Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln

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1 Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln Version Folienvortrag Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln mit Stand

2 Was ist Gentechnik? Isolierung von Erbmaterial Neukombination von Erbmaterial Übertragung neukombinierten Erbmaterials in andere Organismen über Artgrenzen hinweg Mit gentechnischen Methoden kann Erbmaterial (Desoxyribonukleinsäure, nach dem englischen Begriff international mit DNS abgekürzt) aus beliebigen Organismen isoliert, mit Erbmaterial aus den gleichen oder anderen Organismen neu verknüpft (kombiniert) und letztlich über Artgrenzen hinweg auf beliebige andere Organismen übertragen werden (menschliche Zellen, Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen). Dies ist mit klassischen Züchtungsmethoden nicht möglich, da hier z. B. nur Pflanzen der gleichen Art oder nah verwandter Arten miteinander gekreuzt werden können. Gene und Eigenschaften, die in evolutiv weit voneinander entfernten Organismen vorhanden sind, können so verknüpft werden mit unbekannten Auswirkungen auf die komplexen Wechselwirkungen des Erbmaterials und des Stoffwechsels.

3 Gentransfer Risiken der Methode Schrotschussverfahren bzw. Transformation mit Hilfe eines Bakteriums Einbau in Erbmaterial des Empfängers jeweils nach dem Zufallsprinzip Auftreten von unerwarteten Effekten durch den Einbauort der Fremdgene (Positionseffekte) Auftreten von unerwarteten Effekten, da ein Gen oft mehr als eine Eigenschaft codiert und Eigenschaften oft durch mehrere Gene codiert werden Komplexe Wechselwirkungen der Gene vielfach unverstanden Zur gentechnischen Veränderung von Pflanzen werden im wesentlichen zwei Verfahren eingesetzt: 1.) Beschuss der Pflanzenzellen mit Metallkügelchen, auf denen DNA haftet 2.) Transfer der DNA mit Hilfe eines Bakteriums Agrobacterium tumefaciens Die DNA wird in beiden Fällen nach dem Zufallsprinzip ins pflanzliche Erbmaterial eingebaut. Einbauorte (Position) sowie Zahl der eingebauten Fremdgen-Kopien lassen sich nicht steuern. Durch den Einbau von Fremdgenen kann die Aktivität pflanzeneigener Gene in der Nachbarschaft des Einbauortes verändert werden. Gene können beispielsweise in geringerem oder stärkerem Maße aktiv sein oder die räumliche oder zeitliche Steuerung ihrer Aktivität kann sich verändern (Gewebe- oder Entwicklungsspezifität). Solche Effekte nennt man Positionseffekte. Die komplexen Wechselwirkungen der Gene eines Organismus sind in aller Regel nicht verstanden. Funktion und Aktivität von Genen hängt zudem vom jeweiligen genetischen Hintergrund ab. Deshalb lässt sich die Wirkung eines Fremdgens nach Übertragung in einen anderen Organismus nicht mit Sicherheit vorhersagen.

4 GVO-Pflanzen Risiko für den Menschen? Fütterungsstudien nur an Tieren Hersteller für Studien verantwortlich keine verbindlichen Regeln für Tests in der Regel 30-tägige Fütterungstest an Ratten und Mäusen in der Regel nur isolierte Proteine im Test

5 Allergien durch neue Fremdproteine (Lebensmittelallergien, Heuschnupfen) Unerwartete Veränderungen durch evtl. neue Stoffwechselprodukte Antibiotika-Resistenzen Ausbreitung erhöht die Gefahr der Unwirksamkeit von Medikamenten Es gibt zu wenige unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen, weltweit ganze zehn Fütterungsstudien. Fünf davon weisen auf eine schädliche Wirkung durch GVO. Allergien: Neue Eiweiße können allergen wirken. Es gibt keine zuverlässigen Testmethoden, weil viele dieser Eiweiße bisher nicht in Lebensmitteln vorhanden waren. Unerwartete Veränderungen: Positionseffekte aufgrund des Einbaus von fremdem Erbmaterial können zu unerwarteten Veränderungen auf den pflanzlichen Stoffwechsel führen. Beispiele: 1.) Gentechnisch veränderte Petunien zeigten im Freiland statt der erwarteten lachsfarbenen Blüten weiße oder gescheckte Blüten. 2.) Herbizidresistente Sojabohnen haben offenbar einen höheren Ligningehalt, deshalb platzten in heißen Sommern die Stiele auf. Antibiotikaresistenzgene werden eingesetzt, um diejenigen Zellen zu selektieren (zu erkennen) bei denen der Gentransfer erfolgt ist. Die Antibiotikaresistenzgene aus Lebens-oder Futtermitteln können unter Umständen von Darmbakterien aufgenommen werden, und möglicherweise Medikamente unwirksam machen. Herbizidresistenzgen aus Raps in Darmflora von Honigbienen gefunden. (Quelle: ZDF-Sendung , Prof. Dr. Kaatz, Universität Jena) Eine wissenschaftliche Untersuchung suchte 2003 nach allen wissenschaftsintern kontrollierten Fütterungsstudien und fand gerade mal zehn Untersuchungen, die wissenschaftlich anerkannt sind. (Quelle: Pryme, I.F. & Lembcke, R. (2003): In vito studies on possible health consequences of genetically modified food and feed with particular regard to ingredients consisting of genetically modified plant materials; Nutrition and Health, 2003, Vol. 17, pp. 1 8)

6 Transgene Pflanzen Anbau weltweit 2005: 94,8 % der weltweiten Anbaufläche in 5 Staaten Brasilien (10,4 %) 2005: >99,9 % der weltweiten Anbaufläche für 4 Pflanzenarten Restliche Raps (5,0 %) Länder (5,2 %) Soja (60,0 %) China (3,7 %) USA (55,3 %) Baumwolle Kanada (11,0 %) (6,4 %) Argentinien (19,0 %) Mais (24,0 %) Weltweit: 90 Mio. ha transgene Pflanzen Andere Sorten (<0,1 %) Quelle: Von den weltweit zugelassenen 16 Nutzpflanzen (Mais, Raps, Baumwolle, Tomate, Soja, Kartoffel, Zuckerrübe, Nelken, Zucchini, Melone, Reis, Radicchio, Papaya, Flachs, Petunien, Süße Paprika) werden nur 4 Pflanzen, nämlich Soja, Mais, Baumwolle und Raps, kommerziell angebaut. Im Jahr 2005 wurden diese Pflanzen auf einer Fläche von 90 Millionen Hektar angebaut. Die weltweite landwirtschaftlich genutzte Fläche liegt bei etwa 1,5 Milliarden Hektar. Der Gentechnik- Anteil machte 2005 somit einen Anteil von etwa 6 Prozent aus. Der Anbau konzentriert sich derzeit auf 5 Länder, in denen 94,8 Prozent der Anbaufläche liegen. Die Zuwachsrate beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist im Jahr 2005 die Niedrigste seit 1996 gewesen. Während letztes Jahr noch 20 Prozent Anbausteigerung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen war, sind es im Jahr 2005 nur 11 Prozent. Das heißt, Gentechnik ist keineswegs unausweichlich und ebenso wenig weltweit verbreitet! Quellen: ISAAA (International Service for the Acquisition of Agri-biotech Applications). ISAAA wird gesponsert von der internationalen Biotechindustrie deswegen sind die Zahlen mit gewisser Vorsicht zu genießen. Leider gibt es jedoch keine andere Erhebung. Christof Potthof und Benno Vogel: "Verschobene Marktreife - Materialien zur zweiten und dritten Generation gentechnisch veränderter Pflanzen", Gen-ethisches Netzwerk e.v. (2003) siehe auch Hintergrundmaterialien auf CD.

7 Agro-Gentechnik Pflanzen-Eigenschaften Eigenschaften der angebauten Gentechpflanzen (2004) 72,3 % Herbizidresistenz 19,3 % Insektenresistenz 8,4 % Herbizid- und Insektenresistenz Quelle: Ziele der gentechnischen Veränderung von Pflanzen sind bisher hauptsächlich der Einbau von Herbizid- und Insektenresistenzen: Herbizidresistente Pflanzen überstehen die Anwendung eines Totalherbizids, das jeglichen anderen Pflanzenbewuchs auf der Fläche beseitigt. Insektenresistente Pflanzen sind gentechnisch so verändert, dass sie in jedem Teil der Pflanze ein Gift produzieren, dass Insekten, die von ihr fressen, getötet werden. Auf dem Markt befindet sich bisher Bt-Mais, der ein Toxin des Bacillus thuringiensis in sich trägt und so z. B. auf das Fraßinsekt Maiszünsler tödlich wirkt. Außerdem auf dem Markt: Bt-Baumwolle, die den Baumwollkapselbohrer bekämpft. Von den 2004 kommerziell angebauten transgenen Pflanzen waren 72,3 % resistent gegen ein Herbizid. Resistent hauptsächlich gegen Glyphosat (von Monsanto; Markenname Roundup) und Glufosinat (von Bayer CropScience: Markennamen: Basta bzw. Liberty). Auch bei Freisetzungsversuchen (begrenzt auf einzelne Standorte und festgelegte Zeiträume) in Europa überwiegen die Eigenschaften Herbizid- und Insektenresistenz : 74 % aller Freisetzungsversuche in Europa mit 4 Pflanzen: Mais (27 %), Raps (20 %), Kartoffeln (11 %), Zuckerrüben (15 %) Rest sind: Tomate, Chicoree, Futterrübe, Baumwolle, Gemüse, Weizen etc.

8 Gentech-Pflanzen der Zukunft? Spekulation und neues Gefahrenpotenzial Pflanzen mit Resistenz gegen Umweltstress Pflanzen mit neuen Inhaltsstoffen Pflanzen mit verändertem bzw. beschleunigtem Wachstum (z. B. Energiepflanzen) Pflanzen, die Pharmazeutika produzieren Künftig sollen Gentech-Pflanzen entwickelt werden, die resistent sind gegen Hitze, Kälte, Frost, Trockenheit oder Salz bzw. Schwermetalle im Boden. Gentech-Pflanzen mit einem Zusatznutzen sollen die Akzeptanz bei den Verbrauchern für Gentech-Lebensmittel erhöhen. Solcher Zusatznutzen könnte sein: erhöhter Vitamin- oder Mineralstoffgehalt, Einführung/Erhöhung gesundheitsfördernder oder krebshemmender Stoffe, längere Haltbarkeit, besserer Geschmack. Pflanzen sollen rascher wachsen, früher blühen und Frucht tragen. Auch Zwergformen oder Pflanzen mit veränderter Gestalt, Blütenform und -farbe werden möglicherweise entwickelt, hier wird auch ein Markt im Zierpflanzenbereich gesehen. In den USA wurden z. B. im Jahr 2002 auf 52 ha Maispflanzen freigesetzt, die Pharmazeutika produzieren sollten, auch andere Pflanzenarten werden zwecks Pharmaproduktion gentechnisch verändert. Dabei geht es beispielsweise um Impfstoffe, Antikörper, menschliche Eiweiße wie Insulin oder andere Pharmaprodukte. Gerade Pharmaeigenschaften sind höchstgefährlich, wenn sie sich in der Umwelt verbreiten. Bewertung: Diese Eigenschaften sind äußerst komplex und schwierig zu erreichen, sie greifen u. U. stark in den pflanzlichen Stoffwechsel ein. Die mögliche Risiken für Mensch, Natur und Umwelt sind sehr hoch und besonders schwer abzuschätzen, höher als bei den bislang angebauten Gentech-Pflanzen mit Herbizid- und Insektenresistenzen. Diese Pflanzen finden sich bisher nicht im kommerziellen Anbau!

9 Auskreuzung der Fremdgene auf Pflanzen der gleichen Art sowie verwandte Kultur- und Wildpflanzen Bedrohung der Artenvielfalt (Schädigung von Nützlingen und anderen Insekten, z.b. Florfliege, Schmetterlinge; Beeinträchtigungen des Bodenlebens) Ausbreitung und Verwilderung Das Auskreuzungspotenzial von transgenen Raps- und Zuckerrüben-Pflanzen auf Wildpflanzen wird hoch eingestuft, da diese Pflanzen in Mitteleuropa zahlreiche Kreuzungspartner in der Natur finden. Bei Raps wäre dies z. B.: ausgewilderter Raps, Rübsen, Ackersenf, Sareptasenf, schwarzer und grauer Senf, Hederich sowie Kohlarten. Bei Zuckerrüben wären: ausgewilderte Rüben, Schnittmangold, Rote Beete, Futterrübe sowie Wildrüben zu nennen. Bei Mais hingegen ist in Europa keine Auskreuzung auf Wildpflanzen möglich. Mais kann sich jedoch in andere Maisbestände einkreuzen, da er eine fremdbefruchtende Pflanze ist. Die Weitergabe von genetischer Information an die folgende Generation auf sexuellem Weg wird als vertikaler Gentransfer bezeichnet. Die Pollenverbreitung kann z.b. durch Wind oder Insekten, über sehr weite Strecken erfolgen. Die Ausbreitungsmöglichkeit ist u. a. abhängig vom Fortpflanzungssystem der jeweiligen Pflanze (Fremdbefruchter haben ein höheres Risiko: Roggen, Mais, Zucker- und Futterrübe, Sonnenblume), von Pollengröße und -form, Entfernungen, Hindernissen, Atmosphärische Strömungen etc. Die Auswirkung des Zusammentreffens von mehreren Gentech-Eigenschaften in einer Pflanze beim Auskreuzen in der Natur ist nirgends untersucht. Kartoffeln können sich durch im Boden verbleibende Samen (7 Jahre keimfähig) und Knollen ( Durchwuchskartoffeln) ausbreiten. Beim Weizen finden sich in Europa folgende Kreuzungspartner: Weizenarten, Dinkel, Gerste, Haargerste.

10 Agro-Gentechnik Risiken für die Umwelt Auswirkungen des Einsatzes von Totalherbiziden Rückgang der Artenvielfalt, z. B. Studie Großbritannien, 2003 Funde im Grundwasser, z. B. Glyphosat in Dänemark Beeinträchtigung von Boden-Mikroorganismen, z. B. Rhizobien unter Roundup bei Sojabohnen Resistenzentwicklung bei Ackergräsern/Kräutern mit Resistenz gegen Glyphosat, dem Wirkstoff von Roundup In Großbritannien wurden 2003 dreijährige Feldversuche über die ökologischen Auswirkungen von gentechnisch verändertem, herbizid-resistenten Raps, Mais und Zuckerrüben auf insgesamt 200 Standorten abgeschlossen. Die Ergebnisse der bislang weltweit größten Untersuchung bestätigen die Risiken für die biologische Vielfalt. Bei herbizidresistentem- Sommerraps und herbizidresistenten- Zuckerrüben wurden z. B. Insekten in einem deutlich höheren Ausmaß geschädigt als bisher angenommen: - Anzahl und Vielfalt der Kräuter nahm deutlich ab - viele wertvolle Futterpflanzen für Insekten, z. B. Schmetterlinge und Vögel fallen aus: 24 % weniger Schmetterlinge an den Feldrändern, 44 % weniger Blütenpflanzen und 39 % weniger Samen bei herbizidresistentem-raps Nachdem in Dänemark Glyphosat im Grundwasser nachgewiesen werden konnte, schränkte die Regierung die Verwendung des Totalherbizides ein.

11 79 % der Verbraucher in Deutschland und 70 % in der EU lehnen Gentechnik bei der Lebensmittel-Erzeugung ab Gründe (laut EU-Barometer von 1996/1999/2002) - fehlender Nutzen für Verbraucher - Risiken für Mensch und Umwelt - steigende Kosten für gentechfreie Produkte, wenn Gentechnik kommerziell zum Einsatz käme Quellen: Eurobarometer 1996/1999/2002 Gesunde Ernährung ist mit herkömmlichen Lebensmitteln problemlos zu verwirklichen. Auch die Verbraucherzentralen bundesweit halten es für fraglich, ob mit einer risikobehafteten Technologie eine Fehlernährung korrigiert werden kann. Aufgrund der unzureichenden Wissensbasis ist eine bewusste Ernährung besser als ein Konzept nähr- und wirkstoffveränderter Produkte. Bleiben die Verbraucher bei ihrer Ablehnung der grünen Gentechnik? Die Zukunft ist offen. Aber: Einstellungsmuster und Kausalbeziehungen sind über die Zeit hinweg stabil. Mit mangelndem Wissen kann die hohe Ablehnungsquote nicht begründet werden. Eine britische Studie bestätigte erst kürzlich, was Untersuchungen in Deutschland auch schon früher gezeigt hatten. Mehr Information über gentechnisch veränderte Lebensmittel steigert die Ablehnung und Skepsis zusätzlich. Insbesondre festigte sich die Überzeugung, dass niemand genug über die langfristigen Effekte gentechnisch veränderter Nahrung auf die Gesundheit weiß. Preis für Produkte ohne Gentechnik Die Verbraucherverbände befürchten, dass gentechnikfreie Lebensmittel künftig teurer werden. Wer wirklich gentechnikfrei produzieren will, muss seine Produkte ständig aufwendig analysieren lassen auf eigene Kosten. Das treibt die Verbraucherpreise nach oben. Es wäre schon absurd und eine Umkehrung des Verursacherprinzips, wenn die Verbraucher für die bisher gewohnte Qualität- ohne Gentechnik- am Ende mehr bezahlen müssten. Die Gentechnik würde dann die Produkte derjenigen teurer machen, die sie vermeiden wollen.

12 Agro-Gentechnik Verunreinigung gentechnikfreier Landwirtschaft Gentechnikfreier Anbau und ökologischer Landbau in Gefahr durch: Auskreuzung Kleinräumige Agrarstruktur in der EU Vermischung im Betrieb bei Anbau, Ernte, Lagerung und Transport, überbetrieblicher Maschineneinsatz, Erfassungshandel, Weiterverarbeitung Durchwuchs Umstellung/neue Pachtflächen Koexistenz, das dauerhaft geordnete Nebeneinander von gentechnisch veränderten Pflanzen und gentechnikfreiem Anbau, ist unter den kleinräumigen Agrarstrukturen der EU in Mitteleuropa praktisch nicht zu verwirklichen. Um gentechnikfreien Anbau zu erhalten, müssen getrennte Produktionsschienen aufgebaut werden. Dies beginnt am landwirtschaftlichen Betrieb und geht bis zum Lebensmittelverarbeiter. Dadurch entstehen enorme Kosten, die die gentechnikfreie Lebensmittelproduktion teurer macht. Die EU Kommission hat bislang Leitlinien zur Koexistenz veröffentlicht und arbeitet derzeit an einer Richtlinie.

13 Koexistenz am Beispiel Raps Raps-Samen etwa 10 Jahre im Boden keimfähig Hohe Ausfallverluste Durchwuchs Nach einmaligem Anbau von GVO-Raps muss mindestens 10 Jahre lang mit Verunreinigung über 0,9% gerechnet werden Raps kann sich in Europa mit zahlreichen Wildpflanzen kreuzen Raps-Pollen verbreiten sich über weite Distanzen (26 km) Bienen fliegen bis zu 14 km weit und beweiden bis zu 100 km 2 In Kanada ist praktisch kein Anbau von gentechnikfreiem Raps möglich Rapssamen sind bis zu 10 Jahre lang im Boden keimfähig. Dies ist insofern von großer Bedeutung da es bei der Rapsernte bekanntermaßen zu hohen Ausfallverlusten kommt: ca. 100 bis 200 kg pro Hektar Rapssamen verbleiben nach der Ernte auf dem Feld. Die Rapssamen können dann über Jahre hinweg auflaufen. Dieser sogenannte Durchwuchs kann somit spätere Ernten verunreinigen, sich mit verwandten Wildkräutern sowie mit anderen Rapspflanzen kreuzen. Gentechnikfreier Anbau ist auf diesen Flächen erst mal nicht mehr möglich. Raps ist in Mitteleuropa mit einigen Wildkräutern kreuzbar, z. B. Hederich, Ruderalraps, Rüpsen und Ackersenf. Die Befruchtung erfolgt bei Raps über Wind und Insekten. In Freilandversuchen, die von der britischen Regierung in Auftrag gegeben wurden, wurde Rapspollen noch in einer Entfernung von 26 km zur Pollenquelle nachgewiesen (Quelle: Farm Scale Evaluations of GM crops, Final Report 2000/2003). Die Angaben, die zu Flugdistanzen von Insekten in Publikationen gemacht werden, variieren in einem weiten Spektrum. Nach Saure et al (1999) wurden für Honigbienen zurückgelegte Distanzen bis zu 14 km festgestellt. Waddington et al. (1994) beobachtete Sammelradien der Honigbiene bis über 6 km Entfernung vom Bienenstock, so dass die Bienen um ihren Stock eine Fläche von 100 Quadratkilometern mit ihren Flügen abdeckten! Osborne et al (1999) stellten fest, dass Hummeln nicht immer die nächstgelegene Nahrungsquelle anfliegen und Ramsay et al. (1999) wiesen nach, dass in Bienenstöcken auch zwischen den Bienen eine Pollenübertragung stattfindet. In ihrer Gesamtheit machen diese Forschungsergebnisse den Umfang von Pollen-Transfer mittels Insekten zu einer recht unberechenbaren und kaum vorhersagbaren Größe. Fest steht jedoch, dass durch Insekten ein Transfer über weite Strecken möglich ist. Der Gentech-Raps-Anbau in Kanada hat inzwischen dazu geführt, dass praktisch kein gentechnikfreies Rapssaatgut mehr angeboten werden kann. Somit mussten Biobauern, um ihre Öko-Zertifizierung nicht zu verlieren, den Rapsanbau komplett aufgeben.

14 Agro-Gentechnik Ökonomische Faktoren Prognose Mehrertrag von 80 /ha (Bt-Mais) Zusatzkosten Marktrisiken Werteverlust Abhängigkeit teureres Saatgut (ca. 25% Aufpreis) Mehrkosten von /ha für Koexistenzmaßnahmen Analysekosten pro Probe ca. 200 Haftung im Schadensfall Imageschaden, Verlust von Handelspartnern, Rückrufaktionen Grundstücke, die GVO-kontaminiert sind Saatgut und Herbizid im Paket, Patentgebühren Monopolisierung in der Saatgutbranche Quelle: dlz 2/2006 Freigesetzte Pflanzen sind nicht mehr rückholbar! Beispiel: Star-link-Mais in den USA: Starlink Bt-Mais wurde in USA nur als Tierfutter zugelassen. Weil Allergien beim Menschen nicht ausgeschlossen waren, bekam er keine Zulassung als Lebensmittel. Dennoch gelangte er im Jahr 2000 unbeabsichtigt in für die menschliche Ernährung vorgesehene Produkte. Die Rückrufaktion kostete Aventis (heute Bayer Crop Science) etwa eine Mrd. US-Dollar. Es gelang bis heute nicht, den Mais aus konventionellem amerikanischen Saatgut zu entfernen! Monopolisierung in der Saatgutbranche: Die Strategie der großen Saatgut-Konzerne ist der Aufkauf von kleinen und mittleren Firmen. In den USA kann beobachtet werden, dass die nicht-gentechnisch veränderten Sorten mit guten Ertragswerten vom Markt genommen wurden und werden. (siehe auch nächste Folie)

15 Agro-Gentechnik Multinationale Konzerne 6 Firmen teilen sich den Gentech-Saatgutmarkt 1) Monsanto 2) DuPont 3) Syngenta 4) Bayer CropScience 5) Dow Agroscience 6) BASF Die Firma Monsanto vermarktet 88 % aller transgenen Pflanzen Quelle: 6 Firmen (Monsanto, Syngenta, Bayer CropScience, DOW, DuPont und BASF) teilen sich den Gentech-Saatgutmarkt. Sie besitzen über 90% aller bisher weltweit für den Anbau zugelassenen genveränderten Pflanzen und mehr als 50% aller Patente auf genveränderte Pflanzen. Allein Monsanto vermarktet 88% allein aller gentechnisch veränderten Pflanzen. Die 10 größten Saatgutkonzerne kontrollierten 2005 rund 50% des weltweiten Umsatzes mit Saatgut (konventionell und gentechnisch verändert) von insgesamt 21 Mrd. US-Dollar. Die Chemiekonzerne investieren große Summen in den Kauf von Saatzuchtunternehmen. Damit wird die Strategie verfolgt, durch die Verdrängung von konventionellem Saatgut langfristig allein Gentech-Saatgut anzubieten. Die hohen Kosten der Entwicklung einer transgenen Pflanze können sich nur mehr die Größten leisten: U. a. die Patente verursachen hohe Kosten für die Entwicklung (50-60 Mio. US-Dollar). Die Entwicklung transgener Sorten dauert 6-12 Jahre. Die Agrochemiekonzerne versuchen vermehrt auch auf den ganzen Versorgungsweg Einfluss zu nehmen (Handel, Verarbeitung). Dies ist der Versuch, die gesamte Kontrolle vom Gen bis zum Supermarktregal zu erlangen.

16 Maiszünsler Starker Schädlingsbefall führt zu Ertragseinbußen von 10 bis 15 % (vereinzelt bis zu 30 %) Insbesondere im intensiven Maisanbau ein Problem Bekämpfungsmethoden: 1. Vorbeugende Maßnahmen (z. B. angepasste Fruchtfolge) 2. Chemische Bekämpfung 3. Biologische Kontrolle 4. Transgener Bt-Mais Resistenzentwicklung gegen Bt-Toxin ist zu erwarten (bisher im Labor bei 3 Schadinsekten beobachtet) umfangreiches Resistenzmanagement beim Anbau der Bt- Sorten notwendig (Refugien) Biologie des Maiszünslers: Der Falter, etwa 12 mm groß, wird nur etwa 10 Tage alt. Flugzeit ist Ende Juni bis Ende August; Ein Weibchen legt etwa 800 Eier, diese werden in Paketen zu 15 bis 30 Stück an der Blattunterseite abgelegt. Die Raupen schlüpfen nach 1,5 bis 2 Wochen, in den ersten beiden Larvenstadien fressen sie an den Blättern, im dritten Larvenstadium bohren sie sich in den Schaft der Rispe. Schadbild: Fraßlöcher in den Blättern; Bohrfraß der Raupe in Stengel und Kolben; Später Löcher am Stengel mit Bohrmehl; Fraßgänge bis ins Stengelmark; Stengel knicken im Wind ab. Verbreitung: Überall in Europa, verstärkt in Gegenden mit intensivem Maisanbau, große Teile Süddeutschlands und südliches Thüringen; In den letzten Jahren auch Ausbreitung nach Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg (Oderbruch). Bekämpfung: 1.) Vorbeugende Maßnahmen durch Einhaltung der Fruchtfolge, Sortenwahl (Stengelhärte und Standfestigkeit), Stoppelbearbeitung (tiefer Schnitt, Pflanzenreste klein häckseln, tief Pflügen) 2.) Chemische Bekämpfung durch Pyrethroide (Ausbringung: Stelzenschlepper) 3.) Biologische Kontrolle mit der Schlupfwespe Trichogramma brassicae (Ausbringung von Hand; keine oder geringe Bodenbelastung; keine Wartezeit und keine Resistenzprobleme; Schonung anderer Nützlinge) 4.) Einsatz von gentechnisch verändertem Mais (Bt-Sorten, die ein Toxin des bodenlebenden Bakteriums Bacillus thuringiensis produzieren).

17 Entwicklung des Pestizideinsatzes in den USA seit Einführung der Gentechnik 1996 Nach Aussage der Industrie sollen Gentech-Pflanzen den Pestizideinsatz verringern. Damit wären Gentech-Pflanzen, was Arbeitsaufwand und Betriebsmitteleinsatz betrifft, positiv zu bewerten. Und zudem auch noch ökologischer, da weniger Agrochemiekalien eingesetzt werden müssten, behaupten die Firmen. Doch aufgrund der vermehrt auftretenden resistenten Unkräuter mussten US-Farmer schon nach wenigen Jahren des Gentech-Anbaus zusätzlich Herbizide ausbringen, sowie die Häufigkeit der Spritztermine erhöhen. Nur in den ersten drei Jahren wurde der Spritzmitteleinsatz reduziert, danach ist der Herbizideinsatz stark gestiegen. Heute müssen US-Landwirte rund 11,5 Prozent mehr Pestizide ausbringen als vor Einführung der Gentechnik. Entgegen den Versprechungen der Industrie führen herbizidresistente Gentech-Pflanzen demnach nicht zu einer Einsparung an chemischen Pflanzenschutzmitteln. Quelle: Benbrook (2003). Für Argentinien (dort wird vor allem Soja angebaut) ließen sich ähnliche Effekte nachweisen. Hier liegt der Einsatz von Pestiziden inzwischen mehr als doppelt so hoch. Quelle: Qaim M, Traxler G (2002): Roundup Ready soybeans in Argentina: farm level, environmental and welfare effects. Paper presented at the 6th International Conference of the International Consortium of Agricultural Biotechnology Research, Ravello, Italy. Resistente Unkräuter: In den USA haben sind inzwischen sieben Pflanzenarten Resistenzen gegen Glyphosat entwickelt: das Steife Weidelgras (Lolium rigidum), das Italienisches Raygras (Lolium multiflorum), die Indische Eleusine (Eleusine indica), ein Amarant (Amaranthus rudis), der Tannenwedel (Hippuris vulgaris), ein Berufskraut (Erigeron spec.) und die Kanadische Goldrute (Conyza canadensis). Quelle: Van Acker RC, Brûlé-Babel AL, Friesen L F (2003): An environmental safety assessment of RoundupReady Wheat: Risks for direct-seeding systems in Canada. The Canadian Wheat Board; Berichte über dreifach-herbizidresistenten Raps lagen bereits nach wenigen Anbaujahren aus Kanada vor.quelle: Hall L, Topinka K, Huffman J, Davis L, Good A

18 Agro-Gentechnik mehrheitlich von deutschen Bauern abgelehnt Wollen Sie in Zukunft gentechnisch verändertes Saatgut (z.b. Mais oder Raps) anbauen? Weiß noch nicht, kommt darauf an 13% Eher ja 17% Nein, auf keinen Fall 44% Quelle: WICKERT INSTITUTE Eher nein 26%

19 Gentechnikfreie Fütterung 72 % der Bauern wollen GVO-freie Futtermittel! Bedingung: Der Grund: Angebot vorhanden Verbraucherablehnung Angemessene Preise Keine Vorteile für Tiere Besonderheit des Futtermittelmarktes: Allein der Preis der Komponenten ist entscheidend Imageschaden wird nicht befürchtet Krisenerprobte Branche Quelle: Wickert-Institut 2002 Gentechnisch veränderte Futtermittel bieten keinen Vorteil für Tiere. Sie sind weder gesünder, noch enthalten sie mehr Nährstoffe. Die meisten Bauern wollen keine gentechnisch veränderten Futtermittel einsetzen (72%). Voraussetzung: Ein Angebot an gentechnikfreien Futtermitteln ist vorhanden und zum gleichen oder nur geringem Aufpreis zu haben. Doch gentechnikfreie Futtermittel sind teurer. Der Grund: Konzerne wie Bayer, Monsanto oder Syngenta verdienen zwar am Verkauf des patentierten Saatguts und ihrer Spritzmittel, die Kosten für die Trennung und Untersuchungen auf Gentechnikfreiheit müssen aber alleine diejenigen tragen, die weiterhin ohne Gentechnik arbeiten wollen. Hinzu kommen die Besonderheiten des Futtermittelmarktes: Einziges entscheidendes Kriterium für oder gegen eine Futtermittelkomponente ist der Preis. Zum Großteil werden Abfallprodukte z. B. aus der Lebensmittelerzeugung zu Futtermitteln weiterverarbeitet. Die Branche fürchtet sich aufgrund der vielen Krisen in den letzten Jahren kaum vor weiteren Skandalen (BSE, Nitrofen, Dioxin).

20 Gentechnikfreie Fütterung Getreide weltweit noch gentechnikfrei Raps: in Europa nur Import und Verarbeitung Mais: Zulassungen für Anbau liegen vor, dennoch bislang nur wenig kommerzieller Anbau in Europa, außerdem sehr hoher Selbstversorgungsgrad Soja: Selbstversorgungsgrad in Europa ist gering Hohe Soja-Importe nach Europa Vor allem für Schweine- und Geflügelfütterung Mittelfristig kann auf diese Importe nicht verzichtet werden Hauptanbauländer: USA, Argentinien, Brasilien, Rumänien ca. 55 % der Soja-Weltproduktion ist gentechnisch verändert gentechnikfreie Ware ca. 40 EUR/t (13-22 %) teurer Gentechnikfreie Fütterung ist nur dann schwierig, wenn Soja verfüttert wird. Soja ist jedoch der wichtigste Eiweißlieferant für die Schweine- und Geflügelfütterung. Die Selbstversorgung mit Eiweiß-Komponenten liegt in der EU bei 1/3. Die Hauptanbauländer von Soja sind USA (81% des Soja ist gentechnisch verändert), Argentinien (99 % des Soja ist gentechnisch verändert) und Brasilien. In Europa ist Rumänien einer der wichtigsten Sojaproduzenten (aber: bis zu 90% Gen-Soja-Anbau, oft illegal). Nur aus Brasilien wird noch gentechnikfreie Ware angeboten. 55 % der Soja-Weltproduktion sind gentechnisch verändert. Für garantiert gentechnikfreies Soja aus Brasilien wird ein Aufpreis verlangt, der sich auch beim Futtermittelpreis bemerkbar macht. Die Soja-Importe sind v.a. seit dem Tiermehlverfütterungsverbot stark angestiegen.

21 Rechtliche Situation in Europa Zeitplan : Zulassung von GVO- Soja und Mais : EU-Moratorium keine neue Zulassung von GVO : Zulassung von Produkten aus GVO nach der alten Novel-Food-Verordnung 2001: EU-Freisetzungsrichtlinie 2003: EU-Verordnungen zu Nahrungs- und Futtermittel, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung seit 2004: über 20 neue Anträge auf Zulassung von GVO nach der Freisetzungsrichtlinie und Anträge auf allg. Sortenzulassung von alten GVO-Pflanzen vor 1998 seit 2004: 31 Sorten im EU-Sortenkatalog eingetragen???: EU-Saatgutrichtlinie (Grenzwerte für erlaubte Verunreinigung mit gv-sorten) Wenn es keine Risikodebatte gäbe, hätten wir längst schon den kommerziellen Anbau von Gentechnik in Europa und in Deutschland. Auf der Basis der alten EU-Freisetzungsrichtlinie von 1990 (90/220/EG) wurden zwischen 1996 und Zulassungen von transgenen Pflanzen erteilt, z. B. insektenresistenter Mais Bt 176 und Mon 810 und herbizidresistenter T25 Mais. Herbizidresistenter Raps und Chicoree darf zu Züchtungszwecken angebaut werden. Zugelassen wurden außerdem Nelken mit längerer Haltbarkeit und veränderter Blütenfarbe sowie herbizidresistenter Tabak. Zwischen 1999 und 2004 verhinderte ein EU-Moratorium jede weitere Zulassungen von transgenen Pflanzen. Auf Basis der Novel-Food-Verordnung EC/225/97 wurden von Zulassungen für Gentech- Lebens- bzw. Futtermittel erteilt, darunter Maisprodukte, Rapsöl und Baumwollöl. Bevor gentechnisch verändertes Saatgut auf den Markt kommen kann, bedarf es außer der EUrechtlichen Genehmigung zusätzlich der Zulassung nach dem Sortenschutzgesetz, d.h. ein Eintrag im nationalen bzw. im europäischen Sortenkatalog. Sorten, die auf nationaler Ebene zugelassen sind werden nach zwei Jahren in den EU-Sortenkatalog übernommen. Grenzwerte für Saatgut: In der Saatgutrichtlinie gibt es eine Art Platzhalter für die Einführung eines Grenzwertes für die Präsenz gentechnisch veränderter Sorten in konventionellem und ökologischen Saatgut. Ohne diesen Grenzwert ist jegliche Verunreinigung illegal oder kennzeichnungpflichtig. Die EU-Kommission plant die Einführung solcher Grenzwerte für verschiedene Kulturpflanzen (Vorschlag vom September 2004: Grenzwert für Mais und Zuckerrüben: 0,5 %; für Raps: 0,3 %). Eine Entscheidung ist bislang nicht getroffen worden.

22 Rechtlicher Rahmen Freisetzungsrichtlinie Regelt die Zulassung und den Anbau gentechnisch veränderter Sorten (Versuch und Inverkehrbringen) Vorsorgeprinzip (menschliche Gesundheit und Umwelt) Gleichstellung der drei Anbauformen gentechnisch verändert, konventionell und ökologisch Mitgliedsstaaten der EU können Maßnahmen zur Verhinderung des unbeabsichtigten Vorhandenseins von GVO in anderen Produkten erlassen Um gentechnisch verändertes Saatgut anbieten zu können bedarf es neben der gentechnikrechtlichen einer sortenrechtlichen Zulassung. An folgenden Punkten setzt die Freisetzungsrichtlinie das Vorsorgeprinzip um: - Selbst wenn ein gentechnisch veränderter Organismus zugelassen ist, muss er anschließend noch beobachtet werden. - Zulassungen werden nur für einen Zeitrahmen von zehn Jahren erteilt. - Antibiotika-Resistenz-Marker-Gene dürfen nur noch für einen begrenzten Zeitraum in den Pflanzen angewendet werden. Nachdem eine transgene Pflanze ihre Zulassung nach der Freisetzungsrichtlinie erhalten hat, muss die sortenrechtliche Zulassung erfolgen: Die Eintragung in einen Sortenkatalog. Zulassung nach der EU-Freisetzungsrichtlinie: 1.) Die Antragstellung erfolgt national, mit Information an die EU 2.) Der Mitgliedsstaat gibt seine Stellungnahme ab, mit Information an die EU 3.) wissenschaftlicher Ausschuss und EU-Ministerrat entscheiden über Zulassung, falls keine qualifizierte Mehrheit dafür oder dagegen zustande kommt entscheidet die EU-Kommission. Zulassung nach dem Sortenschutzrecht: Antrag und Zulassung erfolgen national; ist eine Sorte mehr als zwei Jahre in einem Land zugelassen, wird sie automatisch in der EU-Sortenkatalog aufgenommen.

23 Zulassung und Kennzeichnung von GVO in Nahrungs- und Futtermittel Kennzeichnung ab Grenzwert 0,9 % Gekennzeichnet wird, wenn ein Produkt aus GVO besteht, oder selbst ein GVO ist Kein Nachweis gentechnisch veränderter DNA oder Proteine notwendig Keine Kennzeichnung tierischen Produkte (Milch, Eier, Fleisch) Marktteilnehmer (Saatguthändler, Landwirte, Lebensmittelindustrie und Handel) müssen Rückverfolgungssystem für GVO aufbauen Die EU-Kennzeichnungsverordnung (Nr. 1829/2003) sowie die EU-Verordnung zur Rückverfolgbarkeit (Nr. 1830/2003) traten am 18. April 2004 in Kraft. Die Kennzeichnung findet sich bei verpackten Produkten in der Zutatenliste. Auch in Gaststätten und Restaurants muss gekennzeichnet werden: in oder auf der Speisekarte. Wortlaut: genetisch verändert oder aus genetisch veränderten... hergestellt oder enthält aus genetisch veränderten...hergestellte(s/n)... Gekennzeichnet wird ab 0,9 % GVO-Anteil. Aber nur wenn die Verunreinigung zufällig und technisch unvermeidbar ist. Der Grenzwert bezieht sich auf jede einzelne Zutat. Auch wenn aufgrund der Verarbeitung keine fremden Gene im Produkt nachgewiesen werden können muss gekennzeichnet werden, da auf ein System der Rückverfolgbarkeit aufgebaut wird. Es wird alles gekennzeichnet was aus GVO hergestellt wurde z. B. Sojamehl, Tofu, Sojamilch aus Gen-Soja oder Maismehl, Maiskeimöl, etc. aus Gen-Mais oder Rapsöl oder Baumwollsaatöl. Auch Zusatzstoffe etc. die aus GVO hergestellt sind, z. B. Emulgator Lecithin (E 322), Mono- und Diglyceride, etc. aus Gen-Soja; Xanthan, Maltit/Maltitsirup, Sorbit/Sorbitsirup, etc. aus Gen-Mais; Vitamin E aus Gen-Soja oder Aromen aus Sojaeiweiß. Futtermittel: Über 80 % der weltweit angebauten GVO werden als Futtermittel eingesetzt. Seit April 2004 werden diese nun erstmals auch als gentechnisch verändert gekennzeichnet. Nicht gekennzeichnet werden: - Produkte von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden (Milch, Eier, Fleisch). - Vitamine, Zusatzstoffe, Aromen, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt wurden, z. B. Vitamin B2, B12, Ascorbinsäure, etc. - Enzyme, z.b. Amylasen in Brot/Backwaren, Pektinasen in Fruchtsäften, etc.

24 Rechtlicher Rahmen EU-Saatgutrichtlinie 0,5% für Mais: jede 200ste Pflanze auf dem Acker wäre gentechnisch verändert 0,3% für Raps: jede 333ste Pflanze auf dem Acker wäre gentechnisch verändert Foto: Greenpeace Hamburg, 2003 Maßstabsgetreu: Maisfeld mit 0,5% Verunreinigung Deshalb: Grenzwert muss sich an der Nachweisgrenze orientieren! Grenzwerte für Saatgut: In der Saatgutrichtlinie gibt es eine Art Platzhalter für die Einführung eines Grenzwertes für die Präsenz gentechnisch veränderter Sorten in konventionellem und ökologischen Saatgut. Ohne diesen Grenzwert ist jegliche Verunreinigung illegal oder kennzeichnungpflichtig. Die EU-Kommission plant die Einführung solcher Grenzwerte für verschiedene Kulturpflanzen (Vorschlag vom September 2004: Grenzwert für Mais und Zuckerrüben: 0,5 %; für Raps: 0,3 %). Eine Entscheidung steht noch aus. Bei flächendeckender Saatgutkontamination würde Vorsorge unmöglich werden. Weder Registrierung des GVO Anbaus, Umweltmonitoring, GVO freier Anbau wäre dann möglich. Die rot-grüne Bundesregierung setzte sich für die Saatgutreinheit ein: gefordert wird ein Grenzwert von 0,1 % das ist die derzeitige technische Nachweisgrenze für GVO- Verunreinigungen. Horst Seehofer, neuer Bundeslandwirtschaftsminister der Großen Koalition hat sich zu dieser Frage noch nicht geäußert. Siehe auch

25 Rechtlicher Rahmen Gentechnikgesetz (D) Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie Verschuldensunabhängige, gesamtschuldnerische Haftung Information der Öffentlichkeit/Standortregister ( Abbruchkriterien für den Anbau Schutz ökologisch sensibler Gebiete Rechtsverordnungen noch nicht in Kraft Gute fachliche Praxis Beobachtungs-Verordnung Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat am 2. Juli 2004 nochmals betont, keine Landwirte zu versichern, die gentechnisch verändertes Saatgut verwenden. Tagesspiegel, Haftung: Der Anwender von GVO kann für wirtschaftliche Schäden haftbar gemacht werden, auch wenn er sich nachweislich an die Gute Fachliche Praxis des Gentechnikanbaus gehalten hat. Kommen mehrere Verursacher für den Schaden in Betracht, haften sie gemeinsam. Ein eindeutiger Nachweis ist nicht notwendig aber auch nicht möglich, da z.b. der Pollenflug nicht eindeutig nachvollzogen werden kann. Beispiel: Ein Landwirt findet eine Verunreinigung seiner Ernte mit einem bestimmten GVO. Über das Standortregister kann er einen möglichen Verursacher ermitteln und gegen ihn klagen. Der Verklagte kann seinerseits weitere mögliche Verursacher in die Haftungsübernahme verpflichten. Standortregister: Das öffentlich zugängliche Register hält folgende Informationen bereit: Sortenbezeichnung, Eigenschaften der Pflanze, Flurstück und Flächengröße. Spätestens drei Monate vor Aussaat muss der kommerzielle Anbau transgener Pflanzen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gemeldet werden. Es gibt jedoch keine Möglichkeit für ein Einspruchsrecht gegen den geplanten Anbau. Personenbezogene Daten sind nur für Akteure mit berechtigtem Interesse zugänglich. Abbruchkriterien für den Anbau: Erweist sich das Nebeneinander einer Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik als unmöglich, muss die zuständige Behörde zwingend eingreifen und den Anbau des entsprechenden GVO untersagen. Das gilt auch, wenn sich eine Gentech-Pflanze dauerhaft in der Natur ansiedelt oder andere Pflanzen verdrängt. Schutz ökologisch sensibler Gebiete: Wenn der Anbau transgener Pflanzen zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000 Gebietes führt, dürfen sie nicht mehr angewendet werden. Rechtsverordnungen werden gerade verhandelt: Regelungen zur guten fachlichen Praxis liegen bislang noch nicht vor. Es ist daher nicht abzuschätzen ob beispielsweise ausreichend große Sicherheitsabstände vorgeschrieben werden, um Einkreuzungen in benachbarte Bestände zu verhindern, oder ob nicht koexistenzfähige genmanipulierte Arten, wie z. B. Raps, vom Anbau ausgeschlossen werden.

26 Gentechnikfreie Regionen Europa: 172 Regionen fordern Schutz der gentechnikfreien Produktion Deutschland: > 90 gentechnikfreie Regionen in fast allen Bundesländern > Landwirte > Hektar Quelle: (Juni 2006) Netzwerk gentechnikfreier Regionen in der EU: Aquitaine in Frankreich, Baskenland in Spanien, Limousin in Frankreich, Oberösterreich und Salzburg in Österreich, Schleswig-Holstein, Thrace-Rodopi in Griechenland, Toskana in Italien und Wales in GB. Gentechnikfreien Regionen in Deutschland Mehr Informationen auf den Internetseiten: oder

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