G u t a c h t e n Nr. RA D0-306

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1 G u t a c h t e n Nr. zur Erteilung des Nachtrags 03 zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr nach 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für den Sonderradtyp I Auftraggeber: Röntgenstraße Attendorn Die Leichtmetall-Sonderräder werden in 14 Ausführungen gefertigt. Durch Verwendung von Zentrierringen wird die erforderliche Mittenzentrierung für die einzelnen Fahrzeuge hergestellt, wobei die Mittenzentrierung zum Teil auch ohne Zentrierring hergestellt wird. Bei manchen Radausführungen wird die effektive Einpresstiefe durch Verwendung einer Adapterscheibe erreicht. Dieses Gutachten gilt für das LM-Sonderrad ab dem in der Tabelle zu III genannten Herstelldatum. Grund des Nachtrags: - der Verwendungsbereich wird erweitert II Technische Angaben zu den Sonderrädern Hersteller: RH- Alurad Radtyp: Radgröße: 8½Jx18H2 Einpresstiefe: siehe Übersicht Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Ausführungsbezeichnung: siehe Übersicht Lochkreisdurchmesser: siehe Übersicht Lochzahl: siehe Übersicht Mittenlochdurchmesser: siehe Übersicht Zentrierart: Mittenzentrierung Geprüfte Radlast: siehe Übersicht Reifenabrollumfang: siehe Übersicht IFM - Geschäftsstelle Essen Adlerstraße Essen PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Akkreditiert nach/accredited DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL Technischer Dienst/Technical service: KBA P

2 Seite : 2 / 7 III Übersicht der Ausführungen Ausführung Lochzahl/ Bolzenloch-Ø zyl. Maß Befesti- Lochkreis-Ø Bolzengungs- Rad Zentrierring [mm] [mm] loch [mm] bund [mm] 112G Ø72.5/Ø57.1 5/112 15,00 10,00 Kegel G Ø72.5/Ø66.6 5/112 15,00 10,00 Kegel G Ø72.5/Ø60.1 5/114,3 15,00 10,00 Kegel G Ø72.5/Ø64.1 5/114,3 15,00 10,00 Kegel G Ø72.5/Ø66.1 5/114,3 15,00 10,00 Kegel G Ø72.5/Ø67.1 5/114,3 15,00 10,00 Kegel G Ø72.5/Ø57.1 5/112 15,00 10,00 Kegel G Ø72.5/Ø66.6 5/112 15,00 10,00 Kegel D Ø74,1/Ø67,1 5/120 15,00 10,00 Kegel D Ø74.1/Ø72.6 5/120 15,00 10,00 Kegel D ohne Ring 5/120 15,00 10,00 Kegel G Ø72.5/Ø66.6 5/112 15,00 10,00 Kegel T ohne Ring 5/120 15,00 8,70 Kugel Ø28 mm 130 ohne Ring 5/130 15,00 9,18 Kugel Ø28 mm Ein- Mittenloch-Ø zul. zul. ab Abroll- press- Radla Herstell- tiefe umfang st datum [Monat/ [mm] [mm] [mm] [kg] Jahr] 35 72, / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , /2013.docx

3 Seite : 3 / 7 IV Beschreibung der Sonderräder Hersteller, Vertrieb: Fertigung: Art der Sonderräder: Korrosionsschutz: RH Alurad GmbH Industriegebiet Ennest Röntgenstraße 12 D Attendorn/Biggesee Componenta Dökümcülük Tic. VE San.A.S. Org.San.Bölgesi Sakarya Cad 14 TR Manisa Turkey Einteilige LM-Sonderräder mit unsymmetrischem Tiefbett und Doppelhump, Felgenschüssel mit 5 Doppel-Speichen und dazwischenliegenden Lüftungsöffnungen, Radnabe durch Kunststoffkappe verschlossen Lackierung IV.1 Radanschluß Befestigungsart: Anzahl der Befestigungsbohrungen: Durchmesser der Befestigungsbohrungen in mm: Lochkreisdurchmesser in mm: Mittenlochdurchmesser in mm : Zentrierart: Anzugsmoment in Nm: siehe Übersicht siehe Übersicht siehe Übersicht siehe Übersicht siehe Übersicht Mittenzentrierung je nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers, bzw. wie im jeweiligen Verwendungsbereich angegeben. IV.2 Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung angebracht: Innenseite: Außenseite: Genehmigungszeichen: - KBA Herstellerzeichen: RH - Radgröße: 8½Jx18H2 - Radtyp: - Ausführungsbezeichnung: z.b. 112G - Einpresstiefe in mm: z.b. ET35 - Herstelldatum: Monat und Jahr - An der Innenseite der Sonderräder können noch weitere Kontrollzeichen angebracht sein..docx

4 Seite : 4 / 7 V. Sonderradprüfung V.1 Felgengröße Die Maße und Toleranzen der unsymmetrischen Tiefbettfelge mit beiderseitigem Hump entsprechen der E.T.R.T.O - Norm. Die Maße wurden überprüft. Die nachgeprüften Muster stimmten in den wesentlichen Punkten mit den Zeichnungsunterlagen überein. V.2 Werkstoff der Sonderräder Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt. Diese Angaben wurden durch uns nicht geprüft. V.3 Festigkeitsprüfung Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Nord, RP B0-306, durchgeführt. VI Anbau und Verwendungsprüfung VI.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug Wenn die in den Anlagen aufgeführten erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen in den Radhäusern ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. VI.2 Fahrversuche Eine Werksfreigabe über Felgengröße und Einpresstiefe liegt zum Teil vor. Die Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen wurden entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der Fassung und der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom durchgeführt. Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Die Prüfergebnisse und somit auch die berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße Maximum in Service. VI.3 Fahrwerksfestigkeit Die Spurverbreiterung beträgt bei den geprüften PKW weniger als 2% der serienmäßigen Spurweite, deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. VI.4 Prüfergebnis Gegen die Verwendung des Radtyps an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen bestehen aufgrund der in Punkt VI genannten Untersuchungen keine technischen Bedenken..docx

5 Seite : 5 / 7 VII Zusammenfassung Die Sonderräder des Herstellers entsprechen den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen keine technischen Bedenken. Wird die Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt, so muss der Inhaber eine gleichmäßige, reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten durch einen Nachtrag ergänzt wird, sofern sich die im Verwendungsbereich der Allgemeinen Betriebserlaubnis aufgeführten Fahrzeuge in Teilen ändern, welche die Verwendung der Räder beeinträchtigen können; hierunter fallen insbesondere Änderungen an den Radbremsen, an der Radaufhängung und den Radhäusern. Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.b. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung) auf die der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die erforderlichen Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden. Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Eine Begutachtung nach 19 Abs. 3 StVZO ist dann erforderlich, wenn durch den Anbau der Sonderräder am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden müssen (siehe Auflage A01) in der jeweiligen Anlage). VIII Anlagen VIII.1 Radspezifische Anlagen Zeichnungsinhalt Zeichnungs-Nr. Datum Zeichnung Ausführung(en) -11, Blatt 1 von Zeichnung Ausführung(en) -11, Blatt 2 von Zeichnung Grundzeichnung Zeichnung Befestigungsteil(e) B Zeichnung Befestigungsteil(e) Bef/05/95/ Zeichnung Befestigungsteil(e) Bef/05/95/ Zeichnung Befestigungsteil(e) Bef/05/95/ Zeichnung Befestigungsteil(e) befest/05/95/ Zeichnung Befestigungsteil(e) befest/05/95/ Zeichnung Befestigungsteil(e) befest/05/95/ Zeichnung Befestigungsteil(e) befest/05/95/ Zeichnung Befestigungsteil(e) M14x1532 b_k Zeichnung Nabenkappe A Zeichnung Zentrierring(e) Zentrierring 64,00 mm Zeichnung Zentrierring(e) Zentrierring 72,6 mm Radbeschreibung VIII.2 Verwendungsbereich Anlagen Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge. ANLAGE 0 Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol.docx Seiten 8

6 Seite : 6 / 7 Verwendungsbereiche Seiten Datum ET 35 ANLAGE 1 (AUDI 5/112/57) ANLAGE 1a (SEAT 5/112/57) ANLAGE 1b (SKODA 5/112/57) ANLAGE 1c (VW 5/112/57) ANLAGE 2 (AUDI 5/112/66,5) ANLAGE 2a (MERCEDES 5/112/66,5) ANLAGE 2b (SSANGYONG 5/112/66,5) ANLAGE 2c (BMW 5/112/66,5) ANLAGE 3 (FIAT 5/114,3/60) ANLAGE 3a (SUZUKI 5/114,3/60) ANLAGE 3b (TOYOTA 5/114,3/60) ANLAGE 4 (HONDA 5/114,3/64) ANLAGE 4a (LAND-ROVER 5/114,3/64) ANLAGE 5 (DACIA 5/114,3/66) ANLAGE 5a (NISSAN 5/114,3/66) ANLAGE 5b (RENAULT 5/114,3/66) ANLAGE 6 (CHRYSLER 5/114,3/67) ANLAGE 6a (CITROEN 5/114,3/67) ANLAGE 6b (HYUNDAI 5/114,3/67) ANLAGE 6c (KIA 5/114,3/67) ANLAGE 6d (MAZDA 5/114,3/67) ANLAGE 6e (MITSUBISHI 5/114,3/67) ANLAGE 6f (PEUGEOT 5/114,3/67) ET 45 ANLAGE 7 (AUDI 5/112/57) ANLAGE 7a (VW 5/112/57) ANLAGE 7b (SKODA 5/112/57) ANLAGE 7c (SEAT 5/112/57) ANLAGE 8 (AUDI 5/112/66,5) ANLAGE 8a (MERCEDES 5/112/66,5) ANLAGE 8b (SSANGYONG 5/112/66,5) ANLAGE 8c (BMW 5/112/66,5) ANLAGE 9 (OPEL 5/120/67) ANLAGE 10 (BMW 5/120/72,5) ANLAGE 11 (BMW 5/120/74) ET 55 ANLAGE 12 (MERCEDES 5/112/66,5) ANLAGE 13 (VW 5/120/65) ANLAGE 14 (AUDI 5/130/71,5) ANLAGE 14a (PORSCHE 5/130/71,5) ANLAGE 14b (VW 5/130/71,5) ** Ausführungen ohne Zentrierring, Befestigungssitz Kugel Ø28 mm = aktualisierte bzw. neu hinzugefügte Verwendungsbereiche.docx

7 Seite : 7 / 7 Geschäftsstelle Essen, TÜV NORD GmbH & Co. KG IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Adlerstr. 7, Essen Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL Benannt als Technischer Dienst vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA P Karwig.docx

8 Anlage 0 Seiten 1 von 8 Allgemeines zu Reifentragfähigkeiten Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 bis 240 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis 91% bei 240 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240 bis 270 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei 270 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 270 bis 300 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 270 km/h bis 85% bei 300 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR ist bei Höchstgeschwindigkeiten bis 240 km/h die zulässige Reifentragfähigkeit auf dem Reifen angegeben. Bei Geschwindigkeiten über 240 km/h ist die zulässige Tragfähigkeit unter Angabe der am Fahrzeug auftretenden maximalen Sturzwerte vom jeweiligen Reifenhersteller zu erfragen. Reifen mit der zusätzlichen Kennzeichnung Reinforced (RF), Extra Load oder XL, bezeichnet Reifen die für höhere Tragfähigkeiten als die der Standardausführungen ausgelegt sind. Die Beschriftung auf dem Reifen kann wahlweise mit Reinforced, Extra Load oder XL erfolgen, entscheidend ist der zugehörige Load Index bzw. bei ZR-Reifen die auf dem Reifen angegebene Tragfähigkeit. Die oben beschriebenen Tragfähigkeitsabschläge bleiben unberührt. Ermittlung der erforderlichen Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex (LI)) und des Geschwindigkeitssymbol (GSY) der zu verwendendenden Reifen in Abhängigkeit von Achslast und Höchstgeschwindigkeit Ermittlung GSY/LI für Fahrzeuge bis 201 km/h Höchstgeschwindigkeit Beispieldaten: Fahrzeugdaten Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigu ng Teil I Achslast Achse 1 Ziff 16 vorne Feld kg 91 H Achslast Achse 2 Ziff 16 hinten Feld kg 93 H Höchstgeschwindigkeit Ziff 6 Feld T 198 km/h ermittelte Daten erfd. LI /GSY 1. Die Tragfähigkeitskennzahl LI ist grundsätzlich ausgehend von der Zeile mit dem vmax Wert 201 abzulesen. Um den mindest erforderlichen Reifenlastindex für die gewählte Achse zu ermitteln, gehe man in dieser Zeile bis zu dem Wert, der vor dem Schrägstrich steht, der gleich oder größer der Achslast ist. Die im Spaltenkopf abzulesende Zahl ist die Tragfähigkeitskennzahl LI für die gewählte Achse. Für die Beispieldaten ergeben sich somit für Achse 1 ein LI-Wert von 91 und für Achse 2 ein LI-Wert von 93. Ableseweg für Achse 1 und 2: Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex) v max v max m.tol. erf. GSY alt. GSY H 1200/ 1230/ 1260/ 1300/ 1340/ 1380/ 1420/ : : : : : : : : : : : 2. Das erforderliche Geschwindigkeitssymbol ist aufgrund der Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugpapieren aus folgender Tabelle aus der Spalte erf. GSY abzulesen: Höchstgeschwindigkeit in km/h erf. GSY lt. Fahrzeugpapieren zzgl. Toleranz bis P bis Q bis R bis S bis T bis U bis H Ein alternativen alt GSY / LI gibt es nur für Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit größer 201 km/h. V:

9 Anlage 0 Seiten 2 von 8 Für die Beispieldaten ergibt sich als erforderliches Geschwindigkeitssymbol H. Sofern bei der gewählten Reifenkombination die Reifengröße an Achse 1 und 2 gleich ist, reicht es aus den LI für den Maximalwert der Achsen zu ermitteln. Für das Beispiel ergäbe sich der LI-Wert 93. Sofern für die im Verwendungsbereich gewählte Reifengröße der ermittelte LI oder/und GSY nicht verfügbar ist, kann diese Reifengröße nicht verwendet. Alternativ kann das Ableseverfahren durch eine Reifenherstellerfreigabe ersetzt werden. Ermittlung GSY/LI für Fahrzeuge über 201 km/h Höchstgeschwindigkeit Beispieldaten: Fahrzeugdaten ermittelte Daten Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigu erfd. LI /GSY alt. LI/GSY ng Teil I Achslast Achse 1 Ziff 16 vorne Feld kg 94 V 91 W Achslast Achse 2 Ziff 16 hinten Feld kg 96 V 93 W Höchstgeschwindigkeit Ziff 6 Feld T 230 km/h 1. Mit der Höchstgeschwindigkeit, Ziff. 6 aus dem Fahrzeugschein bzw. Feld T der Zulassungsbescheinigung Teil I, gehe man in die Spalte vmax bis zu der Zeile, die den gleichen Wert für die Höchstgeschwindigkeit enthält. 2. In dieser Zeile gehe nun bis zur Spalte erf. GSY. Hier steht nun das mindest erforderliche Geschwindigkeitssymbol erf. GSY und sofern in der nächsten Spalte der gleichen Zeile eine weitere Angabe steht, ist das das alternative Geschwindigkeitssymbol alt. GSY. 3. Um den mindest erforderlichen Reifenlastindex für die gewählte Achse zu ermitteln gehe man in dieser Zeile weiter nach rechts bis zu dem Wert der vor dem Schrägstrich innerhalb einer Tabellenzelle steht, der gleich oder größer der Achslast ist. Die im Spaltenkopf dieser Spalte abzulesende Zahl ist die Tragfähigkeitskennzahl LI für die gewählte Achse. 4. Um den alternativen Reifenlastindex für die gewählte Achse zu ermitteln gehe man in der gleichen Zeile links beginnend bis zu dem Wert der hinter dem Schrägstrich innerhalb einer Tabellenzelle steht, der gleich oder größer der Achslast ist. Die jetzt im Spaltenkopf abzulesende Zahl ist die alternative Tragfähigkeitskennzahl LI für die gewählte Achse. Ableseweg für Achse 1 : Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex) v max v max m.tol. erf. GSY alt. GSY H 1200/ 1230/ 1260/ 1300/ 1340/ 1380/ 1420/ : : : : : : : : : : : V W 1099/ / / / / / / V W 1096/ / / / / / / V W 1092/ / / / / / /1420 Ableseweg für Achse 2 : Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex) v max v max m.tol. erf. GSY alt. GSY H 1200/ 1230/ 1260/ 1300/ 1340/ 1380/ 1420/ : : : : : : : : : : : V W 1099/ / / / / / / V W 1096/ / / / / / / V W 1092/ / / / / / /1420 Sofern bei der gewählten Reifenkombination die Reifengröße an Achse 1 und 2 gleich ist, reicht es aus, den LI für den Maximalwert der Achsen zu ermitteln. Für das Beispiel ergäben sich der LI-Wert 96 für den GSY V, bzw. bei alternativem GSY W der LI-Wert 93. Sofern für die im Verwendungsbereich gewählte Reifengröße der ermittelte LI oder/und GSY nicht verfügbar ist, kann diese Reifengröße nicht verwendet. Alternativ kann das Ableseverfahren durch eine Reifenherstellerfreigabe ersetzt werden. V:

10 V: Anlage 0 Seiten 3 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 774/ 800/ 824/ 850/ 874/ 900/ 924/ V W 772/ / / / / / / V W 769/ / / / / / / V W 767/ / / / / / / V W 765/ / / / / / / V W 762/ / / / / / / V W 760/ / / / / / / V W 758/ / / / / / / V W 755/ / / / / / / V W 753/ / / / / / / V W 751/ / / / / / / V W 748/ / / / / / / V W 746/ / / / / / / V W 744/ / / / / / / V W 741/ / / / / / / V W 739/ / / / / / / V W 737/ / / / / / / V W 735/ / / / / / / V W 732/ / / / / / / V W 730/ / / / / / / V W 728/ / / / / / / V W 725/ / / / / / / V W 723/ / / / / / / V W 721/ / / / / / / V W 718/ / / / / / / V W 716/ / / / / / / V W 714/ / / / / / / V W 711/ / / / / / / V W 709/ / / / / / / V W 707/ / / / / / / V W 704/ / / / / / / W Y 770/ / / / / / / W Y 766/ / / / / / / W Y 762/ / / / / / / W Y 759/ / / / / / / W Y 755/ / / / / / / W Y 751/ / / / / / / W Y 747/ / / / / / / W Y 743/ / / / / / / W Y 739/ / / / / / / W Y 735/ / / / / / / W Y 731/ / / / / / / W Y 728/ / / / / / / W Y 724/ / / / / / / W Y 720/ / / / / / / W Y 716/ / / / / / / W Y 712/ / / / / / / W Y 708/ / / / / / / W Y 704/ / / / / / / W Y 700/ / / / / / / W Y 697/ / / / / / / W Y 693/ / / / / / / W Y 689/ / / / / / / W Y 685/ / / / / / / W Y 681/ / / / / / / W Y 677/ / / / / / / W Y 673/ / / / / / / W Y 670/ / / / / / / W Y 666/ / / / / / / W Y 662/ / / / / / / 924

11 V: Anlage 0 Seiten 4 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 950/ 974/ 1000/ 1030/ 1060/ 1090/ 1120/ V W 947/ / / / / / / V W 944/ / / / / / / V W 941/ / / / / / / V W 939/ / / / / / / V W 936/ / / / / / / V W 933/ / / / / / / V W 930/ / / / / / / V W 927/ / / / / / / V W 924/ / / / / / / V W 922/ / / / / / / V W 919/ / / / / / / V W 916/ / / / / / / V W 913/ / / / / / / V W 910/ / / / / / / V W 907/ / / / / / / V W 904/ / / / / / / V W 902/ / / / / / / V W 899/ / / / / / / V W 896/ / / / / / / V W 893/ / / / / / / V W 890/ / / / / / / V W 887/ / / / / / / V W 884/ / / / / / / V W 882/ / / / / / / V W 879/ / / / / / / V W 876/ / / / / / / V W 873/ / / / / / / V W 870/ / / / / / / V W 867/ / / / / / / V W 864/ / / / / / / W Y 945/ / / / / / / W Y 940/ / / / / / / W Y 936/ / / / / / / W Y 931/ / / / / / / W Y 926/ / / / / / / W Y 922/ / / / / / / W Y 917/ / / / / / / W Y 912/ / / / / / / W Y 907/ / / / / / / W Y 902/ / / / / / / W Y 898/ / / / / / / W Y 893/ / / / / / / W Y 888/ / / / / / / W Y 884/ / / / / / / W Y 879/ / / / / / / W Y 874/ / / / / / / W Y 869/ / / / / / / W Y 864/ / / / / / / W Y 860/ / / / / / / W Y 855/ / / / / / / W Y 850/ / / / / / / W Y 846/ / / / / / / W Y 841/ / / / / / / W Y 836/ / / / / / / W Y 831/ / / / / / / W Y 826/ / / / / / / W Y 822/ / / / / / / W Y 817/ / / / / / / W Y 812/ / / / / / / 1120

12 V: Anlage 0 Seiten 5 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 1160/ 1200/ 1230/ 1260/ 1300/ 1340/ 1380/ V W 1157/ / / / / / / V W 1153/ / / / / / / V W 1150/ / / / / / / V W 1146/ / / / / / / V W 1143/ / / / / / / V W 1139/ / / / / / / V W 1136/ / / / / / / V W 1132/ / / / / / / V W 1129/ / / / / / / V W 1125/ / / / / / / V W 1122/ / / / / / / V W 1118/ / / / / / / V W 1115/ / / / / / / V W 1111/ / / / / / / V W 1108/ / / / / / / V W 1104/ / / / / / / V W 1101/ / / / / / / V W 1097/ / / / / / / V W 1094/ / / / / / / V W 1090/ / / / / / / V W 1087/ / / / / / / V W 1083/ / / / / / / V W 1080/ / / / / / / V W 1076/ / / / / / / V W 1073/ / / / / / / V W 1070/ / / / / / / V W 1066/ / / / / / / V W 1063/ / / / / / / V W 1059/ / / / / / / V W 1056/ / / / / / / W Y 1154/ / / / / / / W Y 1148/ / / / / / / W Y 1143/ / / / / / / W Y 1137/ / / / / / / W Y 1131/ / / / / / / W Y 1125/ / / / / / / W Y 1119/ / / / / / / W Y 1114/ / / / / / / W Y 1108/ / / / / / / W Y 1102/ / / / / / / W Y 1096/ / / / / / / W Y 1090/ / / / / / / W Y 1085/ / / / / / / W Y 1079/ / / / / / / W Y 1073/ / / / / / / W Y 1067/ / / / / / / W Y 1061/ / / / / / / W Y 1056/ / / / / / / W Y 1050/ / / / / / / W Y 1044/ / / / / / / W Y 1038/ / / / / / / W Y 1032/ / / / / / / W Y 1027/ / / / / / / W Y 1021/ / / / / / / W Y 1015/ / / / / / / W Y 1009/ / / / / / / W Y 1003/ / / / / / / W Y 998/ / / / / / / W Y 992/ / / / / / / 1380

13 V: Anlage 0 Seiten 6 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 1420/ 1460/ 1500/ 1550/ 1600/ 1650/ 1700/ V W 1416/ / / / / / / V W 1411/ / / / / / / V W 1407/ / / / / / / V W 1403/ / / / / / / V W 1399/ / / / / / / V W 1394/ / / / / / / V W 1390/ / / / / / / V W 1386/ / / / / / / V W 1382/ / / / / / / V W 1377/ / / / / / / V W 1373/ / / / / / / V W 1369/ / / / / / / V W 1365/ / / / / / / V W 1360/ / / / / / / V W 1356/ / / / / / / V W 1352/ / / / / / / V W 1348/ / / / / / / V W 1343/ / / / / / / V W 1339/ / / / / / / V W 1335/ / / / / / / V W 1331/ / / / / / / V W 1326/ / / / / / / V W 1322/ / / / / / / V W 1318/ / / / / / / V W 1314/ / / / / / / V W 1309/ / / / / / / V W 1305/ / / / / / / V W 1301/ / / / / / / V W 1296/ / / / / / / V W 1292/ / / / / / / W Y 1413/ / / / / / / W Y 1406/ / / / / / / W Y 1399/ / / / / / / W Y 1392/ / / / / / / W Y 1384/ / / / / / / W Y 1377/ / / / / / / W Y 1370/ / / / / / / W Y 1363/ / / / / / / W Y 1356/ / / / / / / W Y 1349/ / / / / / / W Y 1342/ / / / / / / W Y 1335/ / / / / / / W Y 1328/ / / / / / / W Y 1321/ / / / / / / W Y 1314/ / / / / / / W Y 1306/ / / / / / / W Y 1299/ / / / / / / W Y 1292/ / / / / / / W Y 1285/ / / / / / / W Y 1278/ / / / / / / W Y 1271/ / / / / / / W Y 1264/ / / / / / / W Y 1257/ / / / / / / W Y 1250/ / / / / / / W Y 1242/ / / / / / / W Y 1235/ / / / / / / W Y 1228/ / / / / / / W Y 1221/ / / / / / / W Y 1214/ / / / / / / 1700

14 V: Anlage 0 Seiten 7 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 1750/ 1800/ 1850/ 1900/ 1950/ 2000/ 2060/ V W 1745/ / / / / / / V W 1740/ / / / / / / V W 1734/ / / / / / / V W 1729/ / / / / / / V W 1724/ / / / / / / V W 1718/ / / / / / / V W 1713/ / / / / / / V W 1708/ / / / / / / V W 1703/ / / / / / / V W 1698/ / / / / / / V W 1692/ / / / / / / V W 1687/ / / / / / / V W 1682/ / / / / / / V W 1676/ / / / / / / V W 1671/ / / / / / / V W 1666/ / / / / / / V W 1661/ / / / / / / V W 1656/ / / / / / / V W 1650/ / / / / / / V W 1645/ / / / / / / V W 1640/ / / / / / / V W 1634/ / / / / / / V W 1629/ / / / / / / V W 1624/ / / / / / / V W 1619/ / / / / / / V W 1614/ / / / / / / V W 1608/ / / / / / / V W 1603/ / / / / / / V W 1598/ / / / / / / V W 1592/ / / / / / / W Y 1741/ / / / / / / W Y 1732/ / / / / / / W Y 1724/ / / / / / / W Y 1715/ / / / / / / W Y 1706/ / / / / / / W Y 1698/ / / / / / / W Y 1689/ / / / / / / W Y 1680/ / / / / / / W Y 1671/ / / / / / / W Y 1662/ / / / / / / W Y 1654/ / / / / / / W Y 1645/ / / / / / / W Y 1636/ / / / / / / W Y 1628/ / / / / / / W Y 1619/ / / / / / / W Y 1610/ / / / / / / W Y 1601/ / / / / / / W Y 1592/ / / / / / / W Y 1584/ / / / / / / W Y 1575/ / / / / / / W Y 1566/ / / / / / / W Y 1558/ / / / / / / W Y 1549/ / / / / / / W Y 1540/ / / / / / / W Y 1531/ / / / / / / W Y 1522/ / / / / / / W Y 1514/ / / / / / / W Y 1505/ / / / / / / W Y 1496/ / / / / / / 2060

15 V: Anlage 0 Seiten 8 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 2120/ 2180/ 2240/ 2300/ 2360/ 2430/ 2500/ V W 2114/ / / / / / / V W 2107/ / / / / / / V W 2101/ / / / / / / V W 2095/ / / / / / / V W 2088/ / / / / / / V W 2082/ / / / / / / V W 2075/ / / / / / / V W 2069/ / / / / / / V W 2063/ / / / / / / V W 2056/ / / / / / / V W 2050/ / / / / / / V W 2044/ / / / / / / V W 2037/ / / / / / / V W 2031/ / / / / / / V W 2025/ / / / / / / V W 2018/ / / / / / / V W 2012/ / / / / / / V W 2006/ / / / / / / V W 1999/ / / / / / / V W 1993/ / / / / / / V W 1986/ / / / / / / V W 1980/ / / / / / / V W 1974/ / / / / / / V W 1967/ / / / / / / V W 1961/ / / / / / / V W 1955/ / / / / / / V W 1948/ / / / / / / V W 1942/ / / / / / / V W 1936/ / / / / / / V W 1929/ / / / / / / W Y 2109/ / / / / / / W Y 2099/ / / / / / / W Y 2088/ / / / / / / W Y 2078/ / / / / / / W Y 2067/ / / / / / / W Y 2056/ / / / / / / W Y 2046/ / / / / / / W Y 2035/ / / / / / / W Y 2025/ / / / / / / W Y 2014/ / / / / / / W Y 2003/ / / / / / / W Y 1993/ / / / / / / W Y 1982/ / / / / / / W Y 1972/ / / / / / / W Y 1961/ / / / / / / W Y 1950/ / / / / / / W Y 1940/ / / / / / / W Y 1929/ / / / / / / W Y 1919/ / / / / / / W Y 1908/ / / / / / / W Y 1897/ / / / / / / W Y 1887/ / / / / / / W Y 1876/ / / / / / / W Y 1866/ / / / / / / W Y 1855/ / / / / / / W Y 1844/ / / / / / / W Y 1834/ / / / / / / W Y 1823/ / / / / / / W Y 1813/ / / / / / / 2500

16 Anlage- 1 Seite : 1 / 16 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 112G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø57.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D), Quattro Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 4B, 4F, 4F1, 8E, 8H, 8P, 8PB, 8J, 8V, B5, C4, D2, QB6, 8U, 8U1 Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm 4E, Radschraube, Kegel 60, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm Nm -01~AU ET35.docx

17 Anlage- 1 Seite : 2 / 16 8P e1*2001/116*0217*.. 8P e1*2001/116*0241*.. 8P e1*2001/116*0456*.. 8PB e13*2007/46*1082*.. 66 bis 147 Audi A3 215/40R18 A02) bis A10) (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)K01)K04)K58)K59)K60) S3, RS3) 225/40R18 A01)K01)K04)K58)K59)K60) 8P e1*2001/116*0217* bis 195 Audi S3 225/35R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K58)K59)K60)T87) 225/40R18 A01)K01)K04)K58)K59)K60) 8V e1*2007/46*0607*.. 77 bis 135 Audi A3, A3 Sportback (3-türig, 5-türig) 215/40R18 A01)K01)K04)K27)K28)K68)N225) A02) bis A10) -01~AU ET35.docx

18 Anlage- 1 Seite : 3 / 16 8V e1*2007/46*0607*.. 77 bis 135 Audi A3 Stufenheck, A3 215/40R18 A02) bis A10) Cabrio (Nur zulässig an A01)K03)K04) E75) Fahrzeugen die max /35R18 Zoll Räder verbaut oder A01)K03)K04)K28)K71)T87) eingetragen haben) 225/40R18 A01)K03)K04)K28)K71) 235/35R18 A01)K01)K04)K28)K71) 245/35R18 A01)K01)K04)K28)K71) 8V e1*2007/46*0607*.. 77 bis 135 Audi A3 Stufenheck, A3 215/40R18 A02) bis A10) Cabrio (Nur zulässig an A01)K03)K04) E76) Fahrzeugen die 225/35R18 serienmäßig 19 Zoll Räder A01)K03)K04)K28)K71)T87) verbaut und/oder eingetragen haben) 225/40R18 A01)K03)K04)K28)K71) 235/35R18 A01)K01)K04)K28)K71) 245/35R18 A01)K01)K04)K28)K71) -01~AU ET35.docx

19 Anlage- 1 Seite : 4 / 16 8V e1*2007/46*0607* bis 221 Audi S3 Stufenheck, S3 225/40R18 A02) bis A10) Cabrio (Nur zulässig an A01)K03)K04)K28)K71) Fahrzeugen die max /35R18 Zoll Räder verbaut oder A01)K01)K04)K28)K71) eingetragen haben) 245/35R18 A01)K01)K04)K28)K71) 8V e1*2007/46*0607* bis 221 Audi S3 Stufenheck, S3 225/40R18 A02) bis A10) Cabrio (Nur zulässig an A01)K03)K04)K28)K71) Fahrzeugen die 235/35R18 serienmäßig 19 Zoll Räder A01)K01)K04)K28)K71) verbaut und/oder eingetragen haben) 245/35R18 A01)K01)K04)K28)K71) Typ: C4 ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1 206 bis 213 Audi S4, Audi S6, Audi Avant S4, Audi S6 Avant 235/40R18 A02) bis A10) F619/NT08E F619/1/NT10E 5/112/57,1-01~AU ET35.docx

20 Anlage- 1 Seite : 5 / 16 Typ: B5 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*.. 55 bis 142 Audi A4, Audi A4 quattro, Audi A4 Avant, Audi A4 Avant quattro 225/40R18 A01) bis A10) K39) 169 Audi A4 quattro, Audi A4 Avant quattro 225/40R18 A01) bis A10) K39) 195 Audi A4 quattro, Audi A4 Avant quattro e1*93/81*0013*15 e1*98/14*0014*21e 225/40R /11 30(1100) 5/112/57 Typ: 8E ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*.. 74 bis 188 Audi A4, 225/40R18 A02) bis A10) Audi A4 quattro, Audi A4 Avant, Audi A4 Avant quattro 235/40R18 A01)K03)K04)K55)K56) 253 Audi S4 225/40R18 M+S A02) bis A10) 235/40R18 A01)K03)K04)K55)K56) e1*2001/116*0151*23e 1230/1150 S4:1250/1150 5/112/57 Typ: 8H ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0177*.., e1*2001/116*0177*.. 96 bis 188 Audi A4 Cabriolet 225/40R18 A02) bis A10) 235/40R18 A01)K03)K04)K55)K56) 253 Audi S4 Cabrio 225/40R18 M+S A02) bis A10) 235/40R18 A01)K03)K04)K55)K56) e1*2001/116*0177* / kw1250/1150-s4 5/112/57-01~AU ET35.docx

21 Anlage- 1 Seite : 6 / 16 Typ: QB6 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0243* bis 182 Audi A4, 225/40R18 A02) bis A10) Audi A4 quattro, Audi A4 Avant, Audi A4 Avant quattro, Audi A4 Cabrio 235/40R18 A01)K03)K04)K55)K56) 253 Audi A4 quattro Cabrio, 225/40R18 M+S A02) bis A10) Audi S4 Cabrio 235/40R18 A01)K03)K04)K55)K56) e1*2001/116*0243*06e 1165 / 1165 (1195) -1250/ kW; 205/M+S 5/112/57 Typ: 4B ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.., e1*2001/116*0051*.. 81 bis 142 Audi A6, A6 quattro (Limousine, Avant) 225/40R18 A01) bis A10) E44)E54) K28)K39) 235/40R bis 220 Audi A6, A6 quattro (Limousine, Avant) 235/40R18 245/40R18 A02) bis A10) E54) 250 Audi S6 245/40R18 M+S A02) bis A10) e1*2001/116*0051*25e 1260(8-Zyl.)1230/1200(1230) 5/112/57 Typ: 4B ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0190*.., e1*2001/116*0190* bis 353 Audi RS6 quattro 225/45R18 M+S A02) bis A10) e1*2001/116*0190*03e 1255/1200 5/112/57-01~AU ET35.docx

22 Anlage- 1 Seite : 7 / 16 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 bis 160 Audi A6 225/45R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K04)K64) E44)E54) Serienreifen 205/..) 235/40R18 A01)K04)K64) 245/40R18 A01)K01)K04)K64) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K04)K64) E44)E54)V00) 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080* bis 257 Audi A6 225/45R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K04)K64) E44)E54) Serienreifen 225/..) 235/40R18 A01)K04)K64) 245/40R18 A01)K01)K04)K64) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K04)K64) E44)E54)V00) -01~AU ET35.docx

23 Anlage- 1 Seite : 8 / 16 Typ: D2 ABE / EG-Genehmigung: G850 ; e1*93/81*0005*.., e1*98/14*0005* bis 265 Audi A8, S8 235/50R18 A02) bis A10) E44)ER1) 245/45R18 G850/NT00 e1*93/81*0005*16 e1*98/14*0005*24e 1250/ /1230 5/112/57,1 4E e1*2001/116*0198*.. 4E e1*2001/116*0246* bis 331 Audi A8 235/50R18 A02) bis A10) N245) E44)EF0) 235/50R18 M+S 245/45R18 N255) 245/45R18 M+S 245/50R18 A01)K03)K04)K35)N255) 245/50R18 M+S A01)K03)K04)K35) 255/45R18 N265) 255/45R18 M+S 265/45R18 A01)K04)K35) 275/45R18 A01)K03)K04)K35) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/50R18 255/45R18 A02) bis A10) N245) N265) E44)EF0)V00) 235/50R18 265/45R18 A01) bis A10) N245) K04)K35) E44)EF0)V00) 245/50R18 275/45R18 A01) bis A10) K03)N255) K04)K35) E44)EF0)V00) -01~AU ET35.docx

24 Anlage- 1 Seite : 9 / 16 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. 88 bis 162 Audi Q3 235/50R18 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) 245/45R18 A93) 255/45R18 265/45R18 GAT) 8U 8U1 Motorleistung 88 bis 162 Audi Q3 (ohne Serienverbreiterung) e1*2007/46*0591*.. e13*2007/46*1163*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 235/50R18 A02) bis A10) A01)K03)K04) 245/45R18 A93) 255/45R18 A01)K03)K04) 265/45R18 A01)GAT)K03)K04) -01~AU ET35.docx

25 Anlage- 1 Seite : 10 / 16 8U e1*2007/46*0590* bis 250 Audi Q3 RS 235/45R18 A02) bis A10) A93)N245) 235/50R18 N245) 245/45R18 A93)N255) 255/45R18 265/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/50R18 265/45R18 A02) bis A10) N245) V00) 235/50R18 M+S 265/45R18 M+S A02) bis A10) V00) 8J Motorleistung 118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro (Coupe, Cabrio; Baureihe 8J; bis EG-Genehmigungs- Nr e1*2001/116*0369*16; Ausführungen mit kleinsten Sommer-Serienreifen 225/..) e1*2001/116*0369*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/45R18 A02) bis A10) A01)K03)K04)K67) E77) 235/40R18 A01)K01)K04)K67) 8J 8J Motorleistung 184 bis 265 Audi TT, Audi TT quattro (Coupe, Cabrio; Baureihe 8J; bis EG-Genehmigungs- Nr e1*2001/116*0369*16; Ausführungen mit kleinsten Sommer-Reifen 245/..) e1*2001/116*0369*.. e1*2001/116*0375*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/45R18 M+S A02) bis A10) A01)K03)K04)K67) E77) 235/40R18 M+S A01)K01)K04)K67) -01~AU ET35.docx

26 Anlage- 1 Seite : 11 / 16 8J e1*2001/116*0369* bis 169 Audi TT Coupe, Roadster 225/45R18 A02) bis A10) (Baureihe 8S; ab EG- A01)K27) E77a) Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) 235/40R18 A01)K03) 245/40R18 A01)K03)K04)K27) 255/40R18 A01)K01)K04)K27)K75) 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 210 bis 228 Audi TTS Coupe, Roadster 225/45R18 M+S A02) bis A10) (Baureihe 8S; ab EG- A01)K27) E77a) Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) 235/40R18 M+S A01)K03) 245/40R18 A01)K03)K04)K27) 255/40R18 A01)K01)K04)K27)K75) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. -01~AU ET35.docx

27 Anlage- 1 Seite : 12 / 16 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad -01~AU ET35.docx

28 Anlage- 1 Seite : 13 / 16 E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J): - bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16 E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S): - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GAT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17, 235/50R18, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. -01~AU ET35.docx

29 Anlage- 1 Seite : 14 / 16 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45 vor und hinter der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen. K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45 vor und hinter der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen. K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng an das Radhaus anzulegen und auszustellen. K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. -01~AU ET35.docx

30 Anlage- 1 Seite : 15 / 16 K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: 3-Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). 5- Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3 mm. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu kürzen. K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45 vor bis 45 hinter der Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen. -01~AU ET35.docx

31 Anlage- 1 Seite : 16 / 16 K75) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von 200mm über dem Schweller bis zur Oberkante Stoßfänger um 10 mm zu weiten, - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen, - - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 87. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, ~AU ET35.docx

32 Anlage- 1a Seite : 1 / 9 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 112G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø57.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Seat Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 1P, 1PN, 3R, 3RN, 5P, 5PN, 5F Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm 7N Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm -01a~SE ET35.docx

33 Anlage- 1a Seite : 2 / 9 7N e1*2007/46*0402*.. 7N e1*2007/46*0435*.. 85 bis 162 Seat Alhambra 215/45R18 A02) bis A10) A01)A93)K04)M00)T93) 225/40R18 A01)A93)K04)T92) 225/45R18 A01)A93a)K04) 235/40R18 A01)A93)K04) 235/45R18 A01)K04) 245/40R18 A01)A93a)K02) 255/40R18 A01)K02)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) A93a) K02) V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) A93a) K02) V00) 5P e9*2001/116*0050*.. 5PN e9*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 63 bis 147 Seat Altea, Altea XL, Toledo 215/40R18 A02) bis A10) (außer Freetrack) A01)K01)K04)K50)K51)K52)N225)T89) 225/40R18 A01)K01)K04)K50)K51)K52) -01a~SE ET35.docx

34 Anlage- 1a Seite : 3 / 9 3R e9*2001/116*0072*.. 3RN e9*2007/46*0011*.. 75 bis 147 Seat Exeo, Exeo ST 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, mit kleinster Serienbereifung 195/.. oder 205/..) A01)K01) 225/40R18 A01)K01) 235/35R18 A01)K01) 235/40R18 A01)G2G)K01)K62) 245/35R18 A01)K01)K04)K62) 255/35R18 A01)K01)K04)K28)K62)K63) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K01) K04)K62) V00) 215/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01) K04)K28)K62)K63) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01) K04)K28)K62)K63) V00) -01a~SE ET35.docx

35 Anlage- 1a Seite : 4 / 9 3R e9*2001/116*0072*.. 3RN e9*2007/46*0011* bis 155 Seat Exeo, Exeo ST 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, mit kleinster Serienbereifung 225/..) A01)K01) 235/35R18 A01)K01) 235/40R18 A01)G01)K01)K62) 245/35R18 A01)K01)K04)K62) 255/35R18 A01)K01)K04)K28)K62)K63) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01) K04)K28)K62)K63) V00) 1P 1PN Motorleistung 63 bis 155 Seat Leon (Ausführungen mit kleinster Sommerbereifung 195/.. oder 205/..) e9*2001/116*0052*.. e9*2007/46*0013*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 215/40R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K51)K52) 225/40R18 A01)K01)K04)K50)K51)K52) 235/35R18 A01)K01)K02)K51)K52) -01a~SE ET35.docx

36 Anlage- 1a Seite : 5 / 9 1P 1PN Motorleistung 75 bis 195 Seat Leon (Ausführungen mit kleinster Sommerbereifung 225/..) e9*2001/116*0052*.. e9*2007/46*0013*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/35R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K51)K52) 225/40R18 A01)K01)K04)K50)K51)K52) 235/35R18 A01)K01)K02)K51)K52) 5F e9*2007/46*0094*.. 63 bis 110 Seat Leon, 3-türer,5-türer, 215/40R18 A02) bis A10) Kombi (Ausführungen mit A01)K01)K04)K28)K66) E61) Verbundlenker- 225/35R18 Hinterachse) A01)K01)K04) 225/40R18 A01)K01)K04)K28)K66) 235/35R18 A01)K01)K04)K28)K66) 245/35R18 A01)K01)K04)K28)K66) -01a~SE ET35.docx

37 Anlage- 1a Seite : 6 / 9 5F e9*2007/46*0094*.. 77 bis 206 Seat Leon, 3-türer, 5-türer, 215/40R18 A02) bis A10) Kombi A01)K01)K04)N225) E62)EF0) (Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 225/35R18 A01)K01)K04) 225/40R18 A01)K01)K04)K66) 235/35R18 A01)K01)K04) 245/35R18 A01)K01)K04)K28)K66) 255/35R18 A01)K01)K02)K28)K66) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. -01a~SE ET35.docx

38 Anlage- 1a Seite : 7 / 9 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel VL. E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel ML. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. -01a~SE ET35.docx

39 Anlage- 1a Seite : 8 / 9 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K50) An Achse 1 ist der obere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenkotflügels (im Bereich hinter der Radmitte) nach oben zu formen. K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30 vor der Radmitte bis Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. -01a~SE ET35.docx

40 Anlage- 1a Seite : 9 / 9 K52) An Achse 2 ist zusätzlich die Radhauskante im Bereich von ca. 30 vor der Radmitte bis Übergang zum Stoßfänger aufzuweiten. K62) An Achse 2 ist vom Kunststoff-/Filzinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K63) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng an das Radhaus anzulegen und auszustellen. K66) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 89. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 92. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 93. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. DDie Anlage Nr. 1a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, a~SE ET35.docx

41 Anlage- 1b Seite : 1 / 11 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 112G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø57.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 1Z, 3U, 5L, 5E Radschraube, Kegel 60, Gewinde Nm M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 3T Superb 2: Nm Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Superb 3: Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm -01b~SK ET35.docx

42 Anlage- 1b Seite : 2 / 11 1Z 1Z Motorleistung 55 bis 118 Skoda Octavia (Limousine, Kombi, Allrad; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 15Zoll) e11*2001/116*0230*.. e11*2007/46*0012*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 215/40R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K36)T89) E45) 225/40R18 A01)K01)K04)K28)K37) 235/35R18 A01)K01)K04)K28)K37)T90) 1Z 1Z Motorleistung 125 bis 147 Skoda Octavia (Limousine, Kombi, Allrad; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) e11*2001/116*0230*.. e11*2007/46*0012*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/40R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K28)K37) E45) 235/35R18 A01)K01)K04)K28)K37) 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012* bis 118 Skoda Octavia Scout 225/40R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K37) -01b~SK ET35.docx

43 Anlage- 1b Seite : 3 / 11 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. 63 bis 110 Skoda Octavia 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine und Kombi, Ausführungen mit A01)K03)K04) E57) Verbundlenker- 225/40R18 Hinterachse) A01)K01)K04)K50)K51) 235/35R18 A01)K01)K04)K28)K51) 245/35R18 A01)K01)K04)K28)K51) 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. 77 bis 169 Skoda Octavia 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine und Kombi, A01)K03)N225) E58) Ausführungen mit Mehrlenkerhinterachse) 225/40R18 A01)K01)K04)K50) 235/35R18 A01)K01)K04) 245/35R18 A01)K01)K04)K28)K51) 255/35R18 A01)K01)K04)K28)K50)K51) -01b~SK ET35.docx

44 Anlage- 1b Seite : 4 / 11 5E e11*2007/46*0243* bis 135 Skoda Octavia Scout 215/40R18 M+S A02) bis A10) 215/45R18 M+S M00) 225/40R18 A01)K03) 245/35R18 A01)K01)K04) 3U e11*98/14*0187*.. 74 bis 142 Skoda Superb 1 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine) T89) 225/35R18 A01)K01)T87) 3T e11*2001/116*0326*.. 3T e11*2007/46*0014*.. 77 bis 191 Skoda Superb 2 225/40R18 A02) bis A10) (3T; Limousine, Kombi; bis Modelljahr 2014) A01)K01)K04)K45)K46)K47) E60) -01b~SK ET35.docx

45 Anlage- 1b Seite : 5 / 11 3T e11*2001/116*0326*.. 3T e11*2007/46*0014*.. 88 bis 206 Skoda Superb 3 215/45R18 A02) bis A10) (3V; Limousine, Kombi; ab A93a)M00) E60a) Modelljahr 2015) 225/45R18 235/40R18 A93a) 235/45R18 245/40R18 A01)K01)K04) -01b~SK ET35.docx

46 Anlage- 1b Seite : 6 / 11 5L e11*2007/46*0010*.. 5L e11*2007/46*0034*.. 77 bis 125 Skoda Yeti 215/40R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)T89) 215/45R18 A01)G0U)K01)K04)M00) 225/40R18 A01)K01)K04) 225/45R18 A01)G0U)K01)K04) 235/40R18 A01)G0U)K01)K02) 235/45R18 A01)G7K)K01)K02)K48) 245/35R18 A01)K01)K02) 245/40R18 A01)G0U)K01)K02) 255/35R18 A01)K01)K02) 255/40R18 A01)G0U)K01)K02)K48) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01) K02) V00) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) K02) G0U)V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K01) K02)K48) G0U)V00) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. -01b~SK ET35.docx

47 Anlage- 1b Seite : 7 / 11 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17). -01b~SK ET35.docx

48 Anlage- 1b Seite : 8 / 11 E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel VL. E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML". E60) bei Fahrzeugausführungen mit der EG-Genehmigungs-Nr e11*2001/116*0326 nur zulässig bis Nachtrag 31 (Skoda Superb 2, bis Modelljahr 2014) E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3): - ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. -01b~SK ET35.docx

49 Anlage- 1b Seite : 9 / 11 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K36) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen. K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist nach außen zu treiben oder zu kürzen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen. K45) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen. K46) An Achse 2 sind die Radhauskanten im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte um ca. 5 mm aufzuweiten. K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist um 10 mm zu kürzen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen. -01b~SK ET35.docx

50 Anlage- 1b Seite : 10 / 11 K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen. K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15 vor und 30 hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 87. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 89. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. -01b~SK ET35.docx

51 Anlage- 1b Seite : 11 / 11 T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 90. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. DDie Anlage Nr. 1b mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, b~SK ET35.docx

52 Anlage- 1c Seite : 1 / 25 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 112G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø57.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Volkswagen AG., Wolfsburg -01c~VW ET35.docx

53 Anlage- 1c Seite : 2 / 25 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 1K, 3B, 3BG, 1F, 13, 16H, 1KP, Radschraube, Kegel 60, Gewinde Nm AU, AUV M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 1t, 1T, 16, 3C, 5N Jetta, Passat (B7), Tiguan 1, Touran 1: Nm Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Beetle, Passat (B8), Tiguan 2, Nm Touran 2: Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 3D Radschraube, Kegel 60, Kalotte Nm beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm 3CC, 7N Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm 16 e1*2007/46*0539*.. 77 bis 162 VW Beetle 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) A01)A93a)K01)K04)M00) E99) 225/45R18 A01)K01)K04)K95) 235/40R18 A01)A93a)K01)K04) 235/45R18 A01)K01)K04)K95) 245/40R18 A01)K01)K02)K26)K95) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) K02)K26)K95) E99)V00) -01c~VW ET35.docx

54 Anlage- 1c Seite : 3 / 25 1F e1*2001/116*0349*.. 85 bis 191 VW EOS 215/40R18 A02) bis A10) A01)K03)K71)N225) 215/40R18 M+S A01)K03)K71) 225/35R18 A01)A93a)K03)K04)N235)T87) 225/35R18 M+S A01)A93a)K03)K04)T87) 225/40R18 A01)K03)K04)K63)K71)N235) 225/40R18 M+S A01)K03)K04)K63)K71) 235/35R18 A01)K01)K04)K63)K71) 245/35R18 A01)K01)K04)K63)K71) 1K e1*2001/116*0242*.. 55 bis 169 VW Golf 5 215/40R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)K64) Serienreifen in 15Zoll oder 16Zoll) 1K e1*2001/116*0242*.. 1K e1*2007/46*0490*.. 59 bis 199 VW Golf 6 215/40R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K64) -01c~VW ET35.docx

55 Anlage- 1c Seite : 4 / 25 1KP e1*2001/116*0304*.. 1KP e1*2007/46*0491*.. 55 bis 125 VW Golf Plus 215/40R18 A02) bis A10) (außer Ausführung Cross Golf) A01)K01)K02)K64) 1KP e1*2001/116*0304*.. 77 bis 118 VW Cross Golf 215/40R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K64) 1K e1*2007/46*0490*.. AU e1*2007/46*0623*.. 63 bis 85 VW Golf 7 215/40R18 A02) bis A10) (Version mit Verbundlenker- A01)K01)K04)K25)K28)K97) E90) Hinterachse) 235/35R18 A01)K01)K04)K28) AU e1*2007/46*0623* bis 228 VW Golf 7 GTI Clubsport 215/40R18 M+S A02) bis A10) A01)K01)K04) 225/40R18 A01)K01)K04)K25)K28)K97)N235) 225/40R18 M+S A01)K01)K04)K25)K28)K97) 235/35R18 A01)K01)K04)K28) 245/35R18 A01)K01)K02)K28) -01c~VW ET35.docx

56 Anlage- 1c Seite : 5 / 25 AU e1*2007/46*0623*.. 85 VW e-golf 215/40R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K25)K97) 235/35R18 A01)K01)K04)K28) 245/35R18 A01)K01)K02)K25)K28)K97) 1K e1*2007/46*0490*.. AU e1*2007/46*0623*.. 63 bis 169 VW Golf 7 215/40R18 A02) bis A10) (Version mit Mehrlenker- A01)K01)K04)K25)K97)N225) E91) Hinterachse) 235/35R18 A01)K01)K04)K28) 245/35R18 A01)K01)K02)K25)K28)K97) AUV e1*2007/46*0627*.. 63 bis 85 VW Golf 7 Variant 215/40R18 A02) bis A10) (Version mit Verbundlenker- A01)K01)K04)K25)K28)K97) E90) Hinterachse) 225/35R18 A01)K01)K04) 235/35R18 A01)K01)K04)K28) -01c~VW ET35.docx

57 Anlage- 1c Seite : 6 / 25 AUV e1*2007/46*0627*.. 63 bis 135 VW Golf 7 Variant 215/40R18 A02) bis A10) (Version mit Mehrlenker- A01)K01)K04)K25)K97)N225) E91) Hinterachse) 225/35R18 A01)K01)K04) 235/35R18 A01)K01)K04)K28) 245/35R18 A01)K01)K02)K25)K28)K97) AUV e1*2007/46*0627*.. 81 bis 135 VW Golf 7 Variant Alltrack 215/40R18 A02) bis A10) A01)K03) 235/35R18 A01)K03)K04)K28)K95)K99) AUV e1*2007/46*0627*.. 63 bis 85 VW Golf Sportsvan 225/35R18 A02) bis A10) (Version mit Verbundlenkerachse) A01)K01)K04)K102)K28) E90) AUV e1*2007/46*0627*.. 81 bis 110 VW Golf Sportsvan 225/35R18 A02) bis A10) (Version mit Mehrlenkerachse) A01)K01)K04)K102)K28) E91) -01c~VW ET35.docx

58 Anlage- 1c Seite : 7 / e1*2007/46*0539*.. 16H e1*2007/46*0584*.. 77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 215/40R18 A02) bis A10) A01)K01)K02)K13)K21)K22)K28)K63) E95) 16 e1*2007/46*0539*.. 77 bis 118 VW Jetta 225/35R18 A02) bis A10) (Facelift, ab Modell 2014) A01)K01)K02)K28) E95a) Typ: 3B ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0043*.., e1*98/14*0043*.. 66 bis 142 Passat, Passat Variant 225/40R18 A01) bis A10) K03)K34)K50) (Frontantrieb, 4-Motion) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und vorne hinten Hinweise 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K34)K50) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K03)K04) K21)K28) K34)K50)V00) e1*98/14*0043*15e min. 930/970 max. 1170/1080, 1190/1160 bei Allrad 5/112/57,1 Typ: 3BG ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0157*.., e1*2001/116*0157*.. 72 bis 142 Passat, Passat Variant 225/40R18 A01) bis A10) K03)K34)K50) (Frontantrieb, 4-Motion) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und vorne hinten Hinweise 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K34)K50) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K03)K04) K21)K28) K34)K50)V00) e1*2001/116*0157*12 5/112/57,1-01c~VW ET35.docx

59 Anlage- 1c Seite : 8 / 25 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. 3c e1*2007/46*0547*.. 75 bis 155 VW Passat 215/40R18 A02) bis A10) (B7, Limousine, Kombi, A01)A93)K01)K21)K63)T89) E87)E93) kleinste Serienreifen in 16Zoll, außer Alltrack) 225/40R18 A01)K01)K04)K21)K63) 235/35R18 A01)A93)K01)K04)K21)K28)K63) 235/40R18 A01)G0Y)K01)K04)K21)K28)K63) 3C e1*2001/116*0307*.. 3c e1*2007/46*0547* bis 220 VW Passat 225/40R18 A02) bis A10) (B7, Limousine, Kombi, A01)K01)K04)K21)K63)N235) E87)E93) kleinste Serienreifen in 17Zoll, außer Alltrack) 235/35R18 A01)A93)K01)K04)K21)K28)K63)T90) 235/40R18 A01)K01)K04)K21)K28)K63) -01c~VW ET35.docx

60 Anlage- 1c Seite : 9 / 25 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. 88 bis 206 VW Passat 215/45R18 A02) bis A10) (B8; Limousine, Kombi; A93a)M00) E93a) außer Alltrack) 225/45R18 A01)K28) 235/40R18 A01)A93a)K03)K04)K28) 235/45R18 A01)K03)K04)K28)K63) 245/40R18 A01)K01)K04)K28)K63) 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. 3c e1*2007/46*0547* bis 155 VW Passat Alltrack 215/40R18 A02) bis A10) (B7) A93)T89) E93) 215/45R18 M00) 225/40R18 225/45R18 A01)K99) 235/40R18 A01)K99) 245/35R18 A01)K03)K04)K99) -01c~VW ET35.docx

61 Anlage- 1c Seite : 10 / 25 3C e1*2001/116*0307* bis 176 VW Passat Alltrack 215/45R18 A02) bis A10) (B8) A93)M00)N225) E93a) 215/45R18 M+S A93)M00) 225/45R18 235/45R18 245/40R18 A01)A93a)K104) 255/40R18 A01)K104) 3CC e1*2001/116*0468* bis 220 VW Passat CC, VW CC 215/40R18 A02) bis A10) A93a)N225)T89) 215/45R18 A01)G5A)K83)M00)N225) 225/40R18 A01)K04)K83)N235) 235/40R18 A01)GCB)K03)K04)K83)K84) 245/35R18 A01)K01)K02)K83)K84) 245/40R18 A01)G1C)K01)K02)K82)K83)K84) 255/35R18 A01)K01)K02)K83)K84) -01c~VW ET35.docx

62 Anlage- 1c Seite : 11 / 25 3d e1*2007/46*0452*.. 3D e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189* bis 331 VW Phaeton 235/45R18 A02) bis A10) T98) EF0)ER1) 235/50R18 A01)K03) 245/45R18 T100) 255/45R18 A01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/50R18 255/45R18 A01) bis A10) K03) EF0)ER1)V00) 13 e1*2001/116*0471*.. 92 bis 206 VW Scirocco 215/40R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten N225) Serienreifen 17Zoll) 215/45R18 M00)N225) 225/40R18 N235) 235/35R18 A01)K03) 235/40R18 A01)K03)K15) 245/35R18 A01)K01)K04)K15) 255/35R18 A01)K01)K02)K15)K86) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) N235) K02)K15)K86) V00) -01c~VW ET35.docx

63 Anlage- 1c Seite : 12 / e1*2001/116*0471*.. 90 bis 162 VW Scirocco 215/40R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten N225) Serienreifen 16Zoll) 215/45R18 M00)N225) 225/40R18 235/35R18 A01)K03) 235/40R18 A01)K03)K15) 245/35R18 A01)K01)K04)K15) 255/35R18 A01)K01)K02)K15)K86) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K02)K15)K86) V00) -01c~VW ET35.docx

64 Anlage- 1c Seite : 13 / 25 7N e1*2007/46*0401*.. 7N e1*2007/46*0434*.. 85 bis 162 VW Sharan 215/45R18 A02) bis A10) A01)A93)K04)M00)N225)T93) 225/45R18 A01)A93a)K04) 235/40R18 A01)A93)K04) 235/45R18 A01)G7K)K04) 245/40R18 A01)A93a)K02) 255/40R18 A01)K02)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) A93)T92) K02) V00) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) A93a) K02) V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) A93a) K02) V00) -01c~VW ET35.docx

65 Anlage- 1c Seite : 14 / 25 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. 81 bis 155 VW Tiguan 1 235/50R18 A02) bis A10) (ohne Verbreiterungen) A01)K01)K04)K63)K85) E98) 245/45R18 A01)A93)K03)K04) 255/45R18 A01)K01)K04)K63) 265/45R18 A01)K01)K02)K80) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/50R18 255/45R18 A01) bis A10) K01) K04)K63) E98)V00) 235/50R18 265/45R18 A01) bis A10) K01) K02)K80) E98)V00) 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. 81 bis 155 VW Tiguan 1 (Ausführungen mit Serie 235/50R18 A02) bis A10) E98) 255/40R19 und Verbreiterungen) 245/45R18 A93) 255/45R18 265/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/50R18 255/45R18 A02) bis A10) E98)V00) 235/50R18 265/45R18 A02) bis A10) E98)V00) -01c~VW ET35.docx

66 Anlage- 1c Seite : 15 / 25 5N e1*2001/116*0450*.. 85 bis 176 VW Tiguan 2 225/55R18 A02) bis A10) (ohne Verbreiterung) A01)K01)M00) E98a) 225/60R18 A01)GDR)K01)M00) 235/50R18 A01)K01)K04) 235/55R18 A01)K01)K04) 265/45R18 A01)K01)K04) 5N e1*2001/116*0450*.. 85 bis 176 VW Tiguan 2 225/55R18 A02) bis A10) (mit Verbreiterung) M00) E98a) 225/60R18 GDR)M00) 235/50R18 235/55R18 265/45R18-01c~VW ET35.docx

67 Anlage- 1c Seite : 16 / 25 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1t e1*2007/46*0506*.. 66 bis 125 VW Touran 1 215/40R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)T89) E53)E96) Serienreifen in 15Zoll, außer Cross) 225/40R18 A01)K01)K04)K21) 235/35R18 A01)K01)K02) 245/35R18 A01)K01)K02)K21) 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1t e1*2007/46*0506*.. 66 bis 130 VW Touran 1 215/40R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)T89) E53)E96) Serienreifen in 16Zoll, außer Cross) 225/40R18 A01)K01)K04)K21) 235/35R18 A01)K01)K02) 245/35R18 A01)K01)K02)K21) -01c~VW ET35.docx

68 Anlage- 1c Seite : 17 / 25 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1t e1*2007/46*0506*.. 75 bis 130 VW Cross Touran 1 235/35R18 A02) bis A10) A01)K01) E96) 245/35R18 A01)K01)K04)K21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)T89) K04)K21) E96)V00) 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 81 bis 140 VW Touran 2 215/45R18 A02) bis A10) (außer Cross) A01)K01)K04)K71)M00) E96a) 225/45R18 A01)K01)K04)K28)K71) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. -01c~VW ET35.docx

69 Anlage- 1c Seite : 18 / 25 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E53) Nicht für Touran CROSS (Serie VA 215/50R17, HA 235/45R17). E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen AllTrack. Diese Ausführungen sind serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet. -01c~VW ET35.docx

70 Anlage- 1c Seite : 19 / 25 E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL': E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML': E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Passat B7 : - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3 E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Passat B8 : - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11 E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: - e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15 E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: - e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16 E96) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Touran 1 : - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* bis Nachtrag 35, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* bis Nachtrag 13, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0506* bis Nachtrag 00. E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Touran 2 : - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14. E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Tiguan 1 : - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag c~VW ET35.docx

71 Anlage- 1c Seite : 20 / 25 E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Tiguan 2 : - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24. E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen. Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19, 235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. -01c~VW ET35.docx

72 Anlage- 1c Seite : 21 / 25 GDR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K102) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkan te bis Schweller ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus schnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzukleben. K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30 vor Radmitte um 10 mm aufzuweiten, - die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend zu kürzen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45 vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. -01c~VW ET35.docx

73 Anlage- 1c Seite : 22 / 25 K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K34) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K50) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von Radmitte bis ca. 200 mm hinter der Radmitte um ca. 5 mm aufzuweiten. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen, - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen, - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen oder nach innen umzuformen. -01c~VW ET35.docx

74 Anlage- 1c Seite : 23 / 25 K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen. K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der Kunstsoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Verbreiterungsflap zu kürzen. K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. K85) An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis zur Blechkante zu kürzen. K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante aufzuweiten, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45 vor Radmitte bis Stoßfängeroberkante umzulegen, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25 vor und 40 hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. -01c~VW ET35.docx

75 Anlage- 1c Seite : 24 / 25 K99) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffradhausverbreiterung ist auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 100. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 87. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 89. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 90. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 92. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 93. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 98. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. -01c~VW ET35.docx

76 Anlage- 1c Seite : 25 / 25 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 1c mit den Blättern 1 bis 25 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, c~VW ET35.docx

77 Anlage- 2 Seite : 1 / 13 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 112G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø66.6 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, Ingolstadt Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment B8, B81, 4G, 4G1, 8R, 8R1 Radschraube, Kegel 60, Gewinde Nm M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 4L, 4L1 Radschraube, Kegel 60, Gewinde Nm M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 4H Radschraube, Kegel 60, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm Nm -02~AU _5-ET35.docx

78 Anlage- 2 Seite : 2 / 13 B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. 88 bis 199 Audi A4, A4 quattro 215/45R18 A02) bis A10) (Baureihe B8, Limousine, M00)N225) E79) Kombi, außer S4) 225/45R18 N235) 235/40R18 A01)K03)K04)N245) 235/45R18 A01)G01)K03)K04)K64)N245) 245/40R18 A01)K01)K04)K64) 255/40R18 A01)K01)K04)K28)K64) -02~AU _5-ET35.docx

79 Anlage- 2 Seite : 3 / 13 B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084* bis 245 Audi A4, S4 (Baureihe B8, Limousine, 225/45R18 A02) bis A10) E79) Kombi) 225/45R18 M+S 235/40R18 A01)K03)K04) 235/40R18 M+S A01)K03)K04) 235/45R18 A01)G01)K03)K04)K64) 235/45R18 M+S A01)G01)K03)K04)K64) 245/40R18 A01)K01)K04)K64) 245/40R18 M+S A01)K01)K04)K64) 255/40R18 A01)K01)K04)K28)K64) 255/40R18 M+S A01)K01)K04)K28)K64) -02~AU _5-ET35.docx

80 Anlage- 2 Seite : 4 / 13 B8 e1*2001/116*0430* bis 200 Audi A4 215/45R18 A02) bis A10) (Baureihe B9, Limousine, M00)N225) E80) Kombi) 225/40R18 A93a) 225/45R18 235/40R18 245/40R18 255/35R18 A01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) A93a) K04) E80)V00) 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) E80)V00) -02~AU _5-ET35.docx

81 Anlage- 2 Seite : 5 / 13 B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084* bis 245 Audi A5 225/45R18 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Cabrio) N235) 235/40R18 N245) 235/45R18 G4W)N245) 245/40R18 255/40R18 GCG) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) N235) V00) 225/45R18 255/40R18 A02) bis A10) N235) V00) B8 e1*2001/116*0430*.. B8 e1*2001/116*0447*.. B81 e13*2007/46*1084* bis 260 Audi S5 225/45R18 M+S A02) bis A10) (5-türer, Coupe, Cabrio) W235) 235/40R18 M+S W245) 235/45R18 M+S G4W)W245) 245/40R18 255/40R18 GCF) -02~AU _5-ET35.docx

82 Anlage- 2 Seite : 6 / 13 8R 8R 8R1 Motorleistung 100 bis 200 Audi Q5 (ohne Serienverbreiterung) e1*2001/116*0473*.. e1*2001/116*0497*.. e13*2007/46*1083*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 235/55R18 A02) bis A10) A01)A94)K03) EF0) 235/60R18 A01)A94)K03) 245/55R18 A01)K03)K04) 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083* bis 200 Audi Q5 235/55R18 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A94) EF0) 235/60R18 A94) 245/55R18-02~AU _5-ET35.docx

83 Anlage- 2 Seite : 7 / 13 4H e1*2007/46*0284*.. 4H e1*2007/46*0398* bis 368 Audi A8, A8L 235/55R18 A02) bis A10) N245) E44)EF0) 245/50R18 N255) 245/55R18 GCL)N255) 255/50R18 275/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/55R18 255/50R18 A02) bis A10) N245) E44)EF0)V00) 245/50R18 275/45R18 A02) bis A10) N255) E44)EF0)V00) 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147* bis 245 Audi A7 235/50R18 A02) bis A10) EF0) 245/45R18 255/45R18 265/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/50R18 255/45R18 A02) bis A10) EF0)V00) 235/50R18 265/45R18 A02) bis A10) EF0)V00) -02~AU _5-ET35.docx

84 Anlage- 2 Seite : 8 / 13 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147* bis 245 Audi A6 235/50R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01)GBB)K13)K22)K73) E54)EF0) 245/45R18 255/45R18 A01)K13)K22)K73) 265/45R18 A01)G1G)K13)K22)K25)K73) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/50R18 255/45R18 A01) bis A10) K13)K22)K73) E54)EF0)GBB)V00) 235/50R18 265/45R18 A01) bis A10) K13)K22)K73) E54)EF0)GBB)V00) 4L e1*2001/116*0350*.. 4L e1*2001/116*0367*.. 4L1 e13*2007/46*1081* bis 245 Audi Q7 255/60R18 A02) bis A10) E78a)EF0)ER2) 265/55R18 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. -02~AU _5-ET35.docx

85 Anlage- 2 Seite : 9 / 13 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. -02~AU _5-ET35.docx

86 Anlage- 2 Seite : 10 / 13 E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Q7 (2. Generation, Modell 4M)": -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20 -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5 -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6 E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014, Baureihe B8. E80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015, Baureihe B9. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg 255/60R /55R Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen. Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GBB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. -02~AU _5-ET35.docx

87 Anlage- 2 Seite : 11 / 13 GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45 vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. -02~AU _5-ET35.docx

88 Anlage- 2 Seite : 12 / 13 K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. -02~AU _5-ET35.docx

89 Anlage- 2 Seite : 13 / 13 W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 245/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. DDie Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, ~AU _5-ET35.docx

90 Anlage- 2a Seite : 1 / 40 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 112G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø66.6 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. -02a~DB _5-ET35.docx

91 Anlage- 2a Seite : 2 / 40 Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung F0ahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 124, 124T, 124C, H0, 202, 210, Radschraube, Kegel 60, Gewinde Nm 210K, 170, , 172, 172 AMG, 176, 204, 204K, 204X, 207, 211, 211G, 211K, 211 AMG, 211K AMG, 140C, 140, 204X, 218, 245G, 245G AMG, 246 M12x1,5, Schaftlänge 26 mm Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 212, 212G, 212K W212, S212: Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm W213: Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 230, 230 AMG, 231, R1ES Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 216, 215, 220, 221, 164 Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 639/2, 639/4, 639/5 Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm Nm Nm Nm Nm Nm Typ: 124 ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1; D700/2 53 bis 205 Mercedes E-Klasse 225/40R18 A01) bis A10)B30)B35) E41)K03)K04)K12)K32) 245/35R18 L01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorn hinten 225/40R18 235/40R18 A01) bis A10)B30)B35) E41)K03)K04)K12)K32) L01)V00) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)B30)B35) E41)K03)K04)K12)K32) L01)V00) 5/112/66,5-02a~DB _5-ET35.docx

92 Anlage- 2a Seite : 3 / 40 Typ: 124T ABE / EG-Genehmigung: E081; E081/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 53 bis 162 Mercedes E-Klasse 225/40R18 235/40R18 A01) bis A10)B30)B35) E41)F22)K03)K04)K12) K32)K41)L01) V00) 5/112/66,5 Typ: 124C ABE / EG-Genehmigung: E499; E499/1 55 bis 142 Mercedes E-Klasse 225/40R18 A01) bis A10)B30)B35) K03)K04)K12)K32)L01) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorn hinten 225/40R18 235/40R18 A01) bis A10)B30)B35) K03)K04)K12)K32)L01) V00) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)B30)B35) K03)K04)K32)L01)V00) 5/112/66,5 Typ: 140C ABE / EG-Genehmigung: G165; e1*96/27*0057*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 205 bis 290 Mercedes S-Klasse Coupe, 255/45R18 A01) bis A10) Mercedes CL-Klasse K12)K40) 235/50R18 M+S G165/NT5 e1*96/27*0057* / /1380(1420) 5/112/66,5 Typ: 140 ABE / EG-Genehmigung: F690; e1*96/27*0056* bis 300 Mercedes S-Klasse 255/45R18 A01) bis A10) K12)K40) 235/50R18 M+S F690/NT10 e1*96/27*0056* / /1380(1450) 5/112/66,5-02a~DB _5-ET35.docx

93 Anlage- 2a Seite : 4 / 40 Typ: H0 ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*.. 55 bis 142 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A01) bis A10) K33) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorn hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K33)V00) 142 bis 255 Mercedes C-Klasse, C36 AMG, C43 AMG 225/40R18 A01) bis A10) K33) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorn hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K33)V00) G363/NT09 e1*92/53*0001*26 970/1030(1110) 970/1030(1110) 5/112/66,5 Typ: 202 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*.., e1*98/14*0034*.. 55 bis 145 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A01) bis A10) K33) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorn hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K33)V00) e1*93/81*0034*18e 960/1070(1150) 5/112/66,5-02a~DB _5-ET35.docx

94 Anlage- 2a Seite : 5 / 40 Typ: 210 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0022*.. 55 bis 137 Mercedes E-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) 235/40R18 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorn hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10) V00) 245/35R18 255/35R18 A02) bis A10) V00) 235/40R18 265/35R18 A02) bis A10) M00) V00) 142 bis 205 Mercedes E-Klasse, 235/40R18 A02) bis A10)ER1) E36 AMG zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorn hinten 235/40R18 265/35R18 A02) bis A10) M00) V00) 255 bis 260 E50 AMG, E55 AMG 235/40R18 M+S A02) bis A10) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorn hinten 235/40R18 265/35R18 A02) bis A10) M00) V00) e1*93/81*0022* /1165(1225) 5/112/66,5-02a~DB _5-ET35.docx

95 Anlage- 2a Seite : 6 / 40 Typ: 210K ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0033*.. 83 bis 205 Mercedes E-Klasse 235/40R18 A02) bis A10) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorn hinten 235/40R18 265/35R18 A02) bis A10) M00) V00) 260 E55 AMG 235/40R18 M+S A02) bis A10) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorn hinten 235/40R18 265/35R18 A02) bis A10) M00) V00) e1*93/81*0033* /1300(1340) 5/112/66,5 Typ: 170 ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039* bis 160 Mercedes SLK-Klasse 225/35R18 A01) bis A10) K03) 225/40R18 235/40R18 G01)K11)K39) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorn hinten 225/40R18 235/40R18 A01) bis A10) G01)K03)V00) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K03)V00) 260 SLK 32 AMG 225/40R18 A01) bis A10) E58) K03) 225/40R18 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorn hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K03)V00) e1*95/54*0039*17 905/850 5/112/66,5-02a~DB _5-ET35.docx

96 Anlage- 2a Seite : 7 / 40 Typ: 208 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054* bis 160 Mercedes CLK-Klasse 225/40R18 A01) bis A10) K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorn hinten 225/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K03)V00) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K03)V00) vorn hinten 205 bis 255 CLK 430, CLK 55 AMG 225/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K03)V00) 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K03)V00) e1*96/27*0054* /1070(1140) 5/112/66,5 Typ: 220 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099* bis 326 Mercedes S-Klasse, 235/45R18 A02) bis A10)E51)ER1) S55 AMG, S63 AMG 245/45R18 A01)K21) 368 S /45R18 A01) bis A10)E51) K21) 368 S 55 AMG 245/45R18 M+S A01) bis A10)E51) K21) e1*97/27*0099* /1325(1360) 1240/1400 (1445) S55, 600 5/112/66 Typ: 215 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0113* bis 326 CL 235/45R18 A02) bis A10) 245/45R18 A01)K21) 368 CL /45R18 A01) bis A10) K21) 368 CL 55 AMG 245/45R18 M+S A01) bis A10) K21) e1*98/14*0113* /1270(1310) 5/112/66-02a~DB _5-ET35.docx

97 Anlage- 2a Seite : 8 / e1*98/14*0169* bis 380 Mercedes SL (Baureihe R230) 225/40R18 M+S A02) bis A10) E114)EF0) 225/45R18 M+S 235/35R18 M+S G1R) 235/40R18 M+S 245/35R18 M+S G1R) 245/40R18 M+S 255/35R18 A01)K01)N265) 255/40R18 A01)K01)N265) 230 AMG e1*2001/116*0248* e1*98/14*0169* bis 386 Mercedes SL63 AMG, 255/40R18 M+S A02) bis A10) SL65 AMG (Baureihe R230) A01)K01) E114)EF0) -02a~DB _5-ET35.docx

98 Anlage- 2a Seite : 9 / G e1*2001/116*0274* e1*98/14*0183*.., E1*2001/116*0183*.. 75 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (Limousine) N235) 225/45R18 M+S W235) 235/40R18 N245) 235/40R18 M+S W245) 245/40R18 211K e1*2001/116*0213* bis 285 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (Kombi) N235)T95) 225/45R18 M+S T95)W235) 235/40R18 N245)T95) 235/40R18 M+S T95)W245) 245/40R18 211K e1*2001/116*0213* AMG e1*2001/116*0397*.. 211K AMG e1*2001/116*0398* e1*98/14*0183*.., E1*2001/116*0183* bis 378 Mercedes E55 AMG, E63 AMG (Limousine, Kombi) 245/40R18 M+S A02) bis A10) EF0) -02a~DB _5-ET35.docx

99 Anlage- 2a Seite : 10 / G e1*2001/116*0470* e1*2007/46*0928*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 66 bis 155 Mercedes A-Klasse (Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) 215/40R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K13)K25)K28)N225) E100)E93) 245G e1*2001/116*0470* e1*2007/46*0928* bis 160 Mercedes A-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (Frontantrieb und Allrad; Beim Typ 245G nur A01)K01)K04)K103)K13)K25)K28)N235) E100)E95) zulässig an 235/35R18 Fahrzeugausführungen ab A01)K01)K02)K13)K25)K28) EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) 245G e1*2001/116*0470* e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 66 bis 155 Mercedes B- Klasse (Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) 215/40R18 A02) bis A10) A01)K04)K103)K13)K20)K22)K28)N225) E100) 225/40R18 A01)K01)K04)K103)K13)K20)K22)K25)K28) 235/35R18 A01)K01)K02)K103)K13)K20)K22)K25)K28) 204 e1*2001/116*0431* bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Coupe, C204) A01)K01)K04)K13)K21)N225) E110) -02a~DB _5-ET35.docx

100 Anlage- 2a Seite : 11 / e1*2001/116*0431*.. 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, W204) A01)K01)K04)K13)N225)T89) E104) 225/40R18 A01)K01)K04)K13)K85)N235) 204K e1*2001/116*0457*.. 88 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Kombi, S204) A01)K01)K04)K13)N225)T89) E104) 225/40R18 A01)K01)K04)K13)K85)N235) -02a~DB _5-ET35.docx

101 Anlage- 2a Seite : 12 / e1*2001/116*0431*.. 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, W205) A01)K01)K04)M00)N225) E103) 215/45R18 M+S A01)K01)K04)M00)W225) 225/40R18 A01)K01)K04)N235)T92) 225/40R18 M+S A01)K01)K04)T92) 225/45R18 A01)K01)K04)N235) 225/45R18 M+S A01)K01)K04) 235/40R18 A01)K01)K04)N245) 235/40R18 M+S A01)K01)K04) 245/40R18 A01)K01)K04)K122) 255/35R18 A01)K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01) K02) E103)V00) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) K04)K122) E103)V00) -02a~DB _5-ET35.docx

102 Anlage- 2a Seite : 13 / K e1*2001/116*0457*.. 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Kombi, S205) A01)GCT)K01)K04)M00)N225)T93) E103) 215/45R18 M+S A01)GCT)K01)K04)M00)T93)W225) 225/40R18 A01)K01)K04)N235)T92) 225/40R18 M+S A01)K01)K04)T92) 225/45R18 A01)GCT)K01)K04)N235) 225/45R18 M+S A01)GCT)K01)K04) 235/40R18 A01)GCT)K01)K04)N245) 235/40R18 M+S A01)GCT)K01)K04) 245/40R18 A01)GCT)K01)K04)K122) 255/35R18 A01)K01)K02)T94) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01) K02)T94) E103)V00) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) K04)K122) E103)GCT)V00) -02a~DB _5-ET35.docx

103 Anlage- 2a Seite : 14 / e1*2001/116*0431* bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (Coupe C205, Cabrio A205) A01)K01)N235) E110a) 225/40R18 M+S A01)K01) 225/45R18 A01)K01)N235) 225/45R18 M+S A01)K01) 235/40R18 A01)K01)K132)N245) 235/40R18 M+S A01)K01)K132) 235/45R18 A01)G01)K01)K122)K132)N245) 235/45R18 M+S A01)G01)K01)K122)K132) 245/40R18 A01)K01)K122)K132) 255/35R18 A01)K01)K02)K132) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) K122)K132) E110a)V00) 216 e1*2001/116*0372* Mercedes CL 255/45R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17-Zoll und Heckantrieb) -02a~DB _5-ET35.docx

104 Anlage- 2a Seite : 15 / e1*2001/116*0372* Mercedes CL 255/45R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17-Zoll und 4-MATIC) 216 e1*2001/116*0372* bis 380 Mercedes CL 255/45R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten N265) Serienreifen in 18-Zoll und Heckantrieb) 255/45R18 M+S 216 e1*2001/116*0372* Mercedes CL 255/45R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18-Zoll und 4-MATIC) 245G e1*2001/116*0470* e1*2007/46*1007*.. 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01)K01)K04)K13)K25)K28)N225) E100)E93a) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K01)K13)K25)N225) K02)K103)K28) E100)E93a)V00) -02a~DB _5-ET35.docx

105 Anlage- 2a Seite : 16 / G e1*2001/116*0470* bis 160 Mercedes CLA-Klasse 215/40R18 M+S A02) bis A10) (Limousine, Kombi; Serie A01)K01)K13)K28) E95a) auch 235/40R18) 225/40R18 M+S A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28) 245G e1*2001/116*0470*.. 245G AMG e1*2007/46*1207*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 265 bis 280 Mercedes CLA- Klasse CLA 215/40R18 M+S A02) bis A10) 45 AMG A01)K01)K13)K28) (Limousine, Kombi) 225/40R18 M+S A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28) 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 120 bis 245 Mercedes CLS (Limousine, Kombi; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/45R17) 245/40R18 A02) bis A10)B87) A94) 255/40R18 A94) 218 e1*2007/46*0485* bis 300 Mercedes CLS (Limousine, Kombi; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 255/40R18) 255/40R18 A94) A02) bis A10)B87) -02a~DB _5-ET35.docx

106 Anlage- 2a Seite : 17 / e1*2001/116*0502* bis 300 Mercedes E-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 17Zoll) A94a)N225)T89) 215/45R18 A94a)G5A)M00)N225) 225/40R18 N235) 235/35R18 A01)K01)N245)T90) 235/40R18 A01)G4Y)K01)N245) 245/35R18 A01)K01)K04)N255) 255/35R18 A01)K01)K04)K15) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) N235) K04)N255) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) N235) K04)K15) V00) 235/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01) K04)K15) V00) -02a~DB _5-ET35.docx

107 Anlage- 2a Seite : 18 / e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 300 Mercedes E-Klasse (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18Zoll) 235/35R18 A02) bis A10) A01)K01)N245)T90) 235/40R18 A01)K01)N245) 245/35R18 A01)K01)K04)N255) 255/35R18 A01)K01)K04)K15) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01) K04)K15) V00) 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse (W212, Limousine, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 215/45R18 A02) bis A10) M00)N225) E111) 225/40R18 A01)K01) 225/45R18 A01)K01) 235/40R18 A01)K01) 245/40R18 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) K04) E111)V00) -02a~DB _5-ET35.docx

108 Anlage- 2a Seite : 19 / e1*2001/116*0501* bis 300 Mercedes E-Klasse 245/40R18 A02) bis A10) (W212, Limousine, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) A01)K01)K04) E111) 212K Motorleistung 100 bis 225 Mercedes E-Klasse (S212, Kombi, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/..) e1*2007/46*0200*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/45R18 A02) bis A10) A01)K01)T95) E111)ER1) 235/40R18 A01)K01)T95) 245/40R18 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) K04) E111)ER1)V00) 212K Motorleistung 125 bis 300 Mercedes E-Klasse (S212, Kombi, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/..) e1*2007/46*0200*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 245/40R18 A02) bis A10) A01)K01)K04) E111) -02a~DB _5-ET35.docx

109 Anlage- 2a Seite : 20 / e1*2001/116*0501* bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (W213, Limousine) N235) E111a)EF0) 235/45R18 A01)K03)N245) 245/40R18 A01)K01)N255) 245/45R18 A01)K01)N255) 255/40R18 A01)K01)N265) 255/45R18 A01)GA2)K01)N265) R1ES e1*2007/46*1560* bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (S213, Kombi) N235)T95) EF0) 235/45R18 A01)K03)N245) 245/45R18 A01)K01)N255) 255/40R18 A01)K01)N265) 255/45R18 A01)GA2)K01)N265) -02a~DB _5-ET35.docx

110 Anlage- 2a Seite : 21 / G e1*2001/116*0470*.. 80 bis 155 Mercedes GLA 235/50R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K118)K119)K120)K121) 245/45R18 A01)K01)K118) 255/45R18 A01)K01)K04)K118)K119)K120) 245G e1*2001/116*0470* bis 280 Mercedes GLA45 AMG 235/50R18 M+S A02) bis A10) A01)K01)K04)K118)K119)K120)K121) 245/45R18 M+S A01)K01)K118) 255/45R18 M+S A01)K01)K04)K118)K119)K120) -02a~DB _5-ET35.docx

111 Anlage- 2a Seite : 22 / X e1*2001/116*0480* bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 A02) bis A10) A01)K01)K02) 235/55R18 A01)K01)K02) 245/50R18 A01)K01)K02) 245/55R18 A01)K01)K02)K95) 255/50R18 A01)K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/55R18 255/50R18 A01) bis A10) K01) K02) V00) 245/50R18 275/45R18 A01) bis A10) K01) K02) V00) 255/50R18 275/45R18 A01) bis A10) K01) K02) V00) 204X e1*2001/116*0480* bis 190 Mercedes GLC 235/60R18 A02) bis A10) (X253) A94) 245/55R18 255/55R18 A01)K03) -02a~DB _5-ET35.docx

112 Anlage- 2a Seite : 23 / X e1*2001/116*0480* bis 190 Mercedes GLC Coupe 235/60R18 A02) bis A10) (C253, ohne A94) Radhausverbreiterungen an Achse 2) 245/55R18 255/55R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/60R18 255/55R18 A02) bis A10) V00) 204X e1*2001/116*0480* bis 190 Mercedes GLC Coupe 235/55R18 A02) bis A10) (C253, mit A94a) Radhausverbreiterungen an Achse 2) 235/60R18 245/55R18 255/55R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/60R18 255/55R18 A02) bis A10) V00) -02a~DB _5-ET35.docx

113 Anlage- 2a Seite : 24 / e1*2001/116*0315* bis 225 Mercedes ML-Klasse 235/60R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)N245) 245/55R18 A01)K01)K04)N255) 245/60R18 A01)G7W)K01)K04)N255) 255/55R18 A01)K01)K04) 265/55R18 A01)G7W)K01)K02) 275/50R18 A01)K01)K02) -02a~DB _5-ET35.docx

114 Anlage- 2a Seite : 25 / e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 150 bis 380 Mercedes S-Klasse, Heckantrieb (W221) 235/45R18 A02) bis A10)B84) A94)N245) E97a)EF0) 235/45R18 M+S A94)W245) 235/50R18 N245) 235/50R18 M+S W245) 245/45R18 N255) 245/45R18 M+S W255) 255/45R18 N265) 255/45R18 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/45R18 255/45R18 A02) bis A10)B84) N245) N265) E97a)EF0)V00) 245/45R18 265/45R18 A02) bis A10)B84) N255) N275) E97a)EF0)V00) 255/45R18 275/45R18 A01) bis A10)B84) K83) E97a)EF0)V00) -02a~DB _5-ET35.docx

115 Anlage- 2a Seite : 26 / e1*2001/116*0335* bis 320 Mercedes S-Klasse, 4-235/45R18 A02) bis A10)B84) MATIC A94)N245) E97a)EF0) (W221) 235/45R18 M+S A94) 235/50R18 N245) 235/50R18 M+S 245/45R18 N255) 245/45R18 M+S 255/45R e1*2001/116*0335* bis 335 Mercedes S-Klasse 245/50R18 A02) bis A10)B84) (W222, ab Modell 2014) N255) E98b) 245/50R18 M+S 255/45R18 N265) 255/45R18 M+S 265/45R18 N275) 275/45R18 A01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 245/50R18 275/45R18 A02) bis A10)B84) E98b)V00) -02a~DB _5-ET35.docx

116 Anlage- 2a Seite : 27 / e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 270 bis 335 Mercedes S-Klasse Coupe, Cabrio (C217, A217) 245/50R18 A02) bis A10)B84) A94a) 255/45R18 A94) 265/45R18 A94) 275/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 245/50R18 275/45R18 A02) bis A10)B84) V00) 231 e1*2007/46*0803* e1*98/14*0169* bis 335 Mercedes SL 255/40R18 A02) bis A10) (Baureihe R231) A94)N265) E114a)E115) -02a~DB _5-ET35.docx

117 Anlage- 2a Seite : 28 / e1*2007/46*0548* bis 225 Mercedes SLK 215/40R18 A02) bis A10) A94)N225) 225/35R18 A94) 225/40R18 235/35R18 235/40R18 A01)G01)K97) 245/35R18 A01)K03) 255/30R18 A01)K01) 255/35R18 A01)K01)K103)K104)K25)K28)K97) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/35R18 255/30R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K103)K104)K28) V00) 172 e1*2007/46*0548* AMG e1*2007/46*0857* Mercedes SLK 55 AMG 235/35R18 M+S A02) bis A10) 235/40R18 M+S A01)K97) 245/35R18 M+S A01)K03) -02a~DB _5-ET35.docx

118 Anlage- 2a Seite : 29 / e1*2007/46*0548* bis 180 Mercedes SLC 215/40R18 A02) bis A10) A94)N225) 225/35R18 A94) 225/40R18 235/35R18 235/40R18 A01)G01)K97) 245/35R18 A01)K03) 255/30R18 A01)K01) 255/35R18 A01)K01)K103)K104)K25)K28)K97) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/35R18 255/30R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K103)K104)K28) V00) 172 e1*2007/46*0548* Mercedes SLC 43 AMG 235/35R18 M+S A02) bis A10) 235/40R18 M+S A01)K97) 245/35R18 M+S A01)K03) -02a~DB _5-ET35.docx

119 Anlage- 2a Seite : 30 / /2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito (W 447, Ausführungen mit Serienbereifung bis 18Zoll; 2WD und 4WD) 235/45R18 A02) bis A10) A01)ER1)K01)K04)N245)T98) E105) 245/45R18 A01)ER2)K01)K02)T100) 255/40R18 A01)ER2)K01)K02)T99) 255/45R18 A01)ER2)G01)K01)K02)K123)K13)K25) 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 100 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito (W 447, Ausführungen mit kleinster Serienbereifung in19zoll; 2WD und 4WD) 235/45R18 A02) bis A10) A01)ER1)K01)K04)N245)T98) E105) 245/45R18 A01)ER2)K01)K02)T100) 255/40R18 A01)ER2)K01)K02)T99) 255/45R18 A01)ER2)G01)K01)K02)K123)K13)K25) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. -02a~DB _5-ET35.docx

120 Anlage- 2a Seite : 31 / 40 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). -02a~DB _5-ET35.docx

121 Anlage- 2a Seite : 32 / 40 B30) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1 mit innenbelüftete Bremsscheibe Ø300 x 28 mm. B35) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1: belüft. Bremsscheibe Ø 298 x 28 mm mit 4-Kolben-Festsattel Brembo. B84) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø370x36mm B87) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm-Bremssattel Mercedes Achse 2 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Typ 124 und 124T mit langem Radstand oder Sonderaufbau - Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung. E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge mit zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg an Achse 2) E58) Nicht zulässig als Sommerbereifung an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 2 als (Sommer-)Mindestbereifung 245/.. serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Sportmodell bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Sportmodell (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Sportmodell bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. -02a~DB _5-ET35.docx

122 Anlage- 2a Seite : 33 / 40 E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit R beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit H beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit H beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit R beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad- /Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. -02a~DB _5-ET35.docx

123 Anlage- 2a Seite : 34 / 40 ER1) ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen- Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen- Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. F22) Nicht zulässig an 4-Matic-Fahrzeugen ab der Fahrgestellnummer B G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4Y) G5A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19, 235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. -02a~DB _5-ET35.docx

124 Anlage- 2a Seite : 35 / 40 GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45 vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. -02a~DB _5-ET35.docx

125 Anlage- 2a Seite : 36 / 40 K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen und die ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffkanten entsprechend zu kürzen, - der Kotflügel ist durch Unterlegen des hinter der Achse gelegenen Befestigungspunktes mit einer Unterlegscheibe von 15 mm / 20 mm Dicke auszustellen. K33) Das innere Radhausblech hinter dem Scheinwerfer (oberhalb Kunststoff-Verkleidung) ist um ca. 5 mm einzuformen. K39) Die Kotflügel an Achse 1 sind im Bereich oberhalb der Radmitte aufzuweiten. K40) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit und Radabdeckung an Achse 1 : - Die Kotflügel sind durch Unterlegen einer 12 mm dicken Scheibe am hinteren Befestigungspunkt auszustellen - der Lenkanschlag ist durch Unterlegen einer 10 mm dicken Scheibe begrenzen. - die Radhauskanten sind im Bereich zwischen Stoßfänger und Seitenleiste komplett um- und anlegen und zusätzlich um ca. 5 mm nach außen zu ziehen. - die Befestigungsschrauben des Kunststoffinnenkotflügels im hinteren Teil des Radlaufs sind durch Linsenkopfschrauben ersetzen. - die Kunststoffinnenkotflügel im hinteren Bereich - ca. 30 mm oberhalb der Befestigungsschrauben - sind um ca. 10 mm nach hinten einziehen/einformen. - die inneren Radhäuser sind im vorderen Bereich oberhalb der Luftschlitze um ca mm nach vorn einformen. Kontrollmöglichkeit durch Kreisfahrt mit vollem Lenkeinschlag. Hinweis: Bei Variante mit 12-Zylinder-Motor ist vor Beginn der Maßnahmen am rechten Radlauf die Zündspule auszubauen, um Beschädigungen zu vermeiden. K41) Die hinteren inneren Radhäuser sind im Einfederbereich von 30 vor bis 30 hinter der Radmitte nach innen einzuformen. -02a~DB _5-ET35.docx

126 Anlage- 2a Seite : 37 / 40 K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger komplett um- und eng anzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen. K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45 vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger komplett um- und anzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K95) An Achse 1 sind die Radhauskanten im Bereich von ca. 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmittenebene komplett umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich entsprechend anzupassen. K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45 nach hinten umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30 vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der Blechradhauskante anzupassen. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45 vor und 45 hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Blechradhauskante ist im Bereich von 45 vor und 45 hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45 vor und 45 hinter der Radmitte eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45 vor und 45 hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. -02a~DB _5-ET35.docx

127 Anlage- 2a Seite : 38 / 40 K121) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Blechradhauskante ist im Bereich von 45 vor und 45 hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45 vor und 45 hinter der Radmitte eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen, - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden, - die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen. K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. L01) Der Lenkeinschlag ist durch Unterlegen des Anschlags mit einer Unterlegscheibe von 10mm Dicke zu begrenzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. -02a~DB _5-ET35.docx

128 Anlage- 2a Seite : 39 / 40 N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 89. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 90. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 92. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 93. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 94. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 95. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. -02a~DB _5-ET35.docx

129 Anlage- 2a Seite : 40 / 40 T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 98. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 99. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 100. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 255/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 40 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, a~DB _5-ET35.docx

130 Anlage- 2b Seite : 1 / 4 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 112G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø66.6 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ssangyong Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment CK, XK, XKG Radschraube, Kegel 60, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm -02b~SY _5-ET35.docx

131 Anlage- 2b Seite : 2 / 4 CK e9*2007/46*0055* bis 131 Ssangyong Korando 225/55R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)M00) 235/50R18 A01)K01)K04) 245/45R18 A01)K01)K04) 245/50R18 A01)K01)K02)K36) 255/45R18 A01)K01)K04) XK e9*2007/46*6294*.. XKG e50*2007/46*0198*.. 85 bis 94 Ssangyong Tivoli 225/40R18 A02) bis A10) (Frontantrieb) A01)K01)K04) XK e9*2007/46*6294*.. 85 bis 94 Ssangyong Tivoli 225/40R18 A02) bis A10) (Allrad) A01)K01)K04) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. -02b~SY _5-ET35.docx

132 Anlage- 2b Seite : 3 / 4 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. -02b~SY _5-ET35.docx

133 Anlage- 2b Seite : 4 / 4 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von 30 vor bis 40 hinter der Radmitte umzulegen, - die in diesem Bereich ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist um 25mm zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. DDie Anlage Nr. 2b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, b~SY _5-ET35.docx

134 Anlage- 2c Seite : 1 / 4 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 112G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø66.6 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D), Mini Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment F1X, F2AT, F2GT, UKL-L Serien- Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm Nm -02c~BM _5-ET35.docx

135 Anlage- 2c Seite : 2 / 4 UKL-L F2AT F2GT Motorleistung 70 bis 170 BMW 2er Active Tourer, Active Tourer xdrive, Gran Tourer, Gran Tourer xdrive e1*2007/46*0371*.. e1*2007/46*1675*.. e1*2007/46*1677*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 215/45R18 A02) bis A10) A01)K01)K02)K18)K28)M00) 225/40R18 A01)K01)K02) 225/45R18 A01)K01)K02)K18)K28) 235/40R18 A01)K01)K02)K18)K28) 245/40R18 A01)K01)K02)K18)K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) K02)K18)K28) V00) UKL-L e1*2007/46*0371*.. F1X e1*2007/46*1676*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 85 bis 170 BMW X1 sdrive, X1 xdrive 225/45R18 A02) bis A10) A01)K01)K04) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. -02c~BM _5-ET35.docx

136 Anlage- 2c Seite : 3 / 4 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. -02c~BM _5-ET35.docx

137 Anlage- 2c Seite : 4 / 4 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 2c mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, c~BM _5-ET35.docx

138 Anlage- 3 Seite : 1 / 4 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø60.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat (I) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment FY Radschraube, Kegel 60, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm -03~FI-5-114_3-60-ET35.docx

139 Anlage- 3 Seite : 2 / 4 FY e4*2001/116*0106*.. 79 bis 99 Fiat Sedici 215/40R18 A02) bis A10) A98a) 215/45R18 M00) 225/40R18 235/40R18 245/35R18 A01)A98a)K01)K04) 245/40R18 A01)K01)K04) 255/35R18 A01)K01)K04) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. -03~FI-5-114_3-60-ET35.docx

140 Anlage- 3 Seite : 3 / 4 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. -03~FI-5-114_3-60-ET35.docx

141 Anlage- 3 Seite : 4 / 4 Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, ~FI-5-114_3-60-ET35.docx

142 Anlage- 3a Seite : 1 / 8 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø60.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Suzuki Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment EY, EY-2, JY, LY Radschraube, Kegel 60, Gewinde Nm M12x1,5, Schaftlänge 29 mm GY, JT, FR Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm -03a~SU-5-114_3-60-ET35.docx

143 Anlage- 3a Seite : 2 / 8 JT e4*2001/116*0091*.. JT e4*2007/46*0292*.. 78 bis 171 Suzuki Grand Vitara 225/55R18 A02) bis A10) (3- und 5-türig) A01)A93)K01)K04)M00) 225/60R18 A01)K01)K04)M00) 235/55R18 A01)K01)K02) 245/50R18 A01)K01)K02) 245/55R18 A01)K01)K02) 255/50R18 A01)K01)K02) 265/45R18 A01)K01)K02) 275/45R18 A01)K01)K02) -03a~SU-5-114_3-60-ET35.docx

144 Anlage- 3a Seite : 3 / 8 EY e4*2001/116*0105*.. EY e4*2007/46*0284*.. EY-2 e50*2007/46*0016*.. GY e4*2001/116*0124*.. GY e4*2007/46*0291*.. 66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/40R18 A02) bis A10) (5-türig, ohne Serienverbreiterung) A01)A98a)K01)K04) 215/45R18 A01)K01)K04)M00) 225/40R18 A01)K01)K04) 235/40R18 A01)K01)K02) 245/35R18 A01)A98a)K01)K02) 245/40R18 A01)K01)K02) 255/35R18 A01)K01)K02) -03a~SU-5-114_3-60-ET35.docx

145 Anlage- 3a Seite : 4 / 8 EY e4*2001/116*0105*.. EY e4*2007/46*0284*.. EY-2 e50*2007/46*0016*.. GY e4*2001/116*0124*.. GY e4*2007/46*0291*.. 66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/40R18 A02) bis A10) (5-türig, mit Serienverbreiterung) A98a) 215/45R18 M00) 225/40R18 235/40R18 245/35R18 A01)A98a)K01)K04) 245/40R18 A01)K01)K04) 255/35R18 A01)K01)K04) FR e4*2007/46*0142* Suzuki Kizashi 215/45R18 A02) bis A10) (4-türig Limousine) A01)K03)K04)M00) 225/45R18 A01)K03)K04) 245/40R18 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K03) K04) V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K03) K04)K48) V00) -03a~SU-5-114_3-60-ET35.docx

146 Anlage- 3a Seite : 5 / 8 JY e4*2007/46*0779*.. 88 Suzuki SX4 215/40R18 A02) bis A10) A01)K01)K04) 225/40R18 A01)K01)K04)K50) 235/35R18 A01)K01)K02) 245/35R18 A01)K01)K02)K50) 255/35R18 A01)K01)K02)K50) LY e4*2007/46*0928*.. 88 Suzuki Vitara 215/45R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)M00) 225/45R18 A01)K01)K04) 235/40R18 A01)K01)K04) 245/40R18 A01)K01)K02) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. -03a~SU-5-114_3-60-ET35.docx

147 Anlage- 3a Seite : 6 / 8 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). -03a~SU-5-114_3-60-ET35.docx

148 Anlage- 3a Seite : 7 / 8 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K48) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel eng an das Radhaus anzukleben. K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30 vor Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen, - der Filzinnenkotflügel ist im oben genannten Radhauskantenbereich eng an das Radhaus zu kleben oder ein 20 mm breiter Streifen auszuschneiden. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. -03a~SU-5-114_3-60-ET35.docx

149 Anlage- 3a Seite : 8 / 8 Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, a~SU-5-114_3-60-ET35.docx

150 Anlage- 3b Seite : 1 / 18 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø60.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : TOYOTA (J) bzw. TOYOTA EUROPE (B) bzw. LEXUS Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment A7, AL1(a), AR2, AR2N, E15J(a), E15UT(a), E15UT(a)MS1, E15UTN(a), F3, L10(a), HAL1(a), HE15U(a), HS19(a), HL10(a), M2, R1, S1, S16, S19(a), T25, T27, UXE2(a), V3, XA3(a), XE2(a), XW3(a), XW4(a), Z4 Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm -03b~TO-5-114_3-60-ET35.docx

151 Anlage- 3b Seite : 2 / 18 Typ: S1 ABE / EG-Genehmigung: G468 ; e6*93/81*0010* Lexus GS /40ZR18 A02) bis A10) G468/NT01 bzw. e6*93/81*0010*00e 245/40ZR18 A01)K03)K15) 1055/1210 5/114,3/60 Typ: S16 ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0078*.., e11*98/14*0078* bis 163 Lexus GS /40R18 A02) bis A10) 245/40R18 A01)K03)K15) 208 Lexus GS /40R18 A02) bis A10) 245/40R18 A01)K03)K15) e11*98/14*0078*08e 1055/1220 5/114,3/60-03b~TO-5-114_3-60-ET35.docx

152 Anlage- 3b Seite : 3 / 18 HL10(a) e6*2007/46*0035*.. HS19(a) e6*2001/116*0106*.. L10(a) e6*2007/46*0034*.. S19(A) e6*2001/116*0103* bis 215 Lexus GS250, GS450H, 225/45R18 A02) bis A10) GS300H N235) E65)E66)EF0) 225/45R18 M+S 235/40R18 245/40R18 A01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) N235) E65)E66)EF0)V00) 225/45R18 M+S 245/40R18 M+S A02) bis A10) E65)E66)EF0)V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) N235) K04) E65)E66)EF0)V00) 225/45R18 M+S 255/40R18 M+S A01) bis A10) K04) E65)E66)EF0)V00) -03b~TO-5-114_3-60-ET35.docx

153 Anlage- 3b Seite : 4 / 18 HS19(a) e6*2001/116*0106*.. S19(a) e6*2001/116*0103* bis 255 Lexus GS300, GS430, 225/45R18 A02) bis A10) G460, GS450H A93a)N235) E64) 225/45R18 M+S A93a) 235/40R18 A93)N245) 235/40R18 M+S A93) 245/40R18 A01)A93a)K04)K70) 255/40R18 A01)K03)K04)K70) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) A93a)N235) K04)K70) E64)V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) A93a)N235) K04)K70) E64)V00) XE2(A) e11*2001/116*0206* bis 153 Lexus IS 215/40R18 A02) bis A10) (Stufenheck, Cabrio) G7D)N225) E68) 225/40R18 A01)K73)N235) 245/35R18 A01)G7D)K01)N255) -03b~TO-5-114_3-60-ET35.docx

154 Anlage- 3b Seite : 5 / 18 Typ: UXE2(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0260* Lexus IS F 225/40R18 A02) bis A10) e11*2001/116*0260* /1115(0) 5/114.3/60 XE2(A) e11*2001/116*0206* bis 180 Lexus IS250, IS300H 225/40R18 A02) bis A10) (Nur zulässig an A01)K04) E69) Fahrzeugen ab EG- Nummer: e11*2001/116*0206*10) 235/35R18 A01)A94a)K03)K04) 245/35R18 A01)K01)K04) 255/35R18 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) N225) K04) E69)V00) 215/40R18 M+S 245/35R18 M+S A01) bis A10) K04) E69)V00) 215/40R18 255/35R18 A01) bis A10) N225) K04) E69)V00) 215/40R18 M+S 255/35R18 M+S A01) bis A10) K04) E69)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K04) E69)V00) -03b~TO-5-114_3-60-ET35.docx

155 Anlage- 3b Seite : 6 / 18 Typ: F3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0079*.., e6*2001/116*0079* Lexus LS /45R18 A02) bis A10) e6*2001/116*0079*04e 1095/1280 5/114,3/60 AL1(a) e6*2001/116*0117*.. HAL1(a) e6*2001/116*0118* bis 204 Lexus RX350, RX450H 235/55R18 A02) bis A10) A93) EF0) 235/60R18 A93) 245/55R18 Typ: Z4 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0084*.., e6*2001/116*0084* Lexus SC /40R18 A02) bis A10) e6*2001/116*0084* /1140 5/114,3/60 E15J(a) e11*2001/116*0299*.. E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. E15UT(a)MS1 e11*2007/46*0167*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 66 bis 130 Toyota Auris 215/40R18 A02) bis A10) (1. Generation) A01)K01)K04)K78) E58) 225/35R18 A01)K01)K04)T87) 225/40R18 A01)G7F)K01)K04)K78) -03b~TO-5-114_3-60-ET35.docx

156 Anlage- 3b Seite : 7 / 18 E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 bis 97 Toyota Auris 215/40R18 A02) bis A10) (2. Generation, A01)K01)K04)K28)K88)N225) E59)E61) Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 225/35R18 A01)K01)K04)K28) Typ: M2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*.. 85 bis 110 Toyota Avensis Verso 235/40R18 A01) bis A10) K03)K15)K57) e6*98/14*0083*02 e6*2001/116*0083*05e 1230/1230 5/114,3/60 T25 Motorleistung 110 bis 130 Toyota Avensis (Fahrzeuge vor Facelift e11*2001/116*0196*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 215/40R18 A02) bis A10) A01)K04)K50)K63)K65) 2006, ohne Serienbereifung 215/50R17) 225/40R18 A01)K03)K04)K50)K63)K64)K65)K66) 235/35R18 A01)K01)K04)K50)K63)K64) 245/35R18 A01)K01)K04)K50)K63)K64)K65)K66) -03b~TO-5-114_3-60-ET35.docx

157 Anlage- 3b Seite : 8 / 18 T25 e11*2001/116*0196* bis 130 Toyota Avensis 215/40R18 A02) bis A10) (Fahrzeuge ab Facelift 2006, mit Serienbereifung 215/50R17) A01)K04)K50)K63) 225/40R18 A01)K03)K04)K50)K63)K64)K65)K66) 235/35R18 A01)K01)K04)K50)K63)K64) 245/35R18 A01)K01)K04)K50)K63)K64)K65)K66) T27 e11*2001/116*0331*.. 82 bis 130 Toyota Avensis 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) M00)N225) 225/40R18 A01)G5V)K03) 225/45R18 A01)K03) 235/40R18 A01)K01)K04) 235/45R18 A01)G0Z)K01)K04) 245/40R18 A01)K01)K04) 255/35R18 A01)G5V)K01)K04) 255/40R18 A01)GCS)K01)K04) -03b~TO-5-114_3-60-ET35.docx

158 Anlage- 3b Seite : 9 / 18 Typ: V3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085* bis 137 Toyota Camry 225/45R18 A01) bis A10) K15)K18)K21)K26) e6*2001/116*0085* /1200 5/114,3/60 R1 e11*2001/116*0222*.. 81 bis 100 Toyota Corolla Verso 215/40R18 A02) bis A10) A01)K68) 225/40R18 A01)K03)K04)K68) 235/40R18 A01)G8T)K03)K04)K68) R1 e11*2001/116*0222* Toyota Corolla Verso 215/40R18 A02) bis A10) A01)K68) 215/45R18 A01)K68)M00) 225/40R18 A01)K03)K04)K68) 235/40R18 A01)K03)K04)K68) -03b~TO-5-114_3-60-ET35.docx

159 Anlage- 3b Seite : 10 / 18 XW3(a) e11*2001/116*0264*.. XW4(a) e11*2007/46*0157*.. 73 Toyota Prius Plus 215/40R18 A02) bis A10) 225/40R18 A01)K16)K25)K88) 245/35R18 A01)K01)K04)K16)K26)K88) XA3(A) Motorleistung 100 bis 130 Toyota RAV4 (ohne Serienverbreiterung, nur bis EG-Genehmigungs- Nr.: e6*2001/116*0105*08) e6*2001/116*0105*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/55R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)M00)N235) E62) 235/50R18 A01)G7A)K01)K04) 235/55R18 A01)K01)K04) 245/50R18 A01)K01)K04) XA3(A) Motorleistung 100 bis 130 Toyota RAV4 (mit Serienverbreiterung, nur bis EG-Genehmigungs- Nr.: e6*2001/116*0105*08) e6*2001/116*0105*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/55R18 A02) bis A10) M00)N235) E62) 235/50R18 G7A) 235/55R18 245/50R18-03b~TO-5-114_3-60-ET35.docx

160 Anlage- 3b Seite : 11 / 18 XA3(A) e6*2001/116*0105*.. 91 bis 112 Toyota RAV4 225/60R18 A02) bis A10) (nur Ausführungen ab EG- G5Z)M00)N235) E63) Genehmigungs-Nr.: e6*2001/116*0105*09) 225/60R18 M+S G5Z)M00) 235/55R18 A01)K01) 245/55R18 A01)G5Z)K01)K04) 275/45R18 A01)K01)K04) Typ: A7 ABE / EG-Genehmigung: E bis 175 Toyota Supra 235/40R18 A02) bis A10) 245/40R18 E326/NT /1120 5/114,3/60-03b~TO-5-114_3-60-ET35.docx

161 Anlage- 3b Seite : 12 / 18 AR2 e11*2001/116*0350*.. AR2N e11*2007/46*0117*.. 82 bis 130 Toyota Verso 215/45R18 A02) bis A10) M00) 225/40R18 225/45R18 235/40R18 235/45R18 A01)K16)K23)K83) 245/40R18 A01)K01)K16)K23) 255/35R18 A01)K01)K04) 255/40R18 A01)K01)K04)K16)K23)K83) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. -03b~TO-5-114_3-60-ET35.docx

162 Anlage- 3b Seite : 13 / 18 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'. E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'. E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08 E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09-03b~to-5-114_3-60-et35.docx

163 Anlage- 3b Seite : 14 / 18 E64) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05 beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a) E65) Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06 E66) Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08 E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09 E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*10 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18, 225/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16, 235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. -03b~TO-5-114_3-60-ET35.docx

164 Anlage- 3b Seite : 15 / 18 G7D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16, 245/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. -03b~TO-5-114_3-60-ET35.docx

165 Anlage- 3b Seite : 16 / 18 K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis zum hinteren Stoßfänger umzulegen. K57) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden. Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutzist weiter nach unten zu versetzen. K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm, von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen. K64) An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus aufzuweiten. K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft werden. K66) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden. K68) An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante umzulegen, - im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt komplett vom Halter zu entfernen, - der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben, - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen, - die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen. -03b~TO-5-114_3-60-ET35.docx

166 Anlage- 3b Seite : 17 / 18 K70) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - das Gummikederband an den Radhauskante ist zu entfernen, - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite mm). K73) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich (siehe Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus ragende Kante des Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen. K78) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen notwendig: - die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem Schweller komplett umzulegen, - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten Radhausausschnittkanten anzupassen, - die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng an das Innere Radhaus anzulegen. K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen, - der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen. K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20 vor und 20 hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. -03b~TO-5-114_3-60-ET35.docx

167 Anlage- 3b Seite : 18 / 18 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 87. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 3b mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, b~TO-5-114_3-60-ET35.docx

168 Anlage- 4 Seite : 1 / 7 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø64.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment BE1, BE3, BE5, CU1, CU2, CU3, CW1, CW2, CW3, RE5, RE6, RE7, ZF1 Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm -04~HO-5-114_3-64-ET35.docx

169 Anlage- 4 Seite : 2 / 7 Typ: BE1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0099*.. 92 bis 103 Honda FR-V 215/40R18 A01) bis A10) K46) K03)K04) 225/35R18 225/40R18 K15)K46) e6*2001/116*0099* /1000 5/114,3/64 Typ: BE3 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0100* Honda FR-V 215/40R18 A01) bis A10) K46) K03)K04) 225/35R18 225/40R18 K15)K46) e6*2001/116*0100*01 980/970 5/114,3/64 Typ: BE5 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0104* Honda FR-V 215/40R18 A01) bis A10) K46) K03)K04) 225/35R18 225/40R18 K15)K46) e6*2001/116*0104* /990(0) 5/114,3/64-04~HO-5-114_3-64-ET35.docx

170 Anlage- 4 Seite : 3 / 7 RE5 RE6 RE7 Motorleistung 103 bis 122 Honda CR-V (beim Typ RE5 nur zulässig bis EG-Genehmigungs-Nr.: e11*2001/116*0301*05; beim Typ RE6 nur zulässig bis EG-Genehmigungs-Nr.: e11*2001/116*0302*05) e11*2001/116*0301*.. e11*2001/116*0302*.. e11*2001/116*0322*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 235/55R18 A02) bis A10) A01)K01)K04) E46) 245/50R18 A01)K01)K02) 245/55R18 A01)K01)K02)K14) 255/50R18 A01)K01)K02)K14) RE5 e11*2001/116*0301*.. RE6 e11*2001/116*0302*.. 88 bis 118 Honda CR-V 225/55R18 A02) bis A10) (ab Modelljahr 2013; Typ RE5 nur zulässig ab EG- A01)K01)K04)M00) E46a) Genehmigungs-Nr. 225/60R18 e11*2001/116*0301*06; A01)K01)K04)M00) Typ RE6 nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. 235/50R18 e11*2001/116*0302*06) A01)K01)K04) 255/45R18 A01)K01)K04) 265/45R18 A01)K01)K02) -04~HO-5-114_3-64-ET35.docx

171 Anlage- 4 Seite : 4 / 7 CU1 e6*2001/116*0113*.. CU2 e6*2001/116*0114*.. CU3 e6*2001/116*0115*.. CW1 e6*2001/116*0120*.. CW2 e6*2001/116*0121*.. CW3 e6*2001/116*0122* bis 148 Honda Accord 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01)K01)K04)M00)N225) 225/40R18 A01)G4R)K01)K04)N235) 225/45R18 A01)K01)K04)N235) 235/40R18 A01)K01)K04) 235/45R18 A01)G7L)K01)K04)K15)K53) 245/40R18 A01)K01)K02)K15) ZF1 e11*2007/46*0100*.. 84 bis 89 Honda CR-Z 215/35R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K58) 225/35R18 A01)K01)K04)K58) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. -04~HO-5-114_3-64-ET35.docx

172 Anlage- 4 Seite : 5 / 7 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012: - Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05 - Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05 - Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03-04~ho-5-114_3-64-et35.docx

173 Anlage- 4 Seite : 6 / 7 E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013: - Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06 - Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. -04~HO-5-114_3-64-ET35.docx

174 Anlage- 4 Seite : 7 / 7 K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45 vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K46) An Achse 1 sind die oberen Befestigungspunkte (Kunststoffniete) des Innenkotflügels nach oben zu biegen und die Radhauskanten im Bereich vom Übergang vorderer Stoßfänger Radhaus bis 30 hinter Radmitte aufzuweiten. K53) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich oberhalb der Radmitte (Länge ca. 200 mm) komplett umzulegen und die Kunststoffradhäuser in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist von der Stoßfängerkante bis zur Oberkante der Schwellerbeplankung komplett umzulegen, - die Kunststoffhalterung des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu entfernen, - die oberhalb der Stoßfängerkante befindliche Blechkante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante aufzuweiten, - der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an der aufgeweiteten Blechkante oberhalb des Stoßfänger zu verkleben, - die Kunststoffradhauskante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante bis zum hinteren Befestigungspunkt (Bereich 45 hinter der Radmitte) um 15 mm zu kürzen, - der Stoßfänger ist an seiner Oberkante mittels Karosseriekleber zu befestigen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. - Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, ~HO-5-114_3-64-ET35.docx

175 Anlage- 4a Seite : 1 / 3 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø64.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Rover (GB) bzw. Landrover (GB) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment LN, LND Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm Typ: LN ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0082*.. 72 bis 130 Freelander 235/50R18 A01) bis A10) K03)K04) -04a~LR-5-114_3-64-ET35.docx

176 Anlage- 4a Seite : 2 / 3 e11*96/79*0082*13e 1100/1120 5/114.3/64 Typ: LND ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0134*.. 72 bis 88 Freelander 235/50R18 A01) bis A10) K03)K04) e1*98/14*0134*00e 1050/1120 5/114,3/64 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. -04a~LR-5-114_3-64-ET35.docx

177 Anlage- 4a Seite : 3 / 3 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, a~LR-5-114_3-64-ET35.docx

178 Anlage- 5 Seite : 1 / 3 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø66.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Dacia Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment SD, SR Radschraube, Kegel 60, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm -05~DC-5-114_3-66-ET35.docx

179 Anlage- 5 Seite : 2 / 3 SD e2*2001/116*0314*.. SD e2*2007/46*0030*.. SR e2*2001/116*0323*.. SR e2*2007/46*0013*.. 63 bis 92 Dacia Duster 235/45R18 A02) bis A10) A01)K01)K02) 245/45R18 A01)K01)K02) 255/45R18 A01)K01)K02) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. -05~DC-5-114_3-66-ET35.docx

180 Anlage- 5 Seite : 3 / 3 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, ~DC-5-114_3-66-ET35.docx

181 Anlage- 5a Seite : 1 / 11 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø66.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Nissan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment A33, C13, F15, F15-LPG, F15M, Radmutter, Kegel 60, Gewinde Nm J10, P12, S14, T30, T31, T32, M12x1,25 V10, V37, Y51, Y51H, Z50, Z51, ZE0-05a~NI-5-114_3-66-ET35.docx

182 Anlage- 5a Seite : 2 / 11 Typ: A33 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0136* bis 147 Nissan Maxima QX 225/40R18 A01) bis A10) K15)L03) 235/40R18 K21) e1*98/14*0136*04e 1090/1085 5/114,3/66 Typ: S14 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0012* Nissan 200 SX 225/40R18 A02) bis A10) e1*93/81*0012*03e 890/965(1030) 5/114,3/66 Typ: V10 ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0035*.. 78 bis 100 Nissan Almera Tino 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K15) e9*98/14*0035* /960 5/114,3/66 Typ: T30 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0166*.. 84 bis 121 Nissan X-Trail 235/50R18 A01) bis A10) K12) K03)L03) 245/45R18 e1*98/14*0166* /1165 5/114,3/66 Typ: P12 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0183*.. 80 bis 103 Nissan Primera 225/40R18 A02) bis A10) (4-türer, 5-türer, Kombi) 235/40R18 A01)K03)K04)K40) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)K40) e11*98/14*0183* /1060 5/114,3/66-05a~NI-5-114_3-66-ET35.docx

183 Anlage- 5a Seite : 3 / 11 Z50 e1*2001/116*0298* Nissan Murano 225/60R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)M00) 235/60R18 A01)K01)K04) 245/55R18 A01)K01)K02) 245/60R18 A01)K01)K02) 255/55R18 A01)K01)K02) 265/55R18 A01)K01)K02) 275/50R18 A01)K01)K02) 285/50R18 A01)K01)K02) J10 e11*2001/116*0295*.. J10 e3*2007/46*0067*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 76 bis 110 Nissan Qashqai, Qashqai+2 235/50R18 A02) bis A10) A01)K01)K02) 245/45R18 A01)K01)K02) 255/45R18 A01)K01)K02) -05a~NI-5-114_3-66-ET35.docx

184 Anlage- 5a Seite : 4 / 11 T31 e1*2001/116*0432* bis 127 Nissan X-Trail 235/50R18 A02) bis A10) (bis EG-Genehmigungs-Nr.: A01)K01)K02) e1*2001/116*0432*05) 245/45R18 A01)K03)K04) 255/45R18 A01)K01)K02) T31 e1*2001/116*0432* bis 127 Nissan X-Trail 225/55R18 A02) bis A10) (ab EG-Genehmigungs-Nr.: A01)K03)K04)M00) e1*2001/116*0432*06) 235/50R18 A01)K01)K02) 255/45R18 A01)K01)K02) 265/45R18 A01)K01)K02) T32 e13*2007/46*1456*.. 96 bis 120 Nissan X-Trail 225/55R18 A02) bis A10) A01)A93)K01)K02)M00) 225/60R18 A01)K01)K02)M00) 235/55R18 A01)K01)K02) -05a~NI-5-114_3-66-ET35.docx

185 Anlage- 5a Seite : 5 / 11 Z51 e1*2001/116*0478* bis 188 Nissan Murano 235/65R18 A02) bis A10) A01)K01)K04) 245/60R18 A01)K01)K02) 255/60R18 A01)K01)K02) 265/55R18 A01)K01)K02) 285/50R18 A01)K01)K02) 285/55R18 A01)K01)K02) -05a~NI-5-114_3-66-ET35.docx

186 Anlage- 5a Seite : 6 / 11 F15 e11*2007/46*0132*.. F15 e3*2007/46*0162*.. F15-LPG e3*2007/46*0225*.. F15M e3*2007/46*0257*.. 69 bis 160 Nissan Juke, Nissan Juke 215/45R18 A02) bis A10) Bifuel A01)K01)K04)M00) E19) (Frontantrieb) 225/45R18 A01)K01)K04)K74) 235/40R18 A01)K01)K04) 235/45R18 A01)K01)K04)K74) 245/40R18 A01)K01)K04)K74) 255/40R18 A01)K01)K04)K74) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) K04)K74) E19)V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K01) K04)K74) E19)V00) -05a~NI-5-114_3-66-ET35.docx

187 Anlage- 5a Seite : 7 / 11 F15 e11*2007/46*0132* bis 157 Nissan Juke 215/45R18 A02) bis A10) (Allrad) A01)K01)K04)M00) 225/45R18 A01)K01)K04) 235/40R18 A01)K01)K04) 235/45R18 A01)K01)K04) 245/40R18 A01)K01)K04) 255/40R18 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K01) K04) V00) Y51 e13*2007/46*1105*.. Y51H e13*2007/46*1148* bis 235 Nissan Infiniti M, Infinity M 255/45R18 A02) bis A10) Hybrid, Infiniti Q70 A94) EF0) 265/45R18 A94) V37 e13*2007/46*1378* bis 225 Infiniti Q50 (2WD + 4WD) 235/45R18 A02) bis A10) EF0) -05a~NI-5-114_3-66-ET35.docx

188 Anlage- 5a Seite : 8 / 11 C13 e9*2007/46*3086*.. 81 bis 85 Nissan Pulsar 215/40R18 A02) bis A10) A01)K01)K04) 225/40R18 A01)K01)K04) 235/35R18 A01)K01)K04) ZE0 e11*2007/46*0230*.. 80 Nissan Leaf 215/40R18 A02) bis A10) A01)A93a)K01)K04) 215/45R18 A01)K01)K04)M00) 225/35R18 A01)A93)G01)K01)K04) 225/40R18 A01)K01)K04) 235/35R18 A01)A93a)G01)K01)K04) 245/35R18 A01)K01)K04) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. -05a~NI-5-114_3-66-ET35.docx

189 Anlage- 5a Seite : 9 / 11 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). -05a~NI-5-114_3-66-ET35.docx

190 Anlage- 5a Seite : 10 / 11 E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. -05a~NI-5-114_3-66-ET35.docx

191 Anlage- 5a Seite : 11 / 11 K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm vor der Radmitte aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen, - die Ausbuchtung des Kunststoffspritzschutzes im Bereich der Befestigungslasche des Stoßfängers ist auszuschneiden. K74) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend zu kürzen. L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu überprüfen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 5a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, a~NI-5-114_3-66-ET35.docx

192 Anlage- 5b Seite : 1 / 9 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø66.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment Z, JZ, RFE Radschraube, Kegel 60, Gewinde Nm M12x1,5, Schaftlänge 29 mm T Radschraube, Kegel 60, Gewinde Nm M14x1,5, Schaftlänge 29 mm RFC Radschraube, Kegel 60, Gewinde Nm M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Y Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm -05b~RE-5-114_3-66-ET35.docx

193 Anlage- 5b Seite : 2 / 9 T T Motorleistung 81 bis 118 Renault Laguna (Limousine, Kombi, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 195/.. oder 205/..) e2*2001/116*0363*.. e2*2007/46*0012*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 215/45R18 A02) bis A10) M00) E62) 225/40R18 A01)K01)K04) 225/45R18 A01)K01)K04) 235/40R18 A01)K01)K04) 235/45R18 A01)K01)K04)K21)K28) 245/40R18 A01)K01)K04)K28) T T Motorleistung 81 bis 177 Renault Laguna (Limousine, Kombi, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 215/.. oder 225/..) e2*2001/116*0363*.. e2*2007/46*0012*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 215/45R18 A02) bis A10) M00)N225) E62) 225/40R18 A01)K01)K04)N235)T92) 225/45R18 A01)K01)K04)N235) 235/40R18 A01)K01)K04) 235/45R18 A01)K01)K04)K21)K28) 245/40R18 A01)K01)K04)K28) -05b~RE-5-114_3-66-ET35.docx

194 Anlage- 5b Seite : 3 / 9 Y e11*2001/116*0261* bis 127 Renault Koleos 225/55R18 A02) bis A10) M00) 235/50R18 A01)K04)K76) 255/45R18 A01)K04)K76) Z Z Motorleistung 63 bis 103 Renault Megane (Limousine 5-türig, Coupe, Kombi, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen e2*2001/116*0373*.. e2*2007/46*0010*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 195/65R15 oder 205/55R16 oder 205/50R17) 215/40R18 A02) bis A10) A01)A93)K04)K28)K77)K78) 225/35R18 A01)A93)K04)K28) 225/40R18 A01)K04)K28)K77)K78)K79) 235/35R18 A01)A93)K01)K04)K28)K77)K78) Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. 70 bis 162 Renault Megane 225/35R18 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, Coupe, Kombi, Ausführungen mit A01)A93)K04)K28)T87) E70) kleinsten Serienreifen 225/40R18 225/..) A01)K04)K28)K77)K78)K79) 235/35R18 A01)A93)K01)K04)K28)K77)K78) -05b~RE-5-114_3-66-ET35.docx

195 Anlage- 5b Seite : 4 / 9 Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. 63 bis 103 Renault Megane 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, Coupe, Kombi, Ausführungen mit A01)A93)G3B)K04)K28)K77)K78) Serienreifen 205/65R15 215/45R18 oder 205/60R16 oder A01)K04)K28)K77)K78)K79)M00) 205/55R17) 225/40R18 A01)K04)K28)K77)K78)K79) JZ e2*2001/116*0379*.. JZ e2*2007/46*0011*.. 70 bis 103 Renault Scenic, Grand 215/45R18 A02) bis A10) Scenic A01)K64)K82)M00) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 205/65R15 225/40R18 oder 205/60R16 oder A01)K04)K64) 205/55R17) JZ e2*2001/116*0379*.. 96 bis 118 Renault Scenic, Grand 225/40R18 A02) bis A10) Scenic A01)K04)K64) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/..) JZ e2*2001/116*0379*.. JZ e2*2007/46*0011*.. 63 bis 81 Renault Scenic, Grand 215/45R18 A02) bis A10) Scenic A01)GC1)K64)K82)M00) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 195/65R15 225/40R18 oder 205/55R16) A01)K04)K64) -05b~RE-5-114_3-66-ET35.docx

196 Anlage- 5b Seite : 5 / 9 JZ e2*2001/116*0379*.. 81 bis 97 Renault Scenic XMOD 215/45R18 A02) bis A10) M00) 225/40R18 RFE e2*2007/46*0475*.. 81 bis 96 Renault Kadjar 235/45R18 A02) bis A10) (2WD und 4WD) A01)A93a)K04) EF0) 235/50R18 A01)K03)K04)K12)K90)K92) 245/45R18 A01)K04) 255/45R18 A01)K03)K04)K92) RFC e2*2007/46*0470*.. 96 bis 147 Renault Espace 235/60R18 A02) bis A10) A01)K03) 245/55R18 A01)K03) 255/55R18 A01)K03) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. -05b~RE-5-114_3-66-ET35.docx

197 Anlage- 5b Seite : 6 / 9 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). -05b~RE-5-114_3-66-ET35.docx

198 Anlage- 5b Seite : 7 / 9 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen 8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx18H2 ET65 ausgerüstet sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G3B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 205/55R16, 205/60R16, 205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GC1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16, 215/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. -05b~RE-5-114_3-66-ET35.docx

199 Anlage- 5b Seite : 8 / 9 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind komplett zu kürzen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, - die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben. K76) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an das Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb der Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen. K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller eng an die Radhauskante anzulegen. K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden, - der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen, - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen. K79) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen. K82) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 30 vor Radmitte bis zum Schweller um 5 mm nach außen aufzuweiten. K90) Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 45 hinter Radmitte der Kunststoffinnenkotflügel um 5 mm einzuformen. -05b~RE-5-114_3-66-ET35.docx

200 Anlage- 5b Seite : 9 / 9 K92) Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 45 vor Radmitte der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel um 5 mm einzuformen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 87. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 92. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 5b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, b~RE-5-114_3-66-ET35.docx

201 Anlage- 6 Seite : 1 / 4 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Chrysler (USA) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment PK, JS Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm -06~CH-5-114_3-67-ET35.docx

202 Anlage- 6 Seite : 2 / 4 Typ: PK ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0142* bis 125 Dodge Caliber 235/45R18 A01) bis A10) K01)K04) 235/50R18 245/45R18 e11*2001/116*0142* /1050(0) Caliber 1116/1043(0) Compass 1116/1043(0) Patriot 5/114.3/67 PK e11*2001/116*0142* bis 125 Chrysler Jeep Compass 235/45R18 A02) bis A10) 235/50R18 A01)K03)K04) 245/45R18 A01)K03) PK e11*2001/116*0142* bis 125 Chrysler Jeep Patriot 235/45R18 A02) bis A10) A01)K04) 245/45R18 A01)K03)K04) JS e11*2001/116*0143* bis 138 Chrysler Dodge Avenger 245/45R18 A02) bis A10) A01)K03)K04)K43) -06~CH-5-114_3-67-ET35.docx

203 Anlage- 6 Seite : 3 / 4 JS e11*2001/116*0143* bis 138 Chrysler Sebring 245/45R18 A02) bis A10) (Stufenheck 4türig, Cabrio) A01)K04)K43) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. -06~CH-5-114_3-67-ET35.docx

204 Anlage- 6 Seite : 4 / 4 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Türfalz (vor Radmitte) bis zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist im Bereich ab der Stoßfängeroberkante entsprechend der gebördelten Radhausausschnittkante zu kürzen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der äußeren Reifenflanke eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden, - Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, ~CH-5-114_3-67-ET35.docx

205 Anlage- 6a Seite : 1 / 5 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Citroen (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment V*****, B Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm -06a~CI-5-114_3-67-ET35.docx

206 Anlage- 6a Seite : 2 / 5 V***** e2*2001/116*0358* bis 125 Citroen C-Crosser 225/55R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)M00) 235/50R18 A01)A93)K01)K04) 235/55R18 A01)G2E)K01)K04) 245/50R18 A01)K01)K02) 255/50R18 A01)G2E)K01)K02) 265/45R18 A01)K01)K04) B e2*2007/46*0117*.. 84 bis 110 Citroen C4 Aircross 225/55R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K100)M00) 235/50R18 A01)K01)K04)K100) 235/55R18 A01)K01)K04)K100) 245/50R18 A01)K01)K04)K100) 255/45R18 A01)A93a)K01)K04)K100) 265/45R18 A01)K01)K04)K100) -06a~CI-5-114_3-67-ET35.docx

207 Anlage- 6a Seite : 3 / 5 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. -06a~CI-5-114_3-67-ET35.docx

208 Anlage- 6a Seite : 4 / 5 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K100) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffradhausverbreiterung ist im Bereich von 20 Grad vor bis 20 Grad hinter der Radmitte auf eine Restbreite von 20 mm zu kürzen, - die Blechradhauskante ist in diesem Bereich umzulegen, - der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. -06a~CI-5-114_3-67-ET35.docx

209 Anlage- 6a Seite : 5 / 5 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. DDie Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, a~CI-5-114_3-67-ET35.docx

210 Anlage- 6b Seite : 1 / 10 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment BK20, BK38, CM, DM, EL, ELH, Radmutter, Kegel 60, Gewinde FD, FDH, FDHG, FS, GDH, GK, M12x1,5 JC, JM, JMG, LM, NF, TG, TLE, XG, VF Nm -06b~HY-5-114_3-67-ET35.docx

211 Anlage- 6b Seite : 2 / 10 Typ: GK ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0186*.. 77 bis 123 Coupe 225/35R18 A01) bis A10) K39)K40) 225/40R18 K03)K13) e11*98/14*0186* /880 5/114,3/67 Typ: XG ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0109* bis 145 XG250, XG300, XG350 (ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*98/14*0109*05) 225/40R18 A01) bis A10) K15)K28)K41) e11*98/14*0109*06e 1230/1095 5/114,3/67 JM e4*2001/116*0087*.. JMG e11*2001/116*0355*.. 83 bis 129 Hyundai Tucson 235/45R18 A02) bis A10) A01)K01)K04) 235/50R18 A01)K01)K02) 245/45R18 A01)K01)K04) 255/45R18 A01)K01)K02) -06b~HY-5-114_3-67-ET35.docx

212 Anlage- 6b Seite : 3 / 10 NF e11*2001/116*0241* bis 184 Hyundai Sonata 215/45R18 A02) bis A10) A01)K01)K15)K21)M00) 225/45R18 A01)K01)K04)K15)K21) 235/40R18 A01)K01)K04)K15)K21) 235/45R18 A01)K01)K04)K15)K21) TG e4*2001/116*0099* bis 191 Hyundai Grandeur 235/45R18 A02) bis A10) 235/50R18 A01)K11)K44) 245/45R18 CM e11*2001/116*0270* bis 145 Hyundai Santa Fe 235/60R18 A02) bis A10) 245/55R18 A01)K01)K04) 255/55R18 A01)K01)K02) -06b~HY-5-114_3-67-ET35.docx

213 Anlage- 6b Seite : 4 / 10 FD e11*2001/116*0313*.. FDH e11*2001/116*0343*.. FDH e11*2007/46*0225*.. FDHG e11*2001/116*0361*.. 66 bis 105 Hyundai i30, i30cw 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01)K01)K04)K21)K45) EL e11*2007/46*0104*.. ELH e11*2007/46*0192*.. LM e11*2007/46*0128*.. 85 bis 135 Hyundai IX35 235/50R18 A02) bis A10) A01)K01)K02)K52) 245/45R18 A01)K01)K02) 255/45R18 A01)K01)K02) JC e4*2007/46*0207*.. JC e4*2007/46*0223*.. 57 bis 94 Hyundai IX20 225/35R18 A02) bis A10) A01)K01)K02)K55) -06b~HY-5-114_3-67-ET35.docx

214 Anlage- 6b Seite : 5 / 10 VF e4*2007/46*0263*.. VF e4*2007/46*0264*.. 85 bis 130 Hyundai I40 215/45R18 A02) bis A10) (Kombi) A01)K01)K02)M00) 225/45R18 A01)K01)K02)K13)K22)K25) 245/40R18 A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28)K57) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01)K13)K22)K25) K02)K28)K57) V00) BK20 e9*ks07/46*0011*.. BK38 e9*ks07/46*0010*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 157 bis 223 Hyundai Genesis Coupe 225/45R18 245/45R18 A02) bis A10) A94a) V00) FS e11*2007/46*0194*.. 97 bis 137 Hyundai Veloster 215/35R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K28) -06b~HY-5-114_3-67-ET35.docx

215 Anlage- 6b Seite : 6 / 10 DM e11*2007/46*0633* bis 199 Hyundai Santa Fe 235/60R18 A02) bis A10) A01)K01)K02) 245/55R18 A01)K01)K02) 255/55R18 A01)K01)K02) 275/50R18 A01)K01)K02) GDH e11*2007/46*0337*.. GDH e11*2007/46*0338*.. 66 bis 100 Hyundai i30, i30cw 215/40R18 A02) bis A10) (3-türer, 5-türer, Kombi) A01)K01)K02)K25)K28)K58) TLE e11*2007/46*2724*.. 85 bis 136 Hyundai Tucson 235/50R18 A02) bis A10) A01)K01)K02) B31) 255/45R18 A01)K01)K02) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. -06b~HY-5-114_3-67-ET35.docx

216 Anlage- 6b Seite : 7 / 10 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B31) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1: belüftete Bremsscheibe Ø305x25 mm - Achse 2: unbelüftete Bremsscheibe Ø302x10,5 mm -06b~HY-5-114_3-67-ET35.docx

217 Anlage- 6b Seite : 8 / 10 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45 vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. -06b~HY-5-114_3-67-ET35.docx

218 Anlage- 6b Seite : 9 / 10 K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte umzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante - Blech und Kunststoff - bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K40) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszuschneiden. K41) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins Radhaus stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten umzulegen; das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden - das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist nach oben zu formen, - der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren Befestigungspunktes zu kürzen, - das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht: Türsicken). K44) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte umzulegen, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante ca. 100 mm nach unten entsprechend dem Verlauf der umgelegten Radhauskante zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszuschneiden, - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K45) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10mm zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszuschneiden, - die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45 hinter der Radmitte umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. -06b~HY-5-114_3-67-ET35.docx

219 Anlage- 6b Seite : 10 / 10 K55) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen, - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach unten um 5 mm zu kürzen, - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. K57) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel eng an das Radhaus zu kleben. K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45 Grad hinter der Radmitte umzulegen, - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. DDie Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, b~HY-5-114_3-67-ET35.docx

220 Anlage- 6c Seite : 1 / 9 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Kia Motors Corporation Seoul / Korea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment ED, EDG, EDI, FG, GE, JE, JES, JESG, JD, JDG, LD, SL, SLS, TF, YN, YNS, UM, XM, XMG Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm -06c~KI-5-114_3-67-ET35.docx

221 Anlage- 6c Seite : 2 / 9 JE e4*2001/116*0089*.. JES e4*2001/116*0120*.. JESG e11*2001/116*0346*.. 83 bis 129 Kia Sportage 235/45R18 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterungen, Fahrzeugbreite 1800 mm) A01)K01)K04) 235/50R18 A01)K01)K02) 245/45R18 A01)K01)K04) 255/45R18 A01)K01)K02) JE JES JESG Motorleistung 83 bis 129 Kia Sportage (mit Serienverbreiterungen, Fahrzeugbreite 1840 mm) e4*2001/116*0089*.. e4*2001/116*0120*.. e11*2001/116*0346*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 235/45R18 A02) bis A10) 235/50R18 A01)K01)K04) 245/45R18 A01)K04) 255/45R18 A01)K01)K04) -06c~KI-5-114_3-67-ET35.docx

222 Anlage- 6c Seite : 3 / 9 Typ: GE ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0100* bis 142 Magentis, ww. MG, 215/45R18 A02) bis A10) ww. Optima M00) 225/40R18 A01)K01)K02) 235/40R18 A01)K01)K02) 245/40R18 A01)K01)K02)K21) e4*2001/116*0100* /1040(0) 5/114.3/67 Typ: FG ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0114*.. 85 bis 106 Kia Carens, Kia UN 225/45R18 A01) bis A10) K01)K04)K21)K33) e4*2001/116*0114* / 1180 (-) 5/114.3/67 ED e4*2001/116*0121*.. 66 bis 105 Kia Pro Ceed 215/40R18 A02) bis A10) (3-türer) A01)K01)K04)K21)K33)K48) 225/40R18 A01)K01)K04)K21)K33)K48) ED e4*2001/116*0121*.. ED e4*2007/46*0132*.. EDG e11*2001/116*0339*.. EDI e13*2007/46*1091*.. 66 bis 105 Kia Ceed, Ceed SW 215/40R18 A02) bis A10) (5-türer, Kombi) A01)K01)K04)K21)K33) 225/40R18 A01)K01)K04)K21)K33) -06c~KI-5-114_3-67-ET35.docx

223 Anlage- 6c Seite : 4 / 9 XM e11*2001/116*0358*.. XM e11*2007/46*0141*.. XMG e13*2007/46*1098* bis 145 Kia Sorento 235/55R18 A02) bis A10) A01)A93)K03)K04) 235/60R18 A01)K03)K04) 245/55R18 A01)K03)K04) SL e11*2007/46*0166*.. SLS e11*2007/46*0136*.. 85 bis 135 Kia Sportage 225/55R18 A02) bis A10) (bis Modell 2013) A01)K01)K04)K58)M00) E47) 235/50R18 A01)K01)K04)K58) 235/55R18 A01)K01)K04)K58) 245/50R18 A01)K01)K02)K58) 265/45R18 A01)K01)K02)K58) SL e11*2007/46*0166*.. SLS e11*2007/46*0136*.. 85 bis 135 Kia Sportage 225/55R18 A02) bis A10) (ab Modell 2014) A01)K01)K04)M00) E47a) 235/50R18 A01)K01)K02) 255/45R18 A01)K01)K02) -06c~KI-5-114_3-67-ET35.docx

224 Anlage- 6c Seite : 5 / 9 YN e4*2007/46*0130*.. YN e4*2007/46*0131*.. YNS e4*2007/46*0261*.. YNS e4*2007/46*0262*.. 55 bis 94 Kia Venga 225/35R18 A02) bis A10) A01)K01)K02)K56) TF e4*2007/46*0255* bis 121 Kia Optima 215/45R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)M00) 225/45R18 A01)K01)K02) 245/40R18 A01)K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 215/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01)M00) K02) V00) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) K02) V00) LD e4*2001/116*0075* bis 196 Kia Opirus 235/45R18 A02) bis A10) A01)K01)K33) 245/45R18 A01)K01)K04)K33)K40) -06c~KI-5-114_3-67-ET35.docx

225 Anlage- 6c Seite : 6 / 9 JD e4*2007/46*0496*.. JD e4*2007/46*0497*.. JDG e50*2007/46*0120*.. 66 bis 99 Kia Ceed 225/35R18 A02) bis A10) (5-Türer, Kombi) A01)K01)K02)K62) JD e4*2007/46*0496*.. 66 bis 99 Kia Ceed 225/35R18 A02) bis A10) (3-Türer) A01)K01)K02)K62) UM e4*2007/46*0894* bis 147 Kia Sorento 235/60R18 A02) bis A10) A01)K01)K02) 245/55R18 A01)K01)K02) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. -06c~KI-5-114_3-67-ET35.docx

226 Anlage- 6c Seite : 7 / 9 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E47) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013: - Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05 - Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09 E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014: - Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06 - Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. -06c~KI-5-114_3-67-ET35.docx

227 Anlage- 6c Seite : 8 / 9 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm hinter Radmitte umund anzulegen und in diesem Bereich um ca. 5 mm aufzuweiten K48) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250 mm (von der Oberkante gemessen) zu kürzen. K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen, - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach unten um 5 mm zu kürzen, - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. -06c~KI-5-114_3-67-ET35.docx

228 Anlage- 6c Seite : 9 / 9 K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis 150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm zu kürzen, - die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen. K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. DDie Anlage Nr. 6c mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, c~KI-5-114_3-67-ET35.docx

229 Anlage- 6d Seite : 1 / 10 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Mazda Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment DJ1, LW, LWD, TA, BL, BLE, ER, ERE, GG/GY, GG1, GH, GHE, GJ, KE, SE, TB1 Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm -06d~MA-5-114_3-67-ET35.docx

230 Anlage- 6d Seite : 2 / 10 LW e1*98/14*0118*.. LWD e1*98/14*0165*.. 88 bis 104 Mazda MPV 215/45R18 A02) bis A10) (Serie 205/65R15) A01)K15)M00)T93) 235/40R18 A01)K03)K04)K15) LW e1*98/14*0118* Mazda MPV 225/45R18 A02) bis A10) (Serie 215/60R16) A01)K03)K04)K15) 235/40R18 A01)K03)K04)K15) TA e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*.. TA G bis 155 Mazda Xedos 9 215/45R18 A02) bis A10) (Serie 205/65R15) A01)K01)K04)K12)M00) 225/40R18 A01)K01)K02)K12) TA e13*98/14*0002* Mazda Xedos 9 215/40R18 A02) bis A10) (Serie 215/55R16) A01)K01)K04)K12) 225/40R18 A01)K01)K02)K12) -06d~MA-5-114_3-67-ET35.docx

231 Anlage- 6d Seite : 3 / 10 BL BLE Motorleistung 77 bis 136 Mazda 3 (Schrägheck, bis Modelljahr 2013) e11*2001/116*0262*.. e13*2007/46*1071*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 215/40R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K58) E50) 225/35R18 A01)K01)K04)K58)T87) 225/40R18 A01)K01)K04)K58) BL e11*2001/116*0262*.. 74 bis 121 Mazda 3 225/40R18 A02) bis A10) (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr 2014) A01)K01)K02)K15) E50a) Typ: GG/GY ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0188*.. 88 bis 122 Mazda 6, Mazda 6 Kombi, 215/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K15)K23) Mazda 6 Kombi Allrad 225/40R18 K26) e1*98/14*0188*10e 1095/1095 5/114,3/67,1 Typ: GG1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0203*.. 88 bis 122 Mazda 6, Mazda 6 Kombi, 215/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K15)K23) Mazda 6 Kombi Allrad 225/40R18 K26) 191 Mazda 6 MPS 225/40R18 A01) bis A10) K26) K03)K04)K15)K23) e11*2001/116*0203* /1095 5/114,3/67,1-06d~MA-5-114_3-67-ET35.docx

232 Anlage- 6d Seite : 4 / 10 GH GHE GJ Motorleistung 88 bis 141 Mazda 6 (bei Typ GH nur Ausführungen ab EG- Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14, bei e1*2001/116*0448*.. e13*2007/46*1075*.. e1*2007/46*1001*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Typ GHE nur Ausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06) 235/45R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K12) E51a) 245/45R18 A01)K01)K04)K12)K68) 255/40R18 A01)K01)K04)K12)K68) 255/45R18 A01)K01)K04)K12)K25)K28)K67)K68) Typ: SE ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0199* bis 170 Mazda RX8 225/45R18 A01) bis A10) K39)K40) 245/40R18 K01)K04) e11*2001/116*0199*06 860/1030(-) 5/114,3/67 DJ1 e1*2007/46*1335*.. 77 bis 115 Mazda CX-3 215/45R18 A02) bis A10) (Nur Fahrzeuge mit Frontantrieb) A01)K01)K04)M00) 225/45R18 A01)K01)K04) 235/40R18 A01)K01)K04) 235/45R18 A01)K01)K04) 245/40R18 A01)K01)K04) -06d~MA-5-114_3-67-ET35.docx

233 Anlage- 6d Seite : 5 / 10 GH e1*2001/116*0448*.. GHE e13*2007/46*1075*.. KE e13*2007/46*1247* bis 141 Mazda CX-5 225/60R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)M00) 235/55R18 A01)K01)K02) 245/55R18 A01)K01)K02) 255/50R18 A01)K01)K02) 255/55R18 A01)G0F)K01)K02) 275/50R18 A01)G0F)K01)K02) ER e11*2001/116*0308*.. ERE e13*2007/46*1109* bis 191 Mazda CX-7 235/60R18 A02) bis A10) A01)K01)K04) 245/55R18 A01)K01)K04) 255/55R18 A01)K01)K02)K51) -06d~MA-5-114_3-67-ET35.docx

234 Anlage- 6d Seite : 6 / 10 TB1 e13*ks07/46*0005* Mazda CX-9 245/60R18 A02) bis A10) 255/55R18 A01)K01) 255/60R18 A01)K01) 265/55R18 A01)K01) 285/50R18 A01)K01)K02) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. -06d~MA-5-114_3-67-ET35.docx

235 Anlage- 6d Seite : 7 / 10 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)). E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)). E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00; Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14; Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06; G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. -06d~MA-5-114_3-67-ET35.docx

236 Anlage- 6d Seite : 8 / 10 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. -06d~MA-5-114_3-67-ET35.docx

237 Anlage- 6d Seite : 9 / 10 K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 250 mm vor der Radmitte bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers nach oben umzulegen (Restdicke ca. 10 mm) - das hintere Kunststoffinnenradhaus ist oberhalb der oberen Führungsklammer komplett zu kürzen, - die Befestigungslaschen (Kunststoff/Blech) im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger sind zu kürzen bzw. nach oben zu biegen. K40) An Achse 1 ist bei Fahrzeugen bis NT 02 zur FZ-Typgenehmigung (bis Facelift) das Kunststoffinnenradhaus auf Höhe des Fahrtrichtungsanzeigers warm einzuformen. K51) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen, - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze) K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25 hinter der Radmitte ist zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10 vor Radmitte bis 30 hinter Radmitte umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. -06d~MA-5-114_3-67-ET35.docx

238 Anlage- 6d Seite : 10 / 10 K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 87. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 93. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. - Die Anlage Nr. 6d mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, d~MA-5-114_3-67-ET35.docx

239 Anlage- 6e Seite : 1 / 4 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment CU0W, CW0, CWB,, GA0, GA0G Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm Typ: CU0W ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0227* bis 148 Mitsubishi Outlander 225/45R18 A01) bis A10) K03) e1*2001/116*0227* /1065(1220) 5/114,3/67-06e~MI-5-114_3-67-ET35.docx

240 Anlage- 6e Seite : 2 / 4 CW0 e1*2001/116*0406*.. CWB e1*2001/116*0482*.. 89 bis 130 Mitsubishi Outlander 225/55R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)M00) 235/50R18 A01)K01)K04) 235/55R18 A01)K01)K04) 245/50R18 A01)K01)K02) 255/45R18 A01)K01)K04) 255/50R18 A01)K01)K02) GA0 e1*2007/46*0368*.. GA0G e50*2007/46*0058*.. 85 bis 110 Mitsubishi ASX 225/45R18 A02) bis A10) A01)A93)K01)K02) 235/45R18 A01)K01)K02)K49) 255/40R18 A01)K01)K02)K49) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. -06e~MI-5-114_3-67-ET35.docx

241 Anlage- 6e Seite : 3 / 4 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). -06e~MI-5-114_3-67-ET35.docx

242 Anlage- 6e Seite : 4 / 4 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45 vor Radmitte umzulegen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 6e mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, e~MI-5-114_3-67-ET35.docx

243 Anlage- 6f Seite : 1 / 5 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : PEUGEOT Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment B, V***** Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1, Nm -06f~PE-5-114_3-67-ET35.docx

244 Anlage- 6f Seite : 2 / 5 V***** e2*2001/116*0357* bis 125 Peugeot /55R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)M00) 235/50R18 A01)A93)K01)K04) 235/55R18 A01)G2E)K01)K04) 245/50R18 A01)K01)K02) 255/50R18 A01)G2E)K01)K02) 265/45R18 A01)K01)K04) B e2*2007/46*0115*.. 84 bis 110 Peugeot /55R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K100)M00) 235/50R18 A01)K01)K04)K100) 235/55R18 A01)K01)K04)K100) 245/50R18 A01)K01)K04)K100) 255/45R18 A01)A93a)K01)K04)K100) 265/45R18 A01)K01)K04)K100) -06f~PE-5-114_3-67-ET35.docx

245 Anlage- 6f Seite : 3 / 5 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. -06f~PE-5-114_3-67-ET35.docx

246 Anlage- 6f Seite : 4 / 5 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K100) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffradhausverbreiterung ist im Bereich von 20 Grad vor bis 20 Grad hinter der Radmitte auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen, - die Blechradhauskante ist in diesem Bereich umzulegen, - der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. -06f~PE-5-114_3-67-ET35.docx

247 Anlage- 6f Seite : 5 / 5 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 6f mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, f~PE-5-114_3-67-ET35.docx

248 Anlage- 7 Seite : 1 / 14 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 112G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø57.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, Ingolstadt Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 4F, 4F1, 8J, 8P, 8PB, 8V Radschraube, Kegel 60, Gewinde Nm M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 4E Radschraube, Kegel 60, Kalotte Nm beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm 8U, 8U1 Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm -07~AU ET45.docx

249 Anlage- 7 Seite : 2 / 14 8P e1*2001/116*0217*.. 8P e1*2001/116*0241*.. 8P e1*2001/116*0456*.. 8PB e13*2007/46*1082*.. 66 bis 147 Audi A3 215/40R18 A02) bis A10) (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)K03)K04)K58)K59) S3, RS3) 225/40R18 A01)K01)K04)K58)K59) 235/35R18 A01)K01)K04)K58)K59) 245/35R18 A01)K01)K04)K58)K59)K60) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03) K04)K58)K59)K60) V00) 8P e1*2001/116*0217* bis 195 Audi S3 225/35R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K58)T87) 225/40R18 A01)K01)K04)K58)K59) 235/35R18 A01)K01)K04)K58)K59) 245/35R18 A01)K01)K04)K58)K59)K60) -07~AU ET45.docx

250 Anlage- 7 Seite : 3 / 14 8V e1*2007/46*0607*.. 77 bis 135 Audi A3, A3 Sportback 215/40R18 A02) bis A10) (3-türig, 5-türig) N225) 225/40R18 A01)K03)K04)K27) 235/35R18 A01)K01)K04) 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 206 bis 221 Audi A3, A3 Sportback, S3, 225/40R18 A02) bis A10) S3 Sportback A01)K03)K04)K27) (3-türig, 5-türig) 235/35R18 A01)K01)K04) 8V e1*2007/46*0607*.. 77 bis 135 Audi A3 Stufenheck, A3 Cabrio 215/40R18 A02) bis A10) E75) (Nur zulässig an Fahrzeugen die max. 18 Zoll Räder verbaut oder eingetragen haben) 225/35R18 T87) -07~AU ET45.docx

251 Anlage- 7 Seite : 4 / 14 8V e1*2007/46*0607*.. 77 bis 135 Audi A3 Stufenheck, A3 Cabrio 215/40R18 A02) bis A10) E76) (Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig 19 Zoll Räder 215/45R18 A01)K74)M00) verbaut und/oder 225/35R18 eingetragen haben) T87) 225/40R18 235/35R18 235/40R18 A01)K25)K74) 8V e1*2007/46*0607* bis 221 Audi S3 Stufenheck, S3 225/40R18 A02) bis A10) Cabrio (Nur zulässig an Fahrzeugen die 235/35R18 serienmäßig 19 Zoll Räder 235/40R18 verbaut und/oder A01)K25)K74) eingetragen haben) -07~AU ET45.docx

252 Anlage- 7 Seite : 5 / 14 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 bis 160 Audi A6 225/45R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten E44)E54) Serienreifen 205/..) 235/40R18 245/40R18 A01)K63) 255/40R18 A01)K04)K64) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K63) E44)E54)V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K04)K64) E44)E54)V00) 4F e1*2001/116*0254*.. 4F1 e13*2007/46*1080* bis 257 Audi A6 225/45R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten E44)E54) Serienreifen 225/..) 235/40R18 245/40R18 A01)K63) 255/40R18 A01)K04)K64) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K63) E44)E54)V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K04)K64) E44)E54)V00) -07~AU ET45.docx

253 Anlage- 7 Seite : 6 / 14 Typ: 4F ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0254* Audi S6 255/40R18 A02) bis A10) e1*2001/116*0254* /1300(1345); S6: 1350/1335 (1385) 5/112/57 Typ: 4F1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1080* Audi S6 255/40R18 A02) bis A10) e13*2007/46*1080* /1295(1345) S6=320kW: 1350/1335 (1385) 5/112/57-07~AU ET45.docx

254 Anlage- 7 Seite : 7 / 14 4E e1*2001/116*0198*.. 4E e1*2001/116*0246* bis 331 Audi A8 235/50R18 A02) bis A10)B53) N245) E44)EF0) 235/50R18 M+S 245/45R18 N255) 245/45R18 M+S 245/50R18 N255) 245/50R18 M+S 255/45R18 N265) 255/45R18 M+S 265/45R18 275/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/50R18 255/45R18 A02) bis A10)B53) N245) N265) E44)EF0)V00) 235/50R18 265/45R18 A02) bis A10)B53) N245) E44)EF0)V00) 245/50R18 275/45R18 A02) bis A10)B53) N255) E44)EF0)V00) 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. 88 bis 162 Audi Q3 (mit Serienverbreiterung) 245/45R18 A02) bis A10) 255/45R18-07~AU ET45.docx

255 Anlage- 7 Seite : 8 / 14 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. 88 bis 162 Audi Q3 245/45R18 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung) 255/45R18 8J Motorleistung 118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro (Coupe, Cabrio; Baureihe 8J; bis EG-Genehmigungs- Nr e1*2001/116*0369*16; Ausführungen mit kleinsten Sommer-Serienreifen 225/..) e1*2001/116*0369*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/45R18 A02) bis A10) A01)K68) E77) 235/40R18 A01)K68) 245/40R18 A01)K67) 255/40R18 A01)K03)K04)K67) 8J 8J Motorleistung 184 bis 200 Audi TT, Audi TT quattro (Coupe, Cabrio; Baureihe 8J; bis EG-Genehmigungs- Nr e1*2001/116*0369*16; Ausführungen mit kleinsten Sommer-Reifen 245/..) e1*2001/116*0369*.. e1*2001/116*0375*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/45R18 M+S A02) bis A10) A01)K68) E77) 235/40R18 M+S A01)K68) 245/40R18 A01)K67) 255/40R18 A01)K03)K04)K67) -07~AU ET45.docx

256 Anlage- 7 Seite : 9 / 14 8J e1*2001/116*0369* bis 169 Audi TT Coupe, Roadster (Baureihe 8S; ab EG- 225/45R18 A02) bis A10) E77a) Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) 235/40R18 245/40R18 8J e1*2001/116*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 210 bis 228 Audi TTS Coupe, Roadster 225/45R18 M+S A02) bis A10) (Baureihe 8S; ab EG- E77a) Genehmigungs-Nr 235/40R18 M+S e1*2001/116*0369*17) 245/40R18 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. -07~AU ET45.docx

257 Anlage- 7 Seite : 10 / 14 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. B53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, an denen die optionale 6-Kolben Festsattelbremse (Audi Ceramic Brembo) mit kohlefaserverstärkter Keramikbremsscheibe verbaut ist. E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J): - bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16 E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S): - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17-07~au et45.docx

258 Anlage- 7 Seite : 11 / 14 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. -07~AU ET45.docx

259 Anlage- 7 Seite : 12 / 14 K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: 3-Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). 5- Türer: - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen, - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt, - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen). K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3 mm. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu kürzen. -07~AU ET45.docx

260 Anlage- 7 Seite : 13 / 14 K74) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15 hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50 nach hinten umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 87. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises ~AU ET45.docx

261 Anlage- 7 Seite : 14 / 14 Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, ~AU ET45.docx

262 Anlage- 7a Seite : 1 / 19 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 112G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø57.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg -07a~VW ET45.docx

263 Anlage- 7a Seite : 2 / 19 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 1K, 1KM, 1KP, 1F, 16H, 2K, Radschraube, Kegel 60, Gewinde Nm 2KN, AU, AUV M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 16, 3C, 1T, 5N Jetta: Nm Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Beetle: Nm Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 7M Radschraube, Kegel 60, Gewinde Nm M14x1,5, Schaftlänge 32 mm 3D, 3d Radschraube, Kegel 60, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm Nm 16 e1*2007/46*0539*.. 77 bis 162 VW Beetle 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) M00) E99) 225/45R18 A01)K03) 235/40R18 A01)K03) 235/45R18 A01)K03) 16 e1*2007/46*0539*.. 77 bis 162 VW Beetle Dune (Limousine, Cabrio) 235/40R18 A02) bis A10) 235/45R18-07a~VW ET45.docx

264 Anlage- 7a Seite : 3 / 19 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. 2KN L bis 125 VW Caddy, Caddy Maxi, 215/40R18 A02) bis A10) Caddy Life (Frontantrieb, nicht für A01)B43)K01)K04)T89) Ausführungen Cross 225/40R18 Caddy) A01)B43)K01)K04)T92) 235/35R18 A01)B43)K01)K04)T90) 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. 55 bis 125 VW Cross Caddy, Caddy 215/40R18 A02) bis A10) Alltrack (Frontantrieb) A01)B43)K01)K04)T89) 225/40R18 A01)B43)K01)K04)T92) 235/35R18 A01)B43)K01)K04)T90) -07a~VW ET45.docx

265 Anlage- 7a Seite : 4 / 19 1F e1*2001/116*0349*.. 85 bis 191 VW EOS 215/40R18 A02) bis A10) N225) 215/40R18 M+S 215/45R18 GAX)M00)N225) 215/45R18 M+S GAX)M00) 225/35R18 N235)T87) 225/35R18 M+S T87) 225/40R18 N235) 225/40R18 M+S 1K e1*2001/116*0242*.. 55 bis 169 VW Golf 5 215/40R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K63) Serienreifen in 15Zoll oder 16Zoll) 225/35R18 A01)K01)K04)T87) 225/40R18 A01)K01)K04)K63) -07a~VW ET45.docx

266 Anlage- 7a Seite : 5 / 19 1K e1*2001/116*0242* VW Golf 5, R32 225/35R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)T87) Serienreifen in 17Zoll) 225/40R18 A01)K01)K04)K63) 1K e1*2001/116*0242*.. 1K e1*2007/46*0490*.. 59 bis 199 VW Golf 6 215/40R18 A02) bis A10) A01)K01)K63) 225/35R18 A01)K01)K04)T87) 225/40R18 A01)K01)K04)K63) 1K e1*2001/116*0242*.. 77 bis 195 VW Golf 6 Cabrio 215/40R18 A02) bis A10) A01)K01)K64)N225) 225/35R18 A01)K01)K04)K64)T87) Typ: 1KP ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0304*.. 55 bis 125 VW Golf Plus, 215/40R18 A01) bis A10) VW Golf Plus Cross K03)K63) K04) 225/35R18 K01) 225/40R18 K01)K63) e1*2001/116*0304* /990(1035) 5/112/57,1-07a~VW ET45.docx

267 Anlage- 7a Seite : 6 / 19 Typ: 1KP ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0491*.. 77 bis 90 VW Golf Plus 215/40R18 A01) bis A10) K03)K63) K04) 225/35R18 K01) 225/40R18 K01)K63) e1*2007/46*0491* /1060(0) 5/112/57 Typ: 1KM ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*.. 59 bis 147 VW Jetta, 215/40R18 A01) bis A10) VW Golf 5 Variant, E46)K03) K64) VW Golf 6 Variant 225/35R18 K01)K04) 225/40R18 K01)K04) e1*2001/116*0328* /1080 (1110) 5/112/57 Typ: 1KM ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0492*.. 63 bis 90 Golf 6 Variant 215/40R18 A01) bis A10) E46)K03) K64) 225/35R18 K01)K04) 225/40R18 K01)K04) e1*2007/46*0492* /1070(0) 5/112/57,1-07a~VW ET45.docx

268 Anlage- 7a Seite : 7 / 19 AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 63 bis 90 VW Golf 7 (Version mit Verbundlenker- Hinterachse) 215/40R18 A02) bis A10) E90) 225/35R18 A01)K03) 225/40R18 A01)K03)K25)K28)K97) AU e1*2007/46*0623*.. 63 bis 169 VW Golf 7 (Version mit Mehrlenker- 215/40R18 A02) bis A10) E91) Hinterachse) 225/35R18 A01)K03) 225/40R18 A01)K03)K25)K97) AU e1*2007/46*0623* bis 228 VW Golf 7 GTI Clubsport 215/40R18 M+S A02) bis A10) 215/45R18 M+S A01)G1C)K97)M00) 225/40R18 A01)K03)N235) 225/40R18 M+S A01)K03) 235/35R18 A01)K03) 235/40R18 A01)K03)K25)K97) -07a~VW ET45.docx

269 Anlage- 7a Seite : 8 / 19 AU e1*2007/46*0623* bis 221 VW Golf 7 R 215/45R18 A02) bis A10) A01)G01)K97)M00)N225) 225/40R18 A01)K03)K04)K28) AUV e1*2007/46*0627* VW Golf 7 R Variant 225/40R18 A02) bis A10) A01)K03)K04)K28) AUV e1*2007/46*0627*.. 63 bis 85 VW Golf Sportsvan (Version mit 215/40R18 A02) bis A10) E90) Verbundlenkerachse) 225/35R18 235/35R18 A01)K03)K102)K28) AUV e1*2007/46*0627*.. 81 bis 110 VW Golf Sportsvan (Version mit 215/40R18 A02) bis A10) E91) Mehrlenkerachse) 225/35R18 235/35R18 A01)K03)K102)K28) -07a~VW ET45.docx

270 Anlage- 7a Seite : 9 / e1*2007/46*0539*.. 16H e1*2007/46*0584*.. 77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 215/40R18 A02) bis A10) A01)K01)K04) E95) 225/40R18 A01)K01)K04)K13)K21)K22)K28)K63) 245/35R18 A01)K01)K02)K13)K21)K22)K28)K63) 16 e1*2007/46*0539*.. 77 bis 118 VW Jetta 215/40R18 A02) bis A10) (Facelift, ab Modell 2014) A01) K01)K04) E95a) 225/35R18 A01) K01)K04) 225/40R18 A01) K01)K04) K13) K21) K28) K63) 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. 3c e1*2007/46*0547*.. 75 bis 155 VW Passat 215/40R18 A02) bis A10) (B7, Limousine, Kombi, A01)K63)T89) E87)E93) kleinste Serienreifen in 16Zoll, außer Alltrack) 225/40R18 A01)K21)K63) 235/35R18 A01)K03)K21)K63) 235/40R18 A01)G0Y)K03)K21)K63) -07a~VW ET45.docx

271 Anlage- 7a Seite : 10 / 19 3C e1*2001/116*0307*.. 3c e1*2007/46*0547* bis 220 VW Passat 225/40R18 A02) bis A10) (B7, Limousine, Kombi, A01)K21)K63)N235) E87)E93) kleinste Serienreifen in 17Zoll, außer Alltrack) 235/35R18 A01)K03)K21)K63)T90) 235/40R18 A01)K03)K21)K63) 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. 88 bis 206 VW Passat 215/45R18 A02) bis A10) (B8; Limousine, Kombi; M00) E93a) außer Alltrack) 225/45R18 235/40R18 235/45R18 3d e1*2007/46*0452*.. 3D e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189* bis 331 VW Phaeton 235/45R18 A02) bis A10) T98) EF0)ER1) 235/50R18 245/45R18 T100) 255/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/50R18 255/45R18 A02) bis A10) EF0)ER1)V00) -07a~VW ET45.docx

272 Anlage- 7a Seite : 11 / 19 7M e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*.. 66 bis 150 VW Sharan 225/40R18 A02) bis A10) A01)K03)K04)K49)T92) 235/40R18 A01)K01)K04)K23)K66) 245/35R18 A01)K01)K04)T92) 255/35R18 A01)K01)K04)K49) 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. 81 bis 155 VW Tiguan 1 (ohne Verbreiterungen) 235/50R18 A02) bis A10) E98) 245/45R18 255/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/50R18 255/45R18 A02) bis A10) E98)V00) 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. 81 bis 155 VW Tiguan 1 (Ausführungen mit Serie 235/50R18 A02) bis A10) E98) 255/40R19 und Verbreiterungen) 245/45R18 255/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/50R18 255/45R18 A02) bis A10) E98)V00) -07a~VW ET45.docx

273 Anlage- 7a Seite : 12 / 19 5N e1*2001/116*0450*.. 85 bis 176 VW Tiguan 2 225/55R18 A02) bis A10) (ohne Verbreiterung) M00) E98a) 225/60R18 GDR)M00) 235/50R18 235/55R18 5N e1*2001/116*0450*.. 85 bis 176 VW Tiguan 2 225/55R18 A02) bis A10) (mit Verbreiterung) M00) E98a) 225/60R18 GDR)M00) 235/50R18 235/55R18-07a~VW ET45.docx

274 Anlage- 7a Seite : 13 / 19 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 81 bis 140 VW Touran 2 215/45R18 A02) bis A10) (außer Cross) A01)K03)M00) E96a) 225/45R18 A01)K01) 235/45R18 A01)K01)K04)K105) 245/40R18 A01)K01)K04)K71) 255/40R18 A01)K01)K04)K28)K71) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. -07a~VW ET45.docx

275 Anlage- 7a Seite : 14 / 19 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein Mindestabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist. E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen AllTrack. Diese Ausführungen sind serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet. E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL': -07a~VW ET45.docx

276 Anlage- 7a Seite : 15 / 19 E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML': E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Passat B7 : - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3 E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Passat B8 : - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11 E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: - e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15 E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: - e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16 E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Touran 2 : - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14. E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Tiguan 1 : - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14. E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Tiguan 2 : - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24. E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen. Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. -07a~VW ET45.docx

277 Anlage- 7a Seite : 16 / 19 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GDR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. -07a~VW ET45.docx

278 Anlage- 7a Seite : 17 / 19 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K102) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkan te bis Schweller ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus schnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzukleben. K105) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich einzuformen, und hinter die aufgeweitete Radhauskante zu klemmen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45 vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall) komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. -07a~VW ET45.docx

279 Anlage- 7a Seite : 18 / 19 K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen, - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen, - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K66) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen notwendig: - die Radhausausschnittkanten im Bereich von 175 mm vor und hinter der Radmitte sind komplett umzulegen - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers im weiteren Verlauf ist auf einer Länge von 100 mm bis auf eine Restbreite von max. 10 mm abzutrennen - zusätzlich muss die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abgetrennt und der Stoßfänger anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu befestigt werden - die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffradinnenhaus muss warm nach innen eingeformt werden. K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen oder nach innen umzuformen. K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25 vor und 40 hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. -07a~VW ET45.docx

280 Anlage- 7a Seite : 19 / 19 N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 100. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 87. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 89. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 90. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 92. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 98. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 7a mit den Blättern 1 bis 19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, a~VW ET45.docx

281 Anlage- 7b Seite : 1 / 8 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 112G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø57.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 3T, 5L, 1Z, 5E Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm -07b~SK ET45.docx

282 Anlage- 7b Seite : 2 / 8 1Z e11*2001/116*0230*.. 1Z e11*2007/46*0012* bis 118 Skoda Octavia Scout 225/40R18 A02) bis A10) A01)K03) 235/40R18 A01)K01)K37) 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. 63 bis 110 Skoda Octavia (Limousine und Kombi, 215/40R18 A02) bis A10) E57) Ausführungen mit Verbundlenker- Hinterachse) 225/40R18 235/35R18 A01)K03) 5E e11*2007/46*0243*.. 5E e11*2007/46*0244*.. 77 bis 169 Skoda Octavia 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine und Kombi, N225) E58) Ausführungen mit Mehrlenkerhinterachse) 225/40R18 235/35R18 A01)K03) -07b~SK ET45.docx

283 Anlage- 7b Seite : 3 / 8 5E e11*2007/46*0243* bis 135 Skoda Octavia Scout 215/40R18 M+S A02) bis A10) 215/45R18 M+S M00) 225/40R18 3T e11*2001/116*0326*.. 3T e11*2007/46*0014*.. 77 bis 191 Skoda Superb 2 225/40R18 A02) bis A10) (3T; Limousine, Kombi; bis Modelljahr 2014) A01)K45) E60) 3T e11*2001/116*0326*.. 3T e11*2007/46*0014*.. 88 bis 206 Skoda Superb 3 215/45R18 A02) bis A10) (3V; Limousine, Kombi; ab A93a)M00) E60a) Modelljahr 2015) 225/45R18 235/40R18 235/45R18 245/40R18-07b~SK ET45.docx

284 Anlage- 7b Seite : 4 / 8 5L e11*2007/46*0010*.. 5L e11*2007/46*0034*.. 77 bis 125 Skoda Yeti 215/40R18 A02) bis A10) A93)T89) 215/45R18 G0U)M00) 225/40R18 A93) 225/45R18 G0U) 235/40R18 G0U) 245/35R18 A01)K01)K04) 245/40R18 A01)G0U)K01)K04)K48) 255/35R18 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) A93) K04) V00) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K04)K48) G0U)V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K04)K48) G0U)V00) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. -07b~SK ET45.docx

285 Anlage- 7b Seite : 5 / 8 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). -07b~SK ET45.docx

286 Anlage- 7b Seite : 6 / 8 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel VL. E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML". E60) bei Fahrzeugausführungen mit der EG-Genehmigungs-Nr e11*2001/116*0326 nur zulässig bis Nachtrag 31 (Skoda Superb 2, bis Modelljahr 2014) E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3): - ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. -07b~SK ET45.docx

287 Anlage- 7b Seite : 7 / 8 K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist nach außen zu treiben oder zu kürzen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen. K45) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen. K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 89. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. -07b~SK ET45.docx

288 Anlage- 7b Seite : 8 / 8 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. - Die Anlage Nr. 7b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, b~SK ET45.docx

289 Anlage- 7c Seite : 1 / 7 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 112G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø57.1 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Seat Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 1P, 1PN, 5P, 5PN, 3R, 3RN, 5F Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm 7MS Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm Nm -07c~SE ET45.docx

290 Anlage- 7c Seite : 2 / 7 7MS e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*.., e1*2001/116*0036*.. 66 bis 150 Seat Alhambra 225/40R18 A02) bis A10) A01)K03)K04)K49)T92) 235/40R18 A01)G96)K01)K04)K23)K66) 245/35R18 A01)K01)K04)T92) 255/35R18 A01)K01)K04)K49) 5P e9*2001/116*0050*.. 5PN e9*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 63 bis 147 Seat Altea, Altea XL, Toledo 215/40R18 A02) bis A10) (außer Freetrack) A01)K01)N225)T89) 225/40R18 A01)K01)K04)K51) 235/35R18 A01)K01)K04)K51) Typ: 5P ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0050* bis 155 Altea 4 Freetrack 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04) e9*2001/116*0050* /1096(0) 5/112/57 Typ: 5PN ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0012* bis 155 Altea 4 Freetrack 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04) e9*2007/46*0012* /1096 (0) 5/112/57-07c~SE ET45.docx

291 Anlage- 7c Seite : 3 / 7 1P 1PN Motorleistung 63 bis 155 Seat Leon (Ausführungen mit kleinster Sommerbereifung 195/.. oder 205/..) e9*2001/116*0052*.. e9*2007/46*0013*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 215/40R18 A02) bis A10) A01)K01) 225/40R18 A01)K01)K04)K51) 235/35R18 A01)K01)K04)K51) 1P 1PN Motorleistung 75 bis 195 Seat Leon (Ausführungen mit kleinster Sommerbereifung 225/..) e9*2001/116*0052*.. e9*2007/46*0013*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 225/35R18 A02) bis A10) A01)K01)K04) 225/40R18 A01)K01)K04)K51) 235/35R18 A01)K01)K04)K51) 3R e9*2001/116*0072*.. 3RN e9*2007/46*0011*.. 75 bis 147 Seat Exeo, Exeo ST 215/40R18 A02) bis A10)B44) (Limousine, Kombi, mit kleinster Serienbereifung 195/.. oder 205/..) 225/40R18 235/35R18 A01)K03) -07c~SE ET45.docx

292 Anlage- 7c Seite : 4 / 7 3R e9*2001/116*0072*.. 3RN e9*2007/46*0011* bis 155 Seat Exeo, Exeo ST 225/40R18 A02) bis A10)B44) (Limousine, Kombi, mit kleinster Serienbereifung 225/..) 235/35R18 A01)K03) 5F e9*2007/46*0094*.. 63 bis 110 Seat Leon, 3-türer,5-türer, Kombi 215/40R18 A02) bis A10) E61) (Ausführungen mit Verbundlenker- Hinterachse) 225/35R18 A01)K03)K04) 225/40R18 A01)K03)K04) 235/35R18 A01)K03)K04) 5F e9*2007/46*0094*.. 77 bis 206 Seat Leon, 3-türer, 5-türer, Kombi 215/40R18 A02) bis A10)B48) E62)EF0) (Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 225/35R18 A01)K03)K04) 225/40R18 A01)K03)K04) 235/35R18 A01)K03)K04) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. -07c~SE ET45.docx

293 Anlage- 7c Seite : 5 / 7 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 : - innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm B48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse1: : - innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x32 mm, 4-Kolben-Bremssattel (optionales Performance-Pack). -07c~SE ET45.docx

294 Anlage- 7c Seite : 6 / 7 E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel VL. E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel ML. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G96) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 215/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. -07c~SE ET45.docx

295 Anlage- 7c Seite : 7 / 7 K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall) komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden. K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30 vor der Radmitte bis Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K66) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 89. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 92. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. - Die Anlage Nr. 7c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, c~SE ET45.docx

296 Anlage- 8 Seite : 1 / 5 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 112G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø66.6 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, Ingolstadt Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment B8, B81, 4G, 4G1 Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm -08~AU _5-ET45.docx

297 Anlage- 8 Seite : 2 / 5 B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. 88 bis 199 Audi A4, A4 quattro 215/45R18 A02) bis A10) (Baureihe B8, Limousine, M00)N225) E79) Kombi, außer S4) 225/45R18 N235) 235/40R18 N245) 235/45R18 A01)G01)N245) 245/40R18 B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084* bis 245 Audi A4, S4 (Baureihe B8, Limousine, 225/45R18 A02) bis A10) E79) Kombi) 225/45R18 M+S 235/40R18 235/40R18 M+S 235/45R18 A01)G01) 235/45R18 M+S A01)G01) 245/40R18 245/40R18 M+S -08~AU _5-ET45.docx

298 Anlage- 8 Seite : 3 / 5 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147* bis 245 Audi A6 235/50R18 A02) bis A10)B64) (Limousine, Kombi) GBB) E54)EF0) 245/45R18 255/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/50R18 255/45R18 A02) bis A10)B64) E54)EF0)GBB)V00) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. -08~AU _5-ET45.docx

299 Anlage- 8 Seite : 4 / 5 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. B64) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø356x34 mm E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014, Baureihe B8. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GBB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. -08~AU _5-ET45.docx

300 Anlage- 8 Seite : 5 / 5 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorderund Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. DDie Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, ~AU _5-ET45.docx

301 Anlage- 8a Seite : 1 / 29 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 112G Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø66.6 geprüfte Radlast: 875 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Chrysler, bzw. Mercedes -08a~DB _5-ET45.docx

302 Anlage- 8a Seite : 2 / 29 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 117, 169, 176, 176 AMG, 204, 204 AMG, 204K, 204K AMG, 207, 245, 245G, 245G AMG, 246 Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 212, 212K, 212G, R1ES W212, S212: Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm W213, S213: Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 639 Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 639/2, 639/4, 639/5 Vito, Viano (W/V 639): Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Vito, V-Klasse (W 447): Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 164, 166, 251 Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm Nm Nm Nm Nm Nm Nm 169 e1*2001/116*0288*.. 60 bis 142 Mercedes A-Klasse 215/35R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K15)K23)K26) -08a~DB _5-ET45.docx

303 Anlage- 8a Seite : 3 / G e1*2001/116*0470* e1*2007/46*0928*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 66 bis 155 Mercedes A-Klasse (Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab 225/40R18 EG-Genehmigungs-Nr. A01) K03)K04) K13) e1*2001/116*0470*04) 215/40R18 A02) bis A10) A01) K04)N225) E100)E93) 235/40R18 A01) G01)K01) K04) K103) K13) K25) K28) 245/35R18 A01) K01)K04) K13) K25) K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) N225) K04)K28) E100)E93) V00) 215/40R18 255/35R18 A01) bis A10) N225) K02)K103) K28) E100)E93) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K03)K13) K02)K103) K28) E100)E93) V00) 245G e1*2001/116*0470* e1*2007/46*0928*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 120 bis 160 Mercedes A-Klasse (Frontantrieb und Allrad; Beim Typ 245G nur zulässig an 235/35R18 Fahrzeugausführungen ab A01) K04) EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) 225/40R18 A02) bis A10) A01) K04)N235) E100)E95) 235/40R18 A01) K04)K103) K13) K25) K28) 245/35R18 A01) K04)K13) K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) N235) K04)K103) K28) E100)E95) V00) -08a~DB _5-ET45.docx

304 Anlage- 8a Seite : 4 / G e1*2001/116*0470* e1*2007/46*0928* AMG e1*2007/46*1163*.. 245G AMG e1*2007/46*1207* bis 280 Mercedes A-Klasse A45 235/40R18 A02) bis A10) AMG, AMG A45 A01) K04)K103) K13) K25) K28) E95) 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur zulässig an A01)K01)K04)K81) E99) Fahrzeugausführungen bis 225/35R18 EG-Genehmigungs-Nr. A01)K01)K04)K81) e1*2001/116*0470*02) 225/40R18 A01)K01)K04)K81) 235/35R18 A01)K01)K04)K81) -08a~DB _5-ET45.docx

305 Anlage- 8a Seite : 5 / G e1*2001/116*0470* e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 66 bis 155 Mercedes B- Klasse (Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab 225/40R18 EG-Genehmigungs-Nr. A01)K04) e1*2001/116*0470*04) 215/40R18 A02) bis A10) N225) E100) 235/35R18 A01)K04) 245/35R18 A01)K04)K103)K13)K20)K22)K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) N225) K04)K103)K20)K28) E100)V00) 215/40R18 255/35R18 A01) bis A10) N225) K04)K103)K20)K28) E100)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K04)K103)K20)K28) E100)V00) 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 132 Mercedes B-Klasse electric 215/45R18 A02) bis A10) drive M00) 225/40R18 225/45R18 235/40R18-08a~DB _5-ET45.docx

306 Anlage- 8a Seite : 6 / e1*2001/116*0431*.. 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, W204) N225)T89) E104) 225/40R18 N235) 235/40R18 A01)G2G)K03)K13)N245) 245/35R18 A01)K01)K04)K13) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) E104)V00) Typ: 204 AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0464* bis 373 Mercedes C63 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10) (Limousine, W204) 235/40R18 M+S A01)K13) e1*2001/116*0464* /11110(0) 5/112/66,5-08a~DB _5-ET45.docx

307 Anlage- 8a Seite : 7 / e1*2001/116*0431* bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Coupe, C204) N225) E110) 225/40R18 N235) 235/35R18 A01)K01)N245) 245/35R18 A01)K01)K04)K13)K21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)K21) E110)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K04)K21) E110)V00) 204K e1*2001/116*0457*.. 88 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Kombi, S204) N225)T89) E104) 225/40R18 N235) 235/40R18 A01)G01)K03)K13)N245) 245/35R18 A01)K01)K04)K13) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04) E104)V00) -08a~DB _5-ET45.docx

308 Anlage- 8a Seite : 8 / 29 Typ: 204K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457* bis 358 Mercedes C63 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10) (Kombi, S204) 235/40R18 M+S A01)K13) e1*2001/116*0457* /1230 (1320) 5/112/66,5 Typ: 204K AMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0463* bis 373 Mercedes C63 AMG 225/40R18 M+S A02) bis A10) (Kombi, S204) 235/40R18 M+S A01)K13) e1*2001/116*0463* /1165 (0) 5/112/66,5-08a~DB _5-ET45.docx

309 Anlage- 8a Seite : 9 / e1*2001/116*0431*.. 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, W205) A94)M00) N225) E103) 215/45R18 M+S A94)M00) W225) 225/40R18 A94)N235) T92) 225/40R18 M+S A94)T92) 225/45R18 A94a)N235) 225/45R18 M+S A94a) 235/40R18 A01) A94)K01) N245) 235/40R18 M+S A01) A94)K01) 245/40R18 A01) K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) A94)K04) E103)V00) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K04) E103)V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K04) E103)V00) 235/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K01) K04) E103)V00) -08a~DB _5-ET45.docx

310 Anlage- 8a Seite : 10 / K e1*2001/116*0457*.. 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Kombi, S205) A94)GCT) M00) N225) T93) E103) 215/45R18 M+S A94)GCT) M00) T93) W225) 225/40R18 A94)N235) T92) 225/40R18 M+S A94)T92) 225/45R18 A94a)GCT) N235) 225/45R18 M+S A94a)GCT) 235/40R18 A01) A94)GCT) K01) N245) 235/40R18 M+S A01) A94)GCT) K01) 245/40R18 A01) GCT)K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) A94)K04) T94) E103)V00) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K04) E103)GCT) V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K04) E103)GCV) V00) 235/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K01) K04) E103)GCV) V00) -08a~DB _5-ET45.docx

311 Anlage- 8a Seite : 11 / e1*2001/116*0431* bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A02) bis A10) (Coupe C205, Cabrio A205) A94)N235) E110a) 225/40R18 M+S A94) 225/45R18 N235) 225/45R18 M+S 235/40R18 A94)N245) 235/40R18 M+S A94) 235/45R18 A01) G01)N245) 235/45R18 M+S A01) G01) 245/40R18 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) E110a)V00) 235/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K132) E110a)V00) -08a~DB _5-ET45.docx

312 Anlage- 8a Seite : 12 / G e1*2001/116*0470* e1*2007/46*1007*.. 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) N225) E100)E93a) 225/40R18 A01) K04)K13) 235/40R18 A01) G01)K01) K04) K103) K13) K25) 245/35R18 A01) K01)K04) K13) K25) K28) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) N225) K04)K28) E100)E93a) V00) 215/40R18 255/35R18 A01) bis A10) N225) K02)K103) K28) E100)E93a) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K13) K02)K103) K28) E100)E93a) V00) 245G e1*2001/116*0470* bis 160 Mercedes CLA-Klasse (Limousine, Kombi; Serie 215/40R18 M+S A02) bis A10) E95a) auch 235/40R18) 215/45R18 M+S A01)K13)K25)M00) 225/40R18 M+S 235/40R18 A01)K103)K13)K25)K28) 245/35R18 A01)K01)K13)K28) -08a~DB _5-ET45.docx

313 Anlage- 8a Seite : 13 / G e1*2001/116*0470*.. 245G AMG e1*2007/46*1207*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 265 bis 280 Mercedes CLA- Klasse CLA 215/40R18 M+S A02) bis A10) 45 AMG (Limousine, Kombi) 215/45R18 M+S A01)K13)K25)M00) 225/40R18 M+S 235/40R18 A01)K103)K13)K25)K28) 245/35R18 A01)K01)K13)K28) 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484* bis 225 Mercedes E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)B63) (W212, Limousine, M00)N225) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 225/40R18 235/40R18 245/40R e1*2001/116*0501* bis 300 Mercedes E-Klasse (W212, Limousine, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) 245/40R18 A02) bis A10)B63) E111) -08a~DB _5-ET45.docx

314 Anlage- 8a Seite : 14 / K Motorleistung 100 bis 225 Mercedes E-Klasse (S212, Kombi, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/..) e1*2007/46*0200*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 235/40R18 A02) bis A10)B63) T95) E111) 245/40R18 212K e1*2007/46*0200* bis 300 Mercedes E-Klasse (S212, Kombi, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/..) 245/40R18 A02) bis A10)B63) E111) 212 e1*2001/116*0501* bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)B103) (W213, Limousine) A94)N235) E111a)EF0) 235/45R18 A94)N245) 245/40R18 A94)N255) 245/45R18 A94)N255) 255/40R18 A94)N265) 255/45R18 GA2)N265) -08a~DB _5-ET45.docx

315 Anlage- 8a Seite : 15 / 29 R1ES e1*2007/46*1560* bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)B103) (S213, Kombi) A94)N235) T95) EF0) 235/45R18 A94)N245) 245/45R18 A94)N255) 255/40R18 A94)N265) 255/45R18 GA2)N265) 207 e1*2001/116*0502* bis 300 Mercedes E-Klasse 215/40R18 A02) bis A10)B63) (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 17Zoll) A94)N225)T89) 225/40R18 A94)N235) 235/35R18 A94)N245)T90) 235/40R18 A94a)G4Y)N245) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)B63) N235) A94a)N255) V00) 225/40R18 255/35R18 A02) bis A10)B63) N235) V00) 235/40R18 255/35R18 A02) bis A10)B63) V00) -08a~DB _5-ET45.docx

316 Anlage- 8a Seite : 16 / e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 300 Mercedes E-Klasse (Coupe, Cabrio; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 18Zoll) 235/35R18 A02) bis A10)B63) A94)N245)T90) 235/40R18 A94a)N245) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen vorne hinten 235/40R18 255/35R18 A02) bis A10)B63) V00) 245G e1*2001/116*0470*.. 80 bis 155 Mercedes GLA 235/50R18 A02) bis A10) A01)K118) 245/45R18 255/45R18 A01)K118) 245G e1*2001/116*0470* bis 280 Mercedes GLA45 AMG 235/50R18 M+S A02) bis A10) A01)K118) 245/45R18 M+S 255/45R18 M+S A01)K118) -08a~DB _5-ET45.docx

317 Anlage- 8a Seite : 17 / e1*2001/116*0315* bis 225 Mercedes ML-Klasse 235/60R18 A02) bis A10) A01)K03)N245) 245/55R18 A01)K01)N255) 245/60R18 A01)G7W)K01)N255) 255/55R18 A01)K01) 265/55R18 A01)G7W)K01)K04) 275/50R18 A01)K01)K04) 285/50R18 A01)K01)K02) 166 e1*2007/46*0598* bis 245 Mercedes M-Klasse, GLE- 235/60R18 A02) bis A10) Klasse A01)ER3)K03)N245) E107)E108)EF0) (W166) 245/60R18 A01)ER2)K03)K04)N255) 255/55R18 A01)ER3)K01)K04) 265/55R18 A01)ER2)K01)K02) 275/50R18 A01)ER3)K01)K02) 285/50R18 A01)ER2)K01)K02) -08a~DB _5-ET45.docx

318 Anlage- 8a Seite : 18 / e1*2001/116*0341* bis 225 Mercedes R-Klasse 235/55R18 A02) bis A10) A01)A94)ER3)K01)K04)N245) 235/55R18 M+S A01)A94)ER3)K01)K04) 235/60R18 A01)A94)ER3)K01)K04)N245) 235/60R18 M+S A01)A94)ER3)K01)K04) 245/55R18 A01)A94)ER3)K01)K04)N255) 245/55R18 M+S A01)A94)ER3)K01)K04) 245/60R18 A01)A94)ER2)G4P)K01)K04)N255) 245/60R18 M+S A01)A94)ER2)G4P)K01)K04) 255/55R18 A01)A94)ER3)K01)K02) 265/55R18 A01)A94)ER2)G4P)K01)K02) 275/50R18 A01)A94)ER3)K01)K02) 285/50R18 A01)A94)ER3)K01)K02) Typ: 639 ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0048*.. 65 bis 170 Vito, Viano 235/45R18 A01) bis A10) (W/V 639) E68)ER1) K03)K04) 245/45R18 e9*2001/116*0048*13 min 1470/1470 max1650/1650(0) 5/112/66,5-08a~DB _5-ET45.docx

319 Anlage- 8a Seite : 19 / /2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459* e9*2001/116*0048*.. 639/4 L /5 L bis 190 Mercedes Vito, Viano 235/45R18 A02) bis A10) (2. Generation W/V 639, Ausführungen mit kleinster A01)ER1)K01)K04) N245) T98) E106) Serienbereifung in 245/45R18 16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) A01) K01)K04) T100) 255/40R18 A01) K01)K02) T99) 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. 65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 225/55R18 A02) bis A10) (W 447, Ausführungen mit Serienbereifung bis 18Zoll; A01)ER1)G01)K01) K04) K123) K124) K13) E105) K25) M00) N235) T102) 2WD und 4WD) 235/45R18 A01)A94a)ER1)K04) N245) T98) 235/50R18 A01)ER3)G01)K01) K04) K123) K13) K25) N245) T101) 245/45R18 A01)ER3)K01)K04) T100) 255/40R18 A01)ER3)K01)K04) T99) 255/45R18 A01)ER3)G01)K01) K04) K13) K25) -08a~DB _5-ET45.docx

320 Anlage- 8a Seite : 20 / /2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458* bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 225/55R18 A02) bis A10) (W 447, Ausführungen mit kleinster Serienbereifung A01)ER1)K01)K04) K123) K124) K13) K25) E105) M00) in19zoll; 2WD und 4WD) 235/45R18 A01)A94a)ER1)G01) K04) T98) 235/50R18 A01) K01)K04) K123) K13) K25) 245/45R18 A01) K01)K04) T100) 255/40R18 A01) G01)K01) K04) T99) 255/45R18 A01) K01)K04) K13) K25) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. -08a~DB _5-ET45.docx

321 Anlage- 8a Seite : 21 / 29 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B63) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø 344 x 32 mm. B103) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: 4-Kolben-Festsattel (Mercedes Benz) mit belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm E68) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. -08a~DB _5-ET45.docx

322 Anlage- 8a Seite : 22 / 29 E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Sportmodell bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Sportmodell (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Sportmodell bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit R beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit H beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) : - Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, - Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07, - Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275, - Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05, - Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720, - Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048 E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen. E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) -08a~DB _5-ET45.docx

323 Anlage- 8a Seite : 23 / 29 E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit H beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit R beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen. Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg 245/60R /60R /55R /50R Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen. Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. ER3) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen. Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. -08a~DB _5-ET45.docx

324 Anlage- 8a Seite : 24 / 29 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. -08a~DB _5-ET45.docx

325 Anlage- 8a Seite : 25 / 29 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45 vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. -08a~DB _5-ET45.docx

326 Anlage- 8a Seite : 26 / 29 K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30 vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45 vor und 45 hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen, - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden, - die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen. -08a~DB _5-ET45.docx

327 Anlage- 8a Seite : 27 / 29 K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten Bereich um 20mm warm einzuformen. K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. -08a~DB _5-ET45.docx

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