Fachkundeschulung gem. Fachkunderichtlinie

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1 Fachkundeschulung gem. Fachkunderichtlinie A3 Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz Fachkunderichtlinie in der jeweils geltenden Fassung i.v.m. der Strahlenschutzverordnung in der jeweils geltenden Fassung Ziel der Ausbildung ist der Erwerb der Fachkunde der Module GH und OG u.a. mit den Gruppen 1.3, 2.2 und 4.1 nach Fachkunderichtlinie. - Fachberater - Führungskräfte der Gefahrstoffzüge - feuerwehrtechnische Bedienstete der Kreisverwaltungen / kreisfreien Städte - Geeignete Berufsausbildung oder Lehrgang ABC 2 nach FwDV 2 - persönliche Eignung - Gesetzliche n - Naturwissenschaftliche n - Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten - Strahlenschutzmesstechnik - Strahlenschutztechnik - Strahlenschutzsicherheit 40 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 6 Arbeitstagen und Fachkundenachweis Prüfung nach Fachkunderichtlinie 18 Teilnehmer

2 Aktualisierung der Fachkunde Strahlenschutz A3F Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz 117 (11) der Strahlenschutzverordnung Ziel der Ausbildung ist die Aktualisierung der persönlichen Kenntnisse zur Fachkunde nach Fachkunderichtlinie (Module GH und OG) innerhalb einer 5 Jahres Frist zum Erhalt der Fachkunde. - Fachberater - Führungskräfte der Gefahrstoffzüge - feuerwehrtechnische Bedienstete der Kreisverwaltungen / kreisfreien Städte mit Fachkunde (u.a. 1.3,2.2 und 4.1) nach Fachkunderichtlinie (Module GH und OG) - Bei Fachkundeerwerb vor dem 1. August 2001: Nachweis (Fotokopie) über eine Aktualisierung vor dem 1. August Bei Fachkundeerwerb nach dem 1. August 2006: Nachweis (Fotokopie) der Fachkunde oder der letzten Aktualisierung - Gesetzliche n - Naturwissenschaftliche n - Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten - Strahlenschutzmesstechnik - Strahlenschutztechnik - Strahlenschutzsicherheit 27 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 4 Tagen mit Nachweis über die Aktualisierung der Fachkunde Prüfung - Nachweis (Fotokopie) über die oben dargestellten 18 Teilnehmer Fachkundebescheinigung (Fotokopie)

3 ABC-Einsatz ABC 1 Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung. - Feuerwehrangehörige, die in der Facheinheit Gefahrstoffe vorgesehen sind. - Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann - Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger - Atemschutztauglichkeit nach G26.3 bzw. BGR Abgeschlossene Ausbildung zum CSA-Atemschutzgeräteträger - Einsatzlehre - Kennzeichnung von ABC-Gefahrstoffen - Stoffbezogene Gefahren und Schutzmaßnahmen - Informationsmöglichkeiten - Einsatzablauf - Messgeräte - Schutzkleidung - Arbeitsgeräte - ABC-Übungseinsätze 70 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 10 Tagen Truppmann in der Facheinheit Gefahrstoffe Lernerfolgskontrolle - Nachweis der Tauglichkeit nach G26.3 (Fotokopie) - Persönliche Schutzausrüstung - Wechselwäsche 20 Teilnehmer Nachweis der Tauglichkeit nach G26.3 (Fotokopie)

4 Führer im ABC-Einsatz ABC 2 Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC- und zum Führen entsprechend ausgebildeter taktischer Einheiten im ABC-Einsatz. - Feuerwehrangehörige, die in der Facheinheit Gefahrstoffe als Führungskräfte vorgesehen sind. - Gruppenführer gemäß 13 FwVO bzw. FwDV 2 - Erfolgreiche Teilnahme an den Lehrgängen S1 und GS1 oder erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang ABC 1 - Einsatztaktische Grundregeln - Zuständigkeiten im ABC-Einsatz - Einsatztaktik bei radioaktiven, biologischen & chemischen Gefahrstoffen - Informationssysteme - Fahrzeug- und Gerätekunde - Messen - Objektkunde - Einsatzlehre - Einsatzübungen 70 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 10 Tagen Führungskraft in der Facheinheit Gefahrstoffe Lernerfolgskontrolle - Feuerwehr-Wetterschutzjacke 20 Teilnehmer

5 ABC-Dekontamination P/G ABCDe Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Fahrzeuge und Geräte für die Dekontamination im ABC-Einsatz. - Angehörige der Gefahrstoffzüge, die als Dekontaminationseinheiten vorgesehen sind. - Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann - Erfolgreiche Teilnahme am GS1 oder S1 bzw. ABC1 - Atemschutztauglichkeit nach G26.3 bzw. BGR Einsatzlehre - Dekontamination - Fahrzeug- und Gerätekunde - Aufbau und Betrieb von Dekontaminationsstellen - Dekontamination Verletzter 35 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 5 Tagen Lernerfolgskontrolle - Nachweis der Tauglichkeit nach G26.3 (Fotokopie) - Persönliche Schutzausrüstung - Wechselwäsche 20 Teilnehmer Nachweis der Tauglichkeit nach G26.3 (Fotokopie)

6 ABC-Erkundung ABCEr Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Bedienung und zum Betrieb des ABC- Erkundungskraftwagens. - Personal des ABC-Erkundungskraftwagens - Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann - Erfolgreiche Teilnahme am GS1 oder S1 bzw. ABC1 - Atemschutztauglichkeit nach G26.3 bzw. BGR Einsatzlehre - Fahrzeugkunde - Radioaktive Stoffe - Biologische Agenzien - Chemische Agenzien - ABC-Erkundung 35 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 5 Tagen Lernerfolgskontrolle - Nachweis der Tauglichkeit nach G26.3 (Fotokopie) - ABC-Erkundungsfahrzeug neuer Bauart - Persönliche Schutzausrüstung 14 Teilnehmer Nachweis der Tauglichkeit nach G26.3 (Fotokopie)

7 Alarm- und Einsatzplanbearbeiter AEP FwVO Alarm- und Einsatzpläne sind eine Hilfestellung und Arbeitserleichterung für die Alarmierungsstellen/Einsatzzentralen und den Einsatzleiter im Einsatz. Sie beinhalten Informationen und Entscheidungshilfen. Ziel der Ausbildung ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, fachkundig Alarm- und Einsatzpläne zu erstellen bzw. bei der Erstellung mitzuwirken. - Personen, die bei einer Gemeinde für die Alarm- und Einsatzplanung vorgesehen sind. - Ausbildung zum Gruppenführer (gemäß 13 FwVO) - Rechtsgrundlagen - Alarmpläne - Einsatzpläne - Rahmen-Alarm- und Einsatzpläne des Landes - Feuerwehrpläne - Praktische Anwendungen Voraussichtlich 35 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 5 Tagen Zusätzliche Ausbildung für die Alarm- und Einsatzplanung gemäß 12 FwVO () - Wetterschutzkleidung - Festes Schuhwerk 16 Teilnehmer

8 Atemschutzgerätewart (MSA Auer) AGW A Feuerwehrdienstvorschriften 2 und 7, FwVO 12 Herstellervorschriften der Firma MSA Auer Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung von Atemschutzgeräten der Firma MSA Auer. - Feuerwehrangehörige in den Feuerwehreinheiten, die als Atemschutzgerätewart vorgesehen sind und schon Grundkenntnisse in der Atemschutzwerkstatt gesammelt haben. - Truppführer gemäß FwDV 2 - Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2 - Rechtsgrundlagen - Aufbau und Wirkungsweise von Atemschutzgeräten - Mess- und Prüfgeräte zur Durchführung von Prüfungen - Prüfung und Reparatur von Atemschutzgeräten - Bedienung und Kontrolle von Atemluftkompressoren 4 Tage (Montag bis Donnerstag) Ausbildung zum Atemschutzgerätewart nach FwDV 2 für Geräte der o. g. Firma nach erfolgreichem Lernerfolgskontrolle 12 Teilnehmer Entscheidungshilfe zur richtigen Auswahl des Lehrganges: Empfohlener Lehrgang für Feuerwehren mit ausschließlicher Atemschutzausrüstung der Firma MSA Auer!

9 Atemschutzgerätewart (Dräger Safety) AGW D Feuerwehrdienstvorschriften 2 und 7, FwVO 12 Herstellervorschriften der Firma Dräger Safety Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung von Atemschutzgeräten der Firma Dräger Safety. - Feuerwehrangehörige in den Feuerwehreinheiten, die als Atemschutzgerätewart vorgesehen sind und schon Grundkenntnisse in der Atemschutzwerkstatt gesammelt haben. - Truppführer gemäß FwDV 2 - Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2 - Rechtsgrundlagen - Aufbau und Wirkungsweise von Atemschutzgeräten - Mess- und Prüfgeräte zur Durchführung von Prüfungen - Prüfung und Reparatur von Atemschutzgeräten - Bedienung und Kontrolle von Atemluftkompressoren 4 Tage (Montag bis Donnerstag) Ausbildung zum Atemschutzgerätewart nach FwDV 2 für Geräte der o. g. Firma nach erfolgreichem Lernerfolgskontrolle 12 Teilnehmer Entscheidungshilfe zur richtigen Auswahl des Lehrganges: Empfohlener Lehrgang für Feuerwehren mit ausschließlicher Atemschutzausrüstung der Firma Dräger Safety!

10 Atemschutzgerätewart (Interspiro) AGW I Feuerwehrdienstvorschriften 2 und 7, FwVO 12 Herstellervorschriften der Firma Interspiro Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung von Atemschutzgeräten der Firma Interspiro. - Feuerwehrangehörige in den Feuerwehreinheiten, die als Atemschutzgerätewart vorgesehen sind und schon Grundkenntnisse in der Atemschutzwerkstatt gesammelt haben. - Truppführer gemäß FwDV 2 - Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2 - Rechtsgrundlagen - Aufbau und Wirkungsweise von Atemschutzgeräten - Mess- und Prüfgeräte zur Durchführung von Prüfungen - Prüfung und Reparatur von Atemschutzgeräten - Bedienung und Kontrolle von Atemluftkompressoren 4 Tage (Montag bis Donnerstag) Ausbildung zum Atemschutzgerätewart nach FwDV 2 für Geräte der o. g. Firma nach erfolgreichem Lernerfolgskontrolle 12 Teilnehmer Entscheidungshilfe zur richtigen Auswahl des Lehrganges: Empfohlener Lehrgang für Feuerwehren mit ausschließlicher Atemschutzausrüstung der Firma Interspiro!

11 Atemschutzgerätewart-Fortbildung AGWF GUV-R 190 Ziel der Fortbildung ist es, die Kenntnisse der Seminarteilnehmer im Atemschutz aufzufrischen, sowie auf Neuerungen und Änderungen im Themengebiet Atemschutz hinzuweisen. Sie dient dem Erhalt der Befähigung zum Atemschutzgerätewart. - Atemschutzgerätewarte, deren Ausbildung nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt. - Atemschutzgerätewart gemäß 12 FwVO bzw. FwDV 2 - Gesetzliche n - Neue Normen im Bereich Atemschutz - Verantwortlichkeiten im Atemschutz - Reinigung und Desinfektion von Atemschutzgeräten - Neue Atemschutzgerätetechnik - Geänderte Prüf- und Zulassungsvorschriften - Derzeit vorhandene Prüfmöglichkeiten - Prüf- und Wartungsdurchführung an Atemschutzgeräten 2 Tage nach GUV-R 190, FwVO Teilnehmer

12 Leiter einer Vorbereitungsgruppe für die Jugendfeuerwehr BamFw LBKG Ziel des Seminars ist die Befähigung zum Leiten einer Vorbereitungsgruppe für die Jugendfeuerwehr (Bambinifeuerwehr). - Personen, die eine Vorbereitungsgruppe leiten sollen. - Jugendgruppenleiterkarte oder - Abgeschlossenes Pädagogikstudium oder - Berufsausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher - Rechtsgrundlagen - Versicherungsfragen - Aktivitäten einer Vorbereitungsgruppe - Kinderzentriertes Lernen - Öffentlichkeitsarbeit - Haus der kleinen Forscher 14 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 2 Tagen (Freitag und Samstag) oder - Zivile Kleidung 22 Teilnehmer

13 Brandbekämpfung Innenangriffstaktik BbInn Führungskräftefortbildung gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 Das Seminar vermittelt die Kenntnisse zur Durchführung eines qualifizierten Innenangriffs. Es werden die Entscheidungskriterien zum direkten und indirekten Angriff sowie die daraus resultierenden Möglichkeiten erläutert. Die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Komponenten der PSA werden dabei genauso analysiert, wie der Einsatz alternativer Löschgeräte. Praktische Demonstrationen runden den Inhalt ab. - Führungskräfte und Feuerwehrangehörige, die als Ausbilder im Bereich Brandbekämpfung eingesetzt werden. - Feuerwehr-Gruppenführer - Kreisausbilder nach FwDV 2 empfohlen - Brandverlauf - Gefahrenlehre und Einsatztaktik im Innenangriff - Schutzziele und Einsatzgrenzen der PSA - Vorgehen / Bewegen und flexible Schaumhandhabung im Gebäude 8 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 1 Tag - Persönliche Schutzausrüstung 12 Teilnehmer

14 Brandbekämpfung mit Schaum BbS1 Führungskräftefortbildung gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 Das Seminar vertieft die Grundkenntnisse von örtlichen Führungskräften und Ausbildern (Kreisausbildern) in der Brandbekämpfung mit Schaum. Neben dem Aufbau und der Handhabung von Geräten zur Schaumerzeugung wird auf die taktischen Möglichkeiten eingegangen. - Feuerwehr-Führungskräfte ab Gruppenführer - Kreis- und Standortausbilder - Gruppenführer - n der Schaumerzeugung und Vorteile des Schaumeinsatzes - Schaummittelarten - Einsatzmittel zur Schaumerzeugung - Klassische Zumischtechnik und ihre Einsatzvarianten - n der Einsatztaktik - Trinkwasserschutz im Schaumeinsatz 8 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 1 Tag - Persönliche Schutzausrüstung 20 Teilnehmer

15 Brandbekämpfung mit Schaum - Aufbauseminar BbS2 Führungskräftefortbildung gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 Das Seminar erweitert die im Seminar Brandbekämpfung mit Schaum erworbenen Kenntnisse, geht verstärkt auf die moderne Zumischtechnik ein und behandelt das Löschmittel Gel. Es wird auf die speziellen taktischen Möglichkeiten beider Löschmittel und die Problematik der Logistik (Beispiel Wasserversorgung) eingegangen. Desweiteren werden die Anforderungen an die Zumischtechnik in Fahrzeugen und Umweltaspekte besprochen. - Feuerwehr-Führungskräfte ab Gruppenführer - Kreis- und Standortausbilder empfohlen - Seminar Brandbekämpfung mit Schaum (BbSch oder BbS1) - Druckzumischtechnik / Fahrzeuganlagen - Schaumeinsatz und Umweltfragen - Trinkwasserschutz beim Schaumeinsatz - Schaumrückhaltung - Löschmittel Gel - Spezielle taktische Hinweise zum Einsatz der Löschmittel Schaum und Gel - Logistik im Schaum- bzw. Gel-Einsatz - Normung 8 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 1 Tag - Persönliche Schutzausrüstung 20 Teilnehmer

16 Beschaffungskriterien für Einsatzmittel zur Brandbekämpfung BeBb LBKG 6 Nr. 5 Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die aktuelle Normung und die technischen Besonderheiten aktueller Geräte, und Fahrzeugkonfigurationen für die Brandbekämpfung. Ziel des Seminars ist es, aufgrund der Handhabung, der einsatztaktischen Möglichkeiten und den technischen Kennwerten die Beschaffung der Einsatzmittel zur Brandbekämpfung zu erleichtern. - Wehrleiter / Stellvertreter - Sachbearbeiter für die Feuerwehren - Der vorhergehende Besuch des Lehrganges Leiter einer Feuerwehr wird empfohlen. - Normung und Bauarten von Armaturen und Geräten zur Brandbekämpfung sowie Beschaffungshinweise - Hinweise zur Fahrzeugausstattung, -konfiguration und -beladung - Beschaffungskriterien für persönliche Schutzausrüstung - Einsatztaktische Hinweise 8 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 1 Tag 24 Teilnehmer

17 Einsatzstellenbelüftung Ebel Führungskräftefortbildung gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ziel des Seminars ist, die unterschiedlichen Belüftungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der jeweils erforderlichen Einsatztaktik ausgiebig zu erläutern. Die Teilnehmer werden befähigt, eine Einsatzstellenbelüftung zu planen und einzusetzende Kräfte entsprechend zu unterweisen. - Feuerwehrangehörige in Führungsfunktionen ab Gruppenführer - Feuerwehr-Gruppenführer - Kreisausbilder gemäß FwDV 2 empfohlen - Darstellung der unterschiedlichen Belüftungsverfahren - Einsatztaktik - Gefahrenmomente - Anwendung und Planung - Praktische Beispiele 8 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 1 Tag - Ggf. Schutzjacke (in Abhängigkeit vom Wetter) 20 Teilnehmer

18 egruppenführer Freiwillige Feuerwehr Blended learning-kurs (e-learning- und Präsenzlehrgang) egf Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbständige taktische Einheit sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis einer Gruppe. - Feuerwehrangehörige, die in den jeweiligen Feuerwehreinheiten als Gruppenführer oder für die Funktion Wehrführer/stellv. Wehrführer in einer Einheit bis Gruppenstärke vorgesehen sind. ( 18 Abs. 3 FwVO) - Weitere Informationen zu dem Lehrgang und einen anonymen Eignungstest finden Sie unter - Ausbildung zum Truppführer gemäß 11 FwVO bzw. FwDV 2 - Rechtsgrundlagen - Ausbilden - Brennen und Löschen - ABC-Gefahrstoffe - Mechanik - Baukunde/Vorbeugender Brandschutz - Fahrzeug- und Gerätekunde - Gefahren der Einsatzstelle - Einsatzlehre, Einsatztaktik - Führen - Einsatzübungen/Planübungen ein Auftakttag an der LFKS vier Wochen e-learning-phase zu Hause zwei Präsenzlehrgangstage an der LFKS vier Wochen e-learning-phase zu Hause drei Präsenzlehrgangstage an der LFKS Zusatz: Der Auftakttag oder ein Tag aus den beiden Präsenzphasen ist ein Samstag Befähigung zum Gruppenführer gemäß FwDV 2 nach erfolgreichen Lernerfolgskontrollen in den Präsenzphasen. Lernerfolgskontrollen in den Präsenzphasen - Persönliche Schutzausrüstung (nur in den 3 Präsenzlehrgangstagen) 24 Teilnehmer Bei Anmeldung -adresse des Teilnehmers angeben.

19 Einsatzleitung der Gemeinde ELGem 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 des LBKG, 2 Abs. 2 der FwVO, die DV 100 und die Führungsdienst-Richtlinie Der Führungsdienst der Gemeinde hat die Aufgabe den Einsatzleiter ( 25 Abs. 1 Nr. 1 des LBKG) bei punktförmigen Gefahrenlagen oder anderen Schadenereignissen zu unterstützen. Maßnahmen zu ergreifen, die den Einsatzstellenfunkverkehr regeln und diesen betreiben, die FEZ zu entlasten und die Öffentlichkeitsarbeit zu gewährleisten. Das Seminar vermittelt die Grundsätze einer ziel- und ablauforientierten Führungsarbeit der Einsatzleitung der Gemeinde. - Führungskräfte der Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden oder großen kreisangehörigen Städte: Wehrleiter, Stv. Wehrleiter - Führungsassistenten: Zugführer, Gruppenführer FEZ - Angehörige der Einsatzleitung der Gemeinde - Führungskräfte: VF-Lehrgang - Führungsassistenten: ZF-Lehrgang - Gruppenführer FEZ: GF-Lehrgang - n des Führens in Gemeinden - Die Organisation der Gefahrenabwehr in der Gemeinde - Praktische Übungen der Einsatzleitung der Gemeinde (Planübung) 16 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 2 Tagen - Einsatzunterlagen der Verbandsgemeinde für den Einsatzleiter - Alarm- und Ausrückeordnung; AEP s; Einsatzpläne der Gemeinde - Dienstanzug 18 Teilnehmende (je 6 Teilnehmende aus dem Führungsdienst der Gemeinde)

20 Unterstützungstätigkeiten für die Einsatzleitung EL-U DV 100, Führungsdienst-Richtlinie (FüRi) Bei Einsätzen größeren Umfanges ist die Unterstützung von Führungseinheiten und Führungseinrichtungen notwendig und sinnvoll. Führungshilfspersonal sind Einsatzkräfte, die in den Führungseinheiten und Führungseinrichtungen als Sprechfunker, Fernsprecher, Einsatztagebuch- oder Lagenkartenführer sowie für vergleichbare Tätigkeiten eingesetzt werden. Im Rahmen des Seminars werden die Möglichkeiten zur Umsetzung der Vorgaben aus der DV 100 und der FüRi-RLP aufgezeigt und in praxisgerechte Übungen umgesetzt. - Angehörige der Feuerwehr, die als Mitarbeiter für die Ausführung der Aufgaben bzw. Tätigkeiten des Führungsdienstpersonals vorgesehen sind. - Verwaltungsangehörige, die in einem Stab (Sachgebiet Lage) mitwirken. - Unterstützungspersonal für Abschnitt Gesundheit - Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker - Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Truppführer - Grundkenntnissse in EDV/informationsverabeitende Systeme (IVS) - Seminar FEZ-Personal - Für Angehörige des Moduls Führung (gemäß KatS-Strukturen RLP) erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer im Sanitäts-, Betreuungs- oder Verpflegungsdienst. - Verwaltungsangehörige als Mitglieder des Katastrophenschutzstabes. - Rechtliche n (DV100, FüRi) - Kommunikation und Informationsfluss im Führungsdienst - Anwendung von Kommunikations- und Informationsmittel - Lagedarstellung, Nachweisung, Einsatztagebuch - Praktische Übungen 22 Unterrichtseinheiten im Zeitraum von drei Tagen - Dienstkleidung 18 Teilnehmer

21 Einsatznachsorge EN Angebot der Beratungs- und Koordinierungsstelle Psychosoziale Notfallversorgung Der Umgang mit psychischen Belastungen im Einsatz und die Einsatznachsorge ist wesentlicher Bestandteil der Fürsorgepflicht. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, müssen Führungskräfte die n von Stressbewältigung kennen und die Gesprächsführung in und nach belastenden Situationen beherrschen. Der Lehrgang versetzt die Teilnehmenden in die Lage, psychische belastende Situationen wahrzunehmen, entlastende Gespräche mit Einsatzkräften in der Gruppe zu führen, individuelle traumatische Belastungen zu erkennen und weitere Maßnahmen einzuleiten. Gesprächssituationen werden videounterstützt praktisch geübt. - Führungskräfte von Feuerwehr und Katastrophenschutz - Leitende Notärzte - Organisatorische Leiter - Teilnahme am Lehrgang Menschenführung Teil 1 (ab 2008), oder - Teilnahme am Lehrgang Menschenführung (bis 2007 angeboten), oder - Teilnahme am Lehrgang Menschenführung für Kreisausbilder - Erkennen belastender und traumatischer Situationen - Ressourcenorientierte Gesprächsführung nach belastenden Einsätzen - Einleitung weiterer Maßnahmen nach traumatischen Einsätzen 12 Unterrichtsstunden freitags und samstags - USB-Stick - Zivile Kleidung 10 Teilnehmer

22 FEZ - Personal FEZ LBKG, FwVo, DV 100 und Führungsdienstrichtlinie Die Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) in Rheinland-Pfalz ist ein Teil des Führungsdienstes und bildet ein wichtiges Element zur Beherrschung von Schadenslagen. Nachdem die Erstalarmierung durchgeführt ist, wird nach örtlicher Alarmplanung, die FEZ mit dem dafür qualifizierten Personal besetzt. Es soll mit den zur Verfügung stehenden Führungsmitteln eine optimale Unterstützung des Einsatzleiters bei der Erfüllung seiner Führungsaufgaben gewährleisten. Dabei nimmt die FEZ unter anderem wichtige Führungsaufgaben im rückwärtigen Bereich wahr. Im Rahmen des Lehrgangs werden die möglichen Führungsmittel einer FEZ vorgestellt und ihre Anwendung in Form von praxisgerechten Übungen umgesetzt. - Angehörige der Feuerwehren, die als Mitarbeiter für die Ausführung der Aufgaben bzw. Tätigkeiten in einer FEZ als Führungshilfspersonal vorgesehen sind bzw. diese Tätigkeit nicht länger als 3 Jahre ausüben - Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker - Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Truppführer - Grundkenntnisse in EDV/ informationsverarbeitende Systeme (IVS) - Rechtliche n (LBKG, FWVO, TKG) - Richtlinien Vorschriften (BOS-Richtlinien, DV 800/810) - Ausstattung der FEZ - Bedienung von Kommunikations- und Informationsmittel - Alarm- und Einsatzpläne sowie Objektpläne bzw. Umsetzung weiterer Maßnahmen nach Alarm- und Einsatzplanung - Beschaffen, Empfangen, Sammeln von Informationen mittels EDV/ IVS und deren Bewertung (z.b. Gefahrstoffdaten) - Betriebsaufnahme und Bedienung der FEZ - praktische Übungen 22 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 3 Tagen - Dienstanzug 20 Teilnehmer

23 Führen mit Abschnitt Gesundheit FüAG Führungsdienstrichtlinie, Feuerwehrdienstvorschrift 2, LBKG 24, RAEP Gesundheit Der Abschnitt Gesundheit wird gebildet, wenn die körperliche oder psychische Gesundheit von Menschen aufgrund eines Schadensereignisses gefährdet oder beeinträchtigt ist. Er ist der Einsatzleitung unterstellt und wird vom Leitenden Notarzt und Organisatorischen Leiter geführt. Im Rahmen des Lehrganges werden die besonderen Belange des Abschnittes Gesundheit und die Möglichkeiten der Unterstützung durch andere Einheiten und durch die Einsatzleitung im Rahmen von Planübungen dargestellt und diskutiert. - Leitende Notärzte, Organisatorische Leiter, Leiter PSNV, Verbandsführer der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen - Ausbildung und Verwendung als Leitender Notarzt, oder - Ausbildung und Verwendung als Organisatorischer Leiter, oder - Wahrnehmung der Aufgabe des Leiters PSNV, oder - Verbandsführer nach FwDV 2 bzw. nach Vorgaben der Hilfsorganisationen - Aufgaben der Einsatzleitung und des Abschnitts Gesundheit - Schnittstellenprobleme in der Führungsorganisation - Möglichkeiten der gegenseitigen Unterstützung - Planübungen 14 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 2 Tagen Für teilnehmende Ärzte hat die Landesärztekammer 18 Fortbildungspunkte anerkannt. - USB-Stick - vorhandene Dienstkleidung oder zivile Kleidung 16 Teilnehmer

24 Feuerwehrärztinnen und Feuerwehrärzte FwÄ Feuerwehrverordnung Die gesundheitliche Gefährdung der Einsatzkräfte an bestimmten Einsatzstellen erfordert die Bereitstellung von Ärzten und Ärztinnen, die bei einem Zwischenfall unmittelbar eingreifen können. Die Beratung von Feuerwehrangehörigen in gesundheitlichen Fragen und die Unterstützung der Führungskräfte in der Einsatzplanung und -nachbereitung sind ebenfalls wichtige Aufgaben, die durch Feuerwehrärztinnen/-ärzte wahrgenommen werden. - Ärztinnen und Ärzte, die als Feuerwehrärztin oder Feuerwehrarzt vorgesehen oder bestellt sind. - Approbation als Ärztin bzw. als Arzt - Rechtsgrundlagen - Einsatzgrundsätze der Feuerwehr - Ärztliche Betreuung der Feuerwehrangehörigen - Arbeitsmedizinische n - Unfallverhütung 16 Unterrichtsstunden freitags und samstags - USB-Stick oder zivile Kleidung 15 Teilnehmer

25 Gerätewarte FwGW Lehrgang gemäß FwDV 2 Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandhaltung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen, soweit dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird, sowie zur Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen. - Angehörige von Feuerwehren die als Gerätewarte vorgesehen sind. - Truppführer (gemäß 12 FwVO bzw. FwDV 2) - Maschinist (gemäß 16 FwVO) bzw. FwDV 2) - Rechtsgrundlagen - Feuerwehrfahrzeuge - Feuerlöschkreiselpumpen - Feuerlöschschläuche und Armaturen - Persönliche Schutzausrüstung - Kraftbetriebene Geräte - Anschlagmittel - Tragbare Leitern der Feuerwehr und Sprungpolster - Hydraulische und Pneumatische Rettungsgeräte 35 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 5 Tagen Befähigung zum Gerätewart Lernerfolgskontrolle - Persönliche Schutzausrüstung 20 Teilnehmer

26 Feuerwehrtauchen Modul 1 (Grundausbildung) FwT1 FwDV 8 Grundausbildungslehrgang für Tauchanwärter der Stufe 2 auf der der FwDV 8 Tauchen. Hier werden alle theoretischen Inhalte, sowie Teile der praktischen Ausbildung und der Einsatzübungen geleistet. Für Lehrtauchanwärter werden in diesem Modul die theoretischen und praktischen Kenntnisse wiederholt und vertieft. Durch die Einbindung in die Ausbildung erfolgt eine Anleitung für die zielgerichtete Ausbildung von Feuerwehrtauchern. - Feuerwehrangehörige, die als Feuerwehrtaucher eingesetzt werden sollen und ausgebildete Feuerwehrtaucher, die als Lehrtaucher eingesetzt werden sollen. - Mindestalter 18 Jahre - Abgeschlossene Feuerwehr-Grundausbildung - Arbeitsmedizinische Untersuchung nach Grundsatz 31 - Rettungsschwimmabzeichen in Silber - Rechtsgrundlagen - Physikalische n - Physiologische n - Gefahren beim Tauchen - Gerätekunde - Einsatzlehre - Praktische Übungen - Einsatzübungen 70 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 10 Tagen und Tauchgangsnachweis - Taucherdienstbuch - Sport- und Badekleidung 6 Tauchanwärter / 2 Lehrtauchanwärter Nachweis der Tauglichkeit nach G31 (Fotokopie).

27 Feuerwehrtauchen Modul 3 (Tauchgänge) FwT3 FwDV 8 Praxisseminar für Tauchanwärter und Taucher der Stufe 2 auf der der FwDV 8 Tauchen. In diesem Seminar werden an verschiedenen Tauchgewässern unterschiedliche Aufgaben bewältigt. Zielsetzung ist dabei eine Vertiefung der praktischen Fähigkeiten. - Feuerwehrangehörige, die als Feuerwehrtaucher eingesetzt werden bzw. innerhalb ihrer Ausbildung die erforderlichen Tauchgänge absolvieren müssen. - Lehrtaucher bzw. Lehrtauchanwärter und Taucheinsatzführer - Abgeschlossene Feuerwehrtauchergrundausbildung (Modul 1 und 2) - Arbeitsmedizinische Untersuchung nach Grundsatz 31 - Tauchgänge in verschiedenen Gewässern mit wechselnden Einsatzaufgaben - Leiten und Durchführen von Taucheinsätzen für Lehrtaucheranwärter 20 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 3 Tagen oder in Absprache mit den entsendenden Stellen und Tauchgangsnachweis - Taucherdienstbuch mit Nachweis G31 - Taucherschutzkleidung - Persönliche Schutzausrüstung - Sport- und Badekleidung 8 Feuerwehrtaucher bzw. Feuerwehrtaucheranwärter / Lehrtaucher bzw. Lehrtaucheranwärter Taucherdienstbuch mit Nachweis G31

28 Feuerwehrtaucher Modul 4 (Prüfungslehrgang) FwT4 FwDV 8 Prüfungslehrgang für Tauchanwärter und Lehrtauchanwärter der Stufe 2 gemäß FwDV 8 Tauchen. - Feuerwehrangehörige, die als Feuerwehrtaucher oder Lehrtaucher eingesetzt werden sollen. - Arbeitsmedizinische Untersuchung nach G 31 - Nachweis der Mindesttauchgänge - Nachweis über erfolgte Ausbildung nach Ziffer 5, FwDV 8 - Zusammenfassung des Lehrstoffes - Theoretische Prüfung - Praktische Prüfung - Lehrvorträge (nur für Lehrtaucher-Anwärter) 24 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 3 Tagen Prüfungszeugnis Feuerwehrtaucher Stufe 2 bzw. Lehrtaucher Stufe 2 Prüfungslehrgang - Taucherdienstbuch - Sport- und Badekleidung - Tauchanzug (nur Tauchanwärter) 6 Tauchanwärter 2 Lehrtauchanwärter Taucherdienstbuch mit Nachweis G31

29 GAMS-Plus GAMS+ Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz Die Lehrgangsteilnehmenden sollen befähigt werden, den Ausstattungssatz zur Unterstützung der unaufschiebbaren Erstmaßnahmen (GAMS-Plus) fachgerecht anzuwenden. - Gruppenführer der Feuerwehren ohne Fachausbildung ABC - Gruppenführer nach FwDV 2 - Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger - Atemschutztauglichkeit nach G26 bzw. BGR Rechtsgrundlagen - Gefährlichkeitsmerkmale - Einsatztaktik nach GAMS-Regel - Vorstellung des Ausstattungssatzes GAMS-Plus - Einführung in die n der Mess- und Nachweistechnik - Handhabung von Nachweis- und Arbeitsgeräten - Praktische Übungen / Einsatzübungen 14 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 2 Tagen - Nachweis der Tauglichkeit nach G26.3 (Fotokopie) - Persönliche Schutzausrüstung - Wechselwäsche 20 Teilnehmer Nachweis der Tauglichkeit nach G 26.3 (Fotokopie)

30 Gefährdungsanalyse Katastrophenschutz GefAK LBKG, Schreiben des ISM vom 4. Juli 2008, AZ: :352 Diese Ausbildung vermittelt die Methodik zur adäquaten und selbstständigen Durchführung einer Gefährdungsanalyse in Bezug auf die Gefahrenabwehr im Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst. Weiterhin werden Kenntnisse und Techniken zur Bedarfs- und Standortplanung und optimierung sowie zur Anpassung des kommunalen AEP Gesundheit gegeben. Die Inhalte werden in praktischen Anwendungen vertieft. - Mitarbeiter in den KatS-Behörden - Kreis- oder Stadtfeuerwehrinspekteure - Leitende Notärzte - Organisatorische Leiter - Alarm- und einsatzplanende Angehörige der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen - Detaillierte Kenntnisse der kommunalen Alarm- und Einsatzpläne - Erfahrung in der Umsetzung von Rahmen-; Alarm und Einsatzplänen - Vorherige Teilnahme am Lehrgang AEP wird empfohlen - Notwendigkeiten zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse - Gefahrenidentifikation - Gefahrenerfassung - Gefahrenbewertung - Datensammlung und -verarbeitung - Nutzen und Umgang mit Geographischen Informationssystemen - Schutzzieldefinitionen - Bedarfs- und Standortplanung - Mitwirkung der Hilfsorganisationen Abhängig vom Seminarfortschritt, maximal 35 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 5 Tagen - ggf. weiterer Badarf an Unterlagen wird im Vorfeld des Seminars zwischen LFKS und Teilnehmenden individuell geklärt - USB-Stick - vorhandene Dienstkleidung oder zivile Kleidung 10 Teilnehmer aus einer Gebietskörperschaft Teilnehmer aus einer Gebietskörperschaft

31 Fortbildungsseminar für die Abschnittsleitung Gesundheit Ges-F-I LBKG Das Fortbildungsseminar greift aktuelle Entwicklungen aus den Bereichen des medizinischen und betreuungsdienstlichen Bevölkerungsschutz auf. Neue und geänderte Konzeptionen, rechtliche n und organisatorische Fachthemen, die für die Mitglieder der Abschnittsleitung Gesundheit relevant sind, werden vorgestellt und diskutiert. Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (HiK) durchgeführt. - Leitende Notärztinnen / Leitende Notärzte - Organisatorische Leiterin / Organisatorischer Leiter - Abgeschlossene Ausbildung als Leitende Notärztin / Leitender Notarzt - Als Leitende Notärztin / Leitender Notarzt ernannt oder vorgesehen - Abgeschlossene Ausbildung als Organisatorische Leiterin / Organisatorischer Leiter - Als Organisatorische Leiterin / Organisatorischer Leiter ernannt oder vorgesehen - Rechtliche n - politische Entwicklungen - Konzeptionelle Entwicklungen - Organisatorische Fachthemen - Psychosoziale Notfallversorgung 6 Unterrichtseinheiten freitags Eine Anerkennung der Veranstaltung als zertifizierte Fortbildung bei der Ärztekammer und beim FRRP wird beantragt. - vorhandene Dienstkleidung oder zivile Kleidung nach Bedarf Am Folgetag findet das Fortbildungsseminar Ges-F-II statt. Werden beide Veranstaltungen besucht, besteht (vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Zimmern) die Möglichkeit, an der LFKS zu übernachten.

32 Fortbildungsseminar für die Abschnittsleitung Gesundheit Ges-F-II LBKG Das Fortbildungsseminar greift aktuelle Entwicklungen aus den Bereichen des medizinischen und betreuungsdienstlichen Bevölkerungsschutz auf. Neue und geänderte taktische Ausrichtungen für die Einsatzbewältigung sowie relevante aktuelle Forschungsergebnisse werden vorgestellt und diskutiert. Weiterhin berichten Führungskräfte von Ihren gemachten Erfahrungen und den daraus gezogenen Lehren aus realen Einsatzgeschehen und Übungen. Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (HiK) durchgeführt. - Leitende Notärztinnen / Leitende Notärzte - Organisatorische Leiterin / Organisatorischer Leiter - Abgeschlossene Ausbildung als Leitende Notärztin / Leitender Notarzt - Als Leitende Notärztin / Leitender Notarzt ernannt oder vorgesehen - Abgeschlossene Ausbildung als Organisatorische Leiterin / Organisatorischer Leiter - Als Organisatorische Leiterin / Organisatorischer Leiter ernannt oder vorgesehen - Einsatztaktik - Einsatzerfahrungen - Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten - aktuelle Forschungsergebnisse - Psychosoziale Notfallversorgung 6 Unterrichtseinheiten samstags Eine Anerkennung der Veranstaltung als zertifizierte Fortbildung bei der Ärztekammer und beim FRRP wird beantragt. - vorhandene Dienstkleidung oder zivile Kleidung nach Bedarf Am Vortag findet das Fortbildungsseminar Ges-F-I statt. Werden beide Veranstaltungen besucht, besteht (vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Zimmern) die Möglichkeit, an der LFKS zu übernachten.

33 Gruppenführer Freiwillige Feuerwehr GF Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbständige taktische Einheit sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zu einer Gruppe. - Feuerwehrangehörige, die in den jeweiligen Feuerwehreinheiten als Gruppenführer oder für die Funktion Wehrführer/stellv. Wehrführer in einer Einheit bis Gruppenstärke vorgesehen sind. ( 18 Abs. 3 FwVO) - Ausbildung zum Truppführer gemäß 11 FwVO bzw. FwDV 2 - Rechtsgrundlagen - Ausbilden - Brennen und Löschen - ABC-Gefahrstoffe - Mechanik - Baukunde/Vorbeugender Brandschutz - Fahrzeug- und Gerätekunde - Gefahren der Einsatzstelle - Einsatzlehre, Einsatztaktik - Führen - Einsatzübungen/Planübungen 70 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 10 Tagen oder 2 x 35 Unterrichtsstunden (GF Teil 1 und GF Teil 2) Befähigung zum Gruppenführer gemäß FwDV 2 Lernerfolgskontrolle nach jeder Woche - Persönliche Schutzausrüstung (nur in der zweiten Woche) 22 Teilnehmer

34 Gruppenführer SEG Betreuungsdienst und Verpflegungsdienst GFBV Beschluss des ISM aus dem Jahr 1992, HIK-Konzept Die SEG Betreuungsdienst betreut hilfsbedürftige Betroffene und Leichtverletzte. Sie wirkt bei der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs und bei der vorübergehenden Unterbringung mit. Für Einsatzkräfte und Betroffene bereitet die SEG Verpflegungsdienst die Verpflegung vor und stellt diese bereit. Der Lehrgang vermittelt die n der Organisation dieser Leistungen und das Führungswissen, das den Gruppenführer in die Lage versetzt, seine SEG nach Weisung des Organisatorischen Leiters und des Leitenden Notarztes lagebezogen selbständig einzusetzen. - Helfer des Betreuungsdienstes und des Verpflegungsdienstes, die als Gruppenführer vorgesehen sind. - Grundausbildung im Betreuungsdienst und eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einer SEG Betreuungsdienst, oder: - Grundausbildung im Verpflegungsdienst und eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einer SEG Verpflegungsdienst - Rechtsgrundlagen - Führungssystem - Führungsorganisation - Führungsmittel - Menschliches Verhalten in Extremsituationen - n Krisenintervention bei einem MANV - Planung und Durchführung von SEG-Einsätzen - Menschenführung - Planübungen - praktische Übungen 43 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 6 Tagen Ausbildung zum Gruppenführer Betreuungs- bzw. Verpflegungsdienst nach erfolgreichem schriftliche Prüfung - USB-Stick - vollständige persönliche Schutzausrüstung - vorhandene Dienstkleidung oder zivile Kleidung 24 Teilnehmer

35 Gruppenführer SEG Sanitätsdienst GFS Beschluss des ISM aus dem Jahr 1992, HIK-Konzept Die SEG Sanitätsdienst leistet der betroffenen Bevölkerung im Einsatzgebiet Erste Hilfe und führt Maßnahmen zur Abwendung lebensbedrohlicher Zustände und zur Herstellung der Transportfähigkeit durch. Sie arbeitet eng mit dem Rettungsdienst zusammen und transportiert ggf. Verletzte und Erkrankte. Der Lehrgang vermittelt die n der Organisation dieser Leistungen und das Führungswissen, das den Gruppenführer in die Lage versetzt, seine SEG nach Weisung des Organisatorischen Leiters und Leitenden Notarztes lagebezogen selbständig einzusetzen. - Helfer des Sanitätsdienstes, die als Gruppenführer vorgesehen sind. - Grundausbildung im Sanitätsdienst - Mindestens zweijährige Tätigkeit in einer SEG Sanitätsdienst - Rechtsgrundlagen - Führungssystem - Einsatzlehre - KatS-Strukturen RLP - n medizinischen Versorgung bei einem MANV - Planung und Durchführung von SEG-Einsätzen - Menschenführung - Menschliches Verhalten in Extremsituationen - Planübungen - praktische Übungen 43 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 6 Tagen Ausbildung zum Gruppenführer-Sanitätsdienst nach erfolgreichem schriftliche Prüfung - USB-Stick - vollständige persönliche Schutzausrüstung - vorhandene Dienstkleidung oder zivile Kleidung 24 Teilnehmer

36 Gerätewart Gefahrstoffeinsatzmittel Modul A GSGW-A Herstellervorgaben und Unfallverhütungsvorschriften Ziel der Ausbildung ist es, Einsatzmittel für den Gefahrstoffeinsatz zu prüfen, zu warten und im Rahmen der vorhandenen Befähigung in Stand zu setzen. Der Teilnehmende wird befähigt, die Beladung des GW-G zu warten und zu prüfen. Hiervon ausgenommen sind Prüfungen an elektrischen Betriebsmitteln gemäß GUV-V A3 und der Mess- und Nachweisgeräte (Modul B). - Feuerwehrangehörige, die als Gerätewart für die Gefahrstoffeinsatzmittel vorgesehen sind. - Abgeschlossene Ausbildung zum Truppführer - Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang GS 1 bzw. erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang ABC 1 - Rechtsgrundlagen - Aufbau und Schutzwirkung der Chemikalienschutzausrüstung - Aufbau der sonstigen Geräte für Gefahrstoffeinsätze - Prüfung und Wartung von Pumpen, Dichtmitteln, Schlauchmaterial und CSA 20 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 3 Tagen Teil der Ausbildung zum Gerätewart für Gefahrstoffeinsatzmittel Lernerfolgskontrolle - Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhwerk 12 Teilnehmer

37 Gerätewart Gefahrstoffeinsatzmittel Modul B -Dräger Safety- GSGW-B -D- Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz Herstellervorgaben der Firma Dräger Safety und Unfallverhütungsvorschriften Ziel der Ausbildung ist es, Mess- und Nachweisgeräte der Firma Dräger Safety zu prüfen, zu warten und im Rahmen der vorhandenen Befähigung in Stand zu setzen. (X-am 2000; X-am 2500; X-am 5000; X-am 7000) - Feuerwehrangehörige, die als Gerätewart für die Gefahrstoffeinsatzmittel vorgesehen sind. - Abgeschlossene Ausbildung zum Truppführer - Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang GS 1 und S 1 bzw. erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang ABC1 - Rechtsgrundlagen - Aufbau und Wirkungsweise der Messgeräte - Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Messgeräten 20 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 3 Tagen Teil der Ausbildung zum Gerätewart für Gefahrstoffeinsatzmittel Lernerfolgskontrolle - Auf Wunsch: Eigene Messgeräte - Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhwerk 12 Teilnehmer

38 Gerätewart Gefahrstoffeinsatzmittel Modul B Sonstige- GSGW-B -S- Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz Herstellervorgaben und Betriebssicherheitsverordnung Ziel der Ausbildung ist es, Mess- und Nachweisgeräte, die die Vorgaben für die Feuerwehr erfüllen, zu prüfen, zu warten und im Rahmen der vorhandenen Befähigung in Stand zu setzen. (außer Geräte Firma Dräger Safety) - Feuerwehrangehörige, die als Gerätewart für die Gefahrstoffeinsatzmittel vorgesehen sind. - Abgeschlossene Ausbildung zum Truppführer - Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang GS 1 und S 1 bzw. erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang ABC1 - Rechtsgrundlagen - Aufbau und Wirkungsweise der Messgeräte - Prüfung und Wartung von Messgeräten 20 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 3 Tagen Teil der Ausbildung zum Gerätewart für Gefahrstoffeinsatzmittel Lernerfolgskontrolle - Auf Wunsch: Eigene Messgeräte - Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhwerk 12 Teilnehmer

39 Messpraktikum Gefahrstoffe GSMe Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz Ziel der Ausbildung ist eine Vertiefung der Grundkenntnisse in Anwendung und Handhabung von Messgeräten für Gefahrstoffmessungen ohne ionisierende Strahlung. Es erfolgt zudem eine intensive Unterweisung in die Techniken der Probenahme. - Feuerwehrangehörige, die in der Facheinheit Gefahrstoffe für Mess- und Probenahmeaufgaben bzw. als ABC Führungskräfte vorgesehen sind. - Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang ABC 1 bzw. GS 1 - Tauglichkeit nach G 26.3 bzw. BGR n der Messtechnik - Messen unter Vollschutz im Freien - Nachweis brennbarer Gase und Dämpfe - Nachweis von Säuren, Laugen und wassergefährdenden Stoffen - Nachweis von Schadstoffen im Brandrauch - Techniken der Probenahme 20 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 3 Tagen - Auf Wunsch: Eigene Messgeräte - Nachweis der Tauglichkeit nach G26.3 (Fotokopie) - Persönliche Schutzausrüstung - Wechselwäsche 18 Teilnehmer Nachweis der Tauglichkeit nach G 26.3 (Fotokopie)

40 nseminar IuK S6 IuKS6 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 des LBKGs, 2 Abs. 2 der FwVO, die DV 100 und die Führungsdienst-Richtlinie FÜRI - RP Im Führungsdienst wird der Einsatzleiter unterstützt durch das Sachgebiet S6 Informationsund Kommunikationswesen. Das Seminar vermittelt die Grundkenntnisse, den Einsatz der Kommunikationsmittel so zu planen, dass sie den taktischen Forderungen der Einsatzleitung genügen. Das Seminar ist Voraussetzung für die Fortbildung des IUK S6 Lehrganges an der Ausbildungsstätte des Bundes, der AKNZ. - Führungskräfte aller Fachdienste, die als Sachgebietsleiter Information- - und Kommunikationswesen vorgesehen sind. - Abgeschlossene Führungsausbildung im jeweiligen Fachdienst - Erfolgreiche Teilnahme an den Lehrgängen FEZ-Personal und - Information- und Kommunikationswesen Technik - oder Nachweis gleichwertiger Vorbildung - n zur Planung und Durchführung von Fernmeldeeinsätzen - Erstellen von Fernmelde- und Kommunikationsplänen - Die Organisation des Einsatzes nach Alarm- und Einsatzplänen - Fernmeldetaktik - Praktische Übungen 22 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 3 Tagen - Dienstanzug 18 Teilnehmer

41 Informations- und Kommunikationswesen - Technik IuKT Führungsdienstrichtlinie Rheinland-Pfalz Planung, Organisation und Durchführung des Informations- und Kommunikationseinsatzes ist eine wesentliche Voraussetzung für einen reibungslosen und erfolgreichen Einsatzablauf. Dabei ist es wichtig den Einsatzwert der zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel zu kennen, aber auch wie derartige Geräte in Betrieb genommen werden. Dies betrifft die nichtleitergebundenen, wie auch die leitergebundenen IuK-Mittel. Im Rahmen des Lehrgangs werden die technischen n in Funktion und Anwendung traditioneller und moderner Führungsmittel vermittelt und in der Praxis geübt. - Angehörige aller Einheiten und Einrichtungen im Katastrophenschutz, die als Bediener und Inbetriebsetzer der Kommunikationseinrichtungen, die in den Fahrzeugen der Fachdienste bereitstehen, eingesetzt oder vorgesehen bzw. für deren Einsatzbereitschaft verantwortlich sind. - Abgeschlossene Grundausbildung in der jeweiligen Einheit oder Einrichtung im Katastrophenschutz - Abgeschlossene Ausbildung als Sprechfunker - wenn möglich, mit artverwandtem Beruf oder /und Erfahrungen und Kenntnisse durch die praktische Anwendung - Informations- und Kommunikationstechnik bei den Feuerwehren und im Katastrophenschutz - traditionelle und aktuelle Kommunikationsmittel - aktuelles aus dem BOS-Funkwesen - feste Kommunikationsnetze ( Analognetz, ISDN, etc.) - Mobilfunknetze und deren Dienste - Multimedia - ELW 2 mit seinen Führungsmitteln - Arbeiten mit Fernmeldeskizzen - Funk- und Fernmeldeübungen (Aufbau und Inbetriebnahme von Kommunikationswegen) 35 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 5 Tagen - Dienstanzug - Persönliche Schutzausrüstung 18 Teilnehmer

42 Jugendfeuerwehrwart JFwW LBKG und FwVO Die Ausbildung zum Jugendfeuerwehrwart vermittelt Grundkenntnisse für die Leitung einer Jugendgruppe innerhalb der Feuerwehren. - Feuerwehrangehörige, die junge Menschen für den aktiven Feuerwehrdienst gewinnen wollen und Freude an einer modernen und zeitgemäßen Jugendarbeit haben. - Truppführer (gemäß 12 FwVO) - mind. 18 Jahre alt - Anregung zur Durchführung von Gruppenstunden - Wahrnehmung und Kommunikation - Spielpädagogik - Rechte und Pflichten in der Jugendarbeit - Pädagogische Anforderungen und Chancen der Jugendverbandsarbeit - Persönlicher Umgang mit Aggressionen - Öffentlichkeitsarbeit - Wettbewerbe (Leistungsspange, Bundeswettbewerb, Jugendflamme; Praktischer Unterricht) - Versicherungsschutz - Mittelbeschaffung - Führungsstile - Suchtprävention - Unterrichtserteilung und Unterrichtsvorbereitung - Mitbestimmung in der Jugendfeuerwehr - Programm- und Dienstplangestaltung mind. 34 Unterrichtseinheiten im Zeitraum von 5 Tagen Jugendfeuerwehrwart gemäß 24 Abs. 3 FwVO enthalten 22 Teilnehmer

43 Jugendfeuerwehrwart Modul 2 JFWM2 LBKG und FwVO Die Ausbildung zum Jugendfeuerwehrwart vermittelt Fachkenntnisse für die Leitung einer Jugendfeuerwehr innerhalb der Feuerwehren. - Feuerwehrangehörige, die junge Menschen für den aktiven Feuerwehrdienst gewinnen wollen. - Truppführer (gemäß 12 FwVO) - mind. 18 Jahre alt - Jugendgruppenleiterkarte JuLeiCa - Organisation, Gesetzgebung - Aufgaben des Jugendfeuerwehrwartes - Dienstplangestaltung - Unfallversicherung - Unfallverhütung - Pädagogischer Begleiter: Gestaltung einer Gruppenstunde - Wettbewerbe (Leistungsspange, Bundeswettbewerb, Jugendflamme) - Übergang von Jugendlichen in die Einsatzwehr - Öffentlichkeitsarbeit - Nachwuchsgewinnung 16 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 2 Tagen Jugendfeuerwehrwart gemäß 24 Abs. 3 FwVO enthalten 22 Teilnehmer Die Jugendleiterkarte ist bei Lehrgangsbeginn vorzuzeigen.

44 Ausbilden in der Feuerwehr K Feuerwehrdienstvorschrift 2 und Konzept für die Kreisausbildung Rheinland-Pfalz Der Ausbilder muss die notwendigen fachlichen Kenntnisse durch Lern- und Arbeitstechniken an die Auszubildenden vermitteln können. Ziel der Ausbildung ist, dass der zukünftige Ausbilder mit Hilfe der vorgegebenen Lernziele seinen Unterricht methodisch sinnvoll planen und umsetzen kann. Auch werden im Rahmen des Lehrganges die Grundregeln für den Einsatz verschiedener Unterrichtsmethoden und Medien erklärt. - Feuerwehrangehörige, die als Ausbilder/Kreisausbilder im Landkreis, in einer kreisfreien Stadt oder in einer kreisangehörigen Gemeinde vorgesehen sind. - Abgeschlossene fachspezifische Ausbildung (Grundschulung) in der vorgesehenen Fachrichtung. - Für die jeweilige Fachrichtung die Eingangsvoraussetzungen gemäß Aus- und Fortbildungskonzept für die Kreisausbildung Rheinland-Pfalz. - oder Lehrtaucheranwärter. - Rechtsgrundlagen/Zuständigkeiten - Ausbildung auf Kreis-/Standortebene - Abgrenzung des Lehrstoffes: -Methodik/Didaktik- - Arten/Formulierung von Lernzielen - Vorbereiten/Planen einer Unterrichtseinheit - Grundregeln für den Einsatz verschiedener Unterrichtsmethoden - Nutzung von Medien - Durchführung von Lehrübungen 5 Tage Ausbilder/Kreisausbilder Ausbilden in der Feuerwehr gemäß 16 und 22 FwVO Lernerfolgskontrolle - Ausbilderheft Rheinland-Pfalz der jeweiligen Fachrichtung - Fachliteratur der jeweiligen Fachrichtung - Auf Wunsch: Lap-Top zur Unterrichtsvorbereitung 12 Teilnehmer

45 Kreisausbilder Atemschutz (Grundschulung) KA FwVO 16, Konzept für die Kreisausbildung Rheinland-Pfalz Ziel der Ausbildung ist die fachspezifische Grundschulung für angehende Kreisausbilder im Atemschutz. Der Lehrgang vermittelt theoretische und praktische atemschutzspezifische n für die Kreisausbildertätigkeit. - Kreisausbilder, die für die Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern eingesetzt werden sollen. - Truppführer nach FwDV 2 - Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger - Atemschutztauglichkeit nach G Momentane gesundheitliche Eignung als Atemschutzgeräteträger - Erfahrung im Tragen von umluftunabhängigem Atemschutz im Einsatz - Gesetzliche n - Normen und Richtlinien im Atemschutz - Verantwortlichkeiten im Atemschutz - Wartung von Atemschutzgeräten - Atemschutztechnik - Neuerungen in der Atemschutztechnik - Physiologische Belastungen im Atemschutz - Gestaltung der praktischen Atemschutzausbildung 4 Tage Grundschulung zum Kreisausbilder Atemschutz mit Zugangsberechtigung zum Lehrgang Ausbilden in der Feuerwehr Lernerfolgskontrolle - Nachweis der Tauglichkeit nach G26.3 (Fotokopie) - Persönliche Schutzausrüstung - Wechselwäsche 12 Teilnehmer Nachweis der Tauglichkeit nach G 26.3 (Fotokopie) ist am Lehrgangsbeginn vorzulegen

46 Kreisausbilder Bootsführer (Grundschulung) KBo FwVO 16, Konzept für die Kreisausbildung Rheinland-Pfalz Die Gefährdung der Einsatzkräfte bei Einsätzen auf Gewässern, insbesondere auf den Bundeswasserstraßen Rhein, Lahn, Mosel und Saar erfordert eine qualifizierte Ausbildung der Bootsführer von Rettungs- und Mehrzweckbooten. Diese Aufgabe wird in Rheinland-Pfalz durch ausgebildete und bestellte Kreisausbilder wahrgenommen. Ziel der Ausbildung ist, dass der zukünftige Ausbilder mit Hilfe der vorgegebenen Lernziele seinen Unterricht methodisch sinnvoll planen und umsetzen kann. Schwerpunkte sind die Durchführung von Unterrichtseinheiten mit theoretischen n, praktisches Üben auf Gewässern, das Arbeiten an Außenbordmotoren und die Ausführung seemännischer Arbeiten. - Künftige Ausbilder/Kreisausbilder der Fachrichtung Bootsführer - abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer - abgeschlossene Ausbildung zum Bootsführer auf Kreisebene - Inhaber des Berechtigungsscheines zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr auf Binnenschifffahrtsstraßen - Ausbildungskonzeption und Prüfungsordnung - Lernzielfestlegung (Ausbilderheft Rheinland-Pfalz) - Unterrichts- und praktische Ausbildungsinhalte - Abgrenzung des Lehrstoffes - gesetzliche n - Motorenkunde, seemännische Arbeiten - Gestaltung der praktischen Ausbildung - Praktisches Lehrtraining Fahren auf dem Wasser 5 Tage Grundschulung zum Kreisausbilder Bootsführer mit Zugangsberechtigung zum Lehrgang Ausbilden in der Feuerwehr Lernerfolgskontrolle - Berechtigungsschein zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr auf Binnenschifffahrtsstraßen - Persönliche Schutzausrüstung 15 Teilnehmer

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