Stellungnahme Grundsätzliche Anmerkungen

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1 Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 8. April 2014 zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (Bundestagsdrucksache 18 / 1304) Grundsätzliche Anmerkungen Die Unterzeichner erkennen an, dass der Kabinettsbeschluss vom 8. April 2014 grundlegende Anregungen von Seiten der Akteure der Offshore-Windenergie aufgegriffen hat. Hierzu zählen, wenn auch mit Einschränkungen, die Erhöhung der zuweisbaren Anbindungskapazitäten und die Vorschläge hinsichtlich der Degression im sogenannten Stauchungsmodell. Dennoch sind die vorgeschlagenen Regelungen insbesondere mit Blick auf die Deckelung der zuweisbaren Kapazitäten und der Degression im Stauchungs- und Basismodell nach wie vor mit erheblichen Unsicherheiten für Betreiber von Offshore- Windparks und Zuliefererindustrien verbunden. Vor diesem Hintergrund schlagen wir für das laufende parlamentarische Verfahren in verschiedenen Themenkomplexen einige Änderungen am Gesetzentwurf vor, die einen kontinuierlichen und kosteneffizienten Ausbau der Offshore-Windenergie ermöglichen: 1. Vergütung / Degression 1.1 Glättung der Degression im Stauchungsmodell: zweimal 0,5 ct / kwh statt einmal 1 ct 1.2 Erhalt der Wirtschaftlichkeit des Basismodells: Degression ab Ausbaupfad und Kapazitätszuweisung 2.1 Kapazitätszuweisung bis Kapazitätszuweisung bis Vertrauensschutz für in Bau befindliche Offshore-Windparks (OWP) sichern 4. Mögliche Ausschreibungsmodelle sorgfältig vorbereiten 1

2 1. Vergütung / Degression Der Vorschlag einer einmaligen, allerdings recht hoch bemessenen Degression im Stauchungsmodell führt zu einer abrupten Absenkung der Vergütung. Darüber hinaus laufen die in 26 Nr.4 lit.a EEG-E vorgeschlagenen Degressionsstufen dem Ziel zuwider, die Wirtschaftlichkeit des Basismodells zu erhalten. Für alle Projekte, deren Inbetriebnahme in die Zeit nach dem Auslaufen des Stauchungsmodells fällt, bedeutet das somit einen schwerwiegenden Bruch, der mit Kostensenkungspotenzialen nicht hinreichend zu begründen ist. Nachfolgende Abbildung verdeutlicht das plötzliche Abknicken der Anfangsvergütung im Stauchungs- und Basismodell: Quelle: OWIA 2014 Vergütungszeitraum Basismodell: Anfangsvergütung für 12 Jahre; anschließend 3,9 ct / kwh für 8 Jahre Stauchungsmodell: Anfangsvergütung für 8 Jahre; anschließend 3,9 ct / kwh für 12 Jahre 1.1 Glättung der Degression im Stauchungsmodell Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Absenkung der Vergütung im Stauchungsmodell zum 1. Januar 2018 um 1 Cent / Kilowattstunde (kwh) vor. Diese Herangehensweise widerspricht der Vereinbarung der Koalitionsparteien mit der Offshore- Branche vom November Dort wurde zugesagt, das Stauchungsmodell in seiner derzeitigen Fassung also ohne Degression für zusätzliche zwei Jahre beizubehalten. Auf Basis dieser Zusage wurden die Arbeiten an OWP-Projekten wieder aufgenommen bzw. beschleunigt. Darüber hinaus handelt es sich bei der Verlängerung des Stauchungsmodells aufgrund teils mehrjähriger Verspätungen der Netzanschlüsse und politischer Unsicherheiten (z.b. Diskussion um Strompreisbremse ) tatsächlich um eine Anpassung an nicht von den Betreibern / Projektierern zu verantwortende Verzögerungen, die im Vergleich zum Ursprungsszenario keine Mehrkosten verursachen. Um den nun vorgeschlagenen starken Bruch zu glätten und eine lineare Verstetigung der Degression zu erreichen, schlagen wir eine Absenkung der Vergütung um jeweils 0,5 ct / kwh zum 1. Januar 2018 und 1. Januar 2019 vor. 2

3 1.2 Erhalt der Wirtschaftlichkeit des Basismodells Die im Basismodell vorgesehene Degression von 0,5 ct / kwh ab 1. Januar 2018 und sogar 1 ct / kwh ab 1. Januar 2020 führt dazu, dass Projekte, die heute im Basismodell geplant werden oder ab dem Jahr 2020 ans Netz gehen sollen, nicht mehr wirtschaftlich zu realisieren sind. Schon jetzt ist die Basisvergütung weniger auskömmlich als die Vergütung des Stauchungsmodells wäre dies anders, würden sich möglicherweise mehr Unternehmen für die Basisvergütung entscheiden. Das Ziel, die Wirtschaftlichkeit des Basismodells zu erhalten, um damit die Anfangsbelastung der EEG-Umlage geringer zu halten, wird damit verfehlt. Deshalb plädieren wir dafür, eine Degression im Basismodell erst für die Zeit nach dem Auslaufen des Stauchungsmodells festzuschreiben. Hierdurch würde die Degression aus dem Stauchungsmodell direkt fortgesetzt und die Kluft zwischen Stauchungs- und Basismodell würde leicht geglättet. 2. Ausbaupfad und Kapazitätszuweisung 2.1 Kapazitätszuweisung bis 2020 Der Ausbaupfad von 6,5 GW bis zum Jahr 2020 in 3 Nr. 2 EEG-E und der Deckel von 7,7 GW für die Zuweisung von Anbindungskapazitäten bis zum 31. Dezember 2017 in 118 Abs. 14 EnWG-E werden den notwendigen Rahmenbedingungen für einen kontinuierlichen und kosteneffizienten Ausbau der Offshore-Windenergie nicht hinreichend gerecht. Schon die Festlegung eines solch unflexiblen Ziels statt eines Korridors, und die sich daraus ergebenden Mechanismen zur Durchsetzung desselben, widersprechen einer auch volkswirtschaftlich sinnvollen Ausbauplanung, welche sich aus Planungszeiten, Windpark- Größen und Netzanschlüssen kurz: aus den Spezifika der Offshore-Technologie - ergeben muss. Der entsprechende Paragraph sollte daher angepasst werden, indem der mengensteuernde Kapazitätszuweisungsdeckel derart flexibilisiert wird, dass die Kapazitäten des bereits von der Bundesnetzagentur bestätigten und in Folge dessen in der Umsetzung befindlichen Startnetzes in Höhe von 8,6 GW bis 2020 von der Bundesnetzagentur zugewiesen werden. Sollten in Folge mehr als 6,5 GW realisiert werden, so wäre dies als inhärentes Risiko einer funktionierenden Zuweisungsmethode unvermeidlich. Insoweit weisen wir aber darauf hin, dass ein signifikantes Überschreiten der Zielmarke von 6,5 GW schon deshalb sehr unwahrscheinlich ist, weil gar nicht so viele realisierungsbereite OWP in der Warteschleife stehen. Wir unterstützen den Vorschlag der Ausschüsse des Bundesrates (Bundesratsdrucksache 157/1/14), in Artikel 6 Nummer 4 den 17d Absatz 3 wie folgt zu ändern: a) In Satz 2 ist die Angabe 31. Dezember 2020 durch die Angabe 31. Dezember 2019 zu ersetzen. b) In Satz 3 ist die Angabe 1. Januar 2021 durch die Angabe 1. Januar 2020 zu ersetzen. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die in 17 Abs.4 EnWG-E vorgesehene Versteigerung für den Fall einer das Angebot an Anbindungskapazitäten übersteigenden Nachfrage eine nicht zu kalkulierende Verzögerung fortgeschrittener Windparkprojekte und eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellt und dem Ziel der Kostensenkung zuwider läuft. 3

4 2.2 Kapazitätszuweisung bis 2030 Um das im Gesetzentwurf genannte Ausbauziel von 15 GW bis 2030 zu erreichen und die Höhe der Kapazitätsvergabe an die technischen Gegebenheiten anzupassen, muss die jährliche Kapazitätszuweisung ab 2021 bei deutlich über 800 MW liegen. 17d Abs. 3 EnWG-E sieht ab dem Jahr 2021 eine jährliche Steigerung der zuweisbaren Kapazität von 800 MW vor. Damit würde das Ausbauziel von 15 GW bis 2030 verfehlt, denn erforderlich ist hierfür eine Kapazitätssteigerung um 850 MW p.a. Darüber hinaus steht diese Zahl in Widerspruch zu den Rahmenbedingungen im Übrigen: Bei Sammelanbindungen in der Nordsee handelt es sich um standardisierte 900MW- Leitungen. Eine zuweisbare Kapazität von jährlich 800 MW steht einer effizienten Nutzung der Netze somit entgegen und verursacht hohe volkswirtschaftliche Kosten, wie sie bislang, unter dem jahrelang strapazierten Begriff stranded investments, unbedingt vermieden werden sollten. Zudem stellt sich die Frage, ob und wie die 250-MW-Anschlussleitungen in der Ostsee bei der Formulierung dieser Regelung bzw. der Berechnung dieser Größe berücksichtigt wurden. 3. Vertrauensschutz für in Bau befindliche Offshore-Windparks sichern Für in Bau befindliche und in 2014/2015 an das Netz gehende Offshore-Windparks sollte weiterhin eine Wahlmöglichkeit zwischen Einspeisevergütung und Direktvermarktung bestehen. Aufgrund der vergleichsweise langen Planungs- und Realisierungszeiträume von Offshore- Windparks (acht bis zehn Jahre) sind Stichtagsregelungen für diese Technologie problematisch und bilden dann wirtschaftlich nicht die eigentliche Planung ab. Die Grundlage der Investitionsentscheidung wird gefährdet. Daher sollten Windparks, die in den Jahren 2014/2015 an das Netz gehen, weiterhin eine Wahlmöglichkeit zwischen fester Einspeisevergütung und Direktvermarktung haben. 4. Mögliche Ausschreibungsmodelle sorgfältig vorbereiten Vor der Einführung von Ausschreibungsmodellen über die im Gesetzentwurf vorgesehenen Pilotprojekte hinaus muss sorgfältig und wissenschaftlich begleitet untersucht werden, ob mit Ausschreibungen tatsächlich Kostensenkungen im Vergleich zum Status Quo erzielt werden können und der bisher erfolgreiche Ausbau der erneuerbaren Energien kontinuierlich fortgeführt werden kann. Darüber hinaus ist der Erhalt der Akteursvielfalt ein wesentliches Element, um wettbewerbliche Preisbildungen zu ermöglichen. Wir sehen umfangreichen Vorbereitungsbedarf, um Ausschreibungsmodelle für Windenergie erfolgreich zu gestalten. Dies zeigen auch die Erfahrungen aus anderen Märkten. Deshalb unterstützen wir die Forderung der Ausschüsse des Bundesrates (Bundesratsdrucksache 157/1/14), die angestrebte Implementierung eines Ausschreibungsmodells sorgsam und mit der nötigen Zeit vorzubereiten. 4

5 In Hinblick auf die Nutzung der Windenergie auf See sind insbesondere durch die mehrfachen Änderungen der Planungsgrundlagen zur Erschließung von Windkraftprojekten einige Besonderheiten zu berücksichtigen, die insbesondere aufgrund der technologiespezifischen und ökonomischen Gegebenheiten ein Ausschreibungsverfahren als anspruchsvoll erscheinen lassen. Vor allem die langen Planungs- und Genehmigungsprozesse sowie die vergleichsweise hohen spezifischen Investitionen schon im Planungsprozess müssen bei der Gestaltung von Ausschreibungen von Windkraftprojekten auf See berücksichtigt werden. Auch die Tatsachen, dass für einen Großteil der verfügbaren Flächen in Nord- und Ostsee bereits Genehmigungen erteilt wurden und dass Clusteranbindungen verwirklicht werden, sind im Sinne einer kosteneffizienten und möglichst wenig Bürokratie verursachenden und wettbewerbsfördernden Umsetzung eines Ausschreibungsmodells für Offshore-Windenergie zu berücksichtigen. Bisher ist unklar, wie sich die aktuelle finanzielle Förderung zu einem Ausschreibungsmodell ab 2017 verhalten wird. Hierdurch besteht bereits jetzt bei anstehenden OWP-Vorhaben eine Verunsicherung. Zudem weisen wir eindringlich darauf hin, dass Projekte auf Basis von Ausschreibungen im Bereich der Offshore-Windenergie aufgrund der acht- bis zehnjährigen Realisierungsphase erst Mitte der 2020er Jahre in Betrieb gehen können. Hierbei ist zu klären, wie im Zuge eines Wechsels des Fördersystems ein (erneuter) Investitionsstopp verhindert werden kann. Deshalb fordern wir die Politik eindringlich auf, zum Thema Ausschreibungsmodelle so früh wie möglich, d.h. alsbald nach Inkrafttreten der EEG Novelle, mit der Industrie in einen Konsultationsprozess einzutreten. Hierzu erklären wir ausdrücklich unsere Bereitschaft. 19. Mai 2014 Gez.: Jörg Kuhbier, Vorstandsvorsitzender der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE Dr. Jörg Buddenberg, Sprecher der AG Betreiber Dr. Ursula Prall, Vorsitzende des Offshore Forums Windenergie (OFW) Ronny Meyer, Geschäftsführer der Windenergie-Agentur WAB e.v. Michael Westhagemann, Vorsitzender des Fördervereins des Clusters Erneuerbare Energien Hamburg e.v. Renate Duggen, Vorstandsvorsitzende windcomm schleswig-holstein e.v. Andrée Iffländer, Vorsitzender des Wind Energy Network e.v. (WEN) Dr. Wolfgang von Geldern, Vorsitzender des Vorstandes des Wirtschaftsverbandes Windkraftwerke e.v. (WVW) 5

6 Die Unterzeichner Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE (Stiftung der deutschen Wirtschaft zur Nutzung und Erforschung der Windenergie auf See) wurde 2005 auf Initiative und unter Moderation des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gegründet. Beteiligt waren außerdem die Küstenländer und sämtliche Wirtschaftsbereiche, die sich in der Offshore-Windenergie engagieren. Unter den Kuratoren der Stiftung finden sich heute, neben Vertretern der Ministerien auf Landes- und Bundesebene, zahlreiche Akteure aus Branchenverbänden und regionalen Netzwerken, Hersteller und Zulieferer von Offshore- Windenergieanlagen, Baugesellschaften, Energieversorgungsunternehmen, Offshore-Planer, Banken, Investoren sowie Versicherungen und Dienstleister. Ziel der Stiftung ist es, die Rolle der Offshore-Windenergie im Energiemix der Zukunft in Deutschland und Europa zu festigen und ihren Ausbau im Interesse von Umwelt- und Klimaschutz voranzutreiben. Die AG Betreiber vereint als Teil der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE diejenigen Unternehmen, die dauerhaft Offshore-Windparks in Deutschland betreiben und entsprechende Investitionsentscheidungen getroffen und Verträge abgeschlossen haben. Die vertretenen Unternehmen verfügen über Spezialkenntnisse in wirtschaftlicher wie technischer Hinsicht und somit detaillierte Einsicht in die aktuellen Entwicklungen der Offshore-Branche. Zu ihren Mitgliedern gehören: DONG Energy Renewables Germany GmbH, EnBW AG, E.ON Climate & Renewables Central Europe GmbH, EWE Erneuerbare Energien GmbH, IBERDROLA Renovables Offshore Deutschland GmbH, Ocean Breeze Energy GmbH & Co. KG, OWP Butendiek GmbH & Co. KG, RWE Innogy GmbH, SWM Stadtwerke München GmbH, Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG, Vattenfall Europe Windkraft GmbH, WindMW GmbH und wpd offshore GmbH. Sprecher sind Herr Dr. Jörg Buddenberg (EWE) und stellv. Herr Georg Friedrichs (Vattenfall). Das Offshore Forum Windenergie (OFW) wurde im Jahr 2001 als GbR gegründet, um als Zusammenschluss von Entwicklern von Offshore-Windparks den Ausbau von Offshore- Windenergie in der Nord- und Ostsee voranzubringen. Mit der Inbetriebnahme der ersten Offshore-Windenergieanlagen hat sich der Kreis der Gesellschafter auch um Betreiber von Offshore-Windparks erweitert. Die Windenergie-Agentur WAB ist das führende Unternehmensnetzwerk für Windenergie in der Nordwest-Region und bundesweiter Ansprechpartner für die Offshore- Windenergiebranche in Deutschland. Dem Verein gehören mehr als 350 Unternehmen und Institute aus allen Bereichen der Windenergie-Industrie, der maritimen Industrie sowie der Forschung an. Die WAB ist darüber hinaus Mitveranstalter der einzigen Offshore-Windmesse und Konferenz in Deutschland WINDFORCE als Branchennetzwerk gegründet, verfügt das Cluster Erneuerbare Energien Hamburg bereits über rund 180 Mitglieder. Diese stammen aus Bereichen wie Dienstleistungen, Finanzierung, Forschung und Anlagenproduktion für Erneuerbare Energien. Unter den Mitgliedern sind viele Anlagenhersteller und Projektentwickler, die Offshore-Windparks planen oder beliefern. Ziel des Clusters ist es, die Erneuerbare Energien Branche in Hamburg und der Metropolregion zu stärken und die Akteure mit einander zu vernetzen. 6

7 Die Netzwerkagentur windcomm schleswig-holstein ist Ansprechpartner für Unternehmen und Institutionen, die in der Windenergiebranche tätig sind. Das vom Land Schleswig- Holstein geförderte Projekt Netzwerkagentur windcomm wurde 2004 auf den Weg gebracht. Im Jahr 2010 wurde ergänzend ein Förderverein gegründet, um Unternehmen enger zu vernetzen und die Arbeit des Projektteams durch direkte Beratung zu unterstützen. 85 Unternehmen der gesamten Wertschöpfungskette der Onshore- und Offshore- Windindustrie sind bereits im Verein aktiv. Das Wind Energy Network ist das führende Unternehmensnetzwerk für Onshore- und Offshore- Windenergie in der Nordost-Region und bundesweiter Ansprechpartner für die Offshore-Windenergiebranche in Deutschland. Mit derzeit 120 Unternehmen versteht sich der Verein als Plattform der gesamten Wertschöpfungskette der Branche. Unter Berücksichtigung seiner Vorgängerstrukturen steht das Netzwerk seit 2002 für aktive Branchenarbeit, Vernetzung, Bündelung von Informationen und Know-how sowie für die Verbesserung von Rahmenbedingungen. Dazu kommt die Präsentation auf Messen und Veranstaltungen. Als Netzwerk für Windenergie in der Nordost-Region stehen wir für Fragen zur Verfügung und ebnen den Kontakt zu Branchenunternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Verwaltung und Politik. Die vier norddeutschen Windenergienetzwerke Windenergie-Agentur (WAB), Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH (EEHH), Wind Energy Network e.v. (WEN) und windcomm schleswig-holstein (windcomm) arbeiten als Offshore-Wind-Industrie-Allianz (OWIA) zusammen und verbinden dadurch die Nord- und Ostseemärkte für die Firmen der Küstenbundesländer und darüber hinaus Im Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.v. (WVW) sind rund 100 Unternehmen organisiert. Dazu zählen (on- und offshore) überwiegend mittelständische Projektierer, Planer und Betreiber von Windparks, aber auch Komponentenhersteller von Windkraftanlagen und Ingenieurbüros. Der WVW setzt sich dafür ein, die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Windenergiebranche mit zu gestalten. 7

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