Fragebogen für Rotkreuz-Notruf Integrierter Bestandteil des Dienstleistungsvertrages Rotkreuz-Notruf

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1 Fragebogen für Rotkreuz-Notruf Integrierter Bestandteil des Dienstleistungsvertrages Rotkreuz-Notruf Welche Dienstleistung möchten Sie in Anspruch nehmen? Casa inklusive Alarmtaste Eigenes Mobiltelefon (Mobil I) Beispielgerät Nemo (Mobil II) inklusive Alarmtaste Wir danken Ihnen für das vollständige Ausfüllen des Fragebogens direkt im PDF oder handschriftlich in Blockschrift. Das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Aargau und die Notrufzentrale verpflichten sich, sämtliche persönliche Daten vertraulich zu behandeln. Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Aargau Buchserstrasse Aarau PC Telefon

2 1. Angaben für die Hilfeleistung durch die Notrufzentrale Rotkreuz-Notruf-Kundin/Kunde Telefon Mobiltelefon Geburtsdatum Sprache Lebens- und Wohnsituation Kundin/Kunde Ich wohne Ich lebe in einem Einfamilienhaus alleine in einer Wohnung zusammen mit Ehe-/Lebenspartner Parterre / Stockwerk Anzahl Zimmer.... in einer Pflegeeinrichtung / betreutes Wohnen Wichtige Informationen für medizinische Fachpersonen / Rettungsdienst Kundin/Kunde Sprechbehinderung: Allergien: Ort der wichtigsten Medikamente (z.b. Gegenmittel für Allergien): Diabetes Herz-/Kreislaufprobleme Sauerstoff Blutverdünner Epilepsie Patientenverfügung vorhanden. Hinterlegungsort: Bitte informieren Sie den Rettungsdienst, dass ich - wenn möglich - in folgendes Spital eingeliefert werden möchte: Weitere wichtige Angaben: Hausarzt/Hausärztin Telefon Praxis Spitexorganisation Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Aargau Telefon Tel Fax notruf@srk-aargau.ch Seite 2 / 5

3 Mindestens drei Kontaktpersonen in der unmittelbaren Nähe, die über einen Haus- und/oder Wohnungsschlüssel der Kunden verfügen oder Kenntnis vom Aufbewahrungsort der Schlüssel haben, sind in der Reihenfolge der gewünschten Benachrichtigung aufzuführen. Sind im Ereignisfall die bezeichneten Kontaktpersonen nicht erreichbar, werden der Situation angemessene Einsatzkräfte wie Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei aufgeboten unter möglicher Kostenfolge für die Kundin / den Kunden. 1) Telefon P Mobiltelefon Telefon G Kontaktperson Reihenfolge Kontaktpersonen - im Notfall aufzubieten, verfügen über Schlüssel Kontaktperson 2) Kontaktperson 3) Kontaktperson 4) Bezug zur Kundin/zum Kunden Telefon P Mobiltelefon Telefon G Bezug zur Kundin/zum Kunden Telefon P Mobiltelefon Telefon G Bezug zur Kundin/zum Kunden Telefon P Mobiltelefon Telefon G Bezug zur Kundin/zum Kunden Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Aargau Tel Fax notruf@srk-aargau.ch Seite 3 / 5

4 Bezugspersonen - im Notfall zu informieren Bezugspersonen werden im Notfall nicht für die Hilfeleistungen aufgeboten, sondern sind von der Notrufzentrale zu informieren sie entscheiden anstelle der Kunden, wenn diese nicht mehr entscheidungsfähig sind. Bezugsperson 1) Bezugsperson 2) Telefon P Mobiltelefon Telefon G Bezug zur Kundin/zum Kunden Telefon P Mobiltelefon Telefon G Bezug zur Kundin/zum Kunden Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Aargau Tel Fax notruf@srk-aargau.ch Seite 4/5

5 2. Administrative Angaben Kontaktperson für allfällige administrative oder technische Rückfragen Rechnungsempfänger/Rechnungsempfängerin (wenn abweichend von Kundin/Kunde) Ergänzungsleistungen (EL) (freiwillig zu beantworten) Ich beziehe keine EL Ich beziehe EL zur AHV Ich beziehe EL zur IV 3. Schlussbestimmungen Erklärung und Einwilligung Ich bin einverstanden, dass meine Daten in der Notrufzentrale und beim Schweizerischen Roten Kreuz Kanton Aargau gespeichert werden. Ort/Datum Unterschrift der Kundin/des Kunden. Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Aargau Tel Fax Seite 5 /5

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7 Dienstleistungsvertrag Rotkreuz-Notruf Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Aargau Buchserstrasse Aarau zwischen im Folgenden SRK genannt Klient NAV: (wird vom SRK ausgefüllt) Anrede: und, : Adresse: Plz/Ort: im Folgenden Kunde * genannt. *Die in diesem Vertrag verwendeten männlichen Bezeichnungen von Personen gelten für beide Geschlechter. Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Aargau Rotkreuz-Notruf Buchserstrasse Aarau PC Telefon notruf@srk-aargau.ch

8 1 Vertragsgegenstand Das SRK betreibt den Rotkreuz-Notrufdienst für Kunden des Kantons Aargau. Das SRK ist berechtigt, einzelne oder sämtliche Leistungen des vorliegenden Vertrags durch Dritte zu erbringen. Die vom SRK angebotenen Leistungen werden nur in der Schweiz erbracht. Der Kunde mietet ein Notrufgerät vom SRK. Mit diesem Notrufgerät kann er jederzeit eine telefonische Verbindung zur Rotkreuz-Notrufzentrale aufbauen, sofern ein Mobilfunknetz zur Verfügung steht. Die Rotkreuz-Notrufzentrale vermittelt nach sorgfältiger Abklärung die entsprechende Hilfe gemäss Kundenangaben. Die Rotkreuz-Notrufzentrale ist rund um die Uhr 365 Tage im Jahr besetzt. Die Zentrale verfügt über die technischen Einrichtungen, welche es ihr ermöglichen Notrufe und sonstige Anrufe von den angeschlossenen Kunden entgegenzunehmen. Die Notrufe werden durch speziell geschultes Personal bearbeitet, welches jeweils angemessene Hilfeleistung organisiert. Alle Gespräche mit der RotkreuzNotrufzentrale können durch diese aufgezeichnet werden. 2 Vertragsbestandteile Integrale Bestandteile zum vorliegenden Vertrag sind der Fragebogen sowie die vom Kunden gewählten Leistungen mit den entsprechenden aktuellen Leistungsbeschreibungen, welche unter publiziert sind. 3 Art der Hilfeleistungen Die Hilfeleistungen richten sich primär nach den Kundenangaben im Fragebogen. Sämtliche Interventionsmassnahmen, welche nach einer sorgfältigen Abklärung durch das Personal der RotkreuzNotrufzentrale getroffen und als notwendig erachtet werden, erfolgen im n und im Auftrag des Kunden. Alle Änderungen im Fragebogen, insbesondere der Wechsel von Kontaktpersonen, müssen dem SRK umgehend telefonisch oder schriftlich mitgeteilt werden. Die Kosten für die Leistungen von Drittpersonen (z.b. Arzt, Sanität, etc.), die durch die RotkreuzNotrufzentrale organisiert werden, gehen zu Lasten des Kunden. Die beauftragten Leistungserbringer stellen ihre Aufwendungen direkt dem Kunden in Rechnung. 4 Kosten Die Kosten für die im Rahmen des vorliegenden Vertrages erbrachten Leistungen richten sich nach der aktuellen Preisliste unter Für die Kosten wird quartalsweise Rechnung gestellt. Diese ist innert 30 Tagen zu bezahlen. Angebrochene Monate werden voll verrechnet. Version 23. Mai 2018 Seite 2/4

9 5 Mitwirkung des Kunden Der Kunde gewährleistet, dass alle im Fragebogen aufgeführten Personen einverstanden sind, bei Hilfeleistungen mitzuwirken und dass sie im Besitz eines Schlüssels zur Wohnung sind. Der Kunde informiert das SRK umgehend telefonisch oder schriftlich, wenn es Wechsel bei den Kontaktpersonen gibt. Der Kunde informiert das SRK vorgängig über längere Abwesenheiten. Der Kunde behandelt die ihm anvertrauten Geräte mit der nötigen Sorgfalt und meldet allfällige Störungen umgehend. Bei Vertragsende sind alle gemieteten Notrufgeräte inklusive der SIM-Karte in einwandfreiem und funktionstüchtigem Zustand zurückzugeben. 6 Haftung Das SRK haftet für die sorgfältige Erfüllung der Leistungen aus dem vorliegenden Vertrag sowie für die Funktionstüchtigkeit der gemieteten Notrufgeräte. Die Haftung für allfällige Folgeschäden bzw. indirekte Schäden (z.b. entgangener Gewinn) sowie die Haftung für Hilfspersonen wird im Rahmen des gesetzlich Möglichen wegbedungen. Dies gilt auch für die ausservertragliche Haftung. Keine Haftung wird insbesondere übernommen für die Funktion der Kommunikationsmittel und Plattformen zur Alarmübermittlung (z.b. Telefonverbindung, GSM (Natel)-Empfang, Empfang SMS, Funkübertragung, Serververfügbarkeit, etc.). Der Kunde haftet für Schäden, welche durch schuldhafte Verletzungen von vertraglich vereinbarten Pflichten verursacht wurden, wie unsorgfältige Handhabung der Notrufgeräte, missbräuchlicher Einsatz der SIM-Karte aus dem Notrufgerät, unkorrekte oder nicht aktuelle Angaben im Fragenbogen, usw. 7 Vertragsdauer und Kündigung Dieser Vertrag beginnt zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Rotkreuz-Notrufes und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Er kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von 20 Tagen jeweils auf ein Monatsende gekündigt werden. Die fristlose Kündigung, insbesondere im Fall von schweren Vertragsverletzungen, bleibt vorbehalten. Der Missbrauch des Rotkreuz-Notrufes ist ein Grund für eine fristlose Vertragsauflösung. 8 Datenschutz Beim Umgang mit Daten hält sich das SRK an die geltende Gesetzgebung. Es werden nur solche Daten erhoben, gespeichert und bearbeitet, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden. Der Kunde erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Version 23. Mai 2018 Seite 3/4

10 9 Schlussbestimmungen Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind unverbindlich. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen. Die Parteien verpflichten sich, etwaige Differenzen oder Meinungsverschiedenheiten aus diesem Vertrag vor Anrufung eines Gerichtes auf dem Verhandlungsweg zu bereinigen. Gegebenenfalls mangelhafte Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, welche dem ursprünglichen Willen der Parteien möglichst nahe kommen. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass eine gegebenenfalls mangelhafte Bestimmung durch eine solche zu ersetzen ist, welche dem ursprünglichen Willen der Parteien möglichst nahe kommt. Für Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist der ausschliessliche Gerichtsstand Aarau. 10 Unterschrift Kunde Ort, Datum: Unterschrift 11 Unterschrift SRK Kanton Aargau Ort, Datum: Bruna Müller Leiterin Rotkreuz-Notruf Version 23. Mai 2018 Seite 4/4

11 Leistungsbeschreibung Rotkreuz-Notruf Casa Prinzip Rotkreuz-Notruf Casa Der Kunde mietet ein Notrufgerät vom Schweizerischen Roten Kreuz Kanton Aargau (fortan SRK genannt). Mit diesem Notrufgerät und der dazugehörenden Alarmtaste kann er jederzeit eine telefonische Verbindung zur Rotkreuz-Notrufzentrale aufbauen, sofern ein Mobilfunknetz zur Verfügung steht. Die Rotkreuz-Notrufzentrale vermittelt nach sorgfältiger Abklärung adäquate Hilfe gemäss Kundenangaben und Kundenwunsch. Leistungen SRK In den monatlichen Kosten inbegriffen sind die Miete des Notrufgerätes, die SIM-Karte, der Anschluss an die Rotkreuz-Notrufzentrale, die Entgegennahme von Test- und Probealarmen, die Entgegennahme von Notrufen sowie die Telekommunikationskosten. Weiter sind die Wartung des Notrufgerätes (z.b. Batteriewechsel Alarmtaste) und die Störungsbehebung beim Kunden vor Ort inbegriffen. Inbetriebnahme Rotkreuz-Notruf Casa Nach Eintreffen der komplett ausgefüllten Dokumente wird ein Installationstermin mit dem Kunden vereinbart. Die Installation wird durch einen Mitarbeiter des SRK oder durch ein beauftragtes Unternehmen vorgenommen. Anschliessend wird der Kunde ausführlich instruiert. Mittels mehrerer Probealarme wird die Verbindung mit der Rotkreuz-Notrufzentrale aufgebaut und das Notrufsystem getestet. Die Inbetriebnahme ist mit der Begrüssung des Kunden durch die Rotkreuz-Notrufzentrale abgeschlossen. Hinweise für die Betriebsbereitschaft In Gebieten oder Gebäuden ohne oder mit nur eingeschränkter GSM-Mobilfunknetz-Abdeckung kann kein Alarm via eingebaute SIM-Karte abgesetzt werden. Falls zuhause kein GSMBetrieb möglich ist, bieten wir beim Notruf Casa eine zeitgemässe digitale Lösung an. Casa in Kombination mit digitaler Festnetz-Telefonie von Drittanbietern (Swisscom, Sunrise, Cablecom etc.) In Kombination mit IP-basierender Festnetz-Telefonie verschiedenster Telekomanbieter können unsere modernen Notrufgeräte Casa dank VoIP eine möglichst hohe Sicherheit bieten. Wenn wegen fehlendem Mobilfunknetz das Rotkreuz-Notrufgerät an einem Router angeschlossen wird, kann bei einem Stromausfall jedoch kein Alarm ausgelöst werden, da auch der Router des Telekomanbieters davon betroffen ist. Zudem besteht bei starker Auslastung des lokalen Netzwerks das Risiko, dass kein Notruf ausgelöst werden kann. Betrieb Rotkreuz-Notruf Casa Die Betriebsbereitschaft wird technisch durch die Notrufzentrale überwacht. Bei Störungen nimmt das SRK mit dem Kunden Kontakt auf. Störungen werden in der Regel an Werktagen während den Bürozeiten behoben. Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Aargau Rotkreuz-Notruf Buchserstrasse Aarau PC Telefon

12 Leistungen Kunde Der Kunde mietet das Notruf-Gerät vom SRK und benutzt es nach den Instruktionen des SRK. Allfällige Beschädigungen des Notruf-Gerätes oder der Notruf-Taste sind dem SRK umgehend zu melden. Der Kunde verpflichtet sich, das Notruf-Gerät gemäss den Instruktionen und Weisungen des SRK zu behandeln. Insbesondere dürfen die Geräte weder selbst geöffnet noch in irgendeiner Art verändert werden. Stellt der Kunde eine Störung fest, so hat er diese umgehend dem SRK oder der RotkreuzNotrufzentrale zu melden. Für jeglichen Missbrauch der SIM-Karte haftet der Kunde. Nach Vertragsbeendigung ist das Gerät inkl. der SIM-Karte in einwandfreiem und funktionstüchtigem Zustand wieder zurückzugeben. Version 23. Mai 2018 Seite 2/2

13 Leistungsbeschreibung Rotkreuz-Notruf Mobil Prinzip Rotkreuz-Notruf Mobil Der Kunde besitzt ein eigenes Mobiltelefon oder mietet ein mobiles Notrufgerät vom Schweizerischen Roten Kreuz Kanton Aargau (fortan SRK genannt). Mit diesem Mobiltelefon oder Notrufgerät kann er jederzeit eine telefonische Verbindung zur Rotkreuz-Notrufzentrale aufbauen, sofern ein Mobilfunknetz zur Verfügung steht. Die Rotkreuz-Notrufzentrale vermittelt nach sorgfältiger Abklärung adäquate Hilfe gemäss Kundenangaben und Kundenwunsch. Angebot Mobil I Voraussetzungen Rotkreuz-Notruf Mobil I Der Kunde besitzt ein eigenes Mobiltelefon mit einer funktionierenden SIM-Karte und entsprechendem Gesprächs-Guthaben. Es liegt in der Verantwortung des Benutzers, die Funktionsfähigkeit des Mobiltelefons (Ladezustand der Akku- Batterien usw.) und das verfügbare Gesprächsguthaben regelmässig zu überprüfen. Für eine Verbindung zur Rotkreuz-Notrufzentrale muss das Mobilfunknetz des entsprechenden Telecom Anbieters zur Verfügung stehen. Eine GPS-Ortung ist bei diesem Angebot nicht möglich. Leistungen SRK Auf dem Mobiltelefon wird die Rufnummer der Rotkreuz-Notrufzentrale hinterlegt. In den monatlichen Kosten sind der Anschluss an die Rotkreuz-Notrufzentrale, die Entgegennahme von Probealarmen sowie die Entgegennahme von Notrufen inklusive der Vermittlung von adäquater Hilfe inbegriffen. Nicht inbegriffen in den monatlichen Kosten sind die Auslagen für die SIM-Karte sowie die Gesprächs- und Verbindungskoten für Probealarme und Notrufe. Leistungen Kunde Der Kunde stellt sein Mobiltelefon inklusive SIM-Karte zur Verfügung. Er stellt sicher, dass die SIM-Karte funktioniert und genügend Gesprächs-Guthaben zur Verfügung steht. Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Aargau Rotkreuz-Notruf Buchserstrasse Aarau PC Telefon notruf@srk-aargau.ch

14 Angebot Mobil II Voraussetzungen Rotkreuz-Notruf Mobil II Der Rotkreuz-Notruf Mobil setzt eine funktionierende SIM-Karte und entsprechendes Guthaben voraus. Weiter muss das Mobilfunknetz des entsprechenden Telecom Anbieters zur Verfügung stehen. Es liegt in der Verantwortung des Benutzers, die Funktionsfähigkeit des Mobiltelefons durch regelmässiges Laden des Akkus zu gewährleisten. Eine GPS-Ortung ist nur im Freien möglich. Diese Ortung kann auf einige Meter genau sein. GPS kann eine Unterstützung in der Rettungskette sein. GPS hat aber auch seine klaren Grenzen: Die Ortung ist in vielen Fällen nicht möglich (keine Satellitenverbindung gerade in städtischer Umgebung ist die freie Sicht zu den GPS-Satelliten oft stark eingeschränkt, in geschlossenen Räumen nicht möglich. Der Kunde gibt bei diesem Angebot seine Einwilligung, dass er über die Rotkreuz-Notrufzentrale geortet werden kann. Eine Ortung wird nur im Alarmfall, in Folge eines Suchauftrages oder bei technischen Problemen durchgeführt. Leistungen SRK Das SRK stellt dem Kunden ein mobiles Notrufgerät inklusive SIM-Karte zur Verfügung. Das Gerät wird vom SRK überbracht und seine Handhabung wird dem Kunden erklärt. Mit diesem Gerät ist eine GPS-Ortung im Rahmen der beschriebenen Voraussetzungen möglich. Die Betriebsbereitschaft wird technisch durch die Notrufzentrale überwacht. Bei Störungen nimmt das SRK mit dem Kunden Kontakt auf, in der Regel an Werktagen während den Bürozeiten. Technische Probleme werden in der Regel an Werktagen während der Bürozeiten am Wohnort des Kunden oder am Standort des SRK behoben. In den monatlichen Kosten inbegriffen sind die Miete des Notrufgerätes, die SIM-Karte, der Anschluss an die Rotkreuz-Notrufzentrale, die Entgegennahme von Test- und Probealarmen, die Entgegennahme von Notrufen sowie die Telekommunikationskosten. Weiter sind die Wartung des Notrufgerätes (z.b. Batteriewechsel Alarmtaste) und die Störungsbehebung inbegriffen. Leistungen Kunde Der Kunde mietet das Notruf-Gerät vom SRK und benutzt es nach den Instruktionen des SRK. Allfällige Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl sind umgehend dem SRK zu melden. Der Kunde verpflichtet sich, das Notruf-Gerät gemäss den Instruktionen und Weisungen des SRK zu behandeln. Insbesondere dürfen die Geräte weder selbst geöffnet noch in irgendeiner Art verändert werden. Stellt der Kunde eine Störung fest, so hat er diese umgehend dem SRK oder der RotkreuzNotrufzentrale zu melden. Für jeglichen Missbrauch der SIM-Karte oder Verlust des Gerätes haftet der Kunde. Nach Vertragsbeendigung ist das mobile Notrufgerät inklusive SIM-Karte wieder zurückzugeben. Version 23. Mai 2018 Seite 2/2

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