Ausgabe III. Ergebnisse der Sitzung der Bistums-KODA am 22. September 2017

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1 INFORMATIONEN der Mitarbeiterseite der Bistums-KODA-Freiburg Sprecher der Mitarbeiterseite Stephan Schwär, Geschäftsstelle DiAG/MAV/KODA Carl-Kistner-Straße 51, Freiburg Tel: , Telefax: Mobilfunk: Freiburg, Ausgabe III Ergebnisse der Sitzung der Bistums-KODA am 22. September 2017 Liebe Kolleginnen und Kollegen in den MAVen und Einrichtungen, in einer Sondersitzung am vergangenen Freitag hat die Bistums-KODA wichtige Beschlüsse unter Anderem zur Tarifentwicklung für unsere kirchlichen Beschäftigten beschlossen. Im Einzelnen: 1. Tarifabschluss TV-L 2017/2018 Wir hatten schon in unserem Newsletter 2017/II zum Thema Tarifabschluss TV-L Stellung genommen. Nachdem die fertigen Texte des Tarifabschlusses vorlagen, hat sich die KODA an die intensive Arbeit gemacht einen Tarifabschluss nach dem Vorbild der Tarifparteien des TV-L zu beschließen. Hier galt es verschiedene Hürden zu nehmen und Kompromisse zu finden. Diese Arbeit führte zu einigen Beschlüssen, die wir hier näher erläutern wollen. a. Erhöhung der Tabellenentgelte Die Tabellenentgelte aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (außer dem SuE Bereich, der ist im kommenden Jahr wieder dran) werden rückwirkend zum um 2,0 % (mindestens 75 ) erhöht. In einem zweiten Schritt werden die Entgelte zum zusätzlich um 1,55 % erhöht. An diesem Punkt wird der Tarifabschluss des TV-L (in Höhe von 2,35 %) nicht 1:1 nachvollzogen. Grund hierfür ist die Mitfinanzierung der Kinderzulage. Hierzu siehe Punkt 2 dieses Newsletters. Ab dem wird die AVO also eine eigenständige Tariftabelle haben, die um 0,8 % von der des TV-L abgesenkt ist. Die rückwirkende Erhöhung zum wird höchstwahrscheinlich mit der Gehaltsabrechnung im Oktober 2017 ausgezahlt. b. Neue Stufe 6 in den Entgeltgruppen (EG) 9-15 Die AVO hat bisher schon eine Stufe 6 in den EG 9-11 und 13. Nun hat der TV-L die Stufe 6 ab dem für die EG 9-15 eingeführt. Leider fällt diese Stufe 6 im Vergleich zu den bei uns bestehenden Stufen 6 in EG 9-11 und 13 niedriger aus. Um das grundsätzliche System des TV-L nicht zu verlassen aber auch gleichzeitig die Bestandsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter nicht zu belasten, hat die KODA einen Kompromiss beschlossen. Im Jahr 2018 werden Bestandsmitarbeiter in Stufe 6 der EG 9-11 und 13 eine monatliche Zulage erhalten. 1

2 Diese sieht wie folgt aus: EG 9: 195,60 EG 10: 52,52 EG ,30 EG ,49 Mit dieser Zulage werden auch die Bestandsbeschäftigten in den Stufen 6 eine tarifliche Erhöhung ihres Gehalts am erhalten. Zusätzlich erhalten diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2019 eine individuelle Einmalzahlung als Ausgleich. Die Höhe bestimmt sich aus der Tariferhöhung im TV-L im Jahr Da dazu noch kein Beschluss im TV-L besteht, wurden Mindestbeträge beschlossen. Diese sind in EG 9: 1.800,00, EG 11: 800,00 und EG 13: 400,00. Wann die Einmalzahlung ausgezahlt wird, wird noch geklärt. Wer im Lauf des Jahres 2018 als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter oder als Neueingestellte/r in die Stufe 6 kommt, erhält das Gehalt nach den Tabellenwerten der AVO. Diese Werte werden am im TV-L noch einmal leicht erhöht. Das wird bei uns auch so umgesetzt werden. Jedenfalls hat die KODA beschlossen, dazu im November die AVO anzupassen. c. Azubis und Praktikanten Die monatlichen Ausbildungsentgelte (Anlage 5a zur AVO) werden jeweils zum und um 35,00 erhöht, auf dann vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 im ersten Ausbildungsjahr im zweiten Ausbildungsjahr im dritten Ausbildungsjahr im vierten Ausbildungsjahr 901,82 Euro, 955,96 Euro, 1.005,61 Euro, 1.074,51 Euro, ab 1. Januar 2018 im ersten Ausbildungsjahr im zweiten Ausbildungsjahr im dritten Ausbildungsjahr im vierten Ausbildungsjahr 936,82 Euro, 990,96 Euro, 1.040,61 Euro, 1.109,51 Euro." Auszubildende nach BBiG (Anlage 5a zur AVO), Praktikanten für Berufe des SuE (Anlage 5b zur AVO) sowie PiA-Azubis (Anlage 5c zur AVO) erhalten schon im Jahr 2017 anstatt 28, 29 Tage Jahresurlaub. d. Noch offene Fragen zum Tarifpaket Es bestehen trotz der Masse an Beschlussmaterie noch offene Detailfragen des Tarifpakets. Um diese jedoch schon einzugrenzen, hat die KODA Begleitbeschlüsse 2

3 gefasst. Diese Themen werden zunächst in der AG AVO beraten und dann in die KODA Sitzung am zur Abstimmung gestellt. 2. Gegenfinanzierung der Kinderzulage Unsere Kinderzulage gemäß 23 AVO, die es im öffentlichen Dienst seit Jahren nicht mehr gibt, wird durch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziert. Hierfür wurden anfangs Teile der sogenannten Leistungszulage verwendet, dann Tariferhöhungen zeitlich verschoben. Die Finanzierung, die derzeit jährlich ca. 10 Millionen Euro kostet und bis 2030 weiter steigen wird, war nur bis zum Ende des Jahre 2017 sichergestellt. Um eine Weiterfinanzierung der Kinderzulage über das Jahr 2017 hinaus gewähren zu können, hat die KODA Folgendes beschlossen: Die Kinderzulage wird für die Jahre 2018 und 2019 aus einer Mischung aus Beteiligung der Mitarbeiter- und Dienstgeberseite finanziert. Die Dienstgeberseite beteiligt sich mit jährlich 1,5 Millionen Euro. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verzichten auf monatlich 0,8%-Punkte ab dem ihres Tabellenentgelts. Sie wird mit der Tariferhöhung des TV-L verrechnet (siehe oben unter Punkt 1a). Die Erhöhung beträgt anstatt 2,35 % lediglich 1,55 %. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des SuE beteiligen sich ab dem Zeitpunkt der Erhöhung im VKA-Bereich im Jahr 2018 (ca. März 2018) auch in Höhe von 0,8%-Punkten ihres monatlichen Tabellenentgelts. Zusätzlich wird die Arbeitsbefreiung für Silvester 2018 und 2019 gestrichen. In Gegenzug wird die Kinderzulage auf 120,00 erhöht und für die Jahre 2018 und 2019 festgeschrieben, um die Kosten konstant zu halten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verzichten also auf einen nicht unerheblichen Teil ihres Gehalts und einen Tag Freistellung um eine kircheneigene, familienfreundliche Regelung zu erhalten. Es handelt sich im Grunde um einen Kinder-Soli. Die Kinderzulage an sich ist für die Mitglieder der KODA ein Ausdruck der Besonderheit des kirchlichen Dienstes. Um zu überprüfen, wie Umverteilung von Gehalt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ankommt, wird die KODA auf ihren Info-Veranstaltungen eine Abfrage starten, wie die Regelung von der Basis aufgenommen wird und wie die Zukunft der Gegenfinanzierung der Kinderzulage aussehen kann. 3. Sachgrundlose Befristung Das Thema sachgrundlose Befristung wird derzeit politisch heiß verhandelt. Es gibt Parteien, die die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung in ihre Parteiprogramme aufgenommen haben. Auch auf der Bundesebene im kirchlichen Dienst (Zentral-KODA) ist das Thema auf der Agenda. Die KODA des Erzbistums Freiburg ist hier möglicherweise ein weiteres Mal ein Vorreiter für eine praktische und gute Lösung: Grundsätzlich ist die sachgrundlose Befristung ab dem ausgeschlossen. Allerdings erkennt die KODA an, dass es in der Praxis Fälle gibt, wo diese Art der Befristung auch im Interesse der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters sein kann. Daher gibt es eine Öffnungsklausel für die folgenden Konstellationen: Wenn die Dauer der Befristung den Sachgrund übersteigt, für den eingestellt wurde. Eine Mitarbeiterin wird Mutter und nimmt acht Monate Elternzeit. Für diese Zeit soll eine Ersatzkraft eingestellt werden. Jedoch überlegt der Dienstgeber die Befristung auf ein 3

4 Jahr auszuschreiben, um Übergangszeiten fließend überbrücken zu können. Die Befristung auf ein Jahr wäre im Grunde nicht gedeckt von dem Sachgrund der Elternzeitvertretung. Daher handelt es sich hier juristisch um eine sachgrundlose Befristung. Zur Erprobung bei saisonalen Schwankungen bis zu maximal einem Jahr. Ein Bildungshaus sucht einen neuen Koch. Da diese Stelle in Hochzeiten des Jahres eine extreme Arbeitsbelastung darstellt, wurden in der Vergangenheit viele Mitarbeiter verschlissen. Daher soll die neue Stelle zunächst auf ein Jahr befristet ausgeschrieben werden. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass der Beschäftigte eine ganze Saison mitgearbeitet hat, um alle Zeiten der Beanspruchung mitzuerleben. Das TzBfG lässt eine solche Befristung nur sachgrundlos zu. Wenn für eine Stelle nur vorübergehende Haushaltsmittel freigegeben werden. Für einen Papstbesuch werden befristet 100 Mitarbeiter eingestellt. Hierfür gibt es kurzfristige Haushaltsmittel des Bistums. Die Möglichkeit der Befristung ist lediglich sachgrundlos möglich. Sollte es weitere Konstellationen geben, in denen im Einzelfall eine sachgrundlose Befristung günstig für einen Bewerber ist, bzw. eine sachgrundlose Befristung Sinn ergibt, wird für solche Fälle eine Schiedsstelle eingerichtet. Diese Schiedsstelle wird mit jeweils einer Person der Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen und des Erzb. Ordinariats besetzt sein. Beide Personen müssen über arbeitsrechtliches Fachwissen verfügen und einstimmig beschließen. Diese Regelungen zur sachgrundlosen Befristung werden zunächst auf eine Testphase von drei Jahren befristet. 4. Neue Tätigkeitsmerkmale Aufgrund der Einführung der Doppik (Haushaltsrechnung über 2 Jahre) im Erzbistum Freiburg hat sich die Arbeit im Kassen-, Finanz-, und Rechnungswesen so verändert, dass es notwendig wurde deren Tätigkeitsmerkmale zu überarbeiten. Neben den klassischen Buchhaltern wurden nun Tätigkeitsmerkmale für Sachbearbeitung aufgenommen. Finanzsachbearbeiter sind in EG 9 eingruppiert. Wenn sie darüber hinaus im Ordinariat z.b. mit dem Controlling betraut sind und über eine wissenschaftliche Hochschulausbildung verfügen, erfolgt die Eingruppierung in die EG 11. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sogenannten Kompetenzteams sind in der EG 11 eingruppiert. In den Verrechnungsstellen bzw. Gesamtkirchengemeinden macht die Doppik es notwendig Leitungen im Finanz- und Rechnungswesen einzustellen. Diese finden ihre Eingruppierung in der EG 11. Dazu wird es Hauptbuchhalter geben deren Eingruppierung die EG 9 ist. Hauptbuchhalter in der Bistumskasse und für den katholischen Darlehensfonds werden aufgrund ihrer besonderen Bedeutung (höhere Summen) und dem Fehlen des o.g. Leiters im Finanz- und Rechnungswesen in EG 10 eingruppiert. 5. Ausblick Auch für das weitere Jahr 2018 gehen der Bistums-KODA nicht die Themen aus: 4

5 In der AG AVO werden zunächst die oben angesprochenen offenen Fragen zum Tarifabschluss 2017/2018 geklärt. Es stehen die weitere Überprüfung von Tätigkeitsmerkmalen und z.b. eine Regelung zur steuerrechtlichen Erleichterung bei der Finanzierung eines Job-Rads an. Die Durchführung der gemeinsamen Infoveranstaltungen im gesamten Bistumsgebiet für das Jahr 2018 wird weiter vorangetrieben. Bald erhalten Sie nähere Infos und Termine. Das Thema Zeitwertkonten beschäftigt uns weiter. Geben Sie diese Informationen bitte auch unbedingt an Ihre Kolleginnen und Kollegen in geeigneter Form weiter. Beispielsweise in Auszügen, damit nicht so viel auf einmal an Informationen aufgenommen werden muss. Zu gegebener Zeit informieren wir sie weiter über die Arbeit der KODA. Die Mitglieder der KODA-Mitarbeiterseite werden die Beschlüsse in geeigneter Form auch auf den Betreuertreffen der DiAG MAV A vorstellen und erläutern. Mit freundlichen Grüßen Ihr Stephan Schwär Sprecher der KODA-Mitarbeiterseite 5

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