Mietwohnraumförderung in Siegen Neubau
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- Falko Schmidt
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1 Mietwohnraumförderung in Siegen Neubau Profitieren Sie von zinsgünstigen Darlehen und attraktiven Konditionen des Landes NRW!
2 Kontakt Kreis Siegen-Wittgenstein Amt für Bauen und Immissionsschutz Koblenzer Straße Siegen Telefon: Bildnachweis: Kreis Siegen-Wittgenstein 2018 Kreis Siegen-Wittgenstein Alle Rechte vorbehalten. 2
3 Das Land NRW gewährt zinsgünstige, teils sogar zinslose Darlehen zur Schaffung von Mietwohnraum. Ein Teil der Darlehenssumme muss aufgrund attraktiver Tilgungsnachlässe nicht zurückgezahlt werden. Was wird gefördert? Gefördert werden: Mietwohnungen Mieteinfamilienhäuser Gruppenwohnungen Räume zur Verbesserung der wohnungsnahen sozialen Infrastruktur Wer wird gefördert? Die Förderung wird natürlichen und juristischen Personen als Eigentümern oder Erbbauberechtigten mit ausreichender Kreditwürdigkeit gewährt. Eine Förderung ist nur möglich, wenn mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde (Vertragsabschluss zählt) es sich um ein Objekt mit nicht mehr als 4 Vollgeschossen handelt. Was ist bei der Vermietung zu beachten? Durch die Inanspruchnahme der Förderung entsteht eine Mietpreis- und Belegungsbindung für 20 oder 25 Jahre. Geförderte Wohnungen dürfen bei einer Vermietung in diesem Zeitraum nur an Personen mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein vermietet werden. In Siegen ist zudem eine Mietobergrenze von 5,55 /m² für die Einkommensgruppe A bzw. 6,30 /m² für die Einkommensgruppe B einzuhalten. Die Mieten dürfen ab der Bezugsfertigkeit jährlich um 1,5%, bezogen auf die Ausgangsmiete, erhöht werden. Neben der Miete dürfen die Betriebskosten, eine Kaution und ggf. eine Betreuungspauschale erhoben werden. Für Studierenden- und Gruppenwohnungen ist ein Möblierungszuschlag möglich. Für besondere Wohnangebote oder besondere Bauformen (Passivhausstandard) sind weitere Mietzuschläge möglich. 3
4 Wie hoch ist das Darlehen? Grundpauschale in Siegen je m² förderfähiger Wohnfläche Art Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Tilgungsnachlass Neubau % Neuschaffung im Bestand % 15% des Darlehens müssen nicht zurückgezahlt werden (Tilgungsnachlass) Zusatzdarlehen für besondere Qualitäten: Mit 15% Tilgungsnachlass Kleine Wohnungen (bis 55 m²): (A) und (B) pro Wohnung Aufzüge: pro geförderter Wohnung, maximal pro Aufzug Passivhausstandard: 100 pro m² Mieteinfamilienhaus: pro Haus Für weitere Besonderheiten, wie zum Beispiel Quartierskonzepte, alternative Nahmobilitätsangebote und Sinnesgärten. Mit bis zu 50% Tilgungsnachlass Standortaufbereitung Städtebaulich/denkmalbedingte Mehrkosten Wohnungen für Rollstuhlnutzer Individuelle Maßnahmen für Schwerbehinderte Tilgungsnachlässe sind steuerlich zu berücksichtigen. 4
5 Eigenleistung Es muss eine Eigenleistung in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten erbracht werden. Als Eigenleistung kann gelten: Eigene Geldmittel Wert des nicht durch Fremdmittel finanzierten Baugrundstücks Wert der Selbsthilfe Hälfte des Tilgungsnachlasses Im Grundbuch nach den Fördermitteln gesicherte Fremdmittel Beispiel für ein Förderprojekt in Siegen Förderung für die Einkommensgruppe A mit einem Tilgungsnachlass von 15% auf das Gesamtdarlehen. Neubau von 30 Wohnungen, davon 20 Kleinwohnungen, Gesamtwohnfläche m², 2 Aufzüge Baudarlehen Grundpauschale Zusatzdarlehen Kleinwohnungen Aufzüge Tilgungsnachlass Summe Restschuld ab Leistungsbeginn
6 Die Hälfte des Tilgungsnachlasses ( ) kann als Eigenleistung anerkannt werden. Liquiditätsvorteil durch den Tilgungsnachlass (1% Tilgung, 0,5% Verwaltungskostenbeitrag) = 0,33 pro m² Wohnfläche monatlich Subventionsvorteil durch das Förderdarlehen bei 1,5% Zinsdifferenz gegenüber einem Kapitalmarktdarlehen: = 2,21 pro m² Wohnfläche monatlich Subventionswert insgesamt: 2,54 /m²/mtl. * Bei der Berechnung wurden keine steuerlichen Aspekte berücksichtigt. * Quelle: NRW.BANK Wie sind die Konditionen in Siegen? Zinsen 0,0% p.a. für die ersten 10 Jahre fest 0,5% p.a. für die restliche Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung fest Nach Ablauf der Bindung marktübliche Verzinsung Verwaltungskostenbeitrag 0,5% p.a. laufend vom Darlehensbetrag; nach Tilgung des Darlehens um 50% wird der Verwaltungskostenbeitrag vom halben Darlehensbetrag erhoben Tilgung 1% p.a. und auf Antrag auch 2% p.a. (Annuitätendarlehen) Auszahlung 99,6% (0,4 % einmaliger Verwaltungskostenbeitrag) 6
7 Auszahlungsraten Neubau 20% bei Fertigstellung der Bodenplatte 45% bei Rohbaufertigstellung 35% bei abschließender Fertigstellung oder Bezugsfertigkeit Rückzahlung und Sicherung Die auf das Darlehen gewährten Tilgungsnachlässe reduzieren Ihre Darlehensschuld. Ihre Rate (Tilgung, Zinsen, Verwaltungskostenbeitrag) wird nur vom reduzierten Darlehen berechnet. Dadurch sparen Sie auch bei der Eintragung der Hypothek. Ihre Ansprechpartner Für die Förderberatung: Kreis Siegen-Wittgenstein (Bewilligungsbehörde) Astrid Pohl Telefon: Ina Wuntke Telefon: Für baurechtliche Auskünfte im Stadtgebiet Siegen: Universitätsstadt Siegen (Servicestelle Bauberatung) Christel Rubertus Telefon: Stephan Hahn Telefon:
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