Finanzministerin Heinold zur Neuordnung des Bundesstaatlichen Finanzausgleichs: Jetzt ist der Bund am Zug!

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1 Medien-Information 4. Dezember 2015 Finanzministerin Heinold zur Neuordnung des Bundesstaatlichen Finanzausgleichs: Jetzt ist der Bund am Zug! Jetzt ist der Bund am Zug, so Finanzministerin Monika Heinold nach der Einigung aller 16 Bundesländer auf eine tiefgreifende Reform des Länderfinanzausgleiches. Eine Einigung war notwendig geworden, da der Länderfinanzausgleich sowie der Solidarpakt II 2019 auslaufen. Die 16 Länder hatten seit über einem Jahr in unzähligen Verhandlungsrunden zahlreiche Rechenmodelle geprüft um sich auf die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen den Ländern untereinander aber auch zwischen Bund und Ländern zu verständigen. Der Bund hatte bisher 8,5 Mrd. Euro angeboten, das Länderpaket würde den Bund ab dem Jahr 2020 jährlich knapp 9,7 Milliarden Euro kosten. Allerdings hatte der Bund auf der Zahlengrundlage 2014 gerechnet, die Länder haben auf der Datenbasis von 2019 gerechnet. Teil des Pakets ist auch die Fortführung der sogenannten Entflechtungsmittel. Zukünftig sollen diese Mittel in Höhe von bisher 2,6 Mrd. Euro, die 2019 ausgelaufen wären, für Wohnungsbau, Nahverkehr sowie Hochschulen über Umsatzsteuerpunkte an die Länder ausgezahlt werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte gestern zeitnahe Gespräche zwischen Finanzminister Wolfgang Schäuble und den Ländern zugesagt. Finanzministerin Monika Heinold: Ich hoffe dass es zu einer zügigen Verständigung mit dem Bund kommt. Angesichts der sehr unterschiedlichen Interessenlage der Länder ist die gestrige Verständigung eine Meisterleistung. Ich hatte selbst schon fast nicht mehr daran geglaubt, dass das gelingen kann. Schleswig-Holstein hatte sich von Beginn an kompromissbereit gezeigt. Das galt auch für die nun gefundene Lösung, den seit vielen Jahren heftig umstrittenen Länderfinanzausgleich im Grundsatz abzuschaffen und durch ein Umsatzsteuermodell zu ersetzen. Gleichzeitig hat Schleswig-Holstein im Verbund mit Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen darauf geachtet, dass die westdeutschen

2 Flächenländer nicht zwischen den Interessen von Stadtstaaten, Geberländern und Ostländern zerrieben werden. Finanzministerin Monika Heinold: Schleswig-Holstein kann jeden Cent gut gebrauchen. Die Kosten der Flüchtlingsversorgung, das Zinsrisiko, die Altlast HSH Nordbank, der Sanierungsbedarf unserer Infrastruktur und die Notwendigkeit in Bildung zu investieren sind für unser Land eine maximale Herausforderung. Hinzu kommt die Verpflichtung aus dem Grundgesetz, dass die Länder ab 2020 keine neuen Schulden machen dürfen. Der Bund hatte sich u.a. deshalb bereit erklärt die Länder ab 2020 strukturell stärker zu unterstützen da alle Länder ab 2020 keine neuen Schulden machen dürfen. Darauf hatten sich Bund und Länder 2009 im Rahmen der Föderalismuskommission II verständigt und die Schuldenbremse anschließend im Grundgesetz verankert. Im Einzelnen bedeutet die Verständigung der Länder für Schleswig-Holstein: Das Land erzielt aus dem Gesamtkompromiss rd. 256 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der ab dem Jahr 2020 entfallenden Entflechtungsmittel wird Schleswig-Holstein strukturell um rund 180 Mio. Euro entlastet. Eine weitere Entlastungsmöglichkeit ergibt sich auf der Ausgabeseite, da nun die Möglichkeit besteht, von den günstigeren Zinskonditionen des Bundes zu profitieren. Bei einer angenommenen Verbesserung der Refinanzierungskonditionen um einen ¼-Prozentpunkt sind Entlastungen in einer Größenordnung ansteigend auf rd. 25 Mio. Euro bis zum Jahr 2019 zu erwarten. Grundlage der Verständigung ist: Der Bundesstaatliche Finanzausgleich wird einfacher und transparenter geregelt. Der Ausgleich unter den Ländern wird auf einer Stufe konzentriert, der sogenannte Umsatzsteuervorwegausgleich und der bisherige Finanzausgleich ies entfallen. Im Ergebnis erfolgt ein Ausgleich der Finanzkraft zukünftig bereits im Rahmen der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. 2

3 Die den Ländern zustehende Umsatzsteuer wird zukünftig grundsätzlich nach Einwohneranteilen verteilt. Länder mit einer relativ geringen Finanzkraft erhalten einen Zuschlag, Länder mit einer relativ hohen Finanzkraft müssen einen Abschlag hinnehmen. o Der Tarif zur Berechnung der Zu- und Abschlagsbeträge wird linear gestaltet und auf 63 % festgesetzt. o Die kommunale Finanzkraft wird zur Berechnung der Finanzkraft eines Landes zu 75 % einbezogen, bisher waren es lediglich 64 %. o Die Förderabgabe wird zukünftig bei der Berechnung der Finanzkraft zu 33 % angesetzt, nicht wie bisher zu 100 Prozent. Die Tarifausgestaltung der allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen wird verändert. 99,75 %, bisher 99,5 %, die nach diesem (horizontalen) Finanzausgleich verbleibende Differenz zur durchschnittlichen Finanzkraft werden zukünftig zu 80 % ausgeglichen. Zum Ausgleich der Finanzkraftunterschiede auf Gemeindeebene werden zukünftig Sonderbedarfsbundesergänzungen gewährt. Dabei wird die unterdurchschnittliche Gemeindefinanzkraft zu 53,5 % bezogen auf die Lücke bis 80 % des Durchschnitts der Gemeindesteuerkraft ausgeglichen. Für das Jahr 2019 sind dies nach aktueller Prognose bundesweit rd. 1,54 Mrd. Euro, das Land Schleswig-Holstein profitiert von diesem Instrument nicht. Leistungsschwache Länder erhalten zukünftig eine Bundesergänzungszuweisung für Forschungsförderung eingeführt. Dabei werden 35 % der Differenz zu 95 % des Länderdurchschnitts der Nettozuflüsse durch den Bund aufgefüllt. Für das Jahr 2019 sind dies nach aktueller Prognose bundesweit rd. 181 Mrd. Euro, das Land Schleswig- Holstein profitiert von diesem Instrument mit rd. 7 Mio. Euro. Die Sonder-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) für die neuen Länder enden Die Instrumente, die helfen, regionale Ungleichgewichte unter den Ländern auszutarieren (SoBEZ für Kosten der politischen Führung, SoBEZ für strukturelle Arbeitslosigkeit, Finanzierungshilfen zur Abgeltung der Hafenlasten) werden fortgeführt. Brandenburg erhält zusätzliche SoBEZ für Kosten der politischen Führung in Höhe von 11 Mio. Euro. 3

4 Die Länder Saarland und Bremen erhalten Sanierungshilfen in Höhe von jeweils 400 Mio. Euro gewährt. Die Länder erhalten zusätzliche Umsatzsteuerpunkte im Gegenwert von 4,02 Mrd. Euro, bestehende Umsatzsteuer-Festbeträge werden in Umsatzsteuerpunkte umgewandelt. Die Entflechtungsmittel entfallen, das GVFG-Bundesprogramm GVFG wird dauerhaft fortgeführt. Die Prolongation der bestehenden Kredite der Konsolidierungshilfeländer wird ab 2016 gemeinsam mit dem Bund erfolgen, ab 2020 können alle Länder von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Verantwortlich für diesen Pressetext: Eugen Witte Finanzministerium Düsternbrooker Weg 64, Kiel Telefon Telefax Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter 4

5 NW BY BW NI HE SN RP ST SH TH BB MV SL BE HH HB ZUS Horizontale Ausgleichstufe Umsatzsteuer-Zuordnung in Mio Umsatzsteuer-Umverteilung in Mio ± Umsatzsteuereinnahmen neu in Mio Umsatzsteuer Status quo in Mio Länderfinanzausgleich neu in Mio ±0 Länderfinanzausgleich status quo in Mio ± USt / LFA neu in Mio USt / LFA Status quo in Mio Differenz in Mio Vertikale Ausgleichstufe NW BY BW NI HE SN RP ST SH TH BB MV SL BE HH HB ZUS Allgemeine BEZ neu in Mio Gemeindefinanzkraft-BEZ in Mio Forschungs-BEZ in Mio BEZ status quo in Mio Differenz in Mio Zwischensumme in Mio Zwischensumme in je EW Weitere Reformelemente Entflechtungsmittel GVFG-Bundesprogramm in Mio (zusätzliche) Bez Kosten politischer Führung in Mio (zusätzliche) Hafenlasten in Mio Gesamtergebnis (Bundessicht) in Mio in Euro je Einwohner in je EW Ergänzende Hilfen SL / HB in Mio Insgesamt (Bundessicht) in Mio in Euro je Einwohner in je EW Berechnungsbasis: Steuerschätzung Mai 2015 für 2019 Parameter - Bund gibt 4,02 Mrd. USt ab - Umsatzsteuervorwegausgleich entfällt - Einbeziehung der Gemeindefinanzkraft zu 75 % - linearer Ausgleichstarif 63 % - Ausgleichsquote bei den allgemeinen BEZ 80 % der Fehlbeträge an 99,75 % der AMZ - SoBEZ-Gemeindefinanzkraft, Ausgleich der Fehlbeträge an 80 % zu 53,5 % - SoBEZ-Forschungsförderung, Ausgleich der Fehlbeträge an 95 % zu 35 % - Entflechtungsmittel werden in USt umgewandelt - Das GVFG-Bundesprogramm wird mit einem Volumen von 330 Mio. fortgesetzt - Belastungsausgleich Saarland / Bremen mit je 400 Mio. p.a. - Einbeziehung der Förderabgabge zu 33% BLF-Modell vom (Steuerschätzung V 2015)

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