Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Pfaffnau Murhofstrasse 4 Fax St. Urban info@murhof.ch Telefon
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1 Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Pfaffnau Murhofstrasse 4 Fax St. Urban info@murhof.ch Telefon Pensionsvertrag Langzeitaufenthalt zwischen dem Alters- und Pflegeheim Murhof, Murhofstrasse 4, 4915 St. Urban und Frau Katharina Muster, geboren am Für den Fall, dass Frau Katharina Muster urteilsunfähig ist, soll für den Abschluss des Pensionsvertrags sowie danach für die Rechte und Pflichten aus dem Pensionsvertrag folgende Person zur Vertretung berechtigt sein: Frau Susanne Muster, Sonnenweg 6, 6264 Pfaffnau 1 Frau Katharina Muster ist am in das Alters- und Pflegeheim Murhof eingetreten. Seite 1 1 a) die in einem Vorsorgeauftrag bezeichnete Person, b) der Beistand mit schriftlicher Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde, c) der Ehegatte oder der eingetragenen Partner, d) die Person, welche mit Frau Katharina Muster einen gemeinsamen Haushalt geführt hat und regelmässig und persönlich Beistand leistet
2 Zum Aufenthalt Zivilrechtlicher Wohnsitz Bewohnende mit Schriftengemeinde außerhalb Pfaffnau bringen bei Eintritt einen Interimsausweis mit. Der/die Bewohnende belegt damit, dass der bisherige zivilrechtliche Wohnsitz beibehalten wird und die Ausweisschriften dort hinterlegt sind. Ein- und Austrittstag Ein- und Austrittstag werden als volle Pflegetage verrechnet. Zimmerreservation vor Einzug Bis zum definitiven Einzug ins Alters- und Pflegeheim Murhof kann das gewünschte Pflegezimmer reserviert werden. Das Heim verrechnet je Tag die Reservationstaxe. Kurzzeitaufenthalt Ein Kurzzeitaufenthalt dauert mindestens eine Woche und wird durch Ein- und Austrittstag begrenzt. Während dem Kurzzeitaufenthalt wird je Tag ein Zuschlag erhoben. Die Zimmerräumung erfolgt am Austrittstag. Bei vorzeitigem Austritt wird die Reservationstaxe noch bis zum Austrittstag verrechnet. Ferien Für Ferienabwesenheiten gibt es keine Reduktionen. Die Abwesenheit ist dem Heim mindestens drei Kalendertage im Voraus mitzuteilen. Fremdbesetzung Infolge längerer Abwesenheit und auf Wunsch der/des Bewohnenden kann eine vorübergehende Fremdbesetzung des gemieteten Bewohnerzimmers beantragt werden. Das Alters- und Pflegeheim Murhof verzichtet seinerseits auf Fremdbesetzungen. Spital- und Klinikaufenthalt Bei Eintritt in ein Spital werden der Übertritts- und der Rückkehrtag in Rechnung gestellt. Während dem Spitalaufenthalt kommt die Reservationstaxe zur Anwendung. Ab Rückkehrtag werden die gesamten Kosten berechnet. Austritt / Todesfall Nach dem Austritts- oder Todestag gilt nur noch die Reservationstaxe. Nach der Zimmerräumung wird die Reservationstaxe noch 7 Tage weiter belastet. Die Schlussrechnung ist von den Erben des/der Bewohnenden zu entgelten. Zimmerräumung Der/die Bewohnende wird dafür sorgen, dass Angehörige oder die Vertretung das Bewohnerzimmer räumen. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, so ist das Alters- und Pflegeheim Murhof berechtigt, nach Aufwand und auf Kosten der Erbschaft des/der Bewohnenden die Räumung des Bewohnerzimmers vorzunehmen und sämtliche Gegenstände des/der Verstorbenen auf Kosten der Erben zu lagern. Obligatorische Versicherungen Das Alters- und Pflegeheim Murhof hat für seine Bewohnerschaft eine Kollektiv-Versicherung gegen Mobiliarschaden bei Feuer, Wasser und Einbruch von Fr. 5'000.- sowie eine Kollektiv- Privathaftpflicht mit Fr pro Schadenfall abgeschlossen. Der Selbstbehalt im Schadensereignis pro Bewohner und Fall beträgt Fr
3 Seite 3 Auflösung des Vertrags Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und erlischt insbesondere nicht bei Eintritt von Urteils- bzw. Handlungsunfähigkeit. Er kann von beiden Parteien, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen und auf das Ende jeden Monats schriftlich aufgelöst werden. Bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit muss die Kündigung durch die zur Vertretung berechtigte Person erfolgen. Zur Preisgestaltung Preisblatt Das Alters- und Pflegeheim Murhof verpflichtet sich zur Erbringung der Leistungen gemäß aktuell gültigem Preisblatt. Das Preisblatt ist ein integrierender Teil dieses Vertrags und wird durch Unterzeichnung des Pensionsvertrags anerkannt. Anlaufstelle für alle Fragen in Zusammenhang mit der Preisgestaltung ist die Heimleitung. Leistungsinhalte In den Aufenthaltstaxen sind inbegriffen: Unterkunft, Licht, Wasser, Heizung, Reinigung, Nutzung der Gemeinschaftsräume und Außenanlagen Telefonapparat, Briefkasten (wenn erwünscht) Verpflegung inklusive Diäten (ohne Tafelgetränke) Wäschebesorgung (ohne Flicken und Chemisch-Reinigung) Betreuung und Alltagsgestaltung (nicht KLV-pflichtige Leistungen) In den Aufenthaltstaxen sind nicht inbegriffen: Ärztliche Behandlungen stationärer-, ambulanter- oder therapeutischer Art, Medikamente, Arzneimittel, Laborleistungen gehen zu Lasten des Bewohners via Krankenversicherer Persönliche Bedürfnisse wie Coiffeur, Pedicure, Flick- und Näharbeiten, Chemische Kleiderreinigung, individuelle Körperpflegeprodukte, persönliche Getränke, Bezüge für persönlichen Bedarf, usw. nach Aufwand Kranken- und Taxi-Transporte, Begleitungen Radio-/Fernsehgebühren: AHV- und IV-Bezüger, die Ergänzungsleistungen beziehen, bezahlen keine Radio- und Fernsehgebühren. Ein Gesuch ist an die Billag AG in Biel einzureichen Übermäßige Abnützung von Zimmer und Mobiliar Leistungen bei Todesfall Festlegung des individuellen Pflegebedarfs. Bei Einzug ins Alters- und Pflegeheim Murhof wird innerhalb von 7 Kalendertagen eine Pflegebedarfsabklärung mit dem System BESA vorgenommen und daraus die Pflegeaufwandgruppe bestimmt. Veränderung des individuellen Pflegebedarfs Der Pflegebedarf wird periodisch jeweils nach 6 Monaten oder zwischenzeitlich bei einer Statusveränderung überprüft. Eine ereignisbezogene Verschlechterung wie auch eine Verbesserung des Pflegebedarfs (z.b. nach Spitalaufenthalt, Schlaganfall, Brüche, Palliativsituation etc.), sind ab dem Tag des begründeten und dokumentierten Ereignisses gültig. Meldung der ersten Pflegebedarfsabklärung Eine Erstbeurteilung werden mit Unterschrift des Hausarztes innert 7 Kalendertagen vom Heim der Krankenkasse, dem Rechnungsempfänger (Bewohnervertretung) und der Wohnsitzgemeinde (Restfinanzierer) gemeldet.
4 Seite 4 Meldung der periodischen und ereignisbezogenen Pflegebedarfsabklärungen Über seine Erhebungen orientiert das Heim die Krankenkasse laufend. Der Restfinanzierer erhält jährlich die Pflegeaufwandgruppe seiner Heimbewohner gemeldet, beigelegt die aktuelle Taxordnung und die Vereinbarung mit der Standortgemeinde. Abgeltung des pflegerischen Verbrauchsmaterials Die MiGeL Pauschale vergütet das pflegerische Verbrauchsmaterial. Die Krankenkasse zahlt die Pauschale direkt an das Heim aus. Änderungen der Aufenthalts- und Pflegetaxe Preisänderungen werden unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen dem/der Bewohnenden schriftlich mitgeteilt und begründet. Bei Erhöhung oder Senkung der Pflegebedürftigkeit wird die Pflegetaxe ab dem Datum der Veränderung gemäß Preisblatt sofort angepasst. Beiträge der öffentlichen Hand An die Pflegekosten leistet die öffentliche Hand Beiträge. Diese sind von Kanton zu Kanton verschieden. Ergibt sich eine Unterdeckung zu den im Kanton Luzern anerkannten Beiträgen, finanziert der Bewohner mit außerkantonaler Wohnsitzgemeinde die Differenz. Zur Rechnung und Finanzierung Vorauszahlung für Daueraufenthalt Bewohnende mit Langzeitaufenthalt leisten bei Eintritt eine Vorauszahlung von CHF Diese Vorauszahlung wird nicht verzinst. Der/die Bewohnende ist damit einverstanden, dass bei Beendigung des Pensionsvertrages noch offen stehende Verpflichtungen seinerseits/ihrerseits mit der Vorauszahlung verrechnet werden. Ein allfälliger Differenzbetrag wird an die Anspruchsberechtigten überwiesen. Rechnungsstellung Im Preisblatt sind die Preise für Aufenthalt, Pflege wie auch die private Auslagen im Detail aufgeführt. Das Alters- und Pflegeheim Murhof stellt nach diesen Positionen detailliert Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und rückwirkend. Die Rechnung ist innert 15 Tagen fällig und mittels Lastschriftenverfahren LSV+ (Bank) oder Debit direct (Post) zu begleichen. Es besteht Widerrufmöglichkeit innert 30 Tagen. Zahlungsverzug Gerät der/die Bewohnende mit der Zahlung der Pensionsrechnung in Verzug, kann das Altersund Pflegeheim Murhof Mahnkosten und einen Verzugszins von 5% in Rechnung stellen. Nach der dritten Mahnung, frühestens jedoch nach 90 Tagen, ist das Alters- und Pflegeheim Murhof berechtigt, den Vertrag sofort ohne Einhaltung der Kündigungsfrist von 30 Tagen aufzulösen. Beantragen von Ergänzungsleistungen zur AHV Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV decken die minimalen Lebenskosten, falls die Renten und das sonstige Einkommen dazu nicht ausreichen. Es besteht ein rechtlicher Anspruch 3. Das Beantragen von Ergänzungsleistungen bei der AHV-Zweigstelle der Schriftengemeinde ist Sache des Bewohnenden bzw. der ihn vertretenden Person. Bei Fragen sind wir gerne behilflich. 2 Überweisung oder Einzahlung auf das Postcheckkonto , Alters- und Pflegeheim Murhof, 4915 St. Urban 3 Weiterführende Informationen sind erhältlich unter
5 Seite 5 Anspruchsberechtigung und Einforderung der Hilflosenentschädigung Bewohner, welche dauernd in einem bestimmen Ausmass auf Hilfe Dritter angewiesen sind, erhalten auf Antrag zur AHV nach einem Wartejahr und auf Gesuch hin, vermögensunabhängig, eine Hilflosenentschädigung. Eine Anmeldung bei der Ausgleichkasse ist Sache des Bewohners, wobei das Alters- und Pflegeheim Murhof bei der Geltendmachung Hilfestellung leistet. Schlussbestimmungen Umgang mit Bewohnerdaten Mit der Unterschrift gibt der/die Bewohnende das Einverständnis, dass die persönlichen Daten über den Gesundheitszustand im Rahmen der Bedarfsklärung erhoben und elektronisch aufbewahrt werden. Der/die Bewohnende nimmt zur Kenntnis, dass das Alters- und Pflegeheim Murhof sicherstellt, dass persönliche Daten gemäß Datenschutzgesetz verwaltet werden. Durch die Unterschrift nimmt der/die Bewohnende Kenntnis davon und erteilt gleichzeitig sein Einverständnis dafür, dass das Alters- und Pflegeheim Murhof in Einzelfällen und auf ein entsprechendes Begehren des Versicherers hin verpflichtet ist, dem Versicherer Akteneinsicht zu gewähren. Die Akteneinsicht dient zur Überprüfung der Rechnungsstellung, des Controllings und/oder der Feststellung des Leistungsanspruchs. Verwendung von Fotos Der/die Bewohnende ist einverstanden, dass von seiner/ihrer Person Fotos verwendet werden dürfen. Der/die Bewohnende hat nichts einzuwenden, wenn von ihm/ihr Fotos im Internet (Website) oder im Jahresbericht erscheinen, in Zeitungsberichten gedruckt oder öffentlich publiziert werden. Rechtsgrundlage Dieser Pensionsvertrag stellt keinen Mietvertrag im Sinne von Art. 253ff. des Obligationenrechts dar. Die Pensionstaxe ist kein Mietzins und die Kündigungsschutzbestimmungen bei Wohnräumen sowie die Bestimmungen über die Erstreckung von Mietverhältnissen sind nicht anwendbar. Fragen, die in dieser Vereinbarung nicht geregelt sind, werden nach den Bestimmungen des Auftragsrechts gemäß Art. 394ff des Obligationenrechts beurteilt. Gerichtsstand ist der Ort, an dem die Institution ihre Leistungen erbringt. Unterschriften Durch seine/ihre Unterschrift bestätigt der/die Bewohnende das Einverständnis mit den Bedingungen dieses Pensionsvertrags inklusive Preisblatt. Mit Unterzeichnung durch die Vertragsparteien tritt dieser Pensionsvertrag in Kraft. St. Urban, Alters- und Pflegeheim Murhof Die Heimleitung: Die Bewohnerin: Die Vertretung: Thomas Haller Katharina Muster Susanne Muster Die Vertragsbedingungen folgen dem Mustervertrag von durch den Gemeinderat Pfaffnau am Verband Heime und Institutionen Schweiz. Genehmigt I:\Verwaltung\Bewohner\Vertrag\Vorlage VW Pensionsvertrag docx
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