Europäisches Strafrecht

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1 Europäisches Strafrecht Strafrechtsharmonisierung Prof. Dr. D. Klesczewski

2 Europäisches Strafrecht Anweisungskompetenz Hinweise Zum Nachlesen Hecker, Europäisches Strafrecht, 8, Europäisches Strafrecht - Prof. Dr. Klesczewski 2

3 Europäisches Strafrecht Rechtsquellen Strafrechtsharmonisierung und Organe EU vor Lissabon EUV EGV vergemeinschaftete Politiken (ohne Strafrecht) GASP PJZS Strafrechtsharmonisierung Europäisches Strafrecht - Prof. Dr. Klesczewski 3

4 EU vor Lissabon EUV EGV: Anweisungskompetenz PJZS: Strafrechtsharmonisierung Vergemeinschaftete Politik Sanktionen: Fall 3.8 Fall 3.9 RB: Mindesttatbestände, Mindesthöchststrafen Europäisches Strafrecht - Prof. Dr. Klesczewski 4

5 Europäisches Strafrecht Anweisung/Harmonisierung EU nach Lissabon EUV EGV: Anweisungskompetenz PJZS: Strafrechtsharmonisierung Art. 83 II AEUV: Annexkompetenz Art. 83 I AEUV: Strafrechtsangleichung Art. 82 II AEUV: Harmonisierung Strafprozessrecht Europäisches Strafrecht - Prof. Dr. Klesczewski 5

6 Europäisches Strafrecht Anweisung/Harmonisierung Voraussetzungen Annexkompetenz: Art. 83 II Harmonisierung Art. 83 I Subsidiarität, Unerlässlichkeit BVerfGE 123, 267 Subsidiarität, Erforderlichkeit (Art. 67 AEUV) Verhältnismäßigkeit, Schonungsgrundsatz Verhältnismäßigkeit, Schonungsgrundsatz Europäisches Strafrecht - Prof. Dr. Klesczewski 6

7 Rechtsakte: Überblick über Inhalte Fortbestehende Rahmenbeschlüsse Schleuserkriminalität (2002) Bestechung im privaten Sektor (2003) Illegaler Drogenhandel (2004) Organisierte Kriminalität (2005) Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (2008) Überleitung: Art. 9 des Protokolls Nr. 36 über die Übergangsbestimmungen Durch RL ersetzte Rahmenbeschlüsse Fälschung von Euro o. Zahlungsmitteln (RB 2001 / RL 2014 ) Gewinnabschöpfung (RB 2001; RB 2005 / RL 2014) Menschenhandel (RB 2002 / RL 2011) Sexueller Missbrauch und Kinderpornografie (RB 2003 / RL 2011) Angriff auf Informationssysteme (RB 2005 / RL 2013) Terrorismus (RB 2002; RB 2008 / RL 2017) Gewinnabschöpfung (RB 2001, RB 2005 / RL 2014) Europäisches Strafrecht - Prof. Dr. Klesczewski 7

8 Definitionen Europäisches Strafrecht Strafrechtsharmonisierung Wiederkehrende Elemente in RB/RL Strafbarkeit des Versuchs Strafbarkeit der Teilnahme Verantwortlichkeit juristischer Personen Mindesthöchstmaße für Strafen Strafanwendungsrecht Territorialitätsprinzip Ausdehnung auf EU-Staaten Regelungen zu Strafverfolgungskonflikten Europäisches Strafrecht - Prof. Dr. Klesczewski 8

9 Schleuserkriminalität RB 2002/946/JI (ABlEU 2004, L 328, S. 1) Wesentlicher Inhalt Straftatdefinitionen Mindesthöchststrafen: 8 Jahre Deutsches Recht: 96 AufenthG Europäisches Strafrecht - Prof. Dr. Klesczewski 9

10 Korruption im privaten Sektor RB 2003/568/JI (ABlEU 2003, L192, S. 54) Wesentlicher Inhalt Pönalisierungspflicht bezogen auf private Geschäfte Mindesthöchststrafmaß: 1-3 Jahre Deutsches Recht 299 StGB Europäisches Strafrecht - Prof. Dr. Klesczewski 10

11 Illegaler Drogenhandel RB 2004/757/JI (ABlEU2004, Nr. L 335, S. 8) Wesentlicher Inhalt Definition von zentralen Begriffen Umfassende Versuchsstrafbarkeit Mindesthöchststrafmaße Deutsches Recht 29, 30, 31, 33 BtMG Strafbarkeit des versuchten Besitzes ist durch Strafbarkeit des versuchten Sich-Verschaffen abgedeckt Europäisches Strafrecht - Prof. Dr. Klesczewski 11

12 Organisierte Kriminalität RB 2008/841/JI (ABlEU 2008, L 300, S. 42) Wesentlicher Inhalt Definition der kriminellen Vereinigung (Fall 3.11 = Fall 1.4) Straftatbestände Mindesthöchststrafen: 2-5 Jahre Deutsches Recht 129 II StGB nf., 244, 244a, 250, , 267 StGB 129 II StGB nf: Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses Europäisches Strafrecht - Prof. Dr. Klesczewski 12

13 Rassismus RB 2008/913/JI (ABlEU 2008,L 328, S. 55) Wichtigster Inhalt Straftatdefinitionen Deutsches Recht 85-86a, 130, 140, StGB Klesczewski, BT, 18 Rn. 60 ff Europäisches Strafrecht - Prof. Dr. Klesczewski 13

14 Fälschung von Zahlungsmitteln RB 2000/383/JI (Abl. EG 2000, Nr. L 140, S. 1) Schutz des Euros in allen Mitgliedsstaaten Straftatdefinitionen Mindesthöchststrafe = 8 Jahre Ergänzung um Rückfallschärfung RB 2001/888/JI (Abl EG 2001, Nr. L. 329, S. 3) Ersetzung durch RL 2014/62/EU (Abl. EU 2014, Nr. L 151, S. 1) Deutsches Recht 146, 147, 149 StGB (teilweise unionskonforme Auslegung nötig) 152a, 152b StGB Europäisches Strafrecht - Prof. Dr. Klesczewski 14

15 Menschenhandel RB 2002/629/JI (Abl EU 2002 Nr. L 203 S.1) RB ersetzt durch RL 2011/36/EU (Abl EU 2011, Nr. L 101, S. 1) Wesentlicher Inhalt: Begriff des Menschenhandels Mindesthöchststrafmaß 8 Jahre Deutsches Recht a, 234, 236, 6 Nr. 4 StGB Opferschutz: Zeugenschutzprogramme; 34, 35 StGB Europäisches Strafrecht - Prof. Dr. Klesczewski 15

16 Sexueller Missbrauch/ Kinderpornografie RB 2004/68/JI (ABlEU 2004, Nr. L 13, S. 44) RB ersetzt durch RL 2011/93/EU (Abl. EU 2011, Nr. L 335, S. 1) Wesentlicher Inhalt Definitionen der Straftaten Mindesthöchststrafmaße (Missbrauch: 5 Jahre; Kinderpornografie: 3 Jahr) Strafschärfungsgründe Deutsches Recht (Differenzierung zwischen Kindern und Jugendlichen) 174a-174c, , 232, 233a StGB 174, 180, 182 StGB 176 II, 30 II StGB 184b, 184c, 184d StGB (Aufrufen ohne Speicherung) Europäisches Strafrecht - Prof. Dr. Klesczewski 16

17 Computerkriminalität RB 2005/222/JI (ABlEU 2005, L 69. S. 67) RB ersetzt durch RL 2013/40/EU (ABl. 2013, Nr. L 218, S. 8) Wichtige Inhalte: Pönalisierungspflicht bezogen auf Hacking, Sabotage, Manipulation, Unbefugte Nutzung Mindesthöchststrafen 2 o. 3 Jahre Deutsches Recht: 202b, 263a, , 274 I Nr. 2, 303a, 303b, 348 StGB, 17 UWG, 129 StGB Insbes. Neufassung von 202a StGB Europäisches Strafrecht - Prof. Dr. Klesczewski 17

18 Terrorismus RB 2008/475/JI (ABlEU2008 Nr. L 300, S. 42) RB ersetzt durch RL 2017/541/EU (Abl. EU 2017 Nr. L 88, S. 6) Wichtige Elemente: Terrorismusbegriff Vorbereitung von Anschlägen Finanzierung von Terror Vereinigungsbegriff (s. o. zum RB Organisierte Kriminalität) Deutsches Recht 89a, 89b, 89c, 91, 111, b, 30 StGB Vereinigungsbegriff, 129a I i. V. m. 129 II StGB nf Europäisches Strafrecht - Prof. Dr. Klesczewski 18

19 Gewinnabschöpfung RB 2008/475/JI (ABlEU2008 Nr. L 300, S. 42) RB ersetzt durch RL 2014/42/EU (Abl EU 2014 Nr. L 127, S. 39) Wichtige Elemente: Pflicht, die Einziehung von Produkten, Instrumenten und Erträgen bei Verurteilung zu einer Straftat vorzusehen. Erleichterung der Tatsachenfeststellungen Erstreckung auf bösgläubige Dritte Deutsches Recht Reform der 74 ff. StGB, 22-29a OWiG Köhler, NStZ 2017, S. 497 ff Europäisches Strafrecht - Prof. Dr. Klesczewski 19

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