Vernehmlassung zu den SKOS Richtlinien

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1 SKOS Monbijoustrasse 22 Postfach 3000 Bern März 2015 Vernehmlassung zu den SKOS Richtlinien Sehr geehrte Damen und Herren Die Kriso Bern Forum für kritische Soziale Arbeit nimmt gerne Stellung zu dem von der SKOS veröffentlichten Fragebogen. Die KRISO ist eine unabhängige und offene Plattform für kritische Soziale Arbeit. Wir fördern ein kritisches Berufsverständnis durch Diskussionen, Austausch und Aktionen. Wir sind eine Gruppe von Studierenden und Berufstätigen der Sozialen Arbeit und anderen Disziplinen welche aus einer gesellschaftlichen und politischen Perspektive heraus handeln. Als Tätige im Bereich der Sozialhilfe sehen wir uns verpflichtet unsere Erfahrungen aus dem Berufsalltag sowie unsere Erkenntnisse aus den fachlichen Diskussionen innerhalb der Kriso in Form dieser Vernehmlassungsantwort wiederzugeben. Die Sozialhilfe gilt als das letzte Auffangnetz des Schweizer Sozialsystems. Die Reduktion der Sozialhilfeleistungen wäre eine Sparmassnahme auf dem Buckel der Schwächsten unserer Gesellschaft. Die Sozialhilfe muss diverse Entwicklungen der letzten hre ausbaden: Leistungseinschränkungen in den Sozialversicherungen, die Verstärkung des kantonalen Steuerwettbewerbs oder für die Entwicklungen des Arbeitsmarktes, welche die Menschen in problematische soziale Situationen zwingt. Wir sprechen uns klar gegen einen Abbau der Leistungen und eine Verschärfung der Sanktionsmassnahmen aus. Position der Kriso Bern zu den Vernehmlassungsfragen Frage Antwort Bemerkung 1. Grundbedarf Variante 2: Erhöhung des Grundbedarfs gemäss den Studienergebnissen Wir empfehlen eine Erhöhung des Grundbedarfs, da aufgrund der Studienergebnisse einerseits eine Erhöhung aufgrund der steigenden Lebensunterhaltskosten gerechtfertigt ist und andererseits die 2005 erfolgte Kürzung des Grundbedarfs nicht wie erwartet mit dem Bezug von Integrationszulagen kompensiert werden konnte. 1

2 Zusatzfrage: Ansätze für Grossfamilien ab sechs Personen 2. Grundbedarf für junge Erwachsene 3. Leistungen mit Anreizcharakter Einkommensfreibetrag Integrationszulage (IZU) Nein Nein Einkommensfreibetrag beibehalten: Frage zur Höhe des Einkommensfreibetrag: Variante a / Variante c IZU beibehalten: Höhe der Integrationszulage: Variante a /Variante c Voraussetzungen enger fassen: Nein / Keine Angabe Der Status Quo soll beibehalten werden. SKOS regelt Unterstützung bis zu einem 7-Personenhaushalt, bei grösseren Unterstützungseinheiten kommt ein Pauschalbetrag von Fr hinzu. Eine individuelle Festlegung des Unterstützungsbeitrages seitens der zuständigen Sozialbehörde erachten wir vor dem Hintergrund der Sparmassnahmen und des innerkantonalen Konkurrenzdrucks (z.b. Bonus-Malus-System) als ein unangebrachtes Machtinstrument zur Einsparung von Sozialhilfeausgaben auf Kosten der betroffenen Familien. Wir gehen nicht davon aus, dass ein Negativanreiz förderlich für die Integration von Jugendlichen ist. Vielmehr sollte in die Beziehungsarbeit mit Jugendlichen investiert werden und zeitliche Ressourcen für diese zur Verfügung gestellt werden. Aus unserer Praxiserfahrung stellt der EFB ein gutes und beizubehaltendes Instrument dar. Zudem bringt die Erwerbsarbeit Mehrkosten mit sich (Fahrkosten, auswärtige Verpflegung, Berufskleidung) welche nicht vollständige über situationsbedingte Leistungen gedeckt werden. Um eine Leistungskürzung zu verhindern sprechen wir uns für die Beibehaltung der IZU aus. Grundsätzlich sind wir für eine Abschaffung der Integrationszulage, da diese davon ausgeht, dass die Menschen einen Anreiz benötigen, damit sie sich bemühen, sich von der Sozialhilfe abzulösen. Ausserdem werden gewisse Personengruppen benachteiligt (z.b. Menschen die aufgrund Krankheit arbeitsunfähig sind). Wir gehen davon aus, dass die Menschen sich auch ohne diese Anreize bemühen. Daher fordern wir einen erhöhten Grundbedarf, der diese Beiträge bereits beinhaltet. Weiter wäre zu definieren was mit enger fassen gemeint ist. 2

3 Minimale Integrationszulage (MIZ) 4. Schwelleneffekte MIZ beibehalten: Voraussetzungen enger fassen: Nein / Keine Angabe Nein / Keine Angabe Menschen, welche unverschuldet z.b. aufgrund Krankheit keine Gegenleistung erbringen können, sollten aufgrund der Rechtsgleichheit eine ausgleichende Zulage erhalten können, solange gleichzeitig das Anreizsystem mit IZU und EFB bestehen bleibt. Auch hier wäre zu definieren was mit enger fassen gemeint ist. Werden die Voraussetzungen enger gefasst, könnte dies einerseits dazu führen, dass weniger Menschen Anspruch auf eine MIZ haben, falls sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen. Damit wären wir nicht einverstanden. Andererseits könnte die Regel soweit gefasst werden, dass alle Menschen ohne Möglichkeit auf eine individuelle Integrationsleistung eine MIZ erhalten müssen. Dies wäre hinsichtlich der ca. 60% aller Personen im Erwerbsalter, welche bisher keine Zulage beziehen konnten, eine Verbesserung der finanziellen und sozialen Situation. Der Spielraum für die Sozialarbeitenden in der Praxis soll erhalten bleiben. Schwelleneffekte sollten ausserhalb des Systems der Sozialhilfe behoben werden. Haushalte ohne Sozialhilfe sollen nicht schlechter gestellt sein als erwerbstätige Haushalte mit Sozialhilfe, dies bedeutet auch, dass Haushalte ohne Sozialhilfe ein Recht auf existenzsichernde Arbeit haben und Familien unterstützt und gefördert werden sollten. 5. Sanktionen Heutiges System beibehalten: Im Wiederholungsfall verschärfen: Nein Mit Sanktionen sind Massnahmen gemeint, welche bei Nichteinhaltung der Mitwirkungspflicht im Rahmen der Unterstützung der wirtschaftlichen Sozialhilfe (WSH) eingesetzt werden können (bspw. Kürzung GB, Streichung IZU etc.). Dieses Sanktionssystem sollte nicht verschärft werden. Wir sind grundsätzlich gegen ein Belohnungs-/ Bestrafungssystem im Rahmen der WSH Unterstützung. Denn wir gehen davon aus, dass die Bedürftigkeit nicht selbstverschuldet, sondern strukturell bedingt ist. Das bedeutet, individuelle Bemühungen, sich aus dieser Misere zu befreien, sollen nicht belohnt, bzw. wenn nicht, bestraft werden. Das Sanktionssystem dient unter Anderem der medialen Einteilung in Gute vs. Schlechte WSH- Bezüger und lenkt wieder von den Ursachen der Armut ab. 3

4 6. Situationsbedingte Leistungen (SIL) 7. Weitere Themen die einbezogen werden müssten Aktuelle Form beibehalten: Lastenausgleich zwischen den Gemeinden Bundesrahmengesetz Richtlinien Fallbelastung Hinzu kommt, dass das Vertreten von Kürzungen etc. gegenüber unseren KlientInnen einem allfälligen Beziehungsaufbau entgegenwirkt und somit eine Verhaltensänderung über die Beziehung verunmöglicht. Die Praxis zeigt, dass eine Kürzung Klientinnen und Klienten nicht dazu bewegt, in ein Programm zu gehen. Demzufolge liegt die Ursache des Problems an einem anderen Ort. Um eine Leistungskürzung zu verhindern, sprechen wir uns für die Beibehaltung der SIL aus. Der Kostenspardruck kann dazu führen, dass einzelne Gemeinden versucht sein werden, die Leistungen der Sozialhilfe möglichst unattraktiv zu gestalten. Dies, um einerseits die Kosten tief zu halten und andererseits Sozialhilfebeziehende zum Umzug in eine andere Gemeinde zu bewegen. Unter dem Abschiebewettbewerb der Gemeinden leiden letztlich die unterstützten Personen. Um einen Abschiebungstrend zu verhindern und um die ungleiche finanzielle Belastung unter den Gemeinden auszugleichen, wäre eine Prüfung des Lastenausgleichs auf Ebene der Sozialhilfe notwendig. Die kantonalen und kommunalen Unterschiede bei der Handhabung und der Höhe der Sozialhilfeleistungen führen zur Rechtsungleichheit und Rechtsunsicherheit. Daher ist es ein Anliegen, dass die verschiedenen Systeme der sozialen Sicherung koordiniert werden und die Harmonisierung mit weiteren bedarfsabhängigen Leistungen gewährleistet wird. Gleichzeitig müssten organisatorische Standards und Verfahrensvorschriften in einem solchen Rahmengesetz vereinheitlicht werden. Viele Sozialdienste weisen eine zu hohe Fallbelastung aus. Darunter leiden die Mitarbeitenden sowie die Sozialhilfebeziehenden. Um einen Standard festzulegen und Pensenerhöhungen politisch zu legitimieren wäre eine Ausarbeitung von Richtlinien zur Fallbelastung wünschenswert. 4

5 Kommentar zur Sozialhilfe und zum Sozialen Existenzminimum Die KRISO Bern setzt sich im Sinne einer Schadensbekämpfung kurzfristig für den Erhalt der SKOS-Richtlinien ein. Längerfristig gesehen diskutiert die KRISO Bern Alternativen zu den aktuellen Richtlinien und sieht die Lösung unter Anderem in der Änderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Als kritische Sozialarbeitende wollen wir reflektieren, was unsere Rolle in der Gesellschaft ist, welches die Mechanismen sind, dass es Soziale Arbeit braucht, wie die Machtverhältnisse und die gesellschaftlichen Strukturen aufgebaut sind und wie darauf Einfluss genommen werden kann. Wir möchten unsere Tätigkeit im Bereich der Sozialen Arbeit emanzipatorisch ausrichten, um Menschen in ihrer Autonomie zu stärken und sie dazu zu befähigen, selbstbestimmt an der Gesellschaft mitzuwirken. Diese Partizipation verstehen wir im Sinne einer Demokratisierung der Gesellschaft. Wir wehren uns gegen Strukturen und Verhältnisse, die Armut verfestigen und Armutsbetroffene verwalten. Wir streben eine strukturelle Chancengleichheit an. Dazu braucht es mehr als nur Geld. Es braucht jedoch ein materielles Existenzminimum als Grundlage für diese Entwicklung. Die SKOS Richtlinien sind ein Instrument, um ein materielles Existenzminimum zu berechnen. Es wird soziales Existenzminimum genannt, da es zum Ziel hat, eine soziale Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Die neusten SKOS Studien wie auch unsere Erfahrungen als Sozialarbeitende zeigen, dass die Höhe soziale Existenzminimum heraufgesetzt werden muss. In der öffentlichen Diskussion werden soziale Problemlagen oft individualisiert. Armut und soziale Problemlagen ergeben sich jedoch aus komplexen Entstehungszusammenhängen, welche über das individuelle Bemühen der Betroffenen hinausgehen. Die häufigsten Gründe, sozialhilfeabhängig zu werden sind strukturell bedingt; prekäre Arbeitsbedingungen, nicht existenzsichernde Löhne, Unvereinbarkeit von Familie und Beruf, Kinder bekommen, selber Kind einer armutsbetroffenen Familie sein, einen Unfall oder eine Krankheit mit längerfristigen Folgen, ausgesteuert werden, Arbeitsmarkt, der sich auf junge Arbeitskräfte konzentriert, die falschen Qualifikationen für den Arbeitsmarkt zu haben, ungenügender Zugang zu adäquater Ausbildung, Flucht und Migration. Armut nimmt vielfältige Formen an. So schützt heutzutage die Erwerbsarbeit nicht mehr a priori vor Armut. Die zunehmenden prekären Arbeitsverhältnisse, wie Arbeit auf Abruf, Teilzeitanstellung, befristete Arbeitsverträge, Anstellung im Stundenlohn, bewirken, dass die Erwerbsarbeit kein Einkommen mehr oberhalb der Armutsgrenze gewährleistet. Wesentliche Gründe für die Ausbreitung von Armut und somit für den Bezug von Sozialhilfe sind den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt zuzuschreiben und können nicht mit einem Anreizsystem auf der individuellen Ebene gelöst werden. Diese Rahmenbedingungen zu verändern ist eine Aufgabe, die die ganze Gesellschaft betrifft. Dies ist die Bekämpfung der Armut auf gesellschaftlicher Ebene. Gleichzeitig braucht es die Bekämpfung der Armut auf der individuellen Ebene. Es gilt, diejenigen Menschen, die hier und jetzt von Armut betroffen sind, aus welchen Gründen auch immer, zu unterstützen und ihnen den Ausstieg aus der Armut zu ermöglichen. Die Gesellschaft hat eine Verantwortung diesen Menschen gegenüber. Einerseits hat sie diese Verantwortung, da sie Strukturen schafft und aufrechterhält, die diese Armut mitverursachen, andererseits hat sie diese Verantwortung aus einer solidarischen Perspektive heraus. Wir fordern ein soziales Existenzminimum, auf dessen Basis eine autonome Lebensgestaltung und aktive Teilhabe an der Gesellschaft möglich wird. Diese Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden. 5

6 Kommentar zum Schwelleneffekt Den Schwelleneffekt gibt es und es wird als ungerecht empfunden, wenn eine Person die arbeitet finanziell schlechter gestellt ist als eine Person die Sozialhilfe bezieht. ABER: beim Schwelleneffekt handelt es sich um einen Systemfehler, der nicht mit Kürzungen bei der Sozialhilfe korrigiert werden darf weil erstens dieser systembedingten Fehler der Niedriglöhne auf derselben Ebene (d.h. arbeitsmarktpolitisch) und nicht auf Ebene Sozialhilfe (sozialpolitisch) behoben werden sollte. Und weil wir uns zweitens an den Idealen eines menschenwürdigen Lebens orientieren und daraus Prinzipien wie Gerechtigkeit ableiten sollten. Ohne diese Ideale ist die Vorstellung einer gerechten Gesellschaft sowie deren Umsetzung nicht möglich. Unsere Referenz für unsere Forderungen und unser Handeln sind (gesellschaftstheoretisch reflektierte) Grundrechte, humanistische Werte, die wir verteidigen müssen. Die VerschärfererInnen argumentieren nicht mit Grundwerten sondern fokussieren auf eine (diffus reflektierte, faktisch-vorgefundene) Ungerechtigkeit. Das bedeutet, wir sollten uns bei der Ausgestaltung der Sozialhilfe an positiven Grundwerten (wie menschenwürdiges soziales Existenzminimum) orientieren und nicht an negativen (systembedingten) Ungerechtigkeiten. Folgendes wären konkrete Möglichkeiten um den strukturellen Benachteiligungen entgegenzuwirken: z.b. Familienzulagen erhöhen/nicht versteuern müssen, kostenlose KITA, Mindestlohn erhöhen oder Entlastung des Familienbudgets, beispielsweise mit tieferen Fremdbetreuungskosten. In der Schweiz sind die Kosten für die Fremdbetreuung der Kinder hoch und müssen in erster Linie von den Familien selber übernommen werden. Die öffentlichen Ausgaben für die Kinderbetreuung sind in der Schweiz im OECD Ländervergleich gering. Bei den Ausgaben für die Kinderbetreuung (Kosten für Kinderbetreuung in % des Familieneinkommens) liegt die Schweiz im OECD Ländervergleich an zweit höchster Stelle. Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme unserer Stellungsnahme. Freundliche Grüsse Andrea Wüthrich für die Kriso Bern 6

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