Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Änderung des Erstattungskodex

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1 Freigabe zur Abfrage: 1030 Verlautbarung Nr.: 136/ Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger verlautbart gemäß 31 Abs. 8 ASVG: 157. Änderung des Erstattungskodex Der Erstattungskodex, Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 110/2004, zuletzt geändert durch die Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 124/, wird wie folgt geändert: (2), (3), Au IND L3, L4, L5,... Zeichenerklärung = Die Aufnahme der Arzneispezialität in den Erstattungskodex beschränkt sich auf die in der Klammer angegebene Menge an Originalpackungen, die maximal abgegeben werden dürfen (z. B.: 20 g (2) Maximalmenge 2 Packungen zu je 20 g). Erfolgt keine Angabe, darf nur eine Packung abgegeben werden. = Facharzt/Fachärztin für Augenheilkunde Die Aufnahme der Arzneispezialität in den Grünen Bereich des Erstattungskodex bezieht sich auf eine oder mehrere ärztliche Fachgruppen. Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch den angegebenen Facharzt/die angegebene Fachärztin kann die Verordnung auch durch einen Arzt/eine Ärztin für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen jedoch regelmäßig angegebenen Facharzt/von der angegebenen Fachärztin durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chefund kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. = Die Arzneispezialität ist nur für die angegebenen Voraussetzungen in den jeweiligen Bereich des Erstattungskodex aufgenommen. Das Vorliegen der angegebenen Voraussetzungen muss verordnenden Arzt/von der verordnenden Ärztin durch den Vermerk IND am Rezept bestätigt werden. Für Verordnungen außerhalb der angegebenen Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. = Eine Langzeitbewilligung ist für die als Nummer angegebenen Monate möglich (z.b. L3 Langzeitbewilligung für 3 Monate möglich, L4 Langzeitbewilligung für 4 Monate möglich) A. Grüner Bereich des Erstattungskodex A1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Grünen Bereich des Erstattungskodex: Arzneispezialität Menge OP ATCCode dung nummer Entschei Verfahrens Clindamycin "Stada" 600 mg 16 St. J01FF Abschnitt IV/4010 Enalapril/Lercanidipin "Actavis" 10 mg/10 mg Enalapril/Lercanidipin "Actavis" 20 mg/10 mg Enalapril/Lercanidipin "Stada" 10 mg/10 mg Enalapril/Lercanidipin "Stada" 20 mg/10 mg 2 C09BB Abschnitt IV/ C09BB Abschnitt IV/ C09BB Abschnitt IV/ C09BB Abschnitt IV/ von 12

2 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 136/ 157. Änderung des Erstattungskodex EKO IND Au Frovalan 2,5 mg Migräne nach Erstverordnung durch einen Neurologen/eine Neurologin Rilmenidin "ratiopharm" 1 mg Tabl. Travoprost "Stada" 40 mcg/ml Augentropf. 2 St. 6 St. 10 St. 2 2 N02CC Abschnitt IV/3995 C02AC Abschnitt IV/4001 2,5 ml 2 S01EE Abschnitt IV/4011 A2. Änderung der Verwendung von im Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten Überführung Gelben in den Grünen Bereich des Erstattungskodex: rensnum Verfah Arzneispezialität Menge OP ATCCode Vesicare 5 mg 10 St. mer G04BD Abschnitt VII/ Vesicare 10 mg G04BD Abschnitt VII/ A3. Änderung der Packungsgröße von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: rensnum Verfah Arzneispezialität Menge OP ATCCode Esomeprazol "+pharma" 20 mg magensaftresistente Tabl. Streichung der 7 St.Pkg. Rabeprazol "1A Pharma" 20 mg magensaftresistente Tabl. Streichung der 7 St.Pkg. 14 St. 14 St. 2 mer A02BC Abschnitt VIII/11830 A02BC Abschnitt VIII/102 A4. Streichung von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge OP ATCCode Felden 20 mg Kaps. 10 St. 2 Verfahrensnummer M01AC Abschnitt VIII/11642 Isotrex Gel 30 g D10AD Abschnitt VIII/11684 Olicardin retard 60 mg Kaps. 2 C01DA Abschnitt VIII/11593 Tolterodin "Pfizer" 2 mg 28 St. 56 St. G04BD Abschnitt VIII/ von 12

3 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 136/ 157. Änderung des Erstattungskodex EKO Trijodthyronin "Sandoz" 25 Gamma Tabl. 2 H03AA Abschnitt VIII/103 Voltaren dispers lösl. Tabl. 20 St. 2 M01AB Abschnitt VIII/114 B. Gelber Bereich des Erstattungskodex B1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Gelben Bereich des Erstattungskodex: Arzneispezialität Menge OP ATCCode Verfahrensnummer Ibrance 75 mg 21 St. L01XE Abschnitt IV/3980 Bei Hormonrezeptor (HR)positivem, humanen epidermalen Wachstumsfaktor Rezeptor2 (HER2)negativem lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs: als Erstlinientherapie in Kombination mit einem Aromatasehemmer als Zweitlinien oder Folgetherapie in Kombination mit Fulvestrant nach endokriner Therapie. Kein Einsatz bei vorangegangener Therapie mit einem Inhibitor von Cyclinabhängiger Kinase (CDK) 4 und 6 und/oder kritischer viszeraler Erkrankung. Bei prä oder perimenopausalen Frauen sollte die endokrine Therapie mit einem LHRHAgonisten (LHRH = Luteinizing HormoneReleasing Hormone) kombiniert werden. Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmäßige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n gynäkoonkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachärztin. Die Aufnahme ist befristet und endet mit Ibrance 100 mg 21 St. L01XE Abschnitt IV/3981 Bei Hormonrezeptor (HR)positivem, humanen epidermalen Wachstumsfaktor Rezeptor2 (HER2)negativem lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs: als Erstlinientherapie in Kombination mit einem Aromatasehemmer als Zweitlinien oder Folgetherapie in Kombination mit Fulvestrant nach endokriner Therapie. Kein Einsatz bei vorangegangener Therapie mit einem Inhibitor von Cyclinabhängiger Kinase (CDK) 4 und 6 und/oder kritischer viszeraler Erkrankung. Bei prä oder perimenopausalen Frauen sollte die endokrine Therapie mit einem LHRHAgonisten (LHRH = Luteinizing HormoneReleasing Hormone) kombiniert werden. Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmäßige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n gynäkoonkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachärztin. Die Aufnahme ist befristet und endet mit von 12

4 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 136/ 157. Änderung des Erstattungskodex EKO Ibrance 125 mg 21 St. L01XE Abschnitt IV/3982 Bei Hormonrezeptor (HR)positivem, humanen epidermalen Wachstumsfaktor Rezeptor2 (HER2)negativem lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs: als Erstlinientherapie in Kombination mit einem Aromatasehemmer als Zweitlinien oder Folgetherapie in Kombination mit Fulvestrant nach endokriner Therapie. Kein Einsatz bei vorangegangener Therapie mit einem Inhibitor von Cyclinabhängiger Kinase (CDK) 4 und 6 und/oder kritischer viszeraler Erkrankung. Bei prä oder perimenopausalen Frauen sollte die endokrine Therapie mit einem LHRHAgonisten (LHRH = Luteinizing HormoneReleasing Hormone) kombiniert werden. Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, mittels Tumorboard. Regelmäßige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch eine/n gynäkoonkologisch spezialisierte/n Facharzt/Fachärztin. Die Aufnahme ist befristet und endet mit Pulmopresil 20 mg 90 St. C02KX Abschnitt IV/3998 Bei pulmonal arterieller Hypertension nach Durchführung einer kompletten invasiven hämodynamischen Messung inklusive eines akuten Vasoreaktivitätstests. Diagnose, Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilungen und Zentren. Sildenafil "Stada" 20 mg 90 St. C02KX Abschnitt IV/3996 Bei pulmonal arterieller Hypertension nach Durchführung einer kompletten invasiven hämodynamischen Messung inklusive eines akuten Vasoreaktivitätstests. Diagnose, Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilungen und Zentren. Stayveer 62,5 mg 56 St. (Flasche) 56 St. (Blister) Bei pulmonal arterieller Hypertension nach Durchführung einer kompletten invasiven hämodynamischen Messung inklusive eines akuten Vasoreaktivitätstests. Bei vorbehandelter Sklerodermie zur Reduktion der Anzahl neuer digitaler Ulzerationen. Diagnose, Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilungen und Zentren. Stayveer 125 mg 56 St. (Flasche) 56 St. (Blister) Bei pulmonal arterieller Hypertension nach Durchführung einer kompletten invasiven hämodynamischen Messung inklusive eines akuten Vasoreaktivitätstests. Bei vorbehandelter Sklerodermie zur Reduktion der Anzahl neuer digitaler Ulzerationen. Diagnose, Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilungen und Zentren. C02KX Abschnitt IV/3992 C02KX Abschnitt IV/ von 12

5 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 136/ 157. Änderung des Erstattungskodex EKO Xeljanz 5 mg 56 St. L04AA Abschnitt IV/3984 Mittelschwere bis schwere aktive rheumatoide Arthritis erwachsener PatientInnen bei Versagen von mindestens einem DMARD (diseasemodifying antirheumatic drug), wobei Methotrexat in ausreichender Dosierung und ausreichender Dauer verabreicht worden sein muss und nach Versagen mindestens eines biologischen DMARDs (inklusive Tumornekrosefaktor alphainhibitor), oder wenn diese nicht vertragen werden. Um eine maximale Wirksamkeit zu gewährleisten, wird Tofacitinib in Kombination mit Methotrexat angewendet. Tofacitinib kann im Falle einer Unverträglichkeit von Methotrexat als Monotherapie angewendet werden. auszubilden. Die Behandlung mit Tofacitinib darf nur bei PatientInnen verlängert werden, die auf die Therapie angesprochen haben. B2. Änderung der Verwendung von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge OP ATCCode Verfahrensnummer Daxas 500 mcg R03DX Abschnitt VVW/376 In Kombination mit einer täglichen maximal hoch dosierten Therapie mit einem lang wirkenden inhalativen Anticholinergikum plus einem langwirkenden inhalativen Beta2Agonisten (LAMA+LABA) ODER mit LAMA+LABA plus einem inhalativen Corticosteroid (LAMA+LABA+ICS) bei Erwachsenen mit schwerer oder sehr schwerer COPD (GOLD 3 oder 4) UND Symptomen einer chronischen Bronchitis UND COPD Assessment Test (CAT) vor Therapiebeginn größer gleich 10 Punkte UND wenn trotz einer täglichen maximal hoch dosierten Therapie mit einem LAMA+LABA oder LAMA+LABA+ICS drei oder mehr schwere Exazerbationen in den letzten 12 Monaten auftraten, die die Gabe von systemischen Corticosteroiden über mehr als drei Tage erforderten ODER mindestens eine schwerwiegende Exazerbation mit stationärer Spitalsbehandlung in den letzten 12 Monaten auftrat. Nicht in Kombination mit Theophyllin. Ersteinstellung und Weiterverordnung durch PulmologInnen. Überprüfung und Dokumentation der Wirksamkeit alle 6 Monate anhand der Anzahl an schweren und schwerwiegenden Exazerbationen (Definition siehe oben) in den letzten 12 Monaten. Die Therapie ist nur fortzuführen bei gleichbleibender oder sinkender CAT Punkteanzahl und einer Reduktion der Anzahl an Exazerbationen im Vergleich zum Ausgangswert vor Therapiebeginn. Vfend 50 mg 10 St. J02AC Abschnitt VII/2055 Zur Behandlung folgender invasiver Pilzinfektionen invasive Aspergillose Candidämie bei nicht neutropenischen PatientInnen Fluconazolresistente, schwere invasive CandidaInfektionen Scedosporium und FusariumInfektionen Zur Prophylaxe invasiver Pilzinfektionen bei HochrisikopatientInnen mit allogener hämatopoetischer Stammzelltransplantation. 5 von 12

6 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 136/ 157. Änderung des Erstattungskodex EKO Vfend 200 mg 10 St. Zur Behandlung folgender invasiver Pilzinfektionen invasive Aspergillose Candidämie bei nicht neutropenischen PatientInnen Fluconazolresistente, schwere invasive CandidaInfektionen Scedosporium und FusariumInfektionen Zur Prophylaxe invasiver Pilzinfektionen bei HochrisikopatientInnen mit allogener hämatopoetischer Stammzelltransplantation. J02AC Abschnitt VII/2056 B3. Änderung der Packungsgröße von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: rensnum Verfah Arzneispezialität Menge OP ATCCode Humira 40 mg Inj.lsg. Fertigpen 2 St. 0,4 ml mer L04AB Abschnitt VPG/ Mittelschwere bis schwere aktive rheumatoide Arthritis erwachsener PatientInnen bei Versagen von mindestens einem DMARD (diseasemodifying antirheumatic drug), wobei Methotrexat in ausreichender Dosierung und ausreichender Dauer verabreicht worden sein muss. Um eine maximale Wirksamkeit zu gewährleisten, wird Adalimumab in Kombination mit Methotrexat angewendet. Adalimumab kann im Falle einer Unverträglichkeit von Methotrexat als Monotherapie angewendet werden. auszubilden. 2. Aktive und progressive PsoriasisArthritis bei Erwachsenen bei Versagen von mindestens zwei anderen DMARDs (diseasemodifying antirheumatic drugs) inklusive Methotrexat. auszubilden. 3. Schwere aktive Spondylitis ankylosans (Morbus Bechterew) bei Erwachsenen mit schwerer Wirbelsäulensymptomatik und erhöhten Entzündungsparametern bei Versagen konventioneller Therapiemöglichkeiten. auszubilden. 4. Schwergradiger aktiver Morbus Crohn bei Versagen, Unverträglichkeit oder Kontraindikation konventioneller Therapiemöglichkeiten. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen Arzt/eine Ärztin mit Additivfach für Gastroenterologie. 5. Mittelschwere bis schwere PlaquePsoriasis erwachsener PatientInnen bei Versagen, Unverträglichkeit oder Kontraindikation von systemischen Therapien wie Ciclosporin, Methotrexat oder PUVA. für Dermatologie. 6. Mittelschwere bis schwere aktive Colitis ulcerosa erwachsener PatientInnen bei Versagen, Unverträglichkeit oder Kontraindikation der konventionellen Therapien. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen Arzt/eine Ärztin mit Additivfach für Gastroenterologie. Keine Fortsetzung der Behandlung der PatientInnen, die innerhalb von 2 bis 8 Wochen nicht klinisch ansprechen. 7. Mittelschwere bis schwere Hidradenitis suppurativa (HS) bei erwachsenen Patientlnnen bei Versagen konventioneller topischer und systemischer Therapien. Eine chirurgische Sanierung sollte erwogen werden. Erstverordnung und engmaschige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung bzw. ambulanz oder durch einen Facharzt/eine Fachärztin für Dermatologie mit Erfahrung in der Behandlung der mittelschweren bis schweren HS. 6 von 12

7 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 136/ 157. Änderung des Erstattungskodex EKO Die jeweilige Anzahl der Abszesse, entzündlichen Knoten und drainierenden Fisteln ist vor Beginn der Therapie mit Adalimumab zu dokumentieren. Keine Therapiefortsetzung bei fehlendem Ansprechen innerhalb von 12 Wochen oder bei späterem Wirkungsverlust. Ein Ansprechen ist definiert als eine mindestens 25 %ige Reduktion der Gesamtzahl der Abszesse und entzündlichen Knoten, ohne Auftreten neuer Abszesse oder drainierender Fisteln. Austausch der 2 St.Pkg. (0,8 ml) auf eine 2 St.Pkg. (0,4 ml) Gleichzeitige Änderung der Bezeichnung: vormals Humira 40 mg Inj.lsg. vorgefüllter Pen Humira 40 mg Inj.lsg. Fertigspr. 2 St. 0,4 ml L04AB Abschnitt VPG/ Mittelschwere bis schwere aktive rheumatoide Arthritis erwachsener PatientInnen bei Versagen von mindestens einem DMARD (diseasemodifying antirheumatic drug), wobei Methotrexat in ausreichender Dosierung und ausreichender Dauer verabreicht worden sein muss. Um eine maximale Wirksamkeit zu gewährleisten, wird Adalimumab in Kombination mit Methotrexat angewendet. Adalimumab kann im Falle einer Unverträglichkeit von Methotrexat als Monotherapie angewendet werden. auszubilden. 2. Aktive und progressive PsoriasisArthritis bei Erwachsenen bei Versagen von mindestens zwei anderen DMARDs (diseasemodifying antirheumatic drugs) inklusive Methotrexat. auszubilden. 3. Schwere aktive Spondylitis ankylosans (Morbus Bechterew) bei Erwachsenen mit schwerer Wirbelsäulensymptomatik und erhöhten Entzündungsparametern bei Versagen konventioneller Therapiemöglichkeiten. auszubilden. 4. Schwergradiger aktiver Morbus Crohn bei Versagen, Unverträglichkeit oder Kontraindikation konventioneller Therapiemöglichkeiten. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen Arzt/eine Ärztin mit Additivfach für Gastroenterologie. 5. Mittelschwere bis schwere PlaquePsoriasis erwachsener PatientInnen bei Versagen, Unverträglichkeit oder Kontraindikation von systemischen Therapien wie Ciclosporin, Methotrexat oder PUVA. für Dermatologie. 6. Mittelschwere bis schwere aktive Colitis ulcerosa erwachsener PatientInnen bei Versagen, Unverträglichkeit oder Kontraindikation der konventionellen Therapien. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen Arzt/eine Ärztin mit Additivfach für Gastroenterologie. Keine Fortsetzung der Behandlung der PatientInnen, die innerhalb von 2 bis 8 Wochen nicht klinisch ansprechen. 7. Mittelschwere bis schwere Hidradenitis suppurativa (HS) bei erwachsenen Patientlnnen bei Versagen konventioneller topischer und systemischer Therapien. Eine chirurgische Sanierung sollte erwogen werden. Erstverordnung und engmaschige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung bzw. ambulanz oder durch einen Facharzt/eine Fachärztin für Dermatologie mit Erfahrung in der Behandlung der mittelschweren bis schweren HS. Die jeweilige Anzahl der Abszesse, entzündlichen Knoten und drainierenden Fisteln ist vor Beginn der Therapie mit Adalimumab zu dokumentieren. Keine Therapiefortsetzung bei fehlendem Ansprechen innerhalb von 12 Wochen oder bei späterem Wirkungsverlust. Ein Ansprechen ist definiert als eine mindestens 25 %ige Reduktion der Gesamtzahl der Abszesse und entzündlichen Knoten, ohne Auftreten neuer Abszesse oder drainierender Fisteln. Austausch der 2 St.Pkg. (0,8 ml) auf eine 2 St.Pkg. (0,4 ml) 7 von 12

8 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 136/ 157. Änderung des Erstattungskodex EKO B4. Änderung der Bezeichnung von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: rensnum Verfah Arzneispezialität Menge OP ATCCode mer Sandostatin 50 mcg/ml Inj./Inf.lsg. 5 St. H01CB vormals Sandostatin 0,05 mg/ml Amp. Eine Kostenübernahme ist möglich: 1. Akromegalie bei Patienten, bei denen eine chirurgische Behandlung, eine Strahlentherapie oder eine Behandlung mit einem DopaminAgonisten keinen Erfolg zeigt, bzw. bei klinisch relevantem Beschwerdebild zur Überbrückung bis die Radiotherapie ihre volle Wirkung zeigt 2. Zur symptomatischen Behandlung von GEPTumoren insbesondere Karzinoide mit Merkmalen des Karzinoidsyndroms 3. Zur Notfallsbehandlung bei gastroösophagealen Blutungen. Sandostatin 100 mcg/ml Inj./Inf.lsg. 5 St. H01CB vormals Sandostatin 0,1 mg/ml Amp. Eine Kostenübernahme ist möglich: 1. Akromegalie bei Patienten, bei denen eine chirurgische Behandlung, eine Strahlentherapie oder eine Behandlung mit einem DopaminAgonisten keinen Erfolg zeigt, bzw. bei klinisch relevantem Beschwerdebild zur Überbrückung bis die Radiotherapie ihre volle Wirkung zeigt 2. Zur symptomatischen Behandlung von GEPTumoren insbesondere Karzinoide mit Merkmalen des Karzinoidsyndroms 3. Zur Notfallsbehandlung bei gastroösophagealen Blutungen. Sandostatin 500 mcg/ml Inj./Inf.lsg. 5 St. H01CB vormals Sandostatin 0,5 mg/ml Amp. Eine Kostenübernahme ist möglich: 1. Akromegalie bei Patienten, bei denen eine chirurgische Behandlung, eine Strahlentherapie oder eine Behandlung mit einem DopaminAgonisten keinen Erfolg zeigt, bzw. bei klinisch relevantem Beschwerdebild zur Überbrückung bis die Radiotherapie ihre volle Wirkung zeigt 2. Zur symptomatischen Behandlung von GEPTumoren insbesondere Karzinoide mit Merkmalen des Karzinoidsyndroms 3. Zur Notfallsbehandlung bei gastroösophagealen Blutungen. Sandostatin 1000 mcg/5 ml Inj./ 1 St. H01CB Inf.lsg. vormals Sandostatin 0,2 mg/ml Dstfl. Eine Kostenübernahme ist möglich: 1. Akromegalie bei Patienten, bei denen eine chirurgische Behandlung, eine Strahlentherapie oder eine Behandlung mit einem DopaminAgonisten keinen Erfolg zeigt, bzw. bei klinisch relevantem Beschwerdebild zur Überbrückung bis die Radiotherapie ihre volle Wirkung zeigt 2. Zur symptomatischen Behandlung von GEPTumoren insbesondere Karzinoide mit Merkmalen des Karzinoidsyndroms 3. Zur Notfallsbehandlung bei gastroösophagealen Blutungen. B5. Streichung von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge OP ATCCode Abacavir/Lamivudin "Sandoz" 600 mg/300 mg Verfahrensnummer J05AR Abschnitt VSTR/ 596 In Kombination mit anderen antiretroviralen Arzneimitteln bei HIV1infizierten PatientInnen ab 25 kg Körpergewicht. Therapieeinleitung und regelmäßige Kontrollen durch einen Arzt/eine Ärztin mit Erfahrung in der HIVBehandlung. 8 von 12

9 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 136/ 157. Änderung des Erstattungskodex EKO Emerade 150 mcg Inj.lsg. Fertigpen 1 St. 2 C01CA Abschnitt VSTR/ 592 Sofortbehandlung von akuten allergischen Reaktionen (Anaphylaxie), verursacht durch Nahrungsmittel, Arzneimittel, Insektenbisse oder stiche und andere Allergene. Fortsetzungsbehandlung nur mit Dokumentation der Allergie. Emerade 300 mcg Inj.lsg. Fertigpen 1 St. 2 C01CA Abschnitt VSTR/ 591 Sofortbehandlung von akuten allergischen Reaktionen (Anaphylaxie), verursacht durch Nahrungsmittel, Arzneimittel, Insektenbisse oder stiche und andere Allergene. Fortsetzungsbehandlung nur mit Dokumentation der Allergie. Emerade 500 mcg Inj.lsg. Fertigpen 1 St. 2 C01CA Abschnitt VSTR/ 590 Sofortbehandlung von akuten allergischen Reaktionen (Anaphylaxie), verursacht durch Nahrungsmittel, Arzneimittel, Insektenbisse oder stiche und andere Allergene. Fortsetzungsbehandlung nur mit Dokumentation der Allergie. L12 Trobalt 300 mg 84 St. N03AX Abschnitt VIII/11685 Zusatztherapie von therapieresistenten fokalen Anfällen mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei EpilepsiepatientInnen ab 18 Jahren. Diagnosestellung, Erstverordnung und regelmäßige Kontrollen durch den Facharzt/die Fachärztin. Trobalt eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 12 Monate (L12). C. Roter Bereich des Erstattungskodex C1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Roten Bereich des Erstattungskodex: Arzneispezialität Menge ATCCode Kisqali 200 mg 21 St. L01XE St. 63 St. Rivastigmin "Sandoz" 4,6 mg/24 h 7 St. N06DA transdermales Pflaster Rivastigmin "Sandoz" 9,5 mg/24 h N06DA transdermales Pflaster Rivastigmin "Sandoz" 13,3 mg/24 h N06DA transdermales Pflaster Pregabalin "+ pharma" 25 mg 20 St. N03AX St. 90 St. Pregabalin "+ pharma" 50 mg 60 St. N03AX St. Pregabalin "+ pharma" 75 mg 20 St. N03AX St. Pregabalin "+ pharma" 100 mg N03AX St. Pregabalin "+ pharma" 150 mg 20 St. N03AX St. Pregabalin "+ pharma" 200 mg N03AX Paracetamol "Accord" 500 mg Tabl. 90 St. 10 St. N02BE von 12

10 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 136/ 157. Änderung des Erstattungskodex EKO Enbrel 25 mg Inj.lsg. Fertigpen 4 St. L04AB Entecavir "ratiopharm" 0,5 mg J05AF Entecavir "ratiopharm" 1 mg J05AF Pregabalin "+ pharma" 300 mg 20 St. N03AX St. Trulicity 1,5 mg Inj.lsg. Fertigpen 4 St. A10BJ Mavenclad 10 mg 1 St. L01BB St. 6 St. Gerofol 5 mg Tabl. 20 St. B03BB C2. Streichung von im Roten Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge Suliqua 100 E/ml + 33 mcg/ml Inj.lsg. Fertigpen 3060 Dosisschritte Suliqua 100 E/ml + 50 mcg/ml Inj.lsg. Fertigpen 1040 Dosisschritte Ramipril/Amlodipin "Krka" 5 mg/ 5 mg Ramipril/Amlodipin "Krka" 5 mg/ 10 mg Ramipril/Amlodipin "Krka" 10 mg/ 5 mg Ramipril/Amlodipin "Krka" 10 mg/ 10 mg Gliclada 90 mg Tabl. mit veränderter Wirkstofffreisetzung Idelvion 250 IE Plv.und Lsgm. zur Herst. einer Inj.lsg. Idelvion 500 IE Plv.und Lsgm. zur Herst. einer Inj.lsg. Idelvion 1000 IE Plv.und Lsgm. zur Herst. einer Inj.lsg. Idelvion 2000 IE Plv.und Lsgm. zur Herst. einer Inj.lsg. Olmesarcomp 20 mg/12,5 mg Olmesarcomp 20 mg/25 mg ATC Code Verfahrensnummer 5 St. A10AE Abschnitt IV/ St. A10AE Abschnitt IV/4023 C09BB Abschnitt IV/4041 C09BB Abschnitt IV/4042 C09BB Abschnitt IV/4043 C09BB Abschnitt IV/4044 A10BB Abschnitt IV/ St. B02BD Abschnitt IV/ St. B02BD Abschnitt IV/ St. B02BD Abschnitt IV/ St. B02BD Abschnitt IV/3903 C09DA Abschnitt IV/3944 C09DA Abschnitt IV/ von 12

11 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 136/ 157. Änderung des Erstattungskodex EKO Olmesarcomp 40 mg/12,5 mg Olmesarcomp 40 mg/25 mg Olmesartan "Stada" 10 mg Olmesartan "Stada" 20 mg Olmesartan "Stada" 40 mg Olmesartan/HCT "Stada" 20 mg/12,5 mg Olmesartan/HCT "Stada" 20 mg/25 mg Olmesartan/HCT "Stada" 40 mg/12,5 mg Olmesartan/HCT "Stada" 40 mg/25 mg C09DA Abschnitt IV/3946 C09DA Abschnitt IV/ St. C09CA Abschnitt IV/ St. C09CA Abschnitt IV/ St. C09CA Abschnitt IV/ St. C09DA Abschnitt IV/ St. C09DA Abschnitt IV/ St. C09DA Abschnitt IV/ St. C09DA Abschnitt IV/3959 * Die Aufnahmen der Arzneispezialitäten in den Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgten ex lege mit dem Zeitpunkt des Vorliegens des vollständigen Antrags, wenn ein Antrag auf Aufnahme in den Grünen oder Gelben Bereich des Erstattungskodex gestellt wurde. Die Änderung der Bezeichnung der Arzneispezialität Sandostatin 50 mcg/ml Inj./Inf.lsg. (vormals Sandostatin 0,05 mg/ml Amp.) erfolgte auf Grund des aktuellen Standes der Fachinformation 03/2016. Die Änderung der Bezeichnung der Arzneispezialität Sandostatin 100 mcg/ml Inj./Inf.lsg. (vormals Sandostatin 0,1 mg/ml Amp.) erfolgte auf Grund des aktuellen Standes der Fachinformation 03/2016. Die Änderung der Bezeichnung der Arzneispezialität Sandostatin 500 mcg/ml Inj./Inf.lsg. (vormals Sandostatin 0,5 mg/ml Amp.) erfolgte auf Grund des aktuellen Standes der Fachinformation 03/2016. Die Änderung der Bezeichnung der Arzneispezialität Sandostatin 1000 mcg/5 ml Inj./Inf.lsg. (vormals Sandostatin 0,2 mg/ml Dstfl.) erfolgte auf Grund des aktuellen Standes der Fachinformation 03/2016. Die Streichungen der Arzneispezialitäten Suliqua 100 E/ml + 33 mcg/ml Inj.lsg. Fertigpen, 3060 Dosisschritte und Suliqua 100 E/ml + 50 mcg/ml Inj.lsg. Fertigpen, 1040 Dosisschritte aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgten wegen Zurückziehung des Antrages des vertriebsberechtigten Unternehmens auf Aufnahme in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Die Streichungen der Arzneispezialitäten Ramipril/Amlodipin "Krka" 5 mg/5 mg, Ramipril/Amlodipin "Krka" 5 mg/10 mg, Ramipril/Amlodipin "Krka" 10 mg/5 mg und Ramipril/Amlodipin "Krka" 10 mg/10 mg aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgten wegen Zurückziehung des Antrages des vertriebsberechtigten Unternehmens auf Aufnahme in den Grünen Bereich des Erstattungskodex. Die Streichung der Arzneispezialität Gliclada 90 mg Tabl. mit veränderter Wirkstofffreisetzung aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgte, weil das vertriebsberechtigte Unternehmen von seinem Recht, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht nach 351h ASVG gegen die des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger 24.8., wonach die ebengenannte Arzneispezialität aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex zu streichen ist, innerhalb der in Abs 3 leg cit normierten Frist einzubringen, keinen Gebrauch machte. Die Streichungen der Arzneispezialitäten Idelvion 250 IE Plv.und Lsgm. zur Herst. einer Inj.lsg., Idelvion 500 IE Plv.und Lsgm. zur Herst. einer Inj.lsg., Idelvion 1000 IE Plv.und Lsgm. zur Herst. einer Inj.lsg. und Idelvion 2000 IE Plv.und Lsgm. zur Herst. einer Inj.lsg. aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgten, weil das vertriebsberechtigte Unternehmen von seinem Recht, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht nach 351h ASVG gegen die en des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger 28.8., wonach die ebengenannten Arzneispezialitäten aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex zu streichen sind, innerhalb der in Abs 3 leg cit normierten Frist einzubringen, keinen Gebrauch machte. Die Streichungen der Arzneispezialitäten Olmesarcomp 20 mg/12,5 mg, Olmesarcomp 20 mg/25 mg 11 von 12

12 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 136/ 157. Änderung des Erstattungskodex EKO, Olmesarcomp 40 mg/12,5 mg und Olmesarcomp 40 mg/25 mg aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgten, weil das vertriebsberechtigte Unternehmen von seinem Recht, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht nach 351h ASVG gegen die en des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger 24.8., wonach die ebengenannten Arzneispezialitäten aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex zu streichen sind, innerhalb der in Abs 3 leg cit normierten Frist einzubringen, keinen Gebrauch machte. Die Streichungen der Arzneispezialitäten Olmesartan "Stada" 10 mg, Olmesartan "Stada" 20 mg und Olmesartan "Stada" 40 mg aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgten, weil das vertriebsberechtigte Unternehmen von seinem Recht, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht nach 351h ASVG gegen die en des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger 24.8., wonach die ebengenannten Arzneispezialitäten aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex zu streichen sind, innerhalb der in Abs 3 leg cit normierten Frist einzubringen, keinen Gebrauch machte. Die Streichungen der Arzneispezialitäten Olmesartan/HCT "Stada" 20 mg/12,5 mg, Olmesartan/HCT "Stada" 20 mg/25 mg, Olmesartan/HCT "Stada" 40 mg/12,5 mg und Olmesartan/HCT "Stada" 40 mg/25 mg aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgten, weil das vertriebsberechtigte Unternehmen von seinem Recht, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht nach 351h ASVG gegen die en des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger 24.8., wonach die ebengenannten Arzneispezialitäten aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex zu streichen sind, innerhalb der in Abs 3 leg cit normierten Frist einzubringen, keinen Gebrauch machte. Für den Hauptverband: Biach Hagenauer 12 von 12

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