Die fachgerechte berufliche und private. Haftpflichtversicherung

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1 Qualität für ACC-Akkreditierte zeigt sich in gutem Versicherungsschutz Dachverband Christlicher Beratung Association of Christian Counselors Versicherungen exklusiv für Association of Christian Counselors akkreditierte D achverband.d Christliche e BeraterInnen (und Familie) Die fachgerechte berufliche und private Eine Akkreditierung gilt für jeweils 3 Jahre, eine Reakkreditierung ist dann möglich. Als Mitglied von ACC können Sie diesen Preisvorteil einer professionellen Versicherung genießen Haftpflichtversicherung mit IT-Haftpflicht für Ihre Homepage, Hunde-Haftpflichtversicherung, Umwelt-Haftpflichtversicherung. mit dem Versicherungspaket des Dienstleisters unseres Vertrauens ATS FinanzService UG&Co.KG ACC-Deutschland e.v. Association of Christian Counselors 1. Vorsitzender Helge Seekamp Heustr. 59, Lemgo Weitere Fragen? Telefon: info@acc-dachverband.de Geschäftsstelle: Günther Bausch Holunderweg Weissach Tel: Fax: Mail: info@acc-dachverband.de

2 Qualität für ACC-Akkreditierte zeigt sich in gutem Versicherungsschutz Prüfen Sie unsere Leistungen. Günstiger bekommen Sie diese Versicherungen nicht! Sie können entweder nur die Haftpflichtversicherungen nehmen oder zusätzlich die Sachversicherung für die Praxisräume. Die Elektronikversicherung lässt sich nur im Paket mit der Sachversicherung dazubuchen. Bei Fragen zu den Details sprechen Sie direkt mit unserem Dienstleisters unseres Vertrauens, der ATS FinanzService UG&Co. KG in Kirchheim. Rufen Sie die Nr. Tel / an. Beratungen zu Versicherungsleistungen und Informationen bei Schadensfällen sind direkt dort zu erhalten. ACC-Deutschland e.v. Association of Christian Counselors 1. Vorsitzender Helge Seekamp Heustr. 59, Lemgo Geschäftsstelle: Günther Bausch Holunderweg Weissach Tel: Fax: Mail: info

3 Rahmenvertrag Berufshaftpflichtversicherung und Sachinhalts- & Elektronikversicherung für Seelsorge, Psychotherapie und Psychologische Berater bzw. Heilnebenberufler für ACC Dachverband Deutschland vertreten durch den Vorstand: Helge Seekamp Geschäftsstelle: Hauptstraße 91, Höchberg und dem Versicherungsmakler ATS FinanzService UG & Co. KG Haselbacher Straße 38 D Kirchheim Stand: 01. Juli 2015

4 Die Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker und Heilnebenberufe ist eine existentiell notwendige Risikoabsicherung für jeden neu zugelassenen Heilpraktiker bzw. Heilberufler-/in und für kostenbewusste Kunden, die schon bestehende, zu teure Verträge mit meist schlechteren Leistungen kündigen wollen. Zugelassene Heilpraktiker bzw. Heilberufler haften nach dem BGB in ihrer beruflichen Ausübung für alle Schadenereignisse, die den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (= Personenschäden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (= Sachschäden) zur Folge haben. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Heilpraktiker und Heilnebenberufler im Rahmen der gesetzlichen Haftung, indem berechtigte Leistungsansprüche für Sie bezahlt werden und unberechtigte Ansprüche für Sie abgewehrt werden. Diese gesetzliche Haftpflicht und die daraus resultierenden Schadenersatzansprüche sind wie nachfolgend (über namhafte deutsche Versicherer) versicherbar. Versichert sind bedingungsgemäß alle (!) Tätigkeiten und Behandlungen, die Sie als Heilpraktiker und Heilnebenberufler aufgrund Ihrer Ausbildung und Fortbildung vornehmen dürfen, sofern dem keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen oder Verbote entgegenstehen. Ein erweiterter beruflicher Strafrechtsschutz kann ebenfalls mit eingeschlossen werden sowie Praxisversicherungen gegen Einbruch/Diebstahl, Feuer, etc. wie auch eine Elektronik-Pauschal-oder Ertragsausfall-Versicherung können i.v.m. mit der Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Für Heilpraktiker gilt: Nur Faltenunterspritzungen/Biolifting gelten auf besonderen Antrag - und wenn sie im Versicherungsschein gegen Zuschlag dokumentiert sind - als mitversichert. Alles andere ist unter den oben aufgeführten Voraussetzungen stets mitversichert. Zwei Berufsgruppen unterscheiden wir in diesem Konzept: Gruppe 0 Nur Berater welche primär für christliche/kirchliche Organisationen tätig wer-den bzw. daraus primär empfohlen werden. Darunter sind unter anderem zu verstehen: Seelsorger, Notfall-Seelsorger, Supervision (Berater für Berater) Gruppe 1 nur Berater, keine medizinischen Verschreibungen (Arzneimittel) oder Verschreibung medizinischer Anwendungen, wie Massage, etc. Unter dieser Gruppe sind unteranderem zu zählen: Atemtherapeuten, Ergotherapeuten, Kinesiologen, Heileurythmist, Kunsttherapeut, Lerntherapeut, Logopäden, Psychologen, Psychotherapeut, Musiktherapeut, Tomatisttherapeut.

5 BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNGEN und ABSICHERUNG PRIVATRISIKEN Beitrag je Inhaber (zzgl. 19% VSt.) Berufs- Berufsgruppe 0 gruppe 1 3 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden 95,00 120, Vermögensschäden (mit PHV u. ein HundeHV) 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden 105,00 132, Vermögensschäden (mit PHV u. ein HundeHV) Rabatt bei Einführung eines Selbstbehaltes je Schaden auf 250,00-10% -10% Diese vorgenannten Beiträge können bei Einführung eines Selbstbehaltes je Schaden von 250,00 um 10% rabattiert werden. Alle genannten Beiträge sind Jahresprämien. Die gesetzliche Versicherungssteuer (z.zt. 19%) und ggf. zzgl. Ratenzuschläge (1/4-jährlich +5%; 1/2-jährlich +3% auf oben genannte Jahres-Netto- Prämien) sind nicht berücksichtigt und müssen dazugerechnet werden. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsnehmers im Versicherungsjahr beträgt das Doppelte der Deckungssumme. Für die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung (UBV) und für die Privat- sowie private Hundehalter-Haftpflichtversicherung stehen die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung mit zur Verfügung. Für die Umweltschadens-Basisdeckung (USV-Basis) gilt eine Versicherungssumme von für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsnehmers im Versicherungsjahr im Rahmen der Sachschaden-Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung. Mitversicherung aller Therapie- und Diagnostikarten sowie praxisübliche Nebenrisiken Mitversichert sind alle angestellten Therapeuten (innerhalb der gleichen Tarifgruppe). Hierfür wird ein Zuschlag von 50,00 bei einer Deckungssumme von 3,0 Mio. pauschal und 60,00 bei einer bei Deckungssumme von 5,0 Mio. pauschal fällig. Mitversichert ist unbegrenzt sonstiges angestelltes Personal Nachhaftung 5 Jahre Schlüssel-/Codekartenverlust fremder Schlüssel/Karten bis Mietsachschäden der Praxis bis Mietsachschäden anlässlich von Dienst-/Geschäftsreisen bis Abhandenkommen von Sachen der Patienten, Ihrer Begleiter und Besucher bis Bei diesen Schäden gilt eine Selbstbeteiligung von 150,00 vereinbart. Einsatz von Kleintieren (auch von Hunden) zu Therapiezwecken einschl. Tierhüterrisiko Hausbesuche Dozententätigkeit Schulungen und Kurse innerhalb und außerhalb der eigenen Praxis Besuch von beruflichen Veranstaltungen und Fort- und Weiterbildungen (sonstige) Tätigkeitsschäden bis (SB: 250 je Schaden) Haus-/Grundbesitzerhaftpflicht der Praxis und privaten Räume Bauherren-Haftpflichtversicherung bis Mitversichert ist die Privathaftpflichtversicherung für die Familie oder Lebenspartner Erweiterter Strafrechtsschutz o Bargeld und Wertpapiere sind ausgeschlossen.

6 SACHINHALTS- und ELEKTRONIKVERSICHERUNG (unabhängig von der Berufsgruppe) Beitrag je Praxis (zzgl. 19% VSt.) Berufsgruppe Alle Zusatz-Versicherungen nur i.v.m. der Berufshaftpflichtversicherung 0 und 1 Sach-Inhaltsversicherung: VS Feuer, Einbruchdiebstahl/Raub, Leitungswasser, Sturm/Hagel (bis Praxisgröße 60m - höhere VS auf Anfrage) Selbstbehalt je Schaden: 100,00 50,00 Prämie bei Erhöhung des Selbstbehaltes je Schaden auf 250,00 45,00 Sach-Inhaltsversicherung: VS Feuer, Einbruchdiebstahl/Raub, Leitungswasser, Sturm/Hagel (bis Praxisgröße 60m - höhere VS auf Anfrage) mit kleiner Betriebsunterbrechungsversicherung VS Selbstbehalt je Schaden: 100,00 65,00 Prämie bei Erhöhung des Selbstbehaltes je Schaden auf 250,00 55,00 Sach-Glasversicherung: (bis Praxisgröße 60m - höhere VS auf Anfrage) Selbstbehalt je Schaden: 100,00 50,00 (Abschluss nur in Verbindung mit der Sach-Inhaltsversicherung) Elektronik-Pauschal-Versicherung: VS (für Computer, Drucker, Film-Camara mit Stativ, etc.) (bei mobilen Geräten - SB: 10% mind. 250,00, max. 500,00 ) Selbstbehalt je Schaden: 100,00 60,00 (Abschluss nur in Verbindung mit der Sach-Inhaltsversicherung) Prämie bei Erhöhung des Selbstbehaltes je Schaden auf 250,00 54,00 Elektronik-Pauschal-Versicherung: VS (für Computer, Drucker, Film-Camara mit Stativ, etc.) (bei mobilen Geräten - SB: 10% mind. 250,00, max. 500,00 ) Selbstbehalt je Schaden: 100,00 100,00 (Abschluss nur in Verbindung mit der Sach-Inhaltsversicherung) Prämie bei Erhöhung des Selbstbehaltes je Schaden auf 250,00 90,00 Alle genannten Jahresprämien zzgl. Versicherungssteuer (z.zt. 19%) und ggf. zzgl. Ratenzuschläge (1/4-jährlich +5%; 1/2-jährlich +3% auf oben genannte Jahres-Netto-Prämien)

7 Angaben gemäß 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung (VersVermV) 1. Firma / Geschäftsanschrift: ATS FinanzService UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Haselbacher Straße 38, Kirchheim in Schwaben Registergericht Memmingen: HRA Komplementärin: ATS Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Birkenweg 73, Pforzheim Registergericht Mannheim: HRB , Geschäftsführer der Komplementärin: Fritzgerd Wagener Tel: ( ) , Fax: ( ) , mail@ats-finanzgruppe.com 2. Die ATS FinanzService UG & Co.KG wird mit einer Erlaubnis als Versicherungsmakler nach 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung tätig. 3. Die ATS FinanzService UG & Co.KG ist in das Vermittlerregister eingetragen. Die Registrierung kann bei u. g. gemeinsamen Stellen gem. 11 a Abs. 1 GewO überprüft werden. Registrierungsnummer: D-FGFQ-OK6JI-68 Zuständige Registerbehörde: Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Pforzheim Gemeinsame Stelle gem. 11 a Abs. 1 GewO Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v. Breite Str. 29, Berlin Tel: (030) , Fax: (030) , infocenter@berlin.dihk.de Internet: 4. Die ATS FinanzService UG & Co.KG hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. 5. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an der Stimmrechten oder des Kapitals der ATS Finanz- Service UG & Co.KG. 6. Beschwerdestellen außergerichtliche Streitbeilegung: Bei Fragen zu Ihren Versicherungsverträgen oder bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte zuerst an uns als Versicherungsmakler. Für die Beilegung von Streitigkeiten aus der Versicherungsvermittlung können Sie sich außerdem an die nachfolgend genannten Stellen wenden: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach , Berlin Tel: (030) , Fax: (030) , beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet: Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach , Berlin Tel: ( ) (6 ct. je Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk kann abweichen) Fax: (030) , ombudsmann@pkv.de Internet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Postfach 13 08, Bonn Tel: (02 28) , Fax: (02 28) poststelle@bafin.de ; Internet: 7. Wir verweisen auf unsere gültigen AGB s, welche in unserer Geschäftsstelle zur Ansicht ausliegen. Wir vermitteln nicht alle angebotenen Versicherungen auf dem deutschen Markt; insbesondere vermitteln und betreuen wir keine Verträge von Direktversicherern. 8. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für den Deckungsinhalt / Versicherungssumme eine Ausschreibung vornehmen und nach Ihren Angaben abwägen, welcher Deckungsschutz angeboten wird. Dies kann auch bedeuten, dass nicht immer das günstigste Angebot zur Eindeckung bzw. zum Angebot kommen wird.

8 Allgemeine Geschäftsbedingungen Gültig ab dem für: ATS FinanzService UG & Co. KG (Komplementärin: ATS Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt)) mit den Unternehmensbereichen: ATS AssekuranzBroker und ATS FondsVision - nachfolgend ATS-Gruppe genannt - 1 Geltungsbereich / Allgemeines Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsgegenstand beim Abschluss eines Vermittlungsauftrages mit dem Vertragspartner und gelten ausschließlich zwischen den Vertragsparteien. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden dem Vertragspartner vor Abschluss des Vertrages ausgehändigt und zur Kenntnis gereicht. (Der Vertragspartner kann diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auch jederzeit bei der ATS- Gruppe anfordern oder in den Geschäftsräumen der ATS- Gruppe, Haselbacher Straße 38, Kirchheim i. Schw. oder in: Birkenweg 73, Pforzheim einsehen.) 2 Gegenstand der Tätigkeit der ATS-Gruppe Gegenstand der ATS-Gruppe ist die Unternehmens-, Wirtschafts- und Finanzberatung von natürlichen und juristischen Personen in Wirtschafts-, Finanzierungs- und Unternehmensfragen. Dir ATS-Gruppe vermittelt die Finanzdienstleistungen (mit 34 c GewO Zulassung über Hr. Wagener bzw. der ATS. Die Vermittlungstätigkeit beschränkt sich dabei ausschließlich auf die in 4.1 genannten Versicherungs- bzw. in 4.2 genannten KAG Produktpartner, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine weitergehende Tätigkeit- oder Beratungsverpflichtung (z.b. Rechtsberatung, Steuerberatung o.ä.) besteht nicht. 3 Stellung der ATS-Gruppe Die ATS FinanzService ist Versicherungsmakler im Sinne des 34 d Abs. 1 GewO, Immobilienmakler und Darlehensvermitt- ler im Sinne des 34 c GewO und Herr Wagener Anlagemakler im Sinne des 34 c GewO. Dies bedeutet, dass die ATS-Gruppe ein Versicherungsmakler ist, welcher mit mehreren Versicherungsgesellschaften (Produktpartner) Verträge unterhält. Eine Beratungsleistung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der in Deutschland zugelassenen Versicherer und Produktpartner gemäß der Aufstellung zu 4.1 und 4.2. der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die ATS-Gruppe arbeitet mit einer Vielzahl von Produktpartnern zusammen, um ihren Vertragspartnern im Rahmen der o.g. genannten Produktpartner entsprechend den individuellen Anforderungen ihrer Vertragspartner ein bestmögliches Absicherungs-, Finanz- und Versorgungskonzept erstellen und anbieten zu können. Die ATS-Gruppe ist weder direkt noch indirekt an den Stimmanteilen oder an dem Kapital eines Versicherungsunternehmens beteiligt. Ebenso ist auch kein Produktpartnerunternehmen oder das Mutternunternehmen eines Produktpartners direkt oder indirekt an den Stimmrechten oder am Kapital der Unternehmung der ATS-Gruppe beteiligt. 4 Beratungsumfang Die ATS-Gruppe berät ihre Vertragspartner ausschließlich über Produkte der nachfolgenden Versicherungen (4.1), Hr. Fritzgerd Wagener arbeitet mit Banken und Kapitalanlagegesellschaften (Investmentgesellschaften) (4.2), nachfolgend Produktpartner genannt, zusammen: 4.1. AIG / hartis / WÜBA Allianz Allcura Auxilia Rechtsschutz AXA BKK24 Barmenia Condor Continentale DBV Deutsche Beamten DKV Deutscher Ring ERGO Europa Generali Gothaer Allgemeine Grundeigentümer Haftpflichtkasse Darmstadt Hannoversche Leben Hanse Merkur KV HDI-Gerling Hiscox Interlloyd InterRisk Janitos Kravag / R+V Lloyds London (DUAL) Mannheimer NV Versicherungen VVaG Ostangler R+V Rechtsschutz Union Rheinland Rhion Roland Rechtsschutz SDK Signal - Iduna Sparkassen Versicherung Standard Life Swiss Life Torus Insurance (Europe) Vereinigte Hagel VHV Volksfürsorge Waldenburger 4.2. Banken / KAG: alle in Deutschland zum Vertrieb zugelassene Investmentfonds; Haftungsdach-Partner: FondsKonzept AG - Bankdepots auf Anfrage. 4.3 Eine Betreuung und/oder Beratung anderer privater oder betrieblicher Versicherungen des Vertragspartners findet nicht statt, es sei denn, dies ist ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Wünscht der Vertragspartner eine Erweiterung der Beauftragung hinsichtlich der Produktpartner, hat er dies der ATS-Gruppe schriftlich mitzuteilen. Die ATS-Gruppe ist frei in ihrer Entscheidung, ob sie die Beauftragung annimmt. Eine Beratungsanfrage eines Kunden verpflichtet die ATS-Gruppe noch nicht zu einem Tätigwerden. Eine Tätigkeitsverpflichtung im Falle des Abweichens von den oben benannten Produktpartnern der ATS-Gruppe entsteht erst mit schriftlicher Bestätigung durch die ATS. Beratungsleistungen der ATS-Gruppe erstrecken sich nicht auf die gesetzlichen Sozialversicherungen. Der Beratungsumfang bestimmt sich ausschließlich nur für die schriftlich übernommenen Vermittlungsaufträge gemäß des Informations- und Beratungsprotokolls, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Benötigt der Vertragspartner eine sofortige Deckung zur Absicherung eines Risikos, hat er dies der ATS-Gruppe ohne Aufforderung mitzuteilen und mit ihr schriftlich zu vereinbaren. Die ATS-Gruppe wird sich bemühen, eine zeitnahe vorläufige Deckungszusage für den Vertragspartner einzuholen. Eine Gewähr hierauf kann die ATS-Gruppe nicht erteilen. Der Vertragspartner wurde darauf hingewiesen, dass er erst nach schriftlicher Bestätigung ab dem zu benennenden Zeitpunkt über vorläufigen Versicherungsschutz verfügt. Grundlage für die Auswahl der vorbenannten Produktpartner ist neben einer repräsentativen Abbildung des bundesdeutschen Versicherungsmarktes auch die Bewertung der Produktpartner und ihrer Produkte durch Ratingagenturen, welche hinsichtlich der wichtigsten und renommiertesten wie folgt benannt werden:

9 Franke und Bornberg Fitch Rating MORGEN & MORGEN Das Analyse- und Beratungsunternehmen Franke & Bornberg hat sich seit der Deregulierung der Versicherungsmärkte in 1994 auf die Bewertung von Lebensversicherungen spezialisiert. Die von Franke & Bornberg angebotenen Qualitätsbeurteilungen sind das Ergebnis einer gründlichen Analyse der Versicherungsbedingungen und Anträge. Dabei steht der tatsächliche Nutzen für den Verbraucher im Vordergrund. Fitch verleiht einzelnen Versicherern und Versicherungsgruppen mit einem traditionellen IFS Rating mit einer Finanzstärke ab A- (Finanzkraft stark) und mindestens 5 Jahren Geschäftstätigkeit das begehrte Finanzstärke-Siegel. Damit können sich finanzstarke Versicherer in ihrer Kommunikation mit den Zielgruppen deutlich von finanziell schwächeren Wettbewerbern absetzen. Auf der anderen Seite ermöglichen die Fitch Finanzstärke-Siegel den Vermittlern und Kunden eine schnelle Übersicht über die Bonität und Finanzkraft eines Versicherers. MORGEN & MORGEN analysiert und bewertet die Bilanzen von Lebensversicherungsgesellschaften, die Bedingungen, Anträge und internen Daten der Berufsunfähigkeits-Versicherungen sowie die Beitragsentwicklung der PKV-Tarife anhand eigens hierfür entwickelter Verfahren. Die Analyse-Ergebnisse werden als Ratings in einem 5-Sterne-Schema dargestellt. 5 Pflichten des Vertragspartners Die Angabe der Informationen über die Absicherungs-, Finanzund Versorgungssituation des Kunden hat dieser nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und wahrheitsgemäß zu erteilen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit ist der Vertragspartner verantwortlich. Eine Haftung der ATS-Gruppe im Falle lückenhafter oder fehlerhafter Darstellung der seitens der ATS- Gruppe zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters der ATS-Gruppe. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der ATS-Gruppe unaufgefordert alle für die Erfüllung des Vermittlungsauftrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass die ATS-Gruppe eine nach der Verkehrssitte ausreichende Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge, und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages und dessen Betreuung von Bedeutung sein können. Ändern sich die Risikoverhältnisse oder mitgeteilten Tatsachen des Vertragspartners, (insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift, des Personenstandes, der Verfügungs- bzw. Verpflichtungsfähigkeit, nachteilige bereits eingetretene oder drohende Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse) ist dieser verpflichtet, diese der ATS-Gruppe unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei nicht unverzüglicher oder nicht schriftlicher Erteilung von Informationen, die für die ATS-Gruppe zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen erforderlich sein können, kann dies die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der ATS- Gruppe oder ihrer Produktpartner gefährden und/oder unmöglich machen. Da alle von der ATS-Gruppe angebotenen Produkte eigenen Regelungen unterliegen, obliegt es dem Kunden, sich über die jeweiligen Regelungen (AGB, Klauseln, Gesetze, Vertragsbedingungen etc.) des jeweiligen Produktpartners zu informieren. Leitet die ATS-Gruppe dem Vertragspartner erstellten Unterlagen, insbesondere Versicherungspolicen und Bedingungswerke oder Prämienrechnungen zu, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese ohne besondere Aufforderung auf sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und auf etwaige Fehler oder Unrichtigkeiten unverzüglich hinzuweisen. 6 Mitwirkung des Vertragspartners Grundlage für jegliche Tätigkeit der ATS-Gruppe für ihre Vertragspartner sind die seitens der Vertragspartner der ATS- Gruppe für ihre Tätigkeit zur Verfügung gestellten Unterlagen und die erteilten Informationen sowie die Wünsche, Ziele und Bedürfnisse des Vertragspartners, welche schriftlich im Rahmen des Beratungsprotokolls dokumentiert werden. Insbesondere verpflichtet sich der Vertragspartner, die ihm gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. 7 Unterlassene Mitwirkung Unterlässt der Vertragspartner eine ihm nach den 5, 6 oder aus anderen Gründen erwachsende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von der ATS-Gruppe angebotenen Leistung in Verzug, ist diese berechtigt, eine angemessenen Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass sie die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Fristablauf kann die ATS-Gruppe den mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos kündigen. Für Schäden aus unterlassenen oder unvollständigen oder unrichtigen Informationen gegenüber der ATS-Gruppe haftet diese dem Vertragspartner gegenüber nicht. Für etwaige Schäden, die dem Vertragspartner aufgrund schuldhaften Zuwiderhandelns oder Fehlverhaltens In Bezug auf die Obliegenheit und Verpflichtungen der 5, 6 entstehen, stellt er die ATS-Gruppe von jedweder Haftung frei. Als Ort der Zustellung des gesamten Schriftverkehrs mit dem Vertragspartner gilt die Anschrift, die bei der Auftragserteilung angegeben wurde. Teilt der Vertragspartner eine etwaige neue Anschrift nicht oder nicht rechtzeitig mit, verbleibt es bei dieser Regelung mit der Folge, dass der Zugang von Willenserklärungen fingiert wird. 8 Leistungen der ATS-Gruppe Die ATS-Gruppe wählt aus dem ihr zur Verfügung stehenden Produktportfolio ihrer Produktpartner auf der Grundlage der ihr seitens des Vertragspartners unter Berücksichtigung geeigneter Unterlagen sowie Erteilung notwendiger Informationen gemeinsam mit dem Vertragspartner eine anbieterunabhängige und bedarfsgerechte Finanz- und Versorgungsanalyse unter Einbeziehung vorhandener und für die ATS-Gruppe erkennbarer Absicherungsrisiken. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des Bedarfes an Absicherungs-, Vorsorge- und Vermögensaufbauprodukten beim Vertragspartner ist der Zeitpunkt des ersten Beratungsgespräches. Auf der Grundlage der in dieser Weise gewonnenen Ergebnisse unterbreitet die ATS-Gruppe ihrem Vertragspartner ein Absicherungs-, Finanz- und Versorgungsangebot. Nach fachlichen Kriterien unter Einbeziehung aller der ATS- Gruppe hierfür zur Verfügung stehenden Quellen wie Ratings, Fachzeitschriften sowie Produktvergleiche gibt die ATS-Gruppe eine Empfehlung dahingehend ab, welcher Produktpartner geeignet ist, die seitens mitgeteilten Ziele, Wünsche und Bedürfnisse des Vertragspartners zu erfüllen. Die ATS-Gruppe hat nach eigenem sachgemäßen Ermessen eine Auswahl der in Betracht kommenden Produktpartner aus dem unter 4 benannten Portfolio sowie deren jeweilige Tarife vorgenommen, sofern der Vertragspartner nicht gesondert ausdrückliche und schriftliche Weisungen erteilt. Über die Annahme bzw. das Zustandekommen eines Antrages entscheidet ausschließlich das jeweilige Versicherungsund/oder Finanzdienstleistungsunternehmen. Eine Gewähr für die Annahme eines Antrages wird seitens der ATS-Gruppe nicht übernommen werden. Im Rahmen der Erstellung von Angeboten für den Vertragspartner wurde dieser auf die Risiken eines nicht vollumfassenden Versicherungsschutzes für die sich in seinem Fall ergebenden Absicherungsrisiken hingewiesen. Die ATS-Gruppe ist nicht verpflichtet, den günstigsten und/oder den umfassendsten Versicherungsschutz zu vermitteln. Die ATS-Gruppe übernimmt keine Prüfung der Solvenz der Produktpartner, soweit diese der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) unterliegen. Die ATS-Gruppe unterhält eine Vermögensschadenhaftpflicht mindestens im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

10 Der ATS ist im Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes jegliche unzulässige Rechtsberatung untersagt. 9 Vergütung Über die Verpflichtung zur Zahlung der Versicherungsprämien und Beiträge zu den jeweiligen Verträgen der Produktpartner entstehen dem Vertragspartner keine weiteren Kosten für die Vermittlungstätigkeit der ATS-Gruppe. Die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des Versicherungsmehrfachgeneralagenten tragen gewohnheitsrechtlich die Produktpartner. Eine darüber hinaus gehende Vergütung ist seitens des Kunden gegenüber der ATS-Gruppe grundsätzlich nicht geschuldet, sofern nicht abweichendes vereinbart wird. Nutzt der Vertragspartner das von der ATS-Gruppe erstellte Versicherungsangebot oder Deckungskonzept durch direkten Abschluss mit einem Produktpartner, schuldet der Vertragspartner ebenfalls die entgangene Vergütung in Höhe der marktüblichen Provision als Schadensersatz. 10 Haftung Die Haftung der ATS-Gruppe ist beschränkt dem Grunde nach auf die übliche Tätigkeit von Versicherungsmakler und der Höhe nach auf den Versicherungsumfang der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ( 3,0 Mio. je Schadensfall im Versicherungsbereich (max. 6,0 Mio. p.a) und ,00 je Schadensfall bei Immobilienvermittlungen (max. 1,0 Mio. p.a.)). Ein Anspruch auf Benennung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der ATS-Gruppe steht dem Vertragspartner zu. Die Haftung der ATS-Gruppe ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die ATS-Gruppe haftet nicht für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der für sie tätigen Untervertreter und Makler. In diesem Fall tritt die ATS-Gruppe etwaig bestehende Ansprüche an den Vertragspartner zur Geltendmachung der dort bestehenden Ansprüche an diesen ab. Diese Abtretung nimmt der Vertragspartner an. Die ATS-Gruppe haftet nicht aus Verletzungen von Obliegenheiten und Verpflichtungen von Vertragspartnern gemäß 5, 6 durch den Vertragspartner. Weitergehende Verpflichtungen übernimmt die ATS-Gruppe nicht. 11 Abtretung Sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder Ansprüche des Vertragspartners gegen die ATS-Gruppe sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar. Die Aufrechnung des Vertragspartners gegen eine Forderung der ATS- Gruppe ist unzulässig, soweit die Forderungen des Vertragspartners nicht unbestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind. 12 Rechtsnachfolge Der Vertragspartner willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch ein anderes oder weiteres Vermittlungsunternehmen beispielsweise durch Verkauf der ATS-Gruppe ein. Er erklärt sich damit einverstanden, dass in einem solchen Fall die für die Vermittlung und Betreuung von zukünftigen bzw. bestehenden Versicherungsvertragen erforderlichen Informationen und Unterlagen weitergegeben werden. 13 Maßgebliche Berufsausübungsregeln Die ATS-Gruppe erfüllt bei der Vermittlung der angebotenen Produkte die EU-Vermittlerrichtlinie ( 34 d Abs. 1 GewO): 14 Ergänzende Mitteilungen / Hinweise Die ATS-Gruppe hat im Jahre 1997 das Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO eingeführt und ist seit dem zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 (FINANZZERT). Die ATS-Gruppe ist Mitglied in: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.v. (Berlin) DGVH Deutsche Gesellschaft für Vermögensschadenhaftpflicht e.v. (Köln) Die ATS Verwaltungs-UG. ist als Komplementär der ATS FinanzService UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG gemeldet bei der IHK als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) Register-Nummer: D-FGFQ-OK6JI-68 Gemeinsame Registerstelle nach 11 a Abs. 1 GewO: Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v. Breite Straße 29, Berlin, Telefon: (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen) Registerabruf: Die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde lautet: Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str Bonn Beschwerdestelle: (Außergerichtliche Streitbeilegung) Versicherungsombudsmann e.v. Postfach Berlin Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach Berlin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Graurheindorfer Strasse Bonn 15 Datenschutz /Datenverarbeitung Die ATS-Gruppe ist berechtigt, im gesetzlich zulässigen Rahmen, insbesondere nach den geltenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstesdatenschutzgesetzes (TDDSG), personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Darüber hinaus ist die ATS-Gruppe berechtigt, diese Daten an die Vertragsparteien weiterzuleiten, soweit es zur Abwicklung von Aufträgen erforderlich ist, die im Rahmen der Nutzung der Dienste der ATS-Gruppe übermittelt wurden. Dies gilt auch für die Weiterleitung von Daten an Rückversicherer. Die ATS-Gruppe ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt. Informationen über den Interessenten / Kunden darf die ATS nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten. Die vom Interessenten gegebenen persönlichen Daten werden gespeichert und auf Wunsch wieder gelöscht (Hinweis gemäß 28 Abs. 1 BDSG). Mit vorgenannter Verfahrensweise über die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erklärt sich der Vertragspartner einverstanden. 16 Schlussbestimmungen Änderungen und/oder Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Nebenabreden sind nicht getroffen. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Verbindlichkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Ihrer Wirksamkeit unberührt. An Ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung entspricht. Dies gilt auch bei Vorliegen einer Regelungslücke. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vermittlungsvertrag ist der jeweilige Sitz der ATS-Gruppe. Für die Rechts- und Geschäftsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11 VERTRAULICH Stand: Juli 2015 Antrag Berufshaftpflicht ACC Rahmenvertrag ATS FinanzService UG & Co. KG Berufshaftpflichtversicherung Beruflich + Privat RICHTIG versichert! Konzeption: ATS FinanzService UG & Co. KG Risikoträger: Waldenburger Versicherung AG

12 ANTRAG Betriebshaftpflicht-Versicherung Teil I: Antragsdaten Kunden-Nr. Versicherungs-Nr. Vermittler-Nr. Vermittler Firmenname mit Rechtsform, Name des/der Geschäftsführer/s Straße, PLZ, Ort Telefon Telefax Internet Versicherungsdauer Beginn 0 Uhr Ablauf / Ende des Geschäftsjahres 0 Uhr Gewählte Versicherungssumme in Euro Jahresprämie in EURO zzgl. Vers.-Steuer Betriebshaftpflicht-Versicherung (inkl. Sonderdeckungen) Versicherungssumme wie oben Privathaftpflicht-Versicherung Zahlweise: jährlich 1/2jährlich 1/4jährlich monatlich Zahlweg: Rechnung Bankeinzug (Bitte beiliegendes SEPA-Mandat einreichen) Verträge mit mindestens einjähriger Dauer verlängern sich nach Ablauf der Vertragsdauer stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn dem anderen Vertragspartner nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf eine schriftliche Kündigung zugegangen ist. Folgebeiträge sind fällig am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr bei Ratenzahlung ein neuer Zahlungszeitraum beginnt. Beschreibung der Betriebsart (ggf. Firmenprospekt beifügen) Versicherungsort Vorversicherung Versicherungsgesellschaft Versicherungsschein-Nr. Sparte Gekündigt von Vorschäden Sind in den letzten 5 Jahren Schäden aus den beantragten Versicherungen eingetreten? nein ja Sind in den letzten 10 Jahren Schäden aus weiteren Elementargefahren eingetreten?(nur wenn beantragt) nein ja, Zusatzerklärung Gefahr Schadentag Schadenhöhe in EUR Schadenort und Schadenursache Versicherungsgesellschaft ATS FinanzService - ACC-Rahmenvertrag - (C) ATS 2015 Seite 1 Vertragsrelevate Infoformationen gem. VersB.

13 Teil II: Risikoinformationen: Tätige Personen (einschließlich Inhaber): OHNE Arbeiten auf fremden Grundstückern Personen, je, mind. MIT Arbeiten auf fremden Grundstückern Personen, je, mind. Jahreslohn- und Gehaltssumme: OHNE Arbeiten auf fremden Grundstückern Personen, je, mind. MIT Arbeiten auf fremden Grundstückern Personen, je, mind. Jahresumsatz (ohne MwSt.) Zusätzliche Hunde (ein Hund ist kostenfrei im Konzept mitversichert): Da im PHV und THV Schutz nur 5 Mio. Deckungssumme zur Verfügung stehen, gilt jeder weiterer Hund 36,00 (zzgl. VSt.) bei VSS ,00 Deckungssumme Anzahl zusätzlicher Hunde: Internet-Haftpflicht-Zusatzversicherung 1 Mio. je Versicherungsfall und Jahr im Rahmen der Versicherungssumme zur Betriebshaftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme ist auf das Einfache im Versicherungsjahr begrenzt. Zahlungsweise Ratenzuschlag EUR 1/1 1/2 Ratenzuschlag 3% 1/4 und 1/12 Ratenzuschlag 5% Beitrag gem. Zahlweise EUR % gesetzliche Versicherungssteuer EUR Erstbeitrag EUR Bevor Sie den Antrag unterschreiben, überprüfen Sie bitte alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Lesen Sie bitte auch die beiliegenden Kunden- und Produktinformationen, die wichtigen Hinweise und Erklärungen, sowie das Merkblatt zur Datenverarbeitung. Vorbehaltlich meines Widerrufsrechts halte ich mich 1 Monat an den Antrag gebunden, diese Bindungsfrist beginnt mit dem Tag der Antragstellung. Mein Vertrag gilt auf der Grundlage des Versicherungsscheins und der für meinen Vertrag maßgeblichen Verbraucherinformationen als abgeschlossen, wenn ich nicht innerhalb von 2 Wochen nach Überlassung dieser Unterlagen sowie nach Zugang der gesetzlich vorgesehenen Widerrufsbelehrung in Textform widerrufe. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit meines Widerrufs ist dessen Absendedatum. Der rückseitig abgedruckten Datenschutzklausel willige ich ein. Sofortige Beitragsfälligkeit: Hiermit willige ich ein, dass der erste oder einmalige Beitrag sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages/der Versicherungsverträge, jedoch nicht vor dem gewünschten Versicherungsbeginn fällig wird. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller X Empfangsbestätigung: Ich bestätige, dass ich rechtzeitig vor der Unterzeichnung dieses Antrages die der beantragten Versicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Besonderen Versicherungsbedingungen und Klauseln, die Kunden- und Produktinformationen, sowie das Merkblatt zur Datenverarbeitung erhalten habe. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller X Ort, Datum Unterschrift Vermittler X ATS FinanzService - ACC-Rahmenvertrag - (C) ATS 2015 Seite 2 Vertragsrelevate Infoformationen gem. VersB.

14 SEPA-Lastschriftmandat Zahlungsempfänger Waldenburger Versicherung AG Max- Eyth-Str Waldenburg Gläubiger-Identifikationsnummer: DE29WV Kunden-Nr. P - - Kontoinhaber Name, Vorname, Firma Straße und Hausnummer PLZ, Ort Kontoverbindung IBAN BIC Ich ermächtige die Waldenburger Versicherung AG, Zahlungen - auch wiederkehrende von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Diese Ermächtigung gilt für alle bestehenden und zukünftigen Verträge mit der Waldenburger Versicherung AG, bei denen ich einen Lastschrifteinzug vom oben genannten Konto wünsche. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Waldenburger Versicherung AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastenden Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Datum, Ort Unterschrift des Kontoinhabers ATS FinanzService - ACC-Rahmenvertrag - (C) ATS 2015 Seite 3 Vertragsrelevate Infoformationen gem. VersB.

15 Wichtige Hinweise und Erklärungen: Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Waldenburger Versicherung AG meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in Datensammlungen führt und an die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen Sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich in zumutbarer Weise von dem Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit den Antragsunterlagen überlassen wird. Verantwortlichkeit Ihr Vermittler ist für Ihre Betreuung zuständig. Selbstverständlich hilft er Ihnen beim Ausfüllen des Antragsformulars. Die Verantwortung für die Richtigkeit aller Angaben liegt jedoch dessen ungeachtet bei Ihnen, weil Sie unser Vertragspartner sind. Achten Sie bitte vor der Unterschrift darauf, dass alle Angaben vollständig im Antrag stehen. Unrichtige Beantwortung der Fragen nach Gefahrumständen kann zum Verlust er Versicherungsschutzes führen. Striche oder sonstige Zeichen oder Nichtbeantwortung gelten als Verneinung. Vertragsgrundlagen Vertragsgrundlagen sind der Antrag, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die gesetzlichen Bestimmungen und die besonderen Vereinbarungen und Klauseln. Diese Unterlagen wurden Ihnen rechtzeitig vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung ausgehändigt. Anzeigen und Erklärungen Alle für die Waldenburger Versicherung AG bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind in Textform abzugeben und sollen an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen genannte Anschrift gesandt werden. Nebenabreden Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn die Gesellschaft sie durch Aufnahme in den Versicherungsschein (Nachtrag) genehmigt. Deckungszusagen Die selbständige Abgabe von Deckungszusagen ist den Vermittlern verboten und ohne rechtliche Wirkung für die Gesellschaft. Beitragszahlung Kommt der Versicherungsvertrag zustande, ist der erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbetrag) unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, jedoch nicht vor dem mit mir vereinbarten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind jeweils zum vereinbarten Fälligkeitstag an die Gesellschaft zu zahlen. Ich stimme mit meiner Unterschrift zu, dass der Versicherungsschutz gegebenenfalls bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. In diesem Fall bin ich damit einverstanden, dass bei einem Widerruf die Beiträge, die auf die Zeit vor Ablauf der Widerrufsfrist entfallen, von der Gesellschaft einbehalten werden können. Zuschläge bei Ratenzahlung / Zahlweise 1/2jährlich 3%, 1/4jährlich und monatlich 5%. Monatliche Prämienzahlung setzt voraus, dass die Prämie aufgrund eines der Gesellschaft erteilten SEPA-Lastschriftmandats abgebucht werden kann. Entfällt die Voraussetzung, gilt 1/4jährliche Zahlweise als vereinbart. Gebühren / Versicherungsteuer Gebühren werden nicht berechnet. Zum Beitrag kommt die jeweils gültige Versicherungsteuer hinzu. Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Aufsichtsbehörde Für Fragen zu Ihren Versicherungsverträgen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie sich bei Beschwerden auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Str. 108, Bonn, wenden. ATS FinanzService - ACC-Rahmenvertrag - (C) ATS 2015 Seite 4 Vertragsrelevate Infoformationen gem. VersB.

16 Beantwortung der Antragsfragen und gesonderte Belehrung nach 19 Abs. 5 VVG (Anzeigepflicht): Die Antragsfragen sind nach bestem Wissen richtig und vollständig beantwortet. Mir ist bekannt, dass bis zur Abgabe meiner Vertragserklärung alle mir bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen in Textform gefragt ist, wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben sind. Sollte ich nach meiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme, in Textform nach gefahrerheblichen Umständen gefragt werden, bin ich insoweit zur Anzeige verpflichtet. Ich weiß, dass die Gesellschaft bei unzutreffenden oder unvollständigen Angaben je nach Verschuldensgrad vom Vertrag zurücktreten, ihn anfechten oder kündigen und ggf. Leistung verweigern kann. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Ver- tragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Waldenburger Versicherung AG Max-Eyth-Str Waldenburg Telefon Fax info@waldenburger.com ATS FinanzService - ACC-Rahmenvertrag - (C) ATS 2015 Seite 5 Vertragsrelevate Infoformationen gem. VersB.

17 Einzelbevollmächtigung Hiermit beauftrage ich, Geb. am: Tel.: Mob.: (Name und Anschrift des Auftraggebers) Die Versicherungsmakler-Firma ATS AssekuranzBroker, ein Unternehmensbereich der ATS FinanzService UG & Co.KG vertreten durch die Komplementärin: ATS Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt) Haselbacher Str. 38, D Kirchheim i. Schw., Tel / , Fax 08266/ mit der Besorgung von Versicherungsschutz ausschließlich für Leistungen sowie ggf. die Kündigung der Vorversicherungen: bei der: VertragsNr.: Eine weitere Beratung und Betreuung in anderen Versicherungsangelegenheiten ist nicht gewünscht, es sei denn, es wird schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Haftung des Versicherungsmaklers ist für den einzelnen Schadenfall auf 3,0 Mio. Euro gem. AGB (Stand: ) begrenzt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Leistungen des Versicherungsmaklers werden durch die Courtagezahlung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abgegolten; sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Die umseitig abgedruckte Datenschutzklausel, die ergänzenden Mitteilungen gem. 11 VersVermV. Sowie die aktuell gültigen AGB sind Bestandteil dieses Vertrages. Mit der nachstehenden Unterschrift bestätigt der Auftraggeber die Kenntnisnahme der ergänzenden Mitteilungen. Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber (Stempel) Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Auftraggeber willigt ein, dass die vom Versicherungsmakler im Rahmen der Einzelbeauftragung angesprochenen Versicherungsgesellschaften im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder den Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherungsgesellschaften und an ihren Verband übermitteln. Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass diese Versicherungsgesellschaften, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungsund Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Versicherungsmakler weitergeben. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen und Rückversicherungsgesellschaften übermittelt werden; an Versicherungsmakler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.

18 Diese Einwilligung gilt nur, wenn der Auftraggeber die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise vom Inhalt des von der Versicherungsgesellschaft bereitgehaltenen Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. Etwaige Benachrichtigungen nach 33 BDSG sind über den Versicherungsmakler an den Auftraggeber zu richten. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche seiner Personen- und Sachdaten im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses im Falle der Bestandübertragung vom Versicherungsmakler an den übernehmenden Versicherungsmakler (Rechtsnachfolger) gemäß den Bestimmungen des BDSG übermittelt werden dürfen, soweit nicht bereits andere gesetzliche Regelungen die Datenübermittlung legitimieren. Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber (Stempel) Ergänzende Mitteilungen (u.a. nach 11 VersVermV.): ATS FinanzService UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Haselbacher Straße 38, Kirchheim in Schwaben Registergericht Memmingen: HRA Komplementärin: ATS Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Birkenweg 73, Pforzheim Registergericht Mannheim: HRB , Geschäftsführer der Komplementärin: Fritzgerd Wagener, Pforzheim Tel: ( ) , Fax: ( ) , 1. Die ATS FinanzService UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG wird mit einer Erlaubnis als Versicherungsmakler nach 34d Abs.1 der Gewerbeordnung tätig. 2. Die ATS FinanzService UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist in das Vermittlerregister eingetragen. Die Registrierung kann bei u. g. gemeinsamen Stellen gem. 11 a Abs. 1 GewO überprüft werden. Die Registrierungsnummer der Komplementärgesellschaft lautet: FGFQ-OK6JI Zuständige Registerbehörde: Industrie- und Handelskammer für Nordschwarzwald, Pforzheim Internet: oder Internet: 4. Die ATS FinanzService UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. 5. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an der Stimmrechten oder des Kapitals der ATS FinanzService UG & Co.KG. 6. Beschwerdestellen außergerichtliche Streitbeilegung: Bei Fragen zu Ihren Versicherungsverträgen oder bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte zuerst an uns als Versicherungsmakler. Für die Beilegung von Streitigkeiten aus der Versicherungsvermittlung können Sie sich außerdem an die nachfolgend genannten Stellen wenden: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach , Berlin Tel: (030) , Fax: (030) , beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet: Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach , Berlin Tel: ( ) (6 ct. je Anruf aus dem Festnetz der Dt. Telekom, Mobilfunk kann abweichen) Fax: (030) , ; Internet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Postfach 13 08, Bonn Tel: (02 28) , Fax: (02 28) , E- Mail: poststelle@bafin.de ; Internet: 7. Wir verweisen auf unsere gültigen AGB s, welche in unserer Geschäftsstelle zur Ansicht ausliegen. Wir vermitteln nicht alle angebotenen Versicherungen auf dem deutschen Markt; insbesondere vermitteln und betreuen wir keine Verträge von Direktversicherern. 8. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für den Deckungsinhalt / Versicherungssumme eine Ausschreibung vornehmen und nach Ihren Angaben abwägen, welcher Deckungsschutz angeboten wird. Dies kann auch bedeuten, dass nicht immer das günstigste Angebot zur Eindeckung bzw. zum Angebot kommen wird.

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