Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Änderung des Erstattungskodex

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1 Freigabe zur Abfrage: 0830 Verlautbarung Nr.: 126/ Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger verlautbart gemäß 31 Abs. 8 ASVG: 143. Änderung des Erstattungskodex Der Erstattungskodex, Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 110/2004, zuletzt geändert durch die Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 1/, wird wie folgt geändert: (2), (3), IND D N P L3, L4, L5, SG Zeichenerklärung = Die Aufnahme der Arzneispezialität in den Erstattungskodex beschränkt sich auf die in der Klammer angegebene Menge an Originalpackungen, die maximal abgegeben werden dürfen (z. B.: 20 g (2) Maximalmenge 2 Packungen zu je 20 g). Erfolgt keine Angabe, darf nur eine Packung abgegeben werden. = Die Arzneispezialität ist nur für die angegebenen Voraussetzungen in den jeweiligen Bereich des Erstattungskodex aufgenommen. Das Vorliegen der angegebenen Voraussetzungen muss verordnenden Arzt/von der verordnenden Ärztin durch den Vermerk IND am Rezept bestätigt werden. Für Verordnungen außerhalb der angegebenen Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. = Facharzt/Fachärztin für Haut und Geschlechtskrankheiten Die Aufnahme der Arzneispezialität in den Grünen Bereich des Erstattungskodex bezieht sich auf eine oder mehrere ärztliche Fachgruppen. Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch den angegebenen Facharzt/die angegebene Fachärztin kann die Verordnung auch durch einen Arzt/eine Ärztin für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen jedoch regelmäßig angegebenen Facharzt/von der angegebenen Fachärztin durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chefund kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. = Facharzt/Fachärztin für Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie Die Aufnahme der Arzneispezialität in den Grünen Bereich des Erstattungskodex bezieht sich auf eine oder mehrere ärztliche Fachgruppen. Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch den angegebenen Facharzt/die angegebene Fachärztin kann die Verordnung auch durch einen Arzt/eine Ärztin für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen jedoch regelmäßig angegebenen Facharzt/von der angegebenen Fachärztin durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chefund kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. = Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Kinder und Jugendpsychiatrie Die Aufnahme der Arzneispezialität in den Grünen Bereich des Erstattungskodex bezieht sich auf eine oder mehrere ärztliche Fachgruppen. Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch den angegebenen Facharzt/die angegebene Fachärztin kann die Verordnung auch durch einen Arzt/eine Ärztin für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen jedoch regelmäßig angegebenen Facharzt/von der angegebenen Fachärztin durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chefund kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. = Eine Langzeitbewilligung ist für die als Nummer angegebenen Monate möglich (z.b. L3 Langzeitbewilligung für 3 Monate möglich, L4 Langzeitbewilligung für 4 Monate möglich) = Arzneispezialitäten, welche ohne Einschränkung den strengen Abgabebestimmungen für Suchtgifte unterliegen. 1 von 8

2 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 126/ 143. Änderung des Erstattungskodex EKO A. Grüner Bereich des Erstattungskodex A1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Grünen Bereich des Erstattungskodex: Arzneispezialität Menge OP ATCCode dung Entschei D CycloPel 300 mg Kaps. 28 St. J01AA bschnitt bei mittelschwerer und schwerer IV/3642 Akne Lisam 10 mg/5 mg Tabl. 2 C09BB Abschnitt IV/3595 Lisam 20 mg/5 mg Tabl. 2 C09BB Abschnitt IV/3596 Lisam 20 mg/10 mg Tabl. 2 C09BB Abschnitt IV/3594 Rasagilin "1A Pharma" 1 mg Tabl. Rasagilin "Sandoz" 1 mg Tabl. N04BD Abschnitt IV/3583 N04BD Abschnitt IV/3582 A2. Änderung der Packungsgröße von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: rensnum Verfah Arzneispezialität Menge OP ATCCode Felden 10 mg Kaps. Streichung der Pkg. Pantip 40 mg magensaftresistente Tabl. Streichung der 7 St.Pkg. Rabeprazol "Actavis" 10 mg magensaftresistente Tabl. Streichung der Pkg. mer M01AC Abschnitt VIII/ St. A02BC Abschnitt VIII/ St. 2 A02BC Abschnitt VIII/102 A3. Streichung von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge ATCCode IND NP NP Nasacort Nasenspray allerg. Rhinitis Cymbalta 30 mg magensaftresistente Cymbalta 60 mg magensaftresistente Neupogen 30 Mio E/0,5 ml mini Fertigspr. 1 St. R01AD St. N06AX Abschnitt VII/ St. N06AX Abschnitt VII/ St. L03AA Abschnitt VII/ von 8

3 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 126/ 143. Änderung des Erstattungskodex EKO Neupogen 48 Mio E/0,5 ml mini Fertigspr. Stalevo 50 mg/12,5 mg/200 mg Stalevo 100 mg/25 mg/200 mg Stalevo 0 mg/37,5 mg/200 mg Tarivid 200 mg 5 St. L03AA Abschnitt VII/ St. 100 St. 100 St. 20 St N04BA Abschnitt VII/1732 N04BA Abschnitt VII/1733 N04BA Abschnitt VII/1734 J01MA Abschnitt VIII/10079 B. Gelber Bereich des Erstattungskodex B1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Gelben Bereich des Erstattungskodex: Arzneispezialität Menge OP ATCCode Emerade 0 mcg Inj.lsg. Fertigpen 1 St. 2 C01CA Abschnitt IV/3543 Sofortbehandlung von akuten allergischen Reaktionen (Anaphylaxie), verursacht durch Nahrungsmittel, Arzneimittel, Insektenbisse oder stiche und andere Allergene. Fortsetzungsbehandlung nur mit Dokumentation der Allergie. Emerade 300 mcg Inj.lsg. Fertigpen 1 St. 2 C01CA Abschnitt IV/3544 Sofortbehandlung von akuten allergischen Reaktionen (Anaphylaxie), verursacht durch Nahrungsmittel, Arzneimittel, Insektenbisse oder stiche und andere Allergene. Fortsetzungsbehandlung nur mit Dokumentation der Allergie. Emerade 500 mcg Inj.lsg. Fertigpen 1 St. 2 C01CA Abschnitt IV/3545 Sofortbehandlung von akuten allergischen Reaktionen (Anaphylaxie), verursacht durch Nahrungsmittel, Arzneimittel, Insektenbisse oder stiche und andere Allergene. Fortsetzungsbehandlung nur mit Dokumentation der Allergie. Genvoya 0 mg/0 mg/200 mg/ 10 mg J05AR Abschnitt IV/3667 Zur Behandlung von HIV1infizierten PatientInnen ab 12 Jahren (größer gleich 35 kg), bei denen HIV1 keine Mutation aufweist, die mit Resistenz gegen einen der enthaltenen Wirkstoffe assoziiert ist. Therapieeinleitung und regelmäßige kontrollen durch einen Arzt/eine Ärztin mit Erfahrung in der HIVBehandlung. Linezolid "Accord" 600 mg 20 St. Als Reserveantibiotikum bei Erwachsenen mit Linezolidempfindlichen grampositiven Erregern, wenn eine Therapie mit kostengünstigeren Alternativen aus dem Grünen und Gelben Bereich des EKO nicht möglich ist. Die Indikationsstellung und Verordnung muss im intramuralen Bereich erfolgen, ein Keimnachweis ist vorzulegen. J01XX Abschnitt IV/ von 8

4 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 126/ 143. Änderung des Erstattungskodex EKO L6 Orkambi 200 mg/125 mg 112 St. R07AX Abschnitt IV/3496 Bei PatientInnen ab 12 Jahren mit zystischer Fibrose (CF, Mukoviszidose), die homozygot sind für die F508delMutation im CFTRGen. Die Feststellung der Mutation muss mit einem validierten Testverfahren erfolgen. Indikationsstellung, Erstverordnung und Therapieüberwachung müssen von einem Arzt/einer Ärztin mit Erfahrung in der Behandlung der zystischen Fibrose erfolgen. Leberfunktionstests (ALT, AST und Bilirubin) sind vor Beginn der Behandlung, alle 3 Monate im ersten Jahr der Behandlung und danach jährlich durchzuführen. Lungenfunktionsparameter (FEV1) sind alle 3 Monate zu kontrollieren. Pulmonale Exazerbationen, der Antibiotikabedarf und das Körpergewicht (BMI) sind für den Zeitraum vor Beginn der Behandlung und für den Zeitraum bis 12 Monate nach Therapiebeginn zu dokumentieren. Die Therapie ist zu beenden wenn: der höchste FEV1 Wert unter Ivacaftor/Lumacaftor weniger als 90 % besten FEV1 Wert beträgt, der im Jahr davor gemessen wurde und sich kein Effekt bei der Anzahl pulmonaler Exazerbationen oder beim BMI gezeigt hat. Ivacaftor/Lumacaftor eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 6 Monate (L6). Die Aufnahme ist befristet und endet mit 31. August Repatha 140 mg Inj.lsg. Fertigpen 2 St. C10AX Abschnitt IV/3656 Bei primärer Hypercholesterinämie zur Sekundärprävention nach einem akuten atherosklerotisch bedingten, ischämischen kardiovaskulären Ereignis bei PatientInnen mit diagnostisch gesicherter koronarer Herzkrankheit und/oder peripherer arterieller Verschlusskrankheit und/oder zerebraler arterieller Verschlusskrankheit wenn aufgrund des sehr hohen kardiovaskulären Risikos (größer gleich 10 % gemäß ESCLeitlinie) eine zusätzliche Senkung von LDLC medizinisch erforderlich ist, und wenn eine professionelle Ernährungsberatung erfolgt, der arterielle Blutdruck kontrolliert und der Blutzucker auf ein HbA1c kleiner 7,5 % eingestellt ist sowie eine Tabakrauchabstinenz angestrebt wird, und wenn über mindestens 3 Monate mit der maximal verträglichen Dosierung einer intensivierten LDLC senkenden Therapie mit Atorvastatin bzw. Rosuvastatin, jeweils in Kombination mit Ezetimib (oder Ezetimib mit oder ohne Colesevelam bei Statinunverträglichkeit) ein LDLWert von kleiner als 100 mg/dl nicht erreicht werden kann, oder wenn diese Behandlungen kontraindiziert sind. Eine Unverträglichkeit gegenüber Statinen gilt jedenfalls als belegt, wenn Therapieversuche mit mehreren Statinen jedenfalls auch Atorvastatin und Rosuvastatin zu Myalgien und einem Anstieg der KreatininKinase auf mindestens das Fünffache des oberen Normwertes führten oder wenn durch ein Statin eine schwere Hepatopathie aufgetreten ist. Diagnose und Erstverordnung durch ein spezialisiertes Zentrum von einem Facharzt/einer Fachärztin für Innere Medizin mit dem Additivfach Endokrinologie und Stoffwechselerkrankungen. Die Liste der für die Erstverordnung in Frage kommenden Einrichtungen wird Hauptverband erstellt und unter [ publiziert. Regelmäßige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch einen/eine in der Therapie von Fettstoffwechselstörungen erfahrenen Facharzt/erfahrene Fachärztin. Die Behandlung mit Evolocumab kann nur fortgesetzt werden, wenn bei einer Laborkontrolle 2 3 Monate nach Behandlungsbeginn das LDLC gegenüber dem Ausgangswert unter der maximal intensivierten lipidsenkenden Therapie um mindestens 40 % gesunken ist bzw. ein LDLWert von kleiner als 70 mg/dl erreicht wurde. Die Aufnahme in den EKO ist befristet und endet mit von 8

5 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 126/ 143. Änderung des Erstattungskodex EKO B2. Änderung der Verwendung sowie der Packungsgröße von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: rensnum Verfah Arzneispezialität Menge OP ATCCode L3 Cosentyx 0 mg Inj.lsg. Fertigpen 1 St. 2 St. 1. Mittelschwere bis schwere PlaquePsoriasis erwachsener Patientlnnen bei Versagen, Unverträglichkeit oder Kontraindikation von systemischen Therapien einschließlich Ciclosporin, Methotrexat oder PUVA. Erstverordnung und engmaschige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung bzw. ambulanz oder durch einen Facharzt/eine Fachärztin mit Erfahrung in der Behandlung der mittelschweren bis schweren PlaquePsoriasis. 2. Aktive und progressive PsoriasisArthritis erwachsener Patientlnnen bei Versagen von mindestens einem DMARD (diseasemodifying antirheumatic drug), wobei Methotrexat in ausreichender Dosierung und ausreichender Dauer verabreicht worden sein muss. Erstverordnung und engmaschige Kontrollen durch einen Facharzt/eine Fachärztin mit Additivfach Rheumatologie oder durch Zentren, die berechtigt sind, solche auszubilden. 3. Schwere aktive ankylosierende Spondylitis (AS, Morbus Bechterew) erwachsener Patientlnnen mit schwerer Wirbelsäulensymptomatik und erhöhten Entzündungsparametern bei Versagen konventioneller Therapiemöglichkeiten. Erstverordnung und engmaschige Kontrollen durch einen Facharzt/eine Fachärztin mit Additivfach Rheumatologie oder durch Zentren, die berechtigt sind, solche auszubilden. Keine Fortsetzung der Behandlung von Patientlnnen, die innerhalb von Behandlungswochen nicht klinisch ansprechen. Secukinumab eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 3 Monate (L3). Aufnahme einer weiteren Packungsgröße: 1 St. Fertigpen L3 Cosentyx 0 mg Inj.lsg. Fertigspr. 1 St. 2 St. 1. Mittelschwere bis schwere PlaquePsoriasis erwachsener Patientlnnen bei Versagen, Unverträglichkeit oder Kontraindikation von systemischen Therapien einschließlich Ciclosporin, Methotrexat oder PUVA. Erstverordnung und engmaschige Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung bzw. ambulanz oder durch einen Facharzt/eine Fachärztin mit Erfahrung in der Behandlung der mittelschweren bis schweren PlaquePsoriasis. 2. Aktive und progressive PsoriasisArthritis erwachsener Patientlnnen bei Versagen von mindestens einem DMARD (diseasemodifying antirheumatic drug), wobei Methotrexat in ausreichender Dosierung und ausreichender Dauer verabreicht worden sein muss. Erstverordnung und engmaschige Kontrollen durch einen Facharzt/eine Fachärztin mit Additivfach Rheumatologie oder durch Zentren, die berechtigt sind, solche auszubilden. 3. Schwere aktive ankylosierende Spondylitis (AS, Morbus Bechterew) erwachsener Patientlnnen mit schwerer Wirbelsäulensymptomatik und erhöhten Entzündungsparametern bei Versagen konventioneller Therapiemöglichkeiten. Erstverordnung und engmaschige Kontrollen durch einen Facharzt/eine Fachärztin mit Additivfach Rheumatologie oder durch Zentren, die berechtigt sind, solche auszubilden. Keine Fortsetzung der Behandlung von Patientlnnen, die innerhalb von Behandlungswochen nicht klinisch ansprechen. Secukinumab eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 3 Monate (L3). Aufnahme einer weiteren Packungsgröße: 1 St. Fertigspr. mer L04AC Abschnitt VVW/346 L04AC Abschnitt VVW/ von 8

6 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 126/ 143. Änderung des Erstattungskodex EKO B3. Änderung der Verwendung von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: rensnum Verfah Arzneispezialität Menge OP ATCCode L6 Forxiga 10 mg 14 St. 28 St. 2 mer A10BK Abschnitt VVW/342 Bei PatientInnen mit Diabetes Typ II Die Behandlung darf erst ab einem HbA1c größer 7 begonnen werden. Die Behandlung hat nur als SecondlineTherapie zu erfolgen. Dapagliflozin wird in Kombination mit Pioglitazon nicht erstattet. Kein Einsatz bei einer KreatininClearance kleiner 60 ml/min. Regelmäßige Kontrollen der Nierenfunktionsparameter gemäß Fachinformation. Regelmäßige HbA1cBestimmungen sind durchzuführen. Dapagliflozin eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 6 Monate (L6). L6 Xigduo 5 mg/850 mg 56 St. 2 A10BD Abschnitt VVW/344 Bei PatientInnen mit Diabetes Typ II Die Behandlung darf erst ab einem HbA1c größer 7 begonnen werden. Die Behandlung hat nur als SecondlineTherapie zu erfolgen. Dapagliflozin/Metformin wird in Kombination mit Pioglitazon nicht erstattet. Kein Einsatz bei einer KreatininClearance kleiner 60 ml/min. Regelmäßige Kontrollen der Nierenfunktionsparameter gemäß Fachinformation. Regelmäßige HbA1cBestimmungen sind durchzuführen. Dapagliflozin/Metformin eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 6 Monate (L6). L6 Xigduo 5 mg/1000 mg 56 St. 2 A10BD Abschnitt VVW/343 Bei PatientInnen mit Diabetes Typ II Die Behandlung darf erst ab einem HbA1c größer 7 begonnen werden. Die Behandlung hat nur als SecondlineTherapie zu erfolgen. Dapagliflozin/Metformin wird in Kombination mit Pioglitazon nicht erstattet. Kein Einsatz bei einer KreatininClearance kleiner 60 ml/min. Regelmäßige Kontrollen der Nierenfunktionsparameter gemäß Fachinformation. Regelmäßige HbA1cBestimmungen sind durchzuführen. Dapagliflozin/Metformin eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 6 Monate (L6). Zyvoxid 600 mg 20 St. Als Reserveantibiotikum bei Erwachsenen mit Linezolidempfindlichen grampositiven Erregern, wenn eine Therapie mit kostengünstigeren Alternativen aus dem Grünen und Gelben Bereich des EKO nicht möglich ist. Die Indikationsstellung und Verordnung muss im intramuralen Bereich erfolgen, ein Keimnachweis ist vorzulegen. J01XX Abschnitt VII/1844 B4. Streichung von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge ATCCode Videx 200 mg magensaftresistente J05AF In Kombination mit anderen antiretroviralen Arzneimitteln bei HIV1infizierten Erwachsenen und Kindern ab sechs Jahren. Die Therapieeinleitung und regelmäßige kontrollen sind von einem Arzt, der Erfahrung in der Behandlung der HIVInfektion besitzt, durchzuführen. 6 von 8

7 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 126/ 143. Änderung des Erstattungskodex EKO L6 Saizen 8 mg click.easy Plv. u. Lsgm. z. Herst. einer Inj.lsg. 1 St. 5 St. Eine Kostenübernahme ist möglich: Kinder: Bei Minderwuchs durch unzureichende Wachstumshormonsekretion, Minderwuchs bei Turnersyndrom oder bei chronischer Niereninsuffizienz und bei Prader WilliSyndrom. Erwachsene: Bei schwerwiegendem Wachstumshormondefizit (definiert als WachstumshormonPeak im Insulintoleranztest von weniger als 3 ng/ml): Fortsetzung der im Kindesalter begonnenen Behandlung nach Auslassversuch von zwei bis drei Monaten; nur bis zu einem Höchstausmaß der Erwachsenenknochenmasse im Alter von 25 bis 35 Jahren. In Folge einer Erkrankung der hypothalamohypophysären Achse und wenn eine Ersatztherapie mit anderen Hypophysenhormonen, für die ein Mangel besteht, stattgefunden hat und weiterhin stattfindet. Diagnosestellung und regelmäßige Kontrollen in entsprechender Fachabteilung bzw. ambulanz. H01AC Abschnitt VIII/99 C. Roter Bereich des Erstattungskodex C1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Roten Bereich des Erstattungskodex: Arzneispezialität Menge ATCCode Voriconazol "Sandoz" 50 mg J02AC Voriconazol "Sandoz" 200 mg J02AC Duloxetin "Sandoz" 30 mg magensaftresistente 14 St. N06AX Duloxetin "Sandoz" 60 mg magensaftresistente 14 St. N06AX Lansoprazol "Bluefish" mg magensaftresistente 14 St. A02BC St. Lansoprazol "Bluefish" 30 mg magensaftresistente 7 St. A02BC St. 28 St. Victoza 6 mg/ml Inj.lsg. Fertigpen 2 St. A10BJ Xadago 50 mg 14 St. N04BD Xadago 100 mg 14 St. N04BD Ibandronic Acid "Accord" 3 mg 1 St. M05BA Inj.lsg. Fertigspr. Voriconazol "ratiopharm" 200 mg J02AC Odefsey 200 mg/25 mg/25 mg J05AR Elvanse 30 mg N06BA Elvanse 50 mg N06BA Elvanse 70 mg N06BA Voriconazole "Accord" 50 mg J02AC Voriconazole "Accord" 200 mg J02AC Intuniv 1 mg Retardtabl. 28 St. C02AC Intuniv 2 mg Retardtabl. 28 St. C02AC Intuniv 3 mg Retardtabl. 28 St. C02AC Intuniv 4 mg Retardtabl. 28 St. C02AC von 8

8 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 126/ 143. Änderung des Erstattungskodex EKO SG SG SG Xorox Augensalbe 4,5 g S01AD Lyxumia 10 mcg Inj.lsg. 1 St. A10BJ Lyxumia 20 mcg Inj.lsg. 2 St. A10BJ Perscleran 20 mg/ml Inj.lsg. Fertigspr. L03AX Lutrate Depot 22,5 mg Plv. und Lsgm. zur Herst. einer Depotinj.susp. 1 St. L02AE Buprenorphin "ratiopharm" 4 St. N02AE mcg/h transdermales Pfl. Buprenorphin "ratiopharm" 4 St. N02AE ,5 mcg/h transdermales Pfl. Buprenorphin "ratiopharm" 4 St. N02AE mcg/h transdermales Pfl. C2. Streichung von im Roten Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge ATCCode Carvedilol "+pharma" 6,25 mg C07AG Abschnitt IV/3644 * Die Aufnahmen der Arzneispezialitäten in den Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgten ex lege mit dem Zeitpunkt des Vorliegens des vollständigen Antrags, wenn ein Antrag auf Aufnahme in den Grünen oder Gelben Bereich des Erstattungskodex gestellt wurde. Die Streichung der Arzneispezialität Nasacort Nasenspray erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund der aktuellen Liste des BASG, Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialität Videx 200 mg magensaftresist. erfolgte wegen der Aufhebung der Zulassung auf Grund der aktuellen Liste des BASG, Verf.Nr Die Streichung der Arzneispezialitäten Cymbalta 30 mg magensaftresistente und Cymbalta 60 mg magensaftresistente erfolgte auf Grund der Zurückziehung der Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht durch das vertriebsberechtigte Unternehmen mit Schreiben Die Streichung der Arzneispezialitäten Neupogen 30 Mio E/0,5 ml minifertigspr. und Neupogen 48 Mio E/0,5 ml minifertigspr. erfolgte auf Grund der Zurückziehung der Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht durch das vertriebsberechtigte Unternehmen mit Schreiben Die Streichung der Arzneispezialitäten Stalevo 50 mg/12,5 mg/200 mg, Stalevo 100 mg/25 mg/200 mg und Stalevo 0 mg/37,5 mg/200 mg erfolgte auf Grund des Ablaufens der wegen einer Beschwerde gegen die des Hauptverbandes geltenden aufschiebenden Wirkung im Ausmaß von 90 Tagen gemäß 351h Abs 3 ASVG. Die Streichung der Arzneispezialität Carvedilol "+pharma" 6,25 mg aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgte wegen Zurückziehung des Antrages des vertriebsberechtigten Unternehmens auf Aufnahme in den Grünen Bereich des Erstattungskodex. Für den Hauptverband: RabmerKoller Wurzer 8 von 8

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