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1 2014 Jahresbericht

2 Inhalt 1. Art und Umfang der Arbeit...3 Fallbeispiel zur Kooperation mit Familienangehörigen/ Beschaffung Ausweispapiere Die meisten wollen nicht wiederkommen Entlassungsloch..9 Fallbeispiel Herr K Tätigkeitsbilanz Freiwilliger Verbleib Fallbeispiel freiwilliger Verbleib Weiterbildung Schlusswort Kontaktdaten Anhang. 20

3 3 1. Art und Umfang der Arbeit Seit 1998 unterstützt und begleitet die BRÜCKENSTELLE Inhaftierte in der Jugendanstalt Hameln bei der Integration und Entlassungsvorbereitung. Das Projekt, dass in der Trägerschaft des Caritasverbandes im Weserbergland e.v. geführt und großenteils vom Land Niedersachsen finanziert wird richtete sich in den ersten Jahren zunächst an junge, straffällig gewordene Spätaussiedler, die nach ihrer Haftentlassung ein straffreies Leben führen wollten und bereit waren die entsprechenden Hilfen und Unterstützung anzunehmen wurde das Projekt auch auf Migranten anderer Herkunftsländer ausgeweitet. Mit Ablauf des Jahres 2013 wurde die Zuständigkeit der BRÜCKENSTELLE für Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund und Aussiedler in einer Stelle zusammengefasst. Die Gründe hierfür liegen in der finanziellen Ausstattung der BRÜCKENSTELLE. Der Unterstützungsbedarf der Jugendlichen und Heranwachsenden Inhaftierten ist nach wie vor hoch. Es fehlen ihnen in diesem Alter viele lebenspraktische Fähigkeiten, ohne die sie sich nach der Entlassung im Alltag nur unzureichend zurechtfinden und nicht selten erneut straffällig werden. Auffällig in 2014 war auch die Tatsache, dass mehr Inhaftierte mit unzureichenden oder sogar komplett ohne Deutschkenntnissen aus Drittstaaten im Jugendvollzug angekommen sind. Selbst die Verständigung in englischer Sprache war nur in Einzelfällen möglich. Teilweise sind sie ohne elterliche Begleitung in Deutschland eingereist und hielten sich vor ihrer Inhaftierung in Durchgangslagern auf oder waren ohne festen Wohnsitz auf der Straße gelandet. Diese Heranwachsenden benötigen eine besonders sorgfältige Vorbereitung auf die Zeit nach der Entlassung, weil sie keinerlei Kenntnisse über die Schritte, die für sie nötig wären in ihrer Situation, haben.

4 4 Die BRÜCKENSTELLE unterstützt die Jugendlichen und Heranwachsenden in der JA Hameln während und nach der Entlassung mit folgenden Schwerpunkten: - Kontakte mit zuständigen Ausländerbehörden zur Klärung des Aufenthaltsstatus und zur Beschaffung und Vervollständigung der Papiere für die Zeit nach der Entlassung ( Klärung Aufenthaltstitel und die damit verbundene Arbeitserlaubnis, Ausweise der Herkunftsländer bzw Bundespersonalausweis); - allgemeine Sozialberatung; - Hilfe beim Formulieren von Bewerbungen einschließlich der Hilfestellung beim Zusammenstellen der hierfür notwendigen Papiere/ Zeugnisse auch aus der Zeit vor der Inhaftierung; - Unterstützung bei der Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch Beratung über Sozialleistungen und Zuständigkeiten; - Gemeinsames Ausfüllen von Anträgen, lesen und erläutern von Bescheiden; - Hilfen bei der Regulierung von Schulden, Verhandlung mit Gläubigern zur Durchführung von Ratenvereinbarungen mit den entsprechenden Stellen vor der Entlassung und darüber hinaus, einschließlich der Weitervermittlung an die Kollegen der Schuldnerberatungsstellen vor Ort; - Vermittlung und Unterstützung bei Konflikten und Problemen im Umgang mit Ämtern und Behörden; - Hilfe bei der Wohnraumsuche; Durchführung von Telefonaktionen, Begleitung und Beratung bei Besichtigungsterminen, Suche und Kontaktpflege zu geeigneten Anbietern unterschiedlicher Unterkunftsmöglichkeiten (z.b. Wohnungsbaugesellschaften, private Vermieter, Pensionen); Vermittlung derartiger Kontakte; - Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche, Vermittlung von Kontakten zu entsprechenden Kooperationspartnern (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Pro Aktiv Center, etc.) und diversen Bildungsträgern; - Informationen über Möglichkeiten der Rechtsberatung;

5 5 - Vermittlung an andere Fachdienste (z.b. Sucht-, Lebens- und Familienberatungsstellen), nach Möglichkeit im Zusammenhang mit einem begleiteten Ausgang; - Krisenintervention bei persönlichen Schwierigkeiten und individuellen Miseren; - Kontakt und Beratung von Angehörigen, wenn möglich bei begleiteten Ausgängen; - Familienarbeit; Hilfe bei der Bewältigung zwischenmenschlicher Probleme; - Schriftverkehr mit Behörden, Institutionen und sozialen Einrichtungen; - Informationen über soziale Hilfesysteme am Entlassungsort; - Aktenführung und Dokumentation; - Beratung und Information über den Umgang mit freier Zeit und Einsamkeit und Isolation nach der Haftentlassung. 2. Aufsuchende Sozialarbeit in der JA Hameln; Durchführung von Einzelsprechstunden und Gruppenmaßnahmen - Durchführung von Einzelsprechstunden zwecks Sozialberatung, Hilfe und Betreuung bei persönlichen Problemen; - weitergehende Einzelfallbetreuung durch Beratung bei individuellen Aspekten z.b. durch Klärung von speziellen Fragen, Unterstützung bei der Umsetzung der persönlichen Erfordernisse, etc.; - Durchführung von zweckgebundenen, begleiteten Ausgängen zur Vorbereitung auf die Entlassung; - Schriftverkehr mit Behörden, Institutionen und sozialen Einrichtungen; - Aktenführung und Dokumentation. 3. Angebote und Kooperationen im Rahmen des Übergangsmanagement - Beratung, Unterstützung und Hilfe bei der Vorbereitung der Haftentlassung von Inhaftierten der JA Hameln; - Entwicklung einer tragfähigen Entlassungsperspektive; - Suche und Vermittlung von Kontakten zu geeigneten Einrichtungen, Beratungsstellen und Organisationen am Entlassungsort;

6 6 - Vorbereitung und Begleitung bei Aufnahmegesprächen in Einrichtungen der nachgehenden Betreuung; - Kooperation und Zusammenarbeit mit den Fachdiensten durch Beratung in fachlichen Fragen und Übernahme konkreter Einzelaufgaben; - Beratung und Unterstützung von Inhaftierten beim Übergangsmanagement aus anderen Vollzugseinrichtungen; - Mitwirkung in entsprechenden Gremien und Arbeitskreisen der JA; - Schriftverkehr mit Behörden, Institutionen und sozialen Einrichtungen; - Aktenführung und Dokumentation. 4. Öffentlichkeits- und Gremienarbeit - Mitarbeit im Kriminalpräventionsrat der Stadt Hameln; - Mitarbeit in der Jugendhilfeplanung des Landkreises Hameln- Pyrmont; - Kontaktpflege und Austausch mit andren Fachdiensten und sozialen Einrichtungen (Bewährungshilfe, Jugendgerichtshilfe, Kirchen, u.ä.); - Erstellung von Informationsmaterialien für die Inhaftierten zur Haftentlassung.

7 7 Fallbeispiel zur Kooperation mit Familienangehörigen/ Beschaffung Ausweispapiere Herr G. war zum Zeitpunkt der Inhaftierung 18 Jahre alt und der drittälteste von insgesamt fünf Geschwistern. Die Mutter lebt seit der Scheidung vor zehn Jahren allein mit ihren Kindern. Eine Tatsache, die der Inhaftierte beim Erstellen des Erziehungs- und Förderplans nicht angegeben hatte. Ein Kontakt zur Mutter konnte auch während der Inhaftierung seitens der Anstalt nicht hergestellt werden, weil die Mutter nur über geringe Deutschkenntnisse verfügte. Bei der Inhaftierung hat Herr G. einen Ausweis der Bundesrepublik Deutschland für Ausländer mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel. Der Ausweis selber ist im Laufe der Haftzeit abgelaufen und der Inhaftierte benötigte jetzt einen Ausweis seines Herkunftslandes. Das Konsulat, das für Herrn G. zuständig war konnte allerdings keinen neuen Ausweis für den jungen Mann ausstellen, weil er in Deutschland geboren war und von seiner Existenz im Herkunftsland nichts bekannt war und somit hier kein Ausweis für ihn ausgestellt werden konnte. Die Mutter des Inhaftierten war daraufhin mit den Geburtsurkunden, der in Deutschland geborenen Kinder in das Herkunftsland gereist, um sie dort anzumelden damit ihnen hier in Deutschland, von dem zuständigen Konsulat, Ausweise ausgestellt werden können. Mit dieser Geburtsurkunde für Herrn G. war es mir möglich gültige Papiere für und mit ihm zu beantragen.

8 8 2. Die meisten wollen nicht wiederkommen Das nehmen sich fast alle Jugendlichen und Heranwachsenden vor. Bei vielen klappt es tatsächlich. Sie leben nach ihrer Entlassung nicht immer völlig straffrei, kommen aber nicht wieder in den Strafvollzug. Leider gibt es auch einige die draußen nicht klarkommen und die Hilfen, die ihnen zur Verfügung stehen nicht annehmen wollen oder können. Eine bundesweite Rückfalluntersuchung aus dem Jahr 2013 stellt fest: Die Jugendlichen weisen mit über 40% die höchste Rückfallrate auf. Die zu einer freiheitsentziehenden Sanktion wie Freiheits- und Jugendstrafe ohne Bewährung Verurteilten weisen ein höheres Rückfallrisiko auf als diejenigen mit milderen Sanktionen wie Geldstrafen oder jugendrichterlichen Sanktionen (Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen. Eine bundesweite Rückfallunter-suchung, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Hg.) Berlin 2013) Die Gründe dafür liegen teilweise in der Unreife der Jugendlichen und Heranwachsenden, als auch in deren Herkunftsfamilien, die oft von Gewalt geprägt sind und den Haftentlassenen keinen adäquaten Empfangsraum bieten können. Vielfach sind die Familien auch gar nicht mehr in der Lage den Sohn zu unterstützen, weil sie selber von Leistungen der Jobcenter abhängig sind und der Wohnraum nicht mehr in ausreichendem Maß zur Verfügung steht. Das Wort sozialer Empfangsraum steht nicht immer für Familie, Nestwärme und Unterstützung. Es kann auch einen völlig unbekannten Lebensraum nach der Entlassung bedeuten, der einen zwar aufnimmt, in den sich der Entlassene allerdings erst noch einordnen muss.

9 9 3. Entlassungsloch Die erste Zeit nach der Haftentlassung ist besonders schwierig für die ehemals Inhaftierten. Sie verlieren ihren durch den Vollzug strukturierten Tagesablauf, ihre sichere Umgebung und die gewohnten Ansprechpartner. In einer verwirrenden Mischung aus Orientierungslosigkeit und Freude über Freiheit und Bewegung werden sie schnell von der Geschwindigkeit des Lebens außerhalb des Vollzuges überrascht. In den ersten Tagen nach der Entlassung muss vieles erledigt werden, wie die Anmeldung am Wohnort, die Meldung bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter, das Ausfüllen der jeweiligen Formulare usw. Schon hierbei tauchen die ersten Probleme auf. Ohne Nachweis einer Meldeadresse können keine Ansprüche nach SGB II und III oder XII gestellt werden und ohne Verdienstausweis gibt es keine Wohnung. Eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie ist nicht immer möglich oder empfehlenswert. Eine alternative würde das betreute Wohnen nach der Haftentlassung bieten. Das muss aber während der Haftzeit entsprechend vorbereitet werden und stellt nicht für jeden eine denkbare Wohnmöglichkeit dar. Es muss ein Kostenträger ermittelt werden (Jugend- oder Sozialamt) und eine geeignete Einrichtung sich zur Aufnahme des Haftentlassenen bereit erklären. Diese Vorbereitungen erfordern meistens, dass sich die Einrichtung bei einem Ausgang ein persönliches Bild von einem zukünftigen potenziellen Bewohner machen möchte. Auch die Inhaftierten möchten die Einrichtung möglichst zuvor besichtigen und sich über ihre Möglichkeiten in der Einrichtung, die Voraussetzungen für ihre Aufnahme dort und den Beschäftigungsmöglichkeiten in der näheren Umgebung informieren. Leider bleibt für solch aufwendige Vorbereitungen nicht immer Zeit, weil sich oft erst wenige Wochen vor der geplanten Entlassung herausstellt, dass die Heranwachsenden nicht mehr an ihren Ausgangsort, bzw. einem anderen Wunschentlassungsort zurückkehren können. Viele schieben auch eine endgültige Entscheidung über ihren weiteren Weg nach der Haftentlassung vor sich her. Damit verbunden ist natürlich auch die Suche nach einem Arbeits- oder Schulplatz, was sich aufgrund der fehlenden Qualifikation zusätzlich schwierig gestaltet. Auch Vorurteile und Ängsten bei potenziellen Arbeitgebern, Schulen und Behörden machen es den ehemaligen Strafgefangenen nicht immer leicht.

10 10 Jobcenter und Arbeitsagenturen werden erst zuständig, wenn eine Anspruchsberechtigung besteht und das ist erst nach der Entlassung und Anmeldung am zukünftigen Wohnort der Fall. Also alles Dinge bei denen der Haftentlassene auf sich allein gestellt ist und nur bei entsprechender Entlassungsvorbereitung am Wohnort auch Akteure findet, die mit ihm diese Hürden bewältigen. Wichtiger als eine Entlassungsvorbereitung im Sinne einer Beratung zu den Arbeitsmarktchancen und dem Bereithalten der notwendigen Unterlagen ist die zeitige Entwicklung realistischer (Berufs-)Perspektiven. Realistisch in zweierlei Hinsicht: Zum einen müssen diese bei den gegebenen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen auch umsetzbar sein und zum anderen attraktiv für den Haftentlassenen selbst. Deshalb ist es besonders wichtig die Haftzeit zu nutzen, um der Gefahr eines Entlassungslochs durch strukturierte Alltagsabläufe in der Zeit unmittelbar nach der Entlassung vorzubeugen, denn ein Arbeitsplatz ist der Schlüssel zur Resozialisierung, Geld und der Anerkennung der Gesellschaft. In der Praxis haben die Inhaftierten zu Beginn der Gespräche über die Zeit nach der Inhaftierung oft extrem unrealistische Vorstellungen, was ihre berufliche oder schulische Weiterentwicklung angeht. Ihnen sind schlichtweg die Voraussetzungen für die jeweiligen Berufszweige nicht bekannt. Dazu kommen noch die schon erwähnten Vorurteile der zukünftigen Arbeitgeber oder die Problematik fängt bereits bei den beratenden Institutionen an, die oft auch schon Erfahrungen mit dem betroffenen Klienten oder mit ähnlichen Fällen haben. Sie sind dann nicht mehr gewillt mehr als Standardaussagen zu treffen und auf die Zeit nach der Entlassung zu verweisen, wenn man dann wieder.zuständig sei.. Leider steht und fällt mit dem persönlichen Engagement der Ansprechpartner der beratenden Institution, auch die Aussichten auf einen gelingenden Einstieg in das Berufs- oder Schulleben.

11 11 Fallbeispiel Herr K. ist zum Entlassungszeitpunkt 22 Jahre alt und wird nach einer Haftzeit von 2 Jahren und 5 Monaten vorzeitig aus der Haft entlassen. In seiner Vorstellung für die Zeit nach der Entlassung hatte er viele Wünsche und Vorstellungen. Vor seiner Inhaftierung hat der in Polen geborene Inhaftierte die Hauptschule besucht und mit einem Abgangszeugnis in der 9. Klasse verlassen, eine Maßnahme der Agentur für Arbeit und eine Ausbildung abgebrochen. Zuletzt hatte er sich mit einem Aushilfsjob über Wasser gehalten. Während der Haft hatte der Inhaftierte erste Erfahrungen im Lager/Logistik Bereich sammeln können. Nach seiner Entlassung beabsichtigte der junge Mann seinen Realschulabschluss bei einem Bildungsträger am Entlassungsort nachzuholen. Bei einem Gespräch in der Agentur für Arbeit erläuterte der Inhaftierte, dass er seinen Realschulabschluss machen möchte um anschließend den Altenpflegeberuf zu erlernen. Seine Motivation dazu war seine während der Haftzeit verstorbene Großmutter, bei der er aufgewachsen war. Dieser Berufswunsch war allerdings unrealistisch, weil er unter anderem wegen eines BTM Vergehens verurteilt war. Dazu kommt, dass man für diesen Beruf ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen muss. Alles in allem stellte sich bei dem Beratungsgespräch schnell heraus, dass seine Wünsche in diese Richtung ins Leere laufen. Als Plan B äußerte er, dass er sich auch eine Tätigkeit im Lager/Logistikbereich vorstellen könnte. Dafür benötigte er vorab keinen Realschulabschluss und wurde durch das Arbeitsamt an einen Bildungsträger vermittelt über den er seine in der Haft begonnene Ausbildung beenden konnte. Die Biografie des Inhaftierten wies ganz klassische Merkmale einer misslungenen Integration eines Inhaftierten auf, die sich auch in zahlreichen anderen Erziehungs- und Förderplänen wiederfinden. Beziehungsabbrüche innerhalb der Kernfamilie, Gewalterfahrung, Alkoholkonsum, unregelmäßige Schulbesuche und Unterbringung in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe. Die Mutter von Herrn K. war schon sehr früh aus Polen nach Deutschland gekommen und hatte ihren Sohn bei der Großmutter zurückgelassen. Als Herr K. dann Jahre später auch nach Deutschland ausreiste war seine Mutter während der Zeit in Deutschland wiederholt neue Beziehungen eingegangen,

12 12 aus denen drei Halbgeschwister hervorgegangen sind, die in verschiedenen Pflegefamilien untergebracht waren. Mit der Situation überfordert durchlief Herr K. unterschiedliche Jugendhilfemaßnahmen und landete schließlich mit 18 Jahren in einer eigenen Wohnung. Zunehmend hatte er sich seinem Freundeskreis zugewandt, den er "auf der Straße" kennengelernt hat. Hier hatte er eine Form von Zusammenhalt und Teilhabe gefunden, die Ihm viel bedeutete, ihn aber letztendlich straffällig werden ließ.

13 13 4. Tätigkeitsbilanz Jugendliche aus Migrantenfamilien wurden im Vollzug begleitet und bei intensiven Einzelgesprächen auf die Entlassung vorbereitet; 34 begleitete Ausgänge an den Entlassungsort haben stattgefunden, in vielen Fällen wurde in diesem Zusammenhang die Familie besucht; 118 unterschiedliche Anträge wurden gestellt (Anträge auf Kindergeld, Kostenübernahme für eine betreute Wohneinrichtung, Anmeldungen für eine Schule, Antrag auf ALG I bzw. II, Verträge über die BRÜCKENSTELLE mit dem Jobcenter/Pace; Anträge über Halbwaisenrente beim Rentenversicherer und verschiedene Schreiben im Zusammenhang mit der Schuldensituation des Einzelnen wurden geschrieben; Für 103 Jugendliche wurde eine intensive Einzelfallbetreuung für die Zeit nach der Entlassung am Wohnort organisiert, in den meisten Fällen im Zuge begleiteter Ausgänge; 9 Wohnungen wurden angemietet; 98 Jugendliche wurden über die Arbeitsagentur oder das Jobcenter in verschiedene berufsvorbereitende Maßnahmen vermittelt; 3 Heranwachsende wurden bei Ausgängen zu Psychologischen Eignungsuntersuchungen beim Arbeitsamt begleitet, um für sie eine Reha gestützte Ausbildungen für die Zeit nach der Entlassung vorzubereiten; Mit 62 Jugendlichen wurde das Bewerbungstraining durchgeführt, die Bewerbungsmappen erarbeitet, Zeugnisse aus der Zeit vor der Inhaftierung von den jeweiligen Schulen oder bei den Eltern besorgt und die erstellten Unterlagen für den weiteren Gebrauch nach der Entlassung vorbereitet; 43 Jugendliche wurden in Jugendhilfemaßnahmen vermittelt incl. Kontaktaufnahme mit Jugend- bzw. Sozialämtern zwecks Kostenübernahmen; 85 Jugendliche haben Arbeit gefunden; 64 wurden in schulische Maßnahmen vermittelt oder absolvierten ein Praktikum als Vorbereitung für weiterführende Maßnahmen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters; 4 Jugendliche konnten ihr drittes Lehrjahr in einer überbetrieblichen Einrichtung in Kooperation mit der Agentur für Arbeit am Wohnort beenden; 9 Jugendliche wurden während des freiwilligen Verbleibs in einer Wohngruppe des Offenen Vollzuges Hameln begleitet. Die Verweildauer lag zwischen 2 Wochen und drei Monaten; 33 mal hat die BRÜCKENSTELLE ehemalige Inhaftierte im Zuge der Nachsorge bei Problemen in ganz Niedersachsen besucht.

14 14 5. Freiwillige Verbleib In 126 Absatz 1 des NJVollzG heißt es: "Nach der Entlassung kann der oder dem Gefangenen im Rahmen der durchgängigen Betreuung auf Antrag gestattet werden, eine im Jugendstrafvollzug begonnene Maßnahme des Erziehungs- und Förderplans abzuschließen. Hierfür oder aus fürsorgerischen Gründen kann sie oder er im Einzelfall höchstens drei Monate über den Entlassungszeitpunkt hinaus in der Anstalt verbleiben, sofern es deren Belegungssituation zulässt. Der Antrag und die Gestattung sind jederzeit widerruflich." Auch Erziehungs- und Fördermaßnahmen sollten abgeschlossen werden, um die bei der Inhaftierung festgestellten Defizite zu beseitigen und hierdurch bessere Startbedingungen zu gewährleisten. Durch den freiwilligen Verbleib kann eine Fortführung von Maßnahmen des Erziehungs- und Förderplans ermöglicht werden, die maximal drei Monate über den Entlassungszeitpunkt hinaus andauern. Weiterhin werden Wohnplätze vorgehalten, um entlassene Gefangene aus fürsorgerischen Gründen aufzunehmen. Zu den fürsorgerischen Gründen zählen unter anderem: Fehlende Unterkunft nach der Entlassung sowie deren fehlende Finanzierung, kein adäquater sozialer Empfangsraum bzw. keine günstigen oder resozialisierungshemmende Kontakte, mangelnde Rückkehrmöglichkeit zur Familie und/oder eine abrupte Beendigung einer Partnerschaft kurz vor der Entlassung. Seit 2011 begleiten die BRÜCKENSTELLE und Resohelp Haftentlassene aus der JA Hameln beim freiwilligen Verbleib nach 126 NJVollG und beim vorliegen folgender Voraussetzungen: I. Aufnahmekriterien - der freiwillige Verbleib soll die Beendigung einer in der Haft begonnenen Maßnahme ermöglichen, wenn diese innerhalb von drei Monaten nach der Entlassung abgeschlossen werden kann.

15 15 dies gilt für Gefangene, die an einer schulischen, beruflichen und sonstigen Aus-, Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen in der Jugendanstalt Hameln teilnehmen, die in der Haft mit besonderen Erziehungs-, Förder- und Therapiemaßnahmen begonnen haben, die allgemeinbildende Schulen oder Berufsschulen besuchen und kurz vor der Prüfung stehen. - Zudem ist eine Aufnahme aus fürsorgerischen Gründen möglich (z.b. zur Überbrückung bis zur Aufnahme in einer Einrichtung) 2014 haben insgesamt 9 Haftentlassene den freiwilligen Verbleib mit einer Verweildauer von 2 Wochen - 3 Monaten durchlaufen. Während ihres Aufenthalts in den Räumlichkeiten des offenen Vollzuges in der Eugen-Reintjes Straße in Hameln, werden die Bewohner durch die BRÜCKENSTELLE und Resohelp betreut und begleitet. Das beinhaltet die Geldverwaltung auf einem Verwahrkonto der JA Hameln und weitere Regelungen der Finanzen. Die Geldverwaltung ist hierbei von besonderer Bedeutung, weil die Erfahrung aus der vorausgegangenen Zeit uns gezeigt hat, dass es den Haftentlassenen in der ersten Zeit schwer fällt ihr angespartes Übergangsgeld sinnvoll einzuteilen. In der Zeit des freiwilligen Verbleibs haben die Bewohner keine zusätzlichen Einnahmen, sondern beziehen weiterhin nur eine geringe Entlohnung von ihrer Ausbildung in der Jugendanstalt und müssen damit auskommen, bis sie nach dem Auszug dort ALG I oder II beantragen können und es zur ersten Auszahlung (ca. 4 Wochen nach Antragstellung) kommt. Dieser Sachverhalt ist dem ehemaligen Inhaftierten nicht immer klar und muss regelmäßig diskutiert werden, weil die Wünsche und Möglichkeiten außerhalb des Vollzuges mit der Höhe des vorhandenen Ü- Geld meist nicht vereinbar sind.

16 16 Außerdem werden die Haftentlassenen bei allen Fragen des alltäglichen Lebens beim Übergang aus dem geschlossenen Vollzug unterstützt. Es wird jeweils Einzelfallhilfe bis zum Auszug aus dem freiwilligen Verbleib gewährt und in Einzelfällen auch darüber hinaus am Entlassungsort. Der Kontakt mit den Bewohnern wird von der BRÜCKENSTELLE und Resohelp eigenständig organisiert. Fallbeispiel freiwilliger Verbleib Herr L. ist zum Zeitpunkt seiner Entlassung 21 Jahre alt und wurde nach einer Strafzeit von 2 Jahren und 3 Monaten aus der Haft entlassen. Vor der Inhaftierung wohnte der junge Mann in einer Pflegefamilie, in der er im Alter von nur wenigen Monaten bis zu seiner Inhaftierung lebte. In der JA hatte er eine Ausbildung begonnen und wollte diese im Sommer 2015 mit der Abschlussprüfung beenden. Er erklärte sich mit den Bedingungen des freiwilligen Verbleibs einverstanden, zog dort ein und bereitete sich auf seine Abschlussprüfung vor. Nach drei Monaten bezog Herr L. eine eigene Wohnung in Hameln, da er aufgrund seines Deliktes nicht wieder an den vorherigen Wohnort zurückkehren konnte. Leider hat er einen Teil seiner Prüfung nicht bestanden und bereitet sich jetzt auf seine Wiederholungsprüfung vor. Während seines Aufenthalts in der JA war es trotz mehrmaligem Versuch nicht gelungen das Kindergeld für die Zeit der Ausbildung in der JA von der Kindergeldstelle bewilligt zu bekommen. Das Problem lag an den schwierigen Familienverhältnissen des Bewohners. Nach einem weiteren halben Jahr intensiver Nachforschungen und schriftlichen Stellungnahmen von dritter Seite ist es uns zum Jahresende 2014 doch noch gelungen eine größere Nachzahlung zu bekommen. Diese wurde zum größten Teil in der Begleichung der aus der Straftat resultierenden Schulden verwendet, so dass Herr L. derzeit schuldenfrei ist. Etwas mehr Mühe bedarf es nun den Klienten auf die Wiederholung der Prüfung vorzubereiten. In regelmäßigen Gesprächen werden immer wieder die unterschiedlichen Sichtweisen erörtert. Der junge Mann kommt regelmäßig in unsere Einrichtung, um sich zu informieren, Rat bei lebenspraktischen Dingen einzuholen und von seinem weiteren Werdegang

17 17 oder anstehenden Veränderungen zu berichten. Hin und wieder auch mit unrealistischen Ideen. Die Begleitung dauert weiterhin an. Ich habe dieses Beispiel angeführt, weil es verdeutlicht wie lange ein Klient die Unterstützung nach der Haft nötig hat, um nicht wieder in alte Gewohnheiten zurück zu fallen. An vielen Stellen hat man gemerkt, dass es ohne eine Unterstützung leicht zu unüberlegten Handlungen gekommen wäre, die den Klienten, ohne Zweifel, wieder in Schwierigkeiten gebracht hätten. Bei regelmäßigen Gesprächen, die wir immer noch mit dem ehemaligen Bewohner des freiwilligen Verbleibs führen, ist es dennoch gelungen den Klienten für ein Leben ohne Straftaten zu stabilisieren. 6. Weiterbildung Folgende Veranstaltungen wurden besucht: - Einführungsseminar Schuldner und Insolvenzberatung in Münster - Teilnahme am 24. Niedersächsischen Jugendgerichtstag im Oktober in Braunschweig - Weiterbildung im neuen Ausländerrecht In Hildesheim - Veranstaltung zu den Veränderungen beim Bezug von ALG II in Hildesheim Für 2015 ist eine vertiefende Fortbildung im Bereich Schuldnerberatung in Erfurt in Vorbereitung.

18 18 7. Schlusswort In dem Jahresbericht habe ich versucht die Vielseitigkeit und Flexibilität der Arbeit der BRÜCKENSTELLE darzustellen. Eine Arbeit mit unterschiedlichen straffällig gewordenen Menschen und deren Familien mit ihren Nöten, Ängsten und Sorgen. Jeder Klient hat seine Stärken und Schwächen, die individuelle Hilfen und Unterstützung benötigen. Diese intensive Arbeit setzt auch immer die Mitarbeit im Rahmen der Möglichkeiten des Klienten bei allen Phasen des Hilfeprozesses voraus. Nur mit ihm gemeinsam können Veränderungen und Ziele geplant und erreicht werden. Ich bedanke mich bei allen Mitarbeitern der Jugendanstalt Hameln und den zahlreichen Kooperationspartnern, die mich bei meiner Arbeit unterstützt haben. Ohne, dass mir entgegengebrachte Vertrauen, wäre meine Arbeit nicht auf fruchtbaren Boden gefallen. Die Jugendlichen brauchen oft lange, um das nötige Vertrauen aufzubauen und daraus gemeinsam mit der BRÜCKENSTELLE eine tragfähige Zukunftsperspektive zu erarbeiten. Die Nachhaltigkeit dieser individuellen Integrationsarbeit steht und fällt mit dem Kontakt, den man während der Haft aufbauen kann. Die vielen Erfahrungen, die ich während meiner Arbeit gesammelt habe zeigen mir wie wichtig es ist, den Kontakt zu den entlassenen Jugendlichen aufrecht zu erhalten, um sie immer wieder zu ermutigen ihren neuen Weg beizubehalten. Ich freue mich auch in Zukunft auf diese immer wieder neuen Herausforderungen und weitere neue Kontakte bei der Integrationsarbeit der BRÜCKENSTELLE. Heike Vierks Dipl. Sozialarb./Sozialpäd. April 2015

19 19 8. Kontaktdaten Heike Vierks Dipl. Sozialarb./Sozialpäd. Tel / Fax / brueckenstelle@gmx.de Caritasverband im Weserbergland e.v. Ostertorwall 6; Hameln

20 20 9. Anhang Migranten in der Betreuung der Brückenstelle in Jan. Feb. Mär. April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Erstgespräche Beratungsgespräche(1) Erstgespräche Beratungsgespräche(1) (1) Beratungsgespräche ungeachtet ihrer Dauer und Intensität

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