Aufnahmekriterien. Jahrgangsstufe 5-7:

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1 Aufnahmekriterien In jedem Schuljahr kann nur eine begrenzte Anzahl von Schülern und Schülerinnen aufgenommen werden. Für die Aufnahme ins Sportinternat gelten die folgenden Aufnahmekriterien: Jahrgangsstufe 5-7: besonders talentierte Sportlerinnen und Sportler der Kernsportarten Kanu, Schwimmen, Rudern, die in den Leistungsgruppen an den Stützpunkten des Essener Verbundsystems trainieren besonders talentierte Sportlerinnen und Sportler der Sportarten Hockey, Taekwondo und Tennis sowie anderer Sportarten können bei freier Kapazität auf Vorschlag der jeweiligen Stützpunkttrainerinnen und -trainer ebenfalls die Aufnahme beantragen. Jahrgangsstufe 8-10: Bundeskaderathletinnen und -athleten aller Sportarten Schwimmerinnen und Schwimmer, die in den Leistungsgruppen (A-Gruppe, Juniorenteam) am Bundesstützpunkt Essen trainieren Kanutinnen und Kanuten mit Empfehlung des Landestrainers KV-NRW, die am Bundesstützpunkt Duisburg-Essen oder den Landesleistungsstützpunkten trainieren Rudererinnen und Ruderer mit Empfehlung der zuständigen Stützpunkttrainerinnen und Stützpunktrainer, die in den Leistungsgruppen der Stützpunkte (Essen, Dortmund, Düsseldorf/ Neuss/ Krefeld) trainieren besonders talentierte Sportlerinnen und Sportler der Sportarten Hockey, Taekwondo und Tennis sowie anderer Sportarten können bei freier Kapazität auf Vorschlag der jeweiligen Stützpunkttrainerinnen und -trainer ebenfalls die Aufnahme beantragen. Jahrgangsstufe 11-13: Bundeskaderathletinnen und -athleten (DC-, C-, B-, A-Kader) aller Sportarten Schwimmerinnen und Schwimmer, die in der ersten Leistungsgruppe am Bundesstützpunkt Essen trainieren Kanutinnen und Kanuten mit Empfehlung des Landestrainers KV-NRW, die am Bundesstützpunkt Duisburg-Essen oder den Landesleistungsstützpunkten trainieren Rudererinnen und Ruderer mit Empfehlung der zuständigen Stützpunkttrainerinnen und Stützpunktrainer, die in den Leistungsgruppen der Stützpunkte (Essen, Dortmund, Düsseldorf/ Neuss/ Krefeld) trainieren Jugendliche, die ihre Sportart mit leistungssportlichem Anspruch betreiben und den Sportzweig der Sekundarstufe II am Helmholtz-Gymnasium besuchen besonders talentierte Sportlerinnen und Sportler anderer Sportarten können bei freier Kapazität auf Vorschlag der jeweiligen Stützpunkttrainerinnen und -trainer ebenfalls die Aufnahme beantragen.

2 Aufnahmeverfahren Ein schriftlicher Aufnahmeantrag muss von den Erziehungsberechtigten bis 14 Tage vor Beginn der Sommerferien eingereicht werden. Über die Aufnahme entscheidet ein Gremium, bestehend aus Schulleitung, Internatsleitung und je einem Vertreter des Olympiastützpunkts und der Sportarten des Verbundsystems. Anspruch auf Internatsleistungen Jugendliche der gesamten Sekundarstufe I, die die Leistungskriterien nicht mehr erfüllen, können noch ein Jahr im TZI verbleiben, unter der Bedingung, dass sie ihr regelmäßiges Leistungstraining fortsetzen. Bei Beendigung der Leistungssportkarriere scheiden die Schülerinnen und Schüler zum Ende des Schulhalbjahres aus dem Sportinternat aus. Werden in der Oberstufe nicht die Leistungskurse Sport und Biologie (Sportzweig) gewählt, kann die Förderung des Verbundsystems nur sehr eingeschränkt in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet den Wegfall der Frühtrainingsmöglichkeiten und des Anspruchs auf Freistellung für Trainingslager sowie der Möglichkeiten zur Klausurverschiebung und zur individuellen Betreuung im Sportinternat. Über Ausnahmen entscheidet das Aufnahmegremium (z.b. bei Verletzungen). Oberstufenschülerinnen und schüler des Sportzweiges, die nicht einem Bundeskader oder einer der o.g. Leistungsgruppen angehören, haben keinen Anspruch auf individuelle Betreuungsleistungen (z.b. Stützunterricht, Nachhilfe). Jugendliche die während der Oberstufe ihre Leistungssportkarriere beenden, können die allgemeinen Leistungen des TZI (Verpflegung und Hausaufgabenbetreuung) weiter in Anspruch nehmen, wenn sie: 1. im Heimatverein oder im jeweiligen Stützpunkt, z.b. als Übungsleiterin oder Übungsleiter, Kampfrichterin oder Kampfrichter, Jugendwartin oder Jugendwart etc., tätig werden 2. beim Landesprogramm Talentsuche und Talentförderung mitarbeiten 3. Aufgaben im Sportinternat übernehmen (z.b. Hausaufgabenbetreuung). Die Teilnahme an den von der Schule angebotenen zusätzlichen Frühtrainingseinheiten ist in Abstimmung mit den Fachtrainerinnen und Fachtrainern verpflichtend für alle Internatsschülerinnen und Internatsschüler. Andernfalls ist eine Teilnahme am Internatsbetrieb nicht möglich. Rauchen, Drogen- oder Alkoholkonsum führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Sportinternat, ohne Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Beträge. Die Antidopingbestimmungen des DSB/ NOK müssen von allen Sportlerinnen und Sportlern eingehalten werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen führt bei Verurteilung durch die Fachverbände zum sofortigen Ausschluss aus dem Sportinternat, ohne Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Beträge.

3 Allgemeine Bestimmungen 1) Eine kontinuierliche pädagogische Arbeit kann nur gewährleistet werden, wenn die Sportlerinnen und Sportler regelmäßig am Internatsbetrieb teilnehmen (möglichst 3 mal wöchentlich). 2) Es ist nicht möglich, das Internat bloß als reine Aufenthaltsmöglichkeit zwischen Schule und Training oder Freizeit zu nutzen. Durch die hohe Anzahl von Internatsschülerinnen und Internatsschülern wäre ansonsten die Betreuung der Hausaufgaben sowie das Üben für Klassenarbeiten nicht mehr in sinnvollem Maße möglich. 3) Betreuung der schulischen Belange bedeutet keine Einzelbetreuung durch die anwesenden Lehrerinnen und Lehrer bzw. die Aufsichtspersonen. Hausaufgaben sowie Üben kann immer nur in Kleingruppen, zusammengesetzt nach entsprechenden Jahrgängen, geschehen. Zudem sollen sich die Schülerinnen und Schüler auch gegenseitig helfend unterstützen. Eine Ausnahme bilden hier Bundeskaderathletinnen und -athleten, die durch internationale Wettkämpfe oder Trainingslager der Nationalmannschaft Unterrichtsausfälle nachzuarbeiten haben. 4) Fehlzeiten durch Krankheit oder aus anderen Gründen müssen dem Internat am ersten Fehltag telefonisch mitgeteilt werden. 5) Die festgelegten Anwesenheitstage sind nicht eigenständig verschiebbar und nicht nachholbar, falls Internatstage ausfallen sollten. 6) Für Wertgegenstände oder Garderobe etc. wird keine Haftung übernommen. Praktische Internatsregeln 1) Silentiumszeit ist täglich von Uhr bis Uhr. In dieser Zeit herrscht in den Unterrichtsräumen Ruhe und alle Schülerinnen und Schüler erledigen ihre schulischen Dinge; d.h. dass auch niemand das Internat verlassen darf. 2) Alle Sportlerinnen und Sportler haben sich bei der Internatsleitung grundsätzlich abzumelden, wenn sie die Räumlichkeiten des Internates verlassen. 3) Jede Schülerin und jeder Schüler muss einmal in der Woche einen laut Plan geregelten Küchendienst durchführen, z.b. Tische wischen, Fegen etc.. 4)... Die praktische Internatsregeln werden noch ergänzt und zum neuen Schuljahr bekannt gegeben.

4 Internatskosten Schuljahr 2005/2006 Sportinternat Essen Von Einem Str Essen Tel.: 0201/ Fax.: 0201/ Sportklasse Jahr Monat / pro Monat = 9Mo. x 25 = 225 ) andere Sportler/innen 7-13 Jahr Monat / pro Monat = 9Mo. x 25 = 225 ) Frühstück (39 Wo. = 9Mo. x 5 = 45 ) 7-13 D-Kader Jahr Monat Frühstück (39 Wo. = 9Mo. x 5 = 45 ) 15 / pro Monat = 9Mo. x 15 = 135 ) 7-13 A /B /C /DC Kader Jahr Monat Frühstück (39 Wo. = 9Mo. x 5 = 45 )

5 Zahlungsbedingungen 1. Der Internatsbeitrag kann per Lastschrift oder per Dauerauftrag zum 15. eines Monats bezahlt werden. Es ist ebenfalls möglich, den Internatsbeitrag zu Beginn des Schuljahres als Jahresbeitrag zu überweisen. 2. Änderungen der Anwesenheitstage sind nur in schriftlicher Form durch die Eltern zum Anfang eines Schulhalbjahres möglich. 3. Die Kosten für Verpflegung und schulische Betreuung im Sportinternat sind ab- bzw. aufgerundet und beinhalten schon die Zusatzkosten (falls zahlungspflichtig). 4. Rückerstattungen wegen Krankheit oder aus anderen Gründen sind nur in Ausnahmefällen (mehrwöchige Krankheit oder Verletzung mit Attest, Trainingslager, Maßnahmen der Nationalmannschaft) möglich. 5. Abmeldungen müssen unverzüglich schriftlich eingereicht werden und gelten zum Monatsende. 6. Es dürfen nicht selbständig Summen von den im Voraus berechneten Beträgen abgezogen werden. 7. Bereits gezahlte Beträge für ausfallende Internatstage, z.b. durch Konferenzen, Wandertage etc., werden nicht erstattet. Die hierdurch entstehenden Überschüsse kommen den Sportlerinnen und Sportlern z.b. in Trainingslagern oder durch den Kauf von Lern- und Spielmaterialien wieder zu gute. Anmerkungen zu den Internatskosten Von 52 Wochen im Jahr werden 12 für Ferien und 1 Woche für Feiertage usw. abgezogen. Somit werden für ein Schuljahr 39 Wochen, in denen das Internat geöffnet ist, berechnet. Aus diesen 39 Wochen wird ein Durchschnittsbetrag pro Monat errechnet, der sich aus den Anwesenheitstagen und dem Kaderstatus ergibt. Dieser Durchschnittsbetrag ist auf bzw. abgerundet. Zusammensetzung der Internatskosten Die Internatskosten setzen sich wie folgt zusammen: Frühstück Zusatzkosten (z.b. für Küchenpersonal, Reinigung, Lehr- und Lernmittel, zusätzliche Betreuung etc.), falls zahlungspflichtig Zusatzkosten sind nach folgender Staffelung zu zahlen: Bundeskader (A, B, C, D/C-Kader) : Kostenbefreiung Landeskader (D-Kader ab 7. Klasse) : 15 / pro Monat andere Sportler/innen : 25 / pro Monat 0 Trägerverein TZI e.v. Sparkasse Essen Kontonummer: BLZ:

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