Barrierefreies Bauen Die aktuellen bauordnungsrechtlichen
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- Leon Beck
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1 Barrierefreies Bauen Die aktuellen bauordnungsrechtlichen Änderungen für BaWü Dipl.-Ing. Frank Arnold TÜV SÜD Industrie Service GmbH TÜV SÜD Industrie Service GmbH BW-barrierefreies Bauen-Neuerungen 1/2018 Folie 1
2 Neuerungen vom 20. Dezember 2017 bis 12/2017 galt die Liste der technischen Baubestimmungen (LTB) am 20. Dezember 2017 wurde die LTB durch die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) ersetzt die VwV TB trat am 1. Januar 2018 in Kraft Folie 2
3 VwV TB mit der Einführung der VwV TB wurden die Abschnitte zur DIN Teil 1 und Teil 2 geändert Betrachtung heute: Teil 2 der Norm, Wohnungen nach 35 TÜV SÜD Industrie Service GmbH BW-barrierefreies Bauen-Neuerungen 1/2018 Folie 3
4 VwV TB DIN LTB (alt) DIN Wohnungen nach 35 Folie 4
5 VwV TB DIN VwV TB (NEU) DIN Wohnungen nach 35 Folie 5
6 VwV TB DIN Was heißt das jetzt für den Wohnungsbau (LBO 35)? bisher die DIN wurde im Wohnungsbau nur sehr eingeschränkt, nur einzelne Passagen, eingeführt jetzt die DIN wird nahezu vollständig eingeführt gewisse Erleichterungen / Abweichungen sind zu beachten! Folie 6
7 1. Abschnitt Wohnungen / ein- bzw. mehrgeschossig Unter den nachfolgend genannten Einschränkungen bezieht sie sich auch auf Wohnungen, die nach 35 Absatz 1 LBO barrierefrei nutzbar und mit dem Rollstuhl zugänglich sein müssen, innerhalb dieser Wohnungen allerdings nur auf die in 35 Absatz 1 LBO genannten Räume, ferner auf wohnungsähnlich genutzte Räume in Einrichtungen nach 39 LBO wie zum Beispiel in Altenwohnheimen oder Gastzimmer von Beherbergungsstätten. Bei mehrgeschossigen Wohnungen gilt sie nur für die Wohn- und Schlafräume eines Geschosses sowie für eine Toilette, ein Bad und eine Küche oder Kochnische. Sofern Abschnitt 1 diesem Anwendungsbereich inhaltlich widerspricht, werden diese Passagen von der Einführung ausgenommen. Folie 7
8 Anwendung (NEU): DIN Abschnitt Treppen Bei der Anwendung der Technischen Baubestimmung ist folgendes zu beachten: 1 Abschnitt sowie alle Anforderungen mit der Kennzeichnung R sind von der Einführung ausgenommen. Fazit aus Punkt 1: Von der Einführung ausgenommen sind: Abschnitt Treppen (vollständig) alle Anforderungen mit der Kennzeichnung R Folie 8
9 Anwendung: DIN Abschnitt 4.1 Infrastruktur allgemeines (gebäudeinnere Erschließung) 1a Abschnitt 4.1 gilt mit der Maßgabe, dass eine Richtungsänderung und Begegnung mit anderen Personen nicht zu erwarten ist. Fazit aus Punkt 1a: ähnlich wie bisher, jedoch keine örtliche Unterscheidung zusätzlich: keine Richtungsänderung zu erwarten Platzbedarf: 120 cm (Wege, TRH, Wohnungsflur, Rampen usw.); Türbreite und Durchgänge: 90 cm TÜV SÜD Industrie Service GmbH BW-barrierefreies Bauen-Neuerungen 1/2018 Folie 9
10 Anwendung: DIN Abschnitt Wohnungstüren 3a Abschnitt gilt für Wohnungstüren zu den Räumen gemäß 35 Absatz 1 Satz 2 LBO, sofern nicht ein Rollstuhlabstellplatz nach Abschnitt eingerichtet ist, einschließlich der Anforderungen mit der Kennzeichnung "R". Räume gemäß 35: Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische Folie 10
11 Auszug aus der DIN: Folie 11
12 Fazit aus Punkt 3a: kein Rollstuhlabstellplatz R-Anforderung von Abschnitt Wohnungstüren d.h.: R1 = Maße der Tabelle 1 in d.h.: R2 = Bewegungsflächen nach mit Rollstuhlabstellplatz Abschnitt Wohnungstüren ohne R-Anforderung Folie 12
13 R1: Abschnitt Türen / maßliche Anforderungen Tabelle 1 Folie 13
14 R2: Abschnitt Türen / Bewegungsflächen vor Türen Folie 14
15 Anwendung: DIN Abschnitt Bedienelemente 5a Abweichend von Abschnitt kann das Achsmaß von Greifhöhen und Bedienhöhen bis zu 110 cm über OFF betragen Fazit aus Punkt 5a: statt dem Achsmaß von 85 cm für Greifhöhen und Bedienhöhen darf das Maß bis 110 cm über OFF betragen Folie 15
16 Abschnitt Bedienelemente TÜV SÜD Industrie Service GmbH BW-barrierefreies Bauen-Neuerungen 1/2018 Folie 16
17 Abschnitt Bedienelemente Fortsetzung Folie 17
18 Was heißt das jetzt für die Praxis? die DIN wurde nun, entgegen der früheren LTB, nahezu umfänglich eingeführt! TÜV SÜD Industrie Service GmbH BW-barrierefreies Bauen-Neuerungen 1/2018 Folie 18
19 Beispiele: Rampen Folie 19
20 Beispiele: Bad, WC insbesondere Tür nach außen öffnend Folie 20
21 Beispiele: Orientierungshilfen Folie 21
22 Fazit die DIN wurde nun, entgegen der früheren LTB, nahezu umfänglich eingeführt! alle Abschnitte (bis auf Treppen) der DIN gelten nun! z. B Rampen (bisher war diese nicht eingeführt) gewisse Erleichterungen / Abweichungen (s.o.) gibt es! (insbesondere bei einem Rollstuhlabstellplatz) Folie 22
23 Kontakt Dipl.-Ing. Frank Arnold Telefon 0711 / frank.arnold2@tuev-sued.de TÜV SÜD Industrie Service GmbH BW-barrierefreies Bauen-Neuerungen 1/2018 Folie 23
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