Gerhard Bosch September Die Kommission zur Finanzierung lebenslangen Lernens hat ihren Bericht an die Bundesregierung vorgelegt

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1 September 2004 Wirtschaftliche Lage in Deutschland Monthly Update 1 Die Kommission zur Finanzierung lebenslangen Lernens hat ihren Bericht an die Bundesregierung vorgelegt Die von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, auf Beschluss des Bundestags eingesetzte Expertenkommission Finanzierung Lebenslangen Lernens hat ihren Abschlussbericht mit dem Titel Finanzierung Lebenslangen Lernens: der Weg in die Zukunft an die Ministerin übergeben. Die Kommission hat sich in ihrer Arbeit mit den in der Wissenschaft diskutierten und in einer Reihe von Ländern bereits praktizierten Instrumenten befasst. Sie hat Experten aus Wissenschaft und Praxis gehört, die Erfahrungen in ausgewählten europäischen Ländern studiert und Gutachten vergeben. Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass das deutsche Weiterbildungssystem für die Bewältigung der neuen Herausforderungen (Förderung der Innovation, der Beschäftigungsfähigkeit, der Chancengleichheit und demokratischen Teilhabe) nicht ausreichend gerüstet ist: Es gibt für Bildungsabbrecher über 30 Jahre kaum eine zweite Chance. Die Aufstiegsfortbildung aus dem dualen System ist gut, es mangelt aber an der Durchlässigkeit zur Hochschulausbildung. Die berufliche Erstausbildung ist modernisiert worden, die Module für die Weiterbildung fehlen. Die Teilnahme ist selektiv. Es gelingt unzureichend, formal gering qualifizierte, Randbelegschaften und Personen mit hohen familiären Belastungen einzubeziehen. Die Kommission geht - ähnlich wie die OECD - von der Notwendigkeit der Kofinanzierung des lebenslangen Lernens, also einer Kombination von öffentlichen, privaten und individuellen Mitteln aus. Im Einzelnen hat sie Folgendes vorgeschlagen:

2 Update September 2004 / Wirtschaftliche Lage in Deutschland 2 1. Im Anschluss an die positiven schwedischen Erfahrungen sollen Maßnahmekosten und Lebensunterhalt beim Nachholen schulischer und beruflicher Abschlüsse von Erwachsenen, auch über 30 Jahre, mit niedrigem Einkommen und geringem eigenem Vermögen durch Zuschüsse und Darlehen gefördert werden. 2. Bundesländer und Kommunen sollen wie bislang eine flächendeckende Grundversorgung mit Angeboten allgemeiner, politischer und kultureller Weiterbildung gewährleisten. 3. Die staatliche Förderung nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz soll um die Möglichkeit erweitert werden, auch ein Bildungssparen staatlich zu fördern. Damit sollen auch für bisher bildungsferne Personengruppen mit niedrigem Einkommen und geringem eigenem Vermögen Anreize geschaffen werden, einen Teil ihres Einkommens in Lebenslanges Lernen zu investieren. 4. Vereinbarungen zu betrieblichen Lernzeitkonten zwischen den Sozialpartnern sollen durch gesetzliche Regelungen zur Insolvenzsicherung der Guthaben, durch eine nachgelagerte Besteuerung der Einzahlungen sowie durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von freiwilligen Vereinbarungen zur Umlagefinanzierung wie in der Bauwirtschaft verbessert werden. Ähnlich wie in Dänemark. Schweden oder Frankreich sollen Beschäftigte für Bildungsmaßnahmen mit einem Rückkehrrecht freigestellt werden. Zur Förderung der Weiterbildungsbereitschaft von kleinen und mittleren Unternehmen sollen nach englischem Vorbild Gutscheine für die Erstellung betrieblicher Bildungspläne erprobt werden. Angesichts der hohen Arbeitsmarktrisiken von Leiharbeitnehmern soll nach französischem Vorbild eine Umlage von 1 % der Lohnsumme für Qualifizierung erhoben werden. 5. Die Bundesagentur für Arbeit soll künftig stärker als bisher, präventiv die Weiterbildung von An- und Ungelernten im Betrieb fördern. Die Bildungsbemühungen von Arbeitslosen sollen durch Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei eigeninitiierter Weiterbildung gestärkt werden. 6. Zuwanderer sollen einen Rechtsanspruch auf Integrationsmaßnahmen bei gleichzeitiger Teilnahmepflicht haben. Auch bereits ansässiger Ausländer und Aussiedler sollte in nach Maßgabe der öffentlichen Haushaltslage zu bestimmenden Kontingenten die Möglichkeit zur Teilnahme an Integrationskursen eröffnet werden. Aus Sicht der Kommission ist die Bereitstellung von Geld allein bei weitem nicht ausreichend, um die Bildungsbereitschaft zu erhöhen. Notwendig sind die Verbesserung der Transparenz der Angebote und eine individuelle Bildungsberatung. Weiterhin müssen erkennbare

3 Update September 2004 / Wirtschaftliche Lage in Deutschland 3 Trampelpfade durch das Bildungssystem, durch die Entwicklung von anerkannten Weiterbildungsmodulen und Abschlüssen im Zusammenhang der Neuordnung von Berufen und durch bundesweit anerkannte Weiterbildungsabschlüsse geschaffen werden. Der Bericht der Kommission erscheint beim Bertelsmann-Verlag in Bielefeld als Buch und ist unter folgender Internetadresse abrufbar: 2 Bundesregierung will Eurojobs für Arbeitslose schaffen Bundeswirtschaftsminister Clement hat in einem Zeitungsinterview im August 2004 angekündigt, dass jedem fünften Langzeitarbeitslosen ein so genannter 1-Euro-Job angeboten würde. Diese Zusatzjobs gehören zu den Eingliederungsleistungen, die künftig für Empfänger des Arbeitslosengelds II dies sind vorrangig Langzeitarbeitslose angeboten werden. Wer einen Zusatzjobs ausübt, erhält weiter das Arbeitslosengeld II zuzüglich einer Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1 bis 2 Euro die Stunde. Das Arbeitslosengeld II liegt im Westen bei 345 und im Osten bei 311. Hinzu kommen je nach Bedarf Wohngeld und Heizungskosten. Die Arbeiten für solche Jobs müssen gemeinnützig und zusätzlich sein, sollen also reguläre Jobs nicht verdrängen. Die Maßnahmen müssen bei der Bundesagentur für Arbeit von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Stiftungen oder kommunalen Trägern beantragt werden. Die Arbeitslosen müssen diese Tätigkeiten ausüben, wenn sie ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt förderlich sind. Bislang gibt es bereits solche Jobs, die von Gemeinden den arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern angeboten werden. Die Bundesagentur soll bis Oktober dieses Jahres weitere solcher Jobs schaffen. In welchem Zeitraum die angestrebte Zahl von erreicht werden soll, blieb offen. Von vielen Kritikern wird diese Zahl für nicht erreichbar gehalten. Weiterhin wurde befürchtet, dass reguläre Jobs im ersten Arbeitsmarkt durch 1-Euro-Jobs verdrängt werden. 3 Der Vorsitzende der SPD schlägt die Einführung eines Mindestlohnes vor, um die Folgen von Hartz IV zu mildern Der SPD Vorsitzende Müntefering hat den Gewerkschaften angeboten, die Zumutbarkeitsreglungen durch die Einführung eines Mindestlohnes zu mildern. Die Gewerkschaften sind in der Beurteilung dieses Vorschlags gespalten. Die IG Metall und die IG Bau lehnen einen gesetzlichen Mindestlohn ab. Sie befürchten, dass ein sehr niedrig angesetzter Mindestlohn ihre Tariflöhne nach unten ziehen würde. Im Bereich der Bauwirtschaft existiert bereits ein allge-

4 Update September 2004 / Wirtschaftliche Lage in Deutschland 4 meinverbindlich erklärter Mindestlohn für entsandte Bauarbeiter aus anderen Ländern. Dieser Mindestlohn liegt deutlich über den allgemeinen Mindestlöhnen in anderen EU-Ländern (Tabelle 1). Die größte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di ist in der Beurteilung gespalten, neigt aber inzwischen dazu, die Einführung eines Mindestlohnes zu unterstützen. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) befürwortet hingegen einen Mindestlohn, da sich in ihrem Organisationsbereich ähnlich wie bei Ver.di sehr viele niedrig bezahlte Tätigkeiten befinden. Die Gewerkschaften waren bislang noch nicht zu einer einheitlichen Meinungsbildung in der Lage. Eine Übersicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zeigt, dass die untersten Lohn- und Gehaltsgruppen in zahlreichen Tarifverträgen unter 6 liegen. Es handelt sich zum Beispiel um Tätigkeiten in Wach- und Schließgesellschaften, in der Landwirtschaft, in der Gebäudereinigung, im Einzelhandel und im Frisörgewerbe (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 2003). Tabelle 1: Mindestlohnhöhen in West- und Ostdeutschland, AVE durch Laufzeit Mindestlohnhöhe (GTL)* für Hilfskräfte (Berufsgruppe VII 2) Abschlussdatum für Facharbeiter (Berufsgruppe III) West Ost West Ost Tarifausschuss ,00 15, Tarifausschuss ,00 15, Rechtsverordnung ,50 16, Rechtsverordnung ,87 16, ,17 16, Rechtsverordnung ,12 8, ,36 8,95 12,47 10,01 GTL: Gesamttarifstundenlohn; * Mindestlohnhöhe bis August 2002 in DM, ab September 2002 in Euro. Quelle: 1996: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie 1997: ; 1997, 1999: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie 1999: 48-54; : IG Bauen-Agrar-Umwelt 2000: 5, Bundesgesetzblatt Teil I, diverse Stellen, eigene Zusammenstellung. 4 Korrekturen am Gesetz über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe beschlossen (Hartz IV) beschlossen Die starken Proteste gegen das Hartz IV-Gesetz haben zu einigen Veränderungen, die im August vom Bundeskabinett beschlossen wurden. Die Einigung im Kabinett, in der der Bundeswirtschaftsminister nachgeben musste, sieht vor, dass der Freibetrag für Kinder unter 15 Jahre erhöht wird und bedürftigen Empfängern des Arbeitslosengelds II (ALG II) im nächsten Jahr 12 statt wie geplant 11 Auszahlungen des ALG II gezahlt werden. Bislang war geplant, das

5 Update September 2004 / Wirtschaftliche Lage in Deutschland 5 ALG II-Empfänger kein Geld für ihr Kind erhalten, wenn dieses mehr als 750 an Vermögen, einschließlich von Versicherungen, besitzt. Ab 15 Jahre sollte ein höherer Betrag von 4100 gelten. Dieser Betrag gilt jetzt von Geburt an, um Ausbildungsversicherungen abzusichern. Die zweite Änderung betrifft die Auszahlungsmodalitäten. Der Wirtschaftsminister wollte, dass ALG II-Empfänger, die Ende Dezember Geld überweisen bekommen, erst Anfang Februar die erste Zahlung von ALG II erhalten. Die Begründung: Wer Ende Dezember Geld bekommen hat, ist Anfang Januar nicht bedürftig. Die Einigung sieht jetzt vor, dass die bisherige Arbeitslosenhilfe letztmals Ende Dezember und ALG II erstmals Anfang Januar ausgezahlt wird. Die Mehrkosten belaufen sich auf bis zu 1,2 Mrd.. Literatur: Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (2003), Tarifverträge und Tätigkeiten mit Stundenentgelten bis zu 6,00 Euro, Deutscher Bundestag Drucksache 15/2932, Berlin Expertenkommission zur Finanzierung Lebenslangen Lernens (2004) Schlussbericht der unabhängigen Expertenkommission Finanzierung Lebenslangen Lernens: Der Weg in die Zukunft, Bielefeld (im Erscheinen). Online:

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