Neuerungen der DIN Gebäudetreppen- Begriffe, Messregeln, Hauptmaße
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- Lieselotte Fuchs
- vor 5 Jahren
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1 Neuerungen der DIN Gebäudetreppen- Begriffe, Messregeln, Hauptmaße Wichtige Formulierungen aus dem Vorwort Die DIN bezieht sich ausdrücklich auf die 16 Landesbauordnungen, die auf Grundlage der Musterbauordnung novelliert wurden. Die Einhaltung der Festlegung in dieser Norm stellt sicher, dass die grundsätzlichen, die Treppen betreffenden Anforderungen (der Gesetzgeber) in den Bauordnungen hinsichtlich der sicheren Begehbarkeit der Treppen im Regelfall der alltäglichen Nutzung ebenso wie der sicheren Benutzung der Treppe als Teil des Rettungsweges im Brandfall erfüllt werden. Für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung können in den Ländern Sondervorschriften im Bauordnungsrecht bestehen. Das Arbeitsschutzrecht, Regelungen der Gesetzlichen Unfallversicherung, andere Rechts- und ggf. Verwaltungsvorschriften können Festlegungen für Treppen enthalten, die über die Festlegungen dieser Norm hinausgehen (z.b. sind in Arbeitsstätten Wendel- und Spindeltreppen im Verlauf des ersten Rettungsweges unzulässig). Es können besondere Anforderungen für Kinder, Behinderte oder ältere Personen bestehen. In den Fällen, wo barrierefreies Bauen erforderlich ist, sind die Festlegungen nach Landesbauordnung und der entsprechenden Norm zu beachten. Gesetze, Rechts- und ggf. Verwaltungsvorschriften haben Vorrang gegenüber den Festlegungen dieser DIN Die DIN ist kein Lehrbuch für den Treppenbau und enthält auch nicht für alle alltäglichen Fragestellungen des Treppenbaus Antworten! Änderungen Unterteilung in Gebäudearten Gegenüber der DIN Ausgabe 2000 erfolgt bei der Angabe der Anforderungen an Treppen eine Unterteilung in Gebäude im Allgemeinen (Gebäudeklasse 3, 4, 5) und Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen (Gebäudeklasse 1, 2). Deshalb gibt es dort, wo unterschiedliche Anforderungen an den jeweiligen Gebäudetyp bestehen, jeweils die Unterscheidung. Steigungsverhältnis Die Treppensteigung s und der Treppenauftritt a werden in Millimetern angegeben (z.b. 180 x 260 mm), um Rundungsfehler zu vermeiden. Die mathematischen Rundungen sind jetzt nicht mehr anwendbar (z.b. Steigung: 18,45 cm 18 cm; Auftritt: 25,60 cm 26 cm). Messregeln für den Mindestauftritt bei Podesten Für Zwischenpodeste ist ein Mindestauftritt von 3 a (Treppenauftritt) für Gebäude im Allgemeinen und 2,5 a (Treppenauftritt) für Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen vorgeschrieben. Sogenannte überbreite Stufen sind damit unzulässig.
2 Messregeln für Stufenvorderkanten mit Profilen Durch die Vergrößerung der Radien zur Begrenzung des Gehbereiches und der dadurch verursachten Lageänderung der Lauflinie ist ein erhöhter Platzbedarf erforderlich. Bei Ausführung stärkerer Profile, auch Fasen an der Trittstufenvorderkannte r > 8 mm, wird der Auftritt a erst ab Profilierungsende gemessen, damit verlängerst sich die Lauflinie. Zusammen mit dem Mehrbedarf beim Steigungsverhältnis und evtl. Podesten muss der Treppenbauer in Zukunft Sorge dafür tragen, dass eine normgerechte Treppenausführung möglich ist (Hinweispflicht besonders bei Bauträgern durch Bedenkenanmeldung).
3 Gehbereich bei halbgewendeltem Lauf Bei nutzbaren Treppenlaufbreiten bis 100 cm hat der Gehbereich eine von 2/10 der nutzbaren Treppenlaufbreite und liegt im Mittelbereich der Treppe. Bei gewendelten Treppen müssen die Krümmungsradien der Begrenzungslinien des Gehbereiches mindestens dem Abstandsmaß zur Begrenzung der nutzbaren Laufbreite auf der Seite der kleineren Stufenbreiten entsprechen. Bei unterschiedlichen Laufbreiten innerhalb einer Treppe bildet das kleinere der beiden Abstandsmaße den Radius. Die Lauflinie kann vom Treppenplaner frei innerhalb des Gehbereiches gewählt werden. Sie muß stetig sein und darf keine Knickpunkte haben. Krümmungsradien der Lauflinie entsprechen mindestens dem kleinsten Radius des zugehörigen Gehbereiches. Wendelstufen und Wendelungen Wendelstufen müssen an der schmalsten Stelle der inneren Begrenzung der nutzbaren Laufbreite einen Auftritt von mindestens bei - Gebäude im Allgemeinen: 100 mm - Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen: 50 mm haben. Der Auftritt von Wendelstufen muss für jede Stufe an der schmalsten Stelle zur Wendlungsecke hin gleichbleibend sein und stetig abnehmen. Der Mindestauftritt von Wendelstufen an der schmalsten Stelle wird parallel zur inneren Begrenzung des Gehbereiches gemessen.
4 Neue Verziehungsregeln für z.b. geländertragende Treppen Im geradläufigen Bereich eines Treppenlaufes dürfen aus einer Wendelung heraus nur bis zu einer Länge von 3,5 x a gewendelte Stufen angeordnet werden. Wird bei der Verziehung einer gewendelten Treppe eine allgemein anerkannte handwerkliche Verziehungsregel angewandt, z. B. Verhältnis-, Winkel- oder Kreisbogenmethode, gelten diese Anforderungen nicht. Aber: Keine Kombination der neuen und alten (handwerklichen) Verziehungsregeln! Mit den neuen Verziehungsregeln sind schwungvolle Wangen und Handläufe schwierig umsetzbar. Seitenabstand Der Seitenabstand von Treppenläufen und Treppenpodesten zu Wänden und/oder Geländern darf nicht mehr als 6 cm betragen. Beachte ggf. die jeweilige Landesbauordnung: Zum Teil noch 4,0 cm Seitenabstand. Lichter Stufenabstand - Gebäude im Allgemeinen: Das Maß von Öffnungen zwischen Stufen darf in einer Richtung nicht größer als 12 cm sein und muss folgenden Vorgaben entsprechen (siehe rechts). - Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen: Keine Anforderungen zum lichten Stufenabstand nach dieser Norm entbindet nicht von der Beachtung der jeweiligen Landesbauordnung. Damit ist für diesen Bereich nach der Norm die sogenannte Baurechtsleiste hinfällig.
5 Öffnungen in Geländern und Umwehrungen Gebäude im Allgemeinen: In Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, darf der lichte Abstand von Geländerteilen in einer Richtung nicht mehr als 12 cm betragen und die Geländer sind so zu gestalten, dass ein Überklettern des Treppengeländers erschwert wird, z.b. durch Anordnung senkrechter Stäbe oder einer Scheibe im unteren Bereich bis zu einer Höhe von 70 cm oder einem um mind. 15 cm nach innen gezogenen Handlauf (siehe rechts). Bei Wohngebäuden mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen: Keine Anforderungen zu Öffnungen in Geländern nach dieser Norm entbindet nicht von der Beachtung der jeweiligen Landesbauordnung. Treppenhandläufe Die zu greifende Breite des Handlaufes sollte mindestens 2,5 cm und höchstens 6 cm betragen. Anmerkung: Es ist möglich (und üblich) die Oberkante des Treppengeländers als Treppenhandlauf auszubilden. Ein Treppengeländer höher als 115 cm benötigt einen gesonderten tiefer liegenden Handlauf. Seitenabstand des Treppenhandlaufes Der Seitenabstand des Handlaufes von benachbarten Bauteilen muss mindestens 5 cm betragen. Beachte: Handelsübliche Geländerstützen gibt es derzeit noch mit geringerem Abstand. Höhenversetzter und/ oder unterbrochener Handlauf Gebäude im Allgemeinen: Treppenhandläufe sollten durchgehend ausgeführt werden. Bei Wohngebäuden mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen: Treppenhandläufe können in den Ecken im Wendelungsbereich unterbrochen sein. Bei notwendigen Treppen muss der lichte Abstand einer Handlaufunterbrechung > 5 cm und < 20 cm betragen. Dabei darf der Höhenversatz der Handläufe an der Oberkante höchstens 20 cm betragen. Die Höhe des ankommenden Handlaufs darf nicht über dem weiterführenden Handlauf liegen (siehe rechts).
6 Toleranzen in Gebäuden und Wohngebäuden Gebäude im Allgemeinen: Das Istmaß der Steigung der Antrittsstufe darf höchstens 5 mm vom Nennmaß (Sollmaß) abweichen. Bei Wohngebäuden mit bis zu 2 Wohnungen und innerhalb von Wohnungen: Das Istmaß der Steigung der Antrittsstufe darf höchstens 15 mm vom Nennmaß (Sollmaß) abweichen. Beachte: Achtung bei der Planung von Blockhäusern! Zusammenfassung: Insgesamt für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen Erleichterung im Vergleich zur alten DIN ( ). Hingegen gibt es aber einige Unterschiede zu geltenden Baudurchführungsverordnungen, wie z.b. die Landesbauordnungen, die VOB oder die ATV Grundsätzlich ist durch die Festlegung beim Steigungsverhältnis und Anordnung der Lauflinie ein erhöhter Platzbedarf für die Treppenkonstruktion notwendig. Der NA 005 Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN, NA AA "Treppen" wird einen Arbeitskreis einrichten, der Fragen aus der Praxis zu dieser Norm künftig bearbeiten wird. Weitere Informationen hierzu werden noch bekannt gegeben. Kontakt bei Holzbau Deutschland-Bund Deutscher Zimmermeister: Dipl. Ing. (FH) J. Niedermeyer Kronenstr Berlin niedermeyer@ghad.de Tel.:
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