Revision des Baureglements und Fortentwicklung der Richtplanung

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1 Gemeindeblatt Ausgabe 4, August Revision des Baureglements und Fortentwicklung der Richtplanung Die Behörden der Schweiz üben ihre Befugnisse bekanntermassen auf den drei Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden aus. Im Verlaufe der Zeit haben sich Verantwortungen regelmässig von unten nach oben verschoben. Das Bauwesen ist eines jener Bereiche, in denen die Gemeinden ihre Autonomie haben bewahren können, auch wenn die Kantone und der Bund auch hier zunehmend neue Leitplanken setzen oder bestehende einengen. Zwar baut längst nicht jeder Einwohner. Aber wir alle sind auch Nachbarn; und leicht ist es möglich, dass in der Umgebung umgebaut, abgerissen und Neues erstellt wird. Und wir sind Bewohner eines Dorfes an schöner Lage, das seinen Kernbereich erhalten hat, und in dem Bausünden, wie sie in mancher Gemeinde des Mittellandes anzutreffen sind, bisher kaum vorhanden sind. Allerdings lässt sich bei manchen Halbbrachen wünschen, dass sie bald gepflegten Wohnungen und Wohnhäusern und gschaffigen Gewerbebetrieben Platz machen würden. Und wir alle sind Zeugen einer Zersiedelung, welche die Mehrheit der Schweizer Stimmbürger als inzwischen bedrohlich empfindet. Diese Mehrheit hat im Jahr 2013 beschlossen, dass die bauliche Entwicklung nicht mehr wenig gezügelt in die Fläche und auf die grüne Wiese geschehen soll. Statt dessen soll dort gebaut werden, wo bereits Gebautes steht; es soll dichter, mehr in die Tiefe und mehr in die Höhe, gewohnt, gearbeitet, gelebt werden. Das Bau- und Planungswesen entwickelt sich also, wie eingangs erwähnt, im Bund, im Kanton St.Gallen und in der Gemeinde Schmerikon in die skizzierte Richtung. Revision des Eidgenössischen Raumplanungsgesetzes Das revidierte Eidgenössische Raumplanungsgesetz will eine haushälterische Nutzung des Bodens, eine klarere Trennung des Bau- vom Nichtbaugebiet und eine auf die erwünschte Entwicklung der Schweiz ausgerichtete Ordnung der Besiedelung. Der Bund macht diese Vorgaben den Kantonen ebenfalls zur Pflicht, indem diese in ihrem Bereich für die Umsetzung zu sorgen haben. Kantonaler Richtplan Das Instrument der Kantone ist der kantonale Richtplan. Er legt fest:

2 Ausschnitt Richtplan-Karte Impressum Herausgeberin Gemeinde Schmerikon Redaktion Claudio De Cambio Gestaltung und Druck ERNi Druck und Media AG w ie Siedlung und Verkehr aufeinander abzustimmen und eine rationelle, flächensparende Erschliessung sicherzustellen ist, w ie die Siedlungsentwicklung nach innen hochwertig erfolgen soll und wie die Siedlungserneuerung gestärkt wird, w ie gross die Siedlungsflächen insgesamt sein sollen, wie sie innerhalb des Kantons zu verteilen sind und wie ihre Erweiterung regional abzustimmen ist, w ie sicherzustellen ist, dass die Dimensionierung der Bauzonen den Anforderungen des Eidgenössischen Raumplanungsgesetzes entspricht. Der Kanton St.Gallen stützt sich bei der Anpassung seines Richtplanes auf das Fachwissen und die Erfahrung von eigenen und beigezogenen Experten, und er bezieht die Gemeinden, Regionen und weitere Interessengruppen frühzeitig mit ein. Die Gemeinde Schmerikon nimmt über zwei kommunale Vertreter an den entsprechenden Foren teil, verfolgt die innerkantonale Stossrichtung der Planung und bringt sich im Verbund mit anderen und gleich gelagerten Gemeinden mit ein. Der Kantonale Richtplan sieht gemäss den Vorgaben des Bundes vor, dass die Siedlungsreserven auf die nächsten 15 Jahre auszulegen sind. Reserven, die für einen längeren Zeitraum ausreichen würden, sind zu redimensionieren. Der Kanton prognostiziert ferner das wünschenswerte Wachstum in den Gemeinden und Regionen für diesen Zeitraum. Dabei nimmt der Kanton St.Gallen eine zurückhaltende Optik ein. Im Gegensatz zu manchen Nachbarkantonen, die ein grosses Bevölkerungswachstum annehmen (und die für ihre grosszügig bemessenen Baulandreserven deswegen kaum Rückzonungsbedarf sehen), erwartet unser Kanton ein nur mittleres Wachstum. Dieses mässige Wachstum an Bevölkerung und Siedlungsraum verteilt der Kanton auf die verschiedenen Regionen auf Grund seiner festgelegten Bevölkerungsziele und seiner Entwicklungsziele. Der Kanton verfolgt also im Rahmen der Revision der Richtplanung auch innerkantonale Lenkungsziele. Innerhalb der jeweiligen Regionen schlüsselt der Kanton die Bevölkerungs- und Entwicklungsziele auf die einzelnen Gemeinden auf. Dabei soll in erster Linie dort stärker gewachsen werden, wo bereits «urbane Verdichtungsräume» vorliegen (wie etwa in Rapperswil-Jona). In zweiter Linie soll in Landschaften mit kompakten Siedlungen gebaut werden (wozu Schmerikon zu zählen ist). Und in dritter Linie sollen «Kultur- und Agrarlandschaften» nur noch mässig wachsen (wie etwa in Amden). Für Schmerikon würde dieses Szenario bedeuten, dass wohl kaum mehr neues Siedlungsgebiet in den nächsten Jahren eingezont werden könnte. Dies ist einerseits weniger einschneidend, indem mit dem HERBAG-Areal der Ortsgemeinde ein Gebiet vorhanden ist, das schon Siedlungsland (für Industrie- und Gewerbebetriebe) ist, das daher nicht neu eingezont werden muss. Eine Umzonung in die Wohnzone erscheint heute weiterhin möglich. Andererseits bestehen nahe des Dorfzentrums nicht eingezonte Parzellen, die sich für eine Erschliessung wegen der Zentrumslage sehr gut für eine Besiedelung eignen. Das vom Kanton als gemässigt prognostizierte Wachstum erscheint für die Region See-Gaster als zu zurückhaltend. Im innerkantonalen Vergleich ist diese Region in Anlehnung an den Metropolitanraum Zürich schon bisher intensiv gewachsen. Daraus ergeben sich die Ziele der Gemeinde Schmerikon: Sie möchte die zentrumsnahen Siedlungsgebiete effektiv in Wohngebiete umzonen. Sie möchte zentrumsnahe, aber noch nicht für Siedlungen eingezonte, kleinere Inseln im Siedlungsgebiet erschliessen. Und sie möchte im dynamischen Wachstum mit dem Raum Zürich / Zürichsee mitwachsen können. 2 Gemeindeblatt

3 Gemeindehaus-Splitter Liebe Schmerknerinnen und Schmerkner Kommunales Baureglement Schmerikon hatte schon vor der Revision des Raumplanungsgesetzes und des Richtplanes die Revision seines kommunalen Baureglements initiiert. Mit auslösend war die geplante Revision des kantonalen Baugesetzes (Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht). Ersten Entwürfen des kantonalen Erlasses erwuchs Opposition, und der Abschluss dürfte wohl erst in mehreren Jahren erfolgen. Der Gemeinderat Schmerikon möchte so lange nicht warten. Er hat die Überarbeitung unter Beratung durch baurechtliche Spezialisten und in Konsultation mit dem zuständigen St.Gallischen Amt inzwischen vorangetrieben. Das Baureglement von 2014 w ill die haushälterische Bodennutzung fördern. Es schafft die Ausnützungsziffer ab. Im Innern der Gebäudehülle soll der Bauherr freier als bisher die Nutzung definieren können. Dies erlaubt eine intensivere Nutzung gegen innen. e ine geordnete Besiedelung sicherstellen, indem für das Aussenvolumen und die Platzierung der Bauten auf den Grundstücken klarere Bestimmungen formuliert werden, d en Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft Rechnung tragen, indem die Regelungen verschlankt werden. Inhalt Aus dem Gemeinderat 5 Aus der Gemeinde 11 Handänderungen 12 Allgemeines und Wissenswertes 14 Naturschutz / Tierschutz 16 Region ZürichseeLinth 18 Erteilte Baubewilligungen / Jubilare 19 Kurz notiert / Feste Termine und Veranstaltungen 21 Aus der Schule 23 Einen aussergewöhnlichen Sommer haben wir erleben müssen. Gemäss statistischen Daten fielen im Juli 150% der durchschnittlichen Niederschlagsmenge. An einigen Tagen kam es zu mittleren bis grösseren Unwettern, deren Ausmass am deutlichsten an der Abflussmenge des Aabachs gezeigt werden kann: am 22. Juli erreichte die Abflussspitze 73 m 3 /s und am 4. August 50 m 3 /s. Der mittlere Abfluss dieses beschaulichen Baches beträgt ansonsten lediglich 2 m 3 /s! Sie finden in der Rubrik «Aus dem Gemeinderat» nähere Ausführungen zu den Ereignissen. Ich hege grosses Bedauern mit den Schmerknerinnen und Schmerkner, die durch die Unwetter in Mitleidenschaft gezogen wurden. Ich möchte auch ein grosses Dankeschön und Anerkennung allen freiwilligen Helfern und der Feuerwehr aussprechen, die bei der Schadensbewältigung grossartiges geleistet haben. Diese aussergewöhnlichen Ereignisse ermahnen uns, unsere Verantwortung betreffend dem Hochwasserschutz sehr ernst zu nehmen. Ich bin der Letzte der behauptet, wir hätten restlos alle vorbeugenden Massnahmen zur Schadensabwehr getroffen. Gerade im Zusammenhang mit der Ableitung des Goldberbaches haben wir Handlungsbedarf, der auch zuvor bekannt war. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass letztendlich unsere personellen und finanziellen Ressourcen beschränkt sind. Die Gemeinde hat in den vergangenen Jahren zahlreiche bauliche und betriebliche Massnahmen für den Hochwasserschutz getroffen, die sich alle auch bewährt haben. So ist der Aabach an beiden vorgenannten Tagen über die Ufer getreten. Er tat es jedoch an den dafür baulich vorgesehenen Sollentlastungsstellen Richtung Grosse Allmeind. Ich versichere Ihnen, dass wir uns aufgrund der jüngsten Ereignisse um die bekannten Schwachstellen kümmern werden. Hierbei kann mit Sofortmassnahmen einiges erreicht werden. Langfristig werden wir an vereinzelten Stellen nicht um veritable Wasserbauprojekte auch bei den Kleinstbächen kommen. Dann diskutieren wir jedoch nicht mehr um technische Einzellösungen sondern um grössere Gewässerräume und Bachfreilegungen mit Eingriffen in das Privateigentum. Bleibt zu hoffen, dass dann der Konsens über die Notwendigkeit von Massnahmen gleich intensiv ist wie jetzt, wenige Tage nach einem Unwetter. In der Hoffnung, dass uns wenigstens ein goldiger Spätsommer und Herbst vergönnt sei, grüsse ich Sie herzlichst aus dem Gemeindehaus. Félix Brunschwiler Gemeindepräsident Gemeindeblatt 3

4 Und das Baureglement führt für Schmerikon eine Baukommission ein, die an Stelle des gesamten Gemeinderates die baurechtlichen Aufgaben wahrnimmt. Darin werden Vertreter der Gemeinderates, des Bauamtes und externe Spezialisten tätig sein. Das Baureglement 2014 wird im Spätherbst öffentlich aufgelegt und den Stimmbürgern steht das Referendum offen. Wird es nicht ergriffen, dürfte es im Frühjahr 2015 in Kraft treten. Informationsabend vom 18. November 2014 Der Gemeinderat informiert die Öffentlichkeit am Dienstag, den 18. November 2014, unter anderem über das Baureglement und die Kantonale Richtplanung. Wir würden uns über eine aktive und zahlreiche Teilnahme der Schmerknerinnen und Schmerkner sehr freuen. Urs-Peter Kälin Gemeinderat, Präsident Baukommission Vergabestelle und Veranstalterin: Politische Gemeinde Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon Abgabestelle / Sekretariat: ERR Raumplaner AG, Kasernenstrasse 39, 9102 Herisau Studienauftrag Gestaltung Zentrumsbereich und Ortsdurchfahrt Kurzbeschrieb der Aufgabe: Mitdem Studienauftrag suchtdie Gemeinde Schmerikon Lösungen fürdie Umgestaltungeines attraktivenzentrumsbereiches mithoher Aufenthalts- undfrei- raumqualitätsowie fürdie Neuorganisation der Ortsdurchfahrt. Der Zentrumsbereich soll zukünftigals Aufenthaltsraumsowie als Verkehrsraummit Priorisierung des Fuss- und Veloverkehrs wahrgenommen werden. Verfahrensart, Sprache: Der Studienauftragwirdals selektiver, nicht anonymerstudienauftrag mitbewerbungsverfahren in Anwendung von Art.12 Abs.1 Bstbund Abs.3 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (sgs ; abgekürzt IVöB), Art. 24 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (sgs ; abgekürzt VöB) sowie der OrdnungSIA 143 durchgeführt. Das Verfahren wird in deutscher Sprachegeführt, mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Es istdem WTO-Abkommen unterstellt. Teilnahmebedingungen und Auswahl: Zur Bewerbung berechtigt sind Planungsteams der Fachbereiche Freiraumgestaltung, Verkehrsplanung und Bauingenieurwesen. Es bleibt ihnen freigestellt, weitere Spezialisten, insbesonderelichtgestalter oder Raumplaner, fürdie Bearbeitung beizuziehen. Aufgrund der Eignungskriterien werden aus den Bewerbungen vier bis fünf Teilnehmer für den Studienauftrag eingeladen. Weitere Bedingungen sind dem Programm zum Studienauftrag zuentnehmen. Bezug: Die Bewerbungsunterlagen stehen ab dem 25. August2014unter und unter zum Download bereit. Termine: Abgabefrist der Bewerbungen: , 16.00Uhr (Posteingang) Entscheid überteilnahme: KW 45 /2014 Ausgabe der Unterlagen für den Studienauftrag: KW 49 /2014 Begehung Studiengebiet: Zwischenbesprechung: Abgabe Studienarbeiten: , Uhr (Posteingang) Rechtsmittel: Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen schriftlich Beschwerde erhobenwerden. DieBeschwerde musseinenantrag, eine Darstellungdes Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung istbeizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. Schmerikon, 12. August 2014 der Gemeinderat 4 Gemeindeblatt

5 Aus dem Gemeinderat Verkauf des Grundstücks Nr. 874 Durch die Sanierung und Erweiterung des Schulhauses Sand ist der Kindergarten seit Sommer 2013 in der Schulanlage integriert. Das Grundstück Nr. 874, auf dem der bisher für den Kindergartenunterricht genutzte Pavillon steht, wird nicht mehr für öffentliche Zwecke bzw. Bauten und Anlagen gebraucht. Auf Antrag des damaligen Schulrates wurde im Jahr 2012 die Umzonung des Grundstücks in die WG3-Zone vorgenommen, um das Grundstück zu verkaufen. Die Gemeinde hat keinen Bedarf an Bauland und beabsichtigt daher, im Interesse der Entwicklung, zentral gelegenes und gut erschlossenes Bauland möglichst an interessierte Bauwillige zu verkaufen. Dies umso mehr, als durch das revidierte Raumplanungsgesetz weitere Einzonungen nahezu verunmöglicht werden. Öffentliche Ausschreibung Im Frühjahr 2014 wurde das Grundstück zum Verkauf ausgeschrieben. Fünf Interessenten haben ein Angebot in der Preisspanne von CHF 540. bis CHF 720. pro m 2 eingereicht. Nachdem der Bieter des höchsten Preises sein Angebot zurückgezogen hat, hat der Gemeinderat den Verkauf des Grundstücks an die Zweitplatzierten beschlossen. Die einfache Gesellschaft Marco Riva und Oliver Burkhalter, Uznach, haben den Zuschlag erhalten für CHF 700. pro m 2. Marco Riva und Oliver Burkhalter planen, das Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus mit familienfreundlichen Wohnungen zu bebauen. Rückkaufsrecht Nach der Eigentumsübertragung haben die Käufer sechs Monate Zeit, ein bewilligungsfähiges Baugesuch einzureichen und nach erteilter Baubewilligung mit den Bauarbeiten einer Wohnüberbauung innert sechs Monaten zu beginnen. Sofern diese im Kaufvertrag aufgenommenen Bedingungen nicht eingehalten werden aus Gründen, die die Käufer zu verantworten haben, erfolgt der Rückkauf des Grundstücks zu 90% des Kaufpreises zuzüglich der Teuerung. Erfolgt der Rückkauf aus Gründen, die die Käufer nicht zu verantworten haben, wird der volle Kaufpreis zuzüglich Teuerung inkl. der getätigten Planungskosten bezahlt. Fakultatives Referendum Das Verkaufsgeschäft mit einer Gesamtsumme von Fr. 801'500. (1145 m 2 à CHF 700. ) liegt gemäss Art. 7 Bst. c der Gemeindeordnung in der Zuständigkeit der Bürgerschaft mittels fakultativem Referendum. Der Verkaufsbeschluss wurde daher Referendum unterstellt, das noch bis 22. September 2014 läuft. Das Quorum für das Zustandekommen des Referendums beträgt 216 gültige Unterschriften. Die Verträge sind einsehbar unter Personelles Daniela Züger hat ihre dreijährige Lehre auf der Gemeindeverwaltung bzw. die Lehrabschlussprüfung mit Erfolg bestanden und den Fähigkeitsausweis erhalten. Der Gemeinderat gratuliert der frischgebackenen Kauffrau. Im Rahmen eines Brückenangebotes wird Daniela Züger bis Ende Februar 2015 auf der Gemeindeverwaltung tätig sein. Jovana Maksic, wohnhaft an der Alten Eschenbacherstrasse 1, Schmerikon, hat am 4. August 2014 ihre dreijährige kaufmännische Ausbildung begonnen. Gemeinderat und Verwaltungspersoal wünsche Jovana eine schöne und erfolgreiche Lehrzeit. Wirtschaftsmittelschüler müssen während ihrer vierjährigen Ausbildung ein Praktikum absolvieren. Valerie Walz, wohnhaft an der Hauptstrasse 35, Schmerikon, hat sich um einen Praktikumsplatz auf der Gemeindeverwaltung Schmerikon beworben und nach Zustimmung des Gemeinderates ihr Praktikum am 11. August 2014 begon- Gemeindeblatt 5

6 Aus dem Gemeinderat nen. Sie wird bis 23. Januar 2015 vor allem bei der Gemeindekanzlei in die vielfältigen Arbeiten einer Gemeindeverwaltung Einsicht nehmen können. Gemeinderat und Verwaltungspersonal wünschen Valerie ein erfolgreiches Praktikum. Die im Hausdienst der Schule Schmerikon freigewordene Stelle wurde ausgeschrieben. Aus den eingegangenen Bewerbungen wurde Madeleine Weibel, wohnhaft an der Lanzenmoosstrasse 31, Schmerikon, gewählt. Der Gemeinderat heisst die neue Mitarbeiterin herzlich willkommen und wünscht ihr Freude bei ihrer neuen Tätigkeit. Altlast am See: Abschluss der Sanierungsarbeiten Am Seeufer von Schmerikon erfolgte im vergangenen Winter die Sanierung der Altlast am See. Die Arbeiten erfolgten in enger Abstimmung mit der Ortsgemeinde, die gleichzeitig die zweite Etappe der Seeufergestaltung realisiert. Mit Gesamtkosten von knapp 1.7 Mio. Franken fiel der Aufwand deutlich geringer als erwartet aus. Unter Berücksichtigung eines Beitrages der Ortsgemeinde und des Bundes aus dem Altlastenfond, verbleiben der politischen Gemeinde Kosten von knapp Fr. 750'000. Unmittelbar beim Bahnhof, zwischen Bahnlinie und See, wurde in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts der Seeboden aufgefüllt und hierbei auch Kehricht abgelagert. Die letzte Etappe der Deponierung betraf den ca. 60 m langen Streifen, auf welchem in den vergangenen 50 Jahren die KIBAG Kies umgeschlagen hat. Hierfür wurde 1939 die damalige Ufermauer verlängert und anschliessend hinterfüllt. Die Auffüllung war 1951 beendet. Gemäss Analysen, die zwischen 1998 und 2006 durchgeführt wurden, waren der Gemeinderat, wie auch die kantonalen und nationalen Fachstellen seit geraumer Zeit von der Sanierungsbedürftigkeit dieses Bereiches ausgegangen. Sanierung durch Aushebung und Entsorgung der Altlast Die umfangreichen Diskussionen und zahlreichen weiteren Untersuchungen mündeten im Verlauf von 2013 in der Anerkennung der Sanierungsbedürftigkeit durch die Fachbehörden von Kanton und Bund. Mit dieser Anerkennung verbunden war die Zusicherung von Bundesbeiträgen an die Sanierung. Mit dem Beschluss des Gemeinderates zur Sanierung durch Aushebung und Entsorgung des belasteten Materials (sog. Dekontamination) wurde eine Variante zu einer Sanierung ohne Entnahme der Abfälle, durch reine Sicherung des Standortes, verworfen. Mit der Zusicherung des Beitrages und der Bestätigung der Sanierungspflicht auf der Grundlage eines Dekontaminationsprojektes wurde der von der politischen Gemeinde zu tragende Kostenanteil zur gebundenen Ausgabe, die in die Kreditkompetenz des Gemeinderates fällt. Deutlich geringere Aufwendungen als erwartet Die Sanierung der Altlast am See ist im Spätherbst 2013 und Winter 2013/2014 wie vorgesehen erfolgt. Mit der Bauleitung beauftragt war die Staubli, Kurath und Partner AG. Die Bauarbeiten erfolgten durch die ARGE Altlast Seeufer Schmerikon der Unternehmen Johann Müller Schmerikon AG und KIBAG. Die fachtechnische Altlastenbegleitung wurde durch den Geologen Dr. A. Zingg durchgeführt. Dem Gemeinderat liegt nun Schlussbericht und Schlussrechnung vor. Die gesamten Kosten für die Sanierungsmassnahmen belaufen sich auf rund Fr. 1'690'000. In einem Kostenvoranschlag von Februar 2013 wurden Kosten von 3.6 Mio. Franken vorausgesagt. Die Gründe für das erfreuliche Ergebnis sind mehrfach. Einerseits erfolgte die Vergabe der Bauarbeiten und Entsorgung zu deutlich besseren Konditionen als vorangeschlagen. Im Weiteren fielen die angetroffenen Altlastmengen geringer als angenommen aus. Auch die angetroffenen Altlastqualitäten liessen die weitestgehende Zuordnung zu Kategorien zu, die günstiger als erwartet entsorgt werden konnten. Mit der Ortsgemeinde hatte die politische Gemeinde die Kostentragung in einer Vereinbarung 6 Gemeindeblatt

7 meinden und Städte seeabwärts. Zudem sind keine Errichtungskosten für ein Containment, geschätzt auf 1 Mio. Franken, sowie wiederkehrende Kosten für die Überwachung zu tragen. Und vor allem ermöglichte diese Variante die unveränderte Realisierung der zweiten Etappe der Seeufergestaltung durch die Ortsgemeinde. Zonenplanänderung geregelt. Der Bund übernimmt, nach Bereinigung der Rechnung 40% der Kosten. Im Endeffekt werden der politischen Gemeinde rund Fr. 750'000 verbleiben. Damit fährt die Gemeinde deutlich günstiger als erwartet. Gewinn für alle Beteiligten Der Gemeinderat nimmt mit Befriedigung vom guten Ergebnis Kenntnis. Er fühlt sich trotz der geringeren Belastung als erwartet, in seinem Beschluss bestätigt, die Sanierung durch eine Standort-Dekontamination, d.h. durch Entnahme des belasteten Materials, und nicht durch Sicherung des Standortes unter Belassung des belasteten Materials, durchgeführt zu haben. Mit der gewählten Variante ist die Diskussion um die Auswirkungen dieses Standortes auf das Seewasser und die belebte Umwelt definitiv gebannt. Immerhin handelt es sich beim Zürichsee um einen wichtigen Trinkwasserspeicher für die Ge- Netzwerk Potentialförderung Oberseeregion Die Gemeinde Schmerikon hat ihre Mitgliedschaft beim Netzwerk Potentialförderung angemeldet. Der Gemeinderat hat sich zum Vereinsbeitritt entschlossen, um die Angebote zum Nutzen der einheimischen Unternehmen zu unterstützen. Der Verein NEPO bezweckt die Förderung und Unterstützung von Unternehmen, namentlich in technischen, wirtschaftlichen und strategischen Fragen und Problemstellungen, die Förderung neuer Entwicklungen, Ideen und Geschäftsmodellen, den Aufbau und die Pflege eines Netzwerks für Unternehmen sowie die Erleichterung des Zugangs zu professioneller wirtschaftlicher, technischer und strategischer Beratung. Umzonung Grundstück Nr Die Stiftung St. Josef ist Eigentümerin des Grundstücks Nr an der Obstwachsstrasse. Sie beabsichtigt die Erstellung von altersgerechten Wohnungen und beantragt die Umzonung von der W2b (Wohnzone) in die ÖBA (Zone für öffentliche Bauten und Anlagen). Das Planungsgebiet befindet sich im gewachsenen Gebiet von Schmerikon. Im Norden grenzt unmittelbar die Pension Obersee an, die ein wichtiger Pfeiler in der sozialen Infrastruktur der Gemeinde Schmerikon darstellt. Die Pension Obersee trägt mit der verantwortungsvollen Umsetzung der Leitbilder seinen Teil dazu bei, betagten Menschen ein würdiges Zuhause zu bieten. Rechtsträger der Pension Obersee ist die Stiftung St. Josef, die auch im Besitz der Parzelle Nr ist. Die Parzelle, die sich in der Wohnzone W2b befindet, ist mit einem Wohnhaus überbaut und wohnlich genutzt. Die Stiftung ist bestrebt, ein geeignetes Wohnangebot für ältere Menschen anzubieten. Die Stiftung St. Josef hat im Jahr 2013 ein Baugesuch für den Bau der 1. Etappe mit fünfzehn Alterswohnungen auf der Parzelle Nr. 568 eingereicht. Der Gemeinderat hat die Bewilligung für die al- Gemeindeblatt 7

8 Aus dem Gemeinderat tersgerechten 2.5- und 3.5-Zimmerwohnungen zwischenzeitlich erteilt. Nebst der Erweiterung des Hauses Nord beabsichtigt die Stiftung auch im Süden auf der Parzelle Nr die Erstellung von Alterswohnungen, die in Abhängigkeit zum Hauptgebäude stehen. Der Gemeinderat unterstützt die Bestrebungen zur Weiterentwicklung des altersgerechten Wohnungsbaus. Entsprechend hat er den Teilzonenplan erlassen, der eine Erweiterung der Pension Obersee ermöglicht. Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation hat den Plan einer Vorprüfung unterzogen und keine Einwände erhoben. Öffentliche Auflage Der Teilzonenplan liegt in der Zeit vom 27. August bis 25. September 2014 öffentlich auf. Danach wird er dem fakultativen Referendum unterstellt. Während der öffentlichen Auflage kann der Plan und der Bericht auf der Gemeindekanzlei oder unter eingesehen werden. Änderung der Gemeindeordnung Am 2. Dezember 2013 stimmten die Bürgerschaften der Gemeinden Uznach und Schmerikon im Grundsatz einer vertieften Prüfung einer Fusion der beiden Gemeinden zu. Nach der Beauftragung des externen Beratungsbüros BDO AG St. Gallen und der Festlegung der Projektorganisation wurden die Arbeiten aufgenommen. Die Gemeinderäte Schmerikon und Uznach haben sich für die Abstimmung über den Vereinigungsbeschluss an der Urne ausgesprochen. Für die Urnenabstimmung spricht eine höhere Stimmbeteiligung als bei einer Bürgerversammlung und damit verbunden ein aussagekräftigeres und repräsentativeres Resultat. Die aktuelle Grundlage in der Gemeindeordnung der Gemeinde Schmerikon sieht nun aber die Zuständigkeit bei der Bürgerversammlung. Es ist daher erforderlich, die Gemeindeordnung anzupassen. Die Bürgerschaft wird daher zu einer ausserordentlichen Bürgerversammlung eingeladen am Montag, 1. Dezember 2014, Uhr, Turnhalle OSS. Bericht und Antrag sowie der Stimmausweis wird allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern rechtzeitig zugestellt. Informationen Der Gemeinderat lädt zu einer Vorversammlung ein. Er informiert über die Geschäfte der ausserordentlichen Bürgerversammlung sowie weitere aktuelle Themen wie die Zentrumsgestaltung, das neue Baureglement, die Richtplanung im Kanton St. Gallen etc. Informationsveranstaltung am Dienstag, 18. November 2014, Uhr, Hotel-Restaurant Seehof Zentrumsgestaltung Der Gemeinderat beabsichtigt, das Projekt Zentrumsbereich und Ortsdurchfahrt nach Möglichkeit bis zum Ende der Legislaturperiode einer verbindlichen Abstimmung der Bürgerschaft zuzuführen. Er hat entschieden, die Konzeptphase nach der Variante Studienauftrag durchzuführen. Die Bürgerschaft hat den dafür vorgesehenen Kredit von CHF mit dem Voranschlag 2014 bewilligt. Fachexperten (mit Stimmrecht): E igenmann Thomas, dipl. Raumplaner NDS SIA FSU, ERR Raumplaner AG Furrer Thomas, Ressortvorsteher Bau, Verkehr und Umwelt Rapperswil-Jona G übeli Georg, Leiter Verkehrstechnik Kantonspolizei St.Gallen Tschirky Oliver, Juristischer Mitarbeiter/ Bauberater der kant. Denkmalpflege Zweibrücken Klaus, Prof. Dipl.-Ing. Raum- und Umweltplaner, Verkehrsplaner, Professor für Verkehrsplanung an der Fachhochschule Rapperswil Sachexperten (mit Stimmrecht) Kälin Urs-Peter, Vorsitz Beurteilungsgremium, Gemeinderat, Präsident Baukommission + Zentrumsbereich Züger Patrick, Gemeinderat, Mitglied Kommission Zentrumsbereich O berholzer Manuel, Präsident Verkehrsverein Schmerikon Tschirky Silvan, Vertreter Industrie- und Gewerbeverein Schmerikon Experten (ohne Stimmrecht): H uber Manfred, Tiefbauamt Kanton St.Gallen, Vertreter kantonale Bauherrschaft Vieitez Jorge, Vertreter SBB Immobilien Development Region Ost Vertreter Veranstalterin (ohne Stimmrecht): B runschwiler Félix, Gemeindepräsident Schmerikon B esmer Ralph, Leiter Bauamt Schmerikon 8 Gemeindeblatt

9 Ausschnitt Naturgefahrenkarte Zur Vorbereitung und Durchführung der Konzeptphase wurde ein Beurteilungsgremium eingesetzt (Zusammensetzung siehe Kasten Seite 8). Der Gemeinderat hat nun auf Antrag des Beurteilungsgremiums das Programm für den Studienauftrag genehmigt. In einem nächsten Schritt folgt die Ausschreibung, aufgrund derer sich Planungsteams der Fachbereiche Freiraumgestaltung, Verkehrsplanung und Bauingenieurwesen bewerben können, um zum Studienauftrag zugelassen zu werden. Der Gemeinderat wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist vier bis fünf Büros auswählen. Am 18. November 2014 informiert der Gemeinderat aus erster Hand. Informationsveranstaltung am Dienstag, 18. November 2014, Uhr, Hotel-Restaurant Seehof Unwetter Am 4. August 2014 gingen zwischen und Uhr sintflutartige Regenfälle über Schmerikon nieder. Gemäss Meteo Schweiz betrug die Niederschlagsmenge in diesen 2 Stunden 40 Liter je m 2, was ca. 1/5 der mittleren Menge der Monate Juli oder August entspricht. Die grossen Wassermengen führten an zahlreichen Orten zu Überschwemmungen. Insbesondere ausgehend von den diversen Kleingewässern, die den Hang entwässern und über das Jahr in der Regel kaum oder kein Wasser führen, wurden Wege und Strassen überflutet und mit Geschiebe verschmutzt, weil die Kanalisation im Siedlungsgebiet das Wasser aus verschiedenen Gründen nicht mehr aufnehmen konnte. Die Feuerwehr Uznach- Schmerikon leistete insgesamt 21 Einsätze im Gemeindegebiet. Am augenscheinlichsten war das Ereignis rund um den Goldbergbach. Dieser führt in senkrechter Linie vom Weiler Goldberg den Hang hinunter und fliesst an der Verzweigung Goldbergweg und Alte Eschenbacherstrasse in eine Meteorwasserleitung, die via Friedhof und Kreuzgasse in den See führt. Durch einen grossen Betonbrocken, der sich offensichtlich im Verlauf des Ereignisses vor die Eindolung schob, floss der zum strömenden Bach gewachsene Rinnsaal über die Eindolung hinaus. In der Folge floss das Wasser auf der Alten Eschenbacherstrasse über die Kirchgasse bis hinunter zur Hauptstrasse und teilweise in angrenzende Gebäude. Mitgeschwemmt wurde zudem Geröll. Die aufgebotene Feuerwehr und ein beigezogenes Kanalreinigungsunternehmen konnten den Stein entfernen, sodass der Bach wieder in seinem gewohnten Weg abfliessen konnte. Auch weitere Rinnsale / Gewässer führten an den bereits bekannten Stellen teilweise zu Austritten aus ihren Gerinnen bzw. den MW-Kanalisationen, so der Döltschbach oberhalb der Lanzenmoosstrasse wie auch der Schlattbach. Durch letzteren wurden aufgrund einer Verstopfung der Leitung Keller und Tiefgaragen in Mitleidenschaft gezogen. Durch schnelle Intervention der Feuerwehr und einem Kanalreinigungsunternehmen konnte grösserer Schaden abgewendet werden. Wie bereits schon einmal wenige Wochen zuvor führte auch der Aabach Hochwasser und trat an den bekannten Sollentlastungsstellen oberhalb der gedeckten Brücke und unmittelbar oberhalb des Betonsteges linksseitig über die Ufer und ergoss sich in die Grosse Allmeind, bzw. das Naturschutzgebiet. Der Gemeinderat hat festgestellt, dass mit Ausnahme der Ereignisse rund um den Goldbergbach / Kirchgasse sich die zahlreichen Schutzmassnahmen der letzten Jahre bewährt haben. Hierzu gehören u.a. die Aabach-Sanierung 1. Etappe von der SBB-Brücke bis zur Mündung, die Sanierung der oberen Schlattgasse mit dem offenen Gerinne, die Sanierung des Döltschweges mit dem offenen Gerinne etc. Positiv wirken sich auch die systematische Umsetzung des Unterhaltsplanes für die Kiesfänge aus. Diese werden regelmässig nach einem grösseren Ereignis über- Gemeindeblatt 9

10 prüft und bei Bedarf entleert. So darf betreffend der Vorkommnisse vom 4. August davon ausgegangen werden, dass die Kiesfänge zuvor weitestgehend leer waren und ihre Funktion erfüllt haben. Die Ereignisse haben gezeigt, dass dennoch weiterer Handlungsbedarf besteht. Der Gemeinderat hat zur Sicherstellung des langfristigen Hochwasserschutzes diverse Sofortmassnahmen angeordnet und die Werkkommission beauftragt, den Zustandsbericht Gewässer und das Massnahmenkonzept Naturgefahren mit hoher Priorität voranzutreiben. Der Gemeinderat dankt der Feuerwehr, den Unterhaltsdiensten und privaten Unternehmungen, für ihre Einsätze zur Schadensbehebung. Teilzonenplan Wohnen am See Mit Beschluss vom 21. Januar 2014 hat der Gemeinderat den Teilzonenplan «Wohnen am See», GS-Nr. 487, erlassen. Der Teilzonenplan bildet die Grundlage für die Erstellung einer Wohnbaute auf dem westlich des Bahnübergangs Allmeindstrasse brachliegenden Land (derzeit als Parkplatz genutzt), unter Einbezug des Freizeitgeländes. Der Teilzonenplan lag in der Zeit vom 29. Januar bis 27. Februar 2014 öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Vom 3. März bis 11. April 2014 wurde der Plan dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses wurde ergriffen, sodass am 28. September 2014 eine Volksabstimmung durchgeführt wird. Am 15. September 2014 führt der Gemeinderat eine Informationsveranstaltung zum Teilzonenplan durch. Dabei können die Ortsgemeinde als Grundeigentümerin und das Referendumskomitee ihre Standpunkte und Argumente vorzutragen. Danach können die Anwesenden Fragen stellen. Informationsveranstaltung: Montag, 15. September 2014, Uhr, Hotel-Restaurant Seehof. Verkauf des Grundstücks Nr Im Jahr 1993 kaufte die Schulgemeinde Schmerikon das Grundstück Nr Im damaligen Bericht und Antrag des Schulrates an die Bürgerschaft wurde argumentiert, das Grundstück im Sinne der Landreserve für zukünftige Schulbauten zu sichern, in Erwartung der zusätzlichen Schülerzahlen aufgrund der baulichen Entwicklung in den Gebieten Sand, Schlatt, Rosengarten, östliche Allmeind und Brücke. Das Grundstück Nr ist heute der Wohn- und Gewerbezone drei Vollgeschosse zugeordnet. Nach der Sanierung und Erweiterung des Schulhauses Sand ist der Schulraumbedarf für die nächsten Jahre gedeckt. Bei Bedarf könnte weiterer Schulraum durch Aufstockung auf den bestehenden Gebäuden oder die Erweiterung der bestehenden Gebäude nach Osten oder Westen realisiert werden. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, das Grundstück zu verkaufen, sofern die Nutzungsabsicht und der Kaufpreis den Erwartungen entsprechen (siehe Bericht im Gemeindeblatt Nr. 5/2013). Öffentliche Ausschreibung Im Frühjahr 2014 wurde das Grundstück zum Verkauf ausgeschrieben. Vier Interessenten haben ein Angebot in der Preisspanne von CHF 350. bis CHF 650. pro m 2 eingereicht. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Grundstück zu einem Preis von CHF 550. pro m 2 der Bietergemeinschaft Hofmeister und Kuster AG / Platton GmbH, zu verkaufen, die eine gemischte Wohn-/Gewerbenutzung auf dem Grundstück realisieren möchte. Der Interessent mit dem höchsten Angebot wurde nicht berücksichtigt, da er die Nutzungsabsichten zu wenig aufgezeigt hat. Für die Bietergemeinschaft sprach der Umstand, dass zwei Gewerbebetriebe des Dorfes, die ansonsten in ihrer weiteren Entwicklung vor Ort eingeschränkt wären, hier ihren Betriebsstandort errichten, bzw. erweitern wollen. Ausserordentliche Bürgerversammlung Das Verkaufsgeschäft mit einer Gesamtsumme von Fr '000. (1 840 m 2 à CHF 550. ) liegt gemäss Gemeindeordnung in der Zuständigkeit der Bürgerschaft. Der Bürgerschaft wird das Geschäft an einer ausserordentlichen Bürgerversammlung Montag, 1. Dezember 2014, Uhr, Turnhalle OSS. Vorgelegt. Bericht und Antrag sowie der Stimmausweis wird allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern rechtzeitig zugestellt. Informationsveranstaltung am Dienstag, 18. November 2014, Uhr, Hotel-Restaurant Seehof 10 Gemeindeblatt

11 Aus der Gemeinde Gemeindehomepage in neuem Design Die Homepage der Gemeinde Schmerikon www. schmerikon.ch erscheint ab dem 22. September 2014 in einem neuen, frischen und fortschrittlichen Design. Im vergangenen halben Jahr haben unsere Webmasterinnen Corinne Zett und Céline Hofstetter intensiv am Aufbau des neuen Internetauftritts gearbeitet. Wir freuen uns, Ihnen die neue Homepage jetzt vorstellen zu können. Das Design der bisherigen Website wurde komplett neu gestaltet. Die Homepage erscheint jetzt in einem professionellen Design mit klaren Strukturen. Der gesamte Inhalt des bisherigen Internetauftritts wurde überarbeitet und angepasst. Die Struktur der neuen Homepage ist übersichtlich und benutzerfreundlich und bietet die Möglichkeit die gewünschten Informationen schnell zu finden. Neu bietet die Homepage der Gemeinde Schmerikon einen Online-Schalter an. Alltägliche Geschäfte wie Adressänderungen, Grundbuchauszüge oder diverse Gesuche können dadurch, ohne persönliches Vorsprechen am Schalter, rund um die Uhr online abgewickelt werden. Ausserdem können die SBB-Tageskarten jetzt direkt auf der Homepage reserviert werden. Mit dem Benutzerkonto «My Services» können sich Anwender registrieren und dadurch noch einfacher von den Online-Angeboten profitieren. Damit keine wichtigen Termine verpasst werden, bietet das Benutzerkonto die Möglichkeit diverse Erinnerungen (z.b. Veranstaltungstermine, Pressemitteilungen, Erinnerungen an Abfallsammlungen, etc.) zu abonnieren. Ausserdem kann dadurch bei einer Online-Bestellung der Stand des Auftrages verfolgt werden. Wenn Sie ein Benutzerkonto eröffnen und uns das Bestätigungsmail bis am 30. November 2014 an weiterleiten, nehmen Sie an der Verlosung von 5 SBB-Tageskarten und 5 Eintritten ins Hallen- und Seebad Schmerikon, teil. Um das Schmerkner Dorfleben aktiv mitzugestalten, können sich Vereine und Gewerbebetriebe selbst registrieren und vorstellen. Es besteht die Möglichkeit eine Kontaktadresse, ein Logo sowie einen Link auf die eigene Homepage zu erfassen und damit noch besser auf sich aufmerksam zu machen. Auch die Ortsparteien können sich auf unserer neuen Homepage präsentieren. Neben der Möglichkeit, sich auf der Homepage vorzustellen, können auch Anlässe erfasst und publiziert werden. Neue Gemeinde-App Sie möchten auch unterwegs schnell und bequem auf unsere Informationen zugreifen können? Dies ist möglich mit der App, die Ende September/Anfang Oktober 2014 aufgeschaltet und im Store unter dem Namen «Schmerikon» zu finden ist. Sämtliche Online-Dienste, welche auf der Homepage zur Verfügung stehen, können auch via App angewendet werden. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann besuchen Sie uns ab Montag, 22. September 2014 auf Der Gemeinderat und die Verwaltung wünschen Ihnen viel Spass beim Erkunden der neuen Homepage und der «Schmerkner-App». Über Anregungen und Rückmeldungen auf webmaster@schmerikon.ch freuen wir uns. Gemeindeblatt 11

12 Handänderungen vom Nr. = Grundstücknummer ME = Miteigentum GE = Gesamteigentum StWE-WQ = Stockwerkeigentums-Wertquote EV = Erwerbsdatum des Veräusserers Schuler Ruth, Schmerikon SG, an Rüegg-Schuler Bernadette, Jona SG, Schuler Peter, Gelfingen LU und Schuler Patrick, in Langnau am Albis ZH, (ME zu 1/3), Nr. 788, Breitestrasse 27/29, Einfamilienhaus, Lagergebäude mit Büros, m 2 Gebäude, Anlagen, EV Comino Zürichsee AG, Weinfelden TG, an Feusi Roman, Ziegelbrücke GL, Nr. S2633, Zürcherstrasse 16, 3 ½-Zimmer-Wohnung Nr. 4 im EG Haus Mitte, StWE- WQ 66/1000, EV / / Giambonini Gabriele, Zürich (ME zu ½), an Di Pierro Davide, Ernetschwil SG, (ME zu ½), ½ ME-Anteil an Nr. S2588, St. Gallerstrasse 25, Atelier im UG, StWE- WQ 30/1000, EV Drogerie und Bürobedarf Brunner AG, Schmerikon SG, an Brunner Marcel und Karin, Schmerikon SG, (ME zu ½), Nr. S2718, Bahnhofstrasse 6, 5 ½-Zimmer- Wohnung im 1. und 2. OG Ost, StWE-WQ 38/100, EV , Gloor Annamarie, Benken SG, an Roth Manfred und Ying, Schmerikon SG, (ME zu ½), Nr. 599, Lanzenmoosstrasse 52, Einfamilienhaus, 463 m 2 Gebäude, Anlagen, EV Moral José Luis, Jona SG, an Roandi GmbH, Schmerikon SG, Nr. 136, Hauptstrasse 39/41, Wohn- und Geschäftshaus, 200 m 2 Gebäude, Anlagen, EV / Roth Manfred und Ying, Schmerikon SG, (ME zu ½), an Deicher Jens und Mayer Renate, Meilen ZH, (ME zu ½), Nr. S2551, Neue Eschenbacherstrasse 5, 4 ½-Zimmer-Wohnung A2, StWE-WQ 158/1000, EV Mächler Grund + Bau AG, Lachen SZ, an Kuster Andreas und Simone, Schmerikon SG (ME zu ½), Nr. 653, Bahnhofstrasse, 171 m 2 Wiese, EV Badertscher Adrian und Priska, Schmerikon SG, (GE), an Stoll Marco und Winkelmann Regine, Jona SG, Nr. 1018, Im Hummel 5, Einfamilienhaus, 386 m 2 Gebäude, Anlagen, EV Baugesellschaft Sonnenbühl, Einfache Gesellschaft: 1. FPH Architektur AG, Schmerikon SG, 2. HIMAG Immobilien AG, Gommiswald SG, 3. PEKO Immobilien AG, Pfäffikon SZ, (GE), an Gramatica Nardo und Sonja, Männedorf ZH, (ME zu ½), Nr. S2665, Sonnenbühlweg 30, 4 ½-Zimmer-Wohnung Nr. 3 im 1. OG West, StWE-WQ 146/1000, EV / Baugesellschaft Sonnenbühl, Einfache Gesellschaft: 1. FPH Architektur AG, Schmerikon SG, 2. HIMAG Immobilien AG, Gommiswald SG, 3. PEKO Immobilien AG, Pfäffikon SZ, (GE), an Kuster Otto und Ruth, Schmerikon SG, (ME zu ½), Nr. S2666, Sonnenbühlweg 30, 4 ½-Zimmer-Wohnung Nr. 4 im 2. OG Ost, StWE-WQ 154/1000, EV / Landolt Heinrich, Wallisellen ZH, Landolt Rosina, Greifensee ZH und Diem Elisabeth, Nürensdorf ZH, (ME zu je ½), an Rizzi Jakob und Margrit, in Jona SG, (ME zu je 1/8), ½-Miteigentumsanteil an Nr. 429, Goldberg, Wohnhaus, Scheune, Unterstand/Abstellraum, m 2 Gebäude, Anlagen, Acker, Wiese, EV Kuster Otto, Schmerikon SG, an Becker Werner und Becker-Marty Elisabeth, Schmerikon SG, (ME zu ½), Nr. 1004, Seeblickstrasse 4, Wohnhaus, 725 m 2 Gebäude, Anlagen, EV Stucki 2 Rad Center AG, Schmerikon SG, an Stucki Fritz und Stucki Peter, Schmerikon SG, (ME zu ½), Nr. 261, St. Gallerstrasse 65, Zweifamilienhaus, Holzschopf, 378 m 2 Gebäude, Anlagen, Nr. 262, St. Gallerstrasse 67, Mehrfamilienhaus, 295 m 2 Gebäude, Anlagen, EV / Baugesellschaft Sonnenbühl, Einfache Gesellschaft: 1. FPH Architektur AG, Schmerikon SG, 2. HIMAG Immobilien AG, Gommiswald SG, 3. PEKO Immobilien AG, Pfäffikon SZ, (GE), an Friedli Ida, Jona SG, Nr. S2663, Sonnenbühlweg 30, 3 ½-Zimmer-Wohnung Nr. 1 im EG, StWE-WQ 110/1000, EV / Baugesellschaft Sonnenbühl, Einfache Gesellschaft: 1. FPH Architektur AG, Schmerikon SG, 2. HIMAG Im- 12 Gemeindeblatt

13 mobilien AG, Gommiswald SG, 3. PEKO Immobilien AG, Pfäffikon SZ, (GE), an Drago Didacus und Maria, Jona SG, (ME zu ½), Nr. S2667, Sonnenbühlweg 30, 4 ½-Zimmer-Wohnung Nr. 5 im 2. OG West, StWE-WQ 154/1000, EV / Baugesellschaft Sonnenbühl, Einfache Gesellschaft: 1. FPH Architektur AG, Schmerikon SG, 2. HIMAG Immobilien AG, Gommiswald SG, 3. PEKO Immobilien AG, Pfäffikon SZ, (GE), an Strehler Bernhard und Rosmarie, Herrliberg ZH, (ME zu ½), Nr. S2664, Sonnenbühlweg 30, 4 ½-Zimmer-Wohnung Nr. 2 im 1. OG Ost, StWE-WQ 147/1000, EV / Baugesellschaft Sonnenbühl, Einfache Gesellschaft: 1. FPH Architektur AG, Schmerikon SG, 2. HIMAG Immobilien AG, Gommiswald SG, 3. PEKO Immobilien AG, Pfäffikon SZ, (GE), an Beutler Peter und Maria, Schindellegi SZ, (ME zu ½), Nr. S2668, Sonnenbühlweg 30, 5 ½-Zimmer-Wohnung Nr. 6 im Attikageschoss, StWE-WQ 147/1000, EV / Koller Richard, Schmerikon SG, an von Felten Benedikt und Martina, Schmerikon (ME zu ½), ab Grundstück Nr. 1277, Sonnenhalde zu Grundstück Nr. 1242, Haldenstr. 17, 166 m 2 Acker, Wiese, EV Müller Beda, Schmerikon SG, an Oberdorf Verwaltungs AG, Benken SG, Nr. 1075, Obergasse 35/37/ 39/41/43/45/47/49, Mehrfamilienhäuser und Tiefgarage, m 2 Gebäude, Anlagen, EV / / / Wettstein Wohnbau AG, Meilen ZH, an Wettstein Peter, Wilen b. Wollerau SZ und Ruckstuhl Wolfgang, Meilen ZH, (ME zu ½), Nr. 858, Mühlegraben 7, Mehrfamilienhaus, m 2 Gebäude, Anlagen, EV Becker Werner und Becker-Marty Elisabeth, Schmerikon SG, (ME zu ½), an Latifi Besim und Valona, Altendorf SZ, (ME zu ½), Nr. 802, Sonnenrain 7, Einfamilienhaus, 375 m 2 Gebäude, Gartenanlagen, EV Erbengemeinschaft Alabor Hans, Schmerikon SG, (ME zu ½), an Alabor Rosemarie, Schmerikon SG, (ME zu ½), ½ ME-Anteil an Nr. S2253, Rosengartenstrasse 30, 3 ½-Zimmer-Wohnung B2 im 1. OG, StWE-WQ 50/1000 und 2/10 ME-Anteil an Nr. 1070, Rosengartenstrasse, 455 m 2 Parkplatz, Wiese, EV d Aujourd hui Daniel, Zürich, (ME zu ½), an d Aujourd hui Josef, Zürich, (ME zu ½), ½ ME-Anteil an Nr. S2681, Zürcherstrasse 24, 4 ½-Zimmer-Wohnung B im EG, StWE-WQ 200/1000, EV / d Aujourd hui Josef, Zürich, (ME zu ½), an d Aujourd hui Daniel, Zürich, (ME zu ½), ½ ME-Anteil an Nr. S2682, Zürcherstrasse 24, 4 ½-Zimmer-Wohnung C im OG, StWE-WQ 220/1000, EV / Marinella Immobilien AG, Schmerikon SG, an Baggio Pietro und Sibylle, Niederurnen GL, (ME zu ½), Nr. S2519, Haldenstrasse 11, 4 ½-Zimmer-Wohnung Nr. 1 im Gartengeschoss Haus A, StWE-WQ 166/1000, EV / Marinella Immobilien AG, Schmerikon SG, an Büsser Otto und Lucca Sonja, Jona SG, (ME zu ½), Nr. S2523, Haldenstrasse 9, 3 ½-Zimmer-Wohnung Nr. 5 im Gartengeschoss Haus B, StWE-WQ 96/1000, EV / d Aujourd hui Josef und d Aujourd hui Daniel, Zürich, (ME zu ½), an Müller Iryna, Altendorf SZ, Nr. S2680, Zürcherstrasse 24, 4 ½-Zimmer-Maisonettewohnung A, StWE-WQ 250/1000, EV / Brunschwiler Elisabeth, St.Gallen, (ME zu ½), an Brunschwiler Felix, Schmerikon SG, (ME zu ½), ½ ME- Anteil an Nr. S2299, Sonnenrain 6, 5 ½-Zimmer-Wohnung Nr. 4 im DG Ost, EV Marinella Immobilien AG, Schmerikon SG, an Morf Thomas und Edith, Dürnten ZH, (GE), Nr. S2521, Haldenstrasse 11, 4½-Zimmer-Wohnung Nr. 3 im Obergeschoss Haus A, StWE-WQ 170/1000, EV / Kuster Ulrich, Uznach SG, an Hofer Martin und Chamnan, Schmerikon SG, (ME zu ½), Nr. 189, Hauptstrasse 12, Wohnhaus mit Laden, 131 m 2 Gebäude, Anlagen, EV Politische Gemeinde Schmerikon, an Katholische Kirchgemeinde Schmerikon, ab Grundstück Nr. 433 zu Grundstück Nr. 298, 198 m 2 übrige befestige Flächen (Plätze etc.), EV Katholische Kirchgemeinde Schmerikon, an Politische Gemeinde Schmerikon, Nr. 812, Obergasse 42, Wohnhaus, Schopf mit Garage, 638 m 2 Gebäude, Anlagen, EV Gemeindeblatt 13

14 Allgemeines und Wissenswertes Das Gemeindeblatt auch im Internet: unter Mütter-/Väterberatung See und Gaster Die Mütterberatung in der Gemeinde Schmerikon findet im Pfarreilokal an der Obergasse 44 statt wie folgt: Mit Anmeldung am ersten Dienstag im Monat ab Uhr. Spitex Eschenbach Goldingen St. Gallenkappel Schmerikon Rapperswilerstrasse 12, 8733 Eschenbach, Telefon , Fax , Kostenloses Blutdruckmessen Das Blutdruckmessen ist jeweils 1 x im Monat kostenlos. Es findet statt jeden letzten Mittwoch im Monat (ausser während den Schulferien) von Uhr bis Uhr im Zentralschulhaus in Schmerikon. Kontakte Hauptruf-Nr. Gemeindeverwaltung Telefax Gemeindeverwaltung Félix Brunschwiler Gemeindepräsidium, Wasser versorgung, Abwasseranlagen felix.brunschwiler@schmerikon.ch Claudio De Cambio Gemeindekanzlei, Bauverwaltung, Orts-QM claudio.decambio@schmerikon.ch Céline Hofstetter Mitarbeiterin Gemeindepräsident und Gemeindekanzlei, Sektionschef, Leiterin Zivilschutzstelle Obersee-Ricken, Bedienung Telefonzentrale celine.hofstetter@schmerikon.ch Valerie Walz Praktikantin valerie.walz@schmerikon.ch Pamela Zgraggen Betreibungsamt, Einwohneramt, Fundbüro, Bestattungsamt, Kontrollstelle für Krankenversicherung, Verantwortliche für Lernende pamela.zgraggen@ schmerikon.ch Corinne Zett (Teilzeitangestellte 40%) Mitarbeiterin Gemeindepräsident und Gemeindekanzlei, Sekretariat Einbürgerungsrat corinne.zett@schmerikon.ch Tageskarte Bei der Gemeindeverwaltung sind je Kalendertag zwei Tageskarten erhältlich. Kommen Sie vorbei und kaufen Sie eine oder beide Karten für das gewünschte Datum. Eine Tageskarte kostet CHF 40. Es hät solang s hät. Die Tageskarten sind begehrt. Reservieren Sie bitte frühzeitig. Information: Olivia Hug, Mitarbeiterin Finanzverwaltung, Tel , olivia.hug@schmerikon.ch. Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten: Montag bis Uhr und bis Uhr. Dienstag bis Freitag bis Uhr und bis Uhr. Bei telefonischer Voranmeldung sind wir auch gerne ausserhalb der Öffnungszeiten für Sie da. Ralph Besmer Bauamt, Liegenschaften, Entsorgungswesen, Friedhofamt ralph.besmer@schmerikon.ch Edith Rüegg Sozialamt, AHV-Zweigstelle, Verantwortliche für Asyl- und Flüchtlingsbetreuung edith.rueegg@schmerikon.ch Christoph Romer Grundbuchamt christoph.romer@schmerikon.ch Simona Kohler Mitarbeiterin Betreibungsamt, Einwohneramt, Bestattungsamt, Kontrollstelle für Krankenversicherung simona.kohler@schmerikon.ch Gabriela Merz Steueramt gabriela.merz@schmerikon.ch Patricia Loser (Teilzeitangestellte 40%) Mitarbeiterin Steueramt patricia.loser@schmerikon.ch 14 Gemeindeblatt

15 Daniela Züger Mitarbeiterin Steueramt Gemeindekanzlei Daniel Bamert Finanzverwaltung Theres Zahner (Teilzeitangestellte 60%) Mitarbeiterin Finanzverwaltung Olivia Hug Mitarbeiterin Finanzverwaltung, GA-Flexi Marcel Federer Jugendarbeiter Zivilstandskreis Uznach Obergasse 24, 8730 Uznach Lernende Livia Danuser Heiko Gembrys Jovana Maksic Hallen- und Seebad Bekim Bajralija Christian Petrig Vorschau Werkdienst Schmerikon Marco Carminati Rudolf Bernet Markus Schmucki Sektionschef Schul- und WK-Daten Die Dienstleistungsdaten für die Schulen und Kurse sind im Internet unter der Adresse www. armee.ch/wk abrufbar oder im Anschlagkasten der Gemeindeverwaltung ersichtlich. Information: Kontaktpersonen: Céline Hofstetter, Sektionschef, Telefon , und Claudio De Cambio, Sektionschef-Stv., claudio. Aus der Redaktion Gewerbliche und private Inserate im Gemeindeblatt Im Gemeindeblatt können auch das Gewerbe und Private zum Beispiel Vermietung oder Verkauf von Immobilien zu günstigen Preisen inserieren. Die Gemeindekanzlei hat ein Informationsblatt erarbeitet, auf welchem die Bedingungen und Kosten für die Anzeigen ersichtlich sind. Information: Céline Hofstetter, Telefon , Gemeindeblatt 15

16 Naturschutz Tierschutz Katzen Während Katzen früher hauptsächlich wegen ihrer Jagderfolge auf kleine Schädlinge gehalten wurden, werden sie heute genau deswegen immer wieder angeklagt: Neben Mäusen gehören vermehrt auch Vögel, Amphibien und Reptilien auf ihren Jagd- und Speiseplan, unddiese sind von Menschen längst nicht immer unerwünscht, teilweise sogar geschützt. Der Grund für die umstrittene Erweiterung des kätzischen Speiseplans liegt nicht etwa darin, dass unsere Miezen zunehmend wählerische Feinschmeckerinnen geworden sind, sondern dass wir Menschen ihrer explosiven Vermehrung kaum Einhalt gebieten und so regelrechte Katzeninvasionen unsere Gärten bevölkern: 1,4 Millionen Miezen leben in der Schweiz, rund eine Million von ihnen geniessen Freilauf. In der Stadt Zürich spricht man von 430 Katzen pro Quadratkilometer. Die Rechnung ist einfach: Je mehr Katzen, desto mehr Katzenopfer. Da scheint es auch logisch, dass neben Mäusen alles gejagt wird, was klein ist und sich bewegt und zwar in grosser Zahl. Dies zum grossen Unmut von Naturschützern: Ihnen gefällt es gar nicht, dass unsere heimischen Amphibien und Reptilien sowie einzelne Vogelarten durch die Heerscharen von vierbeinigen Jägerinnen stark zu leiden haben. Neben Katzenabwehr-Reaktionen von einzelnen privaten Biotop-Besitzern (die reichen von Wasserspritz- Attacken bis zu massiv tierquälerischen Massnahmen), werden auch die offiziellen Rufe zur Katzenopfer Hotlines Vögel: Der Schweizer Vogelschutz hat dem Thema «Katzen und Vögel» ein Merkblatt gewidmet. Es kann auf (Service/ Downloads) heruntergeladen oder kostenlos angefordert werden (frankiertes Rückantwortcouvert beilegen): Schweizer Vogelschutz SVS BirdLife Schweiz, Postfach, 8036 Zürich, Tel Fledermäuse: Verletzte Fledermäuse in einer absolut dicht verschliessbaren Schachtel unterbringen (vorher Luftlöcher reinstechen) und die Fachleute vom Fledermausschutz informieren. SSF Stiftung zum Schutze unserer Fledermäuse in der Schweiz c/o Zoo Zürich, Zürichbergstrasse 221, 8044 Zürich, Tel , Nottelefon , Dezimierung unserer Katzen laut. Unlängst wurde sogar die Ein-Katze-Politik in der Schweiz gefordert, um der kätzischen Überbevölkerung Einhalt zu gebieten. Schuld an der massiven Katzen-Überpopulation, mit der wir seit einigen Jahren (wieder) zu kämpfen haben, ist der Mensch. Überaktive Tierfreunde richten mit ihrem Ruf nach freier Liebe für Katzen die jahrzehntelange aufwendige und kostenintensive Arbeit von Tierschützern zugrunde: Während noch vor zehn Jahren in vielen Regionen der Schweiz durch aktive Kastrationsaktionen der Stand der Katzenpopulation auf einem für alle (Mensch, Katze und Umwelt) gesunden Niveau gehalten werden konnte, greift nun die unkontrollierte Vermehrung um sich: Katzen, wo man hinsieht, die Tierheime sind voll von unerwünschten Büsis und ausgesetzte, verwilderte Tiere bilden Kolonien, die stetig weitere unerwünschte Jungtiere zur Welt bringen. Was tun? In der Tat macht es nicht viel Sinn, dem Jäger Katze den Heisshunger auf kleines Getier durch «Erziehung» austreiben zu wollen: Durch vernünftiges Reden werden die Miezen ihren angeborenen Jagdtrieb genau so wenig ablegen wie durch tierquälerische Aktionen. Hier ist durchaus der Mensch gefragt und damit der vielgerühmte 16 Gemeindeblatt

17 gesunde Menschenverstand. Versierte und verantwortungsvolle Halter von solchen professionellen Kleinjägern haben sich längst darauf eingerichtet, der Jagdpassion ihrer vierbeinigen Hausgenossen einen Strich durch die Rechnung zu ziehen: Nistplätze von Vögeln oder Amphibien- und Reptilienstandorte im Garten werden durch Manschetten aus Blech oder Plastik um den Baumstamm oder durch Viehhüterdr.hte geschützt. Der vierbeinige Jäger kriegt ein Halsband mit Glöckchen (als Warnung für seine potenziellen Opfer) umgehängt und für allfällige Fledermausopfer liegt die Notfallnummer des Fledermausschutzes bereit. Katzenhalterpflichten Katzen sind eigenwillig und selbständig unter anderem wegen dieser Eigenschaften sind sie bei vielen Tierhaltern sehr beliebt. Wer sich allerdings eine Mieze anschafft, weil er glaubt, er hätte mit einem pflegeleichten Schmusetier gar keine Pflichten, der irrt sich: Neben den jährlichen Impfungen und regelmässigen Entwurmungen haben die Miezen nämlich auch einen Anspruch auf tägliche Spielund Schmusestunden sowie auf Gesundheitskontrollen und Fell- und Körperpflege (je nach Haarlänge sogar täglich). Auch Büsis, die Auslauf ins Freie geniessen, sind mehr als nur Gäste in der Wohnung ihres Halters und haben Anspruch auf eine Katzentoilette, die ihnen zumindest die Möglichkeit gibt, Nachbars Garten zu verschonen. Hinzu kommt selbstverständlich die Familienplanung: Wer auf eine Kastration verzichten will, der muss zur Pille greifen. Ein saloppes «Ich verschenke dann die Jungen an irgendwen» ist verantwortungsloser Blödsinn und einer der Gründe für die Katzenüberpopulation in unsererm Land. Das alles ist keine Hexerei, aber ein Aufwand, den Katzenhalter ihren Miezen, ihren Nachbarn und auch der Umwelt schuldig sind! Quellennachweis Text und Bild: Susy Utzinger, Journalistin, Tierexpertin, Hauseigentümer-Zeitung, Ausgabe Nr. 11, 15. Juni 2014 Amtliche Pilzkontrolle 2014 in Uznach der Gemeinden Benken, Gommiswald, Kaltbrunn, Schänis, Schmerikon und Uznach Die amtliche Pilzkontrolle findet seit Sonntag, 10. August 2014, im Werkhof der Gemeinde Uznach, Zürcherstrasse 29, statt. Die Kontrollzeiten wurden wie folgt festgelegt: Mittwoch, Samstag und Sonntag, jeweils von Uhr Die amtliche Pilzkontrolle übernimmt, wie auch schon in den letzten Jahren, der in Uznach wohnhafte Willi Kuster. Er ist Pilzkontrolleur mit eidgenössischer Fachprüfung und Präsident des Pilzvereins March und Umgebung. Die Pilze sind sauber und nach Arten getrennt vorzuweisen. Wegen des raschen Verderbs sollen Pilze nicht in Plastiksäcken, sondern in Körben gesammelt, über Nacht ausgebreitet und kühl aufbewahrt werden. Bitte tragen Sie zum Pilzschutz bei, indem Sie keine unbekannten Pilzarten pflücken und von den essbaren Pilzen nur so viele sammeln, wie Sie tatsächlich zu einer Mahlzeit benötigen. Die Pilzkontrolle ist für Einwohner der beteiligten Gemeinden unentgeltlich. Pilzsammler, die nicht in den eingangs erwähnten Gemeinden wohnhaft sind, bezahlen für jede Pilzkontrolle einen Unkostenbeitrag von Fr Die amtliche Pilzkontrolle wird bis Mittwoch, 29. Oktober 2014, vorgenommen. Am Samstag, 20. September 2014 findet die Kontrolle in der Rotfarb statt (Pilzausstellung). In der Vor- und Nachsaison ist die Pilzkontrolle über Tel zu erreichen. Gemeindeblatt 17

18 Region ZürichseeLinth Elf auf einen Streich: ZürichseeLinth wird mobil Innert der letzten Monate überarbeiteten die Gemeinden und die Geschäftsstelle der Region ZürichseeLinth ihre Webauftritte. Ihr Ziel: App-taugliche Webseiten. Auf einen Streich sind ab sofort sämtliche Gemeinden und die Region ZürichseeLinth als App erhältlich. Die Webseite ist eine Visitenkarte. Dessen sind sich die zehn Gemeinden der Region ZürichseeLinth bewusst. Viele setzen auch schon länger auf egovernment, bedienen also die Bevölkerung und Wirtschaft rund um die Uhr am digitalen Online-Schalter. Anlässlich einer Mitgliederversammlung der Region ZürichseeLinth im 2013 beschlossen die Gemeindedelegierten, für sich und die Vereinsorganisation app-taugliche Webseiten zu realisieren. Innert der letzten Monate wurden die Webauftritte überarbeitet, grafisch neu gestaltet oder komplett neu aufgebaut. Zusätzlich zur Website bieten die Gemeinden der Region ZürichseeLinth neu eine eigene Gemeinde-App im App-Store und im Play-Store an. Die Gemeinde-Apps berichten zum Beispiel über Geschäfte der Behörden. Sie informieren z.b. über die Verwaltungsabteilungen und über den Entsorgungsplan. Bei vorhandener Internetverbindung können Sie auch Verwaltungsdienste in der App nutzen: Wer einen Betreibungsauszug braucht, kann ihn im Online-Schalter der App bestellen. Wer eine Reise plant, kann direkt in der App eine GA-Tageskarte der Gemeinde reservieren. und laufend automatisch aktualisiert. Wenn die Gemeinde eine Neuigkeit im Webauftritt publiziert, erscheint sie also sogleich auch in der App. Frischer Wind auf und mit der RZL-App Die Geschäftsstelle der Region ZürichseeLinth erarbeitete einen gänzlich neuen Web-Auftritt. Dieser umfasst Wissenswertes aus der Region und dem Verein. Gemeinsam mit Innovative-Web AG, Zürich, realisierte sie eine Webseite, welche Daten aus allen Homepages der Mitgliedsgemeinden übernimmt. Wer in der Region in den Ausgang gehen möchte, ein Restaurant, einen bestimmten Verein oder eine Firma sucht, findet somit die Angaben aus der ganzen Region auf der regionalen Website. Auch die Regio-Infos gibt s übrigens zum Mittragen in der Hosen- oder Handtasche. Laden Sie die App RZL auf Ihr Smartphone oder Tablet und finden Sie in Zukunft die wichtigsten regionalen Informationen auch dann noch auf, wenn Sie gerade einmal offline sind. Screen-Shot von RZL-App Ganze Region neu in App-Version App-Nutzung auch offline möglich Die Gemeinde-Apps sind offline lauffähig. Sie sind nämlich in der Programmiersprache des Geräts (iphone/ipad oder Android-Smartphone/-Tablet) aufgesetzt. Deshalb funktioniert auch das Zusammenspiel zwischen App und Gerät perfekt: Im Restaurantverzeichnis zum Beispiel berechnet Ihr GPS-System die Distanz der Restaurants von Ihrem aktuellen Standort und zeigt Ihnen die Route an. Wenn Sie einen Verein favorisieren, finden Sie seine Anlässe im Veranstaltungskalender der App zuoberst. Mit einem Fingertipp können Sie sie in den Kalender des Geräts eintragen. Die Gemeinden müssen ihre App nicht separat unterhalten: Die Inhalte werden direkt aus der Datenbank des Internetauftritts entnommen 18 Gemeindeblatt

19 Erteilte Baubewilligungen Baugesellschaft Sonnenbühl, Hauptstrasse 2, 8716 Schmerikon, für die Nutzungsänderung der Terrasse in Wohnraum in der Attikawohnung des Wohnhauses, Grundstück Nr. 660, Sonnenbühlweg 30 Phat Do, Lanzenmoosstrasse 4, 8716 Schmerikon, für die Erstellung einer Photovoltaikanlage, GS- Nr. 534, Lanzenmoosstrasse 4 Urban und Gabriela Bürge, Obstwachsstrasse 10, 8716 Schmerikon, für die Erstellung einer Photovoltaikanlage, GS-Nr. 495 und 1157, Obstwachs Urs Menzi, Breitestrasse 5a, 8716 Schmerikon, für den Einbau eines Dachfensters und Änderung der Fenster, GS-Nr. 807, Breitestrasse 5a Müller AG und Burlet Bau GmbH, Hauptstrasse 77, 8716 Schmerikon und Alte Eschenbacherstrasse 2, 8716 Schmerikon, für den Neubau einer Werkhalle mit zwei Wohnungen, Allmeindstr. 56, GS Nr (3019) Post Immobilien AG, c/o Post Immobilien M&S AG, Pfingstweidstr. 60b, 8080 Zürich, für den Einbau der Postkundenstelle, Grundstück Nr. 198, Hauptstrasse 67 STWEG Lang, vertr. durch Renato Lang, Kreuzgasse 18, 8716 Schmerikon, für die Fassadenreklame am Wohn- und Geschäftshaus Assek. Nr. 277 Wespe & Cie. AG, Allmeindstrasse 10, 8716 Schmerikon, für die Bau-Reklametafel, GS-Nr. 1083, Zürcherstrasse Bolliger Bright Ursula, Hauptstrasse 8, 8716 Schmerikon, für die Heizungssanierung bzw. den Ersatz der Gasheizung, GS-Nr. 184, Hauptstrasse 8 Kurt und Marlies Romer, Obstwachsstrasse 1, 8716 Schmerikon, für ein neues Gerätehaus, GS- Nr. 497, Obstwachsstrasse 1 Jubilare Bis zum Erscheinen der nächsten Ausgabe des Gemeindeblattes dürfen nachfolgende Mitbürgerinnen und Mitbürger hohe Geburtstage feiern.. 85 Jahre Anna Helbling, Haldenstrasse 1a am 11. September 1934 Bertha Schatt, Goldberg am 18. September 1934 Hans Lüchinger, Sandstrasse 10 am 27. September 1934 Erika Lückl, St. Gallerstrasse 55 am 7. Oktober Jahre Balthasar Hauser, Buchstockstrasse 1 am 11. September 1924 Elsa Meli, Oberseestrasse 14, Pension Obersee am 3. Oktober 1924 Maria Hässig, Hauptstrasse 43 am 30. Oktober 1924 Bis zum Erscheinen der nächsten Ausgabe des Gemeindeblattes darf nachfolgendes Ehepaar seine goldene Hochzeit (50 Jahre) feiern. Johann und Elisabeth Haindler-Hager, Hanfteilstrasse 3 am 23. Oktober Jahre David Streiff, Rosengartenstrasse 28 am 20. September 1929 Olga Müller, Lanzenmoosstrasse 33 am 2. Oktober 1929 Gemeindeblatt 19

20 Abwasserverband Obersee Abwasserreinigungsanlage Obersee /Schmerikon Tag der offenen Türe am 20. September 2014 Im Oktober 2010 führte der Abwasserverband Obersee (AVO) den Spatenstich zu Ausbau und Sanierung der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Obersee in der Schmerkner Allmeind aus. Nach mehr als drei jähriger Bauzeit sind die Arbeiten abgeschlossen. Die gesamterneuerte Anlage reinigt die Abwässer der fünf angeschlossenen Gemeinden nun zuverlässig und unter Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen nach modernsten Methoden. Im September soll die Anlage nun mit Tag der offenen Türe am 20. September eingeweiht werden. Der AVO ist ein Zweckverband der St. Galler Gemeinden Gommiswald, Kaltbrunn, Schmerikon und Uznach sowie der Schwyzer Gemeinde Tuggen. Er betreibt ein weit reichendes Kanalisationsnetz und eine Abwasserreinigungsanlage (ARA) in der Grossen Allmeind in Schmerikon. Die Anlage ist seit März 1973 ununterbrochen in Betrieb. Sie genügt den heutigen verschärften Anforderungen, den gesetzlichen Vorschriften sowie den Sicherheitsbestimmungen nicht mehr. Zudem ist wegen der seit 1973 eingetretenen Bevölkerungs- und gewerblich-industriellen Entwicklung im Einzugsgebiet eine Erweiterung der Anlage unumgänglich. Die Bürgerschaften der angeschlossenen Gemeinden genehmigten 2010 das Projekt und den entsprechenden Kredit über rund 17 Mio. Franken. Neue Hybridbiologie mit höherer Leistungsdichte In einem ersten Schritt wurde die gesamte mechanische Vorreinigung, bestehend aus Rechen, Sandfang, Vorklärbecken und Denitrifikation zweistrassig neu erstellt und im Frühjahr 2012 in Betrieb genommen. Im Verlauf von 2012 und anschliessend 2013 erfolgte der Umbau der zwei Biologiestrassen inneue Hybridbiologien mit nachgeschalteten Nachklärbecken. Die Bezeichnung Hybrid deutet darauf hin, dass der aktive Schlamm, der für den Abbau der organischen Schmutzstoffe im Abwasser verantwortlich ist, sich einerseits, wie bei konventionellen Anlagen, schwebend im Abwasser befindet, andererseits, als Bewuchs auf tausenden von Trägerplättchen aus Kunststoff fixiert ist. Durch die intensive Einblasung von Sauerstoff werden die Plättchen aufgewirbelt und in Schwebe gehalten. Dieses Verfahren ermöglicht es, wesentlich mehr Aktivschlamm im Becken vorzuhalten und damit eine viel effizientere Abbauleistung der Schmutzstoffe zuerzielen. Die besondere Herausforderung der Erneuerung der Biologiestrassen bestand darin, dass während des Umbaus die gesamte Abwassermenge jeweils durch die zweite Strasse bewältigt werden musste. Durch umsichtigen Anlagenbetrieb und erhöhtem Fällmitteleinsatz konnten die Reinigungsziele gleichwohl eingehalten werden. Auch Sonnenkollektoren liefern bereits Strom Die höhere Leistungsdichte des neuen Biologieverfahrens führt zu einem grösseren Strombedarf zur Sauerstoff-Eindüsung. Nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes hat der Abwasserverband auf vier Dächern Sonnenkollektoren montiert. Die neue Photovoltaikanlage, mit einer installierten Leistung von 60 kw produziert jährlich 65 MWh Strom. Gemeinsam mit dem Strom aus den eigenen Biogas-Mikroturbinen vermag die Anlage etwa 1/3 des Strombedarfs aus eigenen erneuerbaren Energien zu decken. Tag der offenen Türe Die interessierte Bevölkerung erhält am Samstag, den 20. September 2014 Gelegenheit, sich selber vor Ort über dieses zukunftsgerichtete Gemeinschaftswerk ein Bild zu machen. 20 Gemeindeblatt

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