Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme

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1 Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme 14. März 2013 Jahreshauptversammlung Kärntner Forstverein FAST Ossiach Rothleitner Gerald, Treml Erwin, Ziegler Raimund

2 Vertrauen und Transparenz in der Holzübernahme Tagesgeschäft HOLZ Das Holzmaß darf kein Wettbewerbsfaktor sein Die im Wald oder Werk ermittelte Quantität und Qualität von Rundholz muss unumstritten und transparent sein Große Bedeutung für die Forst-und Holzwirtschaft, da Holz das Kernprodukt ist

3 Vertrauen und Transparenz in der Holzübernahme Das gemeinsame ZIEL

4 Vertrauen und Transparenz in der Holzübernahme

5 NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.

6 Öko-Förster: "In Mitteleuropa gibt es keine echte Natur mehr" Nadelbäume will er aus seinem Revier vertreiben, Laubbaum-Urwälder möchte er nach Mitteleuropa zurückholen. Förster Peter Wohllebensetzt in seinem Revier in Rheinland-Pfalz auf die Kombination von Ökologie und Ökonomie. Maschinen haben nur noch begrenzten Zugang, stattdessen sind Hand-und Pferdearbeit angesagt. Entgegen Widerständen von anderen Förstern und Jägern setzte er durch, dass alte Bäume unter Schutz gestellt wurden. In meinem jetzigen Revier ist Forstwirtschaft noch immer kein Umweltschutz, weil weiterhin Eingriffe geschehen. Wir haben aber mittlerweile 15 Prozent der Revierfläche stillgelegt, das sind jetzt Naturschutzgebiete.

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8 NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.

9 NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.

10 NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.

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21 Vertrauen und Transparenz in der Holzübernahme Entwicklung der Instrumente für Vertrauen und Transparenz FHP Forst Holz Papier Arbeitskreis Werksübernahme Vorsitz: Präsident DI Felix Montecuccoli LKÖ LFBÖ WVÖ FVHI Externe Partner und Experten

22 Ergebnisse für die Holzbranche 1. Bestmögliche Sicherheit im Holzgeschäft 2. Möglichst einheitliche Regelung der Messung und Qualifizierung 3. Zeitnahe und detaillierte Information über die Holzlieferungen 4. Detailinformation über Ausformung und Klassifizierung 5. Wertermittlung auf Einzelstammebene 6. Einheitliche branchenweiter Standard im Holzübernahmeprozess 7. Österreich definiert aktiv den zukünftigen zentraleuropäischen Standard der Holzübernahme

23 Der Holzvermarktungsprozess Schlussbrief Produktion Logistik Übernahme Abrechnung

24 Instrumente für Vertrauen und Transparenz Eigenverantwortung der Betriebe Vertragssicherheit ÖHU Ö-Norm L1021 für Sägerundholz FPP (FHP) Übernahmerichtlinien für Industrieholz Eichung (Eich- und Maßgesetz - MEG, Eichvorschriften) Beschreibung der Messanlagen Ablauf der Übernahme Transparenter einheitlicher Datenaustausch (FHPDAT) Organisierte Prozesse im ganzen Holzgeschäft

25 Eigenverantwortung der Betriebe Das Tagesgeschäft machen der Lieferant und der Käufer Die Instrumente für Vertrauen und Transparenz müssen von diesen gezielt genutzt und eingesetzt werden. Des weiteren sind eine Reihe von zusätzlichen Maßnahmen zur erfolgreichen Geschäftsabwicklung zu setzen. Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser Aus- und Weiterbildung

26 Eigenverantwortung der Betriebe - TIPPS HOLZVERMARKTUNGSPROZESS Alt Bewährtes ist oft gut aber nicht optimal. Die Rahmenbedingungen haben sich geändert (EDV, Kommunikation, Technik, Personal, Marktpartner.) Stärken Schwächenanalysen für diesen Prozess durchführen Prozess neu organisieren schriftlich oder bildlich dokumentieren. Wer hat Was, Wann und Wo zu tun! Welche Hilfsmittel können unterstützend eingesetzt werden (Kommunikation, Materialbuch, Dokumente, )

27 Eigenverantwortung der Betriebe - TIPPS VERTRÄGE Schriftliche Verträge sind ein MUSS Schlussbrief, Dienstleisterverträge, etc. Orientierung an Musterverträge (z.b.: FHP Musterschlussbrief) Gezielte, betriebsindividuelle Adaptierung (eigene AGB) Adaptierungen (AGB) durch den Marktpartner hinsichtlich ihrer Auswirkungen prüfen. ACHTUNG: Es muss immer ein Kompromiss gefunden werden Beide Seiten wollen für sich das Beste. Was passiert bei Vertragsaufhebung? Schiedsgericht der Warenbörse, Gerichtsstand

28 Eigenverantwortung der Betriebe ZAHLUNG, EIGENTUM Eigentumsvorbehalt absichern Zahlungsfristen vereinbaren Was passiert bei Zahlungsverzug Bankgarantie und Sicherstellung Einhaltung Zahlungsfristen laufend prüfen (offene Postenverwaltung) Wann kommt die Gutschrift bzw. schreibt der Forst die Rechnung?

29 Eigenverantwortung der Betriebe LIEFERSCHEIN Keine Lieferung ohne Lieferschein Eigentlich gesetzlich verpflichtet ( 19 c ÖHU) FHP Musterlieferschein zur Orientierung Betriebsindividuell organisieren Mehrfache Ausfertigung und Gegenzeichnungen (Betrieb, Frächter, Abnehmer, ) Liegt die Zukunft in der Elektronik?

30 Eigenverantwortung der Betriebe KONTROLLEN Kontrollmessungen nach Qualität und Quantität im Wald vor der Vermessung im Werk Lieferschein - Plausibilitäsprüfungen Führen eines Materialbuches mit laufender Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung ACHTUNG: Pflicht für den Nachweis: gemäß Verordnung (EU) Nr. 995/2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen von Holz aus legaler Nutzung Umrechnungsprozesse bei Industrie-und Energieholz prüfen. FHPDAT

31 Eigenverantwortung der Betriebe AKTIVE Übernahme Öfters bei der Übernahme im Werk dabei sein Sehr wichtig für die okulare Beurteilung Gute Kenntnis der ÖHU erforderlich (Fuhr)-getrennte Zwischenlagerung des Holzes vereinbaren. Messanlagenablaufbeschreibung einfordern, analysieren und Verträge darauf abstimmen. Fragen: Ist die Anlage geeicht, Übernahme nach ÖNORM, Grundeinstellungen der Anlage, etc.?

32 Eigenverantwortung der Betriebe PROTOKOLLE FHPDAT sollte ein MUSS sein Vollständige elektronische Messprotokolle einfordern Z.B.: alle Qualitäten und Umreihungen Raschen Datenfluss sichern Gezielte schnelle Prüfungen durchführen Eigene Ausformung Übernahme

33 Eigenverantwortung der Betriebe KENNTNIS MESSANLAGE und MESSPROZESS Wie ist die Messanlage aufgebaut Wie wird das Holz vermessen (2-D, 3-D) Welche Informationen hat der Übernehmer bei der Qualitätseinstufung Welche Umreihungen sind eingestellt Firsten für die Übernahme (Wann wird die Qualität bestimmt, welche Qualität gilt)?

34 Eigenverantwortung der Betriebe WEITERBILDUNG FHP IWT Tools nutzen und aktiv an Schulungen teilnehmen Breites Angebot PDF-und PowerPoint Unterlagen (Recht, Übernahme, Messung. Messanlage, Protokolle, etc.) Schulungen für Mitarbeiter umsetzten Kenntnis von ÖHU, ÖNORM, Übernahmerichtlinien, Messanlagen (Aufbau, Messverfahren, etc.)

35 Vertragssicherheit Rechtliche Rahmenbedingungen Teil A. Grundsätze des Vertragsrechts Zivilrechtliche Verträge (ABGB) als Basis des Holzgeschäfts Teil B. Österreichische Holzhandelsusancen (ÖHU) Spezielle Normen

36 Vertragssicherheit Grundsätzlich Formfreiheit Zu Beweissicherungszwecken: SCHRIFTFORM!!! MUSTERVERTRÄGE als Basis mit individueller Anpassung auf die konkreten Verhältnisse

37 Vertragssicherheit

38 Vertragssicherheit Privatautonomie Kein Abschlusszwang, freie Preisvereinbarungen, unterschiedliche Vertragsklauseln, AGB als einseitige Änderungen der gesetzlichen Regelungen/ Grenzen zwingendes Recht, Sittenwidrigkeit, Verträge zu Lasten Dritter, Normen über Geschäftsunfähigkeit, Wucher / Verbraucherschutz /

39 Österreichische Holzhandels Usancen

40 Österreichische Holzhandels Usancen ÖHU und ÖNORM L1021 sind die Spielregeln für das Holzgeschäft Hervorgegangen aus den Börsenusancen der Wiener Warenbörse erste Veröffentlichung 1882 Jahrhundertwende (1900) Holzhandelsusancen am Wiener Platz Während des 2. Weltkrieges Deutsche Holzmessanleitungen Danach von Börsenkammer und Holzwirtschaftsrat neue Holzhandelsusancen entwickelt 1951 erstmals veröffentlicht 1973 Novellierung mit Überarbeitung ÖHU Neu

41 Österreichische Holzhandels Usancen Die ÖHU: gelten für alle Geschäfte in Holz aller Art, die mündlich oder schriftlich (auch mittels Fax oder elektronisch) abgeschlossen werden gelten als Handelsbrauch zwischen Unternehmen gemäß 346 Unternehmensgesetzbuch auch dann, wenn sie nicht vereinbart wurden und die Vertragsparteien keine Kenntnis davon haben gelten nur dann nicht, wenn sie ausdrücklich ausgeschlossen werden abweichende Bedingungen sind entsprechend zu kennzeichnen! Vereinbarungen der ÖHU bedeuten gleichzeitig Vereinbarungen innerstaatlichen österreichischen Rechts

42 Österreichische Holzhandels Usancen Die ÖHU wurden aus der Holzübernahme im Wald entwickelt 1951 Die Werksübernahme hat das Waldabmaß weitgehend ersetzt Revision 2006 Es war keine 1:1 Übertragung der Wald ÖHU in die Werk ÖHU möglich Zwischenschritt war die Entwicklung der ÖNORM L1021 für die Vermessung von Rundholz (Ende )

43 ÖNORM L1021 Regelt die Vermessung von Rundholz im Wald und Werk Definiert Messparameter und Begriffe Legt die Inhalt der Messprotokolle fest ÖNORM L1021 Version 2001 setzt sich nur schwer in der Praxis durch Um die ÖNORM L1021 zu einen verpflichtenden Regelwerk zu erheben wurde sie in die in die ÖHU neu aufgenommen Bestmögliche Abstimmung mit den Eichvorschriften für Rundholzmessanlagen

44 ÖHU und ÖNORM L1021 Seit sind ÖHU 2006 rechtsgültig Integration der gleichzeitig überarbeiteten Ö-Norm L1021 in die ÖHU Klare Regeln für Vermessung Wissenschaftlich abgesicherte Methoden für elektronische Ermittlung von Krümmung und Abholzigkeit Eichung Sortiment Cx neu definiert Lösung des Problems: mehr als 2 C-Fehler sind Cx Neue Grenzwerte für alle Holzeigenschaften (siehe Beilage)

45 ÖNORM L1021 Revision 2013 Notwendig durch: Änderung des MEG und der Eichvorschriften Anforderungen der Übernahme Ablauf der Normrevision Seit Oktober 2010 Verhandlungen über den ONK 087 im Normungsinstitut Leitung Dr. Golser HFA Durch unterschiedliche Positionen der Marktpartner teilweise Verlagerung in AK Werksübernahme Redaktionsarbeit zwischenzeitlich bei den LFBÖ und LKÖ Abstimmungsprozess mit den Eichvorschriften

46 ÖNORM L1021 Revision 2013 Neuerungen Neue übersichtliche Gliederung Neudefinition und Klarstellungen von Begriffen Erfassung der Messgüter (Erstregistrierung durch Eintasten von Holzart und Holzqualität) und Regeln für die Handeingabe. Mögliche Sektionsweise Übernahme von Langholz und Doppelblochen (Aufteilen in einzelne Bloche) Überarbeitung des Rindenabzugs (weg von den Tabellen hin zu den Funktionen, klare Vorgangsweise) Teilentrindung (Beschädigung der Rinde im Messbereich des Messbereich des Mittendurchmessers, praxisübliche Methoden im Anhang angeführt)

47 ÖNORM L1021 Revision 2013 Neuerungen Einschränkung der Informationen für den Übernehmer auf geeichte ermittelte Parameter Regelung der Längenmessung vor Kappung Werksvermessung von Krümmung und Abholzigkeit in Abstimmung mit den Eichvorschriften Abstimmung der Protokollinhalte mit den Eichvorschriften Integration von FHPDAT

48 ÖNORM L1021 Revision 2013 Knackpunkte Umgang mit der Weiterentwicklung der Messanlagen Restarbeiten für die Eichfähigkeit der Krümmung und deren Überprüfung Ovalität-da kein ÖHU Merkmal nicht in der ÖNORM jedoch in den Eichvorschriften

49 ÖNORM L1021 Revision 2013 Knackpunkte Nicht alles in der ÖNORM L1021 umsetzbar Zusatzvereinbarungen auf FHP Ebene sind notwendig Verbesserung der eichtechnischen Prüfung durch die Eichstelle Volumsermittlung Ermittlung des Mittendurchmesser mit der Minimumproblematik für die Volumsermittlung FHP Vorsitzender Fürst Starhemberg: wissenschaftliche Lösung suchen

50 ÖNORM L1021 Revision 2013 Weitere Umsetzung Übergangsfristen sind nach Veröffentlichung der ÖNORM L1021 und der Eichvorschriften notwendig In die FHP Messanlagenbeschreibung soll die zur Vermessung angewandte Version der ÖNORM L1021 aufgenommen werden Erweitern der Konformitätserklärung

51 FPP (FHP) Vereinbarung Industrieholzübernahme Produkte Industrieholz Industrierundholz Faserholz Schleifholz Plattenholz Industrierestholz Hackgut Spreißel Sägespäne Vielzahl der Sortimente bedingt auch verschiedene Übernahmesysteme

52 FPP (FHP) Vereinbarung Industrieholzübernahme Richtlinie zur Anwendung der Gewichtsvermessung von Industrieholz Handlungsbedarf bei Energieholz Kontrollordnung Überprüfung der Gewichtsübernahme von Industrieholz in der Industrie Akkreditierte Prüfanstalt Holzforschung Austria Eingangswägung, Probeentnahme, Trockengehaltsbestimmung Vergleichsproben und Berichte Lernbehelf für die Gewichtsvermessung von Industrieholz (Wägerprüfung)

53 FPP (FHP) Vereinbarung Industrieholzübernahme Klare Regeln für die Gewichtsübernahme Wiegen, Trockengehalt, Atrogewicht, (Festmeter) Wiegen von LKW und Waggon mit geeichter Waage (Brutto, Tara, Netto) Genaue Vorgangsweise bei der Entnahme der Probespäne (Mischprobe) Mit geeichter Präzisionswaage -vom Lutrogewichtder Mischprobe - über den Darrschrank - zum Atrogewicht der Mischprobe zum Trockengehalt (TG) der Mischprobe Atrogewicht der Ladung = Gewicht (Lutro) * TG/100 Mögliche Umrechnung auf Festmeter

54 FPP (FHP) Vereinbarung Industrieholzübernahme Atroübernahme Die Prozentverteilung bezieht sich auf das Volumen und nicht auf das Gewicht!

55 FPP (FHP) Vereinbarung Industrieholzübernahme

56 EICHUNG Eichung Basis Eich und Maßgesetz Eichstellenverordnung Eichvorschriften für Rundmessanlagen Zulassungsverfahren

57 EICHUNG Eichpflicht alt Messgeräte, deren Richtigkeit durch ein rechtlich geschütztes Interesse gefordert wird, sind eichpflichtig ( 7). Der Eichpflicht unterliegen Messgeräte zur Bestimmung der Länge, der Fläche und des Raumes wie z.b. Rundholzmessanlagen( 8). Für Abholzigkeitund Krümmung besteht derzeit keine Eichpflicht sie ist in der ÖNORM L 1021 (2012) jedoch vorgesehen. Rundholzmessanlagen müssen alle zwei Jahre geeicht werden ( 15). Beispiel: Eichung am , Nacheichung spätestens am

58 EICHUNG Eichung Maß- und Eichgesetz (MEG) Eichungen werden durchgeführt: - in Eichämtern - in ambulanten Amtsstellen - Abfertigungsstellen - am Herstellungs-oder Aufstellungsorten der Messgeräte - in akkreditierten Eichstellen Bei bestimmten, vom BMWA durch VO festgelegten Messgeräten kann die Eichung durch akkreditierte Eichstellen vorgenommen werden. Diese sind ermächtigt, Zeugnisse über das Eichergebnis auszustellen, die öffentliche Urkunden darstellen.

59 EICHUNG

60 EICHUNG Eichung Maß- und Eichgesetz (MEG) Die Eichung besteht aus der eichtechnischen Prüfung und der Stempelung von Messgeräten ( 36 Abs. 1). Messgeräte dürfen nur geeicht werden, wenn sie eichfähig und bei der messtechnischen Prüfung den Anforderungen der Eichvorschriften und der Zulassung entsprochen haben ( 37). Eichfähig sind nur Messgeräte, die vom BEV(Bundesamt für Eich-und Vermessungswesen) zur Eichung zugelassen sind ( 38).

61 EICHUNG Eichung Maß- und Eichgesetz (MEG) Das BEV hat ( 39 Abs. 1): Eichvorschriften zu erlassen, die Messgeräte, die den Eichvorschriften entsprechen, zur Eichung zuzulassen und die Vorschriften über die Durchführung der Eichung in Eichanweisungen festzulegen. Die Eichvorschriften enthalten u.a. ( 39 Abs. 2): die Bedingungen der Eichfähigkeit und die bei der Eichung zulässigen Abweichungen von der Richtigkeit (Eichfehlergrenzen).

62 EICHUNG Eichung Eichstellenverordnung Per Verordnung vom und Bescheid vom wurde die HFA(Holzforschung Austria) als Eichstellefür elektronische Rundholzvermessung und elektronische Brettmessgeräte akkreditiert. Seit 1. Februar 2006 sind alle Anträge auf Eichung an die HFA zu richten. Für Verwender ergibt sich grundsätzlich kein Unterschied. Nach 6 Abs. 7 sind Eichstellen verpflichtet, jeden Antrag auf Eichung ohne nötigen Aufschub, spätestens aber zwei Monate nach Einlangen zu bearbeiten und die eichtechnische Prüfung zu vereinbaren.

63 EICHUNG Eichung Eichstellenverordnung Das BEV hat die von den Eichstellen geeichten Messgeräte auf Einhaltung der Eichvorschriften und der jeweiligen Zulassung zur Eichung zu überwachen ( 11). Dies erfolgt durch: eine jährliche stichprobenweise Überprüfung des QM der Eichstelle und eine stichprobenweise Überwachung der geeichten Messgeräte. Überwachungsmaßnahmen werden grundsätzlich nicht angemeldet.

64 EICHUNG Eichung Eichvorschriften für Rundholzmessanlagen Begriffsbestimmung Elektronische Rundholzmessanlagen im Sinne dieser Eichvorschriften sind Längenmessgeräte zur Ermittlung des Rauminhaltes, die unter Anwendung der Elektronik einen oder mehrere Durchmesser von Rundholz oder Rundholzabschnitten und -sofern sie nicht für die Messung des Durchmessers von Rundholz vorgegebenen Längen geeignet sind -dessen Länge messen. Durchmesser ( 3Abs.1) An jeder Messstelle ist der arithmetische Mittelwert der auf volle Zentimeter abgerundetenoder der nicht gerundeten Einzeldurchmesserzu bilden.als Mittendurchmesser gilt der kleinste so erhaltene, auf volle Zentimeter abgerundete oder falls die Einzeldurchmesser nicht gerundet wurden nicht gerundete Mittelwert.

65 EICHUNG Eichung Eichvorschriften für Rundholzmessanlagen Länge( 3Abs.2) Die Messgutlänge muss mit einer Messwertauflösung, die nicht schlechter als 1 cmist, gemessen werden. Bei elektronischen Rundholzmessanlagen mit einem als Querförderer ausgebildeten Messförderer für Rundholz vorgegebener Längen ist stattdessen die Bestimmung der gestuften Länge oder die Eingabe der gestuften Länge von Hand aus zulässig. Als gestufte Länge gilt die um die Überlänge verminderte gemessene Länge nach der Abrundung auf vorgegebene Längenstufen. Querschnitt ( 3 Abs. 3) Als Querschnitt des Messguts gilt der Flächeninhalt eines Kreises mit dem Mittendurchmesser oder dem verminderten Mittendurchmesser. Die Konstante π/4 ist hierbei mit mind. 4 Dezimalstellen zu berücksichtigen.

66 EICHUNG Eichung Eichvorschriften für Rundholzmessanlagen Rauminhalt( 3 Abs. 4) Als Rauminhalt des Messguts gilt das Produkt aus Querschnittund gestufter Länge. Anzeigeeinrichtung ( 5 Abs. 1) An einer dem Bedienungspersonal gut sichtbaren Stelle müssen der gemessene Mittendurchmesser und -ausgenommen bei elektronischen Rundholzmessanlagen, die nur für die Messung von Rundholz vorgegebener Längen geeignet sind - die gemessene Länge angezeigt werden. Weitere Anzeigeeinrichtungen sind zulässig, wenn aus ihrer Beschriftung Messgröße und Messeinheit eindeutig hervorgehen.

67 EICHUNG Eichung Eichvorschriften für Rundholzmessanlagen Registrierung ( 6 Abs. 2) Bei der Einzelregistrierung muss je Messgut folgendes registriert werden: - gemessener Mittendurchmesser - gemessene Länge - Durchmesser - Abschläge - Längen - Abschläge - Längenstufungen und Überlängen

68 EICHUNG Eichung Eichvorschriften für Rundholzmessanlagen Fehlergrenzen ( 8) Die Eichfehlergrenzen für den Durchmesser betragen: für eine einzelne Messung: ±10 mm für den arithmetischen Mittelwert aus 10 bis 20 einzelnen, in verschiedenen Lagen vorgenommenen Messungen desselben Messguts: ±2,5 mm für den arithmetischen Mittelwert aus 3 bis 5 einzelnen, in verschiedenen Lagen vorgenommenen Messungen desselben Messguts: ±1 mm

69 EICHUNG Überprüfung der Anlage wöchentlich durch den Betreiber

70 EICHUNG

71 EICHUNG

72 EICHUNG Eichung Eichvorschriften für Rundholzmessanlagen Fehlergrenzen ( 8) Die Eichfehlergrenzen für die Länge betragen: für die gemessene Länge: ±1% der Messgutlänge, jedoch nicht weniger als 5 cm für den arithmetischen Mittelwert aus 10 bis 20 Stämmen verschiedener Länge nach vorstehender Weise bestimmten, in Prozenten der Stammlänge ausgedrückten Fehlern: ±0,4% der Messgutlänge Übergangs- und Schlussbestimmungen ( 11 Abs. 1) Elektronische Rundholzmessanlagen einer vor Inkrafttreten dieser Eichvorschriften zur Eichung zugelassenen Bauart dürfen, wenn sie bereits einmal geeicht waren, weiterhin geeicht werden, wenn sie die Bestimmungen der Paragraphen 6, 8 und 10 einhalten.

73 EICHUNG Eichung neu Neues Maß-und Eichgesetz seit 2011 gültig Wesentliche Neuerung für Rundholz Gemäß MEG unterliegen alle im amtlichen oder rechtsgeschäftlichen Verkehr verwendeten oder bereitgehaltenen Messanlagen zur Ermittlung wertbestimmender Merkmale von Rundholz (elektronische Rundholzmessanlagen) der Eichpflicht. Wesentlicher Schritt Neue Messmethoden müssen zur Anwendung im Geschäftsverkehr eichfähig sein

74 EICHUNG Eichung neu Überarbeitung der Eichvorschriften für Rundholzmessanlage Eine Überarbeitung der Eichvorschriften für Rundholzmessanlagen war notwendig. Viele Anpassungen anlog ÖNORM L1021 Diese Vorschriften sind die Basis für die Zulassung und Einstellung von Messanlagen. Prozess läuft parallel und mit möglichst großer zur Überarbeitung der Ö-Norm L1021 über das BEV. Sollte noch 2013 umgesetzt werden, derzeit in rechtlicher Begutachtung im BEV Internationale Abstimmung notwendig (EU).

75 EICHUNG Eichung neu Überarbeitung der Eichvorschriften für Rundholzmessanlage Krümmung und Abholzigkeitwerden dann auch der Eichpflicht unterliegen. Problem der eichtechnischen Prüfung von Krümmung noch nicht endgültig geregelt Registrierung (Protokolle) Drucker Gesicherte Datenspeicherung Eichfehlergrenzen Position Forst: strenge Grenzen Eichtechnische Prüfung

76 EICHUNG Eichung Die Eichung überwacht aber nicht: Den gesamten Prozess der Übernahme und die Umreihungen Ermittlung der fakturierten Qualität (Basis eingetastete Qualität und Messergebnisse) Erstellung der Rechnungen Zusätzliche Instrumente notwendig Transparenter Datenaustausch Messanlagenablaufbeschreibung Der AKTIVE Betrieb

77 Messanlagenablaufbeschreibung Beschreibung Messanlage Ausgangspunkt ist die Checkliste des Bundeswaldbauernverbandes Der Übernahme-und Messprozess wird anlagenspezifisch beschreiben. Basis für Verhandlungen mit Marktpartner und Voraussetzung zur Beurteilung des Übernahmeprozesses und zum richten Lesen der FHP Protokolle. Entwickelt im FHP AK Werksübernahme mit technischer Unterstützung durch ZIEGLER. Die Beschreibung der Messanlagen wird vom Holztechnikum Kuchl nach dem Konzept von FHP umgesetzt. Dokumentation des Datenflusses im Mess-, Übernahme und Rechenprozess

78 Messanlagenablaufbeschreibung Ablaufübersicht Detailinformationen je Ablaufzone Datenflussbeschreibung Auflistung der Daten im FHP-Protokoll (optional)

79 Messanlagenablaufbeschreibung Ablaufübersicht (Zonen) A B Anmeldung Vorlager C D E F G H I J K L M N O Aufgabe Sortierbox 2D Messanlage Entrindung Splittersuchgerät Sortierkran Förderer Sortierer 3D Messanlage Kappung Handvermessung

80 Messanlagenablaufbeschreibung Datenfluss Handeingaben Messstelle 1 Messanlagenrechner FHP-XML Werks-EDV FHP-XML Versand an den Kunden Messstelle 2 Protokoll-drucker

81 Messung und Volumsermittlung

82 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen Eichung -ÖNORM L 1021 Konformitätserklärung

83 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen Eichung -ÖNORM L 1021 Konformitätserklärung Die Herstellerfirma erklärt mit ihrem Namen, dass bei den Messanlagen (Art und Type) die Ermittlung der Krümmung nach der Mittellinienmethode und die Ermittlung der Abholzigkeit nach der Ausgleichsgeraden gemäß der ÖNORM L 1021 erfolgt. Holzlieferanten sollten dies Erklärung einfordern!

84 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen ÖNORM L Volumsermittlung Händische Vermessung Mittendurchmesser (MD) Bei Fehlern in der Mitte, Messungen oberhalb und unterhalb Mittel Durchmessermessbereich in der Mitte der Nennlänge Geeichte Messkluppe, geeichtes Maßband Mitte der Nennlänge: vom stärkeren Ende die halbe Nennlänge abschlagen kreuzweise Messung: MD > 20cm (kleinster und größter Durchmesser) MD < 20cm: einfache Messung auf ganze Zentimeter abrunden MD ist der kleinste, auf volle cm abgerundete Mittelwert MD 1: 25, MD 2: 24; Mittel: 24,5 Wert für Volumen: 24 cm (ganzzahlig) Rindenabzug ist vertraglich zu vereinbaren Übermaß: 1,0% der Nennlänge, mindestens aber 6 cm

85 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen ÖNORM L Volumsermittlung Elektronische Werksvermessung Mittendurchmesser (MD) Messstrecke 20 cm Messbereich ±15 cm (10 cm) Messgutlänge Geeichte Messanlagen kreuzweise Messung (auch bei MD < 20cm) kleinstes Durchmesserpaar mindestens 2 Messstellen in einer Messstrecke von 20 cm Durchmesser runden oder ungerundet üblicherweise gerundet MD ist der kleinste, auf volle cm abgerundete Mittelwert äußersten Messstellen dürfen max. 15 cm von der tatsächlichen Mitte entfernt sein; bei Vollkonturmessung nur 10 cm Rindenabzug ist vertraglich zu vereinbaren(md kann dann ungerundet sein) Beispiel

86 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen

87 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen

88 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen ÖNORM L Volumsermittlung Beispiel für elektronische Werksvermessung Durchmesser Im Messbereich von 20 cm wird das kleinste Durchmesserpaar ermittelt. MD 1: 25,4 cm 25 cm; MD 2: 24,3 cm 24 cm MD gerundet: Mittel aus 25 cm u. 24 cm = 24,5 cm 24 cm Rindenabzug 1,2 cm Durchmesser für Volumen: 22,8 cm; darf nicht mehr gerundet werden Länge Messung der Messgutlänge z.b.: 421 cm Nennlänge von 400 cm ist Basis für Volumen Rückstufung bei zu geringem Übermaß Volumen V = (0,228) 2 * 3,1416 / 4 * 4,00 = 0,16 Festmeter

89 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen ÖNORM L Abholzigkeit Händische Messung - (D 1 -D 2 )/L D 1,2... Bezugsdurchmesser [cm], L... Abstand der D 1,2 [in m auf cm genau] - 5 cm von den Stammenden einrücken - bei Unregelmäßigkeiten weiter einrücken - Wurzelanlauf bleibt unberücksichtigt L D 1 D 2

90 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen ÖNORM L Abholzigkeit Elektronische Werksvermessung alle gültigen Messstellen im Messbereich kleinstes ungerundetes DM- Paar pro Messebene alle so ermittelten gültigen Durchmesser sind zur Berechnung der Ausgleichsgerade heranzuziehen Abholzigkeit ergibt sich aus der Steigung der Ausgleichsgeraden

91 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen Elektronische Vermessung Abholzigkeit Länge (m) Duchmesser (cm) 0,1 29 0,2 28,8 0,3 28,8 0,4 28,7 0,5 28,4 0,6 28,3 0,7 28,4 0,8 28,1 0,9 27,9 1 27,8 1,1 27,6 1,2 27,4 1,3 27,4 1,4 27,3 1,5 27,1 1,6 27,1 1,7 26,9 1,8 26,8 1,9 26,7 2 26,7 29, , , ,5 26 y = -1,2827x + 29,109 R 2 = 0, ,5 1 1,5 2 2,5

92 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen ÖNORM L Krümmung Händische Messung - Die Pfeilhöhe [cm] ist der max. Abstand zwischen der konkaven Mantelfläche und der Referenzgeraden vom Stammanfang bis zum Stammende. Der Wurzelanlauf bleibt unberücksichtigt. Pfeilhöhe - %= Pfeilhöhe / MD

93 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen ÖNORM L Krümmung Elektronische Werksvermessung Mittellinien-Methode (einfache Krümmung) alle verfügbaren, gültigen Messebenen im Messbereich je Messebene ist der Schwerpunkt zu ermitteln einzelne Schwerpunkte miteinander verbinden = Mittellinie Pfeilhöhe ist in Bezug zur Referenz geraden zu ermitteln Stammruhelage ist sicherzustellen mehrfache Krümmung ist visuell zu beurteilen

94 4.1.1 Sägerundholz: Rechtliche Bestimmungen Eichung ÖHU Rohholzübernahme im Werk ( 19 b) - Basis: ÖNORM L 1021 und Maß-und Eichgesetz - Auskunftspflicht über Art und Type der Messanlage - Kosten der elektronischen Werksvermessung trägt immer der Käufer - Übernahme erfolgt innerhalb von 3 Werktagen ab Anlieferung - Abmaßlisten (Einzel-und Summenprotokoll) sind binnen 14 Tagen nach Übernahme zu übermitteln - Fakturierung/Gutschrift muss innerhalb von 6 Wochen erfolgen - Teilnahme bei der Übernahme ist auf rechtzeitiges Verlangen zu ermöglichen

95 4.1.2 Methoden der Rundholzvermessung Elektronische Vermessung - Länge Gemäß ÖNORM L 1021 Die Anlage erkennt bei der Erfassung des Rundholzes die Schnittflächen der durch die Messung transportierten Stämme und zählt die Impulse des Impulsgebers zwischen Anfang und Ende des Stammes. Im Einzelstammprotokoll ist zumindest die Messgutlänge anzugeben. Die Verwendung der Längenreduktionstaste oder eine allfällige Rückstufung muss im Messprotokoll ersichtlich sein. Eine Längenrückstufungist zulässigbei kleinerer Messgutlänge als die Mindestlieferlänge, aber unzulässig nach Kappung.

96 4.1.2 Methoden der Rundholzvermessung Elektronische Vermessung - Länge Nennlänge: Länge des Stückes ohne Längenübermaß Physische Länge (Messgutlänge): kürzester Abstand zwischen den Enden eines Stückes 4,00 m (Nennlänge Übermaß 4,15 m (Messgutlänge)

97 4.1.2 Methoden der Rundholzvermessung Elektronische Vermessung: 2D - Messung Längenmessung: horizontale Lichtbalken Durchmessermessung: 2 Lichtbalken rechtwinkelig angeordnet mindestens zwei gültige Messeinsätze im Messbereich Abholzigkeit ermittelbar gem. ÖNORM L 1021

98 4.1.2 Methoden der Rundholzvermessung Elektronische Vermessung: 2D - Messung Infrarot-Winkelscanner

99 4.1.2 Methoden der Rundholzvermessung Elektronische Vermessung: 2D - Messung Infrarot-Parallelscanner

100 4.1.2 Methoden der Rundholzvermessung Elektronische Vermessung: 3D - Messung Konturmessung mit mind. 3 Laser Stamm wird wirklichkeitsgetreu und dreidimensional dargestellt Längen- und Durchmesserermittlung Krümmung und Abholzigkeit bei automatischer Umreihungwegen Krümmung und Abholzigkeit Konformitätserklärung durch den Hersteller

101 4.1.2 Methoden der Rundholzvermessung Elektronische Vermessung: 3D - Messung 3D - Rekonstruktion Stammfoto

102 FHPDAT -Der Weg zum Standard FHPDAT beschreibt und standardisiert den elektronischen Datenaustausch zwischen den Partnern der Wertschöpfungskette Holz.

103 FHPDAT

104 !!!! Werkzeuge Österreichischen Holzhandelsusancen Musterschlussbrief FHPDAT - Logistik ÖNORM L1021 Musterlieferschein FHP Information und Weiterbildung Eichung FHPDAT - Säge Anlagenablaufbeschreibung FHPDAT - Industrie

105 FHPDAT Säge

106 4.1.7 Daten der Rundholzvermessung Vom analogen zum digitalen Messprotokoll

107 4.1.7 Daten der Rundholzvermessung Ablauf Säge Rundholzvermessung Säge Übermittlung des Einzelstammprotokolls an die Werks-EDV Säge Ergänzungen Lieferantendaten etc. Säge Umreihungen Schlussbriefvereinbarungen Säge Erstellung des XML- Datensatzes Säge Datenübermittlung Mail, FTP, Plattform Datenträger Forst Import der Daten Forst Datenprüfung Forst Datenanalyse

108 4.1.7 Daten der Rundholzvermessung Holzart Volumen Länge gest. Mittendurchmesser Qualität fakt. Eingabe MD gerechnet ohne Rinde Längenabschlag Schlussbrief Okulare Ansprache Rindenabzug Länge nach Kappung Reg. Qualität Splitter Abschlag MD Länge vor Kappung Dimensionsbewertung Grenzwerttabelle MD gerundet MD X MD Y Eingetastete Qualität Abholzigkeitsbewertung Krümmungsbewertung Zopf Ø ohne Rinde Okulare Ansprache Wert cm/lfm Grenzwerttabelle Wert mm/md Grenzwerttabelle Rindenabzug Daten im FHP Datenaustauschformat (FHPDAT-Saege) Abschlag ZD ZD X ZD Y

109 4.1.7 Daten der Rundholzvermessung Nutzen Messgutlänge 407 cm, Gestufte Länge 400 cm, Mittendurchmesser 31 cm Mittendurchmesser Länge Gestufte Länge Qualität Volumen /fm AB 0, % Messgutlänge 402 cm, Gestufte Länge 300 cm, Mittendurchmesser 31 cm Mittendurchmesser Länge Gestufte Länge Qualität Volumen /fm 0, AB 0, Mittendurchmesser Länge Gestufte Länge Qualität Volumen /fm 0, CX 0, ,1 Mittendurchmesser Länge Gestufte Länge Qualität Volumen /fm 0, IF 0, ,2 77% 54% 31%

110 4.1.7 Daten der Rundholzvermessung Nutzen

111 4.1.7 Daten der Rundholzvermessung Nutzen

112 4.1.7 Daten der Rundholzvermessung Die Bedeutung der eingetasteten Qualität Raimund Ziegler Stück Fichte, Länge nach Kappung 402 cm, gestufte Länge 300cm, MD=18cm ZD=16cm Qualität Qualität Nr. HA L-VK L-NK L GES MD ZD Getast. Reg. Fakt. Abholzig. Krümm. Dim. 1 FI CX CX 2 FI IF IF

113 4.1.7 Daten der Rundholzvermessung Die Bedeutung der eingetasteten Qualität Beispiel: Stamm 1 Raimund Ziegler 2010 Fichte, Länge nach Kappung 402 cm, MD=18cm ZD=16cm, gestufte Länge 300cm Qualität Qualität Nr. HA L-VK L-NK L GES MD ZD Getast. Reg. Fakt. Abholzig. Krümm. Dim. 1 FI CX CX 1 FI AB CX CX 1 FI CX CX AB AB CX 1 FI AB CX CX AB AB CX

114 4.1.7 Daten der Rundholzvermessung Die Bedeutung der eingetasteten Qualität Beispiel: Stamm 2 Raimund Ziegler 2010 Fichte, Länge nach Kappung 402 cm, MD=18cm ZD=16cm, gestufte Länge 300cm Qualität Qualität Nr. HA L-VK L-NK L GES MD ZD Getast. Reg. Fakt. Abholzig. Krümm. Dim. 2 FI IF IF 2 FI CX IF IF 2 FI IF IF AB AB IF 2 FI CX IF IF AB AB IF

115 Musterschlussbrief

116 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief

117 FHP-Musterschlussbrief - Aktuelle Neuerungen FHP Musterschlussbrief Anpassungen 2013 Neuer Ust.-Satz für Rundholz mit 20% Einfügen von UID Nummern Ersetzen der Bankleitzahl durch BIC und der Kontonummer durch IBAN Anpassung an die für den rechtsgeschäftlichen Verkehr gesetzlichen Maßnahmen Kubikmeter mit Zusatzbezeichnung in Klammer FMO Z.B.: 100 m 3 (FMO) Selbstverpflichtungserklärung zur Umsetzung VO (EU) 995/2010 Inverkehrbringen von Holz- und Holzprodukten

118 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief Preis- und Mengenvereinbarung

119 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief 10. Abkürzungen für Maß- und Gewichtsbezeichnungen Dreistellige Kurzbezeichnungen: 1. Stelle: Maßeinheit (F=Festmeter, R=Raummeter, K=Kubikmeter, A=Atro-Tonne, L=Lutro-Tonne) 2. Stelle: Zustand bei Lieferung (M=mit Rinde, O=ohne Rinde) 3. Stelle: Verrechnungsmaß (M=mit Rinde, O=ohne Rinde)

120 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief 11. Mengenbezeichnungen Waggon: maximal zulässiges Ladegewicht für die jeweilige Waggontype wird keine Type vereinbart gilt der 4-achsige Rungenwaggon LKW: das für einen Fernlastzug auf den jeweiligen nationalen Transportstraßen zulässige Ladegewicht zirka, ungefähr u.dgl.: erlauben eine Abweichung der Menge um bis zu 10% nach oben oder unten Paketgröße: Besteht keine Vereinbarung ist die Paketgröße so zu wählen, dass die Transportkapazität gut ausgelastet ist

121 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief Stärkeklassen Beispiel: D 1 a bedeutet von 10 bis 14,99!

122 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief Längen - Übermaß Messbereich ± 15 cm (10 cm) Messgutlänge Gestufte Länge Längenübermaß

123 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief Preis - Rindenabzug

124 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief Rindenabzugstabellen: Peintinger- Tabelle > Fichte > Lärche Schönbrunner- Tabelle > Fichte > Kiefer > Lärche > Tanne Rindenstärken der Hauptbaumarten Tirols Die jeweils verwendete Abzugstabelle ist im Schlussbrief zu vereinbaren.

125 4.1.3 Sägerundholz: Rindenabzug Vergleich der Methoden Quelle: DI Günter Rössler, BFW Beispiel:300 Fichtenbloche, 4 m lang (Volumen mit Rinde = 139 m³ )

126 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief Umsatzsteuer/Erfüllungsort

127 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief Bereitstellung - Übergabe

128 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief Vermessung - Übernahme

129 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief Zertifizierung/Zahlung

130 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterschlussbrief Datenschutz - Eigentumsvorbehalt

131 Musterlieferschein

132 2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterlieferschein 19 c. Sonderbestimmungen Rundholzabfuhr Die Rundholzabfuhr erfolgt zu den vereinbarten Terminen, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach der Bereitstellungsmeldung. Fristverlängerung bei höherer Gewalt: Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer des durch die höhere Gewalt eingetretenen Hindernisses. Vollständiger Lieferschein für jede Lieferung, der vom Käufer gegenzuzeichnen ist. Bei offensichtlicher Falschlieferung besteht Informationspflicht des Käufers vor der Übernahme, sofort bei Anlieferung.

133 2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterlieferschein Lieferschein

134 2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterlieferschein Lieferschein

135 2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen FHP-Musterlieferschein Lieferschein

136 FHPDAT Teilentrindung

137 Fragestellungen 1. Ab welcher Tangentenlänge in Abhängigkeit vom Mittendurchmesser und Holzart ergibt sich ein Teilentrindung im Ausmaß der Rindenstärke? 2. Wie wirken sich eine Teilentrindung im Ausmaß einer Rindenstärke auf das Volumen aus? 3. Wie verändert sich das Abrechnungsvolumen in Abhängigkeit zu Teilentrindungsvarianten. 4. Welche Auswirkung hat die Inverstaste je Teilentrindungsvariante

138 Tangentenlänge für halben Rindenabzug (FI)

139 Volumsermittlung 1. Händische Vermessung in Rinde 2. Annahme einer Entrindungsanlage 3. Werksverm. mit Teilentrindung X-Achse 4. Werksverm. mit Teilentrindung X- Y- Achse 5. Werksverm. mit doppelter Teilentrindung. X-Achse 6. Werksverm. mit doppelter Teilentrindung.in der X-Achse, einfacher Teilentrindung. Y- Achse

140 Volumsermittlung

141 Volumsermittlung

142 Volumsermittlung

143 Volumsermittlung

144 Volumsermittlung

145 Volumsermittlung

146 Volumsermittlung MDM X: 30 cm MDM Y: 30 cm Nennlänge.: 400 cm

147 FHPDATLOG elektronischer Lieferschein

148 Gemeinsame Sprache Prozesskette Liefervertrag Produktion Logistikplanung Logistikausführung Übernahme Abrechnung Schlussbrief Dienstleistervertrag Bereitstellungsm. Transportauftrag Messprotokoll Lieferprofil Produktionsauftrag Dienstleistungsinfo Anlieferbestätigung Transportbedarfsmeldung Lieferantenlieferschein Transportlieferschein Fakturainfo Annahmeschein

149 Die Vorteile des elektronischen Lieferscheins > Branchenweiter Standard in der Datenkommunikation statt bilateraler Datenformate > Prozesse optimieren und Qualität sichern > Verwaltungs- und Bearbeitungskosten einsparen > Beziehung zwischen den Geschäftspartnern verbessern Kundenzufriedenheit und Kundenbindung steigern > Wettbewerbsvorteile gegenüber Mitbewerbern

150 Informationsfluss Einzelfrächter

151 Informationsfluss Frachtunternehmen mit Disposition

152 Informationsfluss Transport mit Transportmittelwechsel

153 Ablauf Frachtauftrag Dispo. > LKW Forst Frächter LKW Auftrag beginnen fahre ins Revier Lieferschein erstellen verlasse Revier am Lieferort angekommen abschließen

154 Danke für Ihre Aufmerksamkeit NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.

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