Kapitel 17 Umgang mit. wassergefährdenden Stoffen

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1 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH Kapitel 17 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 1

2 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH Inhaltsverzeichnis 17 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Allgemein: Übersichtstabelle Formular 17/1: Vorblatt für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach 62 WHG Formular 17/2: Anzeige nach 41 (1) HWG Formulare: Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe Formulare 17/3.1 Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe Formular 17/3.1: Anlage 1 - Anlieferungs und Kompostierungshalle Formular 17/3.1: Anlage 2 Rotteboxen 1-5 (Bestand) Formular 17/3.1: Anlage 3 Rotteboxen 6 9 (neu) Formular 17/3.1: Anlage 4 Kondensatgrube Formular 17/3.1: Anlage 5 Wasseraufbereitung Formular 17/3.2: Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe (Fass- und Gebindelager) Formular 17/4: Anlagen zum Abfüllen wassergefährdender flüssiger Stoffe Detailplanung zur Tankstelle Darstellung der Tankstelle Technische Daten zur Tankstelle Formular 17/5: Anlagen zum Umschlagen wassergefährdender Stoffe Formular 17/6: Rohrleitungsanlagen Formular 17/6: Rohrleitungsanlagen: Anlage 1 späteres Perkolatsystem Ausführung von doppelwandigen Rohrleitungen Abdichtungen von Durchdringungen Formular 17/6: Rohrleitungsanlagen: Anlage 2 verbindende Rohrleitungen Antrag auf Ausnahmen nach 16 Abs. 3 AwSV Hessen KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 2

3 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 17 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 17.0 Allgemein: Übersichtstabelle Tabelle: Menge der wassergefährdenden Stoffe Nr. Bezeichnung WGK Lagermenge Gefährdungsstufe nach AwVS Entstehung Lagerung mit Schutzmaßnahmen Verbringung 1 Kondensat 88m³ 1 A Kondensat aus Kompostierungsprozess Vorhandener lierter Stahltank, aufgestellt in wasserundurchlässiger Stahlbetonwanne mit Rückhaltevolumen Rückverregnung während des 2.ten Rottedurchgangs in den Boxen 6-9 und bei Bedarf Abschlämmwasser 50m³ 1 A 3 Sickerwasser 5 m³ 1 A 4 Wasser zum Rückverregnen 2 x 10m³ 1 A 5 Sickerwasser ca. 10m³ 1 A 6 Öle und Fette (Datenblätter siehe Kapitel 7) ca. 700 ltr. 1-2 A Abschlämmwasser aus beiden Luftbefeuchtern Sickerwasser der neuen Boxen 6-9 Kondensat/Abschlämmwasser/Si ckerwasser zur Rückverregnung Sickerwasser der alten Boxen 1-5 Fremdherstellung: Hilfsstoff für Aggregate und Maschinen Vorhandener Tank aus HD-PE, aufgestellt in wasserundurchlässiger Stahlbetonwanne mit Rückhaltevolumen Neuer Tank aus HD-PE, aufgestellt in wasserundurchlässiger Stahlbetonwanne mit Rückhaltevolumen Bestehende Tanks aus HD-PE, aufgestellt in wasserundurchlässiger Stahlbetonwanne mit Rückhaltevolumen 5 neue Behälter aus Edelstahl oder HD-PE in wasserundurchlässiger Stahlbetonwanne mit Rückhaltevolumen Fasslager mit Auffangwannen Befeuchtung des Abwurfbereichs der Zerkleinerung und Rückverregnung während des 2.ten Rottedurchgangs in den Boxen 6-9 und bei Bedarf 1-5 nach Filterung der Schwebstoffe Zuführung in die Vorlagebehälter Nr. 4 Rückverregnung während des 2.ten Rottedurchgangs in den Boxen 6-9 und bei Bedarf 1-5 Rückverregnung in den bestehenden Boxen 1-5 Entsorgung gem. gesetzlicher Vorgaben 7 Diesel ltr. 2 B Fremdherstellung: Hilfsstoff für Maschinen Doppelwandiger Tank, Aufstellung in der Rottehalle Verbrauch durch Maschinen 8 Sickerwasser ca. 20m³ 1 A Sickerwasser der neuen Boxen neue Sickerwasserschächte (innen und außen) aus wasserundurchlässiger Stahlbetonwanne mit Leckageerkennung Sickerwasser der neuen Boxen gesammelt zum Sickerwasserbehälter KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 3

4 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 17.1 Formular 17/1: Vorblatt für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach 62 WHG Zusammenstellung der Anlagen nach Wasserrecht (bitte Zutreffendes ankreuzen): Bezeichnung der Maßnahme: Gebäude Rottehalle Nachrotte- und Lagerhallen Grünschnittanlieferung, -aufbereitung und kompostierung Waschplatz Tankstelle Bezeichnung oder Anlagen-Nr. Anlagenart Lagern Abfüllen Umschlagen Rohrleitung HBV Gefährdungsstufe gem. 6 AwSV A B 2) C 2) anzeigefrei gem. 40 AwSV 1) D anzeigebedürftig gem. 41 Abs. 1 HWG 2,4) eignungsfeststellungspflichtig 3) Anlage im Schutzgebiet gem. 2 Abs. 32 AwSV Anlage im Bereich oberirdischer Gewässer gem. 51 AwSV Antrag auf Ausnahme nach 42 AwSV 1) Anzeigefreie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden vom Betreiber der Anlagen auf Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften überprüft. Eine Prüfung durch die Wasserbehörde in diesem Verfahren entfällt. 2) Bei anzeigebedürftigen Anlagen ist das Vorblatt für Anzeigen auszufüllen (s. Formulare 17/2). 3) Den Anträgen auf Eignungsfeststellung ist eine Bescheinigung über die erfolgreich durchgeführte fachtechnische Prüfung nach 42 AwSV beizufügen. 4) Bei bereits angezeigten bzw. eignungsfestgestellten Anlagen sind Datum und Az. auf einem besonderen Blatt anzugeben. Folgende Formulare sind ausgefüllt beigefügt: Formblatt 17/2 ja nein; Anzahle der Anlagen KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 4

5 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 17.2 Formular 17/2: Anzeige nach 41 (1) HWG Nach 41 Abs. 1 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in Verbindung mit 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (AwSV) vom 18. April 2017 (GVBl. I S. 516)1. Hinweise: Vor der Ausfüllung des Anzeigeformulars ist zu prüfen, ob die Anlage ggf. einer Eignungsfeststellung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bedarf. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dürfen nach 62 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nur entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein sowie errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden. Die Einhaltung dieser Anforderung muss bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Für den Gewässerschutz bedeutsame Anlagen müssen vor Inbetriebnahme von einem Sachverständigen nach 47 AwSV geprüft werden. Zur Vermeidung von Fehlplanungen und Mängeln empfiehlt es sich, den Sachverständigen bereit bei der Planung einzubinden. Von der Genehmigungsbehörde ist im Rahmen des BImSchG - Verfahrens zu prüfen, ob die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen. Zur Überprüfung dieser Anforderungen kann die Genehmigungsbehörde ein Sachverständigengutachten einholen ( 13 Abs. 1 Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes). Zur behördlichen Prüfung, ob die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen, sind über die Anzeigeunterlagen hinausgehende umfangreiche Unterlagen erforderlich. Diese Unterlagen sind den Anzeigeunterlagen beizufügen oder auf Anforderung der Genehmigungsbehörde vorzulegen. Auf die Unterlagen kann verzichtet werden, wenn ein Sachverständiger nach 53 AwSV bestätigt, dass bei Umsetzung der Planung, die Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Diese gutachterliche Bestätigung erspart die Vorlage zusätzlicher Unterlagen, Rückfragen der Genehmigungsbehörde und beschleunigt das Genehmigungsverfahren. 1. Allgemeine Angaben Branche der Betriebsstätte Betriebsgröße Handel produzierendes Gewerbe Land-/Forstwirtschaft Sonstiges bis 49 Beschäftigte Beschäftigte mehr als 500 Beschäftigte 2. Anlass der Anzeige Neuerrichtung einer Anlage wesentliche Änderung einer bestehenden Anlage Erweiterung einer bestehenden Anlage Wiederinbetriebnahme einer stillgelegten Anlage 1 1) Die Anlagenverordnung-AwSV und weitere Unterlagen finden Sie im Internet unter Suchen: AwSV 2) Umwelt Gewässerschutz Anlagen- und stoffbezogener Gewässerschutz KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 5

6 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 3. Bezeichnung der Anlage/Art der Anlage Art der Anlage 2 L, A, U, HBV, R Anlagenbezeichnung Kompostierungsanlage Beselich Innerbetriebliche Anlagenkennung (z. B. betriebl. Anl.-Nr. oder Registrier-Nr./Hersteller-Nr.) Inbetriebnahmedatum 1997 und Umbau in 2018 Gemarkung Obertiefenbach Flur-Nr. 9 Flurstück-Nr. 2/3 und 4/1 Rechts- und Hochwert (UTM ETR) RW HW Ein Lageplan mit Eintragung der Anlage: siehe Kapitel 5 ist beigefügt, (erforderlich, wenn der Rechts- u. Hochwert nicht angegeben ist). 3 liegt bereits vor, wird nachgereicht 4. Schutzgebiete, Uferbereich, Gewässerbereich, Untergrund Lage in einem Schutzgebiet nach 2 Abs. 32 AwSV mit Angabe der jeweiligen Schutzzone Wasserschutzgebietszone ( 33 HWG) I II III III A III B nicht im Wasserschutzgebiet Heilquellenschutzgebietszone ( 35 HWG) I II III III/1 III/2 nicht im Heilquellenschutzgebiet Überschwemmungsgebiet ( 45 HWG) im Überschwemmungsgebiet Name des Gewässers: nicht im Überschwemmungsgebiet Falls die Anlage in einem Schutzgebiet liegt: Werden die Anforderungen nach 49 AwSV eingehalten? Lage in einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet ( 46 HWG) Name des Gewässers: ja nein ja nein Lage der Anlage im Uferbereich oder Gewässerrandstreifen ( 38 Abs. 4 Nr. 3 WHG bzw. 51 AwSV) im Gewässer, über dem Gewässer, im Uferbereich, Abstand zur Uferlinie: bis 20 m, über 20m 2 1) (L) Lager-, (A) Abfüll-, (U) Umschlag-, (HBV) Herstellungs-, Verwendungs- oder Behandlungsanlage, (R) Rohrleitungsanlage 3 2) Bei komplexen Anlagen sind auch die wesentlichen Anlagenteile in einem Lageplan einzutragen, ggf. in einem gesonderten Plan KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 6

7 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH Falls Lage im Uferbereich oder Gewässerrandstreifen: - Name des Gewässers: - Die Anforderungen nach 51 AwSV werden eingehalten nicht eingehalten - Ausnahme nach 38 Abs. 5 WHG erforderlich. ja nein Die Eignung des Untergrundes nach 7 Abs. 4 AwSV ist mit folgendem Ergebnis geprüft worden. 4 - Besondere Untersuchungen waren nicht erforderlich, weil auf der vorgesehenen Fläche bisher nicht mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wurde (z. B. Nutzung nur zu Wohnzwecken). - Besondere Untersuchungen waren nicht erforderlich, weil nach der bisherigen Nutzung und der Sicherheitsmaßnahmen auf der vorgesehenen Fläche Boden- oder Grundwasserverunreinigungen sicher auszuschließen sind (nähere Angaben bitte auf gesondertes Blatt). - siehe beigefügtes Gutachten Boden- oder Grundwasserverunreinigungen liegen vor. ja nein 5. Prüfpflicht gem. 46, 47 AwSV durch Sachverständige Die Anlage ist nicht prüfpflichtig Prüfung vor Inbetriebnahme oder bei wesentlicher Änderung oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufe A Anlagen zum Umgang mit festen wassergefährdenden Stoffen oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufe B, C und D alle unterirdischen Anlagen Wiederkehrende alle 2,5 Jahre Wiederkehrende alle 5 Jahre Prüfung bei Stilllegung Prüfung Prüfung alle unterirdischen Lageranlagen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufe C und D oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufe B, C und D in Schutzgebieten alle unterirdischen Anlagen außer Lageranlagen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufe C und D oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufe B, C und D in Schutzgebieten alle unterirdischen Anlagen nach 47 Abs. 1 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in Verbindung mit 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (AwSV) vom 18. April ) Angaben zur Eignung des Untergrundes sind bei der Anzeige bestehender Anlagen nach 51 AwSV nicht erforderlich. 1) 5 Die Anlagenverordnung-AwSV und die zugehörige Verwaltungsvorschrift finden Sie im Internet unter 2) KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 7

8 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 17.3 Formulare: Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe Formulare 17/3.1 Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe Formular 17/3.1: Anlage 1 - Anlieferungs und Kompostierungshalle Dieses Formular ist für jeden nicht baugleichen Lagerbehälter auszufüllen, für baugleiche Behälter ist eine Belegungsliste beizufügen 1. Allgemeine Angaben: Anlagenbezeichnung: Bezeichnung gem. Aufstellungsplan: Anlieferungs- und Kompostierungshalle 2. Anlagenabgrenzung Betriebsinterne Begründung zur Anlagenabgrenzung liegt vor. Betriebsinterne Abgrenzung ist nicht erforderlich, weil auf Grund der Anlagenart die Abgrenzung eindeutig ist. 3. Verfahrensschema und Kurzbeschreibung der Anlage liegen bei. befinden sich im Kapitel 3+6 der Antragsunterlagen 4. Eingesetzter wassergefährdender Stoff (bei mehreren Stoffen, Stoffliste mit entspr. Information beifügen) Stoffname: Bioabfall + Frischkompost Chemische Bezeichnung: Kenn-Nr. gem. VwVwS: Einstufung gemäß Anhang 4 VwVwS: ja (Dokumentation ist beizufügen) Wassergefährdungsklasse: 1 Aggregatzustand flüssig gasförmig (gem. 2 Abs. 2 AwSV) fest fest (viskos) 5. Gefährdungsstufe Gefährdungsstufe der Anlage nach 39 AwSV Maßgebende WGK Maßgebender Rauminhalt in m 3 oder Masse in t MMM.. Gefährdungsstufe A B C D Ermittlung der Gefährdungsstufe nach dem WGK-3-Gleichwert ja nein 6. Beschreibung der Anlage 6.1 Maße und Volumen: Lager- und Verarbeitungsfläche ca m² Behältervolumen: (m 3 ) Anzahl baugleicher Behälter: 1 Behälterwerkstoff: Beton Baujahr: 2018 oberirdisch unterirdisch im Freien der Domschacht entspricht der DIN 6626/ KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 8

9 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH im Gebäude bzw. durch Überdachung geschützt 6.3 Behälterausführung: der Domschacht hat keinen Abfluss einwandig doppelwandig Flachbodentank sonstige flüssigkeitsdichte Domschächte (siehe Beschreibung) mit Auffangraum lecküberwacht Behälterboden doppelwandig ohne Auffangraum 6.4 Brauchbarkeitsnachweis des Behälters: DIN 6608, DIN 6616, DIN 6618 bis 6620, 6622 bis 6625; hier: DIN-EN 6.5 Beständigkeitsnachweis des Behälters: Behälterboden nicht kontrollierbar DIN 6601 Anhang 1 Nr. 4 (4) zur AwSV a b 6 c wasserrechtliche/gewerberechtliche Bauartzulassung (Zulassungsbescheid beifügen) Datum 1) : Az.: Behörde: Prüfbescheid des DIBt (Bescheid beifügen) Datum 1) : Eignungsfeststellung Prüfbescheid Nr.: Datum 1) : Az.: Behörde: Eignungsfeststellung erforderlich 6.6 Sonstige Brauchbarkeitsnachweise (Nachweise beifügen): Konstruktions- und Standsicherheitsnachweise (werden vor Baubeginn vorgelegt) 7. Schutzvorkehrungen 7.1 Brauchbarkeitsnachweise der Schutzvorkehrungen (Nachweise beifügen): Bauartzulassung Prüfbescheid des DIBt Leckanzeigegerät Datum 2) : Nr.: Überfüllsicherung Datum 2) : Nr.: Innenbeschichtung Datum 2) : Nr.: Leckschutzauskleidung Datum 2) : Nr.: Sonstiges: Datum 2) : Nr.: 3) 2) 1) Nachweis der Korrosionsbeständigkeit anhand von Laboruntersuchungen beifügen. Datum der Erteilung des Prüfbescheids des DIBt/der Bauartzulassung/der Eignungsfeststellung KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 9

10 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 7.2 Welche Anforderungen nach 18 AwSV sind einzuhalten? R0 R1 R2 7.3 Ist eine Löschwasserrückhaltung erforderlich? ja nein Ausnahmeregelungen nach Anhang 1 Nr. 9.4 gelten 7.4 Ausführung des Auffangraumes (bzw. der Aufstellfläche bei Aufstellung ohne Auffangraum) (Nachweise beifügen): Einzelauffangraum Gemeinsamer Auffangraum der Lagerbehälter Verträglichkeit der Lagermedien ja nein Behälterfüllvolumen des größten Behälters im Auffangraum: [m 3 ] Gesamtfüllvolumen aller Behälter im Auffangraum: [m 3 ] Rückhaltevermögen für wassergefährdende Stoffe: [m 3 ] Rückhaltevermögen für Niederschlagswasser (wenn erf.) [m 3 ] Rückhaltevermögen für Löschwasser (wenn erforderlich): [m 3 ] Gesamtvolumen des Auffangraumes: [m 3 ] 7.5 Werkstoff des Auffangraumes (Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit entsprechend 18 AwSV ist vorzulegen): Beton B Asphalt Stahl, Werkstoff Nr.: Beton mit besonderen Eigenschaften: Kunststoff (Werkstoff): Prüfbescheid Nr. Sonstiges: Beschichtung/Auskleidung des Auffangraumes: Kunststoff (Werkstoff): Stahl, Werkstoff-Nr.: Sonstiges: Prüfbescheid Nr.: Auffangraum besitzt Bauwerksfugen; Werkstoff der Fugendichtung: (Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit ist beizufügen) 7.6 Welche infrastrukturellen oder organisatorischen Maßnahmen sind zur Einhaltung von R1 vorhanden? 8. Angaben zu Anlagenteilen Abfüllplatz als Teil der Lager-Anlage, die sich außerhalb des gesicherten Bereichs befindet (Formular 17/4 Anlagen zum Abfüllen wassergefährdender flüssiger Stoffe beifügen) Rohrleitung als Teil der Lager-Anlage, die sich außerhalb des gesicherten Bereichs befindet (Formular 17/6 Rohrleitungsanlagen beifügen) Die Anlieferungs- und Kompostierungshalle (auch Rottehalle genannt) wird mit einer flüssigkeitsdichten Bodenplatte (Beton oder Asphalt) ausgeführt KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 10

11 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH Formular 17/3.1: Anlage 2 Rotteboxen 1-5 (Bestand) Dieses Formular ist für jeden nicht baugleichen Lagerbehälter auszufüllen, für baugleiche Behälter ist eine Belegungsliste beizufügen 1. Allgemeine Angaben: Anlagenbezeichnung: Bezeichnung gem. Aufstellungsplan: Rotteboxen Anlagenabgrenzung Betriebsinterne Begründung zur Anlagenabgrenzung liegt vor. Betriebsinterne Abgrenzung ist nicht erforderlich, weil auf Grund der Anlagenart die Abgrenzung eindeutig ist. 3. Verfahrensschema und Kurzbeschreibung der Anlage liegen bei. befinden sich im Kapitel der Antragsunterlagen 4. Eingesetzter wassergefährdender Stoff (bei mehreren Stoffen, Stoffliste mit entspr. Information beifügen) Stoffname: Bioabfall + Frischkompost Chemische Bezeichnung: Kenn-Nr. gem. VwVwS: Einstufung gemäß Anhang 4 VwVwS: ja (Dokumentation ist beizufügen) Wassergefährdungsklasse: 1 Aggregatzustand flüssig gasförmig (gem. 2 AwSV) fest fest (viskos) 5. Gefährdungsstufe Gefährdungsstufe der Anlage nach 39 AwSV Maßgebende WGK Maßgebender Rauminhalt in m 3 oder Masse in t MMM.. Gefährdungsstufe A B C D Ermittlung der Gefährdungsstufe nach dem WGK-3-Gleichwert ja nein 6. Beschreibung der Anlage 6.1 Maße und Volumen: Rotteboxen 1 5: 5 x 30m x 4m x 3,5m Behältervolumen: 420m³ (je Box) Anzahl baugleicher Behälter: 5 Behälterwerkstoff: Beton Baujahr: Aufstellung oberirdisch unterirdisch im Freien der Domschacht entspricht der DIN 6626/27 im Gebäude bzw. Durch Überdachung geschützt der Domschacht hat keinen Abfluss sonstige flüssigkeitsdichte Domschächte (siehe Beschreibung) KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 11

12 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 6.3 Behälterausführung: einwandig doppelwandig Flachbodentank mit Auffangraum lecküberwacht Behälterboden doppelwandig ohne Auffangraum Behälterboden nicht kontrollierbar 6.4 Brauchbarkeitsnachweis des Behälters: DIN 6608, DIN 6616, DIN 6618 bis 6620, 6622 bis 6625; hier: DIN-EN 6.5 Beständigkeitsnachweis des Behälters: DIN AwSV a b 7 c wasserrechtliche/gewerberechtliche Bauartzulassung (Zulassungsbescheid beifügen) Datum 1) : Az.: Behörde: Prüfbescheid des DIBt (Bescheid beifügen) Datum 1) : Prüfbescheid Nr.: Eignungsfeststellung Datum 1) : Az.: Behörde: Eignungsfeststellung erforderlich 6.6 Sonstige Brauchbarkeitsnachweise (Nachweise beifügen): Konstruktions- und Standsicherheitsnachweise (werden vor Baubeginn vorgelegt) 7. Schutzvorkehrungen 7.1 Brauchbarkeitsnachweise der Schutzvorkehrungen (Nachweise beifügen): Bauartzulassung Prüfbescheid des DIBt Leckanzeigegerät Datum 2) : Nr.: Überfüllsicherung Datum 2) : Nr.: Innenbeschichtung Datum 2) : Nr.: Leckschutzauskleidung Datum 2) : Nr.: Sonstiges: Datum 2) : Nr.: 7.2 Welche Anforderungen nach 18 AwSV sind einzuhalten? R0 R1 R2 4) 2) 1) Nachweis der Korrosionsbeständigkeit anhand von Laboruntersuchungen beifügen. Datum der Erteilung des Prüfbescheids des DIBt/der Bauartzulassung/der Eignungsfeststellung KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 12

13 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 7.3 Ist eine Löschwasserrückhaltung erforderlich? ja nein Ausnahmeregelungen nach Anhang 1 Nr. 9.4 gelten 7.4 Ausführung des Auffangraumes (bzw. der Aufstellfläche bei Aufstellung ohne Auffangraum) (Nachweise beifügen): Einzelauffangraum Gemeinsamer Auffangraum der Lagerbehälter Verträglichkeit der Lagermedien ja nein Behälterfüllvolumen des größten Behälters im Auffangraum: [m 3 ] Gesamtfüllvolumen aller Behälter im Auffangraum: [m 3 ] Rückhaltevermögen für wassergefährdende Stoffe: [m 3 ] Rückhaltevermögen für Niederschlagswasser (wenn erf.) [m 3 ] Rückhaltevermögen für Löschwasser (wenn erforderlich): [m 3 ] Gesamtvolumen des Auffangraumes: [m 3 ] 7.5 Werkstoff des Auffangraumes (Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit entsprechend 18 AwSV ist vorzulegen): Beton B Asphalt Stahl, Werkstoff Nr.: Beton mit besonderen Eigenschaften: Kunststoff (Werkstoff): Prüfbescheid Nr. Sonstiges: Beschichtung/Auskleidung des Auffangraumes: Kunststoff (Werkstoff): Stahl, Werkstoff-Nr.: Sonstiges: Prüfbescheid Nr.: Auffangraum besitzt Bauwerksfugen; Werkstoff der Fugendichtung: (Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit ist beizufügen) 7.6 Welche infrastrukturellen oder organisatorischen Maßnahmen sind zur Einhaltung von R1 vorhanden? 8. Angaben zu Anlagenteilen Abfüllplatz als Teil der Lager-Anlage, die sich außerhalb des gesicherten Bereichs befindet (Formular 17/4 Anlagen zum Abfüllen wassergefährdender flüssiger Stoffe beifügen) Rohrleitung als Teil der Lager-Anlage, die sich außerhalb des gesicherten Bereichs befindet (Formular 17/6 Rohrleitungsanlagen beifügen) Die bestehenden Rotteboxen 1-5 sind aus wasserundurchlässigem Beton ausgeführt. Unter den Rotteboxen ist eine Leckagefolie im Gefälle als 2. Abdichtungsschicht verbaut. Die Leckagefolie ist an den Seiten der Rotteboxen hochgeführt, so dass evtl. austretendes Sickerwasser sicher aufgefangen und hinter den Rotteboxen 1-5 aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden kann KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 13

14 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH Formular 17/3.1: Anlage 3 Rotteboxen 6 9 (neu) Dieses Formular ist für jeden nicht baugleichen Lagerbehälter auszufüllen, für baugleiche Behälter ist eine Belegungsliste beizufügen 1. Allgemeine Angaben: Anlagenbezeichnung: Bezeichnung gem. Aufstellungsplan: Rotteboxen Anlagenabgrenzung Betriebsinterne Begründung zur Anlagenabgrenzung liegt vor. Betriebsinterne Abgrenzung ist nicht erforderlich, weil auf Grund der Anlagenart die Abgrenzung eindeutig ist. 3. Verfahrensschema und Kurzbeschreibung der Anlage liegen bei. befinden sich im Kapitel der Antragsunterlagen 4. Eingesetzter wassergefährdender Stoff (bei mehreren Stoffen, Stoffliste mit entspr. Information beifügen) Stoffname: Bioabfall + Frischkompost Chemische Bezeichnung: Kenn-Nr. gem. VwVwS: Einstufung gemäß Anhang 4 VwVwS: ja (Dokumentation ist beizufügen) Wassergefährdungsklasse: 1 Aggregatzustand flüssig gasförmig (gem. 2 AwSV) fest fest (viskos) 5. Gefährdungsstufe Gefährdungsstufe der Anlage nach 39 AwSV Maßgebende WGK Maßgebender Rauminhalt in m 3 oder Masse in t MMM.. Gefährdungsstufe A B C D Ermittlung der Gefährdungsstufe nach dem WGK-3-Gleichwert ja nein 6. Beschreibung der Anlage 6.1 Maße und Volumen: Rotteboxen 6-9: 4 x 27m x 7,60m x 5,5m Behältervolumen: 1128,6m³ (je Box) Anzahl baugleicher Behälter: 4 Behälterwerkstoff: Beton Baujahr: Aufstellung oberirdisch unterirdisch im Freien der Domschacht entspricht der DIN 6626/27 im Gebäude bzw. Durch Überdachung geschützt der Domschacht hat keinen Abfluss sonstige flüssigkeitsdichte Domschächte (siehe Beschreibung) KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 14

15 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 6.3 Behälterausführung: einwandig doppelwandig Flachbodentank mit Auffangraum lecküberwacht Behälterboden doppelwandig ohne Auffangraum Behälterboden nicht kontrollierbar 6.4 Brauchbarkeitsnachweis des Behälters: DIN 6608, DIN 6616, DIN 6618 bis 6620, 6622 bis 6625; hier: DIN-EN 6.5 Beständigkeitsnachweis des Behälters: DIN zur AwSV a b 8 c wasserrechtliche/gewerberechtliche Bauartzulassung (Zulassungsbescheid beifügen) Datum 1) : Az.: Behörde: Prüfbescheid des DIBt (Bescheid beifügen) Datum 1) : Prüfbescheid Nr.: Eignungsfeststellung Datum 1) : Az.: Behörde: Eignungsfeststellung erforderlich 6.6 Sonstige Brauchbarkeitsnachweise (Nachweise beifügen): Konstruktions- und Standsicherheitsnachweise (werden vor Baubeginn vorgelegt) 7. Schutzvorkehrungen 7.1 Brauchbarkeitsnachweise der Schutzvorkehrungen (Nachweise beifügen): Bauartzulassung Prüfbescheid des DIBt Leckanzeigegerät Datum 2) : Nr.: Überfüllsicherung Datum 2) : Nr.: Innenbeschichtung Datum 2) : Nr.: Leckschutzauskleidung Datum 2) : Nr.: Sonstiges: Datum 2) : Nr.: 7.2 Welche Anforderungen nach 18 AwSV sind einzuhalten? R0 R1 R2 5) 2) 1) Nachweis der Korrosionsbeständigkeit anhand von Laboruntersuchungen beifügen. Datum der Erteilung des Prüfbescheids des DIBt/der Bauartzulassung/der Eignungsfeststellung KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 15

16 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 7.3 Ist eine Löschwasserrückhaltung erforderlich? ja nein Ausnahmeregelungen nach Anhang 1 Nr. 9.4 gelten 7.4 Ausführung des Auffangraumes (bzw. der Aufstellfläche bei Aufstellung ohne Auffangraum) (Nachweise beifügen): Einzelauffangraum Gemeinsamer Auffangraum der Lagerbehälter Verträglichkeit der Lagermedien ja nein Behälterfüllvolumen des größten Behälters im Auffangraum: [m 3 ] Gesamtfüllvolumen aller Behälter im Auffangraum: [m 3 ] Rückhaltevermögen für wassergefährdende Stoffe: [m 3 ] Rückhaltevermögen für Niederschlagswasser (wenn erf.) [m 3 ] Rückhaltevermögen für Löschwasser (wenn erforderlich): [m 3 ] Gesamtvolumen des Auffangraumes: [m 3 ] 7.5 Werkstoff des Auffangraumes (Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit entsprechend 18 AwSV ist vorzulegen): Beton B Asphalt Stahl, Werkstoff Nr.: Beton mit besonderen Eigenschaften: Kunststoff (Werkstoff): Prüfbescheid Nr. Sonstiges: Beschichtung/Auskleidung des Auffangraumes: Kunststoff (Werkstoff): Stahl, Werkstoff-Nr.: Sonstiges: Prüfbescheid Nr.: Auffangraum besitzt Bauwerksfugen; Werkstoff der Fugendichtung: (Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit ist beizufügen) 7.6 Welche infrastrukturellen oder organisatorischen Maßnahmen sind zur Einhaltung von R1 vorhanden? 8. Angaben zu Anlagenteilen Abfüllplatz als Teil der Lager-Anlage, die sich außerhalb des gesicherten Bereichs befindet (Formular 17/4 Anlagen zum Abfüllen wassergefährdender flüssiger Stoffe beifügen) Rohrleitung als Teil der Lager-Anlage, die sich außerhalb des gesicherten Bereichs befindet (Formular 17/6 Rohrleitungsanlagen beifügen) Die neuen Rotteboxen 6-9 werden aus wasserundurchlässigem Beton ausgeführt. Unter den Rotteboxen wird eine Leckagefolie als 2. Abdichtungsschicht verbaut. Die Leckagefolie ist an den Seiten der Rotteboxen hochgeführt, so dass evtl. austretendes Sickerwasser sicher aufgefangen und über Drainageleitungen in Drainageschächte geleitet, von dort aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden kann KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 16

17 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH Formular 17/3.1: Anlage 4 Kondensatgrube Dieses Formular ist für jeden nicht baugleichen Lagerbehälter auszufüllen, für baugleiche Behälter ist eine Belegungsliste beizufügen 1. Allgemeine Angaben: Anlagenbezeichnung: Bezeichnung gem. Aufstellungsplan: Kondensatgrube 2. Anlagenabgrenzung Betriebsinterne Begründung zur Anlagenabgrenzung liegt vor. Betriebsinterne Abgrenzung ist nicht erforderlich, weil auf Grund der Anlagenart die Abgrenzung eindeutig ist. 3. Verfahrensschema und Kurzbeschreibung der Anlage liegen bei. befinden sich im Kapitel 3 + 6der Antragsunterlagen 4. Eingesetzter wassergefährdender Stoff (bei mehreren Stoffen, Stoffliste mit entspr. Information beifügen) Stoffname: Kondensat, Sickerwasser aus Biofilter Chemische Bezeichnung: Kenn-Nr. gem. VwVwS: Einstufung gemäß Anhang 4 VwVwS: ja (Dokumentation ist beizufügen) Wassergefährdungsklasse: 1 Aggregatzustand flüssig gasförmig (gem. 2 AwSV) fest fest (viskos) 5. Gefährdungsstufe Gefährdungsstufe der Anlage nach 39 AwSV Maßgebende WGK Maßgebender Rauminhalt in m 3 oder Masse in t MMM.. Gefährdungsstufe A B C D Ermittlung der Gefährdungsstufe nach dem WGK-3-Gleichwert ja nein 6. Beschreibung der Anlage 6.1 Maße und Volumen: ca. 2 x 2,50m x 0,80m x 1,25m Behältervolumen: ca. 2,5 m³ (je Behälter) Anzahl baugleicher Behälter: 2 Behälterwerkstoff: Edelstahlbehälter Baujahr: Aufstellung Oberirdisch, in Betongrube unterirdisch im Freien der Domschacht entspricht der DIN 6626/27 im Gebäude bzw. Durch Überdachung geschützt der Domschacht hat keinen Abfluss sonstige flüssigkeitsdichte Domschächte (siehe Beschreibung) KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 17

18 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 6.3 Behälterausführung: einwandig doppelwandig Flachbodentank mit Auffangraum lecküberwacht Behälterboden doppelwandig ohne Auffangraum Behälterboden nicht kontrollierbar 6.4 Brauchbarkeitsnachweis des Behälters: DIN 6608, DIN 6616, DIN 6618 bis 6620, 6622 bis 6625; hier: DIN-EN 6.5 Beständigkeitsnachweis des Behälters: DIN zur AwSV a b 9 c wasserrechtliche/gewerberechtliche Bauartzulassung (Zulassungsbescheid beifügen) Datum 1) : Az.: Behörde: Prüfbescheid des DIBt (Bescheid beifügen) Datum 1) : Prüfbescheid Nr.: Eignungsfeststellung Datum 1) : Az.: Behörde: Eignungsfeststellung erforderlich 6.6 Sonstige Brauchbarkeitsnachweise (Nachweise beifügen): Konstruktions- und Standsicherheitsnachweise 7. Schutzvorkehrungen 7.1 Brauchbarkeitsnachweise der Schutzvorkehrungen (Nachweise beifügen): Bauartzulassung Prüfbescheid des DIBt Leckanzeigegerät Datum 2) : Nr.: Überfüllsicherung Datum 2) : Nr.: Innenbeschichtung Datum 2) : Nr.: Leckschutzauskleidung Datum 2) : Nr.: Sonstiges: Datum 2) : Nr.: 7.2 Welche Anforderungen nach 39 AwSV sind einzuhalten? R0 R1 R2 6) 2) 1) Nachweis der Korrosionsbeständigkeit anhand von Laboruntersuchungen beifügen. Datum der Erteilung des Prüfbescheids des DIBt/der Bauartzulassung/der Eignungsfeststellung KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 18

19 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 7.3 Ist eine Löschwasserrückhaltung erforderlich? ja nein Ausnahmeregelungen nach Anhang 1 Nr. 9.4 gelten 7.4 Ausführung des Auffangraumes (bzw. der Aufstellfläche bei Aufstellung ohne Auffangraum) (Nachweise beifügen): Einzelauffangraum Gemeinsamer Auffangraum der Lagerbehälter Verträglichkeit der Lagermedien ja nein Behälterfüllvolumen des größten Behälters im Auffangraum: 2,5 [m 3 ] Gesamtfüllvolumen aller Behälter im Auffangraum: [m 3 ] Rückhaltevermögen für wassergefährdende Stoffe: ca. 5 [m 3 ] Rückhaltevermögen für Niederschlagswasser (wenn erf.) [m 3 ] Rückhaltevermögen für Löschwasser (wenn erforderlich): [m 3 ] Gesamtvolumen des Auffangraumes: ca. 5 [m 3 ] 7.5 Werkstoff des Auffangraumes (Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit entsprechend 18 AwSV ist vorzulegen): Beton B Asphalt Stahl, Werkstoff Nr.: Beton mit besonderen Eigenschaften: Kunststoff (Werkstoff): Prüfbescheid Nr. Sonstiges: Beschichtung/Auskleidung des Auffangraumes: Kunststoff (Werkstoff): Stahl, Werkstoff-Nr.: Sonstiges: Prüfbescheid Nr.: Auffangraum besitzt Bauwerksfugen; Werkstoff der Fugendichtung: (Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit ist beizufügen) 7.6 Welche infrastrukturellen oder organisatorischen Maßnahmen sind zur Einhaltung von R1 vorhanden? 8. Angaben zu Anlagenteilen Abfüllplatz als Teil der Lager-Anlage, die sich außerhalb des gesicherten Bereichs befindet (Formular 17/4 Anlagen zum Abfüllen wassergefährdender flüssiger Stoffe beifügen) Rohrleitung als Teil der Lager-Anlage, die sich außerhalb des gesicherten Bereichs befindet (Formular 17/6 Rohrleitungsanlagen beifügen) Zur Zwischenspeicherung von Kondensat und Sickerwasser aus den Biofiltern wird der 1. der beiden vorhandenen Edelstahlbehälter in der vorhandenen Kondensatgrube genutzt. In dem anderen Behälter wird das anfallende Kondensat der Lüftungstechnik im Bereich der Boxen zwischengelagert. Diese Behälter sind aus Edelstahl hergestellt und in einer Auffangwanne (Kondensatgrube) aus Stahlbeton montiert, die mit ca. 8 m³ Fassungsvermögen das Behältervolumen sicher aufnehmen kann. Die verbindenden Leitungen bei den Behältern und die Leitungen zur Rückverregnung werden oberirdisch verlegt, so dass hier für Behälter und Leitungen die Doppelwandigkeit gegeben ist KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 19

20 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH Formular 17/3.1: Anlage 5 Wasseraufbereitung Dieses Formular ist für jeden nicht baugleichen Lagerbehälter auszufüllen, für baugleiche Behälter ist eine Belegungsliste beizufügen 1. Allgemeine Angaben: Anlagenbezeichnung: Bezeichnung gem. Aufstellungsplan: Wasseraufbereitung 2. Anlagenabgrenzung Betriebsinterne Begründung zur Anlagenabgrenzung liegt vor. Betriebsinterne Abgrenzung ist nicht erforderlich, weil auf Grund der Anlagenart die Abgrenzung eindeutig ist. 3. Verfahrensschema und Kurzbeschreibung der Anlage liegen bei. befinden sich im Kapitel der Antragsunterlagen 4. Eingesetzter wassergefährdender Stoff (bei mehreren Stoffen, Stoffliste mit entspr. Information beifügen) Stoffname: Sickerwasser, Kondensat, Abschlämmwasser Chemische Bezeichnung: Kenn-Nr. gem. VwVwS: Einstufung gemäß Anhang 4 VwVwS: ja (Dokumentation ist beizufügen) Wassergefährdungsklasse: 1 Aggregatzustand flüssig gasförmig (gem. 2 AwSV) fest fest (viskos) 5. Gefährdungsstufe Gefährdungsstufe der Anlage nach 39 AwSV Maßgebende WGK Maßgebender Rauminhalt in m 3 oder Masse in t MMM.. Gefährdungsstufe A B C D Ermittlung der Gefährdungsstufe nach dem WGK-3-Gleichwert ja nein KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 20

21 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 6. Beschreibung der Anlage 6.1 Maße und Volumen: 2x Vorlagebehälter zum Rückverregnen je 10m³, 1x Kondensatbehälter 88m³, 1x Behälter für Abschlämmwasser 50m³ und 1x Sickerwasserbehälter 5m³ (neu), 1x Sickerwasserschacht (außen) 18m³ (neu) Behältervolumen: Siehe oben Anzahl baugleicher Behälter: 2 (Vorlageb.) Behälterwerkstoff: HD-PE und Stahl, Stahlbeton Baujahr: Aufstellung oberirdisch unterirdisch im Freien der Domschacht entspricht der DIN 6626/27 im Gebäude bzw. Durch Überdachung geschützt der Domschacht hat keinen Abfluss sonstige flüssigkeitsdichte Domschächte (siehe Beschreibung) 6.3 Behälterausführung: einwandig doppelwandig Flachbodentank mit Auffangraum lecküberwacht Behälterboden doppelwandig ohne Auffangraum Behälterboden nicht kontrollierbar 6.4 Brauchbarkeitsnachweis des Behälters: DIN 6608, DIN 6616, DIN 6618 bis 6620, 6622 bis 6625; hier: DIN-EN 6.5 Beständigkeitsnachweis des Behälters: DIN zur AwSV a b 10 c wasserrechtliche/gewerberechtliche Bauartzulassung (Zulassungsbescheid beifügen) Datum 1) : Az.: Behörde: Prüfbescheid des DIBt (Bescheid beifügen) Datum 1) : Prüfbescheid Nr.: Eignungsfeststellung Datum 1) : Az.: Behörde: Eignungsfeststellung erforderlich 6.6 Sonstige Brauchbarkeitsnachweise (Nachweise beifügen): Konstruktions- und Standsicherheitsnachweise 7. Schutzvorkehrungen 7.1 Brauchbarkeitsnachweise der Schutzvorkehrungen (Nachweise beifügen): Bauartzulassung Prüfbescheid des DIBt Leckanzeigegerät Datum 2) : Nr.: 7) 2) 1) Nachweis der Korrosionsbeständigkeit anhand von Laboruntersuchungen beifügen. Datum der Erteilung des Prüfbescheids des DIBt/der Bauartzulassung/der Eignungsfeststellung 1) KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 21

22 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH Überfüllsicherung Datum 2) : Nr.: Innenbeschichtung Datum 2) : Nr.: Leckschutzauskleidung Datum 2) : Nr.: Sonstiges: Datum 2) : Nr.: 7.2 Welche Anforderungen nach 18 AwSV sind einzuhalten? R0 R1 R2 7.3 Ist eine Löschwasserrückhaltung erforderlich? ja nein Ausnahmeregelungen nach Anhang 1 Nr. 9.4 gelten 7.4 Ausführung des Auffangraumes (bzw. der Aufstellfläche bei Aufstellung ohne Auffangraum) (Nachweise beifügen): Einzelauffangraum Gemeinsamer Auffangraum der Lagerbehälter Verträglichkeit der Lagermedien ja nein Behälterfüllvolumen des größten Behälters im Auffangraum: 88 [m 3 ] Gesamtfüllvolumen aller Behälter im Auffangraum: ca. 160 [m 3 ] Rückhaltevermögen für wassergefährdende Stoffe: ca. 90 [m 3 ] Rückhaltevermögen für Niederschlagswasser (wenn erf.) [m 3 ] Rückhaltevermögen für Löschwasser (wenn erforderlich): [m 3 ] Gesamtvolumen des Auffangraumes: ca. 90 [m 3 ] 7.5 Werkstoff des Auffangraumes (Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit entsprechend 18 AwSV ist vorzulegen): Beton B Asphalt Stahl, Werkstoff Nr.: Beton mit besonderen Eigenschaften: Kunststoff (Werkstoff): Prüfbescheid Nr. Sonstiges: Beschichtung/Auskleidung des Auffangraumes: Kunststoff (Werkstoff): Stahl, Werkstoff-Nr.: Sonstiges: Prüfbescheid Nr.: Auffangraum besitzt Bauwerksfugen; Werkstoff der Fugendichtung: (Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit ist beizufügen) KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 22

23 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 7.6 Welche infrastrukturellen oder organisatorischen Maßnahmen sind zur Einhaltung von R1 vorhanden? 8. Angaben zu Anlagenteilen Abfüllplatz als Teil der Lager-Anlage, die sich außerhalb des gesicherten Bereichs befindet (Formular 17/4 Anlagen zum Abfüllen wassergefährdender flüssiger Stoffe beifügen) Rohrleitung als Teil der Lager-Anlage, die sich außerhalb des gesicherten Bereichs befindet (Formular 17/6 Rohrleitungsanlagen beifügen) Zur Speicherung von Sickerwasser, Kondensat und Abschlämmwasser werden die vorhandenen Behälter der ehemaligen Wasseraufbereitung genutzt. Es kommen lediglich 2 neue Behälter für die Zwischenspeicherung von Sickerwasser hinzu. Zum einen wird ein Sickerwasserschacht im Bereich der Böschung außerhalb der Hallen eingebaut, zum anderen wird ein Sickerwasserbehälter im Bereich der Wasseraufbereitung ergänzt. Die Behälter in der Wasseraufbereitung sind in einer Auffangwanne aus wasserdichtem Stahlbeton montiert, die mit ca. 90m³ Fassungsvermögen das größte Behältervolumen (ca. 88m³) sicher aufnehmen kann. Die verbindenden Leitungen unter den Behältern und die Leitungen zur Rückverregnung werden oberirdisch verlegt, so dass hier für Behälter und Leitungen die Doppelwandigkeit gegeben ist. Der Sickerwasserschacht außen wird mit einer Leckageerkennung ausgestattet KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 23

24 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH Formular 17/3.2: Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe (Fass- und Gebindelager) 1. Allgemeine Angaben: Anlagenbezeichnung: Bezeichnung gem. Aufstellungsplan: Öl- und Fettlager in der Werkstatt 2. Anlagenabgrenzung Betriebsinterne Begründung zur Anlagenabgrenzung liegt vor. Betriebsinterne Abgrenzung ist nicht erforderlich, weil auf Grund der Anlagenart die Abgrenzung eindeutig ist. 3. Verfahrensschema und Kurzbeschreibung der Anlage liegen bei. befinden sich im Kapitel der Antragsunterlagen 4. Eingesetzter wassergefährdender Stoff (bei mehreren Stoffen, Stoffliste mit entspr. Information beifügen) Stoffname: Öle und Fette, siehe Kapitel 7 Stoffdaten Chemische Bezeichnung: Kenn-Nr. gem. VwVwS: Einstufung gemäß Anhang 4 VwVwS: ja (Dokumentation ist beizufügen) Wassergefährdungsklasse: Aggregatzustand flüssig gasförmig (gem. 2 AwSV) fest fest (viskos) 5. Gefährdungsstufe Gefährdungsstufe der Anlage nach 39 AwSV Maßgebende WGK Maßgebender Rauminhalt in m 3 oder Masse in t Gefährdungsstufe A B C D Ermittlung der Gefährdungsstufe nach dem WGK-3-Gleichwert ja nein 6. Beschreibung der Anlage 6.1 Aufstellung: im Freien im Gebäude bzw. durch Überdachung geschützt Volumen des größten Gebindes: l KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 24

25 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 6.2 Brauchbarkeitsnachweis des Gebindes: gefahrgutrechtlich zulässig gefahrgutrechtlich zugelassen 6.3 Sonstige Brauchbarkeitsnachweise (Nachweis beifügen): Nachweis der Korrosionsbeständigkeit der Werkstoffe und ihre Verträglichkeit mit dem Lagermedium Festigkeitsnachweis 7. Schutzvorkehrungen 7.1 Welche Anforderungen nach 18 AwSV sind einzuhalten? R0 R1 R2 7.2 Ist eine Löschwasserrückhaltung erforderlich? ja nein Ausnahmeregelungen nach Anhang 1 Nr. 9.4 gelten 7.3 Ausführung des Auffangraumes (bzw. der Aufstellfläche bei Aufstellung ohne Auffangraum) (Nachweise beifügen): nicht erforderlich, da Kleingebindelager Regalcontainer Volumen: [m 3 ] 2 x Einzelauffangwanne (siehe Fotos im Anhang) Volumen: [m 3 ] Gemeinsamer Auffangraum Volumen: [m 3 ] Rückhaltevermögen für Niederschlagswasser (wenn erf.) erforderlich): Volumen: [m 3 ] Rückhaltevermögen für Löschwasser (wenn erf.) Volumen: [m 3 ] Gesamtvolumen Volumen: [m 3 ] Verträglichkeit der Lagermedien ja nein 7.4 Werkstoff des Auffangraumes bzw. der Fläche (Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit entsprechend 18 AwSV ist vorzulegen): Beton B Asphalt Stahl, Werkstoff Nr.: Beton mit besonderen Eigenschaften: Kunststoff (Werkstoff): Prüfbescheid Nr. Sonstiges: Beschichtung/Auskleidung*) des Auffangraumes: Kunststoff (Werkstoff): Stahl, Werkstoff-Nr.: Sonstiges: Prüfbescheid Nr.: Auffangraum besitzt Bauwerksfugen; Werkstoff der Fugendichtung: (Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit ist beizufügen) KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 25

26 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 7.5 Maßnahmen zum Ableiten von Niederschlagswasser (nur bei Aufstellung im Freien): 7.6 Sind Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen vorhanden? ja nein 7.7 Welche infrastrukturellen und organisatorischen Maßnahmen sind zur Einhaltung von R1 vorhanden? Fass und Gebindelager in der Werkstatt KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 26

27 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 17.4 Formular 17/4: Anlagen zum Abfüllen wassergefährdender flüssiger Stoffe Dieses Formular ist für jede Abfüllanlage auszufüllen. 1. Allgemeine Angaben: Anlagenbezeichnung: Bezeichnung gem. Aufstellungsplan: Tankstelle 2. Anlagenabgrenzung Betriebsinterne Begründung zur Anlagenabgrenzung liegt vor. Betriebsinterne Abgrenzung ist nicht erforderlich, weil auf Grund der Anlagenart die Abgrenzung eindeutig ist. 3. Verfahrensschema und Kurzbeschreibung der Anlage liegen bei. befinden sich im Kapitel 6 der Antragsunterlagen 4. Eingesetzter wassergefährdender Stoff (bei mehreren Stoffen, Stoffliste mit entspr. Information beifügen) Stoffname: Diesel Chemische Bezeichnung: Kenn-Nr. gem. VwVwS: Einstufung gemäß Anhang 4 VwVwS: ja (Dokumentation ist beizufügen) Wassergefährdungsklasse: WGK 2 Aggregatzustand flüssig gasförmig (gem. 2 AwSV) fest fest (viskos) 5. Gefährdungsstufe Gefährdungsstufe der Anlage nach 6 AwSV Maßgebende WGK Maßgebender Rauminhalt in m 3 oder Masse in t : 2 m³ Gefährdungsstufe A B C D Ermittlung der Gefährdungsstufe nach dem WGK-3-Gleichwert ja nein 6. Beschreibung der Anlage 6.1 Anzahl und Menge Anzahl der Abfüllvorgänge pro Jahr: Rauminhalt gemäß 39. AwSV Jahresdurchsatz: m 3 /a - Jahresdurchsatz / 365 Tage: m 3 Max. Volumenstrom bei Befüllung/ Entleerung/Umfüllung: l/s - Volumenstrom in 10 min: m KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 27

28 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 6.2 Transportbehälter Transportcontainer Bahnkesselwagen Straßentankfahrzeug Fass Sonstiges: Volumen: m Art der Befüllung bzw. Entleerung: Befüllung: von oben von unten Entleerung: von oben von unten drucklos Druckentleerung Saugentleerung mit Schlauchleitung Schlauch aus Elastomeren / Thermoplasten Trockenkupplung Schnelltrenner Metallschlauch sonstige Kupplungen: Sonstiges: über fest installierte Rohrleitungen über Galgen Gelenkarm Verladearm geflanscht Sonstiges: Maximale Größe der befüllten/entleerten Behälter: m 3 7. Schutzvorkehrungen 7.1 Sicherheitsvorkehrungen am ortsbeweglichen Behälter: Totmannschaltung Abfüllschlauchsicherung (ASS) Aufmerksamkeitstaste mit Not-Aus- Betätigung (ANA) Mengenvorwahl Überfüllsicherung Reißleine Sonstige selbsttätige Sicherheitseinrichtungen: 7.2 Sicherheitseinrichtungen am ortsfesten Behälter: Überfüllsicherung Grenzwertgeber Mengenvorwahl Sonstige Sicherheitseinrichtungen: 7.3 Welche Anforderungen nach 18 AwSV sind einzuhalten? R0 R1 7.4 Ist eine Löschwasserrückhaltung erforderlich? ja nein Ausnahmeregelungen nach Anhang 1 Nr. 9.4 gelten 7.5 Befestigung und Abdichtung der Bodenfläche (s. TRwS 132): Wasserundurchlässiger Stahlfaserboden, Ausbildung als Auffangwanne 7.6 Rückhaltemaßnahmen und Rückhaltevermögen für austretende wassergefährdende Flüssigkeiten: Rückhaltevolumen: ca. 2,40 [m 3 ] Erläuterungen über Ausführung der Rückhaltemaßnahmen: Ausbildung als Auffangwanne, Größe ca. 10m x 8m x i.m. 0,03cm = 2,40 m³ KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 28

29 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH Maßnahmen zur Ableitung von Niederschlagswasser (soweit die Anlage nicht überdacht ist): Maßnahmen zur Rückhaltung von Löschwasser (falls erforderlich): Rohrleitung mit Pumpe als nicht selbständiger Teil der Abfüllanlage, die außerhalb des Sicherheitsbereiches liegt 7.7 Welche infrastrukturellen oder organisatorischen Maßnahmen sind zur Einhaltung von R1 vorhanden? 8. Angaben zu Anlagenteilen Rohrleitung als Teil der Abfüll-Anlage, die sich außerhalb des gesicherten Bereichs befindet Formular 17/5 Rohrleitungsanlagen beifügen Detailplanung zur Tankstelle Auf der Anlage gibt es bereits eine genehmigte Tankstelle für Dieselfahrzeuge. Diese ist allerdings in die Jahre gekommen und die Kraftstofftankanlage (Dieseltank) wird im Zuge des Umbaus erneuert. Es wird ein neuer Tank aufgestellt und die Bodenplatte im Bereich der Betankung wird als Auffangwanne für austretendes Diesel ausgeführt. Der Bereich wird 8m x 10m groß und erhält zur Mitte hin ein Gefälle von ca. 2% KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 29

30 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH Darstellung der Tankstelle Eine Zeichnung mit dem geänderten Bereich der Tankstelle ist nachfolgend beigefügt KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 30

31 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH Technische Daten zur Tankstelle Technische Datenblätter zur neuen Ausstattung der Tankstelle, eine Bedienungsanleitung sowie eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung sind nachfolgend beigefügt. Ebenso beigefügt ist ausführliche eine Bedienungsanleitung zur Tankstelle. Dieser Bedienungsanleitung sind auch die Sicherheitseinrichtungen nach VDI 2180 und IEC EN zu entnehmen KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 31

32 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 17.5 Formular 17/5: Anlagen zum Umschlagen wassergefährdender Stoffe 1. Allgemeine Angaben: Anlagenbezeichnung: Bezeichnung gem. Aufstellungsplan: 2. Anlagenabgrenzung Betriebsinterne Begründung zur Anlagenabgrenzung liegt vor. Betriebsinterne Abgrenzung ist nicht erforderlich, weil auf Grund der Anlagenart die Abgrenzung eindeutig ist. 3. Verfahrensschema und Kurzbeschreibung der Anlage liegen bei. befinden sich im Kapitel der Antragsunterlagen 4. Eingesetzter wassergefährdender Stoff (bei mehreren Stoffen, Stoffliste mit entspr. Information beifügen) Stoffname: Chemische Bezeichnung: Kenn-Nr. gem. VwVwS: Einstufung gemäß Anhang 4 VwVwS: ja (Dokumentation ist beizufügen) Wassergefährdungsklasse: Aggregatzustand flüssig gasförmig (gem. 2 AwSV) fest fest (viskos) 5. Gefährdungsstufe Gefährdungsstufe der Anlage nach 39 AwSV Maßgebende WGK Maßgebender Rauminhalt in m 3 oder Masse in t Gefährdungsstufe A B C D Ermittlung der Gefährdungsstufe nach dem WGK-3-Gleichwert ja nein 6. Beschreibung der Anlage 6.1 Umschlagvorgänge: Anzahl der Umschlagvorgänge pro Jahr: Rauminhalt gemäß 39. AwSV: Jahresdurchsatz: t/a - Jahresdurchsatz / 365 Tage : m 3 Umladen von wassergefährdenden Stoffen in Verpackungen, die den gefahrgutrechtlichen Anforderungen genügen oder gleichwertig sind. Umladen von Gebinden, die nicht den gefahrgutrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Maximale Größe der umgeschlagenen Gebinde: m 3 /a KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 32

33 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 7. Schutzvorkehrungen 7.1 Welche Anforderungen nach 18 AwSV sind einzuhalten? R0 R1 7.2 Ist eine Löschwasserrückhaltung erforderlich? ja nein Ausnahmeregelungen nach Anhang 1 Nr. 9.4 gelten 7.3 Befestigung und Abdichtung der Bodenfläche (Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit entsprechend Anhang 1 AwSV ist vorzulegen): 7.4 Rückhaltemaßnahmen und Rückhaltevermögen für austretende wassergefährdende Flüssigkeiten: Rückhaltevolumen: m 3 Rückhaltevolumen nach Anhang 2 AwSV nicht erforderlich Erläuterungen über Ausführung der Rückhaltemaßnahmen: Maßnahmen zur Ableitung von Niederschlagswasser (soweit die Anlage nicht überdacht ist): Maßnahmen zur Rückhaltung von Löschwasser (falls erforderlich): 7.5 Welche infrastrukturellen oder organisatorischen Maßnahmen sind zur Einhaltung von R1 vorhanden? KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 33

34 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 17.6 Formular 17/6: Rohrleitungsanlagen Formular 17/6: Rohrleitungsanlagen: Anlage 1 späteres Perkolatsystem 1. Allgemeine Angaben: Bezeichnung der Rohrleitung: späteres Perkolatsystem (unterirdische Rohrleitung) nach Umbau der neuen Boxen zu Fermentern Rohrleitungs-Nr.: Bezeichnung der Anlagen/Anlagenteile, die durch die Rohrleitung verbunden werden: Fermenter - Hebepumpenschacht 2. Anlagenabgrenzung Betriebsinterne Begründung zur Anlagenabgrenzung liegt vor. Betriebsinterne Abgrenzung ist nicht erforderlich, weil auf Grund der Anlagenart die Abgrenzung eindeutig ist. 3. Verfahrensschema und Kurzbeschreibung der Rohrleitung liegen bei. befinden sich im Kapitel 6 der Antragsunterlagen 4. Stoff, der in der Rohrleitung transportiert wird (bei mehreren Stoffen, Stoffliste mit entspr. Information beifügen) Stoffname: Chemische Bezeichnung: Kenn-Nr. gem. VwVwS: Perkolat Einstufung gemäß Anhang 4 VwVwS: Wassergefährdungsklasse: 1 ja (Dokumentation ist beizufügen) Aggregatzustand flüssig gasförmig (gem. 2 AwSV) fest fest (viskos) 5. Gefährdungsstufe Gefährdungsstufe der Anlage nach 39 AwSV Maßgebende WGK Maßgebender Rauminhalt in m 3 oder Masse in t Gefährdungsstufe A B C D Ermittlung der Gefährdungsstufe nach dem WGK-3-Gleichwert ja nein 6. Beschreibung der Anlage 6.1 Maße und Volumen der Rohrleitung: Volumen: < 1 [m 3 ] (Rauminhalt gemäß 18. AwSV) Länge der Rohrleitung: ca. 350 [m] Volumenstrom in 10 min.: [m 3 ] Rohrleitungsquerschnitt: DN 110, DN 150 Jahresdurchsatz / 365: [m 3 ] Ringleitung ja nein Siehe Rohrleitungsplan 6.2 Leitungsführung: unterirdisch oberirdisch KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 34

35 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 6.3 Ausführung als: Entleerleitung einwandig doppelwandig Druckleitung einwandig doppelwandig Saugleitung einwandig doppelwandig 6.4 Angaben zur produktführenden Leitung: DIN-EN 1852 Stahl, Werkstoff-Nr.: Kunststoff (Werkstoff): HD-PE Datum der Erteilung des Prüfbescheids/ der Bauartzulassung/ der Eignungsfeststellung: Prüfbescheid-Nr.: (Nachweis des baurechtlichen Prüfbescheids beifügen) Sonstiges: Nachweise werden zur Abnahme vorgelegt Abtragsrate pro Jahr Maximaler Betriebsdruck: [bar] (bei Druckleitungen) Auslegungsdruck: PN Spezifikation der Rohrleitung nach ATV-DVWK-A780 erfüllt ja nein Verbindungsart: unlösbar Verbindung der Bauart A gemäß Anlage 2 ATV-DVWK-A780 und zwar verschraubt geflanscht geklebt sonstiges: Spiegelschweißung oder Elektroschweißmuffe Sicherheitseinrichtungen: Sicherheitsventil Überströmventil Absicherung gegen Überdrücke (Beschreibung im Textteil) Sonstiges: 6.5 Pumpen: entfällt Spaltrohrpumpe doppelte Gleitringdichtung mit Sperrflüssigkeit Magnetkupplungspumpe Faltenbalg mit Sicherheitsstopfbuchse Sonstige Ausführung mit Dichtheitsnachweis eines Sachverständigen Aufstellung in dichter und korrosionsbeständiger Wanne mit Verwertung oder schadloser Entsorgung aufgefangener Stoffe KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 35

36 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 6.6 Armaturen: Bauart A gemäß Anlage 3 ATV-DVWK-A780 Stopfbuchsarmaturen Bauart B gemäß Anlage 3 ATV-DVWK-A780 Armaturen mit Schutzkappen Armaturen mit Faltenbalg doppelte Gleitringdichtung mit Sperrflüssigkeit Armaturen mit anderen Abdichtungssystemen mit Herstellernachweis der Gleichwertigkeit (Nachweis ist beigefügt) Gehäusewerkstoff: 7. Schutzvorkehrungen 7.1 Welche Anforderungen nach 21 AwSV sind einzuhalten? R0 R1 R3 7.2 Ausführung der Schutzvorkehrungen in flüssigkeitsdichtem Schutzrohr 2) mit Leckanzeigegerät (Beschreibung im Textteil) (Nachweis über baurechtlichen Prüfbescheid für das Leckanzeigegerät beifügen) in flüssigkeitsdichtem Kanal 2) im Auffangraum verlegt vollständig über in Straßenbauweise befestigtem Boden geführt Leckerkennung durch Sensorkabel (Beschreibung im Textteil) Schutzvorkehrungen gegen das Leerhebern / Leerlaufen des Behälters (bei oberirdischen Lagerbehältern) Sonstiges: Gefährdungsabschätzung liegt vor? ja nein, wird nachgereicht bis zum 7.3 Ist eine Löschwasserrückhaltung erforderlich? ja nein Ausnahmeregelungen nach Anhang 1 Nr. 9.4 gelten 7.4 Welche infrastrukturellen oder organisatorischen Maßnahmen sind zur Einhaltung von R1 vorhanden? Um die neuen Rotteboxen 6 9 zu einem späteren Zeitpunkt zu Vergärungsfermentern umbauen zu können, werden die dazu erforderlichen Perkolatabflussleitungen jetzt schon mit eingebaut. Die unterirdischen HD-PE-Perkolatleitungen werden doppelwandig ausgeführt und sind über Spiegelschweißung oder Elektroschweißmuffen verbunden. Aufgrund der Anlagenkonzeption der Fermenter ist eine oberirdische Verlegung der Perkolat-Ablaufleitungen zum Perkolatsammeltank (PST) nicht möglich. Die Leitungen dienen nur dem Ablauf des Perkolats. Sie sind nicht ständig mit Perkolat gefüllt. Sie KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 36

37 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH sind als Freispiegelleitung verlegt und mit einem 0,5-1%-igem Gefälle versehen. Jede Fermenterkammer ist mit einer Druckmessung versehen. Die Fermenter stehen direkt mit den Perkolatablaufleitungen in Verbindung. Eventuell auftretende Undichtigkeiten der Leitungen können über einen Druckabfall bemerkt werden. Die Kontrolle des Drucks in den Fermentern wird im Rahmen der arbeitstäglichen Kontrolle der Anlage erfolgen. Die Leitungen werden bevor sie hinterfüllt werden einer Druckprüfung unterzogen. Das Ablaufsystem ist so gestaltet, dass eine regelmäßige Druckprüfung möglich ist Ausführung von doppelwandigen Rohrleitungen Alle unterirdischen Leitungen, die wassergefährdende Flüssigkeiten führen werden doppelwandig ausgeführt. Hier kommen z.b. die Doppelrohrsysteme der Firma Frank (siehe Foto oder ähnliche zum Einsatz. Besonders im Umgang mit umweltgefährdenden Medien sind die Anforderungen an das medienführende Rohrsystem extrem hoch. Das Austreten von Flüssigkeiten muss unbedingt vermieden werden zum Schutz von Mensch, Umwelt und Natur. FRANK Doppelrohrsysteme aus hochwertigen Kunststoffen sind für Anwendungen dieser Art ideal geeignet. Die bewährten und widerstandsfähigen Werkstoffe der Rohre, Formteile und Armaturen lassen sich optimal auf Ihre Anwendung abstimmen und mittels unterschiedlicher Schweißverfahren homogen und langlebig sicher und zuverlässig verbinden. Die Doppelrohrsysteme ermöglichen einen überwachbaren und sicheren Medientransport in fast allen Rohrdimensionen (von d20 bis DN3500mm). Sind Innen- und Außenrohr aus dem gleichen Werkstoff, ist die Verlegung mittels Simultan- Schweißung die wirtschaftlichste Lösung. Mit FRANK AGRUSAFE bieten sich ein verlegefertiges Komplettsystem bestehend aus Rohren, Formteilen und Festpunkten. Die Rohre sind fest miteinander verbunden und können in einem Arbeitsschritt stumpfgeschweißt werden KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 37

38 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH Abdichtungen von Durchdringungen Rohrdurchdringungen in Schächte oder ähnliches werden mit einer Dichtung ausgeführt. Hier kommt z.b. das System Curaflex B von der Firma Doyma oglw. in Frage. Anwendungsbereich gegen nichtdrückendes Wasser Abdichtung von Durchdringungen mit zusätzlichem Großring zur axialen Fixierung Einsatz in bauseitiges Futterrohr oder WU-Betonkernbohrung (Weiße Wanne) Produktvorteile einfache Montage, durch passgenaue Abmessung, große Abdichtungsbereiche dauerhaft dicht ohne Nachspannen (wartungsfrei) höhere Dichtleistung des Dichtungseinsatzes durch DPS* und DOYMA-Grip Systembauteil, ohne Schnitte oder Teilungen, mit wasserdicht verschweißten Bolzen durch den Großring ist eine Fixierung gegeben Montage von der druckabgewandten Seite Technische Details gasdicht Abwicklung der Medienrohre bis 8 möglich Aufnahme axialer Bewegungen einfach dichtend, mit Großring KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 38

39 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH Formular 17/6: Rohrleitungsanlagen: Anlage 2 verbindende Rohrleitungen 1. Allgemeine Angaben: Bezeichnung der Rohrleitung: verbindende Rohrleitungen der Kompostierungsanlage Rohrleitungs-Nr.: Bezeichnung der Anlagen/Anlagenteile, die durch die Rohrleitung verbunden werden: Biofilter zu Kondensatgrube, Sickerwasser der Rotteboxen 6 9 zu Sickerwasserschacht 2. Anlagenabgrenzung Betriebsinterne Begründung zur Anlagenabgrenzung liegt vor. Betriebsinterne Abgrenzung ist nicht erforderlich, weil auf Grund der Anlagenart die Abgrenzung eindeutig ist. 3. Verfahrensschema und Kurzbeschreibung der Rohrleitung liegen bei. befinden sich im Kapitel 6 der Antragsunterlagen 4. Stoff, der in der Rohrleitung transportiert wird (bei mehreren Stoffen, Stoffliste mit entspr. Information beifügen) Stoffname: Chemische Bezeichnung: Kenn-Nr. gem. VwVwS: Einstufung gemäß Anhang 4 VwVwS: Wassergefährdungsklasse: 1 Sickerwasser, Ablaufwasser aus Biofilter ja (Dokumentation ist beizufügen) Aggregatzustand flüssig gasförmig (gem. 2 AwSV) fest fest (viskos) 5. Gefährdungsstufe Gefährdungsstufe der Anlage nach 39 AwSV Maßgebende WGK Maßgebender Rauminhalt in m 3 oder Masse in t Gefährdungsstufe A B C D Ermittlung der Gefährdungsstufe nach dem WGK-3-Gleichwert ja nein 6. Beschreibung der Anlage 6.1 Maße und Volumen der Rohrleitung: Volumen: < 1 [m 3 ] (Rauminhalt gemäß 18 AwSV) Länge der Rohrleitung: ca. 100 [m] Volumenstrom in 10 min.: [m 3 ] Rohrleitungsquerschnitt: DN 110, DN 150 Jahresdurchsatz / 365: [m 3 ] Ringleitung ja nein Siehe Rohrleitungsplan 6.2 Leitungsführung: unterirdisch oberirdisch 6.3 Ausführung als: Entleerleitung einwandig doppelwandig Druckleitung einwandig doppelwandig Saugleitung einwandig doppelwandig KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 39

40 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 6.4 Angaben zur produktführenden Leitung: DIN-EN 1852 Stahl, Werkstoff-Nr.: Kunststoff (Werkstoff): HD-PE Datum der Erteilung des Prüfbescheids/ der Bauartzulassung/ der Eignungsfeststellung: Prüfbescheid-Nr.: (Nachweis des baurechtlichen Prüfbescheids beifügen) Sonstiges: Nachweise werden zur Abnahme vorgelegt Abtragsrate pro Jahr Maximaler Betriebsdruck: [bar] (bei Druckleitungen) Auslegungsdruck: PN Spezifikation der Rohrleitung nach ATV-DVWK-A780 erfüllt ja nein Verbindungsart: unlösbar Verbindung der Bauart A gemäß Anlage 2 ATV-DVWK-A780 und zwar verschraubt geflanscht geklebt sonstiges: Spiegelschweißung oder Elektroschweißmuffe Sicherheitseinrichtungen: Sicherheitsventil Überströmventil Absicherung gegen Überdrücke (Beschreibung im Textteil) Sonstiges: 6.5 Pumpen: entfällt Spaltrohrpumpe doppelte Gleitringdichtung mit Sperrflüssigkeit Magnetkupplungspumpe Faltenbalg mit Sicherheitsstopfbuchse Sonstige Ausführung mit Dichtheitsnachweis eines Sachverständigen 6.6 Armaturen: Aufstellung in dichter und korrosionsbeständiger Wanne mit Verwertung oder schadloser Entsorgung aufgefangener Stoffe Bauart A gemäß Anlage 3 ATV-DVWK-A780 Stopfbuchsarmaturen Bauart B gemäß Anlage 3 ATV-DVWK-A780 Armaturen mit Schutzkappen Armaturen mit Faltenbalg doppelte Gleitringdichtung mit Sperrflüssigkeit Armaturen mit anderen Abdichtungssystemen mit Herstellernachweis der Gleichwertigkeit (Nachweis ist beigefügt) Gehäusewerkstoff: KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 40

41 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 7. Schutzvorkehrungen 7.1 Welche Anforderungen nach 21 AwSV sind einzuhalten? R0 R1 R3 7.2 Ausführung der Schutzvorkehrungen in flüssigkeitsdichtem Schutzrohr 2) mit Leckanzeigegerät (Beschreibung im Textteil) (Nachweis über baurechtlichen Prüfbescheid für das Leckanzeigegerät beifügen) in flüssigkeitsdichtem Kanal 2) im Auffangraum verlegt vollständig über in Straßenbauweise befestigtem Boden geführt Leckerkennung durch Sensorkabel (Beschreibung im Textteil) Schutzvorkehrungen gegen das Leerhebern / Leerlaufen des Behälters (bei oberirdischen Lagerbehältern) Sonstiges: Gefährdungsabschätzung liegt vor? ja nein, wird nachgereicht bis zum 7.3 Ist eine Löschwasserrückhaltung erforderlich? ja nein Ausnahmeregelungen nach Anhang 1 Nr. 9.4 gelten 7.4 Welche infrastrukturellen oder organisatorischen Maßnahmen sind zur Einhaltung von R1 vorhanden? Die unterirdischen HD-PE-Perkolatleitungen werden ebenfalls wie die Perkolatleitungen doppelwandig ausgeführt und sind über Spiegelschweißung oder Elektroschweißmuffen verbunden. Aufgrund der Anlagenkonzeption ist eine oberirdische Verlegung der Ablaufleitungen nicht möglich. Die Leitungen dienen nur dem Ablauf des Sickerwassers bzw. Ablaufwasser aus Biofiltern. Sie sind nicht ständig gefüllt. Sie sind als Freispiegelleitung verlegt und mit einem 0,5-1%-igem Gefälle versehen. Die Leitungen werden, bevor sie hinterfüllt werden, einer Druckprüfung unterzogen. Das Ablaufsystem ist so gestaltet, dass eine regelmäßige Druckprüfung möglich ist KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 41

42 ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 17.7 Antrag auf Ausnahmen nach 16 Abs. 3 AwSV Hessen Bei der Kompostierungsanlage handelt es sich um eine Anlage zum Herstellen von Kompost durch Verrottung von Bioabfällen. Das Inputmaterial wird insgesamt 21 Tage gerottet und sodann unter Beachtung der düngemittel- und abfallrechtlichen Vorschriften landwirtschaftlich verwertet. Die Rotteboxen werden mindestens in wasserundurchlässigem Ortbeton C25/30 gem. DIN ausgeführt. Eine Leckageerkennung durch Einbau einer Leckagefolie unter den neuen Rotteboxen 6 9 ist vorgesehen bzw. unter den vorhandenen Rotteboxen 1 5 bereits eingebaut (siehe hierzu die Zeichnungen der Boxen unter und 6.8.2). Die Sickerwasserbehälter sind durch eine verschweißte, doppelwandige HD-PE-Leitung (PN 10) verbunden und werden zur Leckageerkennung mit einer Leckagefolie ummantelt (siehe Detailplanung, Zeichnung der neuen Boxen unter 6.8.2). Sämtliche Zu- und Ablaufleitungen sind frostsicher verlegt. Diese werden nach Verlegung einer Druckprüfung unterzogen. Boden und Wände der Biofilter werden aus HD-PE hergestellt. Die Biofilter stehen auf einer wasserundurchlässigen Stahlbetonbodenplatte, so dass hier die Doppelwandigkeit der Biofilter gegeben ist. Prozesswasser aus den Biofiltern wird über geschweißte, doppelwandige HD-PE- Leitungen drucklos in freiem Gefälle über einen Revisionsschacht dem Kondensatsammelschacht in der Kondensatgrube zugeführt. Der Revisionsschacht nach dem Biofilter wird zur Leckageerkennung mit einer Leckagefolie und Drainageverrohrung versehen KAPITEL 17 WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE Seite 42

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45 STATIONÄRE TANKANLAGEN FÜR DIESEL RIETBERG BEHÄLTER KRAFTSTOFF- TANKANLAGEN KA [DIESEL] Ihre Vorteile Gefertigt gemäß DIN 6624/DIN 6616 und somit bundesweit zugelassen zur Lagerung von Diesel/Heizöl oder anderen se-flüssigkeiten, also Medien mit einem Flammpunkt über 55 C, sowie sonstigen wassergefährdenden Flüssigkeiten aller Wassergefährdungsklassen Aufstellung in Gebäuden und im Freien Doppelwandig, so dass bei der Aufstellung mehrerer Tanks keine Abstände untereinander erforderlich sind. Auch ein als Auffangraum ausgeführter Lagerraum ist nicht erforderlich Komplett aus Stahl, deshalb robust und langlebig Die Behälter sind innen und außen feuerverzinkt und somit optimal gegen Korrosion geschützt. Wahlweise sind die Behälter in der Ausführung innen roh, außen lackiert (RAL 7035, lichtgrau) lieferbar Die Behälter sind standardmäßig mit allen erforderlichen Anschlüssen und Armaturen ausgerüstet Bei Bedarf können die Behälter im Leerzustand mit einem Kran transportiert werden Technische Merkmale Innen und außen feuerverzinkt oder innen roh und außen lackiert Doppelwandig; permanente, energie unabhängige Vakuum-Lecküberwachung beider Wände 1 Saugleitung mit Anschluss für eine Pumpe Kontinuierliche Füllstandanzeige Füllleitung mit abschließbarer Sicherheitsverschraubung 2/2½ Lüftungsleitung Grenzwertgeber Je 1 Reservemuffe 1 und 2 Domdeckel mit seitlichen Aufkantungen zur Rückhaltung von Tropfmengen 5 2 Hebeösen für Leertransport, sicheres Kranen gemäß BGI RIETBERGWERKE GMBH & CO. KG DIN Signalrot ist Sonderausführung

46 RIETBERG BEHÄLTER 2017 STATIONÄRE TANKANLAGEN FÜR DIESEL 17 Lieferbare Ausführungen Abmessung (mm) Gewicht Art.-Nr. Typ / Inhalt L B H 1) (kg) Zulassung Verzinkt Lackiert KA DIN KA DIN KA DIN KA PÜZ KA DIN KA DIN KA DIN KA DIN KA PÜZ KA PÜZ KA PÜZ KA PÜZ KA PÜZ KA PÜZ KA PÜZ KA PÜZ Zubehör Typ Beschreibung Art.-Nr. Flügeltürschrank 4 Abmessung (L x B x H): 650 x 650 x 800 mm, Gewicht: 35 kg Leiter 6 Seitlich montiert mit vergrößerter oberer Trittstufe für Behälter mit Ø 1400 mm und mm Konsole Für Zapfeinrichtungen für liegende Diesel-Tankanlagen. Tank Ø mm Reinigungsdom III 7 Für Zapfeinrichtungen für liegende Diesel-Tankanlagen, inkl. Verrohrung mit Heberschutzventil zwischen Behälter und Zapfeinrichtung Für Behälter für se-flüssigkeiten, glatter Deckel, mit dem Dom verschraubt Tank Ø mm Tank Ø 1400 mm Tank Ø 1600 mm Ø 500 mm Fortfall Saugleitung Minderpreis ) Höhe ohne Flügeltürschrank

47 18 STATIONÄRE TANKANLAGEN FÜR DIESEL RIETBERG BEHÄLTER 2017 FLÜGELZELLENPUMPEN Trocken selbstansaugend, gutes Preis-Leistungsverhältnis, Bypass-Ventil zum Schutz vor Pumpenschäden 2 1 Lieferumfang: Motorpumpe, 4,0 m Zapfschlauch, Winkeldrehgelenk, Automatik-Zapfventil mit Axial-Drehgelenk, Anschlusskabel mit Stecker, Adapter zur Montage auf einem Rietberg Behälter, Montage auf mitbestelltem Rietberg Behälter Typ Nennförderleistung 1) (l/min) Spannung (V) Besonderheiten Schlauch Art.-Nr. R AC 230 NW R TP 45 AC 230 Kombination Elektropumpe mit Handpumpe NW (0,35 l/hub) R TPZ 40 AC 230 Kombination Elektropumpe mit Handpumpe und NW (0,35 l/hub) Zähler R AC 230 NW R AC 230 NW R AC 230 NW AC 230 NW Bio-Diesel Schlauchgarnitur 4,0 m lang, zur Abgabe von Bio-Diesel NW ZÄHLWERKE, NICHT EICHFÄHIG Durchflussmenge (l/min) Typ / Inhalt Beschreibung Min. Max. Art.-Nr. PZ300 2 Mechanisches Rollenzählwerk EZ24 Digitales Turbinenzählwerk K700 Mechanisches Ovalradzählwerk für Pumpe R ZAHNRADPUMPEN Trocken selbstansaugend, sehr robust und langlebig, mit Bypass-Ventil zum Schutz vor Pumpenschäden Lieferumfang: Motorpumpe, 4,0 m Zapfschlauch, Winkeldrehgelenk, Automatik-Zapfventil mit Axial-Drehgelenk, Anschlusskabel mit Stecker, Adapter zur Montage auf einem Rietberg Behälter, Montage auf mitbestelltem Rietberg Behälter 3 Typ Nennförderleistung 1) (l/min) Spannung (V) Besonderheiten Schlauch Art.-Nr. R25/20 W 3 56 AC 230 NW R25/20 WZ 56 AC 230 Mit Zählwerk NW ) Angegebene Nennleistung des Herstellers bei freiem Auslauf, kann durch eingebaute Baugruppen wie Zapfventil, Zapfschlauch und Zähler gemindert werden

48 RIETBERG BEHÄLTER 2017 STATIONÄRE TANKANLAGEN FÜR DIESEL 19 HANDPUMPEN 4 Hochwertige, robuste Ausführung, für die Abgabe von geringeren Kraftstoffmengen, unabhängig von Energiequellen. Lieferumfang: Handpumpe, Zapfschlauch 2,5 m lang, Sicherheitsauslaufventil, Anschlussadapter zur Montage auf einem Rietberg Behälter, Montage auf mitbestelltem Rietberg Behälter 01 Typ Nennförderleistung 1) (l/hub) Besonderheiten Schlauch Art.-Nr. TP 3 4 0,35 NW TP 3 Z300 0,35 Mit Zählwerk, nicht eichfähig NW PUMPEN MIT TANKDATENERFASSUNG 5 6 Lieferumfang: Flügelzellenpumpe, selbstansaugend, 230 V Wechselstrommotor, Ovalradzähler mit LCD-Display und Impulsgeber, nicht eichfähig, Zapfschlauch 4,0 m lang, Automatik- Zapfventil, Zapfventil-Aufhängung mit Ein/Aus-Schalter, Tankdatenerfassung, PC Software zur Auswertung, Montage auf mitbestelltem Rietberg Behälter. Typspezifische Informationen finden Sie in der nachstehenden Tabelle. Typ Beschreibung Art.-Nr. R60 ECO Box 5 Förderleistung der Pumpe max. 55 l/min., Zapfschlauch DN19; Tankautomat/Tankdatenerfassung für bis zu Nutzer; interner Speicher für max Tankvorgänge; Benutzeridentifikation über Transpondertechnik; zum Lieferumfang gehört eine SB-Schnittstelle zum Datenabruf; Menüführung in Deutsch, Englisch, Französich und Spanisch (weitere Sprachen sind nachladbar); alle Komponenten untergebracht in einem stabilen Stahlblechgehäuse R80 ECO Box Wie R60 Eco Box, jedoch Förderleistung der Pumpe max. 75 l/min., Zapfschlauch DN Transpondertag Für R60/R80 ECO Box. Zur berührungslosen Teilnehmeridentifikation Schwimmerschalter Für R60/R80 ECO Box. Zur Pumpenabschaltung bei Dieselmangel Cube 70-MC Komplettset Benutzerschlüssel 6 Förderleistung der Pumpe max. 70 l/min., Zapfschlauch DN25, Tankautomat/Tankdatenerfassung für bis zu 50 Nutzer; interner Speicher für max. 255 Tankvorgänge, Benutzeridentifikation und Datenabruf über Magnetschlüssel, zum Lieferumfang gehören 1 Managerschlüssel zur Verwaltung des Systems und 10 Benutzerschlüssel, Menüführung in Deutsch (andere Sprachen sind möglich); alle Komponenten untergebracht in einem stabilen Stahlblechgehäuse Zur Erweiterung des Systems Cube 70-MC; zur berührungslosen Teilnehmeridentifikation (Satz zu 10 Stück) FÜLLSTANDANZEIGE/FERNÜBERTRAGUNG Typ Beschreibung Art.-Nr. SmartBox Mini Elektronischer Füllstandfernanzeiger bestehend aus einem mechanischen Füllstandanzeiger (Messgenauigkeit +/- 2 %, zur Montage am Behälter) und einem digitalen Anzeigegerät; Anzeige wahlweise in Liter oder Prozent bzw. Füllhöhe in Zentimeter; 10 m Verbindungskabel (Max. Entfernung zwischen dem Behälter und dem digitalen Anzeigegerät: 50 m); Energieversorgung 3 Batterien Typ AA. Schutzart IP 30 SmartBox 3 Elektronischer Füllstandfernanzeiger bestehend aus einer hydrostatischen Mess-Sonde (Messbereich 250 mbar, Messgenauigkeit 1 %; zur Montage am Behälter) und einem digitalen Anzeigegerät; Anzeige wahlweise in Liter oder Prozent; mit optisch/akustischer Warneinrichtung; 6 m Verbindungskabel (Max. Entfernung zwischen dem Behälter und dem digitalen Anzeigegerät: 200 m); Versorgungsspannung 230 Volt, 50 Hz, Schutzart IP

49 20 STATIONÄRE TANKANLAGEN FÜR DIESEL RIETBERG BEHÄLTER ZAPFVENTILE Typ Durchflussmenge (l/min) Besonderheiten Auslauf Art.-Nr. ZVA Mit Axial-Drehgelenk NW ZVA 19 Slimline 2 75 Mit Axial-Drehgelenk NW ZVA Mit Axial-Drehgelenk NW ZVA 25 Slimline Mit Axial-Drehgelenk NW ZVA 32 Slimline Mit Axial-Drehgelenk NW SONSTIGES Schlauchlänge Typ / Inhalt Beschreibung (m) Art.-Nr. Zapfschlauch NW19 Einbindung einerseits 1" IG / andererseits 1" AG Zapfschlauch NW25 Einbindung einerseits 1" IG / andererseits 1" AG Schlauchtrommel (Zur Montage auf 5 Diesel NW19 x 10 m; Schlauchtrommel mit Federrückzug und Auslauffenster; inkl. Befestigungsmaterial und Verbindungsschlauch zur Pumpe Konsole, Art. Nr ) Diesel NW19 x 14 m; Schlauchtrommel mit Federrückzug und Auslauffenster; inkl. Befestigungsmaterial und Verbindungsschlauch zur Pumpe Diesel NW25 x 10 m; Schlauchtrommel mit Federrückzug und Auslauffenster; inkl. Befestigungsmaterial und Verbindungsschlauch zur Pumpe. Diesel NW25 x 15 m; Schlauchtrommel mit Federrückzug und Auslauffenster; inkl. Befestigungsmaterial und Verbindungsschlauch zur Pumpe Konsole 6 Stahl, verzinkt, zur sicheren Montage einer Schlauchtrommel oder anderer Zusatzausrüstung auf einem Diesel Lagerbehälter KA Adapter Adapter für die Montage kundenseitig beigestellter Pumpen (bei Bestellung bitte definieren) oder zur Montage von Pumpen auf älteren Rietberg Behältern (von ) Kraftstofffilter Druckseitig an einer Pumpe montiert; zum Schutz vor Verunreinigungen und Wasser, Filterfeinheit 30 μm, Durchfluss max. 65 l/min; mit zunehmender Sättigung nimmt der Durchfluss ab; bei gesättigter Filterpatrone ist der Durchfluss blockiert Ersatzpatrone Ersatzfilterpatrone für den Kraftstofffilter

50 26 STATIONÄRE TANKANLAGEN FÜR DIESEL RIETBERG BEHÄLTER 2017 ANFORDERUNGEN AN DIESEL-EIGENVERBRAUCHS- TANKSTELLEN NACH TRWS 781 Bedeutung und Bestandteile Eigenverbrauchs-Tankstellen sind für die Öffentlichkeit nicht zugängliche Tankstellen, die dafür bestimmt sind, betriebseigene Kraftfahrzeuge oder vergleichbare Fahrzeuge und Geräte wie z.b. landwirtschaftliche Maschinen mit Kraftstoffen zu betanken und deren Lagervolumen und Jahresdurchsatz gering sind. Sie werden nur vom Betreiber oder von bei ihm beschäftigten, eingewiesenen Personen bedient. Die Festlegung von geringem Verbrauch ist den jeweiligen Regelungen der Länder zu entnehmen (NRW max. Lagervolumen 10 m³). Die Eigenverbrauchs-Tankstelle besteht aus einem oberirdischen Lagerbehälter, einer Abgabeeinrichtung und einer Abfüllfläche z.b. der Rietberg Kraftstoffabfüllplatz für die Innen- oder Außenaufstellung. Bestandteile ABFÜLLPLATZ LAGERBEHÄLTER 2,5 m 2,5 m min. 1 m Größe des Abfüllplatzes: Für die Abgabe wird die Größe des Abfüllplatzes vom Wirkbereich bestimmt. Dieser ergibt sich aus max. Schlauchlänge inkl. Zapfventil zuzüglich 1 m. Wirkbereiche können durch Spritzschutzwände verkleinert werden. Eine Spritzschutzwand von mind. 1 m Höhe und ausreichender Breite ist erforderlich. Der Wirkbereich bei der Befüllung der Lagerbehälter umfasst die waagerechte Schlauchführungslinie zwischen den Anschlüssen am Tankfahrzeug und der Anschlussarmatur des Lagerbehälters zuzüglich 2,5 m nach allen Seiten. Rückhaltevermögen: Das Rückhaltevermögen für Abgabeeinrichtungen berechnet sich aus der Kraftstoffmenge, die innerhalb von 3 Minuten bei maximalem Volumenstrom abgegeben werden kann. Hat also z.b. die B etankungspump e eine Nennför der leis t ung von 50 Litern/Minute, ist ein Rückhaltevermögen von 150 Litern erforderlich. Bei der Befüllung des Lagerbehälters ist ein Rückhaltevermögen für die Kraftstoffmenge erforderlich, die bei maximalem Volumenstrom bis zum Wirksamwerden selbsttätig wirkender Sicherheitseinrichtungen austreten kann. Hieraus ergibt sich, dass beim Abfüllen unter Verwendung einer Abfüll-Schlauch- Sicherung (ASS) ein Rückhaltevermögen von 100 Litern erforderlich ist, jedoch beim Abfüllen unter Verwendung von Einrichtungen mit Aufmerksamkeitstaste und Not-Aus-Betätigung (ANA) ein Rückhaltevermögen von 900 Litern gegeben sein muss. Bauregelprodukte, z.b. Behälter nach DIN, Behälter mit Übereinstimmungszertifikat oder allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Zulassung für die Aufstellung im Freien Doppelwandig oder mit Auffangwanne Anfahrschutz Überfüllsicherung, z.b. Grenzwertgeber* Befüllung mit festem Anschluss* ABGABEEINRICHTUNG Automatik-Zapfventil Not-Aus-Schalter Heberschutzventil * Für Tankanlagen bis Liter Inhalt gelten vereinfachte Bedingungen!

51 RIETBERG BEHÄLTER 2017 STATIONÄRE TANKANLAGEN FÜR DIESEL ,5 m 2,5 m min. 1 m Schlauchlänge-Bereich 1,5 m Pflichten des Betreibers (Beispiel NRW) Anzeigepflicht bei Anlagen von über bis maximal Litern Inhalt Bauantrag bei Anlagen über Liter Inhalt (in einigen Bundesländern ab Liter) Bereitstellung: Feuerlöscher, Ölbindemittel Aushang der Betriebsanweisung Prüfung vor Inbetriebnahme Ausnahme: Aufstellung durch einen Fachbetrieb Wirkbereich 2,5 m Ausgangspunkt Zapfschlauch Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein können!

52 RIETBERG BEHÄLTER Impressum Herausgeber: Rietbergwerke GmbH & Co. KG Behältertechnik Bahnhofstraße Rietberg Fon Fax / Nachdruck auch auszugsweise nur mit schriftlicher Genehmigung der Rietbergwerke GmbH & Co. KG. Mit Erscheinen dieses Kataloges verliert der bisherige Katalog seine Gültigkeit gleich ob als Druckwerk oder in elektronischer Anzeigeform. Rechtliche Hinweise Alle genannten Preise verstehen sich per Stück netto ohne Mehrwertsteuer für Lieferung ab Werk, sofern nicht anders angegeben. Technische Änderungen und Irrtümer, Sortimentsänderungen, Liefermöglichkeiten bleiben ausdrücklich vorbehalten. Haftung für Druckfehler sowie fehlerhafte technische Angaben und Abbildungen wird ausgeschlossen. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen:

53 Bedienungsanleitung Rietberg Tankanlage für Diesel/Heizöl KA Rietbergwerke GmbH & Co. KG Bahnhofstraße Rietberg Tel (+49) Fax: (+49) Web: Bedienungsanleitung KA Diesel REV 00 / Deutsch - Originalanleitung

54 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Identifikationsdaten 1 2. Hinweise für den Betreiber Allgemeines Hinweise auf Urheber- und Schutzrechte 3 3. Sicherheitshinweise Hinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung Organisatorische Maßnahmen Qualifikation des Personals Beispiele für Schulungsthemen 5 4. Aufbau und Bedienung Produktbeschreibung Transport Aufstellung Bedienung Nutzung als Lagerbehälter Instandhaltung und Prüfung Wartung Reparatur Wiederkehrende Prüfungen, Inspektionen Ausrüstung Außerbetriebnahme Betriebsunterbrechung Stilllegung Entsorgung Gewährleistung / Haftung Ersatzteile Anlagen Behälterprüfzeugnis Zulassungsschein Leckanzeiger Zusatzausrüstung o Pumpe/Zählwerk o Grenzwertgeber o Automatik-Zapfpistole Bedienungsanleitung KA REV 00 /

55 Identifikationsdaten 1. Identifikationsdaten Abmessungen: Typ KA 1000 E** KA 1000 KA 1500 KA 2000 KA 2900*** KA 3000 Artikelnummer Nutzvolumen (Liter) Länge (mm) Breite (mm) Höhe (mm)* Leergewicht (kg) Zulassung DIN 6624 * Höhe ohne Schrank ** einwandig, ohne Grenzwertgeber *** Zulassung 07-PÜZ Typ KA 3000 KA 3500 KA 5000 KA 5000** KA 5000 KA 7500 Artikelnummer Nutzvolumen (Liter) Länge (mm) Breite (mm) Höhe (mm)* Leergewicht (kg) DIN 6616 Zulassung DIN PÜZ * Höhe ohne Schrank ** Zulassung 07-PÜZ Typ KA 7500 KA KA KA KA Artikelnummer Nutzvolumen (Liter) Länge (mm) Breite (mm) Höhe (mm)* Leergewicht (kg) Zulassung DIN 6616/07-PÜZ * Höhe ohne Schrank Bedienungsanleitung KA REV 00 /

56 Identifikationsdaten Spezifikationen: Feuerverzinkt außen und innen oder innen roh und außen lackiert Doppelwandig mit permanenter, energieunabhängiger Lecküberwachung kontinuierliche, mechanische Füllstandsanzeige Lüftungsleitung Grenzwertgeber Füllstutzen mit Sicherheitsverschraubung, abschließbar Entnahmesaugleitung (Pumpenanschluss: SAE-Flansch) Domdeckel mit seitlichen Aufkantungen zur Rückhaltung von Tropfmengen zugelassen für die Lagerung gemäß Bauregelliste, für Innen- und Außenaufstellung sowie für den Einsatz ohne Flammendurchschlagsicherung Zubehör - Flügeltürschrank - Konsole für Zapfsäule für liegende Lagerbehälter für Diesel/Heizöl - Konsole für Zapfsäule inklusive Saugleitung und Heberschutzventil - Abgabeeinrichtung Typenschild DIN-Bezeichnung Identifikationsdaten Behälter Übereinstimmungszeichen mit der DIN Angabe zum Leckanzeiger Bedienungsanleitung KA REV 00 /

57 Hinweise 2. Hinweise für den Betreiber Die Bedienungsanleitung ist ein wesentlicher Bestandteil der Rietberg-Tankanlage. Der Betreiber trägt dafür Sorge, dass das Bedienpersonal diese Anleitung zur Kenntnis nimmt. 2.1 Pflichten des Betreibers Vor Aufstellung ist der Betrieb einer Diesel-Eigenverbrauchs-Tankstelle bei der zuständigen Behörde, z.b. Untere Wasserbehörde, anzuzeigen (> 1000Liter bis 5000 Liter) bzw. zu beantragen (> 5000 Liter). Ob die Anlage abschließend von einem Sachverständigen abgenommen werden muss, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Die Bedienungsanleitung ist vom Betreiber um gesetzlich vorgeschriebene Betriebsanweisungen zu ergänzen. Neben der Bedienungsanleitung und den im Verwenderland sowie an der Einsatzstelle geltenden verbindlichen Regelungen zur Unfallverhütung sind auch die anerkannten fachtechnischen Regeln für sicherheits- und fachgerechtes Arbeiten zu beachten. Der Betreiber darf ohne Genehmigung der Rietbergwerke GmbH & Co. KG keine Veränderungen, An- und Umbauten an der Rietberg- Tankanlage vornehmen, die die Sicherheit beeinträchtigen können! Das gilt insbesondere für den Einbau und die Einstellung von Sicherheitseinrichtungen sowie für das Schweißen an tragenden Bauteilen. Durch Veränderungen an der Rietberg-Tankanlage kann die Zulassung ungültig werden. Ziehen Sie die Zulassungsdokumente und die Herstelleranweisungen zu Rate, falls irgendeine Veränderung an der Rietberg-Tankanlage geplant ist. Zur Verwendung kommende Ersatzteile müssen den von der Rietbergwerke GmbH & Co. KG festgelegten technischen Anforderungen entsprechen. Dies ist bei Originalersatzteilen immer gewährleistet! Die Behälter dürfen sowohl bei Aufstellung im Freien als auch in Gebäuden nur durch fachkundiges und eingewiesenes Personal betrieben werden. Für den Betrieb der Tankanlage sind ein Feuerlöscher, Ölbindemittel und ein Sammelbehälter für verunreinigte Ölbindemittel bereit zu stellen. Die gesetzlich vorgeschriebene Betriebsanweisung ist deutlich sichtbar auszuhängen. 2.2 Hinweise auf Urheber- und Schutzrechte Diese Bedienungsanleitung ist vertraulich zu behandeln. Sie soll nur befugten Personen zugänglich gemacht werden. Sie darf Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung der Rietbergwerke GmbH & Co. KG überlassen werden. Alle Unterlagen sind im Sinne des Urheberrechtgesetzes geschützt. Die Weitergabe und Vervielfältigung von Unterlagen, auch auszugsweise, sowie eine Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes sind nicht gestattet, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich zugestanden wird. Zuwiderhandlungen sind strafbar und verpflichten zu Schadensersatz. Alle Rechte zur Ausübung von gewerblichen Schutzrechten sind der Rietbergwerke GmbH & Co. KG vorbehalten. Bedienungsanleitung KA REV 00 /

58 Sicherheitshinweise 3. Sicherheitshinweise Gefahrenhinweise Explosionsgefahr durch entzündliche Dämpfe! Einatmen von Dämpfen ist gesundheitsschädlich! Hautkontakt mit gefährlichen Flüssigkeiten ist gesundheitsschädlich! Überfüllung von Tanks ist eine Gefahr für Mensch und Umwelt! Mischen von Flüssigkeiten kann zu gefährlichen Reaktionen führen! Sicherheitsmaßnahmen Feuer, Rauchen, offenes Licht vermeiden! Einatmen von Dämpfen vermeiden! Schutzhandschuhe tragen! Füll- und Entnahmevorgänge stets beobachten! Nur Flüssigkeiten gemäß Zulassung bzw. DIN 6601 in die Tankanlage füllen! 3.1 Hinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung Die Tankanlage oder Kraftstoff-Abfüllanlage, im folgenden Text kurz KA genannt, ist eine Eigenverbrauchs-Tankstelle, die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sein darf. Sie ist dafür bestimmt, betriebseigene Kraftfahrzeuge oder vergleichbare Geräte, wie zum Beispiel landwirtschaftliche Maschinen, mit Diesel/Heizöl zu betanken. Für KA ist keine Eignungsfeststellung nach 63/WHG 1 erforderlich. Hinsichtlich der Aufstellung und Nutzung sind die Betriebssicherheitsverordnung, die TRBS , die TRwS 781 3, die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften und der Brandschutz zu beachten. Die eingebrachten Stoffe liegen in der Verantwortung des Betreibers. Er hat sicher zu stellen dass, keine Stoffe eingefüllt werden, die zu Schäden am Behälter führen, keine Stoffe zusammenkommen, die eine chemische Reaktion auslösen und nur Fahrzeugtanks sowie zulässige Gefäße oder Reservekraftstoffbehälter befüllt werden. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Einhalten der Hinweise zur Sicherheit, zur Bedienung, zur Instandhaltung und Wartung, die in dieser Bedienungsanleitung beschrieben werden. Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet allein der Betreiber. Dies gilt ebenfalls für eigenmächtige Veränderungen. WHG 1 : Wasserhaushaltsgesetz TRBS 2 : Technische Regel für Betriebssicherheit TRwS 3 : Technische Regel für wassergefährdende Stoffe Bedienungsanleitung KA REV 00 /

59 Sicherheitshinweise 3.2 Organisatorische Maßnahmen Diese Bedienungsanleitung ist eine wesentliche Hilfe für den richtigen und gefahrlosen Betrieb der KA. Die Bedienungsanleitung enthält wichtige Hinweise, um die KA sicher, sachgerecht und wirtschaftlich zu betreiben. Die Beachtung der Bedienungsanleitung hilft, Gefahren zu vermeiden, Reparaturkosten und Ausfallzeiten zu vermindern und die Zuverlässigkeit und Lebensdauer der KA zu erhöhen. Die Bedienungsanleitung muss für das Aufsichts- bzw. Bedienpersonal ständig verfügbar sein und ist von jeder Person zu lesen und anzuwenden, die mit Arbeiten an oder mit der KA beauftragt ist. Insbesondere zu beachten sind die Abschnitte Aufbau und Bedienung, Instandhaltung und Prüfung (Pflege, Wartung, Reparatur). 3.3 Qualifikation des Personals Das Personal für Montage, Bedienung, Wartung und Instandhaltung muss die entsprechende Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen. Liegen bei dem Personal die notwendigen Kenntnisse nicht vor, so ist dieses zu schulen/unterweisen. Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, dass der Inhalt der Bedienungsanleitung durch das Personal verstanden wird. 3.4 Beispiele für Schulungsthemen Folgende Kenntnisse und Fertigkeiten müssen den Benutzern übermittelt werden: Unfallverhütungsvorschriften Maßnahmen im Notfall Sicherheitshinweise für die Nutzung Prüfungen und Sichtkontrollen Erläuterungen der Bedienungsanleitung für das Bedienpersonal Bedeutung von Symbolen und Schildern Diese Auflistung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ist ggf. durch den Betreiber zu ergänzen! Bedienungsanleitung KA REV 00 /

60 Aufbau und Bedienung 4. Aufbau und Bedienung 4.1 Produktbeschreibung 1 Einfüllstutzen mit MS- Sicherheitsverschluss 2 Schloss für Einfüllstutzen 3 Grenzwertgeber 4 Füllstandsanzeige 5 Kranösen 6 Saugleitung mit Pumpenanschluss 7 Be- und Entlüftung 8 Vakuum-Leckanzeiger 9 Typenschild 10 Dom mit seitlichen Aufkantungen 11 Reserve G1 12 Reserve G1 1/ Bedienungsanleitung KA REV 00 /

61 Aufbau und Bedienung 4.2 Transport Die Tankanlage darf nur leer und dicht verschlossen transportiert werden. Zum Transportieren der KA, - den Behälter nur bei demontiertem Entlüftungsrohr, an den Kranösen anheben. - Bei Aufnahme an der Längsseite durch geeignetes Flurförderzeug, stellen Sie sicher, dass die Gabeln des Flurförderzeuges auf der Rückseite des Behälters herausragen. - Bei Aufnahme an der Stirnseite stellen Sie sicher, dass die Füße des Behälters nicht beschädigt, zum Beispiel nach außen gedrückt werden. 4.3 Aufstellung Die Aufstellung bzw. der Einbau der Tankanlage darf ausschließlich von entsprechend qualifizierten Fachbetrieben oder vom Hersteller selbst durchgeführt werden. Die ausführende Firma hat die ordnungsgemäße Aufstellung, Einbau und Montage in einer Übereinstimmungserklärung zu bestätigen. Es sind die Anforderungen an eine Diesel/Heizöl-Eigenverbrauchs-Tankstelle nach TRwS zu beachten. Hierbei wird die Anlage in drei Teilbereich gesplittet: dem oberirdischen Lagerbehälter, der Abgabeeinrichtung und der Abfüllfläche. Kennzeichnen Sie die Tankanlage bzw. den Gefahrenbereich deutlich sichtbar mit Hinweis-Schildern: - für den enthaltenden Kraftstoff - zur Brandgefahr - zum Rauchverbot, Verbot von Feuer und Vermeidung von Funkenbildung - zum Verbot des Betankens bei laufendem Motor oder eingeschalteter Fremdheizung Oberirdischer Lagerbehälter Die KA darf nur auf ebenem, ausreichend tragfähigem und flüssigkeitsdichtem Boden (z.b. Beton, Estrich) aufgestellt werden, dass Undichtigkeiten und damit auslaufende Flüssigkeit sofort erkannt und aufgenommen werden können. Der Behälter muss so aufgestellt werden, dass Möglichkeiten zur Brandbekämpfung in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die Bedingungen für die Aufstellung des Behälters sind den wasser-, arbeitsschutz- und baurechtlichen Vorschriften zu entnehmen. Die Tankanlage ist für Innen- und Außenaufstellung zugelassen. Die Abstände und Auflagen gemäß TRBS sind einzuhalten. Bei Innenaufstellung muss die Entlüftungsleitung nach draußen gelegt werden. Der Behälter muss für den Bediener gut zugänglich, aber gegen Beschädigungen durch anfahrende Fahrzeuge ausreichend geschützt aufgestellt sein. Bedienungsanleitung KA REV 00 /

62 Aufbau und Bedienung Außerhalb der Betriebszeiten darf der Behälter nicht zugänglich sein. Dies ist erfüllt, wenn die KA gegenüber der Öffentlichkeit abgetrennt aufgestellt wird und der Flügeltürschrank oder der Einfüllstutzen (Pos. 1) und der Absaugstutzen (Pos. 6) durch Vorhängeschlösser gesichert sind. Abfüllfläche Die beiden Wirkbereiche der Befüllung der Tankanlage und der der Kraftstoffabgabe ergeben zusammen die Abfüllfläche. Der Boden in diesem Bereich muss flüssigkeitsundurchlässig sein. Zusätzlich muss die Abfüllfläche über ein spezifisches Rückhaltevermögen verfügen oder einen ausreichend großen Abscheider bzw. flüssigkeitsdichten Stapelbehälter aufweisen. Grundsätzlich gilt: 1. als Wirkbereich bei der Befüllung die Fläche zwischen den Anschlüssen am Tankfahrzeug und der Anschlussarmatur des Lagerbehälters entlang der waagerechten Schlauchführungslinie zuzüglich 2,5 m nach allen Seiten. Das benötigte Rückhaltevermögen beträgt unter Verwendung - einer Abfüll-Schlauch-Sicherung (ASS) 100 l - von Einrichtungen mit Aufmerksamkeitstaste und Not-Aus-Betätigung (ANA) 900 l 2. bei der Kraftstoffabgabe bildet die Tankanlage den Mittelpunkt des Wirkbereiches. - Der Radius wird durch die maximale Schlauchlänge des Abgabeschlauches inklusive Zapfventil zuzüglich 1 m bestimmt. - Durch Spritzschutzwände von mindestens 1 m Höhe und ausreichender Länge kann der Wirkbereich verkleinert werden. Das benötigte Rückhaltevermögen berechnet sich aus der Kraftstoffmenge, die innerhalb von 3 Minuten bei maximalem Volumenstrom abgegeben werden kann. Hat zum Beispiel die Betankungspumpe eine Förderleistung von 50 l/min, ist ein Rückhaltevermögen von 150 l erforderlich. Abgabeeinrichtung Die Abgabeeinrichtung muss über ein Automatik-Zapfventil (optional bei den Rietbergwerken GmbH & Co. KG erhältlich), einen Not-Aus-Schalter (bauseits beizustellen) und ein Heberschutzventil (Pumpenbestandteil) verfügen. TRwS 1 : Technische Regel für wassergefährdende Stoffe TRBS 2 : Technische Regel für Betriebssicherheit Bedienungsanleitung KA REV 00 /

63 Aufbau und Bedienung Montage 1. Schrauben Sie das Entlüftungsrohr (Pos. 7) in den Entlüftungsstutzen ein. Wenn optional die Entnahmepumpe mitgeliefert wird: 2. Führen Sie das Anschlusskabel für die Spannungsversorgung durch die Öffnung auf der Rückseite des Schaltschrankes heraus. Achtung! Lassen Sie das Anschlusskabel von einer Elektrofachkraft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anschließen. (Netzspannung 230 V/50 Hz, Absicherung 10 bis 16 A) Bei Verwendung eines Netzsteckers muss sich die Steckdose außerhalb des explosionsgefährdeten Bereiches befinden. Bedienungsanleitung KA REV 00 /

64 Aufbau und Bedienung 4.4 Bedienung Achtung! Bei geöffneten Verschlüssen, insbesondere beim Befüllen des Tanks und bei der Entnahme besteht erhöhte Brandgefahr durch Gasgemische. Geöffnete Verschlüsse umgehend wieder dicht verschließen. Tätigkeiten mit erhöhter Vorsicht durchführen. Im Gefahrenbereich sind Rauchen, Feuer, laufende Motoren oder der Betrieb von Heizungen und die Lagerung von brandförderndem Material verboten. Halten Sie stets saugfähiges Material und ölbindende Mittel zur Aufnahme austretenden Kraftstoffes in ausreichender Menge und Löschmittel (mindestens zwei ABC-Feuerlöscher) bereit. Befüllen Die Tankanlage darf nur unter Beobachtung befüllt werden. 1. Vakuum-Leckanzeiger (Pos. 8) visuell kontrollieren. Der Zeiger muss sich im grünen Bereich befinden. 2. Lesen Sie den Füllstand an der Füllstandsanzeige (Pos. 4) ab. 3. Öffnen Sie das Vorhängeschloss am Füllstutzen (Pos. 1) bzw. am Flügeltürschrank (optional) und entfernen Sie es. 4. Schrauben Sie den Deckel des Füllstutzens (Pos.1 ) ab. Befüllen mit Zapfpistole 5. Stecken Sie das automatisch schließende Zapfventil des Tankfahrzeuges in den Füllstutzen und Ziehen Sie den Schalthebel am Zapfventil. Sobald die Lanze des Zapfventils in die Flüssigkeit eintaucht wird die Diesel/Heizöl-Zufuhr automatisch unterbrochen. Alternativ: Füllschlauch und Grenzwertgeber 6. Entfernen Sie die Kappe am Grenzwertgeber (Pos. 3). 7. Schließen Sie die Grenzwertgeberleitung vom Tankfahrzeug an den Grenzwertgeber der Tankanlage (Pos. 3) an. 8. Schließen Sie den Füllschlauch des Tankfahrzeuges an den Füllstutzen (Anschluss G 2 1/2). 9. Starten Sie den Befüllvorgang durch Einschalten der Abgabeeinheit des Tankfahrzeuges. Bei Erreichen der eingestellten Füllhöhe wird die Abgabeeinrichtung des Tankfahrzeuges durch einen Impuls des Grenzwertgebers automatisch abgeschaltet. Bedienungsanleitung KA REV 00 /

65 Aufbau und Bedienung 10. Nach dem Befüllen: - Entfernen Sie die Schläuche. - Verschließen Sie den Füllstutzen mit dem Deckel. - Nehmen Sie das Kabel des Grenzwertgebers ab und schrauben Sie die Kappe wieder auf den Grenzwertgeber. - Schließen Sie die Tür des Armaturenschrankes, falls vorhanden. Sichern Sie die Tür bzw. den Einfüllstutzen und den Gaspendelanschluss mit einem Vorhängeschloss. Wichtig: Eventuell auftretende Tropfmengen sind sofort zu beseitigen. Tanken 1. Öffnen Sie den Flügeltürschrank. 2. Nehmen Sie das Zapfventil von der Wandhalterung. 3. Stecken Sie das Zapfventil so weit wie möglich in den Tankstutzen des zu befüllenden Fahrzeugtanks. 4. Schalten Sie jetzt die Pumpe ein. 5. Öffnen Sie das Zapfventil durch ziehen des Schalthebels. Hinweis: Der automatische Abschaltmechanismus des Zapfventils wird ausgelöst, sobald das Auslaufrohr des Zapfventils in den Kraftstoff eintaucht. 6. Nachdem der Fahrzeugtank gefüllt und das Zapfventil abgeschaltet ist ODER nach Loslassen des Schalthebels am Zapfventil zum Beenden des Tankvorganges: Hängen Sie das Zapfventil an die vorgesehene Halterung. 7. Schalten Sie die Pumpe ab. Hinweis: Die Pumpe darf nicht längere Zeit bei geschlossenem Zapfventil laufen! 8. Schließen Sie die Tür des Flügeltürschrankes und sichern Sie diesen mit dem Vorhängeschloss. Achtung! Das Einatmen von Gasen und Hautkontakt mit dem Kraftstoff vermeiden. Bei der Kraftstoffentnahme möglichst geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. Kraftstoff nicht verschlucken oder in die Hände von Kindern gelangen lassen. Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen, sofort ärztlichen Rat einholen. Bedienungsanleitung KA REV 00 /

66 Aufbau und Bedienung Belüftung / Entlüftung des Behälters Die Be- und Entlüftung der KA darf nur über die vorgesehene Lüftungsleitung (Pos. 7) erfolgen. Betriebskontrollen 1. Vakuum-Leckanzeiger (Pos. 8) visuell kontrollieren. Der Zeiger muss im grünen Bereich stehen. 2. Prüfen Sie an jedem Betriebstag die Tankanlage und die Abfüllfläche auf Verunreinigungen und Schäden. 3. Vor jeder Befüllung ist der Füllstand an der Füllstandsanzeige (Pos. 4) abzulesen. 4. Die Lüftungsleitung (Pos. 7) insbesondere die Lüftungshaube ist auf freien Durchgang zu kontrollieren. 5. Kontrollieren Sie regelmäßig die Dichtung der Verschlusskappe der Abgabeeinrichtung, sowie deren einwandfreien Zustand. Achtung! Bei Undichtheiten oder Hinweisen darauf, darf die Tankanlage nicht weiter verwendet werden. Hinweise auf Undichtheiten sind zum Beispiel: - angezeigter Druckanstieg auf dem Leckanzeiger (Zeiger im roten Bereich), - ausgetretener Kraftstoff, der nicht eindeutig auf Überlaufen oder Verschütten zurückzuführen ist, - starker Geruch nach Kraftstoff, - eine Beschädigung des Tanks 4.5 Nutzung als Lagerbehälter Der Lagerbehälter ist nach DIN 6624 hergestellt und verfügt damit über einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis (Bauregelprodukt). Für den Behälter ist keine Eignungsfeststellung nach 63 des WHG 1 erforderlich. Die zulässigen Lagerflüssigkeiten sind in DIN 6601 angegeben. Hinsichtlich der Aufstellung und Nutzung sind die TRBS , die TRwS und die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften zu beachten. Weitere Details zur Aufstellung siehe Kapitel 4.3 dieser Bedienungsanleitung. WHG 1 : Wasserhaushaltsgesetz TRBS 2 : Technische Regel für Betriebssicherheit TRwS 3 : Technische Regel für wassergefährdende Stoffe Bedienungsanleitung KA REV 00 /

67 Instandhaltung 5. Instandhaltung und Prüfung 5.1 Wartung Die KA ist weitestgehend wartungsfrei. Wartungsintervalle sind in Abhängigkeit der Nutzung vom Betreiber festzulegen. Etwaige Wartungsanweisungen des montierten Zubehörs ist der Dokumentation des Herstellers im Anhang zu entnehmen. Wartungsarbeiten dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Kraftstoffprobe Die Qualität des Kraftstoffes sollte regelmäßig geprüft werden. Ob sich in erhöhtem Maße Verunreinigungen oder Wasseranteile im Behälter befinden kontrollieren Sie wie folgt: 1. Öffnen Sie den Armaturenschrank bzw. das Vorhängeschloss am Einfüllstutzen. 2. Schrauben Sie den Deckel vom Einfüllstutzen ab. 3. Entnehmen Sie mit geeigneten Hilfsmitteln eine Kraftstoffprobe am Boden des Behälters. 4. Verschließen Sie den Füllstutzen wieder mit dem Deckel. 5. Schließen Sie den Armaturenschrank und sichern Sie diesen bzw. den Einfüllstutzen mit dem Vorhängeschloss. 6. Untersuchen Sie die Kraftstoffprobe auf Wasser- und Schmutzanteile. Bei auffällig hohem Anteil an Wasser oder Verschmutzungen in der Kraftstoffprobe, muss der Behälter entleert und gereinigt werden. Reinigung Reinigen Sie die Tankanlage regelmäßig mit einem feuchten Tuch und Haushaltsreiniger. Achtung! Bei den Reinigungsarbeiten darf kein Wasser in elektrische Teile und den Tank eindringen. Allgemeine Überprüfung Führen Sie alle 12 Monate eine eingehende allgemeine Prüfung durch: 1. Sichtkontrolle des allgemeinen Erhaltungszustandes der Tankanlage (Verschmutzung, Korrosion, Scheuerstellen, Verschleiß, Beschädigung, Vollständigkeit, ) 2. Funktionsprüfung des Leckanzeigers und des Grenzwertgebers durch einen Sachkundigen 3. Akustische Kontrolle der Pumpengeräusche bei der Entnahme 4. Kontrolle der Funktionssicherheit des Zapfventils 5. Schließbarkeit der Vorhängeschlösser 6. Sichtkontrolle der gesamten Anlage auf Übereinstimmung mit ausgehändigten Unterlagen. Lassen Sie eine Ordnungsprüfung durchführen, wenn die Tankanlage verändert wurde. Bedienungsanleitung KA REV 00 /

68 Instandhaltung 5.2 Reparatur Achtung! Reparaturarbeiten dürfen nur von Fachkräften nach 19I WHG 1 durchgeführt werden, die zusätzlich Kenntnisse im Brand- und Explosionsschutz haben. Schweißarbeiten dürfen nur durch geschultes und qualifiziertes Personal ausgeführt werden, z.b. Schweißerprüfungen nach EN Befinden sich brennbare Flüssigkeiten in der KA, so muss diese vor anstehenden Schweißarbeiten durch einen Fachbetrieb restentleert, gereinigt und entgast werden! Muss der Behälter (Behälterwandungen, Stutzen) z.b. durch Schweißen repariert werden, hat der Betreiber sicherzustellen, dass der Behälter nach Beendigung der Schweißarbeiten auf Dichtheit überprüft wird. Die Überprüfung schließt den Überwachungsraum ein. Achtung! Vor Reparaturarbeiten an elektrischen Teilen unterbrechen Sie unbedingt die Spannungsversorgung der Tankanlage. Im Falle eines Defektes dürfen nur komplette Komponenten der Tankanlage ausgetauscht werden. Die Ersatzteilnummern sind der Ersatzteilliste ab Seite 17 dieser Bedienungsanleitung zu entnehmen. 5.3 Wiederkehrende Prüfungen, Inspektionen Etwaige wiederkehrende Prüfungen sind abhängig vom Aufstellungsort (z.b. Wasserschutzgebiet), dem Lagervolumen und der Wassergefährdungsklasse der gelagerten Flüssigkeit. Hierzu sind das WHG 1 und die landesrechtlichen Vorschriften zu beachten. 5.4 Wiederkehrende Prüfung der Ausrüstung Für den Leckanzeiger und den Grenzwertgeber sind die Prüfungen/Prüflisten den beigefügten Zulassungsunterlagen zu entnehmen. WHG 1 : Wasserhaushaltsgesetz Bedienungsanleitung KA REV 00 /

69 Außerbetriebnahme 6. Außerbetriebnahme Die in diesem Kapitel aufgeführten Arbeiten dürfen nur von Fachkräften nach 19I WHG durgeführt werden, die zusätzlich Kenntnisse im Brand- und Explosionsschutz haben. 6.1 Betriebsunterbrechung 6.2 Stilllegung Entleeren Sie den Behälter vollständig. Entfernen Sie weitestgehend allen Kraftstoff aus der Pumpe und dem Schlauch. Fangen Sie dabei allen auslaufenden Kraftstoff auf. Bei Außerbetriebnahme für einen längeren Zeitraum: Reinigen und entgasen Sie den Behälter. Unterbrechen Sie die elektrische Versorgung der Tankanlage. Markieren Sie die Tankanlage als Außer Betrieb. Sichern Sie die Tankanlage gegen Benutzung. Führen Sie die im Kapitel 6.1 Betriebsunterbrechung dieser Bedienungsanleitung aufgeführten Arbeitsschritte durch. Zusätzlich: Entfernen Sie vollständig den Kraftstoff aus allen Teilen der gesamten Anlage. Reinigen und entgasen Sie den Behälter. 6.3 Entsorgung Führen Sie die im Kapitel 6.1 Betriebsunterbrechung und im Kapitel 6.2 Stilllegung dieser Bedienungsanleitung aufgeführten Arbeitsschritte durch. Demontieren Sie die Anlagenteile und trennen Sie die anfallenden Materialien sorgfältig. Führen Sie: Kraftstoff und kraftstoffhaltige Bindemittel der Entsorgung von Sondermüll zu. die Metallteile der Altmetallverwertung zu. Kunststoffteile dem Recycling zu. Elektroschrott dem Recycling zu. Bedienungsanleitung KA REV 00 /

70 Gewährleistung/Haftung 7. Gewährleistung / Haftung Die Haftung der Rietbergwerke GmbH & Co. KG für Sachmängel beträgt 1 Jahr ab Auslieferung. Für verzinkte Behälter wird eine besondere Haltbarkeitsgarantie von 10 Jahren bei sachgerechtem Einsatz gewährt. Ausgenommen hiervon sind Armaturen, Ausrüstung, Verschleißteile und sonstiges Zubehör sowie Schäden durch Gewalteinwirkung von außen und unsachgemäße Handhabung. Bei Störungen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung unter: Rietbergwerke GmbH & Co. KG Tel.: (+49) Fax: (+49) behaeltertechnik@seppeler.de Sollte die Störung innerhalb der Gewährleistungszeit auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sein, oder ist die Störung nach Ablauf der Gewährleistung entstanden, gehen die Servicekosten zu Lasten des Eigentümers. Die Gewährleistung erlischt bei: Beschädigungen durch unsachgemäße Handhabung, Gewalteinwirkung und/oder Vandalismus, Änderungen und Anbauten an der Tankanlage, die nicht dem Baumuster entsprechen, Bestimmungsänderung des Produktes. Die Rietbergwerke haften nicht für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer und zulassungswidriger Nutzung des Produkts entstehen! Bedienungsanleitung KA REV 00 /

71 Ersatzteile 8. Ersatzteilliste Bedienungsanleitung KA REV 00 /

72 II /15 Z September September 2020 Rietbergwerke GmbH & Co. KG Bahnhofstraße Rietberg Leckanzeiger mit der Bezeichnung "RW 1", "RW 2", "RW 3", "RW 4", "RW 5", RW 6" ohne Unterdruckerzeuger für Überwachungsräume doppelwandiger Behälter Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung umfasst sechs Seiten und eine Anlage. Der Gegenstand ist erstmals am 27. Juli 2000 allgemein bauaufsichtlich zugelassen worden.

73 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z Seite 2 von 6 3. September 2015 I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. 2 Sofern in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Anforderungen an die besondere Sachkunde und Erfahrung der mit der Herstellung von Bauprodukten und Bauarten betrauten Personen nach den 17 Abs. 5 Musterbauordnung entsprechenden Länderregelungen gestellt werden, ist zu beachten, dass diese Sachkunde und Erfahrung auch durch gleichwertige Nachweise anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union belegt werden kann. Dies gilt ggf. auch für im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder anderer bilateraler Abkommen vorgelegte gleichwertige Nachweise. 3 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen. 4 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt. 5 Hersteller und Vertreiber des Zulassungsgegenstandes haben, unbeschadet weiter gehender Regelungen in den "Besonderen Bestimmungen", dem Verwender bzw. Anwender des Zulassungsgegenstandes Kopien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur Verfügung zu stellen und darauf hinzuweisen, dass die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung an der Verwendungsstelle vorliegen muss. Auf Anforderung sind den beteiligten Behörden Kopien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur Verfügung zu stellen. 6 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Deutschen Instituts für Bautechnik. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nicht widersprechen. Im Falle von Unterschieden zwischen der deutschen Fassung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und ihrer englischen Übersetzung hat die deutsche Fassung Vorrang. Übersetzungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung müssen den Hinweis "Vom Deutschen Institut für Bautechnik nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten. 7 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung können nachträglich ergänzt und geändert werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern. Z /15

74 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z Seite 3 von 6 3. September 2015 II BESONDERE BESTIMMUNGEN 1 Zulassungsgegenstand und Anwendungsbereich (1) Gegenstand dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist ein Unterdruck-Leckanzeiger mit der Bezeichnung "RW 1", "RW 2", "RW 3", "RW 4", "RW 5" bzw. "RW 6" ohne eigenen Unterdruckerzeuger für die Überwachung doppelwandiger Behälter zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten. Der Leckanzeiger besteht aus dem an den Behälter angeschlossenen Armaturenblock mit Manometer. Eine Undichtheit in den Wänden des Überwachungsraumes eines Behälters wird durch Druckanstieg erfasst und optisch angezeigt (Aufbau des Leckanzeigegerätes siehe Anlage 1). (2) Der Leckanzeiger darf an einen geeigneten gasdichten Überwachungsraum von doppelwandigen oberirdischen Behältern mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis angeschlossen werden. Mit einer transportablen Evakuierungspumpe wird im Überwachungsraum der Behälter ein Betriebsunterdruck zwischen -0,3 bar und -0,5 bar hergestellt. Eine Undichtheit in den Wänden des Überwachungsraumes wird bei Abfall des Unterdruckes auf -0,1 bar erfasst und durch das rote Feld des Zifferblattes angezeigt. Die kinematische Viskosität der in dem Behälter gelagerten Flüssigkeit muss 5000 mm 2 /s sein. Die Flüssigkeit darf nicht zu Feststoffausscheidungen neigen. (3) Die mit der wassergefährdenden Flüssigkeit, deren Kondensat oder Dämpfen in Berührung kommenden Teile des Unterdruck-Leckanzeigers bestehen je nach Anwendung aus unlegiertem Baustahl, nichtrostendem Stahl bzw. Kupfer. Die Dichtungen bestehen aus NBR, FKM, FPM oder PTFE. (4) Mit dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung wird der Nachweis der Funktionssicherheit des Zulassungsgegenstandes im Sinne von Abschnitt (1) erbracht. (5) Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird unbeschadet der Prüf- oder Genehmigungsvorbehalte anderer Rechtsbereiche erteilt. (6) Durch diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung entfällt für den Zulassungsgegenstand die wasserrechtliche Eignungsfeststellung nach 63 des WHG 1. Der Verwender hat jedoch in eigener Verantwortung nach der Anlagenverordnung zu prüfen, ob die gesamte Anlage einer Eignungsfeststellung bedarf, obwohl diese für den Zulassungsgegenstand entfällt. (7) Die Geltungsdauer dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (siehe Seite 1) bezieht sich auf die Verwendung im Sinne von Einbau des Zulassungsgegenstandes und nicht auf die Verwendung im Sinne der späteren Nutzung. 2 Bestimmungen für das Bauprodukt 2.1 Allgemeines Der Unterdruck-Leckanzeiger und seine Teile müssen den Besonderen Bestimmungen und der Anlage dieses Bescheids sowie den beim Deutschen Institut für Bautechnik hinterlegten Angaben entsprechen. 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG); 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) Z /15

75 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z Seite 4 von 6 3. September Zusammensetzung und Eigenschaften Der Zulassungsgegenstand besteht aus einem Unterdruck-Plattenfedermanometer, das der Genauigkeitsklasse 1,0 nach DIN EN entspricht und mit Glyzerin gefüllt ist und einem Armaturenblock mit einem Ventil zum Anschluss einer mobilen Evakuierungspumpe oder einer Prüfarmatur. Das Anzeigefeld des Manometers hat einen Durchmesser von 50 mm bzw. von 100 mm und einen Messbereich von -1,0 bar bis 0 bar. 2.3 Herstellung und Kennzeichnung Herstellung Der Unterdruck-Leckanzeiger darf nur im Werk des Antragstellers, Rietbergwerke GmbH & Co. KG in Rietberg, gefertigt werden. Er muss hinsichtlich Bauart, Abmessungen und Werkstoffen den im DIBt hinterlegten Unterlagen entsprechen Kennzeichnung Der Unterdruck-Leckanzeiger, dessen Verpackung oder dessen Lieferschein muss vom Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen- Verordnungen der Länder gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 2.4 erfüllt sind. Zusätzlich ist der Leckanzeiger selbst mit folgenden Angaben zu kennzeichnen: Hersteller oder Herstellerzeichen *), Typenbezeichnung, Serien- oder Chargennummer bzw. Identnummer bzw. Herstelldatum, Zulassungsnummer *). *) Bestandteil des Ü-Zeichens, der Leckanzeiger ist nur wiederholt mit diesen Angaben zu kennzeichnen, wenn das Ü-Zeichen nicht direkt auf dem Leckanzeiger aufgebracht wird. 2.4 Übereinstimmungsnachweis Allgemeines Die Bestätigung der Übereinstimmung des Unterdruck-Leckanzeigers mit den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung muss für das Herstellwerk mit einer Übereinstimmungserklärung des Herstellers auf der Grundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle und einer Erstprüfung des Unterdruck-Leckanzeigers durch eine hierfür anerkannte Prüfstelle erfolgen. Die Übereinstimmungserklärung hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck abzugeben Werkseigene Produktionskontrolle (1) Im Herstellwerk ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und durchzuführen. Im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle ist eine Stückprüfung jedes Unterdruck-Leckanzeigers oder seiner Einzelteile durchzuführen. Durch eine Stückprüfung hat der Hersteller zu gewährleisten, dass die Werkstoffe, Maße und Passungen sowie die Bauart dem geprüften Baumuster entsprechen und der Unterdruck-Leckanzeiger funktionssicher ist. 2 DIN EN 837-3: Druckmeßgeräte - Teil 3: Druckmeßgeräte mit Platten- und Kapselfedern; Maße, Meßtechnik, Anforderungen und Prüfung Z /15

76 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z Seite 5 von 6 3. September 2015 (2) Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen und auszuwerten. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: Bezeichnung des Unterdruck-Leckanzeigers, Art der Kontrolle oder Prüfung, Datum der Herstellung und der Prüfung, Ergebnisse der Kontrollen oder Prüfungen, Unterschrift des für die werkseigene Produktionskontrolle Verantwortlichen. (3) Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Sie sind dem Deutschen Institut für Bautechnik und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen. (4) Bei ungenügendem Prüfergebnis sind vom Hersteller unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung des Mangels zu treffen. Unterdruck-Leckanzeiger, die den Anforderungen nicht entsprechen, sind so zu handhaben, dass eine Verwechslung mit übereinstimmenden Zulassungsgegenständen ausgeschlossen ist. Nach Abstellung des Mangels ist - soweit technisch möglich und zum Nachweis der Mängelbeseitigung erforderlich - die betreffende Prüfung unverzüglich zu wiederholen Erstprüfung durch eine anerkannte Prüfstelle Im Rahmen der Erstprüfung sind die in den ZG-LAGB aufgeführten Funktionsprüfungen durchzuführen. Wenn die der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zugrunde liegenden Nachweise an Proben aus der laufenden Produktion erbracht wurden, ersetzen diese Prüfungen die Erstprüfung. 3 Bestimmungen für den Entwurf (1) Vom Hersteller oder vom Betreiber des Unterdruck-Leckanzeigers ist der Nachweis der hinreichenden chemischen Beständigkeit der unter Abschnitt 1 (3) genannten Werkstoffe gegenüber den wassergefährdenden Flüssigkeiten und deren Dämpfen oder Kondensat zu führen. Zur Nachweisführung können Angaben der Werkstoffhersteller, Veröffentlichungen in der Fachliteratur, eigene Erfahrungswerte oder entsprechende Prüfergebnisse herangezogen werden. (2) Abhängig von der Dichte der Lagerflüssigkeit darf der Leckanzeiger an Behälter mit folgenden Höhen angebaut werden: Dichte der Lagerflüssigkeit Behälterhöhe/-durchmesser 1,6 g/cm 3 1,7 g/cm 3 1,8 g/cm 3 1,9 g/cm 3 bis 2,9 m bis 2,6 m bis 2,5 m bis 2,4 m (3) Überwachungsräume mit einer Höhe von > 1 m müssen mit einem Stutzen von mindestens DN 25 am Überwachungsraumtiefpunkt versehen sein oder die Saugleitung muss bis zum Überwachungsraumtiefpunkt geführt werden. Z /15

77 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z Seite 6 von 6 3. September Bestimmungen für die Ausführung (1) Der Unterdruck-Leckanzeiger muss entsprechend Abschnitt 9 der Technischen Beschreibung 3 eingebaut und entsprechend Abschnitt 10 in Betrieb genommen werden. Mit dem Einbauen, Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen des Leckanzeigers dürfen nur solche Betriebe beauftragt werden, die für diese Tätigkeiten Fachbetriebe im Sinne von 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 31. März 2010 (BGBl. I S. 377) sind und zusätzlich über Kenntnisse des Brand- und Explosionsschutzes verfügen, wenn diese Tätigkeiten an Behältern für Flüssigkeiten mit Flammpunkt 55 C durchgeführt werden. Nach der Montage des Leckanzeigers muss durch einen Sachkundigen des Fachbetriebes eine Prüfung auf ordnungsgemäßen Einbau und einwandfreie Funktion durchgeführt werden. Über die Einstellung des Leckanzeigers und die ordnungsgemäße Funktion ist eine Bescheinigung auszustellen und dem Betreiber zu übergeben. (2) Die Tätigkeiten nach (1) müssen nicht von Fachbetrieben ausgeführt werden, wenn sie nach landesrechtlichen Vorschriften von der Fachbetriebspflicht ausgenommen sind oder der Hersteller des Leckanzeigers die Tätigkeiten mit eigenem sachkundigen Personal ausführt. Die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen bleiben unberührt. 5 Bestimmungen für Nutzung, Unterhalt, Wartung und wiederkehrende Prüfungen (1) Der Unterdruck-Leckanzeiger ist vom Betreiber in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal pro Woche zu kontrollieren und der angezeigte Unterdruck zu protokollieren. Bei Alarmanzeige im roten Bereich ist die Anlage außer Betrieb zu nehmen und der schadhafte Behälter gegebenenfalls zu entleeren. (2) Mindestens einmal im Jahr ist die Funktions- und Betriebssicherheit des Leckanzeigers, durch einen Sachkundigen eines Fachbetriebs nach 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 31. März 2010 (BGBl. I S. 377) oder des Herstellers bzw. des Betreibers, falls keine Fachbetriebspflicht vorliegt, zu prüfen. Dabei ist der Überwachungsraum über den Prüfstutzen am tiefsten Punkt des Behälter/an der Sumpftasse bzw. über den Saugstutzen zu belüften und die Anzeige am Manometer zu kontrollieren. Eventuell im Überwachungsraum befindliche Leckflüssigkeit ist aufzufangen und fachgerecht zu entsorgen. Die Prüfung ist zu protokollieren. Nach Bestätigung der Funktionsfähigkeit des Überwachungsraumes und des Leckanzeigers ist das Leckanzeigegerät wieder in Betrieb zu nehmen und der Überwachungsraum über das Ventil am Armaturenblock zu evakuieren. (3) Behälter mit einer Höhe 1 m, die keinen Entleerungsanschluss am Behälterboden oder seitlich unten besitzen, sind im Falle des Eindringens von Flüssigkeit in den Überwachungsraum auszubauen und zur Entleerung des Überwachungsraumes umzudrehen. Ist eine Entleerung über den Saug- bzw. Messstutzen nicht möglich ist der Behälter fachgerecht zu entsorgen. (4) Die Technische Beschreibung ist vom Hersteller mitzuliefern. Holger Eggert Referatsleiter Beglaubigt 3 Die vom TÜV Nord e.v. geprüften Technischen Beschreibungen des Antragstellers für die Leckanzeiger Typ "RW 1.1" vom 7. Mai 1993, Typ "RW 1.2" vom 9. Februar 1995, Typ "RW 1.3" vom 24. April 1996, Typ "RW 2.1" vom 15. Dezember 1995, Typ "RW 2.2" vom 4. April 2000, Typ "RW 3.1 vom 4. April 2000, Typ "RW 4.1" vom 24. März 1995, Typ "RW 4.2" vom 24. März 1995, Typ "RW 5.1" vom 24. April 1996, Typ "RW 5.2" vom 29. Oktober 1996, Typ "RW 5.3" vom 13. April 2000, Typ "RW 5.5" vom 17. Juni 1999, Typ "RW 6.1" vom 8. Februar 1995, Typ "RW 6.2" vom 24. März 1995 und Typ "RW 6.3" vom 24. März 1995 wurden in der Technischen Beschreibung vom 18. April 2000 vom Antragsteller zusammengefasst. Z /15

78 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z vom 3. September 2015 Leckanzeiger mit der Bezeichnung "RW 1", "RW 2", "RW 3", "RW 4", "RW 5", RW 6" ohne Unterdruckerzeuger für Überwachungsräume doppelwandiger Behälter Typenübersicht Anlage 1 Z /15

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86 Mess-, Regel- und Überwachungsgeräte für Haustechnik, Industrie und Umweltschutz Lindenstraße Güglingen Telefon Service Telefax Betriebsanleitung Grenzwertgeber für Außenbehälter GWG 23 GWG 23 - Ro # GWG 23 - Wa # GWG 23 - T # Vor Gebrauch lesen! Alle Sicherheitshinweise beachten! Für künftige Verwendung aufbewahren!

87 Inhaltsverzeichnis 1 Zu dieser Betriebsanleitung Aufbau der Warnhinweise Erklärung der Symbole und Auszeichnungen Sicherheit Bestimmungsgemäße Verwendung Vorhersehbare Fehlanwendung Sichere Handhabung Qualifikation des Personals Veränderungen am Produkt Verwendung von Ersatzteilen und Zubehör Haftungshinweise Produktbeschreibung Lieferumfang Funktion Technische Daten Zulassungen, Prüfungen und Konformitäten Montage und Inbetriebnahme Grenzwertgeber installieren Elektrischer Anschluss Einstellmaß X ermitteln Ersatzteile und Zubehör Gewährleistung Urheberrecht Kundenzufriedenheit Adressen Anhang Bescheinigung des Sachkundigen EG-Baumusterprüfbescheinigung EG - Konformitätserklärung Leistungserklärung (DoP) CE - Kennzeichnung GWG 23

88 1 Zu dieser Betriebsanleitung Zu dieser Betriebsanleitung Diese Betriebsanleitung ist Teil des Produkts. Betriebsanleitung vor dem Gebrauch des Geräts lesen. Betriebsanleitung während der gesamten Lebensdauer des Produkts aufbewahren und zum Nachschlagen bereit halten. Betriebsanleitung an jeden nachfolgenden Besitzer oder Benutzer des Produkts weitergeben. 1.1 Aufbau der Warnhinweise WARNWORT Hier stehen Art und Quelle der Gefahr. Hier stehen Maßnahmen zur Vermeidung der Gefahr. Warnhinweise gibt es in drei Stufen: Warnwort GEFAHR WARNUNG VORSICHT Bedeutung Unmittelbar drohende Gefahr! Bei Nichtbeachtung folgt Tod oder schwere Körperverletzung. Möglicherweise drohende Gefahr! Bei Nichtbeachtung kann Tod oder schwere Körperverletzung folgen. Gefährliche Situation! Bei Nichtbeachtung kann leichte oder mittlere Körperverletzung oder Sachschaden folgen. 1.2 Erklärung der Symbole und Auszeichnungen Symbol Bedeutung Voraussetzung zu einer Handlung Handlung mit einem Schritt 1. Handlung mit mehreren Schritten Aufzählung Text Hervorhebung Resultat einer Handlung Anzeige auf Display Hervorhebung GWG 23 3

89 Sicherheit 2 Sicherheit 2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung Der Grenzwertgeber GWG 23 eignet sich ausschließlich dafür, als Teil einer Steuerkette für Abfüllsicherungen, Überfüllungen von Behältern zu verhindern. Der Grenzwertgeber GWG 23 eignet sich ausschließlich für folgende Medien und Behälter. Heizöl EL nach DIN , Dieselkraftstoff nach EN 590 und Fettsäure-Methylester (FAME) als Biodiesel nach EN in folgenden oberirdischen und unterirdischen Tanks: Zylindrisch liegende Tanks aus Stahl nach EN , EN , DIN 6624, aus Kunststoff oder anderen anerkannten Werkstoffen, deren Bauform und Abmessungen den oben aufgeführten Normen entsprechen und die gemäß der VbF der Bauart nach zugelassen sind. Zylindrisch stehende Tanks aus Stahl nach DIN 6619, DIN 6618, DIN Flachbodentanks nach DIN Ottokraftstoff nach EN 228 in unterirdischen zylindrisch liegenden Tanks aus Stahl nach EN unter folgenden Bedingungen: Die Erddeckung muss min. 0,8 m betragen. Der Ottokraftstoff muss diskontinuierlich entnommen werden. Eine diskontinuierliche Entnahme ist es, wenn der Pumpvorgang innerhalb einer Stunde mehrfach unterbrochen wird, z. B. bei Tankstellen. Die Entnahmeleistung je Tank oder Tankteil darf 200 l/min nicht übersteigen und der obere Explosionspunkt des Kraftstoffes muss unter 4 C liegen Ottokraftstoff nach EN 228 in oberirdischen zylindrisch stehenden Tanks aus Stahl nach DIN Für den Tank muss eine Bescheinigung vorliegen, aus der folgendes hervorgeht: Der Tank wurde durch einen Sachverständigen nach 16 Abs. 1 VbF einer Wasserdruckprüfung mit 10 bar Überdruck unterzogen. Der Tank hat dieser Prüfung standgehalten, ohne undicht zu werden. Der Tank wurde durch den Hersteller einer Wasserdruckprüfung mit 3 bar Überdruck unterzogen. Der Tank hat die- 4 GWG 23

90 Sicherheit ser Prüfung standgehalten, ohne undicht zu werden und ohne bleibende Formänderung aufzuweisen. Tabelle 1: Einsatz in explosionsgefährdeter Umgebung Armatur Typ Grau Ro, Wa, T Nein Gelb Ro, Wa Ja Einsatz in explosionsgefährdeter Umgebung? Die gelben Grenzwertgeber GWG 23 - Ro/Wa dürfen beim Einsatz in Ottokraftstoffen nach EN 228 nur an einen bescheinigten eigensicheren Stromkreis (Ex)i des Schaltverstärkers einer Abfüllsicherung mit folgenden Höchstwerten angeschlossen werden: Leerlaufspannung: 24 V Kurzschlussstrom: 150 ma Leistung: 600 mw im gesamten Anpassungsbereich Die gelben Grenzwertgeber GWG 23 - Ro/Wa dürfen in Zone 0 errichtet werden. Eine andere Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß. 2.2 Vorhersehbare Fehlanwendung Die grauen Grenzwertgeber GWG 23 - Ro/Wa/T dürfen insbesondere in folgenden Fällen nicht verwendet werden: Explosionsgefährdete Umgebung Bei Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen kann Funkenbildung zu Verpuffungen, Brand oder Explosionen führen. 2.3 Sichere Handhabung Dieses Produkt entspricht dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln. Jedes Gerät wird vor Auslieferung auf Funktion und Sicherheit geprüft. Dieses Produkt nur in einwandfreiem Zustand betreiben unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung, den üblichen Vorschriften und Richtlinien sowie den geltenden Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften. Die ordnungsgemäße Funktion des Grenzwertgebers ist nur in Verbindung mit einer zugelassenen Abfüllsicherung (Schaltverstärker und Stellglied) im Straßentankwagen gewährleistet. Der Straßentankwagen muss mit einer für die abzugebende Flüssigkeit zugelassene Abfüllsicherung ausgerüstet sein. GWG 23 5

91 Produktbeschreibung Ortsfeste Tanks dürfen laut Betriebsvorschriften für das Abfüllen brennbarer Flüssigkeiten (z. B. TRbF 180/280) nur bis zum jeweils zulässigen Füllungsgrad befüllt werden. 2.4 Qualifikation des Personals Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung, Außerbetriebnahme und Entsorgung dürfen nur von Fachbetrieben nach 19 l WHG durchgeführt werden. Arbeiten an Tanks für Ottokraftstoff darf nur von Personal durchgeführt werden, das über Kenntnisse des Brandund Explosionsschutzes verfügt. Arbeiten an elektrischen Teilen dürfen nur von einer ausgebildeten Elektrofachkraft in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Richtlinien ausgeführt werden. 2.5 Veränderungen am Produkt Eigenmächtige Veränderungen am Produkt können zu Fehlfunktionen führen und sind aus Sicherheitsgründen verboten. 2.6 Verwendung von Ersatzteilen und Zubehör Durch Verwendung nicht geeigneter Ersatz- und Zubehörteile kann das Produkt beschädigt werden. Nur Originalersatzteile und -zubehör des Herstellers verwenden (siehe Kapitel 6, Seite 21). 2.7 Haftungshinweise Für Schäden und Folgeschäden, die durch Nichtbeachten der technischen Vorschriften, Anleitungen und Empfehlungen entstehen, übernimmt der Hersteller keinerlei Haftung oder Gewährleistung. Der Hersteller und die Vertriebsfirma haften nicht für Kosten oder Schäden, die dem Benutzer oder Dritten durch den Einsatz dieses Geräts, vor allem bei unsachgemäßem Gebrauch des Geräts, Missbrauch oder Störungen des Anschlusses, Störungen des Geräts oder der angeschlossenen Geräte entstehen. Für nicht bestimmungsgemäße Verwendung haftet weder der Hersteller noch die Vertriebsfirma. Für Druckfehler übernimmt der Hersteller keine Haftung. 3 Produktbeschreibung 3.1 Lieferumfang Der Grenzwertgeber besteht aus einer Sonde, einem Einbauflansch G1, einer Armatur für Wandmontage und einem Kabel zwischen Sonde und Armatur. Am unteren Ende der Sonde befindet sich ein geschützter Kaltleiter (PTC-Widerstand). 6 GWG 23

92 Produktbeschreibung GWG 23 - Ro X Einstellmaß X Y Kontrollmaß Y 1 Befestigungskette 2 Kappe 3 Flanschstecker Typ Befestigungsschraube 5 Flachdichtung 6 Anschluss mit Drahtbruchsicherung 7 Gehäuseunterteil Typ 904 mit Typ + Z-Nr. 8 O-Ring 9 Sicherungsstift 10 Sondenrohr 20 x 2 mit geprägter Sondenlänge: 400/700/1000/1500 mm 11 Feststellschraube 12 Einbauflansch 13 Elektrische Anschlussleitung 14 Zwischenstück 15 Kaltleiter und Ansprechpunkt (Markierung) 16 Schutzhülse gemäß TRbF 511, Bild 7 Bild 1: GWG 23 - Ro GWG 23 - Ro hat eine Anschlusseinrichtung am oberen Ende des Sondenrohrs, die als Armatur für Rohrmontage befestigt ist. Diese steht über eine zweiadrige Verbindungsleitung mit dem Fühler in Verbindung. GWG 23 7

93 Produktbeschreibung GWG 23 - Wa X Einstellmaß X Y Kontrollmaß Y 1 Befestigungslasche 2 Gehäuse für Wandmontage 3 Kappe 4 Verbindungsleitung 5 O-Ring 6 Kabelverschraubung mit Zugentlastung 7 Sicherungsstift 8 Deckel 9 Sondenkopf (Abzweigdose) mit Herstellerkennzeichen und Zulassungs- Nr. 10 Lüsterklemme mit Drahtschutz 11 Elektrische Anschlussleitung 12 Sondenrohr 20 x 2 mit geprägter Sondenlänge: 400/700/ 1000/1500 mm 13 Feststellschraube 14 Einbauflansch 15 Zwischenstück 16 Kaltleiter und Ansprechpunkt (Markierung) 17 Schutzhülse gemäß TRbF 511, Bild 7 Bild 2:GWG 23 - Wa mit Armatur für Wandmontage Typ 905/901 gemäß TRbF 511, Bild 5 GWG 23 - Wa hat eine Anschlusseinrichtung am oberen Ende des Sondenrohrs zur Anschlussverbindung zwischen dem Grenzwertgeberkabel und der Armatur für Wandmontage Typ GWG 23

94 Produktbeschreibung GWG 23 - T X Einstellmaß X Y Kontrollmaß Y 1 Schachtabdeckung 2 Halteband 3 Kappe 4 Flanschstecker Typ Befestigungsschraube 6 Flachdichtung 7 Anschluss mit Drahtbruchsicherung 8 O-Ring 9 Sicherungsstift 10 Gehäuseunterteil Typ 904 mit Typ + Z-Nr. 11 Überwurfmutter 12 Klemmring 13 Verschraubungskörper 14 Sondenrohr 20 x 2 mit geprägter Sondenlänge: 700/ 1000 mm 15 Feststellschraube 16 Einbauflansch 17 Elektrische Anschlussleitung 18 Zwischenstück 19 Kaltleiter und Ansprechpunkt (Markierung) 20 Schutzhülse gemäß TRbF 511, Bild 7 Bild 3: GWG 23 - T GWG 23 - T enthält am oberen Ende eine verschiebbare Anschlusseinrichtung (Teleskop) zur Höhenverstellung. GWG 23 9

95 Technische Daten 3.2 Funktion Ortsfeste Tanks dürfen nach den Betriebsvorschriften über das Abfüllen brennbarer Flüssigkeiten (TRbF 180/280) nur bis zum jeweils zulässigen Füllungsrand befüllt werden. Der Grenzwertgeber ist höhenverstellbar und ragt in den Tank hinein. Sobald der Kaltleiter in Flüssigkeit eintaucht, ändert er seinen Widerstand sprungartig. Durch diese Widerstandsänderung unterbricht die Abfüllsicherung des Tankwagens automatisch den Befüllvorgang. Der Runddichtring im Einbauflansch stellt sicher, dass am Tank Druckproben mit 1 bar Überdruck vorgenommen und Leckanzeigegeräte auf Vakuumbasis mit 0,33 bar Unterdruck eingesetzt werden können. 4 Technische Daten Tabelle 2: Technische Daten Parameter Allgemeine Daten Sondenlänge Induktivität (nach außen wirksam) Kapazität (nach außen wirksam) Anschlussdaten Wert Temperatureinsatzbereich 400 mm, 700 mm, 1000 mm oder 1500 mm Vernachlässigbar klein Vernachlässigbar klein Der Grenzwertgeber darf nur an einen Stromkreis mit folgenden ex-technischen Höchstwerten angeschlossen werden: Leerlaufspannung: 24 V Kurzschlussstrom: 150 ma Umgebung -25 C bis 60 C Medium -25 C bis 50 C Leistung: 600 mw im gesamten Anpassungsbereich 4.1 Zulassungen, Prüfungen und Konformitäten Die Grenzwertgeber GWG 23 - Ro/Wa/T entsprechen der Bauprodukte Verordnung 305/2011 (EN 13616:2004) und der EMV- Richtlinie (2004/108/EG). 10 GWG 23

96 Montage und Inbetriebnahme Die gelben Grenzwertgeber GWG 23 - Ro/Wa entsprechen zusätzlich der Explosionsschutz-Richtlinie (94/9/EG). Die Kennzeichnung dieser Geräte lautet: II 1 G Ex ia IIB T3. 5 Montage und Inbetriebnahme Bei allen Arbeiten am Tank die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, besonders die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft beachten. Die hier angegebenen Einstellmaße X berücksichtigen die Nachlaufmengen (infolge Schaltverzögerungen im Steuerkreis der Abfüllsicherung) und Füllleitungen bis 20 m Rohrleitungslänge. Ist die Füllleitung länger als 20 m, das Einstellmaß X abweichend von den Einstelltabellen nach den besonderen Verhältnissen bestimmen. Die hier angegebenen Einstellmaße X berücksichtigen eine in den Normen Ausgabe festgelegte Domstutzenhöhe von 100 mm für Tanks nach EN / /DIN 6618 und 60 mm für Tanks nach DIN 6619, sowie eine Gesamtdicke des Domdeckels mit Dichtung von 20 mm. Im Falle von abweichenden Domstutzenhöhen eine der Abweichung entsprechende Korrektur vornehmen. Den Grenzwertgeber in vertikaler Lage installieren. Er muss immer vom Tankdeckel oder vom Tankscheitel aus in den Tank hineingeführt sein. Den Grenzwertgeber nicht in Schutz- oder Peilrohre einbauen. 5.1 Grenzwertgeber installieren 1. Einstellmaß X und Kontrollmaß Y nach Kapitel 5.3, Seite 14, ermitteln. 2. Bei unterirdischen Tanks muss der Abstand zwischen Oberkante Anschlussarmatur und Unterkante Schachtabdeckung min. 20 mm und max. 300 mm betragen. 3. Feststellschrauben am Einbauflansch lösen. 4. Einstellmaß X zwischen Bezugskante des Domdeckels oder Einbauflanschs (unter Berücksichtigung der Dichtung) und Markierungsrille auf der Schutzhülse einstellen. 5. Feststellschrauben fest anziehen. 6. Einbauflansch mit Grenzwertgeber auf der Tankmuffe mit Dichtung einschrauben. 7. Mit dem Kontrollmaß Y den richtigen Einbau des Grenzwertgebers kontrollieren. GWG 23 11

97 Montage und Inbetriebnahme Die Sonde des Grenzwertgebers unter keinen Umständen kürzen. 8. Die Armatur für Wandmontage unmittelbar neben dem Einfüllstutzen des Tanks montieren. Die Armatur kann mit Dübeln auf einer ebenen Wandfläche oder neben dem Einfüllstutzen mit einer Konsole befestigt werden. Eine Bandschelle spannt die Konsole gegen das Füllrohr. 1 Dichtung für Verbindungsleitung (Gummi) 2 Halteschraube M 4 x 16 DIN 85 Ms gal Ni 3 Kupplung MB 50 ähnlich EN Befestigungskette Ms oder St gal Zn 5 Kupplung VK EN Ms 6 Kabelbinder mit Öse und Bandschelle 7 Metall-Halteschelle für Verbindungsleitung 8 Abdeckkappe 9 Dichtring ähnlich 50 EN Leitungsanschluss 11 Flanschstecker-Einsatz Typ Zwei Befestigungsschrauben DIN 7971, 3,5 x 13 Bild 4: Füllverschluss mit Anschluss Typ GWG 23

98 Montage und Inbetriebnahme 5.2 Elektrischer Anschluss Netzspannung ist unterbrochen und gegen Wiedereinschalten gesichert. 1 Einführung flüssigkeitsdicht 2 Schutzrohr 3 Verbindungsleitung 4 Armatur für Wandmontage, Typ 905 auf Konsole mit Bandschelle an der Füllleitung oder an der Schachtwand befestigt 5 Durchführung gasoder flüssigkeitsdicht 6 Festverlegte Füllleitung 7 Füllrohrverschluss 8 Grenzwertgeber 9 Kabelbinder 10 Füllrohrverschluss mit Anschluss für den Grenzwertgeber Typ 906 (nur für Dieselkraftstoff und Heizöl EL) 11 Befestigungskette Bild 5: Beispiele Leitungsverlegung oberirdisch oder unterirdisch 9. Die Verbindung zwischen dem Grenzwertgeber und der Armatur für Wandmontage mit einem Feuchtraumkabel HO5VVF 2 x 1 mm² herstellen. 10. Den Leitungsübergang zum Domschacht bei Tanks für Ottokraftstoff gasdicht, bei Dieselkraftstoff und Heizöl flüssigkeitsdicht ausführen. 11. Der Leitungsanschluss in der Anschlussdose erfolgt an Klemmen mit Drahtschutz. Gleiche Adernfarben miteinander verbin- GWG 23 13

99 Montage und Inbetriebnahme den. Polarität beachten: Blau = Minus (-), schwarz oder braun = Plus (+). 12. Zugentlastung korrekt montieren. 13. Schraubdeckel samt eingelegtem Runddichtring fest aufschrauben. 14. Leitungsanschluss in der Armatur für Wandmontage richtig polen: Schwarz oder braun an Plus (+). 15. Bei Verwendung des Füllverschlusses (Bild 4, Seite 12) sind die Kupplungsteile mit einer Kette verbunden. Die Kabelverbindung muss ca. 10 cm länger als die Kette sein. Damit wird eine Zugbelastung nach angekuppeltem Tankwagenkabel vermieden. 16. Den Leitungsmantel auf ca. 20 mm abisolieren, die Adern ca. 5 mm. 17. Zugentlastungsschelle aufsetzen und die beiden Schellenaugen zusammendrücken. Polung beachten: Schwarz oder braun Plus (+), blau Minus (-). 18. Die einwandfreie Funktion des Grenzwertgebers mit einem geeigneten Gerät prüfen. 19. Einbau des Grenzwertgebers in Kapitel 11.1, Seite 22, dokumentieren. 5.3 Einstellmaß X ermitteln Bei Montage einer Leckschutzauskleidung müssen zum Einstellmaß X zusätzlich 30 mm addiert werden. Durchführung im Formblatt Bescheinigung des Sachkundigen, Kapitel 11.1, Seite 22 protokollieren. Die Sonde ist wie folgt einstellbar. Sondenlänge 400 mm: Min. X = 70 mm, max. X = 380 mm Sondenlänge 700 mm: Min. X = 70 mm, max. X = 680 mm Sondenlänge 1000 mm: Min. X = 70 mm, max. X = 980 mm Sondenlänge 1500 mm: Min. X = 70 mm, max. X = 1480 mm 14 GWG 23

100 Montage und Inbetriebnahme Stehende Tanks X Einstellmaß X (b h) Y Kontrollmaß Y h b Ansprechhöhe Gemessener Abstand zwischen Tanksohle und Oberkante Domdeckel D Durchmesser Bild 6: Stehende Tanks Tabelle 3: Einstelltabellen für stehende Tanks Tanktyp Siehe Einstelltabelle... Seite... Nach DIN 6619, Ausgabe Nach DIN 6619, Ausgabe Nach DIN Nach DIN 6618, Ausgabe Liegende Tanks X Einstellmaß X (b h) Y Kontrollmaß Y h b Ansprechhöhe Gemessener Abstand zwischen Tanksohle und Oberkante Domdeckel a Sondenlänge (X + Y) D Durchmesser Bild 7: Liegende Tanks GWG 23 15

101 Montage und Inbetriebnahme Tabelle 4: Einstelltabellen für liegende Tanks Tanktyp Siehe Einstelltabelle... Seite... Nach EN mit 0,3 m Erddeckung Nach EN mit < 0,3 m Erddeckung Nach EN Nach DIN GWG 23

102 Tank Ø [mm] Rauminhalt Tank/ -abteil [m³] Einstelltabellen Montage und Inbetriebnahme Tabelle 5: Unterirdische zylindrische Tanks nach EN mit 0,3 m Erddeckung Ansprechhöhe h [mm] Einstellmaß X [mm] Kontrollmaß Y [mm] bei Sondenlänge 400 mm 700 mm 1000 mm 1500 mm GWG 23 17

103 Montage und Inbetriebnahme Tank Ø [mm] Rauminhalt Tank/ -abteil [m³] Tabelle 6: Unterirdische zylindrisch liegende Tanks mit < 0,3 m Erddeckung und oberirdische Tanks nach EN und EN Ansprechhöhe h [mm] Einstellmaß X [mm] Kontrollmaß Y [mm] bei Sondenlänge 400 mm 700 mm 1000 mm 1500 mm GWG 23

104 Tabelle 7: Liegende zylindrische Tanks nach DIN 6624 Tankdurchmesser [mm] Rauminhalt Tank/ - abteil [m³] , , , , , , , , Montage und Inbetriebnahme Ansprechhöhe h [mm] Tabelle 8: Stehende zylindrische Tanks nach DIN 6619 (7/1968) Tankdurchmesser [mm] Rauminhalt Tank/ - abteil [m³] , , , , , Ansprechhöhe h [mm] Tank Ø [mm] Rauminhalt Tank/ -abteil [m³] Tabelle 9: Stehende zylindrische Tanks nach DIN 6619 (10/1981) Ansprechhöhe h [mm] Einstellmaß X [mm] Kontrollmaß Y [mm] bei Sondenlänge 400 mm 700 mm 1000 mm 1500 mm , , , , Tabelle 10: Stehende zylindrische Tanks nach DIN 6623 Tankdurchmesser [mm] Rauminhalt Tank/ -abteil [m³] Ansprechhöhe h [mm] , , , ,995/1,0 780 GWG 23 19

105 Montage und Inbetriebnahme Tabelle 11: Stehende zylindrische Tanks nach DIN 6618 Tank Ø [mm] Rauminhalt Tank/ -abteil [m³] Einstellmaß X [mm] Kontrollmaß Y [mm] bei Sondenlänge 700 mm 1000 mm Tanks nach DIN Mantelhöhe H messen. 2. Füllhöhe h berechnen, die dem zulässigen Füllungsgrad entspricht: h = H x 0,95 3. Lotrechten Abstand messen. Hilfsmaß c: Zwischen GWG- Einbaustutzen und Oberkante Tankmantel (Dachecke). 4. Einstellmaß X berechnen: b = H + c, X = b h 20 GWG 23

106 Ersatzteile und Zubehör X Einstellmaß Y Kontrollmaß h Füllhöhe H Mantelhöhe c Hilfsmaß b Hilfsmaß Bild 8: Einstellmaß X berechnen 6 Ersatzteile und Zubehör Artikel Art.-Nr. Kabelverlängerungsarmatur KVA GWG-Füllverschluss Reißleine mit Zuggriff Pneumatisches Füllstandmessgerät Unitel-Set Gewährleistung Der Hersteller übernimmt für dieses Gerät eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Kaufdatum. Sie kann in allen Ländern in Anspruch genommen werden, in denen dieses Gerät vom Hersteller oder seinen autorisierten Händlern verkauft wird. 8 Urheberrecht Das Urheberrecht an dieser Betriebsanleitung verbleibt beim Hersteller. Nachdruck, Übersetzung und Vervielfältigung, auch auszugsweise, sind ohne schriftliche Genehmigung nicht erlaubt. Änderungen von technischen Details gegenüber den Angaben und Abbildungen der Betriebsanleitung sind vorbehalten. GWG 23 21

107 Kundenzufriedenheit 9 Kundenzufriedenheit Für uns hat die Zufriedenheit des Kunden oberste Priorität. Wenn Sie Fragen, Vorschläge oder Schwierigkeiten mit Ihrem Produkt haben, wenden Sie sich bitte an uns. 10 Adressen Die Adressen unserer Niederlassungen weltweit finden Sie im Internet unter 11 Anhang 11.1 Bescheinigung des Sachkundigen Hiermit bestätige ich den Einbau dieses Grenzwertgebers gemäß Einbauanleitung mit Einstellmaß X = mm Einbau mit einer Leckschutzauskleidung. Einstellmaß X beinhaltet mm Zugabe für Ausgleich der Leckschutzauskleidung. Kontrollmaß Y = mm in den Tank (Tanktyp) oder nach Norm Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungsnummer: Fabr.-Nr.: Inhalt in Litern: Betreiber + Anlagenort: Installations-Betrieb: Datum, Unterschrift: 22 GWG 23

108 Anhang 11.2 EG-Baumusterprüfbescheinigung Gültig für die Grenzwertgeber GWG 23Ex (gelbe Armatur). GWG 23 23

109 Anhang 24 GWG 23

110 Anhang 11.3 EG - Konformitätserklärung Gültig für die Grenzwertgeber GWG 23. Gültig für die Grenzwertgeber GWG 23Ex (gelbe Armatur). GWG 23 25

111 Anhang 11.4 Leistungserklärung (DoP) 26 GWG 23

112 Anhang GWG 23 27

113 Anhang 11.5 CE - Kennzeichnung 28 GWG 23

114 Bedienungsanleitung Rietberg Tankanlage für Diesel/Heizöl KA Rietbergwerke GmbH & Co. KG Bahnhofstraße Rietberg Tel (+49) Fax: (+49) Web: Bedienungsanleitung KA Diesel REV 00 / Deutsch - Originalanleitung

115 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Identifikationsdaten 1 2. Hinweise für den Betreiber Allgemeines Hinweise auf Urheber- und Schutzrechte 3 3. Sicherheitshinweise Hinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung Organisatorische Maßnahmen Qualifikation des Personals Beispiele für Schulungsthemen 5 4. Aufbau und Bedienung Produktbeschreibung Transport Aufstellung Bedienung Nutzung als Lagerbehälter Instandhaltung und Prüfung Wartung Reparatur Wiederkehrende Prüfungen, Inspektionen Ausrüstung Außerbetriebnahme Betriebsunterbrechung Stilllegung Entsorgung Gewährleistung / Haftung Ersatzteile Anlagen Behälterprüfzeugnis Zulassungsschein Leckanzeiger Zusatzausrüstung o Pumpe/Zählwerk o Grenzwertgeber o Automatik-Zapfpistole Bedienungsanleitung KA REV 00 /

116 Identifikationsdaten 1. Identifikationsdaten Abmessungen: Typ KA 1000 E** KA 1000 KA 1500 KA 2000 KA 2900*** KA 3000 Artikelnummer Nutzvolumen (Liter) Länge (mm) Breite (mm) Höhe (mm)* Leergewicht (kg) Zulassung DIN 6624 * Höhe ohne Schrank ** einwandig, ohne Grenzwertgeber *** Zulassung 07-PÜZ Typ KA 3000 KA 3500 KA 5000 KA 5000** KA 5000 KA 7500 Artikelnummer Nutzvolumen (Liter) Länge (mm) Breite (mm) Höhe (mm)* Leergewicht (kg) DIN 6616 Zulassung DIN PÜZ * Höhe ohne Schrank ** Zulassung 07-PÜZ Typ KA 7500 KA KA KA KA Artikelnummer Nutzvolumen (Liter) Länge (mm) Breite (mm) Höhe (mm)* Leergewicht (kg) Zulassung DIN 6616/07-PÜZ * Höhe ohne Schrank Bedienungsanleitung KA REV 00 /

117 Identifikationsdaten Spezifikationen: Feuerverzinkt außen und innen oder innen roh und außen lackiert Doppelwandig mit permanenter, energieunabhängiger Lecküberwachung kontinuierliche, mechanische Füllstandsanzeige Lüftungsleitung Grenzwertgeber Füllstutzen mit Sicherheitsverschraubung, abschließbar Entnahmesaugleitung (Pumpenanschluss: SAE-Flansch) Domdeckel mit seitlichen Aufkantungen zur Rückhaltung von Tropfmengen zugelassen für die Lagerung gemäß Bauregelliste, für Innen- und Außenaufstellung sowie für den Einsatz ohne Flammendurchschlagsicherung Zubehör - Flügeltürschrank - Konsole für Zapfsäule für liegende Lagerbehälter für Diesel/Heizöl - Konsole für Zapfsäule inklusive Saugleitung und Heberschutzventil - Abgabeeinrichtung Typenschild DIN-Bezeichnung Identifikationsdaten Behälter Übereinstimmungszeichen mit der DIN Angabe zum Leckanzeiger Bedienungsanleitung KA REV 00 /

118 Hinweise 2. Hinweise für den Betreiber Die Bedienungsanleitung ist ein wesentlicher Bestandteil der Rietberg-Tankanlage. Der Betreiber trägt dafür Sorge, dass das Bedienpersonal diese Anleitung zur Kenntnis nimmt. 2.1 Pflichten des Betreibers Vor Aufstellung ist der Betrieb einer Diesel-Eigenverbrauchs-Tankstelle bei der zuständigen Behörde, z.b. Untere Wasserbehörde, anzuzeigen (> 1000Liter bis 5000 Liter) bzw. zu beantragen (> 5000 Liter). Ob die Anlage abschließend von einem Sachverständigen abgenommen werden muss, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Die Bedienungsanleitung ist vom Betreiber um gesetzlich vorgeschriebene Betriebsanweisungen zu ergänzen. Neben der Bedienungsanleitung und den im Verwenderland sowie an der Einsatzstelle geltenden verbindlichen Regelungen zur Unfallverhütung sind auch die anerkannten fachtechnischen Regeln für sicherheits- und fachgerechtes Arbeiten zu beachten. Der Betreiber darf ohne Genehmigung der Rietbergwerke GmbH & Co. KG keine Veränderungen, An- und Umbauten an der Rietberg- Tankanlage vornehmen, die die Sicherheit beeinträchtigen können! Das gilt insbesondere für den Einbau und die Einstellung von Sicherheitseinrichtungen sowie für das Schweißen an tragenden Bauteilen. Durch Veränderungen an der Rietberg-Tankanlage kann die Zulassung ungültig werden. Ziehen Sie die Zulassungsdokumente und die Herstelleranweisungen zu Rate, falls irgendeine Veränderung an der Rietberg-Tankanlage geplant ist. Zur Verwendung kommende Ersatzteile müssen den von der Rietbergwerke GmbH & Co. KG festgelegten technischen Anforderungen entsprechen. Dies ist bei Originalersatzteilen immer gewährleistet! Die Behälter dürfen sowohl bei Aufstellung im Freien als auch in Gebäuden nur durch fachkundiges und eingewiesenes Personal betrieben werden. Für den Betrieb der Tankanlage sind ein Feuerlöscher, Ölbindemittel und ein Sammelbehälter für verunreinigte Ölbindemittel bereit zu stellen. Die gesetzlich vorgeschriebene Betriebsanweisung ist deutlich sichtbar auszuhängen. 2.2 Hinweise auf Urheber- und Schutzrechte Diese Bedienungsanleitung ist vertraulich zu behandeln. Sie soll nur befugten Personen zugänglich gemacht werden. Sie darf Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung der Rietbergwerke GmbH & Co. KG überlassen werden. Alle Unterlagen sind im Sinne des Urheberrechtgesetzes geschützt. Die Weitergabe und Vervielfältigung von Unterlagen, auch auszugsweise, sowie eine Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes sind nicht gestattet, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich zugestanden wird. Zuwiderhandlungen sind strafbar und verpflichten zu Schadensersatz. Alle Rechte zur Ausübung von gewerblichen Schutzrechten sind der Rietbergwerke GmbH & Co. KG vorbehalten. Bedienungsanleitung KA REV 00 /

119 Sicherheitshinweise 3. Sicherheitshinweise Gefahrenhinweise Explosionsgefahr durch entzündliche Dämpfe! Einatmen von Dämpfen ist gesundheitsschädlich! Hautkontakt mit gefährlichen Flüssigkeiten ist gesundheitsschädlich! Überfüllung von Tanks ist eine Gefahr für Mensch und Umwelt! Mischen von Flüssigkeiten kann zu gefährlichen Reaktionen führen! Sicherheitsmaßnahmen Feuer, Rauchen, offenes Licht vermeiden! Einatmen von Dämpfen vermeiden! Schutzhandschuhe tragen! Füll- und Entnahmevorgänge stets beobachten! Nur Flüssigkeiten gemäß Zulassung bzw. DIN 6601 in die Tankanlage füllen! 3.1 Hinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung Die Tankanlage oder Kraftstoff-Abfüllanlage, im folgenden Text kurz KA genannt, ist eine Eigenverbrauchs-Tankstelle, die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sein darf. Sie ist dafür bestimmt, betriebseigene Kraftfahrzeuge oder vergleichbare Geräte, wie zum Beispiel landwirtschaftliche Maschinen, mit Diesel/Heizöl zu betanken. Für KA ist keine Eignungsfeststellung nach 63/WHG 1 erforderlich. Hinsichtlich der Aufstellung und Nutzung sind die Betriebssicherheitsverordnung, die TRBS , die TRwS 781 3, die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften und der Brandschutz zu beachten. Die eingebrachten Stoffe liegen in der Verantwortung des Betreibers. Er hat sicher zu stellen dass, keine Stoffe eingefüllt werden, die zu Schäden am Behälter führen, keine Stoffe zusammenkommen, die eine chemische Reaktion auslösen und nur Fahrzeugtanks sowie zulässige Gefäße oder Reservekraftstoffbehälter befüllt werden. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Einhalten der Hinweise zur Sicherheit, zur Bedienung, zur Instandhaltung und Wartung, die in dieser Bedienungsanleitung beschrieben werden. Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet allein der Betreiber. Dies gilt ebenfalls für eigenmächtige Veränderungen. WHG 1 : Wasserhaushaltsgesetz TRBS 2 : Technische Regel für Betriebssicherheit TRwS 3 : Technische Regel für wassergefährdende Stoffe Bedienungsanleitung KA REV 00 /

120 Sicherheitshinweise 3.2 Organisatorische Maßnahmen Diese Bedienungsanleitung ist eine wesentliche Hilfe für den richtigen und gefahrlosen Betrieb der KA. Die Bedienungsanleitung enthält wichtige Hinweise, um die KA sicher, sachgerecht und wirtschaftlich zu betreiben. Die Beachtung der Bedienungsanleitung hilft, Gefahren zu vermeiden, Reparaturkosten und Ausfallzeiten zu vermindern und die Zuverlässigkeit und Lebensdauer der KA zu erhöhen. Die Bedienungsanleitung muss für das Aufsichts- bzw. Bedienpersonal ständig verfügbar sein und ist von jeder Person zu lesen und anzuwenden, die mit Arbeiten an oder mit der KA beauftragt ist. Insbesondere zu beachten sind die Abschnitte Aufbau und Bedienung, Instandhaltung und Prüfung (Pflege, Wartung, Reparatur). 3.3 Qualifikation des Personals Das Personal für Montage, Bedienung, Wartung und Instandhaltung muss die entsprechende Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen. Liegen bei dem Personal die notwendigen Kenntnisse nicht vor, so ist dieses zu schulen/unterweisen. Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, dass der Inhalt der Bedienungsanleitung durch das Personal verstanden wird. 3.4 Beispiele für Schulungsthemen Folgende Kenntnisse und Fertigkeiten müssen den Benutzern übermittelt werden: Unfallverhütungsvorschriften Maßnahmen im Notfall Sicherheitshinweise für die Nutzung Prüfungen und Sichtkontrollen Erläuterungen der Bedienungsanleitung für das Bedienpersonal Bedeutung von Symbolen und Schildern Diese Auflistung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ist ggf. durch den Betreiber zu ergänzen! Bedienungsanleitung KA REV 00 /

121 Aufbau und Bedienung 4. Aufbau und Bedienung 4.1 Produktbeschreibung 1 Einfüllstutzen mit MS- Sicherheitsverschluss 2 Schloss für Einfüllstutzen 3 Grenzwertgeber 4 Füllstandsanzeige 5 Kranösen 6 Saugleitung mit Pumpenanschluss 7 Be- und Entlüftung 8 Vakuum-Leckanzeiger 9 Typenschild 10 Dom mit seitlichen Aufkantungen 11 Reserve G1 12 Reserve G1 1/ Bedienungsanleitung KA REV 00 /

122 Aufbau und Bedienung 4.2 Transport Die Tankanlage darf nur leer und dicht verschlossen transportiert werden. Zum Transportieren der KA, - den Behälter nur bei demontiertem Entlüftungsrohr, an den Kranösen anheben. - Bei Aufnahme an der Längsseite durch geeignetes Flurförderzeug, stellen Sie sicher, dass die Gabeln des Flurförderzeuges auf der Rückseite des Behälters herausragen. - Bei Aufnahme an der Stirnseite stellen Sie sicher, dass die Füße des Behälters nicht beschädigt, zum Beispiel nach außen gedrückt werden. 4.3 Aufstellung Die Aufstellung bzw. der Einbau der Tankanlage darf ausschließlich von entsprechend qualifizierten Fachbetrieben oder vom Hersteller selbst durchgeführt werden. Die ausführende Firma hat die ordnungsgemäße Aufstellung, Einbau und Montage in einer Übereinstimmungserklärung zu bestätigen. Es sind die Anforderungen an eine Diesel/Heizöl-Eigenverbrauchs-Tankstelle nach TRwS zu beachten. Hierbei wird die Anlage in drei Teilbereich gesplittet: dem oberirdischen Lagerbehälter, der Abgabeeinrichtung und der Abfüllfläche. Kennzeichnen Sie die Tankanlage bzw. den Gefahrenbereich deutlich sichtbar mit Hinweis-Schildern: - für den enthaltenden Kraftstoff - zur Brandgefahr - zum Rauchverbot, Verbot von Feuer und Vermeidung von Funkenbildung - zum Verbot des Betankens bei laufendem Motor oder eingeschalteter Fremdheizung Oberirdischer Lagerbehälter Die KA darf nur auf ebenem, ausreichend tragfähigem und flüssigkeitsdichtem Boden (z.b. Beton, Estrich) aufgestellt werden, dass Undichtigkeiten und damit auslaufende Flüssigkeit sofort erkannt und aufgenommen werden können. Der Behälter muss so aufgestellt werden, dass Möglichkeiten zur Brandbekämpfung in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die Bedingungen für die Aufstellung des Behälters sind den wasser-, arbeitsschutz- und baurechtlichen Vorschriften zu entnehmen. Die Tankanlage ist für Innen- und Außenaufstellung zugelassen. Die Abstände und Auflagen gemäß TRBS sind einzuhalten. Bei Innenaufstellung muss die Entlüftungsleitung nach draußen gelegt werden. Der Behälter muss für den Bediener gut zugänglich, aber gegen Beschädigungen durch anfahrende Fahrzeuge ausreichend geschützt aufgestellt sein. Bedienungsanleitung KA REV 00 /

123 Aufbau und Bedienung Außerhalb der Betriebszeiten darf der Behälter nicht zugänglich sein. Dies ist erfüllt, wenn die KA gegenüber der Öffentlichkeit abgetrennt aufgestellt wird und der Flügeltürschrank oder der Einfüllstutzen (Pos. 1) und der Absaugstutzen (Pos. 6) durch Vorhängeschlösser gesichert sind. Abfüllfläche Die beiden Wirkbereiche der Befüllung der Tankanlage und der der Kraftstoffabgabe ergeben zusammen die Abfüllfläche. Der Boden in diesem Bereich muss flüssigkeitsundurchlässig sein. Zusätzlich muss die Abfüllfläche über ein spezifisches Rückhaltevermögen verfügen oder einen ausreichend großen Abscheider bzw. flüssigkeitsdichten Stapelbehälter aufweisen. Grundsätzlich gilt: 1. als Wirkbereich bei der Befüllung die Fläche zwischen den Anschlüssen am Tankfahrzeug und der Anschlussarmatur des Lagerbehälters entlang der waagerechten Schlauchführungslinie zuzüglich 2,5 m nach allen Seiten. Das benötigte Rückhaltevermögen beträgt unter Verwendung - einer Abfüll-Schlauch-Sicherung (ASS) 100 l - von Einrichtungen mit Aufmerksamkeitstaste und Not-Aus-Betätigung (ANA) 900 l 2. bei der Kraftstoffabgabe bildet die Tankanlage den Mittelpunkt des Wirkbereiches. - Der Radius wird durch die maximale Schlauchlänge des Abgabeschlauches inklusive Zapfventil zuzüglich 1 m bestimmt. - Durch Spritzschutzwände von mindestens 1 m Höhe und ausreichender Länge kann der Wirkbereich verkleinert werden. Das benötigte Rückhaltevermögen berechnet sich aus der Kraftstoffmenge, die innerhalb von 3 Minuten bei maximalem Volumenstrom abgegeben werden kann. Hat zum Beispiel die Betankungspumpe eine Förderleistung von 50 l/min, ist ein Rückhaltevermögen von 150 l erforderlich. Abgabeeinrichtung Die Abgabeeinrichtung muss über ein Automatik-Zapfventil (optional bei den Rietbergwerken GmbH & Co. KG erhältlich), einen Not-Aus-Schalter (bauseits beizustellen) und ein Heberschutzventil (Pumpenbestandteil) verfügen. TRwS 1 : Technische Regel für wassergefährdende Stoffe TRBS 2 : Technische Regel für Betriebssicherheit Bedienungsanleitung KA REV 00 /

124 Aufbau und Bedienung Montage 1. Schrauben Sie das Entlüftungsrohr (Pos. 7) in den Entlüftungsstutzen ein. Wenn optional die Entnahmepumpe mitgeliefert wird: 2. Führen Sie das Anschlusskabel für die Spannungsversorgung durch die Öffnung auf der Rückseite des Schaltschrankes heraus. Achtung! Lassen Sie das Anschlusskabel von einer Elektrofachkraft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anschließen. (Netzspannung 230 V/50 Hz, Absicherung 10 bis 16 A) Bei Verwendung eines Netzsteckers muss sich die Steckdose außerhalb des explosionsgefährdeten Bereiches befinden. Bedienungsanleitung KA REV 00 /

125 Aufbau und Bedienung 4.4 Bedienung Achtung! Bei geöffneten Verschlüssen, insbesondere beim Befüllen des Tanks und bei der Entnahme besteht erhöhte Brandgefahr durch Gasgemische. Geöffnete Verschlüsse umgehend wieder dicht verschließen. Tätigkeiten mit erhöhter Vorsicht durchführen. Im Gefahrenbereich sind Rauchen, Feuer, laufende Motoren oder der Betrieb von Heizungen und die Lagerung von brandförderndem Material verboten. Halten Sie stets saugfähiges Material und ölbindende Mittel zur Aufnahme austretenden Kraftstoffes in ausreichender Menge und Löschmittel (mindestens zwei ABC-Feuerlöscher) bereit. Befüllen Die Tankanlage darf nur unter Beobachtung befüllt werden. 1. Vakuum-Leckanzeiger (Pos. 8) visuell kontrollieren. Der Zeiger muss sich im grünen Bereich befinden. 2. Lesen Sie den Füllstand an der Füllstandsanzeige (Pos. 4) ab. 3. Öffnen Sie das Vorhängeschloss am Füllstutzen (Pos. 1) bzw. am Flügeltürschrank (optional) und entfernen Sie es. 4. Schrauben Sie den Deckel des Füllstutzens (Pos.1 ) ab. Befüllen mit Zapfpistole 5. Stecken Sie das automatisch schließende Zapfventil des Tankfahrzeuges in den Füllstutzen und Ziehen Sie den Schalthebel am Zapfventil. Sobald die Lanze des Zapfventils in die Flüssigkeit eintaucht wird die Diesel/Heizöl-Zufuhr automatisch unterbrochen. Alternativ: Füllschlauch und Grenzwertgeber 6. Entfernen Sie die Kappe am Grenzwertgeber (Pos. 3). 7. Schließen Sie die Grenzwertgeberleitung vom Tankfahrzeug an den Grenzwertgeber der Tankanlage (Pos. 3) an. 8. Schließen Sie den Füllschlauch des Tankfahrzeuges an den Füllstutzen (Anschluss G 2 1/2). 9. Starten Sie den Befüllvorgang durch Einschalten der Abgabeeinheit des Tankfahrzeuges. Bei Erreichen der eingestellten Füllhöhe wird die Abgabeeinrichtung des Tankfahrzeuges durch einen Impuls des Grenzwertgebers automatisch abgeschaltet. Bedienungsanleitung KA REV 00 /

126 Aufbau und Bedienung 10. Nach dem Befüllen: - Entfernen Sie die Schläuche. - Verschließen Sie den Füllstutzen mit dem Deckel. - Nehmen Sie das Kabel des Grenzwertgebers ab und schrauben Sie die Kappe wieder auf den Grenzwertgeber. - Schließen Sie die Tür des Armaturenschrankes, falls vorhanden. Sichern Sie die Tür bzw. den Einfüllstutzen und den Gaspendelanschluss mit einem Vorhängeschloss. Wichtig: Eventuell auftretende Tropfmengen sind sofort zu beseitigen. Tanken 1. Öffnen Sie den Flügeltürschrank. 2. Nehmen Sie das Zapfventil von der Wandhalterung. 3. Stecken Sie das Zapfventil so weit wie möglich in den Tankstutzen des zu befüllenden Fahrzeugtanks. 4. Schalten Sie jetzt die Pumpe ein. 5. Öffnen Sie das Zapfventil durch ziehen des Schalthebels. Hinweis: Der automatische Abschaltmechanismus des Zapfventils wird ausgelöst, sobald das Auslaufrohr des Zapfventils in den Kraftstoff eintaucht. 6. Nachdem der Fahrzeugtank gefüllt und das Zapfventil abgeschaltet ist ODER nach Loslassen des Schalthebels am Zapfventil zum Beenden des Tankvorganges: Hängen Sie das Zapfventil an die vorgesehene Halterung. 7. Schalten Sie die Pumpe ab. Hinweis: Die Pumpe darf nicht längere Zeit bei geschlossenem Zapfventil laufen! 8. Schließen Sie die Tür des Flügeltürschrankes und sichern Sie diesen mit dem Vorhängeschloss. Achtung! Das Einatmen von Gasen und Hautkontakt mit dem Kraftstoff vermeiden. Bei der Kraftstoffentnahme möglichst geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. Kraftstoff nicht verschlucken oder in die Hände von Kindern gelangen lassen. Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen, sofort ärztlichen Rat einholen. Bedienungsanleitung KA REV 00 /

127 Aufbau und Bedienung Belüftung / Entlüftung des Behälters Die Be- und Entlüftung der KA darf nur über die vorgesehene Lüftungsleitung (Pos. 7) erfolgen. Betriebskontrollen 1. Vakuum-Leckanzeiger (Pos. 8) visuell kontrollieren. Der Zeiger muss im grünen Bereich stehen. 2. Prüfen Sie an jedem Betriebstag die Tankanlage und die Abfüllfläche auf Verunreinigungen und Schäden. 3. Vor jeder Befüllung ist der Füllstand an der Füllstandsanzeige (Pos. 4) abzulesen. 4. Die Lüftungsleitung (Pos. 7) insbesondere die Lüftungshaube ist auf freien Durchgang zu kontrollieren. 5. Kontrollieren Sie regelmäßig die Dichtung der Verschlusskappe der Abgabeeinrichtung, sowie deren einwandfreien Zustand. Achtung! Bei Undichtheiten oder Hinweisen darauf, darf die Tankanlage nicht weiter verwendet werden. Hinweise auf Undichtheiten sind zum Beispiel: - angezeigter Druckanstieg auf dem Leckanzeiger (Zeiger im roten Bereich), - ausgetretener Kraftstoff, der nicht eindeutig auf Überlaufen oder Verschütten zurückzuführen ist, - starker Geruch nach Kraftstoff, - eine Beschädigung des Tanks 4.5 Nutzung als Lagerbehälter Der Lagerbehälter ist nach DIN 6624 hergestellt und verfügt damit über einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis (Bauregelprodukt). Für den Behälter ist keine Eignungsfeststellung nach 63 des WHG 1 erforderlich. Die zulässigen Lagerflüssigkeiten sind in DIN 6601 angegeben. Hinsichtlich der Aufstellung und Nutzung sind die TRBS , die TRwS und die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften zu beachten. Weitere Details zur Aufstellung siehe Kapitel 4.3 dieser Bedienungsanleitung. WHG 1 : Wasserhaushaltsgesetz TRBS 2 : Technische Regel für Betriebssicherheit TRwS 3 : Technische Regel für wassergefährdende Stoffe Bedienungsanleitung KA REV 00 /

128 Instandhaltung 5. Instandhaltung und Prüfung 5.1 Wartung Die KA ist weitestgehend wartungsfrei. Wartungsintervalle sind in Abhängigkeit der Nutzung vom Betreiber festzulegen. Etwaige Wartungsanweisungen des montierten Zubehörs ist der Dokumentation des Herstellers im Anhang zu entnehmen. Wartungsarbeiten dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Kraftstoffprobe Die Qualität des Kraftstoffes sollte regelmäßig geprüft werden. Ob sich in erhöhtem Maße Verunreinigungen oder Wasseranteile im Behälter befinden kontrollieren Sie wie folgt: 1. Öffnen Sie den Armaturenschrank bzw. das Vorhängeschloss am Einfüllstutzen. 2. Schrauben Sie den Deckel vom Einfüllstutzen ab. 3. Entnehmen Sie mit geeigneten Hilfsmitteln eine Kraftstoffprobe am Boden des Behälters. 4. Verschließen Sie den Füllstutzen wieder mit dem Deckel. 5. Schließen Sie den Armaturenschrank und sichern Sie diesen bzw. den Einfüllstutzen mit dem Vorhängeschloss. 6. Untersuchen Sie die Kraftstoffprobe auf Wasser- und Schmutzanteile. Bei auffällig hohem Anteil an Wasser oder Verschmutzungen in der Kraftstoffprobe, muss der Behälter entleert und gereinigt werden. Reinigung Reinigen Sie die Tankanlage regelmäßig mit einem feuchten Tuch und Haushaltsreiniger. Achtung! Bei den Reinigungsarbeiten darf kein Wasser in elektrische Teile und den Tank eindringen. Allgemeine Überprüfung Führen Sie alle 12 Monate eine eingehende allgemeine Prüfung durch: 1. Sichtkontrolle des allgemeinen Erhaltungszustandes der Tankanlage (Verschmutzung, Korrosion, Scheuerstellen, Verschleiß, Beschädigung, Vollständigkeit, ) 2. Funktionsprüfung des Leckanzeigers und des Grenzwertgebers durch einen Sachkundigen 3. Akustische Kontrolle der Pumpengeräusche bei der Entnahme 4. Kontrolle der Funktionssicherheit des Zapfventils 5. Schließbarkeit der Vorhängeschlösser 6. Sichtkontrolle der gesamten Anlage auf Übereinstimmung mit ausgehändigten Unterlagen. Lassen Sie eine Ordnungsprüfung durchführen, wenn die Tankanlage verändert wurde. Bedienungsanleitung KA REV 00 /

129 Instandhaltung 5.2 Reparatur Achtung! Reparaturarbeiten dürfen nur von Fachkräften nach 19I WHG 1 durchgeführt werden, die zusätzlich Kenntnisse im Brand- und Explosionsschutz haben. Schweißarbeiten dürfen nur durch geschultes und qualifiziertes Personal ausgeführt werden, z.b. Schweißerprüfungen nach EN Befinden sich brennbare Flüssigkeiten in der KA, so muss diese vor anstehenden Schweißarbeiten durch einen Fachbetrieb restentleert, gereinigt und entgast werden! Muss der Behälter (Behälterwandungen, Stutzen) z.b. durch Schweißen repariert werden, hat der Betreiber sicherzustellen, dass der Behälter nach Beendigung der Schweißarbeiten auf Dichtheit überprüft wird. Die Überprüfung schließt den Überwachungsraum ein. Achtung! Vor Reparaturarbeiten an elektrischen Teilen unterbrechen Sie unbedingt die Spannungsversorgung der Tankanlage. Im Falle eines Defektes dürfen nur komplette Komponenten der Tankanlage ausgetauscht werden. Die Ersatzteilnummern sind der Ersatzteilliste ab Seite 17 dieser Bedienungsanleitung zu entnehmen. 5.3 Wiederkehrende Prüfungen, Inspektionen Etwaige wiederkehrende Prüfungen sind abhängig vom Aufstellungsort (z.b. Wasserschutzgebiet), dem Lagervolumen und der Wassergefährdungsklasse der gelagerten Flüssigkeit. Hierzu sind das WHG 1 und die landesrechtlichen Vorschriften zu beachten. 5.4 Wiederkehrende Prüfung der Ausrüstung Für den Leckanzeiger und den Grenzwertgeber sind die Prüfungen/Prüflisten den beigefügten Zulassungsunterlagen zu entnehmen. WHG 1 : Wasserhaushaltsgesetz Bedienungsanleitung KA REV 00 /

130 Außerbetriebnahme 6. Außerbetriebnahme Die in diesem Kapitel aufgeführten Arbeiten dürfen nur von Fachkräften nach 19I WHG durgeführt werden, die zusätzlich Kenntnisse im Brand- und Explosionsschutz haben. 6.1 Betriebsunterbrechung 6.2 Stilllegung Entleeren Sie den Behälter vollständig. Entfernen Sie weitestgehend allen Kraftstoff aus der Pumpe und dem Schlauch. Fangen Sie dabei allen auslaufenden Kraftstoff auf. Bei Außerbetriebnahme für einen längeren Zeitraum: Reinigen und entgasen Sie den Behälter. Unterbrechen Sie die elektrische Versorgung der Tankanlage. Markieren Sie die Tankanlage als Außer Betrieb. Sichern Sie die Tankanlage gegen Benutzung. Führen Sie die im Kapitel 6.1 Betriebsunterbrechung dieser Bedienungsanleitung aufgeführten Arbeitsschritte durch. Zusätzlich: Entfernen Sie vollständig den Kraftstoff aus allen Teilen der gesamten Anlage. Reinigen und entgasen Sie den Behälter. 6.3 Entsorgung Führen Sie die im Kapitel 6.1 Betriebsunterbrechung und im Kapitel 6.2 Stilllegung dieser Bedienungsanleitung aufgeführten Arbeitsschritte durch. Demontieren Sie die Anlagenteile und trennen Sie die anfallenden Materialien sorgfältig. Führen Sie: Kraftstoff und kraftstoffhaltige Bindemittel der Entsorgung von Sondermüll zu. die Metallteile der Altmetallverwertung zu. Kunststoffteile dem Recycling zu. Elektroschrott dem Recycling zu. Bedienungsanleitung KA REV 00 /

131 Gewährleistung/Haftung 7. Gewährleistung / Haftung Die Haftung der Rietbergwerke GmbH & Co. KG für Sachmängel beträgt 1 Jahr ab Auslieferung. Für verzinkte Behälter wird eine besondere Haltbarkeitsgarantie von 10 Jahren bei sachgerechtem Einsatz gewährt. Ausgenommen hiervon sind Armaturen, Ausrüstung, Verschleißteile und sonstiges Zubehör sowie Schäden durch Gewalteinwirkung von außen und unsachgemäße Handhabung. Bei Störungen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung unter: Rietbergwerke GmbH & Co. KG Tel.: (+49) Fax: (+49) behaeltertechnik@seppeler.de Sollte die Störung innerhalb der Gewährleistungszeit auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sein, oder ist die Störung nach Ablauf der Gewährleistung entstanden, gehen die Servicekosten zu Lasten des Eigentümers. Die Gewährleistung erlischt bei: Beschädigungen durch unsachgemäße Handhabung, Gewalteinwirkung und/oder Vandalismus, Änderungen und Anbauten an der Tankanlage, die nicht dem Baumuster entsprechen, Bestimmungsänderung des Produktes. Die Rietbergwerke haften nicht für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer und zulassungswidriger Nutzung des Produkts entstehen! Bedienungsanleitung KA REV 00 /

132 Ersatzteile 8. Ersatzteilliste Bedienungsanleitung KA REV 00 /

133 II /15 Z September September 2020 Rietbergwerke GmbH & Co. KG Bahnhofstraße Rietberg Leckanzeiger mit der Bezeichnung "RW 1", "RW 2", "RW 3", "RW 4", "RW 5", RW 6" ohne Unterdruckerzeuger für Überwachungsräume doppelwandiger Behälter Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung umfasst sechs Seiten und eine Anlage. Der Gegenstand ist erstmals am 27. Juli 2000 allgemein bauaufsichtlich zugelassen worden.

134 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z Seite 2 von 6 3. September 2015 I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. 2 Sofern in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Anforderungen an die besondere Sachkunde und Erfahrung der mit der Herstellung von Bauprodukten und Bauarten betrauten Personen nach den 17 Abs. 5 Musterbauordnung entsprechenden Länderregelungen gestellt werden, ist zu beachten, dass diese Sachkunde und Erfahrung auch durch gleichwertige Nachweise anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union belegt werden kann. Dies gilt ggf. auch für im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder anderer bilateraler Abkommen vorgelegte gleichwertige Nachweise. 3 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen. 4 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt. 5 Hersteller und Vertreiber des Zulassungsgegenstandes haben, unbeschadet weiter gehender Regelungen in den "Besonderen Bestimmungen", dem Verwender bzw. Anwender des Zulassungsgegenstandes Kopien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur Verfügung zu stellen und darauf hinzuweisen, dass die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung an der Verwendungsstelle vorliegen muss. Auf Anforderung sind den beteiligten Behörden Kopien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur Verfügung zu stellen. 6 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Deutschen Instituts für Bautechnik. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nicht widersprechen. Im Falle von Unterschieden zwischen der deutschen Fassung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und ihrer englischen Übersetzung hat die deutsche Fassung Vorrang. Übersetzungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung müssen den Hinweis "Vom Deutschen Institut für Bautechnik nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten. 7 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung können nachträglich ergänzt und geändert werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern. Z /15

135 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z Seite 3 von 6 3. September 2015 II BESONDERE BESTIMMUNGEN 1 Zulassungsgegenstand und Anwendungsbereich (1) Gegenstand dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist ein Unterdruck-Leckanzeiger mit der Bezeichnung "RW 1", "RW 2", "RW 3", "RW 4", "RW 5" bzw. "RW 6" ohne eigenen Unterdruckerzeuger für die Überwachung doppelwandiger Behälter zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten. Der Leckanzeiger besteht aus dem an den Behälter angeschlossenen Armaturenblock mit Manometer. Eine Undichtheit in den Wänden des Überwachungsraumes eines Behälters wird durch Druckanstieg erfasst und optisch angezeigt (Aufbau des Leckanzeigegerätes siehe Anlage 1). (2) Der Leckanzeiger darf an einen geeigneten gasdichten Überwachungsraum von doppelwandigen oberirdischen Behältern mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis angeschlossen werden. Mit einer transportablen Evakuierungspumpe wird im Überwachungsraum der Behälter ein Betriebsunterdruck zwischen -0,3 bar und -0,5 bar hergestellt. Eine Undichtheit in den Wänden des Überwachungsraumes wird bei Abfall des Unterdruckes auf -0,1 bar erfasst und durch das rote Feld des Zifferblattes angezeigt. Die kinematische Viskosität der in dem Behälter gelagerten Flüssigkeit muss 5000 mm 2 /s sein. Die Flüssigkeit darf nicht zu Feststoffausscheidungen neigen. (3) Die mit der wassergefährdenden Flüssigkeit, deren Kondensat oder Dämpfen in Berührung kommenden Teile des Unterdruck-Leckanzeigers bestehen je nach Anwendung aus unlegiertem Baustahl, nichtrostendem Stahl bzw. Kupfer. Die Dichtungen bestehen aus NBR, FKM, FPM oder PTFE. (4) Mit dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung wird der Nachweis der Funktionssicherheit des Zulassungsgegenstandes im Sinne von Abschnitt (1) erbracht. (5) Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird unbeschadet der Prüf- oder Genehmigungsvorbehalte anderer Rechtsbereiche erteilt. (6) Durch diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung entfällt für den Zulassungsgegenstand die wasserrechtliche Eignungsfeststellung nach 63 des WHG 1. Der Verwender hat jedoch in eigener Verantwortung nach der Anlagenverordnung zu prüfen, ob die gesamte Anlage einer Eignungsfeststellung bedarf, obwohl diese für den Zulassungsgegenstand entfällt. (7) Die Geltungsdauer dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (siehe Seite 1) bezieht sich auf die Verwendung im Sinne von Einbau des Zulassungsgegenstandes und nicht auf die Verwendung im Sinne der späteren Nutzung. 2 Bestimmungen für das Bauprodukt 2.1 Allgemeines Der Unterdruck-Leckanzeiger und seine Teile müssen den Besonderen Bestimmungen und der Anlage dieses Bescheids sowie den beim Deutschen Institut für Bautechnik hinterlegten Angaben entsprechen. 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG); 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) Z /15

136 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z Seite 4 von 6 3. September Zusammensetzung und Eigenschaften Der Zulassungsgegenstand besteht aus einem Unterdruck-Plattenfedermanometer, das der Genauigkeitsklasse 1,0 nach DIN EN entspricht und mit Glyzerin gefüllt ist und einem Armaturenblock mit einem Ventil zum Anschluss einer mobilen Evakuierungspumpe oder einer Prüfarmatur. Das Anzeigefeld des Manometers hat einen Durchmesser von 50 mm bzw. von 100 mm und einen Messbereich von -1,0 bar bis 0 bar. 2.3 Herstellung und Kennzeichnung Herstellung Der Unterdruck-Leckanzeiger darf nur im Werk des Antragstellers, Rietbergwerke GmbH & Co. KG in Rietberg, gefertigt werden. Er muss hinsichtlich Bauart, Abmessungen und Werkstoffen den im DIBt hinterlegten Unterlagen entsprechen Kennzeichnung Der Unterdruck-Leckanzeiger, dessen Verpackung oder dessen Lieferschein muss vom Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen- Verordnungen der Länder gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 2.4 erfüllt sind. Zusätzlich ist der Leckanzeiger selbst mit folgenden Angaben zu kennzeichnen: Hersteller oder Herstellerzeichen *), Typenbezeichnung, Serien- oder Chargennummer bzw. Identnummer bzw. Herstelldatum, Zulassungsnummer *). *) Bestandteil des Ü-Zeichens, der Leckanzeiger ist nur wiederholt mit diesen Angaben zu kennzeichnen, wenn das Ü-Zeichen nicht direkt auf dem Leckanzeiger aufgebracht wird. 2.4 Übereinstimmungsnachweis Allgemeines Die Bestätigung der Übereinstimmung des Unterdruck-Leckanzeigers mit den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung muss für das Herstellwerk mit einer Übereinstimmungserklärung des Herstellers auf der Grundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle und einer Erstprüfung des Unterdruck-Leckanzeigers durch eine hierfür anerkannte Prüfstelle erfolgen. Die Übereinstimmungserklärung hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck abzugeben Werkseigene Produktionskontrolle (1) Im Herstellwerk ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und durchzuführen. Im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle ist eine Stückprüfung jedes Unterdruck-Leckanzeigers oder seiner Einzelteile durchzuführen. Durch eine Stückprüfung hat der Hersteller zu gewährleisten, dass die Werkstoffe, Maße und Passungen sowie die Bauart dem geprüften Baumuster entsprechen und der Unterdruck-Leckanzeiger funktionssicher ist. 2 DIN EN 837-3: Druckmeßgeräte - Teil 3: Druckmeßgeräte mit Platten- und Kapselfedern; Maße, Meßtechnik, Anforderungen und Prüfung Z /15

137 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z Seite 5 von 6 3. September 2015 (2) Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen und auszuwerten. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: Bezeichnung des Unterdruck-Leckanzeigers, Art der Kontrolle oder Prüfung, Datum der Herstellung und der Prüfung, Ergebnisse der Kontrollen oder Prüfungen, Unterschrift des für die werkseigene Produktionskontrolle Verantwortlichen. (3) Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Sie sind dem Deutschen Institut für Bautechnik und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen. (4) Bei ungenügendem Prüfergebnis sind vom Hersteller unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung des Mangels zu treffen. Unterdruck-Leckanzeiger, die den Anforderungen nicht entsprechen, sind so zu handhaben, dass eine Verwechslung mit übereinstimmenden Zulassungsgegenständen ausgeschlossen ist. Nach Abstellung des Mangels ist - soweit technisch möglich und zum Nachweis der Mängelbeseitigung erforderlich - die betreffende Prüfung unverzüglich zu wiederholen Erstprüfung durch eine anerkannte Prüfstelle Im Rahmen der Erstprüfung sind die in den ZG-LAGB aufgeführten Funktionsprüfungen durchzuführen. Wenn die der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zugrunde liegenden Nachweise an Proben aus der laufenden Produktion erbracht wurden, ersetzen diese Prüfungen die Erstprüfung. 3 Bestimmungen für den Entwurf (1) Vom Hersteller oder vom Betreiber des Unterdruck-Leckanzeigers ist der Nachweis der hinreichenden chemischen Beständigkeit der unter Abschnitt 1 (3) genannten Werkstoffe gegenüber den wassergefährdenden Flüssigkeiten und deren Dämpfen oder Kondensat zu führen. Zur Nachweisführung können Angaben der Werkstoffhersteller, Veröffentlichungen in der Fachliteratur, eigene Erfahrungswerte oder entsprechende Prüfergebnisse herangezogen werden. (2) Abhängig von der Dichte der Lagerflüssigkeit darf der Leckanzeiger an Behälter mit folgenden Höhen angebaut werden: Dichte der Lagerflüssigkeit 1,6 g/cm 3 1,7 g/cm 3 1,8 g/cm 3 1,9 g/cm 3 Behälterhöhe/-durchmesser bis 2,9 m bis 2,6 m bis 2,5 m bis 2,4 m (3) Überwachungsräume mit einer Höhe von > 1 m müssen mit einem Stutzen von mindestens DN 25 am Überwachungsraumtiefpunkt versehen sein oder die Saugleitung muss bis zum Überwachungsraumtiefpunkt geführt werden. Z /15

138 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z Seite 6 von 6 3. September Bestimmungen für die Ausführung (1) Der Unterdruck-Leckanzeiger muss entsprechend Abschnitt 9 der Technischen Beschreibung 3 eingebaut und entsprechend Abschnitt 10 in Betrieb genommen werden. Mit dem Einbauen, Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen des Leckanzeigers dürfen nur solche Betriebe beauftragt werden, die für diese Tätigkeiten Fachbetriebe im Sinne von 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 31. März 2010 (BGBl. I S. 377) sind und zusätzlich über Kenntnisse des Brand- und Explosionsschutzes verfügen, wenn diese Tätigkeiten an Behältern für Flüssigkeiten mit Flammpunkt 55 C durchgeführt werden. Nach der Montage des Leckanzeigers muss durch einen Sachkundigen des Fachbetriebes eine Prüfung auf ordnungsgemäßen Einbau und einwandfreie Funktion durchgeführt werden. Über die Einstellung des Leckanzeigers und die ordnungsgemäße Funktion ist eine Bescheinigung auszustellen und dem Betreiber zu übergeben. (2) Die Tätigkeiten nach (1) müssen nicht von Fachbetrieben ausgeführt werden, wenn sie nach landesrechtlichen Vorschriften von der Fachbetriebspflicht ausgenommen sind oder der Hersteller des Leckanzeigers die Tätigkeiten mit eigenem sachkundigen Personal ausführt. Die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen bleiben unberührt. 5 Bestimmungen für Nutzung, Unterhalt, Wartung und wiederkehrende Prüfungen (1) Der Unterdruck-Leckanzeiger ist vom Betreiber in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal pro Woche zu kontrollieren und der angezeigte Unterdruck zu protokollieren. Bei Alarmanzeige im roten Bereich ist die Anlage außer Betrieb zu nehmen und der schadhafte Behälter gegebenenfalls zu entleeren. (2) Mindestens einmal im Jahr ist die Funktions- und Betriebssicherheit des Leckanzeigers, durch einen Sachkundigen eines Fachbetriebs nach 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 31. März 2010 (BGBl. I S. 377) oder des Herstellers bzw. des Betreibers, falls keine Fachbetriebspflicht vorliegt, zu prüfen. Dabei ist der Überwachungsraum über den Prüfstutzen am tiefsten Punkt des Behälter/an der Sumpftasse bzw. über den Saugstutzen zu belüften und die Anzeige am Manometer zu kontrollieren. Eventuell im Überwachungsraum befindliche Leckflüssigkeit ist aufzufangen und fachgerecht zu entsorgen. Die Prüfung ist zu protokollieren. Nach Bestätigung der Funktionsfähigkeit des Überwachungsraumes und des Leckanzeigers ist das Leckanzeigegerät wieder in Betrieb zu nehmen und der Überwachungsraum über das Ventil am Armaturenblock zu evakuieren. (3) Behälter mit einer Höhe 1 m, die keinen Entleerungsanschluss am Behälterboden oder seitlich unten besitzen, sind im Falle des Eindringens von Flüssigkeit in den Überwachungsraum auszubauen und zur Entleerung des Überwachungsraumes umzudrehen. Ist eine Entleerung über den Saug- bzw. Messstutzen nicht möglich ist der Behälter fachgerecht zu entsorgen. (4) Die Technische Beschreibung ist vom Hersteller mitzuliefern. Holger Eggert Referatsleiter Beglaubigt 3 Die vom TÜV Nord e.v. geprüften Technischen Beschreibungen des Antragstellers für die Leckanzeiger Typ "RW 1.1" vom 7. Mai 1993, Typ "RW 1.2" vom 9. Februar 1995, Typ "RW 1.3" vom 24. April 1996, Typ "RW 2.1" vom 15. Dezember 1995, Typ "RW 2.2" vom 4. April 2000, Typ "RW 3.1 vom 4. April 2000, Typ "RW 4.1" vom 24. März 1995, Typ "RW 4.2" vom 24. März 1995, Typ "RW 5.1" vom 24. April 1996, Typ "RW 5.2" vom 29. Oktober 1996, Typ "RW 5.3" vom 13. April 2000, Typ "RW 5.5" vom 17. Juni 1999, Typ "RW 6.1" vom 8. Februar 1995, Typ "RW 6.2" vom 24. März 1995 und Typ "RW 6.3" vom 24. März 1995 wurden in der Technischen Beschreibung vom 18. April 2000 vom Antragsteller zusammengefasst. Z /15

139 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z vom 3. September 2015 Leckanzeiger mit der Bezeichnung "RW 1", "RW 2", "RW 3", "RW 4", "RW 5", RW 6" ohne Unterdruckerzeuger für Überwachungsräume doppelwandiger Behälter Typenübersicht Anlage 1 Z /15

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