Die Verhandlungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen aus Sicht eines ostdeutschen Landes

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1 Die Verhandlungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen aus Sicht eines ostdeutschen Landes Berliner Wirtschaftsgespräche e.v. Berlin, 15. April 2015 Finanzminister Christian Görke Datum Bezeichnung der Präsentation 1

2 Ausgangslage der Verhandlungen Befristung der einfachgesetzlichen Regelungen zum bundesstaatlichen Finanzausgleich (Maßstäbegesetz und Finanzausgleichsgesetz) bis Auslaufen des Solidarpaktes II zum Befristung weiterer Finanzmittel des Bundes (u.a. Entflechtungsmittel) Verpflichtungen aus Schuldenbremse und Fiskalpakt ab

3 Ziel des bundesstaatlichen Finanzausgleichs Die Verteilung des Finanzaufkommens im Bundesstaat zielt darauf ab, Bund und Ländern die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben in staatlicher Eigenständigkeit und Eigenverantwortung finanziell zu ermöglichen. Die aus der verfassungsrechtlichen Aufgabenzuweisung resultierenden notwendigen Ausgaben der Länder sind weitestgehend einheitlich. Dies erfordert eine vergleichbare Finanzausstattung der Länder. Das Grundgesetz regelt die Verteilung des Finanzaufkommens in verschiedenen, aufeinander aufbauenden und aufeinander bezogenen Stufen, wobei jeder Stufe bestimmte Verteilungs- und Ausgleichsziele zugeordnet sind. 3

4 Die vier Stufen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs Stufe 1 Vertikale Verteilung der Steuern zwischen Bund, Ländern und Gemeinden a) Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern b) Gemeinschaftssteuern Stufe 2 Horizontale Steuerverteilung zwischen den Ländern a) Einkommen- und Körperschaftsteuer: örtliches Aufkommen, Zerlegung b) Umsatzsteuer: Ergänzungsanteile, Verteilung nach Einwohnern Stufe 3 Länderfinanzausgleich (horizontaler Finanzausgleich) Finanzkraftausgleich: a) Ausgleichsbeiträge (Geber) b) Ausgleichszuweisungen (Nehmer) Stufe 4 Bundesergänzungszuweisungen (BEZ) (vertikaler Finanzausgleich) a) Finanzkraftorientiert: allgemeine BEZ b) Bedarfsorientiert: SoBEZ 4

5 Einnahmen aus dem Finanzausgleich in Brandenburg 2014 (in Mio. ) (vorläufige Abrechnung) Gesamteinnahmen 2014: ca. 10 Mrd. Ust-Ausgleich: 973 (rd. 9,7%) LFA: 510 (rd. 5,1%) Allg. BEZ: 221 (rd. 2,2%) PolBEZ: 55 (rd. 0,5%) SoBEZ Ost: 828 (rd. 8,3%) Hartz-IV- SoBEZ: 148 (rd. 1,5%) davon Finanzausgleich insgesamt: Mio. (rd. 27%) 5

6 SoBEZ Solidarpakt II-Mittel für Brandenburg Mio , , , , , , , , ,2 937,6 827,8 Platzhalter für eine Grafik. Der linke Rand sollte bündig mit der Bezeichnung der Präsentation in der unteren Leiste laufen ,6 725,2 Mindereinnahmen gesamt ggü. 2014: ,5 Mio. -212,5 615,3-315,0 512,8-424,9 402,9-527,5 300,3 0,0 6

7 Stand des Verhandlungsprozesses Zeitliche Zielsetzung: Vorlage eines Konzepts für die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, das als Grundlage für das anschließende Gesetzgebungsverfahren geeignet ist, im Juni 2018 (MPK-Beschluss vom ) Bisherige Verfahrensschritte: Gespräche der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin Gespräche der Finanzministerinnen und Finanzminister von Bund und Ländern Sitzungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Eben der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre Umfangreiche inhaltliche Aufbereitung des Themas, zuletzt in Form von Berichten über die vertikalen und horizontalen Fragestellungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen 7

8 Auch 25 Jahre nach dem Fall der Mauer: Besondere Ausgangssituation der ostdeutschen Länder Der Abstand zwischen ost- und westdeutschen Ländern ist noch immer erheblich: Ostdeutsche Länder Westdeutsche Länder BIP je EW Steueraufkommen je EW Steuerdeckungsquote 58,4 % 75,5 % Arbeitslosenquote 10,3 % 6,0 % Arbeitnehmerentgelte (je Arbeitsstunde) 22,29 29,61 (Quelle: Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2014) 8

9 Kernforderungen der ostdeutschen Länder Grundüberlegung: Das bisherige Ausgleichssystem hat sich grundsätzlich bewährt. Änderungen dürfen nicht zu Lasten der finanzschwachen Länder gehen und damit insbesondere die in den ostdeutschen Ländern erreichten Aufbauerfolge gefährden. Daraus folgen die Kernforderungen: (Positionspapiere der ostdeutschen Flächenländer und Berlin vom Oktober 2014 und März 2015) Kernforderung 1: Vollständige Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft in das Finanzausgleichssystem Kernforderung 2: Beibehaltung des Umsatzsteuervorwegausgleichs Kernforderung 3: Beibehaltung des Ausgleichsgrades im Länderfinanzausgleich Außerdem: Beibehaltung des Wohnsitzprinzips bei der Lohnsteuerzerlegung Ergänzende Förderung zum Abbau der ostdeutschen Strukturschwäche 9

10 1. Kernforderung: Vollständige Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft Kommunale Finanzkraft im Finanzausgleich 2014 (Steuern der Gemeinden im LFA in Euro) Finanzkraft bei Steuern im Volumen (= 87,4 Mrd. ) - ausgleichsrelevant Anrechnung im Finanzausgleich (64%) (= 57,4 Mrd. ) (vorläufige Abrechnung) NW BY BW HE NI RP BE HH SH SN BB ST TH MV SL HB 10

11 2. Kernforderung: Erhalt des Umsatzsteuerausgleichs (in Mio. ; vorläufige Abrechnung) Differenz zwischen Verteilung nach geltendem Recht und vollständiger Verteilung nach EW in 2014 Länder West Länder Ost Stadtstaaten NW BY BW HE RP HH BE HB SH SL NI MV BB TH ST SN Finanzreform Handakte 11

12 3. Kernforderung: Beibehaltung des Länderfinanzausgleichs Finanzkraft vor und nach Länderfinanzausgleich im Jahr 2014 in % der Ausgleichsmesszahl (vorläufige Abrechnung) vor LFA nach LFA BY HE BW HH NI NW SH RP SL BB SN ST TH MV HB BE 12

13 Horizontaler Länderfinanzausgleich Geber und Empfänger im Jahr 2014 Länderfinanzausgleich 2014: Geberländer (-), Empfängerländer (+) (in Mio. EURO, vorläufige Berechnung, Quelle: BMF) April 2015 Verhandlungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen 13

14 Anteil des Länderfinanzausgleichs an den Steuereinnahmen der Länder in % 4,7 4,6 4,6 3,8 4,0 4,0 4,3 4,4 4,1 4,2 4,2 4,1 4,0 4,0 3,6 3,7 3,6 3,7 3,8 3,

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Datum Bezeichnung der Präsentation 15

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