Factsheet: Kitalandschaft Schweiz
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1 Factsheet: Kitalandschaft Schweiz Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in der Schweiz Kindertagesstätte (Kita), Krippe, Tagi, Kitag: Es gibt viele Bezeichnungen für Einrichtungen, in denen Kinder vor Kindergartenalter professionell betreut werden. Wie die Begrifflichkeiten unterscheidet sich auch das Betreuungsangebot regional sehr stark. Die grössten Differenzen lassen sich beim Vergleich der Sprachregionen feststellen. Aber auch innerhalb der Deutschschweiz oder der Romandie handhabt jeder Kanton den Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) anders. Es ist deshalb sehr schwierig, vergleichbare Daten zu finden und entsprechend allgemeingültige Aussagen für die ganze Schweiz zu machen. Dieses Factsheet soll anhand einzelner Beispiele die Kitalandschaft der Schweiz umreissen. Grundsätzlich ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ungebrochen, obwohl das Angebot in den letzten Jahren stark ausgebaut wurde. Alleine durch die Finanzhilfe für familienergänzende Betreuung des Bundes wurden in den letzten zehn Jahren gesamtschweizerisch Betreuungsplätze geschaffen 1. Die Dichte des Angebots unterscheidet sich jedoch weiterhin stark zwischen städtischen und ländlichen Regionen sowie für verschiedene Altersgruppen. So sind zum Beispiel die Wartelisten für Kinder unter 18 Monaten besonders lang. 2 Organisationsformen von Kitas Rund 90% aller Kitas sind privat organisiert als Verein, GmbH, Stiftung oder Betriebskita und grösstenteils von Elternbeiträgen finanziert. Der Verein ist die häufigste Organisationsform der Trägerschaften. Ein ehrenamtlicher Vorstand übernimmt meist die strategische Leitung der Organisation und damit der Kitas. Viele dieser Trägerschaften betreiben einen bis drei Betriebe. In den Kitas liegt die operative Geschäftsleitung wie auch die pädagogische Leitung meist bei den Kita-LeiterInnen. Grössere Trägerschaften mit mehr als 3 Betrieben beauftragen in der Regel eine Geschäftsstelle mit der operativen Leitung, der Administration und dem Qualitätsmanagement der Betriebe. Die Durchschnittskita Eine durchschnittliche Kita ist Montag bis Freitag von 7:00-18:00, also 11 Stunden, geöffnet. Durchschnittlich wird ein Kind 2.5 Tage 3 dort betreut, d.h. ein Platz wird zwischen1-3 Kindern an den verschiedenen Wochentagen belegt. In der Deutschschweiz bietet die Durchschnittskita 22 Betreuungsplätze in zwei altersgemischten Gruppen an. Altersgemischt heisst, vom Säugling (ab 3 Monate) bis zum Kindergartenkind. Laut KiTaS-Richtlinien 4 werden Kinder bis 18 Monate mit dem Faktor 1.5 gewichtet. D.h., in einer Gruppe mit 11 bewilligten Plätzen werden zwei Kleinkinder bis 18 1 Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zehn Jahren. Stand 2013 ( 2 Kita-Netzwerk-Ost: Benchmarks ebd. 4 Zur geltenden Gesetzgebung auf nationaler und kantonaler Ebene hat KiTaS massgeblich beigetragen und gilt nach wie vor als zentraler Referenzrahmen. S. 36 Ecoplan Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Nr.4. Stand 2010 ( 1
2 Monate und 8 Kinder von zwei Personen betreut. Das Verhältnis von ausgebildetem zu nicht ausgebildetem Personal beträgt 1:1. Pro Gruppe muss in der Deutschschweiz nur ein/e Betreuer/in mit Fachausbildung anwesend sein, die zweite ist häufig ein/e Lernende/r oder ein/e Praktikant/in. In der Westschweiz sind altersgestufte Gruppen die Regel. So z.b. liegt im Kanton Genf der Betreuungsschlüssel für Babys bei 4 Kindern pro Erwachsener, 1-2 Jährige 5:1, 2-3 Jährige 8:1, 3-4 Jährige 10:1. Zwei Drittel der Erzieherinnen müssen über eine tertiäre Fachausbildung, der Rest zumindest über eine Fachausbildung verfügen. Lernende und Prakitkant/en/innen werden nicht in den Betreuungschlüssel gerechnet. Schweizweit (bei Betrieben, welche die Finanzhilfe des Bundes bezogen) wird ein Drittel der Stellenprozente mit Lernenden und Praktikant/innen besetzt. 45% des Personals der Kitas, einschliesslich des hauswirtschaftlichen Personals, verfügt über keine pädagogische Fachausbildung. Die Personalkosten machen den grössten Teil des Aufwands aus. Kostenstruktur laufende Betriebskosten von Kindertagesstätten 5 Kanton Bern Kanton Zürich Kanton Waadt Personalkosten 79.6% 74.9% 77.5% Betriebskosten 13.5% 12.5% 10.0% Räumliche/ Mietkosten 6.9% 6.9% 12.5% Personal und Ausbildung Die meisten Kantone schreiben das Verhältnis von ausgebildetem zu nicht ausgebildetem Personal von mindestens 1:1 vor. Welche Ausbildungen anerkannt sind, variiert insbesondere zwischen Deutschschweiz und Romandie. Laut KiTaS-Empfehlungen gelten folgende Abschlüsse als anerkannte Ausbildungen für das Betreuungspersonal: Kindererzieher/in HF (Höhere Fachschule) Fachfrau/ Fachmann Betreuung EFZ (FaBe alle Fachrichtungen, Sozialagog/e/in, Kleinkindererzieher/in) Kindergärtner/in (Ehemaliges Diplom eines Kindergartenseminars) Hortner/in (ehemaliges Diplom des Kindergarten- und Hortseminars im Kanton Zürich) Lehrpersonen (mit Diplom für die Vorschul- oder Primarschulstufe) Sozialpädagog/e/in HF Pädagogisches Fachdiplom Leitung in Kindertagesstätten Nach dreimonatiger Berufserfahrung in der Kinderbetreuung gelten auch die folgenden Abschlüsse als anerkannte Ausbildungen für das Betreuungspersonal: Pädagog/e/in (Bachelor of Science) Klinische/r Heilpädagoge/in Sozialpädagog/e/in FH (Fachhochschule) Soziokulturelle/r Animator/in FH Sozialarbeiter/in FH Psycholog/e/in mit Schwerpunkt Kind und Jugend (FH oder Master of Science) KiTaS überarbeitet momentan die Lohnempfehlungen von Darin werden folgende Anfangslöhne empfohlen: 5 Ecoplan Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Nr.4. Stand 2010 ( 2
3 Kitaleitung: (ohne Führungsausbildung), (mit Führungsausbildung) Betreuungspersonal: Lernende: 1. Lehrjahr Lehrjahr Lehrjahr Ungelernte Hilfskräfte: Hauswirtschaftliches Personal: (gelernt) (ungelernt) Lohnvorgaben können Kantone und Gemeinden nur bei subventionierten Kitas machen. Die meisten Kantone setzen für die subventionierten Kitas Mindestlöhne fest (keine Vorgaben haben: GR; AI, AR, BL, LU, SH, UR). Politische Zuständigkeit Die vom Bund vorgeschriebene Bewilligungs- und Aufsichtspflicht für Betreuungsinstitutionen 7 obliegt den Kantonen. Die Zuständigkeit von Kantonen und Gemeinden, ebenso wie die horizontale Aufgabenverteilung zwischen Sozial- und / oder Bildungsdepartement ist sehr unterschiedlich geregelt. Richtlinien und Aufsicht Die Eidgenössische Pflegekinderverordnung 8 gibt vor, dass Einrichtungen welche Kinder regelmässig tagsüber aufnehmen, einer Bewilligungs- und Aufsichtspflicht unterstehen. Die Betriebe müssen mindestens alle 2 Jahre von der Aufsicht besucht werden. Je nach Kanton sind für die Bewilligung, Aufsicht und Reglementierung der Kanton, Kanton und Gemeinden oder nur die Gemeinden zuständig. Zuständigkeit der Aufsicht 9 Kanton ist zuständig Gemeinden sind zuständig AI, BS, FR, GE, GR, JU, NE, NW, SG, SO, TI, UR, VD BE, BL, GL, OW, SH, SZ, TG, VS, ZG, ZH AG, AR, LU In allen Kantonen (oder Gemeinden) gibt es Vorgaben für die Bewilligung und Aufsicht, in einigen Kantonen besitzen diese jedoch keinen offiziellen Charakter oder sind nicht öffentlich zugänglich. In den meisten Kantonen gibt es strukturelle Mindestvorgaben (ausgenommen AG, AI, AR, BL, UR), die regelmässig kontrolliert werden. Meist sind dies räumliche Vorgaben, die Gruppengrösse, die Anzahl Kinder pro Betreuer/in oder die Ausbildung des Personals. In manchen Kantonen werden darüber hinaus auch Vorgaben zur pädagogischen Qualität gemacht. Nebst branchenspezifischer Richtlinien gelten ausserdem Verordnungen zum Brandschutz, zur Hygiene oder zur Zonenordnung (Umnutzung von Wohn- zu Gewerberaum), die auch für Betriebe anderer Branchen gelten. 6 KiTaS: Lohnempfehlungen. Stand 2009 ( 7 PAVO: Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption von revidiert ebd. 9 Stand
4 Betreuungsplätze in der Schweiz Auf Bundesebene wird keine Statistik über die schweizweite Anzahl Betreuungsplätze, deren Auslastung, regionale Verteilung und Subventionierung geführt. Die Betriebszahlen des BFS fassen alle Betreuungsinstitutionen (Horte und Kitas) zusammen, zuletzt wurden Betriebe gezählt, das sind 3.7 Betriebe pro 1000 Kinder 10, doppelt so viele wie vor zehn Jahren. Inzwischen dürfte die Zahl bei über 2000 Betrieben in der Schweiz liegen. Die Angebotsdichte weist von Kanton zu Kanton grosse Unterschiede auf, nicht alle Kantone führen Statistiken. Auch ändern sich die Zahlen sehr schnell. So z.b. gibt es im Kanton Aargau Kindertagesstätten mit 3643 Betreuungsplätzen, dies entspricht 5 Plätzen pro 1000 Einwohner. Im Kanton Appenzell Innerrhoden gibt es eine Kindertagesstätte mit 10 Betreuungsplätzen 12, dies entspricht 0,6 Plätzen pro 1000 Einwohner. Kosten Grundsätzlich muss bei den Kosten zwischen den Vollkosten eines Platzes und den Tarifen, die Eltern bezahlen, unterschieden werden. Der Elternbeitrag an die Gesamtkosten variiert stark, in der Westschweiz ist dieser deutlich tiefer als in der Deutschschweiz. Gemäss fundierter Schätzung einer Studie, die in den nächsten Monaten veröffentlicht wird, tragen die Eltern im Schweizer Durchschnitt 80% der Vollkosten im Frühbereich. Finanzierung In der Deutschschweiz und im Tessin wird die familienexterne Betreuung grösstenteils durch die Eltern finanziert, zusätzlich subventionieren Kantone oder Gemeinden. Man unterscheidet dabei die Objektfinanzierung von der Subjektfinanzierung. Bei der Objektfinanzierung wird die Institution, bzw. die Kita, subventioniert. Bei der Subjektfinanzierung gehen die Subventionen direkt an die Eltern, z.b. über Betreuungsgutscheine wie in der Stadt Luzern seit 2009 und in der Stadt Bern ab In 10 Kantonen tragen die Kosten die Gemeinden, in 3 Kantonen trägt der Kanton die Kosten und in 6 Kantonen werden die Kosten von den Gemeinden und dem Kanton getragen. In der Stadt Zürich beteiligte sich die Gemeinde mit einem Drittel an den Gesamtkosten der familienexternen Kinderbetreuung, zwei Drittel wurde durch die Eltern finanziert. 13 Auch in der Ostschweiz liegt der Elternbeitrag in Bezug auf die Gesamtkosten bei 65,7%. 14 In der Westschweiz investiert die öffentliche Hand mehr in die FBBE. Besonders hervorzuheben ist das Waadtländer Modell (seit 2006), bei dem die Subventionierung nebst Kanton und Gemeinden auch von den Unternehmen getragen wird. Dieses erfolgreiche Modell wurde auch in den Kantonen Freiburg und Neuenburg übernommen. So leisten im Kanton Waadt die Unternehmen einen Arbeitgeberbeitrag von 0.08% der Lohnsumme pro Jahr. Im Kanton Freiburg beträgt der Arbeitgeberbeitrag 0.04 % der für die Familienzulagen relevanten Lohnsumme. Im Kanton Neuenburg beträgt der Arbeitgeberbeitrag 0.18 % oder maximal zehn Millionen Franken pro Jahr Stand Stand Gemäss der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde AI 13 Sozialdepartement der Stadt Zürich: Report Frühbereich. Stand 2012 ( 14 Kita-Netzwerk Ostschweiz: Benchmarks
5 Zuständigkeit der Finanzierung 15 Kanton ist zuständig Gemeinden sind zuständig Kanton, Gemeinden und Unternehmen sind zuständig AG, AI, TI BE, BS, GR, JU, NW, OW, Ur, VS AR, BL, GE, LU, SG, SH, SO, SZ, TG, ZG, ZH BE, BS, GR, JU, NW, OW, Ur, VS FR, NE, VD Tarife Die Tarifsysteme für einen Betreuungsplatz variieren nicht nur zwischen den Kantonen, sondern auch innerhalb der Kantone beträchtlich. Eine aufschlussreiche Studie ist das Benchmarking lll Familienfreundliche Steuer- und Tarifsysteme der Kantone Basel-Stadt und Zürich von Der Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) steht für professionelle familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. Als gesamtschweizerisch tätiger Branchenverband vertreten wir aktuell 483 Trägerschaften von 825 Kindertagesstätten (Krippen, Kitas, Kinderhäuser, und Horte). Über 90 Prozent der Mitglieder sind privatwirtschaftlich organisiert. KiTaS orientiert sich bei allen Tätigkeiten - Interessensvertretung, Weiterbildung, Dienstleistungen für Mitglieder - am Wohl des Kindes und somit an der Qualität der Angebote. KiTaS legt Richtlinien (verpflichtend für Mitglieder), Empfehlungen sowie Kodizes zuhanden der Mitglieder, der Branche und den Aufsichtsbehörden fest. Gemeinsam mit der Jacobs Foundation wird am 27. September 2013 ein nationales Qualitätslabel für Kindertagesstätten lanciert. Eckdaten: Gegründet als Schweizerischer Krippenverband 1907 Statuten- und Namensänderung zu KiTaS 2007 geplanter Zusammenschluss mit dem Verband Tagesfamilien Schweiz auf Präsidentin: BDP-Nationalrätin Rosmarie Quadranti seit 2013, zuvor Hildegard Fässler Geschäftsleiterin: Talin Stoffel Kontakt: Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS ) Association suisse des structures d accueil de l enfance (ASSAE) Associazione Svizzera Strutture d Accoglienza per l Infanzia (ASSAI) Cornelia Puhze Kommunikation cornelia.puhze@kitas.ch Tel Josefstrasse Zürich Stand
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