Vorlesung Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht
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- Cornelia Peters
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1 Vorlesung Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Peter-Tobias Stoll Institut für Völkerrecht und Europarecht der Universität Göttingen Abteilung Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht Platz der Göttinger Sieben 5, D Göttingen Tel.: 0551/ , druhr(at)gwdg.de Stoll, Vorlesung Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (0607) #1
2 Einführung a. Warum Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht? Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht hängen eng zusammen: europäisches Wirtschaftsrecht wird vielfach durch internationale Entwicklungen geprägt. Es gibt viele ähnliche rechtliche Strukturen wo Unterschiede bestehen, sind sie oft aufschlußreich. Die juristische Begleitung außenwirtschaftlicher Tätigkeit muss meist beide Bereiche berücksichtigen. b. Das Wirtschaftsrecht im Studium: Verweise und Anschlüsse Wirtschaftsverwaltungsrecht Völkerrecht Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht Nationales, europäisches und internationales Wirtschaftsprivatrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Wertpapierrecht Arbeitsrecht Recht des geistigen Eigentums Europarecht Staatsrecht III Stoll, Vorlesung Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (0607) #2
3 Rechtliche und institutionelle Grundlagen 1. Die Wirtschaft und ihre Ordnung in grenzüberschreitender Perspektive Marktwirtschaftliche Wirtschaftsmodelle sozialistische / kommunistische Wirtschaftsmodelle a. Ordnungsvorstellungen: wirtschaftliche Ordnungsmodelle und ihre internationale Ergänzung andere Entwicklungen nationale Perspektive internationale Perspektive A. Smith D. Ricardo, Freihandelstheorie Sozialismus Zentralverwaltungswirtschaft Lenin: Imperialismus als höchste Stufe des Kapitalismus zt marxistisch inspirierte, zt postmarxistische Ansätze zb: dependencia-theorie 1 handelskritisch zt isolationistisch 1 Siehe: Dieter Nohlen, Claudia Zilla, Fernando Henrique Cardoso (*1931), Abhängigkeit und Entwicklung in Lateinamerika, E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit (Nr. 10, Oktober 2000, S ), Stoll, Vorlesung Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (0607) #3
4 Rechtliche und institutionelle Grundlagen b. Formen der Regelung grenzüberschreitender Wirtschaftsvorgänge nationales Außenwirtschaftsrecht (AWR) bilaterale und multilaterale völkerrechtliche Verträge Internationale Ebene WTO EU Staat1 AWR AWR Staat2 internes Wirtschaftsrecht internes Wirtschaftsrecht Stoll, Vorlesung Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (0607) #4
5 Rechtliche und institutionelle Grundlagen 2. Die Entwicklung der internationalen und europäischen Wirtschaftsordnung Herdegen, 5, 7 Nr. 1; Stoll/Schorkopf, S Gründung von Weltwährungsfonds und Weltbank 1945 Gründung der Vereinten Nationen (UNO), Art. 55, 56 Satzung der UNO 2 Gründung des Wirtschafts- und Sozialrates der UNO 1946 Havanna Charta scheitert, es bleibt das GATT, das ab 1949 vorläufig angewendet wird 1954 Gründung Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1957 Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, EG) und der Europäischen Atomgemeinschaft 1961 Gründung der OECD 1964 ff. Gründung der Welthandelskonferenz (UNCTAD), Projekt einer Neuen Weltwirtschaftsorganisation - aktive Rolle der UN und ihrer Unterorganisationen 1965 Weltbank: Gründung des International Center for the Settlement of Investment Disputes (ICSID) 1967 EG Fusionsvertrag 1973 EG Erweiterung: Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich 1973 GATT Tokyo-Runde EG Erweiterung: Griechenland 2 Kapitel IX Internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet Artikel 55 Um jenen Zustand der Stabilität und Wohlfahrt herbeizuführen, der erforderlich ist, damit zwischen den Nationen friedliche und freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen herrschen, fördern die Vereinten Nationen a) die Verbesserung des Lebensstandards, die Vollbeschäftigung und die Voraussetzungen für wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt und Aufstieg; b) die Lösung internationaler Probleme wirtschaftlicher, sozialer, gesundheitlicher und verwandter Art sowie die internationale Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und der Erziehung; c) die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion. Stoll, Vorlesung Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (0607) #5
6 1984 GATT Uruguay-Runde 1986 EG Erweiterung: Spanien und Portugal 1988 Weltbank: Gründung der Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA) 1992 EG: Vertrag von Maastricht Gründung der Europäischen Union und der Europäischen Währungsunion 1995 EU Erweiterung: Österreich, Finnland und Schweden 1995 Gründung der WTO, Inkrafttreten der neuen WTO-Regeln 2002 EU Einführung des Euro als europäische Währung Ministerkonferenz der WTO in Cancun, Mexiko 2003 EU Vorlage eines Entwurfes einer EU-Verfassung 2004 EU Erweiterung: Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien. Stoll, Vorlesung Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (0607) #6
7 Rechtliche und institutionelle Grundlagen 3. Grundlagen und Systematik der Wirtschaftsrechtsordnung Herdegen, 1-3 s.o a. Das Wirtschaftsrecht und seine transnationale Dimension Stoll, Vorlesung Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (0607) #7
8 Rechtliche und institutionelle Grundlagen b. Die Systematisierung des Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrechts Grundlagen Recht der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit Gesellschaftsrecht Eigentumsrecht Recht des geistigen Eigentums Vertragsrecht Haftungsrecht Allgemeine Wirtschaftsregulierung Devisen- und Kapitalverkehrsrecht Gewerberecht Wettbewerbsrecht Subventionsrecht Berufsrecht Aufsichtsrecht (Finanzsektor) Produktsicherheitsrecht Verbraucherrecht Umweltrecht Rohstoffrecht Aussenwirtschaftsrecht Ausländerrecht / Aufenthaltsrecht Zollrecht Investitionsrecht Devisen- und Finanzrecht Antidumpingrecht Stoll, Vorlesung Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (0607) #8
9 Rechtliche und institutionelle Grundlagen c. Rechtsquellen, Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung Völkerrecht, staatliches Recht und die Stellung von Individuen: Internationale Ebene VÖLKERRECHT STAAT Rechtssetzung Durchsetzung INTERNATIONALE ORGANISATIONEN Interne Rechtsordnung BÜRGER Stoll, Vorlesung Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (0607) #9
10 Stoll, Vorlesung Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (0607) #10
11 Europäisches Recht und Recht der Mitgliedstaaten Rechtliche und institutionelle Grundlagen Rechtssetzung Durchsetzung Mitgliedstaat BÜRGER STAAT Europäische Union vielfach unmittelbare Wirkung Anwendungsvorrang Interne Rechtsordnung Stoll, Vorlesung Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (0607) #11
12 Rechtliche und institutionelle Grundlagen Rechtssetzung und -umsetzung auf drei Ebenen Internationale Ebene Völkerrechtliche Verträge Europäische Union VO RILI (ENTSCHEIDG) STAATEN GESETZE BÜRGER Stoll, Vorlesung Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (0607) #12
13 Rechtliche und institutionelle Grundlagen Rechtsdurchsetzung im Völkerrecht: zwischen Staaten mittelbare Beteiligung von Individuen Zwischenstaatliche Streitschlichtung STAAT o o Internationaler Gerichtshof Schiedsgerichtsbarkeit STAA T o Besondere Systeme der Streitschlichtung BÜRGER Stoll, Vorlesung Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (0607) #13
14 Rechtliche und institutionelle Grundlagen Rechtsschutz in der EU STAAT Mitgliedstaat Nat Gerich te Europäische Union Europäischer Gerichtshof Europäisches Gericht 1. Instanz BÜRGER Stoll, Vorlesung Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (0607) #14
15 Rechtliche und institutionelle Grundlagen Bürger-Staat-Streitigkeiten Internationale Ebene: Streitschlichtung Internat. Norm Staat 1 Staat 2 REG Gericht Nat Norm EXP IMP Stoll, Vorlesung Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (0607) #15
16 4. Die Europäische Union: Binnenintegration und Welthandelsmacht Herdegen, 5; Streinz, 2 a. Überblick über das europäische Wirtschaftsrecht Zollunion, Freihandelszone, gemeinsame Außenhandelspolitik Grundfreiheiten als echte subjektiv-öffentliche Rechte Institutionen mit Kompetenzen zur Harmonisierung und für gemeinsame Politiken begrenzte Einzelermächtigung aber weite Kompetenzbereiche Rechtsordnung System der Rechtssetzung Europäische Normen (Verordnungen, Richtlinien) mit Geltung in den Mitgliedstaaten und Anwendungsvorrang Rechtsschutz u.a. durch den Europäischen Gerichtshof Stoll, Vorlesung Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (0607) #16
17 b. das europäische Außenhandelsrecht / Außenhandelspolitik Europäisches Außenhandelsrecht (Fundstellennachweis) Handelspolitik Allgemeines Verlängerung oder Erneuerung staatlicher Abkommen mit Drittländern Handelsregelungen Präferenzielle Handelsregelungen Gemeinsame Einfuhrregelungen Gemeinsame Ausfuhrregelung Garantie und Finanzierung der Ausfuhren Handelspolitische Schutzmaßnahmen Ausgleichszölle Antidumpingzölle Besondere EGKS-Maßnahmen Andere handelspolitische Maßnahmen Statistik des Außenhandels (Nimexe) Europäische Aussenhandelspolitik, Art. 131 ff. EGV Kompetenzen der EU im Bereich der Aussenwirtschaft Aussen- und Vertragsschlusskompetenz der EU Art. 133 Bedeutung, Verfahren Rat beschließt Empfehlungen auf Vorschlag der Kommission Rat ermächtigt die Kommission, Verhandlungen zu führen Kann ihr Richtlinien erteilen 133er Ausschuss (Art. 133 Abs. 3 Unterabs. 2 EGV) Rat beschließt in diesem Bereich mit qualifizierter Mehrheit Abschluß nach Art. 300 EGV Stoll, Vorlesung Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (0607) #17
18 5. Die internationale Ordnung und ihre wirtschaftliche Dimension Grundlagen a. Institutionen und Regelungsformen des internationalen Wirtschaftsrechts Zur WTO, siehe Stoll/Schorkopf, S s.o. Geschichte, siehe Präsentation von Herrn Quirin - WTO Organigramm - WTO Streitschlichtung Gleichordnung der Staaten, Art. 2 Abs. 1 SVN Vielfalt Internationaler Organisationen mit zt parallelen, jeweils begrenzten, festen Zuständigkeiten Regelmäßig keine Kompetenz zur Rechtssetzung. Rechtssetzung durch völkerrechtliche Verträge Regelmäßig keine automatische Geltung in den Mitglieds-/Vertragsstaaten. Umsetzung in den Mitgliedstaaten erforderlich. Kaum direkte Anwendbarkeit. Rechtsschutz durch den Internationalen Gerichtshof bzw. Schiedgerichte, aber keine allgemeine Gerichtsbarkeit Struktur der internationalen Ordnung Verträge bilateral Freundschafts- Handels- und Schifffahrtsverträge Bilaterale Investitionsschutzübereinkommen (bilateral investment treaties BITs) Verträge zur Zusammenarbeit im Kartellrecht Verträge regional und multilateral WTO Organigramm: Verträge zum Schutz geistigen Eigentums Präferenzabkommen mit Entwicklungsländern Stoll, Vorlesung Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (0607) #18
19 Institutionen multilateral und regional S. Geschichte Stoll, Vorlesung Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (0607) #19
20 Stoll, Vorlesung Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (0607) #20
21 WTO-Prinzipien Rechtsbindung, Rechtstaatlichkeit, Rechtsdurchsetzung Nichtdiskriminierung Reziprozität in Rechtssetzung und Rechtsanwendung Bindung der Außenwirtschaftspolitik der Staaten an Grundsätze der ökonomischen Vernunft Anerkennung souveräner Regelungs- und Gestaltungsspielräume Stoll, Vorlesung Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (0607) #21
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