Einzelfallbeispiele zum Thema Streichung der Wohnsitzauflage für Lebensunterhalt selbst sichernde Geflüchtete in Sachsen (Stand Januar 2018)
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- Hilko Volker Kästner
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1 Einzelfallbeispiele zum Thema Streichung der Wohnsitzauflage für Lebensunterhalt selbst sichernde Geflüchtete in Sachsen (Stand Januar 2018) In Sachsen leben einige in unseren Beratungsstellen begleitete Geflüchtete, die ihren Lebensunterhalt vollständig selbst finanzieren. Dennoch wird ihnen aus verschiedenen Argumentationen heraus der Umzug in eine eigene Wohnung verwehrt bzw. wird die Wohnsitzauflage nicht gestrichen. Dies bedeutet für die Geflüchteten entweder ein Pendeln zwischen verschiedenen Kommunen (auch über Sachsen hinaus) oder das Finanzieren einer eigenen Wohnung und das zusätzliche Bezahlen einer Gebühr für die Gemeinschaftsunterkunft/ Zimmer in der dezentralen Unterbringung. Dies müsste nach unserer Lesart der gesetzlichen Situation nicht sein und ist integrationspolitisch falsch: Diejenigen, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, sollen sich eine eigene Wohnung oder Wohnform suchen können. Beispielsweise formuliert das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport im Rahmen von Anwendungshinweisen vom (AZ: ), dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren, nicht mit einer Wohnsitzauflage belegt werden können. Soweit vorher eine verfügt wurde, sei diese aufzuheben (laut 60 Abs. 1 und 2 AsylG, bzw. 61 Abs. 1d AufenthG). Unseres Erachtens lässt sich mit Aufhebung der Wohnsitzauflage nach 60 AsylG die Unterbringung in einer konkreten GU/ Wohnung durch die Kommune nach 53 AsylG nicht begründen. Die aktuelle Situation zum Anmieten eines eigenen Wohnraums für die Geflüchteten, die ihren Lebensunterhalt selbst zahlen, ist in Sachsen unterschiedlich: in den Landkreisen Zwickau, Nordsachsen, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und in den Städten Leipzig und sind uns jeweils einige Fälle mit einer und/ oder Duldung bekannt, bei denen entweder die Streichung der Wohnsitzauflage genehmigt wurde und die Geflüchteten in eine eigene Wohnung (meist nach Ablauf der Probezeit, teils wenn die Arbeitsverträge sich mindestens über einen Zeitraum von über einem Jahr erstrecken) umziehen konnten oder denen erlaubt wurde, in eine selbständig angemietete Wohnung umzuziehen. Die Fälle der folgenden Übersichtstabelle stammen aus verschiedenen Beratungsstellen wie den Berater*innen von RESQUE, den Arbeitsmarktmentor*innen und anderen sächsischen Flüchtlingsberatungsstellen/ Flüchtlingssozialarbeiter*innen.
2 Kommune (vs. Arbeitsort) Aufenthaltsstatu s/ Herkunftsland Syrien Arbeitsvertrag (Art und Dauer) beschäftigt als Tischler (unbefristeter Einkommen/ Gehalt (monatlich) Zwischen 1000 und 1500 Netto Bisherige Wohnform; Anträge, Entscheidungen, Klagen Dezentral 1: Wohnt in WG (180 monatlich an Türkei Hilfskraft als Bauhelfer (unbefristeter 1100 Netto Dezentral 1: mit Ehefrau und einem Kind untergebracht (440 monatlich an Kommune); Antrag auf eigene Wohnung abgelehnt (öffentliches Interesse gem. 53 AsylG) beschäftigt: Döner, Hilfskraft (unbefristeter Arbeitsvertrag über 20 Stunden/ Woche) Rund 700 Netto Dezentral 1: wohnt in WG (180 monatlich an die angestellt als Produktionshelfer (Zeitarbeitsfirma: flexibel mit unterschiedlichen Arbeitsstunden) Zwischen 700 und 1100 Netto Dezentral 1: wohnt in WG (180 monatlich an die Duldung, Serbien Abendgymnasium BAfÖG: 500 Dezentral 1 und 2: ist in eine privat angemietete Wohnung ausgezogen und zahlt 180 Gebühren; anwaltliche Vertretung, um Gebühren an Stadt nicht zu zahlen; derzeit: Schuldenaufbau
3 (Arbeitsweg mit sehr langen Wartezeiten) Iran beschäftigt als Schaltschrankmonteur (Arbeitsvertrag bis 2020) beschäftigt als Produktionshelfer Mehr als 1000 Rund 1000 Netto Dezentral 1: wohnt in WG (180 monatlich an die Dezentral 1: Wohnt in WG (180 monatlich an beschäftigt als Hilfskraft bis zum Netto Dezentral 1: Wohnt in WG (180 monatlich an beschäftigt im Montageservice (Arbeitsvertrag über 3 Jahre, dann unbefristet) beschäftigt als Hilfsschweißer bis zum Netto Dezentral 1: Wohnt in WG (180 monatlich an 1200 Netto Dezentral 1: Wohnt in WG (180 monatlich an Kommune); Antrag auf eigene Wohnung noch nicht gestellt beschäftigt als Altenpflegehelfer bis Ende Netto Dezentral 1: Wohnt in WG (180 monatlich an beschäftigt im Montageservice ( Netto Dezentral 1: Wohnt in WG (180 monatlich an
4 Jahre Arbeitsvertrag, dann unbefristet) beschäftigt als Altenpflegehelfer bis Ende Netto Dezentral 1: Wohnt in WG (180 monatlich an Ausbildungsgeld im Rahmen einer dualen 3-jährigen Ausbildung Rund 700 Netto Dezentral 1: Wohnt in WG (180 monatlich an Sozialversicherungs-pflichtig angestellt als Reinigungskraft; Arbeitsvertrag befristet von Mai 2017 bis Mai 2018 (Perspektive auf 2 Jahre Verlängerung) Rund 900 Netto WG (Probleme mit Mitbewohnern: Lautstärke, Konflikte, Einrichtungsgegenstände wurden zerstört etc.) Duldung; Libanon Sozialversicherungs-pflichtig angestellt als Front Office Agent (unbefristeter Rund 1400 Netto WG (340 monatlich an Kommune) und private Wohnung: Antrag auf Streichung der Wohnsitzauflage in mündlicher Absprache abgelehnt ; mietet seit Dezember 2017 zusätzlich private Wohnung. Antrag auf Streichung der Wohnsitzauflage im Januar 2018 gestellt. ; angestellt (unbefristeter 1100 Netto Wohnt in einer GU; Antrag auf Streichung der Wohnsitzauflage im September 2017 gestellt > bisher keine Antwort
5 ; Palästinenser aus Libanon beschäftigt (unbefristeter 1100 Netto Wohnt in WG (nächtliche Ruhestörung, Schlafprobleme, kein Rückzugsort zum Weiterbilden); zwei Anträge auf Streichung der Wohnsitzauflage > eine Ablehnung, einmal keine Antwort Ausbildungsduld ung, Irak Schulische Ausbildung MIT- Funktionsdiagnostik (3 Jahre Ausbildungsduldung) BAföG: 504 GU > plant in eigene Wohnung auszuziehen und von GU auszuziehen / Frankfurt am Main Ausbildungsduldung Ausbildung zum Gebäudereiniger (3 Jahre Ausbildungsduldung) 620 Netto Ausbildungsvergüt ung und sozialversicherungs pflichtig angestellt über rund 400 Netto GU, mietet zusätzlich private Wohnung in Frankfurt am Main; Antrag auf Umverteilung abgelehnt LK Bautzen LK Bautzen LK Meißen/ Dornach Pakistan ; beschäftigt (unbefristeter Arbeitsvertrag bei Zeitarbeitsfirma) beschäftigt (mehrjähriger angestellt (unbefristeter Rund 1300 Netto Rund Netto GU; Antrag auf eigene Wohnung gestellt WG in Bautzen 2100 Netto Wohnt mit seiner Familie in einer Gewährleistungswohnung im LK Meißen und in einer Wohnung in Bayern;
6 3 Anträge auf Streichung der Wohnsitzauflage gestellt > bisher keine Antwort LK Meißen/ Tunesien beschäftigt (Arbeitsvertrag bei Zeitarbeitsfirma) 1100 Netto WG im LK Meißen; Arbeit im Drei-Schicht-System: ÖPNV-Verbindung besonders zu Spät- und Nachtschicht schlecht > zwischen 2,5 und 3 Stunden täglicher Arbeitsweg; Antrag auf Umverteilung abgelehnt (bei längerem Arbeitsvertrag Perspektive auf Neuprüfung) LK SSOE/ (Spätdienst > kein ÖPNV) Sozialversicherungs-pflicht angestellt (unbefristeter 1100 Netto WG im LK SSOE; kommt nachts nicht von (Arbeitsort) mit ÖPVN zurück (Spätdienst bis mind. 24 Uhr); läuft 5 km nachts zu Fuß und ist erst frühmorgens in WG; Antrag auf Streichung der Wohnsitzauflage abgelehnt; Antrag auf Umverteilung abgelehnt LK SSOE/ Essen angestellt als Hotelservicekraft 1500 Netto GU (300 monatlich an die Kommune) und eigene Wohnung in Essen; Antrag Streichung der Wohnsitzauflage WSA einmal aus formellen Gründen abgelehnt; neuer Antrag auf Streichung der Wohnsitzauflage von November 2017 > keine Reaktion LK SSOE angestellt (unbefristeter Netto Antrag auf Streichung der Wohnsitzauflage > keine eindeutige Reaktion
7 LK SSOE/ angestellt (unbefristeter Netto Antrag auf Streichung der Wohnsitzauflage erst im Januar 2018 gestellt > noch keine Reaktion LK SSOE beschäftigt (unbefristeter Rund 1400 Netto Antrag gestellt > noch keine Reaktion
8 Legende Dezentral 1 () Dezentral 2 () GU Gewährleistungswohnung WG HKL ABH BAföG BAB AsA abh AsylG Unterbringung durch die Stadt in einer Wohnung (meist im Mehrbettzimmer) Selbständig durch Geflüchteten angemieteter Wohnraum Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete Wohngemeinschaft, die von der Kommune bezahlt wird; in der Regel sind die Geflüchteten in Mehrbettzimmern untergebracht Wohngemeinschaft, die von der Kommune bezahlt wird; in der Regel sind die Geflüchteten in Mehrbettzimmern untergebracht Herkunftsländer Ausländerbehörde Berufsausbildungsförderungsgesetz Berufsausbildungsbeihilfe Assistierte Ausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen Asylgesetz
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