FWP 3.06 K A M M E R N M A R K T G E M E I N D E F L Ä C H E N W I D M U N G S P L A N Ä N D E R U N G "WOHNPARK KAMMERN"

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1 AUFLAGEENTWURF M A R K T G E M E I N D E K A M M E R N "WOHNPARK KAMMERN" Verfasser: GZ.: 09/1633/RO/ FWP, dat.: A r c h i t e k t D I M a r t i n a K A M L FWP 3.06 Boder Rottenmann Tel.: / 4272 m.kaml@architektur-kaml.at F L Ä C H E N W I D M U N G S P L A N Ä N D E R U N G

2 3.06 "WOHNPARK KAMMERN" MARKTGEMEINDE KAMMERN GEMEINDERATSBESCHLUSS (AUFLAGE) gem. 38 Abs. 1 StROG 2010 i.d.g.f DATUM:... GENEHMIGUNG DURCH DAS AMT DER STEIERMÄRK. LANDESREGIERUNG FÜR DEN GEMEINDERAT:... DER BÜRGERMEISTER angeschlagen: abgenommen:... GEMEINDERATSBESCHLUSS gem. 38 Abs. 6 StROG 2010 i.d.g.f. DATUM:... FÜR DEN GEMEINDERAT:... DER BÜRGERMEISTER angeschlagen:... abgenommen:... DATUM:... BETROFFENE GRUNDSTÜCKE / KATASTRALGEMEINDE:.210/1,.210/2,.114, 993, 1006, KG Kammern PLANVERFASSER: MASZSTAB: M 1 : GZ.: a r c h i t e k t DI Martina K A M L Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker A-8786 Rottenmann, Boder 211 Tel.: / 4272, Fax: m.kaml@architektur-kaml.at 09/1633/RO/01.1-FWP RUNDSIEGEL DATUM:

3 Marktgemeinde Kammern / FWP - Änderung 3.06 Maßstab: Inhalt: Datum: M 1 : 2500 IST - DARSTELLUNG architekt DI Martina K A M L Boder Rottenmann m.kaml@architektur-kaml.at Tel.: 03614/42 72 Meter

4 Marktgemeinde Kammern / FWP - Änderung 3.06 Maßstab: Inhalt: Datum: M 1 : 2500 SOLL - DARSTELLUNG architekt DI Martina K A M L Boder Rottenmann m.kaml@architektur-kaml.at Tel.: 03614/42 72 Meter

5 Marktgemeinde Kammern / FWP - Änderung 3.06 Inhalt: Datum: LEGENDE WA WR DO GG I1 KG (3) Allgemeine Wohngebiete Reine Wohngebiete Dorfgebiete Gewerbegebiete Industrie- und Gewerbegebiete1 Kerngebiete Aufschließungsgebiete, z.b. WA lfde. Nr. 3 Verkehrsfläche fließender Verkehr LF (FWB) Land- und Forstwirtschaft Vorbehaltsfläche förderbarer Wohnbau Transformator F-20kV Hochspannungsfreileitung Leitungsschutzzone Waldflächen LS 17 Landschaftschutzgebiet BT11014 Biotop Geruchsschwellenabstand SS ST Blauer Vorbehaltsbereich SS - Sicherstellung der Schutzfunktion Brauner Hinweisbereich ST - Steinschlag architekt DI Martina K A M L Boder Rottenmann m.kaml@architektur-kaml.at Tel.: 03614/42 72

6 Gemeinde : Pol. Bezirk : Land : Kammern Leoben Steiermark VERORDNUNG FWP - ÄNDERUNG 3.06 Wohnpark Kammern gemäß 38 des StROG 2010 i.d.g.f. WORTLAUT Präambel / Rechtsgrundlage Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kammern hat in seiner Sitzung am die Änderung des Flächenwidmungsplanes 3.06 Wohnpark Kammern, verfasst von Arch. DI Martina Kaml, Boder 211, 8786 Rottenmann - GZ.: 09 / 1633 / RO / FWP, vom , beschlossen. Rechtsgrundlagen: StROG 2010 i.d.g.f. ivm. StROG 1974 i.d.f. LGBl. 95/2003 ÖEK 3.00, in Rechtskraft seit FWP 3.00, in Rechtskraft seit Inhalt Der Wortlaut und die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:2500, basierend auf dem rechtskräftigen Flächenwidmungsplan 3.00 der Marktgemeinde Kammern, besitzt Verordnungscharakter. Der Verordnung ist ein Erläuterungsbericht angeschlossen. Anmerkungen (kurz Anm.) haben ausschließlich erläuternden Charakter! 2 Bauland / Aufschließungsgebiet (1) I/1 WA (1): Ein Teil des von der Änderung betroffenen Grundstückes wird, wie im ggs. Verordnungsplan dargestellt, von Bauland der Kategorie Industrie- und Gewerbegebiet 1 I/1 in Aufschließungsgebiet der Kategorie Wohnen Allgemein WA (1) mit einer Bebauungsdichte von 0,2 0,5 umgewandelt. 1

7 Anm.: Von der Festlegung ist ein Teil des Grundstückes.210/1, KG Kammern, im Ausmaß von ca m² betroffen. (2) GG WA (1): Die von der Änderung betroffenen Grundstücke bzw. jeweils ein Teil davon werden, wie im ggs. Verordnungsplan dargestellt, von Bauland der Kategorie Gewerbegebiet GG in Aufschließungsgebiet der Kategorie Wohnen Allgemein WA (1) mit einer Bebauungsdichte von 0,2 0,5 umgewandelt. Anm.: Von der Festlegung ist ein Teil des Grundstückes.210/1, KG Kammern, im Ausmaß von ca m² betroffen. (3) GG WA: Die von der Änderung betroffenen Grundstücke bzw. ein Teil davon werden, wie im ggs. Verordnungsplan dargestellt, von Bauland der Kategorie Gewerbegebiet GG in Bauland der Kategorie Wohnen Allgemein WA mit einer Bebauungsdichte von 0,2 0,5 umgewandelt. Anm.: Von der Festlegung sind die Grundstücke.114 und.210/2 sowie ein Teil des Grundstückes 1006, alle KG Kammern, im Gesamtausmaß von ca m² betroffen. (4) V WA (1): Jeweils ein Teil der von der Änderung betroffenen Grundstücke wird, wie im ggs. Verordnungsplan dargestellt, von Verkehrsfläche in Aufschließungsgebiet der Kategorie Wohnen Allgemein WA (1) mit einer Bebauungsdichte von 0,2 0,5 umgewandelt. Anm.: Von der Festlegung ist jeweils ein Teil der Grundstücke.210/1 und 993, beide KG Kammern, im Gesamtausmaß von ca. 650m² betroffen. (5) V WA: Jeweils ein Teil der von der Änderung betroffenen Grundstücke wird, wie im ggs. Verordnungsplan dargestellt, von Verkehrsfläche in Bauland der Kategorie Wohnen Allgemein WA mit einer Bebauungsdichte von 0,2 0,5 umgewandelt. Anm.: Von der Festlegung ist jeweils ein Teil der Grundstücke 993 und 1006, beide KG Kammern, im Gesamtausmaß von ca. 300m² betroffen. (6) I/1 L: Ein Teil des von der Änderung betroffenen Grundstückes wird, wie im ggs. Verordnungsplan dargestellt, von Bauland der Kategorie Industrie- und Gewerbegebiet 1 I/1 in Freiland umgewandelt. Anm.: Von der Festlegung ist ein Teil des Grundstückes.210/1, KG Kammern, im Ausmaß von ca m² betroffen. (6) Aufschließungserfordernisse gem. 29: Innere Verkehrserschließung Lärmschutzmaßnahmen (Anm.: Die Einhaltung der zulässigen Immissionsgrenzwerte [im allgemeinen Wohngebiet 55dB Tag / 45dB Nacht] sind vor dem Fenster zu gewährleisten.) Berücksichtigung der 220 kv - Leitung der VEÖ Alle Maßnahmen sind durch den Grundeigentümer oder Bauwerber zu erfüllen. 2

8 3 Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik / Vorbehaltsfläche für förderbaren Wohnbau Im von der Änderung betroffen Bereich wird, wie im Plan dargestellt, eine Vorbehaltsfläche für förderbaren Wohnbau nach 37 Abs. 2 StROG 2010 festgelegt. Anm.: Von der Festlegung ist ein Teil des Grundstückes.210/1, KG Kammern, im Ausmaß von ca m² betroffen. 4 Rechtskraft Nach der Genehmigung durch die Stmk. Landesregierung beginnt die Rechtswirksamkeit der FWP - Änderung 3.06 Wohnpark Kammern mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag. Für den Gemeinderat : Angeschlagen :... Der Bürgermeister : Abgenommen :... (Karl Dobnigg) 3

9 ERLÄUTERUNGSBERICHT ZUR FWP ÄNDERUNG 3.06 DER MARKTGEMEINDE KAMMERN 1.) Einleitung Die Siedlungsgenossenschaft Ennstal beabsichtigt, in den nächsten Jahren auf dem Gelände der ehemaligen Tischlerei Habenbacher/Loidl bis zu 30 Wohnungen zu errichten. Dabei ist eine Mischung aus unterschiedlichen Typen an leistbaren Wohnungen vorgesehen (von 2-Zimmerwohnungen bis zu großen, reihenhausähnlichen Maisonettewohnungen). Bis jetzt haben schon über 20 Personen bzw. Jungfamilien ihr Interesse dafür bekundet. Darüber hinaus wird die SeneCura Gruppe, die neben dem Sozialzentrum Kammern Haus Viola zahlreiche weitere Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in Österreich betreibt, 12 Wohneinheiten für Betreutes Wohnen einrichten. Aufgrund der räumlichen Nähe sind zahlreiche Synergieffekte zu erwarten. Liegt die Errichtung von Mehrfamilienhäusern nun doch schon knapp 10 Jahre zurück, ist die Entwicklung eines Wohnparks mit einer Mischung aus unterschiedlichen, jedoch leistbaren und mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen ein dringendes Anliegen der Gemeinde, umso mehr als für die nächste Zeit ein Zuzug prognostiziert wird. 2.) Lage / Grundstück / Festlegungen bzw. Ersichtlichmachungen lt. rk. FWP 4.00 Die ggst. Änderungsfläche befindet sich am nordwestlichen Rand des Zentrums der Marktgemeinde Kammern. In den 1980er Jahren wurde in diesem Bereich eine Betriebsstätte für eine Tischlerei errichtet, demzufolge das ca. 2,8ha große, ggst. Gebiet im SLB 3.00 zur baulichen Entwicklung für die Funktion Industrie und Gewerbe festgelegt ist (FWP: I/1 0,2 0,8 sowie GG 0,2 0,4). Seither werden die Hallen nur noch zu Lagerzwecken genutzt und sind dabei teilweise vermietet. Bereits am Fuße des Schwemmkegels gelegen (sog. Kammerer Höhe ), bewirkte die aus Betriebsablaufgründen erforderliche Verebnung des Geländes enorme Einschnitte im Westen (bis zu ca. 15m hoch und dicht bewaldet) und Aufschüttungen im Osten (ca. 5m hoch). Die Zufahrt zum Areal ist aufgrund der Steigung von Schwertransportern vor allem im Winter schwierig zu bewältigen. Im Osten und Südosten grenzt die ggst. Entwicklungsfläche direkt Bauland der Kategorie Wohnen Allgemein (WA 0,2 0,5) an, in westlicher Richtung ist es ca. 60m entfernt (WA 0,2 0,4). Im Norden wird das Areal lediglich durch öffentliches Straßengut vom mittelsteil ansteigenden Wald getrennt. Im Südwesten und Westen schließt Freiland an. Auf der Baufläche.114 steht ein Nebengebäude der A1 Telekom, im NW des Gst ein Nebengebäude des Sozialzentrums Kammern Haus Viola. Ersichtlichmachungen: kv F UW Hessenberg - UW (Schaltst.) d. VEÖ (Verb.) (ganz randlich im Norden) - 20 kv E Leitungen - LS 17 jenseits der Straße im Norden - Brauner Hinweisbereich ST Steinschlag jenseits der Straße im Norden 4

10 Ansicht von Südosten, ) Übereinstimmung mit dem im rk. RePro Leoben angeführten Zielsetzungen / mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept 3.00 sowie mit dem SLB 3.00: siehe Änderung des ÖEK Vf Wohnpark Kammern, GZ.: 09 / 1633 / RO / ÖEK, vom Im Zuge der Änderung des ÖEK Vf wurde im ggst. Bereich ergänzend die Funktion Wohnen festgelegt. Baulandbedarf: FLÄCHENRESERVEN FWP 3.00 (abgemindert) 15,82 ha unbebaut FWP 3.00 (nicht abgemindert) 21,38 ha unbebaut zzgl. zwischenzeitige Änderungen 2,26 ha unbebaut abzgl. Verbrauch 4,01 ha Stand September ,63 ha unbebaut Differenz 1,75 ha unbebaut Neuausweisung von WA / FWP ,27 ha unbebaut Ein weiteres wesentliches Ziel lt. ÖEK 3.00 stellt auch die Steigerung der derzeitigen Bevölkerungszahl dar. Bevölkerungsentwicklung: 1961: : : : : : :1.628; für das nächste Jahrzehnt (bis 2026) wird ein weiterer Bevölkerungszuwachs um ~37 Personen angestrebt ( EW). In der Marktgemeinde Kammern gibt es derzeit 647 Haushalte. Die durchschnittliche Haushaltsgröße liegt mit 2,52 sowohl über dem 5

11 Landes- als auch über dem Bezirksschnitt (2,32 bzw. 2,0). Während die Anzahl der Haushalte seit 2001 um ca. 9% gestiegen ist, ist die durchschnittliche Haushaltsgröße um ca. 10% gesunken. Damit folgt die Entwicklung dem allgemeinen Trend (Single-Haushalte, zunehmende Scheidungsrate, ). Die im Zuge der Revision 3.00 festgelegte Baulandreserve betrug ein Ausmaß von 15,82ha abgemindert bzw. 21,38ha nicht abgemindert, der ermittelte Baulandbedarf 5,12ha, woraus sich ein Mobilitätsfaktor von 3,1 errechnete. Seit der Revision des Flächenwidmungsplanes 3.00 (seit 2005) wurden 53 neue Wohneinheiten errichtet (40 Ein- / Zweifamilienhäuser, 1 6-Familienhaus, 7 neue WE durch Zu-/Umbau) und eine Baulandfläche im Gesamtausmaß von ca. 4,0ha konsumiert. Abgrenzung der Fläche: Um die Flächen für die Wohnnutzung zu attraktivieren, ist in Richtung Westen ein Rückbau des Geländeeinschnittes durch stufenweises Anheben beabsichtigt. Aus diesem Grund werden vorerst nur die für die Errichtung der geförderten Wohnungen sowie für das Projekt der SeneCura Gruppe benötigten Flächen in Bauland umgewandelt. Die Restflächen werden vorerst in Freiland umgewandelt siehe beiliegenden Bebauungsvorschlag 4.1) Technische Infrastruktur: Äußere / Innere Verkehrserschließung: Derzeit erfolgt die Zufahrt aus östlicher Richtung über das Grundstück 993. Im Zuge der ggst. Umwandlung in allgemeines Wohngebiet ist beabsichtigt, die Zufahrtstraße nach Süden zu verlegen und zukünftig am östlichen Rand des Gst. 992/3 zu führen. Der Bereich wurde im FWP 3.05 bereits als WA festgelegt, in natura ist der Weg aber noch nicht hergestellt. Die Führung der inneren Verkehrserschließung ist dem beiliegenden Bebauungsvorschlag zu entnehmen. Stromversorgung: Die Stromversorgung ist lt. Bestand aus dem Netz der Energie Steiermark vorgesehen. Wasserversorgung: Die Wasserversorgung erfolgt lt. Bestand aus dem Netz der Marktgemeinde Kammern. Schmutzwässer: Die Beseitigung der Schmutzwässer ist lt. Bestand über den Ortskanal der Marktgemeinde Kammern vorgesehen. Oberflächenentwässerung: Die bereits getätigten Baumaßnahmen auf dem ggst, Areal zeigten, dass der Untergrund ausreichende Sickerfähigkeit aufweist. Es ist daher beabsichtigt, die anfallenden Oberflächenwässer ordnungsgemäß zu sammeln und auf eigenem Grund zur Versickerung zu bringen. Die Bodenversiegelung ist so gering wie möglich zu halten. Das Problem infolge von Hang- und Schmelzwasser wurde im Jahr 2015 durch bauliche Maßnahmen der Gemeinde gelöst. 6

12 Wasserwirtschaftliche Interessen der Abteilung 14 zur Thematik Niederschlagswässer : Der Anfall und die Ableitung von Niederschlagswässern haben in Siedlungsgebieten in den letzten Jahren verstärkt zu Problemen geführt. Diese Probleme entstanden durch eine unzureichende Beachtung des Abflusses von Hangwässern, der technischen Rahmenbedingungen von Kanalisationsanlagen sowie von Grundstücksentwässerungs- und Versickerungsmöglichkeiten. Es ist erforderlich, dass möglichst viel unbelastetes Niederschlagswasser an Ort und Stelle zurückgehalten und zur Versickerung gebracht (Grundwasseranreicherung) und nur bei Überlastung von diesbezüglichen Anlagen (Flächen-, Mulden-, Becken-, Schacht-, Rigolen-, Rohr-, Retentionsraumversickerung, Filtermulden, Regenrückhaltebecken, Retentions-/ Filterbecken) Oberflächenwässer einem Vorfluter zugeleitet wird. Eine Versickerung soll nur bei entsprechender Sickerfähigkeit des Bodens und unter Einsatz eines vertretbaren technischen Aufwandes vorgeschrieben werden. Belastete Meteorwässer müssen sofern nicht eine Einleitung in die Kanalisation gefordert ist vor Versickerung bzw. Einleitung in einen Vorfluter dem Stand der Technik bzw. den Qualitätszielverordnungen entsprechend gereinigt werden. Damit eine geordnete Versickerung/Ableitung der Meteorwässer gewährleistet ist sowie um nachteilige Auswirkungen des Oberflächenwasserabflusses infolge der Bebauung / Versiegelung auf die Unterliegerbereiche hintan zu halten, wird von der A 14 im Anlassfall (z.b.: bei der Erstellung von Bebauungsplänen) die Erstellung von Regenwasserbewirtschaftungskonzepten für das jeweilige Planungsgebiet inklusive des Bestandes unter Berücksichtigung der Gelände- bzw. Boden- und Grundwasserverhältnisse (Grundwasserstand und Sickerfähigkeit des Bodens) vorgeschlagen. Die örtliche Abgrenzung hat nach hydrologischen und wasserwirtschaftlichen Kriterien zu erfolgen. Anm.: Informationen über diese Thematik können auch dem Leitfaden für Oberflächenentwässerung 2.0 Jänner 2012, erstellt durch die Abteilungen 14, 13 und 15 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung entnommen werden: entwässerung_2.pdf Hinsichtlich hydraulischer Bemessung, Bau und Betrieb von Regenwasser-Sickeranlagen wird auf die ÖNorm B , Ausgabe , auf die ÖNorm B , Ausgabe , auf das ÖWAV Regelblatt 35, Ausgabe 2003 sowie auf das DWA Regelblatt A 138, Ausgabe April 2005, verwiesen. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass im Zuge der Erstellung eines gesamthaften wasserwirtschaftlichen Entwicklungsplanes gemäß ÖWAV-Leitfaden Kommunaler Wasserentwicklungsplan die Möglichkeit besteht, sich mit der Problematik der Regenwasserbewirtschaftung zu beschäftigen. So besteht unter anderem die Möglichkeit, im kommunalen Wasserentwicklungsplan Bereiche auszuweisen, für die z.b. in Flächenwidmungs- und Bauverfahren die Regenwasserableitung besonders zu beachten ist. Im Rahmen eines kommunalen Wasserentwicklungsplanes können die Gemeinden ihre Wasserwirtschaft (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Hochwasserschutz und Niederschlagswasserproblematik) ganzheitlich analysieren und sich mittel- bis langfristige Entwicklungsziele setzen. Mit einem kommunalen Wasserentwicklungsplan verfügt die Gemeinde über eine fundierte Planungs- und Entscheidungsgrundlage für zukünftige Vorhaben. Für weitere Informationen kann mit der Abteilung 14 Kontakt aufgenommen werden. 7

13 4.2) Aufschließungserfordernis / Lärmschutzmaßnahmen: Von DI Bernd Fink aus 9521 Treffen am Ossiachersee, datiert mit , liegt für das gesamte Gemeindegebiet von Kammern eine Lärmerheblichkeitsabschätzung vor. Darin ist zum ggst. Bereich Folgendes festgehalten: Ad Abschnitt B6 / Kammern West (B113 Höhe Pmt-Jetmill GmbH bis B113 Höhe Autoservice Schipfer / 70 km/h): Der Abschnitt B6 ist insofern zweigeteilt zu betrachten, als östlich der Einmündung von der Kirchgasse in die B113 die Schallemissionen aus dem Schienenverkehr vergleichsweise ohne Geländehindernis auf das Gebiet nördlich der B113 einwirken können, dagegen westlich der o.a. Einmündung eine partielle Geländeerhöhung zwischen Schienenstrecke und B113 als lärmtechnische Abschirmung Geltung erlangt. Südlich der B113 treten auf den zu betrachtenden Flächen Schallimmissionen aus Straßenverkehr (B113, A9) und Schienenverkehr auf, die den Grenzwert für Allgemeine Wohngebiete sowohl bei Tag (55 db) als auch bei Nacht (45 db) überschreiten lassen. Nördlich der B113 jedoch tritt Lärmabschirmung in zweiter Reihe zur Linienschallquelle der Schoberpaß Straße durch Bebauung bzw. Baumbestand auf. Der lärmkritische Abstand liegt ohne Abschirmung zur Tageszeit und Nachtzeit bei max. 15 m. Auf den Flächen südlich der Alten Bundesstraße kommt der Einfluss des Verkehrs auf der A9 in Kombination mit der B113 zum Tragen, während nördlich der Alten Bundesstraße von einer Unterschreitung des Immissionsgrenzwertes in Höhe von 55 db zumindest bei Tag auszugehen ist. Ausgehend von den Immissionsaufzeichnungen im Bereich der Alten Bundesstraße ist zu erwarten, dass der für die Nachstunden mit 45 db geltende Immissionsgrenzwert geringfügig überschritten wird. Legt man den rechentechnischen Abschätzungen die A9 als dominierende Linienschallquelle zugrunde, so ergeben sich lärmkritische Distanzen zur A9 mit rd. 200 m bei Tag und Nacht. Die kombinatorische Immissionswirkung von B113, A9 und Schienenverkehr trägt sicherlich zu einer Erhöhung der 200 m-distanz bei, sodass der tatsächliche Wert für den kritischen Lärmabstand in Bezug auf die Pyhrnautobahn A9 im Bereich von m zu liegen kommen wird. Im Anlassfall / Bauverfahren ist von der Baubehörde genau zu prüfen, ob Maßnahmen zu setzen sind und gegebenenfalls ein befugter Sachverständiger zur weiteren Abklärung beizuziehen ist. In weiterer Folge sind auf Grundlage von Lärmgutachten entsprechende Maßnahmen festzulegen. Festzuhalten ist, dass die Einhaltung der zulässigen Immissionsgrenzwerte (im Dorfgebiet 55dB Tag / 45dB Nacht) vor dem Fenster zu gewährleisten ist. Der ausschließliche Lärmschutz von Innenräumen beispielsweise durch den bloßen Einbau von Schallschutzfenstern ist nicht ausreichend. exemplarisch aufgezählte Maßnahmen: 1) entsprechende Grundrisskonzeption: Anordnung der Aufenthaltsräume (Schlafräume) auf der dem Lärm abgewandten Seite unter Ausnutzung der Eigenabschirmung (zumindest ein Lüftungsflügel) Anm. zur DVO zum Stmk. Wohnbauförderungsgesetz 1993: Lt. 2 (3) ist in begründeten Fällen eine Förderung zulässig auch wenn die Grenzwerte überschritten werden. Folgender Bedingung muss aber entsprochen werden: Vor Fenstern von Schlafräumen darf ein Nachtgrenzwert von 8

14 50dB nicht überschritten werden, außer es handelt sich um Wohnungen mit mehr als zwei Schlafräumen. In solchen Fällen ist die Überschreitung des Grenzwertes für einen Schlafraum zulässig (= allfälliger 3. Schlafraum). 2) objektseitige Schallschutzmaßnahmen: lokale, vor die Fassade gesetzte Elemente wie verglaste Balkone, Terrassen, etc. 3) Abschirmung der Lüftungsöffnungen der Aufenthaltsräume oder der wesentlichen Aufenthaltsflächen im Freien durch nachfolgend exemplarisch aufgezählte Konstruktionen: durch dazwischen angeordnete - Nebengebäude (Garagen, Gerätehütten) mit/ohne Begrünung, und/oder - Pergolen mit geschlossener (ev. aber transparenter) Rückwand, und/oder - freistehende (ev. transparente) Wandelemente und/oder - geschlossene Brüstungen auf Dachterrassen und/oder - etc. Auf eine abwechslungsreiche und strukturierte Gestaltung ist Bedacht zu nehmen. Durchgehend gleichförmig gestaltete Elemente entlang bzw. im Nahbereich der Grundgrenze sind zu vermeiden. Wechselspiel aus Elementen unterschiedlicher Struktur und Materialien, jedenfalls aber blendfrei, nicht glänzend, in gedämpfter Farbgebung, unterschiedlicher Transparenz / Blickdichtheit, unterschiedlicher Höhe, mit / ohne Begrünung, etc. zum Schutz von wesentlichen Aufenthaltsflächen im Freien z.b.: Kombination aus Gerätehütte in Verbindung mit Pergola mit transparenter Rückwand einschl. freistehender, aber begrünter Wandelemente, Faustregeln für die Gebäudeplanung (Gilgen 1988) Wie die vorangegangenen Ausführungen zeigen, ist das Aufschließungserfordernis Lärmschutzmaßnahmen vom Grundeigentümer bzw. Bauwerber erfüllbar und daher zu erfüllen. Die Öffentlichkeit wird somit bei entsprechender Konzeption finanziell nicht belastet. Hinweis an die Baubehörde: 8 Abs. 4 StROG 2010 i.d.g.f. Vor Aufhebung der Festlegung von Bauland als Aufschließungsgebiet im Sinne des 29 Abs. 3 ist die Erteilung von Festlegungs- und Baubewilligungsbescheiden nach dem Stmk. BauG sowie Genehmigungen nach 33 Stmk. BauG 1995 zulässig, wenn a) die Bewilligungen der Erfüllung der fehlenden Baulandvoraussetzungen dienen oder b) die gleichzeitige Fertigstellung der fehlenden Baulandvoraussetzungen mit dem Bauvorhaben gesichert ist. 9

15 5.) Bebauungsplanzonierung: Die ggst. Änderungsfläche liegt in keinem Landschaftsschutzgebiet. Lt. StROG 2010 ist auch kein anderer Tatbestand für eine verpflichtende Erstellung eines Bebauungsplanes gegeben. Bei der ggs. Ausweisung handelt es sich um eine Umwandlung von I/1 und GG in WA (1) im Ausmaß von ca m². (Die betroffenen Kleinflächen auf.114,.210/2 und 1006 sind bereits bebaut). Da die Umsetzung eines geförderten Wohnbauprojektes geplant ist und dies die Vorlage am Wohnbautisch bedingt, wo ua. der Städtebau, die Objektsgestaltung und der Lärmschutz beurteilt werden, wird die Erstellung eines Bebauungsplanes trotz der großen Fläche als nicht notwendig erachtet. Aufgrund der bereits vorhandenen Umgebungsstruktur, auf die in jedem Bauverfahren Bezug zu nehmen ist, wird auch auf die Festlegung einer Höhenbeschränkung verzichtet. 6.) Baulandmobilisierungsmaßnahmen / Standorteignung für förderbaren Wohnbau Im von der Änderung betroffen Bereich wird, wie im Plan dargestellt, eine Vorbehaltsfläche für förderbaren Wohnbau nach 37 Abs. 2 StROG 2010 festgelegt. Die Standorteignung für förderbaren Wohnbau wurde bereits im Zuge der Änderung des ÖEK Vf. 3.03, GZ.: 09 / 1633 / RO / ÖEK, vom , festgestellt siehe Übersicht über die Versorgungseinrichtungen Den südwestlichen, ca m² großen Teil des Aufschließungsgebietes auf Gst..210/1, der für Betreuten Wohnen vorgesehen ist, beabsichtigt die Marktgemeinde Kammern, zu kaufen. 7.) Umwelterheblichkeitsprüfung: SCREENING Prüfschritt 1 / Abschichtung: Die Auswirkungen auf die Umwelt wurden bereits auf höherer Stufe geprüft. siehe Änderung des ÖEK Vf. 3.03, GZ.: 09 / 1633 / RO / ÖEK, vom Beilagen: Lärmerheblichkeitsabschätzung von DI Fink Übersicht über die Versorgungseinrichtungen Lageplan zum geplanten Projekt 10

16 Technisches Büro für Verfahrens und Umwelttechnik DI Bernd Fink Am Sonnenhügel 29, A 9521 Treffen am Ossiachersee Mobil: / fink.at Mitglied des Fachverbandes F 3. Schallausbreitungsbetrachtung Ad Abschnitt B6 / Kammern West (B113 Höhe Pmt Jetmill GmbH biss B113 Höhe Autoservicee Schipfer / 70 km/ /h) Der Abschnitt B6 ist insofern zweigeteilt zu betrachten, als östlich der Einmündung von der Kirchgas se in die B113 die Schallemissionen aus dem Schienenverkehr vergleichsweise ohne Geländehinder eine nis auf das Gebiet nördlich der B113 einwirken können, dagegen westlich der o.a. Einmündung partielle Geländeerhöhung zwischen Schienenstrecke und B113 als a lärmtechnische Abschirmung Geltung erlangt. Südlich der B113 treten auf den zu betrachtenden Flächen Schallimmissionenn aus Straßenverkehr (B113, A9) und Schienenverkehrr auf, die denn Grenzwert für Allgemeine Wohngebiete sowohl bei Tag (55 db) als auch bei Nacht (45 db) überschreiten lassen. Nördlich der B113 jedoch tritt Lärmabschirmung in zweiter Reihe zur Linienschallquelle der Schoberpass Straße durch Bebauung bzw. Baumbestand auf. Der lärmkritische Abstandd liegt ohne Abschirmung zur Tageszeit und Nachtzeit bei max. 15 m. Auf den Flächen südlich der Alten Bundesstraße kommt der Einfluss des Verkehrs auf der A9 in Kom bination mit der B113 zum Tragen, währendd nördlich der Alten Bundesstraße von einer Unterschrei von den Immissionsaufzeichnungen im Bereich der Alten Bundesstraße ist zu erwarten, dass der für tung des Immissionsgrenzwertes in Höhe von 55 db zumindest bei Tag auszugehen ist. Ausgehend die Nachstunden mit 45 db geltende Immissionsgrenzwert geringfügig überschritten wird. Legt man den rechentechnischen Abschätzungen die A9 als dominierende Linienschallquellee zugrun de, so ergeben sich lärmkritische Distanzen zur A9 mit rd. 200 m bei Tag und Nacht. Die kombinatori der sche Immissionswirkung von B113, A9 und Schienenverkehr trägt sicherlich s zuu einer Erhöhung 200 m Distanz bei, sodass der tatsächliche Wert für den kritischen Lärmabstand in Bezug auf die Pyhrnautobahn A9 im Bereich von m zu liegen kommen wird. LEA_Marktgde KammerniL_Seite 2 & B6_ Seite 2 von 2

17 Grundstücksbeurteilung / Gst..210/1, KG Kammern Maßstab: Inhalt: Datum: M 1 : 5000 Übersichtspl. Zentralität-Erreichbarkeit / Zugang Lebensmittelhandel (vollsortiert) 520m 1 Postpartner, Trafik 520m 2 röm. kath. Kirche 630m 3 Gemeinde / Standesamt 365m 4 Bank 365m 5 Gasthaus 415 / 455m 6 Café 455m 7 praktischer Arzt 600m 8 Friseur 590m 9 Mehrzwecksaal 615m 10 Bahnhof 740m 11 Sportanlage (Fußball, Tennis) 1.290m 12 Volksschule 1.400m 13 Kindergarten in Seiz 2.700m

18 Weg 984 V Karl im Hofweg.210/2 996/2 998 V F M 985/4 LN 985/3 985/ /5 746 m² 1014 V.210/1 746 m² 739 m² 2G 2G 6 CARPORTS 2G 4 PKW 3 WE 4 WE 6 WE 4 CARP 3 CARP F 6 PKW F 3 PKW Weg V 2 PKW 6 CARPORTS 2 PKW 2 PKW 2G 2G F/M.211 FLÄCHE 2 13 WOHNEINHEITEN 26 PKW - ABSTELLPLÄTZE GRUNDSTÜCKSFLÄCHE: 4111 m² BAUPLATZ: 3051 m² BRUTTOGESCHOSSFLÄCHEN: 1540 m² BEBAUUNGSDICHTE: 0,37 F/M 4 CARP 4 PKW 4 WE 6 WE / Hauptstraße V.2 985/6 985/7 654 m² 828 m² F/M 3 CARP 3 PKW 2G 3 WE LN m² 828 m² F/M 3 CARP 3 PKW.114 LN 986/2 985/8 692 m² 725 m² 2G 3 WE V 993 FLÄCHE 1 16 WOHNEINHEITEN 32 PKW - ABSTELLPLÄTZE GRUNDSTÜCKSFLÄCHE: 5858 m² BAUPLATZ: 4939 m² BRUTTOGESCHOSSFLÄCHEN: 1870 m² BEBAUUNGSDICHTE: 0,32 992/1 LN LN 992/2 Weg LN LN 992/3 gemeinnützige wohn- und siedlungsgenossenschaft V 989 LN 990 KAMMERN "Loidl - Grund" bauen & wohnen BEBAUUNGSVORSCHLAG M 1:1000

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Marktgemeinde Wildon. Kainach Nord Gewerbezone [OT Weitendorf] Anhörung Marktgemeinde Wildon 1. Änderung des Bebauungsplanes Verordnungstext, zeichnerische Darstellung (Rechtsplan) und Erläuterungsbericht Öffentliche Urkunde gemäß 16 ivm 4 Ziviltechnikergesetz 1993, BGBl.

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