Seminar für Europäische und SE-Betriebsräte Hotel Schloß Montabaur, 7. bis 10. April 2015

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1 Seminar für Europäische und SE-Betriebsräte Hotel Schloß Montabaur, 7. bis 10. April 2015 Seit Juni 2011 gilt in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums eine neue Rechtslage zur Unterrichtung und Anhörung des Europäischen Betriebsrates. Sie orientiert sich weitgehend an den Standards, die zuvor schon für den SE-Betriebsrat galten. Das Seminar dient dazu, diese Rechtslage unter dem Aspekt von Restrukturierungen zu beleuchten. Viele Betriebsratsmitglieder stehen vor der Frage, wie sie den neuen Standards von Unterrichtung und Anhörung in ihrer praktischen Arbeit gerecht werden können. Wie sieht ein korrektes Anhörungsverfahren überhaupt aus? Wie soll ein Europäischer Betriebsrat oder ein SE-Betriebsrat rechtssicher eine Stellungnahme ausarbeiten? Diese Themen stehen im Mittelpunkt des Seminars. Schloß Montabaur gehört als 4-Sterne-Haus zu den besten Tagungshotels in Deutschland. Rund um den Schloßberg mit seiner überwältigenden Aussicht schmiegen sich sechs Gästehäuser. Der ICE- Bahnhof Montabaur an der Neubaustrecke zwischen Köln und Frankfurt liegt nur Meter entfernt. In der hervorragenden Küche spielen die Verwendung regionaler und biologisch hergestellter Speisen eine zentrale Rolle. Die Webseite des Hotels: Wer sollte teilnehmen? Mitglieder von Europäischen Betriebsräten Mitglieder von SE-Betriebräten Mitglieder von Besonderen Verhandlungsgremien Rechtsgrundlage für die Seminarteilnahme: In der Regel sieht die EBR-Vereinbarung / SE-Beteiligungsvereinbarung einen Schulungsanspruch vor. Weiterhin können deutsche Betriebsratsmitglieder nach 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes teilnehmen. Mitglieder von Europäischen Betriebsräten aus anderen Ländern können sofern das Unternehmen deutschem Recht unterliegt nach 38 Abs. 1 des EBR-Gesetzes teilnehmen. Kosten: Seminarteilnahme pro Person 1.395,- inklusive Verpflegung, zuzüglich 19% Umsatzsteuer Übernachtung im Einzelzimmer pro Nacht: 99,- inklusive Frühstück und Umsatzsteuer

2 Das Seminarprogramm Das Seminar beginnt am Dienstag, 7. April 2015 um 14 Uhr (zuvor gibt es ein Mittagsbuffet) und endet am Freitag, 10. April 2015 um 12 Uhr (anschließend gibt es ein Mittagsbuffet). Einführung in die neuen Standards von Unterrichtung und Anhörung Dr. Werner Altmeyer Geschäftsführer der EWC Academy, Hamburg Die Definition von Unterrichtung und Anhörung Praktische Ausgestaltung eines Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens Die länderübergreifende Zuständigkeit des EBR und des SE-Betriebsrates Die Zusammenarbeit zwischen Europäischen und nationalen Betriebsräten Betriebswirtschaftliche Aspekte für Europäische und SE-Betriebsräte Rainer Appel Betriebsräteberater der EWC Academy für Sanierungs- und Restrukturierungsfragen Sonia Mesters Betriebsräteberaterin bei der französichen Beratungsgesellschaft Sextant Expertise, Paris Rudolf Reitter Betriebsräteberater der EWC Academy, ehemaliger EBR- Assistent beim Autobmobilzulieferer ZF Friedrichshafen Erfahrungsaustausch über das praktische Vorgehen bei Restrukturierungen im EBR / SE-BR Wie und zu welchem Zeitpunkt informiert die zentrale Leitung? Werden im Rahmen der Anhörung Alternativszenarien entwickelt? Wird die Belegschaft eingebunden? Wer steuert den Prozeß? Welche Eckpunkte fließen in die Stellungnahme des EBR / SE-BR ein? Die deutsche und französische Sicht auf Unterrichtung und Anhörung bei Restrukturierungen Entwicklung eines Berichtssystems für die Arbeit des EBR / SE-BR Rahmenprogramm: An einem der Abende ist ein stilvolles Abendessen im mittelalterlichen Gewölbekeller des Schlosses geplant. Bericht über dieses Seminar im April 2012: Die Teilnehmer dieses Seminars im Innenhof des Schlosses im Juni 2011

3 EBR-Schnuppertage Schloß Montabaur 7. bis 10. April 2015 Seit September 1994 gibt es die Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat (EBR-Richtlinie). Viele der rund Unternehmen, die den Schwellenwert von Beschäftigten (davon je 150 in zwei verschiedenen Ländern) überschreiten und somit dieser Richtlinie unterliegen, haben die Gründung eines Euro-Betriebsrates noch vor sich. Allein in Deutschland betrifft dies über 300 Unternehmen. Wir wollen mit diesem Seminar die Rechtsgrundlagen eines Europäischen Betriebsrates erläutern, die Betriebsverfassung anderer Länder vorstellen und praktische Anstöße für die EBR-Arbeit geben Wer sollte teilnehmen? Betriebsratsmitglieder aus Unternehmen, die noch keinen EBR gebildet haben Betriebsratsmitglieder, die erstmals für einen bestehenden EBR kandidieren EBR-Mitglieder, die sich intensiver mit der Materie vertraut machen wollen Deutsche Betriebsratsmitglieder können nach 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes teilnehmen. EBR- und BVG-Mitglieder aus anderen Ländern können sofern das Unternehmen deutschem Recht unterliegt nach 38 des EBR-Gesetzes teilnehmen. Das Seminar beginnt am 7. April 2015 mit dem Mittagessen und endet am 10. April 2015 mit dem Mittagessen. Seminar Teil A: Grundlagenwissen zum Europäischen Betriebsrat Dr. Werner Altmeyer Geschäftsführer der EWC Academy, Hamburg Sachverständiger für Besondere Verhandlungsgremien und Europäische Betriebsräte Grundlagenwissen: Errichtung des EBR Struktur und Aufgaben des EBR Mitwirkungsrechte im Vergleich zum nationalen Betriebsrat Daniela Schiermeier Vorsitzende des Europäischen Betriebsrates im Elektrotechnikkonzern ABB, Mannheim Welchen Nutzen haben deutsche Betriebsräte von einem EBR? Welche Handlungsmöglichkeiten hat er bei Umstrukturierungen? Wie organisieren Betriebsräte ihre grenzüberschreitende Arbeit?

4 Seminar Teil B: Betriebsverfassung in den EU-Ländern Das deutsche Betriebsverfassungsgesetz endet an den deutschen Grenzen. Will ein Betriebsrat in einem international tätigen Unternehmen z. B. verhindern, daß bei Personalmaßnahmen oder bei Betriebsänderungen von der Geschäftsleitung mit bewußt falschen Zahlen operiert und hierdurch inund ausländische Standorte gegeneinander ausgespielt werden, muß er mit Arbeitnehmervertretern in anderen EU-Ländern einen regelmäßigen Austausch pflegen. Dort lauern aber neben Sprachhürden auch interkulturelle Verständigungsprobleme. Welche Aufgaben haben betriebliche Arbeitnehmervertreter in anderen Ländern? Welche Modelle von Interessenvertretungen gibt es? Wie arbeiten Betriebsräte, wenn sie keine Mitbestimmungsrechte haben? Welche Einstellungen haben die Arbeitgeber gegenüber ihrem Betriebsrat? Ohne ein Verständnis des jeweiligen Arbeitsrechts und der unterschiedlichen Kulturen können selbst simultan gedolmetschte Diskussionen schnell in Mißverständnissen enden. Dieses Seminar will die unterschiedlichen Systeme von Betriebsverfassung etwas erhellen. Teil 1: Betriebsverfassung in Westeuropa Überblick über die EU-Länder in Westeuropa Arbeitsgruppen: praktische betriebliche Fallstudien aus Großbritannien, Frankreich und Spanien Teil 2: Betriebsverfassung in Mittel- und Osteuropa Überblick über die EU-Beitrittsländer Neueste Entwicklungen infolge der EU-Gesetzgebung Beispiel: einige Fragestellungen der Arbeitsgruppe zu Frankreich Wozu dient ein Betriebsrat, der lediglich Sozialeinrichtungen verwaltet? Wie arbeiten die konkurrierenden Gewerkschaften zusammen? Gibt es in Frankreich Betriebsvereinbarungen? Warum wird so viel gestreikt, obwohl es keine Streikkasse gibt? Wozu dient Unterrichtung und Anhörung, wenn es keine Mitbestimmung gibt? Wie kann ein Betriebsrat unter dem Vorsitz des Arbeitgebers tagen? Warum reden die Gewerkschaften innerbetrieblich so viel mit? Wie bewerten französische Arbeitnehmervertreter die Deutschen? Was unterscheidet einen französischen von einem deutschen EBR? Siehe auch: Tagungskosten (inklusive Verpflegung, zuzüglich 19% Umsatzsteuer): 1.395,- Übernachtung: Einzelzimmer pro Nacht: 99,- inklusive Frühstück und Umsatzsteuer Weitere Informationen zum Hotel:

5 Weltweite EBR-Arbeit Schloß Montabaur 7. bis 9. April 2015 Die internationale Arbeit wird für Betriebsräte immer wichtiger. Viele Firmen produzieren außerhalb Europas oder beziehen Produkte über weltweite Zulieferketten. Die Vernetzung mit Standorten und Zulieferern über Europa hinaus und die Erarbeitung sozialer Mindeststandards ist Thema dieses Seminars. Welche Rolle kann der EBR bei der Entwicklung einer unternehmensspezifischen Strategie der internationalen Betriebsratsarbeit spielen? Wer sollte teilnehmen? Mitglieder von Europäischen Betriebsräten und SE-Betriebsräten Betriebsratsmitglieder aus Unternehmen, die international agieren und/oder Produkte über internationale Zulieferketten beziehen Viele Betriebsräte haben keinen Kontakt zu den Arbeitnehmervertretungen der weltweiten Standorte des Unternehmens und in der Zulieferkette. Es gibt keine Kontrolle, ob die Arbeitsbedingungen dort internationalen Mindeststandards entsprechen. Bei drohenden Standortverlagerungen oder anderen Problemen ist ein Austausch mit den Arbeitnehmern vor Ort nicht möglich. Wie kann sich der Betriebsrat mit den Standorten weltweit vernetzen? Wie können über Europa hinausgehende, verbindliche Strukturen geschaffen werden? Wie kann die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten in der Zulieferkette sichergestellt werden? Folgende Themen sind Inhalt des Seminars. 1. Hintergrund: Warum braucht der Betriebsrat eine internationale Arbeit? 2. Vernetzung: Wie können Daten zu Standorten und Zulieferbetrieben gesammelt werden? Wie kann eine Vernetzung mit den Arbeitnehmervertretungen vor Ort gelingen? Wie können interkulturelle Probleme gemeistert werden? 3. Schaffung verbindlicher Strukturen Aufbau verbindlicher internationaler Netzwerke Abschluß von transnationalen Unternehmensvereinbarungen 4. Arbeitsstandards in der Zulieferkette Welche internationalen Mindestarbeitsstandards gibt es? Wie kann überprüft werden, ob diese in den Standorten weltweit und in der Zulieferkette eingehalten werden? Wie kann die Einhaltung von Mindestarbeitsstandards langfristig sichergestellt werden? Instrumente: Internationale Rahmenvereinbarungen (IFA), CSR, Netzwerke, Weltbetriebsräte etc. Dr. Siglinde Hessler Sozialwissenschaftlerin, Expertin für internationalen Arbeitsbeziehungen, Lehrbeauftragte an der Universität Hamburg Besondere Schwerpunkte können im Seminar Berücksichtigung finden und sollten im Vorfeld mit der Referentin abgesprochen werden. Seminarzeit: 7. April 2015 (Mittagessen) bis 9. April 2015 (Mittagessen). Tagungskosten (inklusive Verpflegung, zuzüglich 19% Umsatzsteuer): 995,- Übernachtung: Einzelzimmer pro Nacht: 99,- inklusive Frühstück und Umsatzsteuer Weitere Informationen zum Hotel:

6 Anmeldung zum EBR- und SE-Seminar vom April 2015 in Montabaur per Fax: / oder per info@ewc-academy.eu Ich melde mich verbindlich für folgende Veranstaltung an (bitte ankreuzen): O Konsultationsseminar für Fortgeschrittene O EBR-Schnuppertage für Einsteiger O Internationale EBR-Arbeit (7. 9. April 2015) Name Unternehmen Rechnungsadresse Telefonnummer -Adresse Funktion im EBR Formular web Die Tagungskosten belaufen sich pro Person auf 1.395,-, beim internationalen Seminar auf 995,- (zuzüglich 19% Umsatzsteuer). Der Preis beinhaltet die Verpflegung während des Seminars (Kaffeepausen, Mittag- und Abendessen) sowie Seminarunterlagen. Der Preis für eine Übernachtung inklusive Frühstück und Umsatzsteuer beträgt 99,- und ist direkt im Hotel zu bezahlen. Datum/Unterschrift Anmeldungen werden schriftlich bestätigt. Die Teilnahmekosten sind vor der Veranstaltung zu überweisen. Bei einem Rücktritt von der Teilnahme nach dem 1. März 2015 werden 50% der Teilnahmekosten als Storno berechnet, bei einem Rücktritt in der Woche unmittelbar vor dem Seminar werden 100% der Teilnahmekosten als Storno berechnet.

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