Landtag Mecklenburg-Vorpommern Protokoll Nr Wahlperiode Sozialausschuss K U R Z P R O T O K O L L
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1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern Protokoll Nr Wahlperiode Sozialausschuss K U R Z P R O T O K O L L der 40. Sitzung des Sozialausschusses am Mittwoch, dem 13. Juni 2018, 9:04 Uhr, in Schwerin, Schloss, Plenarsaal Vorsitz: Abg. Torsten Koplin EINZIGER PUNKT DER TAGESORDNUNG Öffentliche Anhörung zu Zähne putzen in Kitas?!
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6 40/6 EINZIGER PUNKT DER TAGESORDNUNG Öffentliche Anhörung zu Zähne putzen in Kitas?! Britta Langhof (Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Mecklenburg- Vorpommern e. V.) erklärt, sie koordiniere seit Anfang 2018 das GESTIKUS-Projekt, welches das Ziel des Aufbaus gesundheitsförderlicher Strukturen in Kindertageseinrichtungen und Schulen habe. Sie sei Physiotherapeutin und Gesundheitswissenschaftlerin. Sie führe vor Ort bei den Kindertagestätten Bedarfsanalysen durch. Dort werde etwa erklärt, wegen der sanitären Anlagen sei ein regelmäßiges Zähneputzen nicht möglich. Es gebe zu wenig Waschbecken. Teilweise werde auch erklärt, der Personalschlüssel erlaube nicht die erforderliche Betreuung, so das etwa Zahnpasta im Raum verteilt werde und gegenseitige Infektionen der Kinder befürchtet würden. Dabei werde der Handlungsbedarf durchaus gesehen. Von den Eltern werde mehr Engagement erwartet, auch im Hinblick auf das Ernährungsverhalten. Das Projekt sehe Ernährungsmodule vor, mit denen Eltern und Erzieher aufgeklärt werden sollen, etwa über zuckerhaltige Getränke. Vors. Torsten Koplin weist daraufhin, dass seitens der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung vorab erklärt worden sei, sich der Stellungnahme des Landkreistages (Adrs. 7/278-4) anzuschließen. Dr. Ute Siering (Fachdienstleiterin Gesundheit des Landkreises Ludwigslust- Parchim) verweist auf ihre schriftliche Stellungnahme (Adrs. 7/278-6) und erklärt, sie vertrete hier nicht nur den Fachdienst des Landkreises Ludwigslust, sondern auch die Vereinigung der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Seit dem Jahr 2014 stellten zunehmend Kindertagesstätten das Zähneputzen mit den Kindern ein. Zu den angegebenen Gründen habe ihre Vorrednerin bereits ausgeführt. Nach einer Umfrage aus November 2017 betreffe dies im Landkreis Ludwigslust-Parchim 23 Kindertagesstätten, im ganzen Land 84. Es habe dazu umfangreiche Gespräch gegeben. Trotzdem halte der Trend an. Einige Kindergärten verzichteten auf die tägliche Zahnpflege zu Zeiten mit vermehrten Magen-Darm-Erkrankungen, um Infektionen vorzubeugen. Damit gebe es gute Erfahrungen. Oft werde das
7 40/7 Zähneputzen im Zusammenhang mit der Einführung offener Erziehungskonzepte eingestellt, weil die Kinder dann mehr selbständig handelten und deshalb zu unterschiedlichen Zeiten ihre Zähne putzten, was die Aufsicht erschwere. Es sei sinnvoll, verbindliche Regelungen für die tägliche Zahnpflege zu schaffen. Chancengleichheit erfordere, allen Kindern zumindest in den Kindertagesstätten die tägliche Zahnpflege näher zu bringen. Thomas Deiters (Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V.) entschuldigt die verspätete Einreichung der schriftlichen Stellungnahme (Adrs. 7/278-8) mit Problemen bei der EDV des Verbandes. Er schließe sich im Wesentlichen den Stellungnahmen des Landkreistages (Adrs. 7/278-4) und der Landesarbeitsgemeinschaft zu Förderung der Jugendzahnpflege (Adrs. 7/278-2) an. Mit 10 Absatz 2 des Kindertagesförderungsgesetzes habe sich der Gesetzgeber für eine vollwertige und gesunde Verpflegung der Kinder entschieden, um Chancengerechtigkeit zu erreichen und Entwicklungsdefizite weitestgehend zu vermindern. Nach 1 Abs. 1 Satz 6 umfasse die frühkindliche Bildung und Erziehung auch die Anleitung zur gesunden Lebensführung, insbesondere in Bezug auf hygienisches Verhalten und auch die Zahn- und Mundhygiene. Natürlich sei damit Aufwand verbunden, allerdings habe der Gesetzgeber offensichtlich die Erfüllung dieser Aufgaben für die finanzielle Förderung von Kinderbetreuung vorausgesetzt. Dies gelte auch, soweit dies nicht ausdrücklich in Leistungsvereinbarungen aufgenommen worden sei. 10a Abs. 1 Satz 1 könne allerdings missverständlich sein. Da es hier Differenzen gebe, sollte der Gesetzgeber die Pflicht zur Anleitung bei der Zahn- und Mundhygiene klarstellen. Dabei gehe es nicht um körperlichen Zwang, sondern um Aufklärung und Anleitung. Verfassungsrechtliche Bedenken griffen daher nicht. Das Leistungsangebot der Kindertagesstätten richte sich im Übrigen nach den Bedürfnissen der Kinder, so das entgegenstehender Elternwille unbeachtlich sei. Dipl. Stom. Ellen Arlt (Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern e. V., Sachgebietsleiterin Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erläutert, sie arbeite seit 1993 als Zahnärztin und jetzt als Sachgebietsleiterin in der Kreisverwaltung Mecklenburgische Seenplatte. Immer häufiger verweigerten die Kindertageseinrichtungen das Zähneputzen. Eine repräsentative, deutschlandweite Studie der deutschen Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege aus dem Jahr 2016
8 40/8 ergebe, dass die zwölfjährigen Jugendlichen eine sehr gute Zahngesundheit hätten aufgrund der langjährigen Präventionsarbeit. Bei den sechs- bis siebenjährigen seien 37 % der Gebisse behandlungsbedürftig. In dieser Altersgruppe liege Mecklenburg- Vorpommern unter dem Bundesdurchschnitt (vgl. im Einzelnen schriftliche Stellungnahme Adrs. 7/278-4). Bei den dreijährigen gebe es eine sehr hohe Kariesrate, auch dort seien die Zahlen für Mecklenburg-Vorpommern überdurchschnittlich. Im Kleinkind- und Kita-Alter hänge der Zustand der Zähne der Kinder oft mit dem sozialen Stand der Eltern zusammen. Das Verhalten der Eltern habe Vorbildwirkung. Die teilweise wegen mangelhafter Zahnpflege notwendige umfangreiche Zahnbehandlung bei zweijährigen Kindern sei regelmäßig nur bei Vollnarkose möglich. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte würden durchschnittlich Kinder in Kindertagespflege betreut. Dort könnten diese für Zahnpflege sensibilisiert und dazu angeleitet werden. Das sollte genutzt werden. Das Kindertagesförderungsgesetz verpflichte ausdrücklich zur individuellen Förderung und Gesundheitsvorsorge, die Zahnpflege werde aber nicht erwähnt. Darauf beriefen sich die Kindertagestätten, die auf Zähneputzen verzichten. Deshalb sei eine gesetzliche Klarstellung wichtig, alternativ könne eine Regelung in den Rahmenverträgen erfolgen. Ebenso sei es wichtig, den öffentlichen Gesundheitsdienst zu stärken für jährliche Reihenuntersuchungen und Risikoprophylaxen. Schließlich sei auch zu prüfen, eine Pflicht zur täglichen Zahnpflege für Grundschulen und Horte vorzusehen. Michael Hewelt (Vorstandsvorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in M-V e. V. ) erklärt, die von ihm vertretene Institution sei einmalig (schriftliche Stellungnahme als Adrs. 7/278-2). Die darin vertretenen Krankenkassen stünden sonst im Wettbewerb zueinander. Mit der Zahnärztekammer und der kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Landesregierung seien auch die anderen relevanten Akteure für die Zahnpflege vertreten. Kaum eine andere Prävention könne derart messbare Erfolge vorweisen. Dies sei wichtig für die Chancengerechtigkeit für benachteiligte Kinder. Schlechte Zähne seien oft die Folge von schlechter Zahnpflege und schlechter Ernährung. Schlechte Zähne seien für alle wahrnehmbar und führten zur Ausgrenzung. Um dies zu verhindern, müssten die Kinder jedenfalls in den Kindertagesstätten zu einer gesunden Lebensweise angeleitet werden. Sinnvoll sei auch eine Einbeziehung der
9 40/9 Familienhebammen, die gerade schwierige Familien erreichten. Das seien oft auch die Familien, die nicht an die Mitgabe von Zahnbürste und Zahnpasta dächten. Die Landesarbeitsgemeinschaft habe aus dem Land Brandenburg das Projekt Kita mit Biss adaptiert. Über zwei Jahre werde insbesondere in Kindertagesstätten mit Eltern mit schlechterem sozioökonomischen Status für Zahnpflege geworben. Dafür würden die Zahnbürsten und Zahnpasta zur Verfügung gestellt. Es werde aber auch über gesunde Ernährung informiert, etwa bei Elternabenden. Das Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für das Jahr 2020 sei 80 % Zahngesundheit. Bei den sechs- bis siebenjährigen Kindern in Deutschland liege die Quote zurzeit bei 42,6 %. Um die Zahngesundheitsquote zu verbessern, müsse dem Trend entgegengewirkt werden, auf das tägliche Zähneputzen zu verzichten. Dafür solle die tägliche Zahnpflege in den Kindertagesstätten gesetzlich vorgeschrieben werden. Prof. Dr. Dietmar Oesterreich (Präsident der Zahnärztekammer Mecklenburg- Vorpommern) weist auf seine weiteren Ämter als Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, alternierender Vorsitzender der deutschen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege und als Referent der Bundeszahnärztekammer für Prävention hin. Handlungsbedarf gebe es vor allem im Milchzahnbereich der drei- bis sechsjährigen Kinder. Karies sei abhängig von der sozialen Schicht. Prävention diene der Chancengleichheit. Gegen Karies könne vorgebeugt werden durch Mundhygiene, Fluoridzufuhr und zuckerreduzierte Ernährung. Genetische Präfenzen seien weniger entscheidend. Zentral sei die Mundhygiene. Darauf müsse hingewirkt werden, und zwar bereits bei Milchzähnen. Das benötige nicht viel Aufwand, beuge aber großen Kosten vor (vgl. Stellungnahme als Adrs. 7/278-1). Dr. Rona Zyriax (Leiterin der Landesstelle der Zahnärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst Mecklenburg-Vorpommern e. V.) erinnert an die Beratung der Zahnärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst mit dem Sozial- und dem Wirtschaftsministerium im Herbst In immer weniger Kindertagesstätten würden täglich die Zähne geputzt. Landesweit werde in 97 Kindertagesstätten überhaupt nicht geputzt, bei weiteren putzten zumindest die zweijährigen Kinder nicht. Ein neuer Träger in ihrem Landkreis habe bei offenem Betreuungskonzept von Anfang an kein Zähneputzen vorgesehen und das habe bei anderen Trägern entsprechende
10 40/10 Reaktionen nachgezogen. Die Situation bei den Tagesmüttern sei ihr nicht bekannt. Sie betreue Kinder in insgesamt 90 Kindertagesstätten, daneben gebe es in ihrem Zuständigkeitsbereich noch 60 Tagesmütter und 58 Schulen mit Kindern. Es gebe Familien, in denen die Kinder das Zähneputzen nicht lernten. Dann müsse dies in der Kindertagespflege erfolgen. Dafür stünden jetzt auch elektrische Zahnbürsten zur Verfügung, weil diese vielfach inzwischen üblich seien. Die Baurichtlinie VDE 6000 Blatt Nummer 6 sehe für zwei bis sechs Kinder ein Waschbecken vor. Das sei aber für ein gemeinsames Zähneputzen nicht ausreichend. Hier müssten bessere Voraussetzungen geschaffen werden, auch seien die Gruppengrößen zu reduzieren und das Zähneputzen solle für die Kindertagesstätten verbindlich vorgeschrieben werden. Sie biete an, Abgeordnete zu ihren Besuchen bei den Kindertagesstätten mitzunehmen. Es gebe nur siebzehn Zahnärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst, davon arbeiteten nur fünf in Vollzeit. Dazu kämen allerdings zwei Honorarzahnärzte und ein Zahnarzt der Universität Greifswald. Das Durchschnittsalter liege bei 58 Jahren. Ihre Arbeit sei von langen Fahrten geprägt, weil sie in der Fläche tätig seien. Sie planten und koordinierten die Arbeit der Prophylaxehelferinnen. Es sei wichtig, diesen öffentlichen Gesundheitsdienst zu stärken, wie die Gesundheitsministerkonferenz bereits im Jahr 2016 beschlossen habe (vgl. insgesamt Stellungnahme auf Adrs. 7/278-5). Peggy Lehm (LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V., Stellungnahme auf Adrs. 7/278-3) erinnert an das Gutachten der deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege aus dem Jahr 2016, nach dem damals 12,3 % der dreijährigen Kinder behandlungsbedürftige Zähne hatten. 79,9 % der kariösen Milchzähne seien nicht saniert gewesen. Bei den sechs- bis siebenjährigen Kindern seien 37 % behandlungsbedürftig gewesen, 43 % der kariösen Milchzähne seien nicht saniert gewesen. Diese Werte seien im Bundesvergleich überdurchschnittlich hoch, was nach Ansicht der Gutachter an sozioökonomischen Faktoren liege. Deshalb sei eine intensivierte, sozialkompensatorische Kariesprävention erforderlich. Die Besuchsquote im Kindergarten liege bei etwa 94 %, in der Krippe bei 45 % und im Hort für die bis zu 11 Jahre alten Kindern bei 68 %. In diesen Einrichtungen könnten also fast alle Kinder erreicht werden. Dort solle gezielt über Zahngesundheit und den Einfluss der Ernährung und insbesondere des Trinkverhaltens aufgeklärt werden. Auch eine
11 40/11 zahnärztliche Untersuchung sei nötig und in der Schul-Gesundheitspflegeverordnung ab dem dritten Lebensjahr einmal jährlich vorgesehen. Jeder Träger einer Kindertagesstätte müsse selbst im Rahmen seiner Konzeption entscheiden, welche Maßnahmen zur Zahngesundheit er ergreife. Dazu gehöre nicht immer das tägliche Zähneputzen. Dieses finde etwa wegen mangelnder Hygiene nicht statt, weil Zahnbürsten von anderen vertauscht oder verschmutzt werden könnten. Die Räumlichkeiten seien meist nicht auf das regelmäßige Zähneputzen ausgerichtet, es gebe zu wenig Waschbecken. Auch gebe es zu wenig Personal, um die erforderliche Anleitung und notwendige Aufsicht für das Zähneputzen gewährleisten zu können. Die Vermittlung des Zähneputzens müsse altersspezifisch erfolgen. Jüngere Kinder lernten vor allem über engste Bezugspersonen, deshalb müsse vor allem auf die Eltern eingewirkt werden. Bei den derzeitigen Personalschlüsseln in Mecklenburg- Vorpommern sei aber bereits zweifelhaft, ob das Kindeswohl präventiv gewährleistet werden könne. Deshalb betrieben 14 Träger zwei Normenkontrollverfahren gegen Satzungen der Kommunen wegen der dort vorgesehenen Personalschlüssel. Zahngesundheit hänge wesentlich von gesunder Ernährung und dem richtigen Zähneputzen ab. Dafür müssten Netzwerke gestärkt und multiprofessionelle Teams unterstützt werden. Abg. Martina Tegtmeier stellt fest, die Personengruppen der Familienhebammen und Kinderärzte fehlten bei dieser Anhörung. Die Frühuntersuchungen der Kinder fänden inzwischen praktisch zu 100 % statt. Die erwähnte Fluoridgabe sei umstritten. Erhebliche Zahnschäden entstünden nur bei fehlerhafter Ernährung, nicht allein wegen mangelndem Zähneputzen. Sie frage, welche Putzhäufigkeit empfohlen werde. Prof. Dr. Dietmar Oesterreich erklärt, für alle Altersgruppen werde empfohlen, täglich zwei Mal die Zähne zu putzen. Altersabhängig sei fluoridhaltige Zahncreme zu verwenden. Dazu gebe es eine mit Kinderärzten konsentierte Leitlinie. Fluoride seien weltweit anerkannt in der Kariesprävention, auch wenn dies keine Fluoridmangelerkrankung sei. Eine wesentliche Ursache für Karies sei zuckerhaltige Nahrung, aber für die Kariesentstehung brauche es ergänzend die entsprechende Bakterienflora, die mechanisch entfernt werden könne. Im Alter von bis zu zwei
12 40/12 Jahren sollten Kinder einmal täglich fluoridhaltige Zahncreme verwenden, soweit keine Fluoridtabletten genommen werden. Abg. Jacqueline Bernhardt fragt, warum gerade bei den Kindern im Alter von sechs bis sieben besonderer Handlungsbedarf bestehe. Sie spreche sich für eine gesetzliche Pflicht zum Zähneputzen in Kindertagesstätten aus. Die geschilderten Gründe für einen Verzicht auf das Zähneputzen könnten alle nicht erst in den vergangenen Jahren entstanden seien. Offenbar habe sich nur die Bereitschaft zur Zahnpflege bei den Trägern der Einrichtungen geändert. Dazu bitte sie noch einmal um Stellungnahme. Ergänzend frage sie, wie der öffentliche Gesundheitsdienst attraktiver gestaltet werden könne, um mit zusätzlichem Personal mehr Maßnahmen für die Zahngesundheit zu ermöglichen. Bei den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder fehle es offenbar an der Vernetzung mit den Zahnärzten. Dazu bitte sie um nähere Ausführungen. Wichtig sei auch, die Eltern einzubeziehen und die Zahngesundheit bei den Familienbildungskonzepten zu berücksichtigen. Prof. Dr. Dietmar Oesterreich führt aus, die Zahl der Karieserkrankungen nehme vor allem im Alter von drei bis sechs Jahren deutlich zu. Deshalb müsse in diesem Alter mit der Prävention angesetzt werden, also mit Mundhygiene und Fluoridzufuhr. Der gemeinsame Bundesausschuss beim Bundesgesundheitsministerium (GBA) befasse sich bereits mit der Vernetzung von Zahnärzten und Kinderärzten. Bereits ab der U 5 werde eine Früherkennungsuntersuchung vorgesehen und ggf. ein Verweis an den Zahnarzt. Die Inhalte der zahnärztlichen Früherkennung seien aber vom GBA noch nicht festgelegt worden. Dr. Ute Siering verweist auf die Hygienegrundsätze der Gesundheitsämter für Kindertagesstätten. Danach solle mindestens ein Waschbecken vorgehalten werden für sechs bis acht Kinder im Alter von bis zu zwei Jahren sowie entsprechend für neun Kinder ab dem dritten Lebensjahr und für elf Kinder ab dem Schuleintritt. Dieser Mindeststandard werde aus Kostengründen selten überschritten. Dadurch gestalte sich das gemeinschaftliche Zähneputzen schwierig. Auch die Einführung von neuen Betreuungskonzepten mit Phasen der Einzelarbeit der Kinder erschwere das angeleitete Zähneputzen. Auch die Hygieneabteilung spreche bei Ortsbegehung das Zähneputzen regelmäßig an. Sie könne keine hygienischen Gründe erkennen, auf
13 40/13 das Zähneputzen zu verzichten. Gerade die Kindertagesstätte, die nur beim akuten Auftreten von Erkrankungen auf das Zähneputzen verzichte, habe sehr wenige Ansteckungen. Die Zeit in der Kindertagesstätte solle genutzt werden, um Rituale wie das regelmäßige Zähneputzen einzuüben und Gesundheitserziehung zu vermitteln. Dies könne dort viel besser erfolgen als bei den Eltern und gehöre zum Bildungsund Erziehungsauftrag der Kindertagespflege. Dipl. Stom. Ellen Arlt erinnert an die Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Mecklenburg-Vorpommern (Adrs. 7/278-2). Danach würden etwa beim Träger Institut Leben und Lernen die Zähne nicht geputzt. Die Zahl solcher Kindertagesstätten steige, aber es seien im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nur fünf von 199. Deren Leiter seien oftmals beratungsresistent. Neu gebaute Einrichtungen hätten manchmal weniger Waschbecken als ältere, aber das Zähneputzen in der Kindertagesstätte sei in allen Einrichtungen möglich. Michael Hewelt stellt die Bedeutung des regelmäßigen Kontakts der Einrichtungen zum öffentlichen Gesundheitsdienst heraus. Dafür müsse dieser entsprechend Personal sowohl an Zahnärzten als auch an Prophylaxehelferinnen haben. Dipl. Stom. Ellen Arlt berichtet, in ihrem Landkreis sei eine Vollzeitstelle durch eine Honorarkraft mit fünf Stunden ersetzt worden. Damit gebe es nicht mehr die Möglichkeit einer angemessenen Versorgung. Vors. Torsten Koplin erinnert an den Beschluss des Landtags auf Anregung aus dem Sozialausschuss, wonach das Land sich ab dem Jahr 2018 an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf beteilige. Er bitte um ergänzende Hinweise, wie der Landtag an einer Verbesserung der Situation mitwirken könne. Prof. Dr. Dietmar Oesterreich macht auf das gesundheitspädagogische Gutachten der deutschen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege aufmerksam, in dem die für die unterschiedlichen Lebensphasen relevanten Bezugspersonen identifiziert würden. In der frühen Phase seien das vor allem die
14 40/14 Eltern, später gebe es in der Kindertagesstätte andere Bezugspersonen. Ab dem Alter von vier Jahren lernten Kinder in Gruppen. Abg. Maika Friemann-Jennert meint, wenn gesundes Essen in Kindertagesstätten gefordert werde, müsse dies auch durch Zähneputzen begleitet werden. Dabei gehe es nicht allein darum, Kinder von sozial benachteiligten Eltern aufzufangen. Auch in anderen Familien werde das Zähneputzen vernachlässigt. Bereits im Jahr 2015 sei darüber geredet worden, in welchen Einrichtungen das Zähneputzen vernachlässigt werde. Zum Teil habe dem abgeholfen werden können. Eine Gesetzesänderung sei unproblematisch, weil damit allein der bisherige Standard wiederhergestellt werde. Abg. Thomas de Jesus Fernandes erläutert, die Anhörung gehe auf ein Schreiben der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern an seine Fraktion zurück. Seine Fraktion habe sich dafür entschieden, dieses Anliegen nicht mit einem Antrag im Landtagsplenum aufzugreifen, sondern durch eine Anhörung im zuständigen Sozialausschuss. Er entnehme den Stellungnahmen, dass eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes notwendig sei und dann das Zähneputzen in Kindertagesstätten auch Förderungsvoraussetzung sei. Dazu wünsche er sich einen interfraktionellen Antrag. Der Betreuungsschlüssel sei ein anderes Thema, das gesondert beraten werde. Abg. Sebastian Ehlers betont, bei dem Unterlassen des Zähneputzens in Kindertagesstätten handele es sich nicht um ein flächendeckendes Problem. Dazu bitte er um Zahlen zur Situation im gesamten Land. Michael Hewelt berichtet unter Hinweis auf die schriftliche Stellungnahme (Adrs. 7/278-2), landesweit würden in 96 Kindertagesstätten die Zähne nicht geputzt. Dies betreffe vor allem bestimmte Träger, etwa das Institut für Leben und Lernen in Rostock. Dort hätten sich angeblich alle Eltern in allen Einrichtungen gegen das Zähneputzen ausgesprochen. Thomas Deiters stellt heraus, bedenklich sei vor allem, dass die Zahl der Kindertagestätten zunehme, in denen Zähne nicht geputzt würden.
15 40/15 Abg. Prof. Dr. Ralph Weber meint, die Bedeutung des Zähneputzens in den Kindertagesstätten sei sehr deutlich geworden. Deshalb solle es ausdrücklich im Kindertagesförderungsgesetz verankert werden, da die bisherige Rechtslage unklar sei. Er frage, wie mit entgegenstehendem Elternwille oder einer Ablehnung des Zähneputzens durch die Erzieher umgegangen werden solle. Thomas Deiters sieht Klarstellungsbedarf im Kindertagesförderungsgesetz allein wegen der eingetretenen Verunsicherung, eigentlich sei die Rechtslage eindeutig. Wenn das Zähneputzen zur Voraussetzung für finanzielle Förderungen gemacht werde, würden die Widerstände dagegen voraussichtlich geringer. Peggy Lehm erklärt, das Gesetz müsse dann auch die personelle Umsetzung regeln. Es gebe bisher zu wenig Fachkräfte. Thomas Deiters erinnert daran, dass in über 90 % der Kindertagesstätten das Zähneputzen bereits praktiziert werde. Abg. Manfred Dachner fragt, ob ein Zusammenhang zwischen Zahnpflege in der Kindertagestätte und Zahnerkrankungen feststellbar sei. Ergänzend frage er, ob ein Zusammenhang zwischen dem Personalschlüssel und Zahnerkrankungen feststellbar sei. Er gehe nicht davon aus, dass es diesen Zusammenhang gebe. Hauptverantwortlich seien in jedem Fall die Eltern. Aber Zähne putzen in Kindertagesstätten müsse selbstverständlich sein und gesetzlich vorgeschrieben werden. Prof. Dr. Dietmar Oesterreich erklärt, ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Zähneputzen in den Kindertagesstätten und den Erkrankungen könne man nicht nachweisen, weil es um längere Zeiträume und viele Faktoren gehe. Allerdings lasse sich statistisch nachweisen, dass die Gruppe von etwa 20 % der Jugendlichen mit verstärktem Kariesvorkommen nicht oder kaum ihre Zähne putze. Schlechte Mundhygiene sei oft auch ein Indiz für eine Vernachlässigung des Kindes.
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