Transportbegleitung im Kanton Graubünden ab
|
|
- Eva Schulz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Transportbegleitung im Kanton Graubünden ab Bewilligung mit Auflage 5 POLIZEI od. Begleitung vom Kanton bewilligten Transportbegleiter / Auflage 7 5 P O L I Z E I weiterhin durch Kapo GR Neu ATB GR alt 63 Konvoifahrten mit mehr als 3 Fahrzeugen Geisterfahrten A13 (auf der falschen Seite der Fahrbahn) Vollsperrung der Strasse über 20 Minuten Entfernung von Strasseninfrastrukturen notwendig mit Bewilligung Kapo ZH und nur mit Zusatzmodul GR (Standardauflagen beachten) ganzer Kanton Graubünden inkl. A13 mit Bewilligung Kapo GR Ausbildung seit 2007 ATB Privat + (63) ab Tage WK (Astag GR) neu obligatorisch ganzer Kanton Graubünden ohne A13 Stammachse (Anschlusse und Querverbindungen A13 gehören nicht zur Stammachse) 7 Ziffer 7 Privat (alt) Keine Änderungen Keine Auflagen der Polizei keine Ausbildung nur Begleiter und Fahrzeug mit gelbem Drehlicht, Eintrag im Fahrzeugausweis nicht zwingend, da in der Bewilligung StVA GR vorgeschrieben
2 StVA / ASTRA Bewilligungen an Unternehmer ATB GR / ZH Ablauf Transportbegleitung im Kanton Graubünden ab Transportunternehmer / Speditionen Bewilligung mit Auflage 5 POLIZEI oder vom Kanton bewilligten Transportbegleiter ACHTUNG neuer Text Ziffer 5 inkl. 63, 64 und 65 Ziffer 7 Privat (alt) Keine Auflagen Polizei weiterhin durch Kapo GR Konvoifahrten mit mehr als 3 Fahrzeugen Geisterfahrten A13 (auf der falschen Seite der Fahrbahn) Vollsperrung der Strasse über 20 Minuten Entfernung von Strasseninfrastrukturen notwendig Neu mit Bewilligung Kapo ZH und nur mit Zusatzmodul GR (Standardauflagen beachten) ganzer Kanton Graubünden inkl. A13 ATB GR alt 63 mit Bewilligung Kapo GR Ausbildung seit 2007 ATB Privat + (63) 2 Tg WK neu ab 2020 obligatorisch ganzer Kanton Graubünden ohne A13 Stammachse Anmeldung der Transportbegleitung beim Verkehrsstützpunkt CHUR ( VSP Chur Leitstelle) weiterhin durch Kapo GR / VSP / PP Anmeldung telefonisch bei der Polizei Verkehrsstützpunkt CHUR (VSP CHUR Leitstelle) Telefon (+41) mind. 24h vor Trsp Keine ÄNDERUNG, wie bis heute ELZ Kapo GR (+41) / 30 Minuten bevor der Trsp die Kantonsgrenze passiert oder die Fahrt im Kanton Graubünden beginnt, telefonische Meldung an VSP Chur (+41) / ATB GR / (alt 63) nicht zwingend, aber wünschenswert: 30 Minuten bevor der Trsp die Fahrt im Kanton Graubünden beginnt, telefonische Meldung an VSP Chur (+41) Anmeldung nur bei Schaltung Tunnel/Lichtsignalanlagen immer via ELZ (+41) CHUR, / vspchur
3 Tunnel zusätzlich: Ablauf bei (Support ELZ) Tunnelschaltungen: EinsatzLeitZentrale (ELZ) / Kapo GR (+41) ELZ Kapo GR (+41) Anmeldung nur bei Schaltung Tunnel/Lichtsignalanlagen immer via ELZ (+41) CHUR, / vspchur
4 StVA / ASTRA Bewilligungen an Unternehmer Ablauf Transportbegleitung im Kanton Graubünden ab Transportunternehmer / Speditionen Bewilligung mit Auflage 5 POLIZEI oder vom Kanton bewilligten Transportbegleiter ACHTUNG neuer Text Ziffer 5 inkl. 63, 64 und 64 Anmeldung der Transportbegleitung beim Verkehrsstützpunkt CHUR ( VSP Chur Leitstelle) / / ATB GR / (alt 63) 30 Minuten bevor der Trsp die Kantonsgrenze passiert oder die Fahrt im Kanton Graubünden beginnt, telefonische Meldung an VSP Chur (+41) nicht zwingend, aber wünschenswert: 30 Minuten bevor der Trsp die Fahrt im Kanton Graubünden beginnt, telefonische Meldung an VSP Chur (+41) Anmeldung nur bei Schaltung Tunnel/Lichtsignalanlagen immer via ELZ (+41)
5 Sonderbewilligungen / Auflagen mit neuem Text ab Bewilligung mit Auflage 5 POLIZEI od. Begleitung vom Kanton bewilligten Transportbegleiter" ACHTUNG neuer Text Ziffer 5 mit Zusatz 63, 64 und 65 Ziffer 5 Ziffer 5 neu vorgeschriebener Text Polizeibegleitung oder eine Begleitung durch vom Kanton bewilligten Transportbegleiter erforderlich. Bei Polizeibegleitung hat der Bewilligungsinhaber die Ausnahmefahrt mindestens 24 Stunden im Voraus bei der Polizei (Adresse siehe anzumelden und die organisatorischen Details (Zeitpunkt, Treffpunkt, usw.) abzusprechen. Ziffer 63 Ziffer 63 neu vorgeschriebener Text Überwachung durch mind. ein unmittelbar vorausfahrendes Begleitfahrzeug mit gelbem Gefahrenlicht, sowie mit speziell ausgebildetem Personal (ATB GR oder ZH) und mit vorgeschriebener Ausrüstung zur Begleitung von Ausnahmetransporten erforderlich. Als integraler Bestandteil dieser Bewilligung gelten die Weisungen der Kantonspolizei Graubünden «Standardauflagen Transportbegleitungen» sowie weitere Auflagen unter Die vorgeschriebene Fahrstrecke ist vor der Begleitung sorgfältig abzuklären, siehe Auflagen in der Bewilligung (Baustellen / Tiefbauamt etc). Die Sicherheit für andere Strassenverkehrsteilnehmer und für die Strasseninfrastruktur muss stets gewährleistet sein.
6 Sonderbewilligungen / Auflagen mit neuem Text ab Ziffer 64 Ziffer 64 Die Bewilligung ist bei schneebedeckter Fahrbahn, signalisierter Schleudergefahr (Signal Nr. 1.05) und vereister Fahrbahn (Signal Nr. 5.13) ungültig. Dringende Ausnahmetransporte können bei schneebedeckter oder vereister Fahrbahn nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Verkehrsstützpunkt Chur in Ausnahmefällen bewilligt werden. Ziffer 65 Ziffer 65 neu vorgeschriebener Text Das Anmeldeformular muss mind. 24 Stunden bevor der Transport durchgeführt wird, per bei der Leitstelle / atb@kapo.gr.ch eingereicht werden. Zudem kontaktiert der Transportbegleiter mindestens 24 Stunden vor der Durchführung telefonisch die Leitstelle unter der Telefonnummer 081 / Das Anmeldeformular kann auf dem Internet der Kantonspolizei Graubünden unter heruntergeladen werden. Der Transportbegleiter nimmt ebenfalls mindestens 24 Stunden vor dem Transport mit den auf der Bewilligung aufgeführten zuständigen Stellen (Bauleitern / TBA etc.) telefonisch Kontakt auf. 30 Minuten bevor der Ausnahmetransport die Kantonsgrenze passiert oder im Kanton Graubünden startet, hat der Transportbegleiter die Leitstelle des Verkehrsstützpunkt Chur (081/ ) zu informieren und sich zu versichern, dass der Transport durchgeführt werden kann. Die Kantonspolizei Graubünden kann den Transport kurzfristig stoppen und/oder auch auf ein anderes Zeitfenster verschieben. Beizug der Polizei nach Ermessen des Bewilligungsinhabers / ATB. Der Bewilligungsinhaber kann nach vorgängiger Absprache um polizeiliche Unterstützung ersuchen, sofern eine polizeiliche Hilfestellung notwendig ist. Der Polizeieinsatz wird verrechnet. Die Kosten für Begleitung sowie allfällige Wartezeiten am Übernahmeort gehen zu Lasten des Bewilligungsinhabers.
Standardauflagen. für Private Ausnahmetransportbegleiter (ATB) mit Polizeibewilligung. Verkehrspolizei Stand:
Verkehrspolizei Stand: 20.03.2017 Standardauflagen für Private Ausnahmetransportbegleiter (ATB) mit Polizeibewilligung (ES GILT DIE JEWEILS VERÖFFENTLICHTE AKTUELLE VERSION) Inhaltsverzeichnis 1 Durchführung
MehrGroßraum- und Schwertransporte im Land Berlin
Großraum- und Schwertransporte im Land Berlin Die Aufgabe der Polizei ist es, Gefahren für alle Beteiligten und Betroffenen (Verkehrsteilnehmer, Unternehmer, Transporteure, Straßenbaulastträger usw.) abzuwehren!
MehrKUNDENINFORMATION. Onlineportal Sonderbewilligungen Release Wichtigste Neuerungen und Verbesserungen
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA Shutterstock KUNDENINFORMATION Onlineportal Sonderbewilligungen Release 1.9.0.4 Wichtigste Neuerungen
MehrStandardauflagen. für Private Ausnahmetransportbegleiter (ATB) mit Polizeibewilligung. Verkehrspolizei Stand: 1. April 2018
Verkehrspolizei Stand: 1. April 2018 Standardauflagen für Private Ausnahmetransportbegleiter (ATB) mit Polizeibewilligung (ES GILT DIE JEWEILS VERÖFFENTLICHTE AKTUELLE VERSION) Inhaltsverzeichnis 1 Durchführung
MehrGroßraum- und Schwertransporte in der Landeshauptstadt und im Landkreis München
Großraum- und Schwertransporte in der Landeshauptstadt und im Landkreis München Die Aufgabe der Polizei ist es, Gefahren für alle Beteiligten und Betroffenen (Verkehrsteilnehmer, Unternehmer, Transporteure,
MehrStandeskommissionsbeschluss über die Höhe der Strassenverkehrsabgaben für das Jahr 2016
1 741.011 Standeskommissionsbeschluss über die Höhe der Strassenverkehrsabgaben für das Jahr 2016 vom 1. Dezember 2015 Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 16 der Verordnung
MehrStandardauflagen für das Autobahnen- und Schnellstraßennetz
Auszug aus SOTRA Gesamterlass Version 1 Stand März 2015 Standardauflagen für das Autobahnen- und Schnellstraßennetz Bei Transporten unter 3,01 m Breite, unter 4,21 m Fahrzeughöhe, müssen die Standardauflagen
Mehr40 t bei Motorwagen mit mehr als vier Achsen beziehungsweise 44 t im unbegleiteten kombinierten Verkehr UKV (vgl. Ziffer 4);
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA CH-Bern, September 2014 MERKBLATT FÜR DEN GRENZÜBERSCHREITENDEN VERKEHR MIT DER SCHWEIZ MIT
MehrInfound. Aufgebotsablauf. METEO - Warnung. METEO Schweiz / NAZ. Kantonspolizei Zürich (EZZ) Einsatzleitzentrale (ELZ)
METEO - Warnung METEO Schweiz / NAZ Vulpus (gesicherte Datenleitung) Fax: - - Feuerwehrdepot - Gemeinde (Info) - Kapo ZH intern Notkonzept Kommandogruppen (aufbieten) Text z.b.: Sofort Feuerwehrdepot besetzen
MehrVerordnung zum Strassenverkehrsgesetz Basel-Landschaft
48. Verordnung zum Strassenverkehrsgesetz Basel-Landschaft Vom 4. August 202 (Stand. September 202) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz 2 der Verfassung vom 7. Mai 984
MehrS 16 Arlberg Schnellstraße; Befahren von Tunnelanlagen mit Gefahrenguttransporten - Verkehrsregelung. Verordnung
Polizei- und Verkehrsreferat Mag. Siegmund Geiger Telefon: 05442/6996-5500 Telefax: 05442/6996-5505 e-mail: bh.landeck@tirol.gv.at DVR 0016110 DN: GGBG_TunnelVO.doc S 16 Arlberg Schnellstraße; Befahren
MehrFühren eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte)
Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte) Themen 1. Blauer Ausweis mit Kategorie D2 (altrechtlich) Umtausch gegen einen Führerausweis im Kreditkartenformat 2. Kategorie D1 (neurechtlich)
MehrWeisung Meldewesen Strassenzustand
Meldewesen Strassenzustand Seite 1/8 Weisung Meldewesen Strassenzustand an die mit dem Meldewesen des Strassenzustandes sowie des Betriebszustandes sicherheitsrelevanter Anlagen beauftragten Stellen und
MehrAktuelle Pressemitteilung
Aktuelle Pressemitteilung Giganten der Nacht Spedition Eisenhofer realisiert spektakulären Überbreitentransport Es war die Nacht der Nächte für das Team der Spedition Eisenhofer: Vom 02. auf 03. Mai 2013
MehrVerkehrssicherheitskampagne 2013. Referat vom
Verkehrssicherheitskampagne 2013 Referat vom 24.09.2013 Referat vom Hans Lussi Kampagne 2013 Die diesjährige Kampagne knüpft an die Kampagnen der Jahre 2007-2012 an, dauert vom 24.09.2013 bis 22.10.2013
MehrMofa Einlösungen ab 2013
Neuorganisation Mofa Einlösungen ab 2013 St.Gallen, Dezember 2012 Sicherheits- und Justizdepartement Inhalt 1. Ausgangslage 2. Was ändert; was nicht 3. Einlöseprozess 4. Spezielles im Jahr 2013 5. Unterstützung
MehrWegleitung Wahlplakate
Wegleitung Wahlplakate Ausgabe: März 2018 INHALTSVERZEICHNIS 1 Ausgangslage... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Bewilligung... 2 4 Zugelassene Gesuchsteller... 2 5 Verkehrssicherheit... 2 6 Aufstellzeitpunkt
MehrIntervenieren bei Graffiti Vorbeugen, entfernen, belassen, gestatten, Anzeige erstatten?
Tiefbauamt des Kantons Bern Bau-, Verkehrsund Energiedirektion Office des ponts et chaussées du canton de Berne Direction des travaux publics, des transports et de l'énergie IST Arbeitshilfe (Ausgabe:
MehrSichere Fussgängerstreifen aktueller Projektstand
aktueller Projektstand D. Defuns, DC VTA-VAO 1 Einleitung, bisherige Massnahmen Wie bereits bekannt, ereigneten sich im Dezember 2011 mehrere, zum Teil schwere Verkehrsunfälle auf Fussgängerstreifen. Unter
MehrBrückensperrung Lustenau / Au: Öffnungszeiten und Abfertigungsbefugnisse der Zollverwaltungen
Brückensperrung Lustenau / Au: Öffnungszeiten und Abfertigungsbefugnisse der Zollverwaltungen 12. April 2016 Was bisher passiert ist Entscheid der Vorarlberger Landesregierung zur Brückensanierung Au /
MehrOnline Disposition für Garagisten
Online Disposition für Garagisten Version vom: 12. September 2012 Fabian Toppius, Thurgau Handbuch der Online Disposition Dieses Handbuch soll Ihnen helfen, sich in der Online Prüfungsdisposition zurecht
MehrVerordnung über den Einsatz privater Sicherheitsfirmen durch den Bund
Verordnung über den Einsatz privater Sicherheitsfirmen durch den Bund (Verordnung über den Einsatz privater Sicherheitsfirmen, VES) 124 vom 31. Oktober 2007 (Stand am 1. Dezember 2007) Der Schweizerische
MehrBETRIEBSREGLEMENT. Kinderhaus Maria Montessori Masanserstrassse Chur
Kinderhaus Maria Montessori Masanserstrassse 161 7000 Chur www.montessori-chur.ch BETRIEBSREGLEMENT 1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement soll Erziehungsberechtigte über die Grundsätze, den Tagesablauf,
MehrRotkreuz - Fahrdienst Nürensdorf Für die Ortsteile Nürensdorf, Breite, Hakab, Oberwil und Birchwil
Der Rotkreuzfahrdienst ermöglicht mobilitätsbehinderten Personen die Fahrt zum Arzt, zur Therapie oder zur Kur. Rotkreuz - Fahrdienst Nürensdorf Für die Ortsteile Nürensdorf, Breite, Hakab, Oberwil und
MehrAnmeldung für den betreuten Mittagstisch
Schule Alpnach Schulleitung Anmeldung für den betreuten Mittagstisch Liebe Eltern Mit Beginn des neuen Schuljahres startet der betreute Mittagstisch bereits ins zehnte Betriebsjahr. Als Beilage erhalten
MehrFührerausweisregelung ab 1.4.2003, Übersicht Kategorie Motorräder A1 und A
Führerausweisregelung ab 1.4.2003, Übersicht Kategorie Motorräder A1 und A Unterkategorie A1 Katergorie A 16 hre 18 hre 18 hre 25 hre / oder 2-jährige Fahrpraxsis ( A 25 kw ) Kategorie A1 A1 A A Leistung
MehrGebührenreglement für die Motorfahrzeugkontrolle
Gebührenreglement für die Motorfahrzeugkontrolle vom 3. November 1981 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 5 und 6 des Verkehrsabgabegesetzes vom 24. September 1972 1, beschliesst:
MehrInformation aus dem Bereich Ausbildung. 1. Ausbildungsangebot Transportfragen 3. Zahlenbuch 4. WBK Tm 5. Daten ZSSt L, Kdt WBK
1. Ausbildungsangebot 2014 2. Transportfragen 3. Zahlenbuch 4. WBK Tm 5. Daten ZSSt L, Kdt WBK 1 Ausbildungsangebot 2014 ZK Motorsägeführer, 2 Kurse, Durchführung bei Waldwirtschaft Schweiz, Kosten pro
MehrGemeinde Walchwil. Weisungen für technische Einsätze des Verkehrskorps der Feuerwehr und des Werkdienstes
Gemeinde Walchwil Weisungen für technische Einsätze des Verkehrskorps der Feuerwehr und des Werkdienstes Seite 3 Weisungen für technische Einsätze des Verkehrskorps der Feuerwehr und des Werkdienstes
MehrWo liegen dort jetzt die Unterschiede?
Stand: 10/2012 Langsamfahrstellen sind oft nervig und verursachen meistens nicht unerhebliche Verspätungen, aber dennoch sind sie notwendig! Sie werden zum Beispiel auf Grund von Mängeln an der Infrastruktur
MehrWeisungen über das Erfassen von Daten zu Strassenverkehrsunfällen im Strassenverkehrs unfall-register gemäss Unfallaufnahmeprotokoll (UAP)
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA CH-3015 Bern, ASTRA Weltpoststrasse 5, 3015 Bern Standortadresse: Weltpoststrasse 5, 3015 Bern
MehrFEUERWEHRINSPEKTORAT KANTON BERN. Behelf. für das Verhalten von Einsatzkräften im Bereich Bahnanlagen im Kanton Bern
Behelf für das Verhalten von Einsatzkräften im Bereich Bahnanlagen im Kanton Bern Ausgabe 2016 Vorwort Dieser Behelf für das Verhalten von Einsatzkräften im Bereich Bahnanlagen im Kanton Bern dient dem
MehrFür den Baustellenbereich A9 Phyrn Autobahn Selzthaltunnel, km 68,0 bis km 73,2 (in beiden RFB) im Zeitraum bis
EINRICHTUNGSPHASE Beide Fahrtrichtungen im Zeitraum 07.11.2016 bis 11.11.2016: 73,2 (in beiden RFB) im Zeitraum 07.11.2016 bis 13.11.2016 gilt: Für Transporte mit einer Breite über 3,5m ist KEINE Durchfahrt
MehrHANDBUCH FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER
HANDBUCH FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER Hilfestellung rund um das Programm Schüler Online finden Sie hier! Vorwort Mit Schüler Online haben Sie die Möglichkeit sich online zur Berufsschule, zu einem Bildungsangebot
MehrAnreiseinformationen Kirchentag Berlin 2017
Informationen zur Anreise und Lage der Helferunterkunft in Berlin Der zentrale Meldekopf wird in der Messe Berlin eingerichtet. Der Meldekopf ist am Dienstag, 23. Mai von 16.00 Uhr bis 01.00 Uhr und am
MehrBETRIEBSORDNUNG DEPONIE OBWALDEN AG, KERNS
BETRIEBSORDNUNG DEPONIE OBWALDEN AG, KERNS ANHANG F Eine Deponie mit Kompartiment Typ A (Aushub) und Kompartiment Typ B (Inertstoffe) gemäss VVEA Auf der Deponie werden Inertstoffe und Primärmaterial zu
MehrBehelf für das Verhalten von Einsatzkräften im Bereich Bahnanlagen im Kanton Bern
Behelf für das Verhalten von Einsatzkräften im Bereich Bahnanlagen im Kanton Bern Geltungsbereich Dieser Behelf richtet sich an alle Feuerwehrorganisationen im Kanton Bern, die im Bereich Bahnanlagen eingesetzt
MehrPrivate Begleitung von Großraum- und Schwertransporten
Kreispolizeibehörde Steinfurt Steinfurt, 09.10.2017 -Direktion Verkehr- Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten Streckenauflagen Fahrstrecke 38 Diese Strecke führt nur über die B54 und B70
MehrPflichtenheft für die Durchführung von Diensthundeprüfungen der Armee
d Pflichtenheft für die Durchführung von Diensthundeprüfungen der Armee () Stand am 04.04.2011 Verteiler Persönliche Exemplare Oberrichter Prüfungsleiter Kommandoexemplare Kompetenzzentrum Veterinärdienst
MehrBeratungsstelle
Nummer Inhalt Seite Subventionierte Fahrten Koordinationsstelle Fahrten für mobilitätseingeschränkte Personen beider Basel (KBB) 3 Nicht Subventionierte Fahrten 6 Fahrdienste im Kanton Baselland mit Freiwilligen
MehrSPIK. Bundesamt für Strassen ASTRA / AWK
SPIK Symposium: Fachapplikation Verkehrsmanagement (FA VM) erster Umsetzungsschritt der neuen Systemarchitektur Schweiz (SA-CH) des ASTRA Bundesamt für Strassen ASTRA / AWK SPIK 2014, 27. März 2014 Jürg
MehrFRAGEBOGEN Dokument 4
Stellungnahme eingereicht durch: Kanton: Verband, Organisation, Übrige: Bund: Absender: Velokonferenz Schweiz c/o Planum Biel AG Rechbergerstrasse 1 Postfach 1262 2501 Biel/Bienne Verordnung über die technischen
MehrAusbildung Chef/Chefin Bevölkerungsschutz. Maj Pius Ludin SC Stv KFS/BL Polizei Chef Sicherheitspolizei Land der Luzerner Polizei
Ausbildung Chef/Chefin Bevölkerungsschutz Maj Pius Ludin SC Stv KFS/BL Polizei Chef Sicherheitspolizei Land der Luzerner Polizei Inhalt des Referats 1. Grundauftrag der Polizei 2. Mittel der Polizei 3.
MehrBetriebsreglement Kindergarten
Betriebsreglement Kindergarten gültig ab Schuljahr 2016/17 INHALTSVERZEICHNIS 1. Zweck der Stiftung (gemäss Handelsregistereintrag)... 2 2. Allgemeines... 2 3. Unterricht und ausserschulische Betreuung...
MehrAmtliche Mitteilungen EAZW
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Amtliche Mitteilungen EAZW Unterbindung von Ehen
MehrMelasse als Zusatz zu Salz
Melasse als Zusatz zu Salz Erfahrungen im Winterdienst auf Nationalstrassen Autobahnwerkhof Spiez, 2007-2010 05.05.2011 Winterdienstkongress Bern_12.05.2011 1 Tiefbauamt des Kantons Bern Winterdienst 2009/2010
MehrKontaktgespräch vom 20. April 2016 mit dem TBA Kanton Zürich
Regionalgruppe Zürich INFOFLASH 03.05.2016 Kontaktgespräch vom 20. April 2016 mit dem TBA Kanton Zürich Fachstelle Sicherheit, Vorstellung und Anwendung der Infrastruktur-Sicherheitsinstrumenten ISSI Nach
MehrSicherheitsbestimmungen für die Teilnahme von Gruppen an Demonstration zum Christopher-Street-Day Nordwest
Sicherheitsbestimmungen für die Teilnahme von Gruppen an Demonstration zum Christopher-Street-Day Nordwest Stand: Februar 2018 1. Allgemeines Der CSD Nordwest e.v. veranstaltet jährlich den CSD Nordwest,
MehrTagesschulverordnung. Einwohnergemeinde Grindelwald
Tagesschulverordnung Einwohnergemeinde Grindelwald Gültig ab 0. August 0 - - Gestützt auf - Volksschulgesetz vom 9. März 00 inkl. Änderung vom. August 008 - Volksschulverordnung vom 8. Mai 008 - Tagesschulverordnung
MehrVergünstigte KBB-Fahrten
2015 Vergünstigte KBB-Fahrten Bestellungen und weitere Informationen Tel.: 061 426 98 00 Fax: 061 426 98 05 www.ivb.ch Für Mobilitätsbehinderte Sehr geehrte Damen und Herren Seit dem 1.1.2012 können mobilitätsbehinderte
MehrVergünstigte KBB-Fahrten
2016 Vergünstigte KBB-Fahrten Bestellungen und weitere Informationen Tel.: 061 426 98 00 Fax: 061 426 98 05 www.ivb.ch Für Mobilitätsbehinderte Sehr geehrte Damen und Herren Seit dem 1.1.2012 können mobilitätsbehinderte
MehrAnmeldung für das Tagesschulangebot der Schule Diemtigtal
3753 Oey, 31. März 2015/mn An die Eltern der schulpflichtigen Kinder der Gemeinde Diemtigen Anmeldung für das Tagesschulangebot der Schule Diemtigtal Sehr geehrte Eltern Sie haben Kinder, die bereits oder
MehrAusführungsbestimmungen zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (RABzEGzumBSG)
877.0 Ausführungsbestimmungen zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (RABzEGzumBSG) Vom 7. November 000 (Stand. Januar 0) Gestützt auf Art. 9 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz
MehrRichtlinie zum Bewilligungsverfahren Berufsbildung
Richtlinie zum Bewilligungsverfahren Berufsbildung St.Gallen, 23. Mai 2017 Serge Ludescher Bildungsdepartement Anwendung der Richtlinie in der Berufsbildung Lehrverträge Kantonale Brückenangebote (Vorlehre)
MehrANLEITUNG ZUR ERSTANMELDUNG ONLINE AN DER UNIVERSITÄT WIEN (FÜR ERASMUS-STUDIERENDE)
ANLEITUNG ZUR ERSTANMELDUNG ONLINE AN DER UNIVERSITÄT WIEN (FÜR ERASMUS-STUDIERENDE) Link zur Erstanmeldung Online: http://erstanmeldung.univie.ac.at/ Bitte beachten Sie: Sollte es bei der Eingabe bestimmter
MehrAbsenzenregelung für Schülerinnen und Schüler
Absenzenregelung für Schülerinnen und Schüler. Februar 06 4. ABSENZENREGELUNG FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER INHALTSVERZEICHNIS I Allgemeine Bestimmungen Art. Rechtliche Grundlagen II Absenzen Art. Verantwortlichkeit
MehrNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Änderungen gegenüber Fassung 06/10: - Runderlass MW vom 05.06.2012 43-30056/3001 - Bezeichnungen Schwerlasttransport und Schwerlastfahrzeug durch Schwertransport ersetzt. - Anlage 2: Darstellung Auflage
MehrVerkehrsregelnverordnung
Verkehrsregelnverordnung (VRV) Änderung vom 15. November 2000 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 1 wird wie folgt geändert: Art. 3a Abs. 1 zweiter
MehrWeisung 4: Marktsteuerung
SIX Swiss Exchange AG Weisung 4: Marktsteuerung vom 4.07.06 Datum des Inkrafttretens: 7.0.06 Weisung 4: Marktsteuerung 7.0.06 Inhalt. Zweck und Grundlage.... Aufgabenbereich der Marktsteuerung.... Kommunikation...
MehrGebührentarif zum EG SVG
636 Ausserrhodische Gesetzessammlung 761.32 Gebührentarif zum EG SVG Änderung vom 27. Mai 1997 Der Regierungsrat des Kantons Appenzell A.Rh. beschliesst: I. Der Gebührentarif vom 28. November 1995 zum
MehrTRANSPORTGEMEINSCHAFT OBERENGADIN
Berechnungsgrundlage für den Nahverkehr Ausgabe 2016 Die Mitglieder der Transportgemeinschaft Oberengadin TRANSPORTGEMEINSCHAFT- OBERENGADIN INHALTSVERZEICHNIS Seite I.Kostensätze für Neben- & Sonderleistungen,
MehrVerordnung zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (Kantonale Strassenverkehrsverordnung)
74.0 Verordnung zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (Kantonale Strassenverkehrsverordnung) vom 7. Juli 99 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 06 Abs. und des Bundesgesetzes
MehrRichtlinien zur Durchführung von Alarmierungen sowie von Fahrzeugab- und Anmeldungen, Alarmübungen, usw. für die ILS Coburg
Richtlinien zur Durchführung von Alarmierungen sowie von Fahrzeugab- und Anmeldungen, Alarmübungen, usw. für die ILS Coburg 1 Alarmierungen 1.1 Die ILS Coburg trägt den Funkrufnamen Leitstelle Coburg.
MehrReglement Schülertransporte
Primarschulbehörde Reglement Schülertransporte Inhalt Allgemeines 2 Zuständigkeit 2 Einsatzgebiet 2 Berechtigungen 2 Haltestellen 3 Fahrzeiten 4 Versicherungen 4 Schulausfälle 4 Verpflichtung der Eltern
MehrLandkreis Aschaffenburg - Atemschutzzentrum Goldbach -
Atemschutzzentrum Goldbach Jahnstraße 6 63773 Goldbach dienstlich: 06021448895-50 Fax: 06021448895-59 E-mail: asz@feuerwehr-goldbach.de Anmeldebogenbogen Nr.: Atemschutzzentrum Goldbach Anmeldung zur Übung
MehrNeues Verfahren bei der Anmeldung zur dritten Führerprüfung der Kategorie B Pilotversuch ab dem 1. März 2012
8036 Zürich, Uetlibergstrasse 301 Telefon Direktwahl: 058 811 33 09 Zentrale: 058 811 30 00 Telefax: 058 811 30 01 E-Mail: info@stva.zh.ch Internet: www.stva.zh.ch Postkonto: 80-1902-5 Ihr Zeichen: Unser
MehrVerordnung über die Erhebung von Gebühren und Kosten für die Schiffahrt im Kanton Graubünden
877.0 Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Kosten für die Schiffahrt im Kanton Graubünden Vom 0. August 984 (Stand. April 00) Gestützt auf Art. 0 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über
MehrFAQ s Stand Häufig gestellte Fragen
FAQ s Stand 25.04.2018 Häufig gestellte Fragen 1. Externe Stellenausschreibungen... 1 1.1. Was muss meine Bewerbung beinhalten?... 1 1.2. Muss ich als Beschäftigte/r der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
MehrOSTSCHWEIZER STRAFVOLLZUGSKONKORDAT
OSTSCHWEIZER STRAFVOLLZUGSKONKORDAT Merkblatt zur elektronischen Überwachung im Front-Door-Vollzug (Electronic Monitoring; EM) Mit dem neuen Sanktionenrecht besteht ab. Januar 08 die Möglichkeit, unbedingte
MehrVerordnung zum Taxigesetz
546. Verordnung zum Taxigesetz Vom 4. Dezember 0 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der Kantonsverfassung ), beschliesst: Geltungsbereich Diese Verordnung
MehrGrundbildung für Erwachsene Kauffrau/Kaufmann Profil E
Grundbildung für Erwachsene Kauffrau/Kaufmann Profil E Lehrgang 2013-2015 Ziel Die Wirtschaftsschule KV Chur vermittelt Erwachsenen die schulischen Lerninhalte und bereitet Kandidatinnen und Kandidaten
MehrVertrag Nr XXX
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS Referenz/Aktenzeichen: Egg/133-AUSB Debitor Nr. 35000XXXX Vertrag Nr. 352000XXX (Nummer
MehrSchadenmeldung KFZ / Seite 1/4. Versicherungsnehmer
Schadenmeldung KFZ / Seite 1/4 Versicherungsnehmer: CRONBANK AG Assekuranz Service Im Gefierth 10 63303 Dreieich Tel.: 06103 / 391-750 Fax: 06103 / 391-240 schaden@cronbank.de www.cronbank.de Persönlicher
MehrEvangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Graubünden. Verordnung. für die Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Graubünden Verordnung für die Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Evangelischen Grossen Rat erlassen am 13. November 2013 1.
MehrTagesschule Krauchthal (Stand per )
Tagesschule Krauchthal (Stand per 01.08.2018) 1. Zweck Die Tagesschule Krauchthal bietet für alle Kinder der Gemeinde Krauchthal vom Kindergarten bis zur 6. Klasse ein freiwilliges, familienergänzendes
MehrWeisung Verhalten bei Arbeiten im TU Schänzli
NSNW AG - Netzenstrasse 1-4450 Sissach Weisung Version Nr. / Datum / Visum: Ablage: Verteiler: Genehmigt am / durch: 1.0 / 26.01.2016 / RR, FM Infotyp: Weisung / Betreff: DO_21_029 Verhalten bei Arbeiten
MehrPrivate Begleitung von Großraum- und Schwertransporten
Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 08.08.2017 -Direktion Verkehr- Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten Streckenauflagen Fahrstrecke 10 Beginn: Ochtrup, Schützenstraße Fa. Dürr Ende:
MehrAnleitung zur Meldung einmaliger Massnahmen mit Beratung und Kontrolle durch den Revierförster im Rahmen der Landschaftsqualitätsprojekte
Amt für Landwirtschaft und Geoinformation Uffizi d agricultura e da geoinfurmaziun Ufficio per l agricoltura e la geoinformazione 7001 Chur, Grabenstrasse 8 Telefon 081 257 24 32 Fax 081 257 20 17 e-mail:
MehrAntrag um Bewilligung für die Durchführung von Arbeiten auf/neben der Straße
An die Bezirkshauptmannschaft Landeck Verkehr & Sicherheit Innstraße 5 6500 Landeck gebührenpflichtige Eingabe (Eingangsvermerk) Antragsteller: (Name und Anschrift) Antrag um Bewilligung für die Durchführung
MehrAnleitung für Selbstabnahmebetriebe Eintragen einer Anhängerkupplung (AHK)
Anleitung für Selbstabnahmebetriebe Eintragen einer Anhängerkupplung (AHK) Inhaltsverzeichnis 1. Gesetzliche Grundlagen... 1 2. Erläuterungen zum Selbstabnahmeformular (Muster siehe letzte Seite)... 1
MehrArt. 2 Sachüberschrift, Abs. 1, 2 und 3 Beginn der Vollzugsunterstützung
[Signature].8 [QR Code] Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL) Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung
MehrSporthalle Chrüzmatt Dagmersellen Benützungsordnung Kraftraum
Sporthalle Chrüzmatt Dagmersellen Benützungsordnung Kraftraum Inhaltsverzeichnis 1 TRÄGERSCHAFT... - 2-2 ZWECK... - 2-3 GRUNDLAGEN... - 2-4 ORGANE... - 2-5 BENÜTZUNG... - 2-5.1 BENÜTZUNGSRECHT... - 2-5.2
MehrRichtlinien für die Durchführung von Schulreisen, Exkursionen und Klassenlagern
Richtlinien für die Durchführung von Schulreisen, Exkursionen und Klassenlagern 1. Allgemeine Grundsätze 1.1. Schulreisen, Klassenlager und Exkursionen finden grundsätzlich innerhalb der Schweiz statt.
MehrWegleitung Ausweise & Schlüssel
Wegleitung Ausweise & Schlüssel Hilfestellung zur Beantragung von Ausweis- & Schlüsselprodukten Ausweise Schlüssel Inhalt 1. Allgemeine Informationen 3 1.1. Bezugsort der Dokumente 3 1.2. Bearbeitungsfristen
MehrCheckliste für Ihre Umzugsvorbereitungen
Checkliste für Ihre Umzugsvorbereitungen Hauptsitz Zürich Nord/Westschweiz Mittelland 8005 Zürich 5210 Windisch 3014 Bern Pfingstweidstrasse 31a Hauserstrasse 65 Stauffacherstrasse 130 044/444 11 11 056/461
MehrSecurity bei der BLS. GV VöV, 23. August 2013 in Bern. Stephan Bärtschi, Leiter Security & Event
Security bei der BLS GV VöV, 23. August 2013 in Bern Stephan Bärtschi, Leiter Security & Event Eigene Security ein klares Zeichen Sicherheit ist nicht delegierbar BLS setzt auf eigenen Sicherheitsdienst
MehrTelefon-Abrechnungssystem Telea Bedienung
1. Herunterladen der Gesprächsdaten von Swisscom bzw. Sunrise a) Auf der Swisscom Website www.swisscom.com, Geschäftskunden, Bereich KMU oder Enterprise findet sich in der oberen rechten Ecke das Feld
MehrOnline Reservation Handbuch 11. September 2017
Online Reservation Handbuch 11. September 2017 Im Folgenden ist das Vorgehen beim Reservieren von Tennisplätzen im Tenniscenter Sporting Derendingen mit dem Online-Reservationssystem (OLR) beschrieben.
MehrBenützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen
Benützungsreglement Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Zweck Art. 3 Aufsicht und Mithilfe des Hauswart Art. 4 Weisungen Hauswart Art.
MehrKanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Infrastruktur- Sicherheitsinstrumente ISSI
Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Infrastruktur- Sicherheitsinstrumente ISSI 16. Fachkolloquium, 14. September 2016, Kunsthaus Zürich Stevan Skeledžić, Leiter Sicherheit 4'000 3'500 3'000 2'500 2'000
MehrGebührentarif des Verkehrssicherheitszentrums Obwalden/Nidwalden (Gebührentarif VSZ)
771.411 Gebührentarif des Verkehrssicherheitszentrums Obwalden/Nidwalden (Gebührentarif VSZ) vom 4. Dezember 2002 1 Der Verwaltungsrat des Verkehrssicherheitszentrums Obwalden/Nidwalden, gestützt auf Artikel
MehrKonzept zur touristischen Signalisation in Graubünden
Konzept zur touristischen Signalisation in Graubünden Von der Regierung genehmigt am 27. Januar 2015 Zuletzt geändert am 18. März 2016 Inhaltsverzeichnis 1 AUSGANGSLAGE... 1 2 VORGABEN DES BUNDES... 2
MehrZivilstand gültig ab. noch keine Bewilligung
Freigabe: WTS/22.03.2007 Version: 020/01.01.2017 Seite 1/8 Personalien Institution Name Gruppe Vorname Adresse PLZ, Wohnort Beruf Konfession Tel. Privat Natel Privat E-Mail privat Geburtsdatum Zivilstand
MehrFinanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach dreizehn Jahren (Stand 1. Februar 2016)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach dreizehn Jahren (Stand 1. Februar 2016) Die Finanzhilfen des
MehrObligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr
Jörg Albertzard Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Geschäftsbereich Standortpolitik, Häfen, Verkehr Stand: 14. September 2016 Fahrer, die gewerbliche Güter- oder
MehrOnline Disposition für Garagisten
Online Disposition für Garagisten Version vom: 31.05.2017 Strassenverkehrsamt Thurgau Handbuch der Online Disposition Dieses Handbuch soll Ihnen helfen, sich in der Online Prüfungsdisposition zurecht zu
MehrPrivate Begleitung von Großraum- und Schwertransporten
Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand: 12.02.2018 -Direktion Verkehr- Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten Streckenauflagen Fahrstrecke 12 Beginn: Ende: Hopsten L 504 Landesgrenze zu Niedersachsen
Mehrin Ausführung des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz;
84.80 Kantonale Chemikalienverordnung vom. April 008 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung des Bundesgesetzes vom 5. Dezember 000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen
Mehr