Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der first cloud für die Nutzung von SaaS-Diensten

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der first cloud für die Nutzung von SaaS-Diensten 1. Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten zwischen der first cloud business software GmbH, Hamburg (im Folgenden first cloud genannt) und dem Nutzer der SaaS-Dienste (im Folgenden Kunde genannt) für alle, somit auch zukünftigen Geschäfte und Dienstleistungen von first cloud mit dem Kunden. Die Angebote von first cloud richten sich ausschließlich an Unternehmer und Unternehmen, hingegen nicht an Verbraucher im Sinne von 13 BGB. Die AGB werden vom Kunden in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung akzeptiert. Von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, wird hiermit widersprochen. 2. Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung eines SaaS (Software as a Service)-Dienstes. Der Kunde erhält von first cloud die Berechtigung zur Nutzung einer oder mehrerer Softwarekomponenten und/oder -programme, die von first cloud bereitgehalten werden und die der Kunde über einen Internetzugang während der Laufzeit des Vertrages nutzen kann. Die Einzelheiten zu der jeweiligen Softwarekomponente bzw. dem jeweiligen Softwareprogramm (im Folgenden Software genannt) und ihrer bzw. seiner Nutzung werden mit dem Kunden in einem gesonderten Vertrag geregelt. 3. Vertragsumfang 3.1 first cloud wird nur auf Basis eines von first cloud schriftlich bestätigten Auftrages oder eines abgeschlossenen Vertrages tätig, in denen die zu erbringenden Leistungen definiert sind. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen zu der Bereitstellung der SaaS-Dienste und / oder der Software bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. 3.2 Leistungstermine oder fristen sind für first cloud nur bindend, wenn sie von first cloud schriftlich bestätigt wurden. 3.3 Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. 4. Rechte und Pflichten von first cloud 4.1 first cloud ist verpflichtet, dem Kunden die Software als SaaS-Dienst zum Abruf über eine Internetverbindung zur Verfügung zu stellen, über die eine gesonderte vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. 4.2 first cloud stellt sicher, dass die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des SaaS-Dienstes erfüllt sind. Hierzu gehören: - die Zurverfügungstellung und der Betrieb der Software, - die Bereitstellung von Webspeicher (Webhosting) sowie der notwendigen Rechnerleistung. - die regelmäßige Wartung und Weiterentwicklung der Software first cloud ist berechtigt, Drittunternehmen zur Erfüllung der technischen Bedingungen zu beauftragen. Hierzu gehört insbesondere die Anmietung eines Serversystems in einem professionellen Internet-Rechenzentrum. 4.3 first cloud räumt dem Kunden ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht an der zur Verfügung gestellten Software ein. Dieses ist nicht auf andere, nicht im Vertrag genannte Nutzer, Personen oder Unternehmen übertragbar. Eine Unterlizenzierung ist ausgeschlossen. Das Nutzungsrecht erlischt mit Ende der Vertragslaufzeit. Das eingeräumte Nutzungsrecht erstreckt sich dabei auch auf während der Vertragslaufzeit von first cloud vorgenommene Ergänzungen, Änderungen, Updates und neu eingestellte Inhalte der zur Verfügung gestellten Software. 4.4 Den für die Nutzung des SaaS-Dienstes zwingend erforderlichen funktionsfähigen Internetzugang schuldet first cloud nicht. Der Kunde hat selbst für die EDV-Infrastruktur zu sorgen, um auf die bereitgestellte Software von first cloud über das Internet zugreifen zu können (vgl. 5.3). first cloud wird dem Kunden in dem Vertrag über die Software mitteilen, welche Mindestanforderungen die EDV-Infrastruktur und insbesondere der Internet-Browser zur störungsfreien Nutzung des SaaS- Dienstes zu erfüllen haben. 4.5 first cloud übermittelt nach Vertragsunterzeichnung und Zahlung der Einrichtungspauschale (Ziff. 6.1) unverzüglich dem Kunden die notwendigen Zugangsdaten. 4.6 first cloud wird den SaaS-Dienst und die zur Verfügung gestellte Software regelmäßig warten und weiterentwickeln (vgl. Ziff. 4.2). Außerdem wird die Firewall des gesamten Systems in unregelmäßigen Abständen auf den neuesten Stand gebracht. Dem Kunden ist bekannt, dass es im Rahmen solcher Wartungen zu Ausfällen des Angebots kommt und der SaaS-Dienst nicht genutzt werden kann. In der Regel werden diese Aktualisierungen werktags zwischen 22:00 Uhr und 9:00 Uhr stattfinden. 5. Rechte und Pflichten des Kunden 5.1 Der Kunde ist berechtigt, über die von first cloud übermittelten Zugangsdaten die Software als SaaS-Dienst zu nutzen. Er ist berechtigt, mit Hilfe dieses Dienstes eigene Daten einzugeben, abzurufen, zu verwalten, zu speichern oder in sonstiger Weise im Rahmen der vorgesehenen Möglichkeiten die bereitgestellte Software zu nutzen. 5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm von first cloud übermittelten Zugangsdaten (Benutzername, Kennwort etc.) vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Zugangsdaten Dritten weiterzugeben, zugänglich zu machen oder auf andere 1

2 Weise Dritten, die nicht Vertragspartei sind, die Nutzung des Softwareprogramms und/oder der Softwarekomponente zu ermöglichen. Er hat durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. 5.3 Der Kunde hat selbst für die Anschaffung einer EDV-Infrastruktur (insbesondere für einen Computer mit Internetanschluss) zu sorgen, mit der er den SaaS-Dienst von first cloud über das Internet nutzen kann. first cloud ist nicht verpflichtet, dem Kunden einen funktionsfähigen Internetzugang nebst EDV-Infrastruktur zu verschaffen. 5.4 Der Kunde hat die vertraglich geschuldete Vergütung fristgerecht zu bezahlen (vgl. Ziff. 6). 5.5 Dem Kunden ist es nicht gestattet, den ihm zur Verfügung gestellten SaaS-Dienst und die Software anders als in dem vertraglich zugesicherten Umfang zu nutzen. Es ist ihm untersagt, den SaaS-Dienst und/oder die ihm zur Verfügung gestellte Software in einer Weise zu nutzen, die gegen bestehende rechtliche Bestimmungen verstößt und/oder die Rechte Dritter verletzt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die zur Verfügung gestellte Software inhaltlich zu verändern. Der Kunde stellt first cloud von jeglichen Ansprüchen frei, die aus solchen unrechtmäßigen Nutzungen folgen. 5.6 Der Kunde ist verpflichtet, first cloud unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis von Fehlfunktionen oder sonstigen Mängeln des SaaS-Dienstes und/oder der ihm zur Verfügung gestellte Software erlangen. 6. Zahlungsmodalitäten, Verzug, Rechnungsbeanstandungen 6.1 Der Kunde hat für die Rechteeinräumung gemäß Ziff. 5.2 eine monatliche Vergütung zu zahlen. Diese ist abhängig von der Anzahl der Nutzer des SaaS-Dienstes. Überdies können einmalig Bereitstellungskosten erhoben werden. Die Höhe der Kosten sowie die Einzelheiten der Bezahlung werden gesondert in dem Vertrag über die jeweilige Software geregelt. 6.2 Die Vergütung ist monatlich im Voraus oder in entsprechend vertraglich abgesprochenen Intervallen zu bezahlen. Zahlungen des Kunden durch Lastschrifteinzug erfolgen zu Beginn des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats. Sollen die Zahlungen per Lastschrifteinzug erfolgen, so ermächtigt der Kunde first cloud alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Verursacht der Kunde im Lastschriftverfahren eine Rücklastschrift, z.b. durch ein nicht gedecktes Konto, so berechnet first cloud für den erhöhten Verwaltungsaufwand ein Entgelt von 15,00. First cloud stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung bereit. Aktuelle und frühere Rechnungen können dem Kunden im pdf-format zur Verfügung gestellt werden. Ein Rechnungsversand per ist kostenlos. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann first cloud hierfür ein Entgelt von 2,50 je Rechnung verlangen. 6.3 Die Bereitstellungspauschale (Ziff. 6.1) ist unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Sonstige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug des Kunden ist first cloud gem. 284, 288 BGB berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Dies gilt ungeachtet der Geltendmachung weiterer Schäden. 6.4 Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden mit Forderungen von first cloud ist nur dann möglich, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 6.5 Zurückbehaltungsrechte des Kunden wegen Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen sind ausgeschlossen. 6.6 Beanstandungen einer Rechnung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum in schriftlicher Form an first cloud gerichtet werden. Wird innerhalb dieser Frist keine Beanstandung in der oben angegebenen Form eingereicht, wird stillschweigendes Einverständnis des Auftraggebers mit der Rechnung und ihrem Inhalt vorausgesetzt. Die Beanstandung einer Rechnung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums. 7. Vertragslaufzeit und Kündigung 7.1 Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate für die jeweilige Software und verlängert sich automatisch, wenn er nicht 4 Wochen vor Vertragsende gekündigt wird. 7.2 Ansonsten kann der Vertrag schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung der first cloud wie folgt: Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste von first cloud ist die volle Vergütung zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, als first cloud dadurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder vorsätzlich zu erzielen unterlassen hat. 7.3 Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 8. Personenbezogene Daten und Datenschutz 8.1 First cloud hält sich im Umgang mit den persönlichen Daten des Kunden an alle Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. first cloud ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und auf Wunsch von ihren Angestellten, freien Mitarbeitern oder Subunternehmen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung der 2

3 Geschäftsbeziehung zum Kunden. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht first cloud ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung der Geschäftsbeziehung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. first cloud gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. 8.3 Der Kunde kann die Online-Präsenz von first cloud grundsätzlich besuchen, ohne mitzuteilen, wer er ist. First cloud speichert nur die IP-Adresse des Besuchers der first-cloud-webseite, die der Webserver automatisch in so genannten Logfiles protokolliert. Diese Informationen werden höchstens zu statistischen Zwecken ausgewertet und dienen der Verbesserung der Angebote von first cloud. Der Besucher bleibt als einzelner Nutzer hierbei ansonsten anonym. 8.4 Personenbezogene (persönliche oder geschäftliche) Daten werden von first cloud nur erhoben und gespeichert, wenn der Kunde diese von sich aus, z.b. zur Durchführung eines Vertrages oder bei der Eröffnung eines Kundenkontos mitteilt. Diese Daten werden ohne die ausdrückliche Einwilligung des Kunden allein zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung der Kundenanfragen genutzt. Zu den erhobenen Daten gehören auch die Informationen, die im Rahmen der Kundenbestellung notwendig werden (wie z.b. die jeweilige Dienstleistung nebst Preis, Anzahl usw.). Diese Informationen können dem Kundenkonto zugeordnet werden. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreisbezahlung werden die Kundendaten mit Rücksicht auf steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen gespeichert, nach Ablauf dieser Fristen jedoch gelöscht, sofern der Kunde in die weitere Verwendung seiner Daten nicht ausdrücklich eingewilligt hat. 8.5 Die von dem Kunden bei Vertragsschluss mit first cloud mitgeteilte adresse wird nach Vertragsabwicklung ausschließlich für eigene Werbezwecke zur Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen wie die von dem Kunden bestellten in Form des Newsletters von first cloud genutzt, sofern der Kunde diesen selbst bestellt hat. Der Kunde kann der Verwendung seiner adresse jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Sein Widerspruch kann über den dafür vorgesehenen Link im Newsletter oder durch entsprechende Nachricht an first cloud erfolgen. Nach erfolgtem Widerspruch wird die adresse des Kunden unverzüglich gelöscht. Personenbezogene Daten werden nur dann einer anderen Verwendung zugeführt, wenn der Kunde diesbezüglich ausdrücklich eingewilligt hat. 8.6 Eine Weitergabe personenbezogener Daten kann erfolgen, wenn dies zur Wahrung der Rechte von first cloud, etwa im Rahmen der Einziehung einer Forderung, erforderlich ist. Ansonsten erfolgt keine Weitergabe personenbezogenen Daten an Dritte. 8.7 Auf Anfrage wird first cloud dem Kunden Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erteilen, ebenso über deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der jeweiligen Speicherung. Die Kontaktadresse kann dem Impressum von first cloud unter sowie diesen AGB (am Ende) entnommen werden. Zudem kann der Kunde first cloud Löschungs- und Berichtigungswünsche zu seinen Daten sowie weitere Anregungen jederzeit gerne per oder Brief zusenden. 9. Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist für werkvertragliche Leistungen beträgt zwei Jahre, sofern nicht durch Individualabrede anderes vereinbart wurde. Eine Beschaffenheitsgarantie wird nicht übernommen. Ebenso ist die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung der first cloud zum Beweis ihrer Unschuld am Mangel, ausgeschlossen. Nach Ablauf dieser Frist sind etwaige Ansprüche wegen einer Mangelhaftigkeit der Werk- oder Dienstleistung ausgeschlossen. first cloud wird Mängel des Werkes im Rahmen der Gewährleistung beheben, über die first cloud vom Kunden schriftlich informiert wurde. Gelingt es first cloud auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht, einen Mangel innerhalb angemessener Zeit zu beheben, kann der Kunde soweit der Wert oder die Tauglichkeit der vertraglichen Leistung eingeschränkt ist nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Bei unerheblichen Mängeln ist jedoch ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. 10. Haftung, Haftungsausschluss und Schadensersatz 10.1 first cloud schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Hauptpflichten (Kardinalpflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind Eine etwaige Haftung für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht von first cloud beherrschbaren Schadens beschränkt. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt auf den Gesamtbetrag der vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch EURO 1.000,00 netto. Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gemäß diesem Absatz gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von first cloud, insbesondere für dienstleistende und freie Mitarbeiter von first cloud sowie Subunternehmer. Es wird empfohlen, für eventuelle Schäden, die aus einem Betriebsausfall, einer Unterbrechung, Datenwiederbeschaffung und neuer Inbetriebnahme entstehen können, eine Versicherung abzuschließen first cloud bemüht sich fortlaufend um die Wartung und die Weiterentwicklung des SaaS-Dienstes und der zur Verfügung gestellten Software. Zudem ist die Firewall stets auf dem neuesten Stand zu halten (vgl. Ziff. 4.6). Dem Kunden ist bekannt, dass es ihm Rahmen solcher Wartungen in unregelmäßigen Abständen zu beschränkten Ausfällen des SaaS-Dienstes kommen kann. Diese berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung oder zur Minderung der vertraglich geschuldeten Vergütung Es besteht kein Anspruch auf Zahlung eines Schadensersatzes für Schäden, die aufgrund einer nicht erfolgten oder verspäteten Mitteilung des Kunden entgegen Ziff. 5.6 entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die unterlassene oder verspätete Unterrichtung von first cloud nicht zu vertreten hat. 3

4 11. Höhere Gewalt Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen berechtigen first cloud, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. 12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Hamburg. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 13. Salvatorische Klausel, Schriftformklausel Sollten Teile dieser Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl fort. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen Ergänzungen und/oder Änderungen, auch dieser Klausel, bedürfen der Schriftform. first cloud business software GmbH Großer Burstah Hamburg AG Hamburg HRB USt.-ID.-Nr.:DE Stand: Juli

5 Nutzungsbedingungen für das first cloud Produkt KoMa saas nachfolgend Produkt genannt- 1. Geltung Diese Nutzungsbedingungen sind Vertragsbestandteil und gelten zwischen der first cloud business software GmbH, Hamburg (im Folgenden first cloud genannt) und dem Nutzer (im Folgenden Kunde genannt) des von first cloud entwickelten Produktes. Sie ergänzen die dem Kunden bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von SaaS-Diensten von first cloud. 2. Vertragsgegenstand und -parteien 2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung des SaaS (Software as a Service)-Dienstes (im folgenden Produkt genannt). Einzelheiten zu dem Funktionsumfang können der jeweiligen Software-Produktbeschreibung entnommen werden. 2.2 Die Vertragsbeziehung besteht nur zwischen dem Kunden und first cloud. Der vermittelnde Portalbetreiber z.b. 1&1 wird durch diesen Vertrag nicht verpflichtet. 2.3 Der Kunde erhält von first cloud die Berechtigung zur Nutzung dieser Software, die von first cloud bereitgehalten wird und die der Kunde über einen Internetzugang während der Laufzeit des Vertrages nutzen kann. 3. Aufgaben von first cloud 3.1 first cloud ist verpflichtet, dem Kunden das Produkt als SaaS-Dienst zum Abruf über eine Internetverbindung zur Verfügung zu stellen. 3.2 first cloud stellt sicher, dass die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Produktes erfüllt sind. Hierzu gehören: - der Betrieb des Software-Produktes und deren Zurverfügungstellung über das Internet. - die Bereitstellung von Webspeicher (Webhosting) sowie der notwendigen Rechnerleistung. - die regelmäßige Wartung und Weiterentwicklung der Software first cloud ist berechtigt, Drittunternehmen zur Erfüllung der technischen Bedingungen zu beauftragen. Hierzu gehört insbesondere die Anmietung eines Serversystems in einem professionellen Internet-Rechenzentrum. 3.3 first cloud räumt dem Kunden ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht an dem Produkt ein. Dieses ist nicht auf andere, nicht in diesen Bedingungen genannte Nutzer, Personen oder Unternehmen übertragbar. Eine Unterlizenzierung ist ausgeschlossen. Das Nutzungsrecht erlischt mit Ende der Vertragslaufzeit. Das eingeräumte Nutzungsrecht erstreckt sich dabei auch auf während der Vertragslaufzeit von first cloud vorgenommene Ergänzungen, Änderungen, Updates und neu eingestellte Inhalte des Produkts. 3.4 Den für die Nutzung des SaaS-Dienstes zwingend erforderlichen funktionsfähigen Internetzugang schuldet first cloud nicht. Der Kunde hat selbst für die EDV-Infrastruktur zu sorgen, um auf die bereitgestellte Software von first cloud über das Internet zugreifen zu können. Als Mindestanforderungen der EDV-Infrastruktur bedarf es der folgenden Ausstattung: - ein internetfähiges Endgerät wie zum Beispiel PC, Laptop, Mac/Apple, ipad - sowie ein aktiver Internetzugang von mindest 2Mbit Das Produkt kann zur störungsfreien Nutzung mit einem Internetbrowser benutzt werden; den jeweils aktuell freigegebenen Web-Browser geben wir auf unserer Homepage bekannt. Nutzbare Webbrowser sind z.b. Mozilla Firefox, Safari, Google Chrome. Die Nutzung von Updates dieser Webbrowser muss von first cloud jeweils bestätigt werden bzw. der Empfehlung auf der Web-Seite von first cloud entsprechen. first cloud ist nicht dafür verantwortlich, wenn der Kunde den SaaS-Dienst aufgrund der Verwendung nicht genehmigter Internetbrowser nicht nutzen kann. 3.5 first cloud übermittelt nach Bestellung des Produktes sowie nach Zahlung der eventuell anfallenden Einrichtungspauschale unverzüglich dem Kunden die notwendigen Zugangsdaten zur Online-Nutzung des Produktes. 3.6 Dem Kunden ist bekannt, dass first cloud seine SaaS-Dienste und damit auch das Produkt regelmäßig wartet und weiterentwickelt. Außerdem wird die Firewall des gesamten Systems in unregelmäßigen Abständen auf den neuesten Stand gebracht. Dem Kunden ist bekannt, dass es im Rahmen solcher Wartungen zu Ausfällen des Angebots kommt und der SaaS-Dienst nicht genutzt werden kann. In der Regel werden diese Aktualisierungen werktags zwischen 22:00 Uhr und 9:00 Uhr stattfinden. 4. Rechte und Pflichten des Kunden 4.1 Der Kunde ist berechtigt, über die von first cloud übermittelten Zugangsdaten das Produkt als SaaS-Dienst zu nutzen. Er ist berechtigt, mit Hilfe dieses Dienstes eigene Daten einzugeben, abzurufen, zu verwalten, zu speichern oder in sonstiger Weise im Rahmen der vorgesehenen Möglichkeiten das Produkt zu nutzen. 5

6 4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm von first cloud übermittelten Zugangsdaten (Benutzername, Kennwort etc.) vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zugangsdaten für das Produkt Dritten weiterzugeben, zugänglich zu machen oder auf andere Weise Dritten, die nicht Vertragspartei sind, die Nutzung des Softwareprogramms und/oder der Softwarekomponente zu ermöglichen. Er hat durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. 4.3 Der Kunde hat selbst für die Anschaffung einer EDV-Infrastruktur (insbesondere für einen Computer mit Internetanschluss) zu sorgen, mit der er das Produkt über das Internet nutzen kann. first cloud ist nicht verpflichtet, dem Kunden einen funktionsfähigen Internetzugang nebst EDV-Infrastruktur zu verschaffen (vgl. Ziff. 3.4). 4.4 Der Kunde hat die für die Nutzung des Produktes geschuldete Vergütung fristgerecht zu bezahlen (vgl. Ziff. 5). 4.5 Dem Kunden ist es nicht gestattet, das Produkt anders als in dem von first cloud zugesicherten Umfang zu nutzen. Es ist ihm untersagt, das Produkt in einer Weise zu nutzen, die gegen bestehende rechtliche Bestimmungen verstößt und/oder die Rechte Dritter verletzt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die zur Verfügung gestellte Software inhaltlich zu verändern. Der Kunde stellt first cloud von jeglichen Ansprüchen frei, die aus solchen unrechtmäßigen Nutzungen folgen. 4.6 Der Kunde ist verpflichtet, first cloud unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis von Fehlfunktionen oder sonstigen Mängeln des SaaS-Dienstes und/oder des Produktes erlangt. 5. Zahlungsmodalitäten, Verzug 5.1 Der Kunde hat für die Rechteeinräumung und die Leistungen von first cloud gemäß Ziffer 3. und die Aufgaben von first cloud gemäß Ziffer 3. eine monatliche Vergütung zu zahlen (vgl. Ziffer 4.2.). Diese ist abhängig von der Anzahl der Nutzer des SaaS-Dienstes. Überdies können einmalig Bereitstellungskosten erhoben werden. 5.2 Die Vergütung ist monatlich im Voraus oder in entsprechend vertraglich abgesprochenen Intervallen zu bezahlen. Zahlungen des Kunden durch Lastschrifteinzug erfolgen zu Beginn des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats. Sollen die Zahlungen per Lastschrifteinzug erfolgen, so ermächtigt der Kunde first cloud alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Verursacht der Kunde im Lastschriftverfahren eine Rücklastschrift, z.b. durch ein nicht gedecktes Konto, so berechnet first cloud für den erhöhten Verwaltungsaufwand ein Entgelt von 15,00. First cloud stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung bereit. Aktuelle und frühere Rechnungen können dem Kunden im pdf-format zur Verfügung gestellt werden. Ein Rechnungsversand per ist kostenlos. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann first cloud hierfür ein Entgelt von 2,50 je Rechnung verlangen. 5.3 Die Bereitstellungspauschale (Ziff. 5.1) ist unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen bzw. wird im Lastschriftverfahren ein-gezogen. Sonstige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug des Kunden ist first cloud gem. 284, 288 BGB berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Dies gilt ungeachtet der Geltendmachung weiterer Schäden. 5.4 Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden mit Forderungen von first cloud ist nur dann möglich, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 5.5 Zurückbehaltungsrechte des Kunden wegen Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen sind ausgeschlossen. 5.6 Beanstandungen einer Rechnung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum in schriftlicher Form an first cloud gerichtet werden. Wird innerhalb dieser Frist keine Beanstandung in der oben angegebenen Form eingereicht, wird stillschweigendes Einverständnis des Auftraggebers mit der Rechnung und ihrem Inhalt vorausgesetzt. Die Beanstandung einer Rechnung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums. 6. Dauer der Nutzung, Beendigung 6.1 Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate für das jeweilige Produkt und verlängert sich automatisch, wenn sie nicht 4 Wochen vor Vertragsende gekündigt wird. 6.2 Ansonsten kann der Vertrag schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung der first cloud wie folgt: Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste von first cloud ist die volle Vergütung zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, als first cloud dadurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder vorsätzlich zu erzielen unterlassen hat. 6

7 6.3 Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 7. Teilunwirksamkeit, Schriftform, Gerichtsstand 7.1 Sollten Teile dieser Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl fort. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen. 7.2 Ergänzungen und/oder Änderungen, auch dieser Klausel, bedürfen der Schriftform. 7.3 Erfüllungsort für Leistungen aus dieser Geschäftsbeziehung ist der Sitz von first cloud. Gerichtsstand ist ebenfalls der Sitz von first cloud. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. first cloud business software GmbH Großer Burstah Hamburg AG Hamburg HRB USt.-ID.-Nr.:DE Stand: Juli

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