Qualitätsmanagement Wassertourismus Kanu

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1 Qualitätsmanagement Wassertourismus Kanu Inhaltsverzeichnis 1. Projekthintergrund Das neue Zertifizierungssystem im Kanutourismus Ziele und Vorteile der Zertifizierung Das System im Überblick Verfahren chronologische Durchführung Inhaltliche Anforderungen Mindestkriterien Schulungskonzept Expertengremium... 13

2 1. Projekthintergrund Im Rahmen des 2011/2012 durchgeführten deutschlandweiten Projekts Marketinginitiative Wassertourismus in Deutschland wurde vor dem Hintergrund zahlreicher inhaltlich bis dato nicht miteinander abgestimmter und teilweise sogar konkurrierender Qualitätssysteme ein neues Qualitätsmodell für den Wassertourismus in Deutschland entwickelt. Das im Praxisleitfaden Wassertourismus in Deutschland 1 vom BMWi vorgestellte Qualitätsmodell enthält im Vergleich zur früheren Praxis vier wesentliche, neue Elemente: Definierte Mindestkriterien als verbindliche Grundlage für die Anwendung von Informationssystemen mit Qualitätsversprechen sowie von Klassifizierungsund Zertifizierungssystemen (siehe Praxisleitfaden) Ein Dachsiegel für alle geprüften Qualitätssysteme Die Festlegung auf die ADAC Steuerräder als bundesweit favorisiertes Klassifizierungssystem für Wassersportanlagen (Sportboothäfen) im motorisierten Wassertourismus Die Einführung eines bundesweit einheitlichen wassertouristischen Zertifizierungssystems Qualitätsmanagement Wassertourismus (QMW) zur Qualifizierung von Anbietern 2 im Wassertourismus. Die konkrete konzeptionelle Ausgestaltung des neuen Zertifizierungssystems zunächst für das Angebotssegment Kanutourismus war Aufgabe eines Folgeprojekts, das im Zeitraum von September bis Dezember 2012 unter der Federführung des TV Mecklenburg-Vorpommern mit Begleitung durch eine Expertenrunde (Mitglieder siehe Kapitel 3) und finanzieller Unterstützung des BMWi durchgeführt wurde. Die Grundlage der Zertifizierung bildeten die beiden bisherigen Zertifizierungssysteme MQM vom TV Mecklenburg-Vorpommern und dem Qualitäts- und Umweltsiegel vom Bundesverband Kanu, die künftig in einem gemeinsamen Zertifizierungssystem Qualitätsmanagement Wassertourismus Kanu zusammengeführt werden Differenziert für kanutouristische Anbieter, Charteranbieter, Betreiber Sportboothäfen 2

3 2. Das neue Zertifizierungssystem im Kanutourismus 2.1 Ziele und Vorteile der Zertifizierung Mit der Einführung des QMW-Kanu wird das Ziel verfolgt, auf Grundlage verlässlicher Qualitätskriterien deutschlandweit eine Professionalisierung/Qualitätsverbesserung der Kanutourismusbranche für den Kunden und für den Erhalt der Natur- und Gewässerlandschaften zu erreichen. Damit sollen Betriebe mit Qualitätsdefiziten dazu motiviert werden, ihre Angebots- und Servicequalität im Sinne eines naturverträglichen Kanutourismus zu verbessern und qualitativ gut aufgestellte Anbieter in ihrem Marktauftritt gestärkt werden. Im Interesse einer bundesweit hohen Akzeptanz bei Anbietern und Kunden wurden der Entwicklung des QMW-Kanu folgende Anforderungen zugrunde gelegt: 1. Hohe Verlässlichkeit und auch Neutralität (unabhängige Prüfung) durch die Kooperation zwischen Deutschem Tourismusverband und dem Fachverband Bundesverband Kanu 2. Einfach und verständlich für Kanuten und für Anbieter durch ein einstufiges System mit klar definierten Mindestanforderungen an die Betriebe 3. Vertretbare finanzielle Aufwendungen für die Anbieter, Verzicht auf jährliche Lizenzgebühren, sondern Kostenumlagen auf Basis klar abrechenbarer Leistungen Für Anbieter ergeben sich folgende Vorteile: Erkenntnisgewinn für Optimierung betrieblicher Abläufe und höhere Kompetenz hinsichtlich Marktbearbeitung/Kundenansprache Werbliche Effekte/Wettbewerbsvorteile als kanutouristischer Fachbetrieb und durch die Nutzung des Qualitätssignets Wassertourismus Deutschland sowie durch die Hervorhebung in der wassertouristischen Reviervermarktung durch Tourismusorganisationen Vorteile im Hinblick auf Qualitätsnachweis bei Fördermittelbeantragung und bei gewässerspezifischen Befahrensregelungen Austausch mit Branchenkollegen im Rahmen der Schulung 3

4 2.2 Das System im Überblick Trägerschaft und Durchführung Träger des Systems ist der Deutsche Tourismusverband in Kooperation mit dem Bundesverband Kanu. Letztgenannter ist deutschlandweit zuständig für die operative Umsetzung der Zertifizierung. Rechteinhaber am Signet Wassertourismus Deutschland ist der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern. 3 Teilnehmer/Bewerber Alle gewerblichen kanutouristischen Anbieter (Reiseveranstalter und Kanuvermieter) sowie Vereine mit kanutouristischer Ausrichtung bzw. kanutouristischen Angeboten. Voraussetzung für Zertifizierung Erfüllung der definierten Mindeststandards (siehe Gliederungspunkt 2.4) durch erfolgreiche Teilnahme an der Zertifizierung. Mit Übergabe der Zertifizierung muss der Anbieter eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Kriterien abgeben. Sofern ein Anbieter nachweislich mehrfach/längerfristig sowie schuldhaft und massiv gegen die Selbstverpflichtung verstößt, kann ihm die Zertifizierung und damit auch die Verwendung des Qualitätssignets entzogen werden. Anbieter, die eine bestätigte Zertifizierung MQM oder Q&U halten, können gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr direkt mit dem QMW zertifiziert werden. Sie erhalten die neue Zertifizierung für die Dauer der Restlaufzeit ihrer bestehenden Zertifizierung. Elemente des Systems Zweitägige Schulung mit Abschlussprüfung jeweils im März und November Unternehmens-Standortcheck durch neutralen Prüfer 3 Eingetragene Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer DE /41 4

5 Laufzeit Die Zertifizierung ist ab Vergabe für drei Kalenderjahre gültig und endet automatisch. Mit Auslaufen der Zertifizierung dürfen entsprechende Hinweise sowie das Signet nicht mehr verwendet werden. Bestehende Drucksachen können für den Zeitraum eines Kalenderjahres weiter genutzt werden. Für eine Weiterführung der Zertifizierung sind im letzten Jahr der Laufzeit lediglich eine Aktualisierung der schriftlichen Nachweise sowie ein erneuter Standort-Check erforderlich. Außerdem muss für die Vergabe der neuen Lizenz bis zum 15. April eine Anmeldung vorliegen. Beurkundung als zertifizierter Fachbetrieb Diese erfolgt mit dem Signet Wassertourismus Deutschland im Vordergrund und abgesetzt jeweils mit dem Logo des DTV und des BV Kanu. Kommunikation als Qualitätsbetrieb Nach erfolgreicher Zertifizierung können die Anbieter exklusiv das Signet Wassertourismus Deutschland in ihren Drucksachen und Internetauftritt sowie am Betriebsstandort einsetzen. Kosten Bei Erstzertifizierung netto 830 Euro (brutto 987,70 Euro) mit folgenden Teilleistungen: Teilnahme Schulung/Lehrgang: 215 Euro Bearbeitung, Vorprüfung, Zertifizierung: 350 Euro Standort-Check: 265 Euro Bei Erneuerung netto 480 Euro für die nächsten drei Jahre. Bei Anerkennung/Bearbeitung bestehender Zertifizierungssysteme (MQM und Qualitäts-Umweltsiegel/ Viabono) betragen die Kosten 165 Euro. Die Zertifizierungselemente werden einzeln, d. h. zum Zeitpunkt der Leistungserbringung in Rechnung gestellt. 5

6 2.3 Verfahren chronologische Durchführung Übersicht November Vorjahr ggf. Teilnahme an der Schulung (s. u.) bereits im Vorfeld, keine Verpflichtung zur Teilnahme Bewerbung bis zum 15. Februar Anmeldung zum Verfahren per Online-Formular Rechtsverbindliche Anmeldung & Zahlung Gebühren Erhalte der vollständigen Unterlagen (Handbuch zum Verfahren, Schulung usw.) 1 Schulung März Teilnahme am 2-tägigen Lehrgang mit kurzer Wissensüberprüfung zum Abschluss 2 Nachweise bis zum 15. Juli Vorwiegend elektronische Einreichung der schriftlichen Nachweise laut Kriterienkatalog sowie Selbstverpflichtung Vorprüfung, Check durch Auditor Terminkoordination für Standort-Check 3 Standort- Check August/ September Begehung durch Auditor vor Ort entsprechend Kandidatenprofil & Feedback Vollständige Rückmeldung an Träger 4 Zertifizierung bis 15. Oktober Beurkundung: Vergabe der Urkunde & Signet Erneuerung bis 15. April Erneute Anmeldung notwendig im 3ten Kalenderjahr für fortlaufende Zertifizierung Aktualisierung der Nachweise sowie erneuter Standort-Check 6

7 Erläuterung Der Ablauf des gesamten Verfahrens folgt einem festgelegten Jahresrhythmus, d. h. die einzelnen Schritte der Zertifizierung werden von Februar bis September eines Jahres durchlaufen. Ein Abweichen davon ist in begründeten Fällen möglich, dann jedoch mit weiteren Kosten verbunden. Werden die Schritte nicht innerhalb des Jahreszyklus absolviert, ist das gesamte Verfahren im Folgejahr erneut zu durchlaufen eine Aufteilung über längere Zeiträume ist nicht möglich. Lediglich die Schulung kann bereits im Vorfeld besucht werden; auch ohne weitere Verpflichtung für eine Verfahrensteilnahme. 1. Schritt: Bewerbung Anmeldeunterlagen sind online verfügbar. Der Anbieter meldet sich beim Träger zur Zertifizierung bis zum 15. Februar eines laufenden Jahres über ein Online- Formular, mit dem bereits alle relevanten Eckdaten zum Anbieterprofil und Tätigkeitsspektrum abgefragt werden. Auf dieser Grundlage werden die vollständigen Anmeldeunterlagen 4 zugesandt. Nach rechtsverbindlicher Anmeldung durch Rücksendung des Lizenzvertrages und Zahlung der Gebühr, bekommt der Kandidat eine Nachweismappe 5 mit Vorlagen zur Einreichung der erforderlichen schriftlichen Nachweise. 2. Schritt: Schulung Bei einer Erstzertifizierung ist im Rahmen der Bewerbung die entsprechende Anmeldung zu einem Schulungstermin vorzunehmen. Der Kandidat nimmt an einem Lehrgang 6 teil, in dem zentrale (Qualitäts-)Aspekte kanutouristischer Arbeit thematisiert und bearbeitet werden. Hier werden auch spezifische Fragen zum Kriterienkatalog geklärt. Die Schulung endet mit einer kurzen schriftlichen Wissensüberprüfung, die gesondert bestätigt wird. Die Termine für die Schulungen liegen in den ersten beiden Märzwochen. 3. Schritt: Schriftliche Nachweise Der Kandidat erbringt die geforderten schriftlichen Nachweise laut Kriterienkatalog und sendet diese, nach Möglichkeit in elektronischer Form, an den Träger. Die entsprechenden Unterlagen sind bis zum 15. Juli eines Jahres einzureichen. Nach einer Vorprüfung (auf Vollständigkeit) werden diese an den für die Prüfung zuständigen Auditor weitergeleitet. Nach Sichtung der eingereichten Dokumente erstellt der Auditor dazu eine Rückmeldung an den Träger, die nachfolgend der Kandidat ebenfalls erhält. 4 Beinhaltet: Vollständige Detailinformationen zum Verfahren, Kriterienkatalog, Lizenzvertrag, Rechnung 5 Beinhaltet: Ergänzende Hinweise zum Kriterienkatalog, Selbstverpflichtung, Vorlagenmappe, Schulungsunterlagen 6 Kann auch bereits vor der Bewerbung zum Verfahren absolviert werden und wird anerkannt 7

8 4. Schritt: Standort-Check Der Träger klärt mit dem zuständigen Auditor die Termine für die Standort- Checks, die jeweils abhängig sind von der Anzahl zu prüfender Betriebe in einer Region. Diese Begehungstermine kommuniziert der Träger mit dem Kandidaten. Entsprechende Prüfungen finden jeweils zwischen dem 1. August und dem 15. September eines laufenden Jahres statt. Für den Standort-Check erstellt der Auditor eine kurz schriftliche Rückmeldung zu den erfüllten/nicht erfüllten Mindestkriterien anhand einer Checkliste und dokumentiert spezifische Sachverhalte fotografisch. Die so erstellte Rückmeldung erhalten Kandidat und Träger gleichermaßen. Der Standort-Check wird von durch den BVKanu qualifizierten und durch das Expertengremium berufenen Auditoren durchgeführt 7. Eine Schulung bzw. ein Austausch der Auditoren erfolgt im Rahmen eines eintägigen Workshops und einer Test-Begehung bei ausgewählten Unternehmen. Wichtig ist die Gewährleistung einer hohen Unabhängigkeit der Auditoren. Dies bedeutet, dass weder eine direkte Kommunikation mit den zu prüfenden Kandidaten im Vorfeld des Standortchecks besteht, noch eine etwaige Konkurrenzsituation zwischen Auditor und Kandidaten. 5. Schritt: Vergabe der Zertifizierung Bei erfolgreicher Prüfung am Standort und vollständiger Eingabe der erforderlichen Nachweise inklusive der Selbstverpflichtung spricht der Träger die Zertifizierung aus. Der Kandidat erhält eine entsprechende Urkunde, eine Plakette zur Kennzeichnung am Standort sowie das Signet Wassertourismus Deutschland in digitaler Form für die Verwendung auf der eigenen Internetseite und in Katalogen. 2.4 Inhaltliche Anforderungen Mindestkriterien Der Kriterienkatalog hat einen dynamischen Charakter, d. h. die Einzelkriterien können perspektivisch durch ein jährlich einmal tagendes Expertengremium an veränderte Kundenanforderungen und Rahmenbedingungen angepasst werden; wie z. B. Gesetzesänderungen. Alle dort formulierten Einzelkriterien müssen für eine Zertifizierung mit dem QMW-Kanu zwingend erfüllt werden. Je nach Kriterium erfolgt der Nachweis durch den Bewerber in schriftlicher Form sowie durch eine Prüfung (bei den standortgebundenen Kriterien durch die Vor-Ort-Prüfung, bei standortunabhängigen Kriterien durch das Prüfen der eingereichten Unterlagen und des Internetauftritts). 7 Fachkenntnisse durch betrieblichen Hintergrund, Unabhängigkeit keine Wettbewerbssituation zwischen Prüfer und geprüftem Betrieb 8

9 Der Kriterienkatalog umfasst folgende Teilbereiche: 1. Betriebsführung 2. Sicherheit und Ausrüstung 3. Kundeninformation und -service 4. Naturverträglichkeit & Ökologie 5. Standort & Infrastruktur Betriebsführung Der Anbieter setzt ausschließlich angemessen qualifiziertes Personal ein und schafft Rechts- sowie Haftungssicherheit gegenüber seinen Kunden. Kriterien Genehmigungsnachweise Zulassungen Rechtliche Voraussetzungen Gewerbeanmeldung Allgemeine Geschäftsbedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Reisehaftpflicht- und Insolvenzversicherung (nur relevant bei Reiseveranstaltung) Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zum Personen- und Materialtransfer sowie entsprechende Nachweise/Genehmigungen Behördliche Zulassung von Steganlagen, sofern eigene Kanustation (Bestandsschutz für vorhandene Stege, wenn beim Standortcheck keine Mängel festgestellt werden) Bei Nutzung öffentlicher Flächen eine Nutzungsgenehmigung der Kommune Bootszeugnis oder ggf. andere geforderte Nachweise (abhängig von Gewässereinstufung als Bundeswasserstraße oder spez. Regelungen Landesgewässer) Qualifizierte Mitarbeiter bei Angebot von Tourenbegleitungen (ausgebildeter Guide, DKV Fahrtenleiter, Tourguide BVKanu, ggf. adäquate Ausbildungen aus Nachbarländern); insbesondere sportartspezifische Rettungsfähigkeit 9

10 Sicherheit und Ausrüstung Der Anbieter realisiert über seine Abläufe und dem eingesetzten Material eine größtmögliche Sicherheit für Mitarbeiter und Kunden. Kriterien Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften (Betriebssicherheitsverordnung) Verkehrssicherung bei eigenem Gelände Fachkundige praktische (persönliche) Einweisung im Hinblick auf (Paddeltechnik, Gewässerbeschreibung, Sicherheitshinweise, Verhaltensregeln (Nachweis mit Checkliste zur Einweisung) Vorhalten ausreichender Anzahl an Schwimmhilfen/Rettungswesten und deren kostenlose Mitgabe; zudem Bereithalten weiterer Ausstattung sofern rechtsverbindlich angemessene Rettungs- und 1.-Hilfe-Ausstattung am Standort Sichere, unsinkbare Boote in ordentlichem Zustand Mitgabe spritzwassergeschützter Behältnisse Telefonische Erreichbarkeit Mitgabe Telefonnummer Kundeninformation und Service Der Anbieter verfügt über ein angemessenes Konzept zur Realisierung von Naturverträglichkeit und touristischer Standards durch verfügbare Informationen und Arbeitsweise. Kriterien Revierkenntnis durch schriftlich vorliegendes Befahrens-Gewässerkonzept (bei Reiseveranstaltern mit wechselnden Gewässern für alle befahrenen Gewässer) Professionelles Infomaterial zur Orientierung während der Tour (z. B. Gewässerkarte) Internetauftritt mit prominenter Darstellung folgender Informationen: o o o o o Revierinformationen Naturverträgliches Verhalten Übersichtliche Präsentation der Boote, Angebote mit Preistransparenz Verlinkung mit Revierauftritt (Reisegebiet) Möglichkeit der Meinungsäußerung für die Kunden Gewährleistung der Buchbarkeit von Angeboten Allgemeine touristische Information zur Region; z. B. ÖPNV etc. 10

11 Naturverträglichkeit & Ökologie Bezüglich der Naturverträglichkeit realisiert der Anbieter insbesondere eine entsprechende Aufklärung von Kunden und Beteiligung an regionalen Initiativen. Kriterien Persönliche Hinweise zu naturverträglichem Verhalten vor Tourenbeginn; insbesondere zur Müllvermeidung/-entsorgung sowie ggf. notwendige Mitgabe von Mülltüten o. ä. Schriftliche Übergabe revierspezifischer Befahrensregelungen und für ein naturverträgliches Verhalten (z. B. Vorabinformation im Buchungsverlauf) Verpflichtung für einen naturverträglichen Betrieb insbesondere im Hinblick auf Akzeptanz revierspezifischer Vereinbarungen Mitarbeit/Unterstützung revierbezogener Aktivitäten (z. B. Initiativen) für einen naturverträglichen Kanutourismus Unterzeichnung von Reviervereinbarungen zum Kanutourismus wenn vorhanden Deutliche Kennzeichnung der Boote mit Firmennamen und Logo auch auf nicht kennzeichnungspflichtigen Gewässern (Landesgewässer) Standort und Infrastruktur Bezüglich touristischer Standards realisiert der Anbieter insbesondere festgelegte Mindestanforderungen an seinem Standort. Kriterien Gelände/Standort im ordentlichen Zustand (Prüfung nicht anhand eines detaillierten Kriterienkataloges, sondern positiver Gesamteindruck z. B. Lagerung Material, Verkehrssicherung, etc.) Nutzergerechte Steganlage (Prüfungsgrundlage DKV-Empfehlungen) Entgegennahme von Abfall mit Wertstofftrennung Toilette/WC (Dixi ausreichend) Landseitige Ausschilderung Parkmöglichkeit am oder nahe Standort Wasserseitige Kennzeichnung der Kanustation (vorzugsweise mit Gelber Welle ) 11

12 2.5 Schulungskonzept Die Schulungen finden zweimal jährlich im April und November statt. Anbieter die an der Novemberschulung teilnehmen wollen, können die Schulung als solitären Baustein buchen und sich ggf. nach der Schulung gegen eine Bewerbung/ Anmeldung entscheiden. Bei einer Anmeldung werden die bereits für die Schulung entrichteten Gebühren vom Endpreis abgezogen. Zum Abschluss der Schulung erfolgt eine Sachkundeprüfung in Form eines Multiple-Choice-Testes. Die zweitägige Schulung ist ein verpflichtendes und zentrales Element bei einer Neuzertifizierung. Diese soll nicht nur eine persönliche Kurzanleitung zu den Zertifizierungskriterien bieten, sondern darüber hinaus inhaltliche Kenntnisse zum gesamten Feld des Kanutourismus und das Führen eines Betriebes vermitteln. Neben der fachlichen Qualifikation soll die Schulung den Austausch mit anderen Teilnehmern sowie betriebsbezogene Fragen ermöglichen. Die unterschiedlichen Themenfelder werden in Orientierung am Kriterienkatalog schrittweise erarbeitet. Über die stufenweise Vertiefung mit entsprechenden Praxisbeispielen werden so alle Kandidaten fit für das QMW gemacht. Schulungsbestandteile Die Inhalte der Schulung orientieren sich an der in der Praxis bewährten Basisqualifikation (Grundlagenschulung) des Bundesverbandes Kanu mit folgenden Schulungsbestandteilen: Rechtsspezifische Themen und Rahmenbedingungen zum Führen eines Betriebes u. a. öffentliches Recht, zivil- und strafrechtlichen Bedingungen, Auflagen und Aufsichtspflicht, Versicherungen usw. Naturschutz und Ökologie mit Informationen zu Grundbegriffen, Erstellung Umweltkonzept, naturverträgliches Verhalten auf dem Wasser, Prävention und Praxisbeispiele, Sensibilisierung der Kunden für naturverträgliches Verhalten, Konfliktsituationen mit anderen Nutzergruppen und Lösungsmodelle usw. Kundenservice mit Informationen zur Servicekette, Erfolgsfaktoren, Reklamationsmanagement, Marketing usw. Sicherheit: Einführung von Risikomanagementsystemen, Checkliste zur Kundeneinweisung usw. Materialkunde und Terminologie mit Informationen zum Boots- und Paddelbau, Erläuterung von Fachbegriffen usw. Die konkrete Festlegung aller einzelnen Schulungsinhalte und Bestellung sowie Qualifizierung der Lehrkräfte erfolgt durch den Bundesverband Kanu, der entweder die Schulung selbst anbietet und durchführt oder qualifizierte Dritte hierzu beauftragt. 12

13 3. Expertengremium Leitung Herr Bernd Fischer Geschäftsführer des Tourismusverbandes Mecklenburg Vorpommern e. V. und Projektleiter des Bundesprojektes Wassertourismus Deutschland Tel Moderation und Fachberatung Herr Matthias Wedepohl Senior Consultant PROJECT M GmbH mattias.wedepohl@projectm.de Tel Mitglieder 1. Herr Dirk Dunkelberg Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutscher Tourismusverband e. V. dunkelberg@deutschertourismusverband.de Tel Frau Anke Fredericksen-Alde Bereichsleitung DTV Service GmbH fredericksen@deutschertourismusverband.de 3. Herr Holger Wiethäuper Geschäftsführer Bundesverband Kanu e. V. buero@bvkanu.de Tel Herr Ulrich Clausing Geschäftsführer Freizeitsport Deutscher Kanu-Verband e. V. ulrich.clausing@kanu.de Tel Herr Rolf Stamm Inhaber der Kanustation Mirow und Länderreferent des BV Kanu Mecklenburg- Vorpommern info@kanustation.de Tel

14 6. Herr Martin Richter Bootsverleih Richter/Kajaksports GbR Tel , mobil WANDERER Kanu, Rad & Reisen Inhaber: Sven-Erik Muskulus Tel , mobil Herr Dirk Wetzel TMB Tourismus - Marketing Brandenburg GmbH Management Netzwerk Aktiv in der Natur wetzel@reiseland-brandenburg.de Tel Herr Horst Klüber Tourismusverband Mecklenburg - Vorpommern e.v. Projekt- und Qualitätsmanagement h.klueber@auf-nach-mv.de Tel Adressenverzeichnis Ansprechpartner Bundesverband Kanu e. V., Herr Wiethäuper, Software Center 3, Marburg Tel , Mail: info@bvkanu.de, Deutscher Tourismusverband e. V., Herr Dunkelberg, Schillstraße 9, Berlin Tel , Mail: info@deutschertourismusverband.de, Text und Redaktion Matthias Wedepohl, PROJECT M GmbH Holger Wiethäuper, Bundesverband Kanu 14

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