Leitfaden IPA für den Lehrbetrieb / die vorgesetzte Fachkraft Aufgaben und Pflichten bei der Durchführung

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1 Leitfaden IPA für den Lehrbetrieb / die vorgesetzte Fachkraft Aufgaben und Pflichten bei der Durchführung Dieses Dokument gilt als Leitfaden für die Tätigkeit an der IPA. Es soll ergänzend zu übergeordneten Ausführungsbestimmungen den gesamten Ablauf nochmals skizzieren. Die hier aufgeführten Inhalte sind rechtlich nicht relevant - Irrtümer sind vorbehalten. Weiterführende Informationen sind hier zu finden: 'Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten an kantonalen Abschlussprüfungen' des Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich. 'Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung' des svtb-astt und artos. 'Wegleitung über individuelle praktische Arbeiten (IPA) im Rahmen der Abschlussprüfung im Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung' des SBFI / BBT. Seite 1 von 10

2 Inhalt 1 Rahmenbedingungen zur Durchführung Allgemeines Nachteilsausgleich 3 2 Vorbereitung Inhalt des Auftrags zur IPA Termine Vorgabezeiten Bestätigung des Auftrags zur IPA 5 3 Durchführung der praktischen Arbeiten Infrastruktur Durchführung Vorzeitiger Abbruch und Abbruch während der IPA 7 4 Bewertung der Arbeit und der Dokumentation Ausführung der Arbeit Dokumentation 8 5 Präsentation und Fachgespräch, Notenbereinigung Präsentation und Fachgespräch Notenbereinigung nach Präsentation und Fachgespräch Uneinigkeit bei der Notenbereiniung 9 6 Post scriptum 10 Seite 2 von 10

3 1 Rahmenbedingungen zur Durchführung 1.1 Allgemeines Der Lehrbetrieb wird zu Beginn der Qualifikationsverfahren durch die kantonalen Prüfungsbehörden angeschrieben, um gegebenenfalls Personalien und sonstige betriebliche Daten zu aktualisieren und den Kandidaten anzumelden. Für die rechtzeitige Anmeldung ist der Lehrbetrieb bzw. die vorgesetzte Fachkraft verantwortlich. Die Formulare 'Auftrag' und 'Aufgabenstellung' werden dem Lehrbetrieb durch die Prüfungsleitung zugestellt. Diese Formulare dienen der Erfassung sämtlicher relevanter Daten des Auftrags zur IPA. Die Anmeldung hat mit dem offiziellen Anmeldeformular zu erfolgen. Mit der Anmeldung zur individuellen praktischen Arbeit (IPA) sind die Formulare Auftrag und Aufgabenstellung und ggfs. die notwendigen Anhänge einzureichen. Das Formular Auftrag ist von der vorgesetzten Fachkraft und der lernenden Person zu unterzeichnen. Mit der Unterschrift bezeugt die lernende Person ihr Einverständnis zur Aufgabenstellung und die Kenntnis des Prüfungsprotokolls IPA. Bei Unklarheiten kann das Prüfungs-Expertenteam und die Prüfungsleitung zur Beratung beigezogen werden. 1.2 Nachteilsausgleich Im Falle einer ärztlich bestätigten Behinderung welche für die lernende Person Nachteile an der IPA bewirkt (z.b. Legasthenie) kann ein Nachteilsausgleich erwirkt werden. Diesen zu Erteilen liegt in der Kompetenz der Prüfungsleitung. Der Nachteilsausgleich ist schon bei der Anmeldung zum QV zu beantragen und den Anmeldeformularen beizulegen. Seite 3 von 10

4 2 Vorbereitung 2.1 Inhalt des Auftrags zur IPA Die individuelle praktische Arbeit bringt den Nachweis über ausreichende Berufskenntnisse. Dazu bearbeitet die zu qualifizierende Person einen (Kunden)auftrag in Form einer Veranstaltung, eines klar abgegrenzten Teils einer Veranstaltung bzw. mehrerer Veranstaltungen oder einer Veranstaltung des Ausbildungsbetriebs. Der Prüfungsort ergibt sich aus der Veranstaltung und kann auch ausserhalb des Lehrbetriebs liegen. Der Prüfungsort ist auf jeden Fall auf dem 'Formular Auftrag der IPA' anzugeben. (Insbesondere für Expertenbesuche wichtig). Die Prüfung kann in den folgenden Handlungskompetenzbereichen (HKB) erfolgen: HKB A: Aufbauen, Einrichten und Bedienen der Beleuchtungstechnik HKB B: Aufbauen, Einrichten und Bedienen der Tontechnik HKB C: Aufnehmen, Übertragen und Projizieren der Videotechnik HKB D: Aufstellen, Montieren, Demontieren und Bedienen von Bühnenbauten HKB E: Bearbeiten, Verwalten und Übertragen der Medienintegration HKB F: Bewerten und Einsetzen der Spezialeffekte HKB G: Beurteilung und Umsetzung der Sicherheitstechnik HKB H: Organisieren, Bereitstellen und Prüfen der Energieversorgung HKB I: Planen und Durchführen der Produktionsabläufe HKB J: Sicherstellen der Materialbewirtschaftung Die lernende Person kann sich in ihrer Arbeit auf ein bis zwei Handlungskompetenzbereiche (HKB) konzentrieren und soll in etwa 20 Handlungskompetenzen beinhalten. Können projektbedingte Arbeiten nicht innerhalb der Handlungskompetenzen abgehandelt werden werden, so sind diese nicht Bestandteil der IPA. Der Bereich Beurteilung und Umsetzung der Sicherheitstechnik (HKB G) muss zwingend zusätzlich zu den gewählten Handlungskompetenzbereichen behandelt werden und es sind alle auf die projektbedingten Arbeiten anwendbaren Handlungskompetenzen abzudecken. Der zeitliche Umfang einer IPA ist in der Bildungsverordnung mit einer Zeitspanne von Stunden festgelegt. Das Arbeitsjournal und die Dokumentation sind innerhalb dieser Zeitspanne zu erstellen, die Präsentation kann ausserhalb dieser Zeitspanne vorbereitet werden. Seite 4 von 10

5 Der Auftrag zur IPA hat den Anforderungen des Ausbildungs- und Prüfungsreglements zu entsprechen. (-> siehe Bildungsplan, Wegleitung SBFI und Ausführungsbestimmungen 66500). Der Auftrag zur IPA gibt Auskunft über die gewählte Veranstaltung, wichtige Rahmenbedingungen wie Ort, Zeitpunkt, Dauer etc. Die Aufgabenstellung konkretisiert den Auftrag und beschreibt für jede zu prüfende Handlungskompetenz die auszuführenden praktischen Tätigkeiten stichwortartig. Aufgabenstellung (Kundenwunsch, Art der Veranstaltung) und Zielsetzung sind eindeutig beschrieben und der Anteil der Arbeit der zu qualifizierenden Person am Gesamtprojekt eindeutig abgegrenzt und überprüfbar. 2.2 Termine Die zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannten Termine werden auf dem Formular Auftrag angegeben (z.b. sinnvoller Termin für den Expertenbesuch). Termine zu Präsentation und Fachgespräch sind mit den Experten zu vereinbaren und beim Erstellen des Auftrags meist noch nicht bekannt. 2.3 Vorgabezeiten Die Vorgabezeit umfasst alle Aufwendungen für Durchführung der zu prüfenden Tätigkeiten und beruht auf Schätzungen der vorgesetzten Fachkraft. Die Planung der Vorgabezeiten ist auf dem Formular Aufgabenstellung zu erfassen - dabei sind alle Arbeiten stichwortartig zu beschreiben. Die Summe der Vorgabezeiten ergeben zusammen die Dauer der praktischen Arbeiten, welche auf dem Formular Auftrag automatisch berechnet wird. 2.4 Bestätigung des Auftrags zur IPA Die vollständig ausgefüllten und termingerecht eingereichten Formulare Auftrag und Aufgabenstellung werden durch die Prüfungs-Experten validiert und bestätigt oder zur Bereinigung zurückgewiesen. Sind alle Kriterien überprüft und erfüllt, visiert ein Experte die eingereichten Unterlagen, gibt die Arbeit frei und orientiert die vorgesetzte Fachkraft über deren Aufgaben, Rechte und Pflichten. Die zugeteilten Experten koordinieren zusammen mit der vorgesetzten Fachkraft die noch ausstehenden Termine. Seite 5 von 10

6 3 Durchführung der praktischen Arbeiten 3.1 Infrastruktur Der Lehrbetrieb stellt der lernenden Person die benötigten Materialien/Geräte und die Infrastruktur zur Verfügung. Die Aufgabe soll mit Materialien und Geräten umgesetzt werden, die dem zum Zeitpunkt der IPA gültigen Stand der Technik entsprechen. 3.2 Durchführung Die IPA wird durch die vorgesetzte Fachkraft begleitet und bewertet (Formular Beobachtungen durch vorgesetzte Fachkraft und Prüfungsprotokoll IPA). Die vorgesetzte Fachkraft sorgt dafür, dass der Zutritt zum Prüfungsort für die Experten im Rahmen der angegebenen Arbeitszeiten jederzeit und unangekündigt gewährleistet ist. Es wird empfohlen, sich für den Expertenbesuch eine Stunde Zeit einzuräumen während der die lernende Person keinerlei Verpflichtungen hat, um die Arbeiten zu besichtigen und die notwendigen Gespräche führen zu können (zwischen Experten und lernender Person, sowie auch zwischen Experten und vorgesetzter Fachkraft). Die vorgesetzte Fachkraft unterrichtet die Prüfungs-Experten über Zutrittskriterien im Betrieb (z.b. Notwendigkeit von Sicherheitsschuhen, dress code und dergleichen). Die gemäss Reglement zulässige Dauer der IPA von Stunden muss auf jeden Fall eingehalten werden. Seite 6 von 10

7 3.3 Vorzeitiger Abbruch und Abbruch während der IPA Zeichnet sich ab, dass die Arbeit aus Gründen, welche die lernende Person oder der Ausbildungsbetrieb nicht beeinflussen können (z.b. Konkurs des Betriebs, Unfall des Kandidaten, Absage der Veranstaltung) nicht umgesetzt werden kann / nicht stattfinden wird, so einigen sich der Ausbildungsbetrieb, die lernende Person und das zugewiesene Mitglied des Expertenteams über die Vergabe einer neuen IPA unter verändertem Abgabetermin. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der Prüfungsleitung / dem Chefexperten. Zeichnet sich ab, dass die Einhaltung der festgelegten Ausführungszeit z.b. wegen nicht voraussehbaren betrieblichen Einflüssen oder wegen falscher Einschätzung nicht möglich ist, einigen sich die vorgesetzte Fachkraft und das zugewiesene Mitglied des Expertenteams über den Zeitpunkt des Abbruchs der IPA. Im Falle eines nicht fahrlässig verursachten, nicht schwerwiegenden Arbeitsunfalls entscheidet der Kandidat über die Weiterführung der IPA. Der Unfall wird im Protokoll der vorgesetzten Fachkraft vermerkt und der Entscheid durch die lernende Person visiert. Die Experten sind zu informieren. Die IPA kann weitergeführt werden. Im Falle eines nicht fahrlässig verursachten, schwerwiegenden Arbeitsunfalls wird die IPA sofort abgebrochen. Der Unfall wird im Protokoll der vorgesetzten Fachkraft vermerkt und die Prüfungsleitung wird informiert. Zu gegebener Zeit entscheiden die lernende Person, der Ausbildungsbetrieb und die Prüfungsleitung über den Zeitpunkt einer möglichen Wiederaufnahme der IPA oder die Vergabe einer neuen IPA. Die IPA wird abgebrochen. Über den Abbruch ist der Chefexperte/die Prüfungsleitung zu informieren. Im Falle eines fahrlässig verursachten Unfalls oder bei fahrlässiger Gefährdung von Selbst und Anderen durch die lernende Person wird die IPA abgebrochen. Der Vorfall ist im Protokoll der vorgesetzten Fachkraft zu protokollieren, von der lernenden Person zu visieren und das Expertenteam ist unverzüglich zu informieren. Die IPA wird abgebrochen. Über den Abbruch ist der Chefexperte/die Prüfungsleitung zu informieren. Seite 7 von 10

8 4 Bewertung der Arbeit und der Dokumentation 4.1 Ausführung der Arbeit Die vorgesetzte Fachkraft beurteilt die Ausführung und das Resultat der individuellen praktischen Arbeit und schlägt die Bewertung gemäss Prüfungsprotokoll IPA vor. Grundlage der Bewertung muss immer die fachgemässe und vollständige Ausführung sämtlicher im Auftrag angeführten Handlungskompetenzen sein. Die in der Aufgabenstellung festgehaltene Vorgabezeit beruht auf einer Schätzung. Das Nicht- Einhalten dieser Vorgabe darf nicht automatisch zu einer schlechteren Beurteilung der lernenden Person führen. Die Bewertung muss in jedem Fall im entsprechenden Feld begründet werden. 4.2 Dokumentation Die lernende Person überreicht nach der vereinbarten Ausführungszeit die fertig erstellte Dokumentation der vorgesetzten Fachkraft ab (als pdf-datei) und stellt zeitgleich eine Kopie der Dokumentation (als pdf-datei) dem Expertenteam zu. Die vorgesetzte Fachkraft korrigiert die Dokumentation und schlägt eine Bewertung gemäss Prüfungsprotokoll IPA vor. Dabei sind von der vorgesetzten Fachkraft alle Korrekturen, Fehler, Ergänzungen und Bemerkungen deutlich in der Original-Dokumentation zu vermerken (auf der ausgedruckten Version). Die korrigierte Original-Dokumentation ist den Prüfungs-Experten inklusive Bewertung (Prüfungsprotokoll IPA) schnellstmöglich zuzustellen. Diese Dokumente dienen den Prüfungs- Experten zur Vorbereitung der Notenbereinigung. Sprich: Bis zum Zeitpunkt der Präsentation und Fachgespräch muss die Bewertung abgeschlossen sein. (Bitte genaue Termine mit den Prüfungs-Experten absprechen!) Seite 8 von 10

9 5 Präsentation und Fachgespräch, Notenbereinigung 5.1 Präsentation und Fachgespräch Die vorgesetzte Fachkraft kann diesen Prüfungsteilen im Einverständnis mit der zu qualifizierenden Person beiwohnen, enthält sich aber jeglicher Einmischung. Eine allfällige Teilnahme ist den Prüfungs-Experten zu melden. Falls Präsentation und Fachgespräch im Betrieb stattfinden, ist die vorgesetzte Fachkraft verantwortlich für Infrastruktur und Raum. Falls Präsentation und Fachgespräch an der TBZ stattfinden, ist das Expertenteam in Zusammenarbeit mit der Prüfungsleitung zuständig für die zur Präsentation notwendige Infrastruktur. 5.2 Notenbereinigung nach Präsentation und Fachgespräch Teilnehmer: vorgesetzte Fachkraft und das Expertenteam Mindestens ein Mitglied des Expertenteams überprüft die durch die vorgesetzte Fachkraft vorgenommene Beurteilung auf Plausibilität. (Idealerweise kann die korrigierte und beurteilte Dokumentation inkl. Prüfungsprotokoll IPA schon vor dem Termin den Experten zugestellt werden.) Das Expertenteam und die vorgesetzte Fachkraft einigen sich nach Vorliegen des Bewertungsvorschlages auf die abschliessende Bewertung der praktischen Arbeit und der Dokumentation. Diese Bereinigung erfolgt nach der Präsentation und dem Fachgespräch. Durch die Prüfungs-Experten dürfen gegenüber der vorgesetzten Fachkraft und der zu qualifizierenden Person keinerlei Noten oder Bewertungen kommuniziert werden. Die Eröffnung der Noten erfolgt durch die kantonalen Prüfungsbehörden Uneinigkeit bei der Notenbereiniung Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die von der kantonalen Behörde bezeichnete Prüfungsinstanz. Diese kann einen externen Fachexperten zur Bewertung beiziehen. Seite 9 von 10

10 6 Post scriptum Prinzipiell gilt: Jede Note im QV errechnet sich aus der besten Note (einer Sechs) abzüglich aller Notenabzüge, die durch mangelnde Leistungen begründet sind. Somit sind sämtliche Notenabzüge sind zu protokollieren, begründen und zu visieren. Bei mangelhafter Begründung oder unschlüssiger / unklarer Protokollierung können Notenabzüge nicht geltend gemacht werden und der Kandidat hat Anspruch auf diese Punkte. Seite 10 von 10

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