VOM EUROPÄISCHEN FISKALVERTRAG ZUR DEUTSCHEN SCHULDENBREMSE

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1 1 VOM EUROPÄISCHEN FISKALVERTRAG ZUR DEUTSCHEN SCHULDENBREMSE EINHALTUNG, WIRKSAMKEIT UND HERAUSFORDERUNGEN Eckhard Janeba Unabhängiger Beirat des Stabilitätsrats Universität Mannheim Bremen, 16. Januar 2018

2 2 Öffentliche Haushalte in Deutschland Gesamtstaat In Mrd. Euro 25, Bund 7, Länder 4, Gemeinden 5, Sozialversicherungen 8, Positive Zahl = Überschuss; Zahlen ab 2017 gerundet Quelle: 8. Stellungnahme des Unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats vom 11. Dezember 2017

3 3 Fiskalregeln Eine Fiskalregel begrenzt die Ausgaben, das Defizit oder die Verschuldung einer staatlichen Gebietskörperschaft Beispiele: Maastricht Regel, Schuldenbremse Numerische Ausgestaltung (z.b. Defizit < 3% des Bruttoinlandsprodukt BIP)

4 Verbreitung Fiskalregeln 4

5 5 Staatsverschuldung und Fiskalregeln Warum Fiskalregeln? Tendenz zur Kurzfristorientierung der Politik Asymmetrische Finanzpolitik: Kein Sparen in guten Zeiten Staatliche Verschuldung sinnvoll für öffentliche Investitionen die wachstumsfördernd sind zur Stabilisierung der Volkswirtschaft bei unerwarteten Schocks (z.b. Wiedervereinigung, Finanz- und Wirtschaftskrise 2008)

6 6

7 7 Effektive Fiskalregeln Fundamentaler Zielkonflikt Glaubwürdige Grenzen Flexibilität in Zeiten ökonomischer Krisen Fiskalregel der ersten Generation Europäischer Stabilitäts- und Wachstumspakt (seit 1997): Defizitgrenze 3% des BIP, Verschuldungsgrenze 60% des BIP Fiskalregeln der zweiten Generation (Annähernd) strukturell ausgeglichene Haushalte Schuldenbremse, Europäischer Fiskalpakt

8 8 Schuldenbremse Föderalismusreform II (2009), Art. 109 GG Schuldenbremse begrenzt jährliche Nettokreditaufnahme Bund: Nettokreditaufnahme < 0,35% des BIP ab 2016 Länder: ausgeglichene Haushalte ab 2020 Bereinigung um Konjunktureffekte und finanzielle Transaktionen (z.b. Privatisierungserlöse)

9 Struktureller Saldo in Euro je Einwohner (Stabilitätsrat, 11. Dez. 2017) 9 BW NI HH HB BE SL

10 10 Europäischer Fiskalvertrag Antwort auf Schuldenkrise in Europa, gezeichnet von 25 EU Staaten, gültig seit 2013 Gesamtstaatliche Defizitobergrenze von 0,5% des BIP In D: Bund + Länder + Gemeinden + Sozialversicherungen Überwachung durch unabhängige Fiskalräte; in Deutschland Stabilitätsrat (2 Bundesminister sowie 16 Länderfinanzminister) Unabhängiger Beirat

11 11

12 12 Herausforderungen 1. Berücksichtigung von Ausnahmesituationen (Flüchtlingszuwanderung) 2. Wie glaubwürdig ist die Schuldenbremse? Umfrage unter Politikern 3. Fiskalregeln als Ursache einer Investitionsschwäche? 4. Nutzung fiskalischer Spielräume: Europäische Debatte

13 13 1. Ausnahmen Fiskalregeln brauchen Ausnahmevorkehrungen Was ist eine Notsituation? Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen (Art. 109 GG) Konkreter Fall: Flüchtlingszuwanderung 2015 Im Ausmaß unerwartet 2014, selbst in erster Hälfte 2015 Zusätzliche staatl. Ausgaben von ca. ½ % BIP für 2016 (Echtzeitschätzung im Herbst 2015)

14 14 Dauerhaftes Herausrechnen der flüchtlingsbedingten Mehrausgaben in öffentlichen Haushalten unangebracht Nicht praktikabel Integration Flüchtlinge ist Daueraufgabe, die mittelfristig vom Staat beeinflussbar ist Stattdessen vorübergehende (!) Abweichung von Fiskalzielen angemessen

15 15 2. Einhaltung Schuldenbremse: Länder Einhaltung in 2020 bei den meisten Ländern plausibel Neue Bund/Länder Vereinbarung gültig ab 2020, u.a. Abschaffung des horizontalen Länderfinanzausgleichs Entlastung der Länder um ca. 10 Mrd. Euro pro Jahr Sanierungshilfen für SL und HB von jeweils 400 Mio. jährlich Aber: Langfristige Einhaltung nicht gesichert Bisher kein Sanktionsmechanismus bei Nichteinhaltung, nur Reputationsverlust Neue Regelung: Stabilitätsrat wird Einhaltung kontrollieren (ohne Beirat); Details noch nicht beschlossen

16 16 Ergebnisse einer Landtagsumfrage Studie der Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und Universität Mannheim (ZEW Policy Brief 16-06, 2016) Befragung Ende 2014 bis Frühjahr 2016 Antworten von 669 von 1857 Landtagsabgeordneten, darunter 24 aus HB

17 17

18 18

19 19

20 20 3. Fiskalregeln und Investitionsschwäche? Schuldenbremse sieht keine Regelung für schuldenfinanzierte öffentliche Investitionen vor Alter Art. 115 GG ließ dies zu, aber Investitionsbegriff war problematisch Ausnahmeregelung wurde missbraucht Feinsteuerung schwierig Geringe öffentliche Investitionen Ausbleibende Investitionen kurzfristig weniger sichtbar Zusammenhang zwischen Höhe der Sozialausgaben und Investitionen auf Gemeindeebene

21 21

22 22 Übernahme der Sozialausgaben von höheren staatlichen Ebenen Finanztransfers des Bundes zur Stärkung der Investitionskraft von Ländern und Gemeinden richtig (z.b. Übernahme der Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylberechtigte) Allerdings bei individuell zugeschnittenen Sachleistungen (z.b. Eingliederungshilfe) pauschalierte Erstattungssätze anwenden

23 23 4. Nutzung Fiskalischer Spielräume Europäische Debatte Umkehrung der deutschen Europäische Kommission drängt Deutschland zu einer stärker expansiven Fiskalpolitik Gefahr der Verletzung europäischer Fiskalregeln Größe des fiskalischen Spielraums stark umstritten, da z.b. bei der Konjunkturbereinigung des Haushaltsslados die Annahmen zur Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zentral sind

24 24 Prognoseunterschiede Schätzung des konjunkturbereinigten Finanzierungssaldos in Deutschland für 2018 in % des BIP, Herbst Bundesregierung 3/4 Europäische Kommission 0,9 Gemeinschaftsdiagnose 0,7 Sachverständigenrat 0,4 Internationaler Währungsfond 0,2 OECD -0,1

25 25 Fazit Fiskalregeln und unabhängige Fiskalräte sind zentral für tragfähige öffentliche Finanzen Regeln für Notsituationen und Konjunkturbereinigung richtig, aber auch Einfallstor für Manipulation Dauerhafte Absicherung der Schuldenbremse verbesserungsbedürftig Nicht steuerbare Sozialausgaben auf Länderebene sollten weiterhin vom Bund übernommen werden, damit öffentliche Investitionen nicht beeinträchtigt werden

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