Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

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1 Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Regierungsmedienkonferenz am 08. Juli

2 Ausgangslage Zielrichtung 2020 die Bund-Länder-Finanzbeziehungen müssen bis zum Jahr 2020 neu geordnet sein, da u.a. die Regelungen zum: Maßstäbegesetz (MaßstG), Finanzausgleichsgesetz (FAG), Solidarpakt II Entflechtungsgesetz (EntflechtG) sowie zum Konsolidierungshilfengesetz (KonsHilfG) auslaufen. Gleichzeitig tritt ab dem Jahr 2020 die Schuldenbremse in Kraft; Neuverschuldung wird dann nicht mehr möglich sein 2

3 Zentrales Element der föderalen Finanzbeziehungen der bundesstaatliche Finanzausgleich stellt in vier Stufen eine ausreichende Finanzmittelausstattung aller Länder zur Erfüllung ihrer Aufgaben sicher Stufe 1 Vertikale Steuerverteilung und horizontale Verteilung nach örtlichem Aufkommen (Art. 106 GG, Art. 107 Abs. 1 GG) Stufe 2 Umsatzsteuerausgleich (Art. 107 Abs.1 Satz 4 GG) Stufe 3 Stufe 4a Länderfinanzausgleich im eigentlichen Sinn (Art. 107 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG) Allgemeine Bundesergänzungs-zuweisungen (Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG) Horizontaler Finanzausgleich Steuereinnahmeorientierter Finanzausgleich Stufe 4b Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG) Vertikaler Finanzausgleich Bedarfsorientiertes Zuweisungssystem 3

4 Aktuelle Entwicklungen Debatte nimmt Fahrt auf 12. Juni: Der Bundesfinanzminister und seine Länderkolleginnen und -kollegen wurden von Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beauftragt, erste Reformvorschläge zur Neuordnung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen noch in diesem Jahr vorzulegen Themenkatalog: Europäischer Fiskalvertrag Einnahmen- und Aufgabenverteilung und Eigenverantwortung der föderalen Ebenen Schaffung von Voraussetzungen für die Konsolidierung und die dauerhafte Einhaltung der neuen Schuldenregel in den Länderhaushalten Altschulden, Finanzierungsmodalitäten, Zinslasten Zukunft des Solidaritätszuschlags Reform des Länderfinanzausgleichs Bis zum Herbst 2014 sollen Vorschläge zu den Themen der vertikalen Finanzbeziehungen vorliegen, bis Winter zu den horizontalen Finanzbeziehungen 4

5 Auswirkungen auf Thüringen Über 44 Prozent des Thüringer Haushalts wird verhandelt in Mio. EUR 9.073, Auswirkungen auf Thüringen: In Summe sind rund 4,0 Milliarden Euro und damit rund 44 Prozent des derzeitigen Thüringer Haushalts Gegenstand der Neuordnungsüb erlegungen 1.468,9 936,4 547, , ,5 400,0 180,8 223,1 440,4 sonstige Einnahmen (z.b. EU, Bund- Länder,etc.) Korb II Sonderbedarfs-BEZ wegen teilungsbedingter Lasten Sonstige BEZ Allgemeine BEZ Länderfinanzausgleich Umsatzsteuerausgleich Zerlegungsanteile Ist ,4 Steuern, steuerähnliche Einnahmen, Kompensation KFZ-Steuer Schuldentilgung 5

6 Um was geht s konkret? Die Einnahmen aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich betragen rund: 440,4 Mio. EUR Zerlegungsanteile (Lohn-, Abgeltung-, Körperschaftsteuer) 1.274,6 Mio. EUR Umsatzsteuerausgleich 547,0 Mio. EUR Länderfinanzausgleich 223,1 Mio. EUR allgemeine Bundesergänzungszuweisungen 936,4 Mio. EUR teilungsbedingte Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen (sog. Korb I) = rd. 3,4 Mrd. EUR zusätzlich rd. 400 Mio. EUR weitere überproportionale Leistungen des Bundes an die neuen Länder (sog. Korb II) 180,8 Mio. EUR weitere Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (politische Führung, Hartz IV) insgesamt rd. 4 Mrd. EUR 6

7 Solidarpakt II 2005 bis 2019 Auf den Rückgang dieser Mittel haben sich die neuen Länder eingestellt, sie entlasten damit auch den Bundeshaushalt Solidarpakt II Korb I Volumen: rd. 105,3 Mrd. EUR Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (So-BEZ): 11 Abs. 3 FAG: Zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft... Die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen berichten dem Stabilitätsrat jährlich im Rahmen von Fortschrittsberichten über ihre jeweiligen Fortschritte bei der Schließung der Infrastrukturlücke und die Verwendung der erhaltenen Mittel zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten Korb II Volumen: rd. 51,4 Mrd. EUR Überproportionale Zweckzuweisungen des Bundes und der EU (investiv, inkl. Investitionszulage) - Gemeinschaftsaufgaben, Finanzhilfen, Kompensationsmittel nach Art 143 c GG (19,1 Mrd. EUR) - EU-Strukturfondsmittel (17,3 Mrd. EUR) - Bundesprogramme (inkl. Investitionszulage, Sonstiges (15,0 Mrd. EUR) Die neuen Länder erhalten von 2005 bis 2019 zusätzliche Mittel von insgesamt 156,7 Mrd. EUR (Solidarpakt II). Diese teilen sich auf Korb I und Korb II auf und sind degressiv ausgestaltet. Mit diesem Abschmelzprozess haben die neuen Länder ihren Beitrag für eine Reform geleistet. Zusätzliche Belastungen darf es für die neuen Länder nicht geben. 7

8 Korb I: Entwicklung der So-BEZ von 2005 bis 2020 So-BEZ gemäß 11 Absatz 3 Finanzausgleichsgesetz in Mio. EUR

9 Umverteilung im LFA 2013 im Vergleich zu 2005 die neuen Länder entlasten auch den Länderfinanzausgleich ,9 % in Mio. EUR ,2 % ,5 % ,0 % -5,9 % (-34 Mio. EUR) Die neuen Flächenländer haben den Länderfinanzausgleich seit 2005 um über 110 Mio. EUR entlastet ,7 % Geberländer Flächenländer West Flächenländer Ost ohne Thüringen Thüringen Stadtstaaten ohne Berlin Berlin Quelle: vorläufige Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs 2005 bzw

10 Zwischenfazit Die neuen Länder haben mit dem Abschmelzen des Solidarpakts II und der allmählichen Entlastungen des Länderfinanzausgleichs infolge des wirtschaftlichen Aufholprozesses Ihren finanziellen Beitrag zur Neuordnung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen erbracht Darüber hinaus darf es keine Aushöhlung der Finanzen der neuen Länder gemessen am Status Quo geben. Die Reform darf nicht einseitig auf Kosten der neuen Länder gehen Stattdessen muss die Neuordnung eine gleichberechtigte Finanzausstattung der neuen Länder im Gesamtsystem sicherstellen Sollte der Bund zusätzliche Mittel, z. B. aus Mitteln des Solidaritätszuschlags zur Verfügung stelle, so dürfen diese nicht zur einseitigen Verwendung für einige Länder zur Verfügung gestellt werden, sondern auch Thüringen gleichberechtigt mindestens in Höhe des Bevölkerungsanteils beteiligen 10

11 Zentrale Reformelemente 11

12 Thüringer Anforderungen an ein neues System Stärkere Berücksichtigung der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft (bisher nur zu 64%) Kommunale Steuereinnahmen (Ist 2013), in EUR je EW, Veränderung in Prozent zu Durchschnitt alte Länder: EUR/Ew. (+3,1%) Durchschnitt neue Länder inkl. Berlin 727 EUR/Ew. (+6,3%) ,9 +0,0 +7,1 +1,2 +8,3 +2,2 +5,6-0,3 +2,2 +8,7 +1,8 +8,7 +5,0 +6,1 +4,3 +10, HH HE BY BW HB NW BE NI RP SH SL BB SN TH ST MV 12

13 Aufgeholt, aber noch längst nicht eingeholt 2005: rel. 50 % des Westniveaus, 2012: rel. 56 % des Westniveaus, kommunale Finanzkraft Angleichung erfolgt, aber weiterer Nachholbedarf in EUR je Einwohner Flächenländer Ost Flächenländer West Quelle: Vierteljahreskassenstatistik vom

14 Demographische Entwicklung struktureller Nachteil 105% 100% 95% 90% 99,54% 97,15% Einwohner 2009 = 100% Bevölkerungsentwicklung bis ,20% Steuern und steuerinduzierte Einnahmen von 2006 bis ,06% 85% 80% 75% 70% 78,09% 74,47% 65% 60% Thüringen Hessen FL Ost FL West Vergleich der Bevölkerungsentwicklung nach Flächenländern West / Neue Länder / Hessen / Thüringen jeweils auf Grundlage der 12. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung - Variante 1W1 14

15 Verbleibender struktureller Nachteil bei Steuereinnahmen BIP-Entwicklung im Vergleich zur Entwicklung der nach dem Ausgleichssystem verbleibenden Steuereinnahmen 1995 zu in Prozent BIP-Wachstum Anstieg der Steuereinnahmen 60 54,4 54, ,1 42,8 38,3 42,1 38,3 33, Bayern Hessen FLW Empfänger FLO In den neuen Ländern hinkt die Steuerentwicklung dem BIP-Wachstum hinterher, im Westen (gerade in den Klageländern) ist es umgekehrt. Dies ist auch Ergebnis der verlängerten Werkbänken im Rahmen des wirtschaftlichen Aufbaus 15

16 Konvergenzprozess muss weitergeführt werden strukturelle Unterschiede zwischen den Regionen müssen kompensiert werden nur so kann die Konvergenz der Wirtschaftskraft weiter voranschreiten 70 BIP je Einwohner in Thüringen (in Prozent des Bundesdurchschnitts) Quelle: Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder. 16

17 Eine Reihe von Reformvorschlägen der westlichen Länder gehen einseitig zu Lasten der neuen Länder 17

18 Kein Rütteln am Wohnsitzprinzip Finanzielle Auswirkungen eines Modells ohne Lohnsteuerzerlegung (Wohnsitzprinzip) (Land einschließlich Gemeinden) 800 in Mio. EUR BB MV SN ST TH BW BY HE NI NW RP SL SH BE HH HB 18

19 Kein Rütteln am Umsatzsteuerausgleich Finanzielle Auswirkungen eines Modells ohne Umsatzsteuerausgleich in Mio. EUR BB MV SN ST TH BW BY HE NI NW RP SL SH BE HH HB 19

20 Kommunale Finanzkraft nicht nur zu 50 Prozent Finanzielle Auswirkungen eines Modells mit 50 % Gemeindesteuersatz 400 in Mio. EUR BB MV SN ST TH BW BY HE NI NW RP SL SH BE HH HB 20

21 Fazit Keine Aushöhlung der neuen Länder gemessen am Status Quo Zentrale Forderung Höhere Einbeziehung der kommunalen Steuerkraft Einbeziehung struktureller Komponenten wie Demographie Höhere Profitierung eigener Steuereinnahmen Absagen an Forderungen nach Wegfall des Wohnsitzprinzips Wegfall Umsatzsteuerausgleich Geringere kommunale Steuerkraft 21

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