Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 3. Dezember 2015 in Berlin Vorläufiges Ergebnisprotokoll

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2 Tagesordnung TOP 1 TOP 1.1 TOP 1.2 TOP 1.3 TOP 1.4 TOP 1.5 Vorbereitung der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder Europäischer Rat in Brüssel am 15./16. Oktober 2015 und am 17./18. Dezember 2015 Asyl- und Flüchtlingspolitik Umsetzung Energiewende Eigenstromprivileg; EEG-Umlagebefreiung für die industrielle Eigenstromversorgung Bund-Länder-Finanzbeziehungen Steigerung des Anteils der FuE-Ausgaben am nationalen Bruttoinlandprodukt als Teilziel der Strategie Europa Sachstandsbericht zum 3%-Ziel TOP 1.6 Qualifizierungsinitiative für Deutschland - Umsetzungsbericht 2015 TOP 1.7 TOP 1.8 TOP 1.9 TOP 2 TOP 3 Qualität der Kindertagesbetreuung: Umsetzung der Bundesinitiative Offensive Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz Verschiedenes a) Termine b) Sonstiges Rundfunkthema Unterzeichnung des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages Verbesserung des Hochwasserschutzes - Umsetzung des nationalen Hochwasserschutzprogramms - 2 -

3 TOP 4 TOP 5 TOP 6 TOP 6.1 TOP 6.2 Beitrag ausländischer Fachkräfte zur Deckung des zukünftigen Fachkräftebedarfs Stiftung für Hochschulzulassung (SfH); Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung Verschiedenes Termine Sonstiges - 3 -

4 TOP 1 TOP 1.1 Vorbereitung der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder Europäischer Rat in Brüssel am 15./16. Oktober 2015 und am 17./18. Dezember 2015 Das Thema wurde erörtert

5 TOP 1 TOP 1.2 Vorbereitung der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder Asyl- und Flüchtlingspolitik Das Thema wurde erörtert

6 TOP 1 TOP 1.3 Vorbereitung der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder Umsetzung Energiewende Eigenstromprivileg; EEG-Umlagebefreiung für die industrielle Eigenstromversorgung Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder empfehlen der Bundeskanzlerin folgenden gemeinsamen Beschluss: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bundesregierung, die Länder vom Stand der Verhandlungen mit der EU-Kommission zum Thema EEG-Umlagebefreiung für die industrielle Eigenstromversorgung zu unterrichten

7 TOP 1 TOP 1.4 Vorbereitung der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder Bund-Länder-Finanzbeziehungen Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder empfehlen der Bundeskanzlerin folgenden gemeinsamen Beschluss: Bund und Länder vereinbaren, die Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen mit folgenden Eckpunkten auf der Grundlage der beiliegenden Tabelle umzusetzen, die Bestandteil dieses Beschlusses ist (Grundlage ist die Steuerschätzung Mai 2015 für das Jahr 2019). Die unter den einzelnen Ziffern genannten Positionen enthalten weitreichende Zugeständnisse sowie Kompromisslinien und sind vom Willen getragen, eine Einigung herbeizuführen. Sie korrespondieren miteinander und können einzeln nur dann Geltung entfalten, wenn das im Gesamtzusammenhang erkennbare Ergebnis erzielt wird. Ein Zugeständnis für einzelne Positionen kann hieraus nicht abgeleitet werden. 1. Der Länderfinanzausgleich wird in seiner jetzigen Form abgeschafft. Damit entfällt auch der Umsatzsteuervorwegausgleich. Der Länderanteil an der Umsatzsteuer wird grundsätzlich nach Maßgabe der Einwohnerzahl verteilt, jedoch modifiziert durch Zu- und Abschläge entsprechend der Finanzkraft. Im Ergebnis erfolgt ein Ausgleich der Finanzkraft zukünftig im Wesentlichen bereits im Rahmen der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer

8 Die Länder erhalten zusätzliche Umsatzsteuerpunkte im Gegenwert von 4,02 Mrd.. Der Angleichungsgrad und der Tarif der allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen werden auf 99,75 % des Durchschnitts zu 80 % erhöht. Der Tarif zur Berechnung der Zu- und Abschlagsbeträge bei der Umsatzsteuerverteilung wird linear gestaltet und auf 63 % festgesetzt. Die kommunale Finanzkraft wird zur Berechnung der Finanzkraft eines Landes zu 75 % einbezogen. Die Einwohnerwertungen für die Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen bleiben unverändert, ebenfalls die von Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Es werden Zuweisungen des Bundes zum Ausgleich der Finanzkraftunterschiede auf Gemeindeebene in verfassungsrechtlich abgesicherter Form in Höhe von ca. 1,54 Mrd. gewährt. Dabei wird die unterdurchschnittliche Gemeindefinanzkraft zu 53,5 % bezogen auf die Lücke bis 80 % des Durchschnitts der Gemeindesteuerkraft ausgeglichen. Die SoBEZ für die neuen Länder enden Die Instrumente, die helfen, regionale Ungleichgewichte unter den Ländern auszutarieren (SoBEZ für Kosten der politischen Führung, SoBEZ für strukturelle Arbeitslosigkeit, Finanzierungshilfen zur Abgeltung der Hafenlasten) werden fortgeführt. Brandenburg erhält zusätzliche SoBEZ für Kosten der politischen Führung in Höhe von 11 Mio. Euro. Die Forschungsförderung des Bundes nach Art. 91b GG erfolgt nicht nach den Kriterien einer gleichmäßigen Verteilung. Um für leistungsschwache Länder einen Ausgleich zu gewährleisten, wird eine Bundesergänzungszuweisung für Forschungsförderung eingeführt. Dabei werden 35 % der Differenz zu 95 % des Länderdurchschnitts der Nettozuflüsse aufgefüllt. Die Forschungs-BEZ werden zusätzlich zu den bisherigen Forschungsausgaben des Bundes geleistet und gehen nicht zu Lasten der Forschungsförderung für die Länder

9 Die Förderabgabe wird im Wesentlichen in Niedersachsen und Schleswig- Holstein erhoben. Sie ist mit erheblichen Belastungen der Länder verbunden. Deshalb wird sie zukünftig bei der Berechnung der Finanzkraft zu33 % angesetzt. Es werden zur besonderen Entlastung dem Saarland und der Freien Hansestadt Bremen Sanierungshilfen in Höhe von insgesamt 800 Mio. gewährt. Bestehende Umsatzsteuer-Festbeträge werden in Umsatzsteuerpunkte umgewandelt. Das Bundesprogramm GVFG wird dauerhaft fortgeführt. Mit der Umsetzung aller beschriebenen Elemente im Rahmen einer Gesamteinigung werden die Länder in beträchtlichem Umfang finanziell entlastet. Dabei wird auch den Belangen der finanzschwachen Länder Rechnung getragen. Durch die Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen steht kein Land finanziell schlechter da als ohne die Neuordnung. Der Finanzausgleich wird einfacher, transparenter und gerechter gestaltet. Die ostdeutschen Flächenländer erhalten weiterhin Zuweisungen in Höhe von mehr als 2 Mrd.. Die Länder Saarland und Bremen werden durch ergänzende finanzielle Hilfen in Höhe von insgesamt 800 Mio. unterstützt. Es wird deutlich, dass Nordrhein-Westfalen Zahlerland ist. Die bisherigen Zahlerländer werden im Ausgleichssystem in einer Größenordnung von 2 Mrd. entlastet. Die westdeutschen Flächenländer erhalten erhebliche Leistungen durch zusätzliche Umsatzsteueranteile, durch eine Begrenzung der Förderabgabe bei der Berechnung der Finanzkraft und durch gesonderte Zuweisungen des Bundes. 2. Der Stabilitätsrat überwacht künftig auch die Einhaltung der Schuldenbremse durch Bund und Länder. Mit der Ausweitung der Zuständigkeiten des Stabilitätsrates wird der Stabilitätsrat mit den zu seiner Aufgabenwahrnehmung notwendigen Kompetenzen ausgestattet

10 3. Im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist auch über einen Transferweg für die weitere Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. Euro p. a. ab 2018 zu entscheiden. Dieser soll eine zielgenaue Entlastung der Kommunen gewährleisten und die Voraussetzungen für eine sachgerechte Fortentwicklung der Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung im Sozialbereich schaffen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob und wie die Länder bei der Eingliederungshilfe, den Hilfen zur Erziehung und anderer Sozialleistungen, die in der Finanzierungsverantwortung der Länder liegen, beschränkte Gesetzgebungskompetenzen erhalten können und die Finanzierungsverantwortung für die Eingliederungshilfe vollständig dezentral bei Ländern und Kommunen verbleiben kann. 4. Die Prolongation der bestehenden Kredite der Konsolidierungsländer wird ab 2016 gemeinsam mit dem Bund erfolgen. Die Konsolidierungsländer haften im Innenverhältnis gegenüber dem Bund weiterhin für ihre Verbindlichkeiten, profitieren aber vom erzielbaren Zinsvorteil. Ab 2020 können alle Länder diese Möglichkeit optional in Anspruch nehmen. 5. Die Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen gilt unbefristet. Allerdings werden die Auswirkungen des neuen Ausgleichssystems erstmals 2030 überprüft. Eine Möglichkeit zur Kündigung durch eine Länderminderheit von mindestens drei Ländern ist frühestens ab dem Jahr 2030 einzuräumen. Die bis zur Kündigung geltende Regelung gilt weiter, bis sie durch eine neue Regelung ersetzt wird. 6. Bund und Länder werden unverzüglich die oben genannten Elemente mit dem Ziel konkretisieren, das Gesetzgebungsverfahren zur Neuordnung der Bund- Länder-Finanzbeziehungen Anfang 2016 einzuleiten. 7. Die Ministerpräsidentenkonferenz betont die Notwendigkeit, bei der erforderlichen Anpassung des Grundgesetzes den bislang in Artikel 107 GG verankerten angemessenen Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft der Länder auch künftig sicherzustellen. Dies ist im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu konkretisieren

11 TOP 1 TOP 1.5 Vorbereitung der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder Steigerung des Anteils der FuE-Ausgaben am nationalen Bruttoinlandprodukt als Teilziel der Strategie Europa Sachstandsbericht zum 3%-Ziel Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder empfehlen der Bundeskanzlerin folgenden gemeinsamen Beschluss: 1. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen den Bericht "Steigerung des Anteils der FuE-Ausgaben am nationalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) als Teilziel der Strategie Europa 2020 Sachstandsbericht zum 3 %-Ziel für FuE" zur Kenntnis. 2. Sie beauftragen die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK), ihnen im Dezember 2016 erneut einen Sachstandsbericht zum Stand des 3 %-Ziels für FuE als Teilziel der Strategie Europa 2020 in Deutschland vorzulegen. 3. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigen, dass sie sich weiterhin gemeinsam mit der Wirtschaft für das Erreichen des 3 %-Ziels für FuE sowie für eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung einsetzen werden

12 TOP 1 Vorbereitung der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder TOP 1.6 Qualifizierungsinitiative für Deutschland - Umsetzungsbericht 2015 Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder empfehlen der Bundeskanzlerin folgenden gemeinsamen Beschluss: 1. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen den Bericht zur Umsetzung der Qualifizierungsinitiative für Deutschland zur Kenntnis. 2. Sie weisen darauf hin, dass Bund und Länder seit dem Qualifizierungsgipfel 2008 zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung von Bildung und Wissenschaft initiiert oder bereits umgesetzt haben. Viele der mit der Qualifizierungsinitiative angestrebten Ziele wurden erreicht oder gar übererfüllt, bei anderen, etwa der Senkung der Abbrecherquoten, sind trotz einer positiven Entwicklung weitere Anstrengungen notwendig. 3. Sie bitten die Kultusministerkonferenz und die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, den Bericht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 4. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die zuständigen Ministerinnen und Minister in Bund und Ländern, in enger Abstimmung weitere Initiativen zur Stärkung des Bildungssystems und zur Bewältigung aktueller Herausforderungen zu ergreifen. Hierzu zählen ins

13 besondere die Digitalisierung und die Integration von Flüchtlingen durch Bildung und Wissenschaft

14 TOP 1 TOP 1.7 Vorbereitung der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder Qualität der Kindertagesbetreuung: Umsetzung der Bundesinitiative Offensive Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder empfehlen der Bundeskanzlerin folgenden gemeinsamen Beschluss: 1. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen den Abschlussbericht zum Bundesprogramm Schwerpunkt- Kitas Sprache und Integration sowie die darin enthaltenen Eckpunkte des Bundes und der Länder zur sprachlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis. 2. Sie bekräftigen das gemeinsame Ziel, allen Kindern unabhängig von Herkunft und sozialen Rahmenbedingungen frühe Chancen auf Bildung und Teilhabe zu gewährleisten und weiter auf dieses Ziel hinzuwirken. Das Bundesprogramm Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration hat einen entscheidenden Beitrag zur Qualitätsentwicklung der frühen sprachlichen Bildung geleistet. 3. Sie begrüßen dabei die Anstrengungen der Länder und des Bundes zur Qualitätssteigerung in der Kindertagesbetreuung. Vor diesem Hintergrund begrüßen sie den Start des Bundesprogramms Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist in 2016, das auf den Erkenntnissen aus dem laufenden Programm aufbaut, als einen wichtigen Beitrag zur Qualität früher Bildung

15 4. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen zur Kenntnis, dass Bund und Länder den im November 2014 begonnenen Qualitätsprozess in der Kindertagesbetreuung fortführen. 5. Sie nehmen den anlässlich der Bund-Länder-Konferenz am 5. November 2015 gefassten Beschluss der Fachministerinnen und -minister sowie der kommunalen Spitzenverbände zur Kenntnis, die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Integration und Förderung von Flüchtlingskindern und ihren Familien im Rahmen des Qualitätsentwicklungsprozesses zu berücksichtigen. 6. Angesichts der Flüchtlingszahlen und der hiermit in Zusammenhang stehenden Integration und Förderung von geflüchteten Kindern in der Kindertagesbetreuung, ist es notwendig, das Folgeprogramm Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist fachlich an den veränderten Bedarf anzupassen

16 TOP 1 TOP 1.8 Vorbereitung der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder empfehlen der Bundeskanzlerin folgenden gemeinsamen Beschluss: 1. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen den Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz unter dem gemeinsamen Vorsitz der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Vorsitzenden der Rundfunkkommission zur Kenntnis. Der Zwischenbericht ist als Anlage beigefügt. 2. Sie begrüßen die bereits vorgelegte gemeinsame Position von Bund und Ländern zur Revision der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und die auf dieser Grundlage erfolgte deutsche Beteiligung am Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission. 3. Sie begrüßen ferner die bisherige Abstimmung zu Fragen des Jugendmedienschutzes, des Kartellrechts / Vielfaltssicherung, der Plattformregulierung sowie der Intermediäre (u.a. Suchmaschinen) als wichtige Zwischenergebnisse auf dem Weg zu einer konvergenten Medienordnung. Sie bitten die Bund-Länder- Kommission zur Medienkonvergenz, die bisherigen im Zwischenbericht festgehaltenen Abstimmungsergebnisse umzusetzen, die weiteren Inhalte zu konkretisieren und ggfs. um die Themen Ad-Blocker, Mediaagenturen und Netzneutralität zu ergänzen

17 4. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz, bis zu ihrer Besprechung am 16. Juni 2016 Eckpunkte und ggfs. mögliche Regulierungsvorschläge vorzulegen

18 TOP 1 TOP 1.9 Vorbereitung der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder Verschiedenes a) Termine Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder empfehlen der Bundeskanzlerin folgenden gemeinsamen Beschluss: 17. November 2016 Besprechung des Chefs des Bundeskanzleramtes mit der Chefin und den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder 8. Dezember 2016 Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

19 TOP 1 TOP 1.9 Vorbereitung der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder Verschiedenes b) Sonstiges

20 TOP 2 Rundfunkthema Unterzeichnung des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages Das Thema wurde erörtert

21 TOP 3 Verbesserung des Hochwasserschutzes - Umsetzung des nationalen Hochwasserschutzprogramms 1. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen den von der Umweltministerkonferenz vorgelegten Bericht über den Umsetzungsstand des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP) zur Kenntnis. 2. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßen ausdrücklich die bereits erfolgte Priorisierung und bitten darum, dass diese weiter verfolgt wird. 3. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Umweltministerkonferenz den Bericht fortzuschreiben und im November 2016 erneut über den Umsetzungsstand des Nationalen Hochwasserschutzprogramms unter besonderer Berücksichtigung der Finanzausstattung zu berichten

22 TOP 4 Beitrag ausländischer Fachkräfte zur Deckung des zukünftigen Fachkräftebedarfs 1. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen den Bericht der Bundesregierung Beitrag ausländischer Fachkräfte zur Deckung des zukünftigen Fachkräftebedarfs zur Kenntnis. 2. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bundesregierung, zur Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Juni 2016 über die Weiterentwicklung, die Akzeptanz und die Nutzung der bestehenden Maßnahmen zur Fachkräftesicherung (auch im Hinblick auf Flüchtlinge) zu berichten. Die vom Bund in Aussicht gestellte verstärkte Vernetzung zwischen Integrationskursen und berufsbezogenen Sprachkursen unter Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit soll in dem Bericht Berücksichtigung finden

23 TOP 5 Stiftung für Hochschulzulassung (SfH); Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung 1. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschließen den Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung entsprechend der Entwurfsfassung (Stand ). 2. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen in Aussicht, den Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 17. März 2016 zu unterzeichnen. 3. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden auf dieser Grundlage die notwendigen Unterrichtungen der Landtage vornehmen

24 TOP 6 TOP 6.1 Verschiedenes Termine Oktober 2016 Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in Mecklenburg-Vorpommern 17. November 2016 Konferenz der Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder und Besprechung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes 08. Dezember 2016 Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und Besprechung mit der Bundeskanzlerin

25 TOP 6 TOP 6.2 Verschiedenes Sonstiges

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