Steuern: Haftungsrisiken für Vereinsvorstände
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- Heidi Kuntz
- vor 8 Jahren
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1 Steuern: Haftungsrisiken für Vereinsvorstände Vortrag: Günter Grüter Vereidigter Buchprüfer Steuerberater
2 Inhalte Haftungsrisiken für Vereinsvorstände Aktuelle Entwicklungen a) Einführung b) Steuerarten c) Exkurs d) Aktuelles
3 Einführung Organhaftung für Vorstände gemäß 31 BGB 31 Haftung des Vereins für Organe Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt. 31a Haftung von Vorstandsmitgliedern (1) Ein Vorstand, der unentgeltlich tätig ist oder für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält, die 500 Euro jährlich nicht übersteigt, haftet dem Verein für einen in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitgliedern des Vereins. (2) Ist ein Vorstand nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schadens verpflichtet, so kann er von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
4 Einführung Grundlagen der Vorstandsmitgliedschaft Recht und Pflicht zur eigenverantwortlichen Führung der Vereinsgeschäfte Besteht der Vorstand aus mehrerern Mitgliedern, sind alle Personen kraft ihrer Amtsstellung für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig Jedes Vorstandsmitglied trifft die Pflicht zur Geschäftsführung; jedem Mitglied des Vorstands obliegt die verantwortliche Leitung der gesamten Geschäfte. Kein Entzug aus der umfassenden Verantwortlichkeit durch Zuständigkeitenverteilung Achtung! Auch Zuständigkeitenverteilung in der Satzung beschränkt lediglich die Verantwortlichkeit und Geschäftsführungspflicht im Innenverhältnis zwischen Vorstandsmitglied und Verein. Eine eventuelle Haftung gegenüber Dritten besteht weiterhin Überwachungspflichten des einzelnen Vorstandsmitglieds, da es zugleich für alle Angelegenheiten mitverantwortlich ist und bleibt.
5 Einführung Aktuelle Entwicklung Stetige Verschärfung der Rechtsprechung zur Vorstandshaftung in den letzten Jahren Keine automatische Haftungsfreistellung, weil der Vorstand alles für den Verein tut und dies zudem noch ehrenamtlich Vermehrte und stetig steigende Anzahl an Haftungsverfahren gegen Vorstandsmitglieder Persönliche Haftungsrisiken der Vorstandsmitglieder können entsprechend verheerende Konsequenzen und den finanziellen Ruin im Privatbereich zur Folge haben
6 Steuerarten Haftung für Steuerschulden ( 69 AO) Die in den 34 und 35 AO bezeichneten Personen haften, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gezahlt werden. Die Haftung umfasst auch die infolge der Pflichtverletzung zu zahlenden Säumniszuschläge.
7 Steuerarten Fallbeispiele Umsatzsteuer Der Verein Turnen-macht-Spaß e.v. lädt zum großen Sommerfest! Um viele Gäste zu erreichen, schaltet der Verein eine Anzeige in der lokalen Tageszeitung, in der die bekannte Band aus Österreich angekündigt wird, die der Verein für den besonderen Anlass engagiert hat. Der Verein ist mit seinem gewerblichen Geschäftsbetrieb umsatzsteuerpflichtig. Die Steuerschuld geht auf den Verein über. Der Verein ist verpflichtet den Umsatz in seiner USt- Voranmeldung zu deklarieren und abzuführen.
8 Steuerarten Fallbeispiele Steuerabzug (1) Der Verein Turnen-macht-Spaß e.v. lädt zum großen Sommerfest! Um viele Gäste zu erreichen, schaltet der Verein eine Anzeige in der lokalen Tageszeitung, in der die bekannte Band aus Österreich angekündigt wird, die der Verein für den besonderen Anlass engagiert hat. Der Verein hat bei der Gage an die österreichische Band (künstlerische Darbietung) einen Steuerabzug i.h. von 15% der Gage einzubehalten und abzuführen.
9 Steuerarten Fallbeispiele Steuerabzug (2) Der ortsansässige Tennisverein spielt in der Leistungsklasse. Für den Verein treten ausländische Spieler gegen Entgelt - zu den einzelnen Spielen an. Der Verein hat bei dem Entgelt an den ausländischen Spieler (sportliche Darbietung) einen Steuerabzug i.h. von 15% des Entgeltes einzubehalten und abzuführen.
10 Steuerarten Fallbeispiele Körperschaftsteuer Der Vorstand vernachlässigt die Aufzeichnungspflichten. Die Kassenaufzeichnungen sind nicht plausibel, die Aufzeichnungen sind unvollständig. Das Finanzamt entzieht dem Verein im Rahmen einer Betriebsprüfung die Gemeinnützigkeit. Es erfolgt eine Veranlagung im Schätzwege. Neben dem Verein haftet der Vorstand für die Steuernachforderungen mit seinem Privatvermögen.
11 Steuerarten Fallbeispiele Lohnsteuer Der Regionalliga Verein Eisbär e.v. verpflichtet für die kommende Saison einen neuen Spieler. Nach der Verkündigung des geplanten Transfers geht dies durch die Presse. Der Spieler wird Arbeitnehmer seines neuen Vereins. Sowohl aufgrund des Wechsels gewährte Einmalzahlungen, als auch laufende Gehaltszahlungen sind der Lohnsteuer und Sozialversicherung zu unterwerfen. Sofern eine weitere Hauptbeschäftigung besteht, ggf. Abrechnung mit Steuerklasse 6. Rechenbeispiel: Spieler erhält 600,- Effektivkosten AG ca 1.070,- (einschl. AN-Anteil SV)
12 Steuerarten Fallbeispiele Fallbeispiel: Preisgeld Der ortsansässige Tennisverein richtet das Tennisturnier Tennisclub & Friends aus und zahlt dafür ein Preisgeld. Das Turnier wird zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für den Verein. Der Spieler wird zu einem bezahlten Sportler, wenn das Preisgeld höher ist als die Aufwendungen. Bei einem ausländischen Spieler hat der Verein 15% des Preisgeldes einzubehalten und abzuführen.
13 Steuerarten Lohnzahlungen durch Dritte Lohnsteuer Der Hockey-Verein Grün e.v. will für die nächste Saison unbedingt die Topspielerin Martina Maier verpflichten. Als bekannt wird, dass deren Gehalt den finanziellen Rahmen des Vereins übersteigt, sichert ein wohlhabender Fan zu, die Zahlungen für die kommende Saison zu übernehmen. Lohnsteuerabzugspflicht für Arbeitgeber bei Lohnzuwendungen durch Dritte erheblich verschärft Lohnsteuer bereits einzubehalten, wenn Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass Vergütungen von Dritten gezahlt werden Gilt auch für Sachzuwendungen
14 Steuerarten alle Steuerarten alle Steuerarten Der FC Blau-Schwarz Feierwahn und der TC Grün-Weiß Partyverein veranstalten gemeinsam ein Sommerfest. Durch die Ausrichtung des Sommerfestes bilden die beiden Gesellschaften eine BGB-Gesellschaft. Wer wird zum Geschäftsführer der BGB-Gesellschaft ernannt? Die Haftung ergibt sich aus den allg. Grundsätzen der BGB-Gesellschaft.
15 Exkurs Fallbeispiele Sozialversicherung - Rechenbeispiel Martin Müller ist Student. Eigentlich! Nachdem er nun zu einem Handballverein der zweiten Bundesliga gewechselt hat, bleibt ihm kaum noch Zeit für das Studium, er verbringt mit Training, Spielen und Turnieren einen Großteil seines Tages (mehr als 20 Stunden/Woche) mit dem Sport. Vorsicht! Bei Studenten unbedingt immer und fortwährend prüfen, ob es sich um einen ordentlichen Studenten handelt. Eine falsche Abrechnung als Student kann zu erheblichen SV-Nachforderungen führen (Verlust der SV-Freiheit in KV, PV und AV). Rechenbeispiel Abrechnung als Student 1.000,- brutto 1.100,- Effektivkosten AG Abrechnung als normaler AN 1.000,- brutto 1.550,- Effektivkosten AG (einschl. AN-Anteile)
16 Aktuelles Gesetzesentwurf Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz (GemEntBG) (Beschluss vom ) Im BGB soll geregelt werden, dass die Mitglieder des Vorstands von Vereinen und Stiftungen unentgeltlich tätig sind. Dies ist durch eine abweichende Satzungsregelung abdingbar. Große Bedeutung für Haftungsfragen; die Neufassung sieht vor, dass Organmitglieder oder besondere Vertreter dem Verein für einen Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften, sofern sie unentgeltlich tätig sind oder für ihre Tätigkeit lediglich eine Vergütung erhalten, die 720 jährlich nicht übersteigt (neue Ehrenamtspauschale). Handlungsbedarf Satzungsanpassung bezüglich der Vergütungen für den Vorstand, sofern noch nicht vorhanden Beispiel Die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstands kann entgeltlich erfolgen
17 Aktuelles Gesetzesentwurf GemEntBG (Beschluss vom ) Weitere Änderungen Anhebung Übungsleiterpauschale von 2.100,- auf 2.400,- Anhebung Ehrenamtsfreibetrag von 500,- auf 720,- Verlängerung der Mittelverwendungsfrist für gemeinnützige Vereine (Verlängerung von 12 auf 24 Monate) Erweiterung der Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch auf unentgeltlich bzw. gering vergütet tätige Mitglieder
18 Exkurs Betrieb gewerblicher Art (BgA) BgA sind wirtschaftliche Geschäftsbetriebe juristischer Personen des öffentlichen Rechts umfasst alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen (außerhalb der Land- und Forstwirtschaft) dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben keine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich keine Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr erforderlich unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht Ggf. Gewerbesteuerpflicht, sofern Gewerbebetrieb (Gewinnerzielung, Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr) Umsatzsteuerlicher Unternehmer
19 Bei Rückfragen und für weitere Gespräche stehen Ihnen im get together Herr Frank Hüsken Herr Sebastian Witt Steuerberater Diplom-Kaufmann (FH) Tel.: 02065/ Tel.: 02065/ gerne zur Verfügung. Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit! Günter Grüter Gründungsmitglied
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