitung der Grenzwerte der EnEV um mindestens 40 v. H. 21

22 3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Wie erfolgt die Gewährung der Tilgungszuschüsse? Berechnung der Tilgungszuschüsse: Tilgungszuschüsse werden jeweils auf den Darlehensteil gewährt der auf die geförderten Wohnungen entfällt, bei denen die genannten Voraussetzungen erfüllt sind Berechnungsbasis ist dabei die jeweilige Wohnfläche Summe der Tilgungszuschüsse ist auf volle Hundert Euro auf bzw. abzurunden 22

23 3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Wie erfolgt die Gewährung des Baukostenzuschuss? Wird im Rahmen der Aufwands- und Ertragsberechnung eine notwendige Bewilligungsmiete errechnet, die über die ortsübliche Vergleichsmiete oder die angemessene Miete hinausgeht, wird ein Baukostenzuschuss in der Höhe gewährt, wie dieser zur Erlangung der ortsüblichen Vergleichsmiete oder der angemessenen Miete notwendig ist. Der Baukostenzuschuss ist hierbei auf maximal 15 v. H. der Gesamtkosten zu begrenzen. Der Baukostenzuschuss ist auf volle Hundert Euro auf bzw. abzurunden. 23

24 3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Welche Finanzierungsgrundsätze gibt es? Eigenleistung: zur Finanzierung der Maßnahme ist vom Bauherren eine angemessene Eigenleistung zu erbringen o als angemessen gilt, wenn sie mindestens 20 v. H. der Gesamtkosten beträgt o in besonders begründeten Fällen (z. B. für Baudenkmäler) kann eine geringere Eigenleistung zugelassen werden, jedoch nicht weniger als 10 v. H. der Gesamtkosten 24

25 3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Welche Finanzierungsgrundsätze gibt es? Eigenkapitalverzinsung und Mietausfallwagnis: in die Aufwand und Ertragsberechnung kann eine Eigenkapitalverzinsung und ein Mietausfallwagnis in Höhe von jeweils maximal 2 v. H. einbezogen werden sollte der maximale Baukostenzuschuss zur Erlangung der ortsüblichen Vergleichsmiete oder der angemessenen Miete nicht ausreichende sein, so ist die Eigenkapitalverzinsung soweit abzusenken, wie dies zur Erlangung der ortsüblichen Vergleichsmiete oder der angemessenen Miete notwendig ist mögliche Mindererträge sind durch den Bauherren anderweitig abzudecken; dies ist entsprechend gegenüber der Bewilligungsstelle glaubhaft zu machen 25

26 3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Welche Finanzierungsgrundsätze gibt es? Bewirtschaftungskosten: für die Bewirtschaftungskosten sind die nach 24 und 26 bis 28 II. BV zulässigen Beträge anzusetzen 26

27 3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Welche neuen Anforderungen werden an die Planung und Aufführung der Gebäude gestellt? Erhöhung der Baukostenobergrenzen: bis Euro Bauwerkskosten je m² Wfl. gemäß DIN 276 bis Euro Bauwerkskosten je m² Wfl. bei barrierefreier Ausstattung bis Euro Bauwerkskosten je m² Wfl. bei behindertengerechter Ausstattung (bisher: 1.400, und Euro je m² Wfl.) Kostenobergrenzen können in begründeten Fällen überschritten werden 27

28 3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Welche neuen Anforderungen werden in Bezug auf die Gebäudeenergieeffizienz gestellt? Grenzwerte der EnEV müssen eingehalten werden in der Richtlinie keine Verschärfungen zur EnEV Kosten von Maßnahmen die der Verbesserung der Energieeffizienz dienen, müssen für ein Energieeffizienz-Monitoring ausgewiesen werden 28

29 4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Welche Ziele hat das Förderprogramm? Gebrauchswert von Wohnungen wiederherzustellen und zu erhöhen sozial adäquate Mieten zu erreichen Erwerb von Belegungsrechten Entlastung bei der Wohnungsnachfrage in angespannten Wohnungsmärkten herbeiführen (Definition des angespannten Wohnungsmarktes nach Richtlinie: alle Gebiete in denen die Versorgung einer oder mehrere Zielgruppen im Sinne des 2 Abs. 1 Nr. 1 ThürWoFG mit Wohnraum zu angemessen Mieten nicht in ausreichender Weise gewährleistet ist. Unterstützung des energetischen Bauens 29

30 4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Was wird gefördert? bauliche Maßnahmen am und im Gebäude und innerhalb der Wohnungen, die den Gebrauchswert erhöhen heizenergiesparende Maßnahmen modernisierungsbedingte und /oder technisch notwendige Instandsetzungen 30

31 4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Wer wird gefördert? natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte der zu fördernden Mietwohnung Bauherren müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen 31

32 4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Welche Zielgruppe als Mieter soll erreicht werden? Wohnraum soll nur für Wohnungssuchende gefördert werden, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze des 10 ThürWoFG nicht übersteigt (Stichwort: Wohnberechtigung) 32

33 4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Wie werden die Fördervorhaben ausgewählt? Auswahl der Vorhaben erfolgt im Rahmen einer Programmaufstellung dabei werden die angemeldeten Vorhaben unter städtebaulichen und wohnungswirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft und bewertet Anmeldung von Vorhaben erfolgt beim Thüringer Landesverwaltungsamt (Verwendung des amtlichen Formblattes unter Beifügung eines Votums der Gemeinde zum Vorhaben und eines Nachweises des Bedarfs an den zu fördernden Wohnungen) erst nach Aufnahme der Maßnahme ins Förderprogramm erfolgt die konkrete Antragstellung 33

34 4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Welche Vorgaben gibt es bei der Miete? nach der durchgeführten und geförderten Modernisierung soll die Miete nicht über den Betrag der ortsüblichen Vergleichsmiete oder den der angemessenen Miete hinausgehen Bauherr hat sich zu verpflichten bis zum Ende der Belegungsbindung keine Vereinbarung im Sinne des 557 Abs. 1 des BGB (freiwillige Vereinbarung im bestehenden Mietverhältnis über Mieterhöhungen um einen bestimmten Betrag, der über dem liegt, worauf der Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch hätte) zu treffen 34

35 4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Wie hoch ist die angemessene Miete? Kategorie Gemeinden angemessene Miete in /m² Wohnfläche I Erfurt, Jena und Weimar 5,50 II Altenburg, Apolda, Arnstadt, Eisenach, 5,30 Gera, Gotha, Greiz, Ilmenau, Meiningen, Mühlhausen, Nordhausen, Rudolstadt, Saalfeld, Sondershausen, Sonneberg und Suhl (Gemeinden mit mehr als Einwohnern Stand: ) III in allen übrigen Gemeinden 4,90 35

36 4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Welche Vorgaben gibt es bei der Belegungsbindung? Wohnungen unterliegen bis zum 31. Oktober 2031 (Bewilligung aus 2016) der Belegungsbindung Wohnungen, die sich Wohngebäuden befinden, die in konventioneller Bauweise errichtet worden und vor dem 1. Januar 1949 bezugsfertig waren sind von der Belegungsbindung befreit gleiches gilt auch bei der sogenannten Schlichtsanierung (weniger als 250 Euro Fördermittel je m² Wfl., Modernisierungsumlage kleiner als 0,50 Euro je m² Wfl.) 36

37 4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Wie wird gefördert? Baudarlehen (Tilgungsdarlehen) Tilgungszuschüssen (neu) Baukostenzuschuss (neu) 37

38 4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Wie sind die Konditionen des Baudarlehens? Förderhöhe: Zinsen: Laufzeit: Tilgung: bis zu 80 v. H. der Gesamtkosten, maximal Euro je Wohnung (bisher: Förderhöchstsätze 600, 700, 800, 900 oder /m² Wohnfläche je nach Baualter und Ausstattung der Wohnung) zinsfrei gesamte Laufzeit in der Regel 20 Jahre in Ausnahmefällen bis zu 25 Jahren abhängig von der Laufzeit ab 1. Januar 2018 (bei Bewilligungen aus 2016) 38

39 4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Wie sind die Konditionen des Baudarlehens? Verwaltungskosten: 1,5 v. H. einmalig (= Auszahlungskurs 98,5 v. H.) 0,5 v. H. p.a. erste Hälfte der Laufzeit des Darlehens 0,25 v. H. p.a. zweite Hälfte der Laufzeit des Darlehens 39

40 4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Wie erfolgt die Gewährung der Tilgungszuschüsse? Höhe der Tilgungszuschüsse: 15 v. H. bei freiwilliger Verlängerung der Belegungsbindung um fünf Jahre (von 15 auf 20 Jahre) 10 v. H. bei einer barrierefreien bzw. behindertengerechten Ausstattung der zu fördernden Wohnungen sowie bei einer objektiv sinnvollen und maßgeblichen Verbesserung der zu fördernden Wohnungen unter dem Gesichtspunkt der Reduzierung von Barrieren 10 v. H. bei einer Unterschreitung der Grenzwerte der EnEV um mindestens 40 v. H. 40

41 4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Wie erfolgt die Gewährung der Tilgungszuschüsse? Berechnung der Tilgungszuschüsse: Tilgungszuschüsse werden jeweils auf den Darlehensteil gewährt der auf die geförderten Wohnungen entfällt, bei denen die genannten Voraussetzungen erfüllt sind Berechnungsbasis ist dabei die jeweilige Wohnfläche Summe der Tilgungszuschüsse ist auf volle Hundert Euro auf bzw. abzurunden 41

42 4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Wie erfolgt die Gewährung des Baukostenzuschuss? Wird im Rahmen der Aufwands- und Ertragsberechnung eine notwendige Bewilligungsmiete errechnet, die über die ortsübliche Vergleichsmiete oder die angemessene Miete hinausgeht, wird ein Baukostenzuschuss in der Höhe gewährt, wie dieser zur Erlangung der ortsüblichen Vergleichsmiete oder der angemessenen Miete notwendig ist. Der Baukostenzuschuss ist hierbei auf maximal 15 v. H. der Gesamtkosten zu begrenzen. Der Baukostenzuschuss ist auf volle Hundert Euro auf bzw. abzurunden. 42

43 4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Welche Finanzierungsgrundsätze gibt es? Eigenleistung: zur Finanzierung der Maßnahme ist vom Bauherren eine angemessene Eigenleistung zu erbringen o als angemessen gilt, wenn sie mindestens 20 v. H. der Gesamtkosten beträgt o in besonders begründeten Fällen (z. B. für Baudenkmäler) kann eine geringere Eigenleistung zugelassen werden 43

44 4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Welche Finanzierungsgrundsätze gibt es? Eigenkapitalverzinsung und Mietausfallwagnis: in die Aufwand und Ertragsberechnung kann eine Eigenkapitalverzinsung und ein Mietausfallwagnis in Höhe von jeweils maximal 2 v. H. einbezogen werden sollte der maximale Baukostenzuschuss zur Erlangung der ortsüblichen Vergleichsmiete oder der angemessenen Miete nicht ausreichend sein, ist die Eigenkapitalverzinsung soweit abzusenken, wie dies zur Erlangung der ortsüblichen Vergleichsmiete oder der angemessenen Miete notwendig ist mögliche Mindererträge sind durch den Bauherren anderweitig abzudecken; dies ist entsprechend gegenüber der Bewilligungsstelle glaubhaft zu machen 44

45 4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Welche Finanzierungsgrundsätze gibt es? Bewirtschaftungskosten: für die Bewirtschaftungskosten sind die nach 24 und 26 bis 28 II. BV zulässigen Beträge anzusetzen als Instandhaltungskosten dürfen je m² Wfl./Jahr 15,00 Euro angesetzt werden 45

46 4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Welche neuen Anforderungen werden in Bezug auf die Gebäudeenergieeffizienz gestellt? Grenzwerte der EnEV müssen eingehalten werden es werden in der Richtlinie keine Verschärfungen zur EnEV vorgenommen Kosten von Maßnahmen die der Verbesserung der Energieeffizienz dienen, müssen für ein Energieeffizienz-Monitoring ausgewiesen werden 46

47 5. Modernisierungsrichtlinie für Eigenwohnraum Welche Ziele hat das Förderprogramm? Gebrauchswert von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen wiederherzustellen und zu erhöhen Verbesserung der Barrierefreiheit durch Reduzierung von Barrieren zu erzielen Verbesserung der Energieeffizienz des Eigenwohnraums Aufwendungen für die Sanierung abzusenken 47

48 5. Modernisierungsrichtlinie für Eigenwohnraum Was wird gefördert? bauliche Maßnahmen am und im Gebäude und innerhalb der Wohnungen, die den Gebrauchswert erhöhen heizenergiesparende Maßnahmen modernisierungsbedingte und /oder technisch notwendige Instandsetzungen 48

49 5. Modernisierungsrichtlinie für Eigenwohnraum Wer wird gefördert? Eigentümer von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen die Einkommensgrenzen des 10 Thür WoFG dürfen um nicht mehr als 60 v. H. überschritten werden im Rahmen einer Belastungsberechnung müssen ausreichende Beträge zum Lebensunterhalt verbleiben (756 Euro für erste Person des Haushalte, 252 Euro für jede weitere Person) 49

50 5. Modernisierungsrichtlinie für Eigenwohnraum Wie wird gefördert? Baudarlehen (Tilgungsdarlehen) 50

51 5. Modernisierungsrichtlinie für Eigenwohnraum Wie sind die Konditionen des Baudarlehens? Förderhöhe: Zinsen: bis zu 85 v. H. der förderfägigen Kosten, maximal Euro je Wohnung jährlich 0,5 v. H. bis zum Ende der Laufzeit Tilgung: jährlich 3 v. H. ab 1. Januar 2018 (bei Bewilligungen aus 2016) Verwaltungskosten: 1,5 v. H. einmalig 0,5 v. H. p.a. erste Hälfte der Laufzeit des Darlehens 0,25 v. H. p.a. zweite Hälfte der Laufzeit des Darlehens 51

52 5. Modernisierungsrichtlinie für Eigenwohnraum Welche Finanzierungsgrundsätze gibt es? Eigenleistung: zur Finanzierung der Maßnahme ist vom Bauherren eine angemessene Eigenleistung zu erbringen o als angemessen gilt, wenn sie mindestens 15 v. H. der Gesamtkosten beträgt o Eigenleistung kann bis zur Hälfte (max Euro) in Form von Selbsthilfe erbracht werden 52

53 5. Modernisierungsrichtlinie für Eigenwohnraum Welche Finanzierungsgrundsätze gibt es? Fremdmittel: Fremdmittel sind in der Höhe in Anspruch zu nehmen, wie sie zur Finanzierung der Maßnahme notwendig sind Bagatellgrenze: Maßnahmen werden nicht gefördert, wenn sich auf Grund der Höhe der förderfähigen Kosten (kleiner Euro) ein Darlehensbetrag von weniger als Euro errechnet 53

54 6. Thüringer Barrierereduzierungsprogramm Welche Ziele hat das Förderprogramm? Eignung der geförderten Wohnungen zur Nutzung durch ältere Personen oder durch Menschen mit Behinderungen zu erhöhen Zugang zur Wohnung und zum Wohngebäude zu verbessern Aufwendungen für die Maßnahmen abzusenken aus den Maßnahmen resultierenden Mieterhöhungen zu reduzieren 54

55 6. Thüringer Barrierereduzierungsprogramm Was wird gefördert? Aufzüge Anpassung der Sanitärräume (z. B. Badumbau) Verbreiterung der Türen und Schwellenabbau Maßnahmen zur Sicherheit, Orientierung und Kommunikation Stütz- und Haltesysteme Rampen zur Überwindung von Barrieren usw. 55

56 6. Thüringer Barrierereduzierungsprogramm Wer wird gefördert? natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte der zu fördernden Mietwohnung Bauherren müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen 56

57 6. Thüringer Barrierereduzierungsprogramm Wie wird gefördert? Förderart: Förderhöhe: Verwaltungskosten: Belegungsbindung: Baukostenzuschuss 50 v. H. der förderfähigen Kosten, maximal Euro je Wohnung keine keine 57

58 6. Thüringer Barrierereduzierungsprogramm Welche Finanzierungsgrundsätze gibt es? Eigenleistung: zur Finanzierung der Maßnahme ist vom Bauherren eine angemessene Eigenleistung zu erbringen Kumulierung: o als angemessen gilt, wenn sie mindestens 20 v. H. der Gesamtkosten beträgt eine Kumulierung mit Darlehen des Innenstadtstabilisierungsprogramm und dem Modernisierungsprogramm für Mietwohnungen ist nicht möglich (Stichwort: Doppelförderung/Tilgungszuschuss) 58

59 6. Thüringer Barrierereduzierungsprogramm Welche Finanzierungsgrundsätze gibt es? Fremdmittel: Fremdmittel sind in der Höhe in Anspruch zu nehmen, wie sie zur Finanzierung der Maßnahme notwendig sind Bagatellgrenze: Maßnahmen werden nicht gefördert, wenn sich auf Grund der Höhe der förderfähigen Kosten ein Zuschussbetrag von weniger als Euro je Wohnung errechnet 59

60 7. Thüringer Sanierungsbonus Welche Ziele hat das Förderprogramm? Verfall von Gemeinden und Stadtzentren durch die Beseitigung von baulichen Missständen entgegenwirken Schaffung von Anreizen, den Erwerb und die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum mit einer innerörtlichen Bestandsimmobilie unter Fortsetzung des Gedankens der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme zu realisieren Anregung energetischer Sanierungen sowie des barrierearmen, barrierefreien und behindertengerechten Umbaus in den zu fördernden Immobilien 60

61 7. Thüringer Sanierungsbonus Was wird gefördert? Instandsetzungs- und Modernisierungsinvestitionen des Eigentümers zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung (Förderung der Baukosten und Baunebenkosten) oder die Wiedernutzung einer Brachfläche durch einen Ersatzneubau bzw. Anbauten (Förderung der Erstellungskosten und Baunebenkosten) 61

62 7. Thüringer Sanierungsbonus Wer wird gefördert? Eigentümer von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen die Einkommensgrenzen des 10 Thür WoFG dürfen um nicht mehr als 60 v. H. überschritten werden im Rahmen einer Belastungsberechnung müssen ausreichende Beträge zum Lebensunterhalt verbleiben (756 Euro für erste Person des Haushalte, 252 Euro für jede weitere Person) 62

63 7. Thüringer Sanierungsbonus Wie wird gefördert? Förderart: Zuschuss Förderhöhe: Grundbetrag Euro Kinderzuschlag Euro für das erste Euro für das zweite Euro für jedes weitere zum Haushalt rechnende Kind Auszahlung: Verwaltungskosten: in zehn gleichen Jahresraten, jedoch nur solange wie die zweckentsprechende Nutzung vorliegt (Nutzung zu eigenen Wohnzwecken) keine 63

64 7. Thüringer Sanierungsbonus Welche Finanzierungsvoraussetzungen gibt es? Erwerb der Immobilie nach dem 31. Dezember 2010 Eigennutzung durch den Antragsteller/naher Familienangehörigen (drohender) Leerstand/Brachfläche Modernisierungs-/Erstellungskosten von mindestens Euro Objekt muss sich in einem Gebiet nach 34 Abs. 1. Satz 1 BauGB befinden 64

65 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Wohnungsbauförderung Thüringen 2016

Wohnungsbauförderung Thüringen 2016 Wohnungsbauförderung Thüringen 2016 Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Dabei sind die Anforderungen an eine Wohnung ganz verschieden, je nach Alter, Lebensform und Einkommen haben die Menschen unterschiedliche

Mehr

Die Förderprogramme des Landes Hessen

Die Förderprogramme des Landes Hessen Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Förderprogramme des Landes Hessen Rahmenbedingungen, Überblick und Ausblick 1 Gliederung 1. Grundstruktur der Förderung

Mehr

Richtlinie zur Vergabe von Investitionszuschüssen des Landes zur Förderung der Wohneigentumsbildung (Thüringer Sanierungsbonus-ThürSbR)

Richtlinie zur Vergabe von Investitionszuschüssen des Landes zur Förderung der Wohneigentumsbildung (Thüringer Sanierungsbonus-ThürSbR) 1 Richtlinie zur Vergabe von Investitionszuschüssen des Landes zur Förderung der Wohneigentumsbildung (Thüringer Sanierungsbonus-ThürSbR) Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung

Mehr

Wo h n r a u m f ö r d e r u n g d a m i t Wo h n e n u n d B a u e n b e z a h l b a r b l e i b t

Wo h n r a u m f ö r d e r u n g d a m i t Wo h n e n u n d B a u e n b e z a h l b a r b l e i b t Wo h n r a u m f ö r d e r u n g 2 0 1 6 - d a m i t Wo h n e n u n d B a u e n b e z a h l b a r b l e i b t Ortsbürgermeisterkonferenz des Eifelkreises 27. Oktober 2016 Michael Back Bereichsleiter Wohnraumförderung

Mehr

Fassung 2016 Seite 1 von 6 Anlage 12

Fassung 2016 Seite 1 von 6 Anlage 12 Fassung 2016 Seite 1 von 6 Anlage 12 Antrag/Schlussabrechnung für die Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen im Rahmen des Thüringer Modernisierungsprogramm (ThürModR-Mietwohnungen) Ort, Datum

Mehr

L-Bank Aus Liebe zum Land. Peter Jakob, Bereich Wohnungsunternehmen

L-Bank Aus Liebe zum Land. Peter Jakob, Bereich Wohnungsunternehmen L-Bank Aus Liebe zum Land Peter Jakob, Bereich Wohnungsunternehmen Wohnungsbau BW 2017- Volumen 250 Mio. EUR - 170 Mio EUR - Allgemeine soziale Mietwohnraumförderung - 80 Mio EUR - Förderung selbstgenutzten

Mehr

Darlehen für Schwerbehinderte Stand

Darlehen für Schwerbehinderte Stand 1 von 5 Darlehen für Schwerbehinderte Stand 19.01.2017 Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt zinsgünstige Darlehen für zusätzliche Baumaßnahmen, die aufgrund einer Behinderung im Zusammenhang mit dem Neubau

Mehr

Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 5. Dezember 2018

Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 5. Dezember 2018 Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und des barrierefreien Umbaus in bestehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen

Mehr

Fassung 2016 Seite 1 von 6 Anlage 3

Fassung 2016 Seite 1 von 6 Anlage 3 Fassung 2016 Seite 1 von 6 Anlage 3 Antrag/Schlussabrechnung für Miet- und Genossenschaftswohnungen im Rahmen des Innenstadtstabilisierungsprogramms - ISSP Ort, Datum Formblatt ThürBau Ib... Seite 1 bis

Mehr

Wege zu einem bezahlbaren Wohnen und Bauen in Rheinland-Pfalz

Wege zu einem bezahlbaren Wohnen und Bauen in Rheinland-Pfalz Wege zu einem bezahlbaren Wohnen und Bauen in Rheinland-Pfalz Neuwied, 14. Mai 2018 Ihr Referent: Folker Gratz Stabsabteilungsleiter Kundenbetreuung, Beratung www.isb.rlp.de Agenda Die ISB im Überblick

Mehr

Fassung 2018 Seite 1 von 7 Anlage 12

Fassung 2018 Seite 1 von 7 Anlage 12 Fassung 2018 Seite 1 von 7 Anlage 12 Antrag/Schlussabrechnung für die Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen im Rahmen des Thüringer Modernisierungsprogramm (ThürModR-Mietwohnungen) Ort, Datum

Mehr

Förderprogramme der NRW.BANK

Förderprogramme der NRW.BANK Wohnraumförderung Förderprogramme der NRW.BANK Wir fördern das Gute in NRW. Wohnraumförderung Vorteile - Mietwohnraum Bis zu 10 Jahre zinslos Bis zu 25 Jahre Zinsfestschreibung Kostenlose Sondertilgungen

Mehr

Förderprogramme der NRW.BANK

Förderprogramme der NRW.BANK Wohnraumförderung Förderprogramme der NRW.BANK Wir fördern das Gute in NRW. Wohnraumförderung Vorteile - Mietwohnraum Bis zu 10 Jahre zinslos Bis zu 25 Jahre Zinsfestschreibung Kostenlose Sondertilgungen

Mehr

Wege zu einem bezahlbaren, altersgerechten Wohnen und Bauen in Rheinland-Pfalz

Wege zu einem bezahlbaren, altersgerechten Wohnen und Bauen in Rheinland-Pfalz Wege zu einem bezahlbaren, altersgerechten Wohnen und Bauen in Rheinland-Pfalz Wörrstadt, 16. Oktober 2018 Ihr Referent: Folker Gratz Stabsabteilungsleiter Kundenbetreuung, Beratung www.isb.rlp.de Agenda

Mehr

Richtlinien Kommunales Förderprogramm Aus alt mach neu

Richtlinien Kommunales Förderprogramm Aus alt mach neu Richtlinien Kommunales Förderprogramm Aus alt mach neu Präambel: Der Gemeinde-und Ortschaftsrat haben sich als politisches Schwerpunktthema zum Ziel gesetzt die historische Oberstadt und den Ortskern in

Mehr

Die neue Modernisierungsförderung in Nordrhein-Westfalen RL Mod. BFW-Seminar»Wohnraumförderung 2018«,

Die neue Modernisierungsförderung in Nordrhein-Westfalen RL Mod. BFW-Seminar»Wohnraumförderung 2018«, Die neue Modernisierungsförderung in Nordrhein-Westfalen RL Mod BFW-Seminar»Wohnraumförderung 2018«, 16.3.2018 1 Eine neue Modernisierungsförderung warum eigentlich? 2 Ausgangslage: hoher Bedarf an bezahlbaren

Mehr

Seniorengerechtes und energieeffizientes Wohnen Wohnraumförderung der NBank für Niedersachsen

Seniorengerechtes und energieeffizientes Wohnen Wohnraumförderung der NBank für Niedersachsen Seniorengerechtes und energieeffizientes Wohnen Wohnraumförderung der NBank für Niedersachsen Garvin Schröder Verden, 20.09.2017 Wir sind für Sie da! Oldenburg Lüneburg Osnabrück Hannover Braunschweig

Mehr

Wege zu einem bezahlbaren Wohnen und Bauen in Siershahn

Wege zu einem bezahlbaren Wohnen und Bauen in Siershahn Wege zu einem bezahlbaren Wohnen und Bauen in Siershahn Siershahn, 06. Juni 2018 Ihr Referent: Heiko Merz Dipl. Volkswirt Kundenbetreuung, Beratung www.isb.rlp.de Wohnraumförderung 2018 Alle Förderprogramme

Mehr

Fassung 2013 Seite 1 von 6 Anlage 3

Fassung 2013 Seite 1 von 6 Anlage 3 Fassung 2013 Seite 1 von 6 Anlage 3 Antrag/Schlussabrechnung für Miet- und Genossenschaftswohnungen im Rahmen des Innenstadtstabilisierungsprogramms - ISSP Ort, Datum Formblatt ThürBau Ib... Seite 1 bis

Mehr

Darlehen für Schwerbehinderte

Darlehen für Schwerbehinderte 1 von 5 Darlehen für Schwerbehinderte Stand 01.03.2018 Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt zinsgünstige Darlehen für zusätzliche Baumaßnahmen, die aufgrund einer Behinderung im Zusammenhang mit dem Neubau

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Modernisierung und. und Instandsetzung von Eigenheimen und eigengenutzten

Richtlinie zur Förderung der Modernisierung und. und Instandsetzung von Eigenheimen und eigengenutzten Nr. 52/2018 Thüringer Staatsanzeiger Seite 1779 11 Schlussabrechnung (Verwendungsnachweis) 11.1 Die Schlussabrechnung (Verwendungsnachweis) ist spätestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme auf dem

Mehr

Fördermöglichkeiten für barrierefreies Bauen und Wohnungsanpassung

Fördermöglichkeiten für barrierefreies Bauen und Wohnungsanpassung Fachtag Barrierefreies Bauen und Wohnen im Landkreis Dachau Fördermöglichkeiten für barrierefreies Bauen und Wohnungsanpassung Seite 1 Übersicht Bayerische Förderprogramme Bay. Wohnungsbauprogramm (WFB)

Mehr

Bauliche Maßnahmen zur Modernisierung im Wohnungsbestand: Reduzierung von Barrieren, Verbesserung Einbruchschutz für Mietwohnungen Stand

Bauliche Maßnahmen zur Modernisierung im Wohnungsbestand: Reduzierung von Barrieren, Verbesserung Einbruchschutz für Mietwohnungen Stand 1 von 5 Bauliche Maßnahmen zur Modernisierung im Wohnungsbestand: Reduzierung von Barrieren, Verbesserung Einbruchschutz für Mietwohnungen Stand 19.01.2017 Zur Modernisierung des Wohnungsbestandes, insbesondere

Mehr

Wirtschaftsreferat Stab Wohnen Mietwohnungen

Wirtschaftsreferat Stab Wohnen Mietwohnungen Wirtschaftsreferat Stab Wohnen Mietwohnungen Fördermöglichkeiten für Neubau und Umbau Bayerisches Wohnungsbauprogramm Der Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg fördern den Bau von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern

Mehr

Wohnraumförderung der NBank für Niedersachsen

Wohnraumförderung der NBank für Niedersachsen Wohnraumförderung der NBank für Niedersachsen Astrid Hanusch Braunschweig, 6. September 2018 Wohnraumförderung selbstgenutztes Wohneigentum Mietwohnraum Landesbürgschaft WEG Wohnraumförderung (Eigentum)

Mehr

1. Wie haben sich die entsprechenden Förderkriterien im Vergleich der Jahre 2010 und 2016 verändert (bitte in synoptischer Darstellung)?

1. Wie haben sich die entsprechenden Förderkriterien im Vergleich der Jahre 2010 und 2016 verändert (bitte in synoptischer Darstellung)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1946 14.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 690 vom 8. Januar 2018 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/1683

Mehr

Infoblatt (Stand 03/2017) zum Familienbaudarlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB)

Infoblatt (Stand 03/2017) zum Familienbaudarlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) Infoblatt (Stand 03/2017) zum Familienbaudarlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) (zinsgünstiges Baudarlehen für die Neuschaffung und den Bestandserwerb von selbst genutztem Wohnraum zur Teilfinanzierung)

Mehr

Wohnraumförderung Wohnformen im Alter Landau, Ihr Referent: Michael Back. Bereichsleiter Wohnraumförderung Markt.

Wohnraumförderung Wohnformen im Alter Landau, Ihr Referent: Michael Back. Bereichsleiter Wohnraumförderung Markt. Wohnraumförderung 2017 Wohnformen im Alter Landau, 14.02. 2017 Ihr Referent: Michael Back Bereichsleiter Wohnraumförderung Markt www.isb.rlp.de Wohnraumförderung 2017 Alle Förderprogramme auf einen Blick

Mehr

Förderung von Bewohnergenossenschaften. Mainz, 6. September Michael Back Bereichsleiter Wohnraumförderung Markt

Förderung von Bewohnergenossenschaften. Mainz, 6. September Michael Back Bereichsleiter Wohnraumförderung Markt Mainz, 6. September 2016 Michael Back Bereichsleiter Wohnraumförderung Markt 1 Förderinstrumente Moderationsförderung für die Gründung von Bewohnergenossenschaften Förderung der Wohnimmobilie mit dem ISB-Darlehen

Mehr

Förderung selbst genutzten Wohneigentums. Erwerb vorhandenen Wohnraums

Förderung selbst genutzten Wohneigentums. Erwerb vorhandenen Wohnraums 1 von 7 Förderung selbst genutzten Wohneigentums Erwerb vorhandenen Wohnraums Stand 19.01.2017 Für den Erwerb von vorhandenen Eigenheimen und Eigentumswohnungen stellt das Land Nordrhein-Westfalen zinsgünstige

Mehr

Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung und Auszahlung von Zuschüssen und Entschädigungen wird durch diese Richtlinien nicht begründet.

Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung und Auszahlung von Zuschüssen und Entschädigungen wird durch diese Richtlinien nicht begründet. Sanierung Ortskern Nordhausen in Nordheim-Nordhausen Die Förderung privater Sanierungsmaßnahmen erfolgt anhand von Richtlinien, die vom Gemeinderat am 31.03.2006 beschlossen wurden. Die Richtlinien sind

Mehr

Förderprogramme der NRW.BANK

Förderprogramme der NRW.BANK Wohnraumförderung Förderprogramme der NRW.BANK Wir fördern das Gute in NRW. Wohnraumförderung Vorteile - Mietwohnraum Bis zu 10 Jahre zinslos Bis zu 25 Jahre Zinsfestschreibung Kostenlose Sondertilgungen

Mehr

Fassung 2018 Seite 1 von 7 Anlage 3

Fassung 2018 Seite 1 von 7 Anlage 3 Fassung 2018 Seite 1 von 7 Anlage 3 Antrag/Schlussabrechnung für Miet- und Genossenschaftswohnungen im Rahmen des Innenstadtstabilisierungsprogramms - ISSP Ort, Datum Formblatt ThürBau Ib... Seite 1 bis

Mehr

Netzwerkagentur GenerationenWohnen

Netzwerkagentur GenerationenWohnen Netzwerkagentur GenerationenWohnen Freitagscafé am 25.04.2014 Wohnungsbauförderung Präsentation von Dr. Jochen Hucke und Verwaltungsvorschriften für soz. Wohnraumförderung Wohnungsbauförderungsbestimmungen

Mehr

Wohnraumförderung 2018 Mini-Zinsen Maxi-Laufzeit!

Wohnraumförderung 2018 Mini-Zinsen Maxi-Laufzeit! Wohnraumförderung 2018 Mini-Zinsen Maxi-Laufzeit! Bernkastel-Kues 1. März 2018 Ihr Referent: Heiko Merz Kundenbetreuung, Beratung www.isb.rlp.de Wohnraumförderung 2018 Alle Förderprogramme auf einen Blick

Mehr

Wege zu einem bezahlbaren Wohnen und Bauen in Rheinland-Pfalz

Wege zu einem bezahlbaren Wohnen und Bauen in Rheinland-Pfalz Wege zu einem bezahlbaren Wohnen und Bauen in Rheinland-Pfalz Speyer, 25. April 2018 Ihr Referent: Folker Gratz Stabsabteilungsleiter Kundenbetreuung, Beratung www.isb.rlp.de Wohnraumförderung 2018 Alle

Mehr

Wohnraumförderung 2017

Wohnraumförderung 2017 Fotos: Dorfmüller Klier Hamburg Wohnraumförderung 2017 Olaf Brockmeyer Referat Wohnungsbauförderung 18.07.2017 Perlen polieren Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen 2017/2018: ERHÖHUNG WOHNRAUMFÖRDERUNG

Mehr

Infoblatt (Stand 12/2014) zum Modernisierungsdarlehen Energieeffizient Sanieren der Thüringer Aufbaubank (TAB)

Infoblatt (Stand 12/2014) zum Modernisierungsdarlehen Energieeffizient Sanieren der Thüringer Aufbaubank (TAB) Infoblatt (Stand 12/2014) zum Modernisierungsdarlehen Energieeffizient Sanieren der Thüringer Aufbaubank (TAB) (zinsgünstiges Baudarlehen für die Modernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum auf

Mehr

Wohnraumförderung der NBank für Niedersachsen

Wohnraumförderung der NBank für Niedersachsen Wohnraumförderung der NBank für Niedersachsen Carola Lührs Winsen (Luhe), 30.05.2018 Wohnraumförderung selbstgenutztes Wohneigentum Mietwohnraum Landesbürgschaft WEG Wohnraumförderung (Eigentum) Eigentum

Mehr

Rat am TOP

Rat am TOP Verwaltungsausschuss am 16.11.2017 TOP Rat am 16.11.2017 TOP Beratungsgegenstand: Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir stellen folgenden Antrag: Es wird

Mehr

Dieser Bereich wird künftig einen Schwerpunkt der Förderung bilden. Im Einzelnen:

Dieser Bereich wird künftig einen Schwerpunkt der Förderung bilden. Im Einzelnen: Neue Wohnformen für alte Menschen Dem Thema Wohnen im Alter und der Weiterentwicklung bedarfsgerechter Wohnformen kommt angesichts der demografischen Entwicklung und des Wunsches vieler Menschen nach einem

Mehr

Mietwohnraumförderung in Siegen Neubau

Mietwohnraumförderung in Siegen Neubau Mietwohnraumförderung in Siegen Neubau Profitieren Sie von zinsgünstigen Darlehen und attraktiven Konditionen des Landes NRW! Kontakt Kreis Siegen-Wittgenstein Amt für Bauen und Immissionsschutz Koblenzer

Mehr

Richtlinien zur Gewährung einkommensabhängiger Mietzuschüsse an Bad Homburger Familien und Einzelpersonen

Richtlinien zur Gewährung einkommensabhängiger Mietzuschüsse an Bad Homburger Familien und Einzelpersonen Richtlinien zur Gewährung einkommensabhängiger Mietzuschüsse an Bad Homburger Familien und Einzelpersonen Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Homburg v.d.höhe hat in ihrer Sitzung am 05.02.2009

Mehr

Themenübersicht. Wohraumförderung 2015/2016 in NRW Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) Detlef Münz

Themenübersicht. Wohraumförderung 2015/2016 in NRW Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) Detlef Münz Wohraumförderung 2015/2016 in NRW Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) Detlef Münz Amt für Wohnen und Stadterneuerung Themenübersicht Ausgangslage - Einführung Rechtliche Grundlagen

Mehr

Merkblatt. Stand: Mai 2018

Merkblatt. Stand: Mai 2018 Merkblatt über die Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen nach den 71 und 72 SGB XI im Bayerischen

Mehr

Förderung selbstgenutzten Wohneigentums

Förderung selbstgenutzten Wohneigentums 1 von 7 Förderung selbstgenutzten Wohneigentums Neubau und Ersterwerb Stand 01.03.2018 Für den Bau oder Ersterwerb von Eigenheimen stellt das Land Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Darlehen zur Verfügung.

Mehr

Soziale Wohnraumförderung

Soziale Wohnraumförderung Soziale Wohnraumförderung Investive Bestandsförderung in Nordrhein-Westfalen nach den RL BestandsInvest 2015 Was ist zu tun im Wohnungsbestand was wird 2015 gefördert? Förderschwerpunkte der RL BestandsInvest

Mehr

27 Wohnraumförderungssonderprogramm Finanzierung von Mietwohnraum für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf - Neubau und wesentlicher Bauaufwand -

27 Wohnraumförderungssonderprogramm Finanzierung von Mietwohnraum für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf - Neubau und wesentlicher Bauaufwand - SAARLÄNDISCHE INVESTITIONSKREDITBANK AG 27 Wohnraumförderungssonderprogramm Finanzierung von Mietwohnraum für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf - Neubau und wesentlicher Bauaufwand - Stand: April 2017

Mehr

Energetische Sanierung von Mietwohngebäuden - Kaufmännische Anforderungen -

Energetische Sanierung von Mietwohngebäuden - Kaufmännische Anforderungen - Energetische Sanierung von Mietwohngebäuden - Kaufmännische Anforderungen - Zweck der Förderung Klimaschutzrelevante Maßnahmen an bestehenden Mietwohnungen, also Maßnahmen zur Energieeinsparung und Maßnahmen

Mehr

Wirtschaftsreferat Stab Wohnen Mietwohnungen

Wirtschaftsreferat Stab Wohnen Mietwohnungen Wirtschaftsreferat Stab Wohnen Mietwohnungen Fördermöglichkeiten für Neubau und Umbau Bayerisches Wohnungsbauprogramm Der Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg fördern den Bau von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern

Mehr

Amt für Bauen und Gewerbe Förderprogramm Wohnungsbau BW 2018/2019

Amt für Bauen und Gewerbe Förderprogramm Wohnungsbau BW 2018/2019 Amt für Bauen und Gewerbe Förderprogramm Wohnungsbau BW 2018/2019 Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums vom 26. März 2018 Vorbemerkungen Wohnraumbedarf bis 2025 lt. Pestel: 65.000 WE / Jahr

Mehr

Förderung von Modernisierungen

Förderung von Modernisierungen Materialien zum Wohnungsbau Förderung von Modernisierungen II Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des lnnern, für Bau und Verkehr Merkblatt über die Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen

Mehr

Richtlinien der Region Hannover über die Förderung von Mietwohnungen. Beschlusses der Regionsversammlung vom 12. November 2002

Richtlinien der Region Hannover über die Förderung von Mietwohnungen. Beschlusses der Regionsversammlung vom 12. November 2002 Seite 1 Richtlinien der Region Hannover über die Förderung von Mietwohnungen Beschlusses der Regionsversammlung vom 12. November 2002 1. Allgemeines Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel werden auf

Mehr

a) b)

a) b) Richtlinie zur Förderung für die Schaffung von selbst genutzten Wohnraum sowie von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen innerhalb der bebauten Ortslage der Einheitsgemeinde Herbsleben

Mehr

Richtlinien zur Gewährung einkommensabhängiger Mietzuschüsse an Bad Homburger Familien und Einzelpersonen

Richtlinien zur Gewährung einkommensabhängiger Mietzuschüsse an Bad Homburger Familien und Einzelpersonen Richtlinien zur Gewährung einkommensabhängiger Mietzuschüsse an Bad Homburger Familien und Einzelpersonen 64-5 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Homburg v.d.höhe hat in ihrer Sitzung am 12.05.2016

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/426 25.03.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Berninger (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Kostenerstattung

Mehr

20 Wohnraumförderungsprogramm Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum - Neubau, Ersterwerb und wesentlicher Bauaufwand -

20 Wohnraumförderungsprogramm Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum - Neubau, Ersterwerb und wesentlicher Bauaufwand - SAARLÄNDISCHE INVESTITIONSKREDITBANK AG 20 Wohnraumförderungsprogramm Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum - Neubau, und wesentlicher Bauaufwand - Stand: April 2017 Ziel des Programms ist es,

Mehr

Förderung selbst genutzten Wohneigentums. Erwerb vorhandenen Wohnraums Stand

Förderung selbst genutzten Wohneigentums. Erwerb vorhandenen Wohnraums Stand 1 von 6 Förderung selbst genutzten Wohneigentums Erwerb vorhandenen Wohnraums Stand 01.03.2018 Für den Erwerb von vorhandenen Eigenheimen und Eigentumswohnungen stellt das Land Nordrhein-Westfalen zinsgünstige

Mehr

Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz. Förderinstrument Erwerb von Belegungsrechten Neuwied am Montag,

Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz. Förderinstrument Erwerb von Belegungsrechten Neuwied am Montag, Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz Förderinstrument Erwerb von Belegungsrechten Neuwied am Montag, 14.05.2018 Ausführungen der Koblenzer WohnBau Michael Siegel, Geschäftsführer Objektbestand der Koblenzer

Mehr

Runder Tisch der Bochumer Wohnungsmarktakteure. Aktuelle Förderangebote des Landes NRW

Runder Tisch der Bochumer Wohnungsmarktakteure. Aktuelle Förderangebote des Landes NRW Runder Tisch der Bochumer Wohnungsmarktakteure Aktuelle Förderangebote des Landes NRW Gliederung 1. Imageproblem aus der Vergangenheit 2. Wohnraumförderungsprogramm 3. Förderbaustein Mietwohnungsbau 4.

Mehr

Neufassung der Richtlinien Mietwohnungen für mittlere. Einkommensbezieher.

Neufassung der Richtlinien Mietwohnungen für mittlere. Einkommensbezieher. w Anlage 2 zur GRDrs 503/2016 Neufassung der Richtlinien Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher Richtlinien zur Förderung von Mietwohnungen in Stuttgart vom 19.07.2007 in der Fassung vom 27.07.2016

Mehr

Stand Förderfähig sind Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz, wie zum Beispiel:

Stand Förderfähig sind Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz, wie zum Beispiel: 1 von 6 Bauliche Maßnahmen zur Modernisierung im Wohnungsbestand: Verbesserung der Energieeffizienz, Verbesserung Einbruchschutz und Wohnumfeld für selbstgenutztes Eigentum Stand 01.03.2018 Die NRW.Bank

Mehr

Fördermöglichkeiten für Privatpersonen

Fördermöglichkeiten für Privatpersonen Fördermöglichkeiten für Denkmalschutz Nicht-staatliche Eigentümer von Denkmälern, natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und sonstige dringlich Verfügungsberechtigte Restaurierung,

Mehr

Lernfeld 4 Vermietung von Wohnraum Modul KGW bzw. IMK Wohnraumförderung / Wirtschaftlichkeitsberechnung / Mietpreiskalkulation.

Lernfeld 4 Vermietung von Wohnraum Modul KGW bzw. IMK Wohnraumförderung / Wirtschaftlichkeitsberechnung / Mietpreiskalkulation. Modul Lernfeld 4 Vermietung von Wohnraum Inhalt: Öffentliche Förderung Belegungsbindung Wohnberechtigungsschein Kostenmiete Durchschnittsmiete Fördermittel Mietpreis pro qm Kalkulation Wirtschaftlichkeitsberechnung

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 25. März 2013 (492 1 A 4512)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 25. März 2013 (492 1 A 4512) ARBEITSFASSUNG 23304 Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum, insbesondere zur Förderung der Energieeinsparung und zur Barrierefreiheit, durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank

Mehr

Zuwendungsantrag. Erbbauberechtigter

Zuwendungsantrag. Erbbauberechtigter An das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Abteilung B Referat B3 Franz-Josef-Röder-Straße 23 66119 Saarbrücken Zuwendungsantrag Zuwendung zur Förderung der Anpassung vorhandenen Wohnraums

Mehr

ISB-Darlehen Modernisierung

ISB-Darlehen Modernisierung AUS ALT MACH NEU Montabaur, 30. August 2018 Ihr Referent: Heiko Merz Dipl. Volkswirt Kundenbetreuung, Beratung www.isb.rlp.de Förderfähige Maßnahmen Nachhaltige Einsparung von Energie und Wasser Nutzung

Mehr

DWL 1. zur Förderung von Wohneigentum in der Stadt Lingen (Ems) Erwerb von bestehenden Wohngebäuden für eigengenutztes Wohneigentum

DWL 1. zur Förderung von Wohneigentum in der Stadt Lingen (Ems) Erwerb von bestehenden Wohngebäuden für eigengenutztes Wohneigentum DWL 1 zur Förderung von Wohneigentum in der Stadt Lingen (Ems) Erwerb von bestehenden Wohngebäuden für eigengenutztes Wohneigentum in der Fassung vom 18.05.2017 Inhaltsverzeichnis Seite I Vorbemerkungen

Mehr

Bauen Sie auf einen verlässlichen Partner!

Bauen Sie auf einen verlässlichen Partner! Bauen Sie auf einen verlässlichen Partner! Nutzen Sie die staatliche Wohnraumförderung durch das Bayerische Wohnungsbauprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum. 2 Bayerisches Wohnungsbauprogramm Bayerisches

Mehr

Förderung von Mietwohnungen. Neubau

Förderung von Mietwohnungen. Neubau Förderung von Mietwohnungen Neubau Förderziel Der Bau von sozialem Mietwohnraum in Hessen wird mit dem Landesprogramm Sozialer Mietwohnungsbau und dem Sonderprogramm Energieeffizienz im Mietwohnungsbau

Mehr

Informationsveranstaltung zur Mietwohnraumförderung. Jürgen Schweinberger

Informationsveranstaltung zur Mietwohnraumförderung. Jürgen Schweinberger Informationsveranstaltung zur Mietwohnraumförderung Jürgen Schweinberger 19. April 2016 0 90er-Jahre: Quantitäten schaffen durch Neubau Modernisierung und Instandsetzung der Bestände Nachholbedarf bei

Mehr

Wohnen im Alter- Fördermöglichkeiten nach dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm

Wohnen im Alter- Fördermöglichkeiten nach dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Wohnen im Alter- Fördermöglichkeiten nach dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm Regierungsrat Christoph Wiedemann Bauoberrätin Dr. Dagmar Bayer

Mehr

Förderprogramm Wohnen in Orts- und Stadtkernen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 16. Mai 2017

Förderprogramm Wohnen in Orts- und Stadtkernen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 16. Mai 2017 23301 Förderprogramm Wohnen in Orts- und Stadtkernen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 16. Mai 2017 Inhaltsübersicht 1 Förderzweck und Förderziele 2 Fördergegenstand, Begriffsbestimmungen

Mehr

Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege

Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege Mit diesem Programm gewährt die Stadt Frankfurt am Main Darlehen und Zuschüsse zur zukunftsorientierten Entwicklung der Wohnqualität im Bestand. Das gilt für die Verbesserung der energetischen Standards

Mehr

Erläuterungen zum Formular Ermittlung des Kostenerstattungsbetrages (KEB) über den jährlichen Gesamtertrag bzw. jährlichen Mehrertrag

Erläuterungen zum Formular Ermittlung des Kostenerstattungsbetrages (KEB) über den jährlichen Gesamtertrag bzw. jährlichen Mehrertrag Erläuterungen zum Formular Ermittlung des Kostenerstattungsbetrages (KEB) über den jährlichen Gesamtertrag bzw. jährlichen Mehrertrag Einleitung In der Sanierungspraxis hat sich der pauschalierte Kostenerstattungsbetrag

Mehr

I. Förderung, Darlehensbedingungen. 1. Art der Förderung Ziele der Förderung. BayModR: I. Förderung, Darlehensbedingungen

I. Förderung, Darlehensbedingungen. 1. Art der Förderung Ziele der Förderung. BayModR: I. Förderung, Darlehensbedingungen BayModR: I. Förderung, Darlehensbedingungen I. Förderung, Darlehensbedingungen 1. Art der Förderung 1.1 Gefördert werden die Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) von Gebäuden mit mindestens drei

Mehr

S o z i a l e M i e t w o h n r a u m f ö r d e r u n g R h e i n l a n d - P f a l z 2016

S o z i a l e M i e t w o h n r a u m f ö r d e r u n g R h e i n l a n d - P f a l z 2016 Mainz, 12. April Michael Back Bereichsleiter Wohnraumförderung Markt www.isb.rlp.de Alle Förderprogramme auf einen Blick 2 Alle Förderprogramme auf einen Blick 3 Soziale Mietwohnraumförderung heißt nicht

Mehr

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltung Herzlich willkommen! im Bau-Innovationsforum der Firma Verfuß Informationsveranstaltung Barrierefrei planen und umbauen bequemes Wohnen in jedem Alter Ferdinand Niggemeier Baufinanzierungsberater der Märkischen

Mehr

STADTUMBAUKONFERENZ BAUTÄTIGKEIT

STADTUMBAUKONFERENZ BAUTÄTIGKEIT BAUTÄTIGKEIT Anteil der Baufertigstellungen am Wohnungsbestand in der Summe der Programmgemeinden im Vergleich zu Thüringen, den neuen Bundesländern und Deutschland Quelle: TLS n=42 1995 1996 1997 1998

Mehr

Verwaltungsvorschriften

Verwaltungsvorschriften Verwaltungsvorschriften des Ministeriums der Finanzen zur Sicherung der Belegungsbindung Vom 14. April 2007 Inhalt: 1. Sicherung der Zweckbestimmung bei selbst genutztem Wohneigentum... 2 1.1 Vermeidung

Mehr

Die neuen Schwerpunkte der sozialen Wohnraumförderung 2013 WoFP Fachveranstaltung in Hattingen, 15. Mai 2013

Die neuen Schwerpunkte der sozialen Wohnraumförderung 2013 WoFP Fachveranstaltung in Hattingen, 15. Mai 2013 Die neuen Schwerpunkte der sozialen Wohnraumförderung 2013 Fachveranstaltung in 1 Förderangebote 2013 Quartiersentwicklung Kommunale wohnungspolitische Handlungskonzepte, die verbindlicher werden sollen

Mehr

Soziale Wohnraumförderung 2013 in NRW. - Was potentielle Investoren abschreckt und wie man sie gewinnt -

Soziale Wohnraumförderung 2013 in NRW. - Was potentielle Investoren abschreckt und wie man sie gewinnt - Soziale Wohnraumförderung 2013 in NRW - Was potentielle Investoren abschreckt und wie man sie gewinnt - Was potenzielle Investoren abschreckt und wie man Sie gewinnt Die Schreckensgespenster : Imageprobleme

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/5888 18.03.2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Berninger (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Innenministeriums Kostenerstattung für die

Mehr

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Investitionsbank Schleswig-Holstein Investitionsbank Schleswig-Holstein Manfred Morwinski Erfahrungen aus Wohnungsmarktbeobachtung und Wohnungsbaufinanzierung Rendsburg, Kulturzentrum, 13. Februar 2010 Wirtschaft Immobilien Kommunen Zuschüsse

Mehr

Basisförderung Z 15-Darlehen

Basisförderung Z 15-Darlehen Förderprogramm Wohnungsbau BW 2018/2019 Neubau und Kauf von neuem oder vorhandenem Wohnraum in Heilbronn für Familien mit Kind(ern), junge kinderlose Paare und Schwerbehinderte Ob Eigenheim oder Eigentumswohnung

Mehr

Zukunftsgerechte Wohn- und Lebensgestaltung Koblenz, 20. September 2012 Ihre Referent: Michael Back Bereichsleiter Wohnraumförderung Markt

Zukunftsgerechte Wohn- und Lebensgestaltung Koblenz, 20. September 2012 Ihre Referent: Michael Back Bereichsleiter Wohnraumförderung Markt Wohnr aumför der ung des Landes Rheinland- Pfalz Zukunftsgerechte Wohn- und Lebensgestaltung Koblenz, 20. September 2012 Ihre Referent: Michael Back Bereichsleiter Wohnraumförderung Markt www.isb.rlp.de

Mehr

VEREINBARUNG. Mietwohnungsbestand (Modernisierung/Instandsetzung bzw. Aufzugsanbau)

VEREINBARUNG. Mietwohnungsbestand (Modernisierung/Instandsetzung bzw. Aufzugsanbau) drucken speichern unter vergrößern VEREINBARUNG über die Begründung der von Mietwohnungen1 zum Antrag auf Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung

Mehr

Erfolgreiches Bewirtschaften von Wohnanlagen Fachtagung des Volkssolidarität Bundesverbandes e.v.

Erfolgreiches Bewirtschaften von Wohnanlagen Fachtagung des Volkssolidarität Bundesverbandes e.v. Die Bank, die Ihre Sprache spricht. Leipzig, 14.10.2009 Erfolgreiches Bewirtschaften von Wohnanlagen Fachtagung des Volkssolidarität Bundesverbandes e.v. Wohnungswirtschaftliche Finanzierungsangebote 1.

Mehr

Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens

Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens FMBl 1993 S. 345 AllMBl1993 S. 866 StAnz

Mehr

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank Girozentrale

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank Girozentrale Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank Girozentrale Aktuelle Förderangebote des LFI-MV für die Wohnungswirtschaft Präsentation für das Forum Gesundes

Mehr

Wichtiges rund um die Förderung!

Wichtiges rund um die Förderung! Die Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen -2006- - Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren - Keine Mietpreis- und Belegungsbindung für Mietwohnungen! Keine Einkommensgrenzen

Mehr

GGT. Wohnen im Alter. Seniorengerecht und barrierearm. GGT Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik. Jahreshauptversammlung 2015

GGT. Wohnen im Alter. Seniorengerecht und barrierearm. GGT Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik. Jahreshauptversammlung 2015 Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik Seniorengerecht und barrierearm Wohnen im Alter Jahreshauptversammlung 2015 Mülheim an der Ruhr / 19. Mai 2015 RAin Martina Koepp, Geschäftsführerin Deutsche Gesellschaft

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 8. Dezember 2015 (492-1-A-4515)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 8. Dezember 2015 (492-1-A-4515) 23304 Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum, insbesondere zur Förderung der Energieeinsparung und zur Barrierefreiheit, durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen für die Programmjahre 2018 bis 2020 (ThürModR-Mietwohnungen)

Richtlinie zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen für die Programmjahre 2018 bis 2020 (ThürModR-Mietwohnungen) Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Richtlinie zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen für die Programmjahre 2018 bis 2020 (ThürModR-Mietwohnungen)

Mehr

Vernetzungstreffen Integrationspolitik - Wohnen und Bauen

Vernetzungstreffen Integrationspolitik - Wohnen und Bauen Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Vernetzungstreffen Integrationspolitik - Wohnen und Bauen Wohnungspakt Bayern Ministerialrat Gottfried Weiß Bayerischer Landtag am 17. Juni

Mehr