Interne Modelle: Europäische Aufseher bereiten den

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1 Interne Modelle: Europäische Aufseher bereiten den Genehmigungsprozess vor Ein Beispiel aus der Praxis Ansprechpartner Dr. Kathleen Ehrlich Telefon: Telefax: Sie möchten regelmäßig zum Thema Solvency II informiert werden? Unsere Knowledge Series finden Sie unter April 2010 Konsequent risikoorientiert Die Solvency-II-Richtlinie sieht zwei Möglichkeiten vor, Risiken zu bewerten: Die Versicherungsunternehmen können entweder die Standardformel verwenden oder ein eigenes (partielles) internes Modell, dessen Einsatz jedoch vorab von der lokalen Aufsichtsbehörde nach harmonisierten Verfahren und Standards genehmigt werden muss. Dass ein Versicherer sein Risikoprofil mit eigenen Modellen besser darstellen kann als mit einem standardisierten Ansatz, ist nicht neu. Unter Solvency II können Versicherer ihr Portefeuille mit eigenen Bewertungsinstrumenten präziser abbilden, was in der Regel zu geringeren Kapitalanforderungen führt. Die Hürden für die Zulassung eigener Modelle sind jedoch nicht zu unterschätzen. Eines der wesentlichen Schlüsselkriterien ist dabei der Nachweis, dass die Gesellschaft das interne Modell für interne Steuerungszwecke einsetzt. Das interne Modell stellt demnach eine enge Verbindung zwischen den quantitativen und qualitativen Anforderungen her, hier insbesondere zum Use-Test. Versicherer, die für die voraussichtlich ab 2013 geltenden neuen Aufsichtsregeln planen, ihr eigenes internes Modell zur Solvenzkapitalbewertung einsetzen zu wollen, müssen einen Antrag auf dessen Zulassung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde stellen. Die Aufsichtsbehörde muss über die Zulassung innerhalb von sechs Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags entscheiden. Um den Versicherern den Genehmigungsprozess zu erleichtern, steht es ihnen frei, am Pre-Application-Verfahren teilzunehmen. Von den Versicherungsunternehmen, die an QIS4 teilgenommen haben, plant fast ein Drittel, in Zukunft ein (partielles) internes Modell einzusetzen (Abbildung 1). 1 1 Von den insgesamt 1412 Teilnehmern haben sich 710 Unternehmen zu internen Modellen geäußert. Hiervon planen 63 Prozent, im Laufe der Einführung von Solvency II ein eigenes (partielles) internes Modell einsetzen zu wollen. Vgl. hierzu CEIOPS QIS4-Ergebnisse, S. 255 f. Report.pdf

2 Seite 2/6 Abb. 1 Antworten der QIS4-Teilnehmer in Bezug auf den künftigen Einsatz eines (partiellen) internen Modells 13 % 24 % 63 % Entwicklung/Verwendung eines PIM geplant Entwicklung/Verwendung eines PIM nicht geplant Entscheidung steht noch aus Verwendung eines (partiellen) internen Modells (PIM) in % der QIS4-Teilnehmer Demnach wundert es nicht, dass in mehreren europäischen Staaten die Vorbereitungen für das Genehmigungsverfahren von (partiellen) internen Modellen bereits zweieinhalb Jahre vor Inkrafttreten der neuen Regelung in vollem Gange sind. 3 Mit der voraussichtlichen Einführung von Solvency II ab Januar 2013 wird der Anteil der Gesellschaften, die einen Antrag auf Modellzulassung stellen, jedoch noch deutlich niedriger ausfallen. Auch wenn bis heute noch keine vollständige Übersicht vorliegt, wie viele Unternehmen in den einzelnen europäischen Staaten beabsichtigen, ein internes Modell entwickeln zu wollen, zeichnen sich bereits heute große Unterschiede in den drei großen Versicherungsstandorten Großbritannien, Deutschland und Frankreich ab. Diese Entwicklung überrascht jedoch nicht. Britische Versicherungsunternehmen wollen ihre Anstrengungen, die sie in der Vergangenheit durch ICAs (Individual Capital Assessments) begonnen haben, unter Solvency II fortsetzen. Trotz vieler Ähnlichkeiten von ICAs zu Solvency II müssen auch britische Versicherer den gesamten Genehmigungsprozess durchlaufen. Zudem liegen die Hürden unter Solvency II noch einmal deutlich über den Anforderungen aus ICAs. Die wesentlichen Unterschiede von ICAs zu Solvency II bestehen vor allem 4 in der Berechnung der Solvenzund Mindestkapitalanforderung, in der Option, die Solvenzkapitalanforderung auch auf Basis eines (partiellen) internen Modells bestimmen zu können, wobei hierfür eine aufsichtsrechtliche Genehmigung erforderlich ist, Abb. 2 Anteil der QIS4-Teilnehmer, die die Entwicklung eines eigenen Modells in Erwägung ziehen 2 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % Frankreich Deutschland Großbritannien in der Anforderung nachzuweisen, dass das interne Modell in die Geschäftsprozesse des Unternehmens eingebettet ist (Use-Test), durch das College of Supervisors, mit dem der Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden verbessert werden soll, durch die explizite Anforderung, bestimmte Funktionen zu besetzen. Das Governance-System schließt etwa die Risikomanagementfunktion, die Compliance-Funktion, die interne Revisionsfunktion und die versicherungsmathematische Funktion mit ein, durch schärfere Offenlegungsanforderungen. 2 Diese Zahlen beruhen auf den Informationen der Einzelgesellschaften. Bei Versicherungsgruppen kommt es dadurch zu Mehrfachnennungen. 3 Neben Großbritannien, Deutschland und Italien haben auch Malta und weitere europäische Aufseher die Versicherungsindustrie gebeten, der Aufsicht mitzuteilen, ob und, wenn ja, wann sie die Entwicklung eines internen Modells in Erwägung zieht. 4 Vgl. The Actuarial Profession ICAS to Solvency II, Folie 9 ff., online verfügbar unter: data/assets/ pdf_file/0009/30006/malik.pdf

3 Seite 3/6 Level-3-Ebene rückt in den Fokus Auch in anderen europäischen Staaten darunter befinden sich nicht nur große Märkte wie Großbritannien, Deutschland und Italien, sondern auch kleinere wie Malta haben die Aufseher die Unternehmen hinsichtlich ihrer Modellpräferenz befragt. 5 Es ist davon auszu gehen, dass der Anteil der Versicherungsunternehmen, die die Entwicklung eigener Risikomodelle planen, wesentlich geringer ist als in Großbritannien und Deutschland. Zum heutigen Zeitpunkt sind zudem noch nicht alle europäischen Aufsichtsbehörden vollständig darauf eingerichtet, eine umfassende Prüfung solcher Modellvorschläge vorzunehmen. Die Versicherungsunternehmen, die ihr eigenes Modell für Aufsichtszwecke verwenden wollen, werden aufgefordert, freiwillig am Pre-Application-Verfahren teilzunehmen. Dies kommt nicht nur den Versicherungsunternehmen zugute. Auch die Aufseher profitieren von diesem Vorgehen. Zum einen sammeln sie Erfahrung im Hinblick auf die Prüfung interner Modelle, zum anderen erlaubt es ihnen, den tatsächlichen Aufwand von der Einreichung des Antrags bis zur Zertifizierung eines Modells besser abschätzen zu können. Die genaue Ausgestaltung ist zwar den lokalen Aufsichtsbehörden vorbehalten. Die lokalen Aufseher sollen hierbei jedoch die Auslegungsempfehlungen und Leitlinien verwenden, die im Zuge der Ebene 3 des Lamfalussy- Verfahrens entwickelt werden, um eine europaweit einheitliche Anwendung der Solvency-II-Richtlinie nicht zu gefährden. Die Diskussionen hierüber haben Anfang dieses Jahres mit der Veröffentlichung des ersten Konsultationspapiers auf Level-3-Ebene begonnen. Es umfasst mögliche Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Pre-Application-Verfahrens. Das Verfahren soll im Wesentlichen fünf Schritten folgen (vgl. Abbildung 3). Die Aufsichtsbehörden sollen im ersten Schritt die notwendigen Ressourcen planen. Hierzu können mehrere Kriterien zugrunde gelegt werden: Der Versicherer kündigt an, am Pre- Application-Verfahren teilzunehmen. Der Versicherer gibt den geplanten Termin zur Übermittlung des Probeantrags bekannt. Der Versicherer beschreibt den geplanten Umfang des Modelleinsatzes und gibt eine Indikation ab, in welchem Umfang das interne Modell für Aufsichtszwecke eingesetzt werden soll. Der Versicherer stellt der Aufsicht Pläne in Bezug auf die Entwicklung eines genehmigungsfähigen internen Modells zur Verfügung. Sobald alle Kriterien festgelegt sind, kann die Aufsicht im zweiten Schritt einen Zeitplan vorlegen, der jedoch lediglich als Anhaltspunkt zu sehen ist. Anpassungen können sich im Laufe des Prozesses herauskristallisieren. Sobald der Ablauf des Verfahrens feststeht, können die Aufseher mit der Vorprüfung beginnen (Schritt 3). Die Aufseher verschaffen sich anhand der eingereichten Informationen ein Bild von dem Modell. CEIOPS empfiehlt den Aufsehern, unter anderem folgende Informationen zu prüfen: aktuelle ORSA-Ergebnisse, Geschäfts- und Risikostrategie, Umfang des Modells, Risikomanagementprozess und Risikoprofil, Informationen über die Verwendung externer Modelle und Daten, Governance-System, aktuellen und unabhängigen Prüfbzw. Validierungsbericht, Verfahren bei Modelländerungen, Pläne für anstehende Modellverbesserungen, Kapitalanforderung pro Risikokategorie, Kopie des Antragschreibens. Diese Prüfkriterien sind ebenfalls nur als Anhaltspunkte zu sehen. In Abhängigkeit vom Modell können sie von Unternehmen zu Unternehmen variieren. Starr vorgegebene Prüfkriterien würden die Flexibilität der Unternehmen bei der Entwicklung eigener Modellansätze einschränken. Die Prüfung selbst kann in mehreren Stufen erfolgen: Die Aufsichtsbehörde sichtet die eingegangenen Unterlagen, identifiziert unklare Punkte, kommuniziert diese an die Gesellschaft, die die offenen Punkte der Aufsicht gegenüber erneut darlegen muss. Dabei handelt es sich um einen iterativen Prozess, der solange durchlaufen werden muss, bis alle Fragen geklärt sind. Wird ein unternehmenseigenes Modell erstmals zertifiziert, ist nicht davon auszugehen, dass die Aufsichtsbehörde ein Modell ohne Rückfragen genehmigt. Die Aufseher werden daher im vierten Schritt ihre Einschätzung zur Modellgenehmigung der Gesellschaft darlegen. Dieses Vorgehen kann sich einige Male wiederholen. Am Ende des Pre-Application-Verfahrens (Schritt 5) wird die Aufsicht der Gesellschaft ihre Entscheidung verkünden, ob das Unternehmen einen Antrag auf Zulassung des internen Modells einreichen kann. Hat das Unternehmen seinen endgültigen Antrag eingereicht, kann die Aufsicht zusätzliche Informationen einfordern, aus denen die aktuellen Entwicklungen hervorgehen. 5 In Malta wurden die Unternehmen von der MFSA gebeten, der Aufsicht bis 3. März 2010 ihre Präferenz mitzuteilen, in Italien haben die Versicherer bis Ende Juli 2010 Zeit, sich der ISVAP gegenüber zu äußern.

4 Seite 4/6 Abb. 3 Schritte des Pre-Application-Verfahrens Criteria for resources allocation Supervisory authority planning Review of information Processing for coming to a view Rolling information over from review to assessment Erste Phase des Genehmigungsprozesses am Beispiel der britischen Aufsicht Die britische Aufsicht (FSA) hat 460 von Solvency II betroffene Versicherungsunternehmen befragt, ob sie ein internes Modell einsetzen wollen. Berücksichtigt man die aktuellen Entwicklungen von ICAs, liegt der Schluss nahe, dass viele britische Versicherer in Erwägung ziehen, ihr für ICAs entwickeltes eigenes Modell der Aufsicht zur Zertifizierung vorlegen zu wollen. 6 Die Rückmeldungen der Unternehmen bestätigen diese Entwicklung: Es zeichnet sich ab, dass knapp 100 britische Versicherungsunternehmen ein eigenes (partielles) internes Modell zur Kapitalbewertung verwenden wollen. Dies ist nahezu einmalig in Europa. Um die Vielzahl der anstehenden Genehmigungen bewältigen zu können, hat die FSA eine Arbeitsgruppe gegründet (IMAP-Team 7 ), die die Aufsicht hierbei unterstützen soll. Die Arbeiten sollen bis zur Einführung von Solvency II abgeschlossen sein. Der Zeitplan ist in Abbildung 4 dargestellt. 1. Im ersten Schritt wird im Rahmen eines Pilotprojekts 8 der Aufbau des Genehmigungsverfahrens getestet, insbesondere die erste Phase des Genehmigungsprozesses (Pre-Application-Phase). Die Pilotierungsphase befindet sich zum heutigen Zeitpunkt bereits im Endstadium, Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor. 2. Um in die erste Phase eintreten zu können, müssen die Unternehmen bestimmte Zulassungskriterien erfüllen. Diese Kriterien basieren auf dem aktuellen europäischen Diskussionsstand. 9 Die FSA hat auf dieser Basis für britische Ver sicherer erste Standards entwickelt. 10 Die Unternehmen müssen unter anderem die vierte quantitative Auswirkungsstudie vollständig durchgeführt haben und nachweisen können, dass sie über geeignete Implementierungsmaßnahmen verfügen, um Solvency II einführen zu können. Darüber hinaus müssen die Versicherer einen Plan vorlegen, aus dem die schrittweise Entwicklung des (partiellen) internen Modells hervorgeht. Mit dieser Anforderung sollen vor allem die Prinzipien der Artikel 112 (5) und 120 der Richtlinie sichergestellt werden, dass die Unternehmen ein Risikomanagementsystem aufbauen, mit dem die Risiken adäquat identifiziert, bewertet, überwacht, gesteuert und berichtet werden können. Die Aufseher schreiben zudem vor, dass das interne Modell nur dann zur Solvenzkapitalbewertung eingesetzt werden kann, wenn es in Entscheidungsprozessen eine wichtige Rolle spielt. Der vorzulegende Plan muss um ein Inhaltsverzeichnis und eine Zusammenfassung des Dokumentationsentwurfs ergänzt werden. 11 Die FSA hat hierzu alle 99 Unternehmen angeschrieben. Die Pre-Application-Phase kann erst dann starten, wenn die FSA alle Zulassungsvoraussetzungen geprüft hat. Hierfür ist ein Zeitraum von etwa einem Monat vorgesehen. 6 Vgl. FSA Solvency 2 IMAP update: Helping you prepare, online verfügbar unter: update_oct.pdf 7 Internal Model Approval Process Team. 8 Die Pilotgruppe besteht dabei aus einer großen, global agierenden Versicherungsgruppe mit mehreren Tochtergesellschaften, einem mittelgroßen Lebensversicherungsunternehmen und Schaden-Unfallversicherungsunternehmen und einem kleinen Versicherungsunternehmen. 9 Vgl. hierzu Abschnitt 2 und ausführlich Konsultationspapier Nr. 80: Draft CEIOPS Level 3 Guidance on Solvency II: Pre-application process for Internal Models, online verfügbar unter: 10 Vgl. FSA IMAP: Pre-application qualifying criteria assessment template, online verfügbar unter: 11 Dieses Kriterium folgt Artikel 125 der Richtlinien.

5 Seite 5/6 Abb. 4 Quelle: FSA 12 H H H H H H H H Internal Models Approval Process 0. Pilot 1. Firms work towards pre-app qualifying criteria 2. Entry into pre-app 3. Pre-application 3. Im April dieses Jahres startet für die ersten britischen Versiche rungsunter nehmen die Pre-Application- Phase, sofern sie hierfür zugelassen sind. Diese Phase soll die Unternehmen dabei unter stützen, sowohl die Standards als auch den gesamten Prozess zu verstehen, der für eine Modell genehmigung erforderlich ist. Darüber hinaus liefert dieser Schritt der britischen Aufsicht Einblicke in die Modelle der Ver sicherer. 4. Firms submit application 5. FSA review of complete application Am Ende der Pre-Application- Phase haben die Versicherer die Möglichkeit, einen formellen Antrag auf Genehmigung ihres (partiellen) internen Modells für Solvenzzwecke zu stellen. Ähnliche Vorgehensweisen werden momentan in den einzelnen EU-Ländern diskutiert, auch wenn hier die Aufseher nicht annähernd mit dieser hohen Anzahl von Genehmigungsverfahren rechnen müssen. Die Vorbereitungen in Deutschland entsprechen in etwa denen in Großbritannien. Die deutsche Aufsicht BaFin führt bereits seit vergangenem Jahr intensive Gespräche mit mehreren Versicherungsunternehmen. Die italienische Aufsicht ISVAP und die maltesische Aufsicht MFSA haben ähnliche Vorbedingungen wie die FSA für die Genehmigung von internen Modellen formuliert zum Beispiel die verpflichtende Teilnahme an QIS4 oder QIS5 und die Durchführung von ORSA. Die ISVAP hat die italienischen Versicherer aufgefordert, sich bis zum 31. Juli 2010 zu äußern, ob sie die Genehmigung eines internen Modells beantragen wollen, die Frist der maltesischen Aufsicht zur Rückmeldung ist am 3. März 2010 abgelaufen. Die Aufsichtsbehörden stellen den Versicherern damit Weichen für die Umsetzung der neuen Eigenkapitalvorschriften. Für die Versicherer wird es sich lohnen, frühzeitig mit der Implementierung der künftigen Anforderungen zu beginnen. 12 Online verfügbar unter: pubs/international/imap_update_oct.pdf (S. 6).

6 Seite 6/6 Gut vorbereitet Die Genehmigung interner Modelle stellt die Unternehmen wie auch die Aufseher vor neue Herausforderungen, vor allem weil zwischen der Individualität jedes einzelnen Risikomodells und einem einheitlichen Genehmigungsprozess ein beträchtliches Spannungsverhältnis besteht. Die Aufseher setzen hier vor allem auf die Pre-Application-Phase, mit der sie den künftigen Anforderungen ab 2013 gerecht werden wollen. Versicherer, die mit Einführung von Solvency II ihr eigenes Modell einsetzen wollen, kommen nicht umhin, das Gespräch mit den Aufsehern zu suchen. Die Pre-Application-Phase bietet hierfür eine optimale Bedingung. Die Solvenzquote lässt sich nur durch aktives Managen der Risiken auch durch stärkeren Risikotransfer optimieren. Interne Modelle und Rückversicherung werden also infolge von Solvency II eine noch zentralere Rolle spielen. Unter Solvenzgesichtspunkten hängt die optimale Rückversicherungsstruktur jedoch davon ab, ob ein Unternehmen künftig den Standardansatz oder ein eigenes internes Modell zur Risikokapitalbewertung verwendet. Um die Risikokapitalsituation innovativer (Rück-)Versicherungsprodukte oder nichtproportionaler Rückversicherungsprogramme adäquat abbilden zu können, kommen die Versicherer nicht daran vorbei, zumindest Partialmodelle zu entwickeln. Andernfalls müssen sie damit rechnen, dass der aufsichtsrechtliche Risikokapitalbedarf nicht dem eigentlichen Risikoprofil entspricht. Das ist auch der Grund, warum wir unseren Kunden in diesem Bereich den Einsatz eines unternehmensindividuellen, internen Modells empfehlen, das die Rück versicherungs struktur zweckmäßig abbildet. Deshalb unterstützt Munich Re auch das Projekt PillarOne. Bei PillarOne geht es um den Aufbau einer Risikomanagementplattform als Open-Source-Projekt. Der Nutzer kann sein internes Modell mit PillarOne.RiskAnalytics aufbauen oder um Elemente davon ergänzen. Er kann individuelle Anpassungen der Implementierung entsprechend seinem Geschäft selbstständig oder mit überschaubarem Beratungs- und Umsetzungsaufwand durchführen. Für Versicherungsunternehmen, die sich noch sehr wenig mit eigenen Modellierungsansätzen befasst haben, kann das auf der Software PillarOne basierende Analysetool PODRA (PillarOne Dynamic Reinsurance Analysis) eine erste Einschätzung erlauben. So lassen sich etwa folgende Fragen beantworten: Führt die stochastische Modellierung des versicherungstechnischen Risikos im Vergleich zur Bewertung mit der Standardformel zu großen Unterschieden beim Risikokapital? Wie hoch fällt die Entlastungswirkung von Rückversicherung bei stochastischer Messung aus, insbesondere von nichtproportionalen Großschadendeckungen? Munich Re hat mit einem allgemein anerkannten Risikomanagement selbst langjährige Expertise aufgebaut. Diese nutzen wir nun auch für unsere Kunden, indem wir beispielsweise die Durchführung einer PODRA- Analyse und darauf aufbauend eine Beratung zum Vorgehen bei der Entwicklung eines Partial-Modells anbieten. Aus unserem Selbstverständnis, eine Denkfabrik der Assekuranz zu sein, unterstützen wir unsere Kunden mit Service rund um Solvency II, sei es bei der Analyse des Risikokapitalbedarfs, durch maßgeschneiderte Risikotransfer- Lösungen oder etwa durch Beratungsleistung Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Königinstraße 107, München Bestellnummer

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