- A4 17/ 382. an den Ausschussfur Familie, Kinder und Jugend des Landtags Nordrhei n-westfale'il

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1 Ministerium für Kinder, F'atnilie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Kinder, Famiiie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein;..Westfa:len, 4Q90 Dusssidorf An den Präsidenten des Land'tta'gs Nord rhein-westfalen Herr Andre Kuper MtfL Platz: des Landtags 402 Düsseldorf LANDTAG NORDRH EI N-WESTFALEN 7. WAHLPERIODE V GE 7/ A4 ~. Dezember 207 Seite von Edgar Vöß Telefon "2370 Telefax 02 8' edgar. voss@mkffi.nrw.de Bericht des Ministe'fs für Kinder, F~nfline, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur "Auswertung des Beteiligungsvetfahrens bei der Neuaufstellung des Kinder- und Jugendförderplans :2,2" -- Zuleitung nachträglich eingegangener Steliungnahmen an den Ausschussfur Familie, Kinder und Jugend des Landtags Nordrhei n-westfale'il Sehr geehrter Herr Lärrdtagspräsiderit, äls Anlage übersende ich Ihnen 6'0 Exemplare der nachträglich zurn o.a. Bericht eingegangene'h Stellungnahmen mit der Bitte, diese an die Mitglieder des Ausschus's'es für Farnilie, Ki'nder und Jugend weiterzuleiten. Mit freundlichen Grü~e'h Jöachith Sh:i'rnp Dienstgebäude und Lieferanschrift: Haroldstraße Düsseldorf Telefön ~02 Telefax pöststelle@mkffi.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Lihien 706, 708, 709 Haltestelle Poststraße

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3 Ministerium for Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Der Mihister Ministerium fur Kinder. Familie; FIUchtlirige und Ihtegrati'dn des Landes Nördthein""Wesffllle'h, DUsseldöif An den' Präsidenten des Landtags Nordrhein-WeStfalen Herr Andre Kuper MdL Platz des Laridtags 402 Düsseldorf 4. Dezember 207 SeIte von EdgarVoß Telefon Telefax 0, edgar. Bericht des Ministe'rs für Kinder, Fa..-niHe, Flüchtlinge und hitegrati~ on des Landes Norttrhein-Westfalen zur,;auswertuilg des Beteili-, gllflgsverfahrens bei qer NeuaufstelhJng des Kinder- und Jugend.. förderplans '2'2" än den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags,Nordrhein-Westfalen Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, als Anlage übersende ich Ihnen 60 Exemplare des o.a. Berichts mit der Bitte, diese an die Mit~llieder des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend weiterzuleiten,. Die bisher eingegange:nen schriftlichen Stellungnahmen der Träger sind als Anlage zum Beücht beigefügt. Sofern nachträglich noch weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese nachgesandt. Mit freundlichen Grüßen Dr. Joachim Stamp Dienstgebäude und Lleferanschrift: Haroldstraße Düsseldorf Telefon Telefax Q poststelle@mkfflnrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheilibahn Linien Haltestelle Poststraße

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5 AJS I Poststraße Köln Ministerium fürkinder, Familie,. Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen 4090 Düsseldorf Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Landesstelle NRW e.v Poststraße Köln Tel 022l info@mail.ajs.nrw.de Kat ja Roppes Tel roppes@mail.ajs;nrw.de Köln, Kinder- und Jugendförderplan Beteiligung gem. 9 Abs. 2 Kinder- und Jugendförderungsgesetz hier: Eckpunkte für einen neuen KJFP Ihr Schreiben vom 09. November 207 Stellungnahme der AJS Sehr geehrte Damen und Herren, zu den Eckpunkten für den Kinder- und Jugendförderplan nimmt die AJS wie folgt Stellung: Die maßgeblichen inhaltlichen wie strukturellen Punkte werden in vollem Umfang begrüßllnsbesondere die verbesserte Absicherung der infrastrukturellen Angebote und der dynamische Aufwuchs der Fördermittel werden aus unserer Sicht spürbar zu einer nachhaltigen Weiterentwicklung der jetzt schon hohen Qualität, Professionalität und Vielfaltder Kiilder- und Jugendförderung in NRW führen. Im Rahmen der Grundsätze und Zielgruppen regen wir an, das Handlungsfeld des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Sinne der 4 SGB VIII, 2 Abs. 3 und 4 KJFöG näher zu beschreiben. Neben der Information über Gefährdungen legt es einen besonderen Fokus auf das Entwickeln und Anbieten persönlichkeitsstärkender pädagogischen Maßnahmen für aue jungen Menschen mit dem Ziel, sie zum positiven Umgang mit diesen Gefährdungen zu befähigen. Die Sensibilisierungfür gefährdende Einflüsse lässt sich dabei gut als spezifischer, abgrenzbarer KOnipetenzbereich der sozialrechtlichen Leistung "Erzieherischer Kinderund Jugendschutz" im Sinne des 4 SGB VIII darstellen - dessen pädagogische Wirkungen sind in der Praxis aber regelmäßig in Angeboten der J ugendarbeit, Jugend- und Schulsozialarbeit, allgemeinen Vorsitzender: Jürgen Jentsch Persönliches Mitglied Stellvertreter/-innen: Gregor GierIich Landesjugendring NRW Ulrike Werthmanns-Reppekus Der Paritätische NRW Geschäftsführer: Sebastian Gutknecht Amtsgericht: Köln VR 4870 gefördert vom: Ministerium für KInder. Familie. Flüchtlinge und In.tegration des Landes Nordrhelll'Westfalen

6 Köln, 30. November 207 Seite 2 von4 Familienförderung sowie zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen anzulegen. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ist somit nicht nur ein eigener Leistungsbereich oder "Säule" der Kinder- und Jugendförderung, sondern eine in anderen "Säulen" zur Wirkung zu bringende Querschnittsperspektive. Eine entsprechende KlarsteIlung könnte dieses besondere Profil des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes stärken und die inhaltlich-konzeptionelle wie strukturelle Kooperation mit den. genannten Feldern fördern. In diesem Zusammenhang nehmen wir Bezug auf die Aussagen des Beschlusses der JFMK 205 (TOP 7. Jugendmediehschutz; Bund-Länder-Eckpunktepapier "Aufwachsen mit digitalen Medien"), aber auch auf die Ergebnisse des von der AJS initiierten Prozesses zur Profilbildung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in NRW, dokumentiert beispielsweise in den gemeinsam mit dem LVR Landesjugendamt herausgegebenen fachlichen Leitlinien zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz~ Bezüglich des Förderziels regen wir an, zur Stärkung der Infrastruktur ein ausdrückliches Gebot zur fachlichen Zusammenarbeit, aber auch strukturellen Kooperation der geförderten Träger zu verankern. So könnte beispielsweise die Schaffung entsprechender Plattformen wie gemeinsamer Trägerkonferenzen, Fachtagungen oder Präsentationen wie auf dem letzten, DJHT in Düsseldorf dazu beitragen, dass spezifische inhaltliche wie methodische Kompetenzen einzelner Träger für die übrige Infrastruktur des KJFP besser sicht- und nutzbar werden. Speziell der erzieherische Kinderund Jugendschutz in seinem aktuellen fachlichen Profil sollte noch stärker in die "klassischen" strukturellen Säulen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit auf Landesebene hineinwirken. Hierzu könnte für entsprechende Träger auf Landesebene ausdrücklich die Option einer Kooperation, weitergehend auch einer Mitgliedschaft bei der AJS im KJFP beschrieben werden. Die AJS hat zum Jahr 208 ihre Satzung novelliert und ihren Vereinszweck hinsichtlich ihres Wirkens als Fach- und ServicesteIle für die Träger der Kinder- und Jugendförderung konkretisiert. Im Zusammenhang mit dem Förderziel5 weisen wir auf die für einen wirksamen erzieherischen Kinder- und Jugendschutz besondere Relevanz von nonformalen Bildungsangeboten am Lernort Schule hi~. Sowohl im Rahmen deroffenen Ganztagsschule imprimarbereich als vor allem auch von Schulsozialarbeit lassen sich seine Potentiale als primärpräventives,

7 Köln, 30. November 207 Seite 3 von 4. gruppenbezogenes Bildungsangebot an aue (und nicht isoliert bezogen auf die benachteiligten) jungen Menschen in besonderer Weise zur Wirkung bringen. Als Beispiel sei hier d~r Kinder- und Jugendmedienschutz genannt, der in 2 Abs. 3 Satz 2 KJFöG ausdrücklich dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zugeordnet wird. Auf dieser Grundlage hat sich die AJS aktiv in den Medienpass NRW eingebracht und im Rahmen einer Weiterbildungsreihe. Fachkräfte der Kinder- und Jugendförder':lng ganzheitlich ausgerichtet zum Einsatz an Schulen qualifiziert. Der KJFP könnte die Förderfähigkeitvon. Angeboten - jedenfalls des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes -auf der Schnittstelle zur Schule durch Beschreibung von (zulässigen) Handlungsformen und Zielgruppen konkretisieren. Dies. gilt insbesondere für das fachliche Zusammenwirken mit schulfinanzierter Schulsozialarbeit. Bezüglich der aus Sicht des erzieherischen Kinder:- und Jugendschutzes relevanten Schwerpunkte unter dem Förderziel6 merken wir Folgendes an: Mehr und mehr überlappen sich die Gefährdungsbereiche, die präventiv zu bearbeiten sind. So sind gefährdende Medieninhalte weiterhin ein zentrales Handlungsfeld, durch und in den Medien kann es aber auch zu Mobbing, Gewalt und sexuellen Übergriffen kommen, es werden Hass-Reden verbreitet oder zu extremistischer Radikalisierung aufgerufen. Ähnlichbei der. Gewaltprävention: Gewalt kann Kindern und Jugendlichen auf der Straße, i.m Internet, in der Familie oder im Sportverein widerf?hren, die Gewalt kann körp~rlich oder sexualisiert sein, sie kann vorgeblich religiös motiviert sein (BeschneidungjZwangsverheiratung) oder auf Grund des Geschlechtes bzw. der sexuellen Orientierung geschehen. Wir begrüßen daher sehr, dass Prävention nunmehr als einzelne Gefährdungsbereiche übergreifendes Förderziel dargestellt wird. Aus Sicht der AJS lässt sich das Handlungsfeld des erzieherischen Kinderund Jugendschutzes im Ganzen unter das Förderziel6 subsumieren. Hierbei könnten folgende Themenkomplexe als Schwerpunkte skizziert werden: Schutz der Persönlichkeitsentwicklung: Prävention psychischer Belastungen (inklusive Suchtrisiken) durch Stärkung persönlicher Ressourcen, Resilienzförderung, Unterstützung der elterlichen Erziehungs- und Schutzkompetenzen.

8 Köln, 30. November 207 Seite4von4 Allgemeine Gewaltprävention, Schutz vor Mobbing und psychischer Gewalt, Schutz vor sexualisierter Gewalt in Institutionen wie auch im engen sozialen Umfeld. Prävention medialer Risiken durch Förderung der Medienkompetenz. Freizeitgestaltung, Bildung, gesellschaftliche Teilhabe, berufliche Entwicklung, Meinungsbildung oder politische Orientierung sind bei Kindern und Jugendlichen eng mit der digitalen Medienwelt verbunden. Eine kritisch kompetente Auseinandersetzung ist unabdingbar für ein sicheres Aufwachsen. Demokratieförderu'ng, Schutz vor extremistischer Agitation, religi öser und/oder politisc.her Rad ikalisierung. Bezüglich der Einzelförderrichtlinien zur institutionellen Förderung der AJS schlagen wir vor, künftig auf die jährliche Einreichung einer Arbeitsplanung zu verzichten. Stattdessen könnte seitens des MKFFI mit der AJS eine Rahmenplanung derregelmäßig durchzuführenden Maßnahmen in der Förderperiode entsprechend des neuen KJFP vereinbart werden, welche dann Grundlage für die mit dem Förderantrag einzureichende jährliche Wirtschaftsplanung ist. Eine vergleichbare Rahmenplanung hat die AJS bereits für die abgelaufene Förderperiode beschlossen und als Grundlage ihrer jährlichen operativen Planung gemacht. Abschließend möchten wir uns für die konstruktive Zusammenarbeit und positive Atmosphäre im Zuge der Neuaufstellung des Kinder~ und Jugendförderplans bedanken. Die vom MKFFI begangene Vorgehensweise haben wir als offen und transparent und die Beteiligungsveranstaltung am als gelungen empfunden.. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Jentsch AJS-Vorsitzender Sebastian Gutknecht AJ S-Geschäftsfüh rer

9 Stellungnahme der Fachstelle Queere Jugend NRW zum Kinder- und Jugendförderplan Die Fachstelle Queere Jugend NRW begrüßt ausdrücklich die Schaffung der Förderposition.2 im Förderbereich I "Besondere Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit", verknüpft mit der Aussicht, dass hier LSBTTI (Q) Jugendangebote gefördert werden, die durch den vorausgegangenen Kinder- und Jugendförderplan erst entstehen konnten. Die Offene LSBTTI(Q) Jugendarbeit hat eine im Vergleich mit anderen Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit noch kurze Historie. In der Konsequenz werden viele dieser Angebote derzeit noch nicht aus kommunalen Mitteln gefördert und finden sich (noch) nicht in den kommunalen Freizeitstätten-Bedarfsplanungen wieder. Gleichwohl werden mit diesen Angeboten auf Grund fehlender Alternativen durchgängig auch Jugendliche erreicht, die nicht im jeweiligen Stadtgebiet wohnen, sondern auch aus umliegenden Städten und Kommunen zum Teil lange Anfahrtswege in Kauf nehmen, um an spezialisierten LSBTTI(Q) Jugendangeboten partizipieren zu köhnen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine infrastrukturelle Förderung in dieser Position sehr sinnvoll. Nicht aus dem Auge geraten sollte, dass wir in NRW Regionen haben, in denen Angebote für LSBTTI(Q) Jugendliche besonders rar gesät sind: Wir denken hier insbesondere an Ostwestfalen-Lippe, das Münsterland, Hellweg- Sauerland und den Märkischen Kreis. Auch in der Städteregion Bergisches Städtedreieck und Siegen Wittgensteln-Olpe wird LSBTTI(Q) Jugendarbeit kaum angeboten und gefördert. Hier gilt es sicher, mit den Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans starke Impulse zu setzen, damit sich auch hier LSBTTI(Q) Jugendangebote entwickeln können und sich hoffentlich zukünftig in einer ähnlichen räumlichen Dichte etablieren, wie wir es bereits in den Ballungszentren Niederrhein und in den großen Städten NRWs sehen können. Selbiges mit Blick auf die Ausrichtung und Bewertung von Förderung gilt auch für die Förderung von Projekten aus der Position IV, 4.5 Neben der Stärkung strukturschwacher Regionen und des ländlichen Raums möchten wir als Fachstelle Queere Jugend besonders für drei Schwerpunkte werben. Zum einen, sprechen wir uns dafür aus, dass neben der besonders wichtigen Förderung Offener Jugendangebote auch queere(lsbtti) Jugendkulturelle Angebote in der Förderung mitbedacht werden. Denn die Zielgruppe der lesbischen, schwulen, bi, trans*, inter* und queeren Jugendlichen in NRW steht mit ihren eigenen jugendkulturellen Ausdrucksformen bis dato kaum im Fokus einer geförderten Jugendkultur. Des Weiteren' möchten wir uns besonders dafür stark machen, dass die Jugendarbeit zu geschlechtlicher Vielfalt und trans*spezifische Jugendarbeit besonders in den Blick genommen wird. Hier sehen wir in der LSBTTI(Q) Jugendarbeit an vielen Orten noch Aufholbedarf, da diese Zielgruppe auf Grund fehlender Ressourcen noch nicht ausreichend erreicht wird und ihre spezifischen (Beratungs- )Bedarfe eine besondere Fachlichkeit erfordern. Für die aktuell über eine außerordentliche Projektförderunglaufende Jugendarbeit im Bereich Flucht benötigt die landesweite Arbeit in der Fachstelle als auch die regionalen Projekte an der Schnittstelle LSBTTI (Q) Jugendliche und Flucht, Migration und Rassismus eine längerfristige Perspektive. Jugendliche mit Zuwanderungserfahrung waren vor 205 kaum in der LSBTTI (Q) Jugendarbeit repräsentiert und zu wenig als Zielgruppe mit spezifischen Bedürfnissen im Blick. Um der heterogenen Lebensrealität von Jugendlichen im Migrationsland NRW gerecht zu werden und die LSBTTI (Q) Jugendarbeit in Zukunft migrationssensibel und divers aufstellen zu können, ist eine mittelfristige Berücksichtigung im Kinder- und Jugendförderplan anzudenken. Ebenso wie im Feld der geschlechtlichen Vielfalt und Arbeit mit trans* Jugendlichen ist zu einer inklusiven Gestaltung der LSBTTI (Q) Jugendgruppen für alle Jugendlichen immer auch

10 eine zusätzliche Förderung von Erfahrungs- und Schutzräumen für geflüchtete LSBTII(Q) mitzudenken, um Zugangsbarrieren zu senken und spezifischen Bedarfen gerecht zu werden.

11 fjm~ür ~.. ComputerProjekt Jugendmedienkultur NRW. ' Köln e.v., Verein für Medien, Bildung und Kultur COrllOuterProjekt Köln ev.. Weinsbergstraße Köln Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration de,$, Landes Nordrhein-Westfalen 4090 Düsseldorf Stellungnahme Eckpunkte für den KJFP der 7. Legislaturperiode 06. Dezemb~r 207 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhalten Sie unsere erbetene Stellungnahme zum Eckpunktepapier für den Kinderund Jugendförderplan der 7. Legislaturperiode. Wir begrüßen ausdrücklich die Erhöhung der Mittel des KJFP sowie die vorrangige Nutzung dieser Mittel zur besseren Absicherung de~ infrastrukturellen Angebote, da dies für alle Träger mehr Planungssicherheit bedeutet und in unserem Feld zur Stabilität und damit zur Qualität unserer täglichen Arbeit beitragen wird. Eine zukünftige Dynamisierung der Fördermittel entlastet die Träger darüber hinaus und führt auch hier zu einer Entspannung unserer finanziellen Situation. Besonders die ergänzende Aufnahme von Förderschwerpunkten in den Bereichen Digitalisierung, ländlicher Raum, Partizipation und Mitbestimmung kann von uns durch unsere Erfahrung in der Zusammenarbeit mit anderen Trägern,nur unterstützt werden. Die Digitalisierung erfordert von allen Arbeitsbereichen neue Konzepte und wird das bestimmende Thema der nächsten Jahre sein und auch für die Jugendhilfe einen permanenten Anpassungsprozess bedeuten. Gerade die Träger der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes müssen Antworten auf Fragen der Digitalisierung und damit einhergehenden gesellschaftlichen Veränderung und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Lebenswelt und das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen finden. Einrichtungen und Verbände müssen fachliche Konzepte und Leitlinien erarbeiten und weiterentwickeln, die Geschäftsstelle: Weinsbergstr Köln Telefon (022) Telefax (022) Vorsitzende Tobias Kempf I Horst Pohlmann Amtsgericht Köln VR 4650 Bankverbindung Kreissparkasse Köln IBAN: DE SIC: COKSDE33XXX

12 fjm~fur Jugendmedienkultur NRW "~. ComputerProjekt Köln e.v... Verein für Medien, Bildung und Kultur diese Entwicklungen ausreichend berücksichtigen und auch tragfähig für die nächsten Jahre sind. Es gilt daher nicht nur aktuelle Trends wahrzunehmen, sondern "aus diesen handlungs/eitende Konzepte zu entwickeln, die grundlegend die Aufgaben der Jugendphase mit den Bedingungen der Digitalisierung verbinden und Chancen und Risiken gleichermaßen im Blick behalten. Dabei darf jedoch auf keinen Fall aus einer rein präventiven Perspektive gehandelt werden, vielmehr sollte die Prävention immer Grundbestandteil von Projekten sein, die kre~tives und aktives Medienhandeln in den" Vordergrund stellen. Fachkräfte müssen hierfür in die Lage versetzt werden, aus einer geschulten" Grundhaltung heraus mit Jugendlichen medienpädagogisch zu arbeiten und dies als Querschnittsaufgabe in ihrer Arbeit mitzudenken und Angebote zu gestalten. Auch strukturell müssen Einrichtungen ihre Mitarbeiter durch Ressourcen und z.b. die Erarbeitung von Leitlinien unterstützen und stärken. Wir als Fachstelle sehen unsere Aufgabe seit unserer Gründung darin" Träger in NRW bei dieser Aufgabe zu unterstützen und dabei in den nächsten Jahren 'noch stärker als bisher den ländlichen Raum anzusprechen. Hier gilt es von unserer Seite, geeignete Netzwerke mit aufzubauen und zu unterstützen und mit geeigneten Angeboten ergänzend tatig zu werden. Idealerweise bedeutet Digitalisierung auch immer Partizipation, hierfür geeignete Angebote, Werkezugemit einer gelungen Mischung aus analoger und digitaler Struktur zu schaffen, muss bereichsübergreifend als eine der Aufgaben der nächsten Jahre begriffen werden. Jugendarbeit im Netz wird dabei eine der großen Aufgaben sein, die es zu erarbeiten und auszufüllen gilt. Das veränderte Selbstverständnis von Jugendlichen in Mobilität," Kommunikation und Freizeitgestaltung erfordert neue Fonnen der Inszenierung, Ansprache und Ausgestaltung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit. Hierbei gilt es die spezifischen Stärken der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit herauszuarbeiten und in den neuen Konzepten zum Tragen zu bringen, um besonders in den Bereichen der Persönlichkeitsentwicklung, dem sozialen Lernen und der Beteiligung einen wichtigen Baustein zur Förderung der Medienkompetenz vön Kindern und Jugendlichen und damit auch im Bereich der politischen Bildung in der digitalen Gesellschaft darzustellen. Für Fragen und weitere Gespräche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen ComputerProjekt Köln e.v. Verein für Medien, Bildung und Kultur '7 / 0 t ;-, Weinsbergstr. 90, Köln V,f/U:) /\../:~ Tel. 022/ Torben Kohring L~ - info@computerprojekt-koeln.de (Leiter der Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW) " Geschäftsstelle: Weinsbergstr Köln Telefon (022) Telefax (022) info@computerprojekt-koeln.de Vorsitzende Tobias Kempf I Horst Pohlmann Amtsgericht Köln VR 4650 Bankverbindung Kreissparkasse Köln ISAN: DE SIC: COKSDE33XXX

13 jfc.. Medien KuLtur Perspektiven jfc Medienzentrum e.v.. Postfach Köln Ministerium 'für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Frau Mützenich Haroldstraße 4, 4023 Düsseldorf jfc Medienzentrum e. V. Hansaring KöLn Fon +49(0) Fax +49 (0) \oiww.jfc. info Konto Bank für Sozialwirtschaft Kto.-Nr BLZ Steuernummer 25/5869/0085 Finanzamt KöLn-Mitte Köln, Stellungnahme des jfc Medienzentrums e.v. zum Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans der 7. legislaturperiode in NRW Ausgangspunkt für den Entwurf sind die Koalitionsvereinbarungen zwischen CDU und FDP. Der Haushaltsentwurf sieht eine Erhöhung der Mittel für 208 auf 20 Mio. Euro vor. Mit dem geplanten Kinder - und Jugendförderplan kann die neue Landesregierung Kinder - und Jugendliche sowie deren Familien gut unterstützen. Trotz der notwendigen sparsamen Haushaltsführung i~t die geplante Investition in die Jugendarbeit, zu der auch die Jugendmedienarbeit / Medienbildung gehört- sehr wichtig-für die Zukunft des Landes. Darum begrüßen wir die adäquate Berücksichtigung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) im für das Jahr 208 vorgelegten Haushaltsplan. Wir begrüßen die Möglichkeit, durch die Erhöhung des Kinder- und Jugendförderplans (KJFP) insbesondere die tragenden Strukturen derjugendarbeit mit ihren Facheinrichtungen zu stabilisieren. Das stützt so auch die Zusammenarbeit der Träger. Auch die seit langem notwendige dynamische Entwicklung der Förderung verbessert die Arbeitsmöglichkeiten in diesem Feld. Sie bedeutet für die Träger der Jugendarbeit (auch der Jugendmedienarbeit/ Medienbildung) deutlich mehr Planungssicherheit und verbessert die Möglichkeit, in diesem Bereich für faire Arbeitsbedingungen zu sorgen. Die angestrebte Vereinfachung des Antragsverfahrens kann zusätzliche Ressourcen für die inhaltliche Arbeit freisetzen. Das jfc Medienzentrum ist eine landesweit aktive Facheinrichtung der Medienbildung und richtet sich vor allem an Fachkräfte bei außerschulischen Trägem der Jugendhilfe, sowie an Kinder und Jugendliche direkt. Seite von

14 jfc. Medien KuLtur Perspektiven Die Digitalisierung ist eine Herausforderung für die ganze Gesellschaft. Wir begrüßen es daher sehr, dass mit dem Förderbereich 3. Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe / Jugendmedienarbeit diese Thematik im neuen Ki:p.der- und Jugendförderplan fest verankert ist. Besonders begrüßen wir hier die Berücksichtigung beider Aspekte: den Querschnittsaspekt. (in der Kinder und Jugendhilfe) als auch den fachspezifischen Aspekt: (Jugendmedienarbeit). Beide sind notwendig, um mit tragfähigen Strukturen die komplexen Veränderungen angemessen aufgreifen zu können. Hie~ ergeben sich zahlreiche kommunikative, ästhetische, kulturelle, politische und berufsbezogene... Anwendungsbereiche digitaler Medien, die sich u.a. auch in anderen Förderbereichen wiederfinden (Querschnitt). Wichtige Schwerpunkte wie Teilhabe,. Bildung für nachhaltige Entwicklung, präventive Angebote und die besondere Förderung von jungen Menschen inder Phase der Identitätsentwicklung, die sich in den Förderbereichen wiederfinden sind fachlich sinnvoll und zukunftsweisend. Ins"Qesondere begrüßen wir die im Haushaltsgesetz 208 in Aussicht gestellte Unterstützung junger Geflüchteter. Sie ist ex:trern wichtig, um die bisher guten Erfolge bei der Einbindung dieser Gruppe junger Menschen abzusichern und weiterzuführen. Wir hoffen, unsere ergiebige und gute Zusammenarbeit mit dem MKFFI in Zukunft fortsetzen zu können. ' Mit fre.undlichen Grüßen Leiterin Seite 2 von 2

15 la/'idfsai\b fits~fmei/'is< ffaf. W\D<flEI'IAI\8fIT ' fiiii'- E.V. <m ' LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT Autonome Mädchenhäuser I feministische Mädchenarbeit NRW e.v. Fachstelle Interkulturelle Mädchenarbeit NR\XI Fachstelle Gender NRW Geschlechtergerechtigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe Neuaufstellung des Kinder- und Jugendförderplans Nordrhein-Westfalen Stellungnahme zu den Eckpunkten des neuen Kinder- und Jugendförderplans der LAG Mädchenarbeit in NRW e.v., LAG Autonome Mädchenhäuser/feministische Mädchenarbeit NRW e.v., FUMA Fachstelle Gender NRW Der Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW bildet, durch eine etablierte und zuverlässige Förderstruktur, die Grundlage für eine vielfältige geschlechterpädagogische Angebotspalette. Die Kontinuität in der Projekt- und Fachstellenförderung von Mädchen* und Jungen* und queerer Jugendarbeit hat dazu geführt, dass die Themen Geschlechterreflexion und -gerechtigkeit kontinuierlich weiterentwickelt wurden, um sie entsprechend der Bedarfe und Lebensrealitäten unterschiedlicher Jugendlicher auszudifferenzieren und strukturell zu stärken. Dementsprechend begrüßen wir ausdrücklich die finanzielle Aufstockung der Mittel für den Kinder- und Jugendförderplan auf ca. 20 Mrd. Euro., die vornehmlich in die Infrastruktur der verschiedenen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe investiert werden sollen. Gleichzeitig ist es unserer Ansicht nach unerlässlich die Mittel für die Projektförderung aufrechtzuerhalten und perspektivisch auszubauen, um es innovativen Projekten weiterhin zu ermöglichen, das fachliche Spektrum und das Themenfeld der geschlechterreflektierenden Kinder- und Jugendarbeit zu erweitern. Für kleinere Träger der geschlechterreflektierenden Kinder- und Jugendarbeit wünschen wir uns, dass sie zum einen auch in Zukunft die Arbeit vor Ort durch Projektmittel des KJFP des Landes NRW ausgestalten können und zum anderen die Möglichkeit bekommen auch von der Infrastrukturförderung zu profitieren. Wir begrüßen den Ansatz Mädchen*- und Jungen*arbeit sowie Gender Mainstreaming auch zukünftig als Querschnittsaufgabe und in eigenständigen Förderpositionen fest zu verankern.

16 Vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftspolitischer Entwicklungen im Bereich Geschlechter- und Migrationspolitik und den damit verbundenen Auseinandersetzungen mit unterschiedlichen Lebensrealitäten und komplexen Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen haben sich zudem einige Weiterentwicklungen in den fachlichen Begründungszusammenhängen für die Mädchen*- und Jungen*arbeit ergeben. Dfese Weiterentwicklungen sollten sowohl in den Grundsätzen als auch' in den Förderzielen aufgenommen werden. Hierbei orientieren wir uns an der Strukfur der Eckpunkte für den KJFP : Grundsätze der Förderung Auch in diesem Kinder- Und Jugendförderplan wird es darum gehen, die Bildung an Lernorte außerhalb der Schule zu fördern. Projekte und Träger der parteilichen (queer-)feministischen Mädchen*- und Jungen*arbeit bieten wichtige Lernorte sowie Schutz- und Freiräume, um Kinder- und Jugendliche in ihrer selbstbestimmten Entwicklung von Perspektiven für Lebensund Berufsplanung zu unterstützen und ihrer Partizipation zu fördern. Dies beinhaltet auch, die Möglichkeit zur Thematisierung von Ausschluss- und Gewaltverhältnissen, die die Teilhabemöglichkeiten von JugendlichEm auf unterschiedliche Weise erheblich prägt un'd einschränkt. Insofern sollten inklusive, rassismuskritische und geschlechterreflexive Kompetenzen, sowie kulturelle, politische und medienpädagogische Bildung als wesentliche Elemente benannt werden, die zur Lebensbildung und zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen beitragen. Sie bilden die Grundlage für unsere demokratische Gesellschaft und deren Weiterentwicklung. In diesem Zusammenhang erscheint es uns wichtig, im Kinderund Jugendförderplan deutlich zu formuli~ren, dass Benachteiligungen und Risiken des Aufwachsens im Sinne einer menschenrechtsorientierten Antidiskriminierungspolitik präventiv begegnet werden sollen, damit alle Kinder und Jugendliche gleiche Zugangs- und Teilhabechancen erhalten. Dies berücksichtigt nicht nur die besonderen Bedürfnisse bestimmter Zielgruppen, sondern beinhaltet auch die politische und demokratische Bildung aller Kinder- und Jugendlichen. In diesem Sinne empfehlen wir in den Grundätzen die Formulierung folgender Schwerpunkte als Querschnittsaufgabe: Vorschlag zur Formulierung: Stärkung der gesellschaftlichen und politischen Beteiligungen von Kindern und Jugendlichen Prävention von Benachteiligungslagen und Risiken des Aufwachsens Förderung geschlechterreflektierter Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Mädchen*und Jungen*arbeit/GenderMainstreaming

17 Abbau von sozial benachteiligten Strukturen und Reduzierung von Armutsrisiken Förderung einer rassismuskritischen Bildungsarbeit in der Migrationsgesellschaft Förderung inklusiver Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe Förderung der Anerkennung und Akzeptanz für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe Förderung und Aufbau von Antidiskriminierungsstrukturen in der Kinder- und Jugendhilfe Wirksamkeitsdialog und Zielvereinbarungen Wir begrüßen, dass weiterhin Wirksamkeitsdialogeentsprechend 6, 3.AG-KJHG - KJFöG zu verankern sind. [)~zu sollen in dem Kapitel "Grundätze und Zielgruppen" (siehe Eckpunkte-Papier) Aussagen zum Wirksamkeitsdialog gemacht werden. Dieses Instrument dient aus unserer Sicht auch dazu, die Umsetzung der Grundsätze! Querschnittsaufgaben als durchgängige Leitprinzipien in allen Handlungsfeldern des Kinderund Jugendförderplanes zu konkretisieren. Insbesondere halten wir es für wichtig, die formulierten Grundsätze im Zusammenhang zu sehen, Was bedeutet z.b. die Berücksichtigung sozialer Benachteiligungslagen aus der Perspektive der geschlechterreflektierenden Pädagogik? Vorschlag zur Formulierung Es werden milden öffentlichen und freien Trägem die bisherigen qualitativen und quantitativen Indikatoren zur Wirksamkeitsmessung überprüft und weiterentwickelt. Ziel ist es, die Umsetzung der Querschnittsaufgaben strukturellzu verankern. Ziele der Förderung. Die folgenden Formulierungsvorschläge gelten für sämtliche Förderbereiche. Förderziel 2: Junge Menschen verstärkt an der Gestaltung der Gesellschaft beteiligen Vorschlag zur Formulierung Die Partizipation, Selbst- und Mitbestimmung von Kindern uhd Jugendlichen zu fördern, ist ein wesentliches Ziel der ge schle eh te rreflektieren den Kinder- und Jugendarbeit. Darunter verstehen wir ein breites Angebot an niedrigschwelligen Bildungsräumen, die die Stärkung der gesellschaftlichen und politischen Beteiligung aller Kindem und Jugendlichen unterstützt und zwar unter Berücksichtigung erschwerter Zugangsbarrieren aufgrund unterschiedlicher gesellschaftlicher Diskriminierungsverhältnisse.

18 Förderziel 4: Vielfalt fördern und gesellschaftlichen Zusammenhalt schaffen Wir begrüßen den Ansatz, dass Angebote der Kinder- und Jugendarbeit die unterschiedlichen Perspektiven und Lebensrealitäten junger Menschen aus der Pe'rspektive einer menschenrechtsorientierten und diskriminierungskritischen Pädagogik in den Blick nehmen müssen. Gleichzeitig finden wir es notwendig, dass die Formulierung der Inhalte dieses Förderziels als Querschnittsaufgaben in die Grundsätze der Förderung aufgenommen wird. Kinder- und Jugendarbeit in der Migrationsgesellschaft Im Eckpunktepapier Wird das Erfordernis der Berücksichtigung von Zuwanderungserfahrungen und Flucht formuliert. Aus der Perspektive einer differenzreflektierten Mädchen*-, Jungen*arbeit und Geschlechterpädagogik, besteht eine der zentralen Aufgaben in der Förderung einer pädagogischen Praxis, die den Anforderungen der Migrationsgesellschaft gerecht wird. Das beinhaltet zum einen die gezielte Förderung der Teilhabe von Menschen mit sogenannter Zuwanderungsgeschichte. Zum anderen geht es darum, alle Kinder und Jugendliche im Hinblick auf Chancen und Herausforderungen in der Migrationsgesellschaftweiter zu bilden. Insofern ist es die Aufgabe des Landes, migrationspädagogische und rassismus.kritische Ansätze im Rahmen der Kinde~- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erz;ieherischen Kinder- und Jugendschutzes zu fördern. Vorschlag zur Formulierung: Kinder- und Jugendarbeit in der Migrationsgesellschaft Eine zentrale Aufgabe in der Entwicklung unserer Gesellschaft ist die Förderung einer pädagogischen Praxis, die, den Anforderungen der Migrationsgesellschaft gerecht wird. Das beinhaltet zum einen die gezielte Förderung der Teilhabe von Menschen mit sogenannter Zuwanderungsgeschichte. Zum anderen geht es darum, alle Kinder und Jugendliche im Hinblick auf Chancen und Herausforderungen in der Migrationsgesellschaft weiter zu bilden und zu befähigen Veränderungsprozesse als bewältigbare Herausforderung zu erleben. Das Land sieht es daher als seine Aufgabe 'an, migrationspädagogische und rassismuskritische Ansätze im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zu fördern. Teilhabe junger Menschen mit 'Behinderung Die Aufgabe der J~gendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen kinder-und Jugendschutzes für alle Kinder':'l,md Jugendliche offen zu sein, bedeutet eine Weiterentwicklung von Konzepten u.a. dem Abbau von Zugangsbarrieren für junge

19 Menschen mit Behinderungen. Hier sind in den letzten Jahren wichtige Schritte unternommen worden. Aus unserer Sicht müssen die Anstrengungen weitergeführt und verstärkt werden. Vorschlag zur Formulierung: Teilhabe von Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen- auf dem Weg zur Inklusion Junge Menschen mit Behinderungen sind nach wie vor einen wichtige Zielgruppe für die Träger der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder-und Jugendschutzes, Das Land unterstützt die Bemühungen der öffentlichen. und freien Träger, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention voranzutreiben. Dazu gehören gezielte Angebote für diese Zielgruppe ebenso wie inklusivausgerichtete Maßnahmen. Ziel ist es, zum Abbau von Zugangsbarrieren beizutragen und ein respektvolles Miteinander von jungen Menschen mit und ohne Behinderung zu fördern. Mädchen*, Jungen* und LSBTTIQ* Kinder und Jugendarbeit Gender. Mainstreaming: Bei der Neuaufstellung des Kinder- und Jugendförderplans gilt es auch überkommene Geschlechterkonstruktionen in Frage zu stellen, so zum Beispiel die Annahme, dass sich Mädchen und Jungen grundsätzlich, aufgrund der geschlechtlichen Zuschreibung, voneinander unterscheiden. Die Erfahrungen in der-arbeit mitkinder und Jugendlichen zeigt, dass Mädchen*, Jungen* und queere Kinder- und Jugendliche, unterschiedliche geschlechtliche und sexuelle Identitäten haben und auch unterschiedliche Lebenslagen, Bedürfnisse und Perspektiven. Ihnen gerechte Zugangschancen für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zu geben, kann daher nur gelingen, wenn diese Lebenslagen, Bedürfnisse und Perspektiven in der Kinderund Jugendarbeit erkannt und zum Ausgangspunkt pädagogischen Handeins gemacht werden. Eine geschlechterreflektierte Förderung durch Angebote der Kinder und Jugendhilfe ist daher eine wesentliche Voraussetzung für gerechte Zugangschancen zu den Bildungsressourcen und zur gesellschaftlichen Teilhabe. Daher gilt es die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz so weiterzuentwickeln, dass in allen Angeboten die Perspektiven, Lebenslagen und Bedürfnisse von Mädchen* und Jungen* sowie LSBTTIQ* - Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen geschlechtlichen und sexuellen Identitäten tragende Elemente der Konzeptionen sind. Landesweit wirkende Träger für geschlechterreflektierte Kinder- und Jugendarbeit sollten daher auch für'die Entwicklung diskriminierungskritischer Strukturen gefördert werden.

20 Vorschlag zur Formulierung: Mädchen*-, Jungen* und LSBTTlQ* Kinder- und Jugendarbeit - Gender Mainstreaming Nach wie vor gilt, dass Angebote der Kinder- und Jugendarbeit auf die Perspektiven, Lebenslagen und Bedürfnisse Mädchen* und Jungen* sowie LSBTTlQ* - Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen geschlechtlichen und sexuellen Identitäten eingehen '.. müssen. Es bedarf auch weiterhin starke Impulse zum Ausbau der geschlechterreflektierten Kinder- und Jugendarbeit sowie der besseren Berücksichtigung von Aspekten des Gender Mainstreaming in allen.angeboten. Das Land unterstützt die in diesem Bereich engagierten Träger durch eine Stabilisierung der Förderung und ermöglicht neue Projekte zur Weiterentwicklung dieses Themenfeldes. Mädchen*, Jungen * und LSBTTlQ* Kinder - und Jugendliche mit unterschiedlichen geschlechtlichen und sexuellen Identitäten haben unterschiedliche Lebenslagen, Beejürfnisse und Perspektiven. Ihnen gerechte Zugangschancen für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zu geben, kann daher nur gelingen, wenn diese Lebenslagen, Bedürfnisse und Perspektiven in der Kinder- und Jugendarbeit erkannt und zum Ausgangspunkt pädagogischen HandeIns gemacht werden. Eine geschlechterreflektierte Förderung durch Angebote der Kinder- und Jugendhilfe ist daher eine wesentliche Voraussetzung für gerechte. Zugangschancen zu den Bildungsressourcen und zur gesellschaftlichen Teilhabe. Es ist daher das Ziel des Landes, die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz so weiterzuentwickeln, dass in allen Angeboten die Perspektiven, Lebenslagen und Bedürfnisse von Mädchen * und Jungen * sowie LSBTTlQ* - Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen geschlechtlichen und sexuellen Identitäten tragende Elemente der Konzeptionen sind. Daher werden überörtlich wirkende Träger für geschlechterreflektierie und am Gender Mainstreaming orientierte Kinder- und Jugendarbeit im Sinne einer Antidiskrimiriieningspo/itik gefördert., An diese Förderung knüpft das Land die Erwartung, dass diese Träger Konzepte entwickeln und anbieten, die auf die Entwicklung einer geschlechterreflektierten Kinder- und Jugendarbeit hinwirken. Um darüber hinaus weitere Impulse für dieses Ziel zu ermöglichen, werden Projektmittel bereitgestellt. Es werden. Angebote gefördert, die neue Ansätze der geschlechterreflektierten Kinder- und Jugendarbeifentwickeln und erproben, bzw. zu einer stärkeren Verbrei(ung von geschlechterreflektierten Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit beitragen.

21 LAG JSA NRW Ebertplatz Köln e '..?l! LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT JUGENDSOZIALARBEIT Nordrhein-Westfalen Stellungnahme zu den Eckpunkten des KJFP Sehr geehrter Herr Minister Dr. Stamp, sehr geehrter Herr S-taatssekretär Bothe, sehr geehrter Herr Walhorn, die LAG Jugendsozialarbeit NR W begrüßt die vorliegenden Eckpunkte des KJFP Wir befürworten die Erhöhung der Finanzmittel flir den KJFP auf 20 Mio. und auch die im Entwurf vorgesehene Dynamisierung der Förderung, Tarifsteigerungen für die Mitarbeitenden und die Verbraucherpreisentwicklung zu berücksichtigen. Förderbereiche Die vorgesehene Straffung der Förderbereiche, -ziele und ~positionen erscheint uns plausibel und gut nachvollziehbar. Allerdings vermissen wir bei der Ergänzung der F örderschwerpunkte das Handlungsfeld der "schulbezogenen Jugendsozialarbeit". Begründung: Bei den sich verändernden Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen gehört Schule neben der Familie zum bedeutendsten Lebensort. Schulsozialarbeit/schulbezogene Jugendsozialarbeit muss ihren Auftrag und ihre fachliche Verankerung aus dem SGB VIII/der Jugendhilfe erhalten. Sie wurde bereits im 4. Kinder- und Jugendbericht als eine der wichtigsten Kooperationsformen von Jugendhilfe und Schule gesehen. Eine entsprechende Verankerung dieses Teils der Jugendförderung - die auch die entsprechende Finanzausstattung mitbringen muss - fehlt bislang im KJFP des Landes NR W. Auch die Beteiligung der Jugendlichen an der Aufstellung des KJFP am im Ministerium zeigt, dass "Schule" das zentrale Thema der Jugendlichen ist. Sie sehen ihre gesamte Biographie durch die Erfahrungen in der Schule geprägt und haben entsprechend deutliche Forderungen formuliert. Geschäftsstelle LAG JSANRW Ebertplatz Köln Fon Fax info@jugendsozialarbeit-nrw.de Ansprechpartner Andrea Sehaffeld e/o LAG ÖRT. Kurfürstenstr Emmerieh Fon Fax andrea.schaffeld@ jugendsozialarbeit-nrw.de Vorstand Tim Rietzke Stefan Ewers Reiner Mathes Andrea Schaffeid Philipp Euler Bankverbindung LAG JSA NRW Kto BLZ Bank für Sozialwirtschaft

22 Seite 2 von 2 Grundsätze und Zielgruppen der Förderung Bei der Beschreibung der Zielgruppe schlagen wir eine Enyeiterung des Altersspektrums auf 27 Jahre vor: "Darüber hinaus sollen bei besonderen Angeboten und Maßnahmen auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr einbezogen werden." (vgl. aktuellen KJFP und w. AG KJHG) Begründung: Die Übergangs schritte des Erwachsenwerdens haben sich zum Teil weit in das dritte Lebensjahrzehnt verschoben (ökonomische Verselbständigung, Abschluss der Berufsausbildung und des Studiums), hierauf verweist auch der Kinder- und Jugendbericht des Bundes (S.465) "Grundsätzlich ist sozial- und bildungspolitisch, aber auch pädagogisch fur die Verselbständigungsprozesse eine, (Weiter)Förderungauch nach dem Erreichen der Volljährigkeit zu ermöglichen", damit vor allen diejenigen jungen Menschen ohnesoziale/familiale Anbindung/Beziehung bei den anstehenden,entscheidungen von und mit Institutionen unterstützt und begleitet werden können. Ziele der Förderung Die LAG JSA weist daraufhin, dass die Formulierung "Jugendarbeit zukunftsfähig gestalten" durch "Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit" oder besser noch im Sinne größtmöglicher Klarheit durch "Jugendfdrderung" durchgängig im gesamten KJFP ersetzt werden soll. Begründung: Den Begriff "Jugendarbeit" synonym fur die gesamte Jugendfdrderung zu verwenden, halten wir für irrefuhrend, zumal im Weiteren auch der Eindruck entsteht, dass AngebotelProjekte z.b. zur Digitalisierung oder Bildung nicht rur die Jugendsozialarbeit vorgesehen und auf die Jugendarbeit reduziert'seien. Diese Stellungnahme ist gemeinsam mit den Arbeitsausschüssen der Trägerkonferenzen Westfalen-Lippe und Rheinland erarbeitet worden. LAG Jugendsozialarbeit NRW Der Vorstand

23 Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW e.v. Postfach: 200,4060 Düsseldorf Telefon: Stellungnahme zu den Eckpunkten des KJFP Sehr geehrter Herr Minister Dr. Stampf sehr geehrter Herr Staatssekretär Bothe,. sehr ge ehrter Herr Walhorn, Seit 995 unterstützt, berät und qualifiziert die LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW e.v. ehrenamtlich Fachkräfte. und Projekte in NRW und betreibt Lobbyarbeit für dieses komplexe Arbeitsfeld. Die seit 22Jahren kontinuierlich geleistete ehrenamtliche Vorstandsarbeit kann wegen der steigenden hauptberuflichen Anforderungen der Vorstands~ mitglieder nicht mehr im notwendigen Umfang realisiert werden. Dank der Förderung durch das MfKFFI wird sich die LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW e.v. auch ab 208 den vielfältigen Aufgaben stellen können. Wir bedanken uns für die entsprechende Erhöhung der Förderung. LAG Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW e.v. Der Vorstand

24

25 Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration z.hd. Manfred Walhorn Haroldstraße Düsseldorf xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX){)(XXXXXXXX xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Geschäftsstelle z.zt.: clo NRW Jusos Kavalleriestraße Düsseldorf Düsseldorf, 30. November 207 Stellungnahme des Rings politischer Jugend NRW zum Kinder- und Jugendförderplan Sehr geehrter Herr Walhorn J Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Kinder:. und Jugendförderplan Aus Sicht,des Rings politischer Jugend sind zwei Aspekte erfreulich: Die Wichtigkeit politischer Bildung Jugendlicher und junger Erwachsener liegt angesichts des Erstarkens reaktionärer und menschenfeindlicher politischer Kräfte auf der Hand. Der Ring politischer Jugend begrüßt es ausdrücklich, dass der Kinder- und Jugendförderplan hierin auch in Zukunft einen wichtigen Baustein zur Bildung mündiger, selbstbestimmter) junger Demokratinnen und Demokraten sieht. Wir freuenuns, weiterhin einen Beitrag zu diesem wichtigen Bereich der Bildungsarbeit leisten zu können.

26 Die Erhöhung und Dynamisierung des Kinder- und Jugendförderplans trägt den gestiegenen Kosten RechnUng. Insbesondere die Dynamisierung der Förderung ist ein konsequenter und wichtiger Schritt, der unsere Arbeit nachhaltig erleichtern wird. Hinsichtlich der neuen Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan muss die Dynamisierung der Tagessätze aus unserer Sicht ebenfalls mitgedacht werde!. Statische Fördersätze für Bildungsveranstaltungen bei steigende'm Gesamtfördervolumen lösen unnötige Probleme aus, zumal eine Kostensteigerung gerade auch in diesem B~reich weiterhin zu erwarten steht. Zudem erscheint die aktuelle Verzinsung im Vergleich zum allgemeinen Geldmarkt anpassungswürdig. Möglich~rweise ist eine Koppelung an den Leitzins sinnvoll. Darüber hinaus weisen wir freundlich darauf hin, dass die derzeitige Verzinsung der zurück zu zahlenden Mittel im' Widerspruch zum Grundsatz der sparsamen Verwendung der Förderung steht. Wenn sich Prüfverfahren in die Länge ziehen, verschärft sich dieser Umstand zusätzlich. Über eine Einbindung bei der Era~beitung der neuen Förderrichtlinien freuen wir uns. Mltlreutlichen Grüßen,, b.t- san~~(5aiser ' Geschäftsführung Ring politischer Jugend NRW

27 Obernstraße 24a Bielefeld fon fax , medienpaed.de GMK OQernstraße 24a Bielefeld Marie-Christin Trawny Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW Haroldstraße 4, 4023 Düsseldorf Vorstand' Sabine Eder (Vorsitzende) Erzieblmgszvissenscbajilerill Prof. Dr. Dorothee M. Meister (Vorsitzende) Erziebullgswissenscb,!filerin Stellungnahme der GMK zu den Eckpunkten des KJFP Sehr geehrte Frau Trawny, Bielefeld, vielen Dank für die Möglichkeit, auf die Vorstellung der Eckpunkte im Nachgang schriftlich Stellung zu nehmen. Dieser Möglichkeit kommen wir sehr gerne nach. Zunächst möchten wir uns herzlich daflir bedanken, dass, wir die Möglichkeit hatten, gemeinsam mit dem Netzwerk Medienkompetenz NRW bereits im Vorfeld in den Austausch mit dem Ministerium zu treten und so bereits parttzipativ in die Entwicklung der Eckpunkte einbezogen wurden. In diesen Gesprächen wurde Digitalisierung erfreulicher Weise bereits sehr früh als thematischer Schwerpunkt identifiziert. Die Stärkung der Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit~ Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist ein sehr wichtiger und unseres Erachtens gelungener Schritt. Die GMK freut sich sehr, dass ihre medienpädagogische Arbeit in NRW so eine Verstetigung und feste Verankerung erfährt. Auch die Entscheidung, die Mittel für den KJFP auf rd. 20 Mio. EUR mit dem Haushaltsjahr 208 zu erhöhen, bietet uns und anderen Trägern einen wichtigen und notwendigen Gestaltungsspielraum. Vor allem auch der dynamische Anstieg der Mittel (Berücksichtigung der Tarifsteigerungen des TV-L(West) und der Verbraucherpreisentwicklung flir Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe gemäß des Verbraucherpreisindexes) ab dem Haushaltsjahr 209 berücksichtigt einen von uns genannten Punkt aus den Vorgesprächen. Es freut uns sehr, dass die Förderung durch den Kinder- und Jugendförderplan in NRW so gestärkt wird. Digitalisierung und eine damit verbundene, breit aufzufassende, nicht allein technische Medienbildung von Kindern und Jugendlichen sind wesentliche Aufgaben im Kontext der Förderung von Kindern und Jugendlichen auch im Land NRW. Hierzu hat auch die GMK - gefördert durch das Land NRW - seit langem wertvolle Beiträge in Form von Projekten geleistet. Dr. Marion Brüggemann Er.deblmgswissenschitjilerin Rüdiger Fries Referentfir Mediellbildullg Prof. Dr. Thomas Knaus Mediellpädagoge. W'iss. Direktor Claudia Mikat Gescbäftsfohrerin FSF-Progl"lllmpriifilllg Kristin Narr Medif!lpädllgogill Prof. Dr. Martina Schuegraf Erdehlllgs- tlld MedietnvissetlJch4ierill Prof. Dr. Angela Tillmann Erdeblmgrvissellschtifileriil Geschäftsführerin Dr. Friederike von Grass Kuratorium Prof. Dr. Dieter Wiedemann Präs. i.r HFF Potsdttm-Bttbelsberg Jürgen Doetz Priisident lprt Prof. Dr. Murad Erdemir Stel/v. Direktor LPR Hessen Markus Beckedahl Vorsitzender Digitale Gt'sellsc/t(tft e. \( Monika Griefahn UmweltmillisterilJ a.d. Jochen Fasco Direktor Thüringer LalldcJfledieJUUlstfllt (TUvf) Prof. Dr. Max Fuchs ElJrellvorsitzellde/'.BK] Pavel Richter CEO Open KlIowledge Infmuuiollal Prof. Dr. Ingrid Volkmer Assoe. Prof Ulliversity of Me/bot/me Fachverband tür Medienpädagogik und Medienbildung 'Sparkasse Bielefeld IBANDE BIG SPBIDE3BXXX

28 In NRW h~t sich, auch durch Zutun der GMK und die und langjährige Kooperation mit dem Jugendministerium - welches Jugendmedienarbeit schon früh als wichtigen Bereich erkannt hat und unterstützt - eine besonders lebendige und innovative medienpädagogische Szene innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit und Kinder- und Jugendmedienarbeit entwickelt. Nicht zuletzt durch die vielen Einreichungeri und auch Auszeichnungen beim Dieter Baacke Preis zeigt sich auch im bundesweiten Vergleich die hohe Qualität der Medienbildung in NRW. Diese spiegelt sich überdies auch alljährlich auf dem Jugendforum NRW der Gamescom wider, wo Einrichtungen der Jugendmedienarbeit NRW zusammen spannende neue Ansätze der Medienarbeit präsentieren und erfahr.bar machen; Zugleich steht die Medienpädagogik und steht die GMK als Institution der Medienbildung in NRW durch die rasante Entwicklung der Digitalisierung und den breiten Bedarf an Medienbildung vor großen Aufgaben, die letztlich alle im KJFP ausgewiesenen Förderziele betreffen. Da Digitalisierung insgesamt auch als Querschnittsaufgabe anzusehen ist, die diverse Förderbereiche betrifft, empfehlen wir, auch in den Projektförderbereichen den Kontext der Digitalisierung mitzudenken, zu benennen und Projekte zu fördern, welche Partizipation, Diversität, Bildungschancen, Empowerment mit Medienbildung verknüpfen. Für diese Kontexte gibt es viele gute Beispiele, die es weiterzuentwickeln und weiterzuverbreiten gilt. Zugleich sind die Digitalisi~rung der Jugendarbeit selbst und auch die Digitalisierung der jugendlichen Lebenswelten Bereiche, die es innerhalb der Projektförderung zu gestalten gilt. Hier sprechen wir auch als Verband für Medienpädagogik und Medienbildung für und mit Mitgliedern, die diese Prozesse aktiv gestalten und voranbringen und auch in Zukunft möchten. Herzlichen Dank und freundliche Grüße Dr. Friederike von Gross - Geschäftsführerin -

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