INFOR~AATION 16/ 1 9 3
|
|
- Maya Langenberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen Verfassungsgenchtshof NRW Postfach Münster Landtag Nordrhetn-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE INFOR~AATION 16/ (kut /lbj, Hausanschrift Aegldiiklrchplatz Münster Telefon (0251) Durchwahl (0251) Telefax (0251) verfgh@ovg.nrw.de Datum: 20. JUni 2014 Geschäfts-Nr.. VerfGH 3/14 (Bitte bel allen Schreiben angeben) In dem verfassungsgerichtlichen Verfahren wegen der Behauptung des Märkischen Kreises, des Kreises Paderborn sowie der Kreisstadt Eusklrchen, 4 Abs. 2 Tarif treue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG - NRWvom 10. Januar 2012 (GV. NRW. S. 17) sowie 1 Repräsentative TarifverträgeVO - RepTWO - vom 31. Oktober 2012 (GV. NRW S. 552) verstießen gegen das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung, insbesondere gegen Art. 78 Abs. 3 LV NRW, - VerfGH 3/14 - übersende ich jeweils eine Abschrift des Schriftsatzes der Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführer vom 11. Juni 2014 nebst Anlage sowie des Schriftsatzes der Verfahrensbevollmächtigten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2014 nebst Anlage mit der Bitte um Kenntnisnahme. Dr. Brandts S,laubigt f J~cJ) Schmid VG-Beschäftigte
2
3 RECHTSANWÄLTE REOEKER SELLNER OAHS I Postfach Bonn Verfassungs gerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen Postfach Münster Rechtsanwalt Dr. Chnstian-Dietnch Bracher Sekretanat Monika Faßbender-Effelsberg Telefon +49/228/ Telefax bracher@redeker.de Bonn, den 12. Jum2014 Reg.-Nr.: 11/ BHRlef/00004 In dem verfassungsgerichtlichen Verfahren wegen der Behauptung des Märkischen Kreises, des Kreises Paderbom sowie der Kreisstadt Euskirchen, 4 Abs. 2 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen -TV gg-nr W vom 10. Januar 2012 (GV.NRW. S. 17) sowie 1 Repräsentative TarifverträgeVO -RepTVVO- vom 31. Oktober 2012 (GV.NRW. S. 552) verstießen gegen das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung, insbesondere gegen Art. 78 Abs. 3 LV NRW, - VerfGH 3/14- teile ich mit, dass sich die Beschwerdeführer durch die in Kopie anliegende Vereinbarung vom /25.04./ verpflichtet haben, das Ruhen des Verfahrens zu.beantragen. Wie ich von der Geschäftsstelle des erkennenden Gerichts erfahren habe, ist ein solcher Antrag bisher nicht eingegangen. Dennoch stelle ich im Auftrag der Landesregierung schon jetzt den Antrag, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen. Falls die Beschwerdeführer entgegen der Vereinbarung das Ruhen des Verfahrens nicht beantragen sollten oder das erkennende Gericht den übereinstimmenden Ruhensanträgen der Beteiligten nicht entsprechen sollte, bitte ich, die Äuße- Bonn Willy-Brandt-Allee Bonn Tel Fax Deutsche Bank Bonn BLZ Konto IBAN: OE BIC. DEUTDEDK380 Sparkasse Köln Bonn BLZ Konto IBAN: OE BIC. COLSOE33 Berlin Leipziger Platz Berlin Tel Fax Brüssel 172, Avenue de Cortenbergh B-1000 Brüssel Tel Fax LeipZig Mozartstraße 10 D LeipZig Tel Fax London 265 Strand London WC2R 1 BH IEngland Tel Fax München Maffelstraße 4 D München Tel Fax Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbb Sitz Bonn Partnerschaftsgesellschaft mbb AG Essen PR 1947 UST-IO: DE
4 BONN PROF. DR. KONRAD REDEKER ( ) DR. KURT SCHÖN ( ) PROF. DR. HANS DAHS DR. KLAUS D. BECKER* ULRICH KELLER Fachanwalt für Arbeitsrecht ULRIKE BÖRGER* Fachanwältin für Familienrecht DR. FRIEDWALD LÜBBERT* DR. KAY ARTUR PAPE" DR. CHRISTIAN D. BRACHER* PROF. DR. ANDREAS FRIESER* Fachanwalt für Erbrecht PROF. DR. BURKHARD MESSERSCHMIOT' Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht MARTIN REUTER" Fachanwalt für Somlrecht DR. JÜRGEN LÜDERS' Fachanwalt für Steuerrecht GERNOT LEHR* PROF. THOMAS THIERAU* Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht DlETER MERKENS* Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht DR. KLAUS WALPERT* DR. HEIKE GLAHS* AXEL GROEGER* Fachanwalt für Arbeitsrecht DR. RONALD REICHERT* ANDREAS OKONEK* DR. KLAUS KÖPP. M.C.L. STEFAN TYSPER PROF. DR. HEIKO LESCH* WOLFGANG KREYSING Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht DR. JAKOB WULFF* PROF. DR. WOLFGANG ROTH. LL. M." DR. MICHAEL WINKELMÜLLER* PROF. DR. BERND MÜSSIG* BARTHOLOMÄUS AENGENVOORT* Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht PROF. DR. ALEXANDER SCHINK DR. MATIHIAS GANSKE* DR. MARCO RIETDORF* DR. CHRISTIAN MENSCHING. LL. M. DR. MARKUS DIERKSMEIER. LL. M. DR. CHRISTINE OSTERLOH-KONRAD PHILIPP HUMMEL Fachanwalt für Bau- und Archltektenrecht DR. LARS KLEIN ALEXANDER LEIDIG Fachanwalt für Bau- uno Architektenrecht NINA LlNDER DR. UDO SÖNS Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht CHRISTOPH SCHMIDT DR. IMKE SCHNEIDER TOBlAS WÜRKERT. LL. M. BASTIAN WILKE DR. MICHAEL GINDLER, LL. M. DR. CHRISTIAN ZEISSLER Fachanwalt für Verwaltungsrechl DANIEL HÜRTER LEJLA RUDAJA DR. GESINE KROHNE DR. SUZAN DENISE HÜTIEMANN DR. DANIEL NEUHÖFER. LL. M. DR. CORNELIUS BÖLLHOFF MATIHIAS FLOTMANN BJÖRN SEMMRICH JULIAN LEY PROF. DR. HANS D. JARASS. LL. M. Professor an der Universität Münster Of Counsel PROF. DR. FRANK MEYER. LL. M. Professor an der Universität ZÜrich Of Counsel BERLIN DR. DlETER SELLNER DR. PETER-ANDREAS BRAND" PROF. DR. OLAF REIOT* ULRICH BIRNKRAUT* HARTMUT SCHEIDMANN* DR. STEPHAN GERSTNER* DR. ULRICH KARPENSTEIN* DR. TOBlAS MASING* DR. FRANK FELLEN BERG. LL. M.* DR. GERNOT SCHILLER' DR. ANDREAS ROSENFELD+ SABINE WILDFEUER Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz DR. GERO ZIEGENHORN DR. CHRISTIAN JOHANN KARSTEN WEIGELT. LL. M. JOHANNES BOSSELMANN DR. CHRISTIAN ECKART. LL. M. DR. CORNELIUS BÖLLHOFF BRÜSSEL DR. ANDREAS ROSENFELD* DR. STEPHAN GERSTNER* DR. ULRICH KARPENSTEIN* DR. SIMONE LÜNENBÜRGER ORIANA CORZILIUS CAROLINE HEMLER. LL. M. DR. SEBASTIAN STEINBARTH. LL. M. DR. CLEMENS HOLTMANN LEIPZIG DR. THOMAS STICKLEW Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht IRINA KIRSTIN FESKE LONDON DR. PETER-ANDREAS BRAND" SABINE WILDFEUER Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz MÜNCHEN DR. JÜRGEN LÜDERS' Fachanwalt für Steuerrecht PROF. DR. OLAF REIOT* DR. GERNOT SCHILLER' HANS-PETER HOH* Mitglied der Partnerschaftsgesellschaft mbb
5 REDEKER I SELLNER I DAHS RECHTSANWÄLTE Seite 2 rungsfrist für die Landesregierung bis zum zu verlängern gez. Dr. Bracher (Dr. Christian-Dietrich Bracher) Rechtsanwalt Verteiler: Gericht 14-fach Anlage
6 Vereinbarung über einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens der Komrnunal verfassungsbeschwerde des Märkischen Kreises, des Kreises Paderborn und der Kreisstadt Euskirchen - VerfGH 3/14 zwischen 1. den Beschwerdeführern, nämlich a) dem Märkischen Kreis,gesetzlich vertreten durch den Landrat, b) dem Kreis Paderborn\gesetzlich vertreten durch den Landrat, cl der Kreisstadt Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Bürgermeister, und 2. dem Land Nordrhein.. Westfalen, vertreten durch die Landesregierung, diese vertreten durch das Mihisteriul11 für Wirtschaft Energie, Industrie. Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, Berget Allee Düssefdorf. Präambel (1) Die Beschwerdeführer haben mit Schriftsatz vom 30. Januar 2014 beim Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen Kommunalbeschwerde mit der Behauptung eingelegt, 4 Abs. 2 TVgG-NRW und 1 RepTWO verstießen gegen das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung, insbesondere gegen Art. 78 Abs, 3 LV NRW, (2) Die Landesregierung führt zur Zeit mit den kommunalen Spitzenverbänden im Land Nordrhein-Westfalen - dem Städtetag Nordrhein-Westfalen, dem Landkreist8g Nordrhein-Westfalen sowie dem Städte- und Gemeindebund Nordrhein.. Westfafen - Verhandlungen über einen Ausgleich der Kosten für Internet:
7 -2- die finanziellen Mehraufwendungen; die den Kommunenaufgrund des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des öffentlichen Personen nahverkehrs entstehen. (3) Die Beschwerdeführer und die Landesregierung sind sich darüber einig, dass der Erfolg dieser Verhandlungen durch die Verfassungs beschwerde VerfGH 3/14 nicht gefährdet werden soll. Im Hinblick darauf schließen sie die folgende Vereinbarung. 1 Antrag auf Ruhen des Verfahrens Innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung durch die Landesregierung und durch sämtliche Beschwerdeführer werden die Beschwerdeführer beim Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen den Antrag stellen, das Verfahren gemäß 13 Abs. 1 VGHG NW LV.m. 173 Satz 1 VwGO und 251 ZPO ruhen zulassen. 2 (1) Das Ruhen des Verfahrens soll während des Zeitraums a) der nunmehr noch taufenden Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden im Land Nordrhein-Westfalen (Städtetag Nordrhein Westfalen, Landkreistag Nordrhein-Westfalen, Städte,.. und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen) mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, feder w führend durchgeführt durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen sowie b) einem möglichen parlamentarischen Verfahren für den Erlass einer Rechtsverordnung gern. 21 Abs. 4 Nr. 5 TVgG NRW (Einvernehmen mit
8 -3- dem für Wirtschaft zuständigen Ausschuss des landtags nach 21 Abs. 4 TVgG-NRW) - oder einer anderweitigen gesetzlichen Regelung zum Kostenausgleich der Mehrbelastungen für die Kommunen infolge des TVgG NRW LV.m. der Re ptw 0 - andauern. (2) Eine Beendigung der Verhandlungen LS.d. Absatz 1 ist insbesondere dann anzunehmen. wenn das Land Nordrhein":Westfalen oder einer der Beschwerdeführer dies gegenüber dem Gericht schriftuchetklären. 3 Das in 1 vereinbarte Ruhen des Verfahrens endet in jedem Fall mit dem 31. Dezember Soweit in diesem Zeitpunkt noch Verhandlungen zwischen dem Land Nordr'hein-Westfalen Lind den kommunalen Spitzenverbänden im Lande Nordrhein-Westfalenim Sinne des 1 mit Aussicht auf Erfolg andauern 1 können die Beschwerdeführer vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist durch gemeinsame Erklärung einmalig das weitere Ruhen des Verfahrens bis zum 30. Juni 2016 beantragen. Märkischer Kreis, gesetzlich vertreten durch den landrat des Märkischen Kreises, Lüdenscheid, den Thomas Gemke, landrat
9 Kreis Paderborn; gesetzlich vertreten durch den Kre1sdin~ktordes Kreises Paderbom, Paderbom, den Dr. Utrtch Contadi. Kreisdirektor Kreisstadt Euskirchen 1 gesetzlich vertreten durch den Bürgermeister der Kreisstadt Euskirchen Euskirchen. den D1, U\ve Friedl. Bürgermeister und Land Nordrhein.. vvestfafen. gesetzlich vertreten durch die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen. diese vertreten durch das Ministerium for VVirt schaft.. Energie, ~ncjustrie, Mlttelsrnd und Handwerk. des Landes Nordrhein Westfalen JVSS-e( J.y'7\::~den ~ j~~
10
11 RWP I POSTFACH I DüSSELDORF Verfassungsgerichtshof NRW Postfach Münster Vorab per Telefax: 0251 / Tel Fax: c.antweiler@rwp.de /01 c09/ml 11 JUni 2014 In dem Verfassungsgerichtlichen Verfahren wegen der Behauptung des Märkischen Kreises, des Kreises Paderborn und der Kreisstadt Euskirchen, 4 Abs. 2 TVgG-NRW sowie 1 RepTWO verstießen gegen das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung, insbesondere gegen Art. 78 Abs. 3 LV NRW - VerfGH 3/14 - übersenden wir als Anlage Bf. 1 die zwischen den Beschwerdeführern und dem Land Nordrheln-Westfalen abgeschlossene "Vereinbarung über einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens der Kommunalverfassungsbeschwerde des Märkischen Kreises, des Kreises Paderborn und der Kreisstadt Euskirchen - VerfGH 3/14" und beantragen, RWP DÜSSELDORF RWP DRESDEN BANKVERBINDUNG BLEICHSTRASSE 8-10 BLASEWITZER STR. 41 DEUTSCHE BANK DÜSSELDORF DRESDEN BLZ: TEL (0) TEL (0) KONTO: FAX: +49 (0) FAX: +49 (0) IBAN: DE BIC: DEUTDEDD RECHTSANWÄLTE RWP DÜSSELDORF MICHAEL SPÖNEMANN DR. JÖRG ZERHUSEN FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT JOANNA ZMUDA ADWOKAT DR. HANS OTTO ORBACH DR. CHRISTOPH KLOSE DR. ANDREAS LACHMANN, LL.M. DR. FELIX NIEBERDING FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT DR. CLEMENS ANTWEILER, MAG. RER. PUBL. RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR VERWALTUNGSRECHT FRANK NOLTE DR. NILS WÖRDEMANN, LL.M DR. ANDREAS GABLER LUTZ LlENENKÄMPER STAATSMINISTER A. D. DR. INES RAUHUT IN FACHANWÄLTIN FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT DR. PASCALE LIEBSCHWAGER RECHTSANWÄLTIN DIRK LAHME NADINE LONGREE, LL.M. RECHTSANWÄLTIN ALEXANDER H. BÖHME FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT ANNIKA PENNEKAMP-JOST RECHTSANWÄLTIN CHRISTI NA SCHULTZ, MAG. RER. PUBL. RECHTSANWÄLTIN MADELEINE RDUCH RECHTSANWÄLTIN RWPDRESDEN ZWEIGNIEDERLASSUNG DR. DIETER G. EHRLE ANETT LlEBIG RECHTSANWÄLTIN FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT ANNETT PFRIEM RECHTSANWÄLTIN RWP RECHTSANWÄLTE SPONEMANN, ZERHUSEN, KLOSE, LACHMANN, NIEBERDING, ANTWEILER, NOL TE, WÖRDEMANN, GABLER, EHRLE, ZMUDA (ADWOKAT) PARTG MBB, PR AG ESSEN IN KOOPERATION MIT RWP ZMUDA KANCELARIA PRAWNICZA SP.K. twarschau) RRS NR JOANNA ZMUDA ADWOKAT JOANNA SZCZEPANIAK-MICHAtEK RADCA PRAWNY UL. RASZYNSKA 3/20 PL WARSZAWA TEL (0) FAX (0) WWWRWP.PL
12 -2 das Verfahren gemäß 13 Abs. 1 VGHG NW i.v.m. 173 Satz 1 VwGO und 251 ZPO ruhen zu lassen. RECHTSANWÄLTE (Dr. Clemens Antweiler) Rechtsanwalt
13 Anlage ~ A Vereinbarung über einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens der Kommunalverfassungsbeschwerde des Märkischen Kreises, des Kreises Paderborn und der Kreisstadt Euskirchen - VerfGH 3/14 zwischen 1. den Beschwerdeführern, nämlich a) dem Märkischen Kreis, gesetzlich vertreten durch den Landrat, b) dem Kreis Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Landrat, c) der Kreisstadt Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Bürgermeister I und 2. dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Landesregierung, diese vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, Berger Allee 25, Düsseldori. Präambel (1) Die Beschwerdeführer haben mit Schriftsatz vom 30. Januar 2014 beim Veriassungsgerichtshof tür das Land Nordrhein-Westfalen Kommunalbeschwerde mit der Behauptung eingelegt, 4 Abs. 2 TVgG-NRW und 1 RepTWO verstießen gegen das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung, insbesondere gegen Art. 78 Abs. 3 LV NRW. (2) Die Landesregierung führt zur Zeit mit den kommunalen Spitzenverbänden im Land Nordrhein-Westfalen - dem Städtetag Nord rhein-westfalen, dem Landkreistag Nordrheln-Westfalen sowie dem Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen - Verhandlungen über einen Ausgleich der Kosten für Internet:
14 -2- die finanziellen Mehraufwendungen, die den Kommunen aufgrund des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs entstehen. (3) Die Beschwerdeführer und die Landesregierung sind sich darüber einig, dass der Erfolg dieser Verhandlungen durch die Verfassungsbeschwerde VerfGH 3/14 nicht gefährdet werden soll. Im Hinblick darauf schließen sie die folgende Vereinbarung. 1 Antrag auf Ruhen des Verfahrens Innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung durch die Landesregierung und durch sämtliche Beschwerdeführer werden die Beschwerdeführer beim Verfassungsgerichtshof for das Land Nordrhein-Westfalen den Antrag stellen, das Verfahren gemäß 13 Abs. 1 VGHG NW LV.m. 173 Satz 1 VwGO und 251 ZPO ruhen zu lassen. 2 (1) Das Ruhen des Verfahrens soll während des Zeitraums a) der nunmehr noch laufenden Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden im Land Nordrhein-Westfalen (Städtetag Nordrhein Westfalen, Landkreistag Nordrhein-Westfalen, Städte- und GemeIndebund Nordrhein-Westfalen) mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, federführend durchgeführt durch das Ministerium for Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen sowie b) einem möglichen parlamentarischen Verfahren für den Erlass einer Rechtsverordnung gem. 21 Abs. 4 Nr. 5 TVgG NRW (Einvernehmen mit
15 - 3- dem für Wirtschaft zuständigen Ausschuss des Landtags nach 21 Abs. 4 TVgG-NRW) - oder einer anderweitigen gesetzlichen Regelung zum Kostenausgleich der Mehrbelastungen für die Kommunen Infolge des TVgG NRW LV.m. der RepTWO - andauern. (2) Eine Beendigung der Verhandlungen i. S.d. Absatz 1 ist insbesondere dann anzunehmen, wenn das Land Nordrhein-Westfalen oder einer der Beschwerdeführer dies gegenüber dem Gericht schriftlich erklären. 3 Das in 1 vereinbarte Ruhen des Verfahrens endet in jedem Fall mit dem 31. Dezember Soweit in diesem Zeitpunkt noch Verhandlungen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Spitzenverbänden Im Lande Nordrhein-Westfalen im Sinne des 1 mit Aussicht auf Erfolg andauern, können die Beschwerdeführer vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist durch gemeinsame Erklärung einmalig das weitere Ruhen des Verfahrens bis zum 30. Juni 2016 beantragen. Märkischer Kreis, gesetzlich vertreten durch den Landrat des Märkischen Kreises, Lüdenscheid, den Thomas Gemke, Landrat
16 -4- Kreis Paderborn, gesetzlich vertreten durch den KreisdirektordesKreises Paderborn, Paderbarn, den i. V. Dr. Ulrich Conf'adi, KreisdIrektor Krei'sstadt Euskirch~n, gesetzlich vertreten durchdeh Burgermelster'der Krersstadt Euskirchen Euskirchen, den /'-1 r 1. />~ 'l"-' a~ Dr. Uwe Friedl. BOrgermeister und Land Nordrheih-WestfcHen., gesetzlich vertreten durch die Landesregrerungdes Landes Nord rhein-westfalen, diese vertreten durch das Ministerium für Wirt SChaft,.' Energte,ln,~~~trre, Mitte!~;and,U, nd Handwerk des Lande'$ Nordrhein- Westfalen :./ V..e.{ ~vt. den ~. r. 14
INFORMATION 16/ 2-::1:5:,..
Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen Verfassungsgenchtshof NRW Postfach 6309 48033 Münster Landtag Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG
MehrDie Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE 16/20:'.
Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen Verfassungsgenchtshof NRW Postfach 6309 48033 Münster Landtag Nord rhein-westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG
MehrINFORMATION 16/1;:.7':.:8
Die Präsidentin des Verfassungsgenchfshofs für das Land Nordrhein-Westfalen Verfassungsgenchtshof NRW Postfach 6309 48033 Münster Landtag Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG
MehrRECHTSANWÄLTE RRX. Initiative Angermund e.v. Frau Elke Wagner Unter den Erlen Düsseldorf. Sehr geehrte Frau Wagner,
RWP I POSTFACH 24 03 25 I 40091 DÜSSELDORF Initiative Angermund e.v. Frau Elke Wagner Unter den Erlen 4 40489 Düsseldorf Per E-Mail: e.wagner@initiative-angermund.de RRX Tel.: 0211-86790-15 Fax: 0211-132785
MehrRECHTSANWÄLTE. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
RWP 1 POSTFACH 24 03 25 I 40091 DÜSSELDORF RWP DÜSSELDORF Tel.: 0211-86790-31 Fax: 0211-132785 c.antweiler@rwp.de 18. Juni 2018 Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
MehrVORLAGE 16/-1. 6::.1.: 2,',;:"'::
DIE PRÄSIDENTIN DES NDTAGS NORDRHEIN-WE~ FALEN Die Präsidentin des Verfassungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Verfassungsgenchtshof NRW Postfach 6309 48033 Münster Landtag Nord rhein-westfalen
MehrAmtsgericht Bitburg Gerichtsstr. 2/4 54634 Bitburg Hamburg, den 15. September 2008 681/08BU /st Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Burandt LL.M. M.A. MBA Sekretariat: Frau Santos 33 40 1-576 Prof.Burandt@ses-law.de
MehrAMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan
AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan Jahrgang 2015 Ausgabe - Nr. 30 Ausgabetag 07.08.2015 des Kreises Warendorf der Stadt Ahlen der Gemeinde Everswinkel der Stadt Telgte der Volkshochschule Warendorf
MehrMandanteninformation
Schobinger Rechtsanwälte & Partner Fachanwälte Mandanteninformation Keine Lust auf A81-im-Stau-stehen? Ab Januar 2014 gibt es bei uns auch die Herrenberger Sprechtage! das Anwaltshaus Böblingen informiert!
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt
Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 45 Nachtrag Ausgegeben in Lüdenscheid am 05.11.2014 Jahrgang 2014 Inhaltsverzeichnis 04.11.2014 Märkischer Kreis Entwurf der Haushaltssatzung
MehrAufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail.
Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und senden dieses mit Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen per Post, per E-Mail im PDF-Format oder per Fax an 0221-64 00 994-1. Vollmacht im Original
MehrV4-Nr. 675 / 07.12.2007 Verteiler: KZVen. An die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
V4-Nr. 675 / 07.12.2007 Verteiler: KZVen KZBV Postfach 41 01 69 50861 Köln An die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Körperschaft des öffentlichen Rechts Abteilung Vertrag Universitätsstraße 73 50931 Köln
MehrRundschreiben 7/2009. Tagessatzberechnung für Westfälische Pflegefamilien
LWL-Landesjugendamt Westfalen Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) 48133 Münster Stadt-/Kreisverwaltung - Jugendamt - Träger von Westfälischen Pflegefamilien in Westfalen-Lippe Servicezeiten: Montag-Donnerstag
MehrMandanteninformation. - das persönlichen Erscheinen von Geschäftsführern vor Gericht- das Anwaltshaus Böblingen informiert!
Schobinger Rechtsanwälte & Partner Fachanwälte Mandanteninformation - das persönlichen Erscheinen von Geschäftsführern vor Gericht- das Anwaltshaus Böblingen informiert! Herausgeber Schobinger & Partner,
MehrEinladung. Compliance aktuell: Prävention und Krisenmanagement. Kartellrecht und Antikorruption im Fokus
Einladung Compliance aktuell: Prävention und Krisenmanagement Kartellrecht und Antikorruption im Fokus Immer wieder auftretende Fälle von Korruption und Kartellabsprachen haben Compliance also die Ein
MehrDER VERFASSUNGSGERICHTSHOF DES FREISTAATES SACHSEN
Vf. 120-IV-07 (HS) Vf. 121-IV-07 (e.a.) DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF DES FREISTAATES SACHSEN IM NAMEN DES VOLKES Beschluss In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde und den Antrag auf Erlass einer
MehrAnwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen
Antwerpen, den 8. Mai 2004 Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen Kurzreferat von radca prawny Marek Kacprzak I. Beratung Grundsatz: Honorarvereinbarungen Die Honorare sind am häufigsten auf Grund
MehrBericht und Beschlussempfehlung
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2799 18. Wahlperiode 15-03-13 Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes
MehrRechtsbehelfsbelehrungsmuster
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer
MehrVorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Präsidentin Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 1 2751 Ki/1 01.03.2015 Seite 1 von
Mehr// ANTRAG AUF PlusPunktRente FÜR WAISEN
// ANTRAG AUF PlusPunktRente FÜR WAISEN Tarif 2010 und 2010-U Der Antrag ist für jede Waise getrennt zu stellen. Nach 2b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen besteht der Rentenanspruch für eine Waise
MehrMediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013
Mediationsordnung 1 Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 1 (1) Der BDP kann in geeigneten Fällen den jeweiligen Parteien vorschlagen
MehrIT-Compliance, IT-Sicherheit und Datenschutz
IT-Compliance, IT-Sicherheit und Datenschutz Seminar am 3. Dezember 2014 von 15:00 bis 18:30 Uhr im Kölner Büro der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh (Rheinauhafen) Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther.
MehrAntrag auf Pauschal-Förderung Aus dem Hamburger Selbsthilfe-Gruppen-Topf
Antrag auf Pauschal-Förderung Aus dem Hamburger Selbsthilfe-Gruppen-Topf Bitte füllen Sie diesen Antrag aus. Dann schicken Sie den Antrag an diese Adresse: KISS Hamburg, SHG-Topf Wandsbeker Chaussee 8
MehrAngaben, die wir brauchen. Angaben zur (Ehe-)Frau
Dr. Sonntag Rechtsanwälte Hans-Vogel-Str. 2 90765 Fürth Telefon 0911 971870 Telefax 0911 9718710 Wir können für Sie Kindesunterhalt (Volljährigenunterhalt und Minderjährigenunterhalt), Getrenntlebensunterhalt
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 269/09 BESCHLUSS vom 15. Juli 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290; ZPO 269 Abs. 3 und 4 a) Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung
MehrSpezialisten im Steuerrecht
Spezialisten im Steuerrecht RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER BONN BERLIN Unsere Stärken Unser Konzept Spezialisierung Unsere Größe lässt eine sehr weitreichende Spezialisierung der einzelnen Rechtsanwälte zu.
MehrAnlage 1 zum TV Ärzte Charité
Anlage 1 zum TV Ärzte Charité Entgelt bei 40 Std./ Woche Entgeltgruppe 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe 4. Stufe Ä1 3.351 ab dem 1. Jahr 3.539 ab dem 3. Jahr 3.678 ab dem 5. Jahr 4.190 ab dem 6. Jahr Ä2 4.422
Mehr1 Errichtung, Sitz, Aufgabe
Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPVG NW) Vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 418), geändert durch Gesetz vom 10. November 1998 (GV. NRW. S. 663), durch Gesetz
MehrImpulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version)
Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version) Das heißt: Beteiligungskultur: Wie können Menschen mit Behinderungen überall mitmachen und mitsprechen.
MehrEinladung zu den beiden Englisch-Workshops Sprechen Sie Denglish für Einsteiger und Fortgeschrittene:
den Einladung zu den beiden Englisch-Workshops Sprechen Sie Denglish für Einsteiger und Fortgeschrittene: An alle Mitglieder im Bayerischen Journalisten-Verband München, 08.10.2015 Liebe Kolleginnen und
MehrOrganisations- und Geschäftsverteilungsplan des Gesamtvorstands der Rechtsanwaltskammer Stuttgart für 2015 Hauptorganigramm (Stand: 12.05.
Organisations- und Geschäftsverteilungsplan des Gesamtvorstands der Rechtsanwaltskammer Stuttgart für 2015 Hauptorganigramm (Stand: 12.05.2015) Rechtsanwaltskammer Stuttgart Körperschaft des öffentlichen
MehrDas Wirtschaftsmagazin der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg
Nr. 11/November 2006. A 12041 Das Wirtschaftsmagazin der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg 2.646 neue Ausbildungsverträge 2006: Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg. Postfach 1820. 53008
MehrVerbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung
Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche
MehrDer Verein hat nach vier Wochen immer noch nicht gezahlt. Herr Süffig schreibt daraufhin eine Mahnung:
Praxis der Forderungsbeitreibung Herr Süffig betreibt ein wunderschönes Brauhaus in München. Bei ihm feiert am 04. Oktober 2012 der Bayern-Rhône-Ehemaligen Verein mit Sitz in München, bestehend aus 150
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05
MehrMuster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens
Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster
MehrPFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO
1 www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de Neue Infos zum P-Konto PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO Zum 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (das sogenannte P-Konto ) eingeführt.
MehrArbeitsrechtlichen Praktikerseminar
JUSTUS-LIEBIG-UNIVERSITÄT GIESSEN Fachbereich Rechtswissenschaft Einladung zum Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar Sommersemester 2015 Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht
MehrAufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende
Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die
MehrLandesarbeitsgericht München BESCHLUSS
27 Ca 163/13 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren A. A-Straße, A-Stadt - Kläger und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. B. B-Straße,
MehrNicht alles. Aber besonders gut. Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh
Nicht alles. Aber besonders gut. Wilmesmeyer & Cie. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Nicht alles. Aber besonders gut. Es gibt Rechtsanwälte, die können alles. Sagen sie zumindest. Und es gibt Rechtsanwälte,
MehrDie Präsidentin des Verfassungsgencntsnors., für das Land Nordrhein-Westfalen 16/ 1...::3,:" ~2:.
Die Präsidentin des Verfassungsgencntsnors., für das Land Nordrhein-Westfalen Verfassungsgenchtshof NRW Postfach 6309 48033 Münster Landtag Nord rhein-westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
Mehr6 gute Gründe für Ihr Vertrauen Eine Kanzlei stellt sich vor
6 gute Gründe für Ihr Vertrauen Eine Kanzlei stellt sich vor 1. Wer wir sind Wir überzeugen durch unser Engagement und unseren Anspruch, dem Mandanten bei der zügigen Durchsetzung seiner Ziele ein höchstmögliches
Mehrfür gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de
Rundfunkgebühren für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de 1. Rechtsgrundlage Personenbezogene Daten von Rundfunkteilnehmerinnen und Rundfunkteilnehmern z. B. Namen
MehrDie identische deutsche Wort-/Bildmarke 305 07 066 des identischen Inhabers wurde gelöscht.
LAAKE & MÖBIUS DIETER LAAKE Telefon 05 11 / 73 30 60 Telefax 05 11 / 73 30 70 info@rechtsanwalt-laake.de www.rechtsanwalt-laake.de Rechtsanwälte Laake & Möbius Am Ortfelde 100 D-30916 Isernhagen NB Harmonisierungsamt
MehrBedarfsermittlung zum KiBiz in Moers
Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers In diesem Dokument finden Sie Materialen zur Herangehensweise der Bedarfsermittlung zum KiBiz in der Stadt Moers. Die Unteralgen wurden freundlicher Weise vom Jugendamt
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2811 6. Wahlperiode 09.04.2014
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2811 6. Wahlperiode 09.04.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Besuch der örtlich nicht zuständigen Schule/freie Schulwahl
MehrGesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974. I.
Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974 ( 1) I. Abschnitt Spielbanken Im Land Nordrhein-Westfalen können Spielbanken
Mehrfür den Zeitraum vom 01.10.2008 bis 31.10.2008 stellen wir Ihnen folgende Kosten in Rechnung: Vertrag-Nr. Netto EUR USt.
Stadtwerke Lünen GmbH - Postfach 20 60-44510 Lünen Herrn Otto Online Clever Weg 1 Telefon: 02306-707-3000 Telefax: 02306-707-295 Unsere Öffnungszeiten: Borker Strasse 56-58 Montag bis Mittwoch und Freitag
MehrDie Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren
217 24 Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren (Vgl. Trainingsbuch, Kapitel 15) Das selbstständige Beweisverfahren wurde bereits oben auf Seite 99 besprochen. Es kann bereits vor Einreichung der
MehrOrdnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät
Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008
MehrMandanteninformation
Schobinger Rechtsanwälte & Partner Fachanwälte Mandanteninformation - Verfall des Urlaubs bei Arbeitsunfähigkeit (Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden- Württemberg vom 21.12.2011) das Anwaltshaus Böblingen
MehrAmtsblatt der Stadt Sankt Augustin
Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 18/2014 vom 02.07.2014 Inhaltsverzeichnis: Flurbereinigung Sankt Augustin Grünes C Vorläufige Besitzeinweisung mit Überleitungsbestimmungen Herausgeber: Stadt
MehrArtikel I. 1. 2 Absatz 2 erhält folgende Fassung: (2) Schwerpunktbereiche sind. 1. Deutsches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht
Sechste Ordnung zur Änderung der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15.01.2008 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 64 Abs.
MehrFormular zur Vorbereitung einer Scheidung
Formular zur Vorbereitung einer Scheidung Falls Sie einfach nur die Scheidung einreichen wollen, können Sie sich und uns die Arbeit erleichtern und das anliegende Formular ausfüllen und mit zum Termin
Mehr1. Was ist der Thüringer Landtag?
1. Was ist der Thüringer Landtag? In Thüringen gibt es 3 wichtige Verfassungs-Organe. die Landes-Regierung den Verfassungs-Gerichtshof den Landtag Ein anderes Wort für Verfassung ist: Gesetz. In der Verfassung
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrBand 58 VOB. Teile A und B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV) Herausgegeben von
Band 58 VOB Teile A und B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV) Herausgegeben von Prof. Dr. Klaus D. Kapellmann Rechtsanwalt in Mönchengladbach Prof. Dr. Burkhard Messerschmidt
Mehre) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine
MehrCüneyt Gençer Rechtsanwälte und Steuerberater Gençer & Coll., Nürnberg Berlin Regensburg Antalya Istanbul WM Doku-Anwender seit 2004
Cüneyt Gençer Rechtsanwälte und Steuerberater Gençer & Coll., Nürnberg Berlin Regensburg Antalya Istanbul WM Doku-Anwender seit 2004 WM Doku gewährt uns Zugriff auf sämtliche Dokumente unserer Kanzleien,
MehrEinrichten des Elektronischen Postfachs
Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach
MehrGRUNDMANN HÄNTZSCHEL. Arbeitsrecht. Urheberrecht. Erbrecht. Grundstücksrecht. www.hgra.de. So finden Sie uns: Anfahrt mit dem Auto:
GRUNDMANN HÄNTZSCHEL So finden Sie uns: Anfahrt mit dem Auto: R E C H T S A N W Ä LT E Fahren Sie Richtung Zentrum bis auf den Innenstadtring. Vom Innenstadtring biegen Sie in den Ranstädter Steinweg/
MehrSehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Freiwilligenagenturen in NRW, liebe Kolleginnen und Kollegen,
lagfa NRW Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen in Nordrhein-Westfalen lagfa NRW - Am Rundhöfchen 6-45879 Gelsenkirchen Koordinationsbüro Am Rundhöfchen 6 45879 Gelsenkirchen Telefon: 0209
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrMIT RECHT GUT BERATEN!
MIT RECHT GUT BERATEN! Buchta Bagnoli von Varel R e c h t s a n w ä l t e F a c h a n w ä l t e KANZLEI BBV Wir begreifen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen welches Ihnen bei Ihren rechtlichen
Mehr6 gute Gründe für Ihr Vertrauen Eine Kanzlei stellt sich vor
6 gute Gründe für Ihr Vertrauen Eine Kanzlei stellt sich vor 1. Wer wir sind Wir sind eine zivilrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltssozietät mit Büros in Wesel und Bocholt und stehen Ihnen mit einem Team
MehrRundschreiben 42/ 721 / 2010
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadt-/Kreisverwaltungen - Jugendamt - im Bereich des LVR nachrichtlich: Kommunale Spitzenverbände
MehrNutzung von mobilen Computern in Plenarsitzungen des Landtags Nordrhein Westfalen
Die Präsidentin des landtags Nordrhein.. WesHalen Landtag Nordrhein-Westfalen Postfach 10 11 43 40002 Düsseldorf Damen und Herren Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen im Hause Auskunft erteilt:
MehrImpulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft
Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.
MehrAn den E-Mail-Verteiler des Rundschreibendienstes der NRW.BANK
An den E-Mail-Verteiler des Rundschreibendienstes der NRW.BANK Rundschreiben-Nr.: RS-015-2008 Zeichen 102-81230 Gesprächspartner + 49 251 91741-4191 Telefon + 49 251 91741-2609 Telefax michael.hoffmann@nrwbank.de
MehrZweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West
Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 17/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben von der
MehrStock Aders + Partner
Stock Aders + Partner SA+P Newsletter 2014 l SPEZIAL Liebe Leserinnen und Leser, vor einigen Tagen wurde bekannt, dass der Bundesgerichtshof interessante Entscheidungen zur Verjährung der Ansprüche von
MehrHomebanking-Abkommen
Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher
MehrBitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 128/14 (2) Chemnitz, 20.02.2015 10 Ca 3755/13 ArbG Dresden B E S C H L U S S
Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 20.02.2015 10 Ca 3755/13 ArbG Dresden B E S C H L U
MehrFragebogen zum Grad der Behinderung und der Pflegestufe
Fragebogen zum Grad der Behinderung und der Pflegestufe Liebes Standbein-Mitglied, viele von Ihnen, die eine Pflegestufe anerkannt bekommen haben oder das Verfahren zur Feststellung des Grad der Behinderung
MehrHerrn Rechtsanwalt Dr. Jörg Schröck Landshuter Allee 8-10 D-80637 München
per E-Mail an info@familienrecht-ratgeber.com per Fax an 098/2155-4181-9 per Post an Herrn Rechtsanwalt Dr. Jörg Schröck Landshuter Allee 8-10 D-80637 München wegen Ehescheidung 1. Persönliche Angaben
MehrAnerkenntnis.- und Schlussurteil
Abschrift Amtsgericht Nürnberg Az.: 18 C 10269/14 In dem Rechtsstreit IM NAMEN DES VOLKES... K- 'r'i*'m'""'ll i-l-ilt -K""'l...iHo..,.M""'t~M-.@"F\:1-:-'_, i:ü"'"'lf!f. =te K RECHTSANWÄLT~ ~ 61 ti, - Kläger
Mehr11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg
11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg Reaktionsmöglichkeiten und Strategien des WEG-Verwalters bei unberechtigter Abberufung/Kündigung aus wichtigem Grund Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt,
MehrGaslieferverträge RWE Erdgas 2012
Gaslieferverträge RWE Erdgas 2012 Viele Verbraucher haben im Spätsommer/Herbst 2008 mit der RWE Westfalen- Weser-Ems AG (RWE) Gaslieferverträge zu einem Festpreis mit der Bezeichnung RWE Erdgas 2011 abgeschlossen.
MehrAntrag auf Mitgliedschaft. Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) e.v.
Antrag auf Mitgliedschaft im Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) e.v. Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Verband hat sich entschieden, einen Antrag auf Mitgliedschaft im SpiFa zu stellen. Das
MehrBundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v.
BVMB Kaiserplatz 3 53113 Bonn Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. Kaiserplatz 3 53113 Bonn Tel.: 0228 91185-0 Fax: 0228 91185-22 www.bvmb.de info@bvmb.de Vereinsregister Bonn Nr. 3079
MehrTarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
Mehr...... Vorname... Familienname... Geburtsdatum... Staatsbürgerschaft... berufliche Tätigkeit... Anschrift...
Fragebogen für Online-Scheidung 1. Daten zur Ehe Standesamt der Eheschließung:... Tag der Eheschließung... Register-Nr. {s. Eheurkunde]... Bitte Eheurkunde in Kopie zusenden. Anschrift der letzten gemeinsamen
MehrLWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle
LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) 48133 Münster Servicezeiten: Montag-Donnerstag 08:30-12:30 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Freitag 08:30-12:30 Uhr
MehrHier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim
FORMULAR FÜR SCHEIDUNGSANTRAG Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus, da nur so eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Das Formular ist Grundlage für die Erstellung
MehrSonderpädagogische Förderung für den Förderbereich Lernen an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/844 10.09.2012 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 293 vom 25. Juli 2012 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/449
MehrArbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln. 73. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln am 14.06.
Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln An die Mitglieder des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Köln Der Vorsitzende Bürgermeister Stefan Raetz, Stadt Rheinbach
MehrRatgeber: Kündigung. Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer
Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Ratgeber: Kündigung Haben Sie eine Kündigung erhalten und wissen nicht wie Sie sich verhalten sollen? Dieser Ratgeber gibt
MehrLandesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS
7 Ca 7150/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren M R Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt P - Kläger und Beschwerdeführer
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrVertrag. über die1,5 jährige berufsbegleitende Fortbildung für langjährig berufserfahrene Psychotherapeuten in Essentieller Psychotherapie.
Institut für ESSENTIELLE PSYCHOTHERAPIE Leitung: Wolfgang Erhardt Eichkuhle 22, 53773 Hennef Fon: 02242/9175738 Fax: 02242/915285 info@essentielle-psychoherapie.de www.essentielle-psychotherapie.de Vertrag
MehrNonnenmacher Rechtsanwälte
BaföGBetrug Strafzumessungserfahrungen aus BadenWürttemberg von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Hannes Linke Ein sog. BaföGBetrug liegt vor, wenn das BaföGAmt über die wirkliche Höhe des eigenen
MehrVERBAND DEUTSCHER STRASSENWÄRTER
VERBAND DEUTSCHER STRASSENWÄRTER FACHGEWERKSCHAFT FÜR DAS PERSONAL DES STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG UND DER PRIVATEN WIRTSCHAFT SEIT 1895 Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK!
VERFASSUNGSGERICHTSHOF V 82/10 15 15. Juni 2011 IM NAMEN DER REPUBLIK! Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Gerhart HOLZINGER, in Anwesenheit der Vizepräsidentin Dr. Brigitte
MehrDieser Vertrag wird geschlossen zwischen dem Zweizimmerladen Anni Blüml und: Straße:.. Telefon:.Handy: e-mail: Bankverbindung IBAN:
Obere Wehd 3. 90518 Altdorf Telefon 09187-921301 Regalvermietung - Vertrag www.zweizimmerladen.de Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen dem Zweizimmerladen Anni Blüml und: Name: Straße:.. PLZ: Ort:.
Mehr