ehealth Suisse Elektronisches Impfdossier (Entwurf)

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1 ehealth Suisse Elektronisches Impfdossier (Entwurf) Bericht für die Anhörung Bern, 16. August 2012

2 Seite 1 Impressum ehealth Suisse (Koordinationsorgan Bund-Kantone) Projektorganisation Steuerungsausschuss: Alain Berset, (Bundesrat, Vorsteher EDI); Pascal Strupler, (Direktor BAG); Stefan Spycher, (Vizedirektor BAG); Andreas Faller, (Vizedirektor BAG); Carlo Conti, (Regierungsrat, Vorsteher GD BS); Guido Graf, (Regierungsrat, Vorsteher GD LU); Heidi Hanselmann, (Regierungsrätin, Vorsteherin GD SG); Pierre-François Unger, (Regierungsrat, Vorsteher GD GE). Projektleitungsgremium: Adrian Schmid, ( ehealth Suisse, Vorsitz); Christian Affolter, (santésuisse); Lotte Arnold, (SPO); Hansjörg Looser, (GD SG); Caroline Piana, (H+); Georg Schielke, (GDK); Michael Stettler (BAG bis März 2012); Adrian Jaggi (BAG seit April 2012); Walter Stüdeli, (IG ehealth); Salome von Greyerz, (BAG); Judith Wagner (FMH). Geschäftsstelle ehealth Suisse : Adrian Schmid (Leitung), Catherine Bugmann, Isabelle Hofmänner, Sang-Il Kim, Stefan Wyss. Fachliche Beratung: Christian Lovis (Hôpitaux Universitaires de Genève HUG, Präsident SGMI) Weitere Informationen und Bezugsquelle: Zweck und Positionierung dieses Dokuments Der Steuerungsausschuss von ehealth Suisse hat am 19. April 2012 einen Zwischenbericht mit vertieften Abklärungen über diverse organisatorische, rechtliche und finanzielle Fragen zum elektronischen Impfdossier zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde die Geschäftsstelle beauftragt einen konkreten Umsetzungsvorschlag für eine Anhörung zu erarbeiten. Dabei sollten die Themen Trägerschaftsmodell, technische und semantische Standards berücksichtigt werden. Das vorliegende Dokument ist Grundlage für die Anhörung zum e-impfdossier. Der Bericht ist zugänglich unter Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wurde auf die konsequente gemeinsame Nennung der männlichen und weiblichen Form verzichtet. Wo nicht anders angegeben, sind immer beide Geschlechter gemeint.

3 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung und Ausgangslage Grundlagen und strategische Positionierung Bisherige Arbeiten Auftrag Steuerungsausschuss April Zielsetzung der Anhörung im Herbst Abklärungen bei den Akteuren Diskussion und Empfehlungen Rolle von ehealth Suisse und Abgrenzung Einheitliches Format für diverse Plattformen Nationaler e-impfcheck-dienst (VAC-CDSS) Schlussbemerkungen... 15

4 Seite 3 1 Einführung und Ausgangslage 1.1 Grundlagen und strategische Positionierung Impfungen sind vorbeugende Massnahmen, die verschiedene Infektionskrankheiten mit gefährlichen Auswirkungen verhindern können. Zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten erarbeiten das BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) Impfempfehlungen, die in einem nationalen Impfplan veröffentlicht werden. Das Thema spricht dadurch weite Bevölkerungskreise an. Die meisten Impfungen werden in den ersten Lebensjahren verabreicht. Im Erwachsenenalter verliert das Thema an Bedeutung, das Bewusstsein für die individuelle Impfsituation nimmt ab. Ausnahmen sind beispielsweise die vorbeugende Tetanus-Impfung bei Verletzungen, Impfungen bei Reisen in Risikogebiete oder Grippeimpfungen bei bestimmten Bevölkerungsgruppen. Impfen als lebenslanges Thema sollte deshalb auch lebenslang dokumentiert werden. Eine präventive Massnahme Lebenslange Dokumentation wichtig Abbildung 1: Impfen ist ein lebenslanges Thema mit vielen Akteuren In der Schweiz ist der Papier-Impfausweis üblich. Die Folge sind verlorene Ausweise oder Lücken im Impfplan. Fehlende Informationen müssen aus dem Gedächtnis des Bürgers (z.b. erlittene Krankheiten, Allergien) oder in kritischen Fällen sogar durch Serologien (z.b. Hepatitis B) ergänzt werden. Die Fachwelt ist sich einig, dass ein elektronischer Impfausweis viele Vorteile bietet. Die Zukunft ist digital

5 Seite 4 Elektronisches Impfdossier: Eine online oder offline verfügbare Sammlung von Information über: o Personendaten: Name, Alter, Geschlecht, Wohnort; o erhaltene Impfstoffe; o o o anamnestische Angaben, z.b. Diagnosen, Allergien, Kontraindikationen, Impfkomplikationen; Serologien und Titer-Bestimmungen; berufliche und geographische Risikosituationen. Definitionen Aus dem elektronischen Impfdossier kann direkt eine Papierversion des aktuellen Impfausweises gedruckt werden. e-impfcheck-dienst (VAC-CDSS): Zentraler oder dezentraler elektronischer Dienst, mit dem schnell und einfach die bestehenden aktuellen Impflücken einer Person festgestellt werden können (Clinical Decision Support System). In der Folge wird der Dienst als VAC- CDSS umschrieben. Er muss auf den nationalen Impfempfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF)und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) basieren, wie z.b. der e- Impfcheck-Dienst Viavac. Das e-impfdossier ist als Teil eines ehealth strategiekonformen dezentral gehaltenen elektronischen Patientendossiers (EPD) zu sehen. Die folgende Grafik veranschaulicht schematisch den Zusammenhang eines e- Impfdossiers mit der Architektur ehealth Schweiz. Das e-impfdossier ist Teil des epatientendossiers Abbildung 2: Das e-impfdossier und die Architektur ehealth Schweiz

6 Seite 5 Für das e-impfdossier als Teil des zukünftigen epatientendossiers sind bei den Konzeptarbeiten das heutige rechtliche und organisatorische Umfeld zu berücksichtigen, aber auch die Planung für die Zukunft, zum Beispiel das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG): Heutiges Umfeld: Alle Organisationen, die ein e-impfdossier unterhalten, orientieren sich am geltenden Recht, insbesondere am Datenschutzgesetz. Es ist anzustreben, dass alle Organisationen ein einheitlich definiertes Format des e-impfdossiers verwenden. Damit ist einerseits die Austauschbarkeit der Dossiers sichergestellt, andererseits muss ein einheitliches VAC-CDSS nur eine standardisierte Schnittstelle zur Verfügung stellen. Das einheitliche e-impfdossier kann Bestandteil eines strategiekonformen ehealth -Projektes sein, es kann aber auch in anderen Organisationsformen oder Projekten verwendet werden; Mögliches Zukunftsszenario: Wenn der Bund wie geplant ein EPDG in Kraft setzt, gelten für das System ehealth Schweiz einheitliche Rahmenbedingungen. Das e-impfdossier wird zum Bestandteil des epatientendossiers in einer zertifizierten Gemeinschaft. Das VAC-CDSS steht als unterstützendes Instrument zur Verfügung. Organisationen, die bisher nicht strategiekonform gearbeitet haben, müssen nachrüsten oder bleiben ausserhalb des Systems ehealth Schweiz. Aus der heutigen Situation und der absehbaren Zukunft können für die Arbeiten am e-impfdossier die folgenden Schlüsse gezogen werden: Das schweizweit einheitliche Format für ein e-impfdossier kann und soll jetzt definiert werden; Der VAC-CDSS als unterstützendes Instrument kann jetzt nachhaltig etabliert werden; Das einheitliche e-impfdossier kann in vielen Organisationen bearbeitet und ausgetauscht werden. Die Konzeptarbeit muss aber die Entwicklung in Richtung eines strategiekonformen Datenaustausches gemäss der Strategie ehealth Schweiz und des geplanten EPDG berücksichtigen. In Zukunft ist das e-impfdossier eines der Dokumente, das von einer zertifizierten Gemeinschaft zur Verfügung gestellt wird. Heutiges und zukünftiges Umfeld Dossier und CDSS können positioniert werden

7 Seite Bisherige Arbeiten Der Steuerungsausschuss von ehealth Suisse hat im August 2011 beschlossen, das Thema e-impfdossier anzugehen. In der Zwischenzeit wurden eine Vorstudie (Januar 2012) und ein Zwischenbericht (April 2012) publiziert. Die beiden Berichte sind zugänglich unter ( Umsetzung ehealth Aktivitäten National). Die bisherigen Abklärungen für eine konkrete Umsetzung eines e-impfdossier Projektes haben gegenläufige Sichtweisen deutlich gemacht: Sichtweise PräventionsVerantwortliche Rasche Umsetzung eines national verfügbaren e-impfdossiers Tiefere Hürden für Patienten und Behandelnde. Die technische Lösung ist somit sekundär Es ist denkbar, dass die elektronischen Impfdaten an einem zentralen Ort gespeichert werden Bestehende zentrale Lösungen wie meineimpfungen.ch können von der öffentlichen Hand gefördert werden Gegenläufige Sichtweisen Sichtweise ehealth -Verantwortliche e-impfdossier als Katalysator für regionale oder kantonale ehealth -Projekte Die technische Umsetzung sollte den Empfehlungen von ehealth Suisse folgen (Schritt in Richtung epatientendossier ) Das ehealth -Konzept sieht eine dezentrale Datenhaltung vor diese darf durch das Impf-Projekt nicht aufgeweicht werden Bestehende zentrale Lösungen wie meineimpfungen.ch sollten durch dezentrale ehealth -Projekte abgelöst werden Im Zwischenbericht vom April 2012 wurden vier Alternativen der Umsetzung beschrieben. Diese wurden auch in Bezug auf eine Beteiligung der öffentlichen Hand analysiert. Der Bund kann sich basierend auf dem Epidemiengesetz einzig an einem nationalen Dienst beteiligen, der einen elektronischen Impfcheck anbietet (VAC-CDSS zum automatischen Erkennen von Impflücken). Für eine direkte oder indirekte Beteiligung an der Speicherung der e-impfdossiers fehlt die rechtliche Grundlage. Auf eine Analyse der diversen kantonalen Rechtsgrundlagen wurde in dieser Phase verzichtet. Folgende nächste Schritte wurden im Zwischenbericht vorgeschlagen Fortführung der technischen und semantischen Arbeiten für ein national einheitliches e-impfdossier Datenformat für einen effizienten und einfachen Austausch von impfrelevanten Daten. Ein solches Datenformat ist im Sinne der Strategie ehealth Schweiz und soll auf internationalen Standards beruhen; Analyse möglicher Zwischenlösungen und Migrationspfade für heute nicht strategiekonforme e-impfdossier-lösungen in Richtung ehealth -Architektur konformer Gemeinschaften (insbesondere bezüglich Datenschutz sowie sicherer Identifikation/Authentifikation von Bürgern/Patienten und Anwendern); Abklärung Trägerschaftsmodell für einen national breit abgestützten VAC-CDSS und mögliche Beteiligung der öffentlichen Hand (auf Basis welcher rechtlichen Grundlage ist ein Engagement von Bund und/oder Kantonen möglich?) Beteiligung der öffentlichen Hand Vorschlag für nächste Schritte

8 Seite Auftrag Steuerungsausschuss April 2012 Folgende Punkte wurden vom Steuerungsausschuss im April 2012 in Auftrag gegeben: Bis August 2012: Vorbereiten eines vertieften Vorschlages für die Anhörung (Technik, Semantik, Trägerschaft); September bis November 2012: Anhörung, anschliessend Bereinigung; Januar 2013: Verabschieden eines Umsetzungsvorschlages im Steuerungsausschuss. Die Geschäftsstelle ehealth Suisse erarbeitet basierend auf den Eckpunkten des Integrationsmodells einen konkreten Umsetzungsvorschlag im Hinblick auf eine Anhörung. Auftrag und Zeitplan Das "Integrationsmodell" (Alternative 4 aus dem Zwischenbericht): Zentraler Dienst: Für die Berücksichtigung der Impfempfehlungen wird ein zentraler Dienst etabliert (ev. mit Beteiligung der öffentlichen Hand); Bestehendes integrieren: Zumindest in einer Übergangslösung können die e-impfdossiers sowohl in dezentralen ehealth -Projekten als auch in bestehenden Diensten wie integriert werden; Migration der Daten: Die bestehenden Dienste beschränken sich auf das Thema Impfen und werden nicht ausgebaut (z.b. weitere Medikationsdaten). Die e-impfdossiers können transferiert werden, sobald in einem regionalen Projekt dafür die Voraussetzungen geschaffen sind. Das Integrationsmodell Abbildung 3: Integrationsmodell

9 Seite Zielsetzung der Anhörung im Herbst 2012 Die Anhörung zum e-impfdossier von September bis November 2012 hat zum Ziel, bestehende Differenzen transparent zu machen, diese nach Möglichkeit zu bereinigen und einen möglichst breiten Konsens zu erreichen. Die Anhörungsergebnisse sollen in konkrete Umsetzungsvorschläge des Steuerungsausschusses von ehealth Suisse münden, die ab 2013 umgesetzt werden können. Massnahmen und Empfehlungen, die ausserhalb des Verantwortungsbereiches von ehealth Suisse liegen, sollen zwar zur Umsetzung empfohlen, allerdings nicht von ehealth Suisse umgesetzt werden. Umsetzungskonzept als Ziel Trennen der Aufgaben von ehealth Suisse und anderen Organen

10 Seite 9 2 Abklärungen bei den Akteuren Im folgenden Kapitel werden die Kernaussagen und Meinungen der befragten Akteure zusammengefasst. Konkret wurden bisher die Meinungen dieser Organisationen eingeholt: Bundesamt für Gesundheit (BAG); Eidgenössischer Datenschutzbeauftragte (EDÖB); Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) und Kantone; Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH); Schweizerischer Apothekerverband (Pharmasuisse); Stiftung Refdata; HL7 Benutzergruppe Schweiz; Viavac / mesvaccins.ch; IG ehealth und einzelne Industrievertreter. Nicht alle von den Akteuren geäusserten Wünsche oder Anliegen sind in der aktuellen Phase relevant. Im Hinblick auf einen Umsetzungsvorschlag kann das folgende Fazit gezogen werden: Das e-impfdossier ist unbestritten: Alle befragten Akteure befürworten ein elektronisches Impfdossier mit breiter schweizweiter Anwendung. Auch sollte der Zugang zu einem e-impfdossier für eine schnelle und breite Verbreitung möglichst einfach und kostengünstig oder gar kostenfrei sein. Die Vollständigkeit des Dossiers als wichtiges Qualitätskriterium wird hervorgehoben; Mehrheit befürwortet VAC-CDSS: Mehrheitlich besteht die Meinung, die Kombination mit einem VAC-CDSS wie dem Viavac-System sei unverzichtbar und sollte allen Bürgern/Patienten und Behandelnden gratis zur Verfügung gestellt werden. Zudem wird betont, dass eine hohe Qualitätssicherung und -kontrolle für eine breite Akzeptanz notwendig ist. Dafür sollten die nationalen Impfexperten gewonnen werden; Teil des epatientendossiers: Das e-impfdossier ist ein Teil des zukünftigen elektronischen Patientendossiers. Es kann sowohl durch die Kantone oder auch private Anbieter zur Verfügung gestellt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass diese später technisch einfach in ein epatientendossier überführt werden können (mit einem schweizweit einheitlichen Datenformat und entsprechenden Import/Export-Mechanismen); Austauschformat rasch realisierbar: Die Ausarbeitung der technischen und semantischen Standards für ein e-impfdossier Format wäre bis zum ersten Quartal 2013 zu moderaten Kosten machbar und ist eine wichtige Voraussetzung für die zukünftige Austauschbarkeit von Impfinformationen. Diese Arbeiten sollten von ehealth Suisse koordiniert werden; breite Abklärung viele Gemeinsamkeiten

11 Seite 10 Neue Trägerschaft für VAC-CDSS: Für einen nachhaltigen VAC- CDSS ist eine Trägerschaft notwendig, welche die Aktivitäten koordiniert und die Finanzierung sicherstellt. Sowohl seitens der öffentlichen Hand (Bund und Kantone), von privaten Institutionen sowie Verbänden ist eine finanzielle oder ideelle Mitträgerschaft denkbar. Ein PPP-Modell (Public Private Partnership) sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden, der auch die Impfmittel herstellende Industrie beitreten könnte; Secondary Use denkbar: Eine weitere Nutzung von Informationen (secondary use) aus einem VAC-CDSS für Public-Health-Zwecke erscheint sinnvoll und möglich (z.b. für Statistiken oder Auswertungen). Dabei sind alle Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten, insbesondere der Schutz vor "Profiling" (Verhindern, dass trotz Anonymisierung der Daten Rückschlüsse auf die Person möglich sind); Rolle des Bundes: Das BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen erarbeiten Impfempfehlungen zu Infektionskrankheiten, die in einem nationalen Impfplan veröffentlicht werden. Artikel 3 Epidemiengesetz (EpG) legt die Informationspflicht des Bundes fest. Auf diesem Artikel basiert die aktuelle Unterstützung der Informationsplattform "Infovac". Eine Erweiterung dieser Informationspflicht in Richtung digitaler Unterstützung für die Umsetzung der eidgenössischen Impfempfehlungen ist denkbar. Rolle der Kantone: Die Kantone sind zuständig für die Umsetzung der Impfempfehlungen. Sie stellen die Strukturen bereit und planen Massnahmen, um den Zugang zur Information über die Empfehlungen und zu Impfungen zu fördern, und um die Überprüfung des Impfstatus von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Zudem müssen die Kantone für eine hohe Durchimpfungsrate bei wichtigen Krankheiten sorgen. Vor diesem Hintergrund können ein einheitliches e-impfdossier und ein VAC-CDSS für kantonale ehealth - Projekte, Kantonsärzte und Schularztdienste von grossem Interesse sein; Datenschutz: Es ist unbestritten, dass der Datenschutz auch im Kontext von e-impfdossier einzuhalten ist. Vorgaben sind heutiges Recht des Bundes und der Kantone. Insbesondere der Persönlichkeitsschutz muss gewährleistet sein durch organisatorische und technische Massnahmen wie Pseudonymisierung der Anfragen an das VAC-CDSS und Verzicht auf personenbezogene Datenverarbeitung im VAC-CDSS. Trotz vieler gemeinsamer Sichtweisen sind in einigen wesentlichen Punkten weiterhin verschiedene Meinungen vorhanden: Tempo: Geschwindigkeit und Umfang der Umsetzung im Kontext von nationaler Prävention oder im Kontext der nationalen Strategie ehealth Schweiz ; Trägerschaft VAC-CDSS: Finanzierung eines neuen Trägerschaftsmodells für ein VAC-CDSS und die daraus resultierenden potentiellen Businessmodelle versus Gratis-Dienst. Wenige gewichtige Meinungsunterschiede

12 Seite 11 3 Diskussion und Empfehlungen 3.1 Rolle von ehealth Suisse und Abgrenzung Das Koordinationsorgan ehealth Suisse von Bund und Kantonen hat einerseits den Auftrag, Konzepte für die Umsetzung der Strategie ehealth Schweiz zu entwickeln. Es soll aber auch konkrete Umsetzungsprojekte bearbeiten. Beim Thema Impfen ist die Ausgangslage so, dass es mit meineimpfungen.ch eine Plattform mit nationaler Ausstrahlung gibt, die sowohl elektronischen Impfdaten speichert, als auch ein VAC-CDSS zur Verfügung stellt (Viavac). Wenn das e-impfdossier national breiter etabliert werden soll, müssen beide Themen gleichzeitig bearbeitet werden. Für die weiteren Arbeiten heisst dies, dass sich ehealth Suisse primär um die Standardisierung des Austauschformates eines e-impfdossiers kümmern wird. Die breitere Etablierung des VAC-CDSS ist nicht Bestandteil der Strategie ehealth Schweiz. Deshalb sollten nach dem Entscheid für ein Umsetzungsprojekt andere Gremien von Bund und Kantonen dafür zuständig sein (zum Beispiel der Dialog nationale Gesundheitspolitik ). Die parallelen Arbeiten müssen aber eng koordiniert werden. Bei der Umsetzung des e-impfdossiers ist ehealth Suisse verantwortlich für die Aspekte, die im Zusammenhang mit dem epatientendossier und der Interoperabilität relevant und sind (z.b. Definition eines Austauschformates für das e-impfdossier). Bei der breiten Etablierung eines VAC-CDSS ist für die Federführung ein geeignetes Gefäss von Bund und Kantonen festzulegen. Rolle von ehealth Suisse VAC-CDSS nicht Teil der ehealth - Strategie Empfehlung 1 Zwei Themen, zwei Verantwortlichkeiten 3.2 Einheitliches Format für diverse Plattformen Im aktuellen Umfeld können alle Organisationen e-imfpdossiers bearbeiten, wenn sie sich an das geltende Recht halten. Im Hinblick auf die Interoperabilität und das elektronische Patientendossier ist jedoch ein einheitliches Austauschformat wichtig. Als Basis dienen die folgenden Vorarbeiten: IHE international: IHE Patient Care Coordination (PCC), Technical Framework Supplement, Immunization Content (IC) vom ; HL7 Benutzergruppe Schweiz Grundlagen für ein elektronisches Impfdossier, Whitepaper, Version 1.0 vom ; Für eine wesentliche Vereinfachung beim Datenaustausch von impfrelevanten Informationen definiert ehealth Suisse ein schweizweit einheitliches e-impfdossier, das sich nahtlos in die Architektur ehealth Schweiz einfügen lässt. Die Empfehlungen zur Umsetzung der Strategie ehealth Schweiz sehen eine dezentrale Datenhaltung vor. Dezentral heisst, dass nicht alle medizinischen Dokumente aller Schweizer Patienten an einem einzigen Ort oder Gemeinschaft gespeichert sein sollen. Für eine einzelne Person können aber die relevanten medizinischen Daten an einem Ort oder Gemeinschaft abgelegt sein (z.b. in seiner Stammgemeinschaft ). Das Konzept lässt also unterschiedliche Ausgestaltungen zu. So ist es möglich, dass eine Gemein- Empfehlung 2 Einheitliches schweizweites e-impfdossier

13 Seite 12 schaft das e-impfdossier in Form von versionierten e-impfdossier- Dokumenten als Teil eines ganzen EPD sieht und eine andere Gemeinschaft oder ehealth-projekt nur die e-impfdossier-informationen verwaltet. Das einheitlich definierte e-impfdossier kann von diversen Projekten oder Plattformen verwendet werden. Eine strategiekonforme Umsetzung ist im Interesse einer schrittweisen Einführung des epatientendossiers empfohlen. Die Nutzung des nationalen VAC-CDSS ist für alle Projekte oder Plattformen möglich. Wenn der Bund wie geplant ein EPDG in Kraft setzt, gelten für das System ehealth Schweiz einheitliche Regeln. Die Projekte oder Plattformen, welche e-impfdossiers verwalten, werden entscheiden müssen, ob sie sich einer zertifizierten Gemeinschaft anschliessen oder ausserhalb des Systems ehealth Schweiz bleiben wollen. In jedem Fall sollte sichergestellt werden, dass der Patient sein e-impfdossier an einen anderen Ort transferieren kann. Nur so ist das auf Seite 7 skizzierte Integrationsmodell möglich. Die Möglichkeit zum Export und Import von Dokumenten ist zudem vorgesehen als Anforderung an zertifizierte Gemeinschaften (Vorschlag Empfehlungen IV von Standards und Architektur ). Alle Projekte oder Plattformen, die e-impfdossiers verwalten, sehen vor, dass sie das Dossier gemäss den Empfehlungen von ehealth Suisse exportieren und importieren können. Empfehlung 3 Einheitliches Format auf diversen Plattformen e-impfdossier muss transferierbar sein Empfehlung 4 Export und Import 3.3 Nationaler e-impfcheck-dienst (VAC-CDSS) Es ist unbestritten, dass der CDSS-Service Viavac in der Schweiz derzeit einzigartig ist. Sogar weltweit sind ähnliche Dienste kaum zu finden. Grundsätzlich spricht trotzdem nichts dagegen in diesem Umfeld eine Konkurrenz zuzulassen und basierend auf dem öffentlich verfügbaren Impfplan einen weiteren Impf-CDSS aufzubauen. Allerdings würde dies einen grossen Aufwand bedeuten. Zudem ist die Fachepxertise in der Schweiz auf wenige Menschen verteilt. Eine Verzettelung dieser Expertise sollte möglichst vermieden werden. Am einfachsten erscheint daher die Nutzung oder Fortführung der jahrelang erworbenen Kompetenz in diesem Umfeld, namentlich die Kompetenz des Viavac-Teams. Die technische Implementierung des medizinischen Fachwissens ist sicher wichtig, aber essentiell und aufwendiger ist der Teilbereich der Definition und Prüfung des Regelwerkes und der Algorithmen für die Validierung von Impflücken und Impfrisiken. Genau dafür sollten die wenigen Schweizer Impfexperten gewonnen werden können. Die medizinisch-fachliche Expertise soll gebündelt werden. Die öffentliche Hand soll sich deshalb nur an einem einzigen VAC-CDSS in der Schweiz beteiligen. Der Industrie ist es aber freigestellt, gegebenenfalls ergänzende CDSS aufzubauen und anzubieten. CDSS-Wettbewerb? Viavac-Kompetenz nutzen Empfehlung 5 VAC-CDSS basierend auf gebündelter Expertise

14 Seite 13 Die Mehrheit der Akteure plädiert für eine kostenfreie Nutzung eines VAC- CDSS. Bei einer solchen Lösung befürchtet die Industrie ein Präjudiz für bestehende und zukünftige CDSS-Dienste. Im Kontext von Impfung und Umsetzung der Präventionsziele von Bund/Kantonen wird ein VAC-CDSS jedoch von einigen Stakeholdern ein besonderer Stellenwert beigemessen (Informationspflicht gemäss Artikel 3 des Epidemiengesetzes). Für eine schnelle und flächendeckende Verbreitung von e-impfdossiers und die Erhöhung der Impfqualität und Impfrate sollten die e-impfcheck- Validierungen für die Behandelnden und Patienten/Bürger kostenfrei sein. Im Grundsatz wäre es begrüssenswert, wenn alle diejenigen Stakeholder, die von einem VAC-CDSS profitieren, sich an einer Trägerschaft beteiligen, z.b. Ärzteschaft (gesamthaft oder Teilgruppen), Apotheker (gesamthaft oder Teilgruppen), Patienten und Bürger (via Bund und Kantone) und Industrie. Bei einer breiten Abstützung sind mehrere juristische Organisationsformen möglich. Gratis oder kostenpflichtig? Empfehlung 6 Kostenfreier e-impfcheck für alle Breite Trägerschaft ist erwünscht Bei der konkreten Auswahl sollten die möglichen "Hürden" (organisatorisch und finanziell), die Aussenwirkung/Akzeptanz (bei Bevölkerung und Öffentlichkeit) und die Nachhaltigkeit bewertet werden. So könnte z.b. die Gründung eines wenig bindenden Konsortiums schnell und pragmatisch geschehen, jedoch mit dem Nachteil, dass die Partner auch schnell wieder aussteigen können. Bei einer profitorientierten GmbH oder AG-Form könnte die politische Wahrnehmung leiden. Die Stiftungsform erscheint attraktiv, da durch die klare Zweckbindung eine breite Akzeptanz geschaffen werden kann und die organisatorischen und finanziellen Hürden angesichts der Nachhaltigkeit in den Hintergrund treten. Ein geeignetes Trägerschaftsmodell für einen national breit abgestützten VAC-CDSS soll im Konsens mit den Stakeholdern gefunden werden. Dieses soll einen nachhaltigen Dienst garantieren, der solide finanziert ist und eine hohe Akzeptanz geniesst. Empfehlung 7 breit abgestütztes Trägerschaftsmodell für VAC-CDSS Ein zukünftiges nationales VAC-CDSS soll hohen Qualitätsrichtlinien entsprechen und somit einer externen Qualitätskontrolle unterstehen. Der zukünftige VAC-CDSS wird mehreren Akteuren zur Verfügung stehen. Für die einheitliche und vertrauenswürdige Nutzung müssen einheitliche technische und organisatorische Regeln festgelegt werden, welche den Datenschutz und die Patientensicherheit garantieren. Die technische Ausgestaltung könnte über die noch nicht definierte Schnittstelle administrative und medizinische Prozesse der Architektur ehealth Schweiz festgelegt werden. Damit würde einerseits sichergestellt, dass strategiekonforme Projekte den Dienst nutzen können. Gleichzeitig würde die Grundsatzfrage beantwortet, wie CDSS-Systeme generell ins epatientendossier eingebunden werden. Empfehlung 8 Qualitätskontrolle VAC-CDSS-Nutzung nach gleichen Regeln

15 Seite 14 ehealth Suisse erarbeitet die technischen Anforderungen für die Abfrage eines VAC-CDSS. Die organisatorischen Fragen werden im Rahmen des Aufbaus des VAC-CDSS geklärt. Empfehlung 9 Festlegen von einheitlichen Regeln

16 Seite 15 4 Schlussbemerkungen Die ursprüngliche Erwartung, dass mit dem Thema e-impfdossier eine schnelle Umsetzung möglich ist und die strategiekonforme Entwicklung von elektronischen Patientendossiers befördert wird, kann nicht vollumfänglich erfüllt werden. Zwar verfolgen alle Akteure das gleiche Ziel, eine höhere und bessere Durchimpfungsrate der Bevölkerung zu erreichen. Über den konkreten Weg und das Tempo ist man sich jedoch nicht in allen Punkten einig. Die breite Anhörung und die anschliessende Differenzbereinigung sollen dazu dienen, das Konzept soweit zu etablieren, dass konkrete Umsetzungsarbeiten eingeleitet werden können. In der folgenden Etappe werden die folgenden Themenbereiche bearbeitet, die an die bisherigen Arbeiten anknüpfen: Erarbeiten des Leitfadens e-impfdossier-format basierend auf IHE IC Profil (unter der Verantwortung von ehealth Suisse ); Konzeptarbeiten für die Integration von Clinical Decision Support Systemen (CDSS) am Beispiel des VAC-CDSS (unter der Verantwortung von ehealth Suisse ); Gründung und Aufbau einer Trägerschaft VAC-CDSS inklusive Klärung der Kostenfolgen basierend auf den Erfahrungen von Viavac (unter der Koordination eines geeigneten Gremiums von Bund und Kantonen). Zwischenfazit Nächste Schritte

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