Bericht des Senats zum Sachstand der Verhandlungen zur Umsetzung des Fiskalpakts

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1 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 26. Juni 2012 Bericht des Senats zum Sachstand der Verhandlungen zur Umsetzung des Fiskalpakts Vorbemerkung Im Folgenden wird der aktuelle Sachstand zum Zeitpunkt des Beschlusses des Senats am 26. Juni 2012 dargelegt. Aktuelle Entwicklungen zwischen dem Beschlusszeitpunkt und der voraussichtlich abschließenden Beratung im Deutschen Bundestag und im Bundesrat am 29. Juni sind ggf. nachzutragen. Inhalt des Fiskalpaktes Der Fiskalpakt ist ein völkerrechtlicher Vertrag mit dem Ziel, die Wirkung und die Verbindlichkeit des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu verbessern. Wenn bis zum Jahressende mindestens 12 Euro-Staaten den Vertrag ratifizieren, entfaltet dieser am 01. Januar 2014 nach einjährigem Übergangszeitraum seine volle Wirkung. Die wesentlichen Regelungsinhalte des Fiskalpaktes sind: Festschreibung des mittelfristigen Haushaltsziels auf ein strukturelles Finanzierungssaldo von 0,5% des BIPs sowie eine jährliche Rückführung von 1% des Schuldenstandes, der die 60%-Marke übersteigt. Verstöße gegen diese Vorgaben sollen zu Sanktionen führen. Diese Regelungen sind nicht völlig neu, sondern im Wesentlichen im sogenannten Six-Pack schon festgeschrieben. Verankerung dieser Schuldenregelung verbindlich und dauerhaft im nationalen Recht, vorzugsweise mit Verfassungsrang. Diese Regelung soll außerdem einen automatischen Korrekturmechanismus sowie eine Überwachung durch eine unabhängige Institution umfassen. Einführung von quasiautomatischen Sanktionen, die eine Mehrheit der Euro- Staaten gegen die Sanktionen anstatt dafür erforderlich machen. Anforderung an die Vertragsstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, ein Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramm vorzulegen, das die notwendigen Strukturreformen festlegt, um das übermäßige Defizit dauerhaft zu korrigieren. 1

2 Vorschläge des Bundes zur innerstaatlichen Umsetzung Das Bundesministerium der Finanzen hat im April 2012 erste Vorschläge für eine innerstaatliche Umsetzung vorgelegt, die davon ausgehen, dass eine Änderung des Grundgesetzes nicht erforderlich sei, sondern dass einfachgesetzliche Änderungen insbesondere des Stabilitätsratsgesetzes sowie des Haushaltsgrundsätzegesetzes ausreichen. Darin sei zu regeln: Festschreibung verbindlicher Abbaupfade für den Bund (inkl. Sozialversicherung) und die Länder (inkl. Gemeinden). Erweiterung des Auftrags des Stabilitätsrates um die Aufgabe der Überwachung der Defizitabbaupfade von Bund und allen Ländern. Ergänzung des Stabilitätsrates durch ein unabhängiges Expertengremium zur Überwachung der Einhaltung der grundgesetzlichen Verschuldungsregeln. Aufteilung eventuell anfallender Sanktionszahlungen durch Erweiterung des Anwendungsgebiets des Sanktionsaufteilungsgesetzes auch auf den präventiven Arm des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Interessen der Länder/ Bremische Interessen Die Ratifizierung des Fiskalpaktes erfordert nach Auffassung der Bundesregierung im Bundesrat (ebenso wie im Deutschen Bundestag) eine 2/3-Mehrheit. Dieses hohe Mehrheitserfordernis steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Auswirkungen des Fiskalpaktes auf die Haushaltsautonomie der Länder. Die bremischen Interessen sind dabei: Keine Verschärfung des Konsolidierungspfades. Bremen erhält nach Artikel 143d GG in Verbindung mit dem Konsolidierungshilfegesetz sowie der dazugehörigen Verwaltungsvereinbarung bei Abbau des strukturellen Defizits in 10 gleichen Schritten im Zeitraum von 2011 bis 2020 jährlich Konsolidierungshilfen in Höhe von 300 Mio. EUR. Es muss gesichert sein, dass es durch den Fiskalpakt nicht zu höheren Abbauverpflichtungen für das strukturelle Defizit kommt. Beteiligung an der Ausgestaltung der innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpaktes. Die innerstaatliche Umsetzung des Fiskalpaktes führt in Form einer Grundgesetzänderung oder einfachgesetzlich zu einer grundlegenden Veränderung und Weiterentwicklung der Finanzverfassung. Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Konsolidierung der Haushalte von Ländern und Kommunen. Um eine schnellere Konsolidierung der Länderhaushalte zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass insbesondere die Kommunen durch die Übernahme der Eingliederungshilfe in die Lage versetzt werden, ihre Haushalte dauerhaft ohne die Aufnahme von Krediten auszugleichen. 2

3 Beschluss der Bremischen Bürgerschaft vom 26. April 2012 Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat die Eckpunkte der bremischen Position in ihrem Entschließungsantrag gegenüber dem Senat für die bevorstehenden Verhandlungen zum Fiskalpakt zusammengefasst. Im Einzelnen wird darin gefordert: Klarheit über die EU-Vorgaben und die innerstaatlichen Mechanismen für die Umsetzung des Fiskalpaktes Keine Einschränkung der verfassungsrechtlich verankerten Haushaltsautonomie der Länder und der kommunalen Selbstverwaltung Keine Änderung am vereinbarten Konsolidierungsweg für das Land Bremen Integration des Fiskalpaktes in die Europäischen Verträge, Anwendung der Gemeinschaftsmethode unter Einbeziehung des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission Einführung einer Finanztransaktionssteuer, um die Verursacher der Finanzkrise an den Kosten der Rettungsmaßnahmen zu beteiligen Schaffung eines europäischen Investitions- und Wachstumsprogramms zur Förderung von mehr Beschäftigung und besserer Wettbewerbsfähigkeit mit dem Ziel steigender Haushaltseinnahmen, höhere Mittelausstattung der EIB Schuldentilgungsfonds zum langfristigen Abbau der Altschulden Ausgabe von Deutschlandbonds zur Senkung des Zinsniveaus für deutsche Staatsanleihen Gewährleistung von Mitwirkungsrechten des Bundestages und Bundesrates wie bei der Änderung der Europäischen Verträge. Eckpunkte der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Auf der Grundlage des Beschlusses der Bremischen Bürgerschaft legte Bremen einen Vorschlag für Eckpunkte der Länder zum Fiskalpakt vor, der am 30. Mai von den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bremen beschlossen wurde. Darin werden die Forderungen der Länder präzisiert und bekräftigt, dass eine Zustimmung der Länder zum Fiskalpakt die Klärung wichtiger innerstaatlicher Rahmenbedingungen und Ausführungsbestimmungen des Fiskalpaktes voraussetzt. Weitere Grundlagen für die Verhandlungen mit dem Bund über die staatliche Umsetzung ergeben sich aus einem Papier aus Rheinland-Pfalz. In diesem Papier wird die 3

4 Forderung erhoben, dass die Haushaltsautonomie der Länder gewahrt bleiben müsse. Die Freiheit der Länder, von der Schuldenbremse in Artikel 109 Grundgesetz bis einschließlich 2019 nach Maßgabe ihrer jeweiligen Landesverfassung abzuweichen, dürfe nicht eingeschränkt werden. Weiter wurde die Erwartung geäußert, dass der Bund durch die Übernahme der Kosten der Eingliederungshilfe die kommunalen Haushalte nachhaltig entlastet. Bewertung des derzeitigen Sachstandes In den Verhandlungen mit der Bundesregierung konnte zu wesentlichen Forderungen der Länder, wie sie auch im Beschluss der Bremischen Bürgerschaft formuliert wurden, ein Konsens erreicht oder ein Kompromiss ausgehandelt werden. Da die Länder in ihren Forderungen zum Fiskalpakt strukturell bedingt andere Akzente als die Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag gesetzt haben, ist in der Bewertung folglich zwischen beiden Bereichen zu unterscheiden: Ergebnisse aus Ländersicht: In den Verhandlungen am konnte erreicht werden, dass durch den Fiskalpakt sowie die noch ausstehende Konkretisierung bestimmter Vorgaben durch die Europäische Kommission keine Anforderungen begründet werden, die über die Vorgaben des verfassungsrechtlichen Rahmenwerks zur Begrenzung der Neuverschuldung in den Haushalten von Bund und Ländern hinausgehen. Insbesondere ist hervorzuheben, dass die Vereinbarungen mit den Konsolidierungshilfeländern unberührt bleiben; durch die noch zu konkretisierende innerstaatliche Umsetzung die Haushaltsautonomie von Bund und Ländern nicht beeinträchtigt werden wird; die Überwachung der Einhaltung der gesamtstaatlichen Defizitobergrenze durch den Stabilitätsrat erfolgt; der Bund für den Fiskalpakt im Außenverhältnis haftet und bereit ist, für den Zeitraum bis 2019 das Risiko einer Sanktionszahlung zu übernehmen; der Bund zusammen mit den Ländern die Voraussetzungen dafür schafft, dass eine gemeinsame Kreditaufnahme von Bund und Ländern im Sinne eines intelligenten Schuldenmanagements - möglich ist. Eine erste Anleihe soll 2013 emittiert werden; vor dem Hintergrund der Bedeutung der kommunalen Finanzen in 2013 Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über ein neues Bundesleistungsgesetz in der nächsten Legislaturperiode erfolgen sollen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe in der bisherigen Form ablöst; eine Entscheidung über die Höhe der Entflechtungsmittel für den Zeitraum im Herbst 2012 fallen soll. 4

5 Darüber hinaus hat sich der Bund zur weiteren finanziellen Mitwirkung am Kita- Ausbau in Form einer einmaligen Zahlung von 580 Mio. für Investitionen und einer jährlichen Beteiligung an Sach- und Personalkosten in Höhe von 75 Mio. bereit erklärt. Eine weitere Vereinbarung betrifft die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die künftig am aktuellen Referenzjahr bemessen werden soll. Durch die stetig steigenden Ausgaben für die Grundsicherung ist der Betrag des aktuellen Jahres immer höher, als des Vorvorjahres, das bisher für die Erstattung der Kosten maßgeblich war. Den Kommunen müssen damit die Vorfinanzierung der Kostensteigerung bei der Grundsicherung nicht mehr finanzieren. Diese Zusagen des Bundes sollen in Form einer Protokollerklärung im Bundesrat fixiert werden. Ergebnisse im Deutschen Bundestag: In den Verhandlungen mit der Bundesregierung konnte eine Einigung auf wesentliche Forderungen der SPD und von Bündnis 90/DIE GRÜNEN erreicht werden. Insbesonder gilt dies für die Schritte zur Einführung einer Finanzmarkttransaktionssteuer, die Ausrichtung des EU-Haushaltes auf Wachstumsinvestitionen, die Aufstockung des EIB-Kapitals, die Einführung von Projektanleihen, die Vereinbarung von Jugendgarantien, die Förderung von Lohnzuschüssen aus dem ESF sowie eine stärker integrierte Finanzaufsicht, weitere Schritte der Finanzmarktregulierung und eine angemessene Beteiligung des Europäischen Parlaments an den Verhandlungen über die Vorschläge des Quartetts (Kommissionspräsident Barroso, Ratspräsident van Rompoy, Vorsitzenden der Eurogruppe Juncker und EZB-Präsidenten Draghi). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Umsetzung der genannten Punkte ein Einvernehmen auf EU-Ebene bzw. mit den Mitgliedern der Eurogruppe voraussetzt. Insofern handelt es sich bei dem gemeinsamen Papier der Bundesregierung und der Fraktionen im Deutschen Bundestag: Pakt für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung zunächst um die Verständigung auf Initiativen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den europäischen Partnern. Der Zeitpunkt ihrer Umsetzung und ihre Ausgestaltung bleiben daher offen. 5

6 Zeitplan Die abschließende Beratung zum ESM und zum Fiskalpakt im Deutschen Bundestag ist für den 29. Juni 2012 vorgesehen. Der 2. Durchgang im Bundesrat soll ebenfalls am 29. Juni 2012 im Anschluss an die Entscheidung im Bundestag in einer Sondersitzung erfolgen. Damit wäre gewährleistet, dass über den ESM und den Fiskalpakt zusammen abgestimmt wird und der ESM zum 1. Juli 2012 in Kraft treten kann. Gleichzeitig können die Ergebnisse des Europäischen Rates am 28./29. Juni berücksichtigt werden, die insbesondere bzgl. der Forderung nach ersten Schritten für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer und der Schaffung eines europäischen Wachstumspaktes wichtige Voraussetzungen für eine breite Zustimmung im Bundestag und Bundesrat darstellen. Beschluss des Senats vom 26. Juni 2012: Zur vorgesehenen Beratung im Bundesrat, die am 29. Juni 2012 ohne vorherige Ausschussberatung stattfinden wird, hat der Senat Freie Hand zur sofortigen Sachentscheidung und zum Gesetz beschlossen. Anlage: BR-Drs. 130/12: Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion 6

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