T e i l e g u t a c h t e n nach Anlage XIX zu 19/3 StVZO

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1 T e i l e g u t a c h t e n nach Anlage XIX zu 19/3 StVZO Nr. TGA-Art 13.1 über den Verwendungsbereiche des Sonderrades Typ NBU 859 Hersteller: Röntgenstraße Attendorn Die Leichtmetall-Sonderräder werden in 14 Ausführungen gefertigt. Durch Verwendung von Zentrierringen wird die erforderliche Mittenzentrierung für die einzelnen Fahrzeuge hergestellt, wobei die Mittenzentrierung zum Teil auch ohne Zentrierring hergestellt wird. Dieses Gutachten gilt für das LM-Sonderrad ab dem in der Tabelle zu III genannten Herstelldatum. Grund des Nachtrags: - der Verwendungsbereich wird aktualisiert/erweitert II Technische Angaben zu den Sonderrädern Hersteller: RH ALURAD GmbH Herstellerzeichen: RH Radtyp: NBU 859 Ausführung: Siehe Tabelle zu III Radgröße: 8½Jx19H2 Einpresstiefe: Siehe Tabelle zu III Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Lochkreisdurchmesser: Siehe Tabelle zu III Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Siehe Tabelle zu III Zentrierart: Mittenzentrierung Geprüfte Radlast: Siehe Tabelle zu III Reifenabrollumfang: Siehe Tabelle zu III IFM - Geschäftsstelle Essen Adlerstraße Essen PRÜFLABORATORIUM IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL Technischer Dienst: KBA P

2 Teilegutachten nach Anlage XIX zu 19.3 STVZO Seite : 2 / 6 III Übersicht der Ausführungen III.1 Ausführungen Ausführung Lochzahl/ Bolzenloch-Ø zyl. Maß Befesti- Lochkreis-Ø Bolzengungs- Rad Zentrierring [mm] [mm] loch [mm] bund [mm] NBU G Ø72.5/Ø57.1 5/112 15,00 10,00 Kegel 60 NBU G Ø72.5/Ø66.6 5/112 15,00 10,00 Kegel 60 NBU G Ø72.5/Ø70.1 5/115 15,00 10,00 Kegel 60 NBU G Ø72.5/Ø67.3 5/120 15,00 10,00 Kegel 60 NBU G ohne Ring 5/120 15,00 10,00 Kegel 60 NBU G Ø72.5/Ø60.1 5/114,3 15,00 10,00 Kegel 60 NBU G Ø72.5/Ø64.1 5/114,3 15,00 10,00 Kegel 60 NBU G Ø72.5/Ø66.1 5/114,3 15,00 10,00 Kegel 60 NBU G Ø72.5/Ø67.3 5/114,3 15,00 10,00 Kegel 60 NBU G Ø72.5/Ø63.4 5/108 15,00 10,00 Kegel 60 NBU G Ø72.5/Ø65.1 5/108 15,00 10,00 Kegel 60 NBU G Ø72.5/Ø57.1 5/112 15,00 10,00 Kegel 60 NBU G Ø72.5/Ø66.6 5/112 15,00 10,00 Kegel 60 NBU G ohne Ring 5/120 15,00 10,00 Kegel 60 Ein- Mittenloch-Ø zul. zul. ab Abroll- press- Radla Herstell- tiefe umfang st datum [Monat/ [mm] [mm] [mm] [kg] Jahr] 35 72, / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , /2013 IV Beschreibung der Sonderräder Hersteller und Vertrieb: Art der Sonderräder: Korrosionsschutz: RH ALURAD GmbH Einteilige LM-Sonderräder mit unsymmetrischem Tiefbett und Doppelhump, Nabenbohrung durch Deckel verschlossen. Lackierung.docx

3 Teilegutachten nach Anlage XIX zu 19.3 STVZO Seite : 3 / 6 IV.1 Radanschluß Befestigungsart: je nach Fahrzeugtyp mit Kegelbundschrauben, bzw. muttern, Kegelwinkel 60 Anzahl der Befestigungsbohrungen: 5 Durchmesser der Befestigungsbohrungen in mm: 15 Lochkreisdurchmesser in mm: Siehe Tabelle zu III Mittenlochdurchmesser in mm : Siehe Tabelle zu III Zentrierart: Anzugsmoment in Nm: Mittenzentrierung je nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers bzw. wie im jeweiligen Verwendungsbereich angegeben IV.2 Kennzeichnung der Sonderräder An der Innenseite der Sonderräder wird folgende Kennzeichnung angebracht: Warenzeichen: RH Radgröße: 8½Jx19H2 Radtyp: NBU 859 Ausführungsbezeichnung: z.b. 112G Einpresstiefe in mm: z.b. ET 35 Lochkreis in mm: z.b. LK 112 Gießereizeichen: WP Herstellungsdatum: Monat und Jahr An der Innenseite der Sonderräder können noch weitere Kontrollzeichen angebracht sein. V. Sonderradprüfung V.1 Felgengröße Die Maße und Toleranzen der unsymmetrischen Tiefbettfelge mit beiderseitigem Hump entsprechen der E.T.R.T.O - Norm. Die Maße wurden überprüft. Die nachgeprüften Muster stimmten in den wesentlichen Punkten mit den Zeichnungsunterlagen überein. V.2 Werkstoff der Sonderräder Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt. Diese Angaben wurden durch uns nicht geprüft. V.3 Festigkeitsprüfung Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz, A00-V01 und TÜV Nord, RP C0-306 durchgeführt. VI Anbau und Verwendungsprüfung VI.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug Wenn die in den Anlagen aufgeführten erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen in den Radhäusern ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet..docx

4 Teilegutachten nach Anlage XIX zu 19.3 STVZO Seite : 4 / 6 VI.2 Fahrversuche Eine Werksfreigabe über Felgengröße und Einpreßtiefe liegt zum Teil vor. Die Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen wurden entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der Fassung und der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom durchgeführt. Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Die Prüfergebnisse und somit auch die berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße Maximum in Service. VI.3 Fahrwerksfestigkeit Die Spurverbreiterung beträgt bei den geprüften PKW weniger als 2% der serienmäßigen Spurweite, deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. Bei Fahrzeugen bei denen die Spurweitenerhöhung größer als 2% ist, liegt ein positiver Prüfbericht über den Nachweis der Fahrwerksfestigkeit vor. VI.4 Prüfergebnis Gegen die Verwendung des Radtyps NBU 859 an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen bestehen aufgrund der in Punkt VI genannten Untersuchungen keine technischen Bedenken. VII Zusammenfassung Die Sonderräder NBU 859 des Herstellers entsprechen den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat- Registrier-Nr ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 6 sowie die Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden..docx

5 Teilegutachten nach Anlage XIX zu 19.3 STVZO Seite : 5 / 6 Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.b. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung) auf die der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die erforderlichen Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden. Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden sind. VIII Anlagen VIII.1 Verwendungsbereich Anlagen Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge. ANLAGE 0 Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol Seiten 8 Verwendungsbereiche Seiten Datum ET 35 ANLAGE 1 (AUDI 5/112/57) ANLAGE 1a (SEAT 5/112/57) ANLAGE 1b (SKODA 5/112/57) ANLAGE 1c (VW 5/112/57) ANLAGE 2 (AUDI 5/112/66,5) ANLAGE 2a (MERCEDES 5/112/66,5) ANLAGE 2b (SSANGYONG 5/112/66,5) ANLAGE 2c (BMW 5/112/66,5) ANLAGE 3 (CADILLAC 5/120/67) ANLAGE 3a (OPEL 5/120/67) ANLAGE 4 (BMW 5/120/72,5) ANLAGE 13 (GM DAEWOO 5/115/70) ANLAGE 13a (OPEL 5/115/70) ET 40 ANLAGE 6 (FIAT 5/114,3/60) ANLAGE 6a (SUZUKI 5/114,3/60) ANLAGE 6b (TOYOTA 5/114,3/60) ANLAGE 7 (HONDA 5/114,3/64) ANLAGE 8 (DACIA 5/114,3/66) ANLAGE 8a (NISSAN 5/114,3/66) ANLAGE 8b (RENAULT 5/114,3/66) ANLAGE 9 (CHRYSLER 5/114,3/67) ANLAGE 9a (CITROEN 5/114,3/67) ANLAGE 9b (HYUNDAI 5/114,3/67) ANLAGE 9c (KIA 5/114,3/67) ANLAGE 9d (MAZDA 5/114,3/67) ANLAGE 9e (MITSUBISHI 5/114,3/67) ANLAGE 9f (PEUGEOT 5/114,3/67) ET 45.docx

6 Teilegutachten nach Anlage XIX zu 19.3 STVZO Seite : 6 / 6 Verwendungsbereiche Seiten Datum ANLAGE 10 (FORD 5/108/63,3) ANLAGE 10a (JAGUAR 5/108/63,3) ANLAGE 10b (LAND-ROVER 5/108/63,3) ANLAGE 10c (VOLVO 5/108/63,3) ANLAGE 11 (AUDI 5/112/57) ANLAGE 11a (SEAT 5/112/57) ANLAGE 11b (SKODA 5/112/57) ANLAGE 11c (VW 5/112/57) ANLAGE 12 (AUDI 5/112/66,5) ANLAGE 12a (BMW 5/112/66,5) ANLAGE 12b (SSANGYONG 5/112/66,5) ANLAGE 14 (PEUGEOT 5/108/65) ANLAGE 15 (BMW 5/120/72,5) = aktualisierte bzw. neu hinzugefügte Verwendungsbereiche Geschäftsstelle Essen, TÜV NORD GmbH & Co. KG IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Adlerstr. 7, Essen Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL Benannt als Technischer Dienst vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA P Dipl.-Ing. Grohnert.docx

7 Anlage 0 Seiten 1 von 8 Allgemeines zu Reifentragfähigkeiten Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 bis 240 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis 91% bei 240 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240 bis 270 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei 270 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 270 bis 300 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 270 km/h bis 85% bei 300 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR ist bei Höchstgeschwindigkeiten bis 240 km/h die zulässige Reifentragfähigkeit auf dem Reifen angegeben. Bei Geschwindigkeiten über 240 km/h ist die zulässige Tragfähigkeit unter Angabe der am Fahrzeug auftretenden maximalen Sturzwerte vom jeweiligen Reifenhersteller zu erfragen. Reifen mit der zusätzlichen Kennzeichnung Reinforced (RF), Extra Load oder XL, bezeichnet Reifen die für höhere Tragfähigkeiten als die der Standardausführungen ausgelegt sind. Die Beschriftung auf dem Reifen kann wahlweise mit Reinforced, Extra Load oder XL erfolgen, entscheidend ist der zugehörige Load Index bzw. bei ZR-Reifen die auf dem Reifen angegebene Tragfähigkeit. Die oben beschriebenen Tragfähigkeitsabschläge bleiben unberührt. Ermittlung der erforderlichen Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex (LI)) und des Geschwindigkeitssymbol (GSY) der zu verwendendenden Reifen in Abhängigkeit von Achslast und Höchstgeschwindigkeit Ermittlung GSY/LI für Fahrzeuge bis 201 km/h Höchstgeschwindigkeit Beispieldaten: Fahrzeugdaten Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigu ng Teil I Achslast Achse 1 Ziff 16 vorne Feld kg 91 H Achslast Achse 2 Ziff 16 hinten Feld kg 93 H Höchstgeschwindigkeit Ziff 6 Feld T 198 km/h ermittelte Daten erfd. LI /GSY 1. Die Tragfähigkeitskennzahl LI ist grundsätzlich ausgehend von der Zeile mit dem vmax Wert 201 abzulesen. Um den mindest erforderlichen Reifenlastindex für die gewählte Achse zu ermitteln, gehe man in dieser Zeile bis zu dem Wert, der vor dem Schrägstrich steht, der gleich oder größer der Achslast ist. Die im Spaltenkopf abzulesende Zahl ist die Tragfähigkeitskennzahl LI für die gewählte Achse. Für die Beispieldaten ergeben sich somit für Achse 1 ein LI-Wert von 91 und für Achse 2 ein LI-Wert von 93. Ableseweg für Achse 1 und 2: Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex) v max v max m.tol. erf. GSY alt. GSY H 1200/ 1230/ 1260/ 1300/ 1340/ 1380/ 1420/ : : : : : : : : : : : 2. Das erforderliche Geschwindigkeitssymbol ist aufgrund der Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugpapieren aus folgender Tabelle aus der Spalte erf. GSY abzulesen: Höchstgeschwindigkeit in km/h erf. GSY lt. Fahrzeugpapieren zzgl. Toleranz bis P bis Q bis R bis S bis T bis U bis H Ein alternativen alt GSY / LI gibt es nur für Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit größer 201 km/h. V:

8 Anlage 0 Seiten 2 von 8 Für die Beispieldaten ergibt sich als erforderliches Geschwindigkeitssymbol H. Sofern bei der gewählten Reifenkombination die Reifengröße an Achse 1 und 2 gleich ist, reicht es aus den LI für den Maximalwert der Achsen zu ermitteln. Für das Beispiel ergäbe sich der LI-Wert 93. Sofern für die im Verwendungsbereich gewählte Reifengröße der ermittelte LI oder/und GSY nicht verfügbar ist, kann diese Reifengröße nicht verwendet. Alternativ kann das Ableseverfahren durch eine Reifenherstellerfreigabe ersetzt werden. Ermittlung GSY/LI für Fahrzeuge über 201 km/h Höchstgeschwindigkeit Beispieldaten: Fahrzeugdaten ermittelte Daten Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigu erfd. LI /GSY alt. LI/GSY ng Teil I Achslast Achse 1 Ziff 16 vorne Feld kg 94 V 91 W Achslast Achse 2 Ziff 16 hinten Feld kg 96 V 93 W Höchstgeschwindigkeit Ziff 6 Feld T 230 km/h 1. Mit der Höchstgeschwindigkeit, Ziff. 6 aus dem Fahrzeugschein bzw. Feld T der Zulassungsbescheinigung Teil I, gehe man in die Spalte vmax bis zu der Zeile, die den gleichen Wert für die Höchstgeschwindigkeit enthält. 2. In dieser Zeile gehe nun bis zur Spalte erf. GSY. Hier steht nun das mindest erforderliche Geschwindigkeitssymbol erf. GSY und sofern in der nächsten Spalte der gleichen Zeile eine weitere Angabe steht, ist das das alternative Geschwindigkeitssymbol alt. GSY. 3. Um den mindest erforderlichen Reifenlastindex für die gewählte Achse zu ermitteln gehe man in dieser Zeile weiter nach rechts bis zu dem Wert der vor dem Schrägstrich innerhalb einer Tabellenzelle steht, der gleich oder größer der Achslast ist. Die im Spaltenkopf dieser Spalte abzulesende Zahl ist die Tragfähigkeitskennzahl LI für die gewählte Achse. 4. Um den alternativen Reifenlastindex für die gewählte Achse zu ermitteln gehe man in der gleichen Zeile links beginnend bis zu dem Wert der hinter dem Schrägstrich innerhalb einer Tabellenzelle steht, der gleich oder größer der Achslast ist. Die jetzt im Spaltenkopf abzulesende Zahl ist die alternative Tragfähigkeitskennzahl LI für die gewählte Achse. Ableseweg für Achse 1 : Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex) v max v max m.tol. erf. GSY alt. GSY H 1200/ 1230/ 1260/ 1300/ 1340/ 1380/ 1420/ : : : : : : : : : : : V W 1099/ / / / / / / V W 1096/ / / / / / / V W 1092/ / / / / / /1420 Ableseweg für Achse 2 : Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex) v max v max m.tol. erf. GSY alt. GSY H 1200/ 1230/ 1260/ 1300/ 1340/ 1380/ 1420/ : : : : : : : : : : : V W 1099/ / / / / / / V W 1096/ / / / / / / V W 1092/ / / / / / /1420 Sofern bei der gewählten Reifenkombination die Reifengröße an Achse 1 und 2 gleich ist, reicht es aus, den LI für den Maximalwert der Achsen zu ermitteln. Für das Beispiel ergäben sich der LI-Wert 96 für den GSY V, bzw. bei alternativem GSY W der LI-Wert 93. Sofern für die im Verwendungsbereich gewählte Reifengröße der ermittelte LI oder/und GSY nicht verfügbar ist, kann diese Reifengröße nicht verwendet. Alternativ kann das Ableseverfahren durch eine Reifenherstellerfreigabe ersetzt werden. V:

9 V: Anlage 0 Seiten 3 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 774/ 800/ 824/ 850/ 874/ 900/ 924/ V W 772/ / / / / / / V W 769/ / / / / / / V W 767/ / / / / / / V W 765/ / / / / / / V W 762/ / / / / / / V W 760/ / / / / / / V W 758/ / / / / / / V W 755/ / / / / / / V W 753/ / / / / / / V W 751/ / / / / / / V W 748/ / / / / / / V W 746/ / / / / / / V W 744/ / / / / / / V W 741/ / / / / / / V W 739/ / / / / / / V W 737/ / / / / / / V W 735/ / / / / / / V W 732/ / / / / / / V W 730/ / / / / / / V W 728/ / / / / / / V W 725/ / / / / / / V W 723/ / / / / / / V W 721/ / / / / / / V W 718/ / / / / / / V W 716/ / / / / / / V W 714/ / / / / / / V W 711/ / / / / / / V W 709/ / / / / / / V W 707/ / / / / / / V W 704/ / / / / / / W Y 770/ / / / / / / W Y 766/ / / / / / / W Y 762/ / / / / / / W Y 759/ / / / / / / W Y 755/ / / / / / / W Y 751/ / / / / / / W Y 747/ / / / / / / W Y 743/ / / / / / / W Y 739/ / / / / / / W Y 735/ / / / / / / W Y 731/ / / / / / / W Y 728/ / / / / / / W Y 724/ / / / / / / W Y 720/ / / / / / / W Y 716/ / / / / / / W Y 712/ / / / / / / W Y 708/ / / / / / / W Y 704/ / / / / / / W Y 700/ / / / / / / W Y 697/ / / / / / / W Y 693/ / / / / / / W Y 689/ / / / / / / W Y 685/ / / / / / / W Y 681/ / / / / / / W Y 677/ / / / / / / W Y 673/ / / / / / / W Y 670/ / / / / / / W Y 666/ / / / / / / W Y 662/ / / / / / / 924

10 V: Anlage 0 Seiten 4 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 950/ 974/ 1000/ 1030/ 1060/ 1090/ 1120/ V W 947/ / / / / / / V W 944/ / / / / / / V W 941/ / / / / / / V W 939/ / / / / / / V W 936/ / / / / / / V W 933/ / / / / / / V W 930/ / / / / / / V W 927/ / / / / / / V W 924/ / / / / / / V W 922/ / / / / / / V W 919/ / / / / / / V W 916/ / / / / / / V W 913/ / / / / / / V W 910/ / / / / / / V W 907/ / / / / / / V W 904/ / / / / / / V W 902/ / / / / / / V W 899/ / / / / / / V W 896/ / / / / / / V W 893/ / / / / / / V W 890/ / / / / / / V W 887/ / / / / / / V W 884/ / / / / / / V W 882/ / / / / / / V W 879/ / / / / / / V W 876/ / / / / / / V W 873/ / / / / / / V W 870/ / / / / / / V W 867/ / / / / / / V W 864/ / / / / / / W Y 945/ / / / / / / W Y 940/ / / / / / / W Y 936/ / / / / / / W Y 931/ / / / / / / W Y 926/ / / / / / / W Y 922/ / / / / / / W Y 917/ / / / / / / W Y 912/ / / / / / / W Y 907/ / / / / / / W Y 902/ / / / / / / W Y 898/ / / / / / / W Y 893/ / / / / / / W Y 888/ / / / / / / W Y 884/ / / / / / / W Y 879/ / / / / / / W Y 874/ / / / / / / W Y 869/ / / / / / / W Y 864/ / / / / / / W Y 860/ / / / / / / W Y 855/ / / / / / / W Y 850/ / / / / / / W Y 846/ / / / / / / W Y 841/ / / / / / / W Y 836/ / / / / / / W Y 831/ / / / / / / W Y 826/ / / / / / / W Y 822/ / / / / / / W Y 817/ / / / / / / W Y 812/ / / / / / / 1120

11 V: Anlage 0 Seiten 5 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 1160/ 1200/ 1230/ 1260/ 1300/ 1340/ 1380/ V W 1157/ / / / / / / V W 1153/ / / / / / / V W 1150/ / / / / / / V W 1146/ / / / / / / V W 1143/ / / / / / / V W 1139/ / / / / / / V W 1136/ / / / / / / V W 1132/ / / / / / / V W 1129/ / / / / / / V W 1125/ / / / / / / V W 1122/ / / / / / / V W 1118/ / / / / / / V W 1115/ / / / / / / V W 1111/ / / / / / / V W 1108/ / / / / / / V W 1104/ / / / / / / V W 1101/ / / / / / / V W 1097/ / / / / / / V W 1094/ / / / / / / V W 1090/ / / / / / / V W 1087/ / / / / / / V W 1083/ / / / / / / V W 1080/ / / / / / / V W 1076/ / / / / / / V W 1073/ / / / / / / V W 1070/ / / / / / / V W 1066/ / / / / / / V W 1063/ / / / / / / V W 1059/ / / / / / / V W 1056/ / / / / / / W Y 1154/ / / / / / / W Y 1148/ / / / / / / W Y 1143/ / / / / / / W Y 1137/ / / / / / / W Y 1131/ / / / / / / W Y 1125/ / / / / / / W Y 1119/ / / / / / / W Y 1114/ / / / / / / W Y 1108/ / / / / / / W Y 1102/ / / / / / / W Y 1096/ / / / / / / W Y 1090/ / / / / / / W Y 1085/ / / / / / / W Y 1079/ / / / / / / W Y 1073/ / / / / / / W Y 1067/ / / / / / / W Y 1061/ / / / / / / W Y 1056/ / / / / / / W Y 1050/ / / / / / / W Y 1044/ / / / / / / W Y 1038/ / / / / / / W Y 1032/ / / / / / / W Y 1027/ / / / / / / W Y 1021/ / / / / / / W Y 1015/ / / / / / / W Y 1009/ / / / / / / W Y 1003/ / / / / / / W Y 998/ / / / / / / W Y 992/ / / / / / / 1380

12 V: Anlage 0 Seiten 6 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 1420/ 1460/ 1500/ 1550/ 1600/ 1650/ 1700/ V W 1416/ / / / / / / V W 1411/ / / / / / / V W 1407/ / / / / / / V W 1403/ / / / / / / V W 1399/ / / / / / / V W 1394/ / / / / / / V W 1390/ / / / / / / V W 1386/ / / / / / / V W 1382/ / / / / / / V W 1377/ / / / / / / V W 1373/ / / / / / / V W 1369/ / / / / / / V W 1365/ / / / / / / V W 1360/ / / / / / / V W 1356/ / / / / / / V W 1352/ / / / / / / V W 1348/ / / / / / / V W 1343/ / / / / / / V W 1339/ / / / / / / V W 1335/ / / / / / / V W 1331/ / / / / / / V W 1326/ / / / / / / V W 1322/ / / / / / / V W 1318/ / / / / / / V W 1314/ / / / / / / V W 1309/ / / / / / / V W 1305/ / / / / / / V W 1301/ / / / / / / V W 1296/ / / / / / / V W 1292/ / / / / / / W Y 1413/ / / / / / / W Y 1406/ / / / / / / W Y 1399/ / / / / / / W Y 1392/ / / / / / / W Y 1384/ / / / / / / W Y 1377/ / / / / / / W Y 1370/ / / / / / / W Y 1363/ / / / / / / W Y 1356/ / / / / / / W Y 1349/ / / / / / / W Y 1342/ / / / / / / W Y 1335/ / / / / / / W Y 1328/ / / / / / / W Y 1321/ / / / / / / W Y 1314/ / / / / / / W Y 1306/ / / / / / / W Y 1299/ / / / / / / W Y 1292/ / / / / / / W Y 1285/ / / / / / / W Y 1278/ / / / / / / W Y 1271/ / / / / / / W Y 1264/ / / / / / / W Y 1257/ / / / / / / W Y 1250/ / / / / / / W Y 1242/ / / / / / / W Y 1235/ / / / / / / W Y 1228/ / / / / / / W Y 1221/ / / / / / / W Y 1214/ / / / / / / 1700

13 V: Anlage 0 Seiten 7 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 1750/ 1800/ 1850/ 1900/ 1950/ 2000/ 2060/ V W 1745/ / / / / / / V W 1740/ / / / / / / V W 1734/ / / / / / / V W 1729/ / / / / / / V W 1724/ / / / / / / V W 1718/ / / / / / / V W 1713/ / / / / / / V W 1708/ / / / / / / V W 1703/ / / / / / / V W 1698/ / / / / / / V W 1692/ / / / / / / V W 1687/ / / / / / / V W 1682/ / / / / / / V W 1676/ / / / / / / V W 1671/ / / / / / / V W 1666/ / / / / / / V W 1661/ / / / / / / V W 1656/ / / / / / / V W 1650/ / / / / / / V W 1645/ / / / / / / V W 1640/ / / / / / / V W 1634/ / / / / / / V W 1629/ / / / / / / V W 1624/ / / / / / / V W 1619/ / / / / / / V W 1614/ / / / / / / V W 1608/ / / / / / / V W 1603/ / / / / / / V W 1598/ / / / / / / V W 1592/ / / / / / / W Y 1741/ / / / / / / W Y 1732/ / / / / / / W Y 1724/ / / / / / / W Y 1715/ / / / / / / W Y 1706/ / / / / / / W Y 1698/ / / / / / / W Y 1689/ / / / / / / W Y 1680/ / / / / / / W Y 1671/ / / / / / / W Y 1662/ / / / / / / W Y 1654/ / / / / / / W Y 1645/ / / / / / / W Y 1636/ / / / / / / W Y 1628/ / / / / / / W Y 1619/ / / / / / / W Y 1610/ / / / / / / W Y 1601/ / / / / / / W Y 1592/ / / / / / / W Y 1584/ / / / / / / W Y 1575/ / / / / / / W Y 1566/ / / / / / / W Y 1558/ / / / / / / W Y 1549/ / / / / / / W Y 1540/ / / / / / / W Y 1531/ / / / / / / W Y 1522/ / / / / / / W Y 1514/ / / / / / / W Y 1505/ / / / / / / W Y 1496/ / / / / / / 2060

14 V: Anlage 0 Seiten 8 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 2120/ 2180/ 2240/ 2300/ 2360/ 2430/ 2500/ V W 2114/ / / / / / / V W 2107/ / / / / / / V W 2101/ / / / / / / V W 2095/ / / / / / / V W 2088/ / / / / / / V W 2082/ / / / / / / V W 2075/ / / / / / / V W 2069/ / / / / / / V W 2063/ / / / / / / V W 2056/ / / / / / / V W 2050/ / / / / / / V W 2044/ / / / / / / V W 2037/ / / / / / / V W 2031/ / / / / / / V W 2025/ / / / / / / V W 2018/ / / / / / / V W 2012/ / / / / / / V W 2006/ / / / / / / V W 1999/ / / / / / / V W 1993/ / / / / / / V W 1986/ / / / / / / V W 1980/ / / / / / / V W 1974/ / / / / / / V W 1967/ / / / / / / V W 1961/ / / / / / / V W 1955/ / / / / / / V W 1948/ / / / / / / V W 1942/ / / / / / / V W 1936/ / / / / / / V W 1929/ / / / / / / W Y 2109/ / / / / / / W Y 2099/ / / / / / / W Y 2088/ / / / / / / W Y 2078/ / / / / / / W Y 2067/ / / / / / / W Y 2056/ / / / / / / W Y 2046/ / / / / / / W Y 2035/ / / / / / / W Y 2025/ / / / / / / W Y 2014/ / / / / / / W Y 2003/ / / / / / / W Y 1993/ / / / / / / W Y 1982/ / / / / / / W Y 1972/ / / / / / / W Y 1961/ / / / / / / W Y 1950/ / / / / / / W Y 1940/ / / / / / / W Y 1929/ / / / / / / W Y 1919/ / / / / / / W Y 1908/ / / / / / / W Y 1897/ / / / / / / W Y 1887/ / / / / / / W Y 1876/ / / / / / / W Y 1866/ / / / / / / W Y 1855/ / / / / / / W Y 1844/ / / / / / / W Y 1834/ / / / / / / W Y 1823/ / / / / / / W Y 1813/ / / / / / / 2500

15 Anlage- 1 Seite : 1 / 14 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: Radausführung: Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: einteiliges Leichtmetallsonderrad NBU G 8½Jx19H2 35 mm 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 72,60 mm Mittenzentrierung Ø72.5/Ø kg 2100 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 4B, 4F, 4F1, 8E, 8H, 8P, 8J, Radschraube, Kegel 60, Gewinde Nm 8PB, 8V, B5, D2, QB6, 8V 4E M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Radschraube, Kegel 60, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm 8U, 8U1 Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm Nm -01~AU ET35.docx

16 Anlage- 1 Seite : 2 / 14 Typ: D2 ABE / EG-Genehmigung: G850; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005* bis 169 Audi A8 255/40R19 A02) bis A10)ER1) E44) 250 bis 265 Audi S8 255/40R19 A02) bis A10)ER1) E44) e1*98/14*0005*24e 5/112/57 Typ: B5 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*.. 55 bis 142 Audi A4, Audi A4 quattro, 225/35R19 A01) bis A10) K03)K39) Audi A4 Avant, Audi A4 Avant quattro 235/35R19 G01)K28) 169 bis 195 Audi S4, Audi S4 quattro 235/35R19 A01) bis A10) G01) K03)K28)K39) e1*98/14*0013*21e 1150/1130(1100) 5/112/57 Typ: 4B ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*.. 81 bis 142 Audi A6, A6 quattro (Limousine, Avant) 225/35R19 A01) bis A10)E54) E44)K04)K28)K39) 235/35R19 K03) 162 bis 184 Audi A6, A6 quattro (Limousine, Avant) 235/35R19 K03) e1*98/14*0051*25e 1230/1200(1230) 5/112/57 Typ: 8E ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*.. 74 bis 188 Audi A4, 225/35R19 A02) bis A10) Audi A4 quattro (Limousine, Avant) T88) 235/35R Audi S4 (Limousine, Avant) A01)K03)K04)K35)T92) 235/35R19 A01) bis A10) T92) K03)K04)K35) e1*2001/116*0151*23e 1230/ /1150 S4 5/112/57-01~AU ET35.docx

17 Anlage- 1 Seite : 3 / 14 Typ: QB6 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243* bis 182 Audi A4, 225/35R19 A02) bis A10) Audi A4 quattro, Audi A4 quattro Cabrio, Audi A4 Avant, Audi A4 Avant quattro T88) 235/35R Audi A4 quattro Cabrio, Audi S4 Cabrio A01)K03)K04)K35)T92) 235/35R19 A01) bis A10) T92) K03)K04)K55)K56) e1*2001/116*0243*06e 1165/1145 (1195) 1250/1150(0) 5/112/57 Typ: 8H ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*.. 96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 225/35R19 A02) bis A10) T88) 235/35R19 A01)K03)K04)K55)K56)T92) 253 Audi S4 Cabriolet 235/35R19 A01) bis A10) T92) K03)K04)K55)K56) E1*2001/116*0177*10E 1250/1165 5/112/57 8P e1*2001/116*0217*.. 8P e1*2001/116*0241*.. 8P e1*2001/116*0456*.. 8PB e13*2007/46*1082*.. 66 bis 147 Audi A3 215/35R19 A02) bis A10) (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)K01)K04)K58)K59)K60)T85) S3, RS3) 225/35R19 A01)G0S)K01)K04)K58)K59)K60)T88) 8P e1*2001/116*0217* bis 195 Audi S3 225/35R19 A02) bis A10) A01)K01)K04)K58)K59)K60)T88) -01~AU ET35.docx

18 Anlage- 1 Seite : 4 / 14 4E e1*2001/116*0198*.. 4E e1*2001/116*0246* bis 331 Audi A8 235/45R19 A02) bis A10)B53) N245) E44)ER2) 235/45R19 M+S 245/40R19 N255) 245/40R19 M+S 245/45R19 N255) 245/45R19 M+S 255/40R19 N265) 255/40R19 M+S 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 bis 160 Audi A6 225/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K04)K64) E44)E54) Serienreifen 205/..) 235/35R19 A01)K04)K64)T91) 245/35R19 A01)K01)K04)K64) -01~AU ET35.docx

19 Anlage- 1 Seite : 5 / 14 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080* bis 257 Audi A6 225/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K04)K64)T93) E44)E54) Serienreifen 225/..) 235/35R19 A01)K04)K64)T91) 245/35R19 A01)K01)K04)K64)T93) Typ: 4F ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254* Audi S6 255/35R19 A01) bis A10)ER1) K03)K04)K64) e1*2001/116*0254*23e 5/112/57 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080* bis 257 Audi A6 Allroad 245/40R19 A01) bis A10) K03)K04)K64) 255/35R19 5/112/57 8J e1*2001/116*0369* bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01) K03)K04) K67) E77) kleinsten Sommer- Serienreifen 225/..) 235/35R19 A01) K01)K04) K67) -01~AU ET35.docx

20 Anlage- 1 Seite : 6 / 14 8J e1*2001/116*0369*.. 8J e1*2001/116*0375* bis 265 Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 M+S A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01) K03)K04) K67) E77) kleinsten Sommer-Reifen 245/..) 235/35R19 M+S A01) K01)K04) K67) 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. 88 bis 162 Audi Q3 225/45R19 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A93a)N235) 235/45R19 GAT) 245/40R19 A93a) 255/40R19 8U 8U1 Motorleistung 88 bis 162 Audi Q3 (ohne Serienverbreiterung) e1*2007/46*0591*.. e13*2007/46*1163*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/45R19 A02) bis A10) A93a)N235) 235/45R19 GAT) 245/40R19 A93a) 255/40R19 A01) K03)K04) -01~AU ET35.docx

21 Anlage- 1 Seite : 7 / 14 8U e1*2007/46*0590* bis 250 Audi Q3 RS 225/40R19 M+S A02) bis A10) A93) 225/45R19 M+S A93a) 235/40R19 A93)N245) 235/45R19 G3R)N245) 245/40R19 A93a)N255) 255/40R19 8V e1*2007/46*0607*.. 77 bis 135 Audi A3, A3 Sportback 215/35R19 A02) bis A10) (3-türig, 5-türig) A01) K01)K04) K27) K28) K68) N225) T85) 8V e1*2007/46*0607*.. 77 bis 132 Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19 A02) bis A10) Cabrio (Nur zulässig an A01) K03)K04) T85) E75) Fahrzeugen die max /35R19 Zoll Räder verbaut oder A01) K03)K04) K28) K71) eingetragen haben) 235/30R19 A01) K01)K04) K28) K71) T86) 245/30R19 A01) K01)K04) K28) K71) -01~AU ET35.docx

22 Anlage- 1 Seite : 8 / 14 8V e1*2007/46*0607*.. 77 bis 132 Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19 A02) bis A10) Cabrio (Nur zulässig an A01) K03)K04) T85) E76) Fahrzeugen die 225/35R19 serienmäßig 19 Zoll Räder A01) K03)K04) K28) K71) verbaut und/oder eingetragen haben) 235/30R19 A01) K01)K04) K28) K71) T86) 245/30R19 A01) K01)K04) K28) K71) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. -01~AU ET35.docx

23 Anlage- 1 Seite : 9 / 14 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, an denen die optionale 6-Kolben Festsattelbremse (Audi Ceramic Brembo) mit kohlefaserverstärkter Keramikbremsscheibe verbaut ist.b53au E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014: - Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369* bis NT 16-01~AU ET35.docx

24 Anlage- 1 Seite : 10 / 14 ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg 235/45R /40R /45R /40R Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G3R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17, 235/50R18, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. -01~AU ET35.docx

25 Anlage- 1 Seite : 11 / 14 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45 vor und hinter der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen. K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45 vor und hinter der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen. K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng an das Radhaus anzulegen und auszustellen. K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. -01~AU ET35.docx

26 Anlage- 1 Seite : 12 / 14 K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: 3-Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). 5- Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3 mm. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu kürzen. K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45 vor bis 45 hinter der Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen. -01~AU ET35.docx

27 Anlage- 1 Seite : 13 / 14 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 85. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 86. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 88. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 91. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 92. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. -01~AU ET35.docx

28 Anlage- 1 Seite : 14 / 14 T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 93. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, ~AU ET35.docx

29 Anlage- 1a Seite : 1 / 9 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: Radausführung: Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: einteiliges Leichtmetallsonderrad NBU G 8½Jx19H2 35 mm 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 72,60 mm Mittenzentrierung Ø72.5/Ø kg 2100 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Seat Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 3R, 3RN, 1P, 1PN, 5P, 5PN, 5F Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm 7N Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm -01a~SE ET35.docx

30 Anlage- 1a Seite : 2 / 9 1P 1PN Motorleistung 63 bis 155 Seat Leon (Ausführungen mit kleinster Sommerbereifung 195/.. oder 205/..) e9*2001/116*0052*.. e9*2007/46*0013*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 215/35R19 A02) bis A10) A01) K01)K04) K51) K52) T85) 225/35R19 A01) G2P)K01) K04) K51) K52) 235/30R19 A01) K01)K02) K51) K52) T86) 1P 1PN Motorleistung 75 bis 195 Seat Leon (Ausführungen mit kleinster Sommerbereifung 225/..) e9*2001/116*0052*.. e9*2007/46*0013*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/35R19 A02) bis A10) A01) K01)K04) K51) K52) 235/30R19 A01) K01)K02) K51) K52) T86) 5P e9*2001/116*0050*.. 5PN e9*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 63 bis 147 Seat Altea, Altea XL, Toledo 215/35R19 A02) bis A10) (außer Freetrack) A01) K01)K04) K51) K52) N225) T85) 225/35R19 A01) G7X)K01) K04) K50) K51) K52) T88) -01a~SE ET35.docx

31 Anlage- 1a Seite : 3 / 9 3R e9*2001/116*0072*.. 3RN e9*2007/46*0011*.. 75 bis 147 Seat Exeo, Exeo ST 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, mit kleinster Serienbereifung 195/.. oder 205/..) A01) G8V)K01) T88) 245/30R19 A01) K01)K04) K62) 255/30R19 A01) K01)K04) K28) K62) K63) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01)T88) K04)K28) K62) K63) G8V)V00) 3R e9*2001/116*0072*.. 3RN e9*2007/46*0011* bis 155 Seat Exeo, Exeo ST 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, mit kleinster Serienbereifung 225/..) A01) K01)T88) 245/30R19 A01) K01)K04) K62) 255/30R19 A01) K01)K04) K28) K62) K63) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) K04)K28) K62) K63) V00) -01a~SE ET35.docx

32 Anlage- 1a Seite : 4 / 9 7N e1*2007/46*0402*.. 7N e1*2007/46*0435*.. 85 bis 147 Seat Alhambra 225/40R19 A02) bis A10)ER1) A01) K04)T93) 235/35R19 A01) A93a)K04) T91) 235/40R19 A01) G01)K04) 245/35R19 A01) K02)T93) 255/30R19 A01) K02)K03) T91) 255/35R19 A01) K02)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)ER1) K02) V00) 5F e9*2007/46*0094*.. 63 bis 110 Seat Leon, 3-türer,5-türer, 215/35R19 A02) bis A10) Kombi (Ausführungen mit A01) K01)K04) K28) K66) T85) E61) Verbundlenker- 225/35R19 Hinterachse) A01) K01)K04) K28) K66) 235/30R19 A01) K01)K04) K28) K66) 245/30R19 A01) K01)K04) K28) K66) -01a~SE ET35.docx

33 Anlage- 1a Seite : 5 / 9 5F e9*2007/46*0094*.. 77 bis 206 Seat Leon, 3-türer, 5-türer, 215/35R19 A02) bis A10)B48) Kombi A01) K01)K04) N225) T85) E62) (Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 225/35R19 A01) K01)K04) 235/30R19 A01) K01)K04) K66) 245/30R19 A01) K01)K04) K28) K66) 255/30R19 A01) K01)K02) K28) K65) K66) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. -01a~SE ET35.docx

34 Anlage- 1a Seite : 6 / 9 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit der optionalen AP Racing Bremsanlage. E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel VL. E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel ML. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. -01a~SE ET35.docx

35 Anlage- 1a Seite : 7 / 9 G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/60R16, 215/50R17, 225/40R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K50) An Achse 1 ist der obere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenkotflügels (im Bereich hinter der Radmitte) nach oben zu formen. -01a~SE ET35.docx

36 Anlage- 1a Seite : 8 / 9 K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30 vor der Radmitte bis Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K52) An Achse 2 ist zusätzlich die Radhauskante im Bereich von ca. 30 vor der Radmitte bis Übergang zum Stoßfänger aufzuweiten. K62) An Achse 2 ist vom Kunststoff-/Filzinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K63) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng an das Radhaus anzulegen und auszustellen. K65) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15 vor und 30 hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K66) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 85. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 86. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 88. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 91. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. -01a~SE ET35.docx

37 Anlage- 1a Seite : 9 / 9 T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 93. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 1a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, a~SE ET35.docx

38 Anlage- 1b Seite : 1 / 8 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: Radausführung: Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: einteiliges Leichtmetallsonderrad NBU G 8½Jx19H2 35 mm 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 72,60 mm Mittenzentrierung Ø72.5/Ø kg 2100 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 1Z, 5L, 5E Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm -01b~SK ET35.docx

39 Anlage- 1b Seite : 2 / 8 1Z 1Z Motorleistung 55 bis 118 Skoda Octavia (Limousine, Kombi, Allrad; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 15Zoll) e11*2001/116*0230*.. e11*2007/46*0012*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/35R19 A02) bis A10) A01) K01)K04) K28) K37) T88) E45) 1Z 1Z Motorleistung 125 bis 147 Skoda Octavia (Limousine, Kombi, Allrad; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) e11*2001/116*0230*.. e11*2007/46*0012*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/35R19 A02) bis A10) A01) K01)K04) K28) K37) T88) E45) 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012* bis 118 Skoda Octavia Scout 225/35R19 A02) bis A10) A01) K01)K04) K37) T88) 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. 63 bis 110 Skoda Octavia 215/35R19 A02) bis A10) (Limousine und Kombi, Ausführungen mit A01) K03)K04) T85) E57) Verbundlenker- 225/35R19 Hinterachse) A01) K01)K04) K50) K51) 235/30R19 245/30R19 A01) K01)K04) K28) K50) K51) -01b~SK ET35.docx

40 Anlage- 1b Seite : 3 / 8 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. 77 bis 162 Skoda Octavia 215/35R19 A02) bis A10) (Limousine und Kombi, A01) K03)N225) T85) E58) Ausführungen mit Mehrlenkerhinterachse) 225/35R19 A01) K01)K04) K50) T88) 235/30R19 A01) K01)K04) T86) 245/30R19 A01) K01)K04) K28) K50) K51) 255/30R19 A01) K01)K04) K28) K50) K51) 5E e11*2007/46*0243* bis 135 Skoda Octavia Scout 225/35R19 A02) bis A10) A01) K03) 245/30R19 A01) K01)K04) -01b~SK ET35.docx

41 Anlage- 1b Seite : 4 / 8 5L e11*2007/46*0010*.. 5L e11*2007/46*0034*.. 77 bis 125 Skoda Yeti 215/35R19 A02) bis A10) A01) K01)K04) T85) 225/35R19 A01) K01)K04) T88) 225/40R19 A01) G0U)K01) K04) 235/35R19 A01) G0U)K01) K02) T91) 245/30R19 A01) K01)K02) T89) 245/35R19 A01) G0U)K01) K02) 255/30R19 A01) K01)K02) T91) 255/35R19 A01) G0U)K01) K02) K48) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01)T88) K02)T91) V00) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) K02)K48) G0U)V00) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. -01b~SK ET35.docx

42 Anlage- 1b Seite : 5 / 8 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17). E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel VL. E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML". G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. -01b~SK ET35.docx

43 Anlage- 1b Seite : 6 / 8 G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist nach außen zu treiben oder zu kürzen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen. -01b~SK ET35.docx

44 Anlage- 1b Seite : 7 / 8 K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen. K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15 vor und 30 hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 85. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 86. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 88. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. -01b~SK ET35.docx

45 Anlage- 1b Seite : 8 / 8 T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 89. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 91. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 1b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, b~SK ET35.docx

46 Anlage- 1c Seite : 1 / 17 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: Radausführung: Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: einteiliges Leichtmetallsonderrad NBU G 8½Jx19H2 35 mm 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 72,60 mm Mittenzentrierung Ø72.5/Ø kg 2100 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : VOLKSWAGEN-VW Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment AU, AUV, 13, 16H, 1F, 1K, 1KP, 1T, 3B, 3BG, 3BS, 3c, 3C, 3CC, 5N -01c~VW ET35.docx Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 16 Jetta: Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Beetle: Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 7N Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 3D, 3d Radschraube, Kegel 60, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm Nm Nm Nm Nm Nm

47 Anlage- 1c Seite : 2 / e1*2007/46*0539*.. 16H e1*2007/46*0584*.. 77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 215/35R19 A02) bis A10) A01) K01)K02) K13) K21) K22) K28) K63) T85) E95) 16 e1*2007/46*0539*.. 77 bis 118 VW Jetta (Facelift, ab 215/35R19 A02) bis A10) Modell 2014) A01) K01)K04) K13) K21) K28) K63) T85) E95a) 16 e1*2007/46*0539*.. 77 bis 162 VW Beetle 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) A01) A93)K01) K04) 225/40R19 A01) K01)K04) K95) 235/35R19 A01) A93a)K01) K04) K95) 245/35R19 A01) K01)K02) K26) K95) -01c~VW ET35.docx

48 Anlage- 1c Seite : 3 / 17 1F e1*2001/116*0349*.. 85 bis 191 VW EOS 215/35R19 A02) bis A10) A01) K03)K71) N225) T85) 225/35R19 A01) K03)K04) K71) N235) 235/30R19 A01) K01)K04) K63) K71) T86) 245/30R19 A01) K01)K04) K63) K71) 1K e1*2001/116*0242*.. 55 bis 169 VW Golf 5 215/35R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01) K01)K04) K64) T85) Serienreifen in 15Zoll oder 16Zoll) 1K e1*2001/116*0242*.. 1K e1*2007/46*0490*.. 59 bis 199 VW Golf 6 215/35R19 A02) bis A10) A01) K01)K04) K64) T85) 1KP e1*2001/116*0304*.. 1KP e1*2007/46*0491*.. 55 bis 125 VW Golf Plus 215/35R19 A02) bis A10) (außer Ausführung Cross Golf) A01) K01)K02) K64) T85) -01c~VW ET35.docx

49 Anlage- 1c Seite : 4 / 17 1KP e1*2001/116*0304*.. 77 bis 118 VW Cross Golf 215/35R19 A02) bis A10) A01) K01)K04) K64) T85) 1K e1*2007/46*0490*.. AU e1*2007/46*0623*.. 63 bis 110 VW Golf 7 215/35R19 A02) bis A10) (Version mit Verbundlenker- A01) K01)K04) K25) K28) K97) E90) Hinterachse) 235/30R19 A01) K01)K04) K25) K28) K97) 1K e1*2007/46*0490*.. AU e1*2007/46*0623*.. 63 bis 169 VW Golf 7 215/35R19 A02) bis A10) (Version mit Mehrlenker- A01) K01)K04) K25) K97) T85) E91) Hinterachse) 235/30R19 A01) K01)K04) K25) K28) K97) AUV e1*2007/46*0627*.. 63 bis 81 VW Golf 7 Variant 215/35R19 A02) bis A10) (Version mit Verbundlenker- A01) K01)K04) K25) K28) K97) E90) Hinterachse) 235/30R19 A01) K01)K04) K25) K28) K97) -01c~VW ET35.docx

50 Anlage- 1c Seite : 5 / 17 AUV e1*2007/46*0627*.. 63 bis 135 VW Golf 7 Variant 215/35R19 A02) bis A10) (Version mit Mehrlenker- A01) K01)K04) K25) K97) N225) T85) E91) Hinterachse) 235/30R19 A01) K01)K04) K25) K28) K97) Typ: 3B ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0043*.., e1*98/14*0043*.. 66 bis 142 Passat, Passat Variant 225/35R19 A01) bis A10) (incl. syncro, 4-Motion) K34) K03)K04)K15) 235/35R19 K35) e1*98/14*0043*15e min. 930/970 max. 1170/1080, 1190/1160 bei Allrad 5/112/57,1 Typ: 3BG ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0157*.., e1*2001/116*0157*.. 74 bis 142 Passat, Passat Variant 225/35R19 A01) bis A10) (incl. 4-Motion) K34) K03) e1*2001/116*0157*12 min. 970/980max. 1190/1060, 1200/1160(1205) bei Allrad 235/35R19 K41) 5/112/57,1 Typ: 3BS ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0173*.., e1*2001/116*0173* Passat W8, 235/35R19 A01) bis A10) Passat Variant W8 K41) K03) e1*2001/116*0173*04e min. 1180/1090max. 1230/1160 5/112/57,1-01c~VW ET35.docx

51 Anlage- 1c Seite : 6 / 17 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. 3c e1*2007/46*0547*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 75 bis 155 VW Passat (B7, Limousine, Kombi, kleinste Serienreifen in 16Zoll, außer Alltrack) 215/35R19 A02) bis A10) A01) A93)K01) K21) K63) T85) E87)E93) 225/35R19 A01) A93a)G0P) K01) K04) K21) K28) K63) T88) 235/30R19 A01) A93a)K01) K04) K21) K28) K63) T86) 235/35R19 A01) G0Y)K01) K04) K21) K28) K63) 3C e1*2001/116*0307*.. 3c e1*2007/46*0547* bis 220 VW Passat 235/35R19 A02) bis A10) (B7, Limousine, Kombi, kleinste Serienreifen in 17Zoll, außer Alltrack) A01) K01)K04) K21) K28) K63) E87)E93) 3C e1*2001/116*0307*.. 88 bis 176 VW Passat 225/40R19 A02) bis A10) (B8; Limousine, Kombi; A01) K28)K63) E93a) außer Alltrack) 235/35R19 A01) A93a)K03) K04) K28) 235/40R19 A01) K03)K04) K25) K28) K63) K97) -01c~VW ET35.docx

52 Anlage- 1c Seite : 7 / 17 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. 3c e1*2007/46*0547* bis 155 VW Passat Alltrack 225/35R19 A02) bis A10) (B7) A93a)T88) 245/30R19 A01) K03)K04) K99) T89) 3CC e1*2001/116*0468* bis 220 VW Passat CC, VW CC 225/35R19 A02) bis A10) A01) K04)N235) T88) 235/35R19 A01) K03)K04) K81) K83) K84) 245/30R19 A01) K01)K02) K83) K84) T89) 255/30R19 A01) K01)K02) K83) K84) 3d e1*2007/46*0452*.. 3D e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189* bis 331 VW Phaeton 235/40R19 A02) bis A10) G3M)N245) T95) ER1) 245/40R19 N255)T98) 255/40R19 A01) K03)T100) -01c~VW ET35.docx

53 Anlage- 1c Seite : 8 / e1*2001/116*0471* bis 206 VW Scirocco 225/35R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 17Zoll) 235/35R19 A01) K03)K15) 245/30R19 A01) K01)K04) K15) 255/30R19 A01) K01)K02) K15) K86) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K02)K15) K86) V00) 13 e1*2001/116*0471*.. 90 bis 162 VW Scirocco 215/35R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten N225)T85) Serienreifen 16Zoll) 225/35R19 235/35R19 A01) K03)K15) 245/30R19 A01) K01)K04) K15) 255/30R19 A01) K01)K02) K15) K86) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K02)K15) K86) V00) -01c~VW ET35.docx

54 Anlage- 1c Seite : 9 / 17 7N e1*2007/46*0401*.. 7N e1*2007/46*0434*.. 85 bis 147 VW Sharan 225/40R19 A02) bis A10)ER1) A01) K04)T93) 235/35R19 A01) A93a)K04) T91) 245/35R19 A01) K02)T93) 255/35R19 A01) K02)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)ER1) K02) V00) 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. 81 bis 155 VW Tiguan 225/45R19 A02) bis A10) A93) 235/45R19 A01) K03) 245/40R19 255/40R19 A01) K01)K04) K63) K85) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R19 245/40R19 A01) bis A10) A93) K04) V00) 225/45R19 255/40R19 A01) bis A10) A93) K04)K63) K85) V00) -01c~VW ET35.docx

55 Anlage- 1c Seite : 10 / 17 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1t e1*2007/46*0506*.. 66 bis 125 VW Touran 225/35R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01) K01)K04) K21) T88) E53) Serienreifen in 15Zoll, außer Cross) 245/30R19 A01) K01)K02) K21) T89) 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1t e1*2007/46*0506*.. 66 bis 130 VW Touran 225/35R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01) G0X)K01) K04) K21) T88) E53) Serienreifen in 16Zoll, außer Cross) 245/30R19 A01) K01)K02) K21) T89) 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1t e1*2007/46*0506*.. 75 bis 130 VW Cross Touran 245/30R19 A02) bis A10) A01) K01)K04) K21) T89) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. -01c~VW ET35.docx

56 Anlage- 1c Seite : 11 / 17 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E53) Nicht für Touran CROSS (Serie VA 215/50R17, HA 235/45R17). E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen AllTrack. Diese Ausführungen sind serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet. -01c~VW ET35.docx

57 Anlage- 1c Seite : 12 / 17 E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel 'VL': E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel 'ML': E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Passat B7 : - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36 E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Passat B8 : - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37 E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: - e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15 E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: - e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16 ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. -01c~VW ET35.docx

58 Anlage- 1c Seite : 13 / 17 G0P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/50R17, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G0Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G3M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R18, 235/55R17, 235/60R16, 255/40R19, 255/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. -01c~VW ET35.docx

59 Anlage- 1c Seite : 14 / 17 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45 vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K34) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen, - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante aufzuweiten. -01c~VW ET35.docx

60 Anlage- 1c Seite : 15 / 17 K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis zur seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen, - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Radmitte bis zur seitlichen Stoßleiste aufzuweiten. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen, - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen, - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen oder nach innen umzuformen. K81) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte, nach oben einzuformen oder auszuschneiden. K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Verbreiterungsflap zu kürzen. K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. K85) An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis zur Blechkante zu kürzen. K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante aufzuweiten, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. -01c~VW ET35.docx

61 Anlage- 1c Seite : 16 / 17 K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45 vor Radmitte bis Stoßfängeroberkante umzulegen, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25 vor und 40 hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K99) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffradhausverbreiterung ist auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 100. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. -01c~VW ET35.docx

62 Anlage- 1c Seite : 17 / 17 T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 85. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 86. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 88. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 89. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 91. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 93. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 95. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 98. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 1c mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, c~VW ET35.docx

63 Anlage- 2 Seite : 1 / 9 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: Radausführung: Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: einteiliges Leichtmetallsonderrad NBU G 8½Jx19H2 35 mm 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 72,60 mm Mittenzentrierung Ø72.5/Ø kg 2100 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, Ingolstadt Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment B8, B81, 4G, 4G1 Radschraube, Kegel 60, Gewinde Nm M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 8R, 8R1 Radschraube, Kegel 60, Gewinde Nm M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 4H Radschraube, Kegel 60 mit drehbar gelagerter Kalotte, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm Nm -02~AU _5-ET35.docx

64 Anlage- 2 Seite : 2 / 9 B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. 88 bis 199 Audi A4, A4 quattro 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, außer S4) A93)N235) T88) 225/40R19 A01) K64)N235) 235/35R19 A01) K03)K04) K64) N245) T91) 245/35R19 A01) K01)K04) K28) K64) 255/35R19 A01) K01)K04) K28) K64) B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084* bis 245 Audi A4, S4 245/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01) K01)K04) K28) K64) 255/35R19 A01) K01)K04) K28) K64) -02~AU _5-ET35.docx

65 Anlage- 2 Seite : 3 / 9 B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084* bis 245 Audi A5 225/40R19 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Cabrio) N235) 235/35R19 N245)T91) 235/40R19 G4W)N245) 245/35R19 255/35R19 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A02) bis A10) N235) V00) B8 e1*2001/116*0430*.. B8 e1*2001/116*0447*.. B81 e13*2007/46*1084* bis 260 Audi S5 225/40R19 M+S A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Cabrio) W235) 235/35R19 M+S T91)W245) 235/40R19 M+S G4W)W245) 245/35R19 255/35R19-02~AU _5-ET35.docx

66 Anlage- 2 Seite : 4 / 9 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147* bis 245 Audi A6 225/45R19 A02) bis A10)B75) (Limousine, Kombi) N235) E54)ER2) 235/45R19 A01) G1G)K13) K22) K73) N245) 245/40R19 N255) 255/40R19 A01) K13)K22) K73) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R19 245/40R19 A02) bis A10)B75) N235) N255) E54)ER2)V00) 225/45R19 255/40R19 A02) bis A10)B75) N235) E54)ER2)V00) 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147* bis 245 Audi A7 235/45R19 A02) bis A10)B75) N245) ER2) 245/40R19 N255) 255/40R19 4H e1*2007/46*0284*.. 4H e1*2007/46*0398* bis 382 Audi A8, A8L 245/45R19 A02) bis A10)B75) N255) E44)ER2) 255/45R19 N265) -02~AU _5-ET35.docx

67 Anlage- 2 Seite : 5 / 9 8R 8R 8R1 Motorleistung 100 bis 200 Audi Q5 (ohne Serienverbreiterung) e1*2001/116*0473*.. e1*2001/116*0497*.. e13*2007/46*1083*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 235/50R19 A02) bis A10) A01) A94)K03) EF0)ER2) 235/55R19 A01) A94)K03) 245/50R19 A01) K03)K04) 255/45R19 A01) A94)K03) 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083* bis 200 Audi Q5 235/50R19 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A94) EF0)ER2) 235/55R19 A94) 245/50R19 255/45R19 A94) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. -02~AU _5-ET35.docx

68 Anlage- 2 Seite : 6 / 9 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B75) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø400x38 mm -02~AU _5-ET35.docx

69 Anlage- 2 Seite : 7 / 9 E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg 225/45R /45R /50R /55R /40R /45R /50R /40R /45R Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. -02~AU _5-ET35.docx

70 Anlage- 2 Seite : 8 / 9 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45 vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. -02~AU _5-ET35.docx

71 Anlage- 2 Seite : 9 / 9 N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 88. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 91. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 245/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, ~AU _5-ET35.docx

72 Anlage- 2a Seite : 1 / 18 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: Radausführung: Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: einteiliges Leichtmetallsonderrad NBU G 8½Jx19H2 35 mm 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 72,60 mm Mittenzentrierung Ø72.5/Ø kg 2100 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 117, 140, 172, 172 AMG, 176, 207, 204, 204K, 204X, 212, 212G, 218, 231, 245G, 246 Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 215, 220 Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm Nm -02a~DB _5-ET35.docx

73 Anlage- 2a Seite : 2 / e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 66 bis 155 Mercedes A-Klasse (Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) 215/35R19 A02) bis A10) A01) K01)K04) K13) K25) K28) N225) T85) E100)E93) 235/30R19 A01) K01)K02) K103) K13) K25) K28) T86) 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470* bis 155 Mercedes A-Klasse 235/30R19 A02) bis A10) (Frontantrieb und Allrad; A01) K01)K02) K103) K13) K25) K28) T86) E100)E95) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) 245G e1*2001/116*0470* e1*2007/46*0751*.. 66 bis 155 Mercedes B- Klasse 215/35R19 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur zulässig an A01) K04)K103) K13) K20) K22) K28) N225) E100) T85) Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. 225/35R19 e1*2001/116*0470*04) A01) K01)K04) K103) K13) K20) K22) K25) K28) 235/30R19 A01) K01)K02) K103) K13) K20) K22) K25) K28) T86) -02a~DB _5-ET35.docx

74 Anlage- 2a Seite : 3 / e1*2001/116*0431*.. 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine, W204) A01) G9R)K01) K04) K13) K85) N235) T88) E104) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01)K13) T88) K02)K85) K86) E104)V00) 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 88 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) (Kombi, S204) K01)K13) T88) K02)K85) K86) E104)V00) -02a~DB _5-ET35.docx

75 Anlage- 2a Seite : 4 / e1*2001/116*0431*.. 85 bis 155 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine, W205) A01) K01)K04) N235) T88) E103) 225/35R19 M+S A01) K01)K04) T88) 225/40R19 A01) GAZ)K01) K04) K122) N235) 225/40R19 M+S A01) GAZ)K01) K04) K122) 235/35R19 A01) K01)K04) N245) 235/35R19 M+S A01) K01)K04) 245/35R19 A01) K01)K04) K122) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/35R19 235/35R19 A01) bis A10) K01) K04)N245) E103)V00) 225/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) K01) K04) E103)V00) -02a~DB _5-ET35.docx

76 Anlage- 2a Seite : 5 / K e1*2001/116*0457*.. 85 bis 155 Mercedes C-Klasse 225/40R19 A02) bis A10) (Kombi, S205) A01) K01)K04) K122) N235) E103) 225/40R19 M+S A01) K01)K04) K122) 235/35R19 A01) K01)K04) N245) T91) 235/35R19 M+S A01) K01)K04) T91) 245/35R19 A01) K01)K04) K122) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/35R19 235/35R19 A01) bis A10) K01) K04)N245) T91) E103)V00) 225/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) K01) K04)T91) E103)V00) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) K02)T91) E103)V00) Typ: 215 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0113* bis 326 Mercedes CL-Klasse; 245/35R19 A02) bis A10)B60) Mercedes CL 63 AMG; Mercedes CL 55 AMG 245/40R19 A01)K53) 368 Mercedes CL /40R19 A01)E55)K53) 368 Mercedes CL 55 AMG 245/40R19 M+S A01)K53) e1*98/14*0113* /1325(1355) 5/112/66,5-02a~DB _5-ET35.docx

77 Anlage- 2a Seite : 6 / e1*2007/46*1007*.. 245G e1*2001/116*0470*.. 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur zulässig an A01) K01)K04) K13) K25) N225) T85) E100) Fahrzeugausführungen ab 235/30R19 EG-Genehmigungs-Nr. A01) K01)K02) K13) K25) K28) T86) e1*2001/116*0470*04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 215/35R19 245/30R19 A01) bis A10) K01)K13) K25) N225) K02)K103) K28) E100)V00) T85) 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 150 bis 225 Mercedes CLS (Limousine, Kombi; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/45R17) 245/35R19 A02) bis A10)B72)ER1) A94)T93) 255/35R19 A94) 218 e1*2007/46*0485* bis 300 Mercedes CLS (Limousine, Kombi; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 255/40R18) 255/35R19 A94) A02) bis A10)B72)ER1) -02a~DB _5-ET35.docx

78 Anlage- 2a Seite : 7 / e1*2001/116*0502* bis 300 Mercedes E-Klasse 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 17Zoll) G5C)N235) T88) 235/35R19 A01) G4Y)K01) N245) T91) 245/30R19 A01) K01)K04) K15) N255) T89) 255/30R19 A01) K01)K04) K15) T91) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/35R19 245/30R19 A01) bis A10) N235)T88) K04)K15) N255) T89) V00) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) N235)T88) K04)K15) T91) V00) 235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) K04)K15) T91) V00) 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 300 Mercedes E-Klasse (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18Zoll) 235/35R19 A02) bis A10) A01) K01)N245) 245/30R19 A01) K01)K04) K15) N255) T89) 255/30R19 A01) K01)K04) K15) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) K04)K15) V00) -02a~DB _5-ET35.docx

79 Anlage- 2a Seite : 8 / e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse (Limousine, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 235/35R19 A02) bis A10) A01) K01)T91) 245/35R19 A01) K01)K04) 255/30R19 A01) K01)K04) T91) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01)T88) K04)T91) V00) 235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) K04)T91) V00) 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 150 bis 300 Mercedes E-Klasse (Limousine, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) 245/35R19 A02) bis A10) A01) K01)K04) T93) 255/30R19 A01) K01)K04) T91) 245G e1*2001/116*0470*.. 80 bis 155 Mercedes GLA 225/45R19 A02) bis A10) A01) K118) 235/40R19 A01) K118) 245/40R19 A01) K01)K118) K119) K120) -02a~DB _5-ET35.docx

80 Anlage- 2a Seite : 9 / X e1*2001/116*0480* bis 225 Mercedes GLK 235/45R19 A02) bis A10)ER2) A01) K01)K04) 235/50R19 A01) K01)K02) 245/45R19 255/45R19 A01) K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/50R19 255/45R19 A01) bis A10)ER2) K01) K02) V00) Typ: 140 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0056* bis 290 Mercedes S-Klasse 255/40R19 A01) bis A10)ER1) K16)K49)K50) e1*96/27*0056*03e 1340/1380(1450) 5/112/66.5 Typ: 140 ABE / EG-Genehmigung: F bis 300 Mercedes S-Klasse 255/40R19 A01) bis A10)ER1) K16)K49)K50) F690/NT /1380 5/112/66.5 Typ: 220 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zul. Reifengrößen, ggf. Auflagen 145 bis 326 Mercedes S-Klasse 245/40R19 A01) bis A10)B60)E51) ER1)K04)K15)K18)K21) 368 Mercedes S 55 AMG, Mercedes S /40R19 e1*97/27*0099*15e 1255/1325(1360) 5/112/66,5-02a~DB _5-ET35.docx

81 Anlage- 2a Seite : 10 / e1*2007/46*0803* bis 320 Mercedes SL 255/30R19 A02) bis A10)B60)B78) A94)N265) 255/35R19 A94a)N265) 172 e1*2007/46*0548* bis 225 Mercedes SLK 215/35R19 A02) bis A10) A94)N225) 225/35R19 A94a)G1R) 235/35R19 A01) G01)K102) K103) K25) K97) 245/30R19 A01) K03) 255/30R19 A01) K01)K103) K104) K25) K28) K97) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K103)K104) K28) V00) 172 e1*2007/46*0548* AMG e1*2007/46*0857* Mercedes SLK 55 AMG 235/35R19 M+S A02) bis A10) A01) K102)K103) K25) K97) 245/30R19 M+S A01) K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/35R19 M+S 255/30R19 M+S A01) bis A10) K102)K25) K97) K103)K104) K28) V00) -02a~DB _5-ET35.docx

82 Anlage- 2a Seite : 11 / 18 A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. -02a~DB _5-ET35.docx

83 Anlage- 2a Seite : 12 / 18 A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B60) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø390x36 mm. B72) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 322x32mm B78) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit optionaler Keramik - Bremsanlage - Achse 1: AMG 6- Kolben Festsattel Carbon Ceramic mit belüfteter Bremsscheibe Ø 402x39mm E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit R beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit H beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg an Achse 2) E55) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen(z.B. E55 AMG), die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 265/.. an der Hinterachse ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Sportmodell (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. -02a~DB _5-ET35.docx

84 Anlage- 2a Seite : 13 / 18 ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg 235/40R /45R /50R /40R /45R /40R /45R Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. -02a~DB _5-ET35.docx

85 Anlage- 2a Seite : 14 / 18 G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30 vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der Blechradhauskante anzupassen. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45 vor und 45 hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. -02a~DB _5-ET35.docx

86 Anlage- 2a Seite : 15 / 18 K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Blechradhauskante ist im Bereich von 45 vor und 45 hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45 vor und 45 hinter der Radmitte eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45 vor und 45 hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45 vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K49) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der seitlichen Stoßleiste entsprechend der nachgearbeiteten Blechradhauskante zu kürzen. -02a~DB _5-ET35.docx

87 Anlage- 2a Seite : 16 / 18 K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffinnenkotflügel ist im hinteren Bereich ca. 30 mm oberhalb der Befestigungsschrauben um ca. 10 mm nach hinten einzuformen. Im vorderen Bereich ist der Kunststoffinnenkotflügel oberhalb der Luftschlitze um ca mm nach vorne einzuformen, - der Lenkanschlag ist durch Unterlegen einer 10 mm dicken Scheibe zu begrenzen. Kontrollmöglichkeit durch Kreisfahrt mit vollem Lenkeinschlag. K53) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2 : - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen, - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen, - die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind auf eine Restbreite von ca. 2 mm zu kürzen. K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45 vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger komplett um- und anzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K86) An Achse 2 sind die inneren Filz- Radhäuser in Höhe der Stoßfängeroberkante zur Fahrzeugmitte einzuformen. K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45 nach hinten umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. -02a~DB _5-ET35.docx

88 Anlage- 2a Seite : 17 / 18 N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 85. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 86. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 88. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 89. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 91. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 93. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. -02a~DB _5-ET35.docx

89 Anlage- 2a Seite : 18 / 18 GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, a~DB _5-ET35.docx

90 Anlage- 2b Seite : 1 / 3 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: NBU G Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø66.6 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ssangyong Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment CK Radschraube, Kegel 60, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm -02b~SY _5-ET35.docx

91 Anlage- 2b Seite : 2 / 3 Typ: CK ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0055* bis 129 Ssangyong Korando 225/45R19 A02) bis A10) 235/45R19 245/45R19 A01)K01)K04) 255/40R19 A01)K01)K04) 255/45R19 A01)K01)K04)K31)G01) e9*2007/46*0055* /1200(0) 5/112/66,5 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. -02b~SY _5-ET35.docx

92 Anlage- 2b Seite : 3 / 3 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: -die Radhauskante ist im Bereich von 30 vor bis 40 hinter der Radmitte umzulegen, -die in diesem Bereich ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist um 25mm zu kürzen, -der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. Die Anlage Nr. 2b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, b~SY _5-ET35.docx

93 Anlage- 2c Seite : 1 / 3 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: Radausführung: Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: einteiliges Leichtmetallsonderrad NBU G 8½Jx19H2 35 mm 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 72,60 mm Mittenzentrierung Ø72.5/Ø kg 2100 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D), Mini Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment UKL-L Serien-Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm Nm -02c~BM _5-ET35.docx

94 Anlage- 2c Seite : 2 / 3 UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 bis 170 BMW 2er Active Tourer 225/40R19 A02) bis A10) (Frontantrieb) A01) K01)K02) K18) K28) E19a) 235/35R19 A01) K01)K02) K18) K28) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. -02c~BM _5-ET35.docx

95 Anlage- 2c Seite : 3 / 3 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. Die Anlage Nr. 2c mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, c~BM _5-ET35.docx

96 Anlage- 3 Seite : 1 / 4 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: NBU G Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : General Motors Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment GMX322 Radmutter, Kegel 60, Gewinde M14x1, Nm -03~CA ET35.docx

97 Anlage- 3 Seite : 2 / 4 Typ: GMX322 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0260* bis 229 Cadillac CTS 235/40R19 A02) bis A10)E25) (Limousine) 235/45R19 245/40R19 A01)K03) 255/40R19 A01)K01)K04)K32) e13*2001/116*0260* /1375(0) 5/120/67 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. -03~CA ET35.docx

98 Anlage- 3 Seite : 3 / 4 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E25) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg 235/40R /45R /40R /40R Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der Anbaubestätigung einzutragen. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K32) An Achse 1 ist im hinteren Radhaus der Filzspritzschutz zur Fahrzeugmitte einzuformen (Kontrolle d. Kreisfahrt). -03~CA ET35.docx

99 Anlage- 3 Seite : 4 / 4 Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, ~CA ET35.docx

100 Anlage- 3a Seite : 1 / 5 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: NBU G Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Opel Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 0G-A, 0G-A/V, GMIK Radmutter, Kegel 60, Gewinde M14x1, Nm -03a~OP ET35.docx

101 Anlage- 3a Seite : 2 / 5 0G-A 0G-A 0G-A/V GMIK Motorleistung 81 bis 191 Opel Insignia, Insignia Sports Tourer (4-, 5-türig und Kombi, auch LPG) e1*2001/116*0475*.. e1*2007/46*0374*.. e1*2007/46*0860*.. e50*2007/46*0009*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/40R19 A02) bis A10) N235) 225/45R19 N235) 235/35R19 N245)T91) 235/40R19 N245) 245/35R19 A01)K04) 245/40R19 A01)K04) 255/30R19 A01)G4R)K04)T91) 255/35R19 A01)K04) 255/40R19 A01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) N235) K04) V00) 225/45R19 245/40R19 A01) bis A10) N235) K04) V00) 225/45R19 255/40R19 A01) bis A10) N235) K04) V00) -03a~OP ET35.docx

102 Anlage- 3a Seite : 3 / 5 0G-A 0G-A Motorleistung 239 Opel Insignia OPC, Insignia OPC Sports Tourer (4-, 5-türig und Kombi) e1*2001/116*0475*.. e1*2007/46*0374*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 235/40R19 M+S A02) bis A10) 245/35R19 A01)K04) 245/40R19 A01)K04) 255/35R19 A01)K04) 255/40R19 A01)K04) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. -03a~OP ET35.docx

103 Anlage- 3a Seite : 4 / 5 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. -03a~OP ET35.docx

104 Anlage- 3a Seite : 5 / 5 N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 91. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, a~OP ET35.docx

105 Anlage- 4 Seite : 1 / 22 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: Radausführung: Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: einteiliges Leichtmetallsonderrad NBU G 8½Jx19H2 35 mm 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 72,60 mm Mittenzentrierung ohne Ring 690 kg 2100 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D) -04~BM _5-ET35.docx

106 Anlage- 4 Seite : 2 / 22 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 1C, 182, 187, 3/B, 3/C, 3/CG, 3/CNG, 346C, 346K, 346L, 346R, 346X, 390L, 390X, 392C, 3B, 3C, 560X, M3B, R/C, X1, Z85, Z89, ZR 1C 3C Radschraube, Kegel 60, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm 1er BMW: Radschraube, Kegel 60, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm 2er BMW: Serien-Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm 3er BMW: Radschraube, Kegel 60, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm 4er BMW: Serien-Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm 3L bis Nachtrag 04: Radschraube, Kegel 60, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm ab Nachtrag 05: Serien-Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm 3K bis Nachtrag 05: Radschraube, Kegel 60, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm ab Nachtrag 06: Serien-Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm 1K4, 1K2 bis Nachtrag 03: Radschraube, Kegel 60, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm X83 3-V, 5L, 5K, K-N1, X3, X-N1, UKL-C/X, UKL/X ab Nachtrag 04: Serien-Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Serien-Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm Nm Nm Nm Nm Nm Nm Nm Nm Nm Nm Nm Nm Nm -04~BM _5-ET35.docx

107 Anlage- 4 Seite : 3 / e1*2001/116*0352*.. 1C e1*2007/46*0277* bis 240 BMW 1er 215/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) A01) K01)K04) K68) N225) T85) 225/35R19 A01) K01)K04) K68) 235/30R19 A01) K01)K02) K69) T86) 187 e1*2001/116*0287*.. 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. 66 bis 195 BMW 1er 215/35R19 A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K01)K04)K64)T85) bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*03; beim 225/35R19 Typ 1K4 bis A01)K01)K04)K68) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*03) 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283* BMW 1er, 1er xdrive 225/35R19 M+S A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01) K02)K03) K13) K25) K28) ab Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*04; beim zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Typ 1K4 ab vorne hinten Genehmigungs-Nr. 225/35R19 245/30R19 A01) bis A10) e1*2007/46*0283*04) K03)K13) K25) K02)K28) V00) -04~BM _5-ET35.docx

108 Anlage- 4 Seite : 4 / 22 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. 70 bis 175 BMW 1er, 1er xdrive 225/35R19 A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01) K02)K03) K13) K25) K28) N235) ab Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*04; beim zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Typ 1K4 ab vorne hinten Genehmigungs-Nr. 215/35R19 235/30R19 A01) bis A10) e1*2007/46*0283*04) K03)K13) N225) K02)K28) N245) T86) V00) 215/35R19 245/30R19 A01) bis A10) K03)K13) N225) K02)K28) V00) 225/35R19 245/30R19 A01) bis A10) K03)K13) K25) K02)K28) V00) 1C e1*2007/46*0277* bis 180 BMW 2er 225/35R19 A02) bis A10) (Serie bis einschließlich 17 Zoll Sommerbereifung) A01) K01)K02) K13) K25) K28) N235) T88) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 215/35R19 245/30R19 A01) bis A10) K03)K13) N225) K02)K28) V00) 225/35R19 245/30R19 A01) bis A10) K01)K13) K25) K02)K28) V00) 1C e1*2007/46*0277* bis 240 BMW 2er, M235i 225/35R19 A02) bis A10) (Serie ab 18 Zoll Sommerbereifung) A01) K01)K02) K13) K25) K28) N235) T88) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/35R19 245/30R19 A01) bis A10) K01)K13) K25) K02)K28) V00) -04~BM _5-ET35.docx

109 Anlage- 4 Seite : 5 / 22 Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: F bis 141 3er BMW 225/35R19 A01) bis A10) K03a)K17)K22)K29) K33)L21) F547/NT14E 890/1030 5/120/72.5 Typ: 3/C ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rei 66 bis 142 BMW 3 (Limousine, Kombi) 225/35R19 A01) bis A10) K03)K17)K22)K29) K33)L21) e1*93/81*0015*10e 900/1115(1150) 5/120/72.5 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 3C F547 3/CNG e1*96/79*0084*.. 64 bis 75 3er BMW Compact 225/35R19 A01) bis A10) K03)K17)K22)K29) K36)L21) e1*96/79*0084*04 815/950(1050) 5/120/72.5 Typ: 3/CG ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0017*.., e1*98/14*0017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rei 66 bis 125 3er BMW Compact 225/35R19 A01) bis A10) K03)K17)K22)K29) K36)L21) e1*98/14*0017*09 850/970(1040) 5/120/72.5 Typ: 3B ABE / EG-Genehmigung: F920 Motorleistung Handelsbezeichnungen 75 bis 141 BMW 3 Coupé, BMW 3 Cabrio zulässige Reifengrößen 225/35R19 A01) bis A10) K03a)K17)K22)K29) K33)L21) F920/NT09E 890/1060 5/120/ ~BM _5-ET35.docx

110 Anlage- 4 Seite : 6 / 22 Typ: 3/B ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0016*.. 75 bis 142 BMW 3 Coupé, BMW 3 Cabrio 225/35R19 A01) bis A10) K03)K17)K22)K29) K33)L21) e1*93/81*0016*08e 870/1070(1115) 5/120/72.5 Typ: M3B ABE / EG-Genehmigung: G191 Motorleistung Handelsbezeichnungen 210 bis 217 BMW M3 Coupe, BMW M3 Cabriolet, BMW M3 Limousine zulässige Reifengrößen 225/35R19 A01) bis A10) K03)K17)K22) K29)K33) G191/NT6E 910/1090 5/120/72 Typ: 346L ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. 77 bis 170 BMW 3 225/35R19 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K15)K32)T88) K03) e1*98/14*0097*16e 1000/1215(1265)ab NT 06 reduziert auf (1250) bei Anhb. 235/35R19 G01)K04)K33) 5/120/72.5 Typ: 346C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*.. 77 bis 170 BMW 3 (Coupé) 225/35R19 A01) bis A10) K15)K32)T88) K03) 235/35R19 G01)K04)K33) e12001/116*0112*15e 1000/1100(1210) 5/120/72.5 Typ: 346R ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146* bis 170 BMW 3 (Cabrio) 225/35R19 A01) bis A10) K15)K32)T88) K03) 235/35R19 G01)K04)K33) e1*2001/116*0146* /1165(1250) 5/120/ ~BM _5-ET35.docx

111 Anlage- 4 Seite : 7 / 22 Typ: 346K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*.. 85 bis 141 BMW 3 (Kompakt-Lim.) 225/35R19 A01) bis A10) K15)K32) K03) 235/35R19 G01)K04)K33) e1*2001/116*0167*09e 935/1045(1160) 5/120/72.5 Typ: 346X ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144* bis 170 BMW 3 (Allrad) 225/35R19 A01) bis A10) K15)K32)T88) K03) 235/35R19 G01)K04)K33) e1*2001/116*0144*08e 1075/1180 (1250) 5/120/ L 390X 392C Motorleistung 85 bis 240 BMW 3er (Limousine, Kombi, Cabrio, Coupe) e1*2001/116*0308*.. e1*2001/116*0344*.. e1*2001/116*0346*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/35R19 A02) bis A10) G4S)N235)T88) EF0) 235/30R19 N245)T86) 235/35R19 A01)G01)N245) 245/30R19 A01)K03)N255)T89) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A02) bis A10) EF0)V00) -04~BM _5-ET35.docx

112 Anlage- 4 Seite : 8 / 22 3C 3K 3L Motorleistung 85 bis 240 BMW 3er (Limousine, bis EG- Genehmig.-Nr. e1*2007/46*0314*04; Kombi, bis EG-Genehmig.- Nr. e1*2007/46*0315*05; Coupe, bis EG-Genehmig.- Nr. e1*2007/46*0316*07) e1*2007/46*0316*.. e1*2007/46*0315*.. e1*2007/46*0314*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/35R19 A02) bis A10) G4S)N235)T88) E66)EF0) 235/30R19 N245)T86) 235/35R19 A01)G01)N245) 245/30R19 A01)K03)N255)T89) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A02) bis A10) E66)EF0)V00) 3L e1*2007/46*0314*.. 85 bis 147 BMW 3er, 3er xdrive 225/40R19 A02) bis A10) (Limousine, ab EG- A01) G01) E66a) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05, mit 235/35R19 kleinsten Serienreifen 205/..) A01) K04) 235/40R19 A01) G01)K04) K13) K22) K25) 245/35R19 A01) K01)K04) 255/35R19 A01) K01)K04) K82) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04)K82) E66a)V00) -04~BM _5-ET35.docx

113 Anlage- 4 Seite : 9 / 22 3L e1*2007/46*0314*.. 85 bis 240 BMW 3er, 3er xdrive (Limousine, ab EG- 225/40R19 A02) bis A10) E66a) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05, mit 235/35R19 A01) G01)K04) kleinsten Serienreifen 225/..) 235/40R19 A01) G01)K04) K13) K22) K25) 245/35R19 255/35R19 A01) K01)K04) K82) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04)K82) E66a)V00) 3K e1*2007/46*0315*.. 85 bis 147 BMW 3er, 3er xdrive 225/40R19 A02) bis A10) (Kombi, ab EG- A01) G01) E66b) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06, mit 235/35R19 kleinsten Serienreifen 205/..) A01) K04) 235/40R19 A01) G01)K04) K13) K22) K25) 245/35R19 A01) K01)K04) 255/35R19 A01) K01)K04) K82) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04)K82) E66b)V00) -04~BM _5-ET35.docx

114 Anlage- 4 Seite : 10 / 22 3K e1*2007/46*0315*.. 85 bis 240 BMW 3er, 3er xdrive (Kombi, ab EG- 225/40R19 A02) bis A10) E66b) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06, mit 235/35R19 A01) G01)K04) kleinsten Serienreifen 225/..) 235/40R19 A01) G01)K04) K13) K22) K25) 245/35R19 A01) K01)K04) 255/35R19 A01) K01)K04) K82) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04)K82) E66b)V00) 3-V e1*2007/46*0559* bis 240 BMW 3er Gran Turismo 225/45R19 A02) bis A10) (nur Fz. mit Heckantrieb) A94) 235/40R19 A94) 245/40R19 255/40R19 A01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R19 255/40R19 A01) bis A10) K04) V00) -04~BM _5-ET35.docx

115 Anlage- 4 Seite : 11 / 22 3C e1*2007/46*0316* bis 250 BMW 4er 225/35R19 A02) bis A10) (Cabrio u. Coupe 2-türig, nur Heckantrieb) A94) 225/40R19 A94) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) A94a)K04) V00) 225/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) V00) 225/40R19 255/30R19 A01) bis A10) A94a)K04) V00) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) V00) 560X e1*2001/116*0322* bis 200 BMW 5er XDrive 225/40R19 A02) bis A10)ER1) A94) 235/35R19 A94)T91) 245/35R19 A01)A94)K01) 255/30R19 A01)A94)K01)T91) 255/35R19 A01)A94)K01) -04~BM _5-ET35.docx

116 Anlage- 4 Seite : 12 / 22 5L Motorleistung 100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xdrive (Limousine, außer 550i und M550D) e1*2007/46*0363*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/45R19 A02) bis A10)B53)B57) A94) ER1) 235/40R19 A94) 245/40R19 255/40R19 A01) K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R19 245/40R19 A02) bis A10) B53)B57) A94) ER1)V00) 225/45R19 255/40R19 A02) bis A10) B53)B57) ER1)V00) 5K K-N1 Motorleistung 100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xdrive (Kombi, außer 550i und M550D) e1*2007/46*0455*.. e1*2007/46*0508*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/45R19 A02) bis A10) B53)B57) A94) ER1) 235/40R19 A94)T95) 245/40R19 A94) 255/40R19 A01) K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R19 245/40R19 A02) bis A10) B53)B57) A94) ER1)V00) 225/45R19 255/40R19 A02) bis A10) B53)B57) ER1)V00) -04~BM _5-ET35.docx

117 Anlage- 4 Seite : 13 / 22 X1 e1*2007/46*0275*.. 85 bis 190 BMW X1 225/40R19 A02) bis A10) 235/35R19 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) V00) X83 e1*2001/116*0249* bis 210 BMW X3 225/45R19 A02) bis A10)ER2) A01)K01)N235) 235/45R19 A01)K01) 245/40R19 A01)K01) 255/40R19 A01)K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/45R19 255/40R19 A01) bis A10)ER2) K01) K02) V00) -04~BM _5-ET35.docx

118 Anlage- 4 Seite : 14 / 22 X3 e1*2007/46*0512*.. X-N1 e1*2007/46*0454* bis 210 BMW X3, X4 225/45R19 A02) bis A10)ER2) (kleinste Serienradgröße 17Zoll) A94)N235) 235/45R19 A94)N245) 245/45R19 A01)A94a)K04) 255/40R19 A01)A94a)K03)K04) X3 e1*2007/46*0512* bis 230 BMW X3, X4 245/45R19 A02) bis A10)ER2) (kleinste Serienradgröße 18Zoll) A01)A94a)K04) 255/40R19 A01)A94a)K03)K04) Typ: R/C ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*.. 85 bis 103 BMW Roadster Z3 215/35R19 A02) bis A10) (schmale Karosserie Fz.- Breite 1682 mm) 225/35R19 A01)K31)K35) 85 bis 170 BMW Roadster Z3, BMW Coupe Z3 (breite Karosserie Fz.- Breite 1740 mm) 215/35R19 A02) bis A10) E45) 225/35R19 A01)K35) e1*98/14*0029*13e 830/870(960) 5/120/ ~BM _5-ET35.docx

119 Anlage- 4 Seite : 15 / 22 Typ: Z85 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219* bis 195 BMW Z4 (Cabrio, Coupé) 225/35R19 A01) bis A10) K03) 235/35R19 G01)K04)K63) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K03)K04)K39) V00) e1*2001/116*0219*07e 790/890 5/120/72.5 Z89 ZR Motorleistung 115 bis 190 BMW Z4 (serienmäßig kl. Sommerbereifung vorn und hinten 225/45R17) e1*2001/116*0499*.. e1*2007/46*0373*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/35R19 A02) bis A10) 235/35R19 A01)G01) 245/30R19 A01)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K04) V00) Z89 e1*2001/116*0499*.. ZR e1*2007/46*0373* bis 250 BMW Z4 225/35R19 M+S A02) bis A10) (serienmäßig kl. Sommerbereifung vorn 225/.. und hinten 255/..) 235/35R19 M+S A01)G01) 245/30R19 M+S A01)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K04) V00) -04~BM _5-ET35.docx

120 Anlage- 4 Seite : 16 / 22 UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 bis 140 Mini Countryman, Mini 215/35R19 A02) bis A10) Countryman Allrad A01)K01)K02)N225) UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 160 Mini Paceman John Cooper 225/35R19 A02) bis A10) Works A01)K01)K02)K85) 235/35R19 A01)K01)K02)K85) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. -04~BM _5-ET35.docx

121 Anlage- 4 Seite : 17 / 22 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø367x36 mm, Kennz. BMW 60/36 B57) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø374x36 mm E45) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04 - Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05 - Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07 E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05 E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: - Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06-04~bm _5-et35.docx

122 Anlage- 4 Seite : 18 / 22 EF0) ER1) ER2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen- Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg 225/45R /45R /40R /45R /40R Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. -04~BM _5-ET35.docx

123 Anlage- 4 Seite : 19 / 22 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.b. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45 vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere Karosserieblech anzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K29) Durch Nacharbeit der Radhausausschnittkanten an Achse 1 ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination herzustellen. K31) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen. -04~BM _5-ET35.docx

124 Anlage- 4 Seite : 20 / 22 K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. K35) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen. K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - im Bereich der Stoßfängeroberkante ist die Ausbuchtung im Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden. K39) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K63) An Achse 1 ist im vorderen Radhaus der Kunststoffservicedeckel des Nebelscheinwerfers warm einzuformen. K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. -04~BM _5-ET35.docx

125 Anlage- 4 Seite : 21 / 22 K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm gemessen von der Radhauskante auszuschneiden, - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen, - der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen. K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden, - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45 vor und hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen, - die Befestigungsnieten sind zu entfernen, - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und klebend zu befestigen. L21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet sind, der Einbau der Lenkeinschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr ) erforderlich. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. -04~BM _5-ET35.docx

126 Anlage- 4 Seite : 22 / 22 N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 85. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 86. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 88. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 89. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 91. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 95. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 22 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, ~BM _5-ET35.docx

127 Anlage- 6 Seite : 1 / 3 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: NBU G Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø60.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat (I) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment FY Radschraube, Kegel 60, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm -06~FI-5-114_3-60-ET40.docx

128 Anlage- 6 Seite : 2 / 3 Typ: FY ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0106*.. 79 bis 99 Fiat Sedici 225/35R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit Serienverbreitungen) 235/35R19 245/35R19 A01)K01)K04) e4*2001/116*0106*15 990/880(-) 5/114,3/60 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. -06~FI-5-114_3-60-ET40.docx

129 Anlage- 6 Seite : 3 / 3 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, ~FI-5-114_3-60-ET40.docx

130 Anlage- 6a Seite : 1 / 5 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: Radausführung: Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: einteiliges Leichtmetallsonderrad NBU G 8½Jx19H2 40 mm 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 72,60 mm Mittenzentrierung Ø72.5/Ø kg 2100 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment EY, EY-2, JY Radschraube, Kegel 60, Gewinde Nm M12x1,5, Schaftlänge 29 mm GY, JT, FR Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm -06a~SU-5-114_3-60-ET40.docx

131 Anlage- 6a Seite : 2 / 5 JT e4*2001/116*0091*.. JT e4*2007/46*0292*.. 78 bis 171 Suzuki Grand Vitara 235/45R19 A02) bis A10) (3- und 5-türig) A01) A93)K04) 235/50R19 A01) K01)K04) 245/45R19 A01) K03)K04) 255/45R19 A01) K01)K04) EY e4*2001/116*0105*.. EY e4*2007/46*0284*.. EY-2 e50*2007/46*0016*.. GY e4*2001/116*0124*.. GY e4*2007/46*0291*.. 66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/35R19 A02) bis A10) (5-türig, ohne Serienverbreiterung) A98a) 225/35R19 A98a) 235/35R19 A01) K01)K04) 245/30R19 A01) K01)K04) -06a~SU-5-114_3-60-ET40.docx

132 Anlage- 6a Seite : 3 / 5 EY e4*2001/116*0105*.. EY e4*2007/46*0284*.. EY-2 e50*2007/46*0016*.. GY e4*2001/116*0124*.. GY e4*2007/46*0291*.. 66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/35R19 A02) bis A10) (5-türig, mit Serienverbreiterung) A98a) 225/35R19 A98a) 235/35R19 245/30R19 FR e4*2007/46*0142* Suzuki Kizashi 225/40R19 A02) bis A10) (4-türig Limousine) 245/35R19 A01) K01)K04) 255/35R19 A01) K01)K04) K47) K48) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04)K48) V00) JY e4*2007/46*0779*.. 88 Suzuki SX4 225/35R19 A02) bis A10) A01) K01)K04) 235/30R19 A01) K01)K04) A01) Entfällt für dieses Gutachten. -06a~SU-5-114_3-60-ET40.docx

133 Anlage- 6a Seite : 4 / 5 A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). -06a~SU-5-114_3-60-ET40.docx

134 Anlage- 6a Seite : 5 / 5 A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45 hinter der Radmitte komplett umzulegen, - die in diesem Bereich an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen, - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K48) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel eng an das Radhaus anzukleben. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, a~SU-5-114_3-60-ET40.docx

135 Anlage- 6b Seite : 1 / 12 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: Radausführung: Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: einteiliges Leichtmetallsonderrad NBU G 8½Jx19H2 40 mm 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 72,60 mm Mittenzentrierung Ø72.5/Ø kg 2100 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment AR2, AR2N, E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60, Gewinde Nm E15UT(a)MS1, E15UTN(a), M12x1,5 HE15U(a), HL10(a), HS19(a), L10(a), R1, S19(A), T25, T27, UXE2(a), XA3(A), XE2(A), XW3(a), XW4(a), Z4-06b~TO-5-114_3-60-ET40.docx

136 Anlage- 6b Seite : 2 / 12 Typ: Z4 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0084*.., e6*2001/116*0084* Lexus SC /35R19 A02) bis A10) e6*2001/116*0084* /1140 5/114,3/60 T25 e11*2001/116*0196* bis 130 Toyota Avensis 225/35R19 A02) bis A10) (Fahrzeuge vor Facelift A01) K50)K63) K65) K66) 2006, ohne Serienbereifung 215/50R17) T25 e11*2001/116*0196* bis 130 Toyota Avensis 225/35R19 A02) bis A10) (Fahrzeuge ab Facelift 2006, mit Serienbereifung 215/50R17) A01) K50)K63) K65) HS19(a) e6*2001/116*0106*.. S19(a) e6*2001/116*0103* bis 255 Lexus GS300, GS430, 225/40R19 A02) bis A10) G460, GS450H A01) G01)N235) E64) 235/35R19 A93a)N245) T91) 245/35R19-06b~TO-5-114_3-60-ET40.docx

137 Anlage- 6b Seite : 3 / 12 XE2(A) e11*2001/116*0206* bis 153 Lexus IS 245/30R19 A02) bis A10) (Stufenheck, Cabrio) G7D)N255) E68) 255/30R19 A01) K01)K73) Typ: UXE2(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0260* Lexus IS F 225/40R19 A02) bis A10) e11*2001/116*0260* /1115(0) 5/114.3/60 R1 e11*2001/116*0222*.. 81 bis 100 Toyota Corolla Verso 245/30R19 A02) bis A10) A01) K03)K04) K68) R1 e11*2001/116*0222* Toyota Corolla Verso 245/30R19 A02) bis A10) A01) K03)K04) K68) XA3(A) Motorleistung 100 bis 130 Toyota RAV4 (ohne Serienverbreiterung, nur bis EG-Genehmigungs- Nr.: e6*2001/116*0105*08) e6*2001/116*0105*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 235/45R19 A02) bis A10) A93)G7A) E62) 245/45R19 A01) K01) 255/45R19 A01) K01) -06b~TO-5-114_3-60-ET40.docx

138 Anlage- 6b Seite : 4 / 12 XA3(A) Motorleistung 100 bis 130 Toyota RAV4 (mit Serienverbreiterung, nur bis EG-Genehmigungs- Nr.: e6*2001/116*0105*08) e6*2001/116*0105*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 235/45R19 A02) bis A10) A93)G7A) E62) 245/45R19 255/45R19 E15J(a) e11*2001/116*0299*.. E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. E15UT(a)MS1 e11*2007/46*0167*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 66 bis 130 Toyota Auris 215/35R19 A02) bis A10) (1. Generation) G7F)T85) E58) 225/35R19 A01) G05)K04) K78) 235/30R19 A01) K01)K04) K78) T86) E15UT(a) E15UTN(a) Motorleistung 66 bis 73 Toyota Auris (2. Generation, Ausführungen mit Verbundlenker-Hinterachse) e11*2001/116*0305*.. e11*2007/46*0019*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 215/35R19 A02) bis A10)B36a) A01)K28) E59)E60) E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 bis 97 Toyota Auris 215/35R19 A02) bis A10)B36a) (2. Generation, Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) A01) K28)N225) T85) E59)E61) -06b~TO-5-114_3-60-ET40.docx

139 Anlage- 6b Seite : 5 / 12 T27 e11*2001/116*0331*.. 93 bis 130 Toyota Avensis 225/40R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) 235/35R19 235/40R19 245/35R19 A01) K03) 255/30R19 A01) G5V)K01) K04) AR2 e11*2001/116*0350*.. AR2N e11*2007/46*0117*.. 82 bis 130 Toyota Verso 225/40R19 A02) bis A10) 235/35R19 T91) 245/35R19 255/30R19 T91) -06b~TO-5-114_3-60-ET40.docx

140 Anlage- 6b Seite : 6 / 12 HL10(a) e6*2007/46*0035*.. HS19(a) e6*2001/116*0106*.. L10(a) e6*2007/46*0034*.. S19(A) e6*2001/116*0103* bis 215 Lexus GS250, GS450H, 225/40R19 A02) bis A10) GS300H A94)N235) E65)E66) EF0) 235/35R19 A94)T91) 245/35R19 A94a) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A02) bis A10) N235) E65)E66) EF0) V00) 225/40R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10) E65)E66) EF0) V00) XW3(a) e11*2001/116*0264*.. XW4(a) e11*2007/46*0157*.. 73 Toyota Prius Plus 225/35R19 A02) bis A10) A01) K25)K88) XA3(A) e6*2001/116*0105*.. 91 bis 111 Toyota RAV4 (nur Ausführungen ab EG- Genehmigungs-Nr.: e6*2001/116*0105*09) 245/45R19 A02) bis A10) E63) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. -06b~TO-5-114_3-60-ET40.docx

141 Anlage- 6b Seite : 7 / 12 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). -06b~TO-5-114_3-60-ET40.docx

142 Anlage- 6b Seite : 8 / 12 A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B36a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1: Bremsscheibe Ø277 x26 mm E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'. E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'. E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08 E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09 E64) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05 beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a) E65) Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06 E66) Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08 E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G05) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. -06b~TO-5-114_3-60-ET40.docx

143 Anlage- 6b Seite : 9 / 12 G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16, 235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16, 245/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. -06b~TO-5-114_3-60-ET40.docx

144 Anlage- 6b Seite : 10 / 12 K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis zum hinteren Stoßfänger umzulegen. K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm, von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen. K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft werden. K66) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden. K68) An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante umzulegen, - im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt komplett vom Halter zu entfernen, - der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben, - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen, - die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen. K73) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich (siehe Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus ragende Kante des Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen. K78) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen notwendig: - die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem Schweller komplett umzulegen, - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten Radhausausschnittkanten anzupassen, - die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng an das Innere Radhaus anzulegen. -06b~TO-5-114_3-60-ET40.docx

145 Anlage- 6b Seite : 11 / 12 K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20 vor und 20 hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 85. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 86. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 91. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. -06b~TO-5-114_3-60-ET40.docx

146 Anlage- 6b Seite : 12 / 12 Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, b~TO-5-114_3-60-ET40.docx

147 Anlage- 7 Seite : 1 / 9 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: Radausführung: Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: einteiliges Leichtmetallsonderrad NBU G 8½Jx19H2 40 mm 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 72,60 mm Mittenzentrierung Ø72.5/Ø kg 2100 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment CL7, CL9, CM1, CM2, CN1, CN2, CU1, CU2, CU3, CW1, CW2, CW3, FK1, FK2, FK3, FN1, FN3, FN4, RE5, RE6, RE7 Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm Typ: CL7 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0091* Honda Accord 225/35R19 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0091*03e 1040/920 5/114,3/64-07~HO-5-114_3-64-ET40.docx

148 Anlage- 7 Seite : 2 / 9 Typ: CL9 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0092* Honda Accord 225/35R19 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0092*03e 1050/920 5/114,3/64 Typ: CM1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0093* Honda Accord Tourer 225/35R19 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0093*03e 1050/1020 5/114,3/64 Typ: CM2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0094* Honda Accord Tourer 225/35R19 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0094*02e 1070/1030 5/114,3/64 Typ: CN1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0096* Honda Accord 225/35R19 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0096*02e 1080/920 5/114,3/64 Typ: CN2 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0097* Honda Accord Tourer 225/35R19 A01) bis A10) K03)K04)K45) e6*2001/116*0097*03e 1090/1030(0) 5/114,3/64 Typ: FN1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0297* Honda Civic 225/35R19 A01) bis A10) K03)K04)K52) e11*2001/116*00297*05 940/830 5/114,3/64-07~HO-5-114_3-64-ET40.docx

149 Anlage- 7 Seite : 3 / 9 Typ: FN3 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0298* Honda Civic 225/35R19 A01) bis A10) K03)K04)K52) e11*2001/116*0298* /835 5/114,3/64 Typ: FN4 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0334*.. 73 Honda Civic 225/35R19 A01) bis A10) K03)K04)K52) e11*2001/116*0334*02 920/820 5/114,3/64 RE5 RE6 RE7 Motorleistung 103 bis 122 Honda CR-V (beim Typ ER5 nur zulässig bis EG-Genehmigungs-Nr.: e11*2001/116*0301*05; beim Typ ER6 nur zulässig bis EG-Genehmigungs-Nr.: e11*2001/116*0302*05) e11*2001/116*0301*.. e11*2001/116*0302*.. e11*2001/116*0322*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 235/50R19 A02) bis A10) A01) K01) E46) 245/45R19 A01) K01) 255/45R19 A01) K01) -07~HO-5-114_3-64-ET40.docx

150 Anlage- 7 Seite : 4 / 9 RE5 e11*2001/116*0301*.. RE6 e11*2001/116*0302*.. 88 bis 118 Honda CR-V 225/45R19 A02) bis A10) (ab Modelljahr 2013; Typ RE5 nur zulässig ab EG- A01) A94)K01) E46a) Genehmigungs-Nr. 235/45R19 e11*2001/116*0301*06; A01) A94a)K01) Typ RE6 nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. 235/50R19 e11*2001/116*0302*06) A01) K01)K04) 245/45R19 A01) K01)K04) 255/40R19 A01) K01)K04) 255/45R19 A01) K01)K04) CU1 e6*2001/116*0113*.. CU2 e6*2001/116*0114*.. CU3 e6*2001/116*0115*.. CW1 e6*2001/116*0120*.. CW2 e6*2001/116*0121*.. CW3 e6*2001/116*0122* bis 148 Honda Accord 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01) A93)G3N) K01) K04) N235) T88) 225/40R19 A01) K01)K04) N235) 235/35R19 A01) K01)K04) 245/35R19 A01) K01)K04) K15) -07~HO-5-114_3-64-ET40.docx

151 Anlage- 7 Seite : 5 / 9 FK1 e11*2001/116*0255*.. FK1 e13*2007/46*1119*.. FK2 e11*2001/116*0256*.. FK3 e11*2001/116*0257*.. 61 bis 103 Honda Civic, Honda Civic LPG 215/35R19 A01) bis A10) E45a)K03)K04)K48) 225/35R19 e11*2001/116*00257* /835 5/114,3/64 FK1 e11*2001/116*0255*.. FK2 e11*2001/116*0256*.. FK3 e11*2001/116*0257*.. 73 bis 110 Honda Civic, Honda Civic 215/35R19 A02) bis A10) Tourer (ab Modelljahr 2012) A01) K03)K60) K61) T85) E45) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. -07~HO-5-114_3-64-ET40.docx

152 Anlage- 7 Seite : 6 / 9 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: - Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07 - Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07 - Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06 E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011: Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*06 Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1119*00 Typ FK2 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*06 Typ FK3 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*05 E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012: - Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05 - Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05 - Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03-07~ho-5-114_3-64-et40.docx

153 Anlage- 7 Seite : 7 / 9 E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013: - Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06 - Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G3N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 215/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. -07~HO-5-114_3-64-ET40.docx

154 Anlage- 7 Seite : 8 / 9 K45) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist nach entsprechender Nacharbeit hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers - Blech und Kunststoff - ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K48) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende Blechkante aufzuweiten. K52) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca 200 mm oberhalb des Schwellers auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende Blechkante aufzuweiten. K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30 vor bis 30 hinter Radmitte auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu verkleben, - das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung, - der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus ist zu entfernen. K61) An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im Bereich 30 Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 85. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 88. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. -07~HO-5-114_3-64-ET40.docx

155 Anlage- 7 Seite : 9 / 9 Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, ~HO-5-114_3-64-ET40.docx

156 Anlage- 8 Seite : 1 / 5 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: NBU G Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø66.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Dacia Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment SD, SR Radschraube, Kegel 60, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm -08~DC-5-114_3-66-ET40.docx

157 Anlage- 8 Seite : 2 / 5 Typ: SD ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0314*.. 63 bis 81 Duster 225/40R19 A01) bis A10) A93) K01) 225/45R19 235/40R19 A93)K04) 245/40R19 K02) 255/35R19 K02) 255/40R19 K02) e2*2001/116*0314*48 970/960(0) 5/114,3/60 Typ: SD ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0030*.. 63 bis 81 Duster 225/40R19 A01) bis A10) A93) K01) 225/45R19 235/40R19 A93)K04) 245/40R19 K02) 255/35R19 K02) 255/40R19 K02) e2*2007/46*0030*14 920/980(0) 5/114,3/60-08~DC-5-114_3-66-ET40.docx

158 Anlage- 8 Seite : 3 / 5 Typ: SR ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0323*.. 63 bis 81 Duster 225/40R19 A01) bis A10) A93) K01) 225/45R19 235/40R19 A93)K04) 245/40R19 K02) 255/35R19 K02) 255/40R19 K02) e2*2001/116*0323*27 970/960(0) 5/114,3/60 Typ: SR ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0013*.. 63 bis 81 Duster 225/40R19 A01) bis A10) A93) K01) 225/45R19 235/40R19 A93)K04) 245/40R19 K02) 255/35R19 K02) 255/40R19 K02) e2*2007/46*0013*03 920/980(0) 5/114,3/60 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. -08~DC-5-114_3-66-ET40.docx

159 Anlage- 8 Seite : 4 / 5 A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). -08~DC-5-114_3-66-ET40.docx

160 Anlage- 8 Seite : 5 / 5 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, ~DC-5-114_3-66-ET40.docx

161 Anlage- 8a Seite : 1 / 7 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: Radausführung: Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: einteiliges Leichtmetallsonderrad NBU G 8½Jx19H2 40 mm 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 72,60 mm Mittenzentrierung Ø72.5/Ø kg 2100 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment C13, P12, T30, Z50, Z51, Y51, Radmutter, Kegel 60, Gewinde Nm Y51H M12x1,25 V37 Radmutter, Kegel 60, Gewinde Nm M12x1,25 J11, Radschraube, Kegel 60, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm -08a~NI-5-114_3-66-ET40.docx

162 Anlage- 8a Seite : 2 / 7 Typ: P12 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0183*.. 80 bis 103 Nissan Primera 225/35R19 A02) bis A10) (4-türer, 5-türer, Kombi) 235/35R19 A01)K03)K04)K40) e11*98/14*0183* /1060 5/114,3/66 Typ: T30 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0166*.. 84 bis 121 Nissan X-Trail 245/40R19 A01) bis A10) K03) L03) e1*98/14*0166*11e 1110/1165 5/114,3/66 Z50 e1*2001/116*0298* Nissan Murano 235/55R19 A02) bis A10) A01) ER1)K01)K04) 245/50R19 A01) ER2)K01)K04) 245/55R19 A01) ER3)K01)K04) 255/50R19 A01) ER1)K01)K02) 265/50R19 A01) ER3)K01)K02) 275/45R19 A01) ER2)K01)K02) J11 e11*2007/46*0963*.. 81 bis 120 Nissan Qashqai (Frontantrieb + Allrad) 225/40R19 A02) bis A10) 225/45R19-08a~NI-5-114_3-66-ET40.docx

163 Anlage- 8a Seite : 3 / 7 Z51 e1*2001/116*0478* bis 188 Nissan Murano 235/55R19 A02) bis A10) A01) ER1)K03)K04) 245/55R19 A01)ER3) K01)K04) 255/55R19 A01) ER4)K01)K02) 265/50R19 A01) ER3)K01)K02) 275/50R19 A01) ER4)K01)K02) Y51 e13*2007/46*1105*.. Y51H e13*2007/46*1148* bis 235 Infiniti M, Infinity M Hybrid, 245/45R19 A02) bis A10) Infiniti Q70 A94)ER5) EF0) 255/40R19 A94)ER6) V37 e13*2007/46*1378* bis 225 Infiniti Q50 225/45R19 A02) bis A10) (2WD + 4WD) N235) 235/40R19 N245) C13 e9*2007/46*3086*.. 81 bis 85 Nissan Pulsar 215/35R19 A02) bis A10) -08a~NI-5-114_3-66-ET40.docx

164 Anlage- 8a Seite : 4 / 7 A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. -08a~NI-5-114_3-66-ET40.docx

165 Anlage- 8a Seite : 5 / 7 A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER4) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER5) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. -08a~NI-5-114_3-66-ET40.docx

166 Anlage- 8a Seite : 6 / 7 ER6) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm vor der Radmitte aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen, - die Ausbuchtung des Kunststoffspritzschutzes im Bereich der Befestigungslasche des Stoßfängers ist auszuschneiden. L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu überprüfen. -08a~NI-5-114_3-66-ET40.docx

167 Anlage- 8a Seite : 7 / 7 N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 8a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, a~NI-5-114_3-66-ET40.docx

168 Anlage- 8b Seite : 1 / 7 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: Radausführung: Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: einteiliges Leichtmetallsonderrad NBU G 8½Jx19H2 40 mm 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 72,60 mm Mittenzentrierung Ø72.5/Ø kg 2100 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment JZ, Z Radschraube, Kegel 60, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. 63 bis 103 Renault Fluence 225/35R19 A02) bis A10) A01) K04)K84) -08b~RE-5-114_3-66-ET40.docx

169 Anlage- 8b Seite : 2 / 7 Z Z Motorleistung 63 bis 103 Renault Megane (Limousine 5-türig, Coupe, Kombi, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen e2*2001/116*0373*.. e2*2007/46*0010*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 195/65R15 oder 205/55R16 oder 205/50R17) 215/35R19 A02) bis A10) A01) A93)K78) T85) 225/35R19 A01) K28)K77) K78) 235/30R19 A01) A93)K04) K28) K77) K78) 245/30R19 A01) K01)K04) K28) K77) K78) K79) Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. 70 bis 162 Renault Megane 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, Coupe, Kombi, Ausführungen mit A01) G1R)K28) K77) K78) E70) kleinsten Serienreifen 235/30R19 225/..) A01) A93)K04) K28) K77) K78) T86) 245/30R19 A01) K01)K04) K28) K77) K78) K79) Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. 63 bis 103 Renault Megane 215/35R19 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, Coupe, Kombi, Ausführungen mit A01) A93)K78) T85) Serienreifen 205/65R15 225/35R19 oder 205/60R16 oder A01) K28)K77) K78) 205/55R17) 235/35R19 A01) K04)K28) K77) K78) K79) 245/30R19 A01) G3B)K01) K04) K28) K77) K78) K79) -08b~RE-5-114_3-66-ET40.docx

170 Anlage- 8b Seite : 3 / 7 JZ e2*2001/116*0379*.. JZ e2*2007/46*0011*.. 78 bis 103 Renault Scenic, Grand 225/35R19 A02) bis A10)B51) Scenic T88) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 205/65R15 225/40R19 oder 205/60R16 oder A01) G1H)K64) K82) 205/55R17) 235/35R19 A01) K04)K64) K82) T91) 255/30R19 A01) K04)K64) K82) T91) JZ e2*2001/116*0379*.. JZ e2*2007/46*0011*.. 63 bis 81 Renault Scenic, Grand 225/35R19 A02) bis A10)B51) Scenic T88) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 195/65R15 235/35R19 oder 205/55R16) A01) G6N)K04) K64) K82) T91) 255/30R19 A01) K04)K64) K82) T91) JZ Motorleistung 96 bis 118 Renault Scenic, Grand Scenic e2*2001/116*0379*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/35R19 A02) bis A10)B51) T88) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/..) 225/40R19 A01) K64)K82) 235/35R19 A01) K04)K64) K82) T91) 255/30R19 A01) K04)K64) K82) T91) -08b~RE-5-114_3-66-ET40.docx

171 Anlage- 8b Seite : 4 / 7 A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. -08b~RE-5-114_3-66-ET40.docx

172 Anlage- 8b Seite : 5 / 7 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B51) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: - an Achse 1 belüftete Bremsscheibe Ø296x26 mm mit ATE-Faustsattel - an Achse 2 unbelüftete Bremsscheibe Ø260x8 mm mit TRW-Faustsattel E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen 8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx18H2 ET65 ausgerüstet sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 215/60R16, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G3B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 205/55R16, 205/60R16, 205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. -08b~RE-5-114_3-66-ET40.docx

173 Anlage- 8b Seite : 6 / 7 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind komplett zu kürzen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, - die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben. K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller eng an die Radhauskante anzulegen. K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden, - der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen, - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen. K79) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen. K82) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 30 vor Radmitte bis zum Schweller um 5 mm nach außen aufzuweiten. K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach außen aufzuweiten. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 85. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 86. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 88. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. -08b~RE-5-114_3-66-ET40.docx

174 Anlage- 8b Seite : 7 / 7 T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 91. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, b~RE-5-114_3-66-ET40.docx

175 Anlage- 9 Seite : 1 / 4 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: NBU G Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler (USA) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment PK, JS Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm -09~CH-5-114_3-67-ET40.docx

176 Anlage- 9 Seite : 2 / 4 Typ: PK ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0142* bis 125 Dodge Caliber 225/45R19 A01) bis A10) K01)K04) 235/40R19 235/45R Dodge Caliber SRT4 225/45R19 A01) bis A10) K01)K04) 235/40R19 235/45R bis 125 Jeep Compass 225/45R19 A02) bis A10) 235/40R19 235/45R19 e11*2001/116*0142* /1050(0) 5/114.3/67 Typ: JS ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0143* bis 138 Chrysler Sebring (Stufenheck 4trg., Cabrio) 225/45R19 A02) bis A10) 103 bis 138 Dodge Avenger 225/45R19 A02) bis A10) e11*2001/116*0143* /1048(0) 5/114,3/67 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. -09~CH-5-114_3-67-ET40.docx

177 Anlage- 9 Seite : 3 / 4 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. -09~CH-5-114_3-67-ET40.docx

178 Anlage- 9 Seite : 4 / 4 Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, ~CH-5-114_3-67-ET40.docx

179 Anlage- 9a Seite : 1 / 5 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: NBU G Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Citroen (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment B, V***** Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm -09a~CI-5-114_3-67-ET40.docx

180 Anlage- 9a Seite : 2 / 5 V***** e2*2001/116*0358* bis 125 Citroen C-Crosser 235/45R19 A02) bis A10) A01)K03)ER1) 245/45R19 A01)K03)ER2) 255/45R19 A01)G2E)K01)K04)ER3) B e2*2007/46*0117*.. 84 bis 110 Citroen C4 Aircross 225/45R19 A02) bis A10) 235/45R19 245/45R19 A01)K100) 255/40R19 A01)K04)K100) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. -09a~CI-5-114_3-67-ET40.docx

181 Anlage- 9a Seite : 3 / 5 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. -09a~CI-5-114_3-67-ET40.docx

182 Anlage- 9a Seite : 4 / 5 ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K100) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffradhausverbreiterung ist im Bereich von 20 Grad vor bis 20 Grad hinter der Radmitte auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen, - die Blechradhauskante ist in diesem Bereich umzulegen, - der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.(typ B) G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. -09a~CI-5-114_3-67-ET40.docx

183 Anlage- 9a Seite : 5 / 5 K100) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffradhausverbreiterung ist im Bereich von 20 Grad vor bis 20 Grad hinter der Radmitte auf eine Restbreite von 20 mm zu kürzen, - die Blechradhauskante ist in diesem Bereich umzulegen, - der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. Die Anlage Nr. 9a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, a~CI-5-114_3-67-ET40.docx

184 Anlage- 9b Seite : 1 / 7 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: Radausführung: Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: einteiliges Leichtmetallsonderrad NBU G 8½Jx19H2 40 mm 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 72,60 mm Mittenzentrierung Ø72.5/Ø kg 2100 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment EL, ELH, FD, FDH, FDHG, GDH, JC, JM, JMG, LM, NF, TG, VF Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm -09b~HY-5-114_3-67-ET40.docx

185 Anlage- 9b Seite : 2 / 7 FD e11*2001/116*0313*.. FDH e11*2001/116*0343*.. FDH e11*2007/46*0225*.. FDHG e11*2001/116*0361*.. 66 bis 105 Hyundai i30, i30cw 215/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01) K01)K04) T85) 225/35R19 A01) K01)K04) K21) K45) EL e11*2007/46*0104*.. ELH e11*2007/46*0192*.. LM e11*2007/46*0128*.. 85 bis 135 Hyundai IX35 225/45R19 A02) bis A10) A01) K01) 235/45R19 A01) K01)K04) 245/40R19 A01) K01)K02) VF e4*2007/46*0263*.. VF e4*2007/46*0264*.. 85 bis 130 Hyundai I40 225/40R19 A02) bis A10) (Kombi) A01) G03)K13) K22) K25) 245/35R19 A01) K01)K02) K13) K22) K25) K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K13)K22) K25) K02)K28) K57) G03)V00) -09b~HY-5-114_3-67-ET40.docx

186 Anlage- 9b Seite : 3 / 7 JC e4*2007/46*0207*.. JC e4*2007/46*0223*.. 57 bis 94 Hyundai IX20 215/35R19 A02) bis A10) A01) K01)K02) K54) K55) TG e4*2001/116*0099* bis 191 Hyundai Grandeur 225/45R19 A02) bis A10) 245/40R19 NF e11*2001/116*0241* bis 184 Hyundai Sonata 225/40R19 A02) bis A10) A01) K01)K15) K21) JM e4*2001/116*0087*.. JMG e11*2001/116*0355*.. 83 bis 129 Hyundai Tucson 225/45R19 A02) bis A10) A01) K01)K04) 235/40R19 A01) K01)K04) 245/40R19 A01) K01)K04) 255/40R19 A01) K01)K04) -09b~HY-5-114_3-67-ET40.docx

187 Anlage- 9b Seite : 4 / 7 GDH e11*2007/46*0337*.. GDH e11*2007/46*0338*.. 66 bis 100 Hyundai i30, i30cw 215/35R19 A02) bis A10) (3-türer, 5-türer, Kombi) A01) K01)K02) K25) K28) K58) T85) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. -09b~HY-5-114_3-67-ET40.docx

188 Anlage- 9b Seite : 5 / 7 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45 vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. -09b~HY-5-114_3-67-ET40.docx

189 Anlage- 9b Seite : 6 / 7 K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K45) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K54) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen. K55) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen, - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach unten um 5 mm zu kürzen, - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. K57) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel eng an das Radhaus zu kleben. K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45 Grad hinter der Radmitte umzulegen, - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 85. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. -09b~HY-5-114_3-67-ET40.docx

190 Anlage- 9b Seite : 7 / 7 Die Anlage Nr. 9b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, b~HY-5-114_3-67-ET40.docx

191 Anlage- 9c Seite : 1 / 8 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: Radausführung: Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: einteiliges Leichtmetallsonderrad NBU G 8½Jx19H2 40 mm 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 72,60 mm Mittenzentrierung Ø72.5/Ø kg 2100 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment AM, AMG, ED, EDG, EDI, GE, JE, JES, JESG, LD, PS, SL, SLS, TF, YN, YNS Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm -09c~KI-5-114_3-67-ET40.docx

192 Anlage- 9c Seite : 2 / 8 JE JES JESG Motorleistung 83 bis 129 Kia Sportage (mit Serienverbreiterungen, Fahrzeugbreite 1840 mm) e4*2001/116*0089*.. e4*2001/116*0120*.. e11*2001/116*0346*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/45R19 A02) bis A10) N235) 235/40R19 245/40R19 255/40R19 JE e4*2001/116*0089*.. JES e4*2001/116*0120*.. JESG e11*2001/116*0346*.. 83 bis 129 Kia Sportage 225/45R19 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterungen, Fahrzeugbreite 1800 mm) A01) K01)N235) 235/40R19 A01) K01)K04) 245/40R19 A01) K01)K04) 255/40R19 A01) K01)K04) Typ: GE ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0100* bis 142 Magentis, ww. MG, 225/35R19 A02) bis A10) ww. Optima T88) e4*2001/116*0100* /1040(0) 5/114.3/67-09c~KI-5-114_3-67-ET40.docx

193 Anlage- 9c Seite : 3 / 8 AM e4*2001/116*0139*.. AM e4*2007/46*0133*.. AMG e11*2001/116*0363*.. 85 bis 103 Kia Soul 225/35R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01) G0N)K03) K28) Serienreifen in 15 Zoll oder 16 Zoll) LD e4*2001/116*0075* bis 196 Kia Opirus 225/45R19 A02) bis A10) A01) G0H)K03) K33) K38) K40) N235) 235/40R19 A01) K03)K33) YN e4*2007/46*0130*.. YN e4*2007/46*0131*.. YNS e4*2007/46*0261*.. YNS e4*2007/46*0262*.. 55 bis 94 Kia Venga 215/35R19 A02) bis A10) A01) K01)K02) K55) K56) ED e4*2001/116*0121*.. 66 bis 105 Kia Pro Ceed 215/35R19 A02) bis A10) (3-türer) A01) K01)K04) T85) 225/35R19 A01) K01)K04) K21) K33) K48) -09c~KI-5-114_3-67-ET40.docx

194 Anlage- 9c Seite : 4 / 8 ED e4*2001/116*0121*.. ED e4*2007/46*0132*.. EDG e11*2001/116*0339*.. EDI e13*2007/46*1091*.. 66 bis 105 Kia Ceed, Ceed SW 215/35R19 A02) bis A10) (5-türer, Kombi) A01) K01)K04) T85) 225/35R19 A01) K01)K04) K21) K33) SL e11*2007/46*0166*.. SLS e11*2007/46*0136*.. 85 bis 135 Kia Sportage (bis Modell 2013) 235/45R19 A02) bis A10) E47) 245/45R19 A01) K03) SL e11*2007/46*0166*.. SLS e11*2007/46*0136*.. 85 bis 135 Kia Sportage (ab Modell 2014) 225/45R19 A02) bis A10) E47a) 235/45R19 TF e4*2007/46*0255* bis 121 Kia Optima 225/40R19 A02) bis A10) A01) K01)K04) 235/35R19 A01) K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) K02) V00) -09c~KI-5-114_3-67-ET40.docx

195 Anlage- 9c Seite : 5 / 8 PS e4*2007/46*0825*.. 91 bis 113 Kia Soul 225/35R19 A02) bis A10) A01) K04) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. -09c~KI-5-114_3-67-ET40.docx

196 Anlage- 9c Seite : 6 / 8 A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. E47) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013: - Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05 - Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09 E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014: - Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06 - Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G0N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. -09c~KI-5-114_3-67-ET40.docx

197 Anlage- 9c Seite : 7 / 8 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K38) Das Hitzeschutzblech des Auspuffendtopfes ist im Bereich der Reifeninnenflanke eng an den Auspufftopf anzulegen. K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm hinter Radmitte umund anzulegen und in diesem Bereich um ca. 5 mm aufzuweiten K48) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250 mm (von der Oberkante gemessen) zu kürzen. K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen. K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen, - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach unten um 5 mm zu kürzen, - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 85. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. -09c~KI-5-114_3-67-ET40.docx

198 Anlage- 9c Seite : 8 / 8 T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 88. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 9c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, c~KI-5-114_3-67-ET40.docx

199 Anlage- 9d Seite : 1 / 9 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: Radausführung: Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: einteiliges Leichtmetallsonderrad NBU G 8½Jx19H2 40 mm 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 72,60 mm Mittenzentrierung Ø72.5/Ø kg 2100 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda (J) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment ER, ERE, GG/GY, GG1, TA, GH,GHE, GJ, KE, SE, BL,BLE Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm BL BLE Motorleistung 77 bis 136 Mazda 3 (Schrägheck, bis Modelljahr 2013) e11*2001/116*0262*.. e13*2007/46*1071*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 215/35R19 A02) bis A10) A01) K01)K04) K58) T85) E50) -09d~MA-5-114_3-67-ET40.docx

200 Anlage- 9d Seite : 2 / 9 BL e11*2001/116*0262*.. 74 bis 121 Mazda 3 225/35R19 A02) bis A10) (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr 2014) A01) K01)K04) K15) E50a) Typ: GG/GY ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0188*.. 88 bis 122 Mazda 6, Mazda 6 Kombi, Mazda 6 Kombi Allrad 225/35R19 A01) bis A10)B29) K03)K04)K15)K23)K26) e1*98/14*0188*10e 1095/1095 5/114.3/67 Typ: GG1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0203*.. 88 bis 122 Mazda 6, Mazda 6 Kombi, Mazda 6 Kombi Allrad 225/35R19 A01) bis A10)B29) K03)K04)K15)K23)K26) e11*2001/116*0203*04e 1135/1095 5/114,3/67,1 GH GHE Motorleistung 88 bis 136 Mazda 6, Mazda 6 LPG (Stufenheck, Schrägheck, Kombi, Typ GH bis EG- Gen.-Nr. e1*2001/116*0448*13, Typ GHE nur bis EG-Gen.-Nr e13*2007/46*1075*05) e1*2001/116*0448*.. e13*2007/46*1075*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/35R19 A02) bis A10) A01) K01)K02) K16) K23) K56) T88) E51) -09d~MA-5-114_3-67-ET40.docx

201 Anlage- 9d Seite : 3 / 9 GH GHE GJ Motorleistung 88 bis 141 Mazda 6 (bei Typ GH nur Ausführungen ab EG- Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14, bei e1*2001/116*0448*.. e13*2007/46*1075*.. e1*2007/46*1001*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Typ GHE nur Ausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06) 225/40R19 A02) bis A10) A93a) E51a) 225/45R19 A01) K67) 235/40R19 A01) K03) 245/40R19 A01) K01)K12) K68) 255/35R19 A01) K01)K04) K12) 255/40R19 A01) K01)K04) K12) K25) K67) K68) GH e1*2001/116*0448*.. GHE e13*2007/46*1075*.. KE e13*2007/46*1247* bis 141 Mazda CX-5 235/50R19 A02) bis A10) A01) A93a)K01) 245/45R19 A93) 245/50R19 A01) K01)K02) 255/45R19 A01) A93a)K01) 275/45R19 A01) K01)K02) -09d~MA-5-114_3-67-ET40.docx

202 Anlage- 9d Seite : 4 / 9 ER e11*2001/116*0308*.. ERE e13*2007/46*1109* bis 191 Mazda CX-7 235/50R19 A02) bis A10) A01) K01)K04) 235/55R19 A01) ER1)K01)K04) 245/50R19 A01) K01)K04) 275/45R19 A01) K01)K04) K51) Typ: SE ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0199* bis 170 Mazda RX8 235/35R19 A01) bis A10) K03)K04)K39) 245/35R19 e11*2001/116*0199*06 860/1030(-) 5/114.3/67,0 TA e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*.. TA G bis 155 Mazda Xedos 9 225/35R19 A02) bis A10) (Serie 205/65R15) A01) K01)K04) K12) T88) 235/35R19 A01) K01)K04) K12) TA e13*98/14*0002* Mazda Xedos 9 225/35R19 A02) bis A10) (Serie 215/55R16) A01) K01)K04) K12) 235/35R19 A01) K01)K04) K12) -09d~MA-5-114_3-67-ET40.docx

203 Anlage- 9d Seite : 5 / 9 A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. -09d~MA-5-114_3-67-ET40.docx

204 Anlage- 9d Seite : 6 / 9 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B29) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll - Bremsanlage an Achse 1 : - 1-Kolben-Faustsattelbremse mit innenbelüftete Bremsscheibe Ø283x25 mm E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)). E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)). E51) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13; - Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05 E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00; Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14; Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06; ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. -09d~MA-5-114_3-67-ET40.docx

205 Anlage- 9d Seite : 7 / 9 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 250 mm vor der Radmitte bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers nach oben umzulegen (Restdicke ca. 10 mm) - das hintere Kunststoffinnenradhaus ist oberhalb der oberen Führungsklammer komplett zu kürzen, - die Befestigungslaschen (Kunststoff/Blech) im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger sind zu kürzen bzw. nach oben zu biegen. K51) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K56) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. -09d~MA-5-114_3-67-ET40.docx

206 Anlage- 9d Seite : 8 / 9 K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen, - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze) K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25 hinter der Radmitte ist zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10 vor Radmitte bis 30 hinter Radmitte umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 85. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 88. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. -09d~MA-5-114_3-67-ET40.docx

207 Anlage- 9d Seite : 9 / 9 Die Anlage Nr. 9d mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, d~MA-5-114_3-67-ET40.docx

208 Anlage- 9e Seite : 1 / 5 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: NBU G Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi (J) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment CY0, CY0G, CWB, CW0, GA0, GA0G Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm -09e~MI-5-114_3-67-ET40.docx

209 Anlage- 9e Seite : 2 / 5 CW0 e1*2001/116*0406*.. CWB e1*2001/116*0482*.. 89 bis 130 Mitsubishi Outlander 225/45R19 A02) bis A10) ER1) 235/45R19 ER2) 245/45R19 ER3) 255/40R19 A01)K01)K04)ER1) 255/45R19 A01)K01)K04)ER4) Typ: CY0 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0441*.. 80 bis 177 Lancer (Limousine 4-türig) 225/35R19 A01) bis A10) K01)K14) 80 bis 177 Lancer (Sportback, 5-türig) 225/35R19 A01) bis A10) K01)K02)K14) e1*2001/116*0441* /1000(1100) 5/114,3/67 Typ: CY0G ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0359*.. 80 bis 105 Lancer (LPG Limousine 4-türig) 225/35R19 A01) bis A10) K01)K14) 80 bis 105 Lancer (LPG Sportback, 5-türig) 225/35R19 A01) bis A10) K01)K02)K14) e11*2001/116*0359*00 990/980(1070) 5/114,3/67-09e~MI-5-114_3-67-ET40.docx

210 Anlage- 9e Seite : 3 / 5 GA0 e1*2007/46*0368*.. GA0G e50*2007/46*0058*.. 85 bis 110 Mitsubishi ASX 225/40R19 A01) bis A10) K01)K04)K49) 225/45R19 235/40R19 CY0 e1*2001/116*0441*.. CY0G e11*2001/116*0359*.. 80 bis 177 Mitsubishi Lancer (4-türig) 225/35R19 A01) bis A10) K01)K14) CY0 CY0G Motorleistung 80 bis 177 Mitsubishi Lancer Sportback (5-türig) e1*2001/116*0441*.. e11*2001/116*0359*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/35R19 A01) bis A10) K01)K02)K14) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. -09e~MI-5-114_3-67-ET40.docx

211 Anlage- 9e Seite : 4 / 5 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. -09e~MI-5-114_3-67-ET40.docx

212 Anlage- 9e Seite : 5 / 5 ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER4) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45 vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45 vor Radmitte umzulegen. Die Anlage Nr. 9e mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, e~MI-5-114_3-67-ET40.docx

213 Anlage- 9f Seite : 1 / 5 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: NBU G Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Peugoet Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment V*****, B Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm -09f~PE-5-114_3-67-ET40.docx

214 Anlage- 9f Seite : 2 / 5 V***** e2*2001/116*0357* bis 125 Peugeot /45R19 A02) bis A10) A01)K03)ER1) 245/45R19 A01)K03)ER2) 255/45R19 A01)G2E)K01)K04)ER3) B e2*2007/46*0115*.. 84 bis 110 Peugeot /45R19 A02) bis A10) 235/45R19 245/45R19 A01)K100) 255/40R19 A01)K04)K100) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. -09f~PE-5-114_3-67-ET40.docx

215 Anlage- 9f Seite : 3 / 5 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. -09f~PE-5-114_3-67-ET40.docx

216 Anlage- 9f Seite : 4 / 5 ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K100) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffradhausverbreiterung ist im Bereich von 20 Grad vor bis 20 Grad hinter der Radmitte auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen, - die Blechradhauskante ist in diesem Bereich umzulegen, - der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. -09f~PE-5-114_3-67-ET40.docx

217 Anlage- 9f Seite : 5 / 5 Die Anlage Nr. 9f mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, f~PE-5-114_3-67-ET40.docx

218 Anlage- 10 Seite : 1 / 11 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: Radausführung: Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: einteiliges Leichtmetallsonderrad NBU G 8½Jx19H2 45 mm 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 72,60 mm Mittenzentrierung Ø72.5/Ø kg 2100 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ford Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment BA7, BA7-LPG, DA3, DA3-RS, DA3-CNG, DA3-LPG, DB3, DM2, DM2-CNG, DM2-LPG, DXA, DXA-LPG, DYB, DYB-N, DYB-LPG WA6 Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1,5 Radmutter, Kegel 60, Gewinde M14x1, Nm Nm -10~FO _3-ET45.docx

219 Anlage- 10 Seite : 2 / 11 Typ: DM2 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0109*.. 66 bis 107 Focus C-Max 225/35R19 A01) bis A10) K03)K04)K57)L06)S01) e13*2001/116*0109*29 C-Max1070/1070(-),Kuga1160/1115(1210) 5/108/63,3 Typ: DM2-CNG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1018*.. 91 bis 107 Focus C-Max CNG 225/35R19 A01) bis A10) K03)K04)K57)L06)S01) e13*2001/116*1018* /1025 5/108/63,3 Typ: DM2-LPG ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1000* bis 107 Focus C-Max LPG 225/35R19 A01) bis A10) K03)K04)K57)L06)S01) e13*2001/116*1000* /1025(1100) 5/108/63,3 DXA e13*2007/46*1103*.. DXA-LPG e13*2007/46*1288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 63 bis 134 Ford C-Max, Grand C-Max 215/35R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit Serie A01) K03)T85) S01) nicht nur 205/55R16) 225/35R19 A01) K03)K04) T88) 235/35R19 A01) K03)K04) K13) K22) K27) K67) T91) 245/30R19 A01) K01)K04) K67) T89) 255/30R19 A01) K01)K04) K13) K22) K27) K67) K68) T91) -10~FO _3-ET45.docx

220 Anlage- 10 Seite : 3 / 11 DXA e13*2007/46*1103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 77 bis 92 Ford C-Max, Grand C-Max 215/35R19 A02) bis A10) (Serie nur 205/55R16) A01) K03)T85) S01) 225/35R19 A01) G01)K03) K04) T88) 235/35R19 A01) G01)K03) K04) K13) K22) K27) K67) T91) 245/30R19 255/30R19 A01) K01)K04) K13) K22) K27) K67) K68) T91) DA3 e13*2001/116*0144*.. DA3-CNG e13*2001/116*1017*.. DA3-LPG e13*2001/116*0999*.. DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 bis 107 Ford Focus 215/35R19 A02) bis A10) (4-türer, 5-türer, Kombi, T85) S01) Cabrio) 225/35R19 A01) K61)K62) L23) DA3 e13*2001/116*0144* Ford Focus ST 225/35R19 A02) bis A10) A01) K61)K62) L23) S01) -10~FO _3-ET45.docx

221 Anlage- 10 Seite : 4 / 11 DA3 e13*2001/116*0144*.. DA3-RS e13*2001/116*1010* bis 257 Ford Focus RS 225/35R19 M+S A02) bis A10) 235/35R19 A01) K01)K16) K72) 245/30R19 A01) K01)K16) K72) 255/30R19 A01) K01)K04) K16) K72) DYB e13*2007/46*1138*.. DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. DYB-N e13*2007/46*1363*.. 63 bis 134 Ford Focus 215/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93a)T85) S01) 225/35R19 A01) K03)T88) 245/30R19 A01) K01)K04) T89) 255/30R19 A01) K01)K04) K13) K22) K25) -10~FO _3-ET45.docx

222 Anlage- 10 Seite : 5 / 11 DYB e13*2007/46*1138* Ford Focus ST 225/35R19 A02) bis A10) A01) K03)N235) 235/30R19 A01) K01)K04) T86) 235/35R19 A01) K01)K04) K13) K22) K25) 245/30R19 A01) K01)K04) 255/30R19 A01) K01)K04) K13) K22) K25) DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 bis 134 Ford Kuga (2. Generation) 225/45R19 A02) bis A10) E62) 235/45R19 A01) K77) 245/40R19 255/40R19 A01) K03)K77) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/45R19 255/40R19 A01) bis A10) K77) E62)V00) BA7 e13*2001/116*0249*.. BA7-LPG e13*2001/116*1015*.. 74 bis 176 Ford Mondeo 235/35R19 A02) bis A10) (bis Modelljahr 2014) A01) K04) E52)E64) S01) 245/35R19 A01) G2D)K04) -10~FO _3-ET45.docx

223 Anlage- 10 Seite : 6 / 11 BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 bis 177 Ford Mondeo 225/40R19 A02) bis A10) (ab Modelljahr 2015) A01) K13)N235) E65) 225/40R19 M+S A01) K13) 235/35R19 A01) K04) 235/40R19 A01) GA7)K04) K13) K25) 245/35R19 A01) K04) 255/35R19 A01) K03)K04) K13) K25) WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 bis 176 Ford S-Max, Galaxy 225/40R19 A02) bis A10)ER1) T93) S01) 235/40R19 GA5) 245/35R19 T93) 245/40R19 A01) GA2)K38) L24) 255/35R19 A01) K03)K04) K38) L24) A01) Entfällt für dieses Gutachten. -10~FO _3-ET45.docx

224 Anlage- 10 Seite : 7 / 11 A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). -10~FO _3-ET45.docx

225 Anlage- 10 Seite : 8 / 11 E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen. E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation: - an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA` E64) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0249*25. E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0249*26. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GA5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GA7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R19, 235/45R18, 235/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. -10~FO _3-ET45.docx

226 Anlage- 10 Seite : 9 / 11 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45 vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K38) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen. K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit dem Radhaus zu verkleben, - der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des Filzinnenkotflügels) ist um ca. 8 mm zu kürzen, - der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu kürzen, -10~FO _3-ET45.docx

227 Anlage- 10 Seite : 10 / 11 K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm zu kürzen. K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen. K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen. K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K72) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen. K77) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen, - der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben, warm einzuformen oder auszuschneiden. L06) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Servolenkung. L23) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford- Bestellnummer eingebaut werden. L24) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet sind ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer einzubauen. Überprüfungsmöglichkeit : - mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen, - ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,75 Lenkradumdrehungen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 85. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. -10~FO _3-ET45.docx

228 Anlage- 10 Seite : 11 / 11 T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 86. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 88. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 89. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 91. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 93. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, ~FO _3-ET45.docx

229 Anlage- 10a Seite : 1 / 4 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: NBU G Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø63.4 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Jaguar (GB) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment CC9,N 3,CCX Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm -10a~JA _3-ET45.docx

230 Anlage- 10a Seite : 2 / 4 Typ: CCX ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0115* bis 219 S-Type (Fahrzeuge bis Modelljahr 2001) 245/35R19 A01) bis A10)B28) K03)K15)K35)S01) 147 bis 219 S-Type (Fahrzeuge ab Modelljahr 2002) 291 S-Type R (Fahrzeuge bis Modelljahr 2001) 291 S-Type R (Fahrzeuge ab Modelljahr 2002) 245/35R19 A01) bis A10)B28) K03) S01) 245/35R19 A01) bis A10) B28) E49) K03)K15)K35)S01) 245/35R19 A01) bis A10) B28) E49) K03)S01) e11*98/14*0115* /1185(0) 5/108/63,3 Typ: N 3 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0217* bis 291 Jaguar XJ 245/45R19 A02) bis A10) E44)ER1) E51) S01) 255/40R19 e11*2001/116*0217*08e 1100/1320(-) 5/108/63,3 Typ: CC9 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0323* bis 283 Jaguar XF 245/40R19 A02) bis A10) S01) 255/40R19 e11*2001/116*0323* /1230(0) 5/108/63,3 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. -10a~JA _3-ET45.docx

231 Anlage- 10a Seite : 3 / 4 A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B28) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 : - bel. Bremsscheibe Ø320x30 mm E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 255/45R19 (zul. Achslast vorn/hinten :1500 / 1720 kg). -10a~JA _3-ET45.docx

232 Anlage- 10a Seite : 4 / 4 E49) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig vorne und hinten mit (Sommer- ) Reifengröße Nennbreite 245/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E51) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K35) An Achse 2 ist der Kunststoffspritzschutz im Bereich der Stoßfängeroberkante warm nach innen zu formen bzw. auszuschneiden. Die dahinterliegende Befestigungskante für den Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu kürzen. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 10a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, a~JA _3-ET45.docx

233 Anlage- 10b Seite : 1 / 4 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: Radausführung: Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: einteiliges Leichtmetallsonderrad NBU G 8½Jx19H2 45 mm 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 72,60 mm Mittenzentrierung Ø72.5/Ø kg 2100 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Land Rover / Range Rover Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment LV, LV-A, LC Radmutter, Kegel 60, Gewinde M14x1, Nm -10b~LR _3-ET45.docx

234 Anlage- 10b Seite : 2 / 4 LV e11*2007/46*0223*.. LV-A e3*2007/46*0221* bis 177 Range Rover Evoque, 235/50R19 A02) bis A10) Range Rover Evoque Van A93a) 245/50R19 255/45R19 A93a) 275/45R19 A01) K04) LC e11*2007/46*1659* bis 177 Land-Rover Discovery 235/50R19 A02) bis A10)ER1) Sport 245/45R19 255/45R19 A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. -10b~LR _3-ET45.docx

235 Anlage- 10b Seite : 3 / 4 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). ER1) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg 235/50R /45R /45R Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. -10b~LR _3-ET45.docx

236 Anlage- 10b Seite : 4 / 4 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage Nr. 10b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, b~LR _3-ET45.docx

237 Anlage- 10c Seite : 1 / 8 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: Radausführung: Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: einteiliges Leichtmetallsonderrad NBU G 8½Jx19H2 45 mm 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 72,60 mm Mittenzentrierung Ø72.5/Ø kg 2100 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo Car Corporation, Göteborg / Schweden Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment A, A-2D, B, B-2D, B-N2D, B- N2E, D, D-2D, D-N2D, D-N2E, F, F-N2D, G M,M-2D, M-N2E Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm Nm -10c~VO _3-ET45.docx

238 Anlage- 10c Seite : 2 / 8 D e9*2001/116*0068*.. D-2D e1*2001/116*0507*.. D-N2D e1*2007/46*0339*.. D-N2E e13*2007/46*1213* bis 242 Volvo XC60 235/50R19 A02) bis A10) A01) K01) 235/55R19 A01)ER1) K01) 245/50R19 A01) K01)K04) 255/45R19 A01) K01) 255/50R19 A01) ER1)K01)K04) K46) K47) 275/45R19 A01) K01)K04) B e9*2001/116*0065*.. B-2D e1*2001/116*0505*.. B-N2D e1*2007/46*0495*.. B-N2E e13*2007/46*1203* bis 224 Volvo XC70 225/45R19 A02) bis A10) 235/40R19 235/45R19-10c~VO _3-ET45.docx

239 Anlage- 10c Seite : 3 / 8 F F-N2D G Motorleistung 84 bis 224 Volvo S60,V60, V60 Hybrid (Limousine, Kombi) e9*2007/46*0023*.. e13*2007/46*1157*.. e9*2007/46*0093*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/35R19 A02) bis A10) A01) A93a)K01) K04) N235) T88) E58) 235/35R19 A01) K01)K04) K49) T91) 245/30R19 A01) K01)K04) K49) T89) 245/35R19 A01) G5W)K01) K04) K48) K49) 255/30R19 A01) K01)K04) K49) T91) M e4*2001/116*0076*.. 74 bis 169 Volvo S40,V50 215/35R19 A02) bis A10) (Front -und Allradantrieb) A01) K01)T85) S01) 225/35R19 A01) K01)K04) 235/30R19 A01) K01)K04) K33) T86) 235/35R19 A01) K01)K04) K33) 245/30R19 A01) K01)K04) K33) -10c~VO _3-ET45.docx

240 Anlage- 10c Seite : 4 / 8 M e4*2001/116*0076*.. M-2D e1*2001/116*0427*.. 74 bis 169 Volvo C30 215/35R19 A02) bis A10) A01) K01)T85) S01) 225/35R19 A01) K01)K04) M M-N2E Motorleistung 84 bis 187 Volvo V40 (außer V40 Cross Country) e4*2001/116*0076*.. e13*2007/46*1337*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 215/35R19 A02) bis A10) T85) 225/35R19 B e9*2001/116*0065*.. B-2D e1*2001/116*0505*.. B-N2D e1*2007/46*0495*.. B-N2E e13*2007/46*1203*.. 80 bis 224 Volvo V70 235/35R19 A02) bis A10) (nicht XC 70) L22)T91) 245/35R19 L22) A e9*2001/116*0057*.. A-2D e1*2001/116*0504*.. 80 bis 232 Volvo S80 235/35R19 A02) bis A10) L22)N245) T91) E58) 245/35R19 L22) -10c~VO _3-ET45.docx

241 Anlage- 10c Seite : 5 / 8 A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. -10c~VO _3-ET45.docx

242 Anlage- 10c Seite : 6 / 8 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E58) Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19). ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K46) An Achse 1 ist der Filz-Innenkotflügel im Schwenkbereich vor der Vorderachse zur Fahrzeugmitte hin einzuformen (Kontrolle durch Kreisfahrt). -10c~VO _3-ET45.docx

243 Anlage- 10c Seite : 7 / 8 K47) An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen. In diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zu sorgen (z. B. durch ankleben). K48) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor bis 45-Grad hinter der Radmitte zur umzulegen und aufzuweiten - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu klemmen. K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. L22) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17 ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubauen (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage A01 zusätzlich zu beachten. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 85. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 86. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 88. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. -10c~VO _3-ET45.docx

244 Anlage- 10c Seite : 8 / 8 T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 89. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 91. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 10c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, c~VO _3-ET45.docx

245 Anlage- 11 Seite : 1 / 11 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: Radausführung: Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: einteiliges Leichtmetallsonderrad NBU G 8½Jx19H2 45 mm 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 72,60 mm Mittenzentrierung Ø72.5/Ø kg 2100 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D), Quattro Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 4F, 4F1, 8J, 8P, 8PB, 8V Radschraube, Kegel 60, Gewinde Nm M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 4E Radschraube, Kegel 60, Kalotte Nm beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm 8U, 8U1 Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm -11~AU ET45.docx

246 Anlage- 11 Seite : 2 / 11 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080* bis 257 Audi A6 225/40R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten T93) E44)E54) Serienreifen 225/..) 235/35R19 A01) K63)T91) 245/35R19 A01) K64)T93) 255/35R19 A01) K04)K64) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) T93) K04)K64) E44)E54) V00) 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 89 bis 160 Audi A6 (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 205/..) 225/40R19 A02) bis A10) E44)E54) 235/35R19 A01) K63)T91) 245/35R19 A01) K64) 255/35R19 A01) K04)K64) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04)K64) E44)E54) V00) -11~AU ET45.docx

247 Anlage- 11 Seite : 3 / 11 4E e1*2001/116*0198*.. 4E e1*2001/116*0246* bis 331 Audi A8 235/45R19 A02) bis A10)B53) N245) E44)ER2) 235/45R19 M+S 245/40R19 N255) 245/40R19 M+S 245/45R19 N255) 245/45R19 M+S 255/40R19 N265) 255/40R19 M+S 8U 8U1 Motorleistung 88 bis 162 Audi Q3 (ohne Serienverbreiterung) e1*2007/46*0591*.. e13*2007/46*1163*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/45R19 A02) bis A10) N235) 235/45R19 GAT) 245/40R19-11~AU ET45.docx

248 Anlage- 11 Seite : 4 / 11 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. 88 bis 162 Audi Q3 225/45R19 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) N235) 235/45R19 GAT) 245/40R19 8J e1*2001/116*0369*.. 8J e1*2001/116*0375* bis 265 Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 M+S A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A93) E77) kleinsten Sommer-Reifen 245/..) 235/35R19 M+S A01) K68) 245/35R19 A01) K67) 255/35R19 A01) K03)K04) K67) 8J e1*2001/116*0369* bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A93) E77) kleinsten Sommer- Serienreifen 225/..) 235/35R19 A01) K68) 245/35R19 A01) K67) 255/35R19 A01) K03)K04) K67) -11~AU ET45.docx

249 Anlage- 11 Seite : 5 / 11 8P e1*2001/116*0217*.. 8P e1*2001/116*0241*.. 8P e1*2001/116*0456*.. 8PB e13*2007/46*1082*.. 66 bis 147 Audi A3 215/35R19 A02) bis A10) (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01) K03)K04) K58) K59) T85) S3, RS3) 225/35R19 A01) G0S)K01) K04) K58) K59) T88) 235/30R19 A01) K01)K04) K58) K59) T86) 245/30R19 A01) K01)K04) K58) K59) K60) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 215/35R19 245/30R19 A01) bis A10) K03)T85) K04)K58) K59) K60) V00) 8P e1*2001/116*0217* bis 195 Audi S3 225/35R19 A02) bis A10) A01) K01)K04) K58) K59) T88) 245/30R19 A01) K01)K04) K58) K59) K60) 8V e1*2007/46*0607*.. 77 bis 135 Audi A3, A3 Sportback 215/35R19 A02) bis A10) (3-türig, 5-türig) N225)T85) 225/35R19 A01) GB1)K03) K04) K27) 235/30R19 A01) K01)K04) T86) -11~AU ET45.docx

250 Anlage- 11 Seite : 6 / 11 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 206 bis 221 Audi A3, A3 Sportback, S3, 225/35R19 A02) bis A10) S3 Sportback A01) K03)K04) K27) (3-türig, 5-türig) 235/30R19 A01) K01)K04) T86) 8V e1*2007/46*0607*.. 77 bis 132 Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19 A02) bis A10) Cabrio (Nur zulässig an Fahrzeugen die max. 18 Zoll Räder verbaut oder eingetragen haben) T85) E75) 8V e1*2007/46*0607*.. 77 bis 132 Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19 A02) bis A10) Cabrio T85) E76) (Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig 19 Zoll Räder 225/35R19 verbaut und/oder 235/30R19 eingetragen haben) T86) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. -11~AU ET45.docx

251 Anlage- 11 Seite : 7 / 11 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, an denen die optionale 6-Kolben Festsattelbremse (Audi Ceramic Brembo) mit kohlefaserverstärkter Keramikbremsscheibe verbaut ist. E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. -11~AU ET45.docx

252 Anlage- 11 Seite : 8 / 11 E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014: - Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369* bis NT 16 ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg 235/45R /40R /45R /40R Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17, 235/50R18, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GB1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. -11~AU ET45.docx

253 Anlage- 11 Seite : 9 / 11 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: 3-Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). 5- Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). -11~AU ET45.docx

254 Anlage- 11 Seite : 10 / 11 K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3 mm. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu kürzen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. -11~AU ET45.docx

255 Anlage- 11 Seite : 11 / 11 N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 85. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 86. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 88. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 91. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 93. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, ~AU ET45.docx

256 Anlage- 11a Seite : 1 / 7 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: Radausführung: Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: einteiliges Leichtmetallsonderrad NBU G 8½Jx19H2 45 mm 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 72,60 mm Mittenzentrierung Ø72.5/Ø kg 2100 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Seat Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 1P, 1PN, 5P, 5PN, 3R, 3RN, 5F Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm 7MS Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm -11a~SE ET45.docx

257 Anlage- 11a Seite : 2 / 7 7MS e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*.. 66 bis 150 Seat Alhambra 255/30R19 A02) bis A10) A01) K01)K04) K49) T91) 1P 1PN Motorleistung 63 bis 155 Seat Leon (Ausführungen mit kleinster Sommerbereifung 195/.. oder 205/..) e9*2001/116*0052*.. e9*2007/46*0013*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 215/35R19 A02) bis A10) A01) K01)T85) 225/35R19 A01) G2P)K01) K04) K51) 235/30R19 A01) K01)K04) K51) T86) 1P 1PN Motorleistung 75 bis 195 Seat Leon (Ausführungen mit kleinster Sommerbereifung 225/..) e9*2001/116*0052*.. e9*2007/46*0013*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/35R19 A02) bis A10) A01) K01)K04) K51) 235/30R19 A01) K01)K04) K51) T86) 5P e9*2001/116*0050*.. 5PN e9*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 63 bis 147 Seat Altea, Altea XL, Toledo 215/35R19 A02) bis A10) (außer Freetrack) A01) K01)N225) T85) 225/35R19 A01) G7X)K01) K04) K51) T88) 235/30R19 A01) K01)K04) K51) T86) -11a~SE ET45.docx

258 Anlage- 11a Seite : 3 / 7 5P e9*2001/116*0050*.. 5PN e9*2007/46*0012* bis 155 Altea Freetrack 225/35R19 A01) bis A10) manuelle Tabelle T88) K03) 5/112/57,1 3R e9*2001/116*0072*.. 3RN e9*2007/46*0011*.. 75 bis 147 Seat Exeo, Exeo ST 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, mit kleinster Serienbereifung 195/.. oder 205/..) G8V)T88) 3R e9*2001/116*0072*.. 3RN e9*2007/46*0011* bis 155 Seat Exeo, Exeo ST 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, mit kleinster Serienbereifung 225/..) T88) 5F e9*2007/46*0094*.. 63 bis 110 Seat Leon, 3-türer,5-türer, 215/35R19 A02) bis A10) Kombi (Ausführungen mit T85) E61) Verbundlenker- 225/35R19 Hinterachse) A01) K03)K04) 235/30R19 A01) K03)K04) -11a~SE ET45.docx

259 Anlage- 11a Seite : 4 / 7 5F e9*2007/46*0094*.. 77 bis 206 Seat Leon, 3-türer, 5-türer, 215/35R19 A02) bis A10)B48) Kombi N225)T85) E62) (Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 225/35R19 A01) K03)K04) 235/30R19 A01) K03)K04) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. -11a~SE ET45.docx

260 Anlage- 11a Seite : 5 / 7 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. B48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit der optionalen AP Racing Bremsanlage. E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel VL. E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel ML. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/60R16, 215/50R17, 225/40R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. -11a~SE ET45.docx

261 Anlage- 11a Seite : 6 / 7 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall) komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden. K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30 vor der Radmitte bis Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 85. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 86. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 88. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. -11a~SE ET45.docx

262 Anlage- 11a Seite : 7 / 7 T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 91. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 11a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, a~SE ET45.docx

263 Anlage- 11b Seite : 1 / 6 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: NBU 859 Art des Rades: Radausführung: Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: einteiliges Leichtmetallsonderrad NBU G 8½Jx19H2 45 mm 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 72,60 mm Mittenzentrierung Ø72.5/Ø kg 2100 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 1Z, 5L, 5E Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012* bis 118 Skoda Octavia Scout 225/35R19 A02) bis A10) A01) K03)T88) -11b~SK ET45.docx

264 Anlage- 11b Seite : 2 / 6 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. 63 bis 110 Skoda Octavia 215/35R19 A02) bis A10) (Limousine und Kombi, T85) E57) Ausführungen mit Verbundlenker- Hinterachse) 225/35R19 235/30R19 A01) K03) 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. 77 bis 162 Skoda Octavia 215/35R19 A02) bis A10) (Limousine und Kombi, N225)T85) E58) Ausführungen mit Mehrlenkerhinterachse) 225/35R19 T88) 235/30R19 A01) K03)T86) 5E e11*2007/46*0243* bis 135 Skoda Octavia Scout 225/35R19 A02) bis A10) -11b~SK ET45.docx

265 Anlage- 11b Seite : 3 / 6 5L e11*2007/46*0010*.. 5L e11*2007/46*0034*.. 77 bis 125 Skoda Yeti 215/35R19 A02) bis A10) A93)T85) 225/35R19 A93)T88) 225/40R19 A01) G0U)K48) 235/35R19 G0U)T91) 245/30R19 A01) K01)K04) T89) 245/35R19 A01) G0U)K01) K04) K48) 255/30R19 A01) K01)K04) T91) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) A93)T88) K04)T91) V00) A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. -11b~SK ET45.docx

266 Anlage- 11b Seite : 4 / 6 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel VL. E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML". G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. -11b~SK ET45.docx

267 Anlage- 11b Seite : 5 / 6 G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. -11b~SK ET45.docx

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