Jahresunterweisung. Erst- und Wiederholungsunterweisung für Beschäftigte

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1 Jahresunterweisung Erst- und Wiederholungsunterweisung für Beschäftigte

2 Agenda Rechte und Pflichten Arbeitsschutz Organisation Meldung von Arbeits- und Wegeunfällen Arbeitsmedizin Brandschutz Büro- und Bildschirmarbeit Dienstfahrten und Dienstreisen Arbeiten beim Kunden Kundenkontakt Heben und Tragen Leitern und Tritte Stolpern, Rutschen, Stürzen Seite 2

3 Rechte und Pflichten des Arbeitgebers Der Unternehmer ist für die Umsetzung von folgenden Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen verantwortlich: Erforderlichen Maßnahmen beschließen zum Schutz der Beschäftigten Bereitstellung einer dem Betrieb angepassten und geeigneten Arbeitsorganisation Unterweisung der Beschäftigten über Belastungen und Gefahren (mind. einmal pro Jahr) Erteilung und Überwachung von Anweisungen an die Beschäftigten Stilllegung von Einrichtungen, wenn Personen und Sachwerte gefährdet sind Vermittlung der Arbeits- und Gesundheitsschutzpolitik Bereitstellung notwendiger Arbeitsmittel und Schutzausrüstung Seite 3

4 Rechte und Pflichten der Beschäftigten Die Anweisungen, Regelungen und Gesetze sind zu beachten Unfall- und Gefahrenstellen und Änderungen von Zuständigkeiten (z.b. Alarmplan) sind der/dem Vorgesetzten bzw. den Sicherheitsbeauftragten/Sicherheitsfachkräften mitzuteilen Nur geprüfte und sichere Arbeitsmittel einsetzen Bei Fragen und Anregungen oder Bedarf an Unterstützung wenden Sie sich bitte an Ihre/n direkte/n Vorgesetzte/n, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner/in oder Betriebsrat Zuständige Unfallkasse NRW Weitere Infos und Vorschriften zum Arbeitsschutz Seite 4

5 Arbeitsschutzorganisation Fachkraft für Arbeitssicherheit (technische Fragen zum Arbeitsschutz) Betriebsarzt (Untersuchungen, Erste Hilfe, Ergonomie..) Personalrat (Mitbestimmungsrecht, Mitwirkung) Andreas Spieker Dieter Spieker Dr. med. Christian Neukam Dirk Stratmann Jürgen van der Linde Sicherheitsbeauftragte/r Ersthelfer/Innen Brandschutz/Evakuierungshelfer/Innen s. Intranet Verwaltung: 5 % des anwesenden Personals Gewerblich: 10 % des anwesenden Personals 5 % des anwesenden Personals Seite 5

6 Alarmplan Alarmplan Stadt Bocholt Bei einem Notruf sind folgende Angaben wichtig: Wer meldet? Wo geschah es? Was geschah? Wieviel Verletzte? Welche Art von Verletzung? Warten Sie auf Rückfragen! FEUER Verhalten bei Bränden 1. Ruhe bewahren 2. Feuerwehr alarmieren Telefon: In Sicherheit bringen Türen schließen Fluchtwege benutzen Keine Aufzüge benutzen 3. Menschen retten Brennende Personen löschen (mit Decken oder durch Wälzen auf dem Boden löschen) 4. Brand bekämpfen! Feuerlöscher befinden sich an den gekennzeichneten Stellen Bei Bränden elektrischer Geräte Strom abschalten! 5. Sammelplatz aufsuchen! Sammelplatz: gemäß Ausschilderung 6. Feuerwehr einweisen! 1. Ruhe bewahren UNFALL Verhalten bei Unfällen 2. Unfallstelle sichern Eigensicherung beachten 3. Rettungsdienst anfordern Telefon: Erste-Hilfe Verbandkasten an den gekennzeichneten Stellen 5. Ersthelfer informieren lt. Ersthelferübersicht 6. Nächster Unfall- Durchgangsarzt Dr. W. Rüther Tel: / Nächstes Krankenhaus St.-Agnes Hospital Bocholt Tel: / Vorgesetzen informieren Haben Sie an Ihrem Arbeitsplatz eine Gefährdung für sich odere andere Personen festgestellt? Bitte sprechen Sie Ihren Vorgesetzten oder Ihre örtliche Fachkraft für Arbeitssicherheit an! Alle wichtigen Informationen sind auf dem Alarmplan zusammengefasst. Der Alarmplan hängt wo? Notrufnummer? Wer meldet? Wo geschah es? Was geschah? Wieviel Verletzte? Welche Art von Verletzung? Warten Sie auf Rückfragen! Örtliche Fachkraft für Arbeitssicherheit: Dr. Christian Neukam Tel.: Örtliche Fachkraft für Arbeitssicherheit: DEKRA Tel.: Stand: 02/2015 Seite 6

7 Meldung von Arbeits- und Wegeunfällen Seite 7

8 Meldung von Arbeits- und Wegeunfällen Dokumentation jedes Unfalls Vorgesetzte/r muss in Kenntnis gesetzt werden Leichtere Unfälle, bei denen die Arbeit nicht eingestellt wird (auch in Fremdbetrieben), werden vom Ersthelfer versorgt und ins Verbandbuch eingetragen Seite 8

9 Meldung von Arbeits- und Wegeunfällen Unfälle, bei denen die Arbeit eingestellt wird, müssen der/dem Vorgesetzten umgehend gemeldet werden (wenn möglich). Bei Bedarf ist ein Durchgangsarzt aufzusuchen Zusätzlich wird immer eine Unfallanzeige ausgefüllt Der Personalbereich leitet die Unfallanzeige an die zuständige Unfallkasse weiter Erkenntnisse aus den jeweiligen Unfällen müssen ggf. in der Gefährdungsbeurteilung abgebildet werden Seite 9

10 Betriebsarzt, Gesundheitsschutz und Vorsorge Seite 10

11 Betriebsarzt, Gesundheitsschutz und Vorsorge Jede/r Beschäftigte wird in regelmäßigen Abständen persönlich darüber informiert, welche arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen für seinen Arbeitsplatz vorgesehen sind Wunsch-, Angebots-, Pflichtuntersuchungen, Die Untersuchungen werden koordiniert durch den Geschäftsbereich Personal Seite 11

12 Betriebsarzt, Gesundheitsschutz und Vorsorge Der Betriebsarzt berät auch zu: - Untersuchungen / Impfungen (Tetanus, FSME, ) - Wiedereingliederung von Langzeitkranken - Verdacht auf Berufskrankheiten - Allgemeine Gesundheitsmaßnahmen - Psychischen Belastungen Der vertrauliche Beratungsservice a³ bietet: - Unterstützung und Begleitung rund um Arbeits- und Lebensthemen Seite 12

13 Brandschutz, Flucht- und Rettungswege Seite 13

14 Brandschutz Rauchverbote beachten; nur in den dafür vorgesehenen Bereichen rauchen Kaffeemaschinen oder andere Geräte, die warm werden können, auf nicht brennbaren Unterlagen (zum Beispiel Keramikplatten) abstellen Kerzen, Heizlüfter und Tauchsieder sind verboten Elektrische Geräte zum Erwärmen von Speisen dürfen nur in Küchenbereichen benutzt werden Während des Betriebs müssen die Geräte beaufsichtigt werden und sind sofort nach Gebrauch abzuschalten Brandschutzordnung beachten Feuerlöscher nicht zustellen oder verhängen Seite 14

15 Flucht- und Rettungswege Flucht- und Rettungswege sind gekennzeichnet und müssen jederzeit nutzbar sein Keine brennbaren Materialien (Kartons usw.) in den Flucht- und Rettungswegen lagern Aufzug im Brandfall nicht benutzen Brandschutztüren nicht verkeilen oder offen stellen Sammelstelle aufsuchen und warten Sammelstelle ist Seite 15

16 Dienstfahrten und Dienstreisen Seite 16

17 Dienstfahrten und Dienstreisen Dienstfahrten müssen beauftragt werden Antritt von Dienstfahrten nur mit gültiger Fahrerlaubnis Nur technisch einwandfreie Fahrzeuge sind zu benutzen - Bei Eis und Schnee nur Fahrzeuge mit Winterausrüstung (Winterreifen) Fahrzeuge gegen unbeabsichtigtes Wegrollen sichern Vor dem Fahrtantritt: - Persönliche Einstellungen vornehmen:» Sitzposition & Kopfstütze» Rückspiegeleinstellung prüfen - Scheibenfrostschutz & Scheibenenteiser nachgefüllt? - Warnweste ist mitzuführen Ladungssicherung: Gegenstände sicher verstauen (formschlüssig, z.b. hinter Sitz) Zurrgurte, Trennnetze, Anti-Rutschmatten verwenden Seite 17

18 Dienstfahrten und Dienstreisen Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung gestattet Essen und Trinken sollte vor oder nach der Fahrt erledigt werden Machen Sie ausreichend Pausen (mindestens alle 2 bis 3 Stunden für 10 bis 15 Minuten) bewegen Sie sich dabei Bei Reisen ins Ausland ist ggf. der örtliche Betriebsarzt mit einzubeziehen (evt. sind Impfungen empfohlen) Seite 18

19 Dienstfahrten und Dienstreisen Verhalten bei Unfällen und Pannen Warnblinker anschalten Fahrzeug verlassen Warnweste anziehen Fahrzeug durch Warndreieck absichern hinter Leitplanke stellen bzw. sicheren Bereich aufsuchen Seite 19

20 Arbeiten bei Kunden Vor Aufnahme der Tätigkeit - am besten bei Auftragsannahme, Sicherheitsstandards des Kunden abfragen Vor und nach der Arbeit bei Kunden an- und abmelden Vom Kunden über die Sicherheitsmaßnahmen einweisen lassen (Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege, Brandschutz) Sicherheitskennzeichen beachten, ggf. notwendige Schutzausrüstungen verwenden (PSA) Arbeitsmittel nicht ohne vorherige Einweisung bedienen Nur geprüfte und sichere Arbeitsmittel einsetzen Seite 20

21 Zwischenmenschliche Konflikte Bei innerbetrieblichen Konflikten möglichst frühzeitig: - Vorgesetzte - Betriebsrat einzubeziehen Bei Konflikten mit Kunden - Ruhe bewahren - Hilfe beim Team suchen - Vorgesetzte/n informieren Seite 21

22 Verhalten bei Überfällen / Übergriffen Versuchen Sie: - ruhig, verbindlich und selbstsicher zu wirken - bleiben Sie gefasst - und kooperativ Keine gefahrbringende Gegenwehr oder Provokation Gehen Sie auf Forderungen ein Leben und Gesundheit haben absoluten Vorrang Seite 22

23 Rückenschule Seite 23

24 Arbeiten am Bildschirm Stuhl so einstellen, dass Ober- und Unterschenkel einen Winkel von 90 oder mehr bilden, wenn die Füße ganzflächig auf dem Boden stehen Auch Ober- und Unterarme bilden einen Winkel von rund 90, wenn die Unterarme eine waagerechte Linie zur Tastatur bilden Ist das nicht möglich, Fußstütze verwenden oder bei höhenverstellbaren Tischen - Tischhöhe anpassen Wenn Sie häufig Ihre Sitzhaltung ändern und öfter auch einmal aufstehen, werden Ihre Bandscheiben weniger belastet Nutzen Sie die ganze Sitzfläche, damit Ihr Rücken immer abgestützt wird Seite 24

25 Heben und Tragen Last mit gespreizten Beinen und gestrecktem, geraden Rücken in der Hocke aufnehmen und dann zuerst die Beine strecken Last nicht ruckartig anheben oder auffangen Hohlkreuzhaltung vermeiden Verdrehen der Wirbelsäule beim Heben und Tragen vermeiden Große oder längere Lasten zu zweit anheben und tragen oder Hilfsmittel verwenden Seite 25

26 Heben und Tragen Lasten verteilen nicht einseitig tragen Last in aufrechter Haltung tragen Last möglichst nahe am Körper tragen Freie Sicht auf den Verkehrsweg ermöglichen Seite 26

27 Leitern und Tritte Wird die Ablagehöhe von 1,80 m überschritten, sind geprüfte Tritte zur Verfügung zu stellen und zu benutzen Unbedingt eine Leiter ausreichender Länge verwenden - Anlegeleitern müssen das Objekt mindestens um einen Meter überragen - Bei Anlegeleitern dürfen die drei letzten Sprossen nicht bestiegen werden - Bei Stehleitern auf keinen Fall auf den obersten Sprossen stehen Anlegeleitern nur für kurzzeitige Arbeiten geringen Umfangs verwenden eine Hand bleibt am Holm Stehleitern nicht zum Übersteigen auf andere Objekte benutzen weder seitlich noch nach oben oder unten Seite 27

28 Leitern und Tritte Leitern sicher aufstellen - Der richtige Anstellwinkel beträgt 65 bis 75 (Ellenbogen wie im Bild anlegen) - Anlegeleitern so aufstellen, dass beide Holme einen Auflagepunkt haben - Spreizsicherungen gespannt halten Seite 28

29 Stolpern, Rutschen, Stürzen Stolperstellen, Hindernisse und Gefahrenstellen sofort beseitigen Vorsicht beim Treppensteigen, möglichst Handlauf benutzen Der Transport von Gegenständen sollte wenn vorhanden immer über einen Aufzug erfolgen Dies verhindert Stürze auf Treppen Zum Aufstieg dürfen nur geeignete Aufstiegshilfen wie Tritte oder Leitern verwendet werden Stühle, Tische und andere Möbel sind dafür vollkommen ungeeignet Seite 29

30 Noch Fragen? Seite 30

31 Vielen Dank!

32 Durchgeführte Jahresunterweisung Erst- und Wiederholungsunterweisung für Beschäftigte Datum Teilnehmerzahl Besprochene Themen: Ich bestätige, dass ich an der o.g. Unterweisung teilgenommen habe Rechte und Pflichten Arbeitsschutz Organisation Meldung von Arbeits- und Wegeunfällen Arbeitsmedizin Brandschutz Büro- und Bildschirmarbeit Dienstfahrten und Dienstreisen Arbeiten beim Kunden Kundenkontakt Heben und Tragen Leitern und Tritte Stolpern, Rutschen, Stürzen Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschrift Unterweisungswiederholung Datum Unterschrift Seite 32

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